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Leistungsverzeichnis Glas- und Rahmenreinigung
Leistungsbeschreibung für Reinigungsleistungen
- Reinigungsobjekt
Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung „Am Bergbaumuseum“ Turleyring 39, 09376 Oelsnitz/Erzgebirge
1.1. Gebäudeart
Schulgebäude
1.2. Ansprechpartner des Auftragnehmers
Als Ansprechpartner steht Herr/Frau ............................................................... zur Verfügung. Telefonnummer ............................................................... Handynummer ...............................................................
1.3. Ansprechpartner des Auftraggebers
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Engel zur Verfügung. Telefonnummer: 03733 / 831-1914
Bürozeiten: Montag und Freitag 08.00 – 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 16.00 Uhr
1.4. Zutrittsrecht
Es erfolgt die Übergabe eines Schlüssels durch die Schulleitung gegen Unterschriftsleistung beider Vertragspartner. Die Verantwortung der Verschlusssicherheit liegt beim Reinigungsper- sonal.
Mehrbedarf an Schlüsseln: ...........Stück
Bei Verlust des/ der Schlüssel(s) hat der Auftragnehmer die Kosten der Ersatzbeschaffung in vollem Umfang zu tragen.
1.5. Reinigungszeiten
Die Glas- und Rahmenreinigung der Fenster, Glastüren, Innenglasabtrennungen, Teilvergla- sungen und sonstiger Verglasungen erfolgt 1-mal pro Jahr in Absprache mit dem Auftraggeber während der Schulferien.
1.6. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsbeginn ist der 01.12.2026 mit einer Laufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, soweit der Vertrag nicht gekündigt wird. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten gekündigt werden. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des ersten Vertragsjahres zulässig.
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Die ersten sechs Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probe- zeit kann der Vertrag vom Auftraggeber jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kün- digung bleibt unberührt.
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Anlage 1
Allgemeine Beschreibung der Reinigungsleistung
Übersicht
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Auftragsgegenstand
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Allgemeines zur Leistungsausführung
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Reinigungsmittel und Geräte
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Reinigungsarten / Reinigungsverfahren
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Leistungserfüllung
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Reinigungspersonal
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Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
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Sonstiges
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Aufmaß und Abrechnung
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Auftragsgegenstand
Für das in dieser Leistungsbeschreibung nachstehende Objekt – Schule mit den Förderschwerpunk- ten Lernen und geistige Entwicklung „Am Bergbaumuseum“, Turleyring 39, 09376 Oelsnitz/Erz- gebirge – soll eine Glas- und Rahmenreinigung ausgeführt werden.
- Allgemeines zur Leistungsausführung
Die Ausführung der Arbeiten hat den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, des Auftraggebers so- wie den Auflagen aus Gründen der Denkmal- und Landespflege sowie des Umweltschutzes zu entspre- chen. Der Auftragnehmer hat die zur Reinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile, sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und ~einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt wer- den. Verschmutzungen, die bei der Hauptleistung entstehen, sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Vor Beginn der Ausführung ist die Reinigungsfähigkeit der zu reinigenden Flächen zu überprüfen. Bei der Reinigung sind die Wirtschaftlichkeit und die Werterhaltung der Glas- und Rahmenoberflächen zu berücksichtigen. Die Reinigung hat entsprechend den Örtlichkeiten und den zu reinigenden Gegenständen stattzufin- den. Hierbei ist der jeweilige Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltorientierter Gesichts- punkte zu berücksichtigen. Die zur Reinigung einzusetzenden Geräte und Maschinen sind in einem einwandfreien technischen und optisch sauberen Zustand einzusetzen. Maschinen müssen den jeweils gültigen sicherheitstechni- schen Vorschriften entsprechen und sind den vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen zu unter- ziehen. Bedienungsanleitungen, Reinigungs- und Pflegeanweisungen, Produktinformations- und DIN-Sicher- heitsdatenblätter, sowie bei Verwendung von Gefahrstoffen Betriebsanweisungen gemäß Gefahr- stoffverordnung, müssen vorliegen und von den Vertragspartnern beachtet werden. Beschädigungen an den zu reinigenden Flächen bzw. schlecht verkittete oder gesprungene Fenster- scheiben sind vor der Reinigungsausführung dem Auftraggeber zu melden. Stellt sich bei der Ausfüh- rung heraus, dass Schäden an den zu bearbeitenden Flächen erst nach der Reinigung sichtbar werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
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- Reinigungsmittel, Geräte
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel sowie Geräte und Maschinen müssen für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen ent- sprechen und Prüfvermerke (z.B. GS, CE-Zeichen) tragen.
