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| Ausschreibung: Glas- und Rahmenkomplettreinigung Vergabeart: Offenes Verfahren (Europaweite Ausschreibung) | |
|---|---|
| Leistungsbeschreibung |
1 Auftragsgegenstand .................................................................................................... 3
1.1 Zu vergebender Auftrag ................................................................................................. 3
1.2 Auftraggeber ................................................................................................................. 3
1.3 Lieferzeitpunkt oder Vertrags-/Ausführungszeitraum ..................................................... 3
1.4 Leistungsorte ................................................................................................................. 3
2 Leistungsumfang ......................................................................................................... 4
2.1 Allgemeine auftragsbezogene Anforderungen ................................................................ 4
2.2 Anforderungen an den konkreten Auftragsgegenstand ................................................... 4 2.2.1 Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel ............................................................................ 5 2.2.2 Ausführung der Reinigung ................................................................................................................. 5
2.3 Allgemeine Anforderungen ............................................................................................ 7 2.3.1 Anforderungen an das Reinigungspersonal ...................................................................................... 7 2.3.2 Datenschutz/Geheimhaltung ............................................................................................................ 9 2.3.3 Verwaltung von Schlüsseln.............................................................................................................. 10 2.3.4 Zutrittsberechtigung von Dritten .................................................................................................... 10 2.3.5 Preisanpassungen............................................................................................................................ 10 2.3.6 Mehrarbeiten / Änderung der Leistungen ...................................................................................... 11 2.3.7 Regiearbeiten .................................................................................................................................. 11 2.3.8 Haftung ............................................................................................................................................ 12 2.3.9 Kündigung ....................................................................................................................................... 13 2.3.10 Rechnungsstellung ...................................................................................................................... 14
2.4 Besondere Anforderungen Laatzen (Los 1) .................................................................... 14
2.5 Besondere Anforderungen Hannover (Los 2) ................................................................ 14
2.6 Besondere Anforderungen Reha-Zentrum Bad Pyrmont (Los 3) ..................................... 15
3 Einzureichende Unterlagen bei Angebotsabgabe .....................................................16
3.1 ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben ................................................. 16
3.2 ausgefülltes und unterschriebenes Leistungsverzeichnis ............................................... 16
3.3 ausgefüllte Kalkulation Los 1 [Anlage 6] ....................................................................... 16
3.4 ausgefüllte Anlage SVS + Regiearbeiten Los 2+3 [Anlage 7] ........................................... 16
3.5 Nachweis Objektbesichtigung [Anlage 9] ...................................................................... 16
3.6 Eigenerklärung Eignung [Anlage 10] ............................................................................. 16
3.7 Eigenerklärung Pflichtangaben eForms [Anlage 11] ...................................................... 16
3.8 Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig ........................................ 16
3.9 Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9000 ff oder gleichwertig ....................................... 16
4 Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren ............................................................16
4.1 Objektbesichtigung ...................................................................................................... 16
5 Bewertungskriterien und Gewichtung .......................................................................18
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5.1 Bewertungskriterium Preis .......................................................................................... 19
5.2 Wertung der Angebote ................................................................................................ 19
6 Anlagen ........................................................................................................................20
6.1 Raumbuch Los 1 (Anlage 1) .......................................................................................... 20
6.2 Objektbeschreibung Los 1 (Anlage 2) ............................................................................ 20
6.3 Raumbuch Los 2 (Anlage 3) .......................................................................................... 20
6.4 Info Reinigung Jalousien Los 2 (Anlage 4) ...................................................................... 20
6.5 Glasflächen Raumbuch Los 3 (Anlage 5) ........................................................................ 20
6.6 Kalkulation inkl. SVS Los 1 (Anlage 6) ........................................................................... 20
6.7 SVS + Regiearbeiten Los 2 + 3 (Anlage 7) ....................................................................... 20
6.8 BG Bau Schutzmaßnahmen Gebäudereiniger (Anlage 8) ............................................... 20
6.9 Nachweiszettel Objektbesichtigung (Anlage 9) ............................................................. 20
6.10 Eigenerklärung Eignung (Anlage 10) ............................................................................. 20
6.11 Eigenerklärung Pflichtangaben eForms (Anlage 11)....................................................... 20
6.12 Bewerbungsbedingungen (Anlage 12) .......................................................................... 20
6.13 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage 13) ............................................................... 20
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1 Auftragsgegenstand
1.1 Zu vergebender Auftrag
Glasreinigung inkl. Rahmenkomplettreinigung in den Gebäuden Hauptverwal- tung, Lange Weihe 4 und 6, 30880 Laatzen (Los 1) und Berliner Allee 13, 30175 Hannover (Los 2) und die trägereigene Klinik Rehazentrum Bad Pyr- mont mit drei Standorten (Los 3) der Deutschen Rentenversicherung Braun- schweig-Hannover.
1.2 Auftraggeber
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Lange Weihe 6 30880 Laatzen
Reha-Zentrum Bad Pyrmont Forstweg 2 31812 Bad Pyrmont
1.3 Lieferzeitpunkt oder Vertrags-/Ausführungszeitraum
Der Vertrag beginnt am 01.04.2027 und endet am 31.03.2031 mit zweimaliger Option auf je ein Jahr Verlängerung.
