Leistungsbeschreibung Glasreinigung N213.pdf

Glas- und Rahmenreinigung für Liegenschaften des Landesamtes für Zentrale Dienste

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 21.09.2026, 17:14 (Europe/Berlin)

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Landesamt für Zentrale Dienste Saarbrücken, den 05.08.2026 Vergabestelle

Öffentliche Ausschreibung Vergabe Nr. N213-2026

Leistungsbeschreibung

Glas- und Rahmenreinigung

A. Auftraggeber (AG):

Landesamt für Zentrale Dienste

  • Gebäudemanagement Z2 -

Virchowstr. 7

66119 Saarbrücken

B. Art und Umfang der Leistung:

Glas- und Rahmenreinigung (innen und außen) nach den allgemein anerkannten Regeln der Gebäu- dereinigung sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und dem Stand der Technik in der je- weils gültigen Fassung für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Zentrale Dienste.

Die Leistung umfasst insbesondere:

  1. Die vollständige Reinigung sämtlicher Glasflächen einschließlich Dachverglasungen, Fenster-, Tür- und Fassadenverglasungen sowie aller dazugehörigen Rahmen und Profile.

Die Reinigung umfasst jeweils:

  • Reinigung der Glasflächen innen und außen,
  • Reinigung der Rahmen innen und außen,
  • Reinigung der Fensterflügel einschließlich der Falze und sichtbaren Rahmenbereiche,
  • Reinigung der Fensterbänke, soweit diese durch die Reinigungsarbeiten verschmutzt werden,
  • Beseitigung sämtlicher durch die Reinigung entstehender Wasser- und Schmutzrück- stände.

Die im „Aufmaß-/Flächenverzeichnis Glasreinigung“ ausgewiesenen Quadratmeterangaben be- ziehen sich ausschließlich auf die einseitige, reine Glasfläche.

  1. Die Komplettreinigung (vgl. Punkt 1) von Glasflächen und Rahmen erfolgt zweimal jährlich.

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  1. Vor Beginn der jeweiligen Reinigungsarbeiten ist der Auftraggeber rechtzeitig über den vor- gesehenen Ausführungstermin zu informieren.

  2. Die Reinigungsarbeiten sind fachgerecht und so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb mög- lichst nicht beeinträchtigt wird. Die einschlägigen Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Unfallschutzes sind einzuhalten.

  3. Sonderreinigungen von Glas- und Rahmenflächen (z. B. Türverglasungen, Oberlichter oder sonstige Verglasungen) erfolgen ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Einzelbeauftra- gung durch den Auftraggeber.

  4. Liegenschaften:

  5. Finanzamt Homburg, Schillerstr. 15, 66424 Homburg

  6. Außenstelle St. Ingbert, Rentamtstr. 39, 66386 St. Ingbert

  7. Außenstelle KEUF St. Ingbert, Rentamtstr. 39a, 66386 St. Ingbert

  8. Finanzamt Neunkirchen, Uhlandstr.1, 66538 Neunkirchen

  9. Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 8, 66280 Sulzbach

  10. Finanzamt St. Wendel, Marienstr. 27, 66606 St. Wendel

  11. Finanzamt Merzig, Am Gaswerk 9, 66663 Merzig

  12. Außenstelle Völklingen, Am Markt 1, 66333 Völklingen

  13. Finanzamt Saarlouis, Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis

  14. Finanzamt Saarlouis, AST Industrie Str. 7, 66740 Saarlouis

  15. Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken

  16. Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Kantine, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken

  17. Finanzamt Saarbrücken I, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken

  18. Finanzamt Saarbrücken II, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken

  19. Landesamt für Zentrale Dienste, Virchowstr.7, 66111 Saarbrücken

  20. Villa Europa, Kohlweg 7, 66123 Saarbrücken

  21. SHB, Hardenbergstr.6, 66119 Saarbrücken

C. Auftragnehmer:

1.Vor Angebotsabgabe ist eine verpflichtende Objektbegehung sämtlicher in den Losen enthaltenen Liegenschaften durchzuführen. Diese Begehung dient der realistischen Einschätzung des Reinigungs- aufwandes sowie der örtlichen Gegebenheiten.