Reinigungsautomaten können unter Beachtung der Grundforderung nach werterhaltender Reinigung eingesetzt werden: in Sporthallen nur dann, wenn die Bodenpressung – ggf. einschließlich Fahrerge- wicht – nach Tabelle 1 zur DIN 18032 (0,5 N/mm²) nicht überschritten wird und die Laufräder des Auto- maten entsprechend der DIN gestaltet sind. Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl der Reinigungs- und Pflegemittel die geltenden Umweltschutz- vorschriften zu beachten.
Der Auftragnehmer hat bei der Auswahl und der Verwendung von Zusatzmitteln die geltenden behörd- lichen Vorschriften und Verordnungen zu beachten.
Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers beste- hen, sind nach diesen Vorschriften zu verarbeiten.
Vor Auftragsbeginn ist dem Auftraggeber je Objekt eine Liste der zum Einsatz vorgesehenen Reini- gungsmittel und der jeweiligen Produkt- und Sicherheitsdatenblätter zur Genehmigung vorzulegen.
Sofern der Auftraggeber spezielle Reinigungsmittel fordert ist dies in den Objektbeschreibungen dar- gestellt.
- Reinigungsarten / Reinigungsverfahren
Reinigungsarten:
• Glas- und Rahmenreinigung
Definition: Hierbei werden wiederholende Reinigungsarbeiten in festgelegten Zeitabständen durchgeführt, bei denen durch normale Umwelteinflüsse entstandene Verschmutzungen (z.B. Straßenstaub, Schmutzspuren durch Regenwasser, durch Insekten entstandene Verschmutzungen), sowie Ver- schmutzungen durch Benutzung (z.B. Griffspuren) auf Verglasungen mit üblichen Reinigungs- mittel (Glasreiniger, Alkoholreiniger, Allzweckreiniger) beseitigt werden.
Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen und Griffspuren sein. Weiterhin sollen die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
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• Sonderreinigung
Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Glas- und Rahmenreinigung hinausgehen, sind Sonder- reinigungen und werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben. Verschmutzungen, die bei Sonderreinigungen beseitigt werden, sind beispielsweise Ablagerun- gen von Flugrost, Trübungen auf Glasscheiben, Rückstände von Folien, Bemalungen und Aufkle- bern, Verkrustungen und Belagsbildung am Rahmen, abgenutzte Pflegemittelaufträge auf Rah- men usw. Zur Beseitigung dieser Verschmutzungen kommen in der Regel spezielle Betriebs-, Arbeits- und Reinigungsmittel zum Einsatz. Die Reinigung von Fensterläden, Rollläden und Jalousien unter- liegt ebenfalls der Sonderreinigung.
Ziel/Ergebnis: Je nach Art der Sonderreinigung ist das Ergebnis unterschiedlich. Das Ziel sollte im Einzelauftrag definiert werden.
Reinigungsverfahren:
• Feucht reinigen
Definition: Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen (z.B. Getränkeflecken) werden manuell mit einer nassen, stark entwässerten Reinigungstextilie vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sein.
• Nass reinigen und nachtrocknen
Definition: Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einer nassen, wenig getränkten Reinigungstex- tilie von Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einer trockenen Reini- gungstextilie aufgenommen.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sein. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.
• Nass scheuern
Definition: Fest haftende Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermittel vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss frei von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren sein. Der Gegenstand kann noch sehr feucht sein.
