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VERGABEUNTERLAGEN
Maßnahme:
Leistung: Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359
Hamburg
Vergabe-Nr.: FB 2026001472
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung (Korrektur)
AUFTRAGGEBER BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5, 20457 Hamburg, Deutschland
08.10.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 3
Verfahrensbrief Glacischaussee 2-4................................................................................................................ 3
Technisches Leistungsverzeichnis Glas- und Gebäudereinigung.................................................................... 12
06 HmbVgRL_Bewerbungsbedingungen (BWB)_01_2025............................................................................. 25
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 25
Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 25
-
Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 25
-
Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 25
-
Angebote...................................................................................................................................... 25
-
Nebenangebote............................................................................................................................ 26
-
Unteraufträge............................................................................................................................... 27
-
Bietergemeinschaften................................................................................................................... 27
-
Eignung........................................................................................................................................ 27
-
Losentscheid................................................................................................................................ 27
-
Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 27
-
Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 27
07_HmbVgRL_Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)_01_2024................................................................. 28
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 28
-
Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 28
-
Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 28
-
Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 28
-
Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 28
-
Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 29
-
Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 29
-
Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 29
-
Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 29
-
Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 29
-
Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 30
-
Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 30
-
Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 30
-
Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 30
-
Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 30
Besondere Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen_neu..................................................... 31
Regelungen zur Prüfung und Wertung G+G_UVgO_VgV............................................................................... 45
Regelungen zur Prüfung und Wertung von Angeboten für die Vergabe von........................................... 45
Inhalt......................................................................................................................................................... 45
- Wertung der Angebote................................................................................................................. 46
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-
Formale Prüfung........................................................................................................................... 46
-
Überprüfung der Bietereignung.................................................................................................... 46
3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung......................................................................... 46
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit...................................................................... 47
3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit............................................................................ 47
3.4 Unterlagen für die Überprüfung.................................................................................................. 47
-
Prüfung der Angemessenheit der Preise..................................................................................... 48
-
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes.................................................................................. 48
5.1 Unterhaltsreinigung.................................................................................................................... 49
5.2 Glasreinigung............................................................................................................................. 51
5.3 Gesamtvergabe von Glas- und Gebäudereinigungsleistungen.................................................. 51
QM-Modell Hamburg Stand: 01.01.2014.......................................................................................................... 52
Prüfpunkte Dienstgebäude und Hochschulen Stand Nov 2016....................................................................... 75
Dienstgebäude und Hochschulen............................................................................................................ 75
Reinigungsplan für Dienstgebäude und Hochschulen (wöchentliche Reinigung) Stand: 01.08.2015.............. 76
HmbTG Vertrag unterliegt nicht dem Transparenzgesetz................................................................................ 77
ER VD1 Glacischuassee 2-4............................................................................................................................ 78
ER RTW Station Glacischuassee 2-4.............................................................................................................. 84
Eigenerklärung Waschmaschine VD1 Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg................................................. 90
Eigenerklärung Waschmaschine RTW Station Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg.................................... 91
12_HmbVgRL_Bietergemeinschaft_11_2021.................................................................................................. 92
Eigenerklärung FB 5. RUS-Sanktionspaket_06_2022..................................................................................... 93
Besichtigungsbestätigung Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg.................................................................... 95
03_HmbVgRL_DSGVO-Information_11_2022................................................................................................. 96
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 96
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 96
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 96
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 97
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 97
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 98
7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 98
Bieterinformation-Tariflohn_neu....................................................................................................................... 99
Angebotsvordruck Glas- und Gebäudereinigung (Stand 22.03.2018)............................................................. 100
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 102
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 113
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 121
Anlagen.................................................................................................................................................................... 124
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INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | FB 2026001472 |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Maßnahme Nummer | |
| Auftragsbezeichnung | Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg |
| Auftragsbeschreibung | Ausgeschrieben wird die Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg, in den Objekten Verkehrsdirektion (VD1) und Rettungswagen(RTW)-Station ab dem 02.08.2027, unbefristet. |
VERFAHREN
| Auftraggeber | BVC Behörde für Finanzen und Bezirke |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | 20359 Hamburg |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Vergabeart | Öffentliche Ausschreibung (UVgO) |
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Wirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode | |
| Klassifizierungen | Code | Bezeichnung |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
| Nachlass | Ja |
| Skonto zugelassen | Nein |
| Skonto Zahlungsziel | Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieterportal.hamburg.de |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Dienstleistungsvertrag
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 01.10.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Angebotsfrist 04.11.2026 10:00:00
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| Frist Bieterfragen | 28.10.2026 10:00 |
|---|---|
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 01.08.2027 |
| Versand Vorabinformation |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | 02.08.2027 |
|---|---|
| Ende | |
| Anmerkungen | unbefristet |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 28.10.2026 10:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde
- Verfahrensbrief -
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Öffentliche Ausschreibung
über die
Glas- und Gebäudereinigung,
der Verkehrsdirektion und RTW-Station,
Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg
gem.
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Vergabenummer FB 2026001472
Finanzbehörde Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Beschaffungs- und Vergabecenter Marie Preiser Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
Inhaltsverzeichnis
- ANGEBOTSABGABE ...................................................................................................... 3
- AUSSCHREIBUNGSZIEL ................................................................................................. 3
- AUSSCHREIBUNGSUMFANG UND LOSAUFTEILUNG .......................................................... 4
- BIETERKOMMUNIKATION ............................................................................................... 4
- TERMINE ...................................................................................................................... 4
- NEBENANGEBOTE ........................................................................................................ 4
- BIETERGEMEINSCHAFT ................................................................................................. 4
- UNTERAUFTRAGSVERGABE ........................................................................................... 5
- MUSTER....................................................................................................................... 5
- EIGNUNGSBEZOGENE UNTERLAGEN .......................................................................... 5
- LEISTUNGSBEZOGENE UNTERLAGEN ......................................................................... 7
- SONSTIGE BESONDERE BEDINGUNGEN ...................................................................... 7
- HINWEISE ZU DEN UNTERLAGEN ................................................................................ 8
- ZUSCHLAGSERTEILUNG ............................................................................................. 9
- VERTRAG ................................................................................................................. 9
- WEITERE INFORMATIONEN, AUFTRAGSBEKANNTMACHUNG, WIRTSCHAFTSAUSKÜNFTE 9
Vergabenummer: FB 2026001472 Seite 2 von 9
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist beabsichtigt, die im anliegenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Leistungen im Na- men und für Rechnung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zu vergeben. Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus den Anlagen.
Die Vergabeunterlagen bestehen aus:
a) diesem Verfahrensbrief einschl. Hamburgische Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen – in der jeweils gültigen Fassung b) den Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (HmbZVB-VOL/B) – in der jeweils gültigen Fassung und den Beson- deren Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen c) den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – in der jeweils gültigen Fassung d) dem technischen Leistungsverzeichnis e) den Ergänzenden Regelungen f) Regelungen zur Prüfung und Wertung g) Eigenerklärungen h) Anlagen i) sämtliche Informationen und Eingabefelder in der eVergabe
- Angebotsabgabe
Die aktuellen und vollständigen Vergabeunterlagen finden Sie im Bieterportal unter: https://bieterportal.hamburg.de
Falls Sie bereit sind, die ausgeschriebenen Leistungen zu übernehmen, geben Sie Ihr Ange- bot bitte ausschließlich mittels des Bieterassistenten der eVergabe ab. Der Zugang zur eVergabe steht Ihnen im Bieterportal unter https://bieterportal.hamburg.de zur Verfügung.
Für das vorliegende Verfahren ist es nicht erforderlich, das Angebot mittels einer digitalen Signatur zu unterzeichnen. Es genügt, im letzten Schritt Ihren Vor− und Nachnamen in das hierfür vorgesehene Feld einzutragen.
Die Angebote werden nicht verlesen, Bieter und Preise nicht bekannt gegeben. Bis zum Einreichungstermin können die Angebote über die eVergabe im Bieterportal geändert wer- den. Vom Einreichungstermin an sind Sie als Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (s.u.) an Ihr Angebot gebunden.
Wir weisen darauf hin, dass Sie als der Bieter gem. § 2 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen nach Erhalt zu prüfen haben. Stellen Sie inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheitenfest, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Vergabestelle.
- Ausschreibungsziel
Die FHH - Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Glas- und Gebäudereinigung in dem Objekt Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg, Hamburg ab dem 02.08.2027 unbefristet.
Die Details der nachgefragten Leistung ergeben sich aus den beigefügten Vertragsunterla- gen und dem technischen Leistungsverzeichnis (inkl. den Ergänzenden Regelungen).
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
- Ausschreibungsumfang und Losaufteilung
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
- Bieterkommunikation
Zu dieser Ausschreibung werden nur Anfragen beantwortet, die über die Bieterkommunika- tion der eVergabe innerhalb der Frist für Bieterfragen gestellt werden. Für Fragen, die nach Ablauf der Frist eingehen, kann eine Beantwortung nicht zugesagt werden (Ermessen der Vergabestelle).
Die Auskünfte inkl. ggf. beigefügter Anlagen werden ebenfalls ausschließlich in der Bieter- kommunikation der eVergabe veröffentlicht. Bitte loggen Sie sich für die Kenntnisnahme im Bieterportal der eVergabe ein und wechseln Sie dann in die Bieterkommunikation der eVergabe des jeweiligen Projekts.
Bieter und Interessenten, die sich im Bieterassistenten der eVergabe die Ausschreibung be- reits auf den Kartenreiter „Meine Angebote“ gezogen haben oder die Funktion „Nachrichten bestellen“ ausgewählt haben, erhalten den Hinweis auf Antworten der Vergabestelle außer- dem per Email (nur Antworttext ohne ggf. beigefügte Anlagen).
Die Auskünfte der durchführenden Vergabestelle werden Bestandteil der Vergabeun- terlagen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
- Termine
| Art der Leistung | Dienstleistungsauftrag |
|---|---|
| Ort der Leistung | Hamburg |
| Anforderung der Vergabeunterlagen | bis zum Ablauf der Angebotsfrist, ausschließlich elektronisch |
| Frist für Bieterfragen | 28.10.2026 10:00 Uhr |
| Ablauf der Angebotsfrist (Einreichungstermin) | 04.11.2026 10:00 Uhr |
| Ablauf der Bindefrist | 01.08.2027 |
| geplanter Zuschlagstermin | KW 19, 2027 |
| geplanter Leistungsbeginn | 02.08.2027 |
- Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Vergabenummer: FB 2026001472 Seite 4 von 9
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
Falls Sie als Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben wollen, füllen Sie die beigefügte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ aus und unterschreiben Sie diese. Um die Erklärung bis zum Ende der Angebotsfrist mit dem Angebot einzureichen, scannen Sie sie anschließend ein und laden Sie sie im Bieterassistenten hoch.
- Unterauftragsvergabe
Sofern Sie beabsichtigen, Leistungen von Unterauftragnehmern erbringen zu lassen, benen- nen Sie, welchen Teil der Leistung dies jeweils betrifft.
Für den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer legen Sie eine Verpflichtungsermächtigung für die Teile des Auftrages vor, die im Wege der Unterauftragsvergabe erbracht werden sollen, sowie die Unterlagen zur Eignung E 1, E 3, E 7 und S5 vor.
Falls Sie gem. § 34 UVgO zum Nachweis Ihrer Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchten (Eignungsleihe), legen Sie mit dem Angebot die entsprechen- den Unterlagen zur Eignung vor.
Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon dürfen jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG an andere übertragen werden.
Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unterauf- träge liegt beim AN.
Des Weiteren gelten die Bestimmungen gem. § 5 Hamburger Vergabegesetz (HmbVgG) zum Nachunternehmereinsatz.
- Muster
- entfällt –
- Eignungsbezogene Unterlagen
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde und Leistungsfä- higkeit ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen:
| Anlagen-Nr. | Eignungsbezogene Unterlagen |
|---|---|
| E 1 (Fragen im Krite- rienkatalog) | Die Fragen zur Eignung sind vollständig in den vorgesehenen Fel- dern des Bieterportals auszufüllen. Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewer- bezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheini- gung ihres Herkunftslandes gefordert. |
| E 2 (Fragen im Kriterienkatalog) | Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre. Diese können für öffent- liche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftrag- geber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils • Auftragsjahr und -umfang, |
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
| Anlagen-Nr. | Eignungsbezogene Unterlagen |
|---|---|
| • AG mit Ansprechpartner/-in, Mailadresse und Telefonnummer, • Jährlicher Auftragswert zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt. Die Erlaubnis zur Herausgabe von Daten ist vom Bieter eigenständig mit dem Referenzgeber zu klären.) Beachten Sie die vorgegebenen Felder im Kriterienkatalog des Bieterportals. | |
| E 3 (Fragen im Kriterienkatalog) | Angaben zu Firmensitz und Eintragung ins Handelsregister Beachten Sie die vorgegebenen Felder im Kriterienkatalog des Bie- terportals. |
Im Rahmen der Angebotsprüfung werden ggf. folgende weitere Unterlagen abgefordert und geprüft:
| E 4 | Handwerkerkarte Nachweis der Eintragung des Handwerks „Gebäudereinigung“ bei der zuständigen Handwerkskammer. Bieter aus dem Ausland müs- sen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem sie niedergelassen sind oder durch andere geeig- nete Erklärungen bzw. Nachweise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. |
|---|---|
| E 5 | Gesellenbrief oder vergleichbarer Nachweis |
| E 6 | Nachweis einer Betriebhaftpflichtsversicherung Gem. Ziffer 5.3 der Besonderen Vertragsbedingungen ist nachzu- weisen, dass eine Betriebhaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe vorliegt bzw. spätestens zum Vertragsbeginn abzuschließen. |
| E 7 | Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaften Die einzureichenden Nachweise sollen nicht älter als 3 Monate sein. |
| E 8 | Steuerliche Bescheinigung über die Zahlung von Steuern sowie die Einhaltung der Steuererklärungspflicht Der einzureichende Nachweis soll nicht älter als 6 Monate sein. |
Beachten Sie dies bereits bei der Angebotsabgabe und stellen Sie sicher, dass diese Unterlagen in jeweils aktueller Ausführung vorliegen bzw. rechtzeitig beantragt werden. Der AG akzeptiert die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 Vergabe- verordnung (VgV). Sie haben als Bieter die Möglichkeit, Ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorläufig zu belegen. Der Auftraggeber kann Sie dann jederzeit gem. § 50 Abs. 2 VgV wäh- rend des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach §§ 44 bis 49 VgV gefor- derten Unterlagen beizubringen.
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
Sie haben weiter die Möglichkeit, Ihre Eignung teilweise durch ein Zertifikat des Präqualifizie- rungssystems AVPQ des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQ-Nord) gemäß § 122 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nachzuweisen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter https://www.ihk.de/hamburg/pro- duktmarken/beratung-service/unternehmensfuehrung/auftragsberatung/praequalifizie- rung-lieferbereich-dienstleistungsbereich-1155998
- Leistungsbezogene Unterlagen
Zur Überprüfung, ob alle Mindestanforderungen erfüllt werden und zur Bewertung der Qualität, ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen:
| Anlagen-Nr. | Leistungsbezogene Unterlagen | Wertung als… |
|---|---|---|
| L 1 | Anlage Formular Reinigungsverfahren Die in dem Formular Reinigungsverfahren geforderten Angaben sind vollständig und ausschließlich in die- sem auszufüllen. Zusätzliche Anlagen werden nicht in die Wertung miteinbezogen. Fehlende Angaben wer- den nicht nachgefordert. | Wertungskriterium |
| L 2 | Fragenkatalog Reinigungsorganisation Dieser ist vollständig in den vorgesehenen Feldern des Bieterportals auszufüllen. Anlagen zu dieser Kate- gorie werden nicht gewertet. Fehlende Angaben wer- den nicht nachgefordert. | Wertungskriterium |
| L 3 | Datenblätter Zu den im Formular Reinigungsverfahren angegebe- nen Reinigungsmitteln, -utensilien und –geräten sind die jeweiligen technischen Datenblätter, die Produkt- datenblätter und die Sicherheitsdatenblätter vorzule- gen. Es werden ausschließlich Original-Datenblätter des Herstellers akzeptiert. | Wertungsbezogene Anlagen |
- Sonstige besondere Bedingungen
Außerdem ist es erforderlich, dass Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist die nachfolgend aufgeführten Unterlagen einreichen:
| Anlagen-Nr. | Sonstige besondere Bedingungen |
|---|---|
| Keine eigene An- lage (Fragen im Kriterienkatalog) | Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz Beachten Sie die vorgegebenen Felder im Kriterienkatalog des Bieterportals. |
| S 2 | Eigenerklärung zum Einsatz einer Waschmaschine |
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
| Diese Eigenerklärung ist zwingend zu unterzeichnen, wenn statt eines Wechselservices für Reinigungstextilien der Einsatz einer Waschmaschine im Objekt geplant ist. Beachten Sie hierzu die ent- sprechende Frage im Kritierienkatalog des Bieterportals und die Angaben in den Ergänzenden Regelungen zu den örtlichen Gege- benheiten. Das entsprechende objektbezogene Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen. | |
|---|---|
| S 3 | Besichtigungsbestätigung Im Rahmen der Ausschreibungsfrist ist eine Besichtigung des ausgeschriebenen Objektes vorzunehmen. Die entsprechende Bestätigung ist von dem Ansprechpartner vor Ort auszufüllen (siehe Ergänzende Regelungen). Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterla- gen. |
| S 4 | Anlage Kalkulation Stundeneinsatz Der angegebene Stundeneinsatz für die reguläre Unterhaltsreini- gung ist im Rahmen des vorgegebenen Formulars aufzuschlüs- seln. Maßgeblich ist der für das Ende der Angebotsfrist geltende Tariflohn. Das entsprechende Formular finden Sie in den Anlagen der Vergabeunterlagen. |
| S 5 | Eigenerklärung 5. RUS-Sanktionspaket Von allen Bietern / allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zum 5. RUS-Sanktionspaket nach Kenntnis- nahme zu unterschreiben und den Angebotsunterlagen beizufü- gen. Das entsprechende Formular finden Sie in den Anlagen der Verga- beunterlagen. |
- Hinweise zu den Unterlagen
Weitere Angaben zur Eignung, zur Leistung und zu den sonstigen besonderen Bedin- gungen sind ggf. im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbeitung in den dafür vorgese- henen Eingabefeldern zu machen.
Für den Fall, dass einzelne Eingabefelder im Rahmen der elektronischen Angebotsbearbei- tung nicht ausreichen, machen Sie bitte weitere Angaben in Form entsprechend gekennzeich- neter Anlagen und laden diese im Bieterassistenten der eVergabe hoch.
Nach § 41 Abs. 2 UVgO können Unterlagen, die nicht bis zum Ende der Angebotsfrist einge- reicht wurden, nachgefordert werden. Die Nachforderung liegt im Ermessen des AG.
Ausgeschlossen gem. § 42 Abs. 1 Nr. 2 UVgO werden Angebote, die - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - die geforderten
Vergabenummer: FB 2026001472 Seite 8 von 9
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Finanzbehörde Hamburg Verfahrensbrief
• eignungsbezogenen Unterlagen
• leistungsbezogenen Unterlagen
• sonstigen besonderen Bedingungen
nicht enthalten.
- Zuschlagserteilung
Der Zuschlag wird auf das nach § 43 Abs.1 UVgO wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die Prüfung und Wertung der Angebote wird detailliert in der Anlage „Regelung zur Prüfung und Wertung“ dargestellt.
- Vertrag
Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis dieses Verfahrensbriefes, der Hamburgischen Zu- sätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (HmbZVB-VOL/B) – in der jeweils gültigen Fassung, der Besonderen Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen, der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausfüh- rung von Leistungen (VOL/B) – in der jeweils gültigen Fassung, des technischen Leistungs- ver-zeichnisses, der Ergänzenden Regelungen und der Regelungen des BGB. Einer geson- derten Vertragsurkunde bedarf es nicht.
- Weitere Informationen, Auftragsbekanntmachung, Wirtschaftsauskünfte
Die Verfahrenssprache ist Deutsch.
Die Anschrift der Vergabestelle ist:
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburgweite Dienste und Organisation Beschaffungs- und Vergabecenter Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf Wirtschaftsauskünfte über einzelne Bieter bei einer Auskunftei (zzt. Creditreform und/oder Bürgel) einzuholen.
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Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde
- Technisches Leistungsverzeichnis für
Gebäude-, Glas- und Fensterrahmenreinigung
in den von der Freien und Hansestadt Hamburg
genutzten Gebäuden -
Finanzbehörde Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Leitstelle Gebäudereinigung Gänsemarkt 36 20354 Hamburg
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Finanzbehörde Hamburg Technisches Leistungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1 Zweck der Leistungsbeschreibung .................................................................................................. 3
2 Gebäude- und Unterhaltsreinigung ................................................................................................. 3
2.1 Begriffsbestimmungen ............................................................................................................. 3 2.1.1 Unterhaltsreinigung.............................................................................................................. 3 2.1.2 Konsequente 2-Tage-Reinigung .......................................................................................... 3 2.1.3 Wöchentliche Reinigung ...................................................................................................... 3 2.1.4 Staubbindendes Wischen/Feuchtwischen ........................................................................... 3 2.1.5 Zweistufig Nasswischen ...................................................................................................... 3 2.1.6 Polieren ................................................................................................................................ 3 2.1.7 Cleanern/Teilcleanern.......................................................................................................... 4 2.1.8 trockene Pflegefilmsanierung .............................................................................................. 4 2.1.9 Pflegemittel nach Bedarf ..................................................................................................... 4 2.1.10 Sanitärreinigung ............................................................................................................... 4 2.2 Allgemeine Vorgaben .............................................................................................................. 4 2.2.1 Reinigungspläne, Häufigkeiten, Austausch von Arbeitsgängen .......................................... 4 2.2.2 Reinigungszeiten ................................................................................................................. 5 2.2.3 Durchführung der Reinigung/Sonstige Arbeiten .................................................................. 5 2.2.4 Oberflächenreinigung .......................................................................................................... 5 2.2.5 Reinigung von Schmutzfangmatten und Sanitärbereichen ................................................. 5 2.2.6 Reinigung von Textil- und Holzbodenbelägen ..................................................................... 5 2.3 Vorarbeiter, Ansprechpartner, Objektleitung ........................................................................... 6 2.3.1 Vorarbeiter/in ....................................................................................................................... 6 2.3.2 Ansprechpartner vor Ort, Objektleitung: .............................................................................. 6 2.4 Aufmaß .................................................................................................................................... 6 2.5 Kleine Instandsetzungen, Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen ................................. 6 2.6 Ferien, Wochenende, Feiertage .............................................................................................. 7 2.7 Reinigungs- und Beschichtungssystem .................................................................................. 7 2.8 Reinigung in Laboren .............................................................................................................. 8 2.9 Rahmenbedingungen für die UHR .......................................................................................... 8 2.9.1 Abstellräume ........................................................................................................................ 8 2.9.2 Strom, Wasser, Waschmaschinen ...................................................................................... 8 2.9.3 Reinigungsmaschinen und –geräte ..................................................................................... 9 2.9.4 Reinigungs- und Pflegemittel, Gesundheitsschutz .............................................................. 9 2.9.5 Einhaltung der Vorschriften ............................................................................................... 10 2.9.6 Sicherheitsdatenblätter / Betriebsanweisungen ................................................................ 10 2.9.7 Flächendesinfektion ........................................................................................................... 10 2.10 Reinigung in Schulen ............................................................................................................. 10 2.10.1 GBS/GTS Schulen ......................................................................................................... 10 2.10.2 Sporthallen ..................................................................................................................... 10 2.10.3 Ergänzende Reinigungen .............................................................................................. 11 2.10.4 Vorleistungen in Schulen mit konsequenter 2 Tage Reinigung .................................... 11 2.10.5 Besonderheit des Treppenaufmaßes in Schulen .......................................................... 11 2.10.6 Besonderheit vor und nach den Ferien ......................................................................... 11
3 Glas- und Fensterrahmenreinigung ............................................................................................... 11
3.1 Allgemeines ........................................................................................................................... 11 3.2 Aufmaß .................................................................................................................................. 11 3.3 Reinigungshäufigkeit ............................................................................................................. 12 3.4 Auftragsdurchführung ............................................................................................................ 12 3.5 Beschädigte Scheiben ........................................................................................................... 13
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1 Zweck der Leistungsbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung (LB) beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen, die für die Glas- und Gebäudereinigung in den Objekten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)und den von ihr genutzten Objekten gelten.
Im Einzelfall notwendige einzelvertragliche Abweichungen und Spezifikationen zu die- sem Leistungsverzeichnis finden sich in den Ergänzenden Regelungen des jeweiligen Ob- jektes. Diese sind für objektbezogene Ausschreibungen zwingend zu beachten.
2 Gebäude- und Unterhaltsreinigung
2.1 Begriffsbestimmungen
2.1.1 Unterhaltsreinigung Unterhaltsreinigung (UHR) im Sinne dieser LB bedeutet die Reinigung der Gebäudeinnenflä- chen und der Einrichtungsgegenstände gemäß dem vertraglichen Reinigungsplan der FHH. Hiervon ausgenommen sind IT-Ausstattungen. Staub- und Spinnweben sind bis Deckenhöhe max. 3,50 m zu entfernen. Für Reinigungsarbeiten über 1,80 m sind ggf. Hilfsmittel einzupla- nen.
2.1.2 Konsequente 2-Tage-Reinigung Konsequente 2-Tage-Reinigung bedeutet, dass in Raumgruppe A jeder Raum jeden zwei- ten Tag (z.B. erste Woche Di., Do. und zweite Woche Mo., Mi., Fr. = 125 Abrechnungstage pro Jahr) der UHR unterzogen wird.
2.1.3 Wöchentliche Reinigung Wöchentliche Reinigung bedeutet, dass in einem Objekt die Büroräume, Sitzungsräume, Bibliotheken usw. der Raumgruppe A einmal wöchentlich der UHR unterzogen werden (50 Abrechnungstage pro Jahr).
2.1.4 Staubbindendes Wischen/Feuchtwischen In einer Arbeitsstufe wird mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien (z.B. Wischbezüge, Gaze- oder Einwegtücher) oder speziellen trockenen Mikrofasererzeugnissen lose aufliegender Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch aufliegender Grobschmutz beseitigt und anschließend in ein Behältnis aufgenommen.
2.1.5 Zweistufig Nasswischen Beim zweistufigen Nasswischen wird mit Hilfe von Breitwischgeräten und entsprechenden Reinigungstextilien (Tücher, Wischbezüge etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit mit sauberen und trockenen Reinigungstextilien aufgenommen. Bei grober Verschmutzung der Räume muss vor dem Nasswischen der Grobschmutz entfernt werden. Der AN hat stets zu prüfen, ob eine Nassreinigung in vollem Umfang angewendet werden kann oder durch ein anderes Verfahren ersetzt werden muss.
Ist laut Reinigungsplan an einem Tag Feuchtwischen und Nasswischen vorgeschrieben, so ist das an diesem Tag geeignetere Verfahren einzusetzen.
2.1.6 Polieren Maschinelle - mit einer zum Polieren geeigneten Maschine - Behandlung mit Bürstenerzeug- nissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf werkseitig vergüteten oder mit Pflegemittel
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behandelten Fußbodenbelägen. Der Poliervorgang darf die Trittsicherheit nicht beeinträchti- gen.
2.1.7 Cleanern/Teilcleanern Nach dem Aufsprühen eines Reinigungs- und / oder Pflegemittels werden haftende Ver- schmutzungen und Verkehrsspuren mit einer Maschine mit untergelegter Padreinigungs- scheibe beseitigt. Im Anschluss werden die bearbeiteten Stellen durch maschinelles Polieren verdichtet.
