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Planfeststellung
- DECKBLATT
A 59 – 6-streifiger Ausbau
von südlich AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh von Bau-km 0+117 bis Bau-km 6+802 Regierungsbezirk: Düsseldorf
Stadt/Gemeinde: Duisburg Gemarkung: Hamborn, Beeck, Meiderich, Ruhrort, Duisburg, Rheinhausen
Unterlage 9.4A
Maßnahmenblätter
Aufgestellt:
Essen, den 25.05.2023 12.12.2025 Niederlassung Rheinland Leiter der Außenstelle Essen
gez. i. A. Mario Korte
Satzungsgemäß ausgelegen Festgestellt gemäß Beschluss vom heutigen Tage
in der Zeit vom
bis (einschließlich)
in der Stadt/ Gemeinde:
Zeit und Ort der Auslegung des Planes sind rechtzeitig vor Be- ginn der Auslegung ortsüblich bekannt gemacht worden.
Stadt/ Gemeinde
(Unterschrift)
(Dienstsiegel) (Dienstsiegel)
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ÜBERSICHT UNTERLAGEN UMWELTPLANUNG
| Unterlage | Bezeichnung | Blatt Nr. | Maßstab |
|---|---|---|---|
| 1.aA | UVP Bericht | ||
| 9 | Landschaftspflegerische Maßnahmen | ||
| 9.1A | Maßnahmenübersichtsplan | 1:10.000 | |
| 9.2 | Maßnahmenpläne Ausbaustrecke | 1A bis 15A | |
| 9.3 | Maßnahmenpläne nicht an der Ausbaustrecke | ||
| E8 Beweidungsprojekt Friemersheimer Aue | 1 bis 3 | 1:1.000 | |
| E1-E6 Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg | 4A und 5A | 1:2.000 | |
| E9 Ersatzaufforstung Lohheidsee – Duisburg- Baerl | 6A | 1:2.000 | |
| 9.4A | Maßnahmenblätter | ||
| 19 | Umweltfachliche Untersuchungen | ||
| 19.1A | Plan UVP-Bericht: Schutzgüter Menschen, Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter | 1:10.000 | |
| 19.2 | Faunistische Planungsraumanalyse | ||
| 19.3 | Floristische und faunistische Untersuchungen | ||
| 19.4A | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag | ||
| 19.5A 19.5A_0 | Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Erläuterungsbericht Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Erläuterungsbericht mit Änderungsdarstellung | ||
| 19.6 | Bestands- und Konfliktpläne | 1A bis 15A | 1:1.000 |
| 19.7 | Bestandsbewertung und Eingriffsermittlung | 1A bis 18A | 1:6.000 |
| 19.8A | Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte | 1:2.000 |
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Unterlage 9.4A
MASSNAHMENBLÄTTER
Schutzmaßnahmen (S)
S1 Tabuflächen - Bereiche, die aufgrund ihrer hohen Wertigkeit frei von Eingriffen zu halten sind S2 Bauzaun
Vermeidungsmaßnahmen (V)
V1 Umweltbaubegleitung (UBB) V2 Faunabrücke Wiederherstellung Wittfeldbrücke V3 Umsiedlung Fischfauna Alte Emscher V4 Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser und Boden V5 Sachgerechte Behandlung von Altlastenverdachtsflächen V6 Durchlaßgestaltung Alte Emscher V7 Kein Abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen von Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September V8 Baumchirurgisch-dendrologische Baubegleitung V9 Vermeidung / Minimierung von Eingriffen in Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord
Vermeidungsmaßnahmen (Abwendung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände) (V ) ART
V 1 Trennzaun zur Baustelle zur Vermeidung des Einwanderns von Kreuzkröten ins Baufeld ART V 2 Auszäunung des Baufeldes zur Vermeidung von Tötungen von Mauereidechsen ART V 3 Bauzeitenregelung für den Mäusebussard bei Gehölzrodungen zur Vermeidung von Tötungen ART sowie zur Vermeidung von Schädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten V 4 Bauzeitenregelung für nicht planungsrelevante Vögel ART V 5 Kontrolle aller betroffenen Gebäude vor ihrem Abbruch auf Quartiere des Turmfalken ART V 6 Kontrolle aller betroffenen Bäume, Brücken und Gebäude auf Fledermausquartiere vor Fällung ART bzw. Abbruch/Umbau V 7 Verzicht auf Nachtbauarbeiten an der Unterseite der Ruhrbrücke zwischen März und Oktober ART V 8 Fledermausgerechte Ausgestaltung der geplanten Faunabrücke am Standort der heutigen ART Wittfeldbrücke V 9 Vogel-freundliche Gestaltung von Lärmschutzwänden ART
Gestaltungsmaßnahmen (G)
G1 Einsaat von Landschaftsrasen - Anlage von Banketten und Mittelstreifen G2 Einsaat von Landschaftsrasen - Anlage von Straßenbegleitgrün ohne Gehölze G3 Gehölzpflanzung - Anlage von Straßenbegleitgrün mit Gehölzen (max. 5% Baumanteil) G4 Anlage einer Allee G5 Anlage von Einzelbäumen / Baumgruppen G6 Anlage / Entwicklung von Hochstauden G7 Anlage / Entwicklung von Röhricht
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Wiederherstellungsmaßnahmen (W)
W1 Wiederherstellung von Wald- und Gehölzflächen W2 Wiederherstellung von (landwirtschaftlichem) Grünland W3 Wiederherstellung von Freiflächen des besiedelten Bereiches W4 Wiederherstellung von Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren W5 Wiederherstellung von Gewässerflächen W6 Wiederherstellung von teilversiegelten Flächen und Straßenbegleitgrün
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (Abwendung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände) (A ) CEF
A 1 Schaffung von Ersatzquartieren für verloren gehende Quartiere von Fledermäusen CEF A 2 Anbringen von Turmfalkenkästen CEF
Ausgleichsmaßnahmen (A)
A1 Anlage / Entwicklung von extensivem Grünland A2 Anlage / Entwicklung von parkartigen Flächen mit hohem Anteil an Gehölzen, großkronigen Bäumen und Alleen A3 Anlage / Entwicklung von Gehölzstreifen, Hecken und Feldgehölzen A4 Anlage / Entwicklung von Einzelbäumen / Baumgruppen A5 Anlage / Entwicklung von naturnahen Waldflächen A6 Anlage / Entwicklung eines Feuchtbiotops A7 Berücksichtigung der Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte in der Ausführungsplanung A8 Gestaltungskonzept / Detailplanung Stadtpark Meiderich
Ersatzmaßnahmen (E)
Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg: E1 Altbaumsicherung E2 Naturnahe Waldentwicklung E3 Entwicklung strukturreicher Waldrand E4 Naturnaher Waldumbau E5 Anlage extensiv genutzter Wiesensaum E6 Entwicklung extensiv genutzter Wiesen
E8 Beweidungsprojekt Friemersheimer Aue
E9 Ersatzaufforstung Lohheidesee – Duisburg-Baerl
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| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index S1 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | S1 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Tabuflächen - Bereiche, die aufgrund ihrer hohen Wertigkeit frei von Eingriffen zu halten sind | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 09A | |||||||
| Lage der Maßnahme Entlang der gesamten Um- und Ausbaustrecke | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte Mögliche bauzeitliche Beeinträchtigung von besonders hochwertigen und / oder empfindlichen Bereichen in Hinsicht auf ihre Bedeutung für die Lebensraumfunktion für Biotope, Pflanzen und Tiere, für abiotische Funktionen oder für das Landschaftsbild | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Hochwertige / und oder empfindliche Bereiche hinsichtlich ihre Bedeutung für die Lebensraumfunktion, für abiotische Funktionen oder für das Landschaftsbild; auch für Kleingartensiedlungen vorgesehen | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden jeglicher Art von Beeinträchtigung / Eingriff in diese Flächen | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Vermeiden jeglicher Art von Beeinträchtigung / Eingriffe in diese Flächen; Abstimmung und Kontrolle der Einhaltung vor und während der Bauphase, zusätzlich die Umweltbaubegleitung, sowie deren Teilnahme an Baubesprechungen. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptypen: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Nicht relevant | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Abstimmung und Kontrolle der Einhaltung vor und während der Bauphase, zusätzlich Teilnahme der Umweltbaubegleitung an Baubesprechungen. | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index S2 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | S2 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Bauzaun | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 01A, 02A, 03A, 04A, 05A, 06A, 07A, 08A, 09A, 10A, 11A, 12A, 13A, 14A, 15A (alle Blätter, nicht spezifisch verortet) | |||||||
| Lage der Maßnahme Entlang der gesamten Um- und Ausbaustrecke | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte Mögliche bauzeitliche Beeinträchtigung von hochwertigen und / oder empfindlichen Biotoptypen, wie Gehölzbestände und Alleen oder andere hochwertige Flächen; diese können auch hochwertig für Tiere sein | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen hochwertige und / oder empfindliche Biotoptypen wie Gehölzbestände und Alleen, oder andere hochwertige Flächen | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden jeglicher Art von Beeinträchtigung / Eingriff in diese Flächen; Schutz und Erhalt der Gehölzbestände und weiterer ökologisch wertvoller Biotope durch Vegetationsschutzzäune während der Bautätigkeit | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Vermeiden jeglicher Art von Beeinträchtigung / Eingriff in diese Flächen; Errichtung von stabilen und nicht verschiebbaren Vegetationsschutzzäunen. Die im trassennahen Bereich vorhandenen Gehölze sind gemäß RAS-LP 4 (Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) zu schützen. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptypen: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Kommt es im Rahmen der Bauarbeiten dennoch zu Beeinträchtigungen oder Beschädigungen einzelner Bäume oder anderer hochwertiger Biotope, sind geeignete baumchirurgische Pflege- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorzusehen. | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle |
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Die Maßnahme ist im Zuge der Bauüberwachung auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und bis zum Ab- schluss der Bauarbeiten zu erhalten. Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Keine spezifischen Hinweise
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| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V1 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V1 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Umweltbaubegleitung (UBB) | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / betrifft alle Blätter, keine spezifische Verortung | |||||||
| Lage der Maßnahme Gesamte Um- und Ausbaustrecke, betrifft alle Bereiche von mit dem Straßenbauvorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte Allgemeiner Biotop-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Umsetzung und Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen und Tieren sowie Boden und Wasser | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Während der gesamten Bauphase, beginnend mit Vorarbeiten bzw. mit Maßnahmen, welche vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten umzusetzen sind, ist eine Umweltbaubegleitung vorgesehen. Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle der Einhaltung planfestgestellter Schutz- und Vermeidungs-, CEF- und Ausgleichs- sowie Ersatzmaßnahmen sowie die ordnungsgemäße Umsetzung der entsprechenden Nebenbestimmungen aus der Planfeststellung. Eine wichtige Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist auch die Einhaltung der Anforderung relevanter Regelwerke zu überwachen. Die UBB dient der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomischen Schäden im Rahmen aller umweltrelevanter Fragen. Die genehmigten Unterlagen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik / der Stand der Technik, die einschlägigen Vorschriften und Fachgesetze sind hierbei maßgeblich. Die UBB wird entsprechend der Vorgaben den Empfehlungen für die Umweltbaubegleitung im Straßenbau (E UBB) ausgeführt. Es gelten die „Technischen Vertragsbedingungen für Umweltbaubegleitung im Rahmen von Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von Straßen und Brücken“ (TVB-UBB), des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in der jeweils gültigen Fassung. In Hinsicht auf Maßnahmen, Uum Schäden an Bäumen durch Bautätigkeiten zu vermeiden, werden beispielsweise Normen und Regelwerke beachtet, die den Erhalt von zu schützenden Gehölzen im Bereich von Baustellen gewährleisten sollen (DIN-Norm 18920; RAS-LP 4;) wird eine eigene Vermeidungsmaßnahmen formuliert: siehe Vermeidungsmaßnahme V8, Baumchirurgisch-dendrologische Baubegleitung. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung |
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Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Die Durchführung der Aufnahme der Tätigkeit der Umweltbaubegleitung ist der HNB den Fachbehörden der Stadt Duisuburg UNB, UWB, UBB etc. schriftlich aufzuzeigen und ihr über den Verlauf der Tätigkeit der UBB Bericht zu erstatten. Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Keine spezifischen Hinweise
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| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V2 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V2 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Faunabrücke Wiederherstellung Wittfeldbrücke | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Maßnahmenübersichtsplan - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A Pläne technische Unterlagen im Zusammenhang mit den Bauwerksnummern BW 24Ü (EÜ Wittfeld) und BW24.1-2Ü (Wittfeld 2) | ||||||
| Lage der Maßnahme km ca. 2,26 der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFA4 Beeinträchtigung von Flächen, die zum Biotopverbund gemäß § 21 BNatSchG gehören KART12 Potentielle Schädigung von Fledermäusen durch Abtrag und Ersatz der bestehenden Wittfeldbrücke KD1 Beeinträchtigung von Denkmalschutzaspekten des Landschaftsparks Duisburg Nord | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen bestehende / abgetragene Wittfeldbrücken 1 und 2 zum Nutzungszweck der Thyssen Gleisanlage, genutzt auch von Füßgängerinnen und Radfahrerinnen zur Querung der A 59 in einer gemeinsam nutzbaren Breite von rd. 54 m und von rd. 24 m Länge, | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage einer Faunabrücke (Wittfeldbrücke 2.2) in Kombination zur wiederherzustellenden Eisenbahnbrücke Wittfeld 1, zur Aufrechterhaltung der Biotopverbundfunktion über die A59 hinweg; Anlage von Gehölzstrukturen als Leitlinie für Fledermäuse Wiederherstellung der Wittfeldbrücken gemäß Ausgangssituation, jedoch mit größerer Länge der Brücken. | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Der ursprüngliche Zustand und der Nutzungszweck der Thyssen Gleisanlage wird durch eine Brückenerrichtung über die A59 wiederhergestellt, so auch die zugehörigen Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor unbefugtem Betreten (z.B. Zaun, Schrankenbetrieb) gem. Vorgaben des Gesetzgebers und Eigentümers/Trägers. werden wiederhergestellt, jedoch mit größerer Länge der Brücken. Daneben wird eine Brücke errichtet, welche für im Planungsraum vorkommende Tierarten (bis max. Kleinsäuger) die Funktion einer Faunabrücke zum Biotopverbund übernehmen wird: Die Gestaltung der geplanten Faunabrücke orientiert sich an den Anforderungen zur Aufrechterhaltung des bestehenden Biotopverbundes sowie an den Anforderungen zur Vermeidung der Auslösung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände für Fledermäuse. • Anlage einer Faunabrücke Wittfeld 2.2, 4 m breit, parallel zur wiederherzustellenden Eisenbahnbrücke Wittfeld 1, ca. 12,5 m breit, davon nutzbare Breite ca. 11 m; zwingend niveaugleicher Verbindung zwischen den beiden Brücken; ohne Trennfuge, Trennwand oder dgl.; gemeinsame nutzbare Breite der beiden Brücken somit ca. 15 m • Unterlassen der Errichtung einer Spritzschutzwand oder dgl. zwischen den Brücken Witteld 2.2 und Wittfeld 1 • Nutzung der Brücke Wittfeld 2.2 ausschließlich als Faunabrücke, keine Nutzung durch Menschen, Fahrzeuge etc. |
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| Aufbau der Faunabrücke (von unten nach oben, über der technischen Konstruktion): • Wurzelschutzbahn • Drainage- / Filterschicht • ca. 20 cm grobkörnige Boden • ca. 60 cm Vegetationstragschichte • krautschichtiger, niedriger bewachsenen Streifen mit Versteckmöglichkeiten (wie Kleinstrukturen Steine Holz etc.) für Faunagruppen, die eher gehölzfreie / gehölzarme, offene Biotopverbindung nutzen • Bepflanzung mit Sträuchern von mindestens 2 bis 3 m Höhe als Leitlinie für Fledermäuse • seitlicher Blend- und Irritationsschutz, welcher auch eine abschirmende Wirkung gegen Lärm und Licht hat • ev. Kletterpflanzen zur Begrünung des Blend- und Irritationsschutzes In Hinsicht auf den Artenschutz sind dabei folgende Maßnahmen erforderlich – vgl. Maßnahme VART8, Fledermausgerechte Ausgestaltung der geplanten Faunabrücke am Standort der heutigen Wittfeldbrücke. Die fledermausgerechte Ausgestaltung der geplanten Faunabrücke erfordert folgende Aspekte, welche in der Beschreibung oben berücksichtigt sind: • Abschirmung von künstlicher Beleuchtung, • Leitlinie aus mindestens 2 bis 3 m hohen Gehölzen, • seitliche Verblendung zum Abschirmen der Fahrzeugbeleuchtung Im Sinne der Aufrechterhaltung der Funktion des Biotopverbundes und der Vermeidung menschlicher Störungen sind zudem im Umfeld folgende Maßnahmen unumgänglich: • Errichtung einer Abschrankung für die Faunabrücke von Osten her, um Störungen auf der Faunabrücke durch z.B. zu Fußgänger oder Radfahrer aus dem Landschaftspark zu vermeiden. • Durchführung punktueller Bepflanzungen östlich der Abschrankung mit Sträuchern, die Dornen und Stacheln tragen; dies dient zur Besucherlenkung, weg von der Faunabrücke; Hinweis: es gibt als Erschließung zum Landschaftspark eine separate Fuß- und Radewegebrücke rd. 40 m nördlich der Faunabrücke, sodass eine Entflechtung von Faunabrücke und menschlichen Nutzern grundsätzlich gegeben ist. • Sollte östlich der geplanten Faunabrücke ein bestehender Zaun entlang der Thyssenbahn wiederhergestellt werden, so ist darauf zu achten, dass der Zaun bis zur Abschrankung führt und dort endet. Dieser ist für die im Planungsraum vorkommenden Tierarten (bis max. Kleinsäuger) kleintierdurchlässig zu gestalten. Gesamtumfang der Maßnahme: Breite Faunabrücke 4 m, in Kombination mit der Eisenbahnbrücke Wittfeld 1 beträgt die nutzbare Breite für die Biotopverbundfunktion ca. 15 m, Länge ca. 80 m; Gesamtbreite Wiffeld 1 und Wittfeld 2: ca. 54 m, Länge ca. 80 m | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: 41.01.05: 365 m² | Ausgangsbiotoptyp: 52.04.01: 152 m² 39.06.02: 213 m² |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Regelmäßiger Schnitt der Gehölze und Gehölzpflege zur Erhaltung der Verkehrssicherheit gegenüber der angrenzenden Brücke Wittfeld 1 | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Unterhaltungspflege der Flächen durch AdB |
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Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
• Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen; • rechtliche Sicherung, dass zwischen der Faunabrücke und der angrenzenden Brücke Wittfeld 1 keine bauliche Trennung wie z.B. die Errichtung einer Spritzschutzwand oder dgl. erfolgt;
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| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V3 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V3 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Umsiedlung Fischfauna Alte Emscher | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 04A | |||||||
| Lage der Maßnahme Durch das Bauvorhaben direkt betroffener Abschnitt der Alten Emscher, km ca. 2,5 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFA5 Potentielle Beeinträchtigung der Fischfauna der Alten Emscher während der Bauzeit | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Bestehender Gewässer-Abschnitt der Alten Emscher | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Erhalt der Fischfauna durch Umsiedlung in vom Vorhaben nicht betroffenen Gewässerabschnitte der Alten Emscher. | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Abfangen der Fischfauna mittels Elektrobefischung und Umsetzung der Individuen in vom Vorhaben nicht betroffene Gewässerabschnitte. Durchführung der Maßnahme unmittelbar vor Baubeginn und nur bei fehlender Unterbrechung der Durchgängigkeit der Alten Emscher bzw. nach Maßgabe der Umweltbaubegleitung infolge eines evt. Trockenfallens bedingt durch die Bauarbeiten im Gewässerbereich (und dadurch fehlender Fluchtmöglichkeit der Fischfauna in nicht vom Bauvorhaben betroffene Gewässerabschnitte). Die Unterbrechung der Durchgängigkeit ist auf das zeitlich und räumlich unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen (z. B. durch die gemeinsame Durchführung der Arbeiten für die Einleitstelle und die Querung). Während der Bauzeit ist die Durchgängigkeit auch für den Hochwasserabfluss durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen; die Vorgaben der ATV DIN 18 305 (Wasserhaltungsarbeiten) sind zu beachten. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung - |
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[Seite 14]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V4 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V4 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Maßnahmen zum Schutz von Grundwasser und Boden | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / betrifft alle Blätter, keine spezifische Verortung | |||||||
| Lage der Maßnahme Gesamte Um- und Ausbaustrecke, betrifft alle Bereiche von mit dem Straßenbauvorhaben in Zusammenhang stehenden Arbeiten | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden KB3 Baubedingte Eingriffe in / Beeinträchtigung von Böden KGW1 Beeinträchtigung von Grundwasser KGW2 Mögliche Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers „Niederung der Ruhr / Ruhrtalaue Mündung“ (276_01) KGW3 Mögliche Beeinträchtigung des Grundwasserkörpers „Niederung des Rheins“ (27_06) | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Minimierung / Vermeidung von Eingriffen, welche Auswirkungen auf Boden und Grundwasser haben. | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme - Trennung und getrennte Lagerung von Ober- und Unterboden, sofern vorhanden (ggf. Trennung der Unterbodenhorizonte) - Fachgerechte Anlage von Bodenlagern sowie ggf. Zwischenansaat offen liegender Böden zur Verhinderung der Einwanderung und Etablierung invasiver Neophyten aus der Umgebung (entsprechend DIN 19639 und DIN 19731) - Schutz vor Bodenverdichtung und -umlagerungen, Technische Schutzmaßnahmen (Lastverteilungsplatten) bei Inanspruchnahme von verdichtungsempfindlichen Böden - Tiefenlockerung bauzeitlich verdichteter Böden vor Rückgabe der Flächen an die ursprüngliche Nutzung (entsprechend DIN 18915), soweit möglich - Ehestmögliche fachgerechte Rekultivierung aller bauzeitlich in Anspruch genommenen Flächen unter Anwendung der DIN 18915 - Erstellung und Umsetzung eines Bodenschutzkonzepts mit detaillierten Angaben zur Bodenverwertung bzw. fachgerechter Deponierung nicht weiter benötigter Bodenaushubmassen unter Anwendung der DIN 19639 - Frühzeitiges Einsetzen einer bodenkundlichen Baubegleitung zur Umsetzung der im Bodenschutzkonzept vorgegebenen Planungen und Maßnahmen - Umsetzung des Entwässerungskonzeptes zum Schutz des Grundwassers (siehe Unterlage 18.1 Wassertechnischer Erläuterungsbericht und Unterlage 18.2A Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie) | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - |
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Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
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[Seite 16]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V5 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V5 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Sachgerechte Behandlung von Altlastenverdachtsflächen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A, 05A, 06A, 07A, 08A, 09A; nicht spezifisch verortet Zur Lage der Altlastenverdachtsflächen siehe Pläne Bestandsbewertung und Eingriffsermittlung - Boden; Unterlagen Nr.: 19.7 / 07A, 08A | |||||||
| Lage der Maßnahme Vorkommende Altlastenverdachtsflächen im Untersuchungsraum | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden KB3 Baubedingte Eingriffe in / Beeinträchtigung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Verhinderung der Remobilisierung von Schadstoffen bzw. deren sachgerechte Entsorgung | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme - Besondere Vorsicht bei der Arbeit auf Altlastenverdachtsflächen, um Remobilisierung von Schadstoffen und den Eintrag dieser in das Grundwasser zu vermeiden - Fachgerechte(r) Manipulation, Abtransport und Entsorgung, sodass keine Verfrachtung in Form von Stäuben erfolgt - Berücksichtigung bestehender Altlastensanierungskonzepte, Abstimmung der Arbeiten auf Altlastenverdachtsflächen mit der Unteren Bodenschutzbehörde | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung - |
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[Seite 17]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V6 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V6 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Durchlassgestaltung Alte Emscher | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Maßnahmenübersichtsplan - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A Pläne technische Unterlagen im Zusammenhang mit den Bauwerks- nummern BW 26A, BW 26.1A und BW 26.2A (Brücken über die Alte Emscher) | ||||||
| Lage der Maßnahme km ca. 2,5 der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFA4 Beeinträchtigung von Flächen, die zum Biotopverbund gemäß § 21 BNatSchG gehören | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Mehrere bestehende / anzupassende Brücken über der Alte Emscher mit einer Durchlassbreite von rd. 4,0 m, einer Lichten Höhe von ca. 3 m und einer gemeinsamen Länge von rd. 63 m, Annahme, dass der Durchlass unter den Brücken auch von Kleintieren wie Füchse oder Marder zur Querung der A 59 genutzt wird. | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Beibehaltung einer durchgängigen Querung der A59 für Kleintiere wie Füchse oder Marder im Bereich der Alten Emscher; entsprechende Ausgestaltung | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Das Überführungsbauwerk über die Alte Emscher setzt sich aus 3 Brücken zusammen: • BW 26A, Brücke im Zuge der A 59 über die Alte Emscher, Km ca. 2,47 Lichte Weite: 9,70 m, Lichte Höhe ≥ 1,14 m, Breite zwischen den Geländern: 53,40 • BW 26.1A, Brücke im Zuge der Hamborner Straße über die Alte Emscher, Km ca. 2,47 Lichte Weite: 21,50 m, Lichte Höhe ≥ 1,6 m, Breite zwischen den Geländern: 12,0 m • BW 26.2A, Brücke im Zuge eines Weges der Emscher Genossenschaft über die Alte Emscher, Km ca. 2,47 Lichte Weite: 12,50 - 19,50m, Lichte Höhe ≥ 1,14 m, Breite zwischen den Geländern: 9,50 m Insgesamt weist somit der Durchlass über die Alte Emscher eine Mindestbreite von 9,70 m sowie eine Mindesthöhe der Lichten Höhe ≥ 1,14 m auf. Die Gesamtlänge des Durchlasses unter Berücksichtigung aller drei Brücken liegt bei rd. 95 m. Aufgrund technischer Zwangspunkte war es nicht möglich die bisherige Lichte Höhe von rd. 3 m auch weiterhin beizubehalten. Dafür wurde jedoch die Breite des Durchlasses deutlich vergrößert. In Hinsicht auf die Durchgängigkeit für solche Kleintiere, welche lange, dunkle Durchlässe dieser Art annehmen, beispielsweise Füchse oder Marder, wird davon ausgegangen, dass die Biotopverbundfunktion auch weiterhin aufrecht erhalten bleibt. Der Durchlass ist zu diesem Zweck so zu gestalten, dass neben dem Gewässerlauf dauerhaft eine durchgängig, trockene Berme vorhanden ist, welcher mit natürlichem Boden bedeckt ist. Sohle und Böschungen des Gewässerlaufs sind nach Möglichkeit unverbaut auszugestalten. |
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[Seite 18]
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - |
|---|---|
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Nicht erforderlich | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Unterhaltungspflege der Brücken / Durchlässe durch AdB: Prüfung der Durchgängigkeit für Kleintiere, Enfernen von allfälligem Müll oder Unrat | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung • Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen |
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[Seite 19]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V7 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V7 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis | |||||||
| 6+8006+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Kein Abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen von Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / betrifft alle Blätter; nicht spezifisch verortet | |||||||
| Lage der Maßnahme Gesamtes Baufeld | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte Baubedingter Verlust und Beeinträchtigung von Biotopen verschiedenster Ausprägungen mit Gehölzen - insbesondere Konflikte KFL1, KFL3, KFL7, KFL8, KFL9, KFL12, KFL13 sowie KFA1: Baubedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Einhaltung der Rodungszeiten gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG: Baumfällungen sind auf den Zeitraum zwischen dem 01.10. und dem 28./29.02. zu beschränken | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Umweltbaubegleitung erforderlich | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 20]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V8 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V8 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis | ||||||
| 6+8006+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Baumchirurgisch-dendrologische Baubegleitung | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / kann grundsätzliche alle Blätter betreffen, insbesondere Blätter 03A, 04A, 06A, 07A, 09A | ||||||
| Lage der Maßnahme Überall, wo während des Baus Eingriffe im Nabereich geschützter Alleen und älterer Baumbestände erfolgen, dies gilt generell für den gesamten Baustellenbereich. Insbesondere in folgenden Bereichen ist mit erhöhten Sensibilitäten bzgl. Baumbeständen zu rechnen: • Arbeiten im Umfeld von geschützten Alleen, z.B. km ca. 1,2 westlich der A 59, km ca. 2,65 bis 2,8 westlich der A 59, km ca. 3,92 östlich der A 59 • Alleebäume im Bereich der anlagebedingten Zufahrt zum neuen Becken RFB 03A bzw Baustellenbereich OGE-Leitung, westlich km ca. 2,39 • Eingleisstelle östlich km ca. 3,0 • Baumbestand im Stadtpark Meiderich, sowohl westlich als auch östlich km ca. 4,2 bis ca. 4,5 • Alleebäume am Ruhrdeich, sowohl westlich als auch östlich km ca. 6,0 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte Bau- oder ablagebedingte Beeinträchtigung von Alleebäumen oder alten Einzelbäumen - insbesondere im Zusammenhnag mit folgenden Konflikten: KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KFL9 Beeinträchtigung Geschützter Alleen KPF1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Pflanzen KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KD1 Beeinträchtigung von Denkmalschutzaspekten des Landschaftsparks Duisburg Nord | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Bestand Alleebäume oder ältere Einzelbäume im Nachbereich der Baumaßnahmen | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Schutz und bestmöglicher Erhalt von Alleebäumen und alten Einzelbäumen | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Um Schäden an den Alleebäumen oder alten Einzelbäumen durch Bautätigkeiten zu vermeiden bzw. zu minimieren, sind Normen und Regelwerke zu beachten, die den bestmöglichen Erhalt von zu schützenden Gehölzen im Bereich von Baustellen gewährleisten (DIN-Norm 18920; Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen (R SBB), ZTV-Baumpflege – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege). Der Fokus ist dabei insbesondere gerichtet auf Maßnahmen zur Planung, Durchführung und zum Rückbau von Schutzmaßnahmen für Bäume sowie zur Schadensminimierung. Dies umfasst beispielsweise: • Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden (z. B. Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und sonstige Bauvorgänge), • Schutz des Wurzelbereiches bei Bodenauftrag, • Schutz des Wurzelbereiches bei Bodenabtrag, |
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[Seite 21]
| • Schutz des Wurzelbereiches beim Aushub von Gräben oder Baugruben • Schutz von Bäumen bei befristeter Grundwasserabsenkung • Schutz vor chemischen Verunreinigungen, Feuer und Vernässung • Schutz des Wurzelbereiches vor Befahren und Bodenbefestigung. Maßnahmen wie Erstellung eines Wurzelvorhangs oder Kronenrückschnitt und dergleichen können im Zuge des Vorhabens dabei beispielsweise erforderlich sein. Die Aufgabe zur Durchführung der genannten Maßnahmen wird von einer geschulten Fachperson übernommen, welche eine mindestens 3-jährige Praxis mit der Planung, Durchführung und dem Rückbau von Schutzmaßnahmen für Baumbestände sowie mit Maßnahmen zur Schadensminimierung aufweisen kann. | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: gleich wie Ausgangsbiotoptyp | Ausgangsbiotoptyp: 41.05bA, 52.01.08n.03, 51.06a.02.01 |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - Laufende Kontrolle der Bäume auf ihre Vitalität | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Ausgebildete Baumchirurgisch-dendrologische Baubegleitung erforderlich – vgl. Anforderungen oben | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 22]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V9 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V9 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Vermeidung / Minimierung von Eingriffen in Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A, 12A, 13A Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte- Unterlagen Nr.: 19.8A | ||||||
| Lage der Maßnahme Eingriffsbereiche des Bauprojektes in den Landschaftspark Duisburg Nord, südlich der A42, vom Knotens Duisburg-Nord bis km ca. 3,3 der A42 sowie südwestlich und südöstlich des Knotens Duisburg-Nord bis km ca. 2,6 der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KD1 Beeinträchtigung von Denkmalschutzaspekten des Landschaftsparks Duisburg Nord | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Der bestehende Landschaftspark Duisburg Nord hat eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung. Die im Park noch bestehenden Reste industrieller Anlagen gehen auf das ehemalige Hüttenwerk zurück. Der Landschaftspark Duisburg Nord in seiner heutige Anlage wurde in den 1990-er Jahren im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Emscher Park (IBA) entwickelt. Für den Landschaftspark Duisburg Nord wurde im Juli 2023 der Aufruf für das Programm zur Denkmalförderung 2024 veröffentlicht. Seit 2024 gilt der Landschaftspark Duisburg Nord offiziell als Gartendenkmal. Siehe auch Angaben zu Maßnahme A7: Berücksichtigung der Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord in der Ausführungsplanung | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeidung / Minimierung von Eingriffen in Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord bzw. in den Landschaftspark selbst Zu diesem Zweck wurde eine Konflikt- und Potentialanalyse durchgeführt, welche im Anhang 6 des LBP Erläuterungsberichts, Einlage 19.5A, zu finden ist. Ein Auszug davon ist in der Tabelle 1 „Landschaftspark Duisburg-Nord – Beschreibung der Denkmalschutzaspekte im Umfeld des Vorhabens und deren denkmalpflegerische Zielsetzungen; Maßnahmensetzung Umweltplanung und Denkmalschutz“ dokumentiert, welche der Beschreibung zu Maßnahme A7 angehängt ist. Die genannte Tabelle ist ein Ergebnis bzw. ein Auszug aus genanntem Anhang 6 des LBP-Erläuterungsberichts, mit Fokus auf die Vermeidungsmaßnahmen Denkmalschutz. Dabei geht es einerseits um Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffen, welche bereits in die Unterlagen zur Einreichung 2023 eingegangen sind; andererseits gilt es die weiteren Anpassungen des Projektes hervorzustreichen, welche nun in die Planungen für das Deckblattverfahren eingegangen sind. Die Tabelle ist im Zusammenhang mit dem Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte, Einlage 19.8A zu lesen. |
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[Seite 23]
| Umsetzung der Maßnahme | ||
|---|---|---|
| Beschreibung der Maßnahme Da es im Landschaftspark Duisburg Nord in vielen Bereichen im Umfeld der A42 und A59 zu vorübergehenden oder dauerhaften Eingriffen kommt, wird in der oben genannten Tabelle dargelegt, welche der Denkmalschutzaspekte sich im Umfeld der A42 und A59 befinden, welche konkreten Zielsetzungen es für diese Denkmalschutzaspekte gibt, und welche Maßnahmensetzung bzgl. Umweltplanung und Denkmalschutz vorgesehen ist. Die in der Tabelle angeführten charakteristische Elemente (Denkmalschutzaspekte) richten sich nach Angaben von LVR-ADR „Anlage 1 – Baudenkmale im Sinne von §2 DSchG NRW im Planungsgebiet: „Landschaftspark Duisburg-Nord einschließlich Industrierelikte und Infrastruktur“ - Betroffene Parkelemente und denkmalpflegerische Zielsetzungen (Stand: 11.02.2019)“. In der Tabelle „Konflikt und Potentialanalyse Landschaftspark – Denkmalschutzaspekte“ im Anhang 6 des LBP Erläuterungsberichts, Einlage 19.5, im Zusammenhang mit dem Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte, Einlage 19.8, werden darüber hinausgehende Informationen dargelegt. Beispielsweise wird dargelegt, ob es sich um bauzeitliche oder dauerhafte Eingriffe handelt oder ob es noch Spielräume gibt in Hinsicht auf die Verkehrsplanung sowie den Konstruktiven Ingenieurbau, um die Eingriffe zu vermeiden oder zu vermindern. Bereits im Zuge der Planungen für die Einreichung 2023 war es der Fokus die Eingriffe in den Landschaftspark bzw. die Denkmalschutzaspekte gering zu halten. Die Tabelle von 2023 dokumentiert die Ergebnisse der damaligen Überlegungen. Im Zuge der Planungen für das 1. Deckblattverfahrens sind folgende weitere Anpassungen erfolgt, um die Eingriffe zu minimieren. Diese Änderungen wurden mittels Blaueinträgen in die oben genannte Tabelle eingepflegt. Die Änderungen und Optimierungen im Bereich des Landschaftspark Duisburg Nord fanden für das 1. Deckblattverfahren in enger Abstimmung zwischen der Autobahn GmbH des Bundes, dem Landschaftspark Duisburg Nord sowie dem Urheber, der Bezirksregierung als Höhere Denkmalbehörde, und dem LVR - Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege statt. Die nachfolgend genannte Nummerierung der Änderungen bezieht sich auf die Angaben in der Unterlage 0A, „Erläuterungen zu den Änderungen der 1. Planänderung“, in welcher die technischen Änderungen näher beschrieben sind. Gegenüber den Unterlagen Stand 2023 entfallen 2 Becken, welche bisher im Landschaftspark Duisburg Nord lagen: • Änderung 1.008, km ca. 1,9, westlich der A59: Entfall bisheriges Becken RBF 03; damit verbunden: Vermeidung / Minimierung dauerhaften Eingriff in Denkmalschutzaspekt Ziffer: 57, Parkplätze • Änderung 2.010; km ca. 2,6, westlich der A59: Entfall Becken RFB 04, damit verbunden: Minimierung Eingriffe in den Landschaftspark allgemein, keine spezifische Ziffer eines Denkmalschutzaspekts betroffen Anstatt der beide entfallenen Becken wird ein neues Becken errichtet wie folgt: • Änderung 2.004; km ca. 2,4, westlich der A59: Neuplanung RBF 03A, inkl. Anpassung BE-Flächen; • Änderung 2.005; km ca. 2,35 bis ca. 2,45, westlich der A59: Neuplanung Baustrasse zur BE-Fläche; • Mit diesen Änderungen ist verbunden: Stärkerer Eingriff in Denkmalschutzaspekt(e) Ziffer 39 bis 42: o Ziffer 39: Toranlage und Zufahrt zum ehem. Betriebsgelände der Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8 o Ziffer 40: Eingefriedeter Garten südwestlich vom Pförtnerhaus o Ziffer 41: Charakteristische Substrate o Ziffer 42: Pförtnerhaus Hinweis: Um die Alleebäume an der bestehenden Zufahrtsstrasse in diesem Bereich möglichst zu erhalten wird im Rahmen der vorliegenden Maßnahmenblätter eine gesonderte Maßnahmen formuliert: Siehe dazu Maßnahme V8: Baumchirurgisch-dendrologische Baubegleitung • Änderung 2.008; km ca. 2,5, westlich der A59: Neuplanung Einleitstelle in Alte Emscher; damit verbunden: Verschiebung Einleitstelle des RBF 03A in die Alte Emscher um ca. 80 m gewässeraufwärts; keine spezifische Ziffer eines Denkmalschutzaspekts betroffen |
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In räumlicher Nähe zum oben geannten neuen Becken (vgl. Änderung 2.004) kommt es unabhängig davon zu einer Änderung der Leitungsführung der Gasleitung Open Grid : • Änderung 2.006; km ca. 2,3 bis ca. 2,5, westlich der A59: Verlegung Gasleitung Open Grid inkl. Entfall Gasleitung Thyssengas Anpassung Baufeld; damit verbunden: Stärkerer Eingriff in Denkmalschutzaspekt(e) Ziffer 44: Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8 Hinweis: das Baufeld für die Errichtung wurde so optimiert, dass die Eingriffe in Ziffer 43: Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8, minimiert werden konnten. Insbesondere bleiben das dort befindliche Rondell samt umgebender Alleebäume erhalten. • Damit im Zusammenhang entfällt auch ein Eingiff in den Landschaftspark: Änderung 2.009; km ca. 2,5, westlich der A59: Anpassung Baufeld; damit verbunden: Minimierung Eingriffe in den Landschaftspark allgemein, keine spezifische Ziffer eines Denkmalschutzaspekts betroffen
Eine weitere Optimierung der Technischen Planung betrifft die bestehende Wittfeldbrücke (Brücken Wittfeld 1 und Wittfeld 2): • Änderung 1.016, km ca. 2,23, Querungsbereich mit der A59: Neuplanung Bauwerk Wittfeld BW 24.1- 2Ü A, inkl. Anpassung Wegenetz LaPaDu Wittfeld; • Änderung 1.017 km ca. 2,23, Querungsbereich mit der A59: Verlegung der Gleise und Anpassung BW 24Ü A; • Mit diesen beiden Änderungen ist verbunden: Wiederherstellung des Erscheinungsbildes der beiden Brücken samt anschließender Reliefharfe - Minimierung Eingriffe in Denkmalschutzaspekt(e) Ziffer 25 bis 27: o Ziffer 25: Reliefharfe o Ziffer 26: Reliefharfe o Ziffer 27: Reliefharfe Hinweis: Die Wiederherstellung der Brücken in ihrem bisherigen Erscheinungsbild stellt zugleich eine wichtige Maßnahme für die Fauna dar, da die Funktion als Element des Biotopverbunds über die Brücken auch weiterhin uneingeschränkt stattfinden kann Siehe dazu Maßnahme V2: Wiederherstellung Wittfeldbrücke
Weitere technische Änderungen im Bereich des Landschaftsparks Duisburg Nord:
• Änderung 2.007; km ca. 2,46, westlich der A59: Anpassung Wegeführung; damit verbunden: Vermeidung / Minimierung Eingriffe in Denkmalschutzaspekt(e) Ziffer 38: Werksbahnböschung (Phönix)
• Änderung 1.014 km ca. 2,18, westlich der A59: Hebewerk Wittfeld; HWB 06.1A; die Lage des Hebewerks wird geringfügig verschoben; damit verbunden: Minimierung Eingriffe in den Landschaftspark allgemein, keine spezifische Ziffer eines Denkmalschutzaspekts betroffen
• Änderung 1.006 km ca. 1,43, südlich der A42: Neuplanung Zuwegung; damit verbunden: Minimierung Eingriff in Denkmalschutzaspekt Ziffer: 59, Dreieckige Grünfläche
• Änderung 1.007 km ca. 1,8 bis 1,9, südich der A42: Anpassung Böschungsverlauf; damit verbunden: Vermeidung / Minimierung Eingriff in Denkmalschutzaspekt Ziffer: 18, Bewachsene Schlackehalden, Aussichtspunkt, Parkwege
• Änderung 1.009, km ca. 2,33, südlich der A42: Verlängerung Stützwand BW 17.5 A und Anpassung Böschung; damit verbunden: Minimierung Eingriffe in den Landschaftspark allgemein, keine spezifische Ziffer eines Denkmalschutzaspekts betroffen
In Hinsicht auf die Denkmalschutzaspekte des L andschaftsparks Duisburg Nord ist eine denkmalschutzrechtliche Baubegleitung vorgesehen wie folgt:
Die denkmalschutzrechtliche Baubegleitung (DBB) entwickelt Vorgaben für die Ausführungsplanung zur Wiederherstellung und Neugestaltung der Eingriffsbereiche unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, der Integrität und Formsprache des Parks, der Urheberrechtsaspekte und sowie der Erholungsnutzung und des Landschaftsbildes.
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| Aufgaben sind u.a. • Einbindung notwendiger Rand- und Querungsbauwerke, u.a. Böschungen, Brücken und • Stege, Mauern, Straßen, Wege, Wasserbauwerke und Pumpstationen, • Begleitung der Gestaltung und des Neubaus vereinzelter Parkbereiche, • Sicherungs-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Parkelementen • Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen, • Angepasste Pflege und Gestaltung der Anlage während der Bauzeit bzw. in der Übergangszeit. Die DBB erstellt ein Konzept, welches baubegleitend, im Rahmen der technischen, zeitlichen, bautechnischen Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen, die Aspekte Landschaftsarchitektur, Kunst und Umwelt berücksichtigt. Hinweis: die weiter hinten in diesem Bericht dargestellte Maßnahme A7: „Berücksichtigung der Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord in der Ausführungsplanung“ befasst sich ebenso mit dem Park und seinen Denkmalschutzaspekte. An der Maßnahme A7 geht es jedoch um Vorgaben für die Ausführungsplanung, zur Wiederherstellung und Neugestaltung der Eingriffsbereiche unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, der Erholungsnutzung und des Landschaftsbildes, um die Integrität des Parks trotz der zu erwartenden Eingriffe zu erhalten bzw. wiederherzustellen. | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung In Hinsicht auf die Ausführungsplanung siehe Maßnahmen A7 - Berücksichtigung der Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord in der Ausführungsplanung |
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[Seite 26]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 1 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 1 ART | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Trennzaun zur Baustelle zur Vermeidung des Einwanderns von Kreuzkröten ins Baufeld | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 12A, 13A | |||||||
| Lage der Maßnahme km ca. 2+650 bis km 2+900 der A42 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KART1 Potenzielle Tötung oder Verletzung der Kreuzkröte durch Bauarbeiten | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden einer Tötung oder Verletzung der Kreuzkröte, welche aufgrund deren Einwandern in das Baufeld erfolgen könnte | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Die Einwanderung der Kreuzkröte in das Baufeld ist zu vermeiden, um eine Tötung oder Verletzung von Individuen ausschließen zu können. Vor Baubeginn wird ein einseitig passierbarer Schutzzaun oder ein Fangzaun um das künftige Baufeld errichtet, um ein Einwandern von Kreuzkröten aus Richtung Süd zu unterbinden. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Laufende Kontrolle des Baufeldes, Umweltbaubegleitung erforderlich | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 27]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 2 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 2 ART | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Auszäunung des Baufeldes zur Vermeidung von Tötungen von Mauereidechsen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A, 07A | |||||||
| Lage der Maßnahme • km ca. 2,2 bis 2,3 beidseits der A59 • km ca. 4,6 bis 4,8 beidseits der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KART2 Potenzielle Tötung oder Verletzung der Mauereidechse durch Bauarbeiten | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden der Tötung oder Verletzung der Mauereidechse durch Bauarbeiten | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Da die allochthonen Vorkommen der Mauereidechse nicht unter den besonderen oder strengen Artenschutz fallen, sind keine Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG erforderlich. Dennoch sind Maßnahmen zur Vermeidung von baubedingten Verletzungen und Tötungen auf der Grundlage von § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (allgemeiner Artenschutz) und des § 1 TierSchG in beiden Vorkommensgebieten erforderlich. Dabei sind baubedingte Verletzungen und Tötungen durch Bewegungen von Fahrzeugen, Material und Geräten zu vermeiden. An der Wittfeldbrücke sind zudem Verletzungen und Tötungen von Mauereidechsen durch direkte Inanspruchnahme bzw. Beseitigung von Strukturen mit darin befindlichen Tieren zu vermeiden. Eine Vermeidung von Verletzungen/Tötungen ist in allen Fällen nur durch eine Entfernung der Tiere aus dem Baufeld und eine Verhinderung der Einwanderung ins Baufeld möglich. • Aufstellung eines einseitig überkletterbaren Schutzzauns rund um das Baufeld (Eidechsen können Baufeld verlassen, aber nicht zurückkehren) mindestens zwei Monate vor Baubeginn zwischen Mai und September bzw. bis spätestens ab 01.08. bei Baubeginn zwischen Oktober und April • Vorsichtiges Entfernen der Vegetation und anderer Versteckstrukturen unter Vermeidung von Verletzungen und Tötungen innerhalb des mit Schutzzaun eingezäunten Baufeldes mindestens zwei Monate vor Baubeginn bei Baubeginn von Mai bis September bzw. bis spätestens 01.08. bei Baubeginn von Oktober bis April Da die Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG nicht zur Anwendung kommen, sind keine CEF-Maßnahmen und keine Maßnahmen mit dem Ziel einer Wiederherstellung von Mauereidechsenlebensräumen erforderlich. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung |
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[Seite 28]
Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Laufende Kontrolle der Funktionstüchtigkeit des Zaunes, Umweltbaubegleitung erforderlich Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Keine spezifischen Hinweise
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| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 3 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 3 ART | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis | |||||||
| 6+8006+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Bauzeitenregelung für den Mäusebussard bei Gehölzrodungen zur Vermeidung von Tötungen sowie zur Vermeidung von Schädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A | |||||||
| Lage der Maßnahme Autobahnknoten Duisburg Nord, km ca. 1+800 bis 1+400 westlich der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KART3 Potenzielle Tötung oder Verletzung des Mäusebussards durch Rodung von Gehölzen KART4 Potenzielle Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Mäusebussards durch Rodung von Gehölzen | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden von Tötung sowie Vermeidung von Schädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Mäusebussards | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Potenziell betroffen ist ein Vorkommen im Bereich des Kreuzes Duisburg-Nord. Verletzung / Tötung von Eiern / Nestlingen sind durch die Einhaltung der Rodungszeiten gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG zu vermeiden: Baumfällungen sind auf den Zeitraum zwischen dem 01.10. und dem 28./29.02. zu beschränken. Der Funktionsverlust einer Niststätte durch Störungen infolge von Fällungen während der Brutperiode in direkter Nähe wird durch Einhaltung der oben genannten Rodungszeiten vermieden. Aufgrund der angrenzenden Baumbestände ist darüber hinaus davon auszugehen, dass Ausweichmöglichkeiten vorhanden sind und die ökologische Funktion der Fortpflanzungsstätte im räumlichen Zusammenhang fortbesteht. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Umweltbaubegleitung erforderlich | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 30]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 4 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 4 ART | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Bauzeitenregelung für nicht planungsrelevante Vogelarten | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / alle Blätter | |||||||
| Lage der Maßnahme gesamter Planungsabschnitt, wo es zu Gehölzrodungen oder zum Abbruch von Gebäuden kommt | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KART5 Potenzielle Verletzungen und Tötungen nicht planungsrelevanter Vögel durch Entnahme von Gehölzen oder Abbruch von Gebäuden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeidung von Verletzungen und Tötungen in Verbindung mit einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Zur Vermeidung von Verletzungen und Tötungen nicht planungsrelevanter Vögel in Verbindung mit einer Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten muss die Räumung des Baufeldes, die Entnahme von Gehölzen und der Abbruch von Gebäuden im Zeitraum zwischen dem 01.10. und 28./29.02. erfolgen oder es muss zuvor sicher ausgeschlossen werden, dass Vogelbruten betroffen sind. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Kontrolle der Einhaltung der Maßnahme erforderlich, Umweltbaubegleitung erforderlich | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 31]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 5 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 5 ART | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Kontrolle aller betroffenen Gebäude vor ihrem Abbruch auf Quartiere des Turmfalken | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / alle Blätter mit Außnahme von 10A | |||||||
| Lage der Maßnahme Gesamte Um- und Ausbaustrecke: alle durch Abbruch betroffenen Gebäude | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KART6 Potentielle Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Turmfalken durch Abtrag von Gebäuden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden einer Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Turmfalken | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Von Abbruch betroffene Gebäude sind auch außerhalb der Brutzeit auf Brutplätze des Turmfalken zu kontrollieren. Brutplätze sind auch außerhalb der Brutzeit anhand von Kot und Gewöllen leicht erkennbar. Sofern Brutplätze in betroffenen Gebäuden vorgefunden werden, sind als Ersatz geeignete Nisthilfen im Umfeld anzubringen. Besonders geeignet sind höhere Gebäude, nicht jedoch exponierte Kirchtürme, Schornsteine oder andere die Umgebung deutlich überragende Bauwerke, da diese im Raum Duisburg meist von Wanderfalken genutzt werden. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Kontrolle der Einhaltung sowie Durchführung der Maßnahme erforderlich, Umweltbaubegleitung erforderlich | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 32]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 6 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 6 ART | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Kontrolle aller betroffenen Bäume, Brücken und Gebäude auf Fledermausquartiere vor Fällung bzw. Abbruch/Umbau | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / alle Blätter | ||||||