Der genaue Liefertermin/Ausführungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftrags- vergabe (Zuschlagserteilung ist vorgesehen bis spätestens 22.12.2026) mit dem zuständigen Fachbereich abzustimmen. Diesbezügliche Ansprechpartner werden im Rahmen der Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Der Bieter bestätigt durch sein eingereichtes Angebot, dass er den o.g. Ver- tragsbeginn/Ausführungszeitraum in jedem Fall gewährleisten kann.
1.4 Leistungsorte
Los 1 Deutsche Rentenversicherung BS-H Lange Weihe 4 und 6 30880 Laatzen
Los 2 Deutsche Rentenversicherung BS-H Berliner Allee 13 30175 Hannover
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Los 3 Rehazentrum Bad Pyrmont Therapiezentrum Friedrichshöhe Forstweg 2 31812 Bad Pyrmont
Rehazentrum Bad Pyrmont Therapiezentrum Brunswiek Auf der Schanze 5 31812 Bad Pyrmont
Rehazentrum Bad Pyrmont Klinik Weser Schulstr. 2 31812 Bad Pyrmont
2 Leistungsumfang
2.1 Allgemeine auftragsbezogene Anforderungen
Die jeweils objektbezogenen zu reinigenden Flächen ergeben sich aus den Anlagen 1 – 5.
Es wird explizit auf die bei der Auftragsdurchführung notwendige Einhaltung der in Anlage 8 (Anlage13 BG Bau Schutzmaßnahmen Gebäudereiniger.pdf) aufgeführten und für die je nach Gegebenheiten in den jeweiligen Liegenschaf- ten geltenden Maßnahmen/Vorgaben hingewiesen.
2.2 Anforderungen an den konkreten Auftragsgegenstand
Die jeweiligen Termine für die Glasreinigung sind im Vorfeld mit ausreichend Vorlauf abzustimmen. Die diesbezüglichen Kontaktdaten der maßgeblichen Ansprechpartner auf Auftraggeberseite werden nach Auftragsvergabe bekannt gegeben. Die Terminüberwachung und -einhaltung hat durch die AN zu erfol- gen.
Für jeden Reinigungseinsatz ist ein Leistungsschein von der AG gegenzeich- nen zu lassen und der Rechnung beizufügen.
Vor Arbeitsaufnahme sind die zu reinigenden Flächen und Bauteile vom AN auf Beschädigung zu untersuchen. Beanstandungen/Beschädigungen sind der AG unverzüglich anzuzeigen.
Einzukalkulieren ist der geeignete Einsatz von Reinigungsmaschinen und -geräten, die eine schonende Reinigung zulassen, die Lieferung und den
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Einsatz aller erforderlichen Reinigungsmittel. Der Einsatz eventueller Steighil- fen (Hubsteiger, Hebebühne) ist im Leistungsverzeichnis anzugeben. Für den maschinellen Geräteeinsatz sind darüber hinaus die vorhandenen Tür-/Flur- breiten zu beachten.
2.2.1 Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel
Die AN ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten zu stellen. Ausnahmen hiervon bedürfen einer gesonder- ten Vereinbarung.
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und - einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Die Durchführung der Reinigung hat auf dem jeweils neusten Stand der Technik unter Be- rücksichtigung umweltorientierter Gesichtspunkte zu erfolgen.
Für die eingesetzten Produkte sind der AG die entsprechenden Sicher- heitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG- Verordnung Nr. 1907/06 nach Auftragserteilung vorzulegen. Die gesetzli- chen Unfallverhütungsvorschriften sind zwingend einzuhalten.
Für die Reinigung ist ein Teleskop-Stangensystem zugelassen. Der Ein- satz einer Steighilfe (Hubsteiger, Hebebühne) ist ebenfalls zulässig, die eventuellen Kosten dafür sind in der Kalkulation und dem Leistungsver- zeichnis anzugeben.
Die AG stellt der AN Wasser und Strom für die Reinigung unentgeltlich zur Verfügung.
2.2.2 Ausführung der Reinigung
Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen ein-, oder zweiseitig inkl. Rahmen und Falze, die Reinigung der Fensterflächen inkl. Rahmen und gesamter Falze, die Reinigung der Glasflächen an Türen, die Reinigung von Oberlichtern, Pendelleuchten und Fassadenteilen.
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass die von ihr gewünschte Qualität und ordnungsgemäße Leistungserfüllung nur erreicht werden kann, wenn eine bestimmte Mindeststundenzahl nicht unterschritten wird. Deswegen ist bei der Kalkulation der Stunden für die Glasreinigung von einem maxi- malen Leistungsoberwert wie folgt auszugehen:
Leistungsoberwert für die Glasreinigung: 30 qm je Stunde Der durchschnittliche Leistungsoberwert basiert auf einer manuellen Reini- gung. Unter Berücksichtigung der von der Auftraggeberin gewünschten Reinigungsqualität wurde der Leistungsoberwert für das Gesamtobjekt als machbar angesehener Leistungsoberwert ermittelt.
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Weitere und detaillierte Angaben (insbesondere auch zur Reinigungshäu- figkeit) sind den Anlagen zu entnehmen.
Leistungsumfang Glasreinigung Die Glasflächen werden bei normaler Verschmutzung mit klarem Wasser, bei verfetteten Scheiben mit Reinigungsmittelzusatz bearbeitet. Es wird von unten nach oben hin vertikal eingewaschen, horizontal abgeledert oder gewischt. Anschließend werden die Kanten der Scheibe mit dem Le- der abgestrichen, wobei auch die Ecken miterfasst werden. Nach dem Le- dern, nicht nach dem Wischen, muss noch poliert werden. Fenster und Glasflächen, auf denen der Wischer nicht zum Einsatz kommt (Riffelglas, kleine Glasflächen), werden nach dem klassischen Verfahren der Fenster- reinigung mit dem Leder bearbeitet. Hierzu werden die Glasflächen mit einem sauberen Einwaschtuch bzw. Einwaschgerät (z. B. fusselfreies Spezialgewebe) üblicherweise vertikal eingewaschen. Nun folgt mit einem richtig zusammengelegten Leder das Abledern in horizontalen Strichen. Im Gegensatz zum sauberen Wischen ist nach dem Abledern meist ein Nachpolieren mit dem Poliertuch erfor- derlich. Das Polieren erfolgt in der Regel in vertikalen Strichen.
Zu erbringen ist folgendes Reinigungsergebnis: staubfrei schlierenfrei wasserfleckenfrei
Das Reinigen und Abwischen der Fensterbänke, Fußböden und ande- ren Oberflächen der Raumausstattung, wenn diese durch herabtrop- fendes Wasser verschmutzt sind, wird erwartet.
Leistungsumfang Rahmenkomplettreinigung, Glasbrüstung, Vordach und Fassadenteile Das Einwaschen der Flächen mit Beschlägen und Falzen, erfolgt mit ent- sprechenden Tüchern. Dem Wasser muss ein geeignetes Reinigungspro- dukt beigemischt werden. Streifenfreies Nachledern aller Teile. Ebenfalls gereinigt werden die Bedie- nelemente wie Griffe und Gestänge sowie Wetter-, Wasserschenkel und Fensterbänke. Im Übrigen entspricht die Ausführung des Vorgenannten der im Leistungs- umfang beschriebenen Glasreinigung.
Zu erbringen ist folgendes Reinigungsergebnis: staubfrei schlierenfrei wasserfleckenfrei
Das Reinigen und Abwischen der Fensterbänke, Fußböden und ande- ren Oberflächen der Raumausstattung, wenn diese durch herabtrop- fendes Wasser verschmutzt sind, wird erwartet.
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Verschmutzungen/Beschädigungen, die bei der Reinigung entstehen, sind durch die AN zu ihren Lasten zu entfernen.
Leistungsumfang Sicht- und Sonnenschutzanlagen Das Entfernen der losen aufliegenden Verschmutzung erfolgt zuerst.
Anschließend sind die Außenjalousiekästen und Jalousien unter Verwen- dung eines fettschmutzlösenden Reinigungsmittels gründlich einzuwa- schen, klarzuspülen und Lamelle für Lamelle trocken zu wischen. Eloxalteile sind mit geeigneten Reinigern zu bearbeiten, anschließend ist ein zugelassenes Pflegemittel zu verwenden.
Zu erbringen ist folgendes Reinigungsergebnis:
- staubfrei
- schlierenfrei
- wasserfleckenfrei
Das Reinigen und Abwischen der Fensterbänke, Fußböden und ande- ren Oberflächen der Raumausstattung, wenn diese durch herabtrop- fendes Wasser verschmutzt sind, gehört zum Leistungsumfang.
Verschmutzungen/Beschädigungen, die bei der Reinigung entstehen, sind durch die AN zu ihren Lasten zu entfernen.
Leistungsumfang Pendelleuchten Die Pendeleuchten werden bei normaler Verschmutzung mit klarem Was- ser, bei verfetteten Flächen mit Reinigungsmittelzusatz gereinigt.
Zu erbringen ist folgendes Reinigungsergebnis: staubfrei schlierenfrei wasserfleckenfrei
Das Reinigen und Abwischen des Fußboden und anderen Oberflä- chen der Raumausstattung, wenn diese durch herabtropfendes Was- ser verschmutzt sind, wird erwartet.
2.3 Allgemeine Anforderungen
2.3.1 Anforderungen an das Reinigungspersonal
Die AN verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für diese Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönli- che Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb im Objekt nicht beeinträchtigt wird.
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Im Einzelfall können Nachweise von der AG gefordert werden, z.B. polizei- liches Führungszeugnis etc.
Die Beschäftigung erfolgt nach den Bestimmungen des Lohn-, Gehalts- und Rahmentarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks sowie nach den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes.
Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeits- und Aufent- haltspapieren beschäftigt werden.