2.1.8 trockene Pflegefilmsanierung Die zu sanierende Belagsoberfläche wird mit einer geeigneten High-Speed-Maschine unter gleichzeitiger Absaugung des Schleifstaubs mit geeignetem Pad gleichmäßig angeschliffen. Bei noch ausreichender Dicke der verbleibenden Pflegefilmschicht wird anschließend mit einem geeigneten Pad auspoliert.
2.1.9 Pflegemittel nach Bedarf Die Böden sind im Rahmen der UHR nach Bedarf mit einem Pflegemittel zu behandeln und mit einem angepassten Verfahren zu vergüten (z.B. Cleanern, trockene Pflegefilmsanierung, Polieren). Der Pflegevorgang darf die Trittsicherheit nicht beeinträchtigen.
2.1.10 Sanitärreinigung Fußböden, keramische Wandfliesen, Fliesenschilde, Trennwände, Türen, Waschbecken, Toiletten und Urinalbecken und -rinnen (innen und außen), Toilettensitze (obere, untere Flä- che und Deckel), Einrichtung und Mobiliar wie z.B. Hygiene- und Abfallbehälter, Türgriffe und Griffe der Spülvorrichtungen sind gemäß Reinigungsplan zu reinigen. Die Spender für Pa- pierhandtücher, Seife (flüssig oder fest), Händedesinfektion und Toilettenpapier sind vom AN von außen zu reinigen und nachzufüllen. Werden beim Nachfüllen dieser Spender Ver- schmutzungen (z.B. durch Seifenreste) festgestellt, so sind diese vor der erneuten Befüllung zu entfernen. Die Hygieneartikel werden vom AG zur Verfügung gestellt.
2.2 Allgemeine Vorgaben
2.2.1 Reinigungspläne, Häufigkeiten, Austausch von Arbeitsgängen Grundlage der UHR in den Objekten der FHH sind die jeweiligen Reinigungspläne zu den verschiedenen Objektarten. Die in den Reinigungsplänen festgesetzten Reinigungsarten und -häufigkeiten bilden die Kalkulationsgrundlage für den Reinigungsvertrag.
Die unter die UHR fallenden Leistungen sind während der Vertragsdauer jederzeit in der Weise vorzunehmen, dass ein einwandfreier Reinigungs- und Pflegezustand gegeben ist. Die Reinigung ist so zu organisieren und auszuführen, dass eine Grundreinigung bzw. er- gänzende Reinigungen nicht erforderlich werden. Sämtliche Pflege- und notwendige Grund- reinigungsmaßnahmen sind in die laufende UHR einzuplanen und entsprechend im Ange- botspreis zu kalkulieren.
Änderungen in der Häufigkeit oder der Austausch von Arbeitsgängen sind in Einzelfällen möglich, wenn die örtlichen Gegebenheiten, besondere Anforderungen oder die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik es erforderlich machen.
Soweit einzelne Arbeiten im Reinigungsplan nicht besonders aufgeführt sind, richten sich Umfang und Häufigkeiten nach den o.g. Anforderungen an einen einwandfreien Reinigungs- und Pflegezustand. Eine Reduzierung von Häufigkeiten in Hygiene- und Sanitärbereichen ist nicht gestattet.
Vor Übernahme des Objektes muss der AN dem AG eine Übersicht vorlegen, aus der ein- deutig hervorgeht, an welchem Wochentag welcher Raum/Bereich gereinigt wird.
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2.2.2 Reinigungszeiten Die in den Ergänzenden Regelungen definierten Reinigungszeiten sind zwingend einzuhal- ten. Individuelle Absprachen mit dem Bedarfsträger, Ansprechpartner und den Nutzern vor Ort sind möglich. Es entsteht allerdings kein Rechtsanspruch auf mündliche Absprachen.
2.2.3 Durchführung der Reinigung/Sonstige Arbeiten Alle im Reinigungsplan genannten Räume sind unter Wegrücken der beweglichen Einrich- tungsgegenstände (Tische, Stühle, Schreibtischrollcontainer usw.), mit Ausnahme schwer zu bewegender Gegenstände wie Schreibtische, Schränke und größere Regale, zu reinigen. Ansonsten sind nur freie Ober- und Bodenflächen zu reinigen.
In den Unterrichtsräumen der Schulen (ab Klasse 3) und Hochschulen sind die Stühle auf die Tische zu stellen. Die Tische dürfen durch das Hochstellen nicht verschmutzt werden. Soweit die Schüler bzw. Studenten die Stühle hochstellen, übernimmt der AN das Herunterstellen der Stühle.
Der Abfall/Müll wird in der Regel nach Papier und Restmüll getrennt gesammelt. Zur UHR gehört die Verbringung und Entsorgung der Fraktionen entsprechend der Reinigungshäufig- keit in den jeweiligen Entsorgungsstützpunkten. Abweichungen werden in den Ergänzenden Regelungen aufgeführt.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sind Fenster und Türen in den von der UHR be- troffenen Bereichen zu schließen bzw. zu verschließen. Es dürfen nur Haustür- und Reini- gungsraumschlüssel mit aus dem Objekt genommen werden. Alle anderen Objektschlüssel sind im Reinigungsraum in einem dem Wert der Anlage entsprechenden Schlüsselschrank verschlossen zu verwahren. Die Anschaffung des Schlüsselschrankes obliegt dem AN.
2.2.4 Oberflächenreinigung Die Oberflächenreinigung ist im Vier-Farbsystem durchzuführen. Dabei gilt: Blau - für allgemeine Oberflächen Grün - für Oberflächen in Küchen bzw. Teeküchen Gelb - für Oberflächen im Sanitärbereich Rot - für Urinale und WC- Becken sowie keramische Wandfliesen im Spritzbereich.
Sofern Griffspuren oder andere Verschmutzungen auf verglasten Zwischentüren und/oder Glaselementen an den Vitrinen vorhanden sind, sind diese in Griffhöhe bis 1,80 m unabhän- gig von der jährlichen Glasreinigung im Rahmen der UHR zu entfernen.
2.2.5 Reinigung von Schmutzfangmatten und Sanitärbereichen Die Schmutzfangmatten in den Eingangsbereichen (Raumgruppe D, D1, D3) sind täglich so zu reinigen, dass stets eine optimale Schmutzaufnahme gewährleistet ist. Darüber hinaus müssen die Matten im Rahmen der UHR turnusmäßig (1 x pro Quartal) sprühextrahiert wer- den.
Die Sanitärbereiche (Raumgruppen C, C1, C2) sind turnusmäßig im Rahmen der UHR (halb- jährlich oder vierteljährlich) maschinell aufzuscheuern.
Die Leistungen sind nach Durchführung und Kontrolle auf der monatlichen Abnahmebe- scheinigung festzuhalten und durch die Hausverwaltung bzw. dem genannten Ansprechpart- ner zu quittieren.
2.2.6 Reinigung von Textil- und Holzbodenbelägen Die UHR der Textil-Bodenbeläge ist inklusive sofortiger Fleckentfernung (im Rahmen der vorgegebenen Reinigungshäufigkeit für Flecken bis zu einem Durchmesser von 5 cm) zu kalkulieren.
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Sofern Holzböden vorhanden sind, bevorzugt der AG grundsätzlich unversiegelnde Holz- und Parkettpflegesysteme (Wachs-/Öl-Wachs/Ölpflegesysteme). Sofern Reinigungs- und Pflegeanleitungen vorhanden sind, sind diese mit geeigneten Produkten, Reinigungs- sowie Pflegeverfahren umzusetzen.
Sind keine Vorgaben zur Pflege vorhanden, sind Pflegeprodukte, die ggf. zu Ausdünstungen und Beeinträchtigungen der Nutzer führen können, nicht erlaubt.
Die Pflegefilme sind im Rahmen der UHR regelmäßig nach Bedarf zu ergänzen bzw. wenn erforderlich, zu erneuern.
2.3 Vorarbeiter, Ansprechpartner, Objektleitung
2.3.1 Vorarbeiter/in Grundsätzlich sind freie Zeitanteile für Vorarbeitertätigkeiten nur für ausgewählte Objekte der FHH zu kalkulieren. Objektspezifische Angaben hierzu werden in den Ergänzenden Rege- lungen zum jeweiligen Objekt erfasst.
2.3.2 Ansprechpartner vor Ort, Objektleitung: Der AN benennt dem AG namentlich einen geeigneten Ansprechpartner vor Ort, der wäh- rend der Reinigungszeiten jederzeit zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner arbeitet eng mit dem AG bzw. der Hausverwaltung zusammen. Diese Funktion kann durch eine/n Vorarbeiter/in abgedeckt werden. Die Vorgaben für die Objektleitung sind im QM-Modell Hamburg geregelt. Grundsätzlich muss zu jedem Reinigungsvertrag eine Objektleitung benannt werden. Diese Person ist im jeweiligen Objekt regelmäßig vor Ort, nimmt Kontakt mit der Hausverwaltung auf und steht ebenfalls als Ansprechpartner zur Verfügung.
2.4 Aufmaß
Die Flächen werden an Ort und Stelle aufgemessen und werden nicht anhand von Bauplä- nen ermittelt. Ausgegangen wird von den Innenmaßen, es wird von Wand zu Wand gemes- sen.
Kleine Wandvorsprünge bzw. Aussparungen (z.B. Türschwellen, Heizkörpernischen) bis 0,10 m² Einzelgröße bleiben unberücksichtigt, d.h. sie verringern/vergrößern die Bodenfläche nicht. Die Grundflächen von Pfeilern und Säulen verringern die Bodenfläche ebenfalls nicht.
Die durch Einbauschränke bedeckten Bodenflächen werden nicht mitgerechnet, wenn die Schränke bis zur Zimmerdecke reichen. Die Angaben in m² sind jeweils auf 2 Stellen nach dem Komma nach kaufmännischen Regeln gerundet. Bei Treppen werden die Stufenhöhe und -tiefe mit der Treppenbreite und der Anzahl der Stufen multipliziert. Zu beachten ist die Abweichung in Schulen unter 2.10.5.
Dem AN wird bei Vertragsbeginn, sofern vorhanden, das Aufmaß mit Raumangaben zur Ver- fügung gestellt.
2.5 Kleine Instandsetzungen, Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen
Durch kleinere bauliche Instandsetzungen und Renovierungsarbeiten entstehende Ver- schmutzungen sind grundsätzlich im Rahmen der UHR zu beseitigen. Werden durch die Baumaßnahmen jedoch erhebliche zusätzliche Verschmutzungen verursacht, die einen deutlich erhöhten Reinigungsaufwand rechtfertigen, so hat der AN diesen Bedarf zeitnah und vor Beginn der zusätzlichen Tätigkeit bei dem AG anzuzeigen und mit ihm den Mehr- bedarf und die damit verbundenen Kosten verbindlich abzustimmen. Dabei sind jedoch durch die Baumaßnahme entstandene Flächenreduzierungen zu berücksichtigen.
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Die getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
2.6 Ferien, Wochenende, Feiertage
In Dienstgebäuden, Schulen und Hochschulen ist an Sonnabenden, Sonntagen und gesetz- lichen Feiertagen sowie in den Ferien grundsätzlich keine UHR durchzuführen. Hier kann es aber aufgrund moderner Nutzungskonzepte zu individuellen Abweichungen kommen. Diese Abweichungen werden in den Ergänzenden Regelungen festgelegt. Sofern in dieser Zeit Reinigungsarbeiten erforderlich sind, werden hierzu spätestens eine Woche vorher entspre- chende Absprachen zwischen dem AG und dem AN getroffen. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis der Angebotskonditionen.
In Hochschulen ist der erste Reinigungstag im Semester vom AG spätestens vier Wochen vorher bekannt zu geben.
Die Reinigung der Flächen in Dienstgebäuden und Hochschulen, die aufgrund von Wochen- feiertagen bei turnusmäßiger Reinigung entfallen würde, ist vor oder nach dem Feiertag oder nach Absprach mit dem Nutzer zu erbringen. Dies gilt nur für Flächen der Raumgruppen mit wöchentlicher Reinigung.
2.7 Reinigungs- und Beschichtungssystem
Grundsätzlich ist im Objekt ein Reinigungsverfahren einzusetzen, welches den Anforderun- gen dieser LB entspricht. Mit den Nutzern ist abzustimmen, wie das System vor Ort am bes- ten umgesetzt werden kann.
Für Objekte, in denen Beschichtungssysteme vorhanden sind und diese fortgeführt werden sollen, sind in einem Konzept des AN Angaben zum Erhalt und zur Pflege der Beschichtung im Rahmen der UHR zu machen. Insbesondere sind die zum Einsatz kommenden kompatib- len Produkte zu benennen und die notwendigen Techniken und Verfahren zu beschreiben.
Der AG kann in Teilbereichen oder im gesamten Objekt die Entfernung der Beschichtung zu Lasten des AN verlangen, sofern durch das nicht fachgerechte Pflegen der Beschichtung diese den Schutz der Bodenbeläge vor mechanischen und/oder chemischen Einwirkungen (Substanzwerterhaltung) nicht mehr dauerhaft gewährleistet. Der AN haftet in diesen Fällen gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen (BVB Rei- nigungsdienstleistungen).
Ist keine Beschichtung im Objekt vorhanden und soll eine Beschichtung neu aufgebracht und im Rahmen der UHR gepflegt werden, sind folgende Hinweise zu beachten: Die Beschich- tung darf zu keiner Gesundheitsschädigung oder Belastung der Umwelt führen; die BVB Reinigungsdienstleistungen gilt entsprechend. Außerdem darf es in Folge von Grundreini- gungs- und Beschichtungsarbeiten nicht zu Materialschädigungen (z.B. Verfärbungen des Bodenbelages) kommen. In diesen Fällen behält sich der AG Schadensersatzansprüche gegen den AN vor.
Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt den AN nicht, ohne Einverständnis des AG die Beschichtung zu entfernen. Der AG kann aber in Teilbereichen oder im gesam- ten Objekt die fachgerechte Entfernung der Beschichtung zu Lasten des AN verlangen, so- fern beispielsweise die Beschichtung den Schutz der Bodenbeläge vor mechanischen und/oder chemi- schen Einwirkungen (Substanzwerterhaltung) nicht mehr dauerhaft gewährleistet o- der das nicht fachgerechte Aufbringen der Beschichtung zur Kündigung geführt hat oder die Beschichtung ohne Einverständnis des AG vom AN aufgebracht wurde
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2.8 Reinigung in Laboren
In Labor- oder Messräumen wird u.a. mit gefährlichen, chemischen Substanzen oder techni- schen Versuchen gearbeitet. Aus Sicherheitsgründen werden folgende Anforderungen an das eingesetzte Reinigungspersonal gestellt: fester und zuverlässiger Mitarbeiterstamm; Mitarbeiterwechsel in diesen Bereichen sind zu vermeiden; für die Urlaubs- und Krankheitsvertretungen muss entsprechend ausgebilde- tes/eingewiesenes Reinigungspersonal vorgehalten werden; das eingesetzte Reinigungspersonal muss zwingend die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen, um in der Lage zu sein, schriftliche Nachrichten zu lesen und entsprechende Anweisungen umzusetzen.
Der AG behält sich vor, den Einsatz einzelner Reinigungskräfte zu untersagen, sofern sie aus seiner Sicht nicht die oben beschriebenen Anforderungen erfüllen.
Zu beachten sind die Sicherheitsvorschriften zur Laborreinigung. Darüber hinaus sind die individuellen Vorschriften und Verhaltensweisen bei der Reinigung von Labor- und Mess- räumen sind zwingend einzuhalten. Die Arbeitszeiten sind zwischen AG und AN individuell abzusprechen und ggf. anzupassen.
2.9 Rahmenbedingungen für die UHR
Zu den Rahmenbedingungen zählen die Unterbringungsmöglichkeiten und Materialien, die für die UHR notwendig sind.
Alle Materialien wie z.B. Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel die für eine ord- nungsgemäße Erfüllung des Reinigungsauftrages erforderlich werden, sind vom AN bereit- zustellen und im Angebot entsprechend einzukalkulieren. Nach beendeter Arbeit sind alle Materialien wieder fortzuräumen und nicht frei zugänglich aufzubewahren. Alle Einrichtungs- gegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.
Die zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen und Reinigungsmittel sind mit Blick auf einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen auszuwählen. Die geltenden Sicherheitsvorschriften sind zwingend zu beachten.
2.9.1 Abstellräume Soweit der AG im Objekt vorhandene Abstellräume für Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel zur Verfügung stellen kann, werden diese unentgeltlich überlassen.
2.9.2 Strom, Wasser, Waschmaschinen Das zur Vertragserfüllung notwendige Wasser und die elektrische Energie werden unent- geltlich zur Verfügung gestellt. Es ist stets auf sparsamen Verbrauch zu achten.
Soweit der Anschluss einer Waschmaschine im Objekt möglich ist, kann der AN eine Waschmaschine für die Wäsche der im Objekt benötigten Wischbezüge und anderen Reini- gungstextilien einsetzen. Bei der Auswahl der Waschmaschine ist darauf zu achten, dass diese - entsprechend der zu reinigenden Flächen - über ausreichende Kapazitäten verfügt, die anfallenden Reinigungstextilien zu waschen. Dabei ist auf einen sparsamen Verbrauch von Energie und Wasser zu achten. Den Anschluss für Strom, Wasserzulauf/-ablauf stellt der AG bereit. Die Anschaffungs- und Reparaturkosten für die Maschine gehen zu Lasten des AN. Reparaturen sind innerhalb von 48 Stunden durchzuführen bzw. alternative Maß- nahmen zur Sicherstellung der Versorgung mit Reinigungstextilien zu ergreifen, wenn sich der technische Support vom AN unverschuldet verzögert.
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Es ist zwingend ein für den gewerblichen Bereich geeignetes Gerät (kein Haushaltsgerät) zu verwenden. Die Waschmaschine muss die Anforderungen der 9. VO zum ProdSG (Maschi- nen-VO) erfüllen.
Soll keine Waschmaschine im Objekt aufgestellt werden, so ist ein Wechselservice für Wischbezüge und Reinigungstextilien einzurichten.
In jedem Fall ist zu beachten, dass es nicht zu Geruchsbelästigungen, unansehnlichen Sta- peln von verschmutzten Wischbezügen und anderer Reinigungstextilien, Einschränkungen des Unterhaltsreinigungsbetriebs oder Ähnlichem kommt.
Die jeweils zutreffenden Informationen zur Anschlussart und Häufigkeit des Wechselservice stehen in den Ergänzenden Regelungen.
2.9.3 Reinigungsmaschinen und –geräte Die vom AN gestellten und gemäß Reinigungskonzept eingesetzten Reinigungsgeräte und -maschinen müssen nach den einschlägigen technischen Vorschriften gekennzeichnet und im dort vorgeschriebenen Turnus auf Kosten des AN überprüft und gewartet werden.
Vor dem Einsatz von Reinigungsautomaten ist die Eignung unter Berücksichtigung von Bodenbelagseigenschaften und Unterkonstruktionen zu prüfen. Für Schäden - insbesonde- re am Fußboden - die dem Einsatz des Reinigungsautomaten zuzuschreiben sind, haftet der AN.
Staub- und Bürstsauger müssen mindestens mit einem Dreifachfiltersystem bzw. Hepa- Filter ausgestattet sein.
2.9.4 Reinigungs- und Pflegemittel, Gesundheitsschutz Der AN stellt die Reinigungs- und Pflegemittel. Es dürfen nur die im Angebot angegebenen Reinigungs- und Pflegemittel verwendet werden. Änderungen hinsichtlich der im Angebot angegebenen Reinigungs- und Pflegemittel sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
Der AN ist verpflichtet Reinigungs- und Pflegemittel zu verwenden, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen und Einrichtungsgegenstände ausschließen. Für die Fußbo- denpflege sind nur rutschhemmende Pflegemittel zu verwenden.
Die vom AN für die UHR einzubringenden Reinigungs- und Pflegemittel dürfen zu keiner Gesundheitsgefährdung, -schädigung oder Belastung der Umwelt führen und deren In- haltsstoffe müssen gemäß REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 registriert sein.
Es dürfen keine bzw. nur auf Anforderung Reinigungs- und Pflegemittel zur Anwendung kommen, die gemäß CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) als sehr giftig (GHS06), gesundheitsgefährlich (GHS08), oder umweltgefährlich (GHS09) eingestuft wurden und/oder in Gebinden aus Polyvinylchlorid (PVC) geliefert werden.
Hinweis: Es dürfen insbesondere keine Reinigungs- und Pflegemittel zum Einsatz kommen, die Alkylphenolethoxylate (APEO) Ethylendiamintetraessigsäure (EDTA) chlororganische und chlorabspaltende Verbindungen Thioharnstoff Salpetersäure Benzol, Toluol, Xylol Nitriloessigsäure (NTA)
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Nitromoschus- oder polyzyklische Moschusverbindungen (Herstellungsbestandteile aus Produktzusätzen > 0,001%) enthalten.
Flusssäure darf nur in Ausnahmefällen zur Reinigung, insbesondere von Außenglasflä- chen, verwendet werden. Der Einsatz ist nur in Absprache und nach Zustimmung des AG gestattet.
Der AG behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Mittel aufgrund der zuvor genannten nicht erlaubten Gesundheits-, Umwelt oder Material- schädigung jederzeit schriftlich zu untersagen.
2.9.5 Einhaltung der Vorschriften Der AG behält sich vor die Einhaltung der o.g. Vorschriften vor Ort zu überprüfen. Ein Ver- stoß stellt eine Verletzung der vertraglichen Pflichten dar.
2.9.6 Sicherheitsdatenblätter / Betriebsanweisungen Der AN ist verpflichtet, die eingesetzten Reinigungsmittel nach den Vorgaben der gültigen gesetzlichen Regelungen zu beschriften und alle Vorgaben zu beachten.
Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, seine internen Betriebsanweisungen objektspezi- fisch anzupassen, diese zusammen mit den Sicherheitsdatenblättern der eingesetzten Mit- tel an der Arbeitsstelle in geeigneter Weise bekanntzugeben und anhand dieser Informati- onen die Unterweisungen der Mitarbeiter durchzuführen.
Auf Anforderung sind die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Mittel dem AG vorzule- gen.
2.9.7 Flächendesinfektion Eine Flächendesinfektion bzw. der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist im Rahmen der UHR nicht vorzusehen.
Ist in besonderen Ausnahmefällen (z.B. bei akuten Hepatitis –A Fällen) eine Desinfektion unumgänglich, darf diese ausschließlich auf Anweisung des zuständigen Gesundheitsamtes bzw. der Hausverwaltung erfolgen. Die Desinfektionsmittel müssen gemäß Verordnung über Biozidprodukte (EU) Nr. 528/2012 genehmigt und in der jeweils gültigen Liste der Deut- schen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) eingetragen sein. Einsatzbe- reich(e), Produkt(e), Dosierung sowie die Dauer der Anwendung werden vom AG in einem Leistungsverzeichnis vorgegeben. Folgende Vorgehensweisen sind möglich: Für die Dienstleistung ist vom AN ein extra Angebot zu erstellen. Bei Bereitstellung des Desinfektionsmittels durch den AG ist der zusätzliche Aufwand entsprechend den Bedingungen des Angebotes zuzüglich der tariflichen Zuschläge (auf Basis des o.g. Leistungsverzeichnisses) zu vergüten. Die im Objekt eingesetzten Reinigungskräfte sind vom AN entsprechend zu unterweisen.
2.10 Reinigung in Schulen
2.10.1 GBS/GTS Schulen GBS- (Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen) und GTS- (Ganztagsschule) Schu- len sind Grundschulen, die i.d.R. von 6 - 18 Uhr genutzt werden.
2.10.2 Sporthallen Für Sporthallen wird die Zahl der Reinigungstage während der Schulferien rechtzeitig vor Ferienbeginn vom AG festgelegt, wobei eine Reinigung während der Ferienzeit nur maxi- mal an jedem zweiten Tage erfolgen soll.
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In Regionalsporthallen muss auf Anforderung des AG auch samstags gereinigt werden. Der Bedarf ist dem AN spätestens zwei Wochen vorher anzuzeigen.
2.10.3 Ergänzende Reinigungen In Schulen sind auf Anforderung des AGs in der Regel vor Beginn des neuen Schuljahres ergänzende Reinigungen durchzuführen. Der Leistungsumfang und der Zeitaufwand sind vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren.
2.10.4 Vorleistungen in Schulen mit konsequenter 2 Tage Reinigung In den Vorschulklassen, in den Klassenstufen 1 und 2 sowie Sonderschulen und Hortein- richtungen ist der AN verpflichtet die Stühle hoch und herunter zu stellen. In den Schulen sind von den Schülern ab der dritten Jahrgangsstufe verschiedene Vorleis- tungen zu erbringen. Diese umfassen folgende Arbeiten:
in den Klassenräumen: Stühle hochstellen Vorkehren/Fegen der Klassenräume (Beseitigung des Grobschmutzes) an Tagen ohne Reinigung: Leeren der Abfallbehälter
Soweit die Schüler die Stühle hochstellen, stellt der AN die Stühle herunter. Sofern die Vorleistungen in einem Raum nicht erbracht wurden ist dies vom AN zu doku- mentieren und der Hausverwaltung mitzuteilen. An diesem Tag sind nur die Reinigungsar- beiten in dem Raum durchzuführen, die auch ohne die erbrachten Vorleistungen möglich und laut Reinigungsplan vorgegeben sind (z.B. Reinigung der Oberflächen etc.).
2.10.5 Besonderheit des Treppenaufmaßes in Schulen Das Treppenaufmaß in Schulen berücksichtigt nur die Auftrittflächen. Die Stufenhöhen (senkrechte Flächen) sind aber entsprechend der Reinigungshäufigkeit mit zu reinigen. Dies ist für die Kalkulation zu berücksichtigen.
2.10.6 Besonderheit vor und nach den Ferien Am letzten Schultag vor den Sommerferien sind alle im Objekt vorhandenen Müllbehälter zu leeren. In den Schulen ist der erste Reinigungstag nach den Sommerferien der letzte Ferientag (Staubtag). Nach allen anderen Schulferien entspricht der Schulbeginn dem Reinigungs- beginn.
3 Glas- und Fensterrahmenreinigung
3.1 Allgemeines
Glas- und Fensterrahmenreinigung im Sinne dieser Vertragsbedingungen ist die Reinigung der Fenster und sonstiger Lichtdurchlässe einschließlich der Innenrahmen. Maßgebend sind die Inhalte dieser LB und die Ergänzenden Regelungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Reinigungsarbeiten die geltenden Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft Hamburg einzuhalten sind.
3.2 Aufmaß
Die in den Angebotsunterlagen angegebenen Flächen sind wie folgt gemessen:
Zur Ermittlung der Glasflächen wird die lichte Bauweite (von Putzkante zu Putzkante) ge- messen. Diese wird dann um eine senkrechte und eine waagerechte Seite des Fensterrah- mens verringert. Etwaige Fenstersprossen werden übermessen.
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Sofern bei Fenstern keine Putzkanten vorhanden sind, wird dem reinen Glasaufmaß ein- schließlich Sprossen eine senkrechte und eine waagerechte Fensterrahmenbreite zugerech- net. Die ermittelte Fläche gilt auch für die Reinigung der Fensterrahmen als Abrechnungs- grundlage.
Doppelfenster sind in der Gesamtfläche zweifach berücksichtigt; Verbundfenster nur einfach.
Im Rahmen der Besichtigung ist auf die speziellen Erfordernisse der Glas- und Rahmenrei- nigung besonders zu achten.
3.3 Reinigungshäufigkeit
Folgende Reinigungshäufigkeiten gelten standardmäßig in den Objekten der FHH:
Außenglas 2 x jährlich Innenglas 2 x jährlich Rahmen (innen) 1 x jährlich Kuppeln 1 x jährlich Glasbausteine 1 x jährlich
Die Reinigungsintervalle sind so zu wählen, dass bei zweimal jährlicher Reinigung mindes- tens 5 Monate zwischen den Reinigungen vergehen.
Ist für die Reinigung eine abweichende Häufigkeit von z.B. 3 x jährlich vorgesehen, so müs- sen die einzelnen Reinigungsintervalle mindestens 3 Monate betragen. Abweichungen von dieser Leistungsbeschreibung ergeben sich aus den Ergänzenden Regelungen und dem Angebotsvordruck/Preisblatt.
3.4 Auftragsdurchführung
Die Termine für die Durchführung der Reinigungsarbeiten sind mindestens eine Woche vor Beginn mit der Hausverwaltung abzusprechen.
Der AN und seine Beauftragten sind verpflichtet, sofern eine Person der Hausverwaltung vor Ort ist, sich beim Betreten und Verlassen des Objektes bei der Hausverwaltung zu melden.
Vor Beginn der Arbeiten sind die Fensterbänke, Heizkörper u.a. in geeigneter Weise gegen Beschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Die Glasflächen sind so zu reinigen, dass sie nach der Reinigung sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sind. Die Fensterrahmen sind grundsätzlich nur von innen, und zwar mit einer geeigneten Lösung, zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Zur Fensterrahmenreinigung gehören auch die Dicht- und Anschlagflächen. Diese sind bei geöffnetem Fenster gründlich auszu- bürsten und zu säubern. Fensterklappen/Oberlichter sind, je nach Ausführung, soweit zu öffnen bzw. auszuhängen, dass eine ordnungsgemäße Ausführung erfolgen kann. Der Auf- wand dafür ist entsprechend einzukalkulieren. Die Rahmenreinigung darf nur im Zusammen- hang mit einer turnusmäßigen Glasreinigung durchgeführt werden.
Nach beendeter Reinigung ist das abgelaufene Schmutzwasser auf Rahmen und Fenster- bänken zu entfernen, bei der Arbeit verursachte Verunreinigungen sind zu beseitigen und Fenster und Türen zu verschließen. Die Entfernung ggf. nicht beseitigter Verschmutzungen erfolgt zu Lasten des AN.
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Finanzbehörde Hamburg Technisches Leistungsverzeichnis
Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach beendeter Arbeit wieder fortzuräumen. Alle Einrichtungs- und sonstigen Gegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen, ab- genommene Scheibengardinen wieder anzubringen.
Fenster, die nicht frei und/oder zugänglich sind und dadurch nicht gereinigt werden können, sind schriftlich zu dokumentieren (mit Angabe der Etage/der Raumnummer). Die Dokumenta- tion ist der Hausverwaltung nach Beendigung der Reinigungsarbeiten am jeweiligen Tag vorzulegen, sodass u.U. eine Nacharbeitung an einem der folgenden Arbeitstage erfolgen kann. Sofern eine Dokumentation vorgelegt wurde und kein weiterer geplanter Arbeitstag im Objekt besteht, kann der AN bei Beauftragung der Nachreinigung die Kosten einer außer- planmäßigen Anreise in Rechnung stellen oder die nicht gereinigten Glasflächen werden vom Auftragsvolumen abgezogen.
Die Leistungsabnahme ist mit dem jeweiligen Hausmeister abzustimmen. Die festgestellten Mängel sind binnen einer Frist von fünf Werktagen zu beheben (Behebungsfrist).
3.5 Beschädigte Scheiben
Schlecht verkittete oder gesprungene Fensterscheiben sind vor Beginn der Reinigung vom AN oder von der Hausverwaltung selbst anzuzeigen und nur mit ihrer schriftlichen Zustim- mung zu reinigen. Entsprechendes gilt für die Rahmenreinigung.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025
Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.
Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).
In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.
- Vergabeunterlagen
1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.
1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.
1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.
- Schutz des Wettbewerbs
2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.
- Angebote
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.
Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.
3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.
3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.
3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.
3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.
3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.
3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.
3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.
3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.
3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.
- Nebenangebote
4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.
4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)
4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.
-
Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.
-
Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.
6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).
6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.
6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.
- Eignung
7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.
Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.
7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.
Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.
7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Losentscheid
Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.
Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.
- Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen
Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:
9.1 Das Angebot darf nur enthalten
- die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
- sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.
Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.
- Verhandlungsvergabe
Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen
Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).
- Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)
1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).
1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.
- Änderungen der Leistung (zu § 2)
2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.
2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.
2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.
- Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)
3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.
3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
- Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)
4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.
4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.
4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.
4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.
4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.
4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.
4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.
4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Pflichtverletzungen (zu § 7)
Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.
- Kündigung und Rücktritt (zu § 8)
6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.
6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.
- Vertragsstrafe (zu § 11)
7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.
7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.
7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.
- Güteprüfung (zu § 12)
8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.
8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern
- entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
- oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.
8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.
- Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.
9.2 Die Leistung gilt als abgenommen
- bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
- bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.
9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über
- bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
- bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
- Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
- Rechnung (zu § 15)
11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.
11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.
11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.
11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.
- Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.
12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch
- bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
- bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.
12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Sicherheitsleistung (zu § 18)
13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.
13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.
13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.
- Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.
14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.
14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
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Finanzbehörde Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Beschaffung und Strategischer Einkauf
Freie und Hansestadt Hamburg
Besondere Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen
Gebäude-, Glas- und Fensterrahmenreinigung in den von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzten Gebäuden (BVB Reinigungsdienstleistungen1)
- Ausgabe 2019 -
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbedingungen ........................................................................................................ 3 1.1 Allgemeine Vertragsbedingungen ............................................................................... 3
1.2 QM-Modell Hamburg .................................................................................................. 3
1.3 Recht.......................................................................................................................... 3
1.4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) ........................................................... 3
1.5 Datenschutz ............................................................................................................... 3
1.6 Insolvenzverfahren ..................................................................................................... 4
1.7 Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn ................................................................ 4
2 Anforderungen an das Personal ........................................................................................ 4 2.1 Zuverlässigkeit und Eignung ...................................................................................... 4
2.2 Konkurrierende Weisungsbefugnis ............................................................................. 5
2.3 Einsatz sicherheitsüberprüften Personals ................................................................... 5
2.4 Geringfügige Beschäftigung ....................................................................................... 5
2.5 Beschäftigungsverbot, Sanktionen ............................................................................. 6
2.6 Leiharbeitnehmer ....................................................................................................... 6
2.7 Nachunternehmereinsatz ........................................................................................... 6
3 Verhalten im Objekt ........................................................................................................... 6 3.1 Gesundheitsschutz ..................................................................................................... 6
3.2 Fundstücke ................................................................................................................ 7
3.3 Mitteilungspflicht über Schäden/Mängel ..................................................................... 7
3.4 Nutzung technischer Geräte ....................................................................................... 7
1 Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird in den BVB Reinigungsdienstleistungen das generische Masku- lin verwendet. Die weibliche Form ist der männlichen Form gleichgestellt.
Version 2016/02
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3.5 Hausverbot ................................................................................................................. 7
4 Vertragsänderungen, Anpassung des Vertrags ................................................................. 7 4.1 Preisanpassungen...................................................................................................... 7
4.2 Änderung der täglichen Reinigungsfläche .................................................................. 8
5 Haftung ............................................................................................................................. 8 5.1 Gesetzliche Regelungen ............................................................................................ 8
5.2 Umfang, Ausschluss ................................................................................................... 8
5.2.1 Personen-, Sach- und Vermögensschäden ......................................................... 8 5.2.2 Vorsatz, Fahrlässigkeit ........................................................................................ 8 5.3 Versicherung .............................................................................................................. 9
6 Abnahme und Rechnung ................................................................................................... 9 6.1 Abnahme .................................................................................................................... 9
6.2 Arbeitsstundenbücher ................................................................................................ 9
6.3 Rechnungen ............................................................................................................. 10
6.4 Abtretung und Aufrechnung ...................................................................................... 10
6.5 Erfüllungsmängel ..................................................................................................... 10
6.5.1 Mangelhafte Leistung: ....................................................................................... 10 6.5.2 Nicht-/Teilleistung .............................................................................................. 11 6.5.3 Nachweismöglichkeit ......................................................................................... 11 6.5.4 Weitergehende Ansprüche ................................................................................ 11 6.5.5 Ausfallzeiten ...................................................................................................... 11 7 Kündigung ....................................................................................................................... 11 7.1 Ordentliche Kündigung ............................................................................................. 11
7.2 Außerordentliche Kündigung .................................................................................... 11
7.3 Fristlose Kündigung .................................................................................................. 11
7.4 Räumung, Abnahme- und Übergabeprotokoll........................................................... 12
7.4.1 Räumung .......................................................................................................... 12 7.4.2 Abnahme, Mängelbeseitigung ........................................................................... 12 7.4.3 Übernahme ....................................................................................................... 13 8 Überprüfung der Vorgaben .............................................................................................. 13 9 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen ..................................................................... 13 10 Änderung der Vertragsbedingungen ................................................................................ 13
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1 Vertragsbedingungen
1.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) - jeweils in der gültigen Fassung - werden Vertragsbestandteil.
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) werden nicht Be- standteil des Vertrages. Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind in diesen BVB ge- nannt.
1.2 QM-Modell Hamburg
Das Qualitätsmanagement-Modell Hamburg (QM-Modell) ist Bestandteil eines jeden Reini- gungsvertrags. Der Auftragnehmer (AN) erkennt die darin enthaltene firmeninterne Qualitäts- sicherung, externe Qualitätsprüfung sowie die Bonus-Malus-Regelung an. Die Kosten der ex- ternen Qualitätsprüfung werden von der Bedarfsstelle getragen. Für Verträge, die vor dem 01.04.2004 geschlossen worden sind, sind die Kosten vom AN zu tragen.
1.3 Recht Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der BVB, des techni- schen Leistungsverzeichnis für die Gebäude-, Glas- und Fensterrahmenreinigung, des Quali- tätsmanagement Modells (QM-Modell Hamburg), der HmbZVB-VOL/B, der Aufforderung zur Angebotsabgabe einschl. der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen (VOL), die VOL/B und das BGB bzw. der übrigen allgemeinen Normen in dieser Reihenfolge - insbesondere im Falle einander widersprechender Regelungen - Anwendung.
Die in den BVB genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in der zum Zeit- punkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
1.4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) Dieser Vertrag unterliegt dem Geltungsbereich des HmbTG. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Sofern im Einzelfall die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Veröffentlichung gegeben sind, wird der Vertrag erst einen Monat nach seiner Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) kann binnen dieses Monats nach Veröf- fentlichung des Vertrags im Informationsregister vom Vertrag zurücktreten, wenn der FHH nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt wer- den, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Ham- burg unzumutbar ist.
1.5 Datenschutz Der AN ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das Sozial- geheimnis nach § 35 Sozialgesetzbuch (SGB I) und das Datengeheimnis nach § 5 Bundesda- tenschutzgesetz (BDSG), einzuhalten.
Der AN hat ferner die Pflicht, die mit der Erbringung der Leistungen beauftragten Personen gemäß § 35 SGB I und § 5 BDSG zu verpflichten.
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Der AN verpflichtet sich, den Auftrag sowie sämtliche ihm hierdurch zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Ge- schäftsangelegenheiten des Auftraggebers (AG) auch nach Beendigung des Vertrages ver- traulich zu behandeln. Der AN hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass solche Kenntnisse Dritten weder zugänglich gemacht noch sonst wie bekannt werden können.
Der AN hat durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen gemäß Anlage zu § 9 BDSG Vorsorge gegen unbefugte Systemeingriffe von außen zu treffen. Der AN hat weiter dafür Sor- ge zu tragen, dass seine Mitarbeiter und etwaige Dritte, deren er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient, ebenso Vorsorge gegen unbefugte Systemzugriffe von außen treffen.
Unterlagen und digitale Datenträger, die sich in den Diensträumen befinden, unterliegen allgemeinen und besonderen Datenschutzbestimmungen, die sich aus o.g. Gesetzen erge- ben. In diese Unterlagen darf kein Einblick genommen werden. Schränke, Schubladen usw. dürfen nicht unbefugt geöffnet werden. Über zufällig bekannt gewordene Sachverhalte und sensible Daten aus dienstlichen Vorgängen ist Verschwiegenheit zu wahren.
Der AN darf Arbeitskräfte, die gegen diese Pflichten verstoßen, nicht mehr in Objekten der FHH einsetzen.
Auf die entsprechenden Strafvorschriften der vorgenannten Gesetze wird verwiesen.
1.6 Insolvenzverfahren Dem AG ist unverzüglich Mitteilung zu machen, sobald über das Vermögen des AN das Insol- venzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wird.
1.7 Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn Die angebotenen Preise sind Festpreise.
Die Einzelpreise der Positionen sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu er- bringenden Leistungen des AN enthalten sind.
Der AN verpflichtet sich, die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzten Beschäftigten nicht unter den für sie jeweils geltenden gesetzlichen Mindestentgelt-Regelungen, nach der jeweils gültigen Rechtsgrundlage (AEntG und sonstigen bundes- oder landesgesetzlichen Mindest- lohnregelungen etc.), zu entlohnen. Auch erst während der Vertragslaufzeit eingeführte ge- setzliche Mindestentgelt-Regelungen sind vom AN einzuhalten.
Der AN verpflichtet sich, die Verpflichtung zur Einhaltung einer solchen gesetzlichen Mindes- tentgelt-Regelung auch an die von ihm eingesetzten Subunternehmer weiterzugeben und die- se Verpflichtung durchzusetzen.
2 Anforderungen an das Personal
2.1 Zuverlässigkeit und Eignung Der AN ist verpflichtet, nur geeignetes, fachkundiges und zuverlässiges Personal zu be- schäftigen. Der AN hat die Zuverlässigkeit und Eignung des von ihm eingesetzten Personals regelmäßig zu überprüfen.
Der AN verpflichtet sich, auf begründetes Verlangen des AG jede Arbeitskraft unverzüglich aus dem Objekt zu entfernen und kurzfristig gegen eine andere Arbeitskraft auszutauschen. Ein durch solch einen Mitarbeitertausch verursachter Mehraufwand geht zu Lasten des AN.
Der AN hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Reinigung durch Personalausfälle (bspw. infolge Krankheit, Urlaub usw.) nicht beeinträchtigt wird.
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Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern dürfen vom AN nur beschäftigt werden, wenn sie gültige Arbeitspapiere besitzen. Die Kenntnisse der deutschen Sprache müssen für die Erfüllung der Aufgaben ausreichen. Gleiches gilt für EU-Bürger, die als Arbeitskräfte in den Objekten der FHH eingesetzt werden sollen.
Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Objektes beauftragt sind, dürfen nicht mit in das Objekt genommen werden. Das gilt auch für Kinder.
2.2 Konkurrierende Weisungsbefugnis
Die arbeitsrechtliche Weisungsbefugnis des AN schließt nicht aus, dass die Hausverwaltung Anweisungen erteilt, die sich nur auf das Werk bzw. die Vertragserfüllung, jedoch nicht auf die einzelnen zur Herstellung des Werks erforderlichen Arbeitsverrichtungen beziehen.
2.3 Einsatz sicherheitsüberprüften Personals In einigen Objekten der FHH ist es aufgrund besonderer Sicherheitsanforderungen erforder- lich, dass der Einsatz der Reinigungskräfte und des Vertretungspersonals nur nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung, die keine Bedenken hinsichtlich einer Beschäftigung begründet, und/oder nach vorheriger Vorlage eines einwandfreien Führungszeugnisses (Auszug aus dem Bundeszentralregister) vom Bedarfsträger gestattet wird. Ein entsprechender Hinweis findet sich in diesen Fällen in den Ergänzenden Regelungen (ER) zum technischen Leis- tungsverzeichnis.
Ein Verstoß dagegen stellt einen wichtigen Grund dar, der den AG - nach vorheriger erfolg- loser Abmahnung unter Fristsetzung von einer Woche - zur fristlosen Kündigung des Vertra- ges berechtigt. Bei wiederholter Nichtbeachtung dieser Einsatzvoraussetzungen ist die o.g. Abmahnung entbehrlich.
2.4 Geringfügige Beschäftigung
Grundsätzlich ist in den Objekten der FHH auf den Einsatz von geringfügig Beschäftigten zu verzichten. Sofern gemäß den Ergänzenden Regelungen zur Leistungsbeschreibung der Einsatz von geringfügig Beschäftigten gestattet ist, darf die vorgegebene Quote nicht über- schritten werden. Dies gilt grundsätzlich auch bereits zu Beginn der Leistung. Eine Über- schreitung der o.g. Quote während der ersten drei Monate aus im Arbeitsmarkt liegenden Gründen sind dem AG mitzuteilen.
Überschreitet der AN die vorgegebene Quote an geringfügig Beschäftigten auch nach dieser Zeit, so hat er dies dem AG binnen drei Werktagen anzuzeigen. Für diesen Fall kann der AG den Rechnungsbetrag für die Zeit der Überschreitung nach eigenem Ermessen um bis zu 20 % kürzen.
Hat der AN die unverzügliche Meldung unterlassen, so kann der AG eine Vertragsstrafe von 20 % des Rechnungsbetrages für die Zeit der Überschreitung oder pauschal bis zu 15 % des Jahresauftragswertes (ohne Umsatzsteuer) erheben; das Recht, den Rechnungsbetrag ge- mäß vorstehendem Absatz zu kürzen, bleibt unberührt.
Kürzungsbeträge dürfen 5 % des Gesamtauftragswertes (48-facher Monatsauftragswert) nicht überschreiten.
Der Anspruch auf Vertragserfüllung und das Kündigungsrecht des AG bleiben unberührt.
Bei gelegentlichen geringfügigen Überschreitungen der Quote durch unvorhersehbaren Per- sonalausfall ist eine Meldung an den AG nicht erforderlich, wenn die Überschreitung nicht länger als drei Tage innerhalb eines Kalendermonats andauert.
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Wird die Überschreitung der Quote an geringfügig Beschäftigten durch Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung von regelmäßig im Objekt beschäftigten versicherungspflichtigen Kräften verursacht, so kann der AN die ausgefallenen versicherungspflichtigen Kräfte solange durch geringfügig Beschäftigte ersetzen, wie er aufgrund tariflicher oder gesetzlicher Bestimmun- gen für die ausgefallenen Kräfte Lohnfortzahlung leisten muss. In diesen Fällen kann die Meldung an den AG unterbleiben.
2.5 Beschäftigungsverbot, Sanktionen Hausverwalter oder Hausmeister, Betriebshelfer, deren Angehörige sowie andere mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen dürfen nicht als Mitarbeiter des AN in dem Objekt eingesetzt werden, das von dem betreffenden Hausverwalter, Hausmeister oder Be- triebshelfer betreut wird. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Ver- wandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Ge- schwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.
Im Falle der Nichteinhaltung kann der AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Rech- nungsbetrages für die Zeit der Beschäftigung erheben. Ist die Zeit der Beschäftigung nicht feststellbar, kann eine Vertragsstrafe pauschal in Höhe von bis zu 15 % des Jahresauf- tragswertes (ohne Umsatzsteuer) erhoben werden.
Kürzungsbeträge dürfen 5 % des Gesamtauftragswertes (48-facher Monatsauftragswert) nicht überschreiten.
2.6 Leiharbeitnehmer
Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist grundsätzlich unzulässig. In Ausnahmefällen kann der AG aber auf begründeten schriftlichen Antrag des AN für einen begrenzten Zeitraum den Einsatz von Leiharbeitnehmern gestatten.
2.7 Nachunternehmereinsatz Die Übertragung von Leistungen oder Teilleistungen auf Nachunternehmer bedarf der vorhe- rigen Zustimmung des AG.
Keiner Zustimmung bedarf es, wenn es sich um die Übertragung der Glasreinigungsarbeiten handelt und die Glasreinigung nur eine Teilleistung aus dem Vertrag darstellt und der Nachunternehmer ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb ist und der Bieter die beabsichtigte Übertragung bereits im Angebot mitteilt und den vor- gesehenen Nachunternehmer benennt.
In diesem Fall ist der Nachunternehmer jedoch namentlich bei der Finanzbehörde anzuzei- gen.
3 Verhalten im Objekt
3.1 Gesundheitsschutz
Arbeitskräfte, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gemäß Infektions- schutzgesetz (IfSG) erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
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Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung, sowie für Arbeitskräfte, in deren Haushalt nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf die vorgenannten Erkrankungen aufgetreten ist.
Ausscheider dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten.
3.2 Fundstücke Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die im Objekt gefunden werden, unverzüglich bei der Hausverwaltung abzugeben. Eine Mitnahme solcher Gegenstände durch den AN oder seine Erfüllungsgehilfen erfüllt den Straftatbestand des Diebstahls. Der AN weist seine Arbeitskräfte vor Beginn ihrer Tätigkeit im Objekt darauf hin.
3.3 Mitteilungspflicht über Schäden/Mängel Mängel und Schäden am Objekt und an den Einrichtungsgegenständen sind der Hausver- waltung unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden zu einer Gefährdung des Reinigungspersonals führen können, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festge- stellten Beanstandungen ausgeführt werden.
Die Haftung des AG wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bleibt unberührt.
3.4 Nutzung technischer Geräte Die Benutzung der Fernsprechanlagen, Faxgeräte, Kopierer etc. ist nur mit Zustimmung der Hausverwaltung gestattet.
3.5 Hausverbot Der AG ist berechtigt, Arbeitskräfte des AN des Objektes zu verweisen oder ihnen den Zutritt zu untersagen, wenn diese die Anforderungen an das Personal nicht erfüllen, insbesondere wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen oder diese gegen sonstige Regelungen des Vertrages verstoßen.
4 Vertragsänderungen, Anpassung des Vertrags
4.1 Preisanpassungen Die Angebotspreise basieren auf den Tariflöhnen des Gebäudereinigerhandwerks, die am letzten Tage der Angebotsfrist allgemeinverbindlich waren bzw. auf den gemäß Arbeitneh- merentsendegesetz (AEntG) festgelegten Mindestlöhnen.
Im Falle des Inkrafttretens eines neuen Lohn- und Rahmentarifvertrags sowie bei der Erhö- hung gesetzlicher Sozialaufwendungen kann der AN eine Erhöhung des Vertragspreises be- antragen.
Anträge, die später als 3 Monate nach Abschluss des Lohn- oder Rahmentarifvertrags oder nach Inkrafttreten der Änderung der gesetzlichen Sozialaufwendungen eingehen, finden nur vom 1. Tage des Eingangsmonats an Berücksichtigung.
Kommt eine Einigung über den neuen Preis nicht zustande, so kann jeder Vertragspartner gemäß den Regelungen dieser BVB ordentlich kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der vereinbarte Preis weiter. Das ordentliche Kündigungsrecht gilt in diesem Einzelfall auch für Neuverträge, die sich innerhalb der einjährigen Mindestlaufzeit befinden.
Anträge auf Preisänderungen können nur einmal jährlich gestellt werden, es sei denn, die Summe der Belastungsfaktoren (z.B. Erhöhung der Löhne, Erhöhung der gesetzl. Sozialauf- wendungen usw.) übersteigt 3 % des bisherigen tariflichen Stundenlohnes.
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Die Regelung findet sinngemäß Anwendung, wenn sich eine Ermäßigung der Löhne oder der gesetzlichen Sozialaufwendungen ergibt.
In Zeiträumen ohne allgemeinverbindlichen Tarifvertrag bzw. bei Kündigung des zuletzt gülti- gen Mindestlohntarifvertrags gelten bis zum Abschluss einer Übergangsregelung bzw. eines neuen (Mindest-) Lohntarifvertrags durch die Tarifvertragsparteien die Regelungen des zuletzt gültigen Tarifvertrags.
4.2 Änderung der täglichen Reinigungsfläche Vermindert oder erhöht sich die tägliche Reinigungsfläche um mindestens 2%, wird der Ta- gesgesamtpreis/Preis auf der Grundlage des ursprünglichen Angebots in Bezug auf den Stundenverrechnungssatz und die Leistungswerte neu ermittelt und seitens des AG eine Ver- tragsanpassung vorgenommen.
Erhöht sich die tägliche Reinigungsfläche gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen täg- lichen Reinigungsfläche um mehr als 30 %, wird der AG den Vertrag anpassen und die Neu- ausschreibung der Leistung veranlassen. Der Vertrag wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu den angepassten Konditionen weitergeführt.
5 Haftung
5.1 Gesetzliche Regelungen Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Best- immungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig ge- worden wäre.
5.2 Umfang, Ausschluss 5.2.1 Personen-, Sach- und Vermögensschäden Der AN hat für ausreichende Sicherungsvorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm und seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und Vermögens- schäden, die in Erfüllung und bei Gelegenheit der Erfüllung der vertraglichen Verbindlichkei- ten entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die an Fußböden oder den Bodenbelägen durch vom AN eingesetzte Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel entstehen.
Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN oder seinen Gehilfen ausgehändigten Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der gesamten Schließanlage.
Bei den Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände, zerbrochene Scheiben u.ä. werden auf Veranlassung des AG erneuert. Die entstehenden Kosten hat der AN zu tragen.
5.2.2 Vorsatz, Fahrlässigkeit Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der AG auf Schadensersatz, wenn die Voraus- setzungen des im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundes auch im Übrigen vorliegen. Bei ein- facher Fahrlässigkeit haftet der AG nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, de- ren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermög- licht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des AG jedoch begrenzt auf den Ersatz von Schä- den, die aus Sicht des AG bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsver- letzung vorhersehbar waren oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten vo- rausgesehen werden müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden sind in Bezug
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auf die im vorherigen Satz definierten Schäden nur soweit ersatzfähig, wie sie in dem Vertragsverhältnis typischerweise zu erwarten sind.
Der AN verpflichtet sich, den AG im Übrigen von Entschädigungsansprüchen einschließlich Regressansprüchen jeglicher Art (z.B. von Versicherungen) freizuhalten. Der AN hat den AG auch von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, freizuhalten.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des AG.
5.3 Versicherung Der AN verpflichtet sich, eine diese Haftung abdeckende Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe (je Schadensereignis) abzuschließen:
Personenschäden: 2.000.000 € Sachschäden: 1.000.000 € Vermögensschäden 100.000 €
6 Abnahme und Rechnung
6.1 Abnahme Die Hausverwaltung entscheidet, ob die Reinigung vorläufig als ordnungsgemäß ausgeführt abgenommen oder die Abnahme abgelehnt wird. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung trägt der AN.
Die endgültige Abnahme der Reinigungsleistung gilt als erfolgt, sofern im Rahmen der ex- ternen Qualitätsprüfung gemäß des QM-Modells keine Feststellungen gemacht werden, die dem entgegenstehen.
Die Hausverwaltung stellt monatlich nachträglich, spätestens bis zum 5. Werktag des Fol- gemonats, bei Glas- und Fensterrahmenreinigung nach jeder Reinigung sowie bei Sonder- arbeiten nach Abschluss der Arbeiten eine Bescheinigung über die Ausführung der geleiste- ten Arbeit aus.