| Lage der Maßnahme Betrifft mehrere Bereiche entlang der Um- und Ausbaustrecke. In den Maßnahmenplänen sind die gemäß Maßnahme VART6 vor Baubeginn zu kontrollierenden Bäumen, Häusern und Brücken verortet. | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KART7 Potenzielle Tötung oder Verletzung von Fledermäusen durch Rodung von Gehölzen KART8 Potenzielle Tötung oder Verletzung von Fledermäusen durch Abriss von Gebäuden KART9 Potenzielle Tötung oder Verletzung von Fledermäusen durch Baumaßnahmen an Brücken KART11 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen durch Rodung von Gehölzen sowie Abtrag von Gebäuden und Brücken | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden einer Tötung oder Verletzung von Fledermäusen, sowie Vermeiden einer Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Vorhabenbedinge Verletzungen und Tötungen von Fledermäusen sind durch Fällung von Quartierbäumen, Abbruch von Brücken und Häusern oder Umbau von Brücken möglich. Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Verletzungen und Tötungen von Fledermäusen sind somit: • Kontrolle aller von Fällung betroffenen Bäume auf potenzielle Fledermausquartiere im unbelaubten Zustand im letzten Winter vor der Fällung. Kontrolle aller dabei gefundenen potenziell geeigneten Fledermausquartiere auf Besatz unmittelbar vor der Fällung. • Kontrolle aller vom Vorhaben betroffenen Brücken und Gebäude auf potenziell geeignete Fledermausquartiere ein Jahr vor den jeweils dort stattfindenden Abbruchs- oder Baumaßnahmen, Kontrolle aller potenziell geeigneten Quartiere bzw. Quartiere mit Hinweisen auf eine Nutzung durch Fledermäuse unmittelbar vor Beginn der Abbruchs- bzw. Bauarbeiten Die folgenden Maßnahmen sind zur Vermeidung von Verstößen gegen das Schädigungs- und Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen erforderlich: Schaffung von Ersatzquartieren für den Quartierverlust an Bäumen, Häusern und Brücken: Für jedes verlorene Quartier werden mindestens zwei Ersatzquartiere angebracht. Zahl und Ausgestaltung der Ersatzquartiere sind abhängig von der Zahl und Art der Quartiere, die bei den Kontrollen vor Baubeginn in den betroffenen Bäumen, Häusern und Brücken gefunden werden. Bei den Baumquartieren sind auch nicht direkt betroffene, aber im Umkreis von 30 m zur Baustelle gelegene Quartiere zu berücksichtigen, weshalb die Kontrolle auf Baumquartiere ein Puffer von 30 m einbeziehen muss. Die Kontrollen erfolgen ein Jahr vor Eingriff bzw. bei Bäumen im letzten Winter vor der Fällung. Bei Quartieren, die bei der ersten Kontrolle als potenziell geeignet eingestuft wurden oder wo Fledermäuse bzw. Spuren von Fledermäusen gefunden wurden, erfolgt eine zweite Kontrolle unmittelbar vor Eingriff (Abbruch oder Fällung). |
30
[Seite 33]
| • Durch die Anbringung von Ersatzquartieren an Bäumen können Quartierverluste der beiden Abendsegler-Arten, der beiden Bartfledermaus-Arten (Brandt- und Bartfledermaus = Große und Kleine Bartfledermaus), der Mückenfledermaus und der Rauhautfledermaus kompensiert werden • Durch die Anbringung von Ersatzquartieren an Häusern und Brücken können Quartierverluste der Zwergfledermaus, der Breitflügelfledermaus, der Mückenfledermaus und der Rauhautfledermaus kompensiert werden • Bei Wochenstuben- oder Winterquartieren müssen die Ersatzquartiere mindestens ein Jahr vor dem Verlust des bisherigen Quartiers bereitgestellt werden • Die Anbringung von Ersatzquartieren erfolgt in maximal 100 m Entfernung zum verlorenen Quartier. Ist eine Anbringung in weniger als 100 m Entfernung nicht möglich, erfolgt die Abstimmung des Standortes in Absprache mit der UNB und der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet Für aufgefundene Quartiere erfolgt im Zug der Maßnahme ACEF1 die Schaffung von Ersatzquartieren. | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Kontrolle der Einhaltung sowie Durchführung der Maßnahme erforderlich, Umweltbaubegleitung erforderlich | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 34]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 7 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 7 ART | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Verzicht auf Nachtbauarbeiten an der Unterseite der Ruhrbrücke zwischen März und Oktober | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 08A, 09A | |||||||
| Lage der Maßnahme Unterseite der Ruhrbrücke – km ca. 5,6 bis 6,0 der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KART10 Potenzielle erhebliche Störung von Wasserfledermäusen durch nächtliche Baumaßnahmen an der Ruhrbrücke | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vermeiden einer erhebliche Störung von Wasserfledermäusen durch nächtliche Baumaßnahmen an der Ruhrbrücke | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Vermeidung von Nachtbauarbeiten unter Beleuchtung an der Unterseite der Ruhrbrücke der A59 als potenziell essenzielle Flugroute für die lichtempfindliche Wasserfledermaus im Zeitraum März bis Oktober | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Kontrolle der Einhaltung der Maßnahme erforderlich, Umweltbaubegleitung erforderlich | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 35]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 8 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 8 ART | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Fledermausgerechte Ausgestaltung der geplanten Faunabrücke am Standort der heutigen Wittfeldbrücke | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1 Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03, 04 | |||||||
| Lage der Maßnahme km ca. 2,26 der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte K 12 Potentielle Schädigung von Fledermäusen durch Abtrag und Ersatz der bestehenden Wittfeldbrücke | |||||||
| ART Ausgangszustand der Maßnahmenflächen bestehende / abgetragene Wittfeldbrücken 1 und 2, auch genutzt von Füßgängerinnen und Radfahrerinnen zur Querung der A 59, mit einer gemeinsam nutzbaren Breite von rd. 54 m und von rd. 24 m Länge, | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Die Wittfeldbrücke wird künftig durch ein Bauwerk von insgesamt etwa 16,5 m Breite ersetzt, das auch eine etwa 4 m breite Faunabrücke enthalten wird. Um als Querungshilfe für Fledermäuse weiterhin tauglich zu sein, muss die geplante Faunabrücke gewisse Anforderungen erfüllen. | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Um als Querungshilfe für Fledermäuse weiterhin tauglich zu sein, muss die geplante Faunabrücke die folgenden Anforderungen erfüllen: • Abschirmung vor künstlicher Beleuchtung • Leitlinie aus Gehölzen von mindestens 2 bis 3 m Höhe • Seitliche Verblendung zum Abschirmen der Fahrzeugbeleuchtung Hinweis: die genannten Forderungen sind in der Maßnahme V2, Faunabrücke, berücksichtigt. | |||||||
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Kontrolle der Einhaltung der Maßnahme erforderlich, Umweltbaubegleitung erforderlich | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Keine spezifischen Hinweise |
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[Seite 36]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index V 9 ART | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | V 9 ART | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis | ||||||
| 6+8006+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Vogel-freundliche Gestaltung von Lärmschutzwänden | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / betrifft Blätter 01A, 02A, 03A, 05A, 06A, 09A, 12A, 13A und 15A | ||||||
| Lage der Maßnahme • Lärmschutzmaßnahmen mit Glaselementen: o Westseite A59 Bau-km 0+117 bis etwa 0+360 (A59) o Westseite A59 etwa Bau-km 0+450 bis 1+500 (A59) o Ostseite A59 etwa Bau-km 0+300 bis 1+400 (A59) o Überführungen über A59: Dr. Heinrich-Laakmann-Str (Bau-km 0+700), Richterstraße (Bau-km 0+880) und Jägerstraße (Bau-km 1+010) (A59) o Ostseite A59 / Nordseite A42 etwa Bau-km 1+480 (A59) bis 3+130 (A42) o Westseite A59 etwa Bau-km 3+450 bis Bau-km 4+190 (A59) o Ostseite A59 etwa Bau-km 3+350 bis 4+180 (A59) o Wegunterführung A 40 östlich Kreuz Duisburg etwa Bau-km 1+630 (A40) | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte Konflikt KART13 - Potenzielle Tötung oder Verletzung von Vögeln durch Lärmschutzwände | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme An verglasten Lärmschutzwänden besteht ein erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko durch verglaste Lärmschutzwände für Mäusebussard, Sperber, Habicht, Star und Turmfalke und generell für viele weitere Vogelarten auch. Ziel der Maßnahme ist es dieses erhöhte Verletzungs- und Tötungsrisiko zu vermeiden. | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Für alle Lärmschutzwände bzw. Wandabschnitte aus Glas ist eine vogelfreundliche Gestaltung nach den Vorgaben für hohe Wirksamkeit in Rössler et al. (2022) erforderlich. Das Glas muss zur Erkennbarkeit für fliegende Vögel mit Markierungen ausgestattet werden, die die folgenden Kriterien erfüllen: • Horizontale Linien in schwarz, weiß, orange, rot oder silbermetallisch mit mindestens 3 mm Breite und höchstens 50 mm Kantenabstand, oder • Vertikale Linien in schwarz, weiß, orange, rot oder silbermetallisch mit mindestens 5 mm Breite und höchstens 100 mm Kantenabstand, oder • Schwarze Punkte mit mindestens 10 mm Durchmesser in einem Raster mit höchstens 90 mm Abstand zwischen den Punkten, oder • Metallisch reflektierende Punkte mit mindestens 9 mm Durchmesser in einem Raster mit höchstens 90 mm Abstand zwischen den Punkten |
34
[Seite 37]
| Die Markierungen müssen sich über die gesamten Glasflächen erstrecken. Andere als die genannten Markierungen sind nicht ausreichend wirksam, die häufig verwendeten Greifvogelsilhouetten sind weitgehend wirkungslos (vgl. Rössler et al. 2022). | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Umweltbaubegleitung erforderlich | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung keine |
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[Seite 38]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index G1 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | G1 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Einsaat von Landschaftsrasen - Anlage von Banketten und Mittelstreifen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 01A, 02A, 03A, 04A, 05A, 06A, 09A, 10A, 11A, 12A, 13A, 14A, 15A | ||||||
| Lage der Maßnahme Entlang der gesamten Um- und Ausbaustrecke | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFL7 Verlust von teilversiegelten Flächen und Straßenbegleitgrün KGW1 Beeinträchtigung von Grundwasser KFA2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Unbefestigte Flächen des neuen Straßenköpers und von Straßennebenflächen, sowie entsiegelte Flächen | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von Straßenbegleitgrün (Bankette, Mittelstreifen) durch Ansaat von Landschaftsrasen. Ziel der Maßnahme ist neben der verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenkörpers und der Verkehrslenkung die Einbindung des Straßenbauwerkes in die Landschaft. Darüber hinaus können die Flächen zu einer Minderung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser beitragen, falls verschmutzte Straßenwässer beispielsweise als Spritzwasser in den Bereich von Banketten und Mittelstreifen gelangen. Darüber hinaus tragen die Flächen zu einem Rückhalt von Regenwasser und somit auch zu einer kleinklimatischen Verbesserung bei. | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Entlang der gesamten Um- und Ausbaustrecke wird eine Ansaat von Landschaftsrasen im Bereich neuer Bankette und Mittelstreifen vorgenommen. Gesamtumfang der Maßnahme: 76.861 82.433 m² |
36
[Seite 39]
| Zielbiotoptyp: 52.01.08a.01: 76.861 82.433 m² | Ausgangsbiotoptypen: 24.03c: 226 m² 34.07a.01: 14 m² 37.01: 32 m² 38.02.01: 137 m² 39.03.02: 104 72 m² 39.04a.01: 154 m² 41.01.04.02: 8 m² 41.02.02M: 1.593 1.890 m² 41.04M: 77 m² 41.05b: 181 195 m² 43.09: 1.010 1.024 m² 43.10M: 9 m² 51.04a: 225 422 m² 51.06a.02.01: 0,4 m² 51.07a: 1.143 1.199 m² 51.08a.02: 291 621 m² 51.11a.05: 139 m² 52.01.04a: 120 102 m² 52.01.08a: 35.635 38.494 m² 52.02.06: 54 m² 52.03.03a: 177 192 m² 52.04.01: 312 217 m² 53.01: 2.119 2.432 m² Versiegelte Flächen: 33.194 34.817 m² (52.01.01a) |
|---|---|
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Regelmäßige Mahd zur Erhaltung der Verkehrssicherheit | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Unterhaltungspflege der Flächen durch AdB | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen. |
37
[Seite 40]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index G2 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | G2 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Einsaat von Landschaftsrasen - Anlage von Straßenbegleitgrün ohne Gehölze | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 02A, 03A, 04A, 05A, 06A, 07A, 09A, 10A, 11A, 12A, 13A, 14A, 15A | ||||||
| Lage der Maßnahme Entlang der gesamten Um- und Ausbaustrecke | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFL3 Verlust von Freiflächen des besiedelten Bereiches KFL7 Verlust von teilversiegelten Flächen und Straßenbegleitgrün KGW1 Beeinträchtigung von Grundwasser KFA2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Unbefestigte Flächen des neuen Straßenköpers und von Straßennebenflächen, sowie entsiegelte Flächen | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von Straßenbegleitgrün ohne Gehölze durch Ansaat von Landschaftsrasen. Die Maßnahme dient neben dem Erosionsschutz der verkehrsgerechten Gestaltung des Straßenkörpers, der Verkehrslenkung und der Einbindung des Straßenbauwerkes in die umgebende Landschaft. Reinigungs- und Rückhaltefunktion durch die Versickerung des belasteten Oberflächenwassers kann ebenso übernommen werden, sollte Spritzwasser in die Bereiche des Straßenbegleitgrüns gelangen. Darüber hinaus tragen die Flächen zu einem Rückhalt von Regenwasser und somit auch zu einer kleinklimatischen Verbesserung bei. | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Entlang der gesamten Baustrecke werden durch Ansaat mit Landschaftsrasen auf neu entstandenen Böschungen und Mulden sowie auf weiteren Straßennebenflächen einschürige und mehrschürige Rasenflächen entwickelt. Gesamtumfang der Maßnahme: 98.351 101.274 m² |
38
[Seite 41]
| Zielbiotoptyp: 52.01.08a.02: 98.351 101.274 m² | Ausgangsbiotoptypen: 23.03a02: 39 173 m² 24.03c: 136 m² 34.07a.01: 476 192 m² 37.01: 54 55 m² 38.02.01: 558 549 m² 39.03.02: 613 148 m² 39.04a.01: 219 1.053 m² 39.05: 170 26 m² 39.06.02: 27 6 m² 41.01.04.02: 12 4 m² 41.02.02: 6.372 6.246 m² 41.04M: 247 223 m² 41.05: 614 1.174 m² 43.09: 3.093 3.564 m² 43.10M 139 51.04a: 917 1.879 m² 51.06a.02.01: 2 m² 51.07a: 5.099 3.844 m² 51.08a.02: 1.622 2.113 m² 51.11a.05: 158 m² 52.01: 51.017 51.439 m² 52.02.06: 142 143 m² 52.03.03a: 2.102 1.374 m² 52.04: 1.063 1.337 m² 53.01: 3.492 4.646 m² Versiegelte Flächen: 20.108 20.652 m² (52.01.01a) |
|---|---|
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Regelmäßige Mahd zur Erhaltung der Verkehrssicherheit | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Die Unterhaltung der Flächen erfolgt auf der Grundlage des Merkblattes für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil 1 „Grünpflege“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Die mehrschürigen Rasenflächen werden nach Bedarf und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit mehrmals pro Jahr gemäht. Die einschürigen Rasenflächen werden nach Bedarf bis zu 1-mal pro Jahr gemäht. | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen. |
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[Seite 42]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index G3 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | G3 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Gehölzpflanzung - Anlage von Straßenbegleitgrün mit Gehölzen (max. 5% Baumanteil) | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 01A, 02A, 03A, 04A, 05A, 06A, 09A, 10A, 11A, 12A, 13A, 14A, 15A | ||||||
| Lage der Maßnahme Entlang der gesamten Um- und Ausbaustrecke | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KFL3 Verlust von Freiflächen des besiedelten Bereiches KFL4 Verlust von Saum, Ruderal- und Hochstaudenfluren KFL7 Verlust von teilversiegelten Flächen und Straßenbegleitgrün KGW1 Beeinträchtigung von Grundwasser KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KFA2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Unbefestigte Flächen des neuen Straßenkörpers und von Straßennebenflächen, sowie entsiegelte Flächen | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von Gehölzbeständen (Bäume und Sträucher, max. 5 % Baumanteil), Ansaat von Landschaftsrasen. Vorrangiges Ziel der Maßnahme ist neben Erosionsschutz und Stabilisierung der Straßenböschungen die Einbindung des Straßenbauwerks in die Landschaft. Ziel ist außerdem die Anlage von klimaverbessernden Vegetationsstrukturen aufgrund des Rückhalts von Regenwasser sowie durch Beschattung. Darüber hinaus können die Flächen zu einer Minderung des Schadstoffeintrags in das Grundwasser beitragen, falls verschmutzte Straßenwässer beispielsweise als Spritzwasser in solche Bereiche gelangen. |
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[Seite 43]
| Umsetzung der Maßnahme | |||
|---|---|---|---|
| Beschreibung der Maßnahme Anpflanzung von standortgerechten Sträuchern und Bäumen 1. und 2. Ordnung auf ausreichend breiten Flächen entlang des Straßenbauwerks. Ausreichende Abstände zum Fahrbahnrand, zu Mulden etc. werden in Hinblick auf die Verkehrssicherheit und Funktionsfähigkeit der Flächen berücksichtigt. Erforderliche freizuhaltende Sichtfelder werden in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit von Bepflanzung freigehalten. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet wären: Buche (Fagus sp.), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna). Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme: 143.441 131.415 m² | |||
| Zielbiotoptyp: 52.01.08n.03: 143.441 131.415 m² | Ausgangsbiotoptyp: 23.03a.02: 60 m² 24.03c: 15 m² 37.01: 4 5 m² 38.02.01: 423 m² 39.03.02: 301 30 m² 39.04a.01: 625 m² 39.05: 88 m² 39.06.02: 1 m² 41.01.04.02: 25 1 m² 41.02: 4.940 4.794 m² 41.04M: 215 131 m² 41.05aM: 105 58 m² 43.09M: 5.565 3.553 m² 43.10M: 262 335 m² 51.04a: 1.442 648 m² 51.07a: 1.780 2.288 m² 51.08a.02: 5.694 5.609 m² 52.01: 94.534 87.122 m² 52.02.06: 220 183 m² 52.03.03a: 336 291 m² 52.04.: 13 900 m² 53.01 3.681 3.077 m² Versiegelte Flächen: 23.113 21.951 m² (52.01.01a) | ||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs, Freischneiden der Gehölze Gehölzpflege durch selektive Bestandspflege zur Erhaltung der Verkehrssicherheit unter besonderer Berücksichtigung der freizuhaltenden Sichtfelder | |||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Nach Abschluss der 3-jährigen Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt die weitere Unterhaltung auf der Grundlage des Merkblattes für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil 1 „Grünpflege“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. | |||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen. |
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[Seite 44]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index G4 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | G4 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage einer Allee | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 06A, 09A, 10A | |||||||
| Lage der Maßnahme • km ca. 4,2 östlich der A59 • km ca. 6,60 bis 6,65 östlich der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL9 Beeinträchtigung Geschützter Alleen KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KFA2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KFL9 Beeinträchtigung Geschützter Alleen KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Unbefestigte Flächen des neuen Straßenköpers und entsiegelte Flächen. | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage einer Allee zur Einbindung städtischer Straßen in das Landschaftsbild sowie zur Abschirmung von Blickbeziehungen auf die Straßen. Darüber hinaus tragen die Flächen zu einem Rückhalt von Regenwasser, zu einer verstärkten Beschattung und somit auch zu einer klimatischen Verbesserung bei. | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Entlang der Ausbaustrecke erfolgt in Bereichen mit ausreichendem Platzangebot die Anlage von Alleen. Es erfolgt ausschließlich eine Pflanzung von Hochstämmen robuster Arten, geeignet für das Stadtklima. Der Abstand zum Fahrbahnrand beträgt mindestens 5 m, der Pflanzabstand zwischen den Alleebäumen mindestens 10 m. Ansaat des Grünstreifens mit Landschaftsrasen. Freizuhaltende Sichtfelder im Sinne der Verkehrssicherheit sind dabei zu berücksichtigen. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet wären: Buche (Fagus sp.), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), dabei ist darauf zu achten für die Alleepflanzungen Hochstämme zu verwenden. Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) (LAP): Gesamtumfang der Maßnahme: 723 744 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 41.05.04M: 723 744 m² | Ausgangsbiotoptyp: 51.04a.01: 494 m² |
42
[Seite 45]
| 52.01.08: 86 32 m² Versiegelte Flächen: 143 217 m² (52.01.01a) | |
|---|---|
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Regelmäßiger Schnitt und Gehölzpflege zur Erhaltung der Verkehrssicherheit | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt die Unterhaltungspflege der Flächen auf der Grundlage des Merkblattes für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil 1 „Grünpflege“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen. |
43
[Seite 46]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index G5 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | G5 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage Einzelbäume / Baumgruppe | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 01A, 03A, 05A | ||||||
| Lage der Maßnahme Zahlreiche Bereiche entlang der Um- und Ausbaustrecke, z.B.: • km ca. 0,42 östlich der A59 • km ca. 1,9 nördlich der A42 • km ca. 3,40 westlich der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KFA2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Unbefestigte Flächen des neuen Straßenköpers und entsiegelte Flächen. | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von Gehölzelementen (Einzelbäumen und Baumgruppen) im Umfeld der A59, im Bereich von Straßennebenflächen / Restflächen und entsiegelten Flächen. Die Maßnahme dient der landschaftlichen Eingliederung des Bauwerks sowie zur Abschirmung von Blickbeziehungen auf die A59. Darüber hinaus tragen die Flächen zu einem Rückhalt von Regenwasser, zu einer verstärkten Beschattung und somit auch zu einer klimatischen Verbesserung bei. | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Entlang der Ausbaustrecke erfolgt in Bereichen mit ausreichendem Platzangebot die Anlage von Einzelbäumen und Baumgruppen. Es erfolgt ausschließlich eine Pflanzung von Hochstämmen robuster Arten, geeignet für das Stadtklima. Der Abstand zum Fahrbahnrand beträgt mindestens 5 m. Ansaat des Grünstreifens mit Landschaftsrasen. Freizuhaltenden Sichtfelder im Sinne der Verkehrssicherheit sind dabei zu berücksichtigen. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet wären: Buche (Fagus sp.), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium). Genaue Festlegungen erfolgen im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP): Gesamtumfang der Maßnahme: 1.889 1.189 m² |
44
[Seite 47]
| Zielbiotoptyp: 41.05aM: 1.889 1.189 m² | Ausgangsbiotoptyp: 39.04a.01: 110 m² 41.02.02M: 19 m² 41.05bM: 32 m² 51.04a.01: 4 m² 51.06a.02.01: 234 m² 51.07a.01: 449 115 m² 52.01: 928 836 m² versiegelte Flächen: 114 m² (52.01.01a) |
|---|---|
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Regelmäßiger Schnitt und Gehölzpflege zur Erhaltung der Verkehrssicherheit | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt die Unterhaltungspflege der Flächen auf Grundlage des Merkblattes für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil 1 „Grünpflege“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen |
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[Seite 48]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index G6 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | G6 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung Hochstauden | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A, 12A | |||||||
| Lage der Maßnahme in den Entwässerungs-/ Rückhaltebecken bei: • Km ca. 1,6 westlich der A59 • Km ca. 1,9 westlich der A59 • Km ca. 2,6 westlich der A59 • Km ca. 2,4 nördlich der A42 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte Errichtung Entwässerungs- und Rückhaltebecken KFA2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Entwässerungs- und Rückhaltebecken - Innenböschungen | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage / Entwicklung von Hochstauden innerhalb der Entwässerungsbecken zur landschaftlichen Gestaltung und ökologischen Aufwertung der Becken | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Impfung der Flächen durch Entnahme von Hochstauden aus Vorkommen gebietsheimischer Arten in Abstimmung / Genehmigung mit der zuständigen Behörde Gesamtumfang der Maßnahme: 3.608 2.651 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 39.04a.01: 3.608 2.651 m² | Ausgangsbiotoptyp: 34.07a.01: 1.420 m² 41.05aM: 87 m² 51.07a.01: 916 m² 52.01.08n.03: 656 1.452 m² 52.03.03a 522 m² versiegelte Flächen: 7 283 m² (52.01.01a) |
46
[Seite 49]
Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Jährliche Mahd im Herbst Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Unterhaltungspflege der Flächen durch AdB Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen
47
[Seite 50]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index G7 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | G7 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung von Röhricht | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A, 13A | |||||||
| Lage der Maßnahme in den Entwässerungs-/ Rückhaltebecken bei: • Km ca. 1,6 westlich der A59 • Km ca. 1,9 westlich der A59 • Km ca. 2,6 westlich der A59 • Km ca. 2,4 nördlich der A42 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte Errichtung Entwässerungs- und Rückhaltebecken KFA2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KFL10 Beeinträchtigung von Lebensräumen, welche nach § 42 LG und § 30 BNatSchG geschützt sind oder als schutzwürdige Biotope gelten | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Entwässerungs- und Rückhaltebecken - Sohle | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage / Entwicklung von Röhricht an der Sohle der Entwässerungs- und Rückhaltebecken zur landschaftlichen Gestaltung und ökologischen Aufwertung der Becken | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Impfung der Flächen durch Entnahme von Röhricht aus Vorkommen gebietsheimischer Arten in Abstimmung / Genehmigung mit der zuständigen Behörde Gesamtumfang der Maßnahme: 4.132 3.551 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 38:02:01: 4.132 3.551 m² | Ausgangsbiotoptyp: 34.07a.01: 1.594 961 m² 41.05aM: 93 m² 51.07a.01 : 961 m² 52.01.08n.03: 855 2.204 m² 52.03.03a: 629 m2 versiegelte Flächen: 386 m² (52.01.01a) | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung |
48
[Seite 51]
Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Jährliche Mahd im Herbst Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Unterhaltungspflege der Flächen durch AdB Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Grunderwerb im Rahmen der für das Straßenbauwerk benötigten Flächen
49
[Seite 52]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index W1 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | W1 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Wiederherstellung von Wald- und Gehölzflächen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / alle Blätter | |||||||
| Lage der Maßnahme bauzeitlich beanspruchte Wald- und Gehölzflächen | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Beeinträchtigung von Wald- und Gehölzflächen KFA1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebautes Baufeld | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter gehölzbestandener Flächen mit standortgerechten, gebietsheimischen Arten | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten gehölzbestandenen Flächen werden, anschließend an Rekultivierungsmaßnahmen des Bodens, Begrünungsmaßnahmen sowie Gehölzpflanzungen mit standortgerechtem Pflanzmaterial vorgenommen. Die Gehölzpflanzungen erfolgen in Abstimmung mit dem jeweiligen Grundeigentümer und orientieren sich an den derzeit vorkommenden Gehölzarten, sofern sie standortgerecht sind. Die genaue Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. erfolgt im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP). Gesamtumfang der Maßnahme: 111.00 117.731 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 41.01: 5.709 5.683 m² 41.02.02: 53.946 55.706 m² 41.03.03J: 238 245 m² 41.04: 1.808 2.314 m² 41.05: 6.309 6.665 m² 41.07: 3.918 4.215 m² 43.07.03M: 298 m² 43.09: 34.674 39.984 m² 43.10M: 4.101 3.164 m² | Ausgangsbiotoptyp: 41.01: 5.709 5.683 m² 41.02.02: 53.946 55.706 m² 41.03.03J: 238 245 m² 41.04: 1.808 2.314 m² 41.05: 6.309 6.665 m² 41.07: 3.918 4.215 m² 43.07.03M: 298 m² 43.09: 34.674 39.984 m² 43.10M: 4.101 3.164 m² |
50
[Seite 53]
Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Regelmäßiger Schnitt und Gehölzpflege zur Erhaltung der Verkehrssicherheit Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
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[Seite 54]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index W2 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | W2 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Wiederherstellung von (landwirtschaftlichem) Grünland | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 02A, 04A, 05A, 06A, 07A, 08A, 09A, 11A | |||||||
| Lage der Maßnahme Bauzeitlich beanspruchte Wiesenflächen • km ca. 2,6 westlich der A59 • km ca. 5,7 beidseits der A59 • km ca. 5,9 beidseits der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL2 Beeinträchtigung von (landwirtschaftlichem) Grünland KFA1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KPF1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Pflanzen KPF2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Pflanzen durch Versiegelung KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebautes Baufeld | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchtem Grünland | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Wiederherstellung von (landwirtschaftlichem) Grünland erfolgt, anschließend an Rekultivierungsmaßnahmen des Bodens, die Einsaat der Flächen mit einer Grünlandsaatgutmischung gebietsheimischer Arten in Abstimmung mit dem Grundeigentümer bzw. Bewirtschafter. Gesamtumfang der Maßnahme: 42.025 47.158 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 34.07: 40.679 45.813 m² 34.08a.02: 218 m² 34.09: 1.127 m² | Ausgangsbiotoptyp: 34.07: 40.679 45.813 m² 34.08a.02: 218 m² 34.09: 1.127 m² | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung - |
52
[Seite 55]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index W3 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | W3 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Wiederherstellung von Freiflächen des besiedelten Bereiches | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / alle Blätter | |||||||
| Lage der Maßnahme Bauzeitlich beanspruchte Kulturbiotope / angelegte Erholungsflächen | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL3 Beeinträchtigung von Freiflächen des besiedelten Bereiches KFA1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebautes Baufeld | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Wiederherstellung bauzeitlich Freiflächen des besiedelten Bereiches | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten gehölzbestandenen Grünflächen werden, anschließend an Rekultivierungsmaßnahmen des Bodens, Begrünungsmaßnahmen sowie Gehölzpflanzungen mit standortgerechtem Pflanzmaterial vorgenommen. Eine Wiederherstellung von Gehölzpflanzungen im Bereich von Gärten und Grünflächen erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Grundeigentümer. Die genaue Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. erfolgt im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP). Gesamtumfang der Maßnahme: 99..254 97.616 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 51.04a: 17.029 14.275 m² 51.06a.02.01: 6.067 6072 m² 51.07a: 41.806 43.429 m² 51.08a: 17.052 16.539 m² 51.11a.05: 17.300 m² | Ausgangsbiotoptyp: 51.04a: 17.029 14.275 m² 51.06a.02.01: 6.067 6.072 m² 51.07a: 41.806 43.429 m² 51.08a: 17.052 16.539 m² 51.11a.05: 17.300 m² | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - |
53
[Seite 56]
Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
54
[Seite 57]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index W4 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | W4 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Wiederherstellung von Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A, 08A, 09A, 10A, 12A, 13A, 14A | |||||||
| Lage der Maßnahme Bauzeitlich beanspruchte Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren, z.B.: • Km ca. 0,3 östlich der A59 • Km ca. 2,4 – 2,5 westlich der A59 • Km ca. 2,5 bis 2,65 östlich der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL4 Beeinträchtigung von Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren KFA1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebautes Baufeld | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren inkl. Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsbrachen mit standortgerechten, gebietsheimischen Arten | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Wiederherstellung von bauzeitlich beanspruchten Flächen werden, anschließend an Rekultivierungsmaßnahmen des Bodens, Ansaaten bzw. Bepflanzungsmaßnahmen mit autochthonem Saatgut bzw. standortgerechtem Pflanzmaterial vorgenommen. Die Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem jeweiligen Grundeigentümer. Die genaue Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Bepflanzungsmaßnahmen usw. erfolgt im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP). Gesamtumfang der Maßnahme: 30.203 33.881 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 39.03: 20.499 21.756 m² 39.04a: 7.065 5.851 m2 39.05: 1.986 2.453 m2 39.06.02: 653 1.460 m2 41.01.04.02 282 m2 41.02 1.022 m2 52.01.04a 447 m2 52.04.01 611 m2 | Ausgangsbiotoptyp: 39.03: 20.499 21.756 m² 39.04a: 7.065 5.851 m2 39.05: 1.986 2.453 m2 39.06.02: 653 1.460 m2 41.01.04.02 282 m2 41.02 1.022 m2 52.01.04a 447 m2 52.04.01 611 m2 |
55
[Seite 58]
Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege erfolgt die Unterhaltungspflege der Flächen auf Grundlage des Merkblattes für den Unterhaltungs- und Betriebsdienst an Straßen, Teil 1 „Grünpflege“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
56
[Seite 59]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index W5 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | W5 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Wiederherstellung von Gewässerflächen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 04A, 08A, 09A, 12A | |||||||
| Lage der Maßnahme Bauzeitlich beanspruchte Gewässerflächen • Km ca. 2,5 westlich der A59 • Km ca. 2,6 südlich der A42 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL5 Beeinträchtigung von Gewässerflächen KPF1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Pflanzen KFA1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebautes Baufeld | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchter Gewässerflächen | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Wiederherstellung wird das Profil der beanspruchten Kleingewässer in Abstimmung mit dem jeweiligen Grundeigentümer wiederhergestellt, und es werden Initialmaßnahmen zur Bepflanzung der Ufer vorgenommen. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Abdichtung der Sohle vorgesehen. Die genaue Festlegung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP). Gesamtumfang der Maßnahme: 5.287 6.017 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 23.03a: 5.178 5.883 m² 23.04a.02: 109 m² 39.04a.01 24 m² | Ausgangsbiotoptyp: 23.03a: 5.178 5.883 m² 23.04a.02: 109 m² 39.04a.01 24 m² | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung - |
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[Seite 60]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index W6 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | W6 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Wiederherstellung von teilversiegelten Flächen und Straßenbegleitgrün | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / alle Blätter | |||||||
| Lage der Maßnahme Bauzeitlich beanspruchte teilversiegelte Flächen und Straßenbegleitgrün Entlang der gesamten Um- und Ausbaustrecke | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL7 Beeinträchtigung von teilversiegelten Flächen und Straßenbegleitgrün KFA1 Baubedingte Beeinträchtigungen von Funktionsräumen von Tieren KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebautes Baufeld | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Wiederherstellung bauzeitlich beanspruchten Straßenbegleitgrüns und teilversiegelter Flächen mit standortgerechten Arten | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Bauzeitlich genutzte teilversiegelte Flächen werden nach Abschluss der Bauarbeiten in mindestens gleichwertigem Zustand wiederhergestellt. Die Artenauswahl orientiert sich an den derzeit vorkommenden Gehölzarten, sofern sie standortgerecht sind. Die genaue Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. erfolgt im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP). Gesamtumfang der Maßnahme: 179.027 185.557 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 51.04a.01 809 m2 52.01: 120.145 121.997 m² 52.02.06: 678 645 m² 52.03.03a: 27.015 31.415 m² 52.04: 31.190 30.692 m² | Ausgangsbiotoptyp: 51.04a.01 809 m2 52.01: 120.145 121.997 m² 52.02.06: 678 645 m² 52.03.03a: 27.015 31.415 m² 52.04: 31.190 30.692 m² | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - |
58
[Seite 61]
Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
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[Seite 62]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A 1 CEF | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A 1 CEF | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Schaffung von Ersatzquartieren für verloren gehende Quartiere von Fledermäusen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / alle Blätter | ||||||
| Lage der Maßnahme Die Lage der Maßnahmensetzung ist abhängig vom Ort, sowie der Zahl und Art der Quartiere, die bei den Kontrollen gemäß Maßnahme VART6 vor Baubeginn in den betroffenen Bäumen, Häusern und Brücken gefunden werden. In den Maßnahmenplänen sind die gemäß Maßnahme VART6 vor Baubeginn zu kontrollierenden Bäumen, Häusern und Brücken dargestellt. | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KART11 Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von potenziellen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Fledermäusen durch Rodung von Gehölzen sowie Abtrag von Gebäuden und Brücken | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Schaffung von Ersatzquartieren für Fledermäuse | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Vorfeld dieser Maßnahme erfolgt die Maßnahme VART6 Maßnahmensetzung: Schaffung von Ersatzquartieren für den Quartierverlust an Bäumen, Häusern und Brücken: Für jedes verlorene Quartier werden mindestens zwei Ersatzquartiere angebracht. Zahl und Ausgestaltung der Ersatzquartiere sind abhängig von der Zahl und Art der Quartiere, die bei den Kontrollen gemäß Maßnahme VART6 vor Baubeginn in den betroffenen Bäumen, Häusern und Brücken gefunden werden. Bei den Baumquartieren sind auch nicht direkt betroffene, aber im Umkreis von 30 m zur Baustelle gelegene Quartiere zu berücksichtigen, weshalb die Kontrolle auf Baumquartiere ein Puffer von 30 m einbeziehen muss. Die Kontrollen erfolgen ein Jahr vor Eingriff bzw. bei Bäumen im letzten Winter vor der Fällung. Bei Quartieren, die bei der ersten Kontrolle als potenziell geeignet eingestuft wurden oder wo Fledermäuse bzw. Spuren von Fledermäusen gefunden wurden, erfolgt eine zweite Kontrolle unmittelbar vor Eingriff (Abbruch oder Fällung). • Durch die Anbringung von Ersatzquartieren an Bäumen können Quartierverluste der beiden Abendsegler-Arten, der beiden Bartfledermaus-Arten (Brandt- und Bartfledermaus = Große und Kleine Bartfledermaus), der Mückenfledermaus und der Rauhautfledermaus kompensiert werden • Durch die Anbringung von Ersatzquartieren an Häusern und Brücken können Quartierverluste der Zwergfledermaus, der Breitflügelfledermaus, der Mückenfledermaus und der Rauhautfledermaus kompensiert werden • Bei Wochenstuben- oder Winterquartieren müssen die Ersatzquartiere mindestens ein Jahr vor dem Verlust des bisherigen Quartiers bereitgestellt werden • Die Anbringung von Ersatzquartieren erfolgt in maximal 100 m Entfernung zum verlorenen Quartier. Ist eine Anbringung in weniger als 100 m Entfernung nicht möglich, erfolgt die Abstimmung des Standortes in Absprache mit der UNB und der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet |
60
[Seite 63]
| • Für die Anbringung von Ersatzquartieren sind nach Prüfung genügend Bäume und Gebäude vorhanden, für die Gebäude ist jedoch jeweils eine Erlaubnis der Eigentümer einzuholen. Die Höhe des Kompensationsbedarfs kann erst zu einem späteren Zeitpunkt der Planung ermittelt werden Gesamtumfang der Maßnahme: zeigt sich im Zuge der Vermeidungsmaßnahme VART6 | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: | Ausgangsbiotoptyp: |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege regelmäßiges Säubern der Ersatzquartiere | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Kontrolle der Funktion der Maßnahme erforderlich, Umweltbaubegleitung erforderlich | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Erlaubnis der Eigentümer ist einzuholen |
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[Seite 64]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A 2 CEF | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A 2 CEF | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anbringen von Turmfalkenkästen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 07A, 08A | |||||||
| Lage der Maßnahme Mögliche Standorte für die Anbringung von Turmfalkenkästen sind u. a. das IKEA-Gebäude im Norden des Planungsabschnittes (km ca. 2,0 (südwestlich des Kreuzes Duisburg Nord)) oder die Hafengebäude im Süden (westlich und östlich km ca. 5,0 bis 5,5). Für die Anbringung der Nisthilfen sind reichlich geeignete Gebäude vorhanden, es ist jeweils die Erlaubnis der Eigentümer einzuholen. Die erforderliche Anzahl der Nisthilfen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt werden. In den Maßnahmenplänen sind die gemäß Maßnahme VART5 vor Baubeginn zu kontrollierenden Häuser dargestellt. | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KART6 Potentielle Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten des Turmfalken durch Abtrag von Gebäuden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Schaffung von Ersatzquartieren für den Turmfalken | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Vorfeld dieser Maßnahme erfolgt die Maßnahme VART5 Maßnahmensetzung: Sofern Brutplätze in betroffenen Gebäuden vorgefunden werden, sind als Ersatz geeignete Nisthilfen im Umfeld anzubringen. Besonders geeignet sind höhere Gebäude, nicht jedoch exponierte Kirchtürme, Schornsteine oder andere die Umgebung deutlich überragende Bauwerke, da diese im Raum Duisburg meist von Wanderfalken genutzt werden. Mögliche Standorte für die Anbringung von Turmfalkenkästen sind u. a. das IKEA-Gebäude im Norden des Planungsabschnittes oder die Hafengebäude im Süden. Für die Anbringung der Nisthilfen sind reichlich geeignete Gebäude vorhanden, es ist jeweils die Erlaubnis der Eigentümer einzuholen. Die erforderliche Anzahl der Nisthilfen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt der Planung ermittelt werden. Gesamtumfang der Maßnahme: zeigt sich im Zuge der Vermeidungsmaßnahme VART5 | |||||||
| Zielbiotoptyp: | Ausgangsbiotoptyp: | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung |
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[Seite 65]
Beschreibung der Entwicklung und Pflege
keine Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Kontrolle der Funktion der Maßnahme erforderlich, Umweltbaubegleitung erforderlich Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Erlaubnis der Eigentümer ist einzuholen
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[Seite 66]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH Straßenbau NRW | Maßnahmen-Nr. mit Index A1 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A1 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung von extensivem Grünland | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 08A, 09A | |||||||
| Lage der Maßnahme • Km ca. 5,7 – 5,75 östlich der A59 • Km ca. 5,85 östlich der A59 • Km ca. 5,9 – 5,95 östlich der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL2 Verlust von (landwirtschaftlichem) Grünland KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KFL12 Beeinträchtigung von Landschaftsschutzgebieten KK2 Ablagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung (eB) durch KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion in der LBE 8, Ruhr mit Uferbereichen (km ca. 4,5 bis 6,0) | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Entsiegelte Straßenfläche / rückgebaute Brücken | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage einer gut ausgeprägten Mähwiese auf rückgebauter Straßenfläche | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Zunächst wird nicht mehr benötigte Straßenfläche entsiegelt und damit die Boden- und Grundwasserfunktionen wiederhergestellt. Boden-Meliorationsmaßnahmen werden durchgeführt. Ansaat mit standortangepasstem autochthonem Saatgut. Gesamtumfang der Maßnahme: 1.647 1.594 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 34.07a.02, artenreiche frische Mähweide: 1.647 1.594 m² | Ausgangsbiotoptyp: 34.07a.01: 17 18 m² Versiegelte Fläche: 1.630 1.576 m² (52.01.01a) |
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Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung Beschreibung der Entwicklung und Pflege
2x-jährliche Mahd, nach Mitte Juni. Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung; Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Siehe Anhang 1, Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8 siehe zudem auch Unterlage 10, Grunderwerb
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[Seite 68]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A2 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A2 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung von parkartigen Flächen mit hohem Anteil an Gehölzen und großkronigen Bäumen und Alleen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 02A, 03A, 05A, 06A | ||||||
| Lage der Maßnahme • Km ca. 0,85 östlich der A59 • Km ca. 1,2 westlich der A59 • Km ca. 3,2 – 3,3 östlich der A59 • Km ca. 3,3 – 3,4 westlich der A59 • Km ca. 3,45 östlich der A59 • Km ca. 3,5 östlich der A59 • Km ca. 3,75 – 3,8 östlich der A59 • Km ca. 3,85 östlich der A59 • Km ca. 3,9 – 4,0 östlich der A59 • Km ca. 4,05 westlich der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte tlw. Entsiegelung sowie KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen KFL9 Beeinträchtigung geschützter Alleen KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung (eB) durch KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion in der LBE 2, Stadtwald und Botanischer Garten Alt-Hamborn (km ca. 1,2) | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebautes Baufeld und entsiegelte Flächen, zumeist in Verbindung mit projektbezogenem Abtrag von Gebäuden | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von gehölzbestandenen Flächen auf entsiegelter Fläche bzw. auf Grundstücken mit abzulösenden Gebäuden. Vorrangiges Ziel ist versiegelt Flächen rückzubauen und größere Flächen als parkartige Flächen mit großkronigen Bäumen und Alleen zu gestalten. Diese dient der Entwicklung von klimaverbesserndem Grünraum mit Schatten und erhöhte Verdunstung, als Pufferflächen für Emissionen und nicht zuletzt zur Erholungsnutzung der Anrainer im urbanen Raum. Darüber hinaus trägt die Maßnahme auch zur Einbindung des Bauwerks in die Landschaft bei. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet wären: |
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| Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna), dabei ist darauf zu achten bei der Anlage von Baumreihen und Alleen Hochstämme zu verwenden. Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) | |||
|---|---|---|---|
| Umsetzung der Maßnahme | |||
| Beschreibung der Maßnahme Anpflanzung von standortgerechten Bäumen 1. und 2. Ordnung sowie von Sträuchern. Hoher Anteil an Hochstämmen zur raschen Entwicklung großkroniger Bäume. Gesamtumfang der Maßnahme: 15.968 15.698 m² | |||
| Zielbiotoptyp: 51.06a.02.02: 15.968 15.698 m² | Ausgangsbiotoptyp: 41.05: 24 m² 51.07a.01: 67 m² 52.01.08n.03: 6 m² 53.01: 15.857 15.596 m² Versiegelte Fläche: 14 5 m² (51.01.01a) | ||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs, dabei Mahd von Unterwuchs und gehölzfreien Flächen. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. | |||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Siehe Anhang 1, Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8 siehe zudem auch Unterlage 10, Grunderwerb |
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[Seite 70]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A3 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A3 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung von Gehölzstreifen, Hecken und Feldgehölzen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 05A, 06A, 07A, 08A, 09A | ||||||
| Lage der Maßnahme • Km ca. 3,15 – 3,35 westlich der A59 • Km ca. 3,4 östlich der A59 • Km ca. 3,5 westlich der A59 • Km ca. 3,5 – 3,65 westlich der A59 • Km ca. 3,65 – 3,75 westlich der A59 • Km ca. 4,6 östlich der A59 • Km ca. 5,6 östlich der A59 • Km ca. 5,65 östlich der A59 • Km ca. 5,65 – 5,7 östlich der A59 • Km ca. 5,75 östlich der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KFL8 Beeinträchtigung von Kompensationsflächen (im Sinne geschützter Landschaftsbestandteile nach § 39 LNatSchG NRW) KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung (eB) durch KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion in der LEB 8, Ruhr mit Uferbereichen (km ca. 4,5 bis 6,0) | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Baufeld und rückgebaute / entsiegelte Fläche | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von gehölzbestandenen Flächen gebietsheimischer Arten auf rückgebauten und entsiegelten Flächen bzw. teils in Verbindung mit projektbezogenem Abtrag von Gebäuden |
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[Seite 71]
| Umsetzung der Maßnahme | |||
|---|---|---|---|
| Beschreibung der Maßnahme Anlage von dicht gehölzbestandenen Flächen auf rückgebauten und entsiegelten Flächen bzw. teils in Verbindung mit projektbezogenem Abtrag von abzulösenden Gebäuden. Vorrangiges Ziel ist es landschaftsbildprägende und abschirmender Gehölzbestände entlang der Trasse zu etablieren und somit Pufferflächen für Emissionen zu schaffen und eine abschirmende Wirkung zu erreichen. Darüber hinaus trägt die Maßnahme zur klimatischen Verbesserung und nicht zuletzt zur Einbindung des Bauwerks in die Landschaft bei. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet wären: Buche (Fagus sp.), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Weißdorn (Crataegus monogyna). Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme: 4.718 m² | |||
| Zielbiotoptyp: 41.02.02A / 41.03.03A: 4.718 m² | Ausgangsbiotoptyp: 34.07a.01: 25 m2 34.09: 355 m2 53.01: 718 m2 Versiegelte Fläche: 3.620 m2 (52.01.01a) | ||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs, regelmäßiger Rückschnitt z.B. um Zugänglichkeit für Kotrolltätigkeiten der Lärmschutzwände sicherzustellen | |||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Siehe Anhang 1, Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8 siehe zudem auch Unterlage 10, Grunderwerb |
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[Seite 72]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A4 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A4 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung von Einzelbäumen / Baumgruppen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 05A, 06A | |||||||
| Lage der Maßnahme • Km ca. 3,35 östlich der A59 • Km ca. 3,35 westlich der A59 • Km ca. 3,4 östlich der A59 • Km ca. 3,95 östlich der A59 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Baufeld sowie rückgebaute oder entsiegelte Flächen | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Anlage von gehölzbestandenen Flächen auf rückgebauten oder entsiegelten Flächen | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Anlage von gehölzbestandenen Flächen auf entsiegelter oder rückgebauter Fläche. Vorrangiges Ziel ist Einbindung des Bauwerks in die Landschaft. Diese dient auch der Klimaverbesserung durch Schaffung von Schatten und erhöhter Verdunstung sowie als Pufferflächen für Emissionen. Freizuhaltende Sichtfelder im Sinne der Verkehrssicherheit sind zu berücksichtigen. Dabei kann es zielführend sein zur Freihaltung der Sichtfelder für Gehölpflanzungen Hochstämme zu verwenden. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet wären: Buche (Fagus sp.), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium). Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme: 365 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 41.05aA: 365 m² | Ausgangsbiotoptyp: 41.05bA: 4 m² 53.01: 323 m² Versiegelte Fläche: 37 m2 (52.01.01a) |
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[Seite 73]
Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Sicherung des Anwuchserfolgs, regelmäßiger Rückschnitt z.B. um Zugänglichkeit für Kontrolltätigkeiten der Lärmschutzwände sicherzustellen. Im Zuge der Pflegegänge erfolgt eine Bekämpfung der Staudenknöterich-Arten. Ab dem vierten Jahr: Gehölzrückschnitt im Rahmen der Straßenunterhaltung und nach Bedarf zur Schaffung/Erhaltung einer vielschichtigen, strukturreichen Gehölzfläche. Gehölzrückschnitt verbleibt, soweit möglich, zur Erhöhung des liegenden Totholzanteils (ggf. geschichtet) auf der Fläche.
Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Siehe Anhang 1, Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8 siehe zudem auch Unterlage 10, Grunderwerb
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[Seite 74]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A5 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A5 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung von naturnahen Waldflächen | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 06A, 07A, 09A, 11A | ||||||
| Lage der Maßnahme • Km ca. 1,2 – 1,35 südlich der A42 • Km ca. 4,2 - 4,5 östlich der A59 • Km ca. 6,3 westlich der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung (eB) durch KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion in der LEB 6, Stadtpark Meiderich (km ca. 4,2 bis 4,5) | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebaute Straßenflächen bzw. Abtrag von Brücken | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Entwicklung von naturnahen Waldflächen auf rückgebauten Straßenflächen unter Verwendung gebietsheimischer, standortgerechter Arten | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Anlage von Waldflächen auf rückgebauten Straßenflächen. Vorrangiges Ziel ist es Ausgleichsflächen im Sinne des Waldgesetzes für zu rodende Waldflächen zu schaffen. Gleichzeitig trägt dies bei, landschaftsbildprägende und abschirmender Gehölzbestände entlang der Trasse zu etablieren, und somit Pufferflächen für Emissionen zu schaffen und eine abschirmende Wirkung zu erreichen. Darüber hinaus trägt die Maßnahme zur klimatischen Verbesserung und nicht zuletzt zur Einbindung des Bauwerks in die Landschaft bei. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet wären: Buche (Fagus sp.), Stieleiche (Quercus robur), Winterlinde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium), Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme: 31.169 29.546 m² |
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[Seite 75]
| Zielbiotoptyp: 43.09A: 31.169 29.546 m² | Ausgangsbiotoptyp: 34.07b.01: 3 m² 41.04A: 2 m² 41.05: 3 m² 52.01: 5.038 3.547 m² 53.01.14a: 18.409 18.393 m² Versiegelte Fläche: 7.741 7.599 m2 (52.01.01a) |
|---|---|
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs, | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Siehe Anhang 1, Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8 siehe zudem auch Unterlage 10, Grunderwerb |
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[Seite 76]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A6 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A6 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage / Entwicklung eines Feuchtbiotops | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 12A | |||||||
| Lage der Maßnahme Km ca. 1,9 östlich der A59 bzw. km 2,0 südlich der A42 | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL6 Inanspruchnahme von Großseggenriedern Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KFL10 Beeinträchtigung von Lebensräumen, welche nach § 42 LG und § 30 BNatSchG geschützt sind oder als schutzwürdige Biotope gelten KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rückgebaute / entsiegelte Straßenfläche | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Ausgleichsmaßnahme für anlagebedingte Inanspruchnahme eines Kleingewässers, eines Großseggenrieds und Röhrichtbestands | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme wird auf der Fläche ein Kleingewässer bzw. Großseggenried hergestellt, und es werden Initialmaßnahmen zur Bepflanzung vorgenommen. Bei Bedarf werden Maßnahmen zur Abdichtung der Sohle vorgesehen. Die genaue Festlegung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP). Gesamtumfang der Maßnahme: 1.837 m² | |||||||
| Zielbiotoptyp: 37.01: 1.837 m² | Ausgangsbiotoptyp: 43.09M: 1 m² 52.01: 621 m² Versiegelte Fläche: 1.215 m2 (52.01.01a) | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung |
74
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Beschreibung der Entwicklung und Pflege
Impfung der Flächen mit Seggen durch Entnahme aus gebietsheimischen Bestanden in Abstimmung mit der zuständigen Behörde Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle
Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung
Siehe Anhang 1, Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8 siehe zudem auch Unterlage 10, Grunderwerb
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| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A7 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A7 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Berücksichtigung der Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord- Denkmalschutzaspekte in der Ausführungsplanung | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 03A, 04A, 12A, 13A Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte- Unterlagen Nr.: 19.8A / 1 | ||||||
| Lage der Maßnahme Eingriffsbereiche des Bauprojektes in den Landschaftspark Duisburg Nord, südlich der A42, vom Knotens Duisburg-Nord bis km ca. 3,3 der A42 sowie südwestlich und südöstlich des Knotens Duisburg-Nord bis km ca. 2,6 der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung (eB) durch KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion in der LBE 1, Landschaftspark Duisburg Nord (km ca. 2,0 bis 2,4 an der A59 und km ca. 1,8 bis 3,0 an der A42) KD1 Beeinträchtigung von Denkmalschutzaspekten des Landschaftsparks Duisburg Nord (km ca. 2,0 bis 2,4 an der A59 und km ca. 1,8 bis 3,0 an der A42); | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Der bestehende Landschaftspark Duisburg Nord hat eine hohe Bedeutung für die Erholungsnutzung. Die im Park noch bestehenden Reste industrieller Anlagen gehen auf das ehemalige Hüttenwerk zurück. Der Landschaftspark Duisburg Nord in seiner heutige Anlage wurde in den 1990-er Jahren im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Emscher Park (IBA) entwickelt. Der Park wird von Erholungssuchenden im allgemeinen sowie von Fahrradfahrern, Sportvereinen, Veranstaltern und Interessengemeinschaften genutzt. Auch Gastronomie ist im Park vorhanden. Der Park bildet einen Freiraum mit der Funktion des Schutzes der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung, zudem ist er Regionaler Grünzug gemäß Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99). Gemäß Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept Duisburg (2012) hat der Landschaftspark DU-Nord überregionale Bedeutung erlangt. So abwechslungsreich wie die Landschaftsbildelemente im Park, sind auch die Blickbeziehungen innerhalb des Parks, welche die Bandbreite von weiten bis zu sehr eingeschränkten Blickbeziehungen umfassen. Die dicht gehölzbestandenen Böschungen der bestehenden Autobahnen A59 und A42 erfüllen eine wichtige Sichtschutz- und Einbindungsfunktion. Sie begrenzen den Landschaftspark im Norden und Westen und schirmen ihn zusam- men mit Lärmschutzwänden von Lärmeintrag weitestgehend ab. Der Park erfüllt zudem prinzipiell die Voraussetzungen gemäß Gutachten LVR und Definition § 2 DschG, um ein Denkmal zu sein. Ein rechtlich gesichertes, eingetragenes satzungsgeschütztes Denkmal oder ein Denkmalbereich, welche gem. §3 den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes unterliegen, existieren nicht. Es wurde jedoch ein Verfahren zu Unterschutzstellung dafür eingeleitet. Für den Landschaftspark Duisburg Nord wurde im Juli 2023 der Aufruf für das Programm zur Denkmalförderung 2024 veröffentlicht. Ab 2024 gilt der Landschaftspark Duisburg Nord offiziell als Gartendenkmal. Darüber hinaus gehört der Landschaftspark zum Biotopverbund bzw. Biotopkataster des LANUV. |
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| Zielkonzeption der Maßnahme Hinweis: in der neu eingefügten Maßnahme V9: „Vermeidung / Minimierung von Eingriffen in Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord“ wird dargelegt, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen in den Landschaftspark in der Planung bereits berücksichtigt wurden. Die gegenständliche Maßnahme A7 zielt darauf ab, Entwicklung von Vorgaben für die Ausführungsplanung zu entwickeln, zur Wiederherstellung und Neugestaltung der Eingriffsbereiche unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, der Erholungsnutzung und des Landschaftsbildes, um die Integrität des Parks trotz der zu erwartenden Eingriffe zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Zu diesem Zweck wurde eine Konflikt- und Potentialanalyse durchgeführt, welche im Anhang 6 des LBP Erläuterungsberichts, Einlage 19.5, in der Tabelle „Konflikt und Potentialanalyse Landschaftspark – Denkmalschutzaspekte“ dokumentiert ist, und welche im Zusammenhang mit dem Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte, Einlage 19.8 zu lesen ist. Die Tabelle nachfolgend ist ein Ergebnis bzw. ein Auszug aus dem genannten Anhang 6 des LBP- Erläuterungsberichts, mit Fokus auf die Maßnahmensetzungen Umweltplanung bzw. Denkmalschutz. | ||
|---|---|---|
| Umsetzung der Maßnahme | ||
| Beschreibung der Maßnahme Nach Planfeststellung, im Zuge der Ausführungsplanung, soll eine Detailplanung für die Eingriffsbereiche in den Landschaftspark durchgeführt werden, mit dem Ziel die Integrität des Parks trotz der zu erwartenden Eingriffe aufgrund des geplanten Vorhaben zu erhalten bzw. wiederherzustellen. In Hinsicht auf die Erholungsnutzung wird es als besonders wichtig erachtet die randlichen Gehölzbestände zu den Autobahnen A59 und A42 hin wiederherzustellen. Die dicht gehölzbestandenen Böschungen der bestehenden Autobahnen A59 und A42 erfüllen eine wichtige Sichtschutz- und Einbindungsfunktion. Sie begrenzen den Landschaftspark im Norden und Westen und schirmen ihn zusammen mit Lärmschutzwänden von Lärmeintrag weitestgehend ab. Für die erwähnten Detailplanungen sind aus derzeitiger Sicht kaum Widersprüche zwischen den Anforderungen des Denkmalschutzes, des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung zu erwarten, da anzunehmen ist, dass all diese Aspekte in die ursprüngliche Konzeption des Parks eingegangen sind. Aspekte des Natur- und Artenschutzes sind für die genannten Planungen ebenso zu berücksichtigen. Da es im Landschaftspark Duisburg Nord in vielen Bereichen im Umfeld der A42 und A59 zu vorübergehenden oder dauerhaften Eingriffen kommt, wird in der Tabelle nachfolgend dargelegt, welche der Denkmalschutzaspekte sich im Umfeld der A42 und A59 befinden, welche konkreten Zielsetzungen es für diese Denkmalschutzaspekte gibt, und welche Maßnahmensetzung bzgl. Umweltplanung und Denkmalschutz vorgesehen ist. Die in der Tabelle angeführten charakteristische Elemente (Denkmalschutzaspekte) des zukünftig möglichen Baudenkmals und deren denkmalpflegerische Zielsetzungen richten sich nach Angaben von LVR-ADR „Anlage 1 – Baudenkmale im Sinne von §2 DSchG NRW im Planungsgebiet: „Landschaftspark Duisburg-Nord einschließlich Industrierelikte und Infrastruktur“ - Betroffene Parkelemente und denkmalpflegerische Zielsetzungen (Stand: 11.02.2019)“. In der Tabelle „Konflikt und Potentialanalyse Landschaftspark – Denkmalschutzaspekte“ im Anhang 6 des LBP Erläuterungsberichts, Einlage 19.5, im Zusammenhang mit dem Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutzaspekte, Einlage 19.8, werden darüber hinausgehende Informationen dargelegt. Beispielsweise wird dargelegt, ob es sich um bauzeitliche oder dauerhafte Eingriffe handelt oder ob es noch Spielräume gibt in Hinsicht auf die Verkehrsplanung sowie den Konstruktiven Ingenieurbau, um die Eingriffe zu vermeiden oder zu vermindern. Die Konkretisierung und Umsetzung erfolgt im Rahmen der Detailplanung und unter Einbeziehung einer Denkmalschutzbezogenen Baubegleitung, in Zusammenarbeit mit BezReg., LVR und LaPaDu/Stadt Duisburg. In Hinsicht auf das Urheberrecht kann darauf hingewiesen werden, dass die Beeinträchtigung des Urheberrechts geringfügig ist, denn es werden nur Randbereiche des Landschaftsparks betroffen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass eine denkmalgerechte Neugestaltung sowohl der Wegeführung als auch der übrigen beeinträchtigten Bereiche erfolgen wird mit der Folge, dass die Beeinträchtigung des Urheberrechts allenfalls geringwertig ist. |
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| In Hinsicht auf die Denkmalschutzaspekte des Landschaftsparks Duisburg Nord ist zudem eine denkmalschutzrechtliche Baubegleitung vorgesehen wie folgt: Die denkmalschutzrechtliche Baubegleitung (DBB) entwickelt Vorgaben für die Ausführungsplanung zur Wiederherstellung und Neugestaltung der Eingriffsbereiche unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes, der Integrität und Formsprache des Parks, der Urheberrechtsaspekte und sowie der Erholungsnutzung und des Landschaftsbildes. Aufgaben sind u.a. • Einbindung notwendiger Rand- und Querungsbauwerke, u.a. Böschungen, Brücken und • Stege, Mauern, Straßen, Wege, Wasserbauwerke und Pumpstationen, • Begleitung der Gestaltung und des Neubaus vereinzelter Parkbereiche, • Sicherungs-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsmaßnahmen von Parkelementen • Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen, • Angepasste Pflege und Gestaltung der Anlage während der Bauzeit bzw. in der Übergangszeit. Die DBB erstellt ein Konzept, welches baubegleitend, im Rahmen der technischen, zeitlichen, bautechnischen Abhängigkeiten und Rahmenbedingungen, die Aspekte Landschaftsarchitektur, Kunst und Umwelt berücksichtigt. | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Die Konkretisierung und Umsetzung der im Maßnahmenblatt genannten Ziele und Maßnahmen erfolgen im Rahmen der Ausführungsplanung und unter Einbeziehung einer Denkmalschutzbezogenen Baubegleitung, in Zusammenarbeit mit BezReg., LVR - Landschaftsverband Rheinland - Amt für Denkmalpflege und LaPaDu/Stadt Duisburg sowie dem Urheber. |
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Tabelle 1: Landschaftspark Duisburg-Nord – Beschreibung der Denkmalschutzaspekte im Umfeld des Vorhabens und deren denkmalpflegerische Zielsetzungen; Maßnahmensetzung Umweltplanung und Denkmalschutz Die in der Tabelle angeführten charakteristische Elemente (Denkmalschutzaspekte) des zukünftig möglichen Baudenkmals und deren denkmalpflegerische Zielsetzungen richten sich nach Angaben von LVR-ADR „Anlage 1 – Baudenkmale im Sinne von §2 DSchG NRW im Planungsgebiet: „Landschaftspark Duisburg-Nord einschließlich Industrierelikte und Infrastruktur“ - Betroffene Parkelemente und denkmalpflegerische Zielsetzungen (Stand: 11.02.2019)“; siehe dazu auch Plan Landschaftspark Duisburg Nord - Denkmalschutz- aspekte, Einlage 19.8A, wo die nachfolgend vorgenommene laufende Nummerierung der Denkmalschutzaspekte räumlich zugeordnet werden kann. Die Tabelle nachfolgend ist ein Ergebnis bzw. ein Auszug aus der Tabelle „Konflikt und Potentialanalyse Landschaftspark – Denkmalschutzaspekte“ im Anhang 6 des LBP Erläuterungsberichts, Unterlage 19.5A, mit Fokus auf die Maßnahmensetzung Umweltplanung bzw. Denkmalschutz
Legende Denkmalschutzaspekte: S - Substanzerhalt, F - Funktionserhalt, E - Erscheinungsbild
| .d - fl | .r N | Beschreibung | Wesentliche charakteristische Elemente des | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Denkmalschutzaspekte | (geplanten) Baudenkmals | |||||||||
| 1 | Autobahnböschungen (E) | - | Erhalt | Erhalt | ||||||
| 2 | Autobahnböschungen (E) | - | Erhalt | Erhalt | ||||||
| 3 | Autobahnböschungen (E) | - | Erhalt | Erhalt | ||||||
| 4 | Autobahnböschungen (E) | - | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||||
| 5 | Autobahnböschungen (E) | - | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | Wiederverwendung des Materials vor Ort/Wiederherstellung von offenen bzw. Aufforstungsflächen (Boden- und Altlastenmanagement nötig) | ||||||
| 6 | Parkweg (F, E) | - | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchte Flächen | Wiederherstellung Wegebeziehungen nach Beendigung der Maßnahme. Wege- und Umleitungskonzept während der Bauphase / für Besucher. Öffentlichkeitsinformationen > Hinweisschilder mit Erläuterungen zur Baumaßnahme etc. | ||||||
| Autobahnböschung (E) | - | |||||||||
| 7 | Bewachsene Schlackehalden (F, E) | Bewachsene Schlackehalden nördlich und nordwestlich der ehern. Wittfelder Straße mit Bodenmodellierung, charakteristischen Substraten und charakteristischer Vegetation als Sicht- und Lärmschutz | Erhalt | Erhalt | ||||||
| 8 | Baumhain (F, E) | - | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||||
| Parkweg (F, E) | - | |||||||||
| Autobahnböschung ( E ) | - | |||||||||
| 9 | Baumhain (F, E) | - | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||||
| Parkweg (F, E) | - | |||||||||
| Autobahnböschung ( E ) | - | |||||||||
| 10 | Autobahnböschungen (E) | - | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - |
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| lfd.- | Beschreibung | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Denkmalschutzaspekte | Baudenkmals | ||||||||
| 11 | Bewachsene Schlackehalden (F, E) | Bewachsene Schlackehalden nördlich und nordwestlich der ehern. Wittfelder Straße mit Bodenmodellierung, charakteristischen Substraten und charakteristischer Vegetation als Sicht- und Lärmschutz | Baufeld vor Ort so abgrenzen im Zuge der Bauausführung, dass Eingriff in Schlackehalden minimiert bzw. vermieden wird. | - | ||||||
| 12 | Bewachsene Schlackehalden (F, E) | Bewachsene Schlackehalden nördlich und nordwestlich der ehern. Wittfelder Straße mit Bodenmodellierung, charakteristischen Substraten und charakteristischer Vegetation als Sicht- und Lärmschutz | Baufeld vor Ort so abgrenzen im Zuge der Bauausführung, dass Eingriff in Schlackehalden minimiert bzw. vermieden wird. | - | ||||||
| 13 | Autobahnböschungen (E) | bewachsene Autobahnböschungen und Grünstreifen entlang des AK Duisburg-Nord mit charakteristischer Vegetation | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||||
| 14 | Gärtnerstützpunkt südlich der ehem. Wittfelder Straße (F, E) | Gärtnerstützpunkt südlich der ehern. Wittfelder Straße - Betriebshof in charakteristischer Größe mit winkelförmiger Anordnung der eingeschossigen Gebäude um eine Hoffläche (zwei historische Gebäude der ehern. Sinteranlage aus Ziegelmauerwerk) | Erhalt | Erhalt | ||||||
| 15 | Parkelement "Stadtrandgarten" (S, F, E) | Parkelement „Stadtrandgarten" südöstlich vom AK Duisburg- Nord und der ehern. Wittfelder Straße - unter Einbeziehung vorgefundener Reste historischer Privatgärten an der Wittfelder Straße gestalteter Sondergarten mit Einfriedung aus Ziegelmauern, teils mit aufgesetzten Metallgittern, sowie Zaunanlagen und Toren, mit formalem Wegesystem, Hecken, mit Einfassungen und Unterteilungen der Beete aus wiederverwendeten Doppel-T-Profilen, mit Substraten aus verschiedenen recycelten Materialien und mit einer charakteristischen Bepflanzung, darunter Pyramidenpappeln in Reihenstellung parallel zur ehem. Wittfelder Straße, Weißdornsträuchern in Reihenstellung beidseitig entlang des Gartenhauptweges, durch regelmäßigen Schnitt kugelig geformter Buchsbaum, weitere Bäume, Sträucher sowie Stauden. | Erhalt | Erhalt | ||||||
| 16 | Autobahnböschungen (E) | - | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - |
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| lfd.- | Beschreibung | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Denkmalschutzaspekte | Baudenkmals | ||||||||
| 17 | Charakteristische Substrate (S, E) | charakteristische Substrate (Koksreste, Bergematerial, Bauschutt, Humusauflagen u.a.) | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | Erhalt bzw. fachgerechte Lagerung charakteristischer Substrate zur späteren Wiederverwendung / Neugestaltung und Ausgleich im Sinne des Denkmalschutzaspekts. Boden- und Reliefarbeiten immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | ||||||
| 18 | Bewachsene Schlackehalden, Aussichtspunkt, Parkwege (F, E) | Bewachsene Schlackehalden nördlich und nordwestlich der ehern. Wittfelder Straße mit Bodenmodellierung, charakteristischen Substraten und charakteristischer Vegetation als Sicht- und Lärmschutz, teils von Parkwegen erschlossen und mit einem markanten Aussichtspunkt, der in der aktuellen Übersichtskarte zur Besucherinformation gekennzeichnet ist und intendierte Aussichten zur „Wildnis" (s.u.), zum Windenergieturm und weiteren Parkteilen | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | Neugestaltung Aussichtspunkt, Aufrechterhaltung und/oder Ertüchtigung neuer und/oder ehemaliger Sichtachsen/Sichtbeziehungen | ||||||
| 19 | Gichtgas-Verbundleitung (S, F, E) | Gichtgas-Verbundleitung Gichtgas-Verbundleitung vom Hüttenwerk Meiderich zur Kokerei/ zu den Thyssenwerken Ruhrort :Oberirdische Rohrtrasse mit zwei Reingasleitungen und Revisionslaufsteg (Teilstrecken) auf Stahlrahmenstützen, Leitungsführung in verkehrssicherer Höhe, Trassenverlauf führt vom Parkteil im Entwicklungsbereich 3A in Ost-West- Richtung über die A 59 zum westlich angrenzenden Parkteil im Entwicklungsbereich 6C. Rohrbrücke über der A59 mit abgehängten Regenauffangblechen und seitlichen Fallrohren zur Entwässerung.> bedeutend für den Hüttenbetrieb und die Verbundwirtschaft der Thyssen -Werke | Erhalt | Neubau / Wiederherstellung der Rohrbrücke im Sinne des Denkmalschutzaspektes (Reminiszenz der ursprünglichen Funktion und des Erscheinungsbilds), im Rahmen der heute geltenden Richtlinien und Gesetze / heutiger Stand der Regel und Technik | ||||||
| 20 | Bewachsene Schlackehalden (F, E) | Bewachsene Schlackehalden nördlich und nordwestlich der ehern. Wittfelder Straße mit Bodenmodellierung, charakteristischen Substraten und charakteristischer Vegetation als Sicht- und Lärmschutz | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | Wiederverwendung des Materials vor Ort/Wiederherstellung von offenen bzw. Aufforstungsflächen (Boden- und Altlastenmanagement nötig, Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden.) | ||||||
| 21 | Parkelement "Wildnis" (S, F, E) | Parkelment „Wildnis" südlich vom AK Duisburg-Nord und der ehern. Wittfelder Straße mit Topographie, Feuchtgebiet/ Wasserflächen (erhöhtem Grundwasserspiegel),charakteristischer Vegetation | Erhalt | Erhalt |
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| lfd.- | Beschreibung | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Denkmalschutzaspekte | Baudenkmals | ||||||||
| 22 | Autobahnböschungen (E) | - | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | - | ||||||
| 23 | Kompostplatz (F) | Eingegrünter Kompostplatz östlich der Autobahn A59 mit Erschließung über die ehern. Wittfelder Straße | Erhalt | - | ||||||
| 24 | Reliefharfe (S, F, E) | Reliefharfe nördlich der Werksbahntrasse Wittfeld (teilweise in Betrieb) und auf den Brücken über der Autobahn A59 {s.o.: übergeordnete Verbindungselemente) - wesentlicher Bestandteil des Wegesystems vom Landschaftspark Duisburg- Nord, darunter sog. Sinterweg, Sinterbunkerweg, Steinhallenweg, Hochofenweg, bewachsene Werksbahntrassen/ Bahndämme, Bodenmodellierungen, Parkwege auf ehern. Gleisanlagen der Werksbahn, teils mit Gefälle bzw. Steigung, Treppen und Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden, überwiegend wassergebundene Wegedecken, integrierte Gleisanlagen, bauliche Elemente, Signalschilder u.ä., charakteristische Vegetation, Sichtbezüge von den teils linearen, teils geschwungenen Parkwegen der Reliefharfe, die selbst auch als Sichtschneisen fungieren, über die Flächen dieses Parkteils hinweg zu den bewachsenen Bahndämmen und Autobahnböschungen der A59 als grüne Raumkanten sowie zu weiteren Teil en des Landschaftsparks Duisburg -Nord (Entwicklungsbereiche 3B, 4, 6C, 6B) | Erhalt | - | ||||||
| 25 | Reliefharfe (S, F, E) | Reliefharfe nördlich der Werksbahntrasse Wittfeld (teilweise in Betrieb) und auf den Brücken über der Autobahn A59 {s.o.: übergeordnete Verbindungselemente) - wesentlicher Bestandteil des Wegesystems vom Landschaftspark Duisburg- Nord, darunter sog. Sinterweg, Sinterbunkerweg, Steinhallenweg, Hochofenweg, bewachsene Werksbahntrassen/ Bahndämme, Bodenmodellierungen, Parkwege auf ehern. Gleisanlagen der Werksbahn, teils mit Gefälle bzw. Steigung, Treppen und Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden, überwiegend wassergebundene Wegedecken, integrierte Gleisanlagen, bauliche Elemente, Signalschilder u.ä., charakteristische Vegetation, Sichtbezüge von den teils linearen, teils geschwungenen Parkwegen der Reliefharfe, die selbst auch als Sichtschneisen fungieren, über die Flächen dieses Parkteils hinweg zu den bewachsenen Bahndämmen und Autobahnböschungen der A59 als grüne Raumkanten sowie zu weiteren Teil en des Landschaftsparks Duisburg -Nord (Entwicklungsbereiche 3B, 4, 6C, 6B) | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchte Flächen; unter Berücksichtigung der Wiederherstellung von Ausgleichsbedarf für Eingriffe in trocken-warmer Lebensräume (typischen Pflanzengesellschaften der Industrieflächen und -brache); zudem Vernetzungsfunktion im Bereich Umfeld der Wittfeldbrücke für Fußgänger, Radverkehr, Zufahrt Rettungsfahrzeuge, und Biotopfunktion und Faunabrücke zu berücksichtigen; bzgl. Wiederherstellung Wittfeldbrücke siehe Maßnahme V2 | Weitestgehende Wiederherstellung des Reliefs - soweit möglich - und Erstellung eines vegetationskundlichen Konzepts zur Revitalisierung bzw. Sukzession zum vorherigen Ausgangszustand (typischen Pflanzengesellschaften der Industrieflächen und -brachen) Erhalt bzw. fachgerechte Lagerung charakteristischer Substrate zur späteren Wiederverwendung / Neugestaltung und Ausgleich im Sinne des Denkmalschutzaspekts. Boden- und Reliefarbeiten immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der Schadstoffanalysen Boden. |
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| .d - fl | .r N | Beschreibung Denkmalschutzaspekte | Wesentliche charakteristische Elemente des | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (geplanten) Baudenkmals | ||||||||
| 26 | Reliefharfe (S, F, E) | Reliefharfe nördlich der Werksbahntrasse Wittfeld (teilweise in Betrieb) und auf den Brücken über der Autobahn A59 {s.o.: übergeordnete Verbindungselemente) - wesentlicher Bestandteil des Wegesystems vom Landschaftspark Duisburg- Nord, darunter sog. Sinterweg, Sinterbunkerweg, Steinhallenweg, Hochofenweg, bewachsene Werksbahntrassen/ Bahndämme, Bodenmodellierungen, Parkwege auf ehern. Gleisanlagen der Werksbahn, teils mit Gefälle bzw. Steigung, Treppen und Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden, überwiegend wassergebundene Wegedecken, integrierte Gleisanlagen, bauliche Elemente, Signalschilder u.ä., charakteristische Vegetation, Sichtbezüge von den teils linearen, teils geschwungenen Parkwegen der Reliefharfe, die selbst auch als Sichtschneisen fungieren, über die Flächen dieses Parkteils hinweg zu den bewachsenen Bahndämmen und Autobahnböschungen der A59 als grüne Raumkanten sowie zu weiteren Teil en des Landschaftsparks Duisburg -Nord (Entwicklungsbereiche 3B, 4, 6C, 6B) | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchte Flächen; unter Berücksichtigung der Wiederherstellung von Ausgleichsbedarf für Eingriffe in trocken-warmer Lebensräume (typischen Pflanzengesellschaften der Industrieflächen und -brache); zudem Vernetzungsfunktion im Bereich Umfeld der Wittfeldbrücke für Fußgänger, Radverkehr, Zufahrt Rettungsfahrzeuge, und Biotopfunktion und Faunabrücke zu berücksichtigen; bzgl. Wiederherstellung Wittfeldbrücke siehe Maßnahme V2 | s.o. | ||||
| 27 | Reliefharfe (S, F, E) | Reliefharfe nördlich der Werksbahntrasse Wittfeld (teilweise in Betrieb) und auf den Brücken über der Autobahn A59 {s.o.: übergeordnete Verbindungselemente) - wesentlicher Bestandteil des Wegesystems vom Landschaftspark Duisburg- Nord, darunter sog. Sinterweg, Sinterbunkerweg, Steinhallenweg, Hochofenweg, bewachsene Werksbahntrassen/ Bahndämme, Bodenmodellierungen, Parkwege auf ehern. Gleisanlagen der Werksbahn, teils mit Gefälle bzw. Steigung, Treppen und Rampen zur Überwindung von Höhenunterschieden, überwiegend wassergebundene Wegedecken, integrierte Gleisanlagen, bauliche Elemente, Signalschilder u.ä., charakteristische Vegetation, Sichtbezüge von den teils linearen, teils geschwungenen Parkwegen der Reliefharfe, die selbst auch als Sichtschneisen fungieren, über die Flächen dieses Parkteils hinweg zu den bewachsenen Bahndämmen und Autobahnböschungen der A59 als grüne Raumkanten sowie zu weiteren Teil en des Landschaftsparks Duisburg -Nord (Entwicklungsbereiche 3B, 4, 6C, 6B) | Weitestgehende Wiederherstellung des Reliefs und Erstellung eines vegetationskundlichen Konzepts zur Revitalisierung bzw. Sukzession zum vorherigen Ausgangszustand (typischen Pflanzengesellschaften der Industrieflächen und -brachen) | Weitestgehende Wiederherstellung des Reliefs und Erstellung eines vegetationskundlichen Konzepts zur Revitalisierung bzw. Sukzession zum vorherigen Ausgangszustand (typischen Pflanzengesellschaften der Industrieflächen und -brachen) Erhalt bzw. fachgerechte Lagerung charakteristischer Substrate zur späteren Wiederverwendung / Neugestaltung und Ausgleich im Sinne des Denkmalschutzaspekts. Boden- und Reliefarbeiten im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der Schadstoffanalysen Boden. | ||||
| 28 | Werksbahnböschungen (Wittfeld) (E) | bewachsene Werksbahnböschung der Werksbahntrasse Wittfeld (teilweise in Betrieb) sowie bewachsene Freiflächen zwischen den Werksbahntrassen Wittfeld und Phoenix mit Bodenmodellierungen und charakteristischer Vegetation | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - |
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| lfd.- Nr. | Beschreibung Denkmalschutzaspekte | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baudenkmals | ||||||||
| 29 | Autobahnböschungen (E) | - | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | - | ||||
| 30 | Werksbahnböschungen (Phoenix) (E) | Werksbahntrasse Phoenix (in Betrieb) - im Parkkonzept als zukünftige Hochpromenade für Nutzung durch Parkbesucher vorgesehen, bewachsene Werksbahnböschung mit charakteristischer Vegetation | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||
| 31 | Alte Emscher unter der Autobahn A59 (F) | Alte Emscher - als Teil des Wassersystems vom Landschaftspark Duisburg-Nord/ o.g. Baudenkmal in nahezu Ost-West-Richtung geführte offene, gestaltete Emscherrinne, südlich begleitet von einem Parkweg (Emscherpromenade) einer Böschung sowie abschnittsweise von Pyramidenpappeln in Reihenstellung | Handlungsspielraum aufgrund technischer Rahmenbedingungen nicht gegeben - keine Maßnahmen möglich | - | ||||
| 32 | Parkweg von der Emscherpromenade (Alte Emscher) in südwestlicher Richtung (F) | Parkweg von der Emscherpromenade (Alte Emscher) in südwestlicher Richtung parallel zur Autobahn A59 bis zur Brücke (Hamborner Straße, Zufahrt ehern. Thyssen-Gießerei / ehem. Fügebetrieb) über der Autobahn A59 (s.o.: übergeordnete Verbindungselemente) , die als Wegeverbindung zwischen den Parkteilen westlich und östlich der Autobahn A59 von großer Bedeutung für das o.g.Baudenkmal ist . | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||
| 33 | Autobahnböschungen (E) | bewachsene Autobahnböschungen und Grünstreifen entlang der A59 mit charakteristischer Vegetation - als Raumkanten und Blickbarrieren in die Parkgestaltung einbezogen | Begrünung Böschung, Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen in Abstimmung mit Grundeigentümer | - | ||||
| 34 | Autobahnböschungen (E) | bewachsene Autobahnböschungen und Grünstreifen entlang der A59 mit charakteristischer Vegetation - als Raumkanten und Blickbarrieren in die Parkgestaltung einbezogen | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | - | ||||
| 35 | Autobahnböschungen (E) | bewachsene Autobahnböschungen und Grünstreifen entlang der A59 mit charakteristischer Vegetation - als Raumkanten und Blickbarrieren in die Parkgestaltung einbezogen | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | - | ||||
| 36 | Sichtbezüge Aussichtspavillon (S, F, E) | Sichtbezüge zwischen dem Aussichtspavillon (westl. der Hamborner Straße) und den Parkteilen westlich und östlich der A59 (Entwicklungsbereiche 5 und 4), über die Autobahn A59 und die dortige Brücke (Zufahrt ehern. Thyssen-Gießerei / ehern. Fügebetrieb) hinweg; der Aussichtspavillon dient selbst als baulicher Blickfang, Bezugs- und Orientierungspunkt | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | Aussichtspavillon erhalten, ggf. bauzeitlicher Rückbau und Wiederherstellung nach Beendigung der Maßnahme im Sinne des Denkmalschutzaspektes |
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| lfd.- | Beschreibung | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Denkmalschutzaspekte | Baudenkmals | ||||||||
| 37 | Autobahnböschungen (E) | bewachsene Autobahnböschungen und Grünstreifen entlang der A59 mit charakteristischer Vegetation - als Raumkanten und Blickbarrieren in die Parkgestaltung einbezogen | Begrünung Böschungen | - | ||||||
| 38 | Werksbahnböschung (Phoenix) (E) | Werksbahntrasse Phoenix (in Betrieb) - im Parkkonzept als zukünftige Hochpromenade für Nutzung durch Parkbesucher vorgesehen, bewachsene Werksbahnböschung mit charakteristischer Vegetation | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | - | ||||||
| 39 | Toranlage und Zufahrt zum ehem. Betriebsgelände der Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8 (S, F, E) | Toranlage und Zufahrt zum ehern. Betriebsgelände der Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8, gestaltet als Platanenallee mit altem Baumbestand, seitliche Rinnen aus Natursteinpflaster zur Wasserableitung, mündet in einen ovalen, von einer Platanenreihe eingefassten Platz | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen; Baumschutzmaßnahmen zum bestmöglichen Erhalt des Baumbestandes - siehe Maßnahme V8, Baumchirurgisch- dendrologische Baubegleitung | Prüfung Rückbau und ggf. teilweise Wiederherstellung der Strukturen nach Beendigung der Baumaßnahme (bei Teilverlusten ggf. Konzept von Hinweistafeln Industriegeschichte, Bauwerke / Funktion); Sicherung und Widerherstellung von Parkelementen und Parkmobiliar | ||||||
| 40 | Eingefriedeter Garten südwestlich vom Pförtnerhaus (S, F, E) | Eingefriedeter Garten südwestlich vom Pförtnerhaus mit Toranlage, Einfriedungsmauern, Zaungittern, charakteristischer Vegetation und Bodenbefestigungen einschließlich Resten historischer Beläge und Fundamente | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | Einfriedung des Areals der EW- Bauwerke: Sicherung und Widerherstellung von Parkelementen und Parkmobiliar; nach Möglichkeit Wiederverwendung Steinmaterial der heutigen Einfriedungen; Ergänzung durch neues Material; Wiederherstellung Optik des heutigen Bestandes | ||||||
| 41 | Charakteristische Substrate (S, E) | charakteristische Substrate (Koksreste, Bergematerial, Bauschutt, Humusauflagen u.a.), teils Bodenmodellierung | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||||
| 42 | Pförtnerhaus (S, F, E) | Pförtnerhaus südwestlich von Toranlage und Zufahrt - letztes erhaltenes Bauwerk der abgebrochenen Steinkohlenzeche Friedrich Thyssen 4/ 8, bedeutend für die Verbundwirtschaft der Thyssen-Werke | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | siehe Handlungsspielraum KIB: Rückbau und Wiederherstellung nach Beendigung der Baumaßnahme. Einfriedung südwestlich Pförtnerhaus - Rückbau/Wiederherstellung. |
85
[Seite 88]
| lfd.- | Beschreibung | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Denkmalschutzaspekte | Baudenkmals | ||||||||
| 43 | Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8 (S, F, E) | Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8: Wegesystem, axialer, von Südosten nach Nordwesten verlaufender Hauptweg der ehemaligen Großschachtanlage sowie untergeordnete Nebenwege, charakteristische Bodenbeläge (Asphalt, Betonfundamente, Natursteinpflaster, wassergebundene Decken u.a.), Gleisanlagen | Erhalt | - | ||||||
| 44 | Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8 (S, F, E) | Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8: Wegesystem, axialer, von Südosten nach Nordwesten verlaufender Hauptweg der ehemaligen Großschachtanlage sowie untergeordnete Nebenwege, charakteristische Bodenbeläge (Asphalt, Betonfundamente, Natursteinpflaster, wassergebundene Decken u.a.), Gleisanlagen | Erhalt Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen; Baumschutzmaßnahmen zum bestmöglichen Erhalt des Baumbestandes | - | ||||||
| 45 | Einfriedung entlang der Hamborner Straße (S, F, E) | hohe Einfriedung entlang der Hamborner Straße, u.a. Werksmauer der ehern. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8, überwiegend aus steinsichtigem Ziegelmauerwerk, teils mit aufgesetzten Metallgittern, teils aus Natursteinmauerwerk sowie aus Beton | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||||
| 46 | Grünfläche östlich der Hamborner Straße (E) | Grünflächen mit Gehölzbestand in charakteristischer Artenzusammensetzung zwischen Hamborner Straße und Autobahn A59 | - | - | ||||||
| 47 | Bahngebäude (S, F, E) | Bahngebäude am nordöstlichen Rand dieses Parkteils, Nähe Hamborner Straße, welches dem Gestaltungskonzept gemäß als Aussichtsturm umgenutzt werden soll (vgl. Entwurfsplan von 1991: ,,Aussichtsturm Altes Stellwerk" und Übersichtskarten von 1999 und 2018) | Erhalt | - | ||||||
| 48 | Kirschbaumallee (S, F, E) | Parkweg von der Hamborner Straße zur Autobahnüberführung (A59) - gestaltet als Kirschbaumallee | Kirschbaumallee ist aus dem Baufeld ausgeklammert; Schutzmaßnahmen für die Allee bauzeitlich vorsehen; Einhaltung der Maßnahmen durch Umweltbaubegleitung sicherstellen | Erhalt | ||||||
| 49 | Hamborner Straße, Platanenallee (S, F, E) | Hamborner Straße - Platanenallee mit altem Baumbestand, charakteristischem Querschnitt, teils mit Natursteinpflaster befestigt, Bürgersteigen, begleitenden Grünstreifen und Parkwegen, Hecken und Absperrungen -wie Autoabweiser und Poller aus Metall nach dem Entwurf von Latz+ Partner. Als übergeordnete Straßenverbindung ist die Hamborner Straße für den Landschaftspark Duisburg-Nord von hoher Bedeutung, weil sie die Parkteile in den Entwicklungsbereichen 6A, 6B, 6C, 3A, 4 und 5 anbindet und erschließt. | Erhalt | Erhalt | ||||||
| 50 | Stützmauern (F, E) | Stützmauern aus Beton an der Böschung oberhalb der Hamborner Straße | Erhalt | Erhalt |
86
[Seite 89]
| lfd.- | Beschreibung Denkmalschutzaspekte | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Baudenkmals | |||||||
| 51 | Gepflasterte Rinne (F, E) | eingetiefte, gepflasterte Rinne zur Ableitung von Oberflächenwasser (lineares Gestaltungselement) | Erhalt | Erhalt | ||||
| 52 | Autobahnböschungen (E) | - | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen | - | ||||
| 53 | Restfläche (Kokeraigelände) (S, E) | Restflächen des ehemaligen Kokereigeländes (sog. Birkenhalde, s.o.: Entwurfsplan von 1991, Übersichtskarte von 1999) | Erhalt | Erhalt | ||||
| 54 | Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8 (S, F, E) | Industrierelikte der ehem. Schachtanlage Friedrich Thyssen 4/8: Wegesystem, axialer, von Südosten nach Nordwesten verlaufender Hauptweg der ehemaligen Großschachtanlage sowie untergeordnete Nebenwege, charakteristische Bodenbeläge (Asphalt, Betonfundamente, Natursteinpflaster, wassergebundene Decken u.a.), Gleisanlagen | Erhalt | Erhalt | ||||
| 55 | Bahngebäude (S, F, E) | Bahngebäude am nordöstlichen Rand dieses Parkteils, Nähe Hamborner Straße, welches dem Gestaltungskonzept gemäß als Aussichtsturm umgenutzt werden soll (vgl. Entwurfsplan von 1991: ,,Aussichtsturm Altes Stellwerk" und Übersichtskarten von 1999 und 2018) | Erhalt | Erhalt | ||||
| 56 | Autobahnböschungen (E) | modellierte, bewachsene Autobahnböschungen mit charakteristischer Vegetation - als Raumkanten und Blickbarrieren in die Parkgestaltung einbezogen | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | - | ||||
| 57 | Parkplätze (F, E) | gestaltete Parkplätze - Wege -/ Platzsystem, überwiegend wassergebundene Decken, formale Baumpflanzungen charakteristischer Arten (Pyramidenpappeln u.a.), Hecken, Absperrungen wie Autoabweiser und Poller aus Metall nachdem Entwurf von Latz+Partner | Lage des Beckens, welches in Parkplätze eingreift, wurde so gewählt, dass - unter Berücksichtigung technischer Anforderungen - Eingriffe in erhaltenswerten Strukturen (Baumreihen) möglichst minimiert werden. Auch, wenn diese Baumreihen innerhalb des Baufeldes liegen, sollte in den weiteren Projektphasen angestrebt werden, diese Baumreihen bauzeitlich möglichst zu erhalten. Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich beanspruchter Flächen; | - | ||||
| 58 | Autobahnböschungen (E) | modellierte, bewachsene Autobahnböschungen mit charakteristischer Vegetation - als Raumkanten und Blickbarrieren in die Parkgestaltung einbezogen | Verwendung immer im Rahmen der Empfehlungen und Vorgaben der umwelttechnischen Schadstoffanalysen Boden. | - |
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[Seite 90]
| lfd.- Nr. | Beschreibung Denkmalschutzaspekte | Wesentliche charakteristische Elemente des (geplanten) | Maßnahmen Umweltplanung | Maßnahmen Denkmalschutz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Baudenkmals | ||||||||
| 59 | Dreieckige Grünfläche (S, F, E) | Grünfläche östlich der Hamborner Straße, Abschnitt zwischen den Werksbahntrassen Wittfeld und Phoenix, mit Bäumen in Reihenstellung entlang des Straßenverlaufs, Autoabweisern/Pollern aus Metall, Parkwegen, Gehölzbestand (charakteristische Artenzusammensetzung) auf Rasenflächen/Wiesen, bewachsene Werksbahnböschung, bewachsene Autobahnböschung der A59 mit charakteristischer Vegetation | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich betroffener Flächen | - | ||||
| 60 | Hamborner Straße, Platanenallee (S, F, E) | Hamborner Straße - Platanenallee mit altem Baumbestand, charakteristischem Querschnitt, teils mit Natursteinpflaster befestigt, Bürgersteigen, begleitenden Grünstreifen und Parkwegen, Hecken und Absperrungen -wie Autoabweiser und Poller aus Metall nach dem Entwurf von Latz+ Partner. Als übergeordnete Straßenverbindung ist die Hamborner Straße für den Landschaftspark Duisburg-Nord von hoher Bedeutung, weil sie die Parkteile in den Entwicklungsbereichen 6A, 6B, 6C, 3A, 4 und 5 anbindet und erschließt. | Wiederherstellung oder Neugestaltung bauzeitlich betroffener Flächen | - | ||||
| 61 | Flächen außerhalb des Denkmals LAPADU | - | nicht relevant, da außerhalb LaPaDu | - | ||||
| 62 | Flächen außerhalb des Denkmals LAPADU | - | nicht relevant, da außerhalb LaPaDu | - | ||||
| 63 | Flächen außerhalb des Denkmals LAPADU | - | nicht relevant, da außerhalb LaPaDu | - |
88
[Seite 91]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index A8 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | A8 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Gestaltungskonzept / Detailplanung Stadtpark Meiderich | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Ausbaustrecke - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenpläne Ausbaustrecke - Unterlagen Nr.: 9.2 / 06A, 07A | ||||||
| Lage der Maßnahme Eingriffsbereiche des Bauprojektes in den Stadtpark Meiderich, beidseits km ca. 4,3 bis 4,7 der A59 | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KL1 Baubedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion Ausgleichsmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung (eB) durch KL2 Anlagebedingte Eingriffe in die Landschafts- und Erholungsfunktion in der LEB 6, Stadtpark Meiderich (km ca. 4,2 bis 4,5) | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Bestehender Stadtpark Meiderich: Der Stadtpark Meiderich ist für die Erholungsnutzung seiner Anwohner von großer Bedeutung. Er ist gemäß Grünordnungs- und Freiraumentwicklungskonzept Duisburg (2012) die einzige bedeutsame Parkanlage in den Ortsteilen Mittel- und Obermeiderich. Dazu trägt auch Infrastruktur bei, wie z.B. Spielplätze oder Einrichtungen wie Trimmpfad, Tischtennis etc. In den Jahren 1911 bis 1913 wurde der Park in seiner Grundstruktur angelegt. Von 1923 bis 1927 folgten einige Erweiterungen. Zu den markanten Landschaftselementen des Stadtparks gehören großzügige Rasenflächen, auf denen land- schaftsprägende Einzelbäume und Baumgruppen sowie Gehölzflächen angeordnet sind. Ein umfangreiches Wegenetz von rd. 5 km Länge verbindet naturnah angelegte Bereiche mit gartenähnlich gestalteten Rosen- und Staudenbeeten. Aufgrund der oben beschriebenen abwechslungsreichen Gestaltung des Parks ergeben sich wechselnde und auch abwechslungsreiche Blickbeziehungen. Die beschriebenen Strukturen vermitteln auch Raumgröße. Gehölzpflanzungen nach allen Seiten begrenzen den Raum weitestgehend nach außen. Neben der Größe des Parks beeindruckt dieser auch durch die in Teilbereichen noch erlebbare Ruhe. Eine Vorbelastung des Parks stellt die bestehende Autobahn A59 im östlichen Bereich des Parks dar, welche durch die bestehende Berliner Brücke eine Teilfläche des Parks abtrennt, welche östlich der A59 liegt. Damit verbunden ist eine damit einhergehender Lärmbelastung der A59 in ihrem Umfeld. Alleepflanzungen unmittelbar an der Trasse tragen dazu bei die A59 in die Landschaft einzubinden und die Lärmbelastung etwas zu mildern. | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Neugestaltung der Eingriffsbereiche unter Berücksichtigung der Gesamtkonzeption des Parks | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Im Stadtpark Meiderich kommt es im Umfeld A59 zu bauzeitlichen und dauerhaften Eingriffen durch die zu erneuernde Berliner Brücke, welche zukünftig etwas westlicher liegt als die bestehende Berliner Brücke, und zudem verbreitert wird. Es kommt dadurch auch zu einem Eingriff in die Gesamtkonzeption des Stadtpark Meiderich. |
[Seite 92]
| Das Gestaltungskonzept sieht folgende Aspekte für die Wiederherstellung / Neugestaltung der Eingriffsbereiche bzw. ihres Umfeldes vor: • Wiederherstellung / Neugestaltung der Wegeführung im Umfeld der Berliner Brücke: o auch mit Wegeverbindungen zur Verbindung der Teile des Parks westlich sowie östlich der Brücke; o Berücksichtigung möglichst einer neuen Erschließung des Parks von der Bürgermeister Pütz- Strasse, da die bestehende Erschließung zukünftig unter der Berliner Brücke liegt; • Neugestaltung des bestehenden Rosengartens, westlich der Berliner Brücke, von welchem ein Teil durch die Brücke überbaut wird; Verlegung möglichst an eine andere Stelle im Park – in Abstimmung mit der Verwaltung des Stadtparks Meiderich; • Pflanzung neuer Einzelbäume und Baumgruppen, da es durch das Vorhaben zu einem Eingriff in alten Baumbestand aus Einzelbäumen / Baumgruppen kommt; • Wiederherstellung / Neuerrichtung einer dichten Baumpflanzung / Alleepflanzung unmittelbar an der Trasse, um die A59 in die Landschaft einzubinden und die Lärmbelastung etwas zu mildern. • Nutzung der Fläche östlich der geplanten Brücke, wo aufgrund des Abtrags der bestehenden Brücke Flächen zur Nutzung freiwerden, zur Anlage eines Waldbereiches; als Wiederaufforstungsmaßnahme und als Maßnahme zum Klimaschutz Nach Planfeststellung soll eine Detailplanung durchgeführt werden, mit dem Ziel die Integrität des Parks zu erhalten bzw. wiederherzustellen, unter Berücksichtigung der genannten Aspekte sowie in Abstimmung mit der Stadt Duisburg bzw. der zuständigen Verwaltung des Stadtparks Meiderich. | |
|---|---|
| Zielbiotoptyp: - | Ausgangsbiotoptyp: - |
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege - | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle - | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Berücksichtigung der oben genannten Ziele zur Erhalten bzw. Wiederherzustellen der Integrität des Parks für die Detailplanung; in Abstimmung mit der Stadt Duisburg bzw. der zuständigen Verwaltung des Stadtparks Meiderich. |
90
[Seite 93]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. E1 - E6 | Maßnahmen-Nr. | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E1 - E6 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| (Bezeichnung / Baukilometer) | |||||||
| Bezeichnung des Maßnahmenkomplexes Kompensationskomplex Mülheim-Auberg | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung des Maßnahmenkomplexes Der Kompensationskomplex Mülheim-Auberg befindet sich auf einem ehemaligen Truppenübungsplatz zwischen den Mülheimer Ortsteilen Saarn im Norden und Mintard im Süden. Die Straßen Hasselkamp und Voßbeckstraße bilden die Ostgrenze Richtung Ruhrtal, die Abgrenzung im Süden bildet die Heidendoren Straße und im Westen bildet die Straße Eschenbruch die Grenze. Im Norden überlagert sich das Planungsgebiet mit dem ausgewiesenen Naturschutzgebiet (NSG) Orchideenwiese. Aus dem gesamten Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg werden einzelne Maßnahmenflächen (E2, E3 und E6) herangezogen. Siehe dazu detaillierte Angaben zu den Maßnahmenflächen auf den nachfolgenden Blättern. Ökologische Entwicklung / Aufwertung von Flächen im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes Auberg in Mülheim an der Ruhr mit folgenden Entwicklungszielen: - E1: Altbaumsicherung - E2: naturnahe Waldentwicklung - E3: Entwicklung strukturreicher Waldrand - E4: Naturnaher Waldumbau - E5: Anlage extensiver Wiesensaum - E6: Entwicklung extensiv genutzte Wiese Siehe detaillierte Angaben zu den Maßnahmen auf den nachfolgenden Blättern. | |||||||
| Flächengröße der Maßnahmen E2, E3 und E6 | rd. 13,5 6,3 ha |
91
[Seite 94]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E1 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E1 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Altbaumsicherung | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1 / 1 Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg Unterlage 9.3 / 4 & Unterlage 9.3 / 5 | |||||||
| Lage der Maßnahme Mülheim an der Ruhr: Ca. 11 km südöstlich des Projektes. Die Ersatzmaßnahme ist Teil des Kompensationskomplex Mülheim-Auberg. | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KB1 Neuversiegelung von Böden Ersatzmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Ablagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Altbaumbestand | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Sicherung von Altbaumbeständen | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Ausweisung als Maßnahmenfläche zur Sicherung der Bestände, Maßnahmensetzung zum Schutz und Erhalt alter Baumbestände. Gesamtumfang der Maßnahme: rd. 47.732 m² | |||||||
| Zielbiotoptypen: - | Ausgangsbiotoptyp: - | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Regelmäßiger Schnitt, evt. Kronensicherungsmaßnahmen zum Schutz und Erhalt alter Baumbestände | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Funktionskontrolle im Zeitraum von 3-5 Jahren |
