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GE Bf Furth Gl. 4,5,6,7,8,111.pdf

Gleisbauarbeiten an acht Gleisen am Bahnhof Furth im Wald

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 02:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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DB InfraGO AG Fachplanung und Beratung Kampfmittel, V.IIG 422

DB InfraGO AG | V.IIG 422 Barthstraße 12 Barthstraße 12 | 80339 München 80339 München Deutschland DB InfraGO AG Technische Projektunterstützung Friederike Rütz (V.IW-S-P 35) friederike.ruetz@deutschebahn.com Richelstraße 1 089 13086576 80634 München

18.06.2026

Kampfmittelberatung zu „GE Bf Furth Gl. 4, 5, 6, 7, 8, 111“

Sehr geehrter Herr Ahl,

durch die DB InfraGO AG wurde das Team der Fachplanung und Beratung Kampfmittel mit einem

Kurzräumkonzept bzgl. des Themas Kampfmittel für die geplante Baumaßnahme „GE Bf Furth

Gl. 4, 5, 6, 7, 8, 111“ beauftragt.

Die nachfolgende Tabelle stellt eine Zusammenfassung der geplanten Baumaßnahmen, des ab-

schnittsweise vorliegenden Kampfmittelverdachtes sowie der empfohlenen kampfmittelspezifi-

schen Maßnahmen dar.

In den nachfolgenden Kapiteln werden zudem die vorliegenden Projektdaten und -informationen

zu allen relevanten Faktoren, welche zur Ermittlung der empfohlenen Kampfmittelerkundungs-

maßnahmen beitragen, dargestellt.

Tabelle 1: Zusammenfassende Darstellung der nachfolgenden Stellungnahme

Projektnum-Maß-Kilometrierung Str.KampfmittelverdachtMaßnahmenempfeh-
mern ahme5800/5801l ung
km_vonkm_bis
G.016181199GE Gl. 466,66566,900kein Kampfmittelver- dachtkeine weiteren Maß- nahmen
66,900190,550ArtilleriebeschussBaubegleitende KMR

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Projektnum-Maß-Kilometrierung Str.KampfmittelverdachtMaßnahmenempfeh-
mern ahme5800/5801l ung
km_vonkm_bis
GE Gl. 566,66566,900kein Kampfmittelver- dachtkeine weiteren Maß- nahmen
66,900190,631ArtilleriebeschussBaubegleitende KMR
GE Gl. 666,66566,900kein Kampfmittelver- dachtkeine weiteren Maß- nahmen
66,900190,631ArtilleriebeschussBaubegleitende KMR
GE Gl. 766,66566,900kein Kampfmittelver- dachtkeine weiteren Maß- nahmen
66,900190,610ArtilleriebeschussBaubegleitende KMR
GE Gl. 866,63366,900kein Kampfmittelver- dachtkeine weiteren Maß- nahmen
66,900190,646ArtilleriebeschussBaubegleitende KMR
GE Gl. 11166,96067,148ArtilleriebeschussBaubegleitende KMR
  1. Zusammenfassung der geplanten Baumaßnahme

Im Rahmen des Oberbauprogramms der DB InfraGO AG erfolgt eine Gleiserneuerung (GE) der

Gleise Gl. 4, 5, 6, 7, 8 & 111 im Bf Furth im Wald.

Tabelle 2: Übersicht Umbaubereiche Bahnstrecke 5800/5801 zwischen km 66,427 – 190,550

MaßnahmeKilometrierung Str. 5800/5801Umbaulänge
km_vonkm_bis
GE Gl. 466,665190,550820 m
GE Gl. 566,665190,631742 m
GE Gl. 666,665190,631740 m
GE Gl. 766,665190,610768 m
GE Gl. 866,633190,646772 m
GE Gl. 11166,96067,148188 m

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Die geplanten GE erfolgen in konventioneller Bauweise mit einer max. Eingriffstiefe von 0,5 m

uSwOK.

Die Lage des Baufeldes stellt sich wie folgt dar:

Bundesland: Bayern

Landkreis: Cham

Strecke: 5800 (Schwandorf, W402 – Furth im Wald): eingleisige, nicht elektrifizierte Haupt-

bahn

5801 (DB-Grenze – Furth im Wald): eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn

Die exakte Lage der einzelnen Umbaubereiche ist Anlage 3 zu entnehmen.

  1. Geologie und Bodenaufbau

Für dieses Projekt liegt uns aus vergangenen Bauprojekten im Bereich des Bf Furth i. W. eine

Baugrunduntersuchung [5] vor. Die folgenden Angaben wurden den Baugrunduntersuchungen

entnommen:

Das Untersuchungsgebiet befindet sich überwiegend im Bereich von im Pleistozän abgelagerten

Talfüllungen, die aus Sanden, Tonen und Kiesen bestehen. Stellenweise weist das Untersu-

chungsgebiet Verwitterungsböden mit größeren Gesteinsblöcken auf. Darüber hinaus ist im

Bahnbereich oberflächennah mit anthropogenen Auffüllungen zu rechnen. Unterhalb des Gleis-

schotters stehen sandige, schwach schluffige bis schluffige, aufgefüllte Kiese und bereichsweise

Sande an.

Unterhalb der Auffüllungen (durchschnittliche Mächtigkeit 1,2 m) stehen 1,0 m bis max. 2,7 m

mächtige Tone an. Darunter wurden stellenweise bis zur Endteufe von 3,2 m bzw. 4,2 m uSO

noch Sande und Kiese erkundet.

  1. Hydrogeologie

In unmittelbarer Umgebung zum Projektgebiet wurden keine Grundwasseruntersuchungen

durchgeführt. In [5] wurde der Grundwasserstand zwischen 3,0 und 3,6 m uSO abgeschätzt.

Es wurde punktuell Schichtwasser auf den anstehenden Tonen erkundet. Vor allem in nieder-

schlagsreichen Zeiten ist mit dem Auftreten von Schichtwasser auf den Tonschichten zu rechnen.

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Es ist im Zuge der Baumaßnahme nicht davon auszugehen, dass vorhandenes Grundwas-

ser Einfluss auf geophysikalische Messungen nimmt.

  1. Störkörper

Im Baufeld treten zahlreiche Störkörper auf, die eine Messung und Identifizierung von Kampfmit-

teln erschweren können. Das sind vor allem die Gleisanlagen (Schienen, Schwellen, etc.), welche

insbesondere magnetische Messungen unmöglich machen. Weiterhin können auch verbaute

bahninterne und bahnexterne Sparten (z.B. Leitungen, Querungen, etc.) Störkörper darstellen

und die Messergebnisse beeinflussen. Für magnetische Untersuchungen sind auch mit Schrott

verfüllte ehemalige Bombentrichter ein enormer Störfaktor, welche Messungen mit dieser Metho-

dik behindern.

  1. Beschreibung logistischer Grundlagen

Die Anfahrt ist über die öffentlichen Straßen- und Verkehrswege möglich. Details sind ggf. mit der

Projektleitung vorab der technischen Vorerkundungen abzuklären.

  1. Umbauhistorie

Für die umzubauenden Gleise liegt jeweils eine V3-Vormerkkarte [7] vor, welche den letztmalig

stattgefundenen Umbau dokumentieren. Auf Basis der V3-Vormerkkarten kann der Umbau der

Weichen wie folgt festgehalten werden:

Tabelle 3: Auszug aus V3-Vormerkkarten [7]

MaßnahmeKilometrierung Str. 5800/5801Letzter UmbauSchwelle Ist-Schwelle Soll-
km_vonkm_bisgem. V3ZustandZustand
GE Gl. 466,665190,5501972/1983HH0B7X
GE Gl. 566,665190,6311972/1977HH0/BBXB7X
GE Gl. 666,665190,6311978HH/HH0B7X
GE Gl. 766,665190,6101972/1969HH0/ST0B7X
GE Gl. 866,633190,6461972/2015/1981HH0B7X
GE Gl. 11166,96067,1481970HH0B7X

[7]

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Gemäß der vorliegenden V3-Karten fand der letzte dokumentierte Umbau nach 1945 statt. Es

kann daher grundsätzlich für die in Tabelle 3 genannten Umbaubereiche mindestens einer voll-

ständigen Bettungsreinigung ausgegangen werden. Damit wird in diesem Horizont (bis ca. 0,35 m

unter SwUK) von einer Kampfmittelfreiheit hinsichtlich Kampfmittel mit einer Sprengmasse > 100

g TNT-Äquivalent ausgegangen.

Grundsätzlich ist hierbei zu beachten, dass eine exakte Abgrenzung von Bettung und anstehendem

Untergrund bei einem Umbau mit GMT und/oder konventionellen Umbau nicht möglich ist. Daraus

folgt, dass immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zwischen Umbaubereich (hier:

Unterkante der Bettung) und kampfmittelverdächtigen Tiefenlagen hergestellt werden muss.

  1. Rechtliche Anforderungen

Das Projektgebiet ist im Bundesland Bayern gelegen.

Es existiert kein bundesweit einheitliches Regelwerk, welches Zuständigkeiten, Haftung oder ma-

terielle Anforderungen an die Kampfmittelräumung regelt. Stattdessen sind bundeslandspezifisch

verschiedenste Gesetze und Vorgaben zu berücksichtigen. Die Beseitigung von Kampfmitteln

dient der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben des Menschen sowie für Sachgüter und fällt

damit in das Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts, welches grundsätzlich durch die Län-

der geregelt wird. Bundesweit gültig hingegen ist das SprengG.

Gemäß BGB trägt der Bauherr die Risiken des Baugrundes, die zu einer Gefährdung von Men-

schen und Umwelt führen können. Er hat diese zu prüfen und entsprechend zu benennen. Sofern

Risiken einer Gefährdung bestehen, sind diese zu beseitigen und/oder zumindest weitestmöglich

zu reduzieren.

Als geltende rechtliche Grundlagen sind insbesondere die § 319 (Baugefährdung) des StGB und

§ 3 des ArbSchG zu nennen.

Weiterhin ist die Verantwortung des Bauherrn für einen sicheren Baugrund in den Allgemeinen

Vertragsbedingungen DIN 18299 festgelegt. In Bezug auf vorhandene Kampfmittelrisiken ist dort

festgelegt, dass der Bauherr zu bestätigen hat, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden

Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumarbeiten erfüllt wurden.

Für Gefahren, die von einer Liegenschaft ausgehen, haftet generell der Eigentümer als Zustands-

störer. Derartige Gefahren können von Kampfmitteln, die im Untergrund oder an der Oberfläche

vorhanden sein können, ausgehen, wobei die konkrete Gefährdung von der Art und Zustand der

Kampfmittel sowie deren Explosivstoff und Zündmechanismen abhängt.

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Abhängig von den o. g. Eigenschaften können Kampfmittel mit und ohne äußere Auswirkungen

zur Umsetzung, d.h. zu Explosion, kommen. In ruhendem Zustand im Untergrund vorhandene

Kampfmittel stellen ohne Eingriffe von außen nur sehr selten eine Gefahr dar. Ausnahmen bilden

Kampfmittel mit vorgespannten Zündsystemen, wie z. B. Bombenblindgänger mit Langzeitzün-

dern, bei denen es zur spontanen Selbstdetonation kommen kann. Erschütterungen, Bewegun-

gen oder ähnliche äußere Einwirkungen, wie sie im Rahmen von Baumaßnahmen auftreten, so-

wie unsachgemäßer Umgang können die Gefährdung durch Kampfmittel erhöhen. Hiervon kann

nicht nur das direkte Baufeld, sondern auch der umgebende Bereich betroffen sein.

Auf Flächen, für die ein konkreter Kampfmittelverdacht besteht, ist durch den Bauherrn bei Bo-

deneingriffen eine Kampfmitteluntersuchung und bei Erfordernis die Beseitigung von Kampfmit-

ten zu veranlassen.

Die Kampfmittelräumung erfolgt ausschließlich durch Unternehmen mit Erlaubnis nach

§ 7 SprengG, wobei die Leitung der Räumstelle gemäß § 19 SprengG einer Verantwortlichen

Person mit Befähigungsschein nach § 20 SprengG obliegt (BFR KMR).

Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen der „Stand der Tech-

nik“ zu berücksichtigen. Die DGUV-I 201-027 (Kampfmittelräumung) beschreibt den Stand der

anerkannten Regeln der Technik. Dementsprechend sind die Vorgaben der DGUV-I 201-027 als

Mindeststandards in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Umsetzung von Räum-

maßnahmen anzuwenden.

Die Kampfmittelräumung unterliegt als Teil der staatlichen Gefahrenabwehr der Hoheit der Bun-

desländer.

Im Freistaat Bayern gilt bezüglich Kampfmittel die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsmi-

nisterium des Inneren vom 15. April 2010, Az. ID4-2135.12-9 „Abwehr von Gefahren durch

Kampfmittel“. Auf die Anzeigepflicht beim Auffinden von Kampfmittel und Munitionsresten nach

Art. 3 Punkt 3.3 wird ausdrücklich hingewiesen. Nach der Bayerischen Bauordnung darf die Be-

bauung eines Grundstückes die öffentliche Sicherheit nicht gefährden (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bay-

erische Bauordnung – BayBO). Das Grundstück muss so beschaffen sein, dass es für eine be-

absichtigte Bebauung geeignet ist. Insoweit ist die Freiheit von Kampfmitteln eine besondere Ei-

genschaft des Baugrundes.

  1. Kampfmittelbelastungssituation

Bahnanlagen waren im Zweiten Weltkrieg primäres Angriffsziel der Alliierten. Aufgrund der be-

sonderen Bedeutung der Bahn für zivile, industrielle und militärische Versorgung erfolgte in der

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Regel eine sofortige Wiederherstellung nach Angriff / Beschädigung / Zerstörung von Infrastruk-

turanlagen. Dabei ging es um die Wiederherstellung des Verkehrs, nicht um die vollumfängliche

Räumung von Kampfmitteln. Bombenkrater wurden mit den zur Verfügung stehenden Materia-

lien, beispielsweise Schutt, verfüllt.

Weite Teile der bereits im Jahr 1945 vorhandenen Infrastruktur der DB AG sind dementsprechend

kampfmittelverdächtig. Diese pauschale Aussage ist für jeden Einzelfall projektspezifisch zu über-

prüfen. In Abhängigkeit der länderspezifischen Regelungen erfolgt diese Abfrage über staatliche

Räumdienste, staatliche Luftbildauswertungen sowie private Ingenieurbüros.

Seitens der DB InfraGO AG wurde eine historisch-genetische Rekonstruktion [5] des Kriegsge-

schehens beim DB-Rahmenvertragspartner Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH in Auftrag gege-

ben, die den gesamten Umbaubereich abdeckt.

Im Ergebnis war Furth im Wald im Zweiten Weltkrieg kein ausgewiesenes strategisches Angriffs-

ziel, es kam jedoch im April 1945 zu insgesamt neun taktischen Luftangriffen auf die Region.

 Luft-Boden-Raketen und Bordwaffenbeschuss (Explosivmunition)1

 Bodenkämpfe mit Artilleriebeschuss (blindgegangene Geschützgranaten)

 Deckungslöcher mit entsorgter und/oder zurückgelassener Munition und Waffen2

Zusammenfassend besteht für große Teile des Projektgebietes gemäß Baufachlicher Richtli-

nien für Kampfmittelräumung weiterer technischer Erkundungsbedarf (Kategorie 2, siehe

[3]).

Tabelle 4: Kampfmittelverdacht der Umbaubereiche [5]

Kilometrierung Str. 5800/5801Kampfmittelverdacht
km_vonkm_bis
66,63366,63366,90066,900kein Kampfmittelverdacht
66,900190,646Artilleriebeschuss

1 Attacke lässt sich weder anhand von Akten noch anhand von Luftbildern genauer verorten. Da es sich hierbei um ein kleinräumiges Ereignis mit geringen Mengen an Kampfmitteln. Eine großflächige Auswei- sung des gesamten Gemeindegebiets als Kampfmittelverdachtsfläche ist daher nicht verhältnismäßig. 2 Deckungslöcher in den Umbaubereichen befinden sich alle in Bereichen die mit Gleisanlagen überbaut sind. Zum Zeitpunkt der Errichtung der Deckungslöcher haben sich offenbar in den Bereichen der De- ckungslöcher keine Gleisanlagen befunden. Die Gleis wurde folglich nach dem 2. WK hergestellt. Bzgl. des Neubaus eines Gleises sind Eingriffstiefen von mind. 1 m uGOK anzunehmen. Hinsichtlich der Deckungslö- cher müssen daher keine gesonderten Maßnahmen der Kampfmittelerkundung erfolgen.

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Aufgrund des unter Punkt 2. beschriebenen Bodenaufbaus und des aus der Kampfmittelvorer-

kundung abzuleitenden Kampfmittelinventars, wird die Fundtiefe für Kleinkampfmittel mit bis zu

1,5 m uGOK abgeschätzt.

  1. Beschreibung der kampfmittelrelevanten Baumaßnahmen

Teilbereiche des geplanten Umbaus befinden sich im kampfmittelverdächtigen Bereich, sodass

für die dort stattfindenden bodeneingreifenden Maßnahmen die Notwendigkeit einer kampfmittel-

technischen Voruntersuchung besteht. In der nachfolgenden Tabelle sind die bodeneingreifen-

den Maßnahmen im kampfmittelverdächtigen Bereich in ihrer Lage mit Eingriffstiefen und Flä-

chenumfang dargestellt.

Tabelle 5: Übersicht der bodeneingreifenden Maßnahmen im kampfmittelverdächtigen Bereich

MaßnahmeKilometrierung Str. 5800/5801Flächemax. Aushub-Kampfmittel-
km_vonkm_bistiefeverdacht
GE Gl. 466,665190,550600 m x 4 m0,5 m uGOKArtilleriebe- schuss
GE Gl. 566,665190,631522 m x 4 m0,5 m uGOKArtilleriebe- schuss
GE Gl. 666,665190,631520 m x 4 m0,5 m uGOKArtilleriebe- schuss
GE Gl. 766,665190,610548 m x 4 m0,5 m uGOKArtilleriebe- schuss
GE Gl. 866,633190,646502 m x 4 m0,5 m uGOKArtilleriebe- schuss
GE Gl. 11166,96067,148188 m x 4 m0,5 m uGOKArtilleriebe- schuss
  1. Empfohlene Kampfmittelerkundungen

10.1. GE Gl. 4, 5, 6, 7, 8 & 111

Die geplante Erneuerung der Gleise findet abschnittsweise im kampfmittelverdächtigen Bereich

statt (vgl. hierzu Tabelle 5). Für die Umbaubereiche im kampfmittelverdächtigen Bereich besteht

der Verdacht auf blindgegangene Artilleriegranaten zu stoßen.

Eine bauvorlaufende Erkundung mit magnetischen Verfahren ist im Bereich von Bahninfrastruktur

nicht zielführend. Darüber hinaus kann das Georadarverfahren bei Verdacht auf blindgegangene

Kleinkampfmittel nicht zur abschließenden Klärung des Kampfmittelverdachts herangezogen

werden.

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Wir empfehlen daher, die Umbauarbeiten der Gleiserneuerung durch eine baubegleitende

Kampfmittelräumung begleiten zu lassen.

Für die dahingehend notwendigen kampfmitteltechnischen Erkundungen zur Erneuerung

der Gleise empfehlen wir folgendes Vorgehen:

  1. Absammeln von oberflächigem Schrott und Kleineisen

  2. Baubegleitende Kampfmittelräumung durch einen Räumtrupp einer nach §7 SprengG zerti-

fizierten Fachfirma im Zuge der Baumaßnahme

Verfahren: Baubegleitende Kampfmittelräumung, unterstützt durch ein Minensuchgerät auf ca.

11.500 m² bis in die maximale Eingriffstiefe von 0,5 m uSwUK

Zeitpunkt: Baubegleitend

Geschätzter Aufwand: Räumtrupp bestehend aus Truppführer als verantwortlicher Person nach

§19 SprengG mit gültigem Befähigungsschein nach § 20 SprengG und Räumhelfer á 30 Arbeits-

tage

Sollten nun anschließend noch Rückfragen oder Anmerkungen bestehen, stehe ich Ihnen jeder-

zeit zur Verfügung.

München, den 18.06.2026

Die Ersteller:innen des vorliegenden Konzeptes versichern, dass das Räumkonzept unparteiisch

sowie nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde.

……………………………………….. ………………………………….…

i.V. Dr. Thomas Lange (V.IIG 422) i.A. Friederike Rütz (V.IIG 422)

Fachplaner Kampfmittelräumung Fachplanerin Kampfmittelräumung

Universität der Bundeswehr München Universität der Bundeswehr München

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Quellen:

[1] Altlasteninformationssystem der Deutschen Bahn AG „DB Imm-Maps“–Online-Verdachtsflä-

chen Info (abgerufen am 22.02.2024).

[2] Gefährdungsabschätzung Kampfmittelrisiken bei Oberbaumaßnahmen der DB, Dr.-Ing. Kay

Winkelmann, 10.09.2017.

[3] Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) - Arbeitshilfen zur Planung und

Durchführung der Erkundung sowie der Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des

Bundes; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) & Bundesministerium der Verteidi-

gung (BMVg), (abzurufen unter: http://www.bfr-kmr.de), Stand 06/ 2024.

[4] Bericht: Versuch zum Verbleib von Kampfmitteln der Kaliber 15 mm bis 60 mm bei maschi-

neller Bettungsreinigung, Dipl. Ing. Dr. Kay Winkelmann, 30.08.2018.

[5] Vorplanung - Geotechnischer Bericht G.016180198, DB E&C GmbH, 18.11.2020.

[6] Kampfmittelvorerkundung „Furth im Wald, Strecke 5800, km 66,0-67,2+5802, km 190,5-

190,8“, Luftbilddatenbank Dr. Carls GmbH, 27.03.2025.

[7] V3-Vormerkkarte zu der Umbaumaßnahme des Projektes Strecke 5800/5801 km 66,633-

190,646, DB InfraGO AG.

Anlagen:

Anlage 1: Kampfmittelvorerkundung

Anlage 2: Verfahrensbeschreibung KMR

Anlage 3: Kartenmaterial

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