Die Teilnahme an der Objektbegehung ist Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Unternehmen, die an der Objektbegehung nicht teilnehmen, sind von der Teilnahme an der Ausschreibung ausge- schlossen. Die Termine für die Objektbegehung werden im Rahmen des Vergabeverfahrens recht- zeitig bekannt gegeben.

Ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme an der Objektbegehung ist dem Angebot zwin- gend beizufügen.

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  1. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Angebotsabgabe nur Unternehmen berücksichtigt werden können, welche für die Ausführung der Arbeiten entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen. Zum Nachweis der Qualifizierung sind entsprechende Unterlagen (Facharbeiter-/Gesellen-/Meisterbrief im Ausbildungsberuf Gebäudereiniger) zusammen mit dem Angebot einzureichen.

2a. Der Auftragnehmer (im Weiteren AN genannt) hat darauf zu achten, dass die Glasflächen nass ein- zuwischen, sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen sind. Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Strei- fen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein. Die Rahmen sind mit einer geeigneten, oberflächenscho- nenden Lösung zu reinigen und anschließend trocken zu wichen.

Bei der Glasflächen- und Rahmenreinigung ist das abgelaufene Schmutzwasser auf Rahmen und Fens- terbänken zu entfernen. Tropfwasser auf Böden, insbesondere der Holzböden, ist sofort zu entfernen, für Schäden verursacht durch Tropfwasser haftet der Auftragnehmer. Alle bei der Arbeit verursachten weiteren Verschmutzungen sind unverzüglich zu entfernen.

Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind vom Auftragnehmer zu stellen und nach beendeter Arbeit wieder fortzuräumen. Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel sowie die eingesetzten Reini- gungstechniken müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungs- möglichkeiten entsprechen.

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Wasser und Strom für die Reinigung unentgeltlich zur Ver- fügung.

Es werden aufgrund der Gebäudehöhen Hilfsmittel (Hubsteiger) benötigt. Die entsprechenden Anga- ben sind in den betreffenden Leistungsverzeichnissen einzutragen und entsprechend zu kalkulieren.

  1. Die angebotenen Netto-Einheitspreise sind als Komplettpreise zu kalkulieren.

Mit den Einheitspreisen sind sämtliche Leistungen abgegolten, die zur vollständigen Erbringung der Glas- und Rahmenreinigung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere:

 Reinigung der Glasflächen innen und außen,  Reinigung sämtlicher Rahmen innen und außen,  sämtliche Arbeitsgänge einschließlich Vor- und Nacharbeiten,  An- und Abfahrt,  Personal- und Lohnkosten,  Rüstzeiten,  Fahrzeuge,  Maschinen und Arbeitsgeräte,  Hubarbeitsbühnen und sonstige Steighilfen,  Reinigungs- und Verbrauchsmaterialien,

Die Einzelpreise (netto Preise) für die beschriebenen Glas- und Rahmenreinigungen sind in dem geson- dert beigefügten Preisblatt einzutragen.

  1. Die angebotenen Einzelpreise gelten als Festpreise und sind während der gesamten Vertragslauf- zeit unveränderlich. Preisänderungen, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

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  1. Sonderleistungen sind nach entsprechender Einzelbeauftragung durch das Gebäudemanagement über Rapportzettel zu dokumentieren, vor Ort die Leistungsabnahme von einem Beauftragten zu be- stätigen und dem AG zu übersenden.

  2. Die turnusmäßig zu erbringenden Regelleistungen sind vor Ort entsprechend zu dokumentieren und vom Leistungsempfänger/AN bestätigt dem AG zu übersenden.

  3. Die Überwachung der Leistungen obliegt dem Landesamt für Zentrale Dienste – Zentrale und Innere Dienste (ZID) – Gebäudemanagement.

  4. Die Bewachung und Verwahrung der Arbeitsgeräte und Arbeitsunterlagen des Auftragsnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des AN. Der AG ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände in seinen Räumen befinden.

