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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| OA02 | ||
| Baumaßnahme Cargill Riesa – Erweiterung Gleisanlage | ||
| Leistung Gleis- & Tiefbau |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Gewichtung der Zuschlagskriterien
| Zuschlagskriterien | Gewich- tung % | Grundlage Punktebewertung | Punkte min./max je Kriterium | |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Preis (Wertungssumme einschl. evtl. War- tungskosten) | 50 | Angebot mit niedrigster Wertungs- summe Angebot mit dem 2-fachen der niedrigs- ten Wertungssumme und darüber | 10 0 |
| 2 | Ausführungsfrist/-dauer | 20 | Ausführungsdauer 1 Monat schneller als im Bauablaufplan Ausführungsdauer entsprechend Bauab- laufplan (19.03.2027) Ausführungsdauer 1 Monat länger als im Bauablaufplan | 10 5 0 |
| 3 | Arbeitssicherheit (Unfallhäufigkeit in den letzten 3 Jahren) | 15 | Unfallhäufigkeit = 0 Unfälle/1.000 Ar- beitsstunden Unfallhäufigkeit ≥ 5 Unfälle/1.000 Ar- beitsstunden | 10 0 |
| 4 | Technische Spezifikation | 10 | Angebot technisch besser als LV Angebot wie im LV verlangt Angebot technisch schlechter als LV | 10 5 0 |
| 5 | Benutzung möglichst aufgearbeiteter Materialien | 5 | Angebot mit der meisten Nutzung aufge- arbeiteter Materialien Nutzung gar keiner aufgearbeiteter Ma- terialien | 10 0 |
| Summe | 100 |
Hinweise
1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der nied- rigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare In- terpolation mit drei Stellen nach dem Komma. 2 Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen: Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der geschätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksich- tigt. Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt
3 Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote: Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte Anteil der im Formblatt Mindestanforde- rungen an Nebenangebote 226 benannten Positionen gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung berücksichtigt. 4 Gewichtung des Zuschlagkriteriums Arbeitssicherheit: Unfallhäufigkeit = Anzahl meldepflichtiger Arbeitsunfälle / geleistete Arbeitsstunden * 1.000 (für die letzten 3 Geschäftsjahre). 10 Punkte erhält der Bieter mit einer Unfallhäufigkeit von 0. Bieter mit einer Unfallhäufigkeit von 5 pro 1.000 Arbeitsstunden oder mehr erhält 0 Punkte.
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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien) 5 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot: Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zu- schlagskriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 7). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.