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VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft • 90338 Nürnberg Hausanschrift: Am Plärrer 43 • 90429 Nürnberg Telefon: 0911 283-0 • Telefax 0911 283-4800
Klaus Kutka Leiter Abteilung Bau / Dienstleistungen Zentralbereich Einkauf
Telefon: 0911 802-58405 Telefax: 0911 802-88-58405 E-Mail: Klaus.Kutka@vag.de Internet: www.vag.de
Nürnberg, 5. Oktober 2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO
Baumaßnahme: PL Umgestaltung Plärrer Nürnberg VP8120 Gleisbau Teil 1 Gleisbauarbeiten Steinbühler Straße und kleine Plärrerinsel“
Abgabetermin: 09.11.2026 Uhrzeit: 13:00 Uhr
Zuschlagsfrist endet am: 17.12.2026
voraussichtliche Ausführungsfrist/Vertragslaufzeit:
Beginn: 08.03.2027 Ende: 03.09.2027
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 1 von 7 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Anlagenverzeichnis
A Anlagen, die beim Bieter verbleiben
B - 1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 2 Bewerbungsbedingungen Anlagen 07 - 51
B Anlagen, die immer ausgefüllt zurückzugeben sind und Vertragsbestandteil werden
A - 1 Angebotsschreiben 1-fach A - 2 Besondere Vertragsbedingungen 1-fach A - 13 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 1-fach A - 14 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 1-fach S - 2 Mängelansprüchebürgschaft (bei Zuschlag mit der Schlussrechnung einzureichen) 1-fach P - 1 Preisblatt Angebotssumme 1-fach M - 1 Verpflichtungserklärung Mindestlohn 1-fach 02 Baubeschreibung 1-fach 03 Leistungsbeschreibung 1-fach 04 PL Terminplan 1-fach 05 Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 1-fach 06 Erklärung Ausschluss Russland 1-fach
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 2 von 7 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 1
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung:
VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
90338 Nürnberg
2 Auskünfte zum Angebot
2.1 Auskünfte zur Leistungsbeschreibung werden zu den üblichen Bürozeiten erteilt von:
Frau Klaus Kutka
E-Mail Klaus.Kutka@vag.de
Nicht beigefügte Verdingungsunterlagen1) können eingesehen werden bei: entfällt
- Nicht eingesehen werden dürfen offiziell gültige Regelwerke wie VOB in allen Teilen oder DIN-Normen. Kenntnisse über den vollständigen Inhalt dieser Regelwerke in der jeweils gültigen Fassung muss sich der Auftragnehmer selbst beschaffen.
3 Vorlage von Nachweisen/Eignungskriterien
3.1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers:
3.1.1 Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
3.1.2 Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes, anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers. (Gewichtung 2 %)
3.1.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
3.1.4 Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregisterregister vorliegt. (Gewichtung 2 %)
3.1.5 Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme i. H. v. 2,0 Mio. Euro (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem Bieter abzuschließen. (Gewichtung 5 %)
3.1.6 Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall. (Gewichtung 2 %)
3.1.7 Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal. (Gewichtung 2 %)
3.1.8 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen (Muss-Kriterium)
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein Jahr sein.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3.2.1 Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet, (Gewichtung 5 %)
3.2.2 Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe der entsprechenden Qualifikationen. (Gewichtung 4 %)
3.2.3 Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.). (Gewichtung 5 %)
3.2.4 Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (Gewichtung 2 %)
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 3 von 7 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 1
3.2.5 Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
3.2.6 Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %),
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
3.3 Technische Leistungsfähigkeit:2)
3.3.1 Zwei mit der ausgeschriebene Leistung vergleichbare Referenzen mit Bauausführung 2023 bis 2026. (Gewichtung zweimal 30 % = 60 %), Wertung jeweils im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 30 % voll vergleichbar, 0 % überhaupt nicht vergleichbar, Zwischenwerte werden interpoliert.
Die Referenzen sollen folgende Angaben enthalten: Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Kurzbeschreibung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit Angabe von dabei ausgeführten wesentlichen Mengenkennzahlen, Zahl der dabei durchschnittlichen eingesetzten Arbeitskräfte.
3.3.2 Bescheinigung über mind. 2 RSA – Fachleute (Gewichtung 5 %).
- Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
3.4 Vorlage weiterer Unterlagen. Diese werden nicht Vertragsbestandteil. Formblatt Preisblatt Angebotssumme P - 1 ist ausgefüllt mit dem Angebot abzugeben
4 Sind Bewerbungsbedingungen beigefügt, so haben diese für das Angebot in allen Punkten Gültigkeit.
5 Vergabe nach Losen
Keine Lose
6 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt nicht.
7 Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind zugelassen, zusätzlich zu Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes:
Bietergemeinschaften müssen einen gemeinsamen Vertreter benennen und gesamtschuldnerisch haftend auftreten.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 4 von 7 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes B - 1
8 Nachunternehmer
Nachunternehmer sind zugelassen, zusätzlich zu Nr. 7 der Bewerbungsbedingungen gilt folgendes: Nachunternehmer müssen ebenfalls die Zahlung des Mindestlohnes bestätigen.
9 Für Ihre Angebotsabgabe ist das beiliegende Leistungsverzeichnis an allen angegebenen Stellen zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in die Vergabeplattform einzustellen.
10 Zuschlagskriterien/ Bewertung Angebote
PREIS 100 Punkte
Die Wertung des Preises des Hauptangebotes erfolgt unter Berücksichtigung von Nachlässen mit der niedrigsten Wertungssumme aller Angebote (Wertungssumme rechnerisch geprüft). Bewertung: Der Bieter mit dem niedrigsten Preisangebot erhält die hierfür vorgesehene Höchstpunktzahl. Alle höheren Preisangebote werden proportional zum niedrigsten Preisangebot bewertet.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 5 von 7 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Bewerbungsbedingungen B - 2
Die Ausführung erfolgt nach VOB/Teil B und C.
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit dieser Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.3 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen/Anlagen aus der Vergabeplattform zu verwenden; das Angebot ist an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis ist in diesem Fall allein verbindlich.
3.4 Das Angebot muss die Preise und die in den Auftragsunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten.
Enthält das Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangabe verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) nur dann anzugeben, wenn der Bieter nicht das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Wird vom Bieter keine andere Angabe ergänzt, so gilt der angebotene Preis dieser Teilleistung ausschließlich für die vorgegebene Produktangabe.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.
Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Angebote, in der ein Bieter die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt dort nicht die von ihm geforderten Preise und werden deshalb von der Wertung ausgeschlossen.
3.5 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Soweit Preisnachlässe ohne Bedingungen gewährt werden, sind diese an der bezeichneten Stelle aufzuführen; sonst dürfen sie bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden. Es werden nur Preisnachlässe (mit und ohne Bedingungen für die Zahlungsfrist) gewertet, die als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden. Preisnachlässe werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.6 Die Angebotsabgabe erfolgt in digitaler Form über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 6 von 7 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Bewerbungsbedingungen B - 2
- Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die der Verdingungsunterlage beigefügten Unterlagen und Formblätter ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5 Nebenangebote (sofern zugelassen)
5.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
5.2 Sind an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt, müssen diese erfüllt werden; andernfalls müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.3 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.5 Nebenangebote, die den Nummern 5.1, 1. Halbsatz, 5.2 bis 5.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben. Auf Verlangen sind die vorgesehenen Nachunternehmer vor einer Zuschlagserteilung zu benennen.
8 Eignungsnachweis
Der Bieter hat die geforderten Bescheinigungen zur Prüfung des Eignungsnachweises vorzulegen. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat vergleichbare Bescheinigungen des für ihn zuständigen Registers oder Versicherungsträgers vorzulegen.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 7 von 7 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Angebotsschreiben A - 1
Vergabeart:: Offenes Verfahren nach SektVO
Baumaßnahme: PL Umgestaltung Plärrer
VP8120 Gleisbau Teil 1 Gleisbauarbeiten Steinbühler Straße und kleine Plärrerinsel
Abgabetermin: 09.11.2026 Uhrzeit: 13:00 Uhr
Abgabeort elektronische Abgabe über die Deusche eVergabe
Adresse Auftraggeber: VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft 90338 Nürberg
Zuschlagsfrist: 17.12.2026
Angebot der Firma: (Anschrift/Stempel)
Telefon: Fax: e-mail:
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
| Gewerk: | Angebotssumme | Preis- | ) | ||
|---|---|---|---|---|---|
| nachlass1 | |||||
| Angebotssumme netto (€) | PL VP8120 Gleisbau Teil 1 | € | % | ||
| Mehrwertsteuer 19% | PL VP8120 Gleisbau Teil 1 | € | % | ||
| Angebotssumme brutto (€) | PL VP8120 Gleisbau Teil 1 | € | % |
Preisnachlässe, die die Angebotssumme beeinflussen, werden grundsätzlich nur dann gewertet, wenn sie auf dieser Seite angegeben sind!
An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden.
- ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme, siehe Nr. 3.4 der Bewerbungsbedingungen (Formular B – 2)
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 1 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Angebotsschreiben A - 1
1 Mein/Unser Angebot umfasst:
1.1 Vertragsbestandteile, die soweit erforderlich ausgefüllt wurden und beigefügt sind1):
A - 1 Angebotsschreiben A - 2 Besondere Vertragsbedingungen A - 13 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen A - 14 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft S - 2 Mängelansprüchebürgschaft (bei Zuschlag mit der Schlussrechnung einzureichen) P - 1 Preisblatt Angebotssumme M - 1 Verpflichtungserklärung Mindestlohn 02 Baubeschreibung 03 Leistungsbeschreibung 04 PL Terminplan 05 Erklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 06 Erklärung Ausschluss Russland 2)
- Die vom Auftraggeber angekreuzten Anlagen sind bei Abgabe eines Angebotes immer zurückzugeben!
- Anlagen, die vom den Auftragnehmer ergänzend Vertragsbestandteil werden sollen, die jedoch erst nach Prüfung durch den Auftraggeber als Vertragsbestandteil zugelassen werden!
1.2 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind:
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), aktuelle Ausgabe die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/C), aktuelle Ausgabe die für die vertragliche Leistung notwendigen, einschlägigen DIN-Vorschriften und allgemein gültigen Regeln der Technik, aktueller Stand die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzvorschriften und allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln, aktueller Stand sämtliche Unterlagen der Angebotsanfrage, die beim Bieter verbleiben
Über diese Vertragsbestandteile in allen ihren Teilen habe ich mich eingehend unterrichtet.
1.3 Vertragsbestandteile, die dem Angebotsschreiben nicht beigefügt sind und eingesehen werden können bei:
- keine -
2 Ich bin/Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft Name: seit: unter Nr.:
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an. Des Weiteren gelten für diese Bieter ergänzend zu den Verdingungsunterlagen die deutschen Rechtsvorschriften.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 2 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Angebotsschreiben A - 1
3 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
- meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind.
- nicht mit Strafen (Geld- oder Freiheitsstrafe, Bußgeld) nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, dem Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz oder im Zusammenhang mit der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer belegt worden bin/sind. Es sind auch keine Straf- oder Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen eines dieser Gesetze gegen mich/uns anhängig.
- nur Arbeitskräfte mit gültiger Arbeitserlaubnis beschäftige(n). die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
- über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.
4 Ich/Wir gehöre(n) zu
Handwerk Industrie Handel Versorgungs- Sonstigen: unternehmen
5 Ich bin/Wir sind ein ausländisches Unternehmen aus einem
EWR-Staat bzw. Staat des WTO anderen Staat Nationalität: _________________ Abkommens (bitte intern. Kfz. Kennzeichen eintragen) ______________
6 Ausführung der Leistung:
6.1 Ich/Wir werde(n) die Leistung im eigenen Betrieb ausführen.
6.2 1) für Leistungen, auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist:
Ich/Wir werde(n) die in der von mir/uns beigefügten Anhang A - 13 aufgeführten Leistungen an Nachunternehmer übertragen, weil mein/unser Betrieb auf diese Leistungen nicht eingerichtet ist.
- Vom Auftragnehmer nur anzukreuzen, wenn Nachunternehmer für die Ausführung der Leistung zugelassen sind.
7 Für diesen Vertrag gelten:
7.1 die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses bzw. Preisangebots in jedem Falle als F e s t p r e i s e während der gesamten Vertragslaufzeit.
7.2 dass der bei Zuschlagserteilung zustande kommende Vertrag ein Werkvertrag ist.
8 Grundwerte der Preisermittlung
Für die Ausführung von Bauleistungen mache ich/machen wir – hinsichtlich meiner/unserer – Angebotspreise für die bei der Durchführung des Auftrags in Aussicht genommenen Arbeitskräfte, sowie der dem Angebot zugrundeliegenden Preise für Baustoffe folgende Angaben:
a) Mittellohn (ohne Zuschläge) der kalkulierten Einheitspreise: € b) kalkulierte Zuschläge auf die Lohnkosten: % c) kalkulierte Zuschläge auf die Stoffkosten: % d) kalkulierte Zuschläge auf die Gerätekosten: % e) kalkulierte Zuschläge auf sonstige Kosten: % f) kalkulierte Zuschläge auf Fremdleistungen: %
9 entfällt.
10 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/ unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
11 Ich versichere, dass mein Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist und erkläre, dass ich nicht an unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB) oder anderen unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen teilgenommen habe.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 3 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
[Seite 11]
Angebotsschreiben A - 1
12 Ich verpflichte mich, den Inhalt dieses Vertrages und dessen Anhänge nicht an Dritte weiterzugeben oder für Dritte zu verwenden und auch meine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
13 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
……………………., ………………… …………………………………………… Ort, Datum Stempel und Unterschrift
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 4 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). Abkürzungen: Auftragnehmer = AN; Auftraggeber = AG
1 Ausführungs- / Vertragsfristen
1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung: Mit der Ausführung ist zu beginnen: 07.01.2027 Einreichung Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung 08.03.2027 Ausführungsbeginn
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): bis 03.09.2027
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) sind:
1.2.1 vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn 1.2.2 vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung 1.2.3 folgende Zwischentermine:
Einreichung Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung: 07.01.2027 Fertigstellung Gleisarbeiten Steinbühler Straße 04.06.2027 Fertigstellung Gleisarbeiten gesamt: 16.07.2027 Fertigstellung inkl. Kabeltiefbau (abnahmereif): 03.09.2027
1.3 Die Leistungen sind ggf. in Etappen oder abschnittsweise entsprechend den Erfordernissen des Gesamtablaufes des Bauvorhabens nach Weisung der Objektüberwachung des AG auszuführen. Der AN kann keine Ansprüche (z. B. wegen Unterbrechung oder Behinderung seiner Arbeiten) gel- tend machen, soweit die Beeinträchtigungen üblich oder nicht erheblich sind, auch wenn sie bei Vertragsabschluss für den AN nicht vorhersehbar waren.
2 Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
2.1 bei Überschreitung der Ausführungsfrist
0,2 v.H. der Bruttoauftragssumme (= Bruttoangebotssumme ohne Nachträge)
2.2 bei Überschreitung von Einzelfristen
0,2 v.H. der Bruttoauftragssumme (= Bruttoangebotssumme ohne Vergütung für etwaige Wartungsleistungen für den jeweiligen Leistungsabschnitt und ohne Nachträge) der jeweils im Zeitpunkt der schuldhaften Frist- oder Terminüberschreitung bzw. des Verzugsbeginns verdienten Teilvergütung, höchstens jedoch 5,0 v.H. der Bruttoauftragssumme.
Auf vorangehende Einzeltermine/Einzelfristen oder Leistungsverzüge verwirkte Vertragstrafen werden bei der schuldhaften Überschreitung auch der nachfolgenden Einzeltermine/Einzelfristen bzw. bei nach-folgenden Leistungsverzügen berücksichtigt, so dass eine Kumulierung der einzelnen Vertragsstrafen ausgeschlossen ist.
Tage, die bei der Verwirkung von Vertragsstrafen wegen der schuldhaften Überschreitung von Einzel-termine/Einzelfristen oder entsprechendem Leistungsverzug in Ansatz gebracht werden, werden bei der Berechnung der Vertragsstrafe wegen schuldhafter Überschreitung des Fertigstellungstermins/der Fertigstellungsfrist oder Fertigstellungsverzug nicht nochmals in Ansatz gebracht, so dass auch insoweit eine Kumulierung ausgeschlossen ist.
Haben die Parteien für das verschuldete Überschreiten mehrerer Termine oder Ausführungsfristen – auch Einzeltermine/Einzelfristen – oder entsprechenden Leistungsverzug eine Vertragsstrafe vereinbart, so fällt die Vertragsstrafe bei gleichzeitiger schuldhafter Überschreitung mehrerer Termine/Fristen bzw. bei gleichzeitig eintretenden Leistungsverzügen nur einmal täglich an.
Der AG wird die Vertragsstrafe für die schuldhafte Überschreitung von Einzeltermine/Einzelfristen oder für Leistungsverzug bei Einhaltung des jeweils zeitlich nächsten Vertragstermins bzw. der jeweils zeitlich nächsten Vertragsfrist erlassen, außer dem AG ist ein Schaden durch die schuldhafte Überschreibung des Einzeltermins/der Einzelfrist entstanden.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 5 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
[Seite 13]
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
2.3 Wurde in den Nummern 2.1 und 2.2 diesen besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe vereinbart, so wird die Vertragsstrafe auf insgesamt 5,0 v.H. der Bruttoauftragssumme (=Bruttoangebotssumme ohne Nachträge) begrenzt.
2.4 Die Geltendmachung von Verzugsschadensersatzansprüchen durch den AG neben der Vertrags- strafe bleibt unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzan- sprüche angerechnet. Gleiches gilt für weitere, nach dem Vertrag geregelte Vertragsstrafen, sofern diese für diese Ursachen vereinbart wurden.
2.5 Werden die verbindlichen Vertragstermine/Vertragsfristen infolge von unverschuldeten Behinderungen des AN verlängert oder zwischen den Parteien neu festgelegt, so gilt die vorstehende Vertragsstrafenregelung gleichermaßen für die sich daraus ergebenden verlängerten oder neu festgelegten Termine/Fristen. Bereits verwirkte Vertragsstrafen entfallen hierdurch jedoch nicht. Durch die Vereinbarung neuer Termine/Fristen erkennt der AG darüber hinaus keinesfalls an, dass er den bisherigen Verzug zu vertreten hat. In der Vereinbarung neuer Termine/Fristen ist auch keine Anordnung zur Bauzeit zu sehen.
2.6 Die Vertragsstrafe muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Zahlung der Schlussrechnung geltend gemacht werden.
3 Rechnungen (§§ 14)
3.1 Die Schlussrechnung ist beim Auftraggeber innerhalb von 30 Kalendertagen nach Abnahme der Gesamtleistung 1-fach einzureichen.
3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Messprotokolle, Mengenberechnungen, Abrechnungs- zeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen.
3.3 Bei Rechnungen nach Aufmaß ist ein von der Objektüberwachung / Bauüberwachung freigegebenes Aufmaß 1-fach beizulegen.
4 Mängelansprüche 4.1 Wird bereits während der Ausführung erkannt, dass sich Leistungen des AN als mangelhaft oder ver- tragswidrig abzeichnen, so gilt in Abweichung von § 4 Abs. 7 VOB/B Folgendes: Kommt der AN der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer vom AG gesetzten angemes- senen Frist nicht nach, so ist der AG berechtigt, aber nicht verpflichtet, die mangelhafte oder vertrags-widrige Leistung selbst nachzubessern oder anderweitig nachbessern zu lassen und vom AN einen Kostenvorschuss oder den Ersatz der hierfür angefallenen Kosten zu verlangen. Hat der AN den Man-gel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er den hieraus entstehenden Schaden in voller Höhe zu ersetzen. Einer Kündigung oder Teilkündigung des Vertrages bedarf es in diesem Fall nicht, sie ist jedoch nicht ausgeschlossen, auch wenn es sich nicht um in sich abgeschlossene Teilleistungen handelt.
4.2 Für die Verjährung von Mängelansprüchen werden fünf Jahre sowie folgende Fristen vereinbart, wel- che ausschließlich gelten, soweit solche Leistungen vom AN nach dem Vertrag erbracht werden: • für alle Abdichtungen erd- und wasserberührter Bauteile gegen drückendes und nichtdrückendes Wasser, insbesondere im Falle der Ausführung einer weißen Wanne: zehn Jahre • für Fassaden, Dachabdichtungen (mit Ausnahme mechanisch betriebener Geräte/Verschleißteile): zehn Jahre.
Für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, beträgt die Mängelhaftungsfrist nur 2 Jahre, außer der AG überträgt dem AN die Wartung für die Anlage(n) für die Dauer der Mängelhaftungsfrist. In diesem Fall verlängert sich die Mängelhaftungsfrist bezogen auf die jeweilige Anlage, für die die Wartung entsprechend beauftragt wurde, auf 5 Jahre.
4.3 Nach der Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen beginnt für diese Leistungen eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren neu zu laufen. Sie endet jedoch nicht vor Ablauf der obigen Fristen.
4.4 Die Mängelansprüchefrist für die Leistung beginnt mit dem Tag der Abnahme der Gesamtleistung.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 6 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
[Seite 14]
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
5 Sicherheitsleistung (§ 17)
5.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von ------ v.H. der Bruttoauftragssumme zu leisten.
5.2 Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 5,0 v.H. der Bruttoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
5.3 Die Stellung der Sicherheit ist durch eine Bürgschaft zu leisten.
5.4 Rückgabezeitpunkt: Für die Rückgabe der Vertragserfüllungssicherheit gilt § 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B.
Eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche ist vom AG nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche auf Verlangen des AN zurückzugeben. Soweit unterschiedliche Verjährungsfristen gelten, wird die Sicherheit jeweils in der Höhe der Bruttoabrechnungssumme reduziert, die auf die Leistungen entfällt, für die die Verjährungsfristen abgelaufen sind.
Der AG ist unabhängig davon jeweils berechtigt, einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückzuhalten, soweit zu dem vorgenannten Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind.
§ 17 Abs. 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B wird ausgeschlossen.
5.5 Sicherungshypothek Macht der AN einen Anspruch aus § 648 BGB geltend, so ist der AG berechtigt, anstelle der Einräumung einer Sicherungshypothek oder einer Vormerkung zur Eintragung einer Sicherungshypothek Sicherheit durch Bank-bürgschaft entsprechend § 648a BGB zu leisten. Auch eine etwa bereits eingetragene Vormerkung oder Sicherungshypothek kann durch eine solche Bankbürgschaft abgelöst werden.
Der AN kann einen Anspruch aus § 648 BGB nur geltend machen, wenn sich der AG in Verzug befindet und die angemahnte Zahlung trotz Nachfristsetzung innerhalb von zwei Wochen nicht fristgemäß leistet.
6 Zahlungsfristen
Gemäß § 16 VOB/B.
7 Steuerabzug bei Bauleistungen
Der AN verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EstG) dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen
8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
8.1 Mindestlohnpflicht Baugewerke Die in der Bundesrepublik Deutschland ab 01.01.2012 gültigen Mindestlöhne sind den Arbeitskräften des ANs vollständig und termingerecht zu vergüten. Die gilt für folgende Gewerke:
- Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer)
- Dachdecker
- Elektrohandwerk
- Maler und Lackierer (gelernte und ungelernte Arbeitnehmer) Bei begründetem Verdacht von Verstößen gegen die Mindestlohnpflicht hat der AN dem AG nachzuweisen, dass alle Arbeitskräfte den ihnen tariflich zustehenden Mindestlohn auch tatsächlich erhalten haben. Bis zum Nachweis der vollständigen Erfüllung der Mindestlohnpflicht ist der AG berechtigt, fällige Zahlungen bis zu 5,0 % der Bruttouftragssumme zurückzubehalten.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 7 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A - 2
9 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
9.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a. aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b. dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c. gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
9.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
9.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
9.4 Die Ziffern 8.1b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1) handelt.
9.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 8 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen A - 13
| Bieter | Datum |
|---|---|
| Baumaßnahme PL Umgestaltung Plärrer | |
| Angebot für VP8120 Gleisbau Teil 1 |
- Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Mit dem Angebot sind Nachweise vorzulegen, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb nicht eingerichtet ist Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen mit den dazu gehörenden Ordnungszahlen (OZ) der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Nachunternehmer 1: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Nachunternehmer 2: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Nachunternehmer 3: (Name, wenn verlangt)
OZ Beschreibung der Teilleistungen
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 9 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Bieter-/Arbeitsgemeinschaft A - 14
| Bieter | Datum |
|---|---|
| Baumaßnahme PL Umgestaltung Plärrer | |
| Angebot für VP8120 Gleisbau Teil 1 |
ERKLÄRUNG DER BIETER- / ARBEITSGEMEINSCHAFT (vom Bieter ggf. auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Firmen einer Bietergemeinschaft,
Mitglied ________________________________________________________________________
Mitglied ________________________________________________________________________
Mitglied ________________________________________________________________________
Mitglied ________________________________________________________________________
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
bevollmächtigter Vertreter: _________________________________________________________
Wir erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 10 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Mängelansprüchebürgschaft S - 2
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragschreibens/Vertrages Datum | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Leistung |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängel- ansprüche einschließlich Schadensersatz und Ansprüche aus der Abrechnung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
€
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 11 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
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Preisblatt Angebotssumme P - 1
Preisblatt „Angebotssumme“ (siehe auch beiliegendes Beispiel) Dieses Blatt ist mit dem Angebot zusammen abzugeben!
Projekt: …………………………………………….. Gewerk: ……………………………………………. Bieter (Stempel, Unterschrift):
AUFGLIEDERUNG DES KALKULATIONSLOHNES/ VERRECHNUNGSLOHNES (aus Urkalkulation übernommenes und für evtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Gemittelter Lohn 1) (Gesamtbetr.): Produktive AK.2) = | |
|---|---|
| Lohnzulage + | |
| Überstundenzulagen + | |
| Vermögensbildung (VWL) + | |
| Mittellohn = | |
| Lohnzusatzkosten (Lohngebundene Sozialkosten) + (je nach Leistungsbereich und Betrieb) + | |
| Lohnnebenkosten (Auslöse u. ä) + | |
| Sonstiges (z.B. Kosten für Kleingeräte (bis 410 EUR netto) u. Werkzeug) + | |
| Kalkulationslohn (EKT) = | |
| Verrechnungslohn (Kalkulationslohn einschl. Zuschläge) = | |
| 1)Einschl. Lohnerhöhungen, 2)Aufsichtskräfte: wenn keine Lohngleitklausel vereinbart ist. im Kalkulationslohn = …… (Anzahl); in den BGK = ….…....(Anzahl) |
Enthält das Angebot Bedarfspositionen, so ist die Kalkulation dieser Positionen nach diesem Muster auf einer Kopie dieses Blattes darzustellen!
AUFGLIEDERUNG DER NETTOANGEBOTSSUMME OHNE BEDARFSPOSITION (aus Urkalkulation übernommenes und für e vtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Bez. EKT In EUR | BGK7) fix % var. % | AGK % | Gewinn % | Wagnis % | Zuschläge % EUR | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeits- kräfte 1) | ||||||||
| Geräte- vorhaltung 2) | ||||||||
| Hilfsstoffe- vorhaltung 3) | ||||||||
| Bau- u. Be- triebstoffe 4) | ||||||||
| Sonstige Kosten 5) | ||||||||
| Nachuntern.- leistungen 6) | ||||||||
| Summe der EKT in EUR | Zuschläge: Durchschnittswert in % u. Gesamtsumme in EUR: | |||||||
| Nur bei Kalk. über d. Endsumme: Umlagewert (Zuschläge) Aufgeteilt hier eintragen Zuschläge umsatzabhängig? | BGK fix € | BGK var. € | AGK € | Gew. € | Wagnis € | |||
| nein | □ □ ja nein | □ □ ja nein | □ □ ja nein | □ □ ja nein | ||||
| Angebotssumme (ohne Bedarfspos. und ohne Std.-lohnarbeiten) | ||||||||
| 1) __________ Gesamt-Std. 2) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 3) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 4) aus __________ EUR pro kW und Betriebsstd. für die Betriebstoffe (Treib- und Schmierstoffe). 5) s. Beispielanlage 6) Positionsauflistung s. Beispielanlage 6) __________ Gesamt-Std. 7) möglichst getrennt ermitteln und bei Angebotssummen über 100.000 EUR auf Anlage erläutern |
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 12 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
[Seite 20]
Preisblatt Angebotssumme -Beispiel- P - 1
Preisblatt „Angebotssumme“ -Beispiel- Dieses Blatt ist mit dem Angebot zusammen abzugeben!
Projekt: …………………………………………….. Gewerk: ……………………………………………. Bieter (Stempel):
AUFGLIEDERUNG DES KALKULATIONSLOHNES/ VERRECHNUNGSLOHNES (aus Urkalkulation übernommenes und für evtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Gemittelter Lohn 1) 163,50 € +2,5 % = 167,59 € (Gesamtbetr.): 12,5 Produktive AK.2 ) = | 13,41 |
|---|---|
| Lohnzulage + Erschwerniszuschlag etc. | 1,05 |
| Überstundenzulagen + 5 Std./Woche x 25 % ÜZ = 3,1 % aus 13,41 € | 0,42 |
| Vermögensbildung (VWL) + bei 95 % der Belegschaft | 0,12 |
| Mittellohn = | 15,00 |
| Lohnzusatzkosten (Lohngebundene Sozialkosten) + (je nach Leistungsbereich und Betrieb) 85 % + | 12,75 |
| Lohnnebenkosten (Auslöse u. ä.) + | 0,75 |
| Sonstiges (z.B. Kosten für Kleingeräte (bis 410 EUR netto) u. Werkzeug) + | 1,50 |
| Kalkulationslohn (EKT) = | 30,00 |
| Verrechnungslohn (Kalkulationslohn einschl. Zuschläge) 12 % = | 33,60 |
| 1)Einschl. Lohnerhöhungen, 2)Aufsichtskräfte: wenn keine Lohngleitklausel vereinbart ist. im Kalkulationslohn = 0,5 (Anzahl); in den BGK = 0,5 (Anzahl) |
Enthält das Angebot Bedarfspositionen, so ist die Kalkulation dieser Positionen nach diesem Muster auf einer Kopie dieses Blattes darzustellen!
AUFGLIEDERUNG DER NETTOANGEBOTSSUMME OHNE BEDARFSPOSITION (aus Urkalkulation übernommenes und für evtl. Nachtragspreise maßgebliches Muster)
| Bez. EKT In EUR | BGK7) fix % var. % | AGK % | Gewinn % | Wagnis % | Zuschläge % EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Arbeits- kräfte 1) 120.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 14.400,00 |
| Geräte- vorhaltung 2) 90.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 10.800,00 |
| Hilfsstoffe- vorhaltung 3) 20.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 2.400,00 |
| Bau- u. Be- triebstoffe 4) 130.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 15.600,00 |
| Sonstige Kosten 5) 0,00 | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nachuntern.- leistungen 6) 40.000,00 | 1,5 | 1,5 | 6,0 | 1,5 | 1,5 | 12,0 | 4.800,00 |
| Summe der EKT in EUR 400.000,00 | Zuschläge: Durchschnittswert in % u. Gesamtsumme in EUR: | 48.000,00 | |||||
| Nur bei Kalk. über d. Endsumme: Umlagewert (Zuschläge) Aufgeteilt hier eintragen Zuschläge umsatzabhängig? | BGK fix € 6.000,00 | BGK var. € 6.000,00 | AGK € 24.000,00 | Gew. € 6.000,00 | Wagnis € 6.000,00 | 48.000,00 | |
| nein | ja nein | ja nein | ja nein | ja nein | |||
| Angebotssumme (ohne Bedarfspos. und ohne Std.-lohnarbeiten) 448.000,00 | |||||||
| 1) __________ Gesamt-Std. 2) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 3) aus __________ ‰ v. Neuwert/Std. 4) aus __________ EUR pro kW und Betriebsstd. für die Betriebstoffe (Treib- und Schmierstoffe). 5) s. Beispielanlage 6) Positionsauflistung s. Beispielanlage 6) __________ Gesamt-Std. 7) möglichst getrennt ermitteln und bei Angebotssummen über 100.000 EUR auf Anlage erläutern |
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 13 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1
[Seite 21]
Verpflichtungserklärung Mindestlohn M - 1
Name: ……………………………………………………… Anschrift: ……………………………………………………… ……………………………………………………… ……………………………………………………… ………………………………………………………
Seit 01.01.2015 gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen deutschlandweit ein gesetzlicher Mindestlohn pro Zeitstunde.
Der Auftragnehmer versichert gegenüber Auftraggeber sowie dessen verbundenen Unternehmen, die Vorgabe zum Mindestlohn und den übrigen allgemeinen Arbeitsbedingungen einzuhalten und verpflichtet sich, gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sämtlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der Umsetzung des Vertrages in Deutschland eingesetzt sind, das jeweils gültige Mindestentgelt zu gewähren.
Entsprechend versichert der Auftragnehmer, dass die von Ihm gegebenenfalls beauftragten Nachunternehmen bzw. Zeitarbeitsunternehmen ihrerseits Ihre Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns einhalten.
Die Einhaltung des Mindestlohns hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder dessen verbundenen Unternehmen durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Gehaltsabrechnung) nachzuweisen, wobei der Auftragnehmer für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben verantwortlich ist.
Im Falle eines Verstoßes gegen das Mindestlohngebot verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber von Ersatzansprüchen freizustellen, die sich aus einem Verstoß gegen das Ihm obliegende Mindestgehaltgebot ergeben.
Ort, Datum
Unterschrift, Firmenstempel
Beim Einsatz von Nachunternehmen ist dieses Formblatt zu vervielfältigen und von jedem Nachunternehmen mit einzureichen.
Falls zutreffend:
Nachunternehmen für (Leistungen): ………………
Name: ……………………………………………………… Anschrift: ……………………………………………………… ……………………………………………………… ……………………………………………………… ………………………………………………………
Ort, Datum
Unterschrift, Firmenstempel
Vergabeart: Offenes Verfahren nach SektVO Seite 14 von 14 05.10.2026 PL Umgestaltung Plärrer VP8120 Gleisbau Teil 1