Das Reinigungspersonal ist von der AN mit einer einheitlichen, dem Ein- satzzweck angepassten und vorgeschriebenen persönlichen Schutzaus- rüstung (PSA) auszustatten. Während der Anwesenheit im Reinigungsob- jekt müssen die Arbeitskräfte deutlich sichtbare Firmenausweise tragen. Die Objektleitung der AN hat beim Aufenthalt im Objekt ebenfalls einen Lichtbildausweis zu tragen, der sie eindeutig als Firmenangehörigen aus- weist.
Eine Verständigung in der deutschen Sprache muss zumindest mit dem/der Vorarbeitenden sowie der Objektleitung gewährleistet sein.
Die AN verpflichtet sich, geeignetes Fachpersonal für die Reinigungs-, Qualitäts- und Objektkontrollen und als Ansprechpartner für die AG einzu- setzen.
Personalausfall darf Reinigungsergebnisse nicht nachteilig beeinflussen. Sinkt die Reinigungsqualität oder werden vorgegebene Reinigungsarbei- ten nicht oder nicht wie gefordert erfüllt (insbesondere auch Einhaltung des vorgegebenen Leistungsoberwertes gem. Punkt 2.2.2 Ausführung der Reinigung), so steht der AG das Recht einer entsprechenden Rechnungs- kürzung bzw. Zurückhaltung des Rechnungsbetrages bis zur Nachholung oder Nachbesserung zu.
Die gültigen Tarifabkommen, die bestehenden Gesetze und arbeitsrechtli- chen Bestimmungen und alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, insbesondere auch des Arbeitsschutz- und Jugendarbeits- schutzgesetzes sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten und einzuhalten.
Die AN darf die Ausführung einzelner Teilleistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AG an andere übertragen. Dafür sind der vor- gesehene Umfang der Leistung sowie der Name und die vollständige An- schrift des Nachunternehmers rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die AN hat sicherzustellen, dass für den Nachunternehmer die gleichen Regelun- gen gelten sowie Nachweise vorgelegt werden, denen er selbst unterliegt
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(einschließlich aller tarifrechtlichen Bestimmungen). Die Unterbeauftra- gung der gesamten Leistung an Nachunternehmer ist unzulässig.
Der Einsatz von Reinigungspersonal, welches an einer übertragbaren Krankheit erkrankt oder dessen verdächtig ist, ist solange unzulässig, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes bzw. des Gesundheitsamtes eine Übertragung nicht mehr zu befürchten ist.
Beim Einsatz von geringfügig beschäftigtem Reinigungspersonal sind die Arbeitserlaubnis und der Nachweis der abzuführenden pauschalen Steu- ern und Sozialversicherungsabgaben für diese auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Die AN hat eine ständig auf dem aktuellen Stand befindli- che Liste des Personals zu übergeben.
Die AN hat der AG - mit Beginn der Leistung – eine Liste mit im Objekt eingesetzten Arbeitskräften unaufgefordert zu übergeben. Die AG ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom AN im Einsatz- plan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal über- einstimmt.
Die AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit und Eignung zu prüfen. Die AN hat das Reinigungspersonal darauf hinzuweisen, dass die Benut- zung von Telefonen sowie Fotokopier- und Telefaxgeräten und sonstigen Büromaschinen in den zu reinigenden Gebäuden untersagt ist.
Die Mitarbeiter der AN sind verpflichtet, alle im Reinigungsobjekt gefunde- nen Gegenstände spätestens am nächsten Werktag abzugeben. Ein Fin- derlohn wird nicht gezahlt.
2.3.2 Datenschutz/Geheimhaltung
Die AN hat das Personal auf Verschwiegenheit und insbesondere auf die Einhaltung der besonderen Geheimhaltungsvorschriften des Sozialgesetz- buches (SGB) und des Nieders. Datenschutzgesetzes (NDSG) hinzuwei- sen und zu verpflichten. Diesbezüglich sind seitens der AN und seiner Mitarbeitenden folgende Punkte zu gewährleisten bzw. zu unterlassen:
- Einsicht in Schriftstücke aller Art, Akten usw. zu nehmen und/oder da- von Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen;
- weder Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände in den Objekten zu öffnen und Gegenstände zu entnehmen;
- die in den Räumen befindlichen Telefone und Büromaschinen zu benut- zen;
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- Verschwiegenheit über bekannt gewordene Vorgänge zu wahren.
Die Mitarbeitenden werden seitens der AN entsprechend belehrt, dass bei einem Verstoß gegen dieses Verbot mit einer fristlosen Entlassung, ggf. mit einer Strafanzeige zu rechnen haben; eine evtl. Verpflichtung zum Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
2.3.3 Verwaltung von Schlüsseln
Schlüssel, Codes, Codekarten, Schließkombinationen, Coin´s u. ä. (im Weiteren Schlüssel genannt), die von der AG der AN für die Ausführung von Reinigungsarbeiten überlassen werden, müssen gegenständlich quit- tiert werden, wobei die Quittung mit Datum, Uhrzeit und Name, der die Schlüssel empfangenden Person zusammen mit der Zweckbestimmung des bereitgestellten Schlüssels enthalten. Die Schlüssel dürfen das jewei- lige Gelände nicht verlassen. Die Rückgabe ist ebenfalls mit denselben Angaben zu quittieren.