6.2 Arbeitsstundenbücher Die Reinigungskräfte haben sich täglich in die im Objekt ausliegenden Arbeitsstundenbücher einzutragen. Die Eintragungen müssen den tatsächlichen Beginn und das tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit der betreffenden Reinigungskraft im Objekt ausweisen und von der betreffenden Reinigungskraft unterschrieben sein. Umkleide- und Pausenzeiten zählen im Verhältnis AG zu AN nicht zur Arbeitszeit.
Die Objektleitung hat ihre mindestens 14-tägige Anwesenheit ebenfalls im Arbeitsstunden- buch nachzuweisen. Es ist eindeutig zu kennzeichnen, dass es sich dabei nicht um eine gewerbsmäßig tätige Reinigungskraft handelt (vgl. auch QM-Modell Hamburg).
Alle Eintragungen sind durch die einzelnen im Objekt tätigen Arbeitskräfte des AN persönlich vorzunehmen. Ersatzweise Eintragungen durch Aufsichtspersonen sind unzulässig. Ände- rungen in den Eintragungen sind so vorzunehmen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt. Das Arbeitsstundenbuch ist eine Urkunde. Falscheintragungen können zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen. Eine Fälschung der Urkunde kann außerdem strafrechtli- che Konsequenzen haben.
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Die Arbeitsstundenbücher sind Eigentum des AG; sie dürfen durch den AN nicht aus dem Objekt entfernt werden. Über die Pflicht zur Eintragung hinaus hat der AN keine Verfü- gungsgewalt über die Bücher.
Im Einvernehmen mit dem AG oder wenn dies in den Ausschreibungsbedingungen vorge- schrieben ist, können Zeiterfassungsgeräte benutzt werden. Setzt der AN ersatzweise eige- ne Zeiterfassungsgeräte ein, muss jederzeit die Einsichtnahme in die Daten für den AG si- chergestellt sein. Der AG kann in diesem Fall auf das Führen der Arbeitsstundenbücher ver- zichten.
6.3 Rechnungen Rechnungen für die Unterhaltsreinigung (UHR) sind monatlich nachträglich, alle anderen Rechnungen nach Abschluss und Abnahme der Arbeiten in zweifacher Ausfertigung an den in den Ergänzenden Regelungen genannten Rechnungsempfänger zu senden.
Rechnungsgrundlage für die UHR ist der Tagesgesamtpreis sowie die tatsächlich geleiste- ten Reinigungstage. Hierauf wird die Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe berechnet. Der Tagesgesamtpreis enthält alle Kosten die sich aus der UHR gemäß Leistungsbeschreibung und Ergänzende Regelungen ergeben.
Für andere Reinigungsleistungen außerhalb der UHR (z.B. Glas- und Fensterrahmen) ist der jeweilige Festpreis oder die Stundenanzahl in Verbindung mit dem Stundenverrechnungs- satz zzgl. Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe maßgebend.
Der AN ist verpflichtet, für den Fall einer nachträglich festgestellten Überzahlung seiner Rechnung infolge von Rechenfehlern oder sonstigen Ursachen, den überzahlten Betrag in- nerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen.
Besondere Reinigungsarbeiten sind - sofern nichts anderes vereinbart wurde - auf der Basis des sich aus dem Angebot für die laufende UHR ergebenden Preises abzurechnen.
6.4 Abtretung und Aufrechnung Die Abtretung einer Forderung aus dem Vertrag durch den AN ist nur mit Zustimmung des AG zulässig.
Der AG ist berechtigt mit allen Gegenforderungen - auch aus anderen Rechtsverhältnissen - aufzurechnen.
6.5 Erfüllungsmängel So weit im Folgenden nichts Anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
6.5.1 Mangelhafte Leistung: Sind in der UHR während des Zeitraums der mangelhaften Leistungserbringung weniger als die im Angebot genannten Reinigungsstunden erbracht worden, wird grundsätzlich vermutet, dass die weniger erbrachten Reinigungsstunden der verminderten Reinigungsleistung ent- sprechen. Der AG ist in diesem Falle berechtigt, entsprechend der festgestellten Differenz den Rechnungsbetrag für den beanstandeten Zeitraum zu kürzen.
Soweit nicht weniger als die im Angebot genannten Reinigungsstunden erbracht worden sind oder im Einzelfall wenig wahrscheinlich ist, dass die mangelhafte Leistung allein auf die weniger erbrachten Reinigungsstunden zurückzuführen ist, ist der AG berechtigt, anstelle der vorstehenden Kürzung eine pauschale Kürzung von bis zu 15 % des Rechnungsbetra- ges, jedoch nicht höher als 5 % des Gesamtauftragswertes (48-facher Monatsauftragswert) für den beanstandeten Zeitraum vorzunehmen. Dies gilt auch bei mangelhafter Leistung in der Glas- und Fensterrahmenreinigung.
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6.5.2 Nicht-/Teilleistung Hat der AN Reinigungsleistungen überhaupt nicht oder in Teilbereichen nicht erbracht, kann der AG neben der entsprechenden Kürzung des Rechnungsbetrages zusätzlich eine Ver- tragsstrafe in Höhe von bis zu 25 % des Kürzungsbetrages verlangen. Der Kürzungsbetrag und die Vertragsstrafe dürfen 5 % des Gesamtauftragswertes (48-facher Monatsauftrags- wert) nicht überschreiten.
Soweit mit Rücksicht auf den Nutzungszweck die vertragsgemäße Erfüllung vorrangig ist, kann der AG anstelle oder neben einer Kürzung des Rechnungsbetrages die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes vom AN zu dessen Lasten durch eine zusätzliche Reini- gung auch außerhalb der regulären Reinigungszeit verlangen.
6.5.3 Nachweismöglichkeit Dem AN wird für die obigen Fälle der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertmin- derung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die angesetzte Pau- schale.
6.5.4 Weitergehende Ansprüche Sonstige, auch weitergehende Ansprüche des AG nach dem BGB sowie das Recht des AG zur fristlosen Kündigung nach Nr. 7.3 bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
6.5.5 Ausfallzeiten Wenn die Arbeiten zur UHR aus Gründen, die vom AG zu vertreten sind, nicht oder nicht voll- ständig ausgeführt werden können, ruht insoweit der Vertrag. In diesem Falle wird das zu zahlende Monatsentgelt für die Zeit des Arbeitsausfalles, der über 10 Arbeitstage hinausgeht, entsprechend gekürzt. Das Recht des ANs auf Kündigung gemäß § 643 BGB in Verbindung mit § 642 BGB bleibt unberührt.
7 Kündigung
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
7.1 Ordentliche Kündigung Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf des ers- ten Vertragsjahres zulässig.
7.2 Außerordentliche Kündigung Der AG kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen kündigen, wenn das Objekt vom AG - vorübergehend oder auf Dauer - nicht mehr genutzt wird oder nicht mehr genutzt werden soll.
Sollen nur Teile des Objektes nicht mehr genutzt werden, kann - und auf Verlangen des AN: muss - die Kündigung auf diese Teile beschränkt werden.
7.3 Fristlose Kündigung Der AG kann den Vertrag jederzeit fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbe- sondere wenn der AN
a) die übernommene Leistung nicht zu dem vom AG benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schrift- licher Mahnung nicht Abhilfe schafft,
b) in grober Weise mehrfach oder fortwährend seine Pflichten bezüglich der Überwa- chung der Zuverlässigkeit und Eignung des Personals verletzt,
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c) eine ihm untersagte Reinigungsart beibehält oder nicht zulässige Mittel verwendet,
d) die vereinbarte Quote an versicherungspflichtigen Arbeitskräften nicht einhält,
e) den Mitarbeitern seines Betriebes die tariflichen oder gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise vorenthält oder wenn er in sonstiger Weise gegen tarif- liche Bestimmungen oder Vorschriften der Sozialgesetzgebung oder des Betriebs- verfassungsgesetzes verstößt,
f) gegen die Bestimmung der Nr. 2.6 (Verbot von Leiharbeitsverhältnissen) verstößt oder wenn er solche Verstöße eines nach Nr. 2.7 anerkannten Nachunternehmers duldet,
g) im Angebot falsche Angaben gemacht oder falsche Erklärungen abgegeben hat oder sein im Rahmen der Angebotsabgabe eingereichtes Reinigungskonzept nicht umsetzt,
h) Falscheintragungen im Arbeitsstundenbuch vorgenommen hat,
i) einen Verstoß gegen ein ausgesprochenes Hausverbot begeht bzw. dies veranlasst oder duldet,
j) gegen die Bestimmungen von Nr. 1.5 (Datenschutz) verstößt,
k) gegen die Bestimmungen von Nr. 2.3 (Einsatz von sicherheitsüberprüftem Personal) verstößt,
l) seine Zahlungen einstellt oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird,
m) an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt ist oder war.
Bei einer fristlosen Kündigung ist der AG berechtigt, vom AN Ersatz des ihm hierdurch ent- standenen Schadens oder Mehraufwandes zu verlangen.
7.4 Räumung, Abnahme- und Übergabeprotokoll 7.4.1 Räumung Der AN hat bei Beendigung des Vertragsverhältnisses am Tag der letzten Reinigung sämtli- che von ihm eingesetzte Maschinen, Geräte und Materialien aus dem Objekt herauszuneh- men und die Abstellräume/Reinigungskammern sauber zu übergeben. Des Weiteren über- gibt er zu diesem Zeitpunkt sämtliche ihm überlassene Schlüssel an den AG.
7.4.2 Abnahme, Mängelbeseitigung
Nach Kündigung des Objekts erfolgt eine Vollprüfung (Mängeldokumentation) durch den AG. Der AG kann alternativ die Mängeldokumentation auch durch ein externes Unternehmen durchführen lassen.
Die Mängeldokumentation wird dem AN zur Beseitigung der Reinigungsmängel zur Verfügung gestellt. Die Übergabe der Mängeldokumentation soll vor dem oder spätestens zum Tag der Endabnahme erfolgen.
Die Endabnahme erfolgt im letzten Vertragsmonat, spätestens jedoch 10 Werktage vor dem Tag der letzten Reinigung. Über die Endabnahme wird ein Protokoll erstellt (Endabnahmepro- tokoll), das dem AN übergeben wird.
Vorhandene Mängel hat der AN spätestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu beseitigen. Die Mängelbeseitigung wird am Ende der Vertragslaufzeit durch eine gemeinsame Begehung des AG mit dem alten AN anhand der Mängeldokumentation festgestellt. Sofern es gewünscht ist kann auch der neue AN zur Begehung hinzugezogen werden.
Das Endabnahmeprotokoll wird um diese Feststellungen ergänzt. Unterblieb die Mängelbesei- tigung, dann trägt der AN die Kosten für die Ersatzvornahme durch Dritte. Der Bedarfsträger holt zu den verbliebenen Mängeln ein Angebot ein, welches für die laufende Nummer der
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Mängeldokumentation, einen m² Preis für jeden betroffenen Raum und eine Auflistung der Leistungen enthält.
Das Endabnahmeprotokoll wird dem neuen AN als vorläufige Zustandsbeschreibung des Ob- jektes ausgehändigt.
7.4.3 Übernahme Äußert der neue AN innerhalb von 2 Wochen nach Übernahme des Objekts schriftlich keine fachlich begründeten keine Einwände, gilt das Endabnahmeprotokoll als akzeptiert (=Übergabeprotokoll). Aus den Einwänden können keine Forderungen (z.B. nach einer er- gänzenden Reinigung auf Kosten des AG) hergeleitet werden.
8 Überprüfung der Vorgaben
Der AG hat das Recht, jederzeit die Einhaltung der unter Pkt. 1.7, 2.4 und 2.6 aufgeführten Bedingungen zu überprüfen.
Zu diesem Zweck erklärt sich der AN damit einverstanden, dass der AG auch durch Ein- sichtnahme in die beim AN geführten Unterlagen, soweit sie hierüber Auskunft geben kön- nen, die Einhaltung überprüft oder überprüfen lässt.
Eine Überprüfung durch externe Institutionen oder Personen, die nicht dem öffentlichen Dienst der FHH angehören, bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem AN.
9 Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Best- immungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthal- tenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt, wenn sich eine Vertragslücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Vertragsparteien, auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließen- den nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt schon bei Vertragsschluss von ihnen bedacht worden wäre.
10 Änderung der Vertragsbedingungen
Der AG ist jederzeit berechtigt, die BVB Reinigungsdienstleistungen mit einer angemesse- nen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der AN erhält vor Inkrafttreten die Mög- lichkeit der Einsichtnahme in die neuen BVB Reinigungsdienstleistungen. Er hat innerhalb eines Monats die Gelegenheit zur Stellungnahme zu der geänderten Fassung.
Die Änderung der BVB gilt als genehmigt, wenn der AN ihr nicht schriftlich innerhalb der o.g. Frist widerspricht. Die geänderte Fassung der BVB wird dann Bestandteil der weiteren Ver- tragsbeziehung.
Kann auf die Stellungname des AN hin keine Einigung zwischen den Vertragsparteien erzielt werden, so wird der Vertrag bis zur fristgerechten Kündigung zu den bis dahin geltenden Bedingungen fortgesetzt.
Sind Änderungen und Ergänzungen aus zwingenden rechtlichen Gründen für den AG uner- lässlich, entfällt die Ankündigungspflicht und das Recht zur Stellungnahme.
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Der AG informiert den AN in diesen Fällen und stellt die geänderten Unterlagen schnellst- möglich zur Verfügung. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund solch zwingender Gründe vorgenommen werden, begründen keine Schadenersatzansprüche.
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Finanzbehörde Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Beschaffung und Strategischer Einkauf
Freie und Hansestadt Hamburg
Regelungen zur Prüfung und Wertung von Angeboten
für die Vergabe von
Glas- und Gebäudereinigungsleistungen1
-Ausgabe 2023-
Inhalt
-
Wertung der Angebote ....................................................................................................2
-
Formale Prüfung..............................................................................................................2
-
Überprüfung der Bietereignung .......................................................................................2
3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ........................................................2
3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit .....................................................3
3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ..........................................................3
-
Prüfung der Angemessenheit der Preise .........................................................................4
-
Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes ......................................................................4
5.1 Unterhaltsreinigung ..................................................................................................5
5.1.1 Preis ..................................................................................................................5
5.1.2 Bewertung des Reinigungskonzepts .................................................................5
5.2 Glasreinigung ...........................................................................................................6
5.3 Gesamtvergabe von Glas- und Gebäudereinigungsleistungen .................................7
1 Diese Regelungen gelten für Vergaben von Glas- und Gebäudereinigungsleistungen, deren geschätzter Auf- tragswert (ohne USt.) oberhalb der gemäß § 106 GWB i. V. m. Art. 4 der Richtlinie 2014/24/EU geltenden Schwellenwerte liegt.
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- Wertung der Angebote
Die Angebotswertung erfolgt gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) sowie der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auf- träge (Vergabeverordnung – VgV) in der jeweils gültigen Fassung.
Der Zuschlag wird auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten Kriterien gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
- Formale Prüfung
Zunächst werden alle eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV).
Die Vergabestelle behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungs- bezogenen Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern.
Gemäß § 57 Abs. 1 VgV werden Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV ge- nügen von der Wertung ausgeschlossen. Insbesondere umfasst dies die in § 57 Abs. 1 Nr. 1 – 6 VgV genannten Anforderungen.
- Überprüfung der Bietereignung
Gemäß § 42 Abs. 1 VgV überprüft der Auftraggeber (AG) die Eignung der Bieter anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen des Bieters zur Selbstreini- gung nach § 125 GWB und schließt ggf. Bieter vom Vergabeverfahren aus. Das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen wird gemäß § 48 Abs. 2 VgV grundsätzlich durch die Vorlage von Eigenerklärungen überprüft.
In Einzelfällen ist die Nachforderung von weiteren Nachweisen oder Informationen zur Prü- fung möglich (beispielsweise Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt (§ 122 Abs. 2 GWB).
Für die Vergabe von Glas- und Gebäudereinigungsleistungen gelten die unter Pkt. 3.1 - 3.3 aufgeführten Eignungskriterien.
3.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Inländische Bieter müssen für das Unternehmen eine Eintragung als zulassungsfreies Handwerk „Gebäudereiniger“ bei der zuständigen Handwerkskammer nachweisen. Bieter aus dem Ausland müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem sie niedergelassen sind oder durch andere geeignete Erklärungen bzw. Nachweise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
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3.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in der gemäß der Beson- deren Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen (BVB Reinigungsdienstleis- tungen) in der jeweils gültigen Fassung festgelegten Höhe verpflichtet oder verpflichtet sich zum Abschluss einer solchen Versicherung nach Zuschlag und rechtzeitig vor dem Leis- tungsbeginn sowie zu einem unaufgefordertem Nachweis gegenüber dem Auftraggeber.
3.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters wird von der Vergabestelle bejaht, wenn der Inhaber des Unternehmens mindestens Geselle des Gebäudereiniger- handwerks ist oder das Unternehmen an verantwortlicher Stelle von einem solchen geführt wird.
Wird die ausgeschriebene Leistung auf Glasreinigungsarbeiten beschränkt, so ist der Einsatz eines Facharbeiters in aufsichtführender Position ausreichend.
Der Bieter muss sicherstellen, dass er zum Leistungsbeginn über das für die fach- und frist- gerechte Ausführung notwendige Personal und Gerät verfügt und auch in wirtschaftlicher Hinsicht der Erfüllung seines Vertrages nachkommt. Die Anforderungen aus den Vergabeun- terlagen dieser Ausschreibung sind zu beachten. Der im Reinigungskonzept benannte Gerä- te- und Maschinenpark hat zum Leistungsbeginn bei dem Bieter vorhanden zu sein.
3.4 Unterlagen für die Überprüfung
Die Überprüfung der Eignungskriterien erfolgt weitestgehend mittels Eigenerklärungen, die vom Bieter mit dem Angebot einzureichen sind (vgl. Ziffer 10 bis 12 des Verfahrensbriefs). Ergibt sich im Rahmen der Angebotswertung ein Anhaltspunkt bzw. ein Verdacht, dass die abgegebenen Eigenerklärungen nicht wahrheitsgemäß sind bzw. sich an den tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen des Bieters Änderungen ergeben haben, behält sich die Vergabestelle vor, konkrete Nachweise und Bescheinigungen beim Bieter abzufordern (§ 56 Abs. 2 S.1 VgV).
Dies gilt auch wenn sich bei der Betrachtung der angebotenen Stundenverrechnungssätze Zweifel an der Richtigkeit der eingereichten Eigenerklärung zur Tariftreue ergeben. Die Vergabestelle behält sich vor, die jeweiligen Bieter zur Offenlegung und Erläuterung ihrer Kalkulation aufzufordern. Abweichungen von gesetzlichen oder tariflichen Vorgaben führen zum Ausschluss des Bieters von der weiteren Wertung.
Darüber hinaus kann der AG vom Bieter die Überlassung sozialversicherungs- und lohn- steuerrechtlicher Unterlagen verlangen (z.B.: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kranken- kassen, Steuerbescheinigung). Die Überprüfung dieser Unterlagen kann vom AG selbst durchgeführt werden. Die Vergabestelle behält sich vor eine Entscheidung hierüber ggf. auf Grundlage einer Empfehlung nach erfolgter Überprüfung durch die Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereiniger-Handwerk Hamburg e.V. (PBSt) zu treffen.
Des Weiteren überprüft die Vergabestelle bei den Bietern, die für einen Zuschlag in Betracht kommen, jeweils das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs auf Eintragungen nach § 7 Gesetz zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW) und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
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Kann durch die Prüfung der genannten Unterlagen die Eignung eines Bieters nicht hinrei- chend begründet werden, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Liegt ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vor, ist das Angebot zwingend aus- zuschließen.
Die Vergabestelle behält sich vor, eine Auflistung von Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung abzufordern und Nachfragen bei den genannten Referenzauftraggebern bezüglich der Eignung ohne die Zustimmung des Bieters zu machen.
Leistungsmängel und negative Erfahrungen der FHH mit einem Bieter, die sich auf Reini- gungsverträge in der Vergangenheit beziehen, können im Rahmen der Eignungsprüfung Berücksichtigung finden und können die Leistungsfähigkeit eines Bieters bis hin zum Ange- botsausschluss beeinträchtigen. U.a. begründen Abmahnungen und fristlose Kündigungen in jüngerer Vergangenheit wegen mangelnder Reinigungsleistung eines Bieters eine genaue Überprüfung durch die Vergabestelle. Unter Zugrundelegung der Unternehmensverhältnisse zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wird dann im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgestellt, ob das Angebot wegen der in der Vergangenheit aufgetretenen Mängel und negativen Erfahrungen von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
- Prüfung der Angemessenheit der Preise
Im Zusammenhang mit der Prüfung der Preise wird von dem Bieter die Offenlegung seiner Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes anhand einer Vorlage der Vergabestelle gefor- dert. Es werden der Jahresgesamtpreis und die Einzelpreise betrachtet. Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der öffentliche Auftraggeber gemäß § 60 Abs. 1 VgV Aufklärung vom Bieter. Dabei wird die Zusammensetzung des Angebots unter Berücksichti- gung der übermittelten Unterlagen überprüft (§ 60 Abs. 2 VgV). Sofern durch die Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises nicht zufriedenstellend aufgeklärt werden kann, kann der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen. Sofern die Prüfung ergibt, dass der Preis oder die Kosten ungewöhnlich sind, weil der Bieter Verpflichtungen gemäß § 60 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VgV i.V.m. § 128 Abs. 1 GWB (Einhaltung rechtl. Verpflichtungen, insbesondere Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung, Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen sowie Gewäh- rung der Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gemäß des jeweils gültigen allgemeinverbindlichen Tarifvertrags bzw. des jeweiligen Mindestlohns gemäß A- EntG) nicht einhält, ist der Zuschlag auf das Angebot zwingend abzulehnen.
- Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
Der Zuschlag wird gemäß § 127 GWB i.V.m. § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot er- teilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis- Leistungs-Verhältnisses. Dabei wird anhand der einfachen Richtwertmethode UfAB VI ein Zuschlagsquotient Z aus der Leistung L und dem Preis P gebildet.
Z = L/P
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Der Preis fließt in seiner tatsächlichen Höhe in die Wertung ein und wird nicht in Punkte um- gerechnet. Die Leistung wird über die Gesamtpunktzahl aus den drei Kategorien zur Quali- tätsbewertung gebildet. Die Leistung wird durch den Jahresgesamtpreis dividiert und der hieraus entstehende Zuschlagsquotient Z ist für die Auftragsvergabe maßgeblich. Zur besse- ren Anschauung wird der Zuschlagsquotient bei jedem Bieter mit dem Faktor 10.000 multipli- ziert und so in der Vergabeakte und den relevanten Schreiben festgehalten. Der Bieter mit dem höchsten Zuschlagsquotienten wird für den Zuschlag vorgesehen. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Gesamtpreis den Zuschlag. Das Reinigungskonzept wird Vertragsbestandteil.
5.1 Unterhaltsreinigung
5.1.1 Preis
Der angegebene Netto-Jahresgesamtpreis wird für die Bildung des Zuschlagsquotienten Z berücksichtigt.
5.1.2 Bewertung des Reinigungskonzepts/der Leistung L
Zur Bewertung der Leistung L muss mit dem Angebot von jedem Bieter ein objektspezifisches Reinigungskonzept eingereicht werden. Das objektspezifische Reinigungskonzept besteht aus drei Kategorien. In der ersten Kategorie sind durch den Bieter in der eVergabe Angaben zu der Reinigungsorganisation zu machen. In der zweiten Kategorie wird das Rei- nigungsverfahren über eine Vorlage, die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt wird, bewertet. Hier sind u.a. der Geräte- und Maschinenpark und der vorgesehene Einsatzort, sowie die Eigenschaften der einzusetzenden Geräte anzugeben. Bei der Beantwortung der Fragen und der Befüllung der Konzeptvorlage sind die in den Vergabeunterlagen (insbeson- dere in den Ergänzenden Regelungen) genannten Mindestanforderungen zu berücksichti- gen. Werden diese unterschritten, führt das zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
In der dritten Kategorie wird der angebotene Stundeneinsatz bewertet.
Hinweis:
Für die Beantwortung der Fragen ist - im Interesse der größtmöglichen Vergleichbarkeit der Angebote und der daraus resultierenden Gleichbehandlung - ausschließlich der von der Vergabestelle vorgegebene Vordruck und die aufgeführten Felder in der eVergabe (Leis- tungskriterien) zu verwenden. Es sind in jedem Fall aktuelle technische Datenblätter zu allen angebotenen Geräten und Maschinen anzufügen. Zu allen angebotenen Reinigungsmitteln sind in jedem Fall aktuelle Produktdatenblätter sowie aktuelle Sicherheitsdatenblätter anzufügen. Eigene Anlagen zur weiteren Beschreibung des Reinigungskonzepts, Unternehmensbroschüren, sonstige Prospekte u. ä. werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
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Die erreichten Punkte aus den benannten Kategorien fließen in eine Gesamtpunktzahl für die Leistung ein. Hier können maximal 100 Punkte erreicht werden.
Die benannten drei Kategorien werden dabei wie folgt gewichtet:
| Kategorie | Gewichtung |
|---|---|
| 1. Reinigungsorganisation | 20 % |
| 2. Reinigungsverfahren | 50 % |
| 3. Stundeneinsatz | 30 % |
- Reinigungsorganisation
In der Kategorie Reinigungsorganisation ist für jede der zehn Fragen eine maximale Punkt- zahl von 10 zu erreichen. Für die gesamte Kategorie ist also eine maximale Punktzahl von 100 Punkte möglich. Unter Berücksichtigung der Gewichtung von 20% können aus dieser Kategorie maximal 20 Punkte in die Wertung einfließen. Die Antwortmöglichkeiten sind in dieser Kategorie vorgegeben und die jeweilige Punktzahl ist in der eVergabe für den Bieter erkennbar hinterlegt.
- Reinigungsverfahren
Die von den Bietern eingereichten Reinigungskonzepte werden von der Vergabestelle an die Leitstelle Gebäudereinigung oder einer von der Leitstelle Gebäudereinigung autorisierten Stelle zur Punktbewertung übergeben. Die Bepunktung von Antworten der Unterkategorien erfolgt entsprechend dem o.g. Schemas, der Mittelwert der jeweiligen Unterkategorie erfolgt als Gesamtpunktzahl der Kategorie Reinigungsverfahren.
Es werden bis zu 100 Punkte vergeben, und zwar:
| 0 Punkte | Fehlende und/ oder fachlich sowie objektspezifisch nicht plausible Angaben |
|---|---|
| 10 Punkte | Einhaltung der Mindestanforderungen, wenig qualitätssichernde und/ oder objektspezifische Angaben |
| 40 Punkte | Teilweise qualitätssichernde und/ oder objektspezifische Angaben |
| 70 Punkte | Qualitätssichernde und/ oder objektspezifische Angaben |
| 100 Punkte | Besonders qualitätssichernde und/ oder objektspezifische Angaben |
100 Punkte Besonders qualitätssichernde und/ oder objektspezifische Angaben
Folgende Unterkategorien werden bewertet:
System-/Reinigungswagen Wischbezüge und Wischtücher. o Staubsauger und Bürstsauger o Einscheibenmaschine, Highspeed-/Ultrahighspeedmaschinen, o
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Reinigungsautomaten, sonstige Geräte/Maschinen o Reinigungschemie. o
Unter Berücksichtigung der Gewichtung von 50% können aus dieser Kategorie maximal 50 Punkte in die Wertung einfließen.
- Stundeneinsatz
Der Stundeneinsatz des Angebotes ergibt sich aus den Stunden pro Reinigungstag, welche durch die Bieterangaben zu den Leistungswerten je Raumgruppe im Zusammