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| Vergabenummer V29-2026 | Maßnahme Nummer ESG- Graffiti |
|---|---|
| Maßnahme Graffitientfernung und Reinigung der Kunstwerke und Ausstellungselemente an der East Sid Gallery Mühlenstr. laut Vorgaben vom Denkmalschutz | |
| Leistung/CPV 90690000-0 |
Angaben zu Maßnahmen gemäß Frauenförderverordnung (Basis § 13 Abs. 1 LGG)
Datum:
Firma:
Ansprechpartner:
Adresse:
Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung – FFV)
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes:
- Zutreffendes ist von der Bieterin/vom Bieter anzukreuzen –
I. A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen 1 beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja Nein ( keine weiteren Angaben erforderlich!)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben tätigen:
II. Beschäftigtenzahl 1 Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
| | über 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) | |
|---|---|---|
| | über 250 bis 500 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | |
| | Über 20 bis 250 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 2 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) | |
| | über 10 bis 20 Beschäftigte (gemäß § 3 Abs. 3 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Nummern 1 bis 17 auszuwählen) |
1 Bei der Festlegung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen
Stand 08-2026 Seite 1
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III. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/ unserem Unternehmen werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahmen gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
| 1. | Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans | |
|---|---|---|
| 2. | verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen | |
| 3. | Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen | |
| 4. | Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen | |
| 5. | Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis, zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil | |
| 6. | Einsetzung einer Frauenbeauftragten | |
| 7. | Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente | |
| 8. | Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind | |
| 9. | Teilnahme anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen | |
| 10.. | spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen | |
| 11. | Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | |
| 12. | Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen, zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten | |
| 13. | bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme | |
| 14. | Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit | |
| 15. | Angebot alternierender Telearbeit | |
| 16. | Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen | |
| 17. | Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeiten | |
| 18. | Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung | |
| 19. | Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen | |
| 20. | Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze | |
| 21. | Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten der Personalabbaumaßnahmen |
IV. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/ Wir erkläre(n) mich/ uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden
- Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
- Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
- Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung nachzuweisen.
V. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gemäß § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: …………………………………………………………………………………………………………………………
Stand 08-2026 Seite 2
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Begründung:
……………………………………………………………………………………………………………………… (auf Verlangen nachzuweisen!)
Mir/ Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
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(Ort, Datum) (Namensnennung)
Bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform gemäß § 126 b BGB ist der
Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, hier anzugeben.
Stand 08-2026 Seite 3