2.3.4 Zutrittsberechtigung von Dritten
Die AN stellt sicher, dass von ihren Mitarbeitenden keine betriebsfremden Personen (insbesondere Angehörige) ins Objekt mitgebracht werden.
2.3.5 Preisanpassungen
Im Falle des Inkrafttretens eines neuen Lohntarifvertrags, andere tarifliche Vereinbarungen oder Änderungen bei den Sozialabgaben, die sich unmit- telbar auf die Lohnkosten auswirken, kann ein neuer Preis auf schriftlichen Antrag vereinbart werden. Der Preisanstieg bezieht sich ausschließlich auf den Lohnkostenanteil der Gesamtkosten. Die Berechnung der jeweiligen Neupreise erfolgt jedoch nur unter Zugrundelegung der kalkulierten Lohnkosten aus dem Angebot. Die ursprüngliche Kalkulation bleibt für die Dauer des Vertrages Berech- nungsgrundlage für Preiserhöhungen. Für die Frage, ob und in welchem Umfang eine Lohnänderung vorliegt, ist der zwischen dem Gebäudereiniger-Handwerk des jeweiligen Tarifgebiets und den zuständigen Industrie-Gewerkschaften abgeschlossene Lohntarif- vertrag maßgebend. Preisänderungen, die aufgrund neu abgeschlossener Tarifverträge verein- bart werden, treten frühestens am Tage in Kraft, der von den Tarifver- tragsparteien ausgehandelt worden ist. Anträge, die später als drei Mo- nate nach Abschluss des Tarifvertrages eingehen, können nur vom 1. Tag des Eingangsmonates an berücksichtigt werden. Der Eingang eines Ände- rungsantrages ist dem Antragsteller unter Angabe des Eingangsdatums
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schriftlich zu bestätigen; in Zweifelsfällen ist das Datum des Posteingangs- stempels entscheidend.
2.3.6 Mehrarbeiten / Änderung der Leistungen
Reinigungsarbeiten, die infolge kleinerer baulicher Instandsetzungsarbei- ten oder Bauarbeiten (z.B. Malerarbeiten) erforderlich werden, gehören zur laufenden Reinigung und werden nur nach vorheriger Absprache bei- der Parteien im vereinbarten Stundenverrechnungssatz und von der AG abgezeichneten Listen vergütet.
Darüber hinaus geforderte Mehrarbeiten infolge größerer Instandset- zungsarbeiten oder Bauarbeiten können durch die AN nicht abgelehnt werden. Sie bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden zum je- weils gültigen Vertragspreis aufgrund besonders spezifizierter Rechnung vergütet. Die Bezahlung von Mehrarbeiten ist vor der Ausführung schrift- lich zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung nicht getroffen, entfällt die Be- zahlung für die Mehrarbeit. Eine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn die AN solche Leistungen nachträglich annimmt.
Ändert sich durch unvorhergesehene Tatsachen oder auf Wunsch der AG der Umfang der Leistung, so muss eine von der AN (bei Reduzierung auch von der AG) gewünschte höhere/niedere Vergütung der entspre- chenden Leistungen schriftlich beziffert werden.
Hat die AN Bedenken gegen Leistungsänderungen (bspw. wegen geän- derter räumlicher/baulicher Gegebenheiten), so hat sie diese der AG un- verzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt die AG die Bedenken der AN nicht, so bleibt die AN für die Angaben und Anordnungen im Zuge der Leis- tungsänderung der AG verantwortlich.
Die Reinigungsflächen, die in der Zeit der Ausführung größerer Instand- setzungsarbeiten oder Bauarbeiten von der AN nicht gereinigt zu werden brauchen, werden bei der Entgeltberechnung in Abzug gebracht.
Die AN erkennt die Angaben der Größe der Reinigungsflächen an. Sie hat sich vor Abgabe des Angebotes über die ausgeschriebenen Arbeiten vor Ort zu informieren (Objektbesichtigung, vgl. Punkt 4.1 & Anlage 9 dieser Leistungsbeschreibung). Spätere Forderungen, die auf Unkenntnis, Kalku- lationsfehlern o. ä. beruhen, werden nicht anerkannt.
2.3.7 Regiearbeiten
Für Regiearbeiten ist ein gesonderter Auftrag der zuständigen Stelle der AG erforderlich. Arbeiten, die auf Regie abgerechnet werden, sind sofort
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nach Beendigung auf Regiezetteln zu bestätigen. Die bestätigten Regie- zettel müssen der jeweiligen Rechnung beigefügt werden. Verrechnungs- grundlage sind die angebotenen Regiestundensätze (Anlage 6 und 7).
2.3.8 Haftung
Die AN verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Verkehrssicherungs- pflichten, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Die AN haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn oder sein Personal und seine Bediensteten sowie durch Dritte anlässlich seines Betriebes und im Zusammenhang mit den ihm übertragenen Reinigungsleistungen verur- sacht werden. Das gilt unter anderem auch für Schäden durch unsachge- mäße Reinigung der Fußböden.