92
[Seite 95]
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Kauf von Ökopunkten, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen zwischen RVR und AdB, kein Grunderwerb | |||
|---|---|---|---|
| Kreis/Gemeinde/Gemarkung: Mülheim an der Ruhr Gemarkung Saarn | Flur: 43 45 | Flurstück/Zähler: 152, 153 1443, 475 | Beanspruchte Teilfläche: 47.732 m² |
93
[Seite 96]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E2 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – | |||||||
| Düsseldorf, | E2 | ||||||
| Streckenabschnitt AK | |||||||
| Duisburg (A 40) - AS | |||||||
| Duisburg-Marxloh, Ausbau | |||||||
| auf 6 Fahrstreifen; Station | |||||||
| 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Naturnahe Waldentwicklung | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1A / 1 Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg Unterlage 9.3 / 4A & Unterlage 9.3 / 5A | |||||||
| Lage der Maßnahme Mülheim an der Ruhr: Ca. 11 km südöstlich des Projektes. Die Ersatzmaßnahme ist Teil des Kompensationskomplex Mülheim-Auberg. | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KB1 Neuversiegelung von Böden Ersatzmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Ablagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Hybrid-Pappelwaldbestand (mit Eschen / Erlen / Pappeln in der 2. Baumschicht) sowie Roteichenreinbestand | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Entwicklung hin zu Erlenwald sowie „Sonstigen Laubmischwälder aus heimischen Laubbaumarten“ | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Entnahme von Pappeln unter Erhalt bereits vorhandener standortheimischer Gehölze. Anpflanzung von standortgerechten Sträuchern und Bäumen 1. und 2. Ordnung. Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme: rd. 63.862 52.536 m² | |||||||
| Zielbiotoptypen: 43.10M 43.03.02M, 43.07.04J | Ausgangsbiotoptyp: 43.09 / 43.10 | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Funktionskontrolle im Zeitraum von 3-5 Jahren | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung |
94
[Seite 97]
| Kauf von Ökopunkten, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen zwischen RVR und AdB, kein Grunderwerb | |||
|---|---|---|---|
| Kreis/Gemeinde/Gemarkung: Mülheim an der Ruhr Gemarkung Saarn | Flur: 43 44 45 | Flurstück/Zähler: 182, 184 73 46, 54, 56, 64, 65, 442, 443, 475 | Beanspruchte Teilfläche: 63.862 52.536 m² |
| Mülheim an der Ruhr Gemarkung Selbeck | 3 | 18, 19 |
95
[Seite 98]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E3 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E3 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Entwicklung strukturreicher Waldrand | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1A / 1 Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg Unterlage 9.3 / 4A & Unterlage 9.3 / 5A | |||||||
| Lage der Maßnahme Mülheim an der Ruhr: Ca. 11 km südöstlich des Projektes. Die Ersatzmaßnahme ist Teil des Kompensationskomplex Mülheim-Auberg. | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KB1 Neuversiegelung von Böden Ersatzmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Ablagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Rot-Eichenreinbestand | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Entwicklung eines gut ausgeprägter Waldrands | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Entwicklung eines artenreichen und gestuften Waldmantels aus gebietsheimischen Gehölzarten. Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme: rd. 1.909 1.948 m² | |||||||
| Zielbiotoptypen: 41.10M 42.01 | Ausgangsbiotoptyp: 43.10 | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs; abschnittsweises Auf-Stock-Setzen im Intervall von je 15 Jahren; Belassen einiger Überhälter (Einzelbäume) | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Funktionskontrolle im Zeitraum von 3-5 Jahren |
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[Seite 99]
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Kauf von Ökopunkten, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen zwischen RVR und AdB, kein Grunderwerb | |||
|---|---|---|---|
| Kreis/Gemeinde/Gemarkung: Mülheim an der Ruhr, Gemarkung Saarn | Flur: 45 | Flurstück/Zähler: 443 | Beanspruchte Teilfläche: 1.909 1.948 m² |
97
[Seite 100]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E4 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E4 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Naturnaher Waldumbau | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1 / 1 Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg Unterlage 9.3 / 4 & Unterlage 9.3 / 5 | |||||||
| Lage der Maßnahme Mülheim an der Ruhr: Ca. 11 km südöstlich des Projektes. Die Ersatzmaßnahme ist Teil des Kompensationskomplex Mülheim-Auberg. | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KB1 Neuversiegelung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Roteichen-Reinbestand | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Entwicklung eines Eichenmischwalds mit guter Ausprägung lebensraumtypischer Baumarten | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Entnahme der Roteichen. Entwicklung eines Eichenmischwaldes mit gebietsheimischen Gehölzen. Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme: rd. 4.817 m² | |||||||
| Zielbiotoptypen: 43.10M | Ausgangsbiotoptyp: 43.10 | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs; | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Funktionskontrolle im Zeitraum von 3-5 Jahren |
98
[Seite 101]
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Kauf von Ökopunkten, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen zwischen RVR und AdB, kein Grunderwerb | |||
|---|---|---|---|
| Kreis/Gemeinde/Gemarkung: Mülheim an der Ruhr, Gemarkung Saarn | Flur: 45 | Flurstück/Zähler: 443, 475 | Beanspruchte Teilfläche: 4.817 m² |
99
[Seite 102]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E5 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E5 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Anlage extensiver Wiesensaum | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1 / 1 Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg Unterlage 9.3 / 4 & Unterlage 9.3 / 5 | |||||||
| Lage der Maßnahme Mülheim an der Ruhr: Ca. 11 km südöstlich des Projektes. Die Ersatzmaßnahme ist Teil des Kompensationskomplex Mülheim-Auberg. | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL4 Verlust von Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur KB1 Neuversiegelung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Intensivwiese, mäßig artenreich | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Wiesensaum mit einem Anteil von Neo- und Nitrophyten von ≤ 25 % | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Erweiterung des floristischen und faunistischen Arteninventars durch Anpassung der Bewirtschaftung, u.a. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Bewirtschaftungsparameter entsprechend den Vorgaben LANUV 2008 (Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW). Gesamtumfang der Maßnahme: rd. 2.026 m² | |||||||
| Zielbiotoptypen: 34.07b.01 | Ausgangsbiotoptyp: 34.08 | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||||||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege 2x-jährliche Mahd, nach Mitte Juni. | |||||||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Funktionskontrolle im Zeitraum von 3-5 Jahren | |||||||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Kauf von Ökopunkten, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen zwischen RVR und AdB, kein Grunderwerb |
100
[Seite 103]
Kreis/Gemeinde/Gemarkung: Flur: Flurstück/Zähler: Beanspruchte Teilfläche:
Mülheim an der Ruhr, Gemarkung 45 54 2.026 m² Saarn
101
[Seite 104]
| Maßnahmenblatt | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E6 | Maßnahmen-Nr. mit Index | ||||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | |||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E6 | ||||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | |||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | |||||||
| Projektnummer: 47-7032 | |||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Entwicklung extensiv genutzte Wiese | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | ||||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1A Maßnahmenkomplex Mülheim-Auberg Unterlage 9.3 / 4A & Unterlage 9.3 / 5A | |||||||
| Lage der Maßnahme Mülheim an der Ruhr: Ca. 11 km südöstlich des Projektes. Die Ersatzmaßnahme ist Teil des Kompensationskomplex Mülheim-Auberg.. | |||||||
| Begründung der Maßnahme | |||||||
| Auslösende Konflikte KFL3 Verlust von Freiflächen des besiedelten Bereiches Ersatzmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KFL8 Beeinträchtigung von Kompensationsflächen (im Sinne geschützter Landschaftsbestandteile nach § 39 LNatSchG NRW) KFL10 Beeinträchtigung von Lebensräumen, welche nach § 42 LG und § 30 BNatSchG geschützt sind oder als schutzwürdige Biotope gelten KFL11 Beeinträchtigung von Lebensräumen, welche FFH-Lebensraumtypen sind KB1 Neuversiegelung von Böden KB2 Abgrabung und Überbauung von Böden | |||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen - Intensivwiese, mäßig artenreich - Magerwiese, mittel bis schlecht ausgeprägt - Feuchtwiese, mittel bis schlecht ausgeprägt | |||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Gut ausgeprägte artenreiche Mähwiese | |||||||
| Umsetzung der Maßnahme | |||||||
| Beschreibung der Maßnahme Erweiterung des floristischen und faunistischen Arteninventars durch Anpassung der Bewirtschaftung (u.a. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel). Bewirtschaftungsparameter entsprechend den Vorgaben LANUV 2008 (Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW). Gesamtumfang der Maßnahme: rd. 16.298 8.050 m² | |||||||
| Zielbiotoptypen: 34.07a.01 35.02.06.01 | Ausgangsbiotoptyp: 34.07b.01 | ||||||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung |
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[Seite 105]
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege 2x-jährliche Mahd, nach Mitte Juni; Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel; | |||
|---|---|---|---|
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Funktionskontrolle im Zeitraum von 3-5 Jahren | |||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Kauf von Ökopunkten, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen zwischen RVR und AdB, kein Grunderwerb | |||
| Kreis/Gemeinde/Gemarkung: Mülheim an der Ruhr Gemarkung Saarn | Flur: 45 | Flurstück/Zähler: 54 | Beanspruchte Teilfläche: 16.298 8.050 m² |
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[Seite 106]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E8 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E8 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Beweidungsprojekt Friemersheimer Aue | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1A Ersatzmaßnahme Extensive Beweidung Ruhraue Friemersheim - Unterlagen Nr.: 9.3 / 1, 9.3 / 2 & 9.3 / 3 | ||||||
| Lage der Maßnahme Duisburg, Friemersheim: Ca. 7 km südwestlich des Bauprojektes, etwas rheinaufwärts, linksufrig Das Areal erstreckt sich parallel zum Rhein. Es wird auf der Ost- und Südostseite vom Rhein sowie auf der West- und Nordwestseite vom Hafen Rheinhausen und den angrenzenden Industriegebieten und Containerterminals begrenzt. Die Maßnahmenfläche liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Rheinaue Friemersheim. | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen KFL2 Verlust von (landwirtschaftlichem) Grünland KFL3 Verlust von Freiflächen des besiedelten Bereiches KFL4 Verlust von Saum-, Ruderal- und Hochstaudenfluren KGW1 Beeinträchtigung des Grundwassers Ersatzmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen (E8.2 und E8.4) | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Die Maßnahmenfläche liegt innerhalb des Naturschutzgebietes Rheinaue Friemersheim. Das Rheinufer ist im Nordostteil mit Steinen befestigt und südlich davon flach-kiesig mit quer in den Fluss verlaufenden befestigten Buhnen. Parallel zum Ufer ist ein fast durchgängiger Streifen von Staudenfluren ausgebildet, der mit Gehölzgruppen, z. T. kleineren Wäldchen aus Weiden und Pappeln durchsetzt ist. Der Großteil des Areals ist von Grünlandflächen unterschiedlicher Ausprägung bestimmt, die durch verschiedene Gehölzstrukturen abwechslungsreich und zum Teil sehr kleinräumig gegliedert sind. Nur ganz im Westen des Gebietes ist eine einzelne Ackerparzelle vorhanden, die von einem Brachestreifen allseits eingefasst ist. Die Gehölzstrukturen bestehen überwiegend aus flächenhaften Kleingehölzen, Baumreihen und Baumgruppen. Der gesamte Bereich wird intensiv zur Freizeit- und Erholungsnutzung verwendet, wodurch ein hohes Störungspotential auf den Flächen besteht. Die Fläche ist als festgesetztes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, sodass es auf der Fläche phasenweise zu Überflutungen kommt. Die bestehende Situation der Fläche sowie das zu erwartende Aufwertungspotential sind im Erläuterungsberichts LBP näher dargelegt: Anhang 2, Rheinaue Friemersheim (Duisburg) – Numerische Bewertung von Biotoptypen. | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Ziel der Maßnahme ist es die bisher als Mähwiesen und Acker genutzten Flächen mit Rindern ganzjährig extensiv zu beweiden, um damit das ökologische Potenzial der Fläche zu verbessern. Besonders vorteilhaft wird dies bei den Entwicklungsmöglichkeiten der Fauna gesehen, da erfahrungsgemäß allein durch den Einsatz von Rindern menschliche Störungen / Freizeitaktivitäten wie Zelten, Picknicken, Grillen, Feiern, Hundeauslauf, Spaziergänge unterbleiben. Die Zugänglichkeit der Fläche für Erholungssuchende wird zudem durch eine Umzäunung erschwert bzw. möglichst unterbunden. |
104
[Seite 107]
| Durch den erwartbaren Rückgang der menschlichen Freizeitaktivitäten wird davon ausgegangen, dass es zu einer deutlichen Reduktion von Störungen und somit zu einer Beruhigung auf der Fläche kommt, und auch die bestehenden Gehölzstrukturen durch die Fauna besser genutzt werden können als bisher. Die derzeit bestehenden Belastungen durch erholungssuchende Menschen samt allen damit zusammenhängenden negativen Sekundärfolgen und Synergien wie Lärm und Beunruhigung durch Bewegung, Hunde, etc. sind derzeit stark. Sie sind in keiner Weise gleichzusetzen mit einer zukünftig möglichen geringfügigen Störung der Fauna durch die Anwesenheit einer Rinderherde in extensiver Nutzung. In Hinsicht auf die Fauna und nicht zuletzt für die Avifauna sind durch die geplante Ganzjahresbeweidung folgende Effekte mit positiver Auswirkung zu erwarten: - Extensive Beweidung führt im Vergleich zur Wiesennutzung zu höherem Strukturreichtum mit kleinräumig unterschiedlichen Vegetationshöhen und Nährstoffgehalten und zur Bildung von Kleinstrukturen wie Staubbadestellen und Trampelpfaden. Aufgrund der größeren Vielfalt verschiedener Mikrohabitate ist mit einer artenreicheren Avifauna, insbesondere mit einer höheren Zahl und Siedlungsdichte von Singvogelarten zu rechnen. Unter Anderem dürften Arten wie Dorngrasmücke, Schwarzkehlchen und evtl. auch Neuntöter von der Beweidung profitieren. - Die ganzjährige Anwesenheit von Rindern führt zu einem verringerten Störungsdruck durch Personen, was ebenfalls zu einer Wertsteigerung des Gebietes insbesondere für Vögel führt. Neben den genannten Arten sind positive Effekte insbesondere für scheuere Vögel wie z. B. Mäusebussard, Baumfalke oder Waldohreule möglich. Folgende Entwicklungsziele sind dabei vorgesehen: - E8.1 Umwandlung von Mähwiesen in Weideland - E8.2 Umwandlung von Ackerflächen in Weideland - E8.3 Ökologische Aufwertung von Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur - E8.4 Ökologische Aufwertung von Wäldern und Feldgehölzen - E8.5 Ökologische Aufwertung von Hecken - E8.6 Ökologische Aufwertung von Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäumen | ||
|---|---|---|
| Umsetzung der Maßnahme | ||
| Beschreibung der Maßnahme Auf der genannten Fläche soll zukünftig eine extensive Ganzjahresbeweidung mit Rindern ohne Zufütterung erfolgen. Eine Einzäunung erfolgt unmittelbar nordwestlich entlang der Fläche, zum dort befindlichen Begleitweg hin, mit dem Ziel den Zutritt durch Erholungssuchende zur Fläche möglichst zu unterbinden. Eine weitere Zäunung innerhalb der Fläche ist aus der Sicht des Hochwasserschutzes zu unterlassen, um keine Strukturen zu schaffen, welche sich hinsichtlich der regelmäßigen Überflutung der Fläche als hinderlich erweisen. Quer zur Strömung laufende mobile Zäune (Elektrozäune) zur "Kammerung" (Beweidungsdichte / Standortlenkung) der Flächen sind im Rahmen des Beweidungsmanagements (Pächter/ Landwirt) möglich. Entlang der Weidegrenzen erfolgen grobe Steinschüttungen, mit dem Ziel, die Rinder vom Überschreiten dieser Bereiche abzuhalten. Dies betrifft auch die Uferbereiche zum Rhein hin. Es erfolgt ein Schließen bestehender Lücken in den Gehölzen (Trampelpfade) durch Aufbringen von Totholz / Baumstämmen in den Lücken. Zudem erfolgt eine Pflanzung von Dorngehölzen wie z.B. Schlehe sowie von überflutungresistenten standortgerechten Strauchgehölzen der Auen. Ziel ist es, dass die bestehenden Trampelpfade in den Gehölzflächen nicht zukünftig vom Vieh genutzt werden können. Auf diese Weise soll eine deutliche Beruhigung der Gehölzbereiche gegenüber der derzeitigen Situation erfolgen. Zur weiteren ökologischen Optimierung der Fläche sollen Blänken angelegt werden. Aufgrund der hohen Dioxin-Belastungen auf der Fläche soll mit einer Standherde ohne natürliche Vermehrung der Rinder gearbeitet werden. Die Flächengröße der einzelnen Maßnahmen beträgt: - E8.1 Umwandlung von Mähwiesen in Weideland (rd. 47,29 ha) - E8.2 Umwandlung von Ackerflächen in Weideland (rd. 4,08 ha) - E8.3 Ökologische Aufwertung von Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur (rd. 6,16 ha) - E8.4 Ökologische Aufwertung von Wäldern und Feldgehölzen (rd. 7,29 ha) - E8.5 Ökologische Aufwertung von Hecken (rd. 3.31 ha) - E8.6 Ökologische Aufwertung von Baumgruppen, Baumreihen, Einzelbäumen (rd. 4,35 ha) Gesamtumfang der Maßnahme: rd. 72,5 ha |
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[Seite 108]
| Zielbiotoptypen: 34.07b.01 33.04a.03 ökologische Aufwertung der vorhanden Biotoptypen | Ausgangsbiotoptyp: 34.07a.02 39.03.01a 39.04a.01 41.04A / 41.02.02M / 41.02.02A 41.01.04.02 41.03.03J / 41.03.03M / 41.03.03A / 41.05bA / 41.05aJ / 41.05aM / 41.05aA |
|---|---|
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Verhinderung einer unerwünschten Verbuschung durch Gehölze gegebenenfalls durch Offenhalten der Flächen | |
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Regelmäßige Zustandskontrolle, Kontrolle der Wirksamkeit der Steinschüttungen als „Sperre“ für ein Überschreiten durch die Rinder; Kontrolle insbesondere auch nach Hochwässern | |
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Die Fläche wird dinglich gesichert, die Kompensationsfläche soll weiterhin im Besitz des derzeitigen Eigentümers verleiben, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen. Siehe Anhang 1, Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8 siehe zudem auch Unterlage 10, Grunderwerb |
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[Seite 109]
| Maßnahmenblatt | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Projektbezeichnung | Vorhabensträger Autobahn GmbH | Maßnahmen-Nr. mit Index E9 | Maßnahmen-Nr. mit Index | |||
| A 59 Dinslaken – Düsseldorf, | ||||||
| Streckenabschnitt AK Duisburg (A 40) - | E9 | |||||
| AS Duisburg-Marxloh, Ausbau auf 6 | ||||||
| Fahrstreifen; Station 0+120 bis 6+802; | ||||||
| Projektnummer: 47-7032 | ||||||
| Bezeichnung der Maßnahme Ersatzaufforstung Lohheidesee Duisburg/Baerl | Maßnahmentyp V = Vermeidungsmaßnahme A = Ausgleichsmaßnahme E = Ersatzmaßnahme W = Wiederherstellungsmaßnahme G = Gestaltungsmaßnahme S = Schutzmaßnahme Zusatzindex FFH/S = Schadensbegrenzungsmaßnahme FFH/K = Kohärenzsicherungsmaßnahme CEF = funktionserhaltende Maßnahme FCS = Maßnahme zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes | |||||
| zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Übersichtsplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen - Unterlage Nr.: 9.1A Ersatzmaßnahme Ersatzaufforstung Lohheidesee- Unterlagen Nr.: 9.3 / 06A | ||||||
| Lage der Maßnahme Stadt Duisburg, Stadtteil Baerl, ca. 0,4 km linksufrig des Rheins, in unmittelbarer Nahelage zum Lohheidesee. Es handelt sich um zwei Teilflächen: - Teilfläche E9.1 „Reitweg“: nördlich des Lohheidesees - Teilfläche E9.2 Orsoyer Allee“: südlich des Lohheidesees | ||||||
| Begründung der Maßnahme | ||||||
| Auslösende Konflikte KFL1 Verlust von Wald und Gehölzflächen Ersatzmaßnahme aufgrund erheblicher Beeinträchtigung besonderer Schwere (eBS) durch KK2 Anlagebedingte Beeinträchtigungen von Flächen, die der Luftregeneration dienen | ||||||
| Ausgangszustand der Maßnahmenflächen Es handelt sich um zwei Teilflächen: - E9.1 „Reitweg“ nördlich des Lohheidesees gelegen, ist aktuell als Grünlandfläche bewirtschaftet; die Fläche grenzt an eine ältere Erstaufforstungsfläche an; - E9.2 „Orsoyer Allee“ südlich des Lohheidesees gelegen, ist im aktuellen Zustand eine Grünlandbrache mit aufkommendem Gehölz; die Fläche grenzt an bestehendes Waldgebiet an; | ||||||
| Zielkonzeption der Maßnahme Vorrangiges Ziel ist es, Ausgleichsflächen im Sinne des Waldgesetzes für zu rodende Waldflächen zu schaffen. Darüber hinaus fungieren die neugeschaffenen Gehölzflächen als Pufferflächen für Emissionen. | ||||||
| Umsetzung der Maßnahme | ||||||
| Beschreibung der Maßnahme Neuanlage von standortgerechtem Laub(misch)wald unter Verwendung von standortgerechtem, gebietsheimischem Pflanzgut, mit vorgelagertem breiten, artenreichen Waldmantel und anschließendem Krautsaum - beide Teilflächen grenzen auf einer Seite bereits an Waldflächen an. E9.1 Teilfläche „Reitweg“: Anlage eines 20 m breiten Eichenwald-Streifens, nördlich / parallel zum Seeufer des Lohheidesees, daran angrenzend ein 10 m breiter gestufter artenreicher Waldmantel mit vorgelagertem ca. 2 m breitem Krautsaum parallel zu Radweg/Straße. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet sind: Traubeneiche (Quercus petraea) in der Baumschicht, Waldmantel aufgebaut aus Arten wie Eigriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus). Flächengröße: 3.700 m² |
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[Seite 110]
| E9.2 Teilfläche „Orsoyer Allee“ Anlage eines 20 m breiten Eichenwald-Streifens, parallel zum Lohheidegraben, daran angrenzend ein 10 m breiter gestufter artenreicher Waldmantel mit vorgelagertem ca. 2 m breitem Krautsaum parallel zum Seeuferweg. Beispielhaft werden Pflanzen angeführt, welche u.a. zur Umsetzung der Maßnahme geeignet sind: Stieleiche (Quercus robur), Traubeneiche (Quercus petraea) und Hainbuche (Carpinus betulus) in der Baumschicht, Waldmantel aufgebaut aus Arten wie Eingriffeliger Weißdorn (Drataegus monogyna), Schwarzdorn (Prunus spinosa), Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus). Flächengröße: 3.500 m² Festlegung von Arten- und Stückzahl der jeweiligen Gehölze, Pflanzverbänden und –abstände usw. erfolgt für beide Flächen im Rahmen der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung (LAP) Gesamtumfang der Maßnahme E9: 7.200 m² | |||
|---|---|---|---|
| Zielbiotoptypen: 42.01: 7.200 m² | Ausgangsbiotoptyp: 34.08a.01: 3.700 m² 41.04J: 3.500 m² | ||
| Zeitliche Zuordnung Maßnahmen vor Beginn der Straßenbauarbeiten Maßnahmen im Zuge der Straßenbauarbeiten Maßnahmen nach Abschluss der Straßenbauarbeiten … Genaue Zeitangaben insbesondere bei Maßnahmen des Artenschutzes Wirksamkeit vor anlage-, bau- oder betriebsbedingter Beeinträchtigung | |||
| Beschreibung der Entwicklung und Pflege Sicherung des Anwuchserfolgs, selektive Durchforstungseingriffe mit dem Ziel, langfristig einen naturnahen, mehrschichtigen Laub(misch-)wald zu entwickeln, im Bereich des Waldmantels abschnittsweises Auf-Stock- Setzen im Intervall von je 15 Jahren | |||
| Hinweise Pflege- und Funktionskontrolle Funktionskontrolle im Zeitraum von 3-5 Jahren | |||
| Hinweise für die Ausführungsplanung, Hinweise zum Grunderwerb und zur dinglichen Sicherung Kauf von Ökopunkten, entsprechende Vereinbarungen sind abzuschließen zwischen RVR und AdB, kein Grunderwerb | |||
| Kreis/Gemeinde/Gemarkung: Stadt Duisburg, Gemarkung Baerl | Flur: 27 | Flurstück/Zähler: 56 tlw. | Beanspruchte Teilfläche: 3.700 m² |
| 26 | 17 tlw. 73 tlw. | 3.290 m² 210 m² |
108
[Seite 111]
ANHANG 1
Angaben zum Grunderwerb bzgl. Maßnahmenfläche A1 bis A6, sowie Maßnahme E8
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | ||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | |||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | |||||||||
| Nr. | erwerbende | ||||||||||||||||
| Fläche | |||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | |||||||||||||
| Maßnahmen A1 - Anlage / Entwicklung von extensivem Grünland | Maßnahmen A1 - Anlage / Entwicklung von extensivem Grünland | ||||||||||||||||
| Teilfläche km ca. 5,7, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 08.087.02 | 5+708 | Meiderich 44 | Meiderich 120 41 | 731 | 334 | ||||||||||||
| 08.090.02 | 5+727 | Meiderich 44 | Meiderich 120 83 | 164 | 54 | ||||||||||||
| 08.091.02 | 5+732 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 82 | 129 | 84 | ||||||||||||
| 08.093.02 | 5+737 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 35 | 120 | 44 | ||||||||||||
| 08.094.02 | 5+739 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 34 | 21 | 1 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 5,8, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 09.001.01 | 5+841 | Meiderich 1400 | Meiderich 54 13 | 3097 | 135 | 135 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 5,9, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 09.001.01 | 5+841 | Meiderich 1400 | Meiderich 54 13 | 3097 | 48 | 48 | |||||||||||
| 09.005.02 | 5+887 | Duisburg 3981 | Duisburg 25 47 | 157 | 90 | ||||||||||||
| 09.004.02 | 5+881 | Duisburg 3981 | Duisburg 25 37 | 63 | 63 | ||||||||||||
| 09.009.02 | 5+936 | Duisburg 3981 | Duisburg 25 38 | 3065 | 798 745 | ||||||||||||
| Maßnahmen A2 - Anlage / Entwicklung von parkartigen Flächen mit hohem Anteil an Gehölzen, großkronigen Bäumen und Alleen | |||||||||||||||||
| Teilfläche km ca. 0,8, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 02.036.01 | 0+856 | Hamborn | Hamborn | 959 | 660 | 660 | |||||||||||
| 301 | 213 185 | ||||||||||||||||
| Teilfläche km ca. 1,2, westlich der A59 | |||||||||||||||||
| 02.095.01 | 1+205 | Hamborn 5571A | Hamborn 215 199 | 710 | 219 | 219 | |||||||||||
| 02.097.01 | 1+220 | Hamborn 11282 | Hamborn 215 198 | 658 | 67 | 67 |
109
[Seite 112]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | ||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | |||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | |||||||||
| Nr. | erwerbende | ||||||||||||||||
| Fläche | |||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | |||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,1, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.020.01 | 3+154 | Meiderich 4 | Meiderich 12 363 | 5489 | 1 | 1 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,2, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.028.01 | 3+252 | Meiderich 1308A | Meiderich 12 309 | 8814 | 4.568 | 4.568 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,5, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.089.01 | 3+491 | Meiderich 6346A | Meiderich 14 364 | 157 | 30 | 30 | |||||||||||
| 05.087.01 | 3+491 | Meiderich 5118 5115 5116 5117 | Meiderich 14 130 | 466 | 104 | 104 | |||||||||||
| 05.086.01 | 3+490 | Meiderich 6524 6528 6523 6522 6525 6529 6526 6531 6527 6530 | Meiderich 14 129 | 471 | 262 | 262 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,5, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.090.01 | 3+498 | Meiderich 4086 | Meiderich 14 416 | 1522 | 243 | 243 | |||||||||||
| 05.097.02 | 3+516 | Meiderich 6346A | Meiderich 14 310 | 787 | 10 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,8, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.165.01 | 3+781 | Meiderich 5104A | Meiderich 93 396 | 3018 | 1 889 | 1 889 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,4, westlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.050.01 | 3+335 | Meiderich 5446A | Meiderich 13 410 | 5375 | 5 375 | 5 375 |
110
[Seite 113]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | ||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | |||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | |||||||||
| Nr. | erwerbende | ||||||||||||||||
| Fläche | |||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | |||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,8, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 06.015.01 | 3+837 | Meiderich 2539 | Meiderich 93 110 | 206 | 80 | 80 | |||||||||||
| 06.014.01 | 3+835 | Meiderich 9170 9169 9171 9168 | Meiderich 93 111 | 152 | 152 | 152 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 4,0, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 06.037.01 | 3+934 | Meiderich 7564 | Meiderich 92 159 | 445 | 262 | 262 | |||||||||||
| 06.040.01 | 3+951 | Meiderich 7565 | Meiderich 92 170 | 471 | 285 | 285 | |||||||||||
| 06.042.01 | 3+967 | Meiderich 9879 | Meiderich 92 251 | 665 | 355 | 355 | |||||||||||
| 06.044.01 | 3+993 | Meiderich 9929 | Meiderich 92 192 | 1074 | 635 | 635 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 4,0, westlich der A59 | |||||||||||||||||
| 06.054.02 | 4+063 | Meiderich 2732 | Meiderich 94 79 | 261 | 5 | ||||||||||||
| 06.053.01 | 4+055 | Meiderich 2731 | Meiderich 94 80 | 543 | 445 183 | 445 183 | |||||||||||
| 06.052.01 | 4+050 | Meiderich 2731 | Meiderich 94 205 | 630 | 141 137 | 141 137 | |||||||||||
| 06.056.01 | 4+077 | Meiderich 19 | Meiderich 94 227 | 3070 | 1 | ||||||||||||
| Maßnahmen A3 - Anlage / Entwicklung von Gehölzstreifen, Hecken und Feldgehölzen | |||||||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,1, westlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.018.02 | 3+163 | Meiderich 1808 | Meiderich 12 389 | 20 | 12 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,4, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.078.01 | 3+433 | Meiderich 8117 8116 8104 | Meiderich 14 395 | 1124 | 275 | 275 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,2, westlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.021.02 | 3+193 | Meiderich 1808 | Meiderich 12 387 | 20 | 15 |
111
[Seite 114]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | ||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | |||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | |||||||||
| Nr. | erwerbende | ||||||||||||||||
| Fläche | |||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | |||||||||||||
| 05.023.02 | 3+209 | Meiderich 4 | Meiderich 12 493 | 4142 | 243 | ||||||||||||
| 05.024.02 | 3+224 | Meiderich 1808 | Meiderich 12 385 | 25 | 19 | ||||||||||||
| 05.030.02 | 3+254 | Meiderich 1808 | Meiderich 12 383 | 25 | 20 | ||||||||||||
| 05.032.02 | 3+284 | Meiderich 1808 | Meiderich 12 381 | 25 | 19 | ||||||||||||
| 05.034.01 | 3+299 | Meiderich 7814 | Meiderich 12 492 | 895 | 246 | 246 | |||||||||||
| 05.037.02 | 3+314 | Meiderich 1808 | Meiderich 13 570 | 25 | 19 | ||||||||||||
| 05.044.01 | 3+327 | Meiderich 7814 | Meiderich 13 568 | 857 | 235 | 235 | |||||||||||
| 05.075.02 | 3+502 | Meiderich 1808 | Meiderich 13 643 | 26822 | 47 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,5, westlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.101.01 | 3+540 | Meiderich 7595 | Meiderich 13 594 | 1743 | 266 | 266 | |||||||||||
| 05.108.01 | 3+560 | Meiderich 5 | Meiderich 13 480 | 4 | 4 | 4 | |||||||||||
| 05.110.01 | 3+566 | Meiderich 7689 | Meiderich 13 577 | 327 | 54 | 54 | |||||||||||
| 05.122.01 | 3+603 | Meiderich 7689 | Meiderich 13 581 | 1551 | 64 | 64 | |||||||||||
| 05.126.01 | 3+603 | Meiderich 7689 | Meiderich 13 595 | 184 | 117 | 117 | |||||||||||
| 05.137.01 | 3+640 | Meiderich 27 | Meiderich 13 660 | 160 | 5 | 5 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,6, westlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.146.02 | 3+658 | Meiderich 40 | Meiderich 93 305 | 636 | 9 | ||||||||||||
| 05.147.01 | 3+673 | Meiderich 40 | Meiderich 93 307 | 669 | 347 | 347 | |||||||||||
| 05.152.01 | 3+705 | Meiderich 1430 | Meiderich 93 406 | 1484 | 224 | 224 |
112
[Seite 115]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | ||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | |||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | |||||||||
| Nr. | erwerbende | ||||||||||||||||
| Fläche | |||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | |||||||||||||
| 05.157.01 | 3+732 | Meiderich 3877 3878 3879 3882 3876 3880 | Meiderich 93 295 | 1614 | 220 | 220 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 4,6, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 07.025.02 | 4+591 | Meiderich 7595 | Meiderich 121 26 | 165 | 164 104 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 4,7, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 07.026.01 | 4+625 | Meiderich 7595 | Meiderich 121 25 | 2358 | 378 | 378 337 | |||||||||||
| 07.028.02 | 4+643 4+587 | Meiderich 7593 | Meiderich 121 32 | 16573 | 6 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 5,6, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 08.065.02 | 5+623 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 50 | 333 | 35 | ||||||||||||
| 08.068.02 | 5+633 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 46 | 214 | 41 | ||||||||||||
| 08.070.02 | 5+634 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 45 | 14 | 5 | ||||||||||||
| 08.071.02 | 5+636 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 44 | 2 | 2 | ||||||||||||
| 08.074.01 | 5+648 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 75 | 308 | 54 | 54 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 5,6, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 08.079.01 | 5+656 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 94 | 328 | 80 | 80 | |||||||||||
| 08.081.01 | 5+659 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 102 | 500 | 123 | 123 | |||||||||||
| 08.085.02 | 5+688 | Meiderich 44 | Meiderich 120 103 | 320 | 110 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 5,7, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 08.093.02 | 5+737 | Meiderich | Meiderich | 120 | 2 | ||||||||||||
| 1400 | 120 35 | ||||||||||||||||
| 08.094.02 | 5+739 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 34 | 21 | 17 |
113
[Seite 116]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | ||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | ||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | |||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | |||||||||
| Nr. | erwerbende | ||||||||||||||||
| Fläche | |||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | |||||||||||||
| 08.096.01 | 5+753 | Meiderich 1400 | Meiderich 120 32 | 443 | 184 | 184 | |||||||||||
| 09.001.01 | 5+841 | Meiderich 1400 | Meiderich 54 13 | 3097 | 135 | 135 | |||||||||||
| Maßnahmen A4 - Anlage / Entwicklung von Einzelbäumen / Baumgruppen | |||||||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,3, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.051.02 3+334 | Meiderich 26 | Meiderich 12 417 | 1 811 | 119 | |||||||||||||
| 05.055.01 | 3+347 | Meiderich 2117 | Meiderich 12 416 | 201 | 87 | 87 | |||||||||||
| 05.063.01 | 3+370 | Meiderich 5 | Meiderich 14 464 | 2338 | 3 | 3 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,3, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.072.01 | 3+398 | Meiderich 1939 | Meiderich 14 362 | 380 | 47 | 47 | |||||||||||
| 05.044.01 | 3+327 | Meiderich 7814 | Meiderich 13 568 | 857 | 2 | 2 | |||||||||||
| 05.053.02 | 3+345 | Meiderich | Meiderich | 25 | 19 | ||||||||||||
| Teilfläche km ca. 3,3, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 05.056.01 | 3+347 | Meiderich 7814 | Meiderich 13 566 | 20 | 15 | 15 | |||||||||||
| Teilfläche km ca. 4,0, östlich der A59 | |||||||||||||||||
| 06.037.01 | 3+934 | Meiderich 7564 | Meiderich 92 159 | 445 | 74 | 74 | |||||||||||
| 06.040.01 | 3+951 | Meiderich 7565 | Meiderich 92 170 | 471 | 1 | 1 | |||||||||||
| Maßnahmen A5 - Anlage / Entwicklung von naturnahen Waldflächen | |||||||||||||||||
| Teilfläche km ca. 1,2, südlich der A42 | |||||||||||||||||
| 03.004.01 | 1+199 | Beeck 5604 | Beeck 51 393 | 31229 | 10 537 | 10 537 | |||||||||||
| 03.044.01 | 1+245 | Beeck 5604 | Beeck 51 727 | 8647 | 7 382 | 7 382 |
03.069.01 1+343 Beeck Beeck 264 94 94 5604 51 335
114
[Seite 117]
| Teilfläche km ca. 4,4, östlich der A59 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 06.076.02 | 4+240 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 136 | 23 | 23 | |
| 06.078.02 | 4+268 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 135 | 23 | 23 | |
| 06.080.02 | 4+298 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 133 | 23 | 23 | |
| 06.081.02 | 4+299 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 132 | 23 | 6 | |
| 06.082.01 | 4+291 | Meiderich 19 | Meiderich 95 138 | 3988 | 2 731 | 2 731 |
| 06.084.02 | 4+327 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 131 | 23 | 23 | |
| 06.085.02 | 4+328 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 130 | 23 | 16 | |
| 06.086.02 | 4+357 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 129 | 23 | 23 | |
| 06.087.02 | 4+357 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 128 | 23 | 20 | |
| 06.090.02 | 4+386 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 127 | 23 | 23 | |
| 06.089.02 | 4+386 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 126 | 23 | 20 | |
| 06.091.01 | 4+466 | Meiderich 19 | Meiderich 95 125 | 2733 | 1 930 | 1 930 |
| 07.002.02 | 4+415 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 124 | 23 | 23 | |
| 07.001.02 | 4+414 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 123 | 23 | 16 | |
| 07.004.02 | 4+443 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 122 | 23 | 23 | |
| 07.003.02 | 4+442 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 121 | 23 | 10 | |
| 07.007.02 | 4+471 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 120 | 23 | 23 | |
| 07.006.02 | 4+470 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 119 | 23 | 3 | |
| 07.009.02 | 4+499 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 118 | 23 | 23 | |
| 07.011.02 | 4+518 | Meiderich 9342 | Meiderich 95 160 | 1147 | 6 | |
| 07.012.02 | 4+522 | Meiderich 1808 | Meiderich 95 116 | 174 | 85 84 |
115
[Seite 118]
| Teilfläche km ca. 1,1, südlich der A40 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 09.043.02 | 1+011 | Duisburg 8880 | Duisburg 24 84 | 61885 | 5 984 5.386 | |
| 09.056.02 | 6+343 | Duisburg 8880 | Duisburg 24 69 | 763 | 713 693 | |
| 09.061.02 | 6+351 | Duisburg 13270 | Duisburg 22 145 | 68 | 59 | |
| 09.062.02 | 6+354 | Duisburg 13270 | Duisburg 22 132 | 380 | 244 | |
| 09.057.02 | 6+342 | Duisburg 13270 | Duisburg 22 146 | 6 | 6 | |
| 09.077.01 | 1+022 | Duisburg 13270 | Duisburg 22 236 | 52228 | 164 | |
| 09.058.02 | 1+007 | Duisburg 13270 | Duisburg 22 134 | 1484 | 563 | |
| 03.004.01 | 1+199 | Beeck 5604 | Beeck 51 393 | 31229 | 10 537 | 10 537 |
| 03.044.01 | 1+245 | Beeck 5604 | Beeck 51 727 | 8647 | 7 382 | 7 382 |
| 11.027.01 | 1+252 | Beeck 5604 | Beeck 51 196 | 385 | 402 | 402 |
| Maßnahmen A6 - Anlage / Entwicklung eines Feuchtbiotops | ||||||
| - | 1+900 | Meiderich - | Meiderich 105 270 | 142 952 | 1 837 |
116
[Seite 119]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| E8 Beweidungsprojekt Friemersheimer Aue | E8 Beweidungsprojekt Friemersheimer Aue | |||||||||||||||||||
| Maßnahme E8.1 | ||||||||||||||||||||
| E8.1_1 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 17 092 | ||||||||||||||||
| E8.1_2 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 11 161 | ||||||||||||||||
| E8.1_3 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 16 727 | ||||||||||||||||
| E8.1_4 | ||||||||||||||||||||
| 16.002.01 | Rheinhausen 21249 | Rheinhausen 10 14 | 2058 | 1 991 | ||||||||||||||||
| 16.001.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 635 | 71012 | 804 | ||||||||||||||||
| 16.003.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 870 | 46365 | 37 840 | ||||||||||||||||
| 16.004.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 806 | 38986 | 25 780 | ||||||||||||||||
| 16.006.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 67 | 196717 | 131 167 | ||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 51 978 | ||||||||||||||||
| 17.005.01 | Rheinhausen 90001 | Rheinhausen 10 120 | 195 | 43 | ||||||||||||||||
| 17.004.01 | Rheinhausen 10 | Rheinhausen 10 119 | 206 | 42 | ||||||||||||||||
| 17.006.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 335 | 14025 | 2 987 | ||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 11 644 | ||||||||||||||||
| 17.009.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 64 | 1029707 | 8 046 |
17.010.01 Rheinhausen Rheinhausen 288347 154 494
117
[Seite 120]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| 19434 | 10 804 | |||||||||||||||||||
| 18.004.01 | Rheinhausen 14228 | Rheinhausen 10 803 | 9390 | 1 074 | ||||||||||||||||
| Maßnahme E8.2 | ||||||||||||||||||||
| E8.2_1 | ||||||||||||||||||||
| 18.004.01 | Rheinhausen 14228 | Rheinhausen 10 803 | 9390 | 7 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 40 836 | ||||||||||||||||
| Maßnahme E8.3 | ||||||||||||||||||||
| E8.3_1 | ||||||||||||||||||||
| 17.009.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 64 | 1029707 | 2 596 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 8 336 | ||||||||||||||||
| 18.006.01 | Rheinhausen 1011 | Rheinhausen 10 410 | 101278 | 312 | ||||||||||||||||
| 18.004.01 | Rheinhausen 14228 | Rheinhausen 10 803 | 9390 | 343 | ||||||||||||||||
| E8.3_2 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 2 047 | ||||||||||||||||
| 18.003.01 | Rheinhausen 14228 | Rheinhausen 10 801 | 527 | 252 | ||||||||||||||||
| 18.002.01 18.004.01 | Rheinhausen 19434 Rheinhausen 14228 | Rheinhausen 10 802 Rheinhausen 10 803 | 11748 9390 | 6 946 18 | ||||||||||||||||
| E8.3_3 | ||||||||||||||||||||
| 17.009.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 64 | 1029707 | 4 637 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 13 | ||||||||||||||||
| E8.3_4 | ||||||||||||||||||||
| 16.006.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 67 | 196717 | 3 232 |
17.009.01 Rheinhausen Rheinhausen 1029707 3 722
118
[Seite 121]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| 2825 | 25 64 |
| E8.3_5 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 16.006.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 67 | 196717 | 21 738 | ||
| 17.009.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 64 | 1029707 | 581 | ||
| E8.3_6 | ||||||
| 16.006.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 67 | 196717 | 6 795 | ||
| Maßnahme E8.4 | ||||||
| E8.4_1 | ||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 1 118 | ||
| E8.4_2 | ||||||
| 17.009.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 64 | 1029707 | 2 560 | ||
| E8.4_3 | ||||||
| 17.007.01 17.010.01 | Rheinhausen 19434 Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 Rheinhausen 10 804 | 16935 288347 | 154 837 | ||
| E8.4_4 | ||||||
| 16.006.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 67 | 196717 | 4 040 | ||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 71 | ||
| 17.005.01 | Rheinhausen 90001 | Rheinhausen 10 120 | 195 | 20 | ||
| 17.004.01 | Rheinhausen 10 | Rheinhausen 10 119 | 206 | 21 | ||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 577 | ||
| E8.4_5 | ||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 726 |
17.010.01 Rheinhausen Rheinhausen 288347 829
119
[Seite 122]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| 19434 | 10 804 | |||||||||||||||||||
| E8.4_6 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 4 859 | ||||||||||||||||
| E8.4_7 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 1 214 | ||||||||||||||||
| E8.4_9 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 68 | ||||||||||||||||
| E8.4_10 | ||||||||||||||||||||
| 16.003.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 870 | 46365 | 2 214 | ||||||||||||||||
| 16.004.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 806 | 38986 | 3 862 | ||||||||||||||||
| 16.005.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 872 | 2897 | 2 897 | ||||||||||||||||
| 16.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 807 | 5177 | 5 056 | ||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 10 276 | ||||||||||||||||
| 17.001.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 642 | 424 | 216 | ||||||||||||||||
| 17.002.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 902 | 203 | 203 | ||||||||||||||||
| 17.003.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 901 | 83 | 83 | ||||||||||||||||
| 17.006.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 335 | 14025 | 10 247 | ||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 2 572 | ||||||||||||||||
| 17.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 336 | 1070 | 1 069 | ||||||||||||||||
| 18.001.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 255 | 246 | 236 |
120
[Seite 123]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| 18.005.01 | Rheinhausen 1011 | Rheinhausen 10 408 | 24395 | 1 664 | ||||||||||||||||
| 18.003.01 | Rheinhausen 14228 | Rheinhausen 10 801 | 527 | 58 | ||||||||||||||||
| 18.002.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 802 | 11748 | 4 797 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 27 243 | ||||||||||||||||
| E8.4_11 | ||||||||||||||||||||
| 16.003.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 870 | 46365 | 842 | ||||||||||||||||
| 16.006.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 67 | 196717 | 904 | ||||||||||||||||
| E8.4_12 | ||||||||||||||||||||
| 16.002.01 | Rheinhausen 21249 | Rheinhausen 10 14 | 2058 | 25 | ||||||||||||||||
| 16.003.01 | Rheinhausen 12210 | Rheinhausen 10 870 | 46365 | 23 | ||||||||||||||||
| 16.006.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 67 | 196717 | 1 138 | ||||||||||||||||
| Maßnahme E8.5 | ||||||||||||||||||||
| E8.5_1 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 2 212 | ||||||||||||||||
| E8.5_2 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 1 629 | ||||||||||||||||
| E8.5_3 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 680 | ||||||||||||||||
| E8.5_4 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 492 | ||||||||||||||||
| E8.5_5 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 1 353 |
121
[Seite 124]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| E8.5_6 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 1 701 | ||||||||||||||||
| 17.005.01 | Rheinhausen 90001 | Rheinhausen 10 120 | 195 | 118 | ||||||||||||||||
| 17.004.01 | Rheinhausen 10 | Rheinhausen 10 119 | 206 | 122 | ||||||||||||||||
| 17.006.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 335 | 14025 | 2 987 | ||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 309 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 230 | ||||||||||||||||
| Maßnahme E8.6 | ||||||||||||||||||||
| E8.6_1 | ||||||||||||||||||||
| 17.009.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 64 | 1029707 | 500 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 96 | ||||||||||||||||
| E8.6_2 | ||||||||||||||||||||
| 17.009.01 | Rheinhausen 2825 | Rheinhausen 25 64 | 1029707 | 499 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 33 | ||||||||||||||||
| E8.6_3 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 885 | ||||||||||||||||
| E8.6_5 | ||||||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 13 178 | ||||||||||||||||
| E8.6_6 | ||||||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 123 | ||||||||||||||||
| E8.6_7 | ||||||||||||||||||||
| 17.006.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 335 | 14025 | 71 |
122
[Seite 125]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 116 | ||||||||||||||||
| E8.6_8 | ||||||||||||||||||||
| 17.006.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 335 | 14025 | 231 | ||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 98 | ||||||||||||||||
| E8.6_9 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 86 | ||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 97 | ||||||||||||||||
| E8.6_10 | ||||||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 1 695 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 1 224 | ||||||||||||||||
| E8.6_11 | ||||||||||||||||||||
| 17.006.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 335 | 14025 | 133 | ||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 98 | ||||||||||||||||
| E8.6_12 | ||||||||||||||||||||
| 17.006.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 335 | 14025 | 70 | ||||||||||||||||
| 17.007.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 337 | 16935 | 30 | ||||||||||||||||
| E8.6_13 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 787 | ||||||||||||||||
| E8.6_14 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 265 | ||||||||||||||||
| E8.6_15 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 3 569 |
123
[Seite 126]
| Grunderwerb Maßnahmen A1 bis A6, E8 | Pläne: siehe | |||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für das Straßenbauvorhaben | Unterlage 10, Grunderwerb | |||||||||||||||||||
| A 59 - 6-streifiger Ausbau von südl. AK Duisburg (A 40) bis AS Duisburg-Marxloh | ||||||||||||||||||||
| lfd. Nr. | lfd. | Bau-km | Grundbuch von | Gemarkung | Größe des Flurstücks | Zu erwerbende Fläche | Zu | Dauernd zu belastende Fläche | ||||||||||||
| Nr. | erwerbende | |||||||||||||||||||
| Fläche | ||||||||||||||||||||
| Blatt | Flur Flurstück | m² | m² | m² | ||||||||||||||||
| 1 | 2 | 4 | 5 | 7 | 8 | 10 | ||||||||||||||
| 17.005.01 | Rheinhausen 90001 | Rheinhausen 10 120 | 195 | 32 | ||||||||||||||||
| 17.004.01 | Rheinhausen 10 | Rheinhausen 10 119 | 206 | 28 | ||||||||||||||||
| 17.010.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 804 | 288347 | 2 138 | ||||||||||||||||
| E8.6_16 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 1 178 | ||||||||||||||||
| E8.6_17 | ||||||||||||||||||||
| 16.008.01 | Rheinhausen 19434 | Rheinhausen 10 805 | 94021 | 599 |
124