Bemerkung: Jedes der eingesetzten Reinigungsmittel, -geräte muss auf die Oberfläche des Gegenstandes ab- gestimmt und geeignet sein.
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• Griffspuren / Spritzer / Flecken entfernen
Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreini- gung – ggf. anschließend nachtrocken bzw. polieren – vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss frei von Griffspuren, Spritzern und Flecken sein. Die Oberfläche darf nicht mehr feucht sein und muss ggf. nachpoliert werden.
• Hochdruckreinigung
Definition: Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckgerät.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Der Gegenstand kann noch sehr feucht sein.
Bemerkung: Diese Methode kann im „Nassbereich“ wie z.B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen etc. zum Einsatz kommen.
• Polieren
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert um die Optik des Gegenstandes zu verbessern.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem frisch gepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wisch- spuren vorhanden sein.
• Pflegend behandeln
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemittel eingepflegt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
Regiearbeiten
Regiearbeiten sind auf besondere Anweisungen auszuführen. Sie können kleinere Glasreinigungsar- beiten, ergänzende Unterhaltsreinigungen oder besondere Reinigungsaufgaben beinhalten. Zur Ausführung der Regiearbeiten sind die Reinigungskräfte nach vorheriger Information verpflichtet. Eventuell erforderliche Regiestunden werden nur durch den Auftraggeber als besondere Leistung be- auftragt.
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Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen bzw. Renovierungsarbeiten er- forderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und werden nicht besonders vergütet. Ebenso werden besondere Zuschläge bei starker Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt. Müssen jedoch Reinigungsarbeiten aus Anlass größerer Instandsetzungs- oder Bauarbeiten und Renovierungs- arbeiten – die keine Bauabschlussarbeiten sind – durchgeführt werden, so ist ihre Bezahlung mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten vor der Ausführung schriftlich zu vereinbaren.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne Erwähnung im Leistungsverzeichnis zur Leistung dazuge- hören: • Einrichten und Räumen des Objektes mit Arbeitsmittel, die der Auftragnehmer zur Aufga- benerledigung benötigt, einschließlich Geräten und dergleichen • Vorhalten der Arbeitsmittel, einschließlich Geräten und dergleichen • Vorhalten der Kleingeräte, Arbeitsmittel und Werkzeuge • Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschließlich des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren, Absteckzeichen usw., des Erhaltens der Lehren und Absteckzei- chen während der Auftragsausführung und des Stellens der Arbeitskräfte • Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den be- hördlichen Bestimmungen • Liefern der Betriebsstoffe • Befördern aller Stoffe und Bauteile, auch wenn sie vom Auftraggeber beigestellt sind, von den Lagerstellen im Reinigungsobjekt bzw. von den in der Leistungsbeschreibung angege- benen Übergabestellen zu den Verwendungsstellen und etwaiges Rückbefördern • Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber im Reinigungsobjekt zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwendungsstellen • Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normalerweise gerechnet wer- den muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung • Entsorgen von Abfall aus dem Bereich des Auftragnehmers sowie Beseitigen der Verunrei- nigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren • Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für die Beschäftig- ten des Auftragnehmers • Reinigen der Abstellräume und Abstellschränke für Reinigungsmittel und -geräte. Die er- forderlichen Arbeitsgeräte und die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Abstell- räume sind in einem sauberen, ordentlichen und hygienischen Zustand zu halten • Herstellen von höchstens 5 Probeflächen in Einzelgrößen bis zu 2 m², insgesamt je Reini- gungsart höchstens bis zu 1 % der zu bearbeitenden Fläche • Schließen der Fenster, Türen und Lüftungsklappen sowie Ausschalten der Beleuchtung bei Verlassen der Räumlichkeiten • Abschließen der Türen nach Beendigung der Reinigung und Rückgabe der Schlüssel • Vorhalten von Herstellernachweisen über die Eignung der Reinigungs-, Pflege- und Be- handlungsmittel • Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern für die Glas- und Rah- menreinigung • Reinigen von Beschlägen bei Reinigung von Fenstern, Türen und Einrichtungsgegenstän- den • Umstellen von Einrichtungsgegenständen, z.B. Stühle, kleine Tische, Papierkörbe usw. zur Durchführung der Glas- und Rahmenreinigung
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• Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen sowie Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Stehleitern und Anlegeleitern mit mehr als 4 m Länge, Fensterstühlen, Hochziehbah- ren Arbeitsbühnen und -sitzen und mechanischen/hydraulischen Leitern/ Arbeitsbühnen und das ggf. notwendige Herbeiführen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmi- gungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Baurecht, Umweltrecht und Straßenverkehrsrecht
- Leistungserfüllung
Prüfung der Reinigungsleistung
Der Auftraggeber behält sich vor, Kontrollen im Anschluss an die Glas- und Rahmenreinigung durchzu- führen. Zu dieser Kontrolle wird der, dem Auftraggeber genannte Ansprechpartner des Auftragnehmers einge- laden. Die Reinigungsabnahme wird protokolliert. Bei Feststellung einer Schlechtleistung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, 5 % der Schluss- rechnung einzubehalten, wenn keine Mängelbeseitigung erfolgt. Die Mängelbeseitigung muss innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgen. Bei Streitfällen kann ein Sachverständiger der Gebäudereinigungsinnung Sachsen hinzugezogen wer- den. Die Kosten für diese Streitschlichtung trägt der Unterlegene.
- Reinigungspersonal
Das Personal des Auftragnehmers (Reinigungspersonal und Objektleitung) hat während des Arbeits- prozesses einen Firmenausweis zu tragen. Der Ausweis ist während der Arbeit sichtbar zu tragen. Bei Ausscheiden von Personal hat der Auftragnehmer den Ausweis einzuziehen.
Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder an ansteckender Borken- flechte (Impetigo contagiosa), Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln oder Windpocken er- krankt sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
„Ausscheider“ dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorge- schriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaften eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt entsprechendes.
Der Auftragnehmer sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in dem zu reinigenden Gebäude gefunden werden, sofort beim Auftraggeber abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.
Mängel und Schäden an Räumen und Einrichtungsgegenständen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandung ausgeführt werden. Die Haftung des Auftraggebers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt.
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- Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
Aufgabe und Umfang
Zur Glasreinigung gehören: • Fensterreinigung (ggf. mit Rahmen, Falzen, Wetterschenkel, inneren und äußeren Fensterbän- ken, Oberlichtern, Beschlägen und Griffen) • Reinigung von Glastüren inkl. Rahmen, Falzen, Oberlichtern, Beschlägen und Griffen • Reinigung von Brandschutztüren inkl. Rahmen, Falzen, Oberlichtern, Beschlägen und Griffen • Reinigung von Glastrennwänden (ggf. mit Rahmen) • Reinigung der Glasflächen im Treppenhaus • Reinigung von sonstigen Verglasungen
Die Glasreinigung umfasst die Beseitigung von, durch normale Umwelteinflüsse entstandene Ver- schmutzungen (z.B. Straßenstaub, Schmutzspuren durch Regenwasser, durch Insekten entstandene Verschmutzungen), sowie Verschmutzungen durch Benutzung (z.B. Griffspuren) auf Verglasungen in ein-, zwei-, oder mehrseitiger Ausführung mit üblichen Reinigungsmittel (Glasreiniger, Alkoholreiniger, Allzweckreiniger).
Die Fensterbänke sind vor der Reinigung durch die Mitarbeiter der Schule zu beräumen. Aufgrund der Möblierungsvarianten kann es möglich sein, dass vereinzelt Möbel zur besseren Erreichbarkeit vom Auftragnehmer zur Seite geräumt werden müssen. Die Möbelstücke müssen nach der Reinigung wieder an den entsprechenden Platz geräumt werden. Sollte für die Reinigung eine Sicherung notwendig sein, ist der Auftragnehmer hierfür allein verantwortlich.
Bestandteil der Glas- und Rahmenreinigung sind die inneren und äußeren Fensterbänke, die Rahmen (Fenster/Glastüren), die Wasserablaufrinnen in den Rahmen sowie Scharniere und Fenster-/Türgriffe. Verschmutzungen auf Möbeln oder Böden im Zuge der Glas- und Rahmenreinigung sind zu beseitigen.
Ausführung
Glasreinigung ohne Rahmen
Die Glasflächen werden mit Wasser und einem geeigneten Reinigungsmittel unter häufigem Wechsel der Reinigungsflotte sowie des Reinigungswassers eingewaschen. Haftende Verschmutzungen werden gegebenenfalls mit der Klinge bearbeitet. Je nach der Beschaffenheit der zu reinigenden Fläche, wer- den die Glasscheiben entweder mit dem Wischer abgezogen oder mit dem Leder nachgetrocknet. Da- bei sind die Ecken und Kanten besonders zu beachten. Nach der Reinigung sollen die Glasflächen sau- ber, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein. Das ablaufende Schmutz- wasser auf Rahmen, Fensterbänken und Bodenbelägen ist zu entfernen.
Glasreinigung mit Rahmen
In der Regel wird der Rahmen zuerst gereinigt, da je nach der zu beseitigenden Verschmutzungsart und des Verschmutzungsgrades verschiedene Reinigungsmittel bzw. –hilfsmittel zum Einsatz kommen. Reinigungshilfsmittel sind z.B. Pad, Schwamm, Reinigungstextilien, Fensterleder etc. Die Rahmenrei- nigung umfasst eine Nassreinigung. Je nach Verschmutzungsart erfolgt sie durch den Einsatz geeigne- ter, auf die Oberfläche abgestimmten Reinigungsmitteln (Allzweckreiniger, Alkoholreiniger, Spezialrei- niger etc.). Die Reinigungsflotte sowie das Reinigungswasser sind häufig zu wechseln. Nach der Nass- reinigung erfolgt ein Abspülen der abgelösten Verschmutzungen. In der Regel wird abschließend strei- fenfrei nachgetrocknet. Gegebenenfalls kann der Rahmen mit einem geeigneten Pflegemittel eingepflegt werden. Nach der Rahmenreinigung erfolgt die Reinigung der Glasflächen (siehe Reinigung ohne Rahmen).
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Reinigungsverfahren – Arbeitsgänge
Der Umfang der Reinigungsflächen ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis.
Reinigungszeit
Die Glasreinigung der Glastüren, sowie der Innenglasabtrennungen wird 4-mal pro Jahr in regelmäßi- gen Abständen durchgeführt. Die Glas- und Rahmenreinigung der Fenster, Teilverglasungen und sonstiger Verglasungen wird 1-mal pro Jahr nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber während der Schulferien durchgeführt. Die Abstimmung muss mindestens 4 Wochen vor der Ausführung erfolgen.
- Sonstiges
Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, Desinfektionsmittel
Nach beendeter Reinigung sind Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel bzw. Desinfektions- mittel wegzuräumen, alle Einrichtungsgegenstände sind wieder an ihren ursprünglichen und dafür vorgesehenen Platz zu stellen.
Die Fenster, Türen und Lüftungsklappen sind zu schließen, die Beleuchtung auszuschalten. Schlüssel sind an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle niederzulegen oder gemäß Einzelabsprache dem Auftraggeber wieder auszuhändigen.
- Aufmaß und Abrechnung
Ergänzend zu den Vereinbarungen im Werkvertrages gilt:
Zu bearbeitende Flächen der Fenster, Türen und Trennwände werden nach den Konstruktionsmaßen (lichte Rohbaumaße) einseitig ermittelt. Sie sind witterungsseitig und raumseitig zu reinigen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer o. ä. werden übermessen. Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge und Höhe ermittelt. Probeflächen werden nicht abgezogen. Regiearbeiten werden nach Stunden berechnet. In den Stundenpreis sind die Personal-, Gemein- und Sachkosten für eine Reinigungskraft mit vollständiger Arbeitsausrüstung einzurechnen.
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