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Vergabe-Nr. B202613006_Leistungsbeschreibung_beide Lose.pdf

Grafikleistungen für Ausstellungen und Kommunikation

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 30.09.2026, 08:21 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Vergabe-Nr. B202613006 Leistung: Rahmenvertrag Grafik Ausstellungen und Kommunikation in zwei Losen

Allgemein

Das Deutsche Historische Museum (DHM) ist Deutschlands nationales Geschichtsmuseum und eines der größten Geschichtsmuseen der Welt. In Berlins historischer Mitte gelegen, versteht es sich als Ort zur Stärkung historischer Urteilskraft, an dem übergreifende philosophische, ethische und historische Fragen verhandelt werden. Unter www.dhm.de finden Sie weitere Informationen.

Das Museum gehört mit dem barocken Zeughaus und dem postmodernen Pei-Bau sowie seinem Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramm zu den kulturellen Attraktionen Berlins. Das Zeughaus mit der Überblickausstellung zur deutschen Geschichte ist aufgrund von Sanierungsarbeiten bis voraussichtlich Ende 2031 geschlossen. Der Pei-Bau, die Ausstellunghalle hinter dem Zeughaus, ist weiterhin geöffnet und zeigt die Wechselausstellungen des Museums. Auch das Veranstaltungs- und Kinoprogramm finden im Pei-Bau statt.

Vergabeverfahren Rahmenvertrag Grafik

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird jeweils für die Bereiche Kommunikationsgrafik und Ausstellungsgrafik eine für das DHM geeignete Agentur gesucht. Das Verfahren umfasst dabei zwei eigenständige Lose: • Los 1: Ausstellungsgrafik Für alle Wechselausstellungen, die im Pei-Bau des DHM gezeigt werden, wird die Entwicklung eines grafischen Entwurfs, die Erstellung sämtlicher Ausstellungsgrafiken (für Druck- und digitale Anwendungen), Reinzeichnungen, sowie die Druckbetreuung benötigt (siehe Details in Anlage Leistungsbeschreibung Los 1 Ausstellungsgrafik). • Los 2: Kommunikationsgrafik Der Rahmenvertrag Kommunikationsgrafik umfasst die grafische Betreuung der Kommunikations- und Werbemedien (Print und Online) inklusive Kampagnenentwicklung und -steuerung von bis zu drei Ausstellungen/Jahr. Ebenso beinhaltet er die Gestaltung der Programm-, Image- und Standortmedien für das DHM.

Die Leistungen werden entsprechend ihrer unterschiedlichen fachlichen Anforderungen vergeben.

Bieter können Angebote für ein Los oder für alle Lose einreichen. Die Anzahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt.

Die Abgabe von Mehrlosangeboten (Kombinationsrabatten) ist zulässig. Bieter können für den Fall der gleichzeitigen Beauftragung von allen Losen Preisnachlässe (Rabatte) gewähren. Diese Rabatte müssen im Formular „Vergabe-Nr. B202613006_Erklärung zur Losabgabe und zu Kombinationsrabatten“ an der dafür vorgesehenen Stelle explizit ausgewiesen werden.

Wertung der Lose und Kombinationswertung

Die Wertung erfolgt zunächst getrennt für jedes Los anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien. Ein Bieter kann den Zuschlag für ein oder beide Lose erhalten.

Zusätzlich wird geprüft, ob eine gemeinsame Vergabe beider Lose an einen Bieter wirtschaftlicher ist als die getrennte Vergabe der Lose.

Die Kombinationswertung wird ausschließlich für solche Bieter durchgeführt, die für beide Lose ein wertbares Angebot abgegeben haben. Nur diese Bieter können eine gemeinsame Vergabe der Lose 1 und 2 erhalten und einen Kombinationsrabatt zur Wertung bringen.

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Eine Prüfung von Kombinationen aus unterschiedlichen Bietern findet im Rahmen der Kombinationswertung nicht statt. Die getrennte Vergabe der Lose an unterschiedliche Bieter bleibt hiervon unberührt und wird anhand der jeweiligen Einzelwertungen vorgenommen.

Für die gemeinsame Vergabe beider Lose wird der von dem betreffenden Bieter mit Angebotsabgabe verbindlich angebotene Kombinationsrabatt berücksichtigt. Dieser wird ausschließlich bei gemeinsamer Zuschlagserteilung für beide Lose an denselben Bieter berücksichtigt.

Die Zuschlagsentscheidung erfolgt auf Grundlage des Vergleichs zwischen der wirtschaftlichsten Einzelvergabe der beiden Lose und den zulässigen gemeinsamen Vergaben an solche Bieter, die für beide Lose ein wertbares Angebot abgegeben haben.

Die Abgabefrist der Teilnahmeanträge endet am 30. Oktober 2026; 10:00 Uhr, am 16. November erfolgt die Einladung der für die Angebotsabgabe ausgewählten Agenturen. Der Präsentationstermin für beide Lose ist für den Zeitraum 26. bis 28. Januar 2027 vorgesehen. Vertragsbeginn ist März 2027. Der jeweilige Vertrag soll zunächst auf ein Jahr mit der Option auf Verlängerung um bis zu weiteren drei Jahre geschlossen werden.

Von den eingereichten Teilnahmeanträgen werden je Los drei bis vier Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die jeweilige Auswahl erfolgt gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage). Bei gleicher Punktzahl wird die Auswahl im Losverfahren durchgeführt.

Dafür wird jeder ausgewählten Agentur ein Honorar von 1.000 € (brutto) für Angebot und Präsentation für ein Los und ein Honorar von 2.000 € (brutto) für Angebot und Präsentation für beide Lose gezahlt.

Die Agentur(en), die den Zuschlag erhalten, verpflichten sich die Corporate Design Schrift GT- Standard sowie bei Bedarf weitere Schriftlizenzen für den Agenturgebrauch selbst zu erwerben.

Zuschlagskriterien:

Die Bewertung erfolgt nach der gewichteten Richtwertmethode mit Median. Qualität: (Konzeption, grafische Umsetzung und Präsentation / Inklusion): 60 % Preis: 40 %

Höchstwert der Rahmenvereinbarung

Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 30 VgV in Lose aufgeteilt. Für die einzelnen Lose gelten folgende geschätzte Auftragsvolumina und maximale Höchstwerte:

Los 1: Ausstellungsgrafik Maximaler Höchstwert (Obergrenze): 555.000 EUR brutto

Los 2: Kommunikationsgrafik Maximaler Höchstwert (Obergrenze): 440.000 EUR brutto

Die Erschöpfung des Höchstwerts eines Loses führt zur Beendigung der Rahmenvereinbarung ausschließlich für das betroffene Los.

Durch den Abschluss dieser Rahmenvereinbarung wird keine Verpflichtung des Auftraggebers zur Beauftragung von Leistungen begründet (keine Mindestabnahmegarantie). Die Beauftragung erfolgt ausschließlich bedarfsorientiert durch schriftliche oder elektronische Einzelabrufe. Der Seite 2 von 3

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Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Erteilung von Einzelaufträgen oder auf das Erreichen des geschätzten Auftragsvolumens.

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