Die AN stellt die AG von etwaigen Haftpflichtansprüchen seines Perso- nals, seiner Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher, der Nutzer und der Bediensteten und Mitarbeitenden der AG oder sonstiger Dritter für Schäden frei. Die AN verzichtet für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die AG sowie deren gesetzlicher Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen, Bediensteten und Mitarbeitenden.
Darüber hinaus ist die AN verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. € pro Schadenfall für Sach- u. Personenschäden, 50.000,00 € für Abwas- serschäden und 50.000,00 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden abzu- schließen. Die Haftung umfasst darüber hinaus bei Verlust eines der AN oder seinem Personal ausgehändigten Gruppen-, Haupt- oder General- schlüssel auch den Ersatz der Schließanlage. Für den Verlust von Schlüs- seln und den Ersatz der Schließanlage ist ebenfalls eine Haftpflichtversi- cherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 50.000 € ab- zuschließen. Der AN bestätigt durch seine Angebotsabgabe das Vorliegen bzw. den Abschluss entsprechender Versicherungen (spätestens zum Vertragsbeginn). Entsprechende Nachweise sind der AG innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die AG haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien der AN und für Verlust oder Beschä- digung des Eigentums der Arbeitskräfte der AN. Sollten Schadensersatz- ansprüche geltend gemacht werden, ist die AN der AG gegenüber eben- falls zur Freistellung verpflichtet. Die AN verzichtet für den Fall der eige- nen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die AG sowie deren gesetzlichen Vertreter sowie Erfüllungsgehil- fen. Mängel und Schäden in den Räumen und an der Einrichtung sind der AG sofort mitzuteilen.
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Die AN ist verpflichtet, bei Arbeiten, die die in den zu reinigenden anwe- senden Personen gefährden können, sämtliche erforderlichen Sicherheits- maßnahmen durchzuführen (Warnschild u. ä.).
2.3.9 Kündigung
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von den Vertragsparteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Monats gekündigt werden.
Eine Kündigung während der Probezeit kann nicht willkürlich oder ohne Angabe von Gründen erfolgen, sondern kommt lediglich in Betracht, wenn den Vereinbarungen und Grundlagen aus der Leistungsbeschreibung in erheblichem Maße nicht entsprochen wird und eventuell vorliegende Män- gel bei der Erbringung der Leistung auch nach Aufforderung der AG nicht abgestellt werden.
Die AG kann den Vertrag für einzelne Objekte jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines jeden Monats kündigen, wenn das Reinigungsobjekt von ihr – vorübergehend oder auf Dauer – nicht mehr genutzt wird. Sollten nur Teile des Objektes nicht mehr genutzt wer- den, kann – und auf Verlangen der AN muss – die Kündigung auf diese Teile beschränkt werden.
Die AG kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus ei- nem durch der AN zu vertretenden wichtigen Grund die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann ge- geben, wenn: a) die AN die einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages nicht nur gering- fügig verletzt, und seine Leistung nach Abmahnung und angemessener Fristsetzung nicht ordnungsgemäß erbringt bzw. den Forderungen der AG nicht nachkommt. § 323 BGB findet entsprechende Anwendung, b) der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes zur Wettbe- werbsbeschränkung zustande gekommen ist, c) die AN gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (Ausnahme § 3 (1) A- EntG) verstößt, d) über das Vermögen der AN das Insolvenzverfahren oder ein vergleich- bares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsge- mäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass die AN seine Leistung nicht nur vorübergehend einstellt, e) der Abschluss der Haftpflichtversicherung nicht binnen der genannten Frist nach einer Mahnung unverzüglich nachgewiesen wird.
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Schadensersatzansprüche der AN infolge fristloser Kündigung sind ausge- schlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die AG bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich durch Einschreiben zu erfolgen. Für die Wahrung der Kündigungsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Kün- digung.
2.3.10 Rechnungsstellung
Die Rechnung ist für die Lose 1 und 2 an folgende Adresse zu richten:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover 11.20 Zentrale Betriebsverwaltung Lange Weihe 6 30880 Laatzen
Zusätzlich bieten wir die Einreichung per E-Rechnung an. Gerne senden wir Ihnen hierzu nach Zuschlagserteilung die erforderlichen Informationen zu.
Die Rechnungsstellung für das Los 3 erfolgt direkt an die Klinik (Anschrif- ten siehe Punkt 1.4 Leistungsorte dieser Leistungsbeschreibung).
2.4 Besondere Anforderungen Laatzen (Los 1)
Es wird auf die Anlage 2 (Objektbeschreibung Los 1) verwiesen.
2.5 Besondere Anforderungen Hannover (Los 2)
Die Glasreinigung beinhaltet zusätzlich die Reinigung der Fassadenflächen (Glas- brüstung, Außenumrandung, Vordach) und zwei Treppenhäusern. Die Kosten für die Arbeitsbühne sind im Leistungsverzeichnis anzugeben. Die even- tuelle Sperrung für den Bereich der Arbeitsbühne wird durch den AN bei der Stadt Hannover beantragt. Die Rechnung dafür ist direkt an uns weiter zu reichen und von uns zu bezahlen. Einmal im Jahr werden die Jalousien inkl. der Außenjalousiekästen gereinigt (siehe hierzu Anlage 4). Diese Kosten sind ebenfalls im Leistungsverzeichnis anzugeben.
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2.6 Besondere Anforderungen Reha-Zentrum Bad Pyrmont (Los 3)
Das Reha-Zentrum Bad Pyrmont ist ein Kooperationsstandort mit drei Häusern der Deutschen Rentenversicherung. Die ausgeschriebene Leistung vor Ort beinhaltet gem. Anlage 5:
| 3x jährlich | Reinigung der Fensterflächen, davon 1x jährlich mit Rahmen, Fensterbänken und gesamter Falze |
|---|---|
| Reinigung der Glasflächen an Türen | |
| Reinigung von Innenglas (z.B. Treppengeländer) | |
| Reinigung von Oberlichtern – siehe Foto 1 | |
| 1x jährlich | Reinigung von Vordächern |
| Reinigung von Pendelleuchten (im Treppenhaus Brunswiek) 34 Stk a 0,65m - siehe Foto 2 + 3 Bitte beachten: Der hausinterne Elektriker öffnet die einzelnen Glaskörper für die Reinigung. Der Reinigungstermin muss im Vorfeld abgestimmt werden. |
Foto 1: Foto 2:
Foto 3:
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3 Einzureichende Unterlagen bei Angebotsabgabe
3.1 ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben
3.2 ausgefülltes und unterschriebenes Leistungsverzeichnis
3.3 ausgefüllte Kalkulation Los 1 [Anlage 6]
3.4 ausgefüllte Anlage SVS + Regiearbeiten Los 2+3 [Anlage 7]
3.5 Nachweis Objektbesichtigung [Anlage 9]
3.6 Eigenerklärung Eignung [Anlage 10]
3.7 Eigenerklärung Pflichtangaben eForms [Anlage 11]
3.8 Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig
3.9 Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9000 ff oder gleichwertig
4 Allgemeine Hinweise zum Vergabeverfahren
Die unter Punkt 3 genannten Unterlagen sind zwingend dem Angebot beizule- gen.
Die Einhaltung der unter Punkt 2 aufgeführten Anforderungen wird zwingend gefordert und der Bieter gewährleistet mit seiner Angebotsabgabe die Einhal- tung aller maßgeblichen Anforderungen (spätestens im Auftragsfall). Eine Nicht- einhaltung der Anforderungen führt zum Angebotsausschluss.
4.1 Objektbesichtigung
Eine Objektbesichtigung wird dringend empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Bei Wahrnehmung ist diese im Rahmen der Angebotsabgabe durch Anlage 9 nachzuweisen. Die Teilnehmerzahl pro Unternehmen beträgt maximal eine Per- son.
Die Terminabstimmung zur Objektbesichtigung erfolgt über:
Los 1 Hauptverwaltung Laatzen Herr Alexander Schmoll Tel. 0511/829-2042 mailto: alexander.schmoll@drv-bsh.de
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Los 2 Beratungszentrum Hannover: Herr Roland Wehrend Tel. 0511/829-1510 mailto: roland.wehrend@drv-bsh.de
Los 3 Rehazentrum Bad Pyrmont Frau Carmen Borgmeyer von Hören Tel. 05281 169 2801 Mail: carmen.borgmeyer-von-hoeren@rehazentrum-bp.de
Die Terminabstimmung hat eigenverantwortlich durch die Bieter zu erfol- gen.
Der als Anlage 9 beigefügte Zettel, ist zu dem Besichtigungstermin mitzubrin- gen. Dieser Zettel wird am Ende der Besichtigung durch den Ansprechpartner vor Ort unterschrieben und dem Bieter ausgehändigt. Dieser unterschriebene Zettel ist dem eingereichten Angebot zum Nachweis der Teilnahme an der Ob- jektbesichtigung beizufügen.
Wichtiger Hinweis der Vergabestelle: Die Objektbesichtigung dient dazu, dass sich die potentiellen Bieter mit den Ört- lichkeiten vertraut machen können und ggf. eine bessere Kalkulationsgrundlage für ihr Angebot erhalten. Es sind im Zuge der Besichtigung keine Fragen zu stellen, die sich auf das Vergabeverfahren an sich oder die Ausschreibungsunterlagen beziehen. Derar- tige Bieterfragen sind grundsätzlich direkt an die ausschreibende Stelle (Verga- bestelle) zu richten. Diese Kommunikation erfolgt bevorzugt über die elektroni- sche Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung oder per Mail über vergabestelle@drvbsh.de .
Etwaige Veränderungen oder Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig. Als Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen gelten in- sofern auch angebotene Leistungen/Produkte, welche die Vorgaben und Anfor- derungen aus der Leistungsbeschreibung nicht einhalten.
Es bedarf nach Zuschlag und Abschluss des Vergabeverfahrens keines zusätz- lichen/separaten Vertragsschlusses. Die Vertragsgrundlage stellen insoweit die Ausschreibungsunterlagen dar.
Sollte ein Bieter Unklarheiten an den Ausschreibungsunterlagen feststellen oder Fragen zum Verfahren oder dem Auftragsgegenstand haben, sind diese unver- züglich gegenüber der ausschreibenden Stelle über die elektronische
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Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung oder über vergabe- stelle@drv-bsh.de zu kommunizieren.
5 Bewertungskriterien und Gewichtung
Es wird das wirtschaftlichste Angebot unter Beachtung der im Weiteren ausge- führten Grundsätze und Kriterien ermittelt.
Die Wertung erfolgt nach den folgenden Kriterien und Gewichtungen: 100% Preis (Qualitätsaspekte / nicht monetäre Kriterien werden über die hin- sichtlich der Flächenleistung geforderten Leistungsoberwerte abgebildet – vgl. Punkt 2.2.2 Ausführung der Reinigung dieser Leistungsbeschreibung).
Wichtiger Hinweis für den Bieter: Bitte beachten Sie bei Ihrer Angebotsabgabe die o.g. Kriterien und Gewichtun- gen Der Auftraggeber möchte Ihnen insoweit Hinweise geben, was hinsichtlich der angebotenen Artikel/Leistung wichtig bzw. wertungsrelevant ist. Sie kön- nen aus einer höheren Preiswertung/-gewichtung (80% oder mehr) also bspw. schließen, dass der Fokus aus Auftraggebersicht mehr auf einem ggf. preis- werten Angebot liegt und Sie unter entsprechender Beachtung voraussichtlich bessere Chancen auf eine erfolgreiche Teilnahme an dem Verfahren haben. Ein höherer Anteil/Gewichtung von Qualitätskriterien (40% oder mehr) lässt hingegen darauf schließen, dass der Fokus des Angebots nicht unbedingt oder vornehmlich auf dem Preis liegen muss und Sie in dem Fall auch bei Angebo- ten von ggf. etwas höherpreisigen/hochwertigen Artikeln oder Leistungen ebenfalls gute Chancen auf eine erfolgreiche Teilnahme an dem Verfahren ha- ben können. Wir möchten in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass Sie als Bieter stets die Möglichkeit haben zwei oder gar mehrere Haupt- angebote abzugeben. Die Anforderungen an mehrere Hauptangebote sind in- soweit, dass diese von ein und demselben Bieter abgegeben werden und sich inhaltlich - und zwar nicht nur in preislicher Hinsicht - unterscheiden müssen (und natürlich jedes Hauptangebot für sich die Anforderungen der Ausschrei- bungsunterlagen zu erfüllen hat und somit nicht mit Nebenangeboten zu ver- wechseln sind, die in diesem Verfahren ausgeschlossen sind). Sie können als Bieter also bspw. ein Hauptangebot abgeben, wo der Fokus der angebotenen Artikel/Leistungen vornehmlich auf dem Preis liegt und ein weiteres Hauptan- gebot, in welchem Sie andere Artikel/Leistungen anbieten, bei welchen der Fo- kus vornehmlich auf der Qualität liegt. Somit können die Chancen auf eine er- folgreiche Teilnahme an dem Verfahren Ihrerseits ggf. verbessert werden. Mehrere Hauptangebote sind in jedem Fall inhaltlich und förmlich zu trennen (separate Abgabe/Einreichung) sowie ausdrücklich als solche zu kennzeich- nen.
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5.1 Bewertungskriterium Preis
Das Bewertungskriterium „Preis“ wird mittels Dreisatzberechnung ermittelt. Das günstigste zu wertende Angebot erhält die Höchstpunktzahl von 1000 Punkten.
Die Bepunktung der übrigen Angebote errechnet sich wie folgt: (1000 Punkte x Preis des günstigsten Angebots) / Preis des entsprechenden Angebots = Punktzahl des entsprechenden Angebots. Die Punktzahl wird kaufmännisch auf volle Punkte auf-/abgerundet.
5.2 Wertung der Angebote
Alle Angebote werden hinsichtlich Preis (max. 1000 Punkte) ausgewertet. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Sollten mehrere Angebote die gleiche (höchste) Punktzahl haben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Das Losverfahren wird unter Aufsicht unseres Justiziariats durchgeführt. Der Termin, wann dieses Losverfahren stattfindet, wird den betroffenen Bietern mit mindestens einer Woche Vorlaufzeit mitgeteilt und diesen die Möglichkeit eingeräumt, dem Losverfahren beizuwohnen.
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6 Anlagen
6.1 Raumbuch Los 1 (Anlage 1)
6.2 Objektbeschreibung Los 1 (Anlage 2)
6.3 Raumbuch Los 2 (Anlage 3)
6.4 Info Reinigung Jalousien Los 2 (Anlage 4)
6.5 Glasflächen Raumbuch Los 3 (Anlage 5)
6.6 Kalkulation inkl. SVS Los 1 (Anlage 6)
6.7 SVS + Regiearbeiten Los 2 + 3 (Anlage 7)
6.8 BG Bau Schutzmaßnahmen Gebäudereiniger (Anlage 8)
6.9 Nachweiszettel Objektbesichtigung (Anlage 9)
6.10 Eigenerklärung Eignung (Anlage 10)
6.11 Eigenerklärung Pflichtangaben eForms (Anlage 11)
6.12 Bewerbungsbedingungen (Anlage 12)
6.13 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Anlage 13)
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