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02 Baubeschreibung PL VP8120 Gleisbau Teil 1.pdf

Gleisbauarbeiten in der Steinbühler Straße und auf der kleinen Plärrerinsel in Nürnberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 03:25 (Europe/Berlin)

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Erneuerung des Plärrers in Nürnberg VP8120 Gleisbau Teil 1 Steinbühler Straße-kleine Plärrerinsel Baubeschreibung

Baubeschreibung

Erneuerung des Plärrers in Nürnberg

VP8120 Gleisbauteil 1

Abteilung Mechanische Anlagen

FA-MA-PA

Fürther Straße 140

90429 Nürnberg

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Erneuerung des Plärrers in Nürnberg VP8120 Gleisbau Teil 1 Steinbühler Straße-kleine Plärrerinsel Baubeschreibung

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung .......................................................... 4

  2. Angaben zur Baustelle (gem. DIN 18299) ............................................................. 6

2.1. Lage der Baustelle ................................................................................................... 6

2.2. Lagerflächen, Standplatz für Baustelleneinrichtung, Zugang zur Baustelle............... 8

2.3. Verkehrsführung und Fußgängerführung .................................................................. 9

2.4. Boden und Grundwasser ........................................................................................ 10

2.5. Wasser- und Stromversorgung ............................................................................... 10

2.6. Umweltschutz ......................................................................................................... 10

2.7. Baulärm ................................................................................................................. 10

2.8. Grünflächen und Bäume ........................................................................................ 12

2.9. Art und Lage der baulichen Anlagen....................................................................... 12

2.10. Kampfmittel ............................................................................................................ 12

2.11. Archäologie ............................................................................................................ 13

2.12. Arbeiten anderer Unternehmer oder Gewerke ........................................................ 13

2.13. Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen .................................... 14

  1. Angaben zur Ausführung .................................................................................... 14

3.1. Bauablauf ............................................................................................................... 14

3.2. Vertragstermine ...................................................................................................... 15

3.3. Arbeitszeiten und -bedingungen ............................................................................. 15

3.4. Baustelleneinrichtung ............................................................................................. 16

3.5. Baustellenräumung ................................................................................................ 16

3.6. Abfallentsorgung .................................................................................................... 16

3.7. Vermessung ........................................................................................................... 17

3.8. Besondere Erschwernisse während der Ausführung .............................................. 19

3.9. Sicherheitsmaßnahmen ......................................................................................... 19

3.9.1. Straßenbahnbetrieb ............................................................................................... 19

3.9.2. Arbeiten unter der Fahrleitung ................................................................................ 19

3.9.3. Erdungen und Stromrückleitung ............................................................................. 20

3.9.4. Straßenverkehr ...................................................................................................... 20

3.10. Besondere Spezifikationen und Anforderungen an die Ausführung ........................ 20 Version 1 Seite 2 von 32 Stand 18.08.2026

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3.10.1. Erdplanum, Mineralbeton- und Schottertragschicht ................................................ 20

3.10.2. Proben und Versuche ............................................................................................. 21

3.10.3. Aushubbreiten und Aushubtiefen ............................................................................ 21

3.10.4. Gleisbau ................................................................................................................. 22

3.10.5. Schweißarbeiten .................................................................................................... 24

3.10.6. Wiederverwendung ausgebauter Materialien ......................................................... 25

3.10.7. Einzusetzende Geräte ............................................................................................ 25

3.10.8. Schutz vorh. und Einbau neuer Versorgungs- und Entwässerungsleitungen .......... 25

3.10.9. Arbeiten während der Wintermonate ...................................................................... 26

3.10.10. Voraussetzungen für die betriebliche Abnahme (bei Baufertigstellung) .................. 26

3.11. Beigestellte und zu liefernde Stoffe ........................................................................ 26

3.11.1. Baustoffe ................................................................................................................ 26

3.11.2. Prüfungen, Eignungs- und Gütenachweise ............................................................ 27

3.11.3. Hilfsmittel ............................................................................................................... 28

3.11.4. Transporte zur Baustelle und Ladungssicherung .................................................... 28

  1. Rechnungsstellung .............................................................................................. 29

4.1. Proberechnung ...................................................................................................... 29

4.2. Anforderungen an Aufmaße ................................................................................... 29

4.3. Excel-Datei zur Rechnungsdokumentation ............................................................. 29

4.4. Bautagesberichte ................................................................................................... 29

4.5. Nachweis und Dokumentationspflicht ..................................................................... 30

4.6. Nachtragsmanagement .......................................................................................... 30

  1. Pläne gem. Verzeichnis der Vergabe- und Vertragsunterlagen, Ausführungsunterlagen, Vermessungsleistungen ........................................................ 31

5.1. Pläne gem. Verzeichnis der Vergabe- und Vertragsunterlagen („Planliste“) ............ 31

5.2. Vom Auftragnehmer (AN) zu erstellende Ausführungsunterlagen / Nachweise ....... 31

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1. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung

Die Stadt Nürnberg und die VAG planen gemeinsam die Umgestaltung und funktionale Neuordnung des Plärrers, um den vorhandenen Raum neu zu strukturieren, einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas zu leisten, die Nutzung des ÖPNV komfortabler zu machen und einen angenehmen Umsteige- und Aufenthaltsort zu gestalten.

Als eine der ersten Maßnahmen sollen die Gleisanlagen in der Steinbühler Straße sowie auf der sogenannten kleinen Plärrerinsel, also der Grünfläche zwischen der Kreuzung der Gostenhofer Hauptstraße – Ludwigstor / Spittlertorgraben über den Plärrer, erneuert und teilweise umgebaut werden.

Die Maßnahme umfasst den Rückbau und den Neubau von ca. 305 m Doppelgleis, davon ca. 35 m als bauzeitliches Provisorium. Dieses Provisorium dient der Anbindung des zu erneuernden Streckenabschnittes an die bestehenden Gleise auf der großen Plärrerinsel und wird zu einem späteren Zeitpunkt, wenn dieser Bereich umgebaut wird, wieder zurückgebaut.

Konkret beinhaltet die Gleisbaumaßnahme folgende auszuführende Leistungen:

  • Rückbau der Gleiszone sowie Nebenflächen anschließend an den Gleisbereich, einschließlich Rückbau von fester Fahrbahn und Schotteroberbau bzw. Bodenaushub auf Höhe des Erdplanums des neuen Oberbaus.
  • Transport zu entsorgender Stoffe zum, vom Auftraggeber (AG), gestellten Zwischenlager (Beton, gebundene und ungebundene Materialien, Böden),
  • Entsorgung ausgebauter Schienenkammerfüllkörper und Schienen
  • Herstellung von Planum und Frostschutzschicht
  • Liefern (ohne Schienen) und Einbauen des neuen Gleisbereichs als Feste Fahrbahn, Rasengleis, und der Gleisnebenbereiche, einschließlich des gesamten Oberbaus
  • Herstellen der Schweißstöße, Stellen der Schalung für Betontragschichten
  • Herstellung von bauzeitlichen Fahrbahneindeckungen und Einfassungen anschließend an die Gleiszone
  • Herstellen von Provisorien für die Verkehrsführung
  • Herstellen der Entwässerungseinrichtungen und Leerrohrtrassen für Kabelleitungen.

Nicht Teil der ausgeschriebenen Gleisbaumaßnahme sind:

  • spätere Rückbauleistungen des Bauprovisoriums
  • Beprobung und Entsorgung der ausgebauten Materialien (Beton, gebundene und ungebundene Materialien, Böden), vgl. Kapitel 3.6
  • Lieferung des Schienenmaterials
  • Maßnahmen des Fahrleitungsbaus

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Folgende Besonderheiten sind zu beachten:

Es handelt sich um eine Vorabmaßnahme der Gesamtmaßnahme zur Umgestaltung des Plärrers. Im Nachgang dazu sollen weitere Baumaßnahmen im unmittelbaren Anschluss an das Baufeld erfolgen.

Somit sind in der Steinbühler Straße auf der Ostseite in dem Bereich, in dem zu einem späteren Zeitpunkt ein Umbau der Fahrbahn erfolgen soll, nur die Bordsteine zur angrenzenden Fahrbahn zu setzen, aber fahrbahnseitig nur bauzeitlich zu hinterfüllen. Die Herstellung der Fahrbahn erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die Bordhöhen richten sich nach den geplanten Fahrbahnhöhen.

Auf der Westseite der Steinbühler Straße sowie in dem Abschnitt der Ostseite in dem zu einem späteren Zeitpunkt kein Umbau der Fahrbahn erfolgen soll ist der Anschluss an die vorhandene Fahrbahn mit einer Asphaltbefestigung in der Belastungsklasse Bk32 nach RStO 2012 bzw. SÖR- Regelblatt 2.1.1 bis 2.1.3 herzustellen.

An der Überfahrt Plärrer Süd – Frauentorgraben über die Straßenbahngleise sind die durch den Rückbau der bestehenden Gleise entstehenden Flächen bauzeitlich zu schließen, so dass hier auch Kfz-Verkehr stattfinden kann. Die endgültige Herstellung der Fahrbahn erfolgt hier zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Gleise in dieser Überfahrt werden schon endgültig eingedeckt. Der Anschluss an die benachbarten Rasengleisabschnitte ist in Anlehnung an die Regelzeichnung B3-705 herzustellen.

Auf der kleinen Plärrerinsel sind die Rasengleise nicht einzudecken, da in diesem Abschnitt bei späteren Umbaumaßnahmen Baustellenverkehr zu erwarten ist und eine Beschädigung der Raseneindeckung damit nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gleisbereiche und Seitenbereich bleiben deshalb offen und werden zu einem späteren Zeitpunkt eingedeckt. Seitlich neben den Gleisen erfolgt vorerst nur eine bauzeitliche Verfüllung.

Ebenfalls noch nicht vollständig herzustellen sind die seitlichen Bereiche der eingedeckten Gleisabschnitte auf der kleinen Plärrerinsel, an die zu einem späteren Zeitpunkt die Zu- bzw. die Abfahrt für den Buslinienverkehr angeschlossen werden sollen. Auch hier sind nur die Betonkörper des Gleisoberbaus sowie bauzeitliche seitliche Verfüllungen herzustellen.

Die seitlichen Verfüllungen reichen über die gesamte Breite von den neu zu bauenden Gleisen über das Baufeld der zurückzubauenden Gleise bis zu den zurückzubauenden Bordanlagen bzw. über die ebenfalls herzustellende neue Kabeltrasse.

Zu einem späteren Zeitpunkt soll unmittelbar, westlich des grundhaft herzustellenden Gleisabschnittes, eine Weiche verlegt werden. Dazu sind in der hier ausgeschriebenen Baumaßnahme alle Kabeltiefbauarbeiten für die zukünftige Weichensteuerung vorzunehmen. Dabei handelt es sich um die Verlegung von Kabelschutzrohren DN 110 und DN 50 und die Herstellung von Kabelziehschächten aus Beton und Kunststoff. Auch die Elemente der Weichensteuerung im Gleis selbst (Gleiskreis, Erdungskästen, Stellbefehls-Schleife) sind zu verbauen. Die weiteren Kabeltiefbauarbeiten im unmittelbaren Weichenbereich, der Einbau und

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die Bestückung des Weichensteuerschrankes, das Setzen des Weichensignals sowie die Verlegung der Kabel erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Kabeltiefbauarbeiten (Kabelschutzrohre und Kabelziehschächte) sind außerdem für die Bahnstromversorgung und die spätere Herstellung einer Datenkabeltrasse vorzunehmen. Die Verlegung der Bahnstromkabel vom neuen Unterwerk zum Speisepunkt wird gesondert vergeben.

2. Angaben zur Baustelle (gem. DIN 18299)

2.1. Lage der Baustelle Der Plärrer ist einer der größten Verkehrsknoten innerhalb des Nürnberger Stadtgebiets und für den ÖPNV (Bus, Straßenbahn und U-Bahn) ein wichtiges Drehkreuz. Er liegt innerhalb des Stadterneuerungsgebiets Weststadt und im Betrachtungsraum des 2012 beschlossenen integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts (INSEK) Weststadt.

Der Plärrer liegt im Stadtgebiet Nürnberg, südwestlich der Nürnberger Altstadt im östlichen Teil des Nürnberger Stadtteils Gostenhof.

Der Plärrer ist Teil des Nürnberger Altstadtringes. Er bildet die westliche Schnittstelle zwischen den Erschließungs- und Sammelstraßen der Altstadt sowie den radialen Straßen in Richtung Fürth im Westen, Erlangen im Norden und Schwabach bzw. Ansbach im Südwesten. Über den Altstadtring und weitere radiale Verbindungsstraßen sind alle Mittelzentren im Nürnberger Umfeld erreichbar. Über die südwestlich anschließende Rothenburger Straße sowie die südlich anschließende Steinbühler Straße ist das überörtliche Straßennetz direkt erreichbar.

Zur besseren Übersicht werden in der Vorhabensbeschreibung die Straßenzüge Am Plärrer in folgende Abschnitte bzw. Kreuzungsbereiche aufgeteilt, siehe Abbildung 2.

Das Baufeld befindet sich gemäß dieser Abbildung östlich der Knotenpunkte Gostenhofer Hauptstraße / Am Plärrer bzw. Spittlertorgraben / Ludwigstor / Am Plärrer zwischen den Fahrbahnen Plärrer Süd 2 und Plärrer Nord 2 sowie im Bereich des Knotenpunktes Steinbühler Straße / Frauentorgraben / Am Plärrer und in der Steinbühler Straße selbst.

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Abbildung 11: Lage im Stadtgebiet

1 Quelle: © CC BY-SA 4.0 Version 1 Seite 7 von 32 Stand 18.08.2026

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Abbildung 2: Aufteilung der Straße Am Plärrer in Teilabschnitte

Der Bieter hat die Verhältnisse vor Ort in angemessenem Umfang vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Mehraufwand, der durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse entsteht, wird nicht gesondert vergütet.

2.2. Lagerflächen, Standplatz für Baustelleneinrichtung, Zugang zur Baustelle

Lagerflächen im Baubereich:

Die für den Straßenbau und Gleisbau unmittelbar benötigten Flächen werden vom AG zur Verfügung gestellt.

Eine gesonderte Ausweisung von Lagerflächen für die ausgeschriebenen Baumaßnahme erfolgt nicht. Die Lagerung von Geräten und Material muss innerhalb der im Bauphasenplan angegebenen Baufelder erfolgen. Ein sukzessives Umsetzen der Materialien und Geräte ist zu beachten. Eventuelle Standorte für z.B. Büro- und Materialcontainer außerhalb der Baufelder sind vom AN bei der Stadt Nürnberg zu beantragen und die Kosten in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

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Bei Lagerflächen auf der kleinen Plärrerinsel ist der Schutz der bestehenden Bäume zu beachten. Im Kronenbereich der Bäume sowie um Umkreis von 1,50 m darüber hinaus ist keine Lagerung von Baumaterialien gestattet.

Zugänglichkeit zur Baustelle:

Das Baufeld befindet sich teilweise zwischen in Betrieb befindlichen Fahrbahnen. Gemäß dem Bauablaufkonzept sind Einschränkungen auf diesen Fahrbahnen vorgesehen.

Durch die Baustelle verursachte Verschmutzungen von umliegenden Straßen sind durch regelmäßige Straßenreinigung jeweils kurzfristig, bei Bedarf auch mehrmals arbeitstäglich, zu beseitigen. Diese Leistung wird durch die entsprechende LV-Position vergütet und ist ausschließlich auf Anordnung der ÖBÜ auszuführen.

Durch den AN verursachte Schäden hat der AN auf eigene Kosten zu beseitigen.

2.3. Verkehrsführung und Fußgängerführung

Im Baubereich selbst findet kein Straßenbahn - Linienverkehr statt. Es erfolgt Schienenersatzverkehr.

Die Straßenverkehrsführung ist im Bauablaufkonzept der Gesamtmaßnahme dargestellt. Der Fußgängerverkehr im Zeitraum der Baumaßnahme ist hier nicht dargestellt. Es ist darauf zu achten, dass zeitweilig Fußgängerquerungen über den Südast des Knotenpunktes Steinbühler Straße / Frauentorgraben / Am Plärrer sowie östlich des Knotenpunktes Gostenhofer Hauptstraße / Am Plärrer zu ermöglichen. Diese beiden Querungsstellen dürfen nicht gleichzeitig gesperrt werden.

Die Baumaßnahme soll so abgewickelt werden, dass weiterhin der Anlieger- und Lieferverkehr möglich ist (mind. 3,25 m bzw. Abstimmung mit der Verkehrsbehörde). Im Besonderen muss der Zugang zu allen Gebäudezugängen zu jeder Zeit aufrecht erhalten bleiben. Zudem sind weiterhin, teilweise mit geeigneten Provisorien, die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke u.a. für die Feuerwehr und die Müllabfuhr zu gewährleisten. Teilweise hat die Bauabwicklung dadurch kleinteilig zu erfolgen.

Das Aufstellen und Abtransportieren der Verkehrssicherungsmittel für das Absperren der Baufelder erfolgt für alle Gewerke zentral durch einen Verkehrssicherer. Dies entbindet den AN nicht von seinen Verkehrssicherungspflichten. Die Beauftragung des Verkehrssicherers erfolgt durch den AG gesondert. Für das Baufeld Steinbühler Straße und kleine Plärrerinsel ist im Zeitraum der hier beschriebenen Baumaßnahmen der AN des VP8120 als führendes Gewerk für die primäre verkehrsrechtliche Anordnung verantwortlich und stellt auch den Sondernutzungsantrag und den Antrag auf die verkehrsrechtliche Anordnung. Alle anderen Gewerke müssen bei der Verkehrsbehörde einen sekundären "Gastantrag" als ebenfalls tätiges Gewerk stellen. Nach Abschluss der Bauarbeiten übernimmt ein anderer AN die Aufgaben des führenden AN für die verkehrsrechtliche Anordnung.

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Die Absperrmittel sind nach der Durchfahrt von Fahrzeugen (z.B. in den Baubereich) sofort wieder vorschriftsmäßig aufzustellen. Bei sämtlichen Fahrvorgängen, besonders beim Rangieren und Rückwärtsfahren ist eine Gefährdung von Personen z.B. durch Einweiser auszuschließen.

2.4. Boden und Grundwasser

Den Ausschreibungsunterlagen liegt die orientierende Baugrunduntersuchung zur Umgestaltung des Plärrers vom 16.11.2023 bei (Anlage 13). Das Rohplanum der Gleisanlage liegt überwiegend im Homogenbereich I, bestehend aus schwach schluffigen, schwach kiesigen Sanden mit Anteilen aus Ziegel- und Betonbruch bis maximal 5 %. Das Material ist gemäß DIN 18196 der Bodengruppe SE zuzuordnen.

Grundwasser steht im Baufeld erst in größeren Tiefen an. Gemäß Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg ist erst in Tiefen von über 10 m unter GOK mit Grundwasser zu rechnen.

Zur Ermittlung der Tragfähigkeit des Baugrundes sind Lastplattenversuche Bestandteil der Beauftragung. Zu erbringen sind durch einen sachkundigen Baugrundgutachter sowohl statische als auch dynamische Lastplattenversuche.

2.5. Wasser- und Stromversorgung

Bauwasser ist vom AN ohne gesonderte Rechnung auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen. Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist bei der N-ERGIE, Am Plärrer 43, 90429 Nürnberg zu beantragen. Details sind mit der N-ERGIE abzustimmen. Für die Stromversorgung ist der AN ohne gesonderte Vergütung verantwortlich. Beim Einsatz von Generatoren sind die Bestimmungen des Lärmschutzes zu beachten.

2.6. Umweltschutz Umweltgefährdende Stoffe (z.B. lösemittel- oder polymerhaltige Kleber oder deren Komponenten, Treibstoffe) sind gem. Herstellerangaben / Sicherheitsdatenblättern zu lagern und zu verarbeiten. Angebrochene sowie entleerte Gebinde sind nach Herstellerangaben zu behandeln bzw. zu entsorgen. Sollten teerhaltige Bitumen- oder Asphaltbeläge angetroffen werden, ist ein Begleitscheinverfahren beim Transport zur AG-Deponie notwendig.

Nach aktuellem Kenntnisstand sind alle weiteren während des Ausbaus anfallenden mineralischen und bituminös gebundenen Stoffe mittels vom AG beigestellter Übernahmescheine abfahrbar.

2.7. Baulärm

Bei der Durchführung der Bauarbeiten hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass Beeinträchtigungen für alle Anliegenden, vor allem Lärmemissionen, auf das unumgängliche Mindestmaß reduziert werden.

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Es sind die Vorschriften des Bayer. Immissionsschutzgesetzes einzuhalten. Insbesondere ist vor Baubeginn zu prüfen, ob die Baugeräte und –maschinen den Bestimmungen der 32. BimSchV (16) bzw. der Richtlinie 2000/14/EG (17) entsprechen.

Für die Gesamtmaßnahme der Erneuerung des Plärrers liegt ein Baulärmgutachten vor. Folgende Maßnahmen zur Minderung des Baulärms sind demnach umzusetzen:

  • Einsatz einer mobilen Schallschutzwand bzw. anderer alternativ gleichwertiger Schutzvorrichtungen (wie beispielsweise Schallschirm, Schallschutzvorhang oder Schallschutzzelt) mit einem Schalldämmmaß von 15 bis 20 dB(A) und Unterbrechung der Sichtverbindung zwischen der Emissionsquelle und den relevanten Immissionsorten o während der nötigen Abbrucharbeiten zur Abschirmung aller eingesetzten Baugeräte/-maschinen, o während der Gleisbauarbeiten bzw. sonstigen Bauarbeiten zur Abschirmung der in zum Einsatz kommenden Baugeräte/-maschinen
  • Beschränkung der täglichen Einsatzzeiten von Baugeräten/-maschinen auf die Tageszeit von 7 Uhr bis 20 Uhr,
  • Es dürfen nur Baumaschinen zum Einsatz kommen, die dem Stand der Lärmminderungstechnik und den Anforderungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) bzw. der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Vorzugsweise sind lärmarme Baumaschinen einzusetzen, die mit dem Umweltkennzeichen Blauer Engel gekennzeichnet sind. Sie sind regelmäßig zu warten, um eine unnötige Geräuscherzeugung durch Abnutzungserscheinungen o. ä. zu vermeiden.
  • Es dürfen grundsätzlich nur erschütterungsgedämpfte Baumaschinen und -geräte sowie erschütterungsarme Bauverfahren nach dem Stand der Erschütterungsminderungstechnik zum Einsatz kommen.
  • Verzicht auf Geräte mit tonaler Geräuschabstrahlung beim Einsatz von Fahrzeugen mit Rückfahrwarnern. Akustische Warnanlagen sind soweit möglich durch geeignete Alternativen (z. B. Geräte mit breitbandigem Warnsignal oder Kamerasystem) zu ersetzen.
  • Beim Einsatz von Baumaschinen sind lärmfreie Zeiten anzustreben. Dies kann durch den gleichzeitigen Einsatz mehrerer Baumaschinen und gemeinsame Pausen erreicht werden.
  • Das Baustellenpersonal vor Ort ist zu einem möglichst lärmarmen Verhalten anzuhalten und in dieses einzuweisen, insbesondere ist es darauf hinzuweisen, dass unnötige Leerlaufzeiten von Baugeräten und -maschinen sowie unnötige Fahrten auf der Baustelle zu vermeiden sind. Insbesondere während den Pausen oder bei Wartezeiten sind alle Motoren bzw. lärmintensive Geräte abzuschalten.

Bei den angrenzenden Gebieten bestehen Flächennutzungen als gemischte Gebiete. Auf der Nordseite besteht eine Trennung durch die Nürnberger Stadtmauer und die dieser vorgelagerten Grünflächen vom Baufeld und den Verkehrsflächen.

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2.8. Grünflächen und Bäume

In den Seitenbereichen der Steinbühler Straße und der Fahrbahnen Plärrer Süd und Plärrer Nord, primär in den Bereichen der Längsparkbuchten, befinden sich Straßenbegleitbäume. Zudem befinden sich auf der kleinen Plärrerinsel mehrere schützenswerte Bäume.

Grünflächen dürfen nur mit einer Sondergenehmigung des SÖR für das Ablagern von Aushub, Baumaterialien oder für die Baustelleneinrichtungen in Anspruch genommen werden.

Grundsätzlich wird auf die Einhaltung des fachgerechten Baumschutzes gemäß der RAS-LP 4 und der DIN 18920 (ober- und unterirdisch) im Zuge der Baustelleneinrichtung und während der Arbeiten hingewiesen.

Zur Vermeidung von Schäden an Bäumen, Wurzelbereichen und Baumscheiben dürfen Lagerflächen und Grabungsbereiche nur außerhalb des Kronentraufbereichs von Bäumen angelegt werden. Das Befahren, das Abstellen von Fahrzeugen oder Arbeitsgeräten, das Lagern von Material, Schutt, Abfall, Aushub, sowie das Aufstellen von Baustelleneinrichtungen (Mannschaftsunterkünfte, Toiletten, Waschräumen) innerhalb des Kronentraufbereichs +1,50 m ist nicht gestattet.

2.9. Art und Lage der baulichen Anlagen

Der Bieter hat sich zur Kalkulation und Baudurchführung über die Lage sämtlicher Sparten (Gas, Wasser, Strom, Kanäle, Fernheizung usw.) anhand der beim AG vorliegenden Pläne ausreichend zu informieren. Die Anzahl und ungefähre Lage der wesentlichen Sparten sind aus den Spartenplänen (Anlage 3) ersichtlich. Die geplanten Verlegungsmaßnahmen können Abschnitt 2.11 Arbeiten anderer Unternehmer oder Gewerke entnommen werden.

Vor Beginn der Rückbauarbeiten hat sich der AN von den Spartenträgern zwingend einweisen zu lassen. Suchschlitze sind Teil dieser Ausschreibung. Im Bereich der Spartenquerungen und Kabel ist auf Anweisung der Bauüberwachung in Handschachtung zu arbeiten. Mit nicht bekannten zusätzlichen Sparten ist grundsätzlich zu rechnen.

Ein höherer Zeitbedarf und Aufwand beim Rückbau für das Freilegen der Sparten ist beim Bauablauf des Bieters angemessen zu berücksichtigen. Die vorhandenen Einrichtungen dürfen, während der Gleisbauarbeiten keinesfalls beschädigt werden. Ggf. sind diese vom AN geeignet zu schützen.

2.10. Kampfmittel

Das Stadtgebiet Nürnberg wurde während des Zweiten Weltkrieges großflächig bombardiert.

Es ist daher grundsätzlich, wie bei allen Baumaßnahmen in bombardierten Bereichen, mit Kampfmitteln im Untergrund zu rechnen.

Eine kampfmitteltechnische Baubegleitung wird gesondert gestellt. Es ist davon auszugehen, dass die gesamten Aushubarbeiten durch eine Munitionsfachkraft nach § 20 SprengG begleitet

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werden. Der Aushub hat in diesem Fall mit entsprechend geeigneter Ausrüstung und Vorsicht zu erfolgen. Dies ist als Erschwernis in die Aushubpositionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Sollten während der Arbeiten Gegenstände gefunden werden, die nicht einwandfrei als ungefährlich bestimmt werden können, sind zur Beurteilung, ob es sich um Munition, Sprengkörper oder dgl. handelt, unverzüglich folgende Dienststellen zu informieren:

  • über den Notruf 110 die Polizei,
  • über eine in der Baustellenordnung vom AG bekanntgegebene Nummer.

Bis zum Eintreffen der Polizei bzw. des Kampfmittelbeseitigungskommandos sind die Arbeiten an der Fundstelle einzustellen und die Arbeitskräfte aus dem Gefahrenbereich abzuziehen.

Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen hat der AN unverzüglich durchzuführen. Den Anweisungen der kampfmitteltechnischen Baubegleitung ist Folge zu leisten.

2.11. Archäologie

Das Baufeld liegt innerhalb einer archäologischen Verdachtsfläche. Eine archäologische Baubegleitung wird gesondert gestellt.

2.12. Arbeiten anderer Unternehmer oder Gewerke

Vor, während und nach der Bauausführung des AN werden ebenfalls Tätigkeiten durch andere Gewerke oder AG-Personal durchgeführt. Die angedachten Abläufe können Anlage 11 entnommen werden.

Für die Arbeiten ist eine koordinierte Verkehrsführung vorgesehen, sodass SEV- und Umleitungskonzepte zusammenpassen. Infolge der engen Verzahnung der Baufelder erfolgt die Verkehrssicherung durch einen Drittauftragnehmer, vgl. Abschnitt 2.3.

Die Baumaßnahmen werden durch den AG bzw. einen Terminsteuerer koordiniert. Ein exakter Bauzeitenplan wird vor Beginn der Maßnahme in Zusammenarbeit zwischen AN und AG bzw. relevante Dritte erarbeitet. Die geplanten Bauzustände und Verkehrsführungen sind zwingend einzuhalten.

Folgende Maßnahmen erfolgen im Baufeld durch andere Unternehmer bzw. Gewerke:

  • Ab- und Zuschalten des Fahrstromes: VAG-Personal
  • Fahrleitungsbau: eigenständiges Gewerk durch VAG beauftragt
  • Verlegung Bahnstromkabel: eigenständiges Gewerk durch VAG beauftragt
  • Herstellung Gleichrichterunterwerk: eigenständiges Gewerk durch VAG beauftragt
  • Umbau Fernwärmeschacht: eigenständiges Gewerk durch N-ERGIE beauftragt
  • Neubau Schmutzwasserkanal: eigenständiges Gewerk durch SUN beauftragt
  • Verlegung einer 110 kV-Leitung: eigenständiges Gewerk durch N-ERGIE beauftragt
  • Verlegung Trinkwasserleitung: eigenständiges Gewerk durch N-ERGIE beauftragt
  • Verlegung Gasleitung: eigenständiges Gewerk durch N-ERGIE beauftragt Version 1 Seite 13 von 32 Stand 18.08.2026

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  • Fahrbahnen und Gehwege: eigenständiges Gewerk durch SÖR beauftragt
  • Anpassung LSA: eigenständiges Gewerk durch SÖR beauftragt
  • Beleuchtung: eigenständiges Gewerk durch SÖR beauftragt
  • Verkehrssicherung: eigenständiges Gewerk durch VAG beauftragt

2.13. Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen

Durch den AG wird ein SiGeKo bestellt. Den Weisungen des SiGeKo und des SiGe-Plans ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Angaben zur Ausführung

3.1. Bauablauf Innerhalb des Baufeldes findet kein Linienbetrieb der Straßenbahn statt. Für die Straßenbahnlinien 4 (Am Wegfeld – Gibitzenhof), 6 (Westfriedhof – Doku-Zentrum) und 10 (Am Wegfeld - Doku-Zentrum) wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet (SEV). Die Baumaßnahmen erfolgen zeitgleich mit der Erneuerung des Streckenabschnittes in der Landgrabenstraße und der SEV dauert daher länger als für die Umsetzung der ausgeschriebenen Baumaßnahmen erforderlich. Die im vorliegenden Bauablaufkonzept (Anlage 11) dargestellten Bauzeiträume ergeben sich nicht nur aus dem Zeitraum der Einstellung des Straßenbahnbetriebes in diesem Bereich, sondern auch aufgrund der Baumaßnahmen der anderen Gewerke im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme des Umbaus des Plärrers.

Der Schienenersatzverkehr beginnt am 11.01.2027 und endet am 12.12.2027.

Der Auftraggeber strebt gemeinsam mit der Verkehrsbehörde an, die Sperre der einzelnen Baufelder möglichst kurz zu halten. Die Bauzeiten der einzelnen Bauabschnitte stellen somit einen Rahmen dar, innerhalb dessen die einzelnen Baumaßnahmen umzusetzen sind. Da die Baufelder zum Teil gegenseitig die Zugänglichkeit erschweren und teilweise zwingend seriell erfolgen müssen, gibt es hier wenig Spielräume. Die Anlage 11 stellt einen terminlichen Umsetzungsvorschlag des AG dar. Eine parallele bzw. um wenige Tage versetzte Bearbeitung von Baufeldern zur Nutzung von Synergien (z.B. Schweißerkolonne, Asphaltkolonne) ist in diesem Rahmen möglich, jedoch unbedingt mit den anderen Gewerken und dem AG vorabzustimmen.

Der Bieter ist verpflichtet innerhalb von zwei Wochen (10 Arbeitstagen) nach Auftragsteilung für die Bautätigkeiten dem Auftraggeber einen vollständigen Detailterminplan auf Grundlage der Anlage 11, der Bauzustände und Verkehrsführungen zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen.

Des Weiteren ist der Bieter verpflichtet den Detailterminplan bei eventuellen Änderungen/Anpassungen umgehend fortzuschreiben und dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen.

Die in der Anlage 11 angegebenen Zeiträume sind zwingend einzuhalten. Innerhalb dieser Fristen ist es dem Auftragnehmer möglich, den Bauablauf unter Berücksichtigung der einzubindenden

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Fremdgewerke zu optimieren. Änderungen zum in der Anlage 11 dargestellten Ablauf sind aber nur mit Abstimmung und Freigabe durch den Bauherren möglich.

Betriebliche Abnahme:

Die Gebrauchsfähigkeit der Anlage für den Straßenbahnbetrieb ist im Gesamtzusammenhang mit der Fertigstellung der parallelen Baumaßnahmen in der Landgrabenstraße bis zum 01.11.2027 herzustellen. Die Inbetriebnahme und Erprobungsfahrten sollen Mitte November 2027 stattfinden.

3.2. Vertragstermine

Aus der vorstehenden Beschreibung leiten sich folgende Meilensteine ab, die als Vertragstermine verbindlich sind:

  • Einreichung Sondernutzungsantrag und Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung 07.01.2027
  • Baubeginn Gleis- und Kabeltiefbau: 08.03.2027
  • Bauende Gleisbau Steinbühler Straße (für nachfolgenden Baubeginn Straßenbau): 04.06.2027
  • Bauende Gleisbau gesamt: 16.07.2027
  • Bauende Kabeltiefbau: 03.09.2027
  • Betriebliche Abnahme: 16.11.2027

Die detaillierte Terminplanung der Leistungen ist nach Auftragserteilung mit dem AG abzustimmen. Der AN muss die Leistungen gemäß den terminlichen Vorgaben des AG erbringen. Die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Termine werden Vertragsbestandteil.

Falls durch Umstände, die der AN nicht zu vertreten hat, die festgelegten Termine nicht eingehalten werden können, werden durch den AG unter angemessener Beachtung der verzögernden Umstände in Abstimmung mit dem AN neue Termine festgelegt. Die so vorgegebenen geänderten Fertigstellungs- bzw. Zwischentermine entsprechen neuen Vertragsterminen und sind ebenso einzuhalten, wie die im Rahmen dieser Ausschreibung vertraglich vereinbarten Termine.

Der AN hat für die terminliche Verfügbarkeit seiner Leistungen zu sorgen, muss innerhalb üblicher Vorlaufzeiten handlungsfähig sein und muss über ausreichend Personal verfügen.

3.3. Arbeitszeiten und -bedingungen

Die Gesamtbauzeit ergibt sich aus den betrieblichen Rahmenbedingungen bzw. aus den vertraglichen Vorgaben bzgl. der Anfangs- und Endtermine und ist zwingend einzuhalten.

Innerhalb der Gesamtbauzeit sind die beschriebenen Arbeiten anderer Gewerke (v.a. Abschaltung und Zuschaltung incl. Prüfung der Fahrleitung, Arbeiten des Kanalbetriebs, Arbeiten der N-ERGIE, Arbeiten des Straßenbaus) zu beachten.

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Die personellen und maschinellen Kapazitäten des Bieters und ggf. seiner Nachunternehmer zur Sicherstellung der termingerechten Ausführung sind entsprechend zu kalkulieren und einzuplanen.

Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Nachtruhe für die unmittelbar angrenzenden Anwohner durch den Baubetrieb nicht gestört wird. Lärmintensive Arbeiten sind jeweils in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr nicht zulässig. Arbeiten am Sonntag / Feiertag sind in dieser Maßnahme nicht vorgesehen.

3.4. Baustelleneinrichtung

Die Baustelleneinrichtung ist durch den AN unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen und unter Beachtung der Anliegerzufahrten, Feuerwehrangriffsflächen und der Arbeitsstättenrichtlinien zu bestimmen. Etwaige Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen werden im Rahmen der Verkehrssicherungsplanung vorabgestimmt. Die Leistung der Verkehrssicherungsplanung wird gesondert vergeben.

Bei der Lagerung von Gasen und sonstigen Gefahrstoffen sind die einschlägigen Vorschriften (BG BAU Baustein A 174) zu beachten.

3.5. Baustellenräumung

Mit Ende der vertraglichen Bauzeit muss die Baustelle vollständig geräumt, Schienenrillen gereinigt und alle beanspruchten Flächen – auch die Bereiche zwischen den Fußplatten der Absperrmittel – abgekehrt sein.

3.6. Abfallentsorgung

Die Zwischenlagerung, Deklaration und Entsorgung des mineralischen Aushub- und Aufbruchmaterials erfolgt bei einem Entsorgungsfachbetrieb, welcher durch den AG beschafft wird. Im Rahmen der Kalkulation sind durch den Bieter Transportwege bis 40 km einzukalkulieren. Der Beförderer von Abfall muss im Besitz einer Transportgenehmigung gem. Transportgenehmigungsverordnung (TGV) sein.

Die Zwischenlagerung, Deklaration und Entsorgung umfasst die vorhandenen Asphaltbeläge, Betonaufbruch und Aushub einschließlich Gleisschotter und Grundbau. Der Aufbruch, Ausbau und Abtransport aller Rückbaustoffe zur AG- Deponie ist Bestandteil der AN- Leistung. Hierzu werden Übernahmescheine ausgestellt und dem AN nach Abstimmung übergeben.

Anlieferungen zur Deponie mit Angabe der Fraktionen und groben Mengen, sind dem Deponiebetreiber mindestens 3 Tage vor Anlieferung anzuzeigen. Vor der ersten Anlieferung vergibt der Deponiebetreiber eine Baustellen- und Chargennummer. Ohne diese wird die Annahme von Stoffen verweigert.

Die Öffnungszeiten der Deponie sind von Montag bis Donnerstag 07:00 – 17:00 und Freitag 07:00 – 15:00 Uhr.

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Mehrkosten, die dadurch entstehen, weil der AN Anlieferungen nicht, oder nicht rechtzeitig anmeldet, werden dem AN weiterverrechnet.

Die Fraktionen Asphalt, Pflastersteine, Beton und Aushub, sowie Schotter, sind getrennt zu laden und abzufahren. Beim Aufbruch sind die Brocken auf eine Maximalgröße von 50x50x30cm zu zerkleinern. Spannbetonschwellen sind zu brechen, sodass der Betonanteil als unbewehrter Beton abgefahren werden kann. Bewehrungsstahl ist mittig zu trennen.

Mehrkosten durch größere Einzelteile oder Vermischung der Abfallfraktionen werden dem AN verrechnet.

Alle weiteren Stoffe (Schrott, Schienenuntergussmassen, eingebaute Asphaltprovisorien, Baustellenabfälle) sind vom AN selbst zu entsorgen. Kammerfüllstein-Reste und Reste von 2- Komponenten-Kleber, sowie die entsprechenden gebrauchten Gebinde, sind durch den AN ohne gesonderte Vergütung nach Herstellerangaben zu behandeln und zu entsorgen. Eine ordnungsgemäße Entsorgung ist nachzuweisen.

Abfälle sind, sofern vom AG keine Vorgaben gemacht werden, vom AN eigenverantwortlich gem. Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung) vom 10. Dezember 2001 den entsprechenden Abfallarten zuzuordnen, mit den jeweiligen Abfallschlüsselnummern (ASN) zu bezeichnen und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zur Entsorgungsstätte des AG zu transportieren.

Der AN ist verpflichtet, nach Beendigung der Arbeiten, spätestens mit Vorlage der Schlussrechnung einen schriftlichen Nachweis über die bei der Erfüllung des Auftrages angefallenen und entsorgten Abfallarten und Abfallmengen zu erbringen und mitzuteilen, wie und wohin diese verbracht wurden.

Der Nachweis muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Anfallort und Zeit
  • Art und besondere Auffälligkeiten der Stoffe
  • betriebsinterne Bezeichnung der Abfälle
  • ASN und Abfallbezeichnung lt. AVV
  • Einstufung der Abfälle (gefährlich / nicht gefährlich, Zuordnungswerte gem. LAGA) falls vorhanden
  • Entsorgungsweg / Entsorgungsanlage
  • Entsorgungsnachweise / Wiegescheine Annahmestelle
  • Mengen in Tonnen

3.7. Vermessung

Die Bestandsvermessung und die darauf aufbauende Planung liegt im GK-Koordinatensystem vor. Alle Höhenangaben beziehen sich auf NN (DHDN 2012 / Status 100).

Zur Gleisvermessung, bzw. Gleislageüberprüfung sind die jeweiligen LV- Positionen und Vorbemerkungen zu beachten. Version 1 Seite 17 von 32 Stand 18.08.2026

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Die Absteckung und alle notwendigen Vermessungsarbeiten erfolgen durch den AN eigenverantwortlich. Die notwendigen Planunterlagen (dxf / dwg / DA40 / DA21) werden dem AN unmittelbar vor Baubeginn übergeben.

Durch den AG werden Polygonpunkte mit Lagen- und Höhenangaben übergeben. Die Vermessungspunkte sind vom AN zu übernehmen und zu sichern.

Die Absteckung, Lageüberprüfungsmessungen der jeweiligen Bauzustände, sowie alle sonstigen Vermessungsarbeiten, sind zwingend durch ein Vermessungsbüro des AN mit Zulassung des AG durchzuführen. Die Vermessung im Zuge des Gleiseinbaus und der Nachweis über die korrekte Lage der Gleise, dürfen nicht gleichzeitig durch den bauausführenden Polier oder Bauleiter des AN erfolgen („Vieraugenprinzip“). Die Eignung und Fachkunde des zum Einsatz kommenden Vermessungsbüros ist dem AG auf Verlangen nachzuweisen.

Für jeden Betonier-, bzw. Arbeitsabschnitt ist durch den Vermesser des AN eine gesonderte Lageüberprüfungsmessung in Höhe und Richtung vor der Freigabe zum Betonieren, oder für die endgültige Abnahme durchzuführen. Die Abnahme der Gleise durch die BÜ erfolgt nur bei absolut in Solllage befindlichen Gleisen.

Nach Abschluss der Arbeiten ist in einem gesonderten zusätzlichen Vermessungsgang die absolute Lage der Gleise, in Bezug auf die übergebene Absteckung mittels Soll-Vergleiches nachzuweisen und zu dokumentieren. Das Ergebnis dieses Vermessungsgangs wird auch als Grundlage für die VOB-Abnahme herangezogen.

Der Soll-Ist-Vergleich muss folgende Angaben in Bezug zum jeweiligen Absteckpunkt enthalten:

  • Längshöhe
  • Richtungslage
  • Spurweite
  • Gegenseitige Höhenlage der Schienen

Sind die vorgenannten Voraussetzungen nicht gegeben, erfolgt keine Freigabe, bzw. Abnahme durch die BÜ.

Sämtliche Anfahrten und Aufwendungen des AN-Vermessers sind in den Einheitspreis der Leistungsposition einzurechnen. Die Koordination der Vermessungsarbeiten und die Einteilung der Arbeitsabschnitte obliegt dem AN.

Für den Abnahmevorgang vor dem Betonieren ist ein ausreichendes Zeitfenster im Bauablauf des AN zu berücksichtigen.

Unmittelbar nach Abschluss der Gleiseinbauarbeiten, spätestens jedoch eine Woche vor der betrieblichen Abnahme, ist dem AG die komplette aufbereitete Dokumentation der Soll-Ist- Vergleiche in Form von Excel-Tabellen o.Ä. als Grundlage für die TAB- und VOB- Abnahme dreifach zu übergeben. Die Unterlagen müssen vom verantwortlichen AN-Vermesser erstellt und unterzeichnet sein.

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3.8. Besondere Erschwernisse während der Ausführung

Parallele Bautätigkeiten:

Auf der Baustelle werden Arbeiten mehrerer Unternehmen durchgeführt. Die Arbeiten finden teils im selben teils im direkt angrenzenden Baufeld statt. Es sind dahingehend enge Abstimmungen bezüglich Baubereiche und -zeiten notwendig. Es ist darauf zu achten, dass eine gegenseitige Behinderung ausgeschlossen wird.

Bauzeiten:

Aus dem Bauablauf der Gesamtmaßnahme der Erneuerung des Plärrers sowie betrieblichen Gründen ist eine Verlängerung der Bauzeit ausgeschlossen. Die vorabgestimmten Bauzeiten sind dahingehend zwingend einzuhalten.

Verkehr:

Der Anliegerverkehr ist aufrechtzuerhalten.

Aufgrund der Maßnahmen im Umgriff (vgl. 2.12: Arbeiten anderer Unternehmer oder Gewerke) und den Verkehrseinschränkungen ist der Baustellen- und Lieferverkehr detailliert zu planen und mit den anderen Unternehmen abzustimmen. Es ist zu beachten, dass durch diese Arbeiten sowie die anschließenden Straßenbaumaßnahmen umfangreiche Straßensperrungen vorgesehen sind (siehe Anlage 11). Es kann dadurch zu logistischen und verkehrlichen Beeinträchtigungen kommen, die einzukalkulieren sind.

Begrenztes Baufeld:

Die Baufelder sind allseitig begrenzt. Zum Teil muss daher vor Kopf gearbeitet werden.

Winterarbeiten:

Für die Realisierung der Maßnahme sind Arbeiten während der Wintermonate notwendig, vgl. Anlage 11.

Die vorgenannten Erschwernisse sind bei der Kalkulation des Bieters angemessen zu berücksichtigen.

3.9. Sicherheitsmaßnahmen

3.9.1. Straßenbahnbetrieb

Der Straßenbahnbetrieb ist während der Baumaßnahme stillgelegt. Die Straßenbahnlinien 4, 6 und 10 enden in der Gleisschleife im westlichen Bereich des Plärrers.

3.9.2. Arbeiten unter der Fahrleitung

Die Fahrleitungsanlage wird zu Beginn der Maßnahme abgeschaltet und die Fahrleitungsmaste einschl. Abspannungen rückgebaut. Der Rückbau der Fahrleitungsanlage ist Teil der gesondert Version 1 Seite 19 von 32 Stand 18.08.2026

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ausgeschriebenen Baumaßnahmen an den Fahrleitungsanlagen. Am Umbauanfang und -ende ist im Umfeld mit weiterhin vorhandenen Abspannungen zu rechnen.

Nach derzeitigem Bauzeitkonzept erfolgt die Gründung der Fahrleitungsmasten im Bauzeitraum parallel zu den Gleisbauarbeiten. Die genauen Termine sind im mit dem AN Fahrleitungsbau zu koordinieren. Die Montage der Fahrleitung erfolgt im Anschluss an den Gleisbau.

3.9.3. Erdungen und Stromrückleitung

Bestehende Erdungen und Rückleitungen dürfen erst nach Rücksprache mit der BÜ abgeschlagen oder getrennt werden. Im Baubereich befinden sich mehrere Erdungsanschlüsse an den Schienen, bzw. sind neu einzubauen. Diese werden bauseits wieder durch den AG hergestellt.

Mehraufwendungen beim Einbau von elastischen Komponenten o. Ä. im Bereich von Anschlusskästen sind vom Bieter zu berücksichtigen.

3.9.4. Straßenverkehr

Die Bestimmungen der Straßengesetze (FStrG, BayStrWG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie die ZTV-SA 97 und die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen sind zu beachten.

Das Lagern von Geräten, Material und dergl. in den Seitenräumen neben den unter Verkehr liegenden Strecken ist nicht gestattet.

3.10. Besondere Spezifikationen und Anforderungen an die Ausführung

3.10.1. Erdplanum, Mineralbeton- und Schottertragschicht

Auf der Aushubsohle und dem Mineralbetonplanum sind die vorgegebenen Verdichtungswerte durch Verdichten herzustellen und mittels Lastplattenversuchen nachzuweisen. Die Versuche sind im Beisein und nach Angabe der Bauüberwachung durchzuführen. Sollten die Verdichtungswerte nicht zu erreichen sein, ist gegen gesonderte Vergütung ein Bodenaustausch durchzuführen. Vom Bieter sind entsprechende zeitliche Reserven beim Bauablauf zu berücksichtigen.

Die einzubauenden Mineralbetonschichten (0/32) müssen wasserdurchlässig sein und somit Eigenschaften der Korngruppe 2 besitzen. Gemäß ZTV darf ein Schlämmkornanteil von 5 % bei Anlieferung und max. 7 % nach Einbau nicht überschritten werden.

Vor der Anlieferung des Mineralbetons ist dem AG die Eignung des Materials hinsichtlich Verdichtbarkeit und Eignung durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.

Der Verdichtungswert auf dem Mineralbetonplanum muss für die feste Fahrbahn und das Schottergleis mindestens E = 80 MN/m2 betragen. Für das Mineralbetonplanum des V2 Rasengleises ist ein Verdichtungswert von mindestens EV = 120 MN/m2 zu erreichen. 2

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3.10.2. Proben und Versuche

Es sind nach Weisung der Bauüberwachung sowohl auf der Aushubsohle als auch auf dem Mineralbetonplanum, als Nachweis der geforderten Verdichtungswerte statische bzw. dynamische Lastplattenversuche vom AN gegen gesonderte Vergütung durch einen sachkundigen Baugrundgutachter durchzuführen.

Statische Versuche sind an ein zugelassenes Erdbauinstitut zu vergeben. Geeignete Gegengewichte bei statischen Versuchen, in Form von Baugeräten o. Ä. sind vom AN ohne gesonderte Vergütung zu stellen. Eine provisorische Aufschüttung von Einfahrtsrampen zur Einbringung von Geräten in die Baugrube ist vom AG ohne gesonderte Vergütung herzustellen und wieder zu entfernen.

Der Einbau des Mineralbetons bzw. der Einbau der Gleise darf erst stattfinden, wenn die ordnungsgemäße Verdichtung der Oberfläche nachgewiesen und der betreffende Bereich durch die Bauüberwachung freigegeben ist. Versuche die aufgrund einer nicht ausreichenden Verdichtung o. Ä. nochmals erforderlich sind, sind vom AN zu tragen. Es dürfen nur bautechnisch zugelassene und geeichte Geräte eingesetzt werden.

Die Protokollausdrucke müssen neben den üblichen spezifischen Werten folgende leserliche Angaben enthalten:

  • Baustelle / Bezeichnung Baumaßnahme
  • Örtlichkeit / Punktnummer
  • Oberfläche der Messung (Aushubsohle, Mineralbetonplanum)
  • Datum der Messung
  • Witterung
  • Unterschrift des Messenden

Es werden nur Versuche vergütet, die von der Bauüberwachung angeordnet wurden.

Eigenüberwachungsprüfungen sind als Nebenleistung auszuführen und werden nicht gesondert vergütet.

3.10.3. Aushubbreiten und Aushubtiefen

Für auszubauende Gleise mit Grundbau bzw. durchgehender Rollierung ist die Aushubtiefe von der Regelzeichnung > 5 cm abweichend. Es gilt grundsätzlich die vorgegebene Aushubtiefe gem. Positionsbeschreibung, bzw. die Aufbauhöhe der neu herzustellenden Gleise als Aushubsohle. Ein Mehraufwand darüber hinaus, z. B. bei angeordnetem Bodenaustausch, wird gegen Nachweis gesondert vergütet. In diesen Bereichen sind vom AN zur Prüfung und als Nachweis Querprofile auf Grundlage der Lageplanstationierung zur Abrechnung zu erstellen.

Zusätzliche Aushubtiefen oder Aushubbreiten, werden nur vergütet, wenn diese durch die Bauüberwachung angeordnet wurden.

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Die 5 cm Toleranz werden bei den tatsächlich beim Aufmaß festgestellten Aushubbreiten oder Aushubtiefen > 5 cm grundsätzlich in Abzug gebracht. Beispiel:

Zusätzlicher Aushub über planmäßige Aushubsohle hinaus = 12 cm. Abzüglich 5 cm Toleranzwert ergibt sich eine Vergütung von 7 cm zusätzlichen Aushub usw.

3.10.4. Gleisbau

Im Bestand liegen zurückzubauende Gleise gemäß folgenden Regelquerschnitten vor:

ÖrtlichkeitGleisZeichnungs-Bauweise gemäß Bestandsplan
Nr.
Kleine PlärrerinselStreckengleis Richtung HallertorB3-185K (Bis SOK eingeschottertes offenes Querschwellengleis)
Überholungsgleis Richtung HallertorB3-185K (Bis SOK eingeschottertes offenes Querschwellengleis)
Überholungsgleis Richtung Hallertor im Bereich der Überfahrt Gostenhofer HauptstraßeB3-021aF (mit Pflaster eingedecktes Querschwellengleis)
Weiche 200B3-228H (Bis Schwellenoberkante eingeschottertes offenes Querschwellengleis mit Betonschwellen)
Streckengleis Gleis Richtung SteinbühlB3-069I (mit Asphalt eingedecktes Querschwellengleis mit Betonschwellen) 1)
Überfahrt FrauentorgrabenBeide GleiseB3-086A (Feste Fahrbahn VAG 98)
Steinbühler StraßeStreckengleis Richtung HallertorB3-208.3J (Betonlängsbalken)
Streckengleis Richtung SteinbühlB3-086A (Feste Fahrbahn VAG 98)

Tabelle 1: Zusammenstellung der VAG – Regelzeichnungen der zurückzubauenden Gleise

  1. Eindeckung bis an die Schiene des benachbarten Überholungsgleises

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Der Gleisneubau hat in zugelassenen Bauweisen gemäß folgenden Regelzeichnungen der VAG zu erfolgen:

km von - bisZeichnungs-Bauweise
Nr.
Gleis 110,0+00,00 – 0,0+35,57B3-232aBauzeitlich eingedecktes Querschwellengleis
0,0+35,57 = 0,4+20,48Kilometrierungssprung / Beginn grundhafter Ausbau
0,4+20,48 – 0,4+77,47B3-311aRheda City / VAG 2016 1)
0,4+77,47 – 0,5+04,08B3-313Rheda City grün 59R2 2)
0,5+04,08 – 0,5+45,07B3-311aRheda City / VAG 2016
0,5+45,07 – 0,5+50,10B3-313Rheda City grün 59R2
0,5+50,10 – 0,5+86,06B3-320Rheda City grün 49E1
0,5+86,06 – 0,6+61,12B3-205.3BLB 49E1, R>500 m
0,6+61,12 – 0,6+87,04B3-320Rheda City grün 49E1
Gleis 120,0+00,00 – 0,0+32,59B3-232aBauzeitlich eingedecktes Querschwellengleis
0,0+32,59 = 0,4+45,33Kilometrierungssprung / Beginn grundhafter Ausbau
0,4+45,33 – 0,4+58,19B3-311aRheda City / VAG 2016
0,4+58,19 – 0,4+63,27B3-205.1BLB 59R2 2)
0,4+63,27 – 0,5+13,49B3-205.3BLB 49E1, R>500 m 2)
0,5+13,49 – 0,5+16,96B3-205.1BLB 59R2 2)
0,5+16,96 – 0,5+28,67B3-313Rheda City grün 59R2 2)
0,5+28,67 – 0,5+67,59B3-311aRheda City / VAG 2016
0,5+67,59 – 0,6+26,14B3-313Rheda City grün 59R2
0,6+26,14 – 0,7+13,17B3-311aRheda City / VAG 2016

Tabelle 2: Zusammenstellung der VAG – Regelzeichnungen neu zu bauenden Gleise

  1. Auf der kleinen Plärrerinsel erfolgt in den Abschnitten ohne seitliche Bordbegrenzung vorerst keine Eindeckung des äußeren seitlichen Randbereiches
  2. Auf der kleinen Plärrerinsel erfolgt vorerst keine Rasengleiseindeckung

Die durch den AG bereitgestellten Regelzeichnungen sind anzuwenden. Die herzustellende Spurweite beträgt 1435 mm bzw. im Bogen gem. Spurführungshandbuch.

Schienentragkörper und alle weiteren für die Herstellung des Oberbaus notwendigen Stoffe, Hilfsmittel und Schalungen sind vom Bieter zu liefern und in die einschlägigen Einheitspreise einzurechnen.

Die elastische Schienenlagerung ist grundsätzlich so zu auszuführen, dass im eingebauten Zustand die Beeinflussung durch Streuströme in der Nachbarschaft gering ist. Es sind mindestens die Richtwerte für Ableitungsbeläge von Nahverkehrsbahnen in geschlossener Bettung mit G = 1,8 S/km entsprechend EN 50122-2 einzuhalten.

Das einzubauende System der elastischen Schienenlagerung auf Betonunterkonstruktion einschließlich sämtlicher Anbauteile (z.B. Entwässerungskästen) muss grundsätzlich geeignet sein, eine Minderung von Schwingungsemissionen zu bewirken.

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Der Einbau von Gleisverbindern mit Anschluss an den Schienensteg ist vor Einbringung des Oberbetons bzw. der Rasengleisauffüllung notwendig. Hierzu ist die örtliche Bauüberwachung mit mindestens 3 Tagen Vorlauf vor dem Betonieren zu informieren.

Beim Einbau des Gussasphalts ist ein maschineller Einbau zulässig.

Der Einbau des Gussasphalts und der Schienenfugen muss nach den baulichen und verkehrsführungstechnischen Erfordernissen erfolgen. Es sind ggf. auch Teilflächen und Mindermengen aufgrund von notwendigen Verkehrsumlegungen o. Ä herzustellen. Die Schienenfugen sind mittels eingelegten Moosgummis als Aussparung auszuführen. Die Moosgummistreifen werden nicht vom AG beigestellt und sind durch den AN zu liefern.

Der Ausbau des Moosgummis und das Vergießen der Schienenfugen hat unmittelbar nach Aushärtung des Gussasphalts Zug um Zug zu erfolgen.

3.10.5. Schweißarbeiten Die Schienenverbindungsschweißungen sind Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Die Arbeiten sind von einer Fachfirma mit Zulassung des AG auszuführen. Die Eignung und Zulassung des NU ist dem AG nachzuweisen.

Zu verschweißen sind

  • Rillenschienen 59R2 Güte R260V, Schweißportionsgüte: H280
  • Rillenschienen 59R2 Güte R200, Schweißportionsgüte H210
  • Vignolschienen 49E1 in Güte R260V, Schweißportionsgüte: H280
  • Anschlüsse an Bestand 60 R1 Güte: R200, Schweißportionsgüte: H210

Bei Anschlüssen an Bestand 60 R1 Güte R200 ist auch die Portion H230 möglich.

Für diese Schienen sind entsprechende Schweißportionen einzusetzen: Die Schweißvorgaben des AG sind einzuhalten.

Die Bestandsschienen (Übergangsschweißungen) sind in Regelgüte ausgeführt. Für den Übergang 59R2 auf 49E1 ist der durch den AG bereitgestellte Regelplan B2-249a zu berücksichtigen.

Die Abnahme der Schweißarbeiten in Bereichen mit Fester Fahrbahn, ist dem AG rechtzeitig vor Einbau der Schienenisolierung anzuzeigen.

Es ist grundsätzlich das Thermit-Schweißverfahren anzuwenden. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der BÜ können Schweißungen im Fülldraht-Schweißverfahren hergestellt werden. Eine Durchführung von Schweißungen durch AG-Personal ist nicht vorgesehen.

Am Bauanfang und Bauende erfolgt ein Anschluss des Neugleises an vorhandene Gleise. Die Anschlussgleise sind aus den Baujahren 2009 / 2023 (große Plärrerinsel / Überfahrt Gostenhofer Hauptstraße) und 2009 (Steinbühler Straße). Dabei hat der AN davon auszugehen, dass die vorhandenen Schienen eine leicht abgefahrene Kopfhöhe und / oder Seitenverschleiß aufweisen.

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3.10.6. Wiederverwendung ausgebauter Materialien

Die ausgebauten Granitrandsteine und Granitgroßsteinpflaster sind für einen späteren Wiedereinbau seitlich zu lagern. Die auf der Baustelle anfallenden wiederverwendbaren Baustoffe sind schonend zu behandeln und soweit diese nicht für den Wiedereinbau innerhalb der Maßnahme verwendet werden können, nach Weisung der BÜ, zum städtischen Lagerplatz in der Donaustraße abzufahren.

Städtischer Lagerplatz Donaustraße 90, 90451 Nürnberg

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 11:00 Uhr

11:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Die Anweisungen des Lagerpersonals des städtischen Lagerplatzes sind zu befolgen.

3.10.7. Einzusetzende Geräte

Weitergehende Anforderungen an einzusetzende Geräte (siehe auch ZTV)

Es dürfen nur zugelassene, geprüfte Geräte, Arbeits- und Anschlagsmitttel verwendet werden. Es dürfen nur gummibereifte Geräte eingesetzt werden. Kettenfahrzeuge sind nicht zulässig.

Das Eingleisen von Zweiwegefahrzeugen ist aus Gründen der Spurführung, bzw. des Lichtraumprofils, nur nach Rücksprache mit der Bauüberwachung möglich.

Die Radreifen, Spurkränze und Achsabstände von evtl. zur Verwendung kommenden ZW- Fahrzeugen müssen für den Einsatz in Rillenschienen (60R1/59R2) und auf Grundlage der vorhandenen Geometrie geeignet sein. Vom AN ist ein entsprechender Nachweis zu bringen. Ggf. ist die Prüfung und Zulassung von Zweiwegefahrzeugen durch die Werkstatt Schienenfahrzeuge des AG erforderlich.

Soweit der Einsatz spurgeführter (Zweiwege-)Geräte auf den gesperrten Gleisabschnitten geplant ist, ist dies dem AG frühzeitig anzuzeigen. Das Befahren auf nicht gesperrten Gleisen ist darüber hinaus mit mindestens 8 Wochen Vorlauf anzuzeigen.

3.10.8. Schutz vorh. und Einbau neuer Versorgungs- und Entwässerungsleitungen

Die vollständigen Ergebnisse des Instruktionsverfahrens werden dem Auftragnehmer auf Anfrage mitgeteilt. Die bekannten relevanten Sparten sind aus dem beiliegenden Plan (Anlage 3) ersichtlich.

Für die rechtzeitige Einweisung durch die Spartenträger ist der AN verantwortlich.

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Ggf. sind auf Anordnung der Bauüberwachung Suchschlitze herzustellen. Auflagen aus der verkehrsrechtlichen Anordnung sind zu beachten.

3.10.9. Arbeiten während der Wintermonate

Bei Arbeiten, die bei einer Umgebungstemperatur unter + 5°C, durchgeführt werden, sind die geltenden technischen Regelwerke zu beachten (z. B. für die Betonage des Unter- und Oberbetons: DIN EN 206) und geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherstellung zu treffen. Ziel ist die Vermeidung von Frostschäden und die Gewährleistung der Funktion und Dauerhaftigkeit.

3.10.10. Voraussetzungen für die betriebliche Abnahme (bei Baufertigstellung)

Es ist ein Soll-Ist-Vergleich über die Gleislage vorzulegen.

Die Rahmenbedingungen und der bautechnische Zustand der Gleise zur Abnahme sind wie folgt festgelegt:

  • Der Soll-Ist-Vergleich des AN-Vermessers liegt vor.
  • Die kompletten Gleisanlagen befinden sich in absoluter Solllage, Asphalt- und Fugenarbeiten sind abgeschlossen.
  • Die Spurweiten und die gegenseitige Höhenlage der Schienen befinden sich im Toleranzbereich von + 2/- 2 mm.
  • Die Schienenrillen und Bauflächen sind gereinigt.
  • Die Gleise sind im gesamten Bereich profilfrei mit Schienenfahrzeugen befahrbar.

Sollten die vorgenannten Abnahmebedingungen zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht erfüllt sein, findet keine Abnahme durch die BÜ statt. Eine Aufnahme des Straßenbahnbetriebes kann nicht erfolgen.

Der AN hat sämtliche Folgekosten, die durch die Nichtaufnahme des planmäßigen Straßenbahnbetriebes entstehen, zu tragen (Schadensersatz, Kosten Ersatzverkehr etc.).

3.11. Beigestellte und zu liefernde Stoffe

3.11.1. Baustoffe

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine bezuschusste Maßnahme, dahingehend können, mit Ausnahme der separat für das Projekt beschafften Schienen keinerlei Materialien und Stoffe durch den AG beigestellt werden. Der AN ist dahingehend für die vollständige und termingerechte Lieferung aller benötigten Baustoffe und Hilfsmittel verantwortlich.

Durch den AG werden beigestellt:

  • Rillenschienen 59R2
  • Kopfschienen 49E1

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Durch den AN sind abweichend zu dem Vorgehen bei Regel-Instandsetzungen u.a. auch zu liefern:

  • Zweiblockschwellen für eingedeckte Bahnkörper sowie Rasengleis,
  • Schienentragkörper für Betonlängsbalken
  • Kammerfüllkörper einschl. Kleber (Polyurethankleber im Schlauchbeutel)
  • Elastische Matten für durchgehende Schienenfußunterklebung einschl. Kleber
  • Kunststoff- Abdeckkappen für die Schienenverspannung
  • Winkelführungskorrekturplatten
  • Querkraftdübel einschl. Trägergitter

3.11.2. Prüfungen, Eignungs- und Gütenachweise

Art und Umfang der vorzulegenden Eignungs- und Gütenachweise richtet sich nach den einschlägigen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien“ der „Technischen Lieferbedingungen“ sowie der „Technischen Prüfvorschriften“.

Die Eignungsprüfungen, Erstprüfungen, Fremdüberwachungszeugnisse und sonstige Nachweise bzw. Erklärungen sind dem AG spätestens 14 Tage vor dem Einbau unaufgefordert, bzw. auf Verlangen, zu übergeben.

Die Fremdüberwachung der Verdichtung des Erdplanums und Schotterplanums (Lastplatten) erfolgt gemäß entsprechender LV-Positionen durch einen unabhängigen Gutachter im Auftrag des AN. Gegengewichte sind durch den AN zu stellen.

Der Einbau des Mineralbetons, bzw. der Einbau der Gleise darf erst stattfinden, wenn die ordnungsgemäße Verdichtung der Oberfläche nachgewiesen und der betreffende Bereich durch die Bauüberwachung freigegeben ist. Versuche, die aufgrund einer nicht ausreichenden Verdichtung o. Ä. nochmals erforderlich sind, sind vom AN zu tragen.

Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen

Art und Umfang der Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen sind gemäß den Festlegungen der Vorbemerkungen zu den Leistungspositionen durchzuführen.

Im Weiteren gelten die Festlegungen der einschlägigen „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ der „Technischen Lieferbedingungen“ sowie der „Technischen Prüfvorschriften“.

Lieferscheine, Wiegescheine und ähnliche Belege

Der Auftraggeber erhält zum Zeitpunkt der Anlieferung von Baustoffen die Originale der Lieferscheine, Wiegescheine oder ähnliche Belege.

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3.11.3. Hilfsmittel

Durch den AN sind u.a. zu liefern:

  • Spurstangen mit Schrauben
  • 59R2-Laschen mit dazugehörigen Zwingen und Schrauben
  • Übergangslaschen
  • Spindel und Fußplatten
  • Moosgummi

3.11.4. Transporte zur Baustelle und Ladungssicherung

Die durch den AG zur Verfügung gestellten Schienen, werden auf dem AG- Lagerplatz Nopitschstraße, 90443 Nürnberg zur Verfügung gestellt.

Die Ausgabe von Material erfolgt Mo. – Do. von 7.00 Uhr bis 15.15 Uhr. (Mittagspause von 11.45 Uhr bis 12.15 Uhr) und Fr. von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Der Transport der Schienen vom AG-Lagerplatz zur Baustelle, einschließlich aller Ladearbeiten, ist in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungspositionen zu verrechnen und wird nicht gesondert vergütet.

Für die vorschriftsmäßige Beladung, Verwendung von geeignetem Verzurrmaterial und die Transportsicherung sämtlicher Stoffe, Bauteile und Hilfsmittel ist der AN allein verantwortlich. Der Ladeverantwortliche ist vom AN zu stellen und dem AG rechtzeitig vor Durchführung von Transporten schriftlich zu benennen.

Die DGUV V70 Fahrzeuge § 22 (1) in der jeweils neuesten Fassung ist zu beachten.

Sollte vom AN kein Ladeverantwortlicher rechtzeitig benannt werden, oder das Transportfahrzeug sowie Verzurrgerät offensichtlich nicht für einen vorschriftsmäßigen Transport der jeweiligen Ladung geeignet sein, ist der AG berechtigt die Ausgabe von Material zu verweigern.

Dem AG obliegt jedoch keine Überprüfungspflicht hinsichtlich der Eignung oder dem vorschriftsmäßigen Zustand von Fahrzeugen und Verzurrmaterial, welches der AN zur Verfügung stellt.

Stillstandszeiten und Folgekosten, die daraus resultieren, dass vom AN kein Ladeverantwortlicher rechtzeitig benannt wurde oder weil der AN kein geeignetes Fahrzeug oder Verzurrmaterial zur Verfügung gestellt hat, sind vollumfänglich vom AN zu tragen.

Beim Transport der Schienen ist zu beachten, dass die Länge von 18,0 m einer Sondergenehmigung bedarf. Sämtliche Kosten für behördliche Genehmigungen sind vom AN zu tragen.

Es ist zwingend zu berücksichtigen, dass die Schienen bereits in richtiger Lage auf den LKW geladen werden, im Bereich der Steinbühler Straße gibt es keine Möglichkeit zum Drehen der Schienen.

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4. Rechnungsstellung

4.1. Proberechnung Für den Rechnungsprüflauf ist der vorgesehene Workflow im PKM zu nutzen. Vor Einreichung jeder Abschlags- oder Schlussrechnung hat der Auftragnehmer eine Proberechnung einschließlich sämtlicher zugehöriger Aufmaße zur Prüfung vorzulegen

Für die Prüfung der Proberechnung ist von einer Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen auszugehen. Erst nach Freigabe der Proberechnung durch den Auftraggeber bzw. dessen Beauftragte ist die entsprechend korrigierte Originalrechnung einzureichen.

Die Rechnung ist als e-Rechnung beim zuständigen Auftraggeber / Kostenträger einzureichen. Parallel ist vom Auftragnehmer eine Rechnungskopie einschl. sämtlicher Anlagen und zugehöriger Excel-Datei (s. Pkt. 4.3) im PKM einzustellen.

4.2. Anforderungen an Aufmaße

Zur Sicherstellung der Förderfähigkeit des Vorhabens sind sämtliche Aufmaße positionsgenau zu erstellen. Auch bei gleichartigen Leistungen ist eine Zusammenfassung über mehrere Positionen hinweg unzulässig, sofern dadurch die erforderliche Zuordnung auf Kostenträger und Förderung nicht erfüllt werden kann.

4.3. Excel-Datei zur Rechnungsdokumentation

Mit jeder Abschlagsrechnung ist zusätzlich zur Originalrechnung eine Excel-Datei im PKM einzustellen. Maßgebend ist dabei der Stand der jeweiligen Originalrechnung; Proberechnungen sind nicht einzubeziehen.

Die Struktur der Excel-Datei ist während der gesamten Projektdauer unverändert beizubehalten. Die Datei hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Ordnungszahl (OZ),
  • Kurztext der Position,
  • kumulierte Abrechnungsmenge der jeweiligen Abschlagsrechnung,
  • Einheitspreis (EP),
  • Gesamtpreis (GP) der jeweiligen Abschlagsrechnung.

4.4. Bautagesberichte

Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte in dreifacher Ausfertigung anzufertigen und diese täglich bei der Bauaufsicht einzureichen. Die Bautagesberichte sind laufend durchzunummerieren und müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Anlieferung von Geräten, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Arbeiten größeren Umfangs), Behinderung und Version 1 Seite 29 von 32 Stand 18.08.2026

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Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung / Verlassen der Baustelle mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.

4.5. Nachweis und Dokumentationspflicht

Den Rechnungen sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Abnahmeprotokolle, soweit bereits vorhanden
  2. Aufmaßblätter mit Unterschrift des Bauleiters / Auftraggebers
  3. Stundenlisten mit Unterschrift des Bauleiters / Auftraggebers
  4. Prüfprotokolle, z. B. für Verdichtungsnachweise, Schweißprotokolle
  5. Lieferscheine für eingebaute Materialien
  6. Entsorgungsnachweise

Bei Fehlen der notwendigen Nachweise gilt die Rechnung als nicht prüffähig.

4.6. Nachtragsmanagement

Sämtliche Nachträge sind so zu strukturieren und zu dokumentieren, dass sie die Anforderungen an die spätere Erstellung von Zwischen- und Schlussverwendungsnachweisen im Rahmen der Projektförderung erfüllen.

Zur Nachtragserstellung hat der Auftragnehmer die Vorgaben des Projekthandbuchs, Teil XIII „Vorgaben LV-Struktur“, zu beachten. Die Ausarbeitung erfolgt in Abstimmung mit der Bauüberwachung (BÜW). Nachträge sind insbesondere so aufzubauen, dass:

  • eine getrennte Rechnungsstellung an die jeweiligen Auftraggeber bzw. Kostenträger analog zum Hauptvertrag möglich ist,
  • die Nachtragspositionen eine eindeutige Zuordnung zu Teilprojekten ermöglichen,
  • eine Aufschlüsselung nach Kostenträgern, Finanzierungsarten, Kostenstrukturen sowie SAP-Strukturen gewährleistet ist.

Die Ordnungszahlen der Nachtragspositionen sind hierzu in Abstimmung mit der Bauüberwachung so zu gliedern, dass die vorgenannten Zuordnungen und Auswertungen jederzeit eindeutig und nachvollziehbar möglich sind.

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5. Pläne gem. Verzeichnis der Vergabe- und Vertragsunterlagen,

Ausführungsunterlagen, Vermessungsleistungen

5.1. Pläne gem. Verzeichnis der Vergabe- und Vertragsunterlagen („Planliste“)

Den Vergabeunterlagen liegen zeichnerische Unterlagen zugrunde. Eine detaillierte Liste der beigefügten Unterlagen kann der nachfolgend aufgeführten Aufzählung entnommen werden.

Anlage Nr.PlaninhaltMaßstabPlancode
Übersichtsplan
Anlage 1Übersichtsplan Luftbild1:2000PL-GB-3-GLA-UE-001-01-F
Bestandsunterlagen
Anlage 2Bestandslageplan1:500PL-SB-5-VMS-UE-001-01-V
Anlage 3Leitungsbestandsplan1:500PL-XX-5-SPA-LP-003-01-V
Anlage 4Oberbauformen Gleis Bestand
Anlage 5Regelquerschnitte Gleis Bestand
Unterlagen Planung
Anlage 6Lagepläne Gleisbau1:200PL-GB-6-GLA-LP-…
Anlage 7Höhenpläne Gleisbau1:200 / 20PL-GB-6-GLA-HP-…
Anlage 8Querschnitte Gleisbau1:10PL-GB-6-GLA-SC-…
Anlage 9Regelquerschnitte Gleis / Detailpläne
Anlage 10Schienenteilungspläne1:200PL-GB-6-GLA-SX-…
Terminpläne
Anlage 11Bauablaufkonzept
Weitere Unterlagen
Anlage 12Lageplan Gesamtmaßnahme1:500
Anlage 13Baugrundgutachten

Tabelle 3: beigestellte Anlagen

5.2. Vom Auftragnehmer (AN) zu erstellende Ausführungsunterlagen / Nachweise

Die Kosten für die Erstellung der nachfolgenden Unterlagen sind in die entsprechenden Einheitspreise mit einzurechnen:

  • Detaillierter Bauablaufplan
  • Detaillierter Bauzeitenplan
  • Baustelleneinrichtungsplan
  • Nachweise der eingesetzten Materialien, Prüfzeugnisse
  • Protokolle der Vermessung / Gleislageüberprüfung
  • Technische Datenblätter eingesetzter Materialien
  • Eigenüberwachungsnachweise, Prüfberichte Lastplattendruckversuche
  • Bautagesberichte
  • Tagesberichte Kampfmittelbaubegleitung
  • Dokumentation der Änderungen in der Ausführung Version 1 Seite 31 von 32 Stand 18.08.2026

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  • Lieferscheine eingebauter Materialien
  • Wiegescheine Entsorgungsstätte
  • Fotodokumentation (insbesondere vom Plan abweichender Ausführung)
  • Alle in der Ausschreibung genannten vorzulegenden Unterlagen und Nachweise

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung