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Stand: 09-2026
| Vergabenummer V29-2026 | Maßnahme Nummer ESG- Graffiti |
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| Maßnahme Graffitientfernung und Reinigung der Kunstwerke und Ausstellungselemente an der East Side Gallery Mühlenstr | |
| Leistung/CPV 90690000-0 |
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für Lieferungen und Dienstleistungen Stiftung Berliner Mauer (Auftraggeberin)
Die nachstehenden zusätzlichen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich ausschließlich nur auf die Dienstleistung und oder Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe/ Ausschreibung sind.
§ 25 Preisgleitklausel/Preisanpassungen
Eine Preisanpassung während der Vertragslaufzeit wird ausgeschlossen, da der Bieter im Verfahren hinlänglich vom Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt bekommen hat, eine eigene Kalkulation zu erstellen. Davon unberührt bleibt das Begehren nach §313 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
§ 26 Ausführungsfristen
es gilt das Leistungsverzeichnis mit den darin vereinbarten Fristen.
§ 27 Vertragsstrafen
Gemäß § 11 VOL/B werden formal keine Vertragsstrafen bei Nichterfüllung vereinbart.
§ 28 Güteprüfung Gemäß § 11 VIL/B werden formal keine Güteprüfungen vereinbart
§ 29 Anlieferstelle
ist der im erstellten LV benannte Standort/ Liegenschaft des Auftraggebers
§ 30 Leistungsabnahme
Für die Abnahme der Lieferung/Leistung gelten folgende besonderen Regelungen:
der AG überprüft die vertragsgemäße Leistungserbringung unter Bezug des vom Auftraggeber erstellten Leistungsverzeichnis
§ 31 Verjährungsfrist für die Gewährleistung
Bieterkürzel:
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Stand: 09-2026
Haben sich die Parteien wirksam auf die VOB/B als Vertragsgrundlage geeignet, sieht die Gewährleistung nach VOB für Werkleistungen bei Bauwerken eine Gewährleistungsfrist für vier Jahre vor; für andere Leistungen gelten zwei Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt hingegen 5 Jahre.
§ 32 Zahlungen
Erfolgen nach Prüfung aller erforderlichen Unterlagen und Anhänge im Rahmen der vereinbarten Fristen unter Beachtung des § 33 und § 34 der ZVB
§ 33 Rechnungen
Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin hat Rechnungen in 1-facher Ausfertigung monatlich bzw. nach erbrachter und abgenommener Leistung an:
erechnung@stiftung-berliner-mauer.de
einzureichen!
Hinweis: Arbeitsnachweise, Wartungs- und Reparaturnachweise die die Auftraggeberin zur zweifelsfreien Prüfung und Feststellung der Rechnung benötigt, im Original als Unterlage beizufügen (Anlage zur Rechnung) ! § 34 Skontoabzüge
Abweichend von § 12 ZVB wird ein Skonto von 2% für alle Leistungen vereinbart
§ 36 Sicherheitsleistungen
Unter Bezug des § 1585 entfällt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterhaltsleistung gefährdet ist oder wenn der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde.
§ 37 Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt unter Beachtung des Mindestlohngesetzes des Landes Berlin zu zahlen.
Die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmerbeauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen,
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sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer/ Bieter oder seine Nachunternehmer, berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen sofortigen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
vom Bieter selbst gelesen und anerkannt:
rechtsverbindliche Unterschrift/ Stempel:
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