  5. Der AN darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die in Verbindung mit Abs. C Nr. 2. fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflich- tungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine entsprechende Nachunternehmerliste ist dem AG vorzulegen.

Er hat die Unterauftragnehmer bei Anforderung eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.

Er darf den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Auf Verlangen des AG hat er dies nachzuweisen.

  1. Eine Abrechnung muss eindeutig und nachvollziehbar aufgestellt sein.

Für eine erbrachte Leistung ist ein entsprechender Rapportschein vollständig mit Angabe von:

  • Datum

  • genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,

  • Art der Leistung

  • Namen der Arbeitskräfte

  • geleistete Arbeitsstunden

ausgefüllt und am Erfüllungsort vom Leistungsempfänger/AN bestätigt zu übergeben (Geschäftsstelle) oder dem AG zu übersenden.

D. Datenschutz

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm in Ausführung dieses Auftrags zur Kenntnis gekommenen Betriebs- und/oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten und des Auftraggebers sowie personenbezo- gene und sonstigen Daten absolut vertraulich zu behandeln. Auskünfte über oder zu vorgenannten Daten gegenüber Dritten sind strikt zu unterlassen.

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E. Vertragsdauer:

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2028. Der Vertrag kann einmal um zwölf Monate verlängert werden.

Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende durch den Auftraggeber schriftlich widersprochen wird.

Er endet spätestens am 31.12.2029.

Sonderkündigungsrecht: Der AG ist berechtigt, im Falle des auch vorübergehenden Wegfalls der Nut- zung von Liegenschaften, die darauf entfallenden Reinigungsleistungen mit sofortiger Wirkung zu kün- digen.

Jede weitere Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.

F. Zuschlagskriterien:

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis.

G. Aufteilung nach Bezirken und in Lose:

Die landeseigenen Dienstgebäude, die vom Gebäudemanagement des Landesamtes für Zentrale Dienste verwaltet werden, sind in drei Bezirke aufgeteilt. Für jeden Bezirk gibt es ein Los. Angebote können für einzelne Lose oder für alle Lose abgegeben werden. Jedes Los muss komplett angeboten werden, d. h. die Glas- und Rahmenreinigung muss für alle Dienstgebäude in dem jeweiligen Bezirk angeboten werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt für jedes Los, also für jeden Bezirk.

Die Lose bzw. Bezirke mit den einzelnen Dienstgebäuden und laufender Nummer sind im Einzelnen wie folgt aufgeteilt:

Los 1 = Bezirk I

Nr. 1: Finanzamt Homburg, Schillerstr. 15, 66424 Homburg Nr. 2: Außenstelle St. Ingbert, Rentamtstr. 39, 66386 St. Ingbert Nr. 3: Außenstellen KEUF St. Ingbert, Rentamtstr. 39a, 66386 St. Ingbert Nr. 4: Finanzamt Neunkirchen, Uhlandstr.1, 66538 Neunkirchen Nr. 5: Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 8, 66280 Sulzbach Nr. 6: Finanzamt St. Wendel, Marienstr. 27, 66606 St. Wendel

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Los 2 = Bezirk II

Nr. 7: Finanzamt Merzig, Am Gaswerk 9, 66663 Merzig Nr. 8: Außenstelle Völklingen, Am Markt 1, 66333 Völklingen Nr. 9: Finanzamt Saarlouis, Gaswerkweg 25, 66740 Saarlouis Nr. 10: Finanzamt Saarlouis, AST Industrie Str. 7, 66740 Saarlouis

Los 3 = Bezirk III – Saarbrücken

Nr. 11: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken Nr. 12: Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Kantine, Mecklenburgring 23, 66121 Saar- brücken Nr. 13: Finanzamt Saarbrücken I, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken Nr. 14: Finanzamt Saarbrücken II, Mecklenburgring 23, 66121 Saarbrücken Nr. 15: Landesamt für Zentrale Dienste, Virchowstr.7, 66111 Saarbrücken Nr. 16: Villa Europa, Kohlweg 7, 66123 Saarbrücken Nr. 17: SHB, Hardenberg Str.6, 66119 Saarbrücken

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