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Cargill-Riesa_OA02-Gleis--_-Tiefbau_Vergabeunterlagen_06_Zuschlagskriterien.pdf

Gleis- und Tiefbauarbeiten zur Erweiterung der Anschlussbahn in Riesa

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 00:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)

Vergabenummer
OA02
Baumaßnahme Cargill Riesa – Erweiterung Gleisanlage
Leistung Gleis- & Tiefbau

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien

ZuschlagskriterienGewich- tung %Grundlage PunktebewertungPunkte min./max je Kriterium
1Preis (Wertungssumme einschl. evtl. War- tungskosten)50Angebot mit niedrigster Wertungs- summe Angebot mit dem 2-fachen der niedrigs- ten Wertungssumme und darüber10 0
2Ausführungsfrist/-dauer20Ausführungsdauer 1 Monat schneller als im Bauablaufplan Ausführungsdauer entsprechend Bauab- laufplan (19.03.2027) Ausführungsdauer 1 Monat länger als im Bauablaufplan10 5 0
3Arbeitssicherheit (Unfallhäufigkeit in den letzten 3 Jahren)15Unfallhäufigkeit = 0 Unfälle/1.000 Ar- beitsstunden Unfallhäufigkeit ≥ 5 Unfälle/1.000 Ar- beitsstunden10 0
4Technische Spezifikation10Angebot technisch besser als LV Angebot wie im LV verlangt Angebot technisch schlechter als LV10 5 0
5Benutzung möglichst aufgearbeiteter Materialien5Angebot mit der meisten Nutzung aufge- arbeiteter Materialien Nutzung gar keiner aufgearbeiteter Ma- terialien10 0
Summe100

Hinweise

1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der nied- rigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare In- terpolation mit drei Stellen nach dem Komma. 2 Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen: Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der geschätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksich- tigt. Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt

3 Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote: Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte Anteil der im Formblatt Mindestanforde- rungen an Nebenangebote 226 benannten Positionen gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung berücksichtigt. 4 Gewichtung des Zuschlagkriteriums Arbeitssicherheit: Unfallhäufigkeit = Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle / geleistete Arbeitsstunden * 1.000 (für die letzten 3 Geschäftsjahre). 10 Punkte erhält der Bieter mit einer Unfallhäufigkeit von 0. Bieter mit einer Unfallhäufigkeit von 5 pro 1.000 Arbeitsstunden oder mehr erhält 0 Punkte.

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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien) 5 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot: Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zu- schlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 7). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.

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