Grünflächen und Bepflanzung für einen Betriebshof in Bergisch Gladbach-Bensberg
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 01.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- RVK | Regionalverkehr Köln GmbH
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 03.11.2026
- CPV-Codes
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- Landschaftsgärtnerische Arbeiten (45112700)
- Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen (45112710)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 763316-2026
- Verfahrensnummer
- db038c9d-ace5-48a3-8445-c235f0c81044
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Regionalverkehr Köln GmbH lässt die Außenanlagen und ausgewählte bauliche Anlagen ihres neuen Betriebshofs für Brennstoffzellen- und batterieelektrische Busse mit Grünflächen und Bepflanzungen ausstatten. Der Betriebshof entsteht auf einem etwa 13.500 m² großen Grundstück in Bergisch Gladbach-Bensberg. Die Angebotsfrist endet am 1. Dezember 2026 um 11:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) errichtet im Rahmen des Bauvorhabens „Grüner Mobilhof“ einen Betriebshof für Brennstoffzellen- und batterieelektrisch betriebene Omnibusse in Bergisch Gladbach-Bensberg. Das ca. 13.500 m² große Baugrundstück befindet sich östlich der L 195 (Friedrich-EbertStraße) und westlich der Straße Steinhaus. Auf dem Betriebsgelände entstehen ein Stützbauwerk mit Wasserstoffproduktionsanlage, ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Parkdeck und Inspektionshalle, drei Buscarports, eine Portalwaschanlage für Omnibusse sowie die zugehörigen Verkehrs- und Betriebsflächen. Im Rahmen des Bauvorhabens sind die unbebauten Außenanlagen und ausgewählte bauliche Anlagen des Betriebshofes mit Grünflächen und Bepflanzungen auszustatten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Grünflächen für den Grünen Mobilhof
Umfang der Maßnahme Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) errichtet im Rahmen des Bauvorhabens „Grüner Mobilhof“ einen Betriebshof für Brennstoffzellen- und batterieelektrisch betriebene Omnibusse in Bergisch Gladbach-Bensberg. Das ca. 13.500 m² große Baugrundstück befindet sich östlich der L 195 (Friedrich-EbertStraße) und westlich der Straße Steinhaus. Auf dem Betriebsgelände entstehen ein Stützbauwerk mit Wasserstoffproduktionsanlage, ein Büro- und Verwaltungsgebäude mit Parkdeck und Inspektionshalle, drei Buscarports, eine Portalwaschanlage für Omnibusse sowie die zugehörigen Verkehrs- und Betriebsflächen. Im Rahmen des Bauvorhabens sind die unbebauten Außenanlagen und ausgewählte bauliche Anlagen des Betriebshofes mit Grünflächen und Bepflanzungen auszustatten. Die ausgeschriebenen Leistungen des Vergabepakets „Freianlagen“ umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten: 1. Begrünung der Steilböschung Zur Herstellung einer einheitlichen Betriebshoffläche wurde das Gelände im südwestlichen Bereich angefüllt und durch eine bis zu ca. 18 m hohe Stützkonstruktion (Steilböschung) gesichert. Die freiliegenden Außenflächen dieser Konstruktion sind mit einer heterogenen Bepflanzung aus Kletterpflanzen, Sträuchern und Kleinbäumen zu begrünen. 2. Herstellung und Begrünung der Freianlagen Auf dem Betriebsgelände sowie im Bereich der Zufahrt sind verschiedene Freiflächen vorgesehen, die landschaftsgärtnerisch zu gestalten und zu begrünen sind. Die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen umfassen insbesondere: • Herstellung von Rasenflächen • Pflanzung von Sträuchern • Pflanzung von Bäumen • Herstellung einer heterogenen Heckenbepflanzung im südlichen Bereich des Betriebshofes zur Abgrenzung der Verkehrsflächen gegenüber dem Böschungsrand 3. Fassaden- und Zaunbegrünung Die südlich ausgerichteten Brandabschlusswände des Buscarports „Einzelaufstellung“ im westlichen Bereich des Betriebsgeländes sind mit Kletterpflanzen zu begrünen. Darüber hinaus ist eine Begrünung der vorgesehenen Zaunanlagen beziehungsweise Geländeeinfriedungen mit Kletterpflanzen herzustellen. Die konkrete Ausführung, die erforderlichen Mengen sowie die technischen Anforderungen ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, den zugehörigen Planunterlagen und den weiteren Vertragsunterlagen.
Frist: 01.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die einschlägigen gesetzlichen Ausschluss- und Zuschlagsverbote, insbesondere nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Die Bieter haben das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Eigenerklärungen (insbesondere Formblätter T3, T4, T5, T6 und T10) nachzuweisen. Die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin behält sich vor, erforderliche Nachweise im vergaberechtlich zulässigen Umfang anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 51 SektVO unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen aufzufordern. Eine Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen ist ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert, soweit nicht eine gesetzlich zugelassene Ausnahme vorliegt. Die Nachforderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Auftraggeberin. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Auftraggeberin kann für die Nachreichung eine angemessene Frist bestimmen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Grünflächen für den Grünen Mobilhof
- 100%
Vergabeunterlagen
13 Dateien laut Portal · Stand 03.11.2026| Anschreiben | - | |
| Formular | 96 KB | |
| Formular | 55 KB | |
| Sonstiges | 162 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 784 KB | |
| Vertragsbedingungen | 416 KB | |
| Sonstiges | 30 KB | |
| Sonstiges | 89 KB | |
| Sonstiges | 642 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 892,1 MB | |
| Sonstiges | 240 KB | |
| Vertragsbedingungen | 232 KB |
Anforderungen
Es gelten die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie die einschlägigen gesetzlichen Ausschluss- und Zuschlagsverbote, insbesondere nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Die Bieter haben das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Eigenerklärungen (insbesondere Formblätter T3, T4, T5, T6 und T10) nachzuweisen. Die Möglichkeit der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB bleibt unberührt. Die Auftraggeberin behält sich vor, erforderliche Nachweise im vergaberechtlich zulässigen Umfang anzufordern. Die Auftraggeberin behält sich vor, Bieter nach Maßgabe des § 51 SektVO unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zur Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter unternehmensbezogener Unterlagen aufzufordern. Eine Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen ist ausschließlich im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert, soweit nicht eine gesetzlich zugelassene Ausnahme vorliegt. Die Nachforderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Auftraggeberin. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Auftraggeberin kann für die Nachreichung eine angemessene Frist bestimmen.
Änderungen und Bieterfragen
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