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KVG Kasseler Verkehrsgesellschaft AG
Königstor 3-13
34117 Kassel
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Berliner Brücke
Teichstraßen Gleiserneuerung, Brücken-
sanierung und Integration von Radver-
kehrsanlagen
im Ortsteil Schnittpunkt dreier Kassel Stadtteile (Kirchditmold, Vorderer Westen und Rothenditmold)
Auftraggeber: Magistrat der Stadt Kassel
Straßenverkehrsamt- und Tiefbauamt
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
und
Kasseler Verkehrsgesellschaft AG
Königstor 3 - 13
34117 Kassel
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Inhaltsverzeichnis der Baubeschreibung
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Allgemeine Beschreibung des Bestandes
1.2 Heutiger Zustand der Gleisanlage
1.3 Allgemeine Beschreibung
1.4 Beschreibung der Planungsgrundsätze zur Gleiserneuerung
2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
2.2 Baustellenverkehr
2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
2.4 Baustelleneinrichtung, Baubeleuchtung
2.5 Gewässer, Oberflächenentwässerung, Wasserschutzgebiete
2.6 Baugrundverhältnisse
2.7 Seitenentnahmen und Ablagerungsstätten
2.8 Schutzbereiche und -objekte
2.9 Kampfmittelsondierung
2.10 Anlagen im Baubereich
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
2.12 Baustellenordnung / SIGE-Koordination
3. Ausführung der Bauleistung
3.1 Gesamtbereich
3.2 Arbeitszeiten/Ausführungszeitraum
3.3 Gleichzeitig laufenden Arbeiten, Besonderheiten zum Ausbau im Bezug auf Dritte
3.4 Geplanter Ausbau/Bauablauf
3.5 Sonstige Punkte zur Ausführung der Bauleistung
3.6 Immissionsschutz
3.7 Baubehelfe
3.8 Stoffe, Bauteile
3.7 Beweissicherung
4. Ausführungsunterlagen
4.1 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen
4.2 Vor Ausführung der Bauarbeiten sind vom AN folgende Unterlagen dem AG einzureichen
4.3 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
4.4 Vom AN zu erstellende Unterlagen
5. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
5.1 Baustelleneinrichtung/Allgemein für alle Arbeiten
5.2 Fachbereich Straßenbautechnik/Qualitätssicherung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV)
5.3 Gleisbau
5.4 Technische Lieferbedingungen (TL) einschl. Güteüberwachung (TLG) sowie Prüfvorschriften (TP)
5.5 Merkblätter/Hinweise
5.6 Fachbereich Betrieb und Verkehr
5.7 Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
5.8 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke
5.9 Bezugsquellen
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
1. Allgemeine Beschreibung
1.1 Allgemeine Beschreibung des Bestandes
1.1.1 Auszuführende Leistungen
Der Magistrat der Stadt Kassel, vertreten durch das Straßenverkehr- und Tiefbauamt, sowie die Kasseler Verkehrsge-
sellschaft AG beabsichtigen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Leistungen für Tief-, Gleis-, Straßenbauar-
beiten und Brückensanierung zu vergeben.
Zusätzlich zu den oben genannten Arbeiten erfolgen auch im Bereich der Haltestelle Teichstraße und der Haltestelle
Gilsastraße Markierungsarbeiten zur Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts.
Für die Gehwegbereiche werden barrierefreie Übergänge geschaffen.
Im Kreuzungsbereich Loßbergstraße/ Teichstraße wird eine barrierefrei Querungsstelle mit Ampel geschaffen.
Im Kreuzungsbereich Gilsastraße/ Dag- Hammarskjöld- Straße wird eine neue Peitschenampel gesetzt.
Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Leistungen:
· Straßenbau für die Radverkehrsführung
· Instandsetzung des Brückenbauwerks, Rück- und Neubaus des Berührungsschutzes und Geländer
· Gleisbau
Die Leistungen sind wie folgt aufgeteilt:
Gewerk 1: Allgemeine Arbeiten
· Baustelleneinrichtung
· Baubegleitende Maßnahmen
· Technische Bearbeitung
· Verkehrssicherung
Gewerk 2: Brücken Instandsetzung Stadt Kassel
· Aufnahme Brückenbeläge, Bordsteine
· Abdichtung Schienentrog mit Flüssigkunststoff
· Beton auf Oberseite bis max. 1 cm fräsen (Fahrbahnbereich)
· Fahrbahnbelag aus UHFB einbauen
· Fahrbahnübergangskonstruktionen als Belagsdehnfugen aus PU-Material einbauen
· Vertikalen Berührungsschutz mit Geländer einbauen
· Rückbau Bestandsgeländer und Berührungsschutz in Sperrpause DB
Gewerk 3: Gleisbauarbeiten KVG
· Aufnehmen der Gleis- und Straßenoberflächen
· Gleisbauarbeiten
· Herstellung der Gleis- und Straßenoberflächen
Gewerk 4: Radverkehrsführung
· Oberboden- und Landschaftsgärtnerische Arbeiten
· Straßenaufbruch- und Entsorgungsarbeiten
· Straßenwiederherstellen
· LSA und Kabelarbeiten
1.1.2 Lage im Gesamtnetz
Der zu erneuernde Bereich liegt im Schnittpunkt dreier Kassel Stadtteile (Kirchditmold, Vorderer Westen und Rothen-
ditmold). Die Gleise liegen in Mittellage von Gilsastraße und Teichstraße und verlaufen dabei auch über die Berliner
Brücke, eine Brücke über Bahnanlagen der DBAG.(siehe Bild 1)
Der Gleiskörper ist ein straßenbündiger Bahnkörper, überwiegend mitbenutzt vom MIV. Er wird in beiden Richtungen
von einer Straßenbahnlinie (überwiegend im 15 Minuten-Takt) befahren.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Der Ausbaubereich für die Integration der Radverkehrsführung ist im Bild 2 dargestellt
Bild 1_Ausbaubereich KVG einschließlich Brücken Sanierung
Bild 2_Ausbaubereich Radverkehrsführung
1.1.3 Bauherren/Finanzierung
Die Herstellungskosten der in diesem Leistungsverzeichnis geregelten Maßnahme wird zum Teil über Zuwendung
nach den allgemeinen Förderrichtlienen und durch Eigenanteile der Stadt Kassel und der KVG gedeckt.
Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt durch getrennte Bestellung Auftrag von Stadt und KVG für das jeweilige Ge-
werk, jedoch zeitgleich an einen Auftragnehmer. Die allgemeinen Bauleistungen (Baustelleneinrichtung, bauzeitliche
Verkehrsführung) werden als eigenständiges Gewerk der Leistungsbeschreibung, im Verhältnis der submittierten Kos-
ten der jeweiligen Gewerke Stadt / KVG, in der Bestellung / Auftrag von der Stadt- bzw. der KVG berücksichtigt. Sofern
sich die tatsächlichen Summen der einzelnen Gewerke der Stadt und / oder der KVG um mehr als 10 % verändern,
wird der Schlüssel neu berechnet.
1.2 Heutiger Zustand der Gleisanlage
1.2.1 Baubereich Gleisanlage KVG
Die Gleisanlage besteht aus Rillengleis. Die Gleisstrecke in einer Länge von ca. 350,00 m in beiden Richtungen soll er-
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
n euert werden. Die Wiederherstellung des Oberbaus der Gleisanlage erfolgt außerhalb des Brückenbereichs als As-
phaltdeckschicht und Asphaltbinderschicht auf einer Betontragschicht und im Brückenbereich als Vollbeton.
1.2.2 Haltestelle
Es befinden sich zwei Haltestellen im Ausbaubereich der Radverkehrsführung.
1.3 Allgemeine Beschreibung
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Instandsetzung der Berliner Brücke auf der Oberseite einschließlich Be-
rührungsschutz, den Austausch der Gleise zwischen der Kölnischen Straße und der Loßbergstraße sowie Anpas-
sungsmaßnahmen im Straßenbau.
Die Instandsetzungsarbeiten an der Berliner Brücke sind im Zuge einer Vollsperrung während der Schulferien im
Sommer 2027 durchzuführen.
Die Instandsetzung umfasst den Ersatz der Abdichtung und der Fahrbahnbeläge, den Einbau von Übergangskon-
struktionen und den Ersatz des horizontalen Berührungsschutzes durch einen vertikalen Berührungsschutz. Nachlau-
fend ist der vorhandene Berührungsschutz mit dem Geländer in Sperrpausen der Bahn zurückzubauen.
Die Fahrbahnbeläge außerhalb des Schienentrogs sind aus UHFB ohne Abdichtung herzustellen. Die Eigenschaften
und Anforderungen an den UHFB sind gemäß SIA 2052 (Schweizer Norm) auszuführen.
Im Zuge der Baumaßnahme über die Bahnstrecke und der Erneuerung der Straßenbahngleise auf der Brücke soll eine
Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts zwischen Teichstraße und Gilsastraße erfolgen. Es handelt sich um eine
klassifizierte Straße (L 3420). Im Zusammenspiel mit einer angepassten LSA-Steuerung an den Knoten Loßbergstra-
ße/ Teichstraße und Gilsastraße/ Dag- Hammarskjöld- Straße werden Radfahrstreifen in Form eines sogenannten ge-
schützten Radfahrstreifens eingerichtet. Um den notwendigen Raum zu erhalten, werden nicht zwingend erforderliche
KFZ- Fahrstreifen eingezogen. Im Zuge der Anpassungen der Signalsteuerung wird die LSA Berliner Platz (Nr. 360) er-
neuert.
1.4 Beschreibung der Planungsgrundsätze zur Gleiserneuerung
1.4.1 Ausbaubereich KVG
Die Gleisbauarbeiten beschränken sich überwiegend auf die Auswechslung der Gleise. Im Bereich der Gleisstrecke
befindet sich unter dem Pflaster zur Zeit keine gebundene Tragschicht. Ein Vollausbau im Streckenabschnitt ist not-
wendig, damit eine grundhafte Schotter- und Draintragschicht hergestellt werden kann.
Die Wiederherstellung der Oberflächen der Gleisstrecke erfolgt als Asphaltdeckschicht und Asphaltbinderschicht auf
einer Betonschicht.
Um die notwendige Tragfähigkeit zu gewährleisten, ist eine Bodenverbesserung in einer Stärke von ca. 30 cm außer-
halb des Brückenbauwerks erforderlich.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
2. Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die Baustelle ist über das öffentliche Straßennetz zu erreichen. Die Straßen sind kommunale Verbindungsstraßen. Ihre
Verkehrsbelastung schwankt stark. Belastungsspitzen sind anzunehmen.
Bei öffentlichen Verkehrswegen, soweit sie für Verkehrsumleitungen benutzt werden sollen, ist, auch wenn dies nur für
sehr kurze Umleitungszeiten erfolgt, immer das Einvernehmen der Verkehrsbehörde seitens des AN schriftlich einzu-
holen und dem AG vorzulegen.
2.2 Baustellenverkehr
Aufgrund der geänderten Verkehrsführung wegen der Vollsperrung für IV und ÖV (Umleitungsverkehr, Ersatzhaltestel-
le, Baustraße, Rettungswege usw.) und dem Ausbaubereich ist die Andienung der Baustelle beschränkt.
Die Erreichbarkeit der Häuser über die anliegenden Gehwege ist jederzeit sicher zu stellen.
Das Befahren der Baustelle zum Andienen der Anlieger und der Gewerbetreibenden durch den Lieferverkehr, Paketzu-
steller (DHL, DPD usw.), Stadtreiniger, Polizei und Rettungsfahrzeuge ist zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen.
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Loßberg-/Heßbergstraße westlich des Baufeldes. Aus östlicher Richtung er-
folgt die Zufahrt in das Baufeld über die Dag-Hammerskjöld Straße und die Gilsastraße.
Die Baumaßnahme erfolgt unter Beeinträchtigung des öffentlichen Straßenverkehrs.
Für die Ausführungen der Leistungen sind nur die vorhandenen öffentlichen Flächen zugelassen.
Innerhalb des Baugebietes ist das Aufstellen von Verkehrssicherungseinrichtungen für die Vollsperrung, die Fuß- und
Radverkehrsführung sowie Umleitungsregelungen erforderlich.
Der AN hat die Anlieger eine Woche vorher über sämtliche Abläufe zu informieren.
Während der gesamten Baumaßnahme ist die Entsorgung der Hausabfälle von den Anliegern mit den Stadtreinigern
durch den AN zu koordinieren und sicher zu stellen.
Der Bieter versichert, sich im Zuge der Angebotserstellung über die Anfahrtswege ausreichend informiert zu haben und
hat sein Logistikkonzept, Koordinierung, Bauablauf und Technologie auf die entsprechenden Rahmenbedingungen ab-
gestellt und in der Kalkulation berücksichtigt.
2.3 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Anschlüsse für Wasser, Abwasser und Strom sind vom AN auf eigene Kosten herzustellen. Informationen über die
Anschlussmöglichkeiten im Baustellenbereich sind für Strom, Gas, Wasser und Abwasser von
Städtische Werke Netz + Service GmbH
Königstor 3-13
34117 Kassel Tel. 0561 980-0
und
KasselWasser
- Eigenbetrieb -
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 7 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
G artenstraße 90
34125 Kassel Tel. 0561 987-69
zu erhalten.
Die Lage der Ver- und Entsorgungsleitungen sind den jeweiligen Planunterlagen der Ver- und Entsorgungsunterneh-
men zu entnehmen, d.h. der AN hat vor Beginn der Bauausführung, die Bestandspläne aller Versorgungsträger einzu-
holen.
Die Einholung von Schachtscheinen ist obligatorisch, Kosten und Aufwendungen sind vom AN zu tragen.
2.4 Baustelleneinrichtung, Baubeleuchtung
2.4.1 Baustelleinrichtungsflächen, Lager und Arbeitsflächen
Baustelleneinrichtungsflächen für die Instandsetzung der Berliner Brücke können vom AN im Bereich der voll ge-
sperrten Teichstraße vor und hinter der Berliner Brücke (zwischen Dag-Hammerskjöld Straße und Loßbergstraße) in
Anspruch genommen werden. Dabei sind vom AN die baulogistischen Anforderungen zu beachten, die sich insbe-
sondere aus den Anforderungen des Bauablaufs, des Gleisbaus, dem Aufbau und der Lage der Mischanlage für den
UHFB und der Aufrechterhaltung des Geh- und Radverkehrs ergeben. Der gegebenenfalls erforderliche Versatz der
Mischanlage in den verschiedenen Bauphasen ist in die BE einzukalkulieren.
Flächen für Baustelleneinrichtung, Lagerplätze und Unterkünfte stehen nur in beschränktem Maße im Baufeld zur Ver-
fügung. Für die entsprechende Genehmigung, Herstellung und Sicherung (z. B. mit Bauzäunen) hat der AN Sorge zu
tragen. Entsprechende Genehmigungen sind frühzeitig bei der Stadt Kassel zu beantragen. Fehlende Flächen sind
vom AN auf eigene Kosten anzumieten. Die Zugänglichkeit für Anlieger ist immer zu gewährleisten.
Das evtl. Umsetzen von Containern, Baubüros usw. im Zuge des Baufortschrittes ist einzurechnen und wird nur vergü-
tet, wenn es durch den AG schriftlich angeordnet wird.
Nach Abschluss der Arbeiten sind die Flächen zu räumen. Die ordnungsgemäße Räumung und Übergabe der Flächen
an den Eigentümer hat sich der AN schriftlich von diesem bestätigen zu lassen.
2.4.2 Baubeleuchtung
Die Aufwendungen für die Beleuchtung der Baustelle entsprechend den jahreszeitlich bedingten
Tageslichtverhältnissen sind im Angebot in den Positionen "Baustelle einrichten" zu erfassen.
2.5 Gewässer, Oberflächenentwässerung, Wasserschutzgebiete
Das Baugebiet befindet sich in einem Heilquellenschutzgebiet quantitative Schutzzone B2.
Die Kosten für die Sammlung und schadlose Ableitung des während der Bauzeit zufließenden Oberflächenwassers
(vgl. VOB/C DIN 18299) sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nicht
gesondert aufgeführt.
Die Oberflächenentwässerung im Brückenbereich erfolgt über Längs- und Querneigungen zur Sammlung in Bordrin-
nen und Zuführung über Regenabläufe in die vorhandene Kanalisation.
2.6 Baugrundverhältnisse
Für den Umbau wurde vor Baubeginn vom AG eine Zustandserfassung des gebundenen und ungebundenen Straßen-
oberbaues in Auftrag gegeben. Weitere Details sind den Ausschreibungstexten bzw. beigefügten Baugrundgutachten
zu entnehmen.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
I m Bereich der Gleise in der Teichstraße und Gilsastraße befindet sich unter dem Pflaster zur Zeit keine gebundene
Tragschicht und kein fest zusammenhängender Untergrund. Daher ist eine Auskofferung bis auf das Erdplanum mit ei-
ner Bodenverbesserung vorgesehen.
Der neue Aufbau ist in den Regelprofilen dargestellt.
Der AN hat auf dem Erd- und Frostschutzplanum die Tragfähigkeit durch statische Lastplatten- Druckversuche nach-
zuweisen.
2.7 Seitenentnahmen und Ablagerungsstätten
Seitenentnahmen und Ablagerungsstätten werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt, sofern im Leistungsverzeich-
nis nicht gesondert aufgeführt.
2.8 Schutzbereiche und -objekte
Werden archäologisch relevante Funde angetroffen ist unverzüglich die örtliche Bauüberwachung zu informieren und
die Arbeiten bis zu Klärung der weiteren Vorgehensweise einzustellen.
Bäume / Gehölze: Die Baustelleneinrichtung bzw. die Durchführung der Arbeiten ist so auszulegen, dass keine weite-
ren Fäll- oder Rodungsarbeiten erforderlich werden. Die eventuellen Mehraufwendungen sind einzurechnen.
Falls doch Bäume gefällt werden müssen gilt: Für das Fällen von Bäumen und Flurgehölzen ist in jedem Fall im Vorfeld
die Genehmigung des AG sowie der zuständigen Behörden einzuholen.
Weiterhin ist die FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Richtlinie des BNatSchG zu beachten.
Die an die Baustelle angrenzenden Einfriedungen aus Zäunen (Holz und Metall), Mauern und Bewuchs sind beson-
ders zu schützen. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet.
2.8.1 Unverrückbare zu schützende Objekte
Die an die Baustelle bzw. im Baufeld befindlichen und angrenzenden Bauteile, wie zum Beispiel Masten, Schächte,
Verkehrsschilder, Geländer, Mauern usw., sind zu schützen. Die erforderlichen Maßnahmen werden nicht gesondert
vergütet.
In Bereich aller Gebäude ist zu berücksichtigen, dass die Tiefbauarbeiten so auszuführen sind, dass keine Beschädi-
gungen an den Gebäuden entstehen.
Eventuelle Mehraufwendungen, die aus der Einschränkung der Arbeiten durch den vorhandenen Gebäudebestand ent-
stehen ", Einfriedungen, Zäune etc." sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht
separat vergütet.
Im Baubereich sind Oberleitungen der KVG vorhanden. Die besonderen Anforderungen für das Arbeiten im Bereich
von Oberleitungen sowie im Gleisbereich sind zu beachten. Die entsprechenden Vorschriften, wie zum Beispiel die BGI
840 sind zu beachten, hierzu erfolgt eine Einweisung durch die KVG vor Beginn der Bauarbeiten.
Eventuelle Mehraufwendungen, die aus der Einschränkung der Arbeiten durch die Oberleitung (z. B. Hubbegrenzung)
entstehen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen und werden nicht separat vergütet.
2.8.2 Bodenaushub in beengten Verhältnissen (Leistungen der KVG)
Der Mehraufwand für Aushubarbeiten im Bereich von vorhandenen und verbleibenden, Einbauteilen, Schächten etc.,
innerhalb des auszuschachtenden Sollprofils des Straßenkörpers zzgl. Bodenaustausch, welcher nicht maschinell ge-
tätigt werden kann, ist in die Einheitspreise für den Bodenaushub einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
2.8.3 Vermutete archäologische Bodenfunde
Mit Bodenfunden ist nicht zu rechnen. Werden jedoch archäologisch relevante Funde gemacht oder Bodenverfärbun-
gen festgestellt, ist unverzüglich die Bauleitung zu informieren und die Arbeiten bis zur Klärung der weiteren Vorge-
hensweise einzustellen.
2.9 Kampfmittelsondierung
Eine detaillierte Vorerkundung ist aufgrund der vielen Störfaktoren, nicht möglich. Daher erfolgt eine bau-
begleitende Kampfmittelerkundung gemäß Leistungsbeschreibung.
Brücken Instandsetzung:
Die Baubereiche wurden auf Kampfmittel hin nicht untersucht, da die Brücke nach dem Krieg gebaut wurde , daher ist
von keinen Kampfmitteln im unmittelbaren Bereich auszugehen.
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das bezeichnete
Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet.
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
2.10 Anlagen im Baubereich
Bekannte Ver- und Entsorgungsleitungen befinden sich im Baubereich. Im gesamten Baustellenbereich hat sich der
AN über deren Lage zu informieren. Der AN verpflichtet sich vor Beginn von Schachtarbeiten Auskünfte bei den je-
weiligen Leitungsträgern einzuholen.
Gleisanlagen der DB InfraGo
Die Berliner Brücke unterführt die ICE-Hauptstrecke der DB InfraGo. Die Sicherheitsbelange der DB InfraGo sind vom
AN zu beachten.
Neben den Leitungen der öffentlichen Versorgungsunternehmen können private Leitungen vorhanden sein. Auskunft
hierüber erteilt das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Kassel.
Werden im Verlauf der geplanten Leitungstrasse besondere Maßnahmen zur Sicherung angrenzender Anlagen und
Bauwerke erforderlich, sind geeignete Vorkehrungen vor Bauausführung mit dem AG zu vereinbaren. Bei Beschädi-
gung / Beeinträchtigung fremder Anlagen und Bauwerke sind diese zu sichern, die entsprechenden Stellen unverzüg-
lich zu benachrichtigen, deren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die örtliche Bauüberwachung ist unverzüg-
lich in Kenntnis zu setzen. Der Unternehmer übernimmt die volle Haftung bei Beschädigung fremder Anlagen.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Straßenverkehr und Straßenbahn
Während der Erneuerung der Gleisanlagen und der Instandsetzung der Berliner Brücke ist die Teichstraße (zwischen
Dag-Hammerskjöld Straße und Loßbergstraße) für den Kraftfahrzeug- und Schienenverkehr voll gesperrt.
Schienenverkehr DB InfraGo
Der Schienenverkehr der DB InfraGo darf während der Instandsetzungsarbeiten nicht beeinträchtigt werden. Der AN
hat Sorge zu tragen, dass der Schienenverkehr weder durch Stoffe noch durch Geräte oder Personen gefährdet wird.
Der Rückbau des alten Berührungsschutzes hat nach den Instandsetzungsmaßnahmen in den mit der DB InfraGo ab-
gestimmten Sperrpausen zu erfolgen. Nach Abstimmung mit der DB InfraGO AG wurden mittlerweile die folgenden
Sperrzeiten abgestimmt:
TSP 1733 als Schattenmaßnahme im TSP Container BBMN-590F3
Sperrbereich: 1733 FKW Sig A543-Grz W526 / Sig A542- Grz W528
· 21./22.08.2027 in den Zeiten des Containers
· 22./23.08.2027 in den Zeiten des Containers
· Zusätzliche Sperrung der 3913 Sperrbereich; Grz W493-Sig Z544 von 00:00-04:00 Uhr
[Seite 11]
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
TSP 3913
Sperrbereich: 3913 FKR-FKW Sig Z-Sig Z545 / Sig W433-Sig Z544
· 11./12.09.2027 von 00:00-04:00 Uhr
[Seite 12]
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
· Bedingung F42: Die Strecke 3600 zwischen Bebra-Fulda sowie Göttingen-Eichenberg müssen als Umleiterstrecke
nutzbar sein.
ESP 3913 / 3900
Sperrbereich: 3900 FKW Sig B546-Grz W502 / 3913 Sig Z-Sig Z545
· 18./19.09.2027 von 00:00-04:00 Uhr
ESP und TSP 3900
Sperrbereich: ESP 3900 FKW Sig B546-Grz W521 / TSP durch zusätzliche Sperrung Sig B547-Grz W523
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
· ESP; 09./10.10.2027 und 16./17.10.2027 von 01:00-05:00 Uhr
· Zusätzliche Sperrung Nachbargleis und daraufhin TSP von 01:30-03:30 Uhr
· Bedingung F42: Die Erreichbarkeit des Kassler Hbf muss über Kassel Rbf und Obervellmar sichergestellt werden.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
S ämtliche Aufwendungen aus den Anforderungen zur Sicherung gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb und elek-
trischen Strom, die nicht durch Einzelpositionen ausgeschrieben sind, sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulie-
ren.
Von Behinderungen durch allgemeinen Verkehr ist auszugehen.
Insbesondere die Freihaltung von Rettungswegen für Rettungsfahrzeuge ist jederzeit sicherzustellen.
Der Fußgänger-, Rad-, Anlieger- und Zulieferverkehr in den gesamten Baubereichen muss aufrechterhalten bleiben.
Gewisse kurzzeitige Behinderungen sind mit den jeweiligen Anliegern abzustimmen.
Im gesamten Bauabschnitt befinden sich Zufahrten zu den Anliegergrundstücken. Die Erreichbarkeit dieser Zufahrten
ist sicherzustellen.
Für die Ausführungen der Leistungen sind nur die vorhandenen öffentlichen Flächen zugelassen.
Im Baubereich verkehren Straßenbahn- und Buslinien der Kasseler Verkehrsgesellschaft AG (KVG)/Verkehrsverbund
Nordhessen mbH (NVV). Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen betrieblichen Behinderungen durch die
Bautätigkeit kommt. Auf die zwingende Einhaltung des "Merkblatt zur Einhaltung von Vorgaben bei Arbeiten an Gleisen
der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) " und der VBG Fachinformation "Sicheres Verhalten Betriebsfremder
Personen im Gleisbereich von Straßenbahnen, BGI 840" wird besonders hingewiesen.
Dem AN obliegt die Verkehrssicherungspflicht im Bereich des Baufeldes.
2.12 Baustellenordnung / SIGE-Koordination
Die Baustellenordnung gilt für jede Baustelle, bei der:
1. die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäf-
tigte gleichzeitig tätig werden
oder
2. der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
Sofern eine örtliche und zeitliche Maßnahme die vorangegangenen Kriterien erfüllt, ist die Verordnung über
"Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV)" anzuwenden.
Seit 1. Juli 1998 ist die Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz (Baustellenordnung) auf Baustellen
in Kraft getreten. Sofern die Voraussetzungen für den Einsatz eines SiGeKo vorliegen, ist dieser durch den
AN zu beauftragen und während der gesamten Bauausführung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben
einzusetzen.
Dieser ist gegenüber allen am Bau beteiligten Personen weisungsbefugt. Der AN hat dem Koordinator vor Beginn der
Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Der Koordinator legt die
Ausschreibung und den Bauablauf zu Grunde und prüft die Angaben darauf hin, ob die Arbeiten wie vorgesehen und
ohne gegenseitige Gefährdung durchgeführt werden können. Ergibt die Prüfung, dass die Sicherheitsmaßnahmen un-
zureichend sind, veranlasst der Koordinator notwendige Änderungen der Arbeitsverfahren oder des Arbeitsablaufes.
Der Koordinator überwacht die Einhaltung dieser Baustellenordnung sowie der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-
vorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrzuständen ein. Die Einflussnahme des SiGeKo ist durch Teilnahme
an den wöchentlichen Baubesprechungen und operativen Baustellenbegehungen gegeben. Die Tätigkeit des Koordi-
nators befreit den AN nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmen entsprechend § 6, Abs. 2 Unfall-
verhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) sowie außerdem nicht von der betrieblichen Verantwortung für
sein Baustellenpersonal unter Hinweis auf die Verpflichtung zur Einhaltung der einschlägigen Unfallverhütungsvor-
schriften bzw. sonstiger, den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung betreffender Gesetze, Verordnungen, Richtlinien
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 15 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
u nd Durchführungsanweisungen auf der Baustelle.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
3. Ausführung der Bauleistung
3.1 Gesamtbereich
3.1.1 Baurecht
Das Baurecht für die Tiefbauarbeiten wird durch eine Zustimmung der Stadt Kassel erteilt.
Für die Umsetzung der Radverkehrsführung beantragt die KVG eine Genehmigung bei der technischen Aufsichtsbe-
hörde (TAB) gem. § 60 der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung - BOStrab.
3.1.2 Allgemeine Verkehrsführung, Verkehrssicherung
Die Verkehrsregelungen erfolgen während der Bauzeit nach den Anordnungen der zuständigen Straßenverkehrsbe-
hörde (- 6640 -). Der Fußgängerverkehr ist uneingeschränkt aufrecht zu erhalten, erforderliche Breite 1,50 m. Insbe-
sondere die Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste ist sicherzustellen (>3,50 m). Die Erreichbarkeit der Anlieger
mit ihren Fahrzeugen zu deren Grundstücken ist jederzeit zu gewährleisten. Die hierfür erforderlichen Provisorien
sind einzukalkulieren. Notwendige Hilfsüberfahrten bzw. Bauprovisorien sind über die gesamte Bauzeit vorzuhalten.
Der ordnungsgemäße Zustand obliegt der Verpflichtung des AN.
Während der Baumaßnahme ist die Teichstraße zwischen Heßberg- / Loßbergstraße und Dag-Hammerskjöld Straße
vom 27.06. - 29.08.2026 für den Autoverkehr voll gesperrt.
Die Vollsperrung erfolgt in zwei Teilphasen. In Phase 1 wird der Fuß- und Radverkehr auf dem südlichen Teilbauwerk
geführt, in der Phase 2 auf dem nördlich Teilbauwerk.
Die Verkehrssicherung erfolgt durch den AN. Er hat rechtzeitig (mindestens14 Tage vor Einrichtung der beabsichtigten
Verkehrsführung) vor Beginn der Maßnahme bzw. im Zuge der Maßnahme den Antrag bei der Verkehrsbehörde der
Stadt Kassel zu stellen.
Verkehrsumleitungen
Es sind Umleitungen gemäß Umleitungsplanung der Ausschreibung auszuschildern.
Für die Baustellensicherung sind die Vorgaben gemäß RSA zu beachten. Notwendige kurzfristige Sperrungen der Zu-
fahrten zu privaten Grundstücken sind mit der örtlichen Bauüberwachung und den Anliegern rechtzeitig abzusprechen.
Die Kontrolle der Verkehrssicherung hat gem. RSA zu folgenden Zeiten zu erfolgen:
- eine Kontrolle vor Arbeitsbeginn (täglich)
- eine Kontrolle nach Arbeitsende und zwar nach Eintritt der Dunkelheit (täglich)
- eine Kontrolle an Sonn- und Feiertagen bzw. arbeitsfreien Tagen
- unverzügliche Kontrolle nach Unwetter, Sturm usw.
- ständige Überwachung des ordnungsgemäßen Zustands während der Arbeiten.
Die Kontrolle beinhaltet auch die großräumige Umleitungsbeschilderung (Hinweistafeln und sonstige verkehrslenkende
Maßnahmen im Radius von 20 km um die Baustelle).
3.1.3 Führung des Verkehrs während der Bauzeit
Vorbereitende Arbeiten zur Verkehrsumlegung:
Im Zuge der vorbereitenden Arbeiten zur Verkehrsumlenkung sind Verkehrseinschränkungen bei der Verkehrsbehörde
zu beantragen.
Die für die Umleitung erforderlichen Hinweistafeln sind eine Woche vor Baubeginn unscharf aufzustellen.
3.1.4 Verkehrsführung
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
3.1.4.1 Verkehrsführung ÖV
Für den Umbau der Gleisanlage gelten folgende Sperrzeiten für den Straßenbahnbetrieb: Samstag, 27.06.2026 bis
Samstag, 08.08.2026.
Das Baufeld im Bereich der Gleisbaumaßnahme von Dag-Hammarskjöld-Straße bis Loßbergstraße ist vom
27.06.2026 bis 08.08.2026 für den BUS-Verkehr gesperrt.
3.1.4.2 Verkehrsführung IV
Im Rahmen der Vorbereitung der Baumaßnahme wurde eine Verkehrsumleitungsplanung für den Baubereich zwi-
schen Dag-Hammarskjöld-Straße bis Loßbergstraße erstellt und mit der Stadt Kassel abgestimmt. Die Wegeführung
für Fußgänger und Radfahrer ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Weitere Einzelheiten sind im Zuge der verkehrsrechtlichen Genehmigung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Kassel
abzustimmen.
3.2 Arbeitszeiten/Ausführungszeitraum
Der Bauablauf erfolgt entsprechend den vom AG unter Punkt geplanter Ausbau / Bauablauf vorgegebenen Rahmenbe-
dingungen. Abweichungen des Bauablaufes sind mit Einreichen eines durch den AN erstellten Bauablaufplan möglich.
Sie bedürfen jedoch einer vorherigen Abstimmung mit dem AG und den sonstigen Beteiligten (SVA, SVB, usw.).
Sollten im Bauablaufplan Stundenzulagen für Überstunden, Nachtarbeitszulagen, Sonn- und Feiertagszulagen erfor-
derlich werden, so sind diese in die EP's der jeweiligen Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Baubeginn: spätestens am 26.06.2027 (Beginn der Sommerferien Hessen)
Bauende : spätestens 08.08.2027. (Ende der Sommerferien Hessen)
Die angegebenen Gesamtausführungstermine sowie die verbindlichen Einzelausführungstermine stellen vertraglich
verbindliche Termine dar. Die sich daraus ergebenden Fertigstellungstermine gelten sowohl für die Gesamtausführung
als auch für alle Einzelfristen (Meilensteine).
Der AN hat die Bauarbeiten zu detaillieren. Dieser Bauzeitenplan ist für die gesamte Baumaßnahme 14 Kalendertage
vor Beginn der Ausführung dem AG zur Genehmigung vorzulegen
Zulagen für Materialzuschläge wegen der Lieferung außerhalb der Regelöffnungszeiten der Lieferanten (Mischanlagen,
Baustoffhändlern, Deponien, Brüchen usw.) oder Kosten zur Zwischenlagerung des Materials, sind in die entsprechen-
den Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Eine Fortschreibung und Anpassung des Bauablaufes während der Bauzeit erfolgt kontinuierlich. Eine gesonderte Ver-
gütung erfolgt nicht.
3.3 Gleichzeitig laufenden Arbeiten, Besonderheiten zum Ausbau im Bezug auf Dritte
Der AN ist verpflichtet Arbeiten Dritter auf der Baustelle zu dulden und im Vorfeld die erforderlichen Abstimmungen
durchzuführen. Die Unterhaltung und Reinigung der für die Andienung der Baustelle, besonders für die Bodenbewe-
gungen, genutzten Verkehrswege ist einzurechnen. Die Kosten für die Staubreduzierung sind in die Position
„Baustelleneinrichtung“ einzukalkulieren.
Darüber hinaus sind auch weitere Firmen im Auftrag des AG und Mitarbeiter des AG im Baufeld tätig. Dies sind zum
Beispiel:
- Fahrleitungsarbeiten
- Arbeiten an Betriebstechnischen Anlagen
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
- und andere Arbeiten
3.4 Geplanter Ausbau/Bauablauf
3.4.1 Ausbaubereich der Stadt Kassel
Die Kernbauarbeiten sind in den hessischen Sommerferien 2027 vom 26. Juni bis zum 8. August durchzuführen. In
diesem Zeitraum wird die Teichstraße für den Kraftfahrzeug- und Schienenverkehr voll gesperrt.
Der AN hat dem AG einen detaillierten Bauzeitenplan zur Genehmigung vorzulegen und die Einhaltung der vorgegebe-
nen Verkehrssperrung nachzuweisen. Der Bauablaufplan ist dem AG spätestens 14 Tage vor Baubeginn vorzulegen.
Der AG ist rechtzeitig über Änderungen des Bauablaufes zu informieren.
3.4.1.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten
Der AN ist verpflichtet Arbeiten Dritter auf der Baustelle zu dulden und im Vorfeld die erforderlichen Abstimmungen
mit z. B. der KVG oder den Städtischen Werken durchzuführen.
Die Instandsetzung der Berliner Brücke erfolgt in folgenden Schritten:
- Vollsperrung Teichstraße und Verkehrsführung Fuß- und Radverkehr auf Kragarm Teilbauwerk Nord
- Rückbau Gleistrog und Gleise, Fahrbahn gesamt und Belag Kragarm Süd
- Rückbau Betonsteine Hinterfüllung
- Herstellung Mittellängsfuge
- Abdichtung Schienentrog
- Einbau Schienen
- Betonieren Schienentrog
- Herstellung UHFB Fahrbahn Süd in zwei Einbauschritten
- Herstellung UHFB Fuß- und Radwege Süd in zwei Einbauschritten
- parallel zu den Arbeiten davor Herstellung Betonauflagerbalken im Hinterfüllbereich bereichsweise
- Umlegung Fuß- und Radverkehr auf Kragarm Süd
- Rückbau Belag Geh- und Radweg Nord
- Herstellung UHFB Fahrbahn Nord in zwei Einbauschritten
- Herstellung UHFB Fuß- und Radwege Nord in zwei Einbauschritten
- Herstellung restliche Abschnitte der Betonauflagerbalken im Hinterfüllbereich
- Einbau Fahrbahnübergänge entsprechend Bauphasenplanung
- Montage Berührungsschutz und Geländer Nord mit vorlaufender Demontage des Bestandsgeländers
- Montage Berührungsschutz und Geländer Süd mit vorlaufender Demontage des Bestandsgeländers
- Aufhebung Vollsperrung
- Demontage des Bestandsberührungsschutzes in Sperrpausen der DB InfraGo (voraussichtlich September / Okto-
ber 2027)
Der Bauablauf ist vom AN so zu wählen, dass mit dem Ende der Sommerferien der Verkehr auf der Berliner Brücke
wieder freigegeben ist. Der AN hat sofern erforderlich im Mehrschichtbetrieb auch nachts und sonntags seine Leis-
tungen zu erbringen.
Genehmigungen hierfür sind vom AN rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit den dafür zuständigen Behörden inhalt-
lich abzustimmen und zu beantragen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
3.4.1.2 Brückenbau
3.4.1.2.1 Zweck, Nutzung
Die Berliner Brücke ist ein stark frequentiertes Bauwerk über die Bahngleise der DB-InfraGO AG im Verlauf der
Teichstraße in Kassel. Neben dem Kraftfahrzeugverkehr, Radfahrern und Fußgängern werden, in den Straßenkörper
integriert, zwei Gleise der KVG überführt.
3.4.1.2.2 Art und Umfang
Die Instandsetzung der Berliner umfasst die folgenden wesentlichen Leistungen:
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
· Baustelleneinrichtung
· Aufnahme Brückenbeläge, Bordsteine
· Rückbau Schienentrog mit Schienen
· Erdarbeiten zum Freilegen des Betonauflagers der Fahrbahnübergänge
· Rückbau erdseitige Stahlbetonauflagerbalken
· Herstellung Längsfuge zwischen den Teilbauwerken
· Abdichtung Schienentrog mit Flüssigkunststoff
· Gleise einbauen und Schienentrog ausbetonieren
· Stahlbetonauflagerbalken herstellen und hinterfüllen
· Beton auf Oberseite bis max. 1 cm fräsen (Fahrbahnbereich)
· Fahrbahnbelag aus UHFB in zwei Lagen einbauen
· Fahrbahnübergangskonstruktionen als Belagsdehnfugen aus PU-Material einbauen
· Vertikalen Berührungsschutz mit Geländer einbauen
· Rückbau Bestandsgeländer und Berührungsschutz in Sperrpause DB
An der Tragkonstruktion werden keine Veränderungen vorgenommen.
3.4.1.2.3 Erdarbeiten
Erdarbeiten sind für das Freilegen der Stahlbetonsteine im Hinterfüllbereich beider Widerlager erforderlich. Die Bau-
grubentiefe beträgt ≤ 1,0 m. Die Hinterfüllung ist wiederherzustellen und zu verdichten (Dpr ≥ 100 %)
3.4.1.2.4 Unterbauten
Es sind Stahlbetonauflagerbalken herzustellen und konstruktiv über eingeklebte Bewehrung mit den Bestandswiderla-
gern zu verbinden. Die Geometrie der Bestandswiderlager ist örtlich nach Herstellung der Baugruben aufzumessen
und die Geometrie der Auflagerbalken an das Aufmaß des Bestands örtlich anzupassen. In Teilbereichen ist eine
Sauberkeitsschicht vorzusehen, wo der Auflagerbalken nicht vollflächig auf dem Bestandswiderlager aufliegt.
Baustoffe: Sauberkeitsschicht: Beton C12/15, Expositionsklasse X0
Betonauflagerbalken: Beton C35/45
Expositionsklasse XD3, XC4, XF4, XM1
3.4.1.2.5 Überbau
Der Überbau besteht aus zwei mit einer Längsfuge getrennten Teilbauwerken mit zweistegigem Plattenbalkenquer-
schnitt. Es handelt sich um eine Zweifeldkonstruktion mit Stützweiten von 17,55 / 17,55 m. Die Überbauten sind
längs- und quer vorgespannt. Die Oberseite des Konstruktionsbetons ist entsprechend der Nutzung (Schienentrog,
Fahrbahn, Gehweg) profiliert. Das Bauwerk hat keine Kappen. An den Kragarmenden sind Gesimsbalken betoniert,
an denen Geländer und Berührungsschutz montiert sind.
Der Konstruktionsbeton ist außerhalb des Schienentrogs im Bereich der Fahrbahn 1 cm abzufräsen. Die Stahlbeton-
konsole ist an der Bauwerksfuge teilweise für den Einbau der Belagsfahrbahnübergangskonstruktion im Bereich au-
ßerhalb des Schienentrogs unter Erhalt der oberen Konsolbewehrung zurückzubauen.
3.4.1.2.6 Übergangskonstruktionen
Die Fahrbahnübergänge im Bestand sind als offene Querfugen mit einer Fugenentwässerung ausgebildet. Im Zuge
der Instandsetzung sind die offenen Querfugen durch wasserdichte Belagsfahrbahnübergänge zu ersetzen.
Im Bereich des Schienentrogs wird die Belagsfahrbahnübergangskonstruktion bis an die Schienenkammersteine ge-
führt.
Die 46 cm breite und 6 cm tiefe Aussparung für die Übergangskonstruktion ist bei der Herstellung der Stahlbetonauf-
lagerbalken und des neuen Belags herzustellen.
3.4.1.2.7 Abdichtung, Beläge
In Vorbereitung des Einbaus der neuen Abdichtung und des neuen Belages sind die vorhandenen Fahrbahnbeläge im
Fahrbahn- und Gehwegbereich komplett zu entfernen.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Die Längsfuge zwischen den beiden Teilbauwerken ist mit einem Elastomer-Klemmfugenband analog RiZ-ING Fug 6
zu schließen.
Der Gleistrog erhält eine Abdichtung aus Flüssigkunststoff gem. ZTV-ING Teil 6, Abschnitt 3. Die Abdichtung ist bis 5
cm auf den Konstruktionsbeton außerhalb des Gleistrogs und über die Längsfuge im Gleistrog zu führen.
Der Gleistrog erhält nach Ausrichten und Einbau der Schienen eine Verfüllung mit PP-Faser verstärktem Beton C
35/45.
Fahrbahnbelag aus UHFB
Außerhalb des Gleistrogs sind die Fahrbahn und der Geh- und Radweg als Belag in einem Zweischichtaufbau aus Ul-
tra-Hochfestem Faserbeton (UHFB) mit Stahlfasern und einer Deckschicht aus Ultra Hochfestem Beton ohne Fasern
mit Splitteinstreuung als Splittmatrix herzustellen. Der in seinem Gefüge sehr dichte Zweischichtbelag aus UHFB
dient geleichzeitig als Abdichtung.
Im Fahrbahnbereich ist zunächst der vorhandene Konstruktionsbeton 1 cm tief abzufräsen. Darauf ist eine Stahlfaser-
bewehrte, 3,5 cm starke Schicht UHFB aufzubringen. Als Deckschicht ist anschließend eine 2,5 cm starke Schicht
aus Ultra Hochfestem Beton mit Splitteinstreuung als Splittmatrix aufzubringen.
Im Bereich der Geh- und Radwege ist nach dem Rückbau des Belags und der Bordsteine die Betonoberfläche mit ei-
ner Rautiefe von 5 mm für den Haftverbund aufzurauen. Als Belag ist analog zur Fahrbahn eine erste Schicht aus
Stahlfaserbewehrtem Ultra Hoch Festem Beton einzubauen. Hierbei ist vor der Aufkantung des Konstruktionsbetons
der Schrammbord 12,5 cm hoch auf der UHFB-Splittmatrix-Deckschicht zu schalen und mit einer Betonstahlmatte
Q188 konstruktiv zu bewehren. Die Belagsstärke variiert im Geh- und Radwegbereich zwischen 4 und 6 cm. Die Auf-
traghöhen sind messtechnisch vor dem Einbau zu ermitteln. Anschließend ist ab Außenkante Schrammbord bis zur
Oberkante Bestandsgesims die 2,5 cm starke Deckschicht aus Ultra-Hochfestem Beton ohne Fasern mit Splittein-
streuung herzustellen.
Die Griffigkeit der Deckschicht der Splittmatrix ist durch Hochdruckwasserstrahlen herzustellen. Es ist eine Griffigkeit
gemäß ZTV-Beton-StB von RZ ≥ 65 sicherzustellen.
Ausstattung
Der vorhandene Berührungsschutz ist nach der Montage des neuen Berührungsschutzes in den vorgegebenen
Sperrpausen der DB Infra Go zu demontieren. Unmittelbar vor der Montage des neuen Berührungsschutzes ist das
Bestandsgeländer zu demontieren.
Der neue Berührungsschutz ist gemäß RiZ Elt 2 1,80 m hoch mit transparenten Kunststoffelementen auszuführen.
Bei der Verankerung der Pfosten für den Berührungsschutz und das Geländer über Verbundanker im Bestandsbeton
ist die Lage der Querspannglieder zu beachten. Es ist nach dem Rückbau der Fahrbahnbeläge eine Ortung und Mar-
kierung der Lage vorzunehmen. Das Raster der Pfosten ist auf den planmäßigen Abstand der Querspannglieder ab-
gestimmt und gegebenenfalls in Brückenlängsrichtung anzupassen.
Korrosions- und Oberflächenschutz
Der Korrosionsschutz des Berührungsschutzes und des Geländers erfolgt nach ZTV-ING Teil 4 Abschnitt 3. Die Far-
be der Deckschicht ist DB 701 Eisenglimmer.
3.4.1.2.8 Anlage und Einrichtungen für Dritte
Es werden keine Arbeiten an der Unterseite der Brücke durchgeführt, die den Bereich von Bestandsleitungen betref-
fen.
3.4.1.2.9 Abbrucharbeiten
Die Abbrucharbeiten umfassen den Rückbau der Fahrbahnbeläge einschließlich der Schrammborde, den Ausbau der
Stahlbetonsteine im Widerlagerbereich, den Ausbau der Schienen einschließlich Trogbeton und die Demontage des
horizontalen Berührungsschutzes sowie der Geländer. Zur Herstellung der Aussparung für die neuen Fahrbahnüberg-
angskonstruktionen sind die Stahlbetonkonsolen des Überbaus bis auf eine Tiefe von 6 cm, die vorhandene Beweh-
rung schonend, abzutragen.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
3.4.1.2.10 Prüfungen und Nachweise
Der Umfang der erforderlichen Prüfungen richtet sich nach den geltenden ZTV.
UHFB
Die Anforderungen an die Herstellung, Prüfung der Frischbetoneigenschaften, Einbau und Nachbehand-
lung inklusive des Herstellens einer glatten Oberfläche erfolgen nach den Vorgaben der SIA2052.
3.4.2 Ausbaubereich der KVG -Gleisanlage
Im Folgenden sind die auszuführenden Arbeiten grob dargestellt und dienen dem AN zur Erstellung seines Bauzeiten-
planes.
3.4.2.1 Vorarbeiten von Montag, 21.06.2027 bis Freitag,25.06.2027 (alle Arbeiten unter Betrieb):
a) Vorarbeiten zur Verkehrssicherung
b) Aufbau Baustelleneinrichtung
c) Aufbau Verkehrssicherung
3.4.2.2 Hauptarbeiten von Samstag, 26.06.2027 bis Samstag, 07.08.2027 (kein Straßenbahnbe-
trieb):
a) Rückbau der alten Gleisanlage
b) Rückbau Oberbau bis Erdplanum, evtl. Bodenverbesserung
c) Verrohrungs- und Entwässerungsarbeiten
d) Einbau Schottertragschicht
e) Einbau Bitutragschicht
f) Gleisanlage auslegen und ausrichten
g) Schweißarbeiten
h) Gleisanlage untergießen
i) Betonschicht herstellen
j) Asphaltarbeiten
k) Fugenvergussarbeiten
3.4.2.3 Restarbeiten von Montag, 09.08.2027 bis Freitag, 13.08.2027 (alle Arbeiten unter Betrieb):
a) Rückbau Verkehrssicherung
b) Baustelle räumen
3.4.2.4 Fahrleitung
Die Fahrleitung wird nicht erneuert. Während der gesamten Bauzeit bleibt sie bestehen und steht unter Spannung. Ei-
ne Abschaltung ist nicht möglich.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
V or der Betriebsaufnahme ist dem AG für Fahrdrahtregulierungsarbeiten ein Zeitfenster von mindestens zwei Schich-
ten freizuhalten. Hierfür muss die Gleisanlage mit einem Zweiwegefahrzeug befahrbar sein.
3.4.2.5 Qualitätssicherung
Vor dem Untergießen muss die Lage und Höhe der Gleisanlage durch einen Vermesser des AN überprüft werden. Die
Ergebnisse sind dem AG zu übermitteln. Der AG behält sich Kontrollvermessungen vor und muss vor dem Weiterbau
eine Freigabe erteilen.
3.4.2.6 Transport der Gleisanlagenteile
Gem. OR 8.3.5 "Behandlung von Oberbaumaterial auf der Baustelle" ist darauf zu achten, dass Schienen und Schwel-
len nur mit geeigneten, zugelassenen und geprüften Lastaufnahmemitteln angeschlagen werden. Vorgebogene Schie-
nen dürfen nur mit Schienenzangen, die für das jeweilige Schienenprofil geeignet sind und sich nicht selbst öffnen kön-
nen, oder Seilschlupfen angeschlagen werden. Die Bauteile sind an den im Werk markierten Hebepunkten anzuschla-
gen.
Anmerkung:
Ein Schlupf ist ein textiles Anschlagmittel. Er kann bis zu 400 Tonnen tragen. Der Schlupf ist sehr flexibel. Er kann sich
mühelos an die Konturen jeder Last anpassen.
Die Farbcodierung nach EN 1492-2 weist darauf hin, ob die Tragfähigkeit bei geradem Zug für die erforderlichen Las-
ten geeignet sind. Die Nenntragfähigkeit (WLL) ist abhängig von der Anschlagart (direkt, geschnürt, umgelegt um-
schlungen entweder ein oder zwei Schlupf(e)).
ᄋ violett: 1.000 kg
ᄋ grün: 2.000 kg
ᄋ gelb: 3.000 kg
ᄋ grau: 4.000 kg
ᄋ rot: 5.000 kg
ᄋ braun: 6.000 kg
ᄋ blau: 8.000 kg
ᄋ orange: größer 10.000 kg
Aus Gewicht der Last und der Art, wie angeschlagen wird, ergibt sich die Tragfähigkeit des Anschlagmittels. In Abhän-
gigkeit von der Anschlagart verändert sich die Tragfähigkeit. Die Veränderung der Tragfähigkeit wird durch den Lastan-
schlagfaktor angegeben.
Der maximale Anschlagwinkel für Schlupf ist 60°. Darüber hinaus darf nicht angeschlagen werden. Bei größerem Nei-
gungswinkel sind die auftretenden Kräfte nicht beherrschbar.
Die technischen Anforderungen und die Hinweise zur Herstellung textilen Anschlagmitteln sind in der EN 1492 europa-
weit festgeschrieben.
Schlupf und Hebebänder sind in den Teilen EN 1492-1 und EN 1492-2 festgeschrieben.
Die einzelnen Bestandteile der DIN EN 1492 lauten wie folgt:
ᄋ DIN EN 1492-1: Flachgewebte Hebebänder aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
ᄋ DIN EN 1492-2: Rundschlingen (Schlupf) aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke
ᄋ DIN EN 1492-4: Anschlag-Faserseile für allgemeine Verwendung aus Natur- und Chemiefaserseilen
Zur Konformitätskennzeichnung nach Maschinenrichtlinien 2006/42/EG tragen textile Anschlagmittel, die der Euro-
panorm entsprechen, das CE-Zeichen.
Darüber hinaus findet auch die BG-Richtlinie BGR 500 Anwendung.
Vormontierte Baugruppen dürfen nicht an den Spurhaltern gehoben werden.
Gleisroste und vormontierte Zungenvorrichtungen sollten mittels Traverse gehoben werden. Zur Vermeidung von Ver-
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
f ormungen sollte bei einer Spurweite von 1432 mm der Abstand zwischen Traverse und Weichensegment mindestens
1,50 m betragen (Winkel zwischen Schwelle und Schlupf mind. 65°).
Ketten sind zum Heben / Abladen nicht zulässig.
Die Bauteile variieren in ihrer Größe und Gewicht. Es ist für das Laden und den Einbau der einzelnen Teile der Gleis-
anlage davon auszugehen, dass das größte/schwerste Bauteil eine Länge von ca. 15 m, eine Breite von 3,50 m hat
und bis zu 7000 kg wiegt.
Darüber hinaus ist beim Abladen und Transportieren des Gleisbaumaterials, aber auch sonstiger Materialien sicherzu-
stellen, dass die Oberleitung (Fahrleitung), die eine lichte Höhe von ca. 5,00 m hat, nicht berührt wird. Unter Einhaltung
des Mindestabstandes der Geräteteile von 1,00 m zu der bestehenden Fahrleitung verbleibt eine Rangierhöhe beim
Einbau von ca. 4,00 m.
Der AN hat seine Gerätedisposition zum Laden und Einbauen darauf einzustellen.
3.4.2.7 Schweißungen
Alle vorgesehenen Schweißungen sind nach OR 8.1.7 - Z2 auszuführen. Schweißarbeiten dürfen nur von den Firmen
ausgeführt werden, die entsprechende Zulassungen der Deutschen Bahn besitzen. Die entsprechenden Zulassungs-
unterlagen sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Der Schweißzusatzwerkstoff muss vor Ausführung dem
AG bekanntgegeben werden.
Der Auftraggeber behält sich die zusätzliche Überwachung der Schweißarbeiten vor. Der Auftragnehmer hat zur Doku-
mentation der Schweißstöße eine Schweißaufsicht (SFM-OS) zu stellen.
Bei einer Schienentemperatur von über 27C sind die Schweißarbeiten einzustellen. Die entsprechenden Schlussstöße
sind bis kurz vor Herstellung der Gleiseindeckung offen zu halten.
Die Schweißstöße müssen vor dem Einbau der Gleiseindeckung mittels Ultraschallverfahren geprüft werden.
3.5 Sonstige Punkte zur Ausführung der Bauleistung
3.5.1 Abrechnung Allgemein
Es erfolgt eine separate Beauftragung für das Gewerk 3 durch die KVG. Das Gewerk 2 und 4 wird durch
die Stadt Kassel beauftragt.
Die allgemeinen Baukosten (Gewerk 1) werden im Verhältnis der Kosten nach Schlussrechnung und nach
Kostenabrechnungsgrenzen aufgeteilt und abgerechnet.
Soweit Nachträge des Auftragnehmers der Bauleistungen für eine Teilmaßnahme entstehen sollten, ist für
die Prüfung und Vergütung der Nachträge der jeweilige Partner der Teilmaßnahme verantwortlich.
Ergänzend zur VOB ist die HVA B-StB Vertragsgrundlage.
3.5.2 Abrechnung und Aufmaßverfahren
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer
Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber,
die Durchschriften der Auftragnehmer.
Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte
und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem
Komma zu runden.
Ein eventueller Mehraufwand bei der Aufstellung der Aufmaße und Abrechnung der Leistung wird nicht ge-
sondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Abschlagsrechnungen
Die Abschlagsrechnungen sind nach VOB/B aufzustellen und gemäß dem Baufortschritt einzureichen.
Wiege- und Liefernachweise
Wenn für die Abrechnung von Stoffen nach Masse im Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, so ist
vom Auftragnehmer zum Nachweis des Verbrauchs gemäß den Festlegungen in den Weiteren Besonde-
ren Vertragsbedingungen die Vorlage von Wiegenachweisen, ggf. von Liefernachweisen, zu verlangen.
Dabei ist zu beachten:
Wiegenachweise sind Leistungsnachweise einer geeichten Waage für den Materialnachweis, die nur für
die Abrechnung herangezogen werden dürfen, wenn sie vom Auftragnehmer bei Anlieferung signiert wur-
den.
Liefernachweise sind Begleitdokumente mit Angaben zu Menge und Beschaffenheit einer Ware, die nach
Empfangsbestätigung zu Beweisurkunden über den Empfang werden.
Diese Nachweise sind, wenn sie für Abrechnungszwecke benötigt werden, als „Zahlungsbegründende Un-
terlagen“ zu behandeln (siehe Abschnitt 2.8 Rechnungen und Zahlungen“).
Es ist darauf zu achten, dass Wiegenachweise die folgenden Angaben enthalten:
Lieferwerk,
Name der Baustelle,
Bezeichnung des Wägegutes,
Nummer des Wiegenachweises,
Datum und Uhrzeit der Wägung,
Taramasse (T), kein gespeicherter mittlerer Tarawert (PT),
Bruttomasse (B),
Nettomasse (N),
Kennzeichnung des Fahrzeugs (betriebseigene Bezeichnung/amtliches Kennzeichen).
Die Nummer des Wiegenachweises muss vom Druckwerk fortlaufend eingedruckt worden sein. Die Tara-
masse muss bei jeder Wägung neu ermittelt werden. Gespeicherte mittlere Tarawerte (Festtara) von Kraft-
fahrzeugen zur Bestimmung der Nettomasse dürfen nicht verwendet werden.
Beim Einsatz von Schaufellader- bzw. Förderbandwaagen gelten zusätzlich folgende Regelungen:
Anstelle der Angabe von Tara- und Bruttomasse tritt die Nettogesamtmasse des Ladegutes sowie zu-
sätzlich bei Schaufellader-Waagen die Anzahl der geladenen Schaufeln (Ladevorgänge).
Die Wiegenachweise sind vom Bedienungspersonal der Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen zu be-
stätigen.
Die Wiegenachweise sind arbeitstäglich vom Auftragnehmer zu erfassen. Sie sind arbeitstäglich
unter Angabe der Ordnungszahl aus den Vertragsunterlagen und gegebenenfalls der Verwendungsstelle
durch den Auftraggeber zu erfassen.
In der Regel stammen die ausgedruckten Messwerte aus einer frei programmierbaren Zusatzeinrichtung
(Belegdrucker und PC). Dies muss auf dem Wiegenachweis vermerkt sein. Zudem muss der Wiegenach-
weis den Hinweis tragen, dass die geeichten Messwerte eingesehen werden können (Eichspeicher oder
Alibidrucker). Die Werte im Eichspeicher und die Ausdrucke des Alibidruckers werden durch den Waagen-
betreiber mindestens drei Monate aufbewahrt.
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D ie Wiegenachweise sind auf offensichtlich falsche Angaben oder Widersprüche (z. B. stets gleiches Tara)
zu prüfen. Ggf. sind die geeichten Messwerte gemeinsam mit dem Auftragnehmer einzusehen.
Zudem können Kontrollwägungen gemäß den Bestimmungen in den Weiteren Besonderen Vertragsbedin-
gungen durch den Auftraggeber durchgeführt werden.
Bei einem Massenachweis durch Schaufellader- bzw. Förderband-Waagen sollten kontinuierlich für 10 %
der Lieferungen Kontrollwägungen durchgeführt werden. Notwendige Änderungen oder zusätzliche Eintra-
gungen sind zweifelsfrei vorzunehmen und müssen vom Auftraggeber und Auftragnehmer zusätzlich abge-
zeichnet werden.
Das Original behält der Auftraggeber, die bestätigte Durchschrift erhält der Auftragnehmer.
In einer Liste (Tabelle) sind arbeitstäglich alle Wiegenachweise nach ihrer eingedruckten Nummer geord-
net einzutragen. Dazu kann die Vorlage „316 HVA-B Vorlage der Wiegenachweise“ verwendet werden.
Dabei sind die Angaben zu überprüfen.
Die Originale der Wiege- und Liefernachweise sind unter Verschluss zu halten, bis sie der Schlussrech-
nung beigefügt werden.
Werden Überschreitungen der zulässigen Gesamtmassen der Lieferfahrzeuge (Überladung) festgestellt,
sind die Wiegenachweise zeitnah der Baudienststelle zu übergeben. Die Baudienststelle entscheidet, ob
der Vorgang an die zuständigen Behörden weitergegeben wird.
Aufmaß
Aufmaße sind zweifach auszufertigen und durch Unterschrift von Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber
(AG) anzuerkennen. Das Original verbleibt beim AG, die Durchschrift beim AN.
Die Bezeichnung der aufgenommenen Leistungen mit den dazugehörenden Positionen (Ordnungszahlen)
ist Inhalt des Aufmaßes.
In allen Maßnahmen sind Bezüge zu unveränderlichen örtlichen Gegebenheiten (Grenzmarken, Hause-
cken, Mauerecken usw.) anzugeben.
Rechnungen
Sämtliche Rechnungen (Abschlags- und Schlussrechnungen) sind in Langtextform zu liefern. Bei der Men-
genermittlung sind ausschließlich REB-Formeln zu verwenden. Die Formel 91, freie mathematische
Schreibweise, ist auf mögliche Ausnahmefälle zu beschränken. Zusätzlich wird das DA-11 Aufmaß für
sämtliche Rechnungen verlangt. Positionen sind titelübergreifend einzusetzen, sofern in dem jeweiligen
Gewerk bzw. Titel der Leistungsbeschreibung die entsprechenden Positionen nicht enthalten sind.
Schlusszahlung
Gemäß VOB §16 wird die Frist für die Schlusszahlung auf 60 Tage verlängert.
Prüfungen
Der Umfang der erforderlichen Eigenüberwachungsprüfungen richtet sich nach den geltenden ZTV.
Auf Anordnung der örtlichen Bauüberwachung hat der AN von jeder vorgesehenen Pflasterart eine Musterfläche aus
mindestens 10 Steinen herzustellen.
Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht.
3.5.4 Verschiedenes
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten (Genehmigungs- und Deponiegebühren sowie die Trans-
portkosten) für die Entsorgung von Boden, Asphaltaufbruch und Bauschutt, falls nicht anders festgelegt, in die entspre-
chenden Einheitspreise einzukalkulieren sind.
Die Prüfungsergebnisse der Eigenkontrollen sind spätestens 3 Werktage nach Durchführung der örtlichen Bauüberwa-
chung schriftlich vorzulegen. Eine Vergütung hierfür wird nicht gewährt.
3.5.5 Berichtswesen/Dokumentation
3.5.5.1 Bautagesbericht
Der AN hat der bauüberwachenden Stelle wöchentlich die Bautagesberichte unaufgefordert vorzulegen. Die Bautages-
berichte sind detailliert zu verfassen. Sie geben Auskunft über:
· Eingesetztes Personal
· Eingesetzte Subunternehmer und Personalstärke
· Eingesetzte Maschinen und Geräte
· Wetter / Temperatur
· Ausgeführte Leistungen mit Angabe der Tages- bzw. Schichtleistung unter Angabe des Ortes der Leis-
tung
· Anordnungen des AG bzw. Feststellungen des AN unter Angabe "Wer, Was“
· Angabe der Lieferscheinnummer
· Sonstige Besonderheiten
· Stellungnahme des AG
Bautagesberichte sind für jeden Bauherrn separat zu erstellen: KVG (Gewerk 3), Stadt Kassel (Gewerk 2 und 4).
Auf der Baustelle ist ein Bautagebuch durch den zuständigen Bauleiter des AN zu führen. Hier sind alle relevanten Per-
sonalangaben sowie der Geräte, die gelieferten Baustoffe und die durchgeführten Arbeiten, Wetterdaten, etc. festzu-
halten.
Zur Dokumentation ist durch den AN auf der Baustelle eine Digital-Kamera mit GPS-Datenerfassung bereitzustellen.
Hergestellte Anschlüsse sowie sonstige Behinderungen, die zu kostenrelevanten Arbeitsabläufen führen, sind durch
den AN für Abrechnungszwecke fotografisch zu dokumentieren. Die Aufnahmen sind dem AG in digitaler und gedruck-
ter Form mit Bildinformationsdaten (min. Datum, Uhrzeit, GPS-Koordinaten, exif Daten) zu übergeben.
3.5.5.2 Führung eines Baustellenmaschinenbuches
· Angaben über Baujahr
· Gerätenummer, Fahrzeugnummer oder dergleichen
· CE-Zertifizierung
· Fotodokumentation der Geräte und Fahrzeuge
· Nachweis der UVV-Prüfung
3.5.5.3 Unterweisung der auf der Baustelle eingesetzten Personen
Baustellenunterweisung erfolgt durch den SiGeKo/Bauleiter des AN.
3.5.6 Verhalten im Bereich von Gleisen
Vor dem Betreten von Gleisen müssen alle Beschäftigten des Auftragnehmers über die Gefahren durch den Bahnbe-
trieb und deren Abwendung an der Arbeitsstelle entsprechend den Bestimmungen der "Verordnung über den Bau und
Betrieb von Straßenbahnen" (BOStrab) und den Unfallverhütungsvorschriften der "Berufsgenossenschaft für Straßen-,
U- und Eisenbahnen" vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten (SIGEKO) unterwiesen worden sein. Der Nachweis
der Unfallverhütungsunterweisung ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten auszuhändigen. Im Besonderen wird
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
a uf das "Merkblatt zur Einhaltung von Vorgaben bei Arbeiten an Gleisen der KVG und RBK" und die "BGI 840" hinge-
wiesen. Die dort enthaltenen Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen sind von dem Auftragnehmer einzuhalten. Daraus
resultierende Erschwernisse, Arbeitsvorbereitungen, Arbeitsabläufe, Antragsstellung und Gebühren sind mit in die Po-
sition der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass alle Anordnungen befolgt werden, die die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG zum
Schutze gegen Betriebsgefahren erlassen hat.
3.5.7 Prüfung - Abnahme
3.5.7.1 Zustandserfassung der Teilleistungen
Für erbrachte Teilleistungen erfolgt eine separate Zustandserfassung. Die fertig gestellten Bauteile können, falls sinn-
voll, vor Fertigstellung der Gesamtleistung in Betrieb gehen. Die VOB-Abnahme erfolgt nach Gesamtfertigstellung mit
den Auftraggebern:
Magistrat der Stadt Kassel
Straßenverkehrsamt- und Tiefbauamt
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
und
Kasseler Verkehrsgesellschaft AG
Königstor 3 - 13, 34117 Kassel
Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsfrist für Deckensanierung beträgt 2 Jahre, für alle anderen Leistungen 4 Jahre
Die Verjährungsfrist der Gewährleistung für sämtliche Leistungen, die die Arbeiten der KVG betreffen und die separat
von KVG abgenommen werden, beträgt 4 Jahre.
3.5.7.2 Eigenüberwachung
Der Umfang der erforderlichen Eigenüberwachungsprüfungen richtet sich nach der geltenden ZTV.
3.5.7.3 Arbeiten an Anlagen von öffentlichen Abwasseranlagen
Bei der Herstellung und Änderung von Anlagen "KASSELWASSER" (ehemals Kasseler Entwässerungsbetrieb) und bei
der Herstellung von Anschlüssen der Straßenentwässerung an den öffentlichen Kanal werden die Anlagen und Ansch-
lüsse von KASSELWASSER (KW) in offener Baugrube abgenommen.
Die Herstellung bzw. Erneuerung von Anschlüssen an den öffentlichen Kanal ist ohne Abnahme durch KASSELWAS-
SER nicht zulässig.
Es werden folgende Anforderungen an die Qualifikation der Bieter für Arbeiten an den Entwässerungsanlagen von
KASSELWASSER gestellt:
Gemäß der Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Stadt Kassel dürfen an Entwässerungsanlagen von KAS-
SELWASSER nur vom Eigenbetrieb KASSELWASSER zugelassene Fachbetriebe arbeiten. Zulassungsverfahren und
Voraussetzungen siehe:
http://www.kasselwasser.de/inhalt/Downloads/KW_Downl_Erlaeuterungen_Zulass_Fachbetrieb.pdf
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die erforderliche Qualifikation (Fachkunde, Leis-
tungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) nachweisen. Die Anforderungen sind mit der Zulassung als Fachbetrieb bei KAS-
SELWASSER erfüllt.
Für Subunternehmer gelten die gleichen Anforderungen wie für den Hauptunternehmer.
Die Abnahme ist frühzeitig (ein Werktag vor der örtlichen Abnahme) zu beantragen. Der Antrag ist telefonisch unter der
Rufnummer 0561 987 - 69 bei KASSELWASSER zu stellen. Die Abnahmen erfolgen ausschließlich durch Mitarbeiter
des Sachgebietes T6, Grundstücksentwässerung. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt. Aus diesem Protokoll
müssen Details des Anschlusses und die beteiligten Personen ersichtlich sein. Das Protokoll ist mit Unterschrift durch
den Sachbearbeiter von KASSELWASSER zu bestätigen. Das Protokoll ist dem AG spätestens im Zuge der VOB-Ab-
nahme zu übergeben. Liegt das Protokoll nicht vor, kann der AG die Abnahme der Gesamtleistung verweigern.
Die Abnahme ist rechtzeitig vom AN zu beantragen.
3.5.7. Sonstige Prüfungen und Dokumentationen
Auf die allgemeinen Prüfungen und Dokumentationen im Zuge der technischen Vorschriften VOB oder
sonstigen Vertragswerken, wird hier nicht weiter eingegangen. Diese gelten als vertraglich vereinbart.
3.6 Immissionsschutz
3.6.1 Lärmschutz
3.6.1.1 Allgemeines, Grundlagen
Grundlage für Lärmimmissionen ist in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieses enthält in der TA
Lärm, Regeln für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen, § 5 und § 22 BImSchG. Lärm
von Baustellen fällt in den Anwendungsbereich der AVV Baulärm. Baustellen sind so zu betreiben, dass schädliche
Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik verhinderbar sind, nach dem Stand der
Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Wann eine „schädliche Umwelteinwirkung“ vorliegt, ergibt sich aus § 3 BImSchG. Dies sind „Immissionen, die nach
Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allge-
meinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.“ Die Erheblichkeit der Immission wird grundsätzlich vermutet, wenn
die Richtwerte aus der AVV Baulärm – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm
(Geräuschimmissionen – AVV Baulärm) vom 19. August 1970, Beilage zum Bundesanzeiger Nr.160 vom 1. Septem-
ber 1970 – überschritten werden. Die Richtwerte sind nach Baugebieten sortiert, ähnlich der TA Lärm. In allgemeinen
Wohngebieten ist der Richtwert z. B. tagsüber 55 Dezibel (A). Die AVV Baulärm enthält auch Vorgaben zum Messver-
fahren und zeigt Lärmreduzierungsmaßnahmen auf (wie Schallschutzeinhausungen).
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Ansprüche gegen erhebliche Immissionen, auch Lärm, ergeben sich aus den zivilrechtlichen Vorschriften der §§ 906,
1004 BGB. Wenn der (Bau-)Lärm nicht zulässig oder vermeidbar war, erheblich belästigt oder die Gesundheit schädi-
gen kann, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, § 117 OWiG. Wenn der Lärm geeignet ist die Gesundheit zu gefährden,
kann auch ein Umweltstraftat vorliegen, § 325 a StGB.
Sofern sich eine Überschreitung des maßgeblichen Immissionsrichtwerts ergibt und eine Lärmreduzierung auf diesen
Immissionsrichtwert nach dem Stand der Technik nicht möglich ist (unvermeidbarer Baulärm), ist dies nachzuweisen.
Insbesondere ist hierbei zu belegen, dass alle Maßnahmen der Ziffer 4.1 der AVV Baulärm ausgeschöpft worden sind.
Der Auftraggeber kommt dieser Verantwortung dadurch nach, indem er für die Baustelle
Verhaltensregeln/Maßnahmen zur Verhinderung des „vermeidbaren Lärms“ aufstellt.
3.6.1.2 Maßnahmen zur Vermeidung von Baustellenlärm
- Für die innerhalb des Baufeldes zum Einsatz kommenden Baustellenfahrzeuge und Maschinen ist eine
CE-Zertifizierung nach der Maschinenlärmschutzverordnung seitens des AN vorzulegen. Der AN verpflichtet sich, vor
Beginn der Bauarbeiten die CE-Zertifizierung einschl. Fotodokumentation der Geräte, der zum Einsatz kommenden
Fahrzeuge und Maschinen dem AG zur Freigabe und Baustellenzulässigkeit vorzulegen.
- Arbeiten, die nur innerhalb von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr ausgeführt werden dürfen:
- Schneid- und Trennarbeiten von Beton- und Eisenteilen und/oder sonstigen Materialien
- Schienenschleifarbeiten
- Verdichtungsarbeiten mit Walzen und/oder Rüttelplatten und/oder sonstigen Verdichtungsgeräten
- Laden von Schienen- und Weichenteilen in Containern oder auf Fahrzeugen
- Fräsen und/oder Brechen von Asphalt oder Betonmaterial.
Des Weiteren verpflichtet sich der AN, insbesondere für Bauarbeiten die nach 20:00 Uhr erfolgen, dass eine strikte
Baustellendisziplin eingehalten wird, d. h. Vermeidung von unnötigem Laufenlassen und hochtourigem Betreiben von
Baumaschinen.
Die aus der Lärmvermeidung resultierenden Kosten und Erschwernisse sind in die Einheitspreise der entspre-
chenden Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
3.6.2 Feinstaub
3.6.2.1 Allgemeines, Grundlagen
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaub-
fraktion PM10. Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
z ulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m³. Für die noch kleineren Partikel PM2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Ziel-
wert von 25 µg/m³ im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist
dieser Wert verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM2,5-Jahresmittelwerte den Wert von 20
µg/m³ nicht mehr überschreiten.
Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig von deren Größe in
unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen
Durchmesser von 10 Mikrometer (µm), PM2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm.
Feinstaub wird vor allem durch menschliches Handeln erzeugt: durch Emissionen aus Kraftfahrzeugen, Kraft- und
Fernheizwerken, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, bei der Metall- und Stahlerzeugung und Bearbeitung oder
auch beim Umschlagen von Schüttgütern.
Er kann aber auch natürlichen Ursprungs sein (beispielsweise als Folge von Bodenerosion).
Dieselfahrzeuge (Motoren) sind die dominierende Staubquelle bei Verbrennungsmotoren.
Auch die Aufwirbelung des Staubes von der Straßenoberfläche verursacht einen hohen Anteil der Feinstaubbelastung.
Viele der hier genannten Emissionsquellen finden sich im Baubetrieb auf einer Baustelle wieder. Bei kleineren Maß-
nahmen konnte zudem festgestellt werden, dass der Baubetrieb ein Vielfaches an Feinstaub produziert als der alltägli-
che Verkehr.
Der Auftraggeber legt daher besonders Wert auf die Einhaltung des Konzeptes zur Vermeidung von Feinstaub.
3.6.2.2 Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Feinstaub und Vermeidung von
Stickstoffoxid
1. Fahrbahnflächen befeuchten und säubern der Straßen- und Gleisflächen und
des Baubereiches
2. Abschaltung Verbrennungsmotoren
Maschinen mit Verbrennungsmotoren, insbesondere LKW, Radlader usw., sind bei Nichtbenutzung auszuschalten.
3. Versorgung von E-Motoren über Netzstrom
Elektromotoren sollten nicht, wie sonst üblich, über Dieselaggregate, sondern über Netzstrom versorgt werden.
4. Nachunternehmer
Nachunternehmer sind im Vorfeld über den Maßnahmenkatalog zu unterrichten. Entsprechende vertragliche Festle-
gungen sind zu treffen.
5. Belehrung der Mitarbeiter
Im Zuge der Sicherheitsbelehrung sind alle Baubeteiligten über den Maßnahmenkatalog zu belehren und zu unterwei-
sen. Die Belehrung ist schriftlich festzuhalten.
6. Verkehrsfreigabe
Vor Verkehrsfreigabe gesperrter Straßenflächen wird geprüft, ob die Flächen gereinigt (Fahrzeug nach Pkt. 4.) bzw.
abgespritzt werden müssen.
7. Mobile Schneidegeräte
Es ist darauf zu achten, dass Betonerzeugnisse nur mit entsprechenden „mobilen Nassschneidegeräten“ mit angebau-
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
t em Wassertank geschnitten werden. Schneidegeräte ohne Wassertank sind auf der Baustelle nicht zulässig.
8. Stationäre Schneidegeräte
Stationäre Schneidegeräte sollten mit einem Zelt eingehaust werden. Diese Geräte verfügen grundsätzlich über einen
Wassertank und werden somit im Nassschneideverfahren verwendet.
9. Ein- und Ausbau ungebundener Baustoffe
Der Ein- und Ausbau von ungebundenen Baustoffen sollte unter einem „Wasserschirm“ erfolgen. Das Material sollte
vor dem Ein- bzw. Ausbau grundsätzlich befeuchtet werden.
10. Ausbau von Fugenmaterial
Der Ausbau von Fugenmaterial sollte mittels „Staubsauger“ und nicht mit Hochdrucklanzen erfolgen. Die Staubsauger
sind mit entsprechenden Filtern zu bestücken.
11. Schneiden von Fugen
Die Schlämme, die beim Schneiden von Beton- und Asphaltfugen entstehen, werden aufgesaugt.
12. Materialanpassung
Wenn aufgrund von Materialänderung (z. B. Pflastergruß statt 0/5 ein 2/5) die Möglichkeit besteht Feinstaub zu vermei-
den, sollte hiervon Gebrauch gemacht werden. Entsprechende Änderungen gegenüber der Ausschreibung sind mit der
Bauleitung des AG abzustimmen.
13. Lagerung Aushub
Ausgebautes Material ist direkt auf LKWs zu verladen und darf nicht im Baustellenbereich zwischengelagert werden
(keine Häufchenbildung). Wenn eine Zwischenlagerung unumgänglich ist, erfolgt diese außerhalb eines Radius von 3
km des Baufeldes. Sofern Kleinmengen anfallen, sind Transportmulden in ausreichender Anzahl auf der Baustelle be-
reitzustellen. In diesen wird der Aushub gesammelt und ist entsprechend zu nässen.
14. Fräsarbeiten
Fräsarbeiten sind nur mit Straßenfräsen durchzuführen, die über entsprechende Vorrichtungen zur Vermeidung von
Staub verfügen. Hierbei sind entsprechende Abdeckungen beim Förderweg, Wasseranspritzung direkt an dem Fräs-
kopf usw., unbedingte Voraussetzung.
Leistungen dieses Maßnahmenkataloges für die in der Ausschreibung keine eigene LV-Position vorgesehen ist, wer-
den nicht gesondert vergütet. Die Aufwendungen sind in den entsprechenden Leistungspositionen zu berücksichtigen.
3.7 Baubehelfe
Der Baugruben- und Grabenverbau wird mit den entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses abgerech-
net. Sonstige eventuell erforderliche Baubehelfe hat der AN in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Die Demontage des Berührungsschutzes erfolgt während der Sperrpausen der DB InfraGo von der Oberseite der Brü-
cke. Alle benötigten Geräte wie Hebegeräte, Korbgerät für die Arbeiten sind vom AN zu stellen.
Die Herstellung der Abdichtung des Fahrbahntrogs mit Flüssigkunststoff sowie die Herstellung der UHFB-Fahrbahn hat
witterungsunabhängig zu erfolgen. Hierfür sind Schutzeinhausungen zu kalkulieren und vorzuhalten.
Für die Zufahrt auf die Brücke sind im Bauzustand sowohl für den Baustellenverkehr als auch für den Rad- und Fuß-
gängerverkehr Stahlplatten zur Überbrückung der Bauwerksfuge vor Einbau der Fahrbahnübergänge einschließlich
des mehrfachen Umsetzens vorzusehen und in die BE einzurechnen.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
3.8 Stoffe, Bauteile
3.8.1 Allgemeines
Alle Stoffe und Bauteile müssen den Spezifikationen der Leistungsverzeichnispositionen, den einschlägi-
gen ZTV, Merkblättern und der VOB entsprechen.
Sämtliche erforderliche Baustoffe und Bauteile liefert der AN, soweit es in den Leistungspositionen nicht anders be-
stimmt ist.
Alle Stoffe und Bauteile müssen den Spezifikationen der Leistungsverzeichnispositionen, den ZTV, Merkblättern und
der VOB entsprechen. Die Verwendung gebrauchter Stoffe und Bauteile ist nur in dem in den Leistungsverzeichnispo-
sitionen genannten Umfang oder auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung zulässig.
Für die Anforderungen und den Einbau des UHFB ist die Schweizer Norm SIA2052 anzuwenden.
3.8.2 Straßenbau
Straßenbauerzeugnisse aus Beton:
Vor Einbau der Straßenbauerzeugnisse aus Beton ist vom Auftragnehmer ein Zeugnis über die Güte der zu verwen-
denden Straßenbauerzeugnisse unaufgefordert vorzulegen (Konfirmitätsbescheinigung des Herstellers mit CE-Kenn-
zeichnung und Nachweis der Erstprüfung des Betonerzeugnisses).
Die Kontrollprüfung des AG hinsichtlich der Frost-Tausalz-Beständigkeit des Betonerzeugnisses wird mit dem CDF-
Test nach DIN CEN/TS 12390-9:2006-8 durchgeführt. Die Abwitterung nach 28 Frost-Tausalz-Wechseln darf für ein
Betonerzeugnis mit ausreichendem Frost-Tausalz-Widerstand nicht größer als 1.500 g/m² sein.
3.8.3 Brückenbau
UHFB
Beim UHFB handelt es sich um einen in Deutschland nicht genormten Baustoff. Es ist daher für diese Fahrbahnsa-
nierung mit abdichtender Funktion die Schweizer Normung SIA 2052 anzuwenden, die in der Schweiz bauaufsichtlich
eingeführt ist.
Für sämtliche sonstigen Arbeiten und für eine fachgerechte Verarbeitung des Materials nach den Vorgaben der SIA
2052 und des AG greifen die gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die Regelungen der VOB.
Der AN hat mindestens 4 Wochen vor der Ausführung ein Konzept für die Herstellung, Prüfung der Frischbetoneigen-
schaften, Einbau und Nachbehandlung inklusive des Herstellens einer höhengerechten und ebenen Oberfläche sowie
der Sicherstellung einer ausreichenden Griffigkeit vorzulegen. Dieses muss vom AG freigegeben werden. Mit der Ar-
beitsvorbereitung darf ohne Freigabe nicht begonnen werden.
Das Material ist als vorkonfektionierte Trockenbestandteile oder als Premix auf die Baustelle zu liefern und vor Ort mit
einer geeigneten Mischtechnik (z.B. Zwangsmischer) bei der Verwendung eines geeigneten Mischprotokolls verarbei-
tungsfähig zu machen. Die Zugabemengen für Wasser, Zusatzmittel und ggfs. Stahlfasern (wenn nicht im Premix
enthalten) sind dabei exakt einzuwiegen und ständig zu überwachen. Die zulässige Toleranz beträgt ± 2%
(Masseprozent).
Es ist eine Mischanlage zu verwenden, welche den kontinuierlichen Materialfluss beim Einbau sicherstellt. Die Ein-
baugeschwindigkeit muss so geplant werden, dass der Aushärtevorgang erst einsetzt, wenn die Oberfläche exakt hö-
hengerecht und eben abgezogen wurde. Bei hohen Temperaturen im Sommer ist der Betoniervorgang in die kühlen
Nachtstunden zu verlagern und das Premix z.B. entsprechend temperiert kühler zu lagern.
Der Einbau muss auf voller Breite in einem Zug mit einer Rüttelbohle erfolgen. Es wird gegen die senkrechten Kon-
struktionsbeton- bzw. Schalungskanten (Schrammbord) betoniert. An die höhengerechte Lage im Längs- und Quer-
profil werden hohe Anforderungen gestellt. Die Abweichungen dürfen maximal 2 mm unter der 4 m Latte betragen,
wobei sie an keiner Stelle so hoch sein dürfen, dass der Wasserlauf gestört ist.
Die Nachbehandlungs- und Aushärtezeit beträgt je nach genauem Einbautag für den UHFB 7-10 Tage, wobei 7 Tage
zwingend einzuhalten sind. In den ersten drei Tagen darf der Beton nur mit Fahrzeugen/Geräten bis max. 1 t belastet
werden. Danach bis zum 7. Tag bzw. Verkehrsfreigabe mit max. 5 t.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Die Griffigkeit wird durch das Aufbringen einer Deckschicht aus UHFB ohne Fasern in Form einer Splittmatrix herge-
stellt. Direkt nach dem Abbinden wird die Splittmatrix mit Hochdruckwasserstrahlen behandelt, so dass die Splittein-
streuung teilweise freigelegt wird.
Auf die Verletzungsgefahr bei der Verarbeitung der Stahlfasern wird hingewiesen. Es sind alle vorgeschriebenen Si-
cherheitsmaßnahmen nach UVV und den Regelungen der SIA 2052 einzuhalten.
3.8.3.1 Abfälle
Die Übernahme sowie die vollständige, ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle und Ausbaustoffe ob-
liegt dem AN und hat unter Beachtung der geltenden Gesetze, zugehörigen Verordnungen sowie einschlägiger um-
welt- und abfalltechnischer Bestimmungen zu erfolgen.
Es ist das Schadstoffgutachten des HIB vom 15.5.2017, das der Ausschreibung beiliegt, zu beachten.
3.8.3.2 Winterbau
entfällt
3.9 Sicherungsmaßnahmen
Schutzgerüste, -gänge und -wände für öffentlichen Verkehr
Alle zu lagernden Baumittel und -betriebsstoffe sowie Baugeräte, Maschinen und sonstige baubetriebliche Einrichtun-
gen sind verschlossen und zusätzlich umzäunt aufzubewahren bzw. zu lagern.
Der AN hat die erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und sicheren Führung des Anliegerverkehrs und der
Baustellensicherheit über den gesamten Zeitraum der Bauausführung zu treffen. Dazu gehören u. a. das Auf- und
Umstellen von Bauzäunen zur Abtrennung des fußläufigen Anliegerverkehrs vom Baubereich, Errichten und Entfer-
nen von Grundstückszuwegungen und -zufahrten. Die Kosten sind in die Pauschale für die Baustelleneinrichtung ein-
zurechnen.
Berührungsschutz, Erdung (Brückenbau)
Der neue Berührungsschutz mit dem Geländer ist mit Erdungsverbindern an die bestehenden Erdungsanschlüsse an-
zuschließen.
3.10 Belastungsannahmen (Brückenbau)
Für den Berührungsschutz und das Geländer gelten die Lastannahmen nach DIN EN 1991.
3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren (Brückenbau) Stadt Kassel
Zu Beginn der Bauausführung sind die Achshaupt- und sonstigen Punkte vor Ort in Lage und Höhe abzustecken. Die
Daten werden digital an den AN übergeben. Durch das Amt für Vermessung und Geoinformation (-62-) werden dem
AN die Grenzpunkte angezeigt und übergeben. Die Sicherung sämtlicher Punkte im Baufeld (seitliche Sicherung) ob-
liegt ebenfalls dem AN. Die Kosten sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren und werden nicht gesondert ver-
gütet.
Es wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Bereiche getrennte Aufmaße und Rechnungen geschrieben werden
müssen.
Die Erstellung des Bestandsaufmaßes vor Eingriff des Auftragnehmers ist vom Auftragnehmer durchzuführen. Die
Rückbaumassen/ Oberflächen sind gemeinsam mit dem AG festzustellen.
Ein maßstabsgerechter digitaler Bestands- und Abrechnungsplan, aus dem alle Leistungen ersichtlich sind, ist in 3-fa-
cher Ausfertigung auf Papier sowie 1-fach auf Datenträger der Schlussrechnung beizufügen. Die Pläne sind mit einer
eindeutigen und verständlichen Legende zu versehen, bzw. die einzelnen Leistungen sind farbig darzustellen. Soweit
die Kosten nicht über eine gesonderte Position abgerechnet werden, sind die Kosten auf alle Leistungen zu verteilen.
Sämtliche Rechnungen, Abschlags- und Schlussrechnungen, sind in Langtextform zu liefern. Bei der Mengenermitt-
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
l ung sind ausschließlich REB-Formeln zu verwenden. Die Formel 91, freie mathematische Schreibweise, ist auf mög-
liche Ausnahmefälle zu beschränken.
Als Aufmaßverfahren gelten die in den geltenden Normen, Vorschriften und zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie
LV definierten Verfahren. Bei Unstimmigkeiten trifft die Entscheidung der AG. Das Aufmaßverfahren ist digital zu doku-
mentieren.
3.12 Beweissicherung
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN alle in Anspruch zu nehmenden öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, Zäune,
Mauern, Hecken und der Baumaßnahme zugewandten Gebäudefronten sowie die zu benutzenden Grundstücke ge-
meinsam mit dem AG, dem Träger der Straßenbaulast und den Grundstückseigentümern zu begehen. Der Bestand ist
seitens des AN, einschließlich durch Fotos, zu dokumentieren und ist eine Woche vor Baubeginn dem AG / örtliche
Bauüberwachung 2-fach, schriftlich und 1-fach als Datenträger zu übergeben. Der bestehende Zustand ist festzustel-
len, schriftlich zu erläutern und durch Unterschrift von allen Parteien anerkennen zu lassen. Eine Ausfertigung dieser
Bestandsaufnahme (Niederschrift) erhält jeder der Beteiligten. Einzubeziehen in diese Aufnahme sind auch Wege und
Grundstücke außerhalb des Arbeitsstreifens im Baustellenbereich, wenn sie für den Baustellenbetrieb und -verkehr be-
nutzt werden sollen.
Die entlang der Baustrecke befindlichen Grenzmarkierungen sind vor Arbeitsbeginn in der Örtlichkeit festzustellen. Die
Sicherung der vorhandenen Grenzen obliegt dem Auftragnehmer. Etwaige notwendig werdende Grenzwiederherstel-
lungen, infolge unsachgemäßer Arbeitsweise, veranlasst der AG zu Lasten des AN.
Drohnenflüge sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG und der örtlichen Bauüberwachung zuläs-
sig.
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
4. Ausführungsunterlagen
4.1 Vom AN zu beschaffende Ausführungsunterlagen
Die Ausführungsunterlagen stehen dem AN 14 Tage vor Baubeginn zur Verfügung.
Weitere Details sind den Ausschreibungstexten bzw. beigefügten Unterlagen zu entnehmen.
4.2 Vor Ausführung der Bauarbeiten sind vom AN folgende Unterlagen dem
AG einzureichen:
· Erläuterungen des Bauablaufes
· Sonstige Eignungsprüfungen für Materialien, wie z. B. Betonsteine usw.
· Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
· 2 x Ausführungsbürgschaften
4.3 Vom AG zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen
4.3.1 Stadt Kassel:
· Ausschreibungspläne
· geprüfter Erdungsplan Berührungsschutz
· Ausführungsplanung Stahlbetonbalken
· geprüfter Standsicherheitsnachweis Berührungsschutz Geländer
4.3.2 KVG:
· Lagepläne
· Regelprofile
· Schienenteilungspläne
· Baugrunduntersuchung
4.4 Vom AN zu erstellende Unterlagen
An Stadt Kassel:
· Ausführungspläne, Werkstattplanung, Stahlbau, Vermessungsunterlagen
· Konzept für Herstellung, Einbau, Prüfung UHFB
· Bestandspläne und Abrechungspläne
· Dokumentationsaufnahmen
Die zu erstellenden Unterlagen sind mit dem AG sowie weiteren an der Planung fachlich Beteiligten abzustimmen.
Das einfache Einarbeiten von Änderungen ist Bestandteil der zu erbringenden Leistungen, wenn im LV nichts ande-
res genannt ist.
An KVG:
· Abrechnungspläne (Bestand-/Abbruch- und Wiederherstellungspläne)
· Dokumentationsaufnahmen
· Beschilderungspläne für geänderte Verkehrsführungen während der Bauzeit
· Bautagesberichte
An DB InfraGo:
· Mitwirkung bei Erstellung der Krananweisung
· Sicherungsplan zur Betra
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5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Die nachfolgenden Technischen Vertragsbestimmungen werden als bekannt vorausgesetzt. Sofern diese dem Bieter
nicht bekannt sind, kann er diese beim AG einsehen. Werden keine Urheberrechte verletzt, kann der AN Kopien der
zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen erhalten.
Die zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Sub-
mission.
Es gelten die DIN und DIN EN-Normen im Bauvertrag mit deren jeweils dem neuesten Stand entsprechenden Bestim-
mungen.
Die in den vorgenannten ZTV, TL / TP und Richtlinien erfassten Normen werden nicht gesondert aufgeführt, sind je-
doch Vertragsbestandteil.
Merkblätter kommen nur dann im Bauvertrag zur Anwendung, wenn keine höherwertigen Richtlinien oder Vertragsbe-
dingungen existieren bzw. wesentliche Aussagen des Merkblattes vereinbart werden sollen.
5.1 Baustelleneinrichtung/Allgemein für alle Arbeiten
5.1.1 Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA
5.1.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an
Arbeitsstellen an Straßen, ZTV-SA
5.1.3 Richtlinie für Lichtsignalanlagen, RiLSA
5.1.4 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen von KASSELWASSER für die Ausführung von
Kanal- und Straßenbauarbeiten, ZTV-KASSELWASSER (www.kasselwasser.de)
5.1.5 ASR A 5.2 Arbeitsschutzräume bei halbseitiger Sperrung
5.1.6 TL-Leitbaken Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken
5.1.7 TL-Absperrschranken Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken
5.1.8 TL-Absperrtafeln Technische Lieferbedingungen für Absperrtafeln
5.1.9 TL-Warnbänder Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Straßen
5.1.10 TL-Aufstellvorrichtungen Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder
und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen
5.1.11 TL-Vorübergehende Markierungen Technische Lieferbedingungen für vorübergehende
Markierung
5.1.12 TL-Leitelemente Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente
5.1.13 TL-Transportable Schutzeinrichtung Technische Lieferbedingungen für transportable
Schutzeinrichtungen
5.1.14 TL-Transportable Lichtsignalanlagen Technische Lieferbedingungen für transportable
Lichtsignalanlagen
5.1.15 TL-Leitkegel Technische Lieferbedingungen für vollretroreflektierende Leitkegel
5.1.16 TL-Warnleuchten Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten
5.1.17 TL-SP Technische Lieferbedingungen für Stahlschutzplanken
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Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
5 .1.18 TL-BSWFT Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile
5.2 Fachbereich Straßenbautechnik / Qualitätssicherung
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien (ZTV)
5.2.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau,
ZTVE-StB
5.2.2. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel
im Straßenbau, ZTV SoB-StB
5.2.3 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau für den Bau von
Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau, ZTV Ew- StB
Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung, RAS- Ew
5.2.4 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau bituminöser
Fahrbahndecken, ZTV - Asphalt -StB
Die Griffigkeit der fertigen Oberfläche der Deckschicht von Hauptverkehrsstraßen bzw. von klassifizierten
Straßen wird entgegen den Vorgaben der ZTV-Asphalt nicht mit dem Seitenkraftmessverfahren SKM
geprüft, sondern mit der kombinierten Messmethode SRT-Pendel / Ausflussmessung. Folgende
Anforderungen bestehen:
6 Monate nach Verkehrsfreigabe:
SRT-Wert mindestens 60 Einheiten
Ausflusszeit maximal 30 Sekunden
Ende der Mängelanspruchsfrist
SRT-Wert mindestens 57 Einheiten
Ausflusszeit maximal 60 Sekunden
5.2.5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflä-
chen - Asphaltbauweisen, ZTV BEA-StB
5.2.6 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von Verkehrsflä-
chen - Betonbauweisen, ZTV BEB-StB
5.2.7 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken,
Plattenbelägen und Einfassungen, ZTV Pflaster-StB
5.2.8 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen,
ZTVA-StB
5.2.9 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, ZTV Fug-StB
5.2.10 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege, ZTV
LW
5.2.11 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsarbeiten im Straßenbau,
ZTV La-StB
5.2.12 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit
hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, ZTV Beton-StB
5.3 Gleisbau
5.3.1 Sicheres Verhalten Betriebsfremder Personen im Gleisbereich von Straßenbahnen, VGB Fachinformati-
[Seite 38]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 38 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
o n, BGI 840
5.3.2 Merkblatt zur Einhaltung von Vorgaben bei Arbeiten an Gleisen der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG
(KVG) und der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK)
5.3.3 Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen, BOStrab
5.3.4 Oberbau Richtlinien und Zusatzrichtlinien für Bahnen im Geltungsbereich der BOStrab, OR,
VDV Schriften 600
5.3.5 Richtlinie für die Spurführung von Schienenbahnen nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der
Straßenbahnen, (BOStrab) - Spurführungsrichtlinie (SPR)
5.3.6 Spurführungsrichtlinie KVG,
Betriebs- und Verschleißgrenzmaße für Radsätze und Radpaare in Verbindung mit der neu erstellten
Quermaßtabelle
5.3.7 Typisierung von Weichen mit Rillenschienen - Weichenhandbuch des VDV
5.4 Technische Lieferbedingungen (TL) einschl. Güteüberwachung (TLG) sowie
Prüfvorschriften (TP)
Erdbau / Grundbau / Geokunststoffe
5.4.1 TL Geok E-StB (FGSV Nr. 549) Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des
Straßenbaues
5.4.2 TP BF-StB (FGSV Nr. 591) Technische Prüfvorschrift für Boden und Fels im Straßenbau, Anforderungen
an Kalk für Bodenverfestigungen und –verbesserungen
Gesteinskörnungen / Baustoffgemische für Schichten ohne Bindemittel
5.4.3 TL Gestein-StB, FGSV Nr. 613) Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
5.4.4 TP Gestein-StB (FGSV Nr. 610) Technische Prüfvorschriften für Gesteinskörnungen im Straßenbau
5.4.5 TL SoB-StB, (FGSV Nr. 697) Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Her-
stellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
5.4.6 TLG SoB-StB, (FGSV Nr. 696)
Asphalt / bauliche Unterhaltung und Erhaltung
5.4.7 TL Asphalt-StB (FGSV Nr. 797) Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von
Verkehrsflächenbefestigungen
5.4.8 TP Asphalt-StB, Teile 1 - 43, 80 - ... (FGSV Nr. 756) Technische Prüfvorschriften für Asphalt im Straßen -
bau
5.4.9 TL Bitumen-StB (FGSV Nr. 794) Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchs-
fertige Polymermodifizierte Bitumen
5.4.10 TL BE-StB (FGSV Nr. 793) Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen
5.4.11 Technische Lieferbindungen für Sonderemulsionen zum Vorspritzen (Haftkleber)
5.4.12 TL AG-StB (FGSV Nr. 749) Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat
5.4.13 TL-Sbit (FGSV Nr. 785) Technische Lieferbedingungen für Porenfüllmassen und Regeneriermittel auf
Bitumenbasis
5.4.14 TLG Asphalt-StB Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau,
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 39 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Teil: Mischgut für Dünne Schichten im Kalteinbau, TLG Asphalt-DSK-StB (FGSV Nr. 790/1)
Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, TLG Asphalt-OB-StB (FGSV Nr. 790/2)
5.4.15 TLG BE-StB (FGSV Nr. 764) Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen im Straßenbau,
Teil: Güteüberwachung
Beton / hydr. geb. Schichten
5.4.16 TL Beton-StB (FGSV Nr. 891) Techn. Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für
Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton
5.4.17 TP Beton-StB (FGSV Nr. 892) Techn. Prüfvorschriften für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
und Fahrbahndecken aus Beton
5.4.18 TL NBM-StB (FGSV Nr. 814) Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel
5.4.19 TL BEB RH-StB (FGSV Nr. 898/2) Technische Lieferbedingungen für Grundierungen und
Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen, sowie für Oberflächenbeschichtungen und
Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä-
chen – Betonbauweisen
5.4.20 TP BEB RH-StB (FGSV Nr. 898/3) Technische Prüfvorschriften für Grundierungen und
Oberflächenbehandlungen aus Reaktionsharzen sowie für Oberflächenbeschichtungen und
Betonersatzsysteme aus Reaktionsharzmörtel für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflä-
chen – Betonbauweisen
Sonstiges / Allgemeines
5.4.21 TL Pflaster-StB (FGSV Nr. 643) Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von
Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
5.4.22 TL Fug-StB (FGSV Nr. 897/2) Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen
5.4.23 TP Fug-StB (FGSV Nr. 897/3) Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen
5.4.24 TL BSWF (FGSV Nr. 36) Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile
5.4.25 TPD-StB (FGSV Nr. 974) Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten
im Straßenbau
5.4.26 TP Griff-StB (SKM) (FGSV Nr. 408/1) Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßen -
bau, Teil: Seitenkraftmessverfahren
5.4.27 TP Griff-StB (SRT) (FGSV Nr. 408/2) Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßen -
bau, Teil: Messverfahren SRT
5.4.28 TP Eben-Berührende Messungen (FGSV Nr. 404/1) Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessun -
gen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung,
Teil: Berührende Messungen
5.4.29 Bituminöse Bindemittel für den Straßenbau, Probenahme und Beschaffenheit, Prüfung - DIN 1995
5.4.30 Nachweis der Frost-/Tausalz-Beständigkeit der Betonerzeugnisse mit dem CDF-Verfahren
Richtlinien
5.4.31 RStO (FGSV Nr. 499) Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen
5.4.32 RLW (FGSV Nr. 975/1) Richtlinien für den ländlichen Wegebau, Deutsche Vereinigung für Wasserwirt-
schaft, Abwasser und Abfall e.V.
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 40 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
5 .4.33 RAS-Ew (FGSV Nr. 539) Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Entwässerung
5.4.34 RAP Stra (FGSV Nr. 916) Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und
Baustoffgemische im Straßenbau
5.4.35 RiStWag (FGSV Nr. 514) Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten
5.4.36 Hinweise für Maßnahmen an bestehenden Straßen in Wasserschutzgebieten,(FGSV Nr. 548)
5.4.37 LAGA M 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln
(Erich Schmidt Verlag)
5.4.38 Richtlinie für den Schutz von Bäumen auf Baustellen, RSBB
5.4.39 Richtlinie für die Ausführung von Straßenbauarbeiten mit bituminösem Mischgut in der kalten Jahreszeit
5.5 Merkblätter/Hinweise
Erdbau / Grundbau / Geokunststoffe
5.5.1 Merkblatt über geotechnische Untersuchungen und Berechnungen im Straßenbau - M GUB, (FGSV Nr.
511)
5.5.2 Merkblatt über Felsgruppenbeschreibung für bautechnische Zwecke im Straßenbau, (FGSV 532)
5.5.3 Merkblatt zur Felsbeschreibung für den Straßenbau, (FGSV 543)
5.5.4 Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund, (FGSV Nr. 542)
5.5.5 Merkblatt für die Verhütung von Frostschäden an Straßen, (FGSV Nr. 545)
5.5.6 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau, (FGSV Nr. 516)
5.5.7 Merkblatt für die gebirgsschonende Ausführung von Spreng- und Abtragsarbeiten an Felsböschungen,
(FGSV Nr. 537)
5.5.8 Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln, (FGSV Nr. 551)
5.5.9 Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien im Erdbau
5.5.10 Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke, (FGSV Nr. 526)
5.5.11 Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im Erdbau,
(FGSV Nr. 547)
5.5.12 H Geo Mess - Hinweise zur Anwendung geotechnischer und geophysikalischer Messverfahren im
Straßenbau, (FGSV 558)
5.5.13 Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues - M Geok E,
(FGSV Nr. 535)
5.5.14 Merkblatt über die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues mit den Checklisten für
die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaues (FGSV Nr. 535)
5.5.15 Merkblatt über Stützkonstruktionen aus Betonelementen, Blockschichtungen und Gabionen, (FGSV Nr.
555)
5.5.16 Merkblatt für Raumgitterkonstruktionen, (FGSV Nr. 540)
5.5.17 Merkblatt für die Verwendung von EPS-Hartschaumstoffen beim Bau von Straßendämmen, (FGSV 550)
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 41 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
5.5.18 Merkblatt für einfache landschaftsgerechte Sicherungsbauweisen, (FGSV 229)
5.5.19 Merkblatt über die Verwendung von Kraftwerksnebenprodukten im Straßenbau (FGSV Nr. 624)
5.5.20 Merkblatt für die Herstellung, Bemessung und Qualitätssicherung von Stabilisierungssäulen zur
Untergrundverbesserung,
Teil 1: CSV-Verfahren, Deutsche Gesellschaft für Geotechnik (DGGT)
5.5.21 EBGEO - Empfehlungen für Bewehrungen aus Geokunststoffen, DGGT
5.5.22 Empfehlungen für den Bau und die Sicherung von Böschungen, DGGT
5.5.23 Empfehlungen für die Anlage und die Ausbildung von Bermen, DGGT
5.5.24 Empfehlungen zum Einsatz von Mess- und Überwachungssystemen für Hänge, Böschungen und
Stützbauwerke, DGGT
5.5.25 EA Pfähle - Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“, DGGT
5.5.26 Empfehlungen zum Erkennen und Erfassen von Rutschungen, DGGT
Gesteinskörnungen / Schichten ohne Bindemittel
5.5.27 Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel, (FGSV Nr. 633)
5.5.28 M RC Merkblatt über die Wiederverwertung von mineralischen Baustoffen als Recyclingbaustoffe im
Straßenbau, (FGSV Nr. 616/3)
5.5.29 M HMVA, Merkblatt über die Verwendung von Hausmüllverbrennungsasche im Straßenbau, (FGSV Nr.
638)
5.5.30 Merkblatt über die Verwendung von Eisenhüttenschlacken im Straßenbau, (FGSV Nr. 634)
Asphalt / bauliche Unterhaltung und Erhaltung
5.5.31 Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt, (FGSV Nr. 754)
5.5.32 Merkblatt für die Konzeption und die Erstprüfung von Asphaltmischgut für den Bau von
Verkehrsflächenbefestigungen, (FGSV-Nr. 751)
5.5.33 Merkblatt für das Verdichten von Asphalt - M VA, (FGSV Nr. 730)
5.5.34 Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt, (FGSV-Nr. 754)
5.5.35 Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten - M BgA, (FGSV Nr. 758)
5.5.36 Merkblatt für den Bau kompakter Asphaltbefestigungen - MKA, (FGSV Nr. 762)
5.5.37 Merkblatt für die Temperaturabsenkung von Asphalt - MTA , (FGSV Nr. 766)
5.5.38 Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschich-
ten mit hydraulischen Bindemitteln, (FGSV Nr. 826)
5.5.39 Merkblatt für die Verwertung von pechhaltigen Straßenausbaustoffen und von Asphaltgranulat in
bitumengebundenen Tragschichten durch Kaltaufbereitung in Mischanlagen - MVB-K, (FGSV Nr. 755)
5.5.40 Merkblatt für Kaltrecycling in situ im Straßenoberbau - M KRC, (FGSV Nr. 636)
5.5.41 Merkblatt Dünne Schichten im Heißeinbau auf Versiegelung - M DSH-V, (FGSV Nr. 765) Hinweise für das
Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen,
(FGSV-Nr. 769)
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 42 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
5.5.42 Merkblatt für griffigkeitsverbessernde Maßnahmen an Verkehrsflächen aus Asphalt, (FGSV Nr. 763)
5.5.43 Merkblatt für das Rückformen von Asphaltschichten - MRF, (FGSV Nr. 786/1)
5.5.44 Merkblatt für die Herstellung von Halbstarren Deckschichten, M HD
5.5.45 Hinweise für das Schließen und die Sanierung von Rissen sowie schadhaften Nähten und Anschlüssen in
Verkehrsflächen aus Asphalt - H SR, (FGSV Nr. 777)
5.5.46 Arbeitspapier für die Verwendung von Vliesstoffen, Gittern und Verbundstoffen im Asphaltstraßenbau,
(FGSV-Nr. 770)
5.5.47 Arbeitspapier Nr. 27/2, Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel
- Schnellverfahren, (FGSV AP 27/2)
5.5.48 Arbeitspapier Nr. 27/3, Prüfung von Straßenausbaumaterial auf carbostämmige Bindemittel - Quantitative
Bestimmung, (FGSV AP 27/3)
Beton / hydr. geb. Schichten
5.5.49 Merkblatt für die Herstellung und Verarbeitung von Luftporenbeton, (FGSV Nr. 818)
5.5.50 Merkblatt für die Herstellung von Oberflächentexturen auf Verkehrsflächen aus Beton - M OB,
(FGSV Nr. 829)
5.5.51 Merkblatt für die Erhaltung von Verkehrsflächen aus Beton - MEB, (FGSV Nr. 823)
Sonstiges / Allgemeines
5.5.52 Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen - M FP 1,
Teil 1 - Regelbauweise (ungeb. Ausführung) (FGSV Nr. 618/1)
5.5.53 Merkblatt für den Bau von Busverkehrsflächen, (FGSV Nr. 949)
5.5.54 Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren, (FGSV 242)
5.5.55 Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen, (FGSV Nr. 947) - Änderungen und
Ergänzungen, (FGSV Nr. 947/1)
5.5.56 Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen – MamS, (FGSV 231)
5.5.57 Hinweise zur Versickerung von Niederschlagswasser im Straßenraum, (FGSV 950)
5.5.58 Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen, M VV
5.5.59 Merkblatt Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle, (FGSV-Nr. 939)
5.5.60 Empfehlungen zur Straßenbepflanzung in bebauten Gebieten, (FGSV 232)
5.5.61 Merkblatt zur Bewertung der Straßengriffigkeit bei Nässe - MB Griff, (FGSV 401)
5.5.62 Merkblatt über Einsenkungsmessungen mit dem Benkelman-Balken, (FGSV 406),
Arbeitspapier Nr. 33, Tragfähigkeit, Teil B1 - Benkelman-Balken, Gerätebeschreibung,
Messdurchführung, Teil C1 - Benkelman-Balken, Auswertung und Bewertung von Einsenkungsmessun -
gen, (FGSV AP 33 B1/C1)
5.5.63 Merkblatt über den Schutz der Grenz- und Vermessungsmarken
5.5.64 Merkblatt für Ebenheitsmessung
5.5.65 Anweisung zum Schutz unterirdischer Fernmeldeanlagen der Deutschen Bundespost bei Arbeiten anderer
- Kabelschutzanweisung Deutsche Bundespost -
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 43 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
5.6 Fachbereich Betrieb und Verkehr
Verkehrszeichen
5.6.1 RWB - Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen
5.6.2 RWBA - Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen
5.6.3 RTB - Richtlinien für Touristische Beschilderung
5.6.4 RWB- TH - Ergänzende Maßgaben zur Verwendung des Zeichens 386 StVO
5.6.5 RUB - Richtlinien für die Umleitungsbeschilderung
5.6.6 Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen (FGSV-Nr. 222)
5.6.7 Verkehrszeichenkatalog
5.6.8 Vorläufige Richtlinie für die Herstellung und Lieferung von Transportbeton
5.6.9 IVZ-Norm - Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Standard-Verkehrszeichen
5.6.10 DIN 6171, Teil 1 - Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen - Farben und Farbgrenzen bei Beleuchtung mit
Tageslicht
5.6.11 DIN 1451, Teil 2 - „Schrift für den Straßenverkehr“ für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
5.6.12 DIN 67520 - Reflektierende Materialien zur Verkehrssicherung, Lichttechnische Mindestanforderungen an
Reflexstoffe
5.6.13 DIN EN ISO 9000, Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Grundlagen und Begriffe,
aktuelle Fassung
5.6.14 DIN EN ISO 9001, Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen, Fassung
5.6.15 DIN EN ISO 9004, Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Leitfaden zur
Leistungsverbesserung
5.6.16 DIN EN ISO 9011, Qualitätsmanagement und Qualitätsmanagementsysteme - Leitfaden für Audits von
Qualitätsmanagement- und/oder Umweltmanagementsystemen
5.6.17 DIN 50976, Korrosionsschutz, Feuerverzinken von Einzelteilen (Stückverzinken), Anforderung und Prü-
fung, DIN VDE 0100, Teil 610
5.6.18 Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V.
(RALGütezeichen)
5.6.19 Gehäusefarben bei innenbeleuchteten Verkehrszeichen Bestimmungen des BMVBS umher die Freigabe
und die Kennzeichnung der zur Verwendung auf Verkehrszeichen zugelassenen Reflexfolien
5.7. Anzuwendende Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
5.7.1 Erd- und Grundbau
ARS-Nr. 09/14 vom 9.11.2014
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im
Straßenbau, Ausgabe 2014
(ZTV Ew-StB 14) FGSV-Nr.: 598
ARS-Nr. 17/17 vom 26.09.2017
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 44 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Z usätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017
(ZTV E-StB 17) FGSV-Nr.: 599
ARS-Nr. 04/12 vom 04.04.2012
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen; Ausgabe 2012
(ZTV A-StB 12) FGSV-Nr.: 976
5.7.2 Bemessung, Standardisierung
-/-
5.7.3 Ungebundene Bauweise/Mineralstoffe im Straßenbau
ARS-Nr. 23/20 vom 18.11.2020
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im
Straßenbau, Ausgabe 2020
(ZTV SoB-StB 20) FGSV-Nr.: 698
5.7.4 Asphaltbauweisen
ARS-Nr. -/-
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege, Ausgabe 2016
(ZTV LW 16) FGSV-Nr.: 675
ARS-Nr. 16/15 vom 11.09.2015
ARS-Nr. 29/04 vom 15.12.2004
ARS-Nr. 40/01 vom 1.11.2001
Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für
die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, Ausgabe 2001/Fassung 2005
(RuVA-StB 01) FGSV-Nr.: 795
ARS-Nr. 05/14 vom 18.03.2014
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen -
Asphaltbauweisen, Ausgabe 2009/Fassung 2013
(ZTV BEA-StB 09/13) FGSV-Nr.: 798
ARS-Nr. 8/2026 vom 25.03.26
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus
Asphalt, Ausgabe 2026
(ZTV Asphalt-StB 26 Teil 1) FGSV-Nr.: 799/1
5.7.5 Betonbauweisen
ARS-Nr. 11/16 vom 11.04.2016
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015
(ZTV Fug-StB 15) FGSV-Nr.: 897/1
Änderung FGSV Nr. 898 und Nr. 895 vom 27.11.18
ARS-Nr. 07/15 vom 17.04.2015
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von
Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015
(ZTV BEB-StB 15) FGSV-Nr. 898
ARS-Nr. 04/13 vom 22.01.2013
ARS-Nr. 27/12 vom 21.12.2012
ARS-Nr. 12/08 vom 11.06.2008
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen
Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton,
Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07) FGSV-Nr. 899
5.7.6 Pflasterbauweisen
ARS-Nr. 06/20 vom 25.03.2020
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und
Einfassungen, Ausgabe 2020
(ZTV Pflaster - StB 20) FGSV-Nr.: 699
[Seite 45]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 45 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
ARS -/-
Merkblatt für Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung
(M LV) Ausgabe 2024 FGSV-Nr.: 618/1
5.7.7 Brücken- und Ingenieurbauten
ARS-Nr. 03/2026 vom 27.02.2026
- Fortschreibung der ZTV Ausgaben 2026/01
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten,
(ZTV ING), Teil 1-9 (Gesamtfassung) Ausgabe 2026/01 (bast.de).
Es gelten alle in Teil 1 bis Teil 9 aufgeführten und zum Datum der Veröffentlichung der Baumaßnahme gültigen
Normen und sonstige Technische Regelwerke.
Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe 2026/01
ZTV-ING - Teil 1: Allgemeines und Teil 9: Anhang
Ausgabe 2026/01 (ZTV ING) FGSV-Nr.: 782/1
ZTV-ING-Teil 1: Allgemeines
Abschnitt 1: Grundsätzliches - Stand 2022/01
Abschnitt 2: Technische Bearbeitung - Stand 2025/08
Abschnitt 3: Prüfung während der Ausführung - Stand 2022/01
Abschnitt 4: Gradiente und Ebenflächigkeit des Überbaus - Stand 2022/01
ZTV-ING-Teil 9: Anhang
Abschnitt 1: Normen und sonstige Technische Regelwerke - Stand 2026/01
ZTV-ING - Teil 2: Grundbau (bast.de)
Abschnitt 1: Baugruben - Stand 2025/08
Abschnitt 2: Gründungen - Stand 2025/08
Abschnitt 3: Wasserhaltung - Stand 2025/08
Abschnitt 4: Stützbauwerke - Stand 2026/01
ZTV-Teil 3 - Massivbau (bast.de)
Abschnitt 1: Beton - Stand 2025/08
Abschnitt 2: Bauausführung - Stand 2025/08
Abschnitt 3: Bauwerksfugen - Stand 2025/02
Abschnitt 4: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Stand 2026/01
Abschnitt 5: Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen - Stand 2026/01
Abschnitt 6: Verstärken von Betonbauteilen - Stand 2023/12
Abschnitt 7: Mauerwerk - Stand 2022/01
ZTV-Teil 4 - Stahlbau, Stahlverbundbau (bast.de)
Abschnitt 1: Stahlbau - Stand 2023/12
Abschnitt 2: Stahlverbundbau - Stand 2023/12
Abschnitt 3: Korrosionsschutz von Stahlbauten - Stand 2025/02
Abschnitt 4: Brückenseile - Stand 2025/08
Abschnitt 5: Korrosionsschutz von Brückenseilen - Stand 2025/08
ZTV-Teil 5 - Bauverfahren, Baubehelfe (bast.de)
Abschnitt 1: Traggerüste - Stand 2026/01
Abschnitt 2: Taktschiebeverfahren - Stand 2022/01
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 46 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
A bschnitt 3: Schutzeinrichtungen gegen Witterungseinflüsse - Stand 2022/01
ZTV-ING - Teil 6: Bauwerksausstattung
Abschnitt 1:
Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer
Polymerbitumen-Schweißbahn
ZTV-ING 6-1, Ausgabe 2021 Stand 2022/01, FGSV-Nr.: 782/2
Abschnitt 2:
Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei
Bitumen-Schweißbahn
ZTV-ING 6-2, Ausgabe 2026 Stand 2026/01, FGSV-Nr.: 782/3
Abschnitt 3:
Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff
Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Herstellen von Brückenbelägen
auf Beton, Teil 3 Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff (ZTV-BEL-B Teil 3). Stand 2022/01
Abschnitt 4:
Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem
ZTV-ING 6-4, Ausgabe 2026 Stand 2026/01, FGSV-Nr.: 782/5
Abschnitt 5:
Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl
ZTV-ING 6-5, Ausgabe 2003 Stand 2022/01, FGSV-Nr.: 782/6
Abschnitt 6:
Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer
ZTV-ING 6-6, Stand 2022/01 (bast.de) FGSV-Nr.: 781/1
Abschnitt 7: Fahrbahnübergänge aus Asphalt
ZTV-ING 6-7, Ausgabe 2022 Stand 2022/01, FGSV-Nr.: 782/7
Abschnitt 8: Lager und Gelenke - Stand 2022/01 (bast.de) FGSV-Nr.: 781/1
Abschnitt 9: Rückhaltesysteme - Stand 2025/08 (bast.de) FGSV-Nr.: 781/1
Abschnitt 10: Entwässerungen - Stand 2025/08 (bast.de) FGSV-Nr.: 781/1
Abschnitt 11: Befestigungseinrichtungen und Unterfütterung
von Ankerplatten - Stand 2022/01 (bast.de) FGSV-Nr.: 781/1
Teil 7 - Tunnelbau
Abschnitt 1: Geschlossene Bauweise - Stand 2025/08 (bast.de)
Abschnitt 2: Offene Bauweise - Stand 2025/08 (bast.de)
Abschnitt 3 Maschinelle Schildvortriebsverfahren - Stand 2023/12 (bast.de)
Abschnitt 4: Betriebstechnische Ausstattung, Ausgabe 2007 FGSV-Nr.: 340
Abschnitt 5: Abdichtung - Stand 2023/12 (bast.de)
Teil 8 - Weitere Bauwerke
Abschnitt 1: Lärmschutzwände - Stand 2025/02 (bast.de, FGSV-Nr.: 258)
Abschnitt 2: Stützkonstruktionen - Stand 2025/08 (bast.de)
Abschnitt 3: Verkehrszeichenbrücken - Stand 2025/08 (bast.de)
Abschnitt 4: Becken und Pumpenhäuser aus Beton - Stand 2025/02 (bast.de)
Abschnitt 5: Wellstahlbauwerke - Stand 2023/12 (bast.de)
Abschnitt 6: Bewegliche Brücken - Stand 2025/08 (bast.de)
5.7.8 Umweltschutz / Lärmschutz
ARS 10/25 vom 13.03.2025
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten
Teil 8: Weitere Bauwerke
Abschnitt 1: Lärmschutzwände, Stand 2025/02 (ZTV-ING) FGSV-Nr.: 258
5.7.9 Landschaftsbau
ARS-Nr. 15/2019 vom 19.08.2019
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau, Ausgabe
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 47 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
2 018
(ZTV La-StB 18) FGSV-Nr.: 224
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflegearbeiten im Straßenbau, Ausgabe 2017
(ZTV-Baumpflege 17) FLL - (Fll.de)
5.7.10 Wasserschutzgebiet
-/-
5.7.11 Verkehrsbeeinflussung
ARS-Nr. 25/16 vom 02.11.2016
ARS-Nr. 13/15 vom 23.07.2015
ARS-Nr. 24/2013 vom 18.11.2013
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen, Ausgabe 2013
(ZTV M 13) FGSV-Nr.: 341
Hinweise für Markierungen auf neuen Fahrbahnoberflächen
Ausgabe 2014, FGSV-Nr.: 341/1
ARS-Nr. 21/17 vom 01.12.2017
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2013/
Fassung 2017
(ZTV FRS 13/17) FGSV-Nr.: 367
ARS-Nr. 7/24 vom 01.03.2024 Verweis auf RSA 2021
ARS-Nr. 18/99 vom 17.08.1999
ARS-Nr. 34/97 vom 12.08.1997
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen,
Ausgabe 1997, Berichtigter Nachdruck Juni 2001
(ZTV SA 97) FGSV-Nr.: 369
ARS Nr. 02/22 vom 02.02.2022
ARS Nr. 09/11 vom 21.07.2011
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für vertikale Verkehrszeichen (ZTV VZ) FGSV-Nr.: 395
ARS 9/2011
Merkblatt für die Wahl der lichttechnischen Leistungsklasse von vertikalen Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen
(M LV) FGSV-Nr.: 393
ARS Nr. 02/2022 vom 02.02.2022
Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen
(TLP VZ) FGSV-Nr.: 394
5.7.12 Vermessungsangelegenheiten
ARS-Nr. 18/01 vom 30.05.2001
Zusätzlich technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau,
Ausgabe 2001
(ZTV Verm-StB 01) FGSV-Nr.: 247
5.7.13 Straßenerhaltung
-/-
5.7.14 Wasserbau
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau, Stand 2019
(ZTV-W) (izw.baw.de)
Standardleistungskatalog für den Wasserbau, Stand 11/2021
(STLK-W) (izw.baw.de)
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 48 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Es gelten alle in der STLK-W und ZTV-W aufgeführten Leistungsbereiche zum Datum der Veröffentlichung.
5.8 Sonstige anzuwendende technische Regelwerke
Die Regelwerke gelten in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Ausgabe.
BMV RS 03.11.2008
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt-06)
(RASt-06) FGSV - Nr.: 200
BMV ARS - Nr. 16/83 vom 20.12.1983
Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS) - Landschaftsgestaltung (RAS-LG)
(RAS-LG 3) FGSV - Nr.: 293/3
ARS - Nr. 06/2022 vom 04.03.2022
Richtlinien für die Entwässerung von Straßen (REwS), Ausgabe 2021
Fortschreibung der RAS-Ew 2005
(REwS) FGSV - Nr.: 539
5.8.1 Erd- und Grundbau
Korrektur 10/2020
ARS-Nr. 12/19 vom 01.08.2019
Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbaues, Ausgabe 2019
(TL Geok E-StB 19) FGSV-Nr.: 549
ARS-Nr. 12/17 vom 29.05.2017
Technische Lieferbedingungen für Gabionen im Straßenbau, Ausgabe 2016-Stand 2023
(TL Gab-StB 16) FGSV-Nr.: 554
ARS-Nr. 26/20 vom 18.11.2020
Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2020-Stand 2023
(TL BuB E-StB 20) FGSV-Nr.: 597
ARS-Nr. -/-
Merkblatt für die Anwendung von Geokunststoffen im Erdbau des Straßenbaus, Ausgabe 2016
(M Geok E) FGSV-Nr.: 535
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen des Kasseler Entwässerungsbetriebes ZTV-KASSELWASSER 2023
ARS-Nr. -/-
Merkblatt über Bauweisen für technische Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz von Böden und Baustoffen mit
umweltrelevanten Inhaltssoffen im Erdbau (M TS E), Ausgabe 2017, (M TS E) FGSV-Nr.: 559
FGSV- Nr.: 525 Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke,
Ausgabe 2024
FGSV- Nr.: 516 Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und des
Unterbaues im Straßenbau, Ausgabe 2024
Bemessung, Standardisierung
ARS-Nr. 20/2021 vom 17. August 2021
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Messverfahren SRT, Ausgabe 2021
(TP Griff-StB (SRT)) FGSV-Nr.: 408/2
ARS-Nr. 02/2024 vom 30.01.2024
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen, Ausgabe 2012/Fassung 2024
(RStO 12/24) FGSV-Nr.: 499
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 49 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
K orrektur 2020
ARS-Nr. 18/20 vom 27.10.2020
ARS-Nr. 21/10 vom 27.08.2010
Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung von Betondecken im Oberbau von Verkehrsflächen, Ausgabe 2009
(RDO Beton 09) FGSV-Nr.: 497
ARS-Nr. 24/12 vom 29.11.2012
Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau, Ausgabe 2012
(TP D-StB 12) FGSV-Nr.:774
ARS-Nr. 09/24 vom 30.01.2024
Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht, Ausgabe
2009/Fassung 2024
(RDO Asphalt 09/24) FGSV-Nr.: 498
ARS-Nr. -/-
Merkblatt für die Herstellung von Halbstarren Deckschichten (M HD), Ausgabe 2010
(M HD) FGSV-Nr.: 729
5.8.2 Ungebundene Bauweise/Mineralstoffe im Straßenbau
ARS-Nr. 17/23 vom 03.07.2023
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2023, (TL Gestein-StB
04/23) FGSV-Nr.: 613
ARS-Nr. 15/23 vom 29.06.2023
Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen im Straßenbau, Ausgabe 2023
(RuA-StB 23) FGSV-Nr.: 642
ARS-Nr. 16/2023 vom 30.06.2023
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau,
Teil: Güteüberwachung, Ausgabe 2023
(TL G SoB-StB 20/23) FGSV-Nr.: 696
ARS-Nr. 24/20 vom 18.11.2020
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im
Straßenbau, Ausgabe 2020
(TL SoB-StB 20) FGSV-Nr.: 697
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau
ländlicher Wege (TL LW) Ausgabe 2016,
(TL-LW) FGSV Nr.:676
5.8.3 Asphaltstraßen
ARS-Nr. 13/09 vom 03.08.2009
Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat, Ausgabe 2009
(TL AG-StB 09) FGSV-Nr.: 749
ARS-Nr. 23/15 vom 14.12.2015
Technische Lieferbedingungen für Sonderbindemittel und Zubereitungen auf Bitumenbasis, Ausgabe 2015
(TL Sbit-StB 15) FGSV-Nr.: 785
ARS-Nr. 18/16 vom 17.7.2016
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung,
Teil: Ausführung von dünnen Asphaltdeckschichten in Kaltbauweise, Ausgabe 2015
(TL G DSK-StB 15) FGSV-Nr.: 790/1
ARS 16/16 vom 17.07.2016
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung,
Teil: Ausführung von Oberflächenbehandlungen, Ausgabe 2015
(TL G OB-StB 15) FGSV-Nr.: 790/2
[Seite 50]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 50 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
ARS 17/16 vom 17.07.2016
Technische Lieferbedingungen für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen Teil: Güteüberwachung,
Teil: Ausführung von Dünnen Asphaltdeckschichten in heißeinbauweise auf Versiegelung, Ausgabe 2015
(TL G DSH-V-StB 15) FGSV-Nr.: 790/3
ARS-Nr. 17/15 vom 12.10.2015
Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen, Ausgabe 2015
(TL BE-StB 15) FGSV-Nr.: 793
ARS 08/19 vom 18.06.2019
ARS 20/13 vom 29.10.2013
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen, Ausgabe
2007/Fassung 2013
(TL Bitumen-StB 07/13) FGSV-Nr.: 794
ARS-Nr. 7/2026 vom 25.03.2026
Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2026
(TL Asphalt-StB 26) FGSV-Nr.: 797
5.8.4 Betonstraßen
ARS-Nr. 04/22 vom 21.02.2022
ARS-Nr. 16/15 vom 11.09.2015
ARS-Nr. 04/13 vom 22.01.2013
ARS-Nr. 28/12 vom 21.12.2012
ARS-Nr. 132/08 vom 17.06.2008
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007
(TL Beton-StB 07) FGSV-Nr.: 891
Änderung FGSV Nr. 898 und Nr. 895 vom 27.11.18
ARS-Nr. 08/15 vom 17.04.2015
Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für die Bauliche Erhaltung von
Verkehrsflächenbefestigungen - Betonbauweisen, Ausgabe 2015
(TL BEB-StB 15) FGSV-Nr.: 895
ARS-Nr. 10/16 vom 11.04.2016
Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen, Ausgabe 2015
(TL Fug-StB 15) FGSV-Nr.: 897/2
ARS-Nr. 05/22 vom 21.02.2022
ARS-Nr. 10/09 vom 21.07.2009
Technische Lieferbedingungen für flüssige Beton-Nachbehandlungsmittel, Ausgabe 2009, (TL NBM-StB 09) FGSV-Nr.:
814
5.8.5 Pflasterbauweise
ARS-Nr. 22/06 vom 29.08.2006
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen;
Ausgabe 2006 / Fassung 2015
(TL Pflaster - StB 06/15) FGSV-Nr.: 643
ARS-Nr. -/-
Merkblatt für Randeinfassungen und Entwässerungsrinnen (M RR), Ausgabe 2023
(M RR) FGSV-Nr.: 622
5.7.2.6 Brücken- und Ingenieurbauten
ARS-Nr. 04/2026 vom 27.02.2026
Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING), Ausgabe 2026/01
(bast.de)
TL/TP-ING 3-2, Stand 2022/01 (bast.de), TL AGS-Beton
TL/TP-ING 3-2, Stand 2022/01 (bast.de), TP AGS-Beton
[Seite 51]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 51 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
T L/TP-ING 4-3, Stand 2025/02 (bast.de), TL KOR-Stahlbauten
TL/TP-ING 4-3, Stand 2025/02 (bast.de), TP KOR-Stahlbauten
TL/TP-ING 4-4, TL/TP VVS, Stand 2025/08 (bast.de)
TL/TP-ING 4-5, TL KOR-VVS, Stand 2025/08 (bast.de)
TL/TP-ING 4-5, TP KOR-VVS, Stand 2025/08 (bast.de)
(TL/TP-ING 6-1)
TL-BEL-B1 -FGSV-Nr.: 783/1, Stand 2022/01
TP-BEL-B1 -FGSV-Nr.: 784/1, Stand 2022/01
TL-BEL-EP -FGSV-Nr.: 778/1, Ausgabe 1999
TP-BEL-EP -FGSV-Nr.: 778/2, Ausgabe 1999
(TL/TP-ING 6-2)
TL-BEL-B2 -FGSV-Nr.: 783/3, Ausgabe 2026
TP-BEL-B2 -FGSV-Nr.: 784/3, Ausgabe2026
(TL/TP-ING 6-3)
TL-BEL-B3 -FGSV-Nr.: 781/2 - Stand 2022/01
TP-BEL-B3 -FGSV-Nr.: 781/3 - Stand 2022/01
(TL/TP-ING 6-4)
TL-BEL-ST -FGSV-Nr.: 783/5, Ausgabe 2026
TP-BEL-ST -FGSV-Nr.: 784/5, Ausgabe 2026
(TL/TP-ING 6-5)
TL-RHD-ST -FGSV-Nr.: 779/2, Ausgabe 1999
TP-RHD-ST -FGSV-Nr.: 779/3, Ausgabe 1999
(TL/TP-ING 6-6), TL/TP FÜ, Stand 2022/01 (bast.de)
(TL/TP-ING 6-7)
TL BEL-FÜ -FGSV-Nr.: 780/2, Stand 2022/01
TP BEL-FÜ -FGSV-Nr.: 780/3, Stand 2022/01
(TL/TP-ING 7-3), TL/TP DP, Stand 2022/01 (bast.de)
(TL/TP-ING 7-4), TL/TP TTT -FGSV-Nr.: 338 - Ausgabe 2012
(TL/TP-ING 7-5)
TL/TP SD, Stand 2022/01 (bast.de)
TL/TP KDB, Stand 2022/01 (bast.de)
H ZTV-ING 6-7, FGSV-Nr.: 780/4, Ausgabe 2022
ARS-Nr. 12/2024 vom 11.04.2024
Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RIZ-ING), Ausgabe 12/2023 (bast.de)
ARS-Nr. 02/2026 vom 03.02.2026
Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten (RE-ING), Stand
2025/12 (bast.de)
ARS-Nr. 18/2023 vom 03.07.2023
Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten (RAB-ING), Ausgabe 2023/01 (bast.de)
Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten (RI-ERH-ING)
ARS-Nr. 16/2017 vom 09.03.2017 (RI-EBW-PRÜF)
Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076
ARS-Nr. 05/2021 vom 29.01.2021 (RPE-ING)
Richtlinien für die strategische Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Ingenieurbauwerken
ARS-Nr. 14/2004 vom 24.06.2002 (OSA) Leitfaden OSA
ARS-Nr. 22/2004 vom 22.09.2004 (RI-WI-BRÜ)
Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/
Erneuerungsmaßnahmen bei Straßenbrücken
ARS-Nr. 11/2006 vom 09.05.2006 (RI-ERH-KOR)
Richtlinien für die Erhaltung des Korrosionsschutzes von Stahlbauten
ARS-Nr. 22/2012 vom 26.11.2012
Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING).
Teil 1 "Berechnung und Bemessung von Brückenneubauten" in Vorbereitung
Bis zur Einführung von Teil 1 sind folgende Regelungen anzuwenden:
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1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 52 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
- Anlage 1 zum ARS 22/2012; Übersicht der Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen
- Anlage 2 zum ARS 22/2012; Hinweise zur Anwendung des Eurocode 0 im Brückenbau
- Anlage 3 zum ARS 22/2012; Hinweise zur Anwendung des Eurocode 1, Teil 2: "Verkehrslasten auf Brücken" sowie
zu den Teilen 1-1 und 1-3 bis 1-7
- Anlage 4 zum ARS 22/2012; Hinweise zur Anwendung des Eurocode 2, Teil 2: "Betonbrücken"
- Anlage 4.1 zum ARS 22/2012; Ergänzende Hinweise zur Anwendung des Norm-Entwurfs DIN EN 1992-2/NA
(Ausgabe 2012-04)
- Anlage 5 zum ARS 22/2012; Hinweise zur Anwendung des Eurocode 3, Teil 2: "Stahlbrücken"
- Anlage 6 zum ARS 22/2012; Hinweise zur Anwendung des Eurocode 4, Teil 2: "Verbundbrücken"
Teil 2 "Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand", zu verwenden ist die Nachrechnungsrichtlinie (RS)
Bis zur Einführung von Teil 2 sind folgende Regelungen anzuwenden:
- RS (Rundschreiben Straßenbau) vom 26.05.2011
- RS zur 1. Ergänzung vom 29.04.2015
- Nachrechnungsrichtlinie und 1. Ergänzung
- Ablaufdiagramme Querkraft
- Betonbrücken (Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse)
- Stahlbrücken (Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse)
- Verbundbrücken (Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse)
- Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion
ARS-Nr. 14/2024 vom 23.04.2024
Regelungen und Richtlinien für die Berechnung und Bemessung von Ingenieurbauten (BEM-ING). Teil 3" Berechnung
von Straßenbrücken im Bestand für Schwertransporte"
BEM-ING Teil3 Abs.1: Richtlinie für die Bearbeitung von Schwertransporten im Bereich des konstruktiven
Ingenieurbaues (RIBS-ING) - Stand 03/23
BEM-ING Teil3 Abs.2: Berechnungsverfahren - Stand 04/24
BEM-ING Teil3 Abs.3: Anforderungen für den Einsatz von Überfahrt-Hilfskonstruktionen - Stand 08/16
ARS-Nr. 16/2025 vom 01.08.2025
Richtlinien für militärische Infrastruktur und zivile Verteidigung im Straßen- und Ingenieurbau (MIZ), Stand 2025/07
(bast.de)
ARS-Nr. 22/2013 vom 12.11.2013
Anweisung Straßeninformationsbank Segment Bauwerksdaten (ASB-ING), Stand 10/13
ARS-Nr. 19/2025 vom 17.09.2025
Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten
(M-BÜ-ING), Ausgabe 08/2025 (bast.de)
ARS-Nr. 07/2011 vom 07.06.2011
DIN Fachbericht 100 Beton; Ausgabe 2010 (bast.de)
ARS-Nr. 18/2019 vom 26.08.2019
Qualitätssicherung beim Schweißen von Kopfbolzendübeln im Brückenbau (Bmvs.de)
5.8.7 Umweltschutz / Lärmschutz
ARS-Nr. 19/20 vom 24.11.2020
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019
(RLS-19) FGSV-Nr.: 052
Hinweise zum Artenschutz beim Bau von Straßen (H ArtB), Ausgabe 2017
FGSV-Nr.:2932/1
5.8.8 Landschaftsbau
ARS-Nr. 16/83 vom 20.12.1983
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschafsgestaltung, Abschnitt 3: Lebendverbau, Ausgabe 1983
(RAS-LG 3) FGSV-Nr.: 293/3
[Seite 53]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 53 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
ARS-Nr. 28/2023 vom 27.12.2023
Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen, Ausgabe 2023
(R SBB 2023) FGSV - Nr.: 293/4
ARS-Nr. 13/2011 vom 18.10.2010
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau,
Ausgabe 2012 (RLBP) FGSV-Nr.: 2931
ARS-Nr. -/-
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung Landschaftspflegerischer Begleitpläne
im Straßenbau, Ausgabe 2011
(Musterkarten LBP) FGSV-Nr.: 2931 M
Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau (ELA), Ausgabe 2013 (Musterkarten LAP)
FGSV - Nr.: 2932
Empfehlungen für die Begrünung mit gebietseigenem Saatgut (FLL, 2014):
- Regiosaatgut / Naturraumtreues Saatgut,
(Shop.fll.de)
5.8.9 Wasserschutzgebiet/Wasserbau
ARS-Nr. 15/16 vom 19.07.2016
Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten, Ausgabe 2016 (RiStWag) FGSV-Nr.:
514
Technische Lieferbedingungen für Wasserbausteine, Ausgabe 2003
(TLW 2003), (izw.baw.de)
5.8.10 Verkehrsbeeinflussung
ARS-Nr. 15/15 vom 04.09.2015
Richtlinie für Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2015
(RiLSA) FGSV-Nr.: 321
BMV RS vom 05.04.2007 und 31.01.2007
ARS-Nr. 27/99 vom 15.11.1999
Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen, Ausgabe 2000 (RWB 2000) FGSV-Nr.: 329
ARS-Nr. 06/06 vom 27.04.2006
ARS-Nr. 09/01 vom 14.02.2001
ARS-Nr. 26/00 vom 28.12.2000
Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen, Ausgabe 2000
(RWBA 2000) FGSV-Nr.: 329/2
ARS-Nr. 33/93 vom 29.09.1993
Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil 1: Abmessungen und geometrische Anordnung von
Markierungszeichen, Ausgabe 1993
(RMS-1) FGSV-Nr.: 330/1
Richtlinien für die Markierung von Straßen; Teil 2: Anwendung von Fahrbahn-markierungen, Ausgabe 1980, (RMS-2)
FGSV-Nr.: 330/2
ARS-Nr. 12/18 vom 06.07.2018
Technische Prüfbedingungen für Markierungssysteme; Ausgabe 2018
(TP M 2018) FGSV-Nr. 341/4
ARS-Nr. 15/17 vom 23.08.2017
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, Ausgabe 2009 (RPS 2009) FGSV-Nr.:
343
[Seite 54]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 54 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
A RS-Nr. 10/1998 vom 12.03.1998
ARS-Nr. 15/1991 vom 20.08.1991
Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten, Ausgabe 1991
(TL Warnleuchten) FGSV-Nr.: 350
ARS-Nr. 3/1996 vom 30.04.1996
Technische Lieferbedingungen für Betonschutzwand-Fertigteile, Ausgabe 1996
(TL BSWF 96) FGSV-Nr.:362
ARS-Nr. 16/1994 vom 27.05.1994
Technische Lieferbedingungen für Leitkegel, Ausgabe 1994
(TL-Leitkegel 94) FGSV-Nr.: 363
ARS-Nr. 35/97 vom 12.08.1997
Technische Lieferbedingungen für Absperrschranken, Ausgabe 1997
(TL-Absperrschranken 97) FGSV-Nr.:368/1
ARS-Nr. 35/97 vom 12.08.1997
Technische Lieferbedingungen für Leit- und Warnbaken, Ausgabe 1997
(TL-Leitbaken 97) FGSV-Nr.:368/2
ARS-Nr. 35/97 vom 12.08.1997
Technische Lieferbedingungen für fahrbare Absperrtafeln, Ausgabe 1997
(TL-Absperrtafeln 97) FGSV-Nr.:368/3
ARS-Nr. 35/97 vom 12.08.1997
Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen,
Ausgabe 1997
(TL-Aufstellvorrichtungen 97) FGSV-Nr.:368/4
ARS-Nr. 35/97 vom 12.08.1997
Technische Lieferbedingungen für bauliche Leitelemente, Ausgabe 1997
(TL-Leitelemente 97) FGSV-Nr.:368/7
ARS-Nr. 08/16 vom 11.04.2016
ARS-Nr. 05/99 vom 15.12.2016
ARS-Nr. 35/97 vom 12.08.1997
Technische Lieferbedingungen für transportable Schutzeinrichtungen, Ausgabe 1997
(TL-Transportable Schutzeinrichtungen 97) FGSV-Nr.: 368/8
ARS-Nr. 35/97 vom 12.08.1997
Technische Lieferbedingungen für TL-Transportable Lichtsignalanlagen 97, Ausgabe 1997 (TL- Transportable
Lichtsignalanlagen 97) FGSV-Nr.:368/9
ARS-Nr. 24/2021 vom 8.11.2021
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen, Ausgabe 2021
(RSA 21) FGSV-Nr.: 370
Technische Regeln für Arbeitsstätten, Ausgabe 2018
(ASR A5.2), FGSV-Nr.: 37099
ARS-Nr. 12/18 vom 06.07.2018
ARS-Nr. 26/13 vom 20.12.2013
ARS-Nr. 24/13 vom 18.11.2013
ARS-Nr. 18/06 vom 17.07.2006
Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien, Ausgabe 2006
(TL M 06) FGSV-Nr.: 375
ARS-Nr. 02/22 vom 02.02.2022
ARS-Nr. 18/15 vom 23.10.2015
[Seite 55]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 55 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
A RS-Nr. 09/11 vom 21.07.2011
Technische Liefer- und Prüfbedingungen für vertikale Verkehrszeichen, Ausgabe 2011
(TLP VZ) FGSV-Nr.: 394
5.8.11 Vermessungsangelegenheiten
BMV ARS - Nr. 22/01 vom 30.11.2001
Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS)
Teil: Vermessung (RAS-Verm), Ausgabe 2001
(RAS-Verm) FGSV - Nr.: 294
Merkblatt über den Schutz der Grenz- und Vermessungsmarken, Hessisches Vermessungsgesetz (HVG) vom
02.10.1992
Anweisung zum Schutz unterirdischer Fernmeldeanlagen der Telekom AG bei Arbeiten anderer
(Kabelschutzanweisung), Fassung 1999
5.8.12 Straßenerhaltung
ARS 31/01 vom 14.09.2001
Richtlinien für die Planung von Erhaltungsmaßnahmen an Straßenbefestigungen, Ausgabe 2001
(RPE-Stra 01) FGSV-Nr.: 488
5.8.13 Baustoffe und Prüfverfahren
ARS - Nr.: 17/2018 vom 15.11.2018
Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung - Teil:
Berührende Messungen (TP Eben07), Ausgabe 2017
FGSV-Nr.: 404/1
Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung - Teil:
Berührungslose Messungen (TP Eben), Ausgabe 2009
FGSV-Nr.: 404/2
5.9 Bezugsquellen
FGSV-Verlag
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.
Wesselinger Straße 17
50999 Köln
Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG
Schleefstraße 14
44287 Dortmund
BaSt
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
KASSELWASSER
Eigenbetrieb der Stadt
Gartenstraße 90
34125 Kassel
(kasselwasser.de)
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e.V. (FLL)
Friedensplatz 4
D-53111 Bonn
(Shop.fll.de)
IZW- Infozentrum Wasserbau - WSV
[Seite 56]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 56 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
K ußmaulstraße 17
76187 Karlsruhe
(izw.baw.de)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Postfach 20 01 00
53170 Bonn
(bmvbs.de)
[Seite 57]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 57 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01 Gewerk 1: Allgemeine Arbeiten
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01.0001 101 0919 10711
Baustelle einrichten
Sämtl.LV-Abschn.*Zufahrt vorh.
Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel, die zur
vertragsgemäßen Ausführung der Bauleistungen erforder-
lich sind, auf die Baustelle bringen, bereitstellen und
soweit der Geräteeinsatz nicht gesondert vergütet
wird - betriebsfertig aufstellen einschl. der dafür
notwendigen Arbeiten. Die erforderlichen festen Anlagen
herstellen. Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten, Lager-
schuppen und dgl., soweit erforderlich, antransportie-
ren, aufbauen und einrichten. Strom-, Wasser-, Fern-
sprechanschluss sowie Entsorgungseinrichtungen und dgl.
für die Baustelle, soweit erforderlich, herstellen. Bei
Bedarf Lagerplätze, sonstige Platzbefestigungen und
Wege im Baustellenbereich anlegen. Oberbodenarbeiten
einschl. Beseitigen von Aufwuchs für die Baustellenein-
richtung, soweit erforderlich, ausführen. Flächen be-
schaffen, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten
nicht ausreichen. Kosten für Vorhalten, Unterhalten und
Betreiben der Geräte, Anlagen und Einrichtungen
einschl. Mieten, Pacht, Gebühren und dgl. werden nicht
mit dieser Pauschale, sondern mit den Einheitspreisen
der betreffenden Teilleistungen vergütet. Soweit nicht
für bestimmte Leistungen für das Einrichten der Bau-
stelle gesonderte Positionen im Leistungsverzeichnis
enthalten sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
Zufahrt zur Baustelle vorhanden.
psch ....................
Hinweis:
Nach Räumung der Baustelle ist noch der Berührungsschutz
zu einem späteren Zeitpunkt
zurückzubauen. Der zusätzliche Aufwand ist in die
OZ 01.01.0001 und 01.01.0002 einzukalkulieren und
wird nicht gesondert vergütet.
01.01.0002 101 0919 11201
Baustelle räumen
Sämtl. LV-Abschn.
Baustelle von allen Geräten, Anlagen, Einrichtungen und
dgl. räumen. Benutzte Flächen und Wege entsprechend dem
ursprünglichen Zustand herrichten. Soweit nicht für
bestimmte Leistungen für das Räumen der Baustelle ge-
sonderte Positionen im Leistungsverzeichnis enthalten
sind, gilt die Pauschale
für alle Leistungen sämtlicher Abschnitte des Leis-
tungsverzeichnisses.
psch ....................
Übertrag: ....................
[Seite 58]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 58 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
0 1.01.0003 101 0919 20733
Bauzaun aufstellen und entfernen
Zaunhöhe 2,0 m*Stahlgitter-FT
Bauzaun nach Unterlagen des AG einschl. der erforderli-
chen Tore und Pfosten standsicher aufstellen, während
der Bauzeit vorhalten und unterhalten sowie nach Been-
digung der Bauzeit entfernen. 70 v.H. des Preises wer-
den nach Aufstellen, der Rest nach Entfernen des Bau-
zaunes vergütet.
Zaunhöhe = 2,00 m.
Zaun aus Stahlgitter-Fertigteilen.
200 m .................... ....................
01.01.0004 101 0919 21233
Bauzaun umsetzen
Zaunhöhe 2,0 m*StahlgitterFT
Bauzaun innerhalb der Baustelle umsetzen. Nicht wieder-
verwertbare Teile ersetzen.
Zaunhöhe = 2,00 m.
Zaun aus Stahlgitter-Fertigteilen.
100 m .................... ....................
01.01.0005 101 0919 40701
Baustellenschild anfert. und aufst.
Folie Typ 1
Baustelleninformationsschild einschließlich Aufstell-
vorrichtung nach Unterlagen des AG anfertigen und be-
schriften, zur Baustelle anfahren und standsicher auf-
stellen. Notwendige Erdarbeiten ausführen, Fundamente
herstellen. Statischen Nachweis erbringen. Bauschild
während der Bauzeit unterhalten und säubern.
Verkehrszeichenfolie Typ 1, voll retroreflektierend.
2 St .................... ....................
01.01.0006 101 0919 41721
Baustellenschild abbauen
Schild 2,7/2,0 m*Verwerten
Baustelleninformationsschild und Aufstellvorrichtung
abbauen, Fundamente abbrechen. Abbruchgut nach Wahl des
AN verwerten. Benutzte Fläche entsprechend dem ur-
sprünglichen Zustand herrichten.
Größe = 2,70/2,00 m.
Baustelleninformationsschild und Aufstellvorrichtung
nach Wahl des AN verwerten.
2 St .................... ....................
01.01 Baustelleneinrichtung ....................
[Seite 59]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 59 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01.02 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen
01.02.0001 Anliegerinformation
Rechtzeitige, schriftliche Information aller Anlieger vor
Baubeginn der Baumaßnahme über Beginn und
voraussichtliches Ende
sowie zu erwartende Beeinträchtigungen insbesondere zur
Zufahrt und Zugänglichkeit der Grundstücke unter Angabe des
Namens und der Telefonnummer des Bauleiters und anderer
verantwortlicher Ansprechpartner.
Ständige Information der Anlieger im Zuge der
Baudurchführung ist einzurechnen.
psch ....................
01.02.0002 Deklarationsuntersuchungen Asphalt
Durchführung von Deklarationsuntersuchungen für Asphalt
gemäß EBV,
Techn. Regeln zur Bestimmung sämtlicher Kennwerte der
auszubauenden Materialien und Stoffe.
Die Untersuchungen sind parallel zu den entsprechenden
Arbeiten auszuführen.
Klassifizierung der Stoffe und Materialien,
Deklarierung und dementsprechende Festlegung der
Entsorgung.
6 St .................... ....................
01.02 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen ....................
[Seite 60]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 60 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01.03 Technische Bearbeitung
01.03.0001 101 0919 508
Vorankündigung erstellen
Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung erstellen und
spätestens zwei Wochen vor Einrichten der Baustelle der
zuständigen Behörde übermitteln. Vorankündigung sicht-
bar und witterungsgeschützt auf der Baustelle aushän-
gen. Bei erheblichen Änderungen während der Bauzeit
anpassen.
psch ....................
01.03.0002 101 0919 513
SiGe-Plan erstellen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) nach
RAB 31 erstellen und mit dem Sicherheits- und Gesund-
heitsschutzkoordinator dieser und weiterer berührter
Baustellen abstimmen. Bei erheblichen Änderungen in der
Ausführung des Bauvorhabens anpassen. Den SiGe-Plan für
jeden Beschäftigten einsehbar auf der Baustelle vorhal-
ten.
psch ....................
Hinweis zur Folgeposition
Es sind wöchentlich SiGeKo-Begehungen vorzunehmen und in die Folgepositi-
on einzukalkulieren.
01.03.0003 101 0919 528
SiGe-Koordinator stellen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator während
der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB 30 und Unter-
lagen des AG stellen.
psch ....................
01.03.0004 101 0919 620
Lichtbilder herst. und liefern
Lichtbilder über den wesentlichen Bauablauf des Bau-
werks in digitalisierter Form (Auflösung mindestens
1024 mal 768 Pixel, 24 Farben) mit Digitalkamera her-
stellen und auf mit dem AG abgestimmten Datenträger (CD
oder DVD) liefern. Das Komprimierungsverhältnis bzw.
die Bildqualität ist so zu wählen, dass durch die Komp-
rimierung keine für den Sachverhalt wesentlichen Bild-
informationen verloren gehen.
100 St .................... ....................
01.03.0005 Vermessungsarbeiten während der Baudurchführung
durchführen
Bauwerksbezogene Vermessungsarbeiten während der
Bauausführung durchführen, einschl. Schlussvermessung.
Vermessungsarbeiten für die Absteckung von Bauteilen nach
Unterlagen des AG einschließlich aller Geräte- und
Personalkosten durchführen und dokumentieren.
Vermessungen während der Bauausführung durchführen u.
dokumentieren.
Übertrag: ....................
[Seite 61]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 61 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Bauteil: Überbau
Setzungs- u. Verformungsmessungen analog ZTV-ING Teil 1
Abschnitt 2 Nr. 3 dem Baufortschritt entsprechend u. im
Endzustand durchführen u. dokumentieren. Einschl. Einbau der
Höhenmessmarken Messnieten aus Messing auf Kappen
entsprechend Beschreibung sowie Messmarken für optische
Lotungen auf Widerlagern. Messprogramm aufstellen und
analog zu den Ausführungsunterlagen rechtzeitig vor Baubeginn
in den Prüf-u. Genehmigungslauf einreichen.
Aufnahme der Ist-Werte des Bauwerks u. Gegenüberstellung
mit den Soll-Werten.
psch ....................
01.03 Technische Bearbeitung ....................
[Seite 62]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 62 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01.04 Verkehrssicherung
01.04.0001 105 0621 13501209219
Verk.sich. kürzerer Dauer durchf.
VZ-Plan des AG*stat.Arb.st. ums.
*bei Dunkelheit
Anordnung n. Unt.*
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
betriebsfertig aufbauen, vorhalten, warten, instand
setzen, betreiben und abbauen. Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen.
Nach Verkehrszeichenplan des AG.
Für stationäre Arbeitsstelle einschließlich Umsetzen.
Umsetzen nach Unterlagen des AG.
Gesamtdauer der Verkehrsführung '4 Nächte.
Sperrung einer Fahrspur. '
Bei Dunkelheit.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforder-
liche Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunter-
lagen für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen.
Anfallende Gebühren 'Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung
werden nicht erstattet und sind in diese Pos. einzurechnen. '
4 St .................... ....................
01.04.0002 Verkehrssich. läng. Dauer aufbauen
Arb.st.u. Uml.str*VZ-Plan des AG
auß. Kraft setzen*
Verkehrssicherung längerer Dauer einschließlich Verkehrszeichen
und Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte,
Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen) betriebsfertig
aufbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, Instandsetzung,
Betreiben und Abbauen werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Vorübergehende Markierung, transportable Lichtsignalanlage,
bauliches Leitelement, mobile Stauwarnanlage,
LED-Anzeigetafel und transportable Schutzeinrichtung
werden gesondert vergütet.
Verkehrssicherung an Arbeitsstelle und Umleitungsstrecke.
Nach Verkehrszeichenplan des AG.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG außer
Kraft setzen.
Für Verkehrsführungsphase
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforderliche
Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen
für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen.
Anfallende Gebühren 'Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung
werden nicht erstattet und sind in diese Pos. einzurechnen.'
psch ....................
01.04.0003 105 0621 11019
Verkehrssich. läng. Dauer vorhalten
wie Vorposition*
Übertrag: ....................
[Seite 63]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 63 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten, warten, in-
stand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrssi-
cherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle der Ver-
kehrssicherung wird gesondert vergütet.
Verkehrssicherung wie in Vorposition beschrieben.
Für Verkehrsführungsphase '1'
28 d .................... ....................
01.04.0004 Verkehrssicherung umbauen
Um.n.Verk.konz.AG*außer/in Kraft s.
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen von längerer Dauer
umbauen. Fehlende Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(Absperrgeräte, Warnleuchten und Aufstellvorrichtungen)
aufbauen, überschüssige Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte, Warnleuchten und
Aufstellvorrichtungen) abbauen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnah-
men
durchführen. Vorübergehende
Markierung, transportable Lichtsignalanlage, bauliches
Leitelement, mobile Stauwarnanlage, LED-Anzeigetafel
und transportable Schutzeinrichtung werden gesondert
vergütet.
Umbauen von Verkehrsführungsphase
Umbauen nach Verkehrsführungsphase
Umbauen nach Verkehrskonzept des AG.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG außer
Kraft und wieder in Kraft setzen.
Verkehrsrechtliche Anordnung nach Unterlagen des AG
einholen und zugehörige Unterlagen erstellen. Erforderliche
Ortsbesichtigungen zur Erstellung der Planunterlagen
für die verkehrsrechtliche Anordnung durchführen.
Anfallende Gebühren 'Anfallende Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnung
werden nicht erstattet und sind in diese Pos. einzurechnen.'
psch ....................
01.04.0005 105 0621 11019
Verkehrssich. läng. Dauer vorhalten
wie Vorposition*
Verkehrssicherung längerer Dauer vorhalten, warten, in-
stand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrssi-
cherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle der Ver-
kehrssicherung wird gesondert vergütet.
Verkehrssicherung wie in Vorposition beschrieben.
Für Verkehrsführungsphase '2'
14 d .................... ....................
01.04.0006 105 0621 1201209
Verkehrssich. läng. Dauer abbauen
VZ-Plan des AG*in Kraft setzen
Übertrag: ....................
[Seite 64]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 64 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen längerer Dauer ab-
bauen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. Vorübergehende Markierung entfernen,
transportable Lichtsignalanlage, bauliches Leitelement,
mobile Stauwarnanlage, LED-Anzeigetafel und transpor-
table Schutzeinrichtung abbauen werden gesondert
vergütet.
Nach Verkehrszeichenplan des AG.
Vorhandene Verkehrsschilder nach Unterlagen des AG wie-
der in Kraft setzen.
Für Verkehrsführungsphase '2'
psch ....................
01.04.0007 105 0621 90521
Kontrolle d. Verkehrss. an Arb.st.
zwei bzw. einmal*schrift.Dokument
Kontrolle der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen
einschließlich temporärer Verkehrsschilder,
vorübergehender Markierungen, transportabler Lichtsig-
nalanlagen, baulicher Leitelemente und transportabler
Schutzeinrichtungen gemäß ZTV-SA durchführen. Die Kon-
trolle ist unmittelbar nach deren Durchführung zu er-
fassen und zu dokumentieren. Arbeits- und Hilfsmittel
sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit zugänglich
zu machen. Die Kontrolle der Umleitungsstrecke wird ge-
sondert vergütet.
Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen ein-
mal täglich.
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla-
gen des AG.
42 d .................... ....................
01.04.0008 105 0621 91021
Kontrolle d. Verkehrss. a. Uml.str.
zwei bzw. einmal*schriftl.Dokument
Kontrolle der temporären Verkehrsschilder, vorüberge-
henden Markierungen, transportablen Lichtsignalanlagen,
baulichen Leitelemente und transportablen Schutzein-
richtungen auf Umleitungsstrecke gemäß ZTV-SA durchfüh-
ren. Die Kontrolle ist unmittelbar nach deren Durchfüh-
rung zu erfassen und zu dokumentieren. Arbeits- und
Hilfsmittel sind vom AN zu stellen und dem AG jederzeit
zugänglich zu machen.
Kontrolle zweimal täglich, an arbeitsfreien Tagen ein-
mal täglich.
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle nach Unterla-
gen des AG.
42 d .................... ....................
Hinweis zu den folgenden Positionen:
Die folgenden Postionen beziehen sich auf alle zusätzlich angeordneten Ver-
kehrszeichen, die nicht in den Verkehrsphasenplänen enthalten sind, die der
Ausschreibung beilagen.
01.04.0009 105 0621 203121103
Übertrag: ....................
[Seite 65]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 65 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Verkehrsschild aufbauen u. abbauen
Ronde,Dreie.Quad.*Größe 2
Typ RA1flachHöhe 2,00 m
Verkehrsschild aufbauen und abbauen. Vorhalten, Kon-
trolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert
vergütet. Aufstellvorrichtung nach statischen Erforder-
nissen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. 70 v. H. des Preises werden nach Aufbau,
der Rest nach Abbau vergütet.
Verkehrsschild = Ronde, Dreieck, Quadrat.
Größe 2.
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA1.
Schild = flach.
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2,00 m.
20 St .................... ....................
Hinweis: Kalkulation Std in Stück x Tage
Hinweis:
Alle Vorhaltepositionen mit der Mengeneinheit
Std sind als Stück x Tage zu kalkulieren.
01.04.0010 105 0621 20501
Verkehrsschild vorhalten
wie Vorposition
Verkehrsschild vorhalten, warten und instand setzen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben.
840 Std .................... ....................
01.04.0011 105 0621 203921103
Verkehrsschild aufbauen u. abbauen
*Größe 2
Typ RA1flachHöhe 2,00 m
Verkehrsschild aufbauen und abbauen. Vorhalten, Kon-
trolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert
vergütet. Aufstellvorrichtung nach statischen Erforder-
nissen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. 70 v. H. des Preises werden nach Aufbau,
der Rest nach Abbau vergütet.
Verkehrsschild '= Zusatzzeichen '
Größe 2.
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA1.
Schild = flach.
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2,00 m.
20 St .................... ....................
01.04.0012 105 0621 20501
Verkehrsschild vorhalten
wie Vorposition
Verkehrsschild vorhalten, warten und instand setzen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben.
840 Std .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 66]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 66 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
01.04.0013 Großflächigen Wegweiser herst., aufb. u. abb.
Typ RA2. Höhe 2,00 m
Großflächigen Wegweiser nach Unterlagen des AG herstellen, aufbauen und
abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert
vergütet. Aufstellvorrichtung
nach statischen und konstruktiven Erfordernissen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H. des Preises werden nach Aufbau, der Rest nach
Abbau vergütet.
Verkehrslenkungstafel, Rechteck, H x B 1600 x 1250 mm.
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2.
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2,00 m.
5 St .................... ....................
01.04.0014 105 0621 20501
Verkehrsschild vorhalten
wie Vorposition
Verkehrsschild vorhalten, warten und instand setzen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben.
210 Std .................... ....................
01.04.0015 105 0621 405012101
Absp.g.,Warneinr. aufb. u. abb.
Schr.bake eins.*Typ RA2
eins. Dauerlicht*Versorg. Wahl AN
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf-
bauen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, In-
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau, der Rest nach Abbau vergütet.
Schraffenbake Größe 1000 x 250 mm einseitig.
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2.
Mit 1 Richtstrahler einseitig, gelbes Dauerlicht, WL1.
Energieversorgung nach Wahl des AN.
10 St .................... ....................
01.04.0016 105 0621 41001
Absp.g.,Warneinr. vorhalten
wie Vorposition
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten, warten,
instand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle wird ge-
sondert vergütet.
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition
beschrieben.
420 Std .................... ....................
01.04.0017 105 0621 42099
Absperrger. oder Warneinr. umsetzen
Übertrag: ....................
[Seite 67]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 67 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Absperrgerät oder Warneinrichtung innerhalb des Ar-
beitsstellenbereiches umsetzen. Vorübergehende Ver-
kehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Absperrgerät oder Warneinrichtung der OZ '02.01.0160'
10 St .................... ....................
01.04.0018 105 0621 405012000
Absp.g.,Warneinr. aufb. u. abb.
Schr.bake eins.*Typ RA2
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf-
bauen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, In-
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau, der Rest nach Abbau vergütet.
Schraffenbake Größe 1000 x 250 mm einseitig.
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2.
5 St .................... ....................
01.04.0019 105 0621 41001
Absp.g.,Warneinr. vorhalten
wie Vorposition
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten, warten,
instand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle wird ge-
sondert vergütet.
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition
beschrieben.
210 Std .................... ....................
01.04.0020 105 0621 425
Aufbaulichtanlage aufb. und abb.
Aufbaulichtanlage nach Unterlagen des AG betriebsfertig
aufbauen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung,
Instandsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau, der Rest nach Abbau vergütet.
10 St .................... ....................
01.04.0021 105 0621 43001
Aufbaulichtanlage vorhalten
wie Vorposition
Aufbaulichtanlage vorhalten, warten, instand setzen und
betreiben. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Aufbaulichtanlage wie in Vorposition beschrieben.
420 Std .................... ....................
01.04.0022 105 0621 405052000
Absp.g.,Warneinr. aufb. u. abb.
Abspsch. 250x2000*Typ RA2
Übertrag: ....................
[Seite 68]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 68 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Absperrgerät oder Warneinrichtung betriebsfertig auf-
bauen und abbauen. Vorhalten, Kontrolle, Wartung, In-
standsetzung und Betreiben werden gesondert vergütet.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
70 v. H. des Preises werden nach betriebsfertigem Auf-
bau, der Rest nach Abbau vergütet.
Absperrschranke Größe 250 x 2000 mm mit Aufstellvor-
richtung.
Mit retroreflektierender Folie Klasse RA2.
25 St .................... ....................
01.04.0023 105 0621 41001
Absp.g.,Warneinr. vorhalten
wie Vorposition
Absperrgerät oder Warneinrichtung vorhalten, warten,
instand setzen und betreiben. Vorübergehende Verkehrs-
sicherungsmaßnahmen durchführen. Die Kontrolle wird ge-
sondert vergütet.
Absperrgerät oder Warneinrichtung wie in Vorposition
beschrieben.
1050 Std .................... ....................
01.04.0024 Verkehrsschild herstellen, aufbauen u. abbauen
Größe 300x500mm Typ RA2flachHöhe 2,00 m
Verkehrsschild nach Unterlagen des AG herstellen, aufbauen und abbauen.
Vorhalten, Kontrolle, Wartung und Instandsetzung werden gesondert vergütet.
Aufstellvorrichtung nach statischen Erforder-
nissen. Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen
durchführen. 70 v. H. des Preises werden nach Aufbau,
der Rest nach Abbau vergütet.
Verkehrsschild
Größe Rechteck B x H = 300 x 500 mm.
Retroreflektierend mit Folie Klasse RA2.
Schild = flach.
Aufstellhöhe über der Verkehrsfläche = 2,00 m.
3 St .................... ....................
01.04.0025 105 0621 20501
Verkehrsschild vorhalten
wie Vorposition
Verkehrsschild vorhalten, warten und instand setzen.
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführen.
Die Kontrolle wird gesondert vergütet.
Verkehrsschild wie in Vorposition beschrieben.
126 Std .................... ....................
01.04.0026 105 0621 2102231
Verkehrsschild verändern
Schild Größe 2*Höhe über 2,00 m
a./i.Kraft setzen*mob.Auskreuzvorr.
Übertrag: ....................
[Seite 69]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 69 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Vorhandenes Verkehrsschild verändern, vorhalten, warten
und instand setzen. Vorübergehende Verkehrssicherungs-
maßnahmen durchführen. Die Kontrolle wird gesondert
vergütet.
Verkehrsschild Größe 2.
Neben der Fahrbahn. Aufstellhöhe über 2,00 m.
Verkehrsschild berührungslos außer Kraft und wieder in
Kraft setzen.
Verkehrsschild außer Kraft setzen mit mobiler Auskreuz-
vorrichtung.
20 St .................... ....................
01.04 Verkehrssicherung ....................
[Seite 70]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 70 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01.05 Kampfmittelsondierung
01.05.0001 Aushubüberwachung
Bauaushubüberwachung durch einen / mehrere Befähigungscheininhaber je
nach Baufortschritt entsprechend § 20 Sprengstoffgesetz und der Munitions-
fachkräfte bei den Erdarbeiten, Sohlendetektion mit Gradiometer, soweit ent-
sprechend der örtlichen Situation möglich.
Sowie die An- und Abfahrt von Räumpersonal mit dem Einsatzfahrzeug inkl.
sonstiger Nebenkosten. Gestellung von Gradiometer und Verbrauchsmaterial.
1 d .................... ....................
01.05.0002 Freilegen und Bergen von Verdachtspunkten, Tiefe bis 1,0 m
Freilegen und Bergen von Verdachtspunkten, Tiefe bis 1,0 m Handschachtung
mit der gebotenen Vorsicht für das Aufsuchen von Kampfmitteln in den Boden-
klassen 2 - 5 nach DIN 18300. Breite 2,50 m, Länge 2,00 m, Tiefe bis 1,00 m.
Der Boden ist vorsichtig auszuheben, angetroffene Funde sind den Behörden
anzuzeigen und in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst freizule-
gen. Anschließend ist die Baugrube zu verfüllen und lagenweise zu verdichten.
Einrichtung der erforderlichen Geräte und Maschinen, Erschwernisse, Verbau
der Baugrubenwände, die Wasserhaltung, die Abstimmung mit dem Kampfmit-
telräumdienst und Wartezeiten sind in diese Position einzukalkulieren.
2 St .................... ....................
01.05.0003 Stillstandskosten für Kampfmittelbergung
Während der Kampfmittelbergung für die gesamte Baustelle. Einzurechnen sind
alle laufenden Maschinen inkl. Betriebskosten (z.B. Wasserhaltung), Stillstands-
kosten für sämtliche Maschinen auf der Baustelle, die Vorhaltung der Sperrung
inkl. der erforderlichen Beschilderung, die Vorhaltung der Baustelleneinrichtung
und die Aufrechterhaltung der Fahrbahnprovisorien für den Anliegerverkehr.
1 d .................... ....................
01.05.0004 Anmeldung
Anmeldung der Arbeiten der Kampfmitteluntersuchung bei den zutändigen Äm-
tern und Behörden.
psch ....................
01.05.0005 Dokumentation
Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse der Bauaushubüberwachung
und möglicher Sondierungen der Arbeitssohlen. Erstellung der erforderlichen
Unterlagen für den Kampfmittelräumdienst des Landes.
psch ....................
01.05 Kampfmittelsondierung ....................
[Seite 71]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 71 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
01.06 Stundenlohnarbeiten
Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten und Zulagen zu
Arbeitsstunden
Ausführung der Stundenlohnarbeiten nur auf ausdrückliche An-
ordnung des AG.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämt-
liche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn ein-
schließlich vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen
für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und
dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für
Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsar-
beit werden gesondert vergütet.
Stundenlohnarbeiten sind grundsätzlich im Bautagesbericht zu
vermerken. Hierbei ist die Tätigkeit und der Anordnende festzuhal-
ten. Die Stundenlohnzettel sind dem AG unverzüglich zur Geneh-
migung bzw. Bestätigung einzureichen.
01.06.0001 Verrechnungssatz Arbeitskraft über alle Berufsgruppen
Der anzubietende Verrechnungssatz für eine Arbeitskraft gilt für A L L E auf der
Baustelle zum Einsatz kommenden Bauhandwerker einschl. Polier bzw.
Vorarbeiter, egal welcher speziellen Berufsgruppe er angehört.
Der anzubietende Stundensatz ist ein kalkulativer Mittellohn.
10 h .................... ....................
01.06.0002 Vermessungstrupp
Vermessungstrupp einschl. Personal, Geräten, vorbereitenden Arbeiten,
Messung und Dokumentation der Messung mit Übergabe der
Vermessungsunterlagen an den AG.
Abgerechnet wird die tatsächliche Messzeit auf der Baustelle. Vorbereitende
und nachbereitende Arbeiten sind in den EP einzurechnen und werden nicht
gesondert berechnet.
15 h .................... ....................
Baugeräte
Baugeräte
Die nachfolgenden Stundensätze sind einschl. Bedienung der
Baumaschinen, soweit in der Position nichts anderes vermerkt ist.
Der Verrechnungssatz für das jeweilige Gerät umfasst sämtliche
Aufwendungen für den Einsatz, insbesondere Gerätevorhalte- und
Betriebsstoffkosten sowie sämtliche Zuschläge einschließlich der
Kosten für das Bedienungspersonal. Der Verrechnungssatz gilt für
das zum Zeitpunkt des Abrufs einsatzbereite auf der Baustelle be-
Übertrag: ....................
[Seite 72]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 72 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
findliche Baugerät.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden.
01.06.0003 Radbagger
Radbagger in verschiedenen Ausführungen. Arbeiten auf Anordnung des AG
ausführen.
5 h .................... ....................
01.06.0004 Frontlader
Frontlader in verschiedenen Ausführungen. Arbeiten auf Anordnung des AG
ausführen.
5 h .................... ....................
01.06.0005 Minibagger
Minibagger in verschiedenen Ausführungen. Arbeiten auf Anordnung des AG
ausführen.
5 h .................... ....................
01.06.0006 Flächenrüttler (Rüttelverdichter)
Flächenrüttler (Rüttelverdichter) in verschiedenen Ausführungen. Arbeiten auf
Anordnung des AG ausführen.
5 h .................... ....................
01.06.0007 Vibrationswalze
Vibrationswalze in verschiedenen Ausführungen. Arbeiten auf Anordnung des
AG ausführen.
5 h .................... ....................
Fahrzeuge und Anhänger
Fahrzeuge und Anhänger
Der Verrechnungssatz für den jeweiligen LKW umfasst sämtliche
Aufwendungen für den Einsatz des LKW, insbesondere
Gerätevorhalte- und Betriebsstoffkosten sowie sämtliche
Zuschläge einschließlich der Kosten für den Fahrer.
Der Verrechnungssatz gilt für das zum Zeitpunkt des Abrufs
einsatzbereite auf der Baustelle befindliche Fahrzeug.
Vergütet werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nach
der tatsächlichen Nutzung des jeweiligen LKW (ohne Erhöhung
der Nutzlaststufe für Sonderfahrzeuge).
01.06.0008 LKW-Kipper, ca. 8 t Nutzlast
Stundenlohnarbeiten durch Lastkraftwagen auf Anordnung des AG ausführen,
wie vor beschrieben.
LKW-Kipper mit Allradantrieb, ca. 8 t Nutzlast.
5 h .................... ....................
01.06.0009 LkW-Kipper, ca. 12 t Nutzlast
wie vor, jedoch LKW-Kipper mit Allradantrieb, ca. 12 t Nutzlast.
5 h .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 73]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 73 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
01.06.0010 Kleintransporter, ca 1,5 t Nutzlast
wie vor, jedoch Kleintransporter, ca. 1,5 t Nutzlast.
5 h .................... ....................
01.06 Stundenlohnarbeiten ....................
01 Gewerk 1: Allgemeine Arbeiten ....................
[Seite 74]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 74 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02 Gewerk 2: Brücke - Rückbau und Instandsetzung
02.01 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen
Hinweis zu den folgenden Positionen
Hinweise zu den Pos. 02.01.0001 bis 02.01.0005
Die in den folgenden Positionen beschriebene Schutzeinrichtung bezieht sich
auf eine Schutzeinhausung,
um im Fall ungeeigneter Witterung, die UHPC-Betonarbeiten und die Abdich-
tungsarbeiten im Gleistrog unabhängig vom Wetter durchführen zu können.
02.01.0001 124 1124 9211910
Schutzeinrichtung bereitstellen
Überbau*
Beleuchtung
Witterungsbedingte Schutzeinrichtung entsprechend sta-
tischen, konstruktiven, sicherheitstechnischen, ausrüs-
tungstechnischen und umwelttechnischen Erfordernissen
nach Unterlagen des AG bereitstellen. Zur Baustelle an-
fahren, abladen, wieder aufladen und von der Baustelle
abfahren.
Schutzeinrichtung bei Nichteinsatz vorhalten, einset-
zen, vorhalten, unterhalten und betreiben wird geson-
dert vergütet.
Bauteil = Überbau.
Grundfläche '400 m2'
Schutzeinrichtung mit Beleuchtung.
psch ....................
02.01.0002 124 1124 925
Schutzeinrichtung einsetzen
Schutzeinrichtung einsetzen nach Unterlagen des AG.
Witterungsbedingte Schutzeinrichtung auf der Baustelle
aufstellen, entsprechend dem Arbeitsvorgang umsetzen
und abbauen.
psch ....................
02.01.0003 124 1124 928
Schutzeinr. vorh.,unterh.,betreib.
Schutzeinrichtung betriebsbereit vorhalten, unterhalten
und betreiben nach Unterlagen des AG. Außer den vollen
Monaten werden Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Ein-
heitspreises vergütet.
1,5 Mt .................... ....................
02.01.0004 Schutzeinrichtung umsetzen
wie Vorposition
Witterungsbedingte Schutzeinrichtung einmalig
umsetzen
Schutzeinrichtung wie in Vorposition beschrieben.
Bei Wahl einer kleineren Schutzeinhausung ist
das mehrfache Umsetzen in diese Position mit
einzukalkulieren.
psch ....................
02.01.0005 124 1124 923
Übertrag: ....................
[Seite 75]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 75 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Schutzeinr. b. Nichteinsatz vorhal.
Witterungsbedingte Schutzeinrichtung bei Nichteinsatz
auf der Baustelle gemäß zeitlichen Vorgaben nach Unter-
lagen des AG vorhalten. Außer den vollen Monaten werden
Teilzeiten nach Tagen zu 1/30 des Einheitspreises ver-
gütet.
1,5 Mt .................... ....................
02.01.0006 Sicherungsposten für Arbeiten über der Bahn stellen
Stundenverrechnungssatz für Sicherungsposten (Sipo).
Abgerechnet werden die tatsächlich geleisteten
Arbeitsstunden.
Der Verrechnungssatz beinhaltet sämtliche Aufwendungen
einschl. Nebenkosten für unterbrochene Einsätze,
mehrmalige An- und Abfahrten innerhalb einer
Betra/Schicht, einsatzbereite Ausrüstung, Mobiltelefon,
Warnkleidung, tragbare Signale etc.
Der ausführende Sicherungsposten muss eine Zulassung
der DB besitzen. Diese ist rechtzeitig vor Ausführung
der Leistung dem AG vorzulegen.
40 h .................... ....................
02.01.0007 Zuschlag Sipo Nachtarbeit (Zul.)
Zuschläge zum Stundenverrechnungssatz Sicherungsposten
für:
- Nachtarbeit.
Als Nachtarbeit zählt die Arbeitszeit zwischen 22:00 und
06:00 Uhr.
Zulage zur OZ 02.01.0006.
30 h .................... ....................
02.01.0008 Zuschlag Sipo Feiertagsarbeit (Zul.)
Zuschläge zum Stundenverrechnungssatz Sicherungsposten
für:
- Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
Zulage zur OZ 02.01.0006.
20 h .................... ....................
02.01.0009 Einsatz Sicherungsaufsicht
Stundenverrechnungssatz je Arbeitsstunde, Sicherungsaufsicht.
40 h .................... ....................
02.01.0010 Zuschlag Sicherungsaufsicht, Nachtarbeit (Zul.)
Zuschläge zum Stundenverrechnungssatz Sicherungsaufsicht
für:
- Nachtarbeit.
Als Nachtarbeit zählt die Arbeitszeit zwischen 22:00 und
06:00 Uhr.
Zulage zur OZ 02.01.0009.
30 h .................... ....................
02.01.0011 Zuschlag Sicherungsaufsicht Feiertagsarbeit (Zul.)
Übertrag: ....................
[Seite 76]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 76 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Zuschläge zum Stundenverrechnungssatz Sicherungsaufsicht
für:
- Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.
Zulage zur OZ 02.01.0009.
20 h .................... ....................
02.01.0012 Signalisierung: Sh2-Signale
Schutzhaltsignal (Sh2) als Tages- und Nachtzeichen auf- und abbauen, ein-
schließlich An- und Abtransport, ggf. umsetzen bzw. temporäre Herstellung der
Profilfreiheit, vorhalten, betreiben, ggf. außer- und wieder in Betrieb setzen.
Einschl. Betriebsstoffe und Energieversorgung.
Umfang der Signalisierungsmaßnahme:
Signalisierung aller für die Durchführung der Baumaßnahme gesperrten Gleise,
während der zeitlichen Vorgaben, in denen Gleissperrungen erforderlich sind.
psch ....................
02.01.0013 Mobiles Brückenuntersichtsgerät
Mobiles Brückenuntersichtsgerät für die Demontage des Berührungsschutzes
anfahren, vorhalten, unterhalten, umsetzen und abfahren.
Auswahl des Brückenbesichtigungsgerätes entsprechend den geometrischen
sowie den sicherheits- und gesundheitsschutztechnischen Erfordernissen.
Einschl. dem erforderlichen Bedienpersonal.
Arbeiten bei Nacht.
6 d .................... ....................
02.01.0014 Ortung Querspannglieder
Ortung Querspannglieder mit geeignetem Gerät.
Spanngliedtiefe 10 bis 20 cm.
Markierung der Spannglieder am Kappengesims.
Ortung nach Rückbau Asphalt und vor Herstellung
Kappenbeton.
psch ....................
02.01 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen ....................
[Seite 77]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 77 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.02 Technische Bearbeitung
02.02.0001 101 0919 61011
Ausführungszeichnungen herstellen
Bauwerk*4-fach
Ausführungszeichnungen herstellen.
Ausführungszeichnungen für Bauwerk.
Ausführungszeichnungen 4-fach liefern.
psch ....................
02.02.0002 Werkstattplanung Ausstattung
Werkstattplanung für Austattung des Bauwerks
dieses LV-Abschnitts wie z.B. für folgende Bauteile:
- Fahrbahnübergangskonstruktionen,
- Geländer,
- Berührungsschutz
nach ZTV-ING Teil 1, Abs. 2 anfertigen und gem.
Baubeschreibung liefern.
psch ....................
02.02.0003 Technische Bearbeitung ÜKO / Arbeitsvorbereitung
Technische Bearbeitung für Detail- und Sonderlösungen der Belagsdehn-
fuge.
Erstellung von Materiallisten.
Bestellung und Kommissionierung der Materialien. -Arbeitsvorberei-
tung.
psch ....................
02.02.0004 Nachweise Betoneigenschaften liefern
Lieferung einer Erstprüfung und sämtlicher in der
Baubeschreibung geforderten Nachweise zum verwendeten
Material inklusive zusätzlicher Nachweise für Frost-Tausalz-
Beständigkeit XF 4 und Einbau im Gefälle > 2% liefern und
dem AG zur Freigabe vorlegen.
Inklusive dem Anlegen von Probeflächen im erforderlichen
Umfang. (z.B. Nachweis Gefälle)
Alle Nachweise sind gemäß der Regelungen der SIA 2052 zu
erbringen.
psch ....................
02.02.0005 Eigenüberwachung nach SIA 2052 durchführen
Eigenüberwachung gemäß Baubeschreibung und
nach SIA 2052 durchführen.
Der genaue Überwachungsumfang ist vorher mit dem AG
abzustimmen.
psch ....................
02.02.0006 101 0919 61511110011
Bestandunterlagen liefern
Standsich.Nachw.*Bestzeichn.mik.
Be.üb.zeichn. CAD*Best.daten SIB
Stückl.Beschflä.*Kor.schutz CAD
Bestandsunterlagen liefern, bestehend aus
Standsicherheitsnachweis, der entsprechend dem Prüf-
und Genehmigungsverfahren berichtigt wurde, als farbige
Übertrag: ....................
[Seite 78]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 78 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
PDF-Datei mit Lesezeichen auf Datenträger, einschlie-
ßlich Inhaltsverzeichnis.
Ausführungszeichnungen, die entsprechend dem Prüf- und
Genehmigungsverfahren und der Bauausführung berichtigt
wurden, als Pause 1-fach, als Mikrofilmaufnahmen in
Mikrofilmlochkarte 1-fach, ungelocht, als Rasterformat
TIFF G4 auf Datenträger mit Zeichnungsverzeichnissen.
Bestandsübersichtszeichnungen als Pause 1-fach, im CAD
Originalformat mit Definitionsdatei auf Datenträger
sowie als DXF-Datei auf Datenträger.
Bestandsdaten gemäß Anweisung Straßeninformationsbank,
Teilsystem Bauwerksdaten, mit einem Erfassungsprogramm
auf der Datenbasis der ASB-ING erfasst auf Datenträger
sowie Bauwerksbuch als Pause 1-fach.
Stücklisten einschließlich Mengen- und Beschich-
tungsflächenberechnung als Pause 1-fach sowie als PDF-
Datei auf Datenträger.
Korrosionsschutzpläne im CAD Originalformat mit Defini-
tionsdatei auf Datenträger sowie als DXF-Datei auf Da-
tenträger.
psch ....................
02.02.0007 Messprogramme Ingenieurbauwerk
Die vermessungstechnischen Leistungen im Rahmen
der Herstellung der instandsetzungsarbeiten.
Bauwerksbezeichnung = Berliner Brücke Kassel
für Absteckungen, Vermessungstechnische
Eigenüberwachung und Fortlaufende Bestandserfassung
sind in Messprogrammen detailliert zu beschreiben.
Die Mindestanforderungen ergeben sich aus der
Baubeschreibung.
psch ....................
02.02 Technische Bearbeitung ....................
[Seite 79]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 79 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.03 Rückbau
Asphaltbefestigungen
02.03.0001 113 0723 0382115
Asphaltbefestigung trennen
Anbauber. quer*schneiden
Abtr.n.Unterl. AG*Dicke ü. 18-24 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
im Anbaubereich quer zur Fahrbahnachse,
Trennen durch Schneiden.
Asphaltunterlage nach Unterlagen des AG abtreppen.
Dicke der Asphaltbefestigung über 18 bis 24 cm.
20 m .................... ....................
02.03.0002 113 0723 0389103
Asphaltbefestigung trennen
*schneiden
Dicke ü. 6-12 cm
Asphaltbefestigung geradlinig trennen.
Bereich 'Geh- und Radwege'
Trennen durch Schneiden.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 bis 12 cm.
20 m .................... ....................
Hinweis zu den Folgepositionen:
Gemäß Gutachten der Voruntersuchung kann für den Asphalt und die Dich-
tungsschicht vom Abfallschlüssel 170302 ausgegangen werden.
02.03.0003 113 0723 02810503103
Asphaltbefestigung aufnehmen
Fahrbahn*Dicke ü. 18-24 cm
Tiefe ü. 20-30 cm*Länge max. 25 cm
Aufbr. Verw. AN
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.
Fläche = Fahrbahn.
Dicke der Asphaltbefestigung über 18 cm bis 24 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 20 bis 30 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
25 cm.
Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
30 m² .................... ....................
02.03.0004 113 0723 02850322103
Asphaltbefestigung aufnehmen
Geh- und Radwege*Dicke ü. 6-12 cm
Dicke ü. 10-20 cm*Tiefe ü. 10-20 cm
Länge max. 25 cm*Aufbr. Verw. AN
Übertrag: ....................
[Seite 80]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 80 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Asphaltbefestigung aufbrechen und aufnehmen.
Fläche = Geh- und Radwege.
Dicke der Asphaltbefestigung über 6 cm bis 12 cm.
Dicke der gebundenen Befestigung über 10 bis 20 cm.
Gesamtaufbruchtiefe über 10 bis 20 cm.
Aufbruchstücke zerkleinern, Kantenlängen höchstens
25 cm.
Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
22 m² .................... ....................
02.03.0005 113 0723 00551421610
Asphalt fräsen
ADS zw.Kappen*Gussasphalt
Tiefe ü.4,5-6 cm*Bauwerk mit Kappe
Fahrbahn*Breite über 200cm
Fräsasph. verw.
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. Anschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen. Der Schnittlinien-
abstand darf maximal 15 mm betragen.
Asphaltdeckschicht zwischen den Kappen.
Asphaltdeckschicht = Gussasphalt.
Frästiefe über 4,5 bis 6 cm.
Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an
Kappen oder Fugen.
Fläche = Fahrbahn.
Breite der Fläche über 200 cm.
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerten.
260 m² .................... ....................
02.03.0006 113 0723 00511425610
Asphalt fräsen
ADSGussasphaltTiefe ü.4,5-6 cm
Bauwerk mit Kappe*Geh- und Radwege
Breite über 200cm*Fräsasph. verw.
Asphalt fräsen und Fräsgut aufnehmen. Anschlusskante
geradlinig auf Frästiefe herstellen. Der Schnittlinien-
abstand darf maximal 15 mm betragen.
Asphaltdeckschicht.
Asphaltdeckschicht = Gussasphalt.
Frästiefe über 4,5 bis 6 cm.
Auf Bauwerk mit Erschwernissen infolge Arbeiten bis an
Kappen oder Fugen.
Fläche = Geh- und Radwege.
Breite der Fläche über 200 cm.
Fräsasphalt nach Wahl des AN verwerten.
300 m² .................... ....................
02.03.0007 118 1022 013912101
Beton abbrechen
*Unbewehrter Beton
C12/15 bis C20/25*Ohne Sprengen
Verwerten
Übertrag: ....................
[Seite 81]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 81 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Beton nach Unterlagen des AG abbrechen.
Bauteil 'Magerbeton unter Kappenbelag (d=5,0cm).'
Material = Unbewehrter Beton.
Druckfestigkeitsklasse über C12/15 bis C20/25.
Abbruch ohne Sprengen.
Abbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
14 m³ .................... ....................
Pflaster, Platten, Borde
02.03.0008 115 0723 011311201
Pflasterd.m.Betonpfl.-steinen aufn.
10 cm dick*ungeb. Fugenmat.
ungeb. Bettung*Steine lagern
Pflaster säubern
Pflasterdecke mit Pflastersteinen aus Beton aufnehmen.
Aufnehmen der Tragschicht wird gesondert vergütet.
Pflasterstein ca. 10 cm dick.
Mit Fugenfüllung aus ungebundenem Fugenmaterial.
Bettung aus ungebundenem Bettungsmaterial.
Steine innerhalb der Baustelle fördern und lagern.
Übriges Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
Pflastersteine säubern.
20 m² .................... ....................
02.03.0009 115 0723 031110200
Bordstein aufnehmen.
Hochbord Beton*Fund. bis 10 cm
alles Verw. AN
Bordstein aufnehmen.
Bordstein = Hoch- und Rundbordstein aus Beton, Breite
bis 18 cm, Höhe bis 30 cm.
Fundament aus Beton, bis 10 cm dick, aufbrechen.
Sämtliche Steine und übriges Aufbruchgut nach Wahl des
AN verwerten.
80 m .................... ....................
02.03.0010 115 0723 036311101
Streifen/Rinne aus Betonst. aufn.
ü. 10-12 cm dick*Breite bis 20 cm
Fugenmörtel*Fund.beton bis 10
Verwertung AN
Streifen oder Rinne mit Pflastersteinen aus Beton auf-
nehmen. Aufbruch der Tragschicht wird gesondert
vergütet.
Pflasterstein über 10 bis 12 cm dick.
Breite des Streifens/der Rinne bis 20 cm.
Mit Fugenfüllung aus hydraulisch gebundenem Fu-
genmörtel.
Fundament aus Beton/Mörtel, bis 10 cm dick, aufbrechen.
Steine und Aufbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
9 m .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 82]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 82 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Beton, Abdichtung
02.03.0011 118 1022 013434911
Beton abbrechen
Überbau*Stahlbeton
Über C35/45*
Bew. erhalten*Verwerten
Beton nach Unterlagen des AG abbrechen.
Bauteil = Überbau.
Material = Stahlbeton.
Druckfestigkeitsklasse über C35/45.
Abbruch 'Teilabbruch Konsole bewehrungserhaltend
mittels leichtem Gerät stemmen, schneiden oder fräsen.'
Anschlussbewehrung erhalten.
Abbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
0,8 m³ .................... ....................
Hinweis zur Folgeposition:
Die folgende Position "Beton abbrechen" bezieht sich auf
die 'Fugensteine', die als oberer Abschluss des Widerlagers
den Asphaltbelag vom Überbau im Fahrbahnbereich trennen.
02.03.0012 118 1022 013234101
Beton abbrechen
Widerlager*Stahlbeton
Über C35/45*Ohne Sprengen
Verwerten
Beton nach Unterlagen des AG abbrechen.
Bauteil = Widerlager.
Material = Stahlbeton.
Druckfestigkeitsklasse über C35/45.
Abbruch ohne Sprengen.
Abbruchgut nach Wahl des AN verwerten.
0,9 m³ .................... ....................
02.03.0013 124 1124 10804110351
Betonunterlage vorbereiten
Überbau*Oberfl. waager.
Teilflächen*fräsen/strahlen
Abtrag ü. 0,5-1cm*entsorgen
Betonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. Vor-
bereitete Flächen säubern.
Bauteil = Überbau.
Oberfläche waagerecht bis 20 v.H. geneigt.
Ausführung in Teilflächen.
Vorbereitungsverfahren = Betonunterlage fräsen und
strahlen.
Beton abtragen, Abtragstiefe über 0,5 bis 1 cm.
Abfall entsorgen.
260 m² .................... ....................
02.03.0014 124 1124 10807110511
Übertrag: ....................
[Seite 83]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 83 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Betonunterlage vorbereiten
Kappe*Oberfl. waager.
Teilflächen*strahlen/absaugen
abtr. von Besch.*entsorgen
Betonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. Vor-
bereitete Flächen säubern.
Bauteil = Kappe.
Oberfläche waagerecht bis 20 v.H. geneigt.
Ausführung in Teilflächen.
Vorbereitungsverfahren = Betonunterlage mit festen
Strahlmitteln strahlen bei gleichzeitigem Absaugen.
Beschichtungen, Voranstrich und Nachbehandlungsfilme
sowie Verunreinigungen entfernen.
Abfall entsorgen.
300 m² .................... ....................
02.03.0015 124 1124 10899110511
Betonunterlage vorbereiten
Gleistrog*Oberfl. waager.
Teilflächen*strahlen/absaugen
abtr. von Besch.*entsorgen
Betonunterlage nach Unterlagen des AG vorbereiten. Vor-
bereitete Flächen säubern.
Bauteil 'Gleistrog. '
Oberfläche waagerecht bis 20 v.H. geneigt.
Ausführung in Teilflächen.
Vorbereitungsverfahren = Betonunterlage mit festen
Strahlmitteln strahlen bei gleichzeitigem Absaugen.
Beschichtungen, Voranstrich und Nachbehandlungsfilme
sowie Verunreinigungen entfernen.
Abfall entsorgen.
200 m² .................... ....................
Hinweis zu den Folgepositionen:
Zu OZ 02.03.0016 und 02.03.0017:
Asphalt- und Bitumenreste auf der Abdichtung sind mit aufzunehmen und zu
entsorgen.
Zu OZ 02.01.0016:
Zudem ist davon auszugehen, dass die flächig verlegte Bitumenschweißbahn
eine Alukaschierung besitzt.
Der daraus entstehende Mehraufwand und die zusätzlichen Entsorgungskosten
sind in die Folgepositionen "Abdichtung aufnehmen" einzukalkulieren.
02.03.0016 123 0324 00391010101
Abdichtung aufnehmen
zwischen Kappen*Schweißbahn
Gussasphalt*Teilflächen
Verwerten
Übertrag: ....................
[Seite 84]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 84 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abdichtung nach Unterlagen des AG aufnehmen. Erforder-
liche Trennschnitte herstellen.
Abdichtung auf 'Überbau zwischen den Kappen einschließlich Gleistrog. '
Dichtungsschicht = Bitumen-Schweißbahn 1-lagig.
Schutzschicht = Gussasphalt.
Ausführung in Teilflächen.
Ausgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten.
460 m² .................... ....................
02.03.0017 123 0324 00321110101
Abdichtung aufnehmen
Unter Kappen*Schweißbahn
Schutzl.+Verstär.*Gussasphalt
Teilflächen*Verwerten
Abdichtung nach Unterlagen des AG aufnehmen. Erforder-
liche Trennschnitte herstellen.
Abdichtung auf Überbau im Kappenbereich.
Dichtungsschicht = Bitumen-Schweißbahn 1-lagig.
Schutzlage aus Bitumendachbahn einschl. Verstärkungs-
streifen.
Schutzschicht = Gussasphalt.
Ausführung in Teilflächen.
Ausgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten.
300 m² .................... ....................
02.03.0018 Fugenfüllung entfernen
Breite 10-15 mmausschneiden
Teilabschnitte*Verwerten
Fugenfüllung entfernen.
Fuge zwischen Asphalt und Schrammbord
Fugenfüllung bituminöse Fugenfüllung
Fugenflanken Asphalt und Beton
Fugenbreite über 10 bis 15 mm.
Fülltiefe 5 cm
Fugenfüllung ausschneiden mit beidseitigem Flanken-
schnitt.
Ausführung in Teilabschnitten.
Ausgebaute Stoffe nach Wahl des AN verwerten.
73 m .................... ....................
02.03.0019 Trennschnitte in Beton
Schneiden der vorhandenen Betonschicht einschl. Bewehrung für den erforderli-
chen Fugenraum im Brücken- und Flügelkappenbereich. Schnitttiefe 5-9 cm.
Abgerechnet wird die Einzellänge der Trennschnitte.
4 m .................... ....................
02.03.0020 Abbruch Beton im Kappenbereich
Abbruch des vorhandenen Kappenbetons für ÜKO-Einbau zur Herstellung des
erforderlichen Fugenraums im Brücken- und Flügelkappenbereich. Entfernen
des Aufbruchs und der Brückenabdichtung.
Trennschnitte werden gesondert vergütet.
Entsorgung außerhalb der Baustelle nach Wahl des AN.
Abfallschlüssel: 170101
0,1 m³ .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 85]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 85 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ausstattung
Hinweis zu den folgenden Positionen
02.01.0210 und 02.01.0230:
Der bestehende Berührungsschutz kann erst nach Herstellung des neuen Be-
rührungsschutzes, im Rahmen einer DB-Sperrpause, zurückgebaut werden.
Das bestehende Geländer wird sukzessive parallel zur Neuherstellung des Ge-
länders / Berührungsschutzes zurückgebaut.
02.03.0021 121 1124 3031119
Geländer abbauen
BrückeStahlH = 1000 mm
Geländer nach Unterlagen des AG abbauen und nach Wahl
des AN verwerten.
Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen den
Achsen der Endpfosten bzw. Endstäbe.
Geländer für Brücke.
Baustoff = Stahl.
Höhe des Geländers 1000 mm.
Pfosten 'auf OK Beton abtrennen, Kanten glätten und beschichten.'
110 m .................... ....................
02.03.0022 Aussparungen der Pfosten im Beton verfüllen
Aussparungen der Pfosten im Beton mit geeignetem Material verfüllen.
Die erforderlichen Unterlagen zum Material sind dem AG / BÜ zur Zustimmung
vorzulegen.
52 St .................... ....................
02.03.0023 Berührungsschutz abbauen
BrückeStahlB = 3900 mm
Berührungsschutz nach Unterlagen des AG abbauen
und nach Wahl des AN verwerten.
Abrechnung nach Länge des Berührungsschutzes zwischen
den Achsen der Endpfosten bzw. Endstäbe.
Baustoff = Stahl.
Breite des Berührungsschutzes B = 3900 mm
Pfosten abtrennen
70 m .................... ....................
02.03 Rückbau ....................
[Seite 86]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 86 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.04 Erdarbeiten
02.04.0001 Baugrube herstellen
freizul. BauwerkTiefe bis 1,25 m*Aushub verwert.AN
Baugrube nach Unterlagen des AG herstellen.
Schotter und Bodenhinterfüllung
Baugrube für freizulegendes Bauwerk.
Baugrubentiefe bis 1,25 m.
Aushub nach Wahl des AN verwerten.
Abrechnung gemäß Abtragsprofilen
25 m³ .................... ....................
02.04.0002 106 0324 610190301
Baust. lief. als BW-Hinterfüll.einb
Widerl./Flüglwd.*
Entwässerungsber.*Abrechng.Auftrag
Baustoff liefern und als Bauwerkshinterfüllung profil-
gerecht einbauen und verdichten.
Hinterfüllung für Widerlager und Flügelwand.
Baustoff 'Schotter 0/45.'
Entwässerungsbereich.
Abrechnung nach Auftragsprofilen.
25 m³ .................... ....................
02.04.0003 Schottertragschicht 0/45 Hartstein oder RC-Material
Schottertragschicht aus Hartstein oder Recyclingmaterial 0/45, 20 bis 50 cm
dick nach ZTV SoB-StB 20 in Straßen, Wege und Nebenflächen in nicht zusam-
menhängenden Teilflächen herstellen. Toleranz für Sollhöhe ± 2 cm. Als Recy-
clingmaterial ist ausschließlich ein Recycling-Baustoff der Klasse 1 (RC-1) der
Ersatzbaustoffverordnung zulässig. Die dafür erforderlichen Qualitätsnachweise
sind vorzulegen. Verformungsmodul EV2 min. 120 MN/m2. Abgerechnet wird
nach Auftragsprofilen;
17 m³ .................... ....................
02.04 Erdarbeiten ....................
[Seite 87]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 87 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.05 Gerüste, Baubehelfe
02.05.0001 Schutzeinrichtungen herstellen
ges. Bauwerk
Schutzeinrichtung für alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der
Bahngleise vor herabfallendem Material oder Gegenständen und zum Schutz
der Fußgängerbereiche herstellen und beseitigen, für den Zeitraum der eigenen
Leistung vorhalten und unterhalten.
Schutzeinrichtung für gesamtes Bauwerk.
Schutzeinrichtung zur Sicherung gegen herabfallende Teile.
Einrichtungen für Verkehrssicherung nach Unterlagen des
AG einbauen, vorhalten, unterhalten, betreiben und be-
seitigen.
psch ....................
02.05 Gerüste, Baubehelfe ....................
[Seite 88]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 88 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.06 Beton, Stahlbeton, Faserbeton
Hinweis zu den Positionen Ultrahochleistungsbeton
mit Faserverstärkung (UHFB)
Auf die Anforderungen an den UHFB und den Einbau
gemäß Baubeschreibung wird verwiesen.
Die Fahrbahnen sind in Teilflächen, gemäß Bauphasenplanung, herzustellen.
Hieraus entstehende Mehraufwendungen sind in die Positionen einzukalkulieren
und werden nicht gesondert vergütet.
02.06.0001 118 1022 21321
Betonstahl einbauen
Widerlager*BSt 500 S
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven
Erfordernissen einbauen.
Bauteil = Widerlager.
Stahlsorte BSt 500 S.
0,97 t .................... ....................
02.06.0002 118 1022 21352
Betonstahl einbauen
Kappe*BSt 500 M
Betonstahl entsprechend statischen und konstruktiven
Erfordernissen einbauen.
Bauteil = Kappe.
Stahlsorte BSt 500 M.
0,2 t .................... ....................
02.06.0003 118 1022 91802212115
Verbundanker herstellen
Widerlager*Stahlbeton
BSt 500 B*Länge 0,3-0,6 m
DU 12 mm*Mit Bohrloch
Epoxidharz
Verbundanker nach statischen und konstruktiven Erfor-
dernissen herstellen.
Bauteil = Widerlager.
Verbundanker in Stahlbeton.
Stahlsorte BSt 500 B.
Ankerlänge über 0,30 bis 0,60 m.
Anker-Durchmesser 12 mm.
Bohrloch herstellen.
Verfüllgut = Epoxidharz.
190 St .................... ....................
02.06.0004 UHFB einschließlich Schalung herstellen
Ultra-Hochleistungs-Faser-Beton (UHFB) einschließlich
Schalung nach Zeichnung herstellen.
Material: Ultra-Hochleistungs-Faser-Beton mit
Stahlfaserverstärkung.
Allgemeine Anforderungen nach SIA 2052:
Mittelwert der Würfeldruckfestigkeit: fUcm >= 120 N/mm²
Elastische Grenzzugfestigkeit (Biegezugfestigkeit): fUte >= 10
N/mm² (Ermittlung nach SIA2052 Anhang E: Biegezugprüfung)
Verfestigungskapazität: fUte/ fUtu >= 1,2
Übertrag: ....................
[Seite 89]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 89 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Mindestfasergehalt: 2,50 M.-%
Dehnung von UHFB bei Erreichen der Zugfestigkeit
(Verfestigung): eUtu >= 2,00 ‰
Mittelwert des Elastizitätsmoduls: EUm = 40.000 N/mm²
Endschwindmaß: es,∞ <= 0,60 ‰
Sonstige Anforderdungen gemäß Baubeschreibung
Liefern und als Ultra-thin Whitetopping auf
Konstruktionsbeton mit Rüttelbohle einbauen.
Fahrbahnbereich: Stärke der Platte 3,5 cm. Länge ca. 36,0 m Breite ca. 3,63 m.
Kappenbereich: Stärke der Platte 4,0 bis 6,0 cm (am Schrammbord 12,5 cm mit
Betonstahlmatte). Länge ca. 36,0 m
Breite ca. 3,47 m.
24 m³ .................... ....................
02.06.0005 Anschlüsse an Einbauteile und angrenzende Bauteile
herstellen. Raumfugen
Raumfuge herstellen an Einbauteilen und Bordsteinen
Flexible wasserabweisende Fugeneinlage 20 mm stark liefern
und einbauen. Höhe der Betonplatte 60 mm.
Oberen Bereich ca. 20 x 60 mm für spätere elastische
Verfugung freihalten oder nach Betonieren freischneiden.
Fugenwandungen gründliche Reinigen, Voranstrich mit
Haftvermittler aufbringen.
Fuge mit bituminösem Fugenverguss nach TL Fug-StB 15
in mehreren Lagen ausgießen (gemäß RiZ-Ing Dicht 9).
Einbauort = Schienentrog
Fugengröße ca. 20 x 60 mm
73 m .................... ....................
02.06.0006 Betonkanten 5 mm fasen
Betonkanten der UHFB-Platte nach dem Fugenschitt
umlaufend 5 mm abfasen. Ausführung durch Schleifen oder
Schneiden unter 45 Grad.
Erhöhter Verschleiß von Schleifscheiben oder Sägeblättern
wegen großer Härte des UHBF und Stahlfasern ist
einzukalkulieren.
73 m .................... ....................
02.06.0007 Splittmatrix 2,5 cm herstellen
Herstellen einer UHFB-Splittmatrix (Verschleißschicht) auf der
UHFB-Tragschicht mit der Schichtstärke von 25 mm.
Definition der Materialien:
- UHFB 1: UHFB-Tragschicht nach Baubeschreibung
- UHB/UHFB2: UHB/UHFB-Waschbeton nach SIA Merkblatt
2052 (2016), ohne Fasern.
Aufrauen der Schicht UHFB 1 (Tragschichtschicht) vor Einbau
der UHFB 2 (Verschleißschicht). Das Aufrauen erfolgt mit
Hochdruckwasserstrahlen (HDW) < 1`000 bar.
Eigenschaften UHFB 2: Hochfließfähiger, faserloser UHFB mit
eingemischtem Splitt 3/5 (PSV-Wert >= 58).
Es gelten die Anforderungen:
Elastizitätsmodul gemäß SN EN 12390-13. Abriebwiderstand
gemäss SN EN 13892-3. Mischung mit Zwangsmischer auf
der Baustelle nach Baubeschreibung.
Misch- und Dosieranleitung gemäß Produkthersteller. Der
Untergrund ist vorzunässen.
Übertrag: ....................
[Seite 90]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 90 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Liefern und Auftragen von Oberflächenverzögerer (ca. 2mm
Eindringtiefe). Die Nachbehandlung erfolgt mit Verzögerer und
das Abdecken mit Kunststofffolie sind einzurechnen.
Oberflächenbearbeitungen horizontaler Flächen: Abziehen und
glätten. Belag aus Baustofftyp UHB/UHFB 2 abziehen mit
Rüttelbohle mit anschließendem, glätten von Hand.
Waschbeton. Belag aus Baustofftyp UHB/UHFB 2 ,
Oberflächenverzögerer mit Wasserdruck bis 600 bar entfernen.
Optimaler Wasserdruck ist aufgrund des eingesetzten
Verzögerers zu bestimmen. Inkl. sämtlicher Gerätschaften,
Maschinen, Hilfskonstruktionen, etc.. Entfernung Restsplitt
nach der Nachbehandlung und nach dem Auswaschen von
nicht eingebundenem Splitt ist zu berücksichtigen.
Rauigkeit Rz >= 65 mym, gem. ZTV Beton-StB.
Rauigkeitsmessungen (mind. 8 St.) mit Sandflächenverfahren durchführen.
545 m² .................... ....................
Hinweis zur folgenden Position
Herstellung der Aussparung für den Fahrbahnübergang
ist in die folgende Position einzukalkulieren und wird
nicht gesondert vergütet.
02.06.0008 118 1022 31391590000
Bew. Beton einschl. Schalung herst.
*Stahlbeton
C35/45*
Bewehrten Beton einschließlich Schalung nach Unterlagen
des AG herstellen. Schalung vorhalten und beseitigen.
Bewehrung und Traggerüst der Bemessungsklasse B werden
gesondert vergütet.
Bauteil 'Stahlbetonbalken auf Widerlager.'
Art der Verwendung = Stahlbeton.
Druckfestigkeitsklasse C35/45.
Expositionsklasse 'XD3, XC4, XF4, XM1.'
7,5 m³ .................... ....................
02.06.0009 118 1022 3282101
Beton f. Sauberkeitsschicht herst.
C12/15X0Dicke min. 10 cm
Beton für Sauberkeitsschicht einschließlich ggf. erfor-
derlicher Schalung nach Unterlagen des AG herstellen.
Ggf. erforderliche Schalung vorhalten und beseitigen.
Druckfestigkeitsklasse C12/15.
Expositionsklasse X0.
Dicke min. 10 cm.
2,5 m² .................... ....................
02.06.0010 111 0321 344499330
Rohr einbauen
Widerlager*
*DN/ID 100
Länge ü. 50-75 cm
Übertrag: ....................
[Seite 91]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 91 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Rohr nach Unterlagen des AG einbauen.
Einbauort = Widerlager.
Verwendungszweck 'Sickerwasseröffnung'
Baustoff 'Kunststoffrohr, halbiert'
Rohr DN/ID 100.
Länge über 50 bis 75 cm.
2 St .................... ....................
02.06.0011 124 1124 308991201
Haftbrücke herstellen
*Oberfl.waager.
RM-Mörtel*Teilflächen
Haftbrücke auf vorbereiteter Betonunterlage nach Unter-
lagen des AG herstellen.
Bauteil 'Überbau und Widerlager unter ÜKO (gem. Det. D).'
Oberfläche waagerecht bis 20 v.H. geneigt.
Stoff = Zementmörtel mit Kunststoffzusatz (RM).
Ausführung in Teilflächen.
20 m² .................... ....................
02.06.0012 124 1124 328991111
Zementmörtel/Beton (RM/RC) einbauen
*Oberfl.waager.
RM*Dicke über 1-2 cm
Teilflächen
Zementmörtel/Beton mit Kunststoffzusatz (RM/RC) auf
vorbereiteter Betonunterlage nach Unterlagen des AG
einbauen. Ggf. erforderliche Schalung herstellen. Haft-
brücke wird gesondert vergütet.
Bauteil 'Überbau und Widerlager unter ÜKO (gem. Det. D).'
Oberfläche waagerecht bis 20 v. H. geneigt.
Betonersatzsystem = RM.
Schichtdicke über 1 bis 2 cm.
Ausführung in Teilflächen.
20 m² .................... ....................
02.06 Beton, Stahlbeton, Faserbeton ....................
[Seite 92]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 92 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.07 Metallbauarbeiten, Geländer
02.07.0001 121 1124 31311931131
Stahlgeländer einbauen
BrückeStahl
Füllstabgeländer*Seil DU 20 mm
Anschlagkonstr.*Verank.Fusspl.
Verz./EP/PUR
Geschweißtes Stahlgeländer nach Unterlagen des AG ein-
bauen.
Abrechnung nach Länge des Handlaufs zwischen den
Achsen der Endpfosten bzw. Endstäbe.
Geländer für Brücke.
Baustoff = Stahl
Höhe des Geländers '1,30 m'
Ausbildung als Füllstabgeländer.
Im Handlauf feuerverzinktes Drahtseil, Durchmesser 20
mm, einziehen und verankern.
Anschlagkonstruktion für Drahtseil nach RiZ Gel 11 her-
stellen.
Verankerung mit Fußplatte und Verbundankern.
Korrosionsschutz: Geländer feuerverzinken, zu beschich-
tende Flächen sweep-strahlen. Zwei Zwischenbeschichtun-
gen auf Epoxidharz-Grundlage nach Blatt 87, Soll-
schichtdicke je 80 mym. Deckbeschichtung auf Polyu-
rethan-Grundlage nach Blatt 87, Sollschichtdicke 80
mym.
31 m .................... ....................
02.07.0002 121 1124 412111101
Berührungsschutz herstellen
BrückeRiZ Elt 2T.Kunstst./Int.FK
Verank. einb.*Verz./EP/PUR
Berührungsschutz an Brücken über Oberleitungsanlagen
aus Pfosten und Wandelementen entsprechend statischen
und konstruktiven Erfordernissen auf Bauwerk ein-
schließlich blankem Leiter herstellen.
Handlauf und Erdungen werden gesondert vergütet.
Abrechnung nach Länge zwischen den Achsen der
Endpfosten.
Einbauort = Brücke.
Berührungsschutz nach RiZ Elt 2.
Wandelement aus transparentem Kunststoff mit integrier-
ter schwarzer Fangkonstruktion und zusätzlicher Halte-
konstruktion.
Pfosten verankern. Verankerung einbauen.
Korrosionsschutz: Stahlkonstruktion feuerverzinken, zu
beschichtende Flächen sweep-strahlen. Zwei Zwischenbe-
schichtungen auf Epoxidharz-Grundlage nach Blatt 87,
Sollschichtdicke je 80 mym. Deckbeschichtung auf Polyu-
rethanGrundlage nach Blatt 87, Sollschichtdicke 80 mym.
72 m .................... ....................
Hinweis zur folgenden Position
Übertrag: ....................
[Seite 93]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 93 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Die folgende Position bezieht sich auf die Erdung des Berührungsschutzes und
den Anschluss an die vorhandene Erdung am Bauwerk.
02.07.0003 121 1124 41892
Erdungsleitung einbauen
RiZ 2Ebs DB*Bew.nicht einbez.
Erdungsleitung einschließlich erforderlicher
Formstücke, der Erdungsplatten, der Erdungsverbinder
sowie erforderlicher Überbrückungseinrichtungen einbau-
en. Erdungsplatten u. Befestigungsteile aus nichtro-
stendem Stahl, Stahlsorte A4 oder A5 bzw. Werkstoff-Nr.
1.4401 oder 1.4571.
Erdung 'nach RiZ 2Ebs 15.01.20 der DB.
Erdung gem. Erdungsplan AG einbauen. '
Erdungsmaßnahme ohne Einbeziehung der schlaffen Beweh-
rung.
psch ....................
02.07.0004 121 1124 333911101
Handlauf einbauen
*Stahl
Drahts. DU 20 mm*Anschlagkonstr.
Verz./EP/PUR
Handlauf einschließlich der Halterungen nach Unterlagen
des AG einbauen.
Handlauf 'im Bereich Berührungsschutz'
Baustoff = Stahl.
Im Handlauf feuerverzinktes Drahtseil, Durchmesser 20
mm, einziehen und verankern.
Anschlagkonstruktion für Drahtseil nach RiZ Gel 11 her-
stellen.
Korrosionsschutz: Handlauf feuerverzinken, zu beschich-
tende Flächen sweep-strahlen. Zwei Zwischenbeschichtun-
gen auf Epoxidharz-Grundlage nach Blatt 87, Soll-
schichtdicke je 80 mym. Deckbeschichtung auf Polyu-
rethan-Grundlage nach Blatt 87, Sollschichtdicke 80
mym.
72 m .................... ....................
02.07.0005 121 1124 3461931
Unterbrechung des Geländers (Zul.)
Stahlgeländer*
Füllstabgeländer*Drahtseil
Geländer auf Bauwerk über elektrisch betriebener Bahn-
strecke nach Unterlagen des AG elektrisch isolierend
aber kraftschlüssig zweimal unterbrechen.
Berechnet wird der Mehraufwand für das Herstellen der
Unterbrechungen gegenüber dem Herstellen des durchge-
henden Geländers.
Baustoff des Geländers = Stahl.
Höhe des Geländers '1,30 m.'
Ausbildung als Füllstabgeländer.
Im Handlauf Drahtseil
2 St .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 94]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 94 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
02.07 Metallbauarbeiten, Geländer ....................
[Seite 95]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 95 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.08 Abdichtung, Bauwerksfugen
02.08.0001 123 0324 13390
Dichtungssch.a.Flüssigkunstst.herst
Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff gemäß ZTV-ING,
Teil 6, Abschnitt 3 nach Unterlagen des AG herstellen.
Erforderliche Haftbrücke und erforderliche Verbindungs-
schicht zur Schutzschicht auftragen. Dichtungsschicht
an bestehende Abdichtungen, Konstruktionen, Durchdrin-
gungskörper und sonstige Einbauten anschließen.
Bauteil 'Überbau im Bereich Schienentrog,
Abdichtung 5 cm auf Oberseite Kontruktionsbeton im
Fahrbahnbereich führen. Abdichtung über Längsfuge
gem. RIZ-ING Fug 6 führen.'
205 m² .................... ....................
02.08.0002 123 0324 21591
Fugenabdeckung n.RiZ "Fug 6" herst.
*Bild 1, 35 mm
Fugenabdeckung bei getrennten Betonüberbauten gemäß
Richtzeichnung "Fug 6" nach Unterlagen des AG herstel-
len.
"f" '= 20 - 40 mm'
Ausführung nach Bild 1, "h" bis 35 mm.
37 m .................... ....................
02.08 Abdichtung, Bauwerksfugen ....................
[Seite 96]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 96 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.09 Übergangskonstruktion
Vorbereitung der Einbauflächen
02.09.0001 Vorbereitung Oberfläche, Strahlen mit festen Strahlmitteln
Vorbereitung der Oberflächen im Bereich des neuen Übergangs vor dem Ein-
bau des Unterbauvergusses durch Strahlen mit festen Strahlmitteln, einschl.
Reinigung der Oberflächen und Entsorgung des Strahlgutes.
25 m² .................... ....................
02.09.0002 Durchtrennte Bewehrungseisen mit Korrosionsschutz
versehen
Korrosionsschutzsystem auf durchtrennte Bewehrungseisen gem. ZTV-Ing auf-
bringen. Ausführung in Teilflächen.
Abgerechnet wir nach Stück.
40 St .................... ....................
02.09.0003 Einbaulehre für Belagsdehnfuge einbauen
Einbaulehren für wasserdichte, elastische Belagsdehnfuge einbauen. Zum
Schutz der Dichtungsschicht und als Begrenzung der Asphaltschichten.
Verschubsichere Abdeckung der Aussparung bis zum Einbau der elastischen
Belagsdehnfuge einbauen.
Die Länge wird in Profilachse horizontal gemessen.
45 m .................... ....................
Stützrippen
02.09.0004 Stützrippen herstellen 60x5x1,5 cm alle 25 cm
Schneiden der Asphaltdecke in einem Abstand von 25 cm unter 45 ° zur
FÜG. Schnittlänge 60 cm, Schnitttiefe max. 5 cm, Schnittbreite ca. 1,5
cm.Reinigen und Trocknen der Schnittfläche, Verfüllen der Schnitte mit ei-
nem 2-Komponenten-Epoxidharzmörtel bis zur Fahrbahnoberkante.
Berechnet werden die beidseitig fertig hergestellten Stützrippen je Laufmeter
FÜG.
70 m .................... ....................
Unterbauverguss / Stützbalken
02.09.0005 Unterbauverguss
Liefern und Einbauen eines speziellen Vergussmaterials als Unterbau-
material für die Fugenfüllung im Fahrbahnbereich bzw. in den Rand-
balkenaussparungen.
Fugenverlauf geradlinig.
Die Abrechnung erfolgt nach Litern.
Breite = 46 cm
Dicke = 1 cm
100 ltr .................... ....................
02.09.0006 Vergussfuge auf Betonuntergrund
Vergussfuge auf Betonuntergrund
Übertrag: ....................
[Seite 97]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 97 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Fugenschnitt mittels Schneidmaschine herstellen
ca, 2x3cm
Fuge reinigen,
mit Bitunova Haftgrund grundieren
und mit Bitunova DS-N2 Vergussmasse vergießen.
45 m .................... ....................
02.09.0007 Mehrverbrauch Unterbauverguss nach Ltr.
Mehrverbrauch Polymerbeton nach Ltr.
Liefern und Einbauen
Polymerbeton auf Epoxidharzbasis gem. ZTV-ING Teil6_6_3.1(2) her-
stellen.
Polymerbeton bestehend aus 2 Komponenten.
Technische Anforderungen:
Dichte nach Mischung (mit Zuschlag) 2,0-2,35 [g/cm³]
Druckfestigkeit >40 [N/mm²] in Anlehnung an DIN EN 196-1
Biegezugfestigkeit >15 [N/mm²] DIN EN 196-1
E-Modul Druck >5000 [N/mm²] (20°) DIN EN 13412:2006
Haftzugfestigkeit Stahl >5,0 [N/mm²] DIN EN 1542
Haftzugfestigkeit Beton >2,5 [N/mm²] DIN EN 1542
Haftzugfestigkeit Asphalt >2,0 [N/mm²] in Anlehnung an DIN EN 1542
ShoreD >80
Breite des Balkens [>12cm]: 14 [cm]
Höhe des Balkens[>6cm]: 8 [cm]
Temperaturbeständigkeit nach Aushärtung -40 60 [°C]
Lösemittelgehalt organisch 0%
Aushärtung / Verkehrsfreigabe < 4h bei 20 [°C]
Die Abrechnung erfolgt in Litern (dm³) nach Aufmaß.
100 ltr .................... ....................
02.09.0008 Mehrverbrauch Unterbauverguss nach Gebinde
Mehrverbrauch Polymerbeton nach Gebindeeinheit
Liefern und Einbauen
Polymerbeton auf Epoxidharzbasis gem. ZTV-ING Teil6_6_3.1(2) her-
stellen.
Polymerbeton bestehend aus 2 Komponenten.
Technische Anforderungen:
Dichte nach Mischung (mit Zuschlag) 2,0-2,35 [g/cm³]
Druckfestigkeit >40 [N/mm²] in Anlehnung an DIN EN 196-1
Biegezugfestigkeit >15 [N/mm²] DIN EN 196-1
E-Modul Druck >5000 [N/mm²] (20°) DIN EN 13412:2006
Haftzugfestigkeit Stahl >5,0 [N/mm²] DIN EN 1542
Haftzugfestigkeit Beton >2,5 [N/mm²] DIN EN 1542
Haftzugfestigkeit Asphalt >2,0 [N/mm²] in Anlehnung an DIN EN 1542
ShoreD >80
Breite des Balkens [>12cm]: 14 [cm]
Höhe des Balkens[>6cm]: 8 [cm]
Temperaturbeständigkeit nach Aushärtung -40 60 [°C]
Lösemittelgehalt organisch 0%
Übertrag: ....................
[Seite 98]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 98 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Aushärtung / Verkehrsfreigabe < 4h bei 20 [°C]
Die Abrechnung erfolgt in Gebinden (13,33l) nach
Aufmaß.
20 Stk .................... ....................
Übergangskonstruktion
02.09.0009 Übergangskonstr., 460x60mm (Dehnweg +33/-17mm)
Liefern und Einbauen des elastischen Dehnteils für die Übergangskon-
struktion, bestehend aus verzinktem Fugenabdeckblech zur Überbrü-
ckung des
Fugenspaltes bis 100mm, zwei gelochten Stahlwinkeln, die mit galvani-
schen, verzinkten Dübeln verankert sind, und der elastischen PU-Masse.
Querschnitt: 460 x 60 mm (Dehnweg +33 / -17 mm)
Einbau im Fahrbahnbereich bzw. in der vom Auftraggeber hergestellten
Randbalkenaussparung.
Die Anwendung der elast. Belagsdehnfugegemäß ETA deckt eine max.
Neigung in Verkehrsrichtung von 4% ab.
45 m .................... ....................
02.09 Übergangskonstruktion ....................
[Seite 99]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 99 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
02.10 Asphaltbauweisen und Pflasterarbeiten
Hinweis zu den folgenden Positionen:
Die Fahrbahnen und Gehwege sind in Teilflächen, gemäß Bauphasenplanung,
herzustellen. Hieraus entstehende Mehraufwendungen sind in die Positionen
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
02.10.0001 113 0723 108121909
Asphalttragsch. aus AC 32 TS herst.
Bk100Dicke 18 cmBitumen 50/70
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
AC 32 T S herstellen. Anlieferung des Asphaltmischguts
in thermoisolierten Transportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk100.
Einbaudicke = 18 cm.
Bindemittel = 50/70.
Fremdfüller 'Mineralgemisch aus gebrochenem Hartgestein.'
Einbau 'Handeinbau.'
35 m² .................... ....................
02.10.0002 113 0723 063112223
Bitumenemulsion aufsprühen
Bk100-Bk3,2*Asphalt frisch
manuellC40B5-SMenge 250 g/m2
vor A.deckschicht
Bitumenemulsion zur Herstellung des Schichtenverbundes
aufsprühen.
Auf Verkehrsflächen der Belastungsklassen Bk100 bis
Bk3,2.
Unterlage = Asphaltbefestigung, frisch.
Ausführung in Teilflächen manuell.
Bindemittel = C40B5-S.
Bindemittelmenge = 250 g/m2.
Vor Einbau Asphaltdeckschicht.
60 m² .................... ....................
02.10.0003 113 0723 31811190009
Asphaltdecksch. aus AC 11 D S herst
Bk10Dicke 4 cmBitumen 25/55-55A
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck-
schichten AC 11 D S herstellen. Anlieferung des
Asphaltmischguts in thermoisolierten
Transportbehältern.
In Verkehrsflächen der Belastungsklasse Bk10.
Einbaudicke = 4 cm.
Bindemittel = 25/55-55 A.
Grobe Gesteinskörnung 'Mischgut mit aufhellendem Gestein, 15 Gew.-v. H.
Quarzit oder andere aufhellende Gesteine mit Nachweis eines lichttechnischen
Gutachtens am resultierenden Asphaltgemisch, mittels Leuchtdichtekoeffizient
qo von mindestens 0,070 cd / (m² x Lx).'
Einbau 'Handeinbau.'
35 m² .................... ....................
02.10.0004 Abstreumaterial zum Abstumpfen
Übertrag: ....................
[Seite 100]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 100 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abstreumaterial zum Abstumpfen nach ZTV-Asphalt-StB gleichmäßig nach dem
1. Walzgang auf die noch warme Decke aufbringen und abwalzen. Gebroche-
nes Hartgestein, Körnung 1/3 mm entstaubt, Menge ca. 1,0 kg/m2. Nicht gebun-
denes Material bleibt Eigentum des AN, ist abzukehren und zu beseitigen.
60 m² .................... ....................
02.10.0005 Fugen herstellen und verfüllen
Fugen herstellen und verfüllen Fugenspalt als Längs- und Querfuge in Asphalt-
beton (Fahrbahn oder Gehweg) schneiden oder fräsen, Fugentiefe 2,5 bis 4,0
cm, Fugenbreite 15 mm.Fugen mit Druckluft säubern und, soweit erforderlich,
trocknen. Fugenwandungen mit Voranstrich versehen. Fuge mit Fugenverguß-
masse mit folgenden Anforderungen vergießen:
-Typ: Heißvergussmasse;
-Basis: Bitumen, elastomervergütet;
-Farbe: schwarz;
-Konsistenz: fest;
-Dichte: ca. 1,2 g/cm3
-Vergießtemperatur: 180º C.
95 m .................... ....................
02.10.0006 113 0723 108961909
Asphalttragsch. aus AC 32 TS herst.
*Dicke 8 cm
Bitumen 50/70*
Asphalttragschicht aus Asphalttragschichtmischgut
AC 32 T S herstellen. Anlieferung des Asphaltmischguts
in thermoisolierten Transportbehältern.
In Verkehrsflächen 'Geh- und Radweg.'
Einbaudicke = 8 cm.
Bindemittel = 50/70.
Fremdfüller 'Mineralgemisch aus gebrochenem Hartgestein.'
Einbau 'Handeinbau.'
25 m² .................... ....................
02.10.0007 113 0723 31899190009
Asphaltdecksch. aus AC 11 D S herst
Bitumen 25/55-55A*
Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton für Asphaltdeck-
schichten AC 11 D S herstellen. Anlieferung des
Asphaltmischguts in thermoisolierten
Transportbehältern.
In Verkehrsflächen 'Geh- und Radweg.'
Einbau 'Dicke = 2,5 cm.'
Bindemittel = 25/55-55 A.
Grobe Gesteinskörnung 'Mischgut mit aufhellendem Gestein, 15 Gew.-v. H.
Quarzit oder andere aufhellende Gesteine mit Nachweis eines lichttechnischen
Gutachtens am resultierenden Asphaltgemisch, mittels Leuchtdichtekoeffizient
qo von mindestens 0,070 cd / (m² x Lx).'
Einbau 'Handeinbau.'
25 m² .................... ....................
02.10.0008 115 0723 3061231
Fundamentgraben herstellen
SoB*F-Breite ü30-50cm
Tiefe ü. 20-30 cm*ü. Aush. Verw. AN
Übertrag: ....................
[Seite 101]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 101 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Fundamentgraben für Einfassung, Streifen, Rinnen her-
stellen. Vorhandene Schichten profilgerecht lösen und
seitlich lagern. Arbeitsraum nach Setzen der Borde bzw.
Herstellen der Einfassung, Streifen, Rinnen verfüllen
und verdichten.
Vorhandene Schicht = Schicht ohne Bindemittel.
Fundamentbreite über 30 bis 50 cm.
Grabentiefe über 20 bis 30 cm.
Überschüssigen Aushub nach Wahl des AN verwerten.
15 m .................... ....................
02.10.0009 115 0723 31103000111
Bordstein aus Beton setzen
BSt. HB 15x30 cm*gerader Stein
bis 10 cm unt. OK*F-beton 12 MPa
Bordstein aus Beton setzen. Breite der Rückenstütze
mind. 15 cm.
Bordstein = HB 15 x 30 cm.
Gerader Stein.
Rückenstütze bis 10 cm unter Oberkante Bordstein. Beton
mit einer Druckfestigkeit (Einzelwert) am Bohrkern von
mind. 12 MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit (Einzelwert)
am Bohrkern von mind. 12 MPa.
15 m .................... ....................
02.10.0010 115 0723 40625111110
Streifen aus Betonpfl.st. herst.
vor Bordsteinen*100/200/100,längs
o.F., m. Vorsatz.*1-zeilig
bis 10 cm unt.OK*F-Beton 12 MPa
Fuge Typ B
Streifen aus Pflastersteinen aus Beton herstellen.
Oberfläche der Pflastersteine nach Unterlagen des AG.
Mehrzeiliger Streifen ist mit beidseitigen Schnurkanten
herzustellen.
Streifen als Randeinfassung vor Bordsteinen.
Format für Rastermaß des Pflastersteins = 100/200/100
mm. Verlegung längs zur Streifenrichtung.
Ohne Fase, mit Vorsatzbeton.
Breite 1-zeilig.
Rückenstütze bis 10 cm unter Oberkante Streifen. Beton
mit einer Druckfestigkeit (Einzelwert) am Bohrkern von
mind. 12 MPa.
Fundamentbeton mit einer Druckfestigkeit (Einzelwert)
am Bohrkern von mind. 12 MPa.
Fuge aus Fugenmörtel Typ B mit Zementmörtel 0/2.
Druckfestigkeit zwischen 30 MPa und 40 MPa im Mittel.
Biegezugfestigkeit mind. 6 MPa im Mittel und mind. 5
MPa im Einzelwert. Widerstand gegen Frost-Taumittel-
Beanspruchung max. 500 g/m2 Masseverlust im Einzelwert
mit dem CDF-Test. Haftzugfestigkeit mind. 1,5 MPa im
Übertrag: ....................
[Seite 102]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 102 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Mittel und mind. 1,2 MPa im Einzelwert. Statischer
E-Modul mind. 14000 MPa, max. 17000 MPa im Einzelwert.
15 m .................... ....................
02.10.0011 115 0723 11142141111
Pflasterd. a. Betonst. d. AG herst.
Rad- und Gehwege*Flächen ü. 2-10m2
Pflaster gelagert*St.100/200/80
SZ18/LA20*Bett.0/4 30 v. H.
Fuge 0/4*Läuferverband
Pflasterdecke aus Betonsteinen des AG herstellen.
In Verkehrsflächen für Rad- und Gehwege.
Einzelflächen über 2,00 bis 10,00 m2.
Pflastersteine gelagert innerhalb der Baustelle aufneh-
men und fördern.
Format für Rastermaß = 100/200/80 mm.
Baustoffgemisch für Bettung und Fugen Kategorie
SZ18/LA20.
Bettung aus Baustoffgemisch 0/4, Anteil an Körnung un-
ter 2 mm max. 30 Massenprozent, E CS35, C 90/3.
Fuge mit Baustoffgemisch 0/4, GU, F, E CS35, C 90/3,
Fugenmaterial einarbeiten und einschlämmen, Fugen-
schluss durch Einfegen und Einschlämmen herstellen.
Steine im Läuferverband verlegen.
25 m² .................... ....................
02.10 Asphaltbauweisen und Pflasterarbeiten ....................
02 Gewerk 2: Brücke - Rückbau und Instandsetzung ....................
[Seite 103]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 103 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
03 Gewerk 3: Gleisbauarbeiten
03.01 Aufnehmen der Gleis- und Straßenoberflächen
3.1. Aufnehmen der Gleis- und Straßenoberflächen
Borde ausbauen
Pflaster aufnehmen
Ausbau von Tragschichten und Asphalt
Ausbau von Beton im Brückenbereich
Ausbau von ungebundenen Tragschichten und Erdarbeiten
Ausbau sonstiger Einbauten
Kampfmittelsondierung
[Seite 104]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 104 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Borde ausbauen
03.01.0001 Flachbordstein (F-Stein) ausbauen und entsorgen
Flachbordsteine ca. 20/20 bis 20/30 aus Beton oder Naturstein in Beton oder
Mörtel versetzt, Unterbeton und Rückenstütze, ca. 15 cm stark ausbauen und
entsorgen.
Flachbordsteine und übriges Abbruchgut gehen in Eigentum des AN über und
werden von der Baustelle entfernt.
65 m .................... ....................
Pflaster aufnehmen
03.01.0002 Gleisbaupflaster mit Pflastervergussmasse aufnehmen und entsor-
gen
Gleisbaupflaster aus Beton, Dicke ca.14 cm, mit Pflastervergussmasse aufneh-
men, einschl. Bettung und Fugenfüllung aus ungebundenen Materialien in ver-
schiedenen Stärken.
Pflaster und übriges Aufbruchgut wird Eigentum des AN und ist zu beseitigen.
650 m² .................... ....................
03.01.0003 Pflasterstreifen 1 bis 4-reihig aufnehmen
Pflasterstreifen (1 bis 4 reihig) als Läuferstein nur in Verlegung als Reihe ent-
lang der Rillenschiene einschl. Bettung und Fugenfüllung aus ungebundenen
Materialien in verschiedenen Stärken aufnehmen.
Verschiedene Breiten des Pflasterstreifens. Steine und übriges Aufbruchgut ge-
hen in Eigentum des AN über und werden beseitigt.
Abgerechnet wird Streifenbreite x Länge.
Reihen mit mehr als 4 Reihen Pflaster werden als Pflasterfläche unter der
Pos. "Gleisbaupflaster mit Pflastervergußmasse aufnehmen und entsor-
gen" abgerechnet, auch bei einer Verlegung in Reihe.
240 m² .................... ....................
03.01.0004 Zulage Pflastervergussmasse ausbauen und entsorgen
Pflastervergußmasse als Zulage zu der Position Pflasterstreifen 1 bis 4-reihig
aufnehmen und fachgerecht entsorgen.
Anhaftenden bituminösen Fugenverguss von Pflastersteinen lösen und laden.
Material geht in Eigentum des AN über.
240 m² .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 105]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 105 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ausbau von Tragschichten und Asphalt
Der Ausbau der bituminösen Trag- und Deckschichten erfolgt in den Be-
reichen Gleis-, Straßen-, Straßenneben- und sonstigen Flächen. Eine
Unterteilung der einzelnen Bereiche erfolgt nicht.
Beim Ausbau des bituminösen Materials muss von einer Einstufung
nach Laga Z 1.1 und Z 1.2, AVV 17 03 02, ausgegangen werden. Bei
der Angebotsabgabe ist dies zu berücksichtigen. Eventuelle Mehrkosten
sind in den EP einzurechnen.
03.01.0005 Asphalt im Gleisbereich 12 - 31 cm aufnehmen und entsorgen
Asphalt in einer Stärke von 12 - 31 cm im Gleisbereich aufnehmen. Material
zwischen, neben und in den Gleisen aufnehmen. Material geht in Eigentum des
AN über und wird gemäß AVV 17 03 02 beseitigt.
Abgerechnet wird nach tatsächlich aufgenommer Fläche.
215 m² .................... ....................
03.01.0006 Trennschnitt in bit. Decke ausführen
Trennschnitt in bit. Decke bis 0,40 m Tiefe herstellen. In dem Einheitspreis
enthalten ist die benötigte Wassermenge beim Einschneiden, der An- und
Abtransport des geeigneten Gerätes sowie die erforderlichen Maßnahmen für
die Verkehrsführung.
Abrechnung erfolgt nach: Schnittlänge (m) x Tiefe (cm) = E.
5100 E .................... ....................
Ausbau von Beton im Brückenbereich
03.01.0007 Trennschnitte in Betondecke ausführen
Trennschnitt in Betondecke von bis 0,40 m Tiefe herstellen. In dem
Einheitspreis enthalten ist die benötigte Wassermenge beim Einschneiden, der
An- und Abtransport des geeigneten Gerätes sowie die erforderlichen
Maßnahmen für die Verkehrsführung.
Abrechnung erfolgt nach: Schnittlänge (m) x Tiefe (cm)= E.
5000 E .................... ....................
03.01.0008 Stahlbeton im Gleisbereich aufnehmen und entsorgen
Stahlbeton in einer Stärke bis 20 cm im Gleisbereich aufnehmen. Material zwi-
schen, neben und in den Gleisen aufnehmen. Material geht in Eigentum des AN
über und wird gemäß Abfallschlüssel AVV 17 01 01 beseitigt
Schienen werden nicht übermessen.
175 m² .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 106]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 106 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ausbau von ungebundenen Tragschichten und Erdarbeiten
Der Ausbau der ungebundenen Trag- und Bodenschichten erfolgt in den
Bereichen Gleis- Straßen-, Straßennebenflächen und sonstigen Flä-
chen. Eine Unterteilung der einzelnen Bereiche erfolgt nicht.
Bei den Böden handelt es sich um Verkehrsflächen. Es gilt die ATV
"Erdarbeiten" - DIN 18300. Die Böden sind aus dem Straßenraum zu
entnehmen. Es muss daher von einer Einstufung nach Laga Z 1.1 und Z
1.2 Bauschutt, AVV 17 05 04, ausgegangen werden. Bei der Angebots-
abgabe ist dies zu berücksichtigen. Eventuelle Mehrkosten sind in den
EP einzurechnen.
03.01.0009 Rillengleis Ausgleichsschicht bis 15 cm ausbauen und entsorgen
Ausgleichsschicht aus ungebundenen Materialien auf Bitu-Decke bzw. Packlage
zwischen den bestehenden Schienen aufnehmen. Material wird Eigentum des
AN und ist gemäß AVV 17 05 04 zu entsorgen. Dicke der Ausgleichschicht bis
15 cm.
890 m² .................... ....................
03.01.0010 Straßenaufbruchmaterial aufnehmen und entsorgen
Ungebundene Tragschichten und anstehender Boden, Boden Kl. 3 - 6 aus Ab-
tragstrecken gem. DIN 18300 in verschiedenen Schichten profilgerecht lösen,
laden und transportieren und entsorgen.
Ungebundener Straßenaufbruch bestehend aus Tragschichtmaterial mit Frost-
schutzmaterial und/oder Pflasterkiesen.
Material geht in Eigentum des AN über und wird gemäß AVV 170504 beseitigt.
Entsprechend der vom AN geplanten Wiederverwendung sind die einzelnen
Schichten getrennt aufzunehmen. Entsprechender Mehraufwand ist in die Pos.
einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
650 m³ .................... ....................
03.01.0011 Bodenabfuhr zur Deponie, LAGA Z 2
Bodenabfuhr zur Deponie LAGA Z 2 belastet. Material Z 2, separieren, aufladen
und auf eine vom AN zu ermittelnde Deponie abfahren.
Gemäß Baugrunduntersuchung erfolgt die Zuordnung gemäß LAGA Z2 und Ab-
fallschlüssel 17 05 04.
Die Kippgebühren sind einzurechnen.
Als Zulage zu den ungebundenen Tragschichten aufnehmen.
Abrechnung nach vom AG anerkannten Wiege- und Lieferschein.
1300 t .................... ....................
03.01.0012 Zulage Packlage bis 30 cm aufnehmen und entsorgen
Übertrag: ....................
[Seite 107]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 107 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Packlage bis 30 cm aufnehmen und entsorgen. Dicke des Materials, Gesamt-
aufbruchtiefe bis 30 cm. Zusammenhängende Teil- und Kleinflächen Aufbruch-
material geht in Eigentum des AN über und wird beseitigt.
Als Zulage zu den Bodenpositionen.
200 m³ .................... ....................
03.01.0013 Zulage kreuzende und parallel laufende Leitungen
Zulage kreuzende und parallel laufende Leitungen. Kreuzende und parallel
laufende Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Baufeldes nach Angabe
des AG für die Dauer der Bauzeit gegen Lageverschiebungen und
zerstörerische Fremdeinwirkungen sichern. Sicherungsmaßnahmen des AN
nach Angabe des AG zurückbauen.
Dauerhaftes Ummanteln oder Abdecken von Ver- oder Entsorgungsleitungen
mit Sand - Zement -Gemisch wird nicht gesondert vergütet.
Mehrere Ver- oder Entsorgungsleitungen in einer Breite von 1 m werden als 1
Stück vergütet.
Erdarbeiten in Handarbeit seitlich, ober- oder unterhalb der Ver- oder
Entsorgungsleitungen (auch bis zur Baugrubensohle) werden nicht gesondert
vergütet.
Als Erschwerniszulage zu den Erdarbeiten.
Diese Position gilt nicht für Kabelverlegungsarbeiten.
Diese Position gilt nicht für kreuzende und parallel laufende Leitungen, die sich
im oder am Baufeldrand befinden. Die Leitung muss sichtbar sein und frei und
offen liegen. Die mit dieser Position zu vergütende Leistung muss tatsächlich als
Erschwernis in Kraft treten.
Der AN hat grundsätzlich, aufgrund der Örtlichkeit mit dem auftreten von
Leitungen im Baufeld zu rechnen. Die entsprechende Sorgfalt ist dann keine
zusätzliche Leistung sondern entspricht der allgemeinen Sorgfaltspflicht bei
Baumaßnahmen.
Daher wird diese Position nur auf besonderen Nachweis abgerechnet.
320 m .................... ....................
03.01.0014 Planum herstellen
Planum herstellen und gemäß ZTVE verdichten. Maximale Abweichung von der
Sollhöhe < 2cm, Ebenheit des Planums bei einer 4 m langen Latte +/- 2 cm.
Das fertige Planum ist vor Überdeckung gemeinsam mit dem AG abzunehmen.
Herstellung des Planums auch in Kleinflächen.
1200 m² .................... ....................
03.01.0015 Suchgräben herstellen
Suchgräben, zur Freilegung von Kabeln und Leitungen, in Bodenklasse 3 - 6,
belastet gemäß LAGA bis einschließlich Z1.2, Abfallschlüssel Boden
AVV170504, ausheben. Die Erschwernis in Handschachtung bzw. mit
Minibagger freilegen, kreuzende und parallel laufende Leitungen sichern,
Verfüllen und Verdichten bis Oberkante Frostschutzschicht der Suchgräben ist
in die Position einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Die Herstellung
der Oberfläche wird gesondert vergütet.
5 m³ .................... ....................
03.01.0016 Zulage Handaushub
Zulage zu allen Erdbaupositionen des LV wenn der Erdaushub nicht mit Geräten
(Baggern, Minibaggern usw.) erbracht werden kann, sondern die Leistung
händisch erbracht werden muss. Vergütet wird der Mehraufwand für das
Ausheben, Fördern und Laden des Bodens mit Hand gegenüber dem
maschinellem Aushub bei gleicher Bodenart.
Übertrag: ....................
[Seite 108]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 108 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Die Zulage wird nur gewährt, für Arbeiten bei denen aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten eine maschinelle Förderung des Aushubs unumgänglich ist und
der Einsatz eines Rad- und /oder Kettenbaggers nicht möglich ist. Dies gilt nur
für Leistungen im Bereich von Leitungen, Wurzeln, schwer zugänglichen Stellen
und ähnlichen Bereichen bei denen besondere Sorgfalt gewährleistet werden
muss.
Diese Position gilt für alle Gewerke mit Erdarbeiten bei denen Handaushub
aufgrund der vorhergehenden Erfordernisse zum Tragen kommt.
Ausführung nur auf besondere Anordnung des AG.
25 m³ .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 109]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 109 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ausbau sonstiger Einbauten
03.01.0017 Fundament aus Beton abbrechen bis 0,60 m Kantenlänge
Abgerechnet wird nach Volumen des abzubrechenden Materials. Abbruch ohne
Sprengen. Abbruchtiefe bis 0,75 m unter Planum. Freilegen, nach Abbruch
verfüllen und verdichten. Die Verfüllung der Aufbruchfläche mit
verdichtungsfähigem Boden bzw. Frostschutzmaterial, entsprechend der
umgebenden Fläche ist in den EP einzurechnen und wird nicht gesondert
vergütet.
Abbruchgut geht in Eigentum des AN über und wird beseitigt.
10 m³ .................... ....................
03.01.0018 Fundament aus Beton abbrechen über 0,60 m Kantenlänge
Abgerechnet wird nach Volumen des abzubrechenden Materials. Abbruch ohne
Sprengen. Abbruchtiefe bis 0,75 m unter Planum. Freilegen, nach Abbruch
verfüllen und verdichten. Die Verfüllung der Aufbruchfläche mit
verdichtungsfähigem Boden bzw. Frostschutzmaterial, entsprechend der
umgebenden Fläche ist in den EP einzurechnen und wird nicht gesondert
vergütet.
Abbruchgut geht in Eigentum des AN über und wird beseitigt.
20 m³ .................... ....................
03.01.0019 Zulage für Stahlbetonfundament
Zur Pos. "Fundament aus Beton abbrechen bis und über 0,60 m Kantenlänge".
2 m³ .................... ....................
03.01.0020 AZK - Abdeckung ausbauen und entsorgen
Abdeckung für Abzweigkasten verschiedene Abmessungen, einschl. Zwischen-
ringe ausbauen und entsorgen.
Abbruchgut geht in Eigentum des AN über und ist zu beseitigen.
1 St .................... ....................
03.01.0021 Kabel bis d = 80 mm ausbauen und entsorgen
Nicht in Betrieb befindliches Kabel mit unterschiedlichen Durchmessern auf
Anordnung des AG ausbauen. Erdarbeiten werden gesondert vergütet. Kabel in
Abschnitte von ca. 4,50 m Länge schneiden und Kabelmuffen abtrennen. Kabel
und Kabelmuffen entsorgen. Als Erschwerniszulage zu den Erdarbeiten.
Abgerechnet wird nur nach Nachweis: Entweder Entsorgungsschein Kabel bzw.
gemäß mit dem AG zusammen aufgenommen Aufmaß vor Ort.
30 m .................... ....................
03.01.0022 Kabelschutzrohre aufnehmen und entsorgen
Kabelschutzrohre aufnehmen. Rohre gehen in Eigentum des AN über und
werden von der Baustelle entfernt.
Incl. vorhandene Kabel verschiedener Arten, Durchmesser und Anzahl
ausbauen und entsorgen.
Als Erschwerniszulage zu den Erdarbeiten.
Übertrag: ....................
[Seite 110]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 110 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abgerechnet wird nur nach Nachweis: Entweder Entsorgungsschein Rohre bzw.
gemäß mit dem AG zusammen aufgenommen Aufmaß vor Ort.
50 m .................... ....................
03.01 Aufnehmen der Gleis- und Straßenoberflächen ....................
[Seite 111]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 111 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
03.02 Gleisbauarbeiten
3.2. Gleisbauarbeiten
Rillengleis 59R2 außerhalb der Brückenbereich ausbauen
Rillengleis 53R1 im Brückenbereich ausbauen
Rillengleis 59R2 einbauen
Rillengleis 53R1 einbauen
Schweißen und Schleifarbeiten
[Seite 112]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 112 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Rillengleis 59R2 außerhalb der Brücken Bereich ausbauen
03.02.0001 Kopflöcher herstellen
Kopflöcher zum Trennen der Schiene im Anschlußbereich herstellen. Loch in
vorhandener Gleiseindeckung und Tragschicht zur Durchführung des Trenn-
schnittes herstellen.
Gleiseindeckung bestehend aus verschiedensten Materialien Groß- und Klein-
pflaster, Asphalt und Beton.
Kopfloch bis 5 cm unterhalb, sowie rechts und links des Schienenfußes ausbau-
en.
Sämtliches Ausbaumaterial geht in Eigentum des AN über und wird entfernt.
Eine Vergütung erfolgt nur im Anschlußbereich zur bestehenden Gleisanlage.
Kopflöcher die im Ausbaubereich liegen sind in den EP der Positionen " Gleis
ausbauen" einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach Stückzahl.
8 St .................... ....................
03.02.0002 Mechanische Trennschnitte herstellen
Mechanische Trennschnitte mittels Trennschleifer an der Rillenschiene,
verschiedener Profile, rechtwinklig herstellen.
Der Trennschleifer ist senkrecht zur Schiene an einem Führungswagen
angebaut, somit ist ein rechtwinkliger Schnitt und die Sauberkeit des Schnittes
gewährleistet.
16 St .................... ....................
03.02.0003 Rillengleis 59R2 ausbauen und entsorgen
Rillengleis als gerades oder gebogenes Gleis ausbauen. Etwaige Verlaschung
sowie Spurstangen, Schienenkammerbeton und Schienenkammersteine lösen.
Die Schienen von anhaftendem Beton, Schienenuntergußmasse bzw. Splittstop-
fung oder anderen Stoffen lösen und reinigen. Schienen in Längen von zu 4,50
m bis zu 6,00 m trennen (einschließlich aller Trenn- bzw. Brennschnitte).
Der Ausbau und die Entsorgung Schienenuntergusses bzw. der Splittstopfung
und Schienenkammersteine ist in dieser Position enthalten und wird nicht ge-
sondert vergütet.
In dem Ausbau ebenfalls enthalten sind sämtliche Anbauteile wie Erdungskas-
ten usw.
Alle ausgebauten Materialien gehen in Eigentum des AN über und werden be-
seitigt. Die Schienenrückvergütung (Schrotterlös) ist im Einheitspreis zu berück-
sichtigen.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleis.
300 m .................... ....................
03.02.0004 Schienenfugenverguss (Innen und Außenfuge) lösen
Heißvergussmasse als Schienenfugenverguss (Innen und Außenfuge) lösen,
aufnehmen und laden.
Material geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
Die Position kommt zur Abrechnung bei dem Ausbau von Schienenfugen ent-
lang der Gleise, die ausgebaut werden.
Übertrag: ....................
[Seite 113]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 113 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene, bestehend aus 1 Innen- und 1 Au-
ßenfugen.
600 m .................... ....................
03.02.0005 Zulage Schienenfugenverguss lösen unter Betrieb
Heißunterguß als Schienenfugenverguss (Innen und Außenfuge) lösen, aufneh-
men und laden als Zulage unter Betrieb.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene, bestehend aus 1 Innen- und 1 Au-
ßenfugen.
600 m .................... ....................
03.02.0006 Schieneninnenfuge lösen
Heißverguss als Schienenfugenverguss der Schieneninnenfuge in einer Breite
von bis zu 3 cm und einer Stärke bis 5 cm lösen, aufnehmen und laden. Materi-
al geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
Die Position kommt bei dem Ausbau von Schienenfugen entlang der Gleise die
nicht ausgebaut werden aber eine neue Oberfläche erhalten bzw. daran an-
grenzen zur Abrechnung.
Schienenkopf und Schienenkammerstein von vorhandenem Vergussmaterial
reinigen bzw. entfernen. Flächen für späteren Neuverguss säubern und entspre-
chend vorbereiten.
Abgerechnet wird nach Meter Schienenfuge.
50 m .................... ....................
03.02.0007 Schienenaußenfuge lösen
Heißverguss als Schienenfugenverguss der Schienenaußenfuge in einer Breite
von bis zu 6 cm und einer Stärke bis 5 cm lösen, aufnehmen und laden. Materi-
al geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
Die Position kommt bei dem Ausbau von Schienenfugen entlang der Gleise die
nicht ausgebaut werden aber eine neue Oberfläche erhalten bzw. daran an-
grenzen zur Abrechnung.
Schienenkopf und Schienenkammerstein von vorhandenem Vergussmaterial
reinigen bzw. entfernen. Flächen für späteren Neuverguss säubern und entspre-
chend vorbereiten.
Abgerechnet wird nach Meter Schienenfuge.
50 m .................... ....................
03.02.0008 Spurstangen aus- und wieder einbauen
Einzelne Spurstangen (auch alte) innerhalb der Gleisanlage ausbauen.
Schrauben der Spurstangen lösen, Spurstange ausbauen und Schienensteg
zum Wiedereinbau säubern. Spurstange und Verschraubungen werden
Eigentum AN. Seitlich gelagerte Spurstange einbauen und kraftschlüssig
verschrauben. Müssen mehrere hintereinander liegende Spurstangen
ausgewechselt werden, muss immer die zuvor ausgebaute Spurstange durch
eine neue ersetzt werden bevor die nächste ausgebaut werden kann.
5 St .................... ....................
03.02.0009 Spurstangen ausbauen und entsorgen
Einzelne Spurstangen in geschweißtem oder verlaschtem Gleis ausbauen.
Übertrag: ....................
[Seite 114]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 114 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Spurstangen und übriges Abbruchgut gehen in Eigentum des AN über und
werden von der Baustelle entfernt.
6 St .................... ....................
03.02.0010 Rillengleis Heißunterguss ausbauen und entsorgen
Heißunterguss unterhalb des Schienenfußes in einer Breite von 25 cm und einer
Stärke bis 5 cm lösen, aufnehmen und laden. Material geht in Eigentum des AN
über und ist zu entsorgen.
Die Position kommt zur Abrechnung bei dem Ausbau von Heißunterguss unter
den Schienenfüßen, die nicht ausgebaut werden.
Abgerechnet wird nach lfdm. Schiene.
50 m .................... ....................
03.02.0011 Rillengleis Mehrunterguss als Zulage ausbauen und entsorgen
Unterguss für jeweils volle 5 cm lösen als Zulage zu der Pos. Heißunterguss lö-
sen.
Abgerechnet wird nach lfdm. Schiene.
650 m .................... ....................
03.02.0012 Schienenkammersteine ausbauen und entsorgen
Abgerechnet wird nach lfdm. Schienenkammer.
Die Position kommt bei dem Ausbau von Schienenkammersteinen entlang der
Schienen die nicht ausgebaut werden zur Abrechnung.
Material geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
100 m .................... ....................
03.02.0013 Schienenkammer säubern
Schienenkammer säubern, anhaftende Reststoffe und Rost entfernen.
Die Position kommt bei dem Ausbau von Schienenkammersteinen entlang der
Schienen die nicht ausgebaut werden zur Abrechnung.
Abgerechnet wird nach lfdm. Schienenkammer.
100 m .................... ....................
Rillengleis 53R1 im Brücken Bereich ausbauen
03.02.0014 Kopflöcher herstellen
Kopflöcher zum Trennen der Schiene im Anschlußbereich herstellen. Loch in
vorhandener Gleiseindeckung und Tragschicht zur Durchführung des Trenn-
schnittes herstellen.
Gleiseindeckung bestehend aus verschiedensten Materialien Groß- und Klein-
pflaster, Asphalt und Beton.
Kopfloch bis 5 cm unterhalb, sowie rechts und links des Schienenfußes ausbau-
en.
Sämtliches Ausbaumaterial geht in Eigentum des AN über und wird entfernt.
Eine Vergütung erfolgt nur im Anschlußbereich zur bestehenden Gleisanlage.
Kopflöcher die im Ausbaubereich liegen sind in den EP der Positionen " Gleis
ausbauen" einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Übertrag: ....................
[Seite 115]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 115 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abgerechnet wird nach Stückzahl.
8 St .................... ....................
03.02.0015 Rillengleis 53R1 ausbauen und entsorgen
Rillengleis 53R1 als gerades oder gebogenes Gleis ausbauen. Etwaige Verla-
schung sowie Spurstangen,Schienenkammerbeton, Schienenkammersteine lö-
sen. Die Schienen von anhaftendem Beton, Schienenuntergußmasse bzw.
Splittstopfung oder anderen Stoffen lösen und reinigen. Schienen in Längen von
zu 4,50 m bis zu 6,00 m trennen (einschließlich aller Trenn- bzw. Brennschnit-
te).
Der Ausbau und die Entsorgung Schienenuntergusses bzw. der Splittstopfung
und Schienenkammersteine ist in dieser Position enthalten und wird nicht ge-
sondert vergütet.
In dem Ausbau ebenfalls enthalten sind sämtliche Anbauteile wie Erdungskas-
ten usw.
Alle ausgebauten Materialien gehen in Eigentum des AN über und werden be-
seitigt. Die Schienenrückvergütung (Schrotterlös) ist im Einheitspreis zu berück-
sichtigen.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleis.
78 m .................... ....................
03.02.0016 Schienenfugenverguss (Innen und Außenfuge) lösen
Heißvergussmasse als Schienenfugenverguss (Innen und Außenfuge) lösen,
aufnehmen und laden.
Material geht in Eigentum des AN über und ist zu entsorgen.
Die Position kommt zur Abrechnung bei dem Ausbau von Schienenfugen ent-
lang der Gleise, die ausgebaut werden.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene, bestehend aus 1 Innen- und 1 Au-
ßenfugen.
156 m .................... ....................
03.02.0017 Rillengleis Mehrunterguss als Zulage ausbauen und entsorgen
Unterguss für jeweils volle 5 cm lösen als Zulage zu der Pos. Heißunterguss lö-
sen.
Abgerechnet wird nach lfdm. Schiene.
156 m .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 116]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 116 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Rillengleis im Profil 59R2 einbauen
03.02.0018 Dokumentation und Prüfung der Tragschicht
Soll- / Istmessung der OK der Bitutragschicht (Gleisverlegeplanum), vor Beginn
der Arbeiten zum Auslegen der Gleisanlage.
Über die Durchführung und das Ergebnis der Abnahme ist eine Niederschrift
bzw. ein Protokoll anzufertigen.
Alle festgestellten Mängel, einschließlich gemessener zulässiger oder unzulässi-
ger Abweichungen gem. VDV-Oberbaurichtlinien Tabelle 8.2 und 8.3, bzw. den
Ausführungsunterlagen von den Soll-Werten, sind darin zu vermerken (OR
8.7.3).
Die Höhenlage der Tragschicht ist vor dem Auslegen der Gleisanlage zu über-
prüfen. Hierbei ist für jede Schiene gesondert, die Ist-Höhe im Abstand von 5 m
in der Geraden und im Abstand von 2,50 m im Bogen (R < 100 m), im Überhö-
hungsbereich, im Weichen- und Kreuzungsbereich zu messen und mit den Soll-
werten zu vergleichen. Abweichungen von den Sollwerten sind besonders her-
vorzuheben.
Das Protokoll ist dem AG vorzulegen. Nach Feststellung der Mängelfreiheit er-
teilt der AG die Freigabe zum Weiterbau. Die Freigabe kann nur schriftlich erfol-
gen.
Erst mit dieser Freigabe kann der AN mit den Arbeiten zur Herstellung des Ril-
lengleis beginnen.
Abgerechnet wird nach Gleislänge.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß bei-
zulegen.
300 m .................... ....................
03.02.0019 Gleisabsteckung (Gleisvermessung)
Erstellung der Gleisabsteckverzeichnisse und Übertragung der Messpunkte in
die Örtlichkeit.
Das Sichern der Messpunkte ist in den EP einzurechnen und wird nicht separat
vergütet.
Abgerechnet wird nach Gleislänge.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß
beizulegen.
320 m .................... ....................
03.02.0020 Kontrollvermessung Gleisanlage
Kontrollvermessung der ausgerichteten Gleisanlage vor dem Einbau der
Schienenuntergussmasse.
Hierfür ist ein Abnahmeprotokoll durch den AN zu erstellen und vor dem
Weiterbau dem AG vorzulegen. In dem Protokoll ist die Abweichung zur Höhe
und Lage zu dokumentieren.
Schriftliche Freigabe zum Weiterbau
Erst mit der schriftlichen Freigabe durch den AG kann der AN mit den Arbeiten
zum Untergießen des Rillengleises beginnen.
Übertrag: ....................
[Seite 117]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 117 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Die Kontrollvermessung erfolgt im Zuge der einzelnen Einbaulängen der
Gleisanlage, die Kosten für das mehrmalige Anrücken des Vermessungstrupps
sind in den EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach Gleislänge.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß
beizulegen.
300 m .................... ....................
03.02.0021 Dokumentation und Prüfung der Ist-Werte Gleis
Über die Durchführung und das Ergebnis der Abnahme ist eine Niederschrift
bzw. Protokoll anzufertigen.
Alle festgestellten Mängel, einschließlich gemessener zulässiger oder
unzulässiger Abweichungen gem. VDV-Oberbaurichtlinien Tabelle 8.2 und 8.3,
bzw. den Ausführungsunterlagen von den Soll-Werten, sind darin zu vermerken
(OR 8.7.3).
Die Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte:
Abschnitt 1, Gleislage, Weichen und Kreuzungen
Spurweite, Gleisachsabstand, und gegenseitige Höhenlage der Schienen sind
bei Handmessung in der Geraden alle 5,00 m, im Bogen (R < 100 m) und in
Weichen und Kreuzungen alle 2,50 m aufzumessen.
Beim Einsatz von kontinuierlich arbeitenden Gleis- und Weichen-Messgeräten
mit digitaler Aufzeichnung sind die Messwerte graphisch oder tabellarisch zu
dokumentieren. Abweichungen von den Sollwerten sind besonders
hervorzuheben.
Abschnitt 2 im Bereich der Weichen zusätzlich:
- Messung der Spur-, Rillen- und Leitweiten an den vorgegebenen Messpunkten
(OR 10)
- Winkellage des Weichenanfangs, der Stöße und ggf. des Verschlusses
- gleichmäßige Auflage der Zungen auf dem Zungenbett oder den Gleitstühlen
- gleichmäßige Anlage der Zungen an den Zungenstützen
- Kontrolle des spannungsfreien Zustandes beider Weichenzungen bei
gelöstem Spitzenverschluss bzw. gelöster Schieberstange
Abgerechnet wird nach Gleislänge einschl. Weiche und Kreuzung, jeweils 30 m
in die bestehende Gleisanlage.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß
beizulegen.
420 m .................... ....................
03.02.0022 Gleisrahmen 59R2 aufladen, transportieren
Rillenschienen 59R2 gerade oder gebogen in Teillängen bis 15 m als Gleisjo-
che, sowie alle zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile vom La-
gerplatz des AG (ca. 20 km) transportieren.
In der Leistung enthalten ist:
- Vorsortieren der Materialien. Dazu gehört u. a. auch das mehrmalige An-
schlagen, Anheben und Zwischenlagern von Einzelteilen.
- Aufladen der Gleisjoche und sonstiger Bauteile auf geeignete Transportfahr-
zeuge
- Gleismaterialien zur Einbaustelle transportieren.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleisjoch. In der Leistung enthalten sind die
Übertrag: ....................
[Seite 118]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 118 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Spurstangen, Kleinteile und sonstiger Gleismaterialien. Ladehölzer gehen in Ei-
gentum AN über und werden beseitigt.
282 m .................... ....................
03.02.0023 Gleisrahmen 59R2 in der Baustelle abladen
Rillenschienen 59R2, gerade oder gebogen, in Teillängen bis 15 m als Gleisjo-
che, sowie alle zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile auf LKW
des AN in der Baustelle abladen und im Baustellenbereich lagern.
Entsprechend Baufortschritt aufnehmen und zur Einbaustelle transportieren.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleisjoch. Ladehölzer gehen in Eigentum AN
über und werden beseitigt.
282 m .................... ....................
03.02.0024 Gleisrahmentransporte 59R2 innerhalb der Baustelle
Gleisrahmen 59R2 gerade oder gebogen in Teillängen bis 15 m, sowie alle zum
Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile im Baustellenbereich gelagert,
aufladen, transportieren und am Einbauort abladen.
Abgerechnet wird nach lfdm. Gleisjoch.
282 m .................... ....................
03.02.0025 Rillenschienen 59R2 aufladen, transportieren
Rillenschienen 59R2 gerade oder gebogen in Teillängen bis 15 m als Gleisjo-
che, sowie alle zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile vom La-
gerplatz des AG (ca. 20 km) transportieren.
In der Leistung enthalten ist:
- Vorsortieren der Materialien. Dazu gehört u. a. auch das mehrmalige An-
schlagen, Anheben und Zwischenlagern von Einzelteilen.
- Aufladen der Schienen und sonstiger Bauteile auf geeignete Transportfahr-
zeuge
- Gleismaterialien zur Einbaustelle transportieren.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene. In der Leistung enthalten sind die
Spurstangen, Kleinteile und sonstiger Gleismaterialien. Ladehölzer gehen in Ei-
gentum AN über und werden beseitigt.
18 m .................... ....................
03.02.0026 Rillenschienen 59R2 in der Baustelle abladen
Rillenschienen 59R2, gerade oder gebogen, in Teillängen bis 15 m als Gleisjo-
che, sowie alle zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile auf LKW
des AN in der Baustelle abladen und im Baustellenbereich lagern.
Entsprechend Baufortschritt aufnehmen und zur Einbaustelle transportieren.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene. Ladehölzer gehen in Eigentum AN
über und werden beseitigt.
18 m .................... ....................
03.02.0027 Schienenquertransporte Rillenschienen 59R2 innerhalb der Bau-
stelle
Übertrag: ....................
[Seite 119]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 119 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Rillenschienen 59R2 gerade oder gebogen in Teillängen bis 15 m, sowie alle
zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile im Baustellenbereich ge-
lagert, aufladen, transportieren und am Einbauort abladen.
18 m .................... ....................
03.02.0028 Rillengleis 59R2 herstellen und untergießen
vormontierte Gleisrahmen, als gerades oder gebogenes Gleis, im Profil 59R2,
als Normalspur 1432 mm mit einem Spurstangenabstand von 1,50 m im Gleis-
bett zu montieren und nach Höhe und Seite auszurichten. Die Spur und gegen-
seitige Höhenlage sind so zu verlegen, dass eine Genauigkeit entsprechend den
Oberbaurichtlinien von + 1 mm und 0 mm erreicht wird.
Rillengleis mit bituminösen Schienenuntergussmaterial gemäß VDV Mitteilung
6201 (4.2 Unterguss auf Bitumenbasis) - in mindestens 2 Lagen untergießen.
Regeleinbauhöhe 3 cm, zulässige Toleranzen - 1 cm/+ 2 cm. Einschließlich der
Herstellung des Mörteldammes (4 Stck./Gleis). Untergussmaterial liefert der AN.
Überschüssiges Untergussmaterial muss von den Schienenfüßen entfernt wer-
den.
Die Mörteldämme sind restlos zu entfernen.
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
..................................................................................................
Gewähltes Fabrikat:
..................................................................................................
Regeleinbauhöhe des Untergussmaterials 3 cm, maximale Einbauhöhe bis 5
cm.
In der Leistung ist auch die Herstellung des Mörteldammes (4 Stck./Gleis) ent-
halten. Überschüssiges Untergußmaterial muss von den Schienenfüßen ent-
fernt werden. Die Mörteldämme sind restlos zu entfernen. Eine Verschmutzung
der bit. Dräntragschicht ist zu vermeiden.
Die Höhengenauigkeit der Tragschicht auf +/- 2 cm von der Sollhöhe wird vor
der Gleisverlegung bzw. vor dem Untergießen kontrolliert, siehe auch gesonder-
te Position. Bei Abweichungen von mehr als den vorgegebenen Toleranzen ist
die Tragschicht durch geeignetes Material zu verstärken oder abzufräsen. Die
Leistung wird nicht gesondert vergütet.
Als Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden, gilt das Sichern der
Gleisanlagen zwischen dem Ausrichten und dem Einbau der Gleiseindeckung.
Die Sicherung ist so zu betreiben das eine Verschiebung des ausgerichteten
Gleises in vertikaler und horizontaler Richtung durch Temperatureinflüsse, witte-
rungsbedingt und durch Einbau von Gleis- oder Gleiseindeckungsmateriallien,
verhindert wird. Geeignete Maßnahmen sind zum Beispiel abspritzen des Glei-
ses, beschweren des Gleises, kühlen oder wärmen des Gleises usw.
Übertrag: ....................
[Seite 120]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 120 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleis.
300 m .................... ....................
03.02.0029 Schienenkammersteine aus Beton für Rillengleis 59R2 bei Glei-
seindeckung mit Asphalt und Beton liefern und einbauen
Schienenkammersteine aus Beton für Rillengleis 59R2 bei Gleiseindeckung mit
Beton und Asphalt liefern und einbauen.
Schienenkammersteine für Innenkammer mit- und ohne Aussparung für Spur-
stangenverschraubung liefern und einbauen einschl. eventuell erforderlicher
Passschnitte.
59R2
Rahmengleis, ca. Spurhalterabstand 1.500 mm
Schienenkammersteine vor dem Einbau der Gleiseindeckung lagesicher ein-
bauen (vor dem Rausfallen sichern). In die Position ist das Anpassen und Bear-
beiten der Kammersteine an die Schienenbefestigung oder sonstigen Bauteilen
am Gleis einzurechnen. Der Spurstangenabstand kann variieren, weshalb das
Anpassen der Kammerprofile in diesen Bereichen in den Einheitspreis einzukal-
kulieren ist.
Die Fugen zwischen den Kammersteinen und dem Schienenkopf sind mit einer
elastischen Fugendichtmasse zu verschließen.
Abgerechnet wird nachlaufender Meter Schiene (Innen- und Außenstein als 1
Stück).
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
..................................................................................................
Gewähltes Fabrikat:
....................................................................................................
632 m .................... ....................
03.02.0030 Zulage zur Rillengleis gegen Verwerfung sichern
Übertrag: ....................
[Seite 121]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 121 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Schwergewichtsblöcke 120 x 60 x 60 cm (Betonfertigteile) zur Abstützung der
Gleisanlage beidseitig im Abstand von 5 m je Schiene liefern, aufbauen und
nach Fertigstellung wieder abbauen.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleis.
300 m .................... ....................
03.02.0031 Rillengleis mit Heißunterguss untergießen
Rillengleis mit bituminösen Schienenuntergussmaterial gemäß VDV Mitteilung
6201 (4.2 Unterguss auf Bitumenbasis) - in mindestens 2 Lagen untergießen.
Regeleinbauhöhe 3 cm, zulässige Toleranzen - 1 cm/+ 2 cm. Einschließlich der
Herstellung des Mörteldammes (4 Stck./Gleis). Untergussmaterial liefert der AN.
Überschüssiges Untergussmaterial muss von den Schienenfüßen entfernt
werden.
Die Mörteldämme sind restlos zu entfernen.
Die Höhengenauigkeit der Tragschicht auf +/- 2 cm von der Sollhöhe wird vor
der Gleisverlegung bzw. vor dem Untergießen kontrolliert. Bei Abweichungen
von mehr als den vorgegebenen Toleranzen wird die Tragschicht durch
geeignetes Material verstärkt oder abgefräst. Die Leistung wird nicht gesondert
vergütet.
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
..................................................................................................
Gewähltes Fabrikat:
..................................................................................................
Die Position kommt nur in den Anpassungsbereichen zur Abrechnung, in denen
das Altgleis bestehen bleibt.
Abgerechnet wir pro Meter Schiene.
30 m .................... ....................
03.02.0032 Rillengleis Mehrunterguss für Heißunterguss
Mehrunterguss für jeweils volle 3 cm Mehrhöhe des Untergusses als Zulage zur
Rillenschiene untergießen.
Beim Herstellen des Unterbaus / Gleisverlegeplanum durch den AN wird diese
Pos. nicht gewährt.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene.
660 m .................... ....................
03.02.0033 Schienenfugen fräsen
Übertrag: ....................
[Seite 122]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 122 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Fräsen (nicht Schneiden) der Außenfuge ca. 55 x 35 mm, Fräsen (nicht
Schneiden) der Innenfuge ca. 30 x 35 mm, mit einem schienengeführten
System (Fräsvorrichtung). Danach erfolgt zeitnah das Aufnehmen des
Fräsgutes und das Reinigen der Schienenfugen mit einem geeigneten Gerät.
Das aufgenommene Fräsgut nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß
entsorgen.
Abgerechnet wird nach laufender Meter Schiene (Innen- und Außenfuge als 1
Stück).
660 m .................... ....................
03.02.0034 Feststoffstrahlen der Schienenflanken unter Betrieb
Feststoffstrahlen der Schienenflanken im Bereich der Kontaktflächen für die
Längsfugen bis zum vollständigen Entfernen von allen trennend wirkenden Sub-
stanzen. Die Schienenflanken müssen frei von losen Rostpartikeln und vollflä-
chig metallisch rein sein.
Die Asphalt von allen trennend wirkenden Substanzen und losen Bestandteilen
befreien. Strahlmittel und Strahlschutt sind nach Beendigung der Strahlarbeiten
zu entfernen. Material gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgen.
Ausführung gem. ZTV Fug-Stb.
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
..................................................................................................
Abgerechnet wird nach laufender Meter Schiene (Innen- und Außenfuge, jeweils
beide Flanken, als 1 Stück).
660 m .................... ....................
03.02.0035 Schienenfugen mit Heißvergussmasse liefern und herstellen unter
Betrieb
Die gefrästen / abgestellten Schienenfugen (Schienen und Gleiseindeckung
müssen frei von Fremdkörpern sein),
- Außenfuge ca. 55 mm x 35 mm
- Innenfuge ca. 30 mm x 35 mm
Nachfolgend werden die Fugenflanken mit Voranstrich, vorgeprimert. Inklusive
Lieferung und Voranstrich Primer.
Danach erfolgt der 2-malige Heißverguss, bitumenhaltige und hochelastische
Heißvergußmasse für Fugen in Verkehrsflächen und Schienenfugen bei Schie-
nen.
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
Übertrag: ....................
[Seite 123]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 123 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
..................................................................................................
Gewähltes Fabrikat:
..................................................................................................
Die Masse entspricht den Anforderungen der TL/TP Fug-StB 24, Ausgabe 2001
bzw. neueste Fassung (Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in
Verkehrsflächen bzw. Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Ver-
kehrsflächen für die Ausführung von Schienenfugenvergussarbeiten).
Alle Materialien sind vom AN zu liefern und einzubauen.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene, bestehend aus 1 Innen- und 1 Au-
ßenfugen.
660 m .................... ....................
03.02.0036 Bohrungen für Rillengleis herstellen
Bohrungen für Rillengleis am Schienensteg fachgerecht ausführen. Herstellung
der Bohrlöcher zur Aufnahme der Spurstangen, Gleisverbinder usw.
20 St .................... ....................
03.02.0037 Flach- oder Klemmlaschen beistellen, einbauen und vorhalten
Laschen einbauen und vorhalten bis zu den Schweißarbeiten am Gleis. Flachla-
schen für Schienen 59R2 bzw. 53R1 zum Verlaschen der Gleise frei Baustelle
beistellen, bis zum Verschweißen vorhalten, abbauen und abtransportieren, ein-
schl. der erforderlichen Laschenbolzen und Federringe Fe 6 bzw. Schraubzwin-
gen.
Abgerechnet werden 2 Laschen pro Schiene als ein Stück.
60 St .................... ....................
03.02.0038 Spurstangen des AG aufladen, transportieren und abladen
Spurstangen für Rillengleis und dazugehöriges Befestigungsmaterial des AG,
vom Lagerplatz des AG (ca.12 km) aufladen, zur Baustelle transportieren,
abladen und zwischenlagern.
Incl. Arbeitskraft und Fahrzeug. Be- und Entladen wird nicht gesondert vergütet.
6 St .................... ....................
03.02.0039 Spurstangen des AG einbauen
Einzelne seitlich lagernde Spurstangen in geschweißtem oder verlaschtem Gleis
einbauen und das Gleis nach Angabe des AG spuren.
6 St .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 124]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 124 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Rillengleis im Profil 53R1 einbauen
03.02.0040 Dokumentation und Prüfung des Brückenoberbaus
Soll- / Istmessung der OK des Brückenoberbaus (Gleisverlegeplanum), vor Be-
ginn der Arbeiten zum Auslegen der Gleisanlage.
Über die Durchführung und das Ergebnis der Abnahme ist eine Niederschrift
bzw. ein Protokoll anzufertigen.
Alle festgestellten Mängel, einschließlich gemessener zulässiger oder unzulässi-
ger Abweichungen gem. VDV-Oberbaurichtlinien Tabelle 8.2 und 8.3, bzw. den
Ausführungsunterlagen von den Soll-Werten, sind darin zu vermerken (OR
8.7.3).
Die Höhenlage des Oberbaus ist vor dem Auslegen der Gleisanlage zu überprü-
fen. Hierbei ist für jede Schiene gesondert, die Ist-Höhe im Abstand von 5 m in
der Geraden und im Abstand von 2,50 m im Bogen (R < 100 m), im Überhö-
hungsbereich, im Weichen- und Kreuzungsbereich zu messen und mit den Soll-
werten zu vergleichen. Abweichungen von den Sollwerten sind besonders her-
vorzuheben.
Das Protokoll ist dem AG vorzulegen. Nach Feststellung der Mängelfreiheit er-
teilt der AG die Freigabe zum Weiterbau. Die Freigabe kann nur schriftlich erfol-
gen.
Erst mit dieser Freigabe kann der AN mit den Arbeiten zur Herstellung des Ril-
lengleis beginnen.
Abgerechnet wird nach Gleislänge.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß bei-
zulegen.
78 m .................... ....................
03.02.0041 Gleisabsteckung (Gleisvermessung)
Erstellung der Gleisabsteckverzeichnisse und Übertragung der Messpunkte in
die Örtlichkeit.
Das Sichern der Messpunkte ist in den EP einzurechnen und wird nicht separat
vergütet.
Abgerechnet wird nach Gleislänge.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß
beizulegen.
78 m .................... ....................
03.02.0042 Kontrollvermessung Gleisanlage
Kontrollvermessung der ausgerichteten Gleisanlage vor dem Einbau der
Schienenuntergussmasse.
Hierfür ist ein Abnahmeprotokoll durch den AN zu erstellen und vor dem
Weiterbau dem AG vorzulegen. In dem Protokoll ist die Abweichung zur Höhe
und Lage zu dokumentieren.
Schriftliche Freigabe zum Weiterbau
Erst mit der schriftlichen Freigabe durch den AG kann der AN mit den Arbeiten
zum Untergießen des Rillengleises beginnen.
Übertrag: ....................
[Seite 125]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 125 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Die Kontrollvermessung erfolgt im Zuge der einzelnen Einbaulängen der
Gleisanlage, die Kosten für das mehrmalige Anrücken des Vermessungstrupps
sind in den EP einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Abgerechnet wird nach Gleislänge.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß
beizulegen.
78 m .................... ....................
03.02.0043 Dokumentation und Prüfung der Ist-Werte Gleis
Über die Durchführung und das Ergebnis der Abnahme ist eine Niederschrift
bzw. Protokoll anzufertigen.
Alle festgestellten Mängel, einschließlich gemessener zulässiger oder
unzulässiger Abweichungen gem. VDV-Oberbaurichtlinien Tabelle 8.2 und 8.3,
bzw. den Ausführungsunterlagen von den Soll-Werten, sind darin zu vermerken
(OR 8.7.3).
Die Prüfung gliedert sich in zwei Abschnitte:
Abschnitt 1, Gleislage, Weichen und Kreuzungen
Spurweite, Gleisachsabstand, und gegenseitige Höhenlage der Schienen sind
bei Handmessung in der Geraden alle 5,00 m, im Bogen (R < 100 m) und in
Weichen und Kreuzungen alle 2,50 m aufzumessen.
Beim Einsatz von kontinuierlich arbeitenden Gleis- und Weichen-Messgeräten
mit digitaler Aufzeichnung sind die Messwerte graphisch oder tabellarisch zu
dokumentieren. Abweichungen von den Sollwerten sind besonders
hervorzuheben.
Abschnitt 2 im Bereich der Weichen zusätzlich:
- Messung der Spur-, Rillen- und Leitweiten an den vorgegebenen Messpunkten
(OR 10)
- Winkellage des Weichenanfangs, der Stöße und ggf. des Verschlusses
- gleichmäßige Auflage der Zungen auf dem Zungenbett oder den Gleitstühlen
- gleichmäßige Anlage der Zungen an den Zungenstützen
- Kontrolle des spannungsfreien Zustandes beider Weichenzungen bei
gelöstem Spitzenverschluss bzw. gelöster Schieberstange
Abgerechnet wird nach Gleislänge einschl. Weiche und Kreuzung, jeweils 30 m
in die bestehende Gleisanlage.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß
beizulegen.
78 m .................... ....................
03.02.0044 Gleisrahmen 53R1 aufladen, transportieren
Rillenschienen 53R1 gerade oder gebogen in Teillängen bis 15 m als Gleisjo-
che, sowie alle zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile vom La-
gerplatz des AG (ca. 20 km) transportieren.
In der Leistung enthalten ist:
- Vorsortieren der Materialien. Dazu gehört u. a. auch das mehrmalige An-
schlagen, Anheben und Zwischenlagern von Einzelteilen.
- Aufladen der Schienen und sonstiger Bauteile auf geeignete Transportfahr-
zeuge
- Gleismaterialien zur Einbaustelle transportieren.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleisjoch. In der Leistung enthalten sind die
Übertrag: ....................
[Seite 126]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 126 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Spurstangen, Kleinteile und sonstiger Gleismaterialien. Ladehölzer gehen in Ei-
gentum AN über und werden beseitigt.
78 m .................... ....................
03.02.0045 Gleisrahmen 53R1 in der Baustelle abladen
Rillenschienen 53R1, gerade oder gebogen, in Teillängen bis 15 m als Gleisjo-
che, sowie alle zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile auf LKW
des AN in der Baustelle abladen und im Baustellenbereich lagern.
Entsprechend Baufortschritt aufnehmen und zur Einbaustelle transportieren.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleisjoch. Ladehölzer gehen in Eigentum AN
über und werden beseitigt.
78 m .................... ....................
03.02.0046 Gleisrahmetransporte 53R1 innerhalb der Baustelle
Gleisrahmen im Profil 53R1 gerade oder gebogen in Teillängen bis 15 m, sowie
alle zum Einbau erforderlichen Spurstangen und Kleinteile im Baustellenbereich
gelagert, aufladen, transportieren und am Einbauort abladen.
78 m .................... ....................
03.02.0047 Rillengleis 53R1 herstellen und untergießen
vormontierte Gleisrahmen, als gerades oder gebogenes Gleis, im Profil 53R1,
als Normalspur 1432 mm mit einem Spurstangenabstand von 1,50 m im Gleis-
bett zu montieren und nach Höhe und Seite auszurichten. Die Spur und gegen-
seitige Höhenlage sind so zu verlegen, dass eine Genauigkeit entsprechend den
Oberbaurichtlinien von + 1 mm und 0 mm erreicht wird.
Rillengleis mit bituminösen Schienenuntergussmaterial gemäß VDV Mitteilung
6201 (4.2 Unterguss auf Bitumenbasis) - in mindestens 2 Lagen untergießen.
Regeleinbauhöhe 3 cm, zulässige Toleranzen - 1 cm/+ 2 cm. Einschließlich der
Herstellung des Mörteldammes (4 Stck./Gleis). Untergussmaterial liefert der AN.
Überschüssiges Untergussmaterial muss von den Schienenfüßen entfernt wer-
den.
Die Mörteldämme sind restlos zu entfernen.
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
..................................................................................................
Gewähltes Fabrikat:
..................................................................................................
Regeleinbauhöhe des Untergussmaterials 3 cm, maximale Einbauhöhe bis 5
cm.
In der Leistung ist auch die Herstellung des Mörteldammes (4 Stck./Gleis) ent-
halten. Überschüssiges Untergußmaterial muss von den Schienenfüßen ent-
fernt werden. Die Mörteldämme sind restlos zu entfernen. Eine Verschmutzung
der bit. Dräntragschicht ist zu vermeiden.
Übertrag: ....................
[Seite 127]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 127 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Die Höhengenauigkeit der Tragschicht auf +/- 2 cm von der Sollhöhe wird vor
der Gleisverlegung bzw. vor dem Untergießen kontrolliert, siehe auch gesonder-
te Position. Bei Abweichungen von mehr als den vorgegebenen Toleranzen ist
die Tragschicht durch geeignetes Material zu verstärken oder abzufräsen. Die
Leistung wird nicht gesondert vergütet.
Als Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet werden, gilt das Sichern der
Gleisanlagen zwischen dem Ausrichten und dem Einbau der Gleiseindeckung.
Die Sicherung ist so zu betreiben das eine Verschiebung des ausgerichteten
Gleises in vertikaler und horizontaler Richtung durch Temperatureinflüsse, witte-
rungsbedingt und durch Einbau von Gleis- oder Gleiseindeckungsmateriallien,
verhindert wird. Geeignete Maßnahmen sind zum Beispiel abspritzen des Glei-
ses, beschweren des Gleises, kühlen oder wärmen des Gleises usw.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Gleis.
78 m .................... ....................
03.02.0048 Rillengleis Mehrunterguss für Heißunterguss
Mehrunterguss für jeweils volle 3 cm Mehrhöhe des Untergusses als Zulage zur
Rillenschiene untergießen.
Beim Herstellen des Unterbaus / Gleisverlegeplanum durch den AN wird diese
Pos. nicht gewährt.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene.
78 m .................... ....................
03.02.0049 Schienenfugen fräsen
Fräsen (nicht Schneiden) der Außenfuge ca. 55 x 35 mm, Fräsen (nicht
Schneiden) der Innenfuge ca. 30 x 35 mm, mit einem schienengeführten
System (Fräsvorrichtung). Danach erfolgt zeitnah das Aufnehmen des
Fräsgutes und das Reinigen der Schienenfugen mit einem geeigneten Gerät.
Das aufgenommene Fräsgut nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß
entsorgen.
Abgerechnet wird nach laufender Meter Schiene (Innen- und Außenfuge als 1
Stück).
156 m .................... ....................
03.02.0050 Feststoffstrahlen der Schienenflanken unter Betrieb
Feststoffstrahlen der Schienenflanken im Bereich der Kontaktflächen für die
Längsfugen bis zum vollständigen Entfernen von allen trennend wirkenden Sub-
stanzen. Die Schienenflanken müssen frei von losen Rostpartikeln und vollflä-
chig metallisch rein sein.
Die Pflasterflanken von allen trennend wirkenden Substanzen und losen Be-
standteilen befreien. Strahlmittel und Strahlschutt sind nach Beendigung der
Strahlarbeiten zu entfernen. Material gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz fachge-
recht entsorgen.
Ausführung gem. ZTV Fug-Stb.
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
Übertrag: ....................
[Seite 128]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 128 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
..................................................................................................
Abgerechnet wird nach laufender Meter Schiene (Innen- und Außenfuge, jeweils
beide Flanken, als 1 Stück).
156 m .................... ....................
03.02.0051 Schienenfugen mit Heißvergussmasse liefern und herstellen unter
Betrieb
Die gefrästen / abgestellten Schienenfugen (Schienen und Gleiseindeckung
müssen frei von Fremdkörpern sein),
- Außenfuge ca. 55 mm x 35 mm
- Innenfuge ca. 30 mm x 35 mm
Nachfolgend werden die Fugenflanken mit Voranstrich, vorgeprimert. Inklusive
Lieferung und Voranstrich Primer.
Danach erfolgt der 2-malige Heißverguss, bitumenhaltige und hochelastische
Heißvergußmasse für Fugen in Verkehrsflächen und Schienenfugen bei Schie-
nen.
Angabe durch den Bieter
Gewähltes System, Hersteller:
..................................................................................................
Gewähltes Fabrikat:
..................................................................................................
Die Masse entspricht den Anforderungen der TL/TP Fug-StB 24, Ausgabe 2001
bzw. neueste Fassung (Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in
Verkehrsflächen bzw. Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Ver-
kehrsflächen für die Ausführung von Schienenfugenvergussarbeiten).
Alle Materialien sind vom AN zu liefern und einzubauen.
Abgerechnet wird nach lfd. Meter Schiene, bestehend aus 1 Innen- und 1 Au-
ßenfugen.
156 m .................... ....................
03.02.0052 Flach- oder Klemmlaschen beistellen, einbauen und vorhalten
Laschen einbauen und vorhalten bis zu den Schweißarbeiten am Gleis.
Flachlaschen für Schienen 59R2 bzw. 105C1 zum Verlaschen der Gleise frei
Baustelle beistellen, bis zum Verschweißen vorhalten, abbauen und
abtransportieren, einschl. der erforderlichen Laschenbolzen und Federringe Fe
6 bzw. Schraubzwingen.
Abgerechnet werden 2 Laschen pro Schiene als ein Stück.
12 St .................... ....................
03.02.0053 Übergangsbereich Rillengleis 59R2 auf 53R1 herstellen
Übertrag: ....................
[Seite 129]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 129 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Anpassung der Gleisanlagen im Übergangsbereich von 59R2 auf 53R1 herstel-
len.
In den Arbeiten zur Herstellung des Übergangsbereiches sind folgende Arbeiten
enthalten:
- Ausrichten des Übergangsgleises in Lage und Höhe.
- Schienenstöße mit Laschen des AN verlaschen.
- Anpassung des Gleises auch vor den Köpfen und in Rampen und Überhö-
hungen bis auf erforderliche Höhe und Lage.
- Das Heben und richten der Gleise im Zuge des Einrichtens mit Winden und
per Hand ist in diese Position einzurechnen und wird nicht gesondert vergü-
tet.
Die Baustoffe (Gleisjoche mit Spustanen, sowie einzelne Spurstangen und
Kleineisen) werden vom AG gestellt und müssen vom Lagerplatz des AG abge-
holt werden. Das Transportieren und Abladen wird nicht gesondert vergütet.
Beim Einbau der Schienen ist auf die Werksseitig angegebenen Stoßlücken zu
achten. Vor dem Schweißen wird die Anlage vom AG zum Weiterbau freigege-
ben.
Das Schweißen der Schienen an den Stößen wird nach dem EP der Pos.
"Schienenverbindungsschweißung Lichtbogen" vergütet.
Erforderliche Vermessungsfahrten, einschl. des Personals sind in die Position
einzurechnen.
Abgerechnet wird pro Stück Übergangsgleis.
Als Nebenleistungen, die nicht gesondert vergütet wird, gilt das Sichern der
Gleisanlagen zwischen dem Ausrichten und dem Einbau der Gleiseindeckung.
Die Sicherung ist so zu betreiben das eine Verschiebung des ausgerichteten
Gleises in vertikaler und horizontaler Richtung durch Temperatureinflüsse, witte-
rungsbedingt und durch Einbau von Gleis- oder Gleiseindeckungsmaterialien,
verhindert wird.
4 St .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 130]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 130 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Schweißen und Schleifarbeiten
Beim durchgehenden Verschweißen der Schienen sind sowohl oberbau-
technische als auch schweißtechnische Anforderungen zu erfüllen.
In der OR 8.6.1 ist die Oberbautechnik beschrieben. Die Schweißtech-
nik ist in der VDV-Schrift 609 beschrieben.
Fahrschienen in Gleisen werden durchgehend verschweißt, wenn die für
die jeweilige Oberbauart (OR 3.2) erforderlichen Voraussetzungen er-
füllt sind.
Bei der Herstellung "lückenloser Gleise und Weichenanlagen" ist die
Längenänderung der Schienen durch Temperatureinwirkung von großer
Bedeutung.
Der AN ist für die ordnungsgemäße Durchführung aller Arbeiten am
durchgehend verschweißten Gleis zuständig und verantwortlich. Bei der
Ausführung muss ein von ihm benannter Aufsichtführender (SFM-OS)
anwesend sein.
Über das Verschweißen "lückenloser Gleise und Weichenanlagen" sind
Aufschreibungen zu führen. Das Formblatt der VDV-Schrift 609 ist hier-
für zu verwenden.
Die Schluss-Schweißung soll im Verspann-Temperaturbereich (20 - 26
°C) erfolgen.
Eignungsbescheinigung:
Es dürfen nach DIN 8560 oder EN - 287 - 1 nur geprüfte Schweißer mit
gültiger Prüfung zum Einsatz kommen.
Die Bescheinigungen müssen mitgeführt und dem AG auf Verlangen
vorgelegt werden.
Nachweise:
Der AN hat nachzuweisen, dass er in der E-Handschweißung und in der
UP-Schweißung von Straßen- und Stadtbahnen- sowie DB- Gleisanla-
gen Erfahrung hat.
Besonderheiten
Die Schweißungen erfolgen nach einem Schweißplan des Herstellers.
Dieser ist unbedingt einzuhalten.
Bei Schienentemperaturen von über 27o C sind die Schweißarbeiten
einzustellen.
Die Schweißstöße werden mittels Ultraschallverfahren geprüft.
Übertrag: ....................
[Seite 131]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 131 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
03.02.0054 Schienenverbindungsschweißung Lichtbogen 59R2
Schienenverbindungsschweißung nach dem Lichtbogenschweißverfahren an
gerader oder gebogener Rillenschiene 59R2 im vormontierten oder seitlich gela-
gertem Gleis, Schweißungen an Dickstegschienen und sonstigen Schienenpro-
filen an vormontierten oder seitlich gelagerter Gleis gem. Bauablaufplan herstel-
len.
Schienenkopf und Schienenflanke feinschleifen. Das Herstellen der Schweißlü-
cke ggf. mittels Brennschnitt wird gesondert vergütet.
Die Lieferung der Verbrauchsmaterialien und die Entsorgung sämtlicher
Schweißrückstände ist in den EP einzurechnen.
Abgerechnet wird nach Anzahl der ausgeführten Verbindungsschweißungen.
50 St .................... ....................
03.02.0055 Schienenverbindungsschweißung Lichtbogen 53R1
Schienenverbindungsschweißung nach dem Lichtbogenschweißverfahren an
gerader oder gebogener Rillenschiene 53R1 im vormontierten oder seitlich gela-
gertem Gleis, Schweißungen an Dickstegschienen und sonstigen Schienenpro-
filen an vormontierten oder seitlich gelagerter Gleis gem. Bauablaufplan herstel-
len.
Schienenkopf und Schienenflanke feinschleifen. Das Herstellen der Schweißlü-
cke ggf. mittels Brennschnitt wird gesondert vergütet.
Die Lieferung der Verbrauchsmaterialien und die Entsorgung sämtlicher
Schweißrückstände ist in den EP einzurechnen.
Abgerechnet wird nach Anzahl der ausgeführten Verbindungsschweißungen.
10 St .................... ....................
03.02.0056 Schweißen bei Übergängen von Alt- auf Neugleis 59R2 als Zulage
Erschwerniszulage zur Herstellung von Schweißarbeiten bei Übergängen von
Alt- auf Neugleis 59R2 an den Anschlüssen.
Die entsprechenden Schlussstöße sind bis kurz vor Herstellung der Gleiseinde-
ckung offen zu halten. Die entsprechenden Erschwernisse für die Schweißarbei-
ten, den Einbau der Schienenkammerelemente und die Herstellung des Unter-
gusses für diese Schlussschweißungen ist in die Position einzurechnen.
Herstellung der entsprechenden Verbindungen, Rampen und Übergängen auf-
grund unterschiedlicher Schienenprofile von Neu- auf Altprofil über das normale
Arbeitsmaß hinaus.
8 St .................... ....................
03.02.0057 Schweißen bei Übergängen von Neugleis 53R1- auf Neugleis 59R2
als Zulage
Erschwerniszulage zur Herstellung von Schweißarbeiten bei Übergängen von
Neugleis 53R1auf Neugleis 59R2 an den Anschlüssen.
Die entsprechenden Schlussstöße sind bis kurz vor Herstellung der Gleiseinde-
ckung offen zu halten. Die entsprechenden Erschwernisse für die Schweißarbei-
ten, den Einbau der Schienenkammerelemente und die Herstellung des Unter-
gusses für diese Schlussschweißungen ist in die Position einzurechnen.
Herstellung der entsprechenden Verbindungen, Rampen und Übergängen auf-
grund unterschiedlicher Schienenprofile von Neu- auf Neuprofil über das norma-
Übertrag: ....................
[Seite 132]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 132 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
le Arbeitsmaß hinaus.
8 St .................... ....................
03.02.0058 Ultraschalluntersuchungen der Stöße
Ultraschall-Prüfung der Schweißstöße. Die zerstörungsfreie Prüfung der
hergestellten Schienen-Verbindungsschweißungen erfolgt mittels
Ultraschallprüfung. Die Ebenheit ist durch Anlegen eines 1,00 m langen
Stahl-Lineals auf dem Fahrkopf sowie auf der Fahrkante auf ihre
ordnungsgemäße Ausführung hin zu überprüfen. Zulässige Maßabweichungen
sind in der VDV-Schrift 609 vorgegeben.
Diese Prüfung ist vor dem verlegen der Gleisanlage, in Lage und Höhe,
auszuführen. Eine Dokumentation ist vor Ort vorzunehmen. Die Ergebnisse sind
in einem Protokoll zu dokumentieren. Abweichungen von den Sollwerten sind
besonders hervorzuheben.
Das Protokoll ist dem AG vorzulegen. Nach Feststellung der Mängelfreiheit
erteilt der AG die Freigabe zum Weiterbau. Die Freigabe kann nur schriftlich
erfolgen.
Erst mit dieser Freigabe kann der AN mit den Arbeiten zur Herstellung des
Rillengleises beginnen.
Abgerechnet wird Anzahl der untersuchten Stöße.
Als Nachweis für die Abrechnung ist eine Kopie des Protokolls dem Aufmaß
beizulegen.
60 St .................... ....................
03.02.0059 Rillenschiene schleifen
Die neu verlegten Schienen, inkl. Dickstegschienen bzw. Zwillingsschienen sind
nach dem Einbau zu schleifen (OR 8.4). Dies kann z.B. mit rotierenden
Schleifkörpern in mehreren Übergängen erfolgen. Der Materialabtrag wird auf
0,3 mm festgelegt.
Abgerechnet wird nach Meter Gleis, gemessen in der Gleisachse.
408 m .................... ....................
03.02 Gleisbauarbeiten ....................
[Seite 133]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 133 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
03.03 Herstellung Gleis- und Straßenoberflächen
3.3. Herstellung Gleis- , Brücken- und Straßenoberflächen
Einbau ungebundene Tragschichten
Einbau Trag- und Deckschichten aus Asphalt
Herstellung Betonfahrbahn
Kabelarbeiten
Sonstige Maßnahmen des Oberbaus
[Seite 134]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 134 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Einbau ungebundene Tragschichten
03.03.0001 Untergrundverbesserung aus Schottertragschicht 0/56 liefern und
einbauen
Bodenverbesserungsmaterial aus einer gebrochenen, abgestuften Gesteins-
kornmischung gem ZTV - SoB für Straßen der Bauklassen I bis V, liefern, fach-
gerecht einbauen, sowie als Planum für Schottertragschicht herstellen und ver-
dichten.
Material: Basalt oder Diabas
Körnung: 0/56 mm
Umrechnungsfaktor: 2,3 t/m³
Fertige Stärke: 0,30 bis 0,50 m
Verdichtung: EV2 auf der Oberfläche mind. 45 MN/m²
Toleranz in der Höhe: ± 2cm
Abrechnung: nach Auftragsprofilen
260 m³ .................... ....................
03.03.0002 PET-Geogitter für Tragschichtbewhrung liefern und einbauen
PET-Geogitter für Tragschichtbewehrung liefern und einbauen.
o Zugfestigkeit in Quer- und Längsrichtung (MD/CMD) - ≥ 40/40 kN/m
o Dehnung bei Nennkraft 40 kN/m - ≤ 10 %
o Polyester Geogitter mit Polymerbeschichtung
o Maschenweite 25x25 mm
o Flächengewicht 180 g/m²
Abgerechnet wird nach abgedeckter Fläche.
860 m² .................... ....................
03.03.0003 Frostschutzschicht 0/45 mm, 20 bis 30 cm dick
Frostschutzschicht 0/45 mm, 20 bis 30 cm dick, nach ZTVT-StB im Straßenbe-
reich herstellen.
Toleranz für Sollhöhe ± 2 cm.
Verformungsmodul EV 2 min 150 MN/m².
Abrechnung nach Auftragsprofil.
Umrechnungsfaktor 2,3 t/m³.
225 m³ .................... ....................
03.03.0004 Vlies liefern und verlegen
Vlies liefern und verlegen.
GRK 5 mit folgenden Anforderungen:
- Masse pro Flächeninhalt (DIN 53854) ca.: 290 g/m²
- Schichtdicke (DIN 53855): 2,7 mm
- Klassenwert (x-s) (DIN 54307): größer/gleich 2500 N
- Verformung bei Stempeldurchdrückkraft (DIN 54307) größer/gleich 40%
- wirksame Öffnungsweite O 90, w (DIN-E-60500, T6): 0,09 mm
- Kv-Wert bei 2 kN/m² (DIN-E-60500, T4): 0,0042 m/s
Gem. folgender Vorschriften
· Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im Erdbau des
Übertrag: ....................
[Seite 135]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 135 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Straßenbaus
· Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßen-
baues (TL Geok E-StB 19)
· DIN EN 15381 Geotextilien und geotextilverwandte Produkte Eigenschaften,
die für die Anwendung beim Bau von Fahrbahndecken und Asphaltdeck-
schichten erforderlich sind
· DIN EN 15382 Geotextilien, Geosynthetische Dichtungsbahnen, Eigenschaf-
ten, die für die Anwendung in Verkehrsbauten erforderlich sind
Anschlußbereiche mit einer Überlappung von 5 m in Längsrichtung, und 2 m in
Querrichtung herstellen.
Überlappung und Verschnitt sind einzurechnen.
Abgerechnet wird die abgedeckte Fläche nach Aufmaß.
860 m² .................... ....................
Einbau Trag- und Deckschichten aus Asphalt
03.03.0005 Dräntragschicht PA 22 T WDA, d = 10 cm, herstellen
Bit. Dräntragschicht PA 22 T WDA in Fahrbahnen mit hohen Beanspruchungen
liefern und in 2-Lagen einbauen. Schichtdicke 10 cm.
Dräntragschicht in Anlehnung am Merkblatt FGSV für Versickerungsfähige Ver-
kehrsflächen, Ausgabe 2013, FGSV 947, mit folgender Ergänzung:
- Bindemittelsorte 70/100,
- Schichtdicke </= 12 cm,
- Statische Verdichtung mittels Glattmantelwalze (keine dynamische Ver-
dichtung zulässig),
- Verdichtungsgrad > 97%.
Eine Mischgutkontrolle ist vom AN durchzuführen und das Ergebnis ist dem AG
vorzulegen. Das Material ist im Beisein des AG auf der Baustelle zu entnehmen.
Einbau in Teilabschnitten sowie an Wochenenden entsprechend Bauablauf.
Abgerechnet wird nach gemeinsam mit dem AG vor Ort baubegleitend aufge-
messenen tatsächlich eingebauten Massen und auf Lieferscheinnachweis.
220 t .................... ....................
03.03.0006 Dräntragschicht PA 16 TD WDA bis 8 cm herstellen
Bit. Dräntragschicht PA 16 TD WDA in Fahrbahnen mit hohen Beanspruchun-
gen liefern und in 2-Lagen einbauen. Schichtdicke bis 8 cm.
Dräntragschicht in Anlehnung am Merkblatt FGSV für Versickerungsfähige Ver-
kehrsflächen, Ausgabe 2013, FGSV 947, mit folgender Ergänzung:
- Bindemittelsorte 25/55-55A,
- Schichtdicke < 10 cm,
- Statische Verdichtung mittels Glattmantelwalze (keine dynamische Ver-
dichtung zulässig),
- Verdichtungsgrad > 97%.
Eine Mischgutkontrolle ist vom AN durchzuführen und das Ergebnis ist dem AG
vorzulegen. Das Material ist im Beisein des AG auf der Baustelle zu entnehmen.
Einbau in Teilabschnitten sowie an Wochenenden entsprechend Bauablauf.
Übertrag: ....................
[Seite 136]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 136 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Abgerechnet wird nach gemeinsam mit dem AG vor Ort baubegleitend aufge-
messenen tatsächlich eingebauten Massen und auf Lieferscheinnachweis.
175 t .................... ....................
03.03.0007 Betontragschicht C35/45 mit PPP Fasergehalt, d= 12,0 cm bis 16cm
Betontragschicht zwischen den Schienen, Gleisen und neben den Gleisen ein-
bauen, verdichten und abziehen
Einbau im Straßen- und Gleisbereich. Ein Einbau an mehreren Einbautagen be-
darf der schriftlichen Zustimmung des AG. Eine Einbauberechtigung (E-Schein)
muss nachgewiesen werden.
Einbauart: Nach Wahl des AN (siehe Vorbemerkung)
Fertige Stärke: ca. 12,0 cm bis 16cm
>
Abbindezeit: Druckfestigkeit nach 24 Stunden / 26 N/mm².
=
Betondecke mit Fließmitteln für besondere Straßenflächen der Bauklasse SV, I
bis III, 1-lagig, mit besonderen Beanspruchungen herstellen.
Frühhochfester Straßenbeton, Festigkeitsklasse >/= C 35/45 mit PPP- Faserge-
halt > 1 kg/m³.
Vor dem befahren der Betonfläche, auch von Baustellenfahrzeugen, muss der
Nachweis der Standfestigkeit geführt werden. Der Nachweis ist dem AG vorzu-
legen. Der AG gibt die Fläche für die Befahrung frei.
Die Druckfestigkeit der örtlichen Proben muss > 26N/mm² betragen.
Gesteinskörnung größer 8 mm = 100 M.v.H. Gesteinskörnung C 90/10, Katego-
rie PSV >/= 48
Oberfläche eben abziehen. Ebenheit nach ZTV Beton StB für Bauklassen SV,
I-III < 4mm auf eine Länge von 4 m (Meßlatte)
Abrechnung nach Flächenaufmaß.
Die Überwachung erfolgt gem. den Vorbemerkungen zu diesem Titel nach der
ZTV Beton-StB. Zur Überwachung sind mindestens 3 Rückstellproben je 100 m
Gleislänge anzulegen.
Diese Proben sind zusätzlich zu den Eigenüberwachungen herzustellen. Die
Proben verbleiben auf der Baustelle und sind den gleichen Witterungseinflüssen
auszusetzen wie die Einbaufläche.
Beton der sich in Schienenkammersteine ergießt und zu einer Mehrmenge führt
wird nicht gesondert vergütet.
Abweichend von der DIN 18316 wird eine Ebenheit von < 4 mm vereinbart.
In Abhängigkeit des Bauablaufs ist der Einsatz von Betonpumpen mit in den EP
einzukalkulieren.
Angabe durch den Bieter
Abbindezeit des Betons bis zur Befahrbarkeit / Belastung der Flächen mit Rad-
fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen.
Nach'....................................................'Stunden liegt die Druckfestigkeit bei
(durch den Bieter auszufüllen)
vorraussichtlich 26 N/mm².
Übertrag: ....................
[Seite 137]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 137 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Ist vom Bieter an dieser Stelle keine Angabe eingetragen, fehlende Bieter-
angabe, gilt die vom AG in dieser Position genannte Abbindezeit als ver-
einbart.
75 m³ .................... ....................
03.03.0008 Asphaltbinder AC 16 liefern und einbauen
Asphaltbinder AC 16 nach ZTV Asphalt-StB in Fahrbahn liefern, fachgerecht
einbauen und verdichten.
Einbauart: Überwiegend Maschinell. Ein Handeinbau von
ca. 10 % der ausgeschriebenen Fläche ist in den
EP einzurechnen und wird nicht gesondert vergü-
tet.
Fertige Stärke: 5,0-9,0 cm
Bindemittel: Bitumen 25/55-55
Umrechnungsfaktor: 2,55 t/m³
Einbautemperatur: mind. 150°C
Verdichtungstemperatur: 135°C + 5° (1. Walzgang)
Edelsplitt, Edelbrechsand, Natursand, Kalksteinfüller.
Asphaltmischgut ohne Verwendung von Asphaltgranulat.
Abrechnung: nach zerstörungsfreier Dickenmessung.
Einbau im Straßenbereich auch in Teilflächen in Abhängig der einzelnen Bau-
phasen in Absprache mit dem AG. Eine Fremdüberwachung des Mischwerks ist
erforderlich. Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.
Nicht gebundenes Material bleibt Eigentum des AN und ist vor Aufhebung der
Geschwindigkeitsbegrenzung abzukehren und zu beseitigen.
450 m² .................... ....................
03.03.0009 Bituminöse Tragschicht 0/32 herstellen in Bereich von Gleisen
Bituminöse Tragschicht 0/32 in Hand- oder Maschineneinbau nach ZTV Asphalt
- StB 26 herstellen, einbauen und verdichten.
Einbau 17 cm in Fahrbahn und Nebenflächen.(in 2 Lagen).
Mischgutart AC 32 Bindemittel 50/70.
75 m³ .................... ....................
03.03.0010 Bindemittel aufsprühen
Unterlage vorher reinigen. Kehrgut geht in Eigentum des AN über und wird von
der Baustelle entfernt.
Polymermodifizierte Bitumenemulsion C 60 BP1-Sl ansprühen. Ansprühmenge
entsprechend ZTV Asphalt 07/13, Pkt. 3.3.1, Tabelle 7, zwischen 150 bis 250 g
pro m².
Abgerechnet wird nach hergestellter Fläche.
1800 m² .................... ....................
03.03.0011 Asphaltdeckschicht 0/8mm, 3,5 cm dick herstellen
3,5 cm Asphaltdeckschicht aus AC 8 DS, Bitumen 50/70, einbauen und abstreu-
en.
Im Gleis und Straßenraum, neben und zwischen den Gleisen im Heißeinbau
fachgerecht einbauen und verdichten.
Abrechnung nach Fläche.
Übertrag: ....................
[Seite 138]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 138 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Einbauart: Maschinell oder in Hand.
Fertige Stärke: 3,5 cm (Bei Verwendung von Diabas muss der
gesamte Zuschlag aus Diabas bestehen).
Bindemittel: Bitumen 25/55-55
Aufhellung: 15% Quarzit Edelsplitt 5/8
Umrechnungsfaktor: 2,55 t/m³
Einbautemperatur: mind. 150°C
Verdichtungstemperatur: 135°C + 5° (1. Walzgang)
Abrechnung: Nach zerstörungsfreier Dickenmessung.
Nicht gebundenes Material bleibt Eigentum des AN und ist vor Aufbringung der
Bitu-Deckchicht abzukehren und zu beseitigen.
Abstreumaterial nach ZTV-Asphalt-StB liefern und gleichmäßig nach dem 1.
Walzgang auf die noch heiße Decke > 110°C aufbringen und abwalzen.
Einbauart: Die Abstreuung erfolgt mit einem Balkenstreuge-
rät.
Material: Quarzit Sonderkörnung 1/3 entstaubt, ab-
schlämmbare Bestandteile < 0,063 mm max. 0,5
Gew.-v.H.
Menge: 0,5 bis 1,0 kg pro m²
Die Einstreu- und Walztemperatur muss sich zwischen max. 140 Grad, min 110
Grad bewegen.
Nicht gebundenes Material bleibt Eigentum des AN und ist vor Aufhebung der
Geschwindigkeitsbegrenzung abzukehren und zu beseitigen.
Die Abrechnung erfolgt nach eingebauter Fläche.
950 m² .................... ....................
03.03.0012 Asphaltfugen mit Dichtungsband verschließen
Fugen mit schmelzbaren Bit.-Dichtungsband herstellen. Dicke gemäß der
bitumen Deckschicht. Vor dem Einbau der Deckschicht vorhandene Wandung,
soweit erforderlich, trocknen, mit Voranstrich versehen und nach dem Trocknen
des Voranstrichmittels das Dichtungsband an die Wandung gleichmäßig
anpassen. Dicke der Deckschicht 2,5 - 4,0 cm, Fugenbreite 6 mm.
350 m .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 139]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 139 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Herstellung Betonfahrbahn im Gleisbereich
Die Überwachung des Betoneinbaues erfolgt in der Überwachungsklas-
se 2.
Der Beton muss einen hohen Frost- und Tausalzwiderstand aufweisen
und deshalb als Luftporenbeton hergestellt werden. Zur besseren Verar-
beitung ist der Beton mit einem Fließmittel oder Betonverflüssiger zu
versetzen. Aufgrund der aufwendigen Herstellung eines solchen Luftpo-
renbetons muss der Zusatzmittellieferant ein Prüfungszeugnis vorlegen,
das die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzen der Luftporenkenn-
werte mit der vorgesehenen Zusatzmittelkombination in einer Wirksam-
keitsprüfung nachweist.
Beim Mischen des Betons müssen die Luftporen gebildet und ein stabi-
les Luftporensystem erreicht werden. Hierfür ist eine längere Mischdau-
er als für normalen Beton erforderlich. Der fertig eingebaute Beton ist
nach der Oberflächenstrukturierung sofort und ausreichend lang nach-
zubehandeln.
Im Rahmen der Eigenüberwachung ist eine ständige Überprüfung am
Frischbeton vorzunehmen. Sofern der AN die Eignungsprüfungen nicht
selbst vornehmen kann, verpflichtet er sich, ein entsprechendes Prüfin-
stitut mit der Überwachung zu beauftragen. Der AN verpflichtet sich jede
Lieferung (Zulieferfahrzeug) einer entsprechenden Prüfung zu unterzie-
hen und diese in entsprechenden Prüfprotokollen nachzuweisen und zu
dokumentieren. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in
den EP der entsprechenden Position einzurechnen.
Zwischen Bordsteinen und Betondecke ist eine geschlossene Raumfuge
vorzusehen. Der Anschluss an Asphaltfahrbahnen erfolgt mit einer
Pressfuge.
Sämtliche Betonfugen sind an der Oberkante beidseitig zu fasen. Diese
Leistung wird in den Positionen nicht gesondert erwähnt, da die Leis-
tung als Nebenleistung gewertet wird und ist deshalb in die entspre-
chenden Positionen einzurechnen.
Die Fugenabstände, die Herstellung der Fugen und ihrer Abdichtung
werden gem. ZTV Beton-StB und ZTV Fug-StB ausgeführt. Hinweise
enthält auch das Zement Merkblatt Straßenbau, Nr. S1
"Betonfahrbahndecken für Straßen und Wege".
Unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten ergeben sich
jedoch für diesen Fall spezielle Abweichungen.
Die Herstellung der Betonoberflächen erfolgt ohne Stich. Um die gefor-
derte "Überhöhung und Genauigkeit der Ebenheit der Flächen zu erzie-
len ist es erforderlich diese mit einer Bohle abzuziehen.
Übertrag: ....................
[Seite 140]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 140 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Aufgrund des ausgeschriebenen Betons wird auf eine Bewehrung mit
Baustahl verzichtet. Der einzubauende Beton besteht aus Kunststofffa-
ser verstärktem, frühhochfestem Luftporenbeton, Festigkeitsklasse C
35/45 mit einer Einbauhöhe von 21 cm. Je nach den gegebenen Rand-
bedingungen kann die Festigkeitsklasse reduziert werden. Im Regelfall
muss die Betonfläche jedoch schon nach kurzer Zeit (24 Stunden) wie-
²
der befahren werden. Eine Druckfestigkeit von wenigstens > 26 N/mm
ist, vor dem befahren der Fläche nachzuweisen. Die Freigabe erfolgt
durch die Bauleitung des AG nach Vorlage der Prüfungsergebnisse. Ei-
ne entsprechend erforderliche Nachbehandlung der Fläche ist trotz Be-
fahrung weiterhin durchzuführen.
Die Betonoberflächen sind mit einem Besenstrich zu versehen und wer-
den durch Einfärbung des Betons der Asphaltdeckschicht farblich ange-
passt.
Bei der Preisgestaltung ist darauf zu achten, das die gewählten Geräte
zum Einbringen bzw. Einbau des Betons in Bezug auf die vorhandene
Örtlichkeit und Fahrleitung Rechnung getragen wird.
Der AG geht davon aus, das zusammenhängende Flächen (Gleismitte -
Zwischen den Gleisen usw.) in einem Arbeitsgang betoniert wird. 14 Ta-
ge vor dem Betonieren ist dem AG ein Plan vorzulegen aus dem die zu-
sammenhängenden Flächen und die Betoniertage hervorgehen. Sofern
der AN an mehr als einem Tage betoniert, sind die anfallenden Mehr-
kosten wie z. B. Überwachung in die entsprechenden Positionen einzu-
rechnen. Beim betonieren einer zusammenhängenden Fläche an meh-
reren Arbeitstagen sind die Arbeitsfugen als Pressfugen mit Verzahnung
auszubilden. Die entstehenden Mehrkosten werden nicht gesondert ver-
gütet.
Die Leistungen zum Schutz des Betons gegen Witterungseinflüsse und
im Zuge der Nachbehandlung werden durch die Gleis- und Bordanlage
und den Betrieb erschwert. Auch hier sind die entsprechenden Er-
schwernisse in den entsprechenden Positionen des LV zu berücksichti-
gen. Der Beton ist durch Planen vor Nässe (Regen) zu schützen. Sofern
der AN dies unterlässt und der Aushärtungsproßes hierdurch massiv
verzögert verzögert wird bzw. die glatte Oberflächenstruktur zerstört
wird, gehen entsprechende daraus resultierende Mehrkosten zu seinen
Lasten. Die Leistungen werden als Nebenleistungen entgegen der DIN
gesehen und werden nicht gesondert vergütet.
Bei der Herstellung der Betonoberfläche ist darauf zu achten das die
Oberfläche, vor Herstellung des Besenstrichs, eben und glatt abgezo-
gen wird. Die Ebenheit ist, abweichend von DIN 18316, mit kleiner 4 mm
festzulegen.
Das Kammmerprofil befindet sich am Schienenkopf ca. 4 cm unter SO,
an der Leitschiene ca. 6 cm unter SO. Das Gleitschalungsprofil geht bis
an die Oberkante des Kammerprofils. Somit liegt das Gleitschalungspro-
fil ca. 5 cm bzw 3 cm im Bereich des Heißasphaltes. Das Gleitscha-
lungsprofil ist nicht hitzebeständig.
Zur Unterbindung von Baumängeln ist der zwischenzeitliche provisori-
Übertrag: ....................
[Seite 141]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 141 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
sche Einbau von Holzleisten und sonstigen Baubehelfen vorzusehen.
Die daraus resultierende Kosten sind in den EP der Betonschienenkam-
mersteine mit einzurechnen.
Im Besonderen wird auf die Zement- Merkblätter,
Straßenbau, S 2, 6.2007
hier besonders: Pkt 3 Ausführung von Betondecken
Pkt 4 Anforderungen an die Betondecke
Pkt 5 Prüfungen
Pkt 6 technische Regelwerke
Betontechnik, B 5, 5. 2007
hier besonders: Pkt 1 Überwachung durch das
Bauunternehmen
Pkt 2 Weitergehende Bestimmungen für die
Überwachung durch das Bauunternehmen
bei Einbau von Beton der
Überwachungsklasse 2 und 3
Pkt 3 Überwachung des Einbaues von
Betonen der Überwachungsklassen 2 und 5
durch eine dafür anerkannte
Überwachungsstelle
Tiefbau, T 1,1.2006
hier besonders Pkt 6 Einbauarten des Betons
Pkt 7 Fugen
Pkt 8 Oberflächenbearbeitung
Pkt 9 Nachbehandlung des Betons
Pkt 10 Inbetriebnahme
Die Merkblätter sind herausgegeben vom Verein Deutscher Zementwer-
ke e. V. Tannenstraße 2 40476 Dortmund, im Internet unter
www.beton.org oder www.vzd-online.de.
Übertrag: ....................
[Seite 142]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 142 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
03.03.0013 Vlies liefern und auf dem Brückenüberbau verlegen
Vlies liefern und auf dem Brückenoberbau im Gleisbereich in und zwischen den
Gleisen und der Randeinfassung verlegen.
Gemäß folgender Produktbeschreibung:
Masse pro Flächeninhalt (DIN 53854): 290 g/m²
Schichtdicke (DIN 53855): 2,7 mm
Klassenwert (x-s) (DIN 54307): größer/gleich 40%;
wirksame Öffnungsweite O 90, w (DIN-E-60500, T6): 0,09 mm; Kv-Wert bei 2
kN/m² (DIN-E-60500, T4): 0,0042m/s.
Vlies auf dem Brückenoberbau zwischen den Schienen und Randeinfassung
verlegen und jeweils seitlich hochziehen und z. B. an der Schalung und an der
Kammerfüllkörpern befestigen.
Die Anschlußbereiche sind mit einer Überlappung von 2,0 m in Längsrichtung
auszuführen. Überlappung und Verschnitt sind einzurechnen.
Der Spurstangenabstand beträgt ca. 1,50 m.
Abgerechnet wird nach abgedeckter Fläche. Die Schienen werden übermessen.
Gem. folgender Vorschriften
- Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im Erdbau des
Straßenbaus
- Technische Lieferbedingungen für Geokunststoffe im Erdbau des Straßenbau-
es (TL Geok E-StB 19)
- DIN EN 15381 Geotextilien und geotextilverwandte Produkte Eigenschaften,
die für die Anwendung beim Bau von Fahrbahndecken und Asphaltdeck-
schichten erforderlich sind
- DIN EN 15382 Geotextilien, geosynthetische Dichtungsbahnen, Eigenschaften,
die für die Anwendung in Verkehrsbauten erforderlich sind.
215 m² .................... ....................
03.03.0014 Betonfahrbahn C35/45 mit PPP Fasergehalt, d= 16,0 cm bis 20 cm
Fahrbahnbeton zwischen den Schienen, Gleisen und neben den Gleisen ein-
bauen, verdichten und abziehen.
Einbau im Straßen- und Gleisbereich. Ein Einbau an mehreren Einbautagen be-
darf der schriftlichen Zustimmung des AG. Eine Einbauberechtigung (E-Schein)
muss nachgewiesen werden.
Einbauart: Nach Wahl des AN (siehe Vorbemerkung).
Fertige Stärke: ca. 16,0 cm bis 20 cm,
Herstellung der Oberfläche durch "Besenstrich"
Betondecke mit Fließmitteln für besondere Straßenflächen der Bauklasse SV, I
bis III, 1-lagig, mit besonderen Beanspruchungen herstellen.
Frühhochfester Straßenbeton , Festigkeitsklasse >/= C 35/45 mit PPP-Faserge-
halt > 1 kg/m³.
Vor dem befahren der Betonfläche, auch von Baustellenfahrzeugen, muss der
Nachweis der Standfestigkeit geführt werden. Der Nachweis ist dem AG vorzu-
legen. Der AG gibt die Fläche für die Befahrung frei.
Die Druckfestigkeit der örtlichen Proben muss > 26N/mm² betragen.
Gesteinskörnung größer 8 mm = 100 M.v.H. Gesteinskörnung C 90/10, Katego-
rie PSV >/= 48
Übertrag: ....................
[Seite 143]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 143 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Oberfläche eben abziehen. Ebenheit nach ZTV Beton StB für Bauklassen SV,
I-III < 4mm auf eine Länge von 4 m (Meßlatte).
Oberfläche mit Besenstrich herstellen.
Abrechnung nach Flächenaufmaß. Die Schienen werden übermessen.
Die Überwachung erfolgt gem. den Vorbemerkungen zu diesem Titel nach der
ZTV Beton-StB. Zur Überwachung sind mindestens 3 Rückstellproben je 100 m
Gleislänge anzulegen.
Diese Proben sind zusätzlich zu den Eigenüberwachungen herzustellen. Die
Proben verbleiben auf der Baustelle und sind den gleichen Witterungseinflüssen
auszusetzen wie die Einbaufläche.
Beton der sich in Schienenkammersteine ergießt und zu einer Mehrmenge führt
wird nicht gesondert vergütet.
Abweichend von der DIN 18316 wird eine Ebenheit von < 4 mm vereinbart.
In Abhängigkeit des Bauablaufs ist der Einsatz von Betonpumpen mit in den EP
einzukalkulieren.
Angabe durch den Bieter
Abbindezeit des Betons bis zur Befahrbarkeit / Belastung der Flächen mit Rad-
fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen.
Nach '........................................'Stunden liegt die Druckfestigkeit bei
(durch den Bieter auszufüllen)
voraussichtlich 26 N/mm².
Ist vom Bieter an dieser Stelle keine Angabe eingetragen, fehlende Bieter-
angabe, gilt die vom AG in dieser Position genannte Abbindezeit als ver-
einbart.
50 m³ .................... ....................
03.03.0015 Einfärben der Betonfahrbahn
Einfärben der Betonfahrbahn mit Eisenoxide. Die Einfärbung hat entsprechend
dem Farbton der umliegenden Asphaltflächen zu erfolgen. Mindestens eine Wo-
che vor Ausführung ist eine ausgehärtete Probemischung dem AG vorzulegen.
Diese ist durch eine schriftliche Freigabe des AG zur Ausführung frei zu geben.
Als Zulage zu Position "Betonfahrbahn herstellen".
215 m² .................... ....................
03.03.0016 Querscheinfugen in Betontragschicht herstellen und vergießen
Querscheinfugen in Betontragschicht herstellen und verfüllen.
Bei der Herstellung der Querscheinfugen ist der richtige Zeitpunkt von
entscheidender Bedeutung. Dieser ist dann gegeben wenn der Beton soweit
abgebunden hat, das er gerade schneidfähig ist.
Erfolgt das schneiden zu früh, verflüssigt sich der Beton und die "geschnittene"
Fuge setzt sich wieder zu.
Erfolgt der Schnitt zu spät, reist der Beton unkontrolliert, beginnend von unten
nach oben. So können neben Querscheifugen auf nach einem gewissen
Zeitraum "wilde" Risse entstehen die man mit der Anordnung der
Querscheinfuge verhindern wollte.
Die Herstellung der Querscheinfugen ist daher nicht planbar und unterliegt
Übertrag: ....................
[Seite 144]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 144 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
einzig dem Abbindeprozeß des Betons. Der Zustand des Betons ist daher
ständig zu überwachen. Die Herstellung der Fugen kann auch außerhalb der
Regelarbeitszeit notwendig werden. Die entsprechenden Aufwendungen hat der
AN bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und in den EP einzurechnen.
1) Querscheinfugen über den Spurstangen herstellen
Über jeder Spurstange wird eine Querscheinfuge ausgeführt. Die Lage der
Spurstange ist an den Schienen zu sichern.
Der Querfugen- / Spurstangenabstand beträgt im Regelfall 1,50 m.
Nach ZTV-Beton-Stb. Fuge nach dem Erhärten des Betons einschneiden,
(Tiefe 1/3 der Betonstärke )
Fugenkerbe 60 mm tief,
Fugenspalt 15/35 mm,
Fugenspalt nachschneiden.
Fugenoberkanten vor den vergießen leicht anfasen.
Fugenwandungen nach den Hinweisen des Lieferanten der Füllmasse
gleichmäßig dünn vorstreichen. Fugen randvoll mit bit. Fugenvergußmasse
gem. TL BIT FUG füllen.
2) Querscheinfugen zwischen den Gleisen und neben den Gleisen
herstellen
Fugen nach freigegebenem Fugenplan durch den AG herstellen.
Der Querfugenabstand beträgt im Regelfall 4,00 bis 5,00 m. Nach
ZTV-Beton-Stb.
Fuge nach dem Erhärten des Betons einschneiden (Tiefe 1/3 der Stärke);
Fugenkerbe 60 mm tief,
Fugenspalt 15/35 mm,
Fugenspalt nachschneiden.
Fugenoberkanten vor den vergießen leicht anfasen.
Fugenwandungen nach den Hinweisen des Lieferanten der Füllmasse
gleichmäßig dünn vorstreichen. Fugen randvoll mit bit. Fugenvergußmasse
gem. TL BIT FUG füllen.
Abgerechnet wird nach Länge der hergestellten Querscheinfugen nach 1) und
2).
105 m .................... ....................
03.03.0017 Pressfugen herstellen
Pressfugen zwischen Beton- u. Asphaltfahrbahndecken Fugeneinlage aus
Weichholz oder Kunststoffprofil mit einer Dicke von 13 mm.
Fugenspalt in einer Tiefe von 35 mm aufschneiden, Fugenspalt reinigen,
Fugenwandungen nach den Hinweisen des Fugenmateriallieferanten
gleichmäßig dünn verstreichen, Fugen randvoll mit bit. Fugenvergußmasse
verfüllen.
Abgerechnet wird nach hergestellter Fugenlänge.
15 m .................... ....................
03.03.0018 Schalung aufstellen und nach Ablauf entfernen
Schalung gemäß DIN 18215 aus NH II mit sämtlichen Nebenarbeiten wie z.B.
Behandlung mit Trennmittel, abspreizen, säubern usw. einhäuptig aufstellen und
nach Ablauf der Ausschalfrist entfernen.
Abgerechnet wird nach Fläche = Länge x Höhe (Höhe = Betonstärke).
15 m² .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 145]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 145 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Kabelarbeiten
Die Arbeiten aus diesem Abschnitt beziehen sich auf sämtliche Arbeiten
der Leitungsverlegung, betriebstechnischen Anlagen. Die Arbeiten um-
fassen die Aufnahme der Oberflächen, Erdbau, Verlegung von Leerroh-
ren, verfüllen der Gräben und Herstellung der Oberflächen, sofern diese
Arbeiten nicht bereits in anderen Gewerken enthalten sind, bzw. dort
ausgeführt werden.
Die Verlegung der Leitungen bzw. Leerrohre kann sowohl im Bereich
der Gleis-, Fahrbahn- und Straßennebenflächen erfolgen, als auch im
nahen Umfeld der Baustelle bis zu einer Entfernung von 200 m über die
Baugrenze hinaus. Die Herstellungsfläche (Baustellenfläche) geht über
den in der Planung für den Straßen- und Gleisbau dargestellten Bereich
hinaus, da entsprechende Anschlusspunkte nicht am direkten Bauende
vorhanden sind.
03.03.0019 Boden für Kabelkanal ausbauen
Boden der Klassen 3 - 6 einschließlich Frostschutzmaterial und Grobkiese für
Kabelkanal (Kabelschutzrohre) mit senkrechten Wänden, 0,60 bis 1,25 m Tiefe,
20 cm breiter als Nennweite des Schutzrohres bzw. Schutzrohrverbundes lösen
und ausbauen.
Material geht, soweit nicht für den Wiedereinbau geeignet in Eigentum des AN
über und wird beseitigt. Abgerechnet wird nach Regelgrabenprofilen. Evtl.
geringe Wasserhaltung bis 10 m³ je Stunde ist in diese Position einzurechnen.
5 m³ .................... ....................
03.03.0020 Verdichtungsfähigen Boden liefern, einbauen und verdichten
Verdichtungsfähigen Boden liefern, einbauen und verdichten Verdichtungsfähi-
gen Boden nach ZTVE-StB - auch Recyclingmaterial - liefern, in Leitungsgraben
und Schachtbaugrube einbauen und verdichten.
Abgerechnet wird über das Aufmaß nach Rauminhalt; zusätzlich nach Liefer-
scheinen bis zur Sollmenge. Ist das Raumgewicht nicht bekannt, wird 1,5 t/m³
festgelegt.
5 m³ .................... ....................
03.03.0021 Kabelkanal, 1-zügig anschließen
Rohrleitung DN 50 bis DN 100, 1-zügig mit Muffe an vorhandenem Rohr, bündig
mit allen weiteren Rohren vor dem Kabeleinzug in den Kabelschacht oder
Verteilersockel bzw. -Schrank anbinden.
Berechnet wird der Mehraufwand für das Herstellen des Anschlusses
gegenüber der (den) bis zur Innenfläche des Kabelschachtes durchgemessenen
Rohrleitungen.
Passstücke werden nicht gesondert berechnet. Kabelkanal aus PVC-Hart oder
Flexibel.
Das Anschließen erfolgt fachgerecht durch Betonformteile.
Nicht benötigte Aussparungen sind durch Formteile fachgerecht zu schließen.
5 St .................... ....................
03.03.0022 Kabelkanal, 1 Rohre, NW 100 mm liefern und einbauen
Übertrag: ....................
[Seite 146]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 146 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Rohr für Kabelkanal incl. aller erforderlichen Formteile und Rohrverbindungen
liefern und herstellen.
Erdarbeiten im Boden der Klassen 3 - 6 werden gesondert berechnet.
Auflager D. = 10 cm und Rohreinbettung bis 10 cm über Rohrscheitel mit Sand-
Zement-Gemisch herstellen.
Verhältnis Sand-Zementgemisch (MV 6:1) Mischung zur Schutzrohrsicherung ist
nachzuweisen!
Anzahl Rohre: 1 Stück
Material: PVC hart
Nennweite: 100 mm
Wanddicke: 5,3 mm
Grabentiefe: bis ca. 80 cm
5 m .................... ....................
03.03.0023 Bögen, für vor beschriebenes Leerrohr, NW 100 mm, diverse
Bögen für vor beschriebenen Kabelkanal liefern und herstellen.
Bögen für die Abwinklung zur Einführung in den Erdkasten.
Anzahl Bögen: 1 Stück
Winkel: 30 bis 90 Grad
Material: PVC - Kabelschutzrohr, glatte Oberfläche
Nennweite: 100 mm
15 St .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 147]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 147 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Sonstige Maßnahmen des Oberbaus
03.03.0024 Beton C 25/30 nach EN 206 liefern und einbauen
Beton zum Profilausgleich, Abdeckung von Leitungen, Schutzbeton, und
sonstigen Arbeiten liefern und einbauen.
Lieferung erfolgt auch in Kleinmengen.
Abrechnung erfolgt nach Aufmaß.
5 m³ .................... ....................
03.03.0025 AZK - Abdeckung D 400, 65/40, liefern und einbauen
Abdeckung für Abzweigkasten, D400 einschl. notwendiger Zwischenring liefern
und einbauen. Abdeckung ohne Lüftungsschlitze. Abdeckung ca. 10 cm
höher/tiefer setzen.
Abbruchgut geht in Eigentum des AN über und ist zu beseitigen.
1 St .................... ....................
03.03.0026 Kabelschachtabdeckung bei Belagsarbeiten angleichen
Kabelschachtabdeckung (AZK) in verschiedenen Abmessungen 65/40 bis
100/140 freilegen und nach Bauablauf Zug um Zug auf neue planmäßige Höhe -
in bituminöser und gepflasterter Oberfläche - setzen.
Aufbrucharbeiten zum Freilegen der Schachtabdeckung ausführen.
Höher/tiefer setzen der Schachtabdeckung bis 10 cm.
Fuge mit Distanzstücken entsprechender Festigkeit voll unterlegen, Restfuge
mit Mörtel MG IIIa nach DIN 1053 füllen. Füllung glattstreichen.
Evtl. erforderliche Zwischenring sind mit einzurechnen.
Evtl. fehlende und defekte Auflagerringe werden nicht gesondert vergütet.
Ausgebaute Auflagerringe und Aufbruchgut gehen in Eigentum des AN über und
werden von der Baustelle entfernt.
Das Herstellen der Dehnfuge in bituminöser Oberfläche um die Schachtabde-
ckung ist im Einheitspreis enthalten.
Diese Position gilt nur für vorhandene Kabelschächte, die im Zuge der Baumaß-
nahme an die neue Oberfläche höhenmäßig angepasst werden müssen.
Evtl. entstandene Arbeitsräume mit zu liefernden Beton XF2 C25/30 (LP) schlie-
ßen.
1 St .................... ....................
03.03 Herstellung Gleis- und Straßenoberflächen ....................
03 Gewerk 3: Gleisbauarbeiten ....................
[Seite 148]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 148 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04 Gewerk 4: Radverkehrsführung
04.01 Beweissicherungsverfahren
04.01.0001 Beweissicherungsverfahren an vorhandenen Oberflächen
Vor Beginn der Bauarbeiten hat der Auftragnehmer (AN) eine Dokumentation
des vorhandenen baulichen Zustands der Straßen- und Gehwegflächen sowie
aller weiteren durch die Baumaßnahme beanspruchten Flächen einschließlich
der Bord- und Entwässerungsanlagen (Rinnen/Gossen) durchzuführen.
Das Beweissicherungsverfahren ist wie folgt auszuführen:
· Die vom AG festgelegten Flächen sind fotografisch zu dokumentieren.
· Vorhandene Schäden sind vor Ort eindeutig zu lokalisieren, zu kennzeich-
nen und zu erfassen.
· Sämtliche festgestellten Schäden sind in einen vom AG bereitgestellten La-
geplan im Maßstab 1:250 einzutragen.
· Die vollständige Dokumentation ist dem AG vor Baubeginn in einfacher
Ausfertigung in Papierform sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem Da-
tenträger zu übergeben.
Die Vergütung für die Durchführung des Beweissicherungsverfahrens erfolgt
pauschal. Sämtliche Nebenleistungen, insbesondere die Kosten für Fotoaufnah-
men, Dokumentation, Datenträger sowie alle erforderlichen Materialien und Auf-
wendungen, sind mit dem Pauschalpreis abgegolten.
psch ....................
04.01 Beweissicherungsverfahren ....................
[Seite 149]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 149 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.02 Abräumen des Baufeldes
04.02.0001 Entfernen Verkehrsschild mit Pfosten
Verkehrs-, Namensschilder mit Haltepfosten, Absperrpfosten mit Verbindungs-
kette und dgl. entfernen, während der Bauzeit zwischenlagern bzw. zum städti-
schen Bauhof bringen. Vom AN beschädigte Teile sind vom AN zu ersetzen.
Anschrift Bauhof:
Bunsenstraße 125
34127 Kassel
5 St .................... ....................
04.02 Abräumen des Baufeldes ....................
[Seite 150]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 150 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.03 Oberboden- und landschaftsgärtnerische Arbeiten
04.03.0001 Oberbodenflächen bearbeiten
Pflanzliche Bodendecke fräsen.
Bewuchs: Gräser, Leguminosen etc. Fläche ggf. mit gelöschtem Kalk abstreu-
en, obere Vegetationsschicht kreuzweise in zwei Arbeitsgängen durchfräsen,
d.h. im 1. Arbeitsgang flach, im 2. tief bis ca. 30 cm.
2 m² .................... ....................
*** Ausführungsbeschreibung 1
Oberbodenarbeiten
Kommentar Oberboden
Oberboden nach DIN 18300 (2012), Bodenklasse 3-6, einschließlich Vegetati-
onsdecke in der vorhandenen Dicke abtragen.
Unrat während der Arbeiten aussondern.
Unrat geht in Eigentum des AN über und wird beseitigt.
04.03.0002 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 1
Oberboden liefern
Oberboden nach DIN 18300 (2012), Bodenklasse 1, frei Baustelle liefern.
Abrechnung nach Lieferscheinen.
Mit Einbau auf ebene und geböschte Flächen einschließlich Auslesen von Unrat
und ohne Teil ausdauernde Pflanzen (außer Samen) gemäß DIN 18915 etc.,
sowie Vorprofilierung.
3 m³ .................... ....................
04.03.0003 Vegetationstragschicht Schotterrasen (P)
Vegetationstragschicht für Schotterrasen gem. FLL-Richtlinie herstellen,
Körnungen 0/16 bis 0/45 für Regelbauweisen SR1 bis SR2, Ausführung im Bau-
mischverfahren, aus natürlichen Gesteinskörnungen und humushaltigem Ober-
boden, FSS-Baustoff Schadstoffklassen Z.0 liefern, ausbringen und auf Teilflä-
chen der Trasse verteilen, Schichtstärke 20 cm, in Mieten lagernden Oberboden
aufnehmen, transportieren und ca. 6 cm dick auf den ausgebrachten Schotter-
flächen aufbringen und gleichmäßig verteilen Mischung der Komponenten auf
der Baustelle durch Einfräsen, Oberflächen glätten und für Rasenansaat vorbe-
reiten.
Verdichtung der Tragschicht und Saatguteinsaat durch Abwalzen ohne Vibrati-
on, geforderte Tragfähigkeit Ev2 >= 45 MN/m²
Ebenflächigkeit max. 3 cm / 4 m
Saatgut nach separater OZ.
22 m² .................... ....................
04.03.0004 Saatgut Präriemischung (P)
Saatgut auf vorbereiteten Vegetationsflächen für Schotterrasenflächen mit Saat-
gutmischung Präriemischung (z.B. Saaten-Zeller oder Vergleichbar) einschließ-
lich Ansaathilfe liefern und in einem Arbeitsgang fachgerecht einsähen
Saatgutmenge 10 g/m²
Einbau nach Anforderungen gem. FLL und Herstellerangaben
22 m² .................... ....................
04.03 Oberboden- und landschaftsgärtnerische Arbeiten ....................
[Seite 151]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 151 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.04 Straßenaufbruch- und Entsorgungsarbeiten
04.04.0001 Fugenschnitt bis 25 cm herstellen
Fugenschnitt bis 25 cm durch die bituminöse bzw. kohlenteerhaltige Deck-
schicht bis 25 cm dick, einschließlich erforderlicher Nachschnitte herstellen.
Mehrdicken werden gesondert abgerechnet.
166 m .................... ....................
04.04.0002 Fugenschnitt Mehrdicke je 10 cm
Fugenschnitt Mehrdicke je 10 cm durch die bituminöse bzw. kohlenteerhaltige
Befestigung. EP gilt für je angefangene 10 cm einschließlich erforderlicher
Nachschnitte.
166 m .................... ....................
*** Ausführungsbeschreibung 2
Bituminöse Materialien
Bituminöse Aufbruch
Bituminöse (ASN 17 03 02) in unterschiedlichen Dicken und Breiten, wie ein-
zeln beschrieben, über und neben den Rohrgräben, aufbrechen. Die Abfuhr und
Entsorgung ist nach den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen. Die Entsor-
gungsgebühren für Asphalt (17 03 02) sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
04.04.0003 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 2
Bituminöser Aufbruch bis 25 cm
Bituminöse Befestigung bis 25 cm dick, in einer Stückgröße bis ca. 60 cm Kan-
tenlänge aufbrechen, trennen, aufnehmen, abfahren und entsorgen, einschließ-
lich der Entsorgungskosten für die
Verwertungsklasse A.
472 m² .................... ....................
04.04.0004 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 2
Mehrdicke bituminöser Aufbruch, 10 cm
Bituminöse Befestigung der unterschiedlichen Dicken aufbrechen, trennen, auf-
nehmen, abfahren und entsorgen, einschließlich der Entsorgungskosten für die
Verwertungsklasse A.
EP gilt für je angefangene 10 cm.
100 m² .................... ....................
04.04.0005 Erschwernis infolge Einbauten
Erschwernis infolge Einbauten, Schächten und Straßenabläufen.
Erschwernis beim Fräsen, Aufnehmen, Aufsprühen von Bitumenemulsionen so-
wie Herstellen von Asphaltschichten.
Asphaltbefestigung.
4 St .................... ....................
04.04.0006 Pflaster aufnehmen und entsorgen
Pflasterdecken aus Natur-, Betonstein, Platten o. dgl. aufnehmen, abfahren und
entsorgen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren. Das Tren-
nen der Materialien bleibt dem AN überlassen.
132 m² .................... ....................
04.04.0007 Pflaster aufnehmen und zwischenlagern
Pflasterdecken aus Natur-, Betonstein, Platten oder dergleichen aufnehmen, je-
doch reinigen, vorsortieren und innerhalb der Baustelle bzw. Baustellenbereich
transportieren auf Euro-Paletten stapeln und zwischenlagern.
Übertrag: ....................
[Seite 152]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 152 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Paletten gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Abfuhr und Entsorgung der abgängigen Materialien, einschließlich der erforderli-
chen Entsorgungsgebühren.
Beschreibung: Rechteckpflaster 10/20/8 cm
36 m² .................... ....................
*** Ausführungsbeschreibung 3
Bord- und Gossenanlagen
Bordsteine und Gosse aufnehmen, abfahren, entsorgen
Bordkantensteine und Gossenanlagen aufnehmen, abfahren und entsorgen,
einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren.
04.04.0008 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 3
Bordsteine aufnehmen und entsorgen
Rundbord, Flachbord, Rasenkanten-, Tiefbord-, Hochbordsteine und derglei-
chen, mit Unterbeton ca. 15 cm dick, einschließlich der Rückenstütze bzw. der
Anschulterung aufbrechen, aufnehmen, abfahren und entsorgen, einschließlich
der erforderlichen Entsorgungsgebühren.
213 m .................... ....................
04.04.0009 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 3
1- bis 3- reihige Gosse aufnehmen und entsorgen
1- bis 3-reihige Gossen und dergleichen, mit Unterbeton ca. 15 cm dick, ein-
schließlich der Rückenstütze bzw. der Anschulterung aufbrechen, aufnehmen,
abfahren und entsorgen, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebüh-
ren.
36 m .................... ....................
04.04.0010 Pflasterstreifen zweizeilig aus Natursteinen aufnehmen und entsor-
gen
Streifen oder Rinnen zweizeilig, Natursteinpflaster aufnehmen. Aufbruch der
Tragschicht wird gesondert vergütet. Art: Großpflaster. Mit Fugenfüllung aus
Baustoffgemisch mit hydraulischen Bindemitteln. Fundament aus Beton, über
10 bis 20 cm dick aufbrechen. Die Streifen oder Rinnen sind abschnittsweise in
nicht zusammenhängenden Teilflächen zu bearbeiten. Material einschließlich
Bettung aufnehmen, in Eigentum übernehmen und entsorgen.
21 m .................... ....................
04.04.0011 Pflasterstreifen zweizeilig aus Natursteinen aufnehmen und lagern
Streifen oder Rinnen zweizeilig, Natursteinpflaster inkl. Bettung aufnehmen. Auf-
bruch der Tragschicht wird gesondert vergütet. Art: Großpflaster. Mit Fugenfül-
lung aus Baustoffgemisch mit hydraulischen Bindemitteln. Fundament aus Be-
ton, über 10 bis 20 cm dick aufbrechen. Die Streifen oder Rinnen sind ab-
schnittsweise in nicht zusammenhängenden Teilflächen zu bearbeiten. Material
einschließlich Bettung aufnehmen und lagern.
21 m .................... ....................
04.04.0012 Rinne aufnehmen und entsorgen
Rinne aus Natur-, Betonstein, Platten oder dergleichen aufnehmen und entsor-
gen.
Paletten gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Abfuhr und Entsorgung der abgängigen Materialien, einschließlich der erforderli-
Übertrag: ....................
[Seite 153]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 153 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
chen Entsorgungsgebühren.
Beschreibung: Betonstein 16/16/14 cm
85 m .................... ....................
04.04.0013 Boden lösen und entsorgen
Boden der angetroffenen Homogenbereiche, nach DIN 18300:2012, einschließ-
lich gegebenenfalls vorhandener ungebundener Tragschichten, Packlagen und
vergleichbarer Schichten, ist innerhalb der Abtragsbereiche profilgerecht zu lö-
sen, aufzunehmen, zu fördern und zu verladen.
Das anfallende Material kann vom Auftraggeber (AG) nicht weiterverwendet
werden und geht mit dem Ausbau in das Eigentum des Auftragnehmers (AN)
zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung über.
Die Abrechnung erfolgt nach den planmäßigen Abtragsprofilen.
59 m³ .................... ....................
04.04.0014 Boden lösen, fördern und laden (Handaushub)
Boden der angetroffenen Homogenbereiche nach DIN 18300:2012, einschließ-
lich gegebenenfalls vorhandener ungebundener Tragschichten, Packlagen und
vergleichbarer Schichten, der aus besonderen Gründen nicht maschinell gelöst
werden kann, ist von Hand zu lösen, innerhalb der Baustelle zu fördern und
nach Angabe des Auftraggebers (AG) weiterzuverwenden.
Die Ausführung erfolgt ausschließlich auf besondere Anordnung des AG. Die
Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten Mengen.
3 m³ .................... ....................
04.04.0015 Schotter lösen, fördern, zwischenlagern, einbauen
Schotter aus Gehwegen ca. 25 cm dick lösen, Körnung 0/32 mm, aus Abtrags-
strecken profilgerecht vom Bodenaushub getrennt lösen, fördern und auf ein
Zwischenlager des AN transportieren.
Schotter vom Zwischenlager laden, antransportieren und profilgerecht gemäß
Plan als Frostschutzschicht fachgerecht einbauen, einschließlich Verdichtung lt.
ZTVE-StB.
Abgerechnet wird nach Abtragsprofilen.
78 m³ .................... ....................
04.04.0016 Vorhandene Kabel im Abtragsbereich der Straße sichern
Kabelgraben entsprechend tief ca. 5 - 15 cm ausheben. Kabel verlegen ein-
schließlich fachgerechtem Einsanden mit Sand 0/4 und Kabelsicherungsband.
Anmerkung: Position wird nur bei Kabelumlegung vergütet.
20 m .................... ....................
*** Ausführungsbeschreibung 4
Herstellen des Straßenplanums
Planum herstellen
Planum herstellen und lt. ZTVE- StB verdichten. Max. Abweichung von der Soll-
höhe +- 2 cm. Das fertige Planum ist vor Überdeckung vom AG abzunehmen.
04.04.0017 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 4
Planum herstellen (Verdichtung Dpr 100)
Planum mit einer Verdichtung von Dpr = 100%; EV2/EV1 <= 2,2 fachgerecht
herstellen.
210 m² .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 154]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 154 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
04.04 Straßenaufbruch- und Entsorgungsarbeiten ....................
[Seite 155]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 155 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.05 Straßenentwässerungsarbeiten
*** Ausführungsbeschreibung 5
Rohrgrabenarbeiten RE
Rohrgrabenarbeiten
Rohrgraben für Abwasserrohre entsprechend der DIN EN 1610, ATV A 139,
DIN 4124 erstellen. Rohrgraben nach den in den geotechnischen Unterlagen
ausgewiesenen Homogenbereichen, vergleichbar den ehemaligen Bodenklas-
sen 3 bis 6 nach DIN 18300:2012, für die Verlegung von Abwasserrohren ma-
schinell bzw. von Hand ausheben, lagenweise verfüllen und verdichten:
· mit Füllmaterial
· mit dem vorhandenen Aushubmaterial (evtl. Bodenverbesserung) schicht-
weise mit Aushubmaterial und Füllmaterial. Es wird nur ein möglichst hal-
tungsweises bzw. bei Punktsanierungen ein reparaturabschnittsweises ver-
legen der Rohre und verbauen des Rohrgrabens zugelassen; einschließlich
der Prüfungen und Abnahmen durch den AG, an freiliegender Haltung.
Der EP umfasst außerdem folgende Leistungen, einschließlich den Materiallie-
ferungen:
· Mehraushub und -einbau von Füllmaterial für die Schächte bis DN 1500 ist
mit dem Einheitspreis abgegolten
· Verbau nach Wahl des AN unter Beachtung der DGUV, Sonderverbau wird
nach Extrapositionen abgerechnet.
· Herstellung und verdichten des Erdplanums mit dem erforderlichen Gefälle.
Verformungsmodul Ev2 > = 45 MN/m²; Verhältniswert Ev2/Ev1 < = 2,2; Dpr
= 100 % ; maximale Abweichung von der Sollhöhe +/-1 cm.
Leitungszone aus entsprechendem Bettungsmaterial, einbauen und verdichten
in folgenden Schichten:
Untere Bettungszone
d = 15 cm bis DN 500, auch unter den Schächten, einschließlich Aushub des
verdrängten Bodens Herstellung und Verfüllung der Muffenlöcher entsprechend
den zu verlegenden Rohrwerkstoffen - DN > 500 entsprechend der Aufstellung
siehe technische Vorbemerkungen)
Obere Bettungszone
als Kiessandauflager KSA120 Seitenverfüllung
gleichmäßig in Lagen von 20 cm Abdeckzone
bis 20 cm über den Außenrohrscheitel
Verdichtungsfähiges Aushubmaterial der in den geotechnischen Unterlagen
ausgewiesenen Homogenbereiche, vergleichbar den ehemaligen Bodenklassen
3 bis 6 nach DIN 18300:2012 (einschließlich evtl. vorhandenen Straßenunterbau
aufbrechen) getrennt aufnehmen und Zwischenlagerung seitlich bzw. auf einem
Zwischenlager nach Wahl des AN, einschließlich aufladen und zurück zur Ein-
baustelle transportieren, sowie Wiedereinbau im Rohrgraben.
Abfuhr und Entsorgung des durch die eingebauten Materialien, (z.B. Kanäle,
Schächte, Leitungszone, Straßenaufbau von 60 cm und dgl.) verdrängten Bo-
dens, einschließlich der erforderlichen Entsorgungsgebühren.
Verdichtung lt. ZTV- SoB, dabei einschließlich verdichten des Bodens zwischen
Sohle und Rohrscheitel mit z.B. Wackerstampfer eventuell Zwischenlagern des
Bodens bei beengten Grundstücksverhältnissen.
Die Verdichtungswerte der ZTV- SoB müssen durchgängig, d.h. von Sohle bis
[Seite 156]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 156 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
OK Feinplanum erreicht werden.
Abrechnungslänge - Anschlussleitungen:
Von der Achse des Sammlers bis zum Anschluss an vorhandenen Leitung bzw.
bis zum vorgesehenen Leitungsende - horizontal gemessen, die entsprechen-
den Kopflöcher am Sammler und am Leitungsende / vorhandene Leitung sind
mit eingerechnet.
Abrechnungsbreite gemäß Regelgrabenbreiten
Entwässerungskanäle und -leitungen aus PP-B (Polypropylen, Typ
2)
Kanalrohre und Formstücke extrudiert aus PP-B (Polypropylen, Typ 2), SN 16
nach DIN EN 1852 homogen ohne Zusatz und Füllstoffe hergestellt, Farbe oran-
gebraun, liefern und fachgerecht im vorgeschriebenen Gefälle einbauen.
Die Rohre sind in 1 bis 6 m Längen je nach Erfordernis und Durchmesser palet-
tiert anzuliefern, auf ebener Oberfläche sachkundig zu lagern, gegen verrut-
schen zu sichern und vor Sonneneinstrahlung mit einer weißen Plane oder
Bauvlies zu schützen; damit keine Vorverformungen der Rohre entstehen. Die
Rohrstapel sind während der gesamten Bauzeit zu sichern und vorzuhalten,
max. Stapelhöhe: 2,00 m.
Auf der im vorgeschriebenen Gefälle erstellten, verdichteten und vom AG abge-
nommenen Kiessandrohrsohle, sind die Kanalrohre fachtechnisch zu verlegen.
Die Rohre werden mittels Lasergerät lage- und höhenmäßig ausgerichtet. Die
Rohre sind schrittweise festzulegen. Der Kiessand in den Zwickelbereichen ist
mit einem Kombiverdichter zu verdichten. Die Rohre sind von Schachtinnenkan-
te bzw. Achse Sammler, zu Schachtinnenkante bzw. Grundstücksgrenze fach-
gerecht auf dem Kiessandauflager 120 Grad zu verlegen und wegen der Länge-
nänderungen infolge der Sonneneinstrahlung sofort abzudecken, incl. der Pass-
und Zuschnitte.
Die Rohrverbindungen und Rohreinbindungen entsprechen den allgemeinen
Anforderungen an Rohrleitungen für Entwässerungskanäle und -leitungen nach
DIN 19537. Die Rohrverbindungen erfolgen mit einer werkseitig aufgezogenen
Doppelsteckmuffe, incl. einer fest eingebauten elastomeren Kompressions-Lip-
pendichtung mit einem speziellen Haltering, der die Dichtung dauerhaft in der
Muffe fixiert. Passrohre werden mittels einer entsprechenden Doppelsteckmuffe
verbunden. Die Formteile besitzen eine angeformte Steckmuffe, mit den glei-
chen Dichtelementen und Eigenschaften. Als Schachtanschluss fungiert ein ent-
sprechendes Schachtfutter mit integrierter Dichtung, Baulänge 110 mm für Fer-
tigteile und Baulänge 240 mm für örtlich hergestellte Schächte mit entsprechend
außenliegenden Dichtungsrippen.
04.05.0001 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 5
Straßeneinlaufanschlussleitung herstellen, Tiefe bis 3,50 m (P)
Anschlusstiefe am Hauptsammler bis 3,50 m, die Grabentiefe wird gerechnet
ab OK Gelände oder Straße bis Rohrsohle.
· Anschlusslänge: 1,0 m, wird horizontal gemessen von der Rohrachse bzw.
Innenwand Schacht bis zum vorhandenen Anschluss.
· Grundwasserhaltung, soweit erforderlich
· Verbau, soweit erforderlich
· Suchen der Anschlussleitung
· Rohrgrabenaushub der Bodenklasse 3 - 6
· Grabenbreite gemäß Regelgrabenbreiten
· Aushub, soweit zum Verfüllen geeignet, bzw. Verfüllmaterial gemäß Haupt-
kanalverfüllung liefern und oberhalb der Leitungszone einbauen und ver-
[Seite 157]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 157 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
dichten (Ev2= 100 MN/m²).
· Zum Verfüllen nicht verwendeter Aushub geht in Eigentum des AN über und
ist zu beseitigen.
· Muffenlöcher anlegen
· Rohrbettung aus Kiessand 0/8, d=15cm liefern, einbauen und verdichten,
einschließlich Erdaushub in allen Bodenklassen
· Rohrummantelung aus Kiessand 0/8 mm bis 30 cm über Rohrscheitel lie-
fern, einbauen und verdichten
· Bodenverbesserung falls erforderlich für Rohrauflager bis 30 cm aus Hart-
steinmaterial 0/32 mm
· Abbruch vorhandener Rohre bis DN 150 einschließlich Wasserhaltung
· Rohrleitung gemäß Ausführungsplan verlegen
· Muffenloses Vollwand-Kunststoffrohr SN16 DN/OD 160 (160 x 6,0 mm), als
Anschlussleitungen für Grundstücks- bzw. Straßenentwässerung herstellen,
einschließlich Lieferung der erforderlichen Rohre, Verbindungsmuffen und
Dichtungen. Farbe: blau (RAL 5015), aus weichmacherfreiem Polyvinylchlo-
rid (PVC-U), Ringsteifigkeit nach ISO 9969 mindestens 16 kN/m², in Anleh-
nung an die DIN EN 1401-1, jedoch mit erhöhter Wanddicke, glattwandig,
mit DIBt- Zulassung Nr.: Z-42.1-309, E-Modul Kurzzeit ≥ 3000 N/mm² bzw.
Langzeit ≥ 1500 N/mm², mit innen liegendem Steg und zwei fest eingeleg-
ten, gemäß DIN EN 681-2 WH ölbeständigen FE-Dichtungen, geeignet für
den Einsatz in Wasserschutzzonen unter Berücksichtigung der Anforderun-
gen aus dem DWA-Arbeitsblatt A 142 - dicht bis 2,5 bar Prüfdruck - liefern
und verlegen. Fließlänge (muffenlos): 3,00 m, Überdeckung: 0,45 m bis
8,00 m; SLW60.
· Lieferung und Einbau aller erforderlichen Formstücke
· Formstücke werden nicht gesondert berechnet.
· Sämtliche Kreuzungen der Anschlussleitung mit Wasserleitungen, Kabeln,
Schutzrohren und dergleichen sind inbegriffen.
· Anschluss an vorhandene Rohrleitung DN 300 - 500 SB des Hauptsamm-
lers in DA 160 PP mittels Sattelstückformteil gemäß Rohrhersteller Freiga-
be.
HINWEIS:
Für jeden RE- Anschluss ist ein gesondertes Aufmaß mit allen Eintragungen
wie: Längen, Tiefen, Formstücken, Ummantelungen, Entfernungen zu den
Schächten, Einmessung der Endpunkte, usw. zu erstellen.
Für den RE-Anschluss ist eine Lageskizze mit genauer örtlicher Einmessung
aufzustellen, sowie der Verlauf der Leitung mittels Farbfotos zu dokumentieren
und zusammen mit dem Aufmaß abzugeben.
1 St .................... ....................
04.05.0002 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 5
Straßeneinlaufanschluss Mehrlänge (P)
Straßeneinlaufanschlussleitung herstellen wie vor, jedoch
horizontale, in der Grabenachse gemessene, Mehrlänge.
Für alle Mehrarbeiten und Materiallieferungen.
Ausführung:
Muffenloses Vollwand-Kunststoffrohr SN16 DN/OD 160 (160 x 6,0 mm), als An-
schlussleitungen für Grundstücks- bzw. Straßenentwässerung herstellen, ein-
schließlich Lieferung der erforderlichen Rohre, Verbindungsmuffen und Dichtun-
gen. Farbe: blau (RAL 5015), aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U),
Ringsteifigkeit nach ISO 9969 mindestens 16 kN/m², in Anlehnung an die DIN
EN 1401-1, jedoch mit erhöhter Wanddicke, glattwandig, mit DIBt-Zulassung
Nr.: Z-42.1-309, E-Modul Kurzzeit ≥ 3000 N/mm² bzw. Langzeit ≥ 1500 N/mm²,
mit innen liegendem Steg und zwei fest eingelegten, gemäß DIN EN 681-2 WH
ölbeständigen FE-Dichtungen, geeignet für den Einsatz in Wasserschutzzonen
Übertrag: ....................
[Seite 158]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 158 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem DWA-Arbeitsblatt A 142 -
dicht bis 2,5 bar Prüfdruck - liefern und verlegen. Fließlänge (muffenlos): 3,00
m, Überdeckung: 0,45 m bis 8,00 m; SLW60.
4 m .................... ....................
04.05.0003 Straßenablauf -ohne Aufsatz- hoch für Aufsatz 300/500 mm (P)
Straßenablauf -ohne Aufsatz- hoch für Aufsatz 300/500 mm einbauen aus Be-
tonfertigteilen DIN 4052 auf 20 cm Unterbeton C25/30 (XC4; XF1). Fugen zwi-
schen den Fertigteilen mit kunststoffvergütetem Mörtel Mörtelgruppe IIIa dicht
füllen. Füllung glattstreichen. Aufsatz wird gesondert berechnet. Fuge zwischen
Bordstein und Straßenablauf, unterhalb des Aufsatzes, mit Beton C25/30 (XC4;
XF1) verfüllen. Erdarbeiten im Boden der Bodenklasse 3 - 6 sowie ggf. erfor-
derlicher Verbau werden nicht gesondert berechnet. Geringe Wasserhaltung
wird nicht gesondert berechnet.
1. Boden Form 1 A (Abfluss DN 150), Steckmuffe K (nicht genormt),
2. Zwischenteil 6 A, 295 mm hoch,
3. Schaftkonus 11 (für Aufsatz 300/500)
4. Auflagering 10 B, 60 mm hoch (für Aufsatz 300/500).
5. Eimer DIN 4052-C3 (Stahl, feuerverzinkt, hohe Bauform, 3 Schlitzreihen).
1 St .................... ....................
04.05.0004 Aufsatz 300/500 mm, Pultform, Kl. D, SW 34,5 mm, hoch (P)
Aufsatz einbauen für Straßenablauf nach DIN EN 124/ DIN 1229 aufsetzen.
Pultform wie DIN 19594-1, Längsaufsatz 300/500, Schlitzweite 34,5 mm, mit
dämpfender Einlage. Fuge zwischen Aufsatz und Unterteil mit kunststoffvergü-
tetem Mörtel Mörtelgruppe IIIa dicht füllen. Füllung glatt streichen.
1 St .................... ....................
04.05.0005 Straßenablauf aufnehmen und entsorgen
Straßenablauf aus Betonfertigteilen einschließlich Aufsatz vollständig bis 1,30 m
tief ausbauen und fachgerecht entsorgen, einschließlich Entsorgungsgebühren.
Anschlussleitungen, die bestehen bleiben, soweit erforderlich abdichten. Auf-
bruch und Beseitigung der vorhandenen Straßenbefestigung wird gesondert be-
rechnet.
Erforderliche Erdarbeiten Klasse 3 - 6 ausführen. Stoffe und Aushub in Eigen-
tum des AN übernehmen und einer Recyclinganlage zuführen.
1 St .................... ....................
04.05.0006 Straßenablauf aus- und bis 5,00 m weiter wieder einbauen
Straßenablauf aus- und wieder einbauen einschließlich Aufsatz ausbauen und
seitlich versetzt nach Angabe des AG wieder einbauen (einschließlich eventuel-
lem Zwischenlagern und Transport nach Wahl des AN). Erd- und Aufbruchar-
beiten werden nicht gesondert berechnet. Ersatzlieferung beschädigter Teile
wird gesondert berechnet. Fugen mit kunststoffvergütetem Mörtel Mörtelgruppe
IIIa dicht füllen, Füllung glatt streichen.
3 St .................... ....................
04.05 Straßenentwässerungsarbeiten ....................
[Seite 159]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 159 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.06 Tragschichten
*** Ausführungsbeschreibung 6
Tragschichten
Ungebundene Tragschicht herstellen
Ungebundene Tragschicht nach RSTO 12, ZTVT-StB , TL SoB-StB 04, ZTV
SoB-StB 04 und TL Gestein-StB 04 aus nach RG Min StB 93 güteüberwachtem
Material herstellen, einschließlich aller Nebenarbeiten.
Dabei hat der AN die profilgerechte Lage, die Ebenflächigkeit und die ausrei-
chende Verdichtung des Planums durch Prüfung nachzuweisen.
Der angegebene Verformungsmodul und das Verhältnis Ev2/Ev1 mit <=2,2
nach ZTVT ist einzuhalten.
Nachweis der Sieblinie. Die Eignungsprüfung durch eine Baustoff- und Boden-
prüfstelle ist vorzulegen.
04.06.0001 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 6
Frostschutzschicht, 0/32 mm (t)
Frostschutzschicht in t, 0/32 mm aus Brechkorngemisch , Hartsteinsplitt 0/32
mm herstellen, einschließlich aller Nebenarbeiten.
Korn > 2 mm Hartsteinsplitt
Korn < = 2 mm Natur- bzw. Brechsand
Verformungsmodul Ev2 > = 100 MN/m²
mit unterschiedlichen Einbaudicken im verdichtetem Zustand.
URF = 2,2 t / m³
14 t .................... ....................
04.06.0002 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 6
Frostschutzschicht für Belastungsklasse 10, d = 43 cm, FSS 0/45
herstellen (P)
Frostschutzschicht der Belastungsklasse 10 nach RSTO 12, d = 43 cm, FSS
0/45, für Bauweisen mit Asphalt für Fahrbahn auf F2 und F3-Untergrund herstel-
len.
Frostschutzschicht Brechkorngemisch, FSS, 0/45 mm aus Naturgestein z.B. Ba-
salt Korn > 2 mm Basalt Korn <= 2 mm Natur- bzw. Brechsand liefern und profil-
gerecht einbauen, verdichten, Verformungsmodul Ev2 >= 2,2 MN/m², ein-
schließlich aller Nebenarbeiten. Einbaudicke im verdichtetem Zustand 44 cm.
Einschl. Ausbau und Wiederverwertung im Baustellenbereich als Feldwege Un-
terbau.
363 m² .................... ....................
*** Ausführungsbeschreibung 7
Asphalt-Tragschichten
Bituminöser Straßenbau
Bituminöser Straßenbau nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen TL
Asphalt-StB, ZTV Asphalt-StB, TL Gestein-StB, TL Bitumen-StB, TL AG-StB,
den Technischen Prüfvorschriften für Asphalt sowie dem Merkblatt für Tempera-
turabsenkung von Asphalt (M TA).
Für die Baumaßnahme ist Temperaturabgesenkter Asphalt (TA-
Asphalt) einzusetzen. Aus Gründen des Arbeitsschutzes ist das
Asphaltmischgut temperaturabgesenkt herzustellen, zu liefern und einzubauen.
Die Herstellung und Verarbeitung von temperaturabgesenktem Asphalt hat ge-
mäß den jeweils gültigen Regelwerken und den vertraglichen Regelungen für
Temperaturabgesenkte Asphalte zu erfolgen.
Übertrag: ....................
[Seite 160]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 160 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Es ist grundsätzlich ein Straßenfertiger mit Absaugeinrichtung einzusetzen.
Die Temperaturabsenkung kann durch
· Schaumbitumentechnologie,
· organische Zusätze,
· mineralische Zusätze oder
· oberflächenaktive Zusätze
erfolgen.
Alle Verfahren werden als gleichwertig angesehen.
Zugelassen sind ausschließlich Fertigprodukte und Zusätze
zur Temperaturabsenkung, die in der zum Zeitpunkt der Ausführung
gültigen Erfahrungssammlung der BASt für Temperaturabgesenkte
Asphalte aufgeführt sind.
Die Auswahl des Verfahrens zur Temperaturabsenkung erfolgt durch den Auf-
tragnehmer und ist im Eignungsnachweis anzugeben. Die Mitverwendung von
Ausbauasphalt ist nach TL AG-StB zulässig. Die Anforderungen an Gleichmä-
ßigkeit, Bindemittel und Nachweisführung
sind einzuhalten.
Mit dem Eignungsnachweis sind insbesondere vorzulegen:
· Verfahren der Temperaturabsenkung,
· Art und Sorte des eingesetzten Bitumens,
· Angaben zu verwendeten Zusätzen,
· Angaben zum resultierenden Bindemittel,
· Ergebnisse der vorgeschriebenen erweiterten Erstprüfungen,
· sämtliche nach den Vertragsregelungen geforderten Zusatznachweise.
Die Temperatur des Asphaltmischgutes beim Abkippen vom LKW in
den Fertiger bzw. Beschicker muss bei Asphalttragschichten, Asphalttragdeck-
schichten und Asphaltbinderschichten zwischen 130 °C und 150 °C
liegen, Asphaltmischgut für Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt: 140 °C bis
155 °C,bei Schichtdicken ≤ 3,0 cm bis 165 °C, ausgenommen Kompakte
Asphaltbefestigungen, Gussasphalt 200°C bis 230°C.
Die Abrechnungsgrundlage der Flächenpositionen bildet das angegebene Ein-
baugewicht in kg/m².
Der Auftragnehmer hat einen Soll-/Ist-Nachweis der eingebauten Mengen durch
Vorlage der Originallieferscheine sowie der Einbaudicken zu erbringen.
Für die Umrechnung gilt:
1 cm Einbaudicke = 25 kg/m².
Sofern Binder- oder Deckschichten zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut wer-
den, sind die Kanten aus Gründen der Verkehrssicherheit mit
Asphaltmischgut anzurampen, zu unterhalten und unmittelbar vor dem Folgeein-
bau zu beseitigen.
Diese Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Kosten für Temperaturabsenkungsverfahren, Zusätze, Absaugeinrichtungen,
Nachweise, Erstprüfungen, Eignungsnachweise, Temperaturmessungen,
Dokumentationen und Eigenüberwachungen werden nicht gesondert vergütet
und sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
04.06.0003 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 7
Bituminöse Tragschicht 0/32, TA-Asphalt, Dicke gem. RSTO 12 18
cm, BKL 10, 300 kg/m² liefern und einbauen (P)
Bituminöse Tragschicht für die Belastungsklasse BKL 10
gemäß RStO herstellen, liefern und einbauen.
Ausführung als temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt).
mit aufhellendem Gestein,
15 Gewichts-% Quarzit oder andere aufhellende Gesteine
Übertrag: ....................
[Seite 161]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 161 von 179
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
mit Nachweis eines lichttechnischen Gutachtens am resultierenden Asphaltge-
misch, mittels Leuchtdichtekoeffizient q0 von mindestens 0,070 cd / (m² x Lx).
Mischgutart:
· AC 32 TS
· Körnung:0/32 mm
· Bindemittel: Bitumen 25/55-55 A, DIN EN 12591
· für Temperaturabgesenkte Asphalte.
· Verfahren zur Temperaturabsenkung:
· nach Wahl des Auftragnehmers mittels zugelassenem
· Zusatzstoff oder Schaumbitumentechnologie.
· Einbaugewicht: 300 kg/m²
· Einbaudicke: ca. 18 cm
· Einbau: maschinell mit Straßenfertiger einschließlich Absaugeinrichtung.
Einschließlich Herstellung, Lieferung, Transport, Temperaturabsenkungsverfah-
ren, Einbau, Verdichtung, Eigenüberwachung,
Temperaturmessungen, Eignungsnachweise und aller erforderlichen
Nebenleistungen.
Abrechnung: nach m² eingebauter Fläche.
363 m² .................... ....................
04.06.0004 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 7
Zulage für den Handeinbau (P)
Diese Position ist eine Zulageposition für 04.06.0003
in Randbereichen, Anschlussbereichen, Kreuzungsbereichen,
Einmündungen, Aufweitungen, Anpassungsflächen sowie
sonstigen kleinflächigen Bereichen. Ausführung als temperaturabgesenkter
Asphalt (TA-Asphalt) entsprechend den Anforderungen der Hauptposition.
Einbaugewicht: 300 kg/m²
Einbaudicke. ca. 18 cm
53 m² .................... ....................
04.06.0005 Bituminöses Bindemittel aufsprühen (P)
Bituminöses Bindemittel auf gereinigter Unterlage zur Herstellung des Schich-
tenverbundes liefern und gleichmäßig aufsprühen.
Verschmutzungen und lose Bestandteile sind vor Beginn der Arbeiten zu entfer-
nen.
Anfallendes Kehrgut aufnehmen, laden, abtransportieren und einer
ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Entsorgung zuführen.
Bindemittel:
Polymermodifizierte Bitumenemulsion PmOB Art C60 BP4-S bzw. gleichwertiger
Regelstoff nach den zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen TL BE-StB.
Bindemittelmenge:
0,30 kg/m² Restbitumen
Einschließlich aller Nebenleistungen.
Abrechnung:
nach behandelte Fläche.
Übertrag: ....................
[Seite 162]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 162 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
363 m² .................... ....................
04.06.0006 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 7
Asphaltbeton AC 11 D S, TA-Asphalt, als Deckschicht liefern und
einbauen (P)
gemäß RStO herstellen, liefern und einbauen.
Ausführung als temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt).
Mischgutart: AC 11 D S
Körnung: 0/11 mm
Resultierendes Bindemittel: Bitumen 25/55-55 A, DIN EN 12591.
Verfahren zur Temperaturabsenkung:
nach Wahl des Auftragnehmers mittels zugelassenem Zusatzstoff
oder Schaumbitumentechnologie.
Einbaugewicht: 100 kg/m²
Einbaudicke: ca. 4 cm
Einbau: maschinell mit Straßenfertiger einschließlich Absaugeinrichtung.
Die Temperatur des Asphaltmischgutes beim Abkippen in den Straßenfertiger
muss den Anforderungen der vertraglichen Regelungen für temperaturabge-
senkte Asphalte entsprechen.
Einschließlich Lieferung, Transport, Temperaturabsenkungsverfahren,
Einbau, Verdichtung, Anpassung an Einbauten, Eigenüberwachung,
Temperaturmessungen, Eignungsnachweise und aller
erforderlichen Nebenleistungen.
Abrechnung: nach m² eingebauter Fläche.
363 m² .................... ....................
04.06.0007 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 7
Zulage für den Handeinbau (P)
in Randbereichen, Anschlussbereichen, Einmündungen, Kreuzungsbereichen,
Anpassungsflächen sowie sonstigen kleinflächigen Bereichen.
Ausführung als temperaturabgesenkter Asphalt (TA-Asphalt) entsprechend den
Anforderungen der Hauptposition.
Mischgutart: AC 11 D S
Einbaugewicht: 100 kg/m²
Einbaudicke: ca. 4 cm
Diese Position ist eine Zulageposition für 04.06.0006
53 m² .................... ....................
04.06 Tragschichten ....................
[Seite 163]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 163 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.07 Verkehrslenkende Einrichtungen
04.07.0001 Leitschwellen aus Recycling-Gummi liefern und einbauen
Leitschwellen zur baulichen Trennung von Verkehrsflächen, insbesondere zur
Führung und Sicherung des Radverkehrs, liefern und gemäß Herstellerangaben
auf befestigter Oberfläche einbauen.
Leitschwellen aus widerstandsfähigem Recycling-Gummi mit integrierten retro-
reflektierenden Markierungselementen. Die Elemente sind dauerhaft mit dem
Untergrund zu verbinden und fluchtgerecht auszurichten.
Technische Anforderungen:
· Länge: 1,00 m
· Breite: 0,15 m
· Höhe: 0,05 m
· Material: Recycling-Gummi
· Farbe: Rot
· Reflexionsstreifen: Weiß
· Gewicht: ca. 6 kg/Stk.
· Überfahrbarkeit für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Bedarfsfall
Die Leitschwellen sind in einer durchgehenden Reihe anzuordnen. Zwischen
den einzelnen Leitschwellen ist ein lichter Abstand von 1,00 m einzuhalten. Be-
ginn und Ende der Anlage sowie Richtungsänderungen sind entsprechend den
Planunterlagen herzustellen.
Die Befestigung hat mittels geeigneter Bodenanker gemäß Herstellerangaben
zu erfolgen. Je Leitschwelle sind mindestens 3 Stück Verankerungen M10 × 130
mm vorzusehen. Sämtliche erforderlichen Befestigungsmittel, Bohrarbeiten,
Reinigung der Bohrlöcher, Einsetzen der Anker sowie alle Nebenleistungen sind
in den Einheitspreis einzurechnen.
Die Einbaulage ist vor der Montage mit der Bauüberwachung abzustimmen.
Abrechnung: Nach eingebauter Stückzahl der Leitschwellen.
150 Stk .................... ....................
04.07.0002 Bodenhülse, Innendurchmesser 60 mm, für Pfosten liefern und ein-
bauen
Bodenhülse für Rohrpfosten, mit konischer Verschraubung, mit Hilfe von Lehren
des AN lotrecht einbauen.
Fundament aus Beton C25/30 (XC4; XF1), LxBxT 40/40/60 cm herstellen.
Die Arbeiten sind bei Herstellung der Fläche oder in unbefestigter Fläche durch-
zuführen.
16 St .................... ....................
04.07.0003 Bodenhülse in befestigter Fläche liefern und einbauen, Zulage
Bodenhülse der vorgenannten Ordnungszahlen in bituminöser, Pflaster- oder
Plattenfläche als Zulage einbauen. Einschließlich der Lieferung von Ersatzmate-
rial. Überschüssiges Aufbruchgut geht in Eigentum des AN über und wird besei-
tigt.
16 St .................... ....................
04.07 Verkehrslenkende Einrichtungen ....................
[Seite 164]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 164 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.08 Pflasterarbeiten
*** Ausführungsbeschreibung 8
Einbau vorhandenes Pflaster
Pflasterflächen wiederherstellen
Pflasterflächen mit ausgebauten Materialien wiederherstellen Vorsortierte inner-
halb der Baustelle bzw. dem Baustellenbereich gelagerte Pflastermaterialien
aufnehmen, sortieren, zur Einbaustelle transportieren und nach Angabe der ört-
lichen Bauüberwachung im Verband flucht- und höhengerecht nach Verlegevor-
schrift fachgerecht versetzen.
Pflasterbett aus ungebundener Gesteinskörnung, gemäß dem Merkblatt für Flä-
chenbefestigungen mit Pflaster und Plattenbelägen bzw. nach ZTV Pflaster-StB
20, Brechsand-Edelsplitt-Gemisch 0/5 mm - entsprechend der Materialgüte ge-
mäß DIN 4226, Teil 1 bzw. nach TL Gestein StB - als wasserdurchlässig und
flexibel liefern und in gleichmäßiger Dicke einbauen.
Einbaudicke im verdichtetem Zustand unter den Steinen über 3 bis 5 cm.
Die Fugen mit Brechsand-Edelsplitt 0/2 mm einschlämmen und mit einem Flä-
chenrüttler jede Tagesleistung abrütteln.
04.08.0001 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 8
Zwischengelagertes Betonsteinpflaster einbauen
Zwischengelagertes Betonsteinpflaster Uni, Rechteck, Tegula, Behaton o. ä. auf
4 cm Brechsand-Edelsplitt-Gemisch 0/5 mm, einschließlich aller erforderlichen
Schnitte mit einem Nassschneider zur Anpassung des Pflasters einbauen.
53 m² .................... ....................
04.08.0002 Pflasternachbehandlung (P)
Pflaster- und Plattenflächen sind ca. ein halbes Jahr nach der Abnahme zwei-
mal im April und Oktober durch Aufbringen und Einkehren erforderlichenfalls
Einschlämmen von Fugenfüllmaterial -wie Pflaster - nachzubehandeln. Fläche
für zweifache Nachbehandlung wird einfach vergütet. Die Vergütung erfolgt mit
der Schlussrechnung. Die Sicherstellung der Leistung ist durch Bankbürgschaft
zu erbringen.
189 m² .................... ....................
04.08.0003 Pflaster bzw. Platten bis 10 cm Dicke trennen
Pflaster bzw. Platten bis 10 cm Dicke nach DIN 1338, trennen zur Anpassung
an Rändern, Einbauten usw. nass schneiden. Unbrauchbares Material und Auf-
bruchgut gehen in Eigentum des AN über und werden beseitigt. Beton- bzw.
Klinkerplatten/ -pflaster.
118 m .................... ....................
04.08.0004 Platten aufnehmen, lagern (30x30 cm)
Platten einschließlich ungebundener Bettung aufnehmen und lagern.
Aufbruch der Tragschicht wird gesondert vergütet. Wiederverwendbare Platten
säubern und sortiert innerhalb der Baustelle lagern. Recyclefähige Bestandteile
einer Anlage zuführen.
110 m² .................... ....................
04.08.0005 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 8
Zwischengelagerte Gehwegplatten verlegen (30 x 30 cm)
Zwischengelagerte Gehwegplatten auf 4 cm Brechsand-Edelsplitt-Gemisch 0/5,
einschließlich aller erforderlichen Schnitte mit einem Nassschneider zur Anpas-
sung der Platten.
110 m² .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 165]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 165 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
0 4.08.0006 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 8
Betonplatten 30/30/8 mm liefern und verlegen
Betonplatten nach DIN 485, zweischichtig, Vorsatzbeton mit gebrochenem Hart-
gestein (Granit, hell) und quarzhaltigen Natursand, Oberfläche leicht sandge-
strahlt gemäß RQ verlegen.
Einbau nach Plan (Anlage) nach der ZTV-Pflaster-StB 06 und der DIN 18318
rechtwinklig zum Rand mit versetzter Längsfuge, einschließlich halber Randplat-
te.
Pflasterbett, 4 cm dick, und Fugenfüllung nur mit Brechsand-Edelsplitt-Gemisch
0/2 mm mit hohem Feinkornanteilen und Filterstabilität einschlämmen und bis
zur Standfestigkeit abrütteln überschüssiges Material entfernen.
34 m² .................... ....................
04.08.0007 Leitsystem verlegen (Schuppenplatte) (P)
"Kasseler Schuppenplatte" aus Betonwerkstein nach DIN 18500 faserarmiert,
hoher Widerstand gegen Frost/ Tausalz, asymmetrisches Schuppenprofil,
Schuppenabstand 38 mm, rutschhemmend R 10/11 Format: 30/30/8 cm Bedarf:
3,33 Stck/ lfdm oder 11,11 Stck/ qm Farbe: durchgehend weiß eingefärbt,
gemäß RQ als Reihe und in Teilflächen verlegen. Einbau nach Plan, nach der
ZTVP-StB und der DIN 18318 parallel zum Rand, eingepasst in das Raster der
diagonalen bzw. orthogonalen Gehwegplatten. Schnitte zur Herstellung der er-
forderliche Breite werden nicht gesondert vergütet und ist in den EP mit einzu-
kalkulieren: Aufnehmen, reinigen und seitlich lagern von angrenzenden Platten
15/15/8 cm und 30/30/8 cm, dem Anpassen der Bettung und Wiedereinbau der
angrenzenden Platten und Nacharbeitung und Nachverdichtung der Bettung.
Weiterhin ist in den EP das Aufnehmen und entsorgen der neu verlegten Platten
15/15/8 cm und 30/30/8 cm in der geplanten Lage des Aufmerksamkeitsfeldes
mit einzukalkulieren.
Pflasterbett, 4 cm dick, und Fugenfüllung nur mit Basalt- / Diabas- Brechsand-
Spitt-Gemisch 0/5 mm mit hohem Feinkornanteilen und Filterstabilität ein-
schlämmen und bis zur Standfestigkeit abrütteln, überschüssiges Material ent-
fernen.
Abrechnung nach verlegter Fläche.
5 m² .................... ....................
04.08.0008 Leitsystem verlegen (Noppenplatten) (P)
Orientierungsplatten (Noppenplatten), mit Noppenprofil als taktil erfassbare
Oberfläche, für Aufmerksamkeitsfeld zur Orientierung und als Leitsystem verle-
gen, gemäß Leitfaden "unbehinderte Mobilität" der hessischen Straßenverkehrs-
verwaltung.
Ausführung im Gehwegbereich.
Betonplatten 30x30x8 cm gem. DIN EN 1338, Typ KDI.
SRT-Wert: > 60.
Farbe: weiß, Vorsatzbeton mit Weißzement und Weißpigmenten.
Oberfläche mit taktil erfassbarem Noppenprofil, Noppenhöhe mindestens 3 mm
Abstand der Scheitelpunkte mind. 40 mm
Verlegung auf Anordnung des AG.
Bettung in Brechsand-Splitt-Gemisch der Körnung 2/5 mm herstellen.
Fugenbreite ca. 0,5 cm mit Zementmörtel vollflächig bis OK Orientierungsplatte
trocken einkehren und einschlämmen, Platten säubern.
Abrechnung nach verlegter Fläche.
15 m² .................... ....................
04.08.0009 Leitsystem verlegen (Rippenplatten) (P)
Übertrag: ....................
[Seite 166]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 166 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Orientierungsplatten (Rippenplatten), Betonplatten mit Trapezprofil als taktil er-
fassbare Oberfläche, für Aufmerksamkeitsfeld zur Orientierung und als Leitsys-
tem verlegen, gemäß RE Kassel Stand 2024.
Ausführung im Gehwegbereich.
Betonplatten 30x30x8 cm gem. DIN EN 1338, Typ KDI.
SRT-Wert: > 60.
Farbe: weiß, Vorsatzbeton mit Weißzement und Weißpigmenten.
Oberfläche mit taktil erfassbarem Trapezprofil, mind. 3 mm Abstandhaltern.
Abstand der Scheitelpunkte: mind. 38 mm.
Verlegung auf Anordnung des AG.
Bettung in Brechsand-Splitt-Gemisch der Körnung 2/5 mm herstellen.
Fugenbreite: ca. 0,5 cm mit Zementmörtel vollflächig bis OK Orientierungsplatte
trocken einkehren und einschlämmen, Platten säubern.
Abrechnung nach verlegter Fläche.
5 m² .................... ....................
*** Ausführungsbeschreibung 9
Einbau neues Pflaster
Betonsteinpflaster liefern und versetzen
Rechteckpflaster wasserdurchlässig für Fahrbahn herstellen.
Rechteckpflaster Qualität: K,
Frosttausalzwiderstandsklasse 3 ("D"),
Prüfung nach Entwurf DIN 12390-9 CDF-Verfahren.
Material: Betonpflaster DIN EN 1338,
Verlegeart: Reihe
Pflasterbett aus ungebundener Gesteinskörnung, gemäß dem Merkblatt für Flä-
chenbefestigungen mit Pflaster und Plattenbelägen bzw. nach ZTV-Pflaster-StB
06.
Splitt 1/3 mm - entsprechend der Materialgüte gemäß DIN
4226, Teil 1 bzw. nach TL Gestein StB - als wasserdurchlässig und flexibel, lie-
fern und in gleichmäßiger Dicke einbauen.
Belastung mit Verkehrsbelastung z. B. RSTO 12, Bkl 1,0 Äquivalente 10-t-Achs-
übergängen in Mill. > 0,8 bis 3, ohne das Materialzertrümmerung unter der
Pflasterdecke erfolgt.
Es ist unbedingt vor Einbau der Nachweis zu führen, dass der Anteil an Fein-
korn laut ZTV-Pflaster-StB 06 < 0,09 mm < 4,0 M.-% nicht im Anlieferungszu-
stand überschritten wird.
Die Tragschicht ist vorher auf Ebenheit und Gefälle zu überprüfen durch den
AN. Bei Betonsteinpflaster ist das Pflasterbettmaterial auf Lehren profil-, höhen
und neigungsgerecht abzuziehen.
Oberflächengenauigkeit des Pflasterbettes.
Auf ein Entmischen beim Umladen bzw. Einbau ist zu achten.
Fugen mit Edelsplitt 1/3 mm einkehren.
04.08.0010 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 9
Betonpflastersteine (100/200/80 mm) liefern und verlegen
Betonpflastersteine (100/200/80 mm) in Reihe, rechtwinklig zum Rand Beton-
pflastersteine nach DIN 1338 ohne Fase.
Einbau nach Plan (Anlage) nach der ZTV-Pflaster-StB 06 und der DIN 18318
mit versetzter Fuge gemäß Regelquerschnitt verlegen.
Halbe Steine werden nicht gesondert berechnet.
Pflasterbett, 4 cm dick, und Fugenfüllung nur mit Basalt-/ Diabas-Brechsand-
Splitt-Gemisch 0/5 mm mit hohem Feinkornanteilen und Filterstabilität ein-
schlämmen und bis zur Standfestigkeit abrütteln überschüssiges Material entfer-
Übertrag: ....................
[Seite 167]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 167 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
nen.
[Pflasterprüfung gemäß DIN 1338 Spaltzug und CDF-Verfahren gemäß DIN EN
12390-9 (Normentwurf)].
2 m² .................... ....................
04.08.0011 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 9
Farbzulage Pflaster d = 8 cm
Farbzulage für Betonsteinpflaster d = 8 cm gemäß Bestand,
Farbe: anthrazit.
2 m² .................... ....................
*** Ausführungsbeschreibung 10
Einbau neues Natursteinpflaster
Natursteinpflaster liefern und versetzen
Natursteinpflaster mit versetzten Fugen für Außenbereiche der Belastungsklas-
se 10 gemäß RSTO 12 entsprechend DIN EN 1342 liefern, nach Angabe des
AG höhen- und fluchtgerecht, nach DIN 18318 hammerfest und jede 3. Reihe
nach Schnur versetzen.
Mit folgenden Gesteinskenndaten:
Erforderlich ist ein Prüfzeugnis in deutscher Sprache eines Institutes aus einem
Land, in dem die Europäischen Normen eingeführt sind. Der Steinlieferant muss
selbst von seinen angebotenen Steinen die petrographische Bezeichnung bei
Angebotsabgabe (siehe Punkt 7 der EN 1342) benennen.
Mindestdruckfestigkeit nach Gestein StB mit Anforderung gemäß der RSTO 12,
Druckfestigkeit nach DIN EN 1926 100 N/mm² bzw. z. B. laut LV gefordert 150
N/mm² nach Frost-Tausalz-Widerstandsfähigkeit gemäß TL Min 2001.
Dichte
Wasseraufnahme DIN 52103 Verfahren A < 0,5 M.-%.
Prüfung auf Rosten, DIN 52106, Nr. 6.4.
Abriebwiderstand nach Böhme <= 12 cm³ / 50 cm².
Frost-Tausalz-Widerstand nach DIN 52104, Teil 1, Verfahren B, 2-% Kochsalz-
lösung, min. 25 Wechsel.
Mindestbiegezugfestigkeit Anforderungen min. 10N/mm², DIN EN 1342.
Geeignet für Belastungsklasse: 10 nach RSTO 12.
Gesteinsart: Granit, mittelgrau.
Farbangabe nach der "Munsell Color Chart" "5 YR 7/1 bis neutral".
Bearbeitung: "grob bearbeitet" im Sinne von DIN EN1342.
Abweichungen von der Dicke mm: +/- 10.
Ebenheitsabweichung für Sichtflächen: Tabelle 3 DIN EN 1342 bearbeitet < 3
mm.
Bearbeitung:
vollflächig Oberfläche "Thermo Jet" behandelt.
Seitenflächen alle vollflächig gebrochen und nach gespitzt, so dass keine Bäu-
che vorhanden sind.
Unterseite nur gebrochen.
Unterschneidung max. 15 mm je Seite an zwei gegenüber liegenden Steinen
nicht mehr als zusammen 20 mm.
Steine so bearbeitet, dass Fugenbreiten in Kopfhöhe der Steine von höchstens
10 mm entstehen können.
Nebenarbeiten für die Randanpassung und Anarbeitung von Einbauten in der
Pflasterfläche werden nicht separat vergütet. Einschließlich Pflasterbett aus un-
gebundener Gesteinskörnung, gemäß dem Merkblatt für Flächenbefestigungen
mit Pflaster und Plattenbelägen bzw. nach ZTV-Pflaster-StB 06 Brechsand-E-
Übertrag: ....................
[Seite 168]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 168 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
delsplitt-Gemisch 0/5 mm - entsprechend der Materialgüte gemäß DIN 4226,
Teil 1 - als wasserdurchlässig und flexibel, liefern und in gleichmäßiger Dicke
einbauen. Belastung mit Verkehrsbelastung z. B. RSTO 12, Bkl 1,0, äquivalente
10-t-Achsübergängen in Mill. > 0,8 bis 3, ohne das Materialzertrümmerung unter
der Pflasterdecke erfolgt.
Es ist unbedingt vor Einbau der Nachweis zu führen, dass der Anteil an Fein-
korn laut ZTV-Pflaster-StB 06 < 0,09 mm < 4,0 M.-% nicht im Anlieferungszu-
stand überschritten wird.
Die Tragschicht ist vorher auf Ebenheit und Gefälle durch den AN zu überprü-
fen. Das Bettungsmaterial soll zur Arretierung der Steine von unten in die Steine
eindringen. Auf ein Entmischen beim Umladen bzw. Einbau ist zu achten. Fugen
mit Brechsand-Edelsplitt-Gemisch 0/2 mm einschlämmen.
04.08.0012 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 10
Naturgroßpflaster herstellen (P)
Naturgroßpflaster herstellen
Streifen aus Naturkleinpflastersteinen,
Gesteinsart Basalt
Farbe anthrazit
mit einer maximalen Fugenbreite von 10 mm auf 20 cm dickem Fundament her-
stellen.
Den Fundamentbeton als seitliche Stütze, soweit der Streifen nicht an Borde
oder dgl. anschließt, 5 cm breiter als der Streifen herstellen und bis zur halben
Steinhöhe hochziehen. Mehrzeilige Streifen sind mit beidseitigen Schnurkanten
herzustellen.
Fundamentbeton C 25/30. XF1
als Aufpflasterung im Kanalbereich
Nennmaße 200-250/200-250/200-220 mm,
Fugen mit Fertigzementmörtel vergießen,
Druckfestigkeit fck, cube des Mörtels min. 50 MPa,
Zement Art CEM I, max. w/z 0,50,
frost-/tausalzbeständig, Ausbreitmaßklasse F5.
3 m² .................... ....................
04.08 Pflasterarbeiten ....................
[Seite 169]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 169 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.09 Bordanlagen und Rinnen
*** Ausführungsbeschreibung 11
Bordsteine liefern und setzen
Steinsetzarbeiten mit Lieferung
Materialien liefern und mit engen Fugen flucht- und höhengerecht auf Unterbe-
ton C25/30XF1 versetzen, einschließlich einer Sauberkeitsschicht von mindes-
tens 25 cm bzw. gemäß Regelquerschnitt aus Basaltmineralgemisch und der
Rückenstütze aus Beton C25/30XF1, 15 cm breit herstellen bis 10 cm unter
OK-Bord, sowie der erforderlichen Erdarbeiten mit Abfuhr und Lagerung des Bo-
dens. Steine gem. DIN EN 1340 aus Beton, Qualität DTI - DIN 483. Erforderli-
che Pass- und Trennschnitte mit Nassschneider und Anpassungen an Straßen-
abläufe und Einfahrten sind einzurechnen.
In der Rinnen- und Bordanlage sind gemäß DIN 18318 Dehnfugen mit Unterfül-
lung aus Naturkautschukplatten (Mindestdicke 10 mm) und dauerelastischer Fu-
genmasse als Fugenanschluss auszubilden. Der Aufwand ist in die entspre-
chenden Positionen einzukalkulieren.
Ggf. Prüfung nach Entwurf DIN 12390-9 CDF-Verfahren. Fugen mit Zement-
mörtel 1:3 ausfugen, Bordanlagen von hinten verstreichen.
04.09.0001 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonbordsteine nach DIN 483 T 10 x 30 cm liefern und setzen (P)
Betonbordsteine nach DIN 483 aus Beton T 10 x 30 cm liefern, setzen, gerade
Steine.
L = 100 cm + 50 cm (gemäß Ausführungsplan)
Gerade Bordsteine und Radiensteine- Rückenstütze aus Beton C25/30 (XC4;
XF1), einseitig geschalt, unter Berücksichtigung des vorgesehenen Gehwegbe-
lags, bis max. 10 cm unter OK Bordstein, 15 cm breit und Unterbeton C25/30
(XC4; XF1), 15 cm dick, gemäß RQ herstellen.
8 m .................... ....................
04.09.0002 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonbordsteine bis 15/30 cm trennen (P)
Betonbordsteine bis 15/30 cm winkelgerecht auf Passmaß trennen. Nass
schneiden, Schutt in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle ent-
fernen (vgl. Ausführungsplan Passstücke).
20 St .................... ....................
04.09.0003 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonflachbordsteine (F15) mit Weißvorsatz (F15) (P)
Betonflachbordsteine FB 30/25 (F15) halbe mit Weißvorsatz DIN EN 1340
Meudt, liefern und setzen, gerade Steine. Rückenstütze aus Beton C25/30
(XC4; XF1 ), einseitig geschalt, unter Berücksichtigung des vorgesehenen Geh-
wegbelags, bis max 10 cm unter OK Bordstein, 20 cm breit und Unterbeton
C25/30 (XC4; XF1). 20 cm dick, gemäß RQ herstellen.
Stück L = 100 cm + 50 cm (siehe Ausführungsplan)
33 m .................... ....................
04.09.0004 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonflachbordsteine Außenbogen 0,50 m (F15) (P)
Übertrag: ....................
[Seite 170]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 170 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Betonflachbord-Außenbogensteine FB 30/25 (F15) Radius 0,50 m mit Weißvor-
satz Baulänge 78 cm DlN EN 1340 Meudt, liefern und setzen. Rückenstütze aus
Beton C25/30 (XC4; XF1), einseitig geschalt, unter Berücksichtigung des vorge-
sehenen Gehwegbelags, bis max. 10 cm unter OK Bordstein, 20 cm breit und
Unterbeton C25/30 (XC4; XF1), 20 cm dick, gemäß RQ herstellen.
2 St .................... ....................
04.09.0005 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonflachbordsteine Außenbogen 1,00 m (F15) (P)
Betonflachbord- Außenbogensteine FB 30/25 (F15) Radius 1,00 m mit Weißvor-
satz Baulänge 78 cm DlN EN 1340 Meudt, liefern und setzen. Rückenstütze aus
Beton C25/30 (XC4; XF1), einseitig geschalt, unter Berücksichtigung des vorge-
sehenen Gehwegbelags, bis max. 10 cm unter OK Bordstein, 20 cm breit und
Unterbeton C25/30 (XC4; XF1), 20 cm dick, gemäß RQ herstellen.
4 St .................... ....................
04.09.0006 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonflachbordsteine Kopfstein rechts (F15) (P)
Betonflachbord-Kopfstein FB 30/25 (F15) rechts mit Weißvorsatz DIN EN 1340
Meudt, liefern und setzen. Rückenstütze aus Beton C25/30 (XC4; XF 1 ), einsei-
tig gescheit, unter Berücksichtigung des vorgesehenen Gehwegbelags, bis max.
10 cm unter OK Bordstein, 20 cm breit und Unterbeton C25/30
(XC4; XF1), 20 cm dick, gemäß RQ herstellen.
1 St .................... ....................
04.09.0007 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonflachbordsteine Kopfstein links (F15) (P)
Betonflachbord-Kopfstein FB 30/25 (F15) links mit Weißvorsatz DIN EN 1340
Meudt, liefern und setzen. Rückenstütze aus Beton C25/30 (XC4; XF1 ), einsei-
tig geschalt, unter Berücksichtigung des vorgesehenen Gehwegbelags, bis max.
10 cm unter OK Bordstein, 20 cm breit und Unterbeton C25/30
(XC4; XF1), 20 cm dick, gemäß RQ herstellen.
1 St .................... ....................
04.09.0008 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonflachbordsteine bis 30/30 cm trennen (P)
Betonflachbordsteine bis 30/30 cm winkelgerecht auf Passmaß trennen, Nass
schneiden, Schutt in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle ent-
fernen, s. Ausführungsplan (Passstück).
8 St .................... ....................
04.09.0009 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonbordsteine nach DIN 483 H 15 x 30 cm, liefern und setzen (P)
Betonbordsteine nach DIN 483 H 15 x 30 cm, liefern und setzen, gerade Steine,
sowie Betonbordsteine nach DIN 483 R 15 x 22 cm bzw. R 18 x 22 cm und Son-
dersteine Kurven-, Übergangs- und Rundbordsteine R 15 x 22 cm und R 18 x
22 cm, halbe Steine.
Rückenstütze aus Beton C25/30 (XC4; XF1), einseitig geschalt, unter Berück-
sichtigung des vorgesehenen Gehwegbelags, bis max. 10 cm unter OK Bord-
stein, 15 cm breit und Unterbeton C25/30 (XC4; XF1), 20 cm dick, gemäß RQ
herstellen. Bordsteinprüfung gem. DIN 1338 Spaltzug und CDF-Verfahren ge-
mäß DIN EN 12390-9 (Normentwurf).
113 m .................... ....................
04.09.0010 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonbordsteine bis 15/30 cm trennen
Übertrag: ....................
[Seite 171]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 171 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
Betonbordsteine bis 15/30 cm winkelgerecht auf Passmaß trennen. Nass
schneiden, Schutt in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle ent-
fernen.
4 St .................... ....................
04.09.0011 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonpflasterstreifen ca. 16 cm breit herstellen (P)
Betonpflasterstreifen ca. 16 cm breit herstellen aus Betonpflastersteinen DIN
18501, 16/16/14 cm. Breite des Pflasterstreifens ca. 16 cm, 1-zeilig. Unterbeton
C25/30 (XC4; XF1), Dicke in verdichtetem Zustand min. 20 cm, gem. RQ her-
stellen.
Pflasterfugen mind. 5 mm, max. 30 mm breit zwischen den Steinen, sowie zwi-
schen Steinen und der Randeinfassung mit Trasszementmörtel (MV 1:8) dicht
füllen, mit Pflasterfugenmörtel dicht füllen und vor Abbinden des Mörtels reini-
gen.
An Straßenabläufen beidseitig und alle 8 m sind durchgehende Dehnungsfugen
durch Einlage einer Hartschaumplatte herzustellen, Füllung der oberen 3 cm der
Dehnungsfuge mit Kautschuk-Bitumen-Vergussmasse.
Erforderliche Anpassungen an Straßenabläufe und Dehnungsfugen werden
nicht gesondert berechnet.
100 m .................... ....................
04.09.0012 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Pflaster bis 16 cm Dicke trennen
Pflaster bis 16 cm Dicke nach DIN 1338, trennen zur Anpassung an Rändern,
Einbauten usw. nass schneiden. Unbrauchbares Material und Aufbruchgut ge-
hen in Eigentum des AN über und werden beseitigt. Beton- bzw. Klinkerplatten/
-pflaster.
9 m .................... ....................
04.09.0013 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Querungsbord (Nullabsenkung) liefern und verlegen
Querungsbord zur Nullabsenkung im Bereich von Querungsstellen liefern und
fachgerecht nach Angabe des AG engfugig (5mm) versetzen, Oberfläche
rutschhemmend R 12 (SRT>60) Rückenstütze aus Beton C 12/15 bis 10 cm un-
ter OK Bordstein, 10 cm breit herstellen. Unterbeton C 12/15 , 20 cm dick, gem.
DIN 18318 herstellen. Profilstein aus Beton C 35/45,XF4 gem. DIN EN 1340,
Typ: -DIT-/DIN 4783.
Länge 100 cm (Nennlänge incl. 5mm Fuge),
Gesamthöhe 18 cm, Breite: 30 cm
14 St .................... ....................
04.09.0014 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Querungsbord (Nullabsenkung) liefern und verlegen
Querungsbord zur Nullabsenkung im Bereich von Querungsstellen liefern und
fachgerecht nach Angabe des AG engfugig (5mm) versetzen, Oberfläche
rutschhemmend R 12 (SRT>60) Rückenstütze aus Beton C 12/15 bis 10 cm un-
ter OK Bordstein, 10 cm breit herstellen. Unterbeton C 12/15 , 20 cm dick, gem.
DIN 18318 herstellen. Profilstein aus Beton C 35/45,XF4 gem. DIN EN 1340,
Typ: -DIT-/DIN 4783.
Die Eigenschaften müssen denen eines Querungsbords des Herstellers Profil-
beton entsprechen. Die ausgeschriebenen technischen Anforderungen orientie-
ren sich an dessen Produktbeschreibung.
Abmessungen:
· Länge: 50 cm (Nennlänge incl. 5mm Fuge)
Übertrag: ....................
[Seite 172]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 172 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
· Gesamthöhe: 18 cm
· Breite: 30 cm
1 St .................... ....................
04.09.0015 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Querungsbord Übergangsstein links / rechts liefern und setzen
Querungsbord Übergangsstein links / rechts vom vorbeschriebenen Grundtyp
auf Bordstein DIN 483 Form RB, Anschlusshöhe 3 cm, liefern und versetzen,
wie vor, Oberfläche rutschhemmend R 12 (SRT>60)
Die Eigenschaften müssen denen eines Querungsbords des Herstellers Profil-
beton entsprechen. Die ausgeschriebenen technischen Anforderungen orientie-
ren sich an dessen Produktbeschreibung.
Abmessungen:
· Länge 25 cm (Nennlänge incl. 5mm Fuge)
· Gesamthöhe 18 cm
· Breite 30 cm
28 St .................... ....................
04.09.0016 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Querungsbord Polygonalstein 25/23 liefern und setzen
Querungsbord Polygonalstein 25/23 vom vorbeschriebenen Grundtyp auf Bord-
stein DIN 483 Form RB, Anschlusshöhe 3 cm, liefern und versetzen, wie vor,
Oberfläche rutschhemmend R 12 (SRT>60)
Die Eigenschaften müssen denen eines Querungsbords des Herstellers Profil-
beton entsprechen. Die ausgeschriebenen technischen Anforderungen orientie-
ren sich an dessen Produktbeschreibung.
Abmessungen:
· Länge 25/23 cm (Nennlänge incl. 5mm Fuge)
· Gesamthöhe 18 cm
· Breite 30 cm
16 St .................... ....................
04.09.0017 Ausführung gemäß Ausführungsbeschreibung 11
Betonbordsteine bis 12/30 cm trennen
Betonbordsteine bis 12/30 cm winkelgerecht auf Passmaß trennen. Nass
schneiden, Schutt in Eigentum des AN übernehmen und von der Baustelle ent-
fernen.
4 St .................... ....................
04.09 Bordanlagen und Rinnen ....................
[Seite 173]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 173 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.10 LSA
04.10.0001 Kabelabzweigkasten 650 x 400 mm mit Schachtabdeckung Klasse
D400 liefern und einbauen
Abzweigkasten 650 x 400 mm aus Stahlbetonfertigteilen C35/45 DIN 1045
Bemessen nach DIN Fachbericht 101 für Einwirkungen aus Straßenverkehr
(max. 100 kN Radlast) lichte Maße l/b/t = 650 / 400 / 570 mm bestehend aus:
1 x Bodenplatte einteilig, mit Sickerloch
1 x Kastenrahmen H = 310 mm
1 x Zwischenrahmen H = 150 mm
1 x Deckelrahmen aus Beton/Guss Klasse D (DIN 1229 / EN 124)
1 x Deckel aus Beton/Guss ohne Entlüftung Klasse D (DIN 1229 / EN 124)
Fugen mit Zementmörtel (MG III) nach DIN 1045, Abschnitt 6.7.1 herstellen
Einzukalkulieren sind Erdaushub, Sand, Wiederherstellen der Oberfläche ent-
sprechend dem vorhandenen Belag sowie überschüssiges Material laden, zu ei-
ner zugelassenen Deponie abfahren und anfallende Deponiegebühren.
2 St .................... ....................
04.10.0002 Standmastfundament SM5/SM6 0,9m x 0,9m x 0,9m gemäß Einbau-
plan herstellen
Oberfläche aufbrechen, Boden Klasse 3 - 6 ausheben, Fundament für Signal-
mast mit Erdstück gemäß Regelzeichnung und statischer Erfordernis herstellen,
Leerraum verfüllen und Oberfläche nach setzen des Signalmasts mit gleichem
Belag wiederherstellen, überschüssiges Material ist zu laden und zu einer zuge-
lassenen Deponie abzufahren. Anfallende Deponiegebühren, sämtliche Neben-
leistungen incl. verlorene Schalungen sind in die Einheitspreise einzukalkulie-
ren.
1 St .................... ....................
04.10.0003 Peitschenfundament mit Auslegerlänge und 1,20x1,20x1,20 m her-
stellen.
Peitschenfundament mit Auslegerlänge und 1,20x1,20x1,20 m herstellen in An-
lehnung an Einbauplan.
Oberfläche aufbrechen, Boden der Homogenbereiche ausheben, Fundament für
Signalmast mit Erdstück gemäß Regelzeichnung und statischer Erfordernis her-
stellen, Leerraum verfüllen und Oberfläche nach setzen des Signalmasts mit
gleichem Belag wiederherstellen, überschüssiges Material ist zu laden und zu
einer zugelassenen Deponie abzufahren. Anfallende Deponiegebühren, sämtli-
che Nebenleistungen incl. verlorene Schalungen sind in die Einheitspreise ein-
zukalkulieren.
1 St .................... ....................
04.10 LSA ....................
[Seite 174]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 174 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
04.11 Kabelarbeiten
04.11.0001 Kabelgrabenaushub herstellen (P)
Kabelgraben in den unterschiedlichsten Breiten lt. Zeichnung und
Angaben,Homogenbereiche nach DIN 18300 (2012), Boden der Homogenberei-
che profilgerecht bis 1,00 m ausheben, seitlich lagern und nach der Kabelverle-
gung einbauen und lt. ZTVE-StB verdichten, verdrängter Boden wird Eigentum
des AN.
Kabelgraben für Kabelleerrohr DA 110 unter Planum, Überdeckung 0,90 m Stra-
ßenoberkante, B = 0,50 m, L = 4,00 m.
2 m³ .................... ....................
04.11.0002 Kabelschutzrohr DN 100 aus PE, Einzelrohrlänge 6,00 m (P)
Kabelschutzrohr DN 100 aus PE, Einzelrohrlänge 6,00 m
Kabelschutzrohr in Verbundrohrbauweise gemäß DIN 16961, entsprechend DIN
EN 61386-24 Klasse N 450 (Druckfestigkeit >=450 Newton, Schlagfestigkeit N),
DN 100, Material Polyethylen (PE), Einzellänge 6 m, liefern und höhen- und
fluchtgerecht nach DIN EN 1610, den Verlegeanleitungen A515, A 535 des KRV
und der Fränkischen Rohrwerke einbauen.
Einschließlich herstellen der wasserdichten (WD) Rohrverbindungen mit
Doppelsteckmuffen mit Profildichtringen.
Verlegung 1-zügig 1-lagig für LSA
Abgerechnet wird nach Rohreinzellänge, Verschnitt ist einzukalkulieren
4 m .................... ....................
04.11.0003 Bogen 90° DN 100 aus PE
Bogen 90° DN 100 aus PE
Bogen (Radius 1,00 m) mit Muffe, für kleinere
Biegeradien der Stangenrohre, liefern und einbauen.
Einschl. Doppelsteckmuffe DN 100 aus PE
Doppelsteckmuffe zur Rohrverbindung liefern und
fachgerecht einbauen.
Einschl. Profildichtring DN 100
Profildichtring für wasserdichte Rohrverbindung
(WD) liefern und in Formteilen einbauen.
1 St .................... ....................
04.11.0004 Bogen 45° DN 100 aus PE
Bogen 45° DN 100 aus PE
Bogen (Radius 1,00 m) mit Muffe, für kleinere
Biegeradien der Stangenrohre, liefern und einbauen.
Einschl. Doppelsteckmuffe DN 100 aus PE
Doppelsteckmuffe zur Rohrverbindung liefern und
fachgerecht einbauen.
Einschl. Profildichtring DN 100
Profildichtring für wasserdichte Rohrverbindung
(WD) liefern und in Formteilen einbauen.
1 St .................... ....................
Übertrag: ....................
[Seite 175]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 175 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
Übertrag: ....................
04.11.0005 Endkappe DN 100 mit Profildichtring (WD)
Endkappe DN 100 mit Profildichtring (WD)
Endkappe mit Profildichtring, für wasserdichte
Ausführung (WD), liefern und einbauen.
1 St .................... ....................
04.11.0006 Kabel unter erschwerten Verhältnissen verlegen
Kabel unter erschwerten Verhältnissen fachgerecht lt. Angabe und Zeichnung
verlegen, Verlegung in Schutzrohren.
4 m .................... ....................
04.11.0007 Abraumsand zur Kabelabdeckung liefern und einbauen (P)
Abraumsand 0/3 mm zur Kabelabdeckung liefern und fachgerecht einbauen.
Verdrängter Boden wird Eigentum des AN. Abrechnung nach Lieferscheinen.
URF: 2,0 t/m³.
Nachzuweisende Menge L x 0,50 x 0,40 = L x 0,2 cm³/m
4 m .................... ....................
04.11.0008 Kabelsicherungsband liefern und einbauen (P)
Kabelsicherungsband aus Kunststoff-gelb-liefern und nach der Kabelabdeckung
im Zuge der Verfüllarbeiten verlegen.
4 m .................... ....................
04.11.0009 Kabelschutzrohr DN 100 kalibrieren (P)
Kabelschutzrohre der Nennweiten DN 100 mittels geeignetem Kaliber auf Nutz-
barkeit und Durchgängigkeit für den Einzug von Kabeln und Mehrkammerrohren
überprüfen. Bei Bedarf Durchgängigkeit herstellen.
Erforderlicher Tiefbau erfolgt auf Anordnung der Bauüberwachung. Vergütung
erfolgt, wenn die Einschränkung der Nutzbarkeit nicht im Verantwortungsbereich
des AN angesiedelt ist.
4 m .................... ....................
04.11 Kabelarbeiten ....................
04 Gewerk 4: Radverkehrsführung ....................
[Seite 176]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 176 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
Zusammenstellung
01.01 Baustelleneinrichtung ....................
01.02 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen ....................
01.03 Technische Bearbeitung ....................
01.04 Verkehrssicherung ....................
01.05 Kampfmittelsondierung ....................
01.06 Stundenlohnarbeiten ....................
01 Gewerk 1: Allgemeine Arbeiten ....................
02.01 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen ....................
02.02 Technische Bearbeitung ....................
02.03 Rückbau ....................
02.04 Erdarbeiten ....................
02.05 Gerüste, Baubehelfe ....................
02.06 Beton, Stahlbeton, Faserbeton ....................
02.07 Metallbauarbeiten, Geländer ....................
02.08 Abdichtung, Bauwerksfugen ....................
02.09 Übergangskonstruktion ....................
02.10 Asphaltbauweisen und Pflasterarbeiten ....................
02 Gewerk 2: Brücke - Rückbau und Instandsetzung ....................
03.01 Aufnehmen der Gleis- und Straßenoberflächen ....................
03.02 Gleisbauarbeiten ....................
03.03 Herstellung Gleis- und Straßenoberflächen ....................
03 Gewerk 3: Gleisbauarbeiten ....................
04.01 Beweissicherungsverfahren ....................
04.02 Abräumen des Baufeldes ....................
04.03 Oberboden- und landschaftsgärtnerische Arbeiten ....................
04.04 Straßenaufbruch- und Entsorgungsarbeiten ....................
04.05 Straßenentwässerungsarbeiten ....................
04.06 Tragschichten ....................
04.07 Verkehrslenkende Einrichtungen ....................
04.08 Pflasterarbeiten ....................
04.09 Bordanlagen und Rinnen ....................
04.10 LSA ....................
04.11 Kabelarbeiten ....................
04 Gewerk 4: Radverkehrsführung ....................
Summe ....................
[Seite 177]
1 5.09.2026 Leistungsverzeichnis Blankett Seite 177 von 179
Berliner Brücke Schienengrunderneuerung Berliner Brücke
zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................
[Seite 178]
Inhaltsverzeichnis
01 Gewerk 1: Allgemeine Arbeiten 57
01.01 Baustelleneinrichtung 57
01.02 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen 59
01.03 Technische Bearbeitung 60
01.04 Verkehrssicherung 62
01.05 Kampfmittelsondierung 70
01.06 Stundenlohnarbeiten 71
02 Gewerk 2: Brücke - Rückbau und Instandsetzung 74
02.01 Baubegleitende Maßnahmen, Hilfsleistungen 74
02.02 Technische Bearbeitung 77
02.03 Rückbau 79
02.04 Erdarbeiten 86
02.05 Gerüste, Baubehelfe 87
02.06 Beton, Stahlbeton, Faserbeton 88
02.07 Metallbauarbeiten, Geländer 92
02.08 Abdichtung, Bauwerksfugen 95
02.09 Übergangskonstruktion 96
02.10 Asphaltbauweisen und Pflasterarbeiten 99
03 Gewerk 3: Gleisbauarbeiten 103
03.01 Aufnehmen der Gleis- und Straßenoberflächen 103
03.02 Gleisbauarbeiten 111
03.03 Herstellung Gleis- und Straßenoberflächen 133
04 Gewerk 4: Radverkehrsführung 148
04.01 Beweissicherungsverfahren 148
04.02 Abräumen des Baufeldes 149
04.03 Oberboden- und landschaftsgärtnerische Arbeiten 150
04.04 Straßenaufbruch- und Entsorgungsarbeiten 151
04.05 Straßenentwässerungsarbeiten 155
04.06 Tragschichten 159
04.07 Verkehrslenkende Einrichtungen 163
04.08 Pflasterarbeiten 164
04.09 Bordanlagen und Rinnen 169
[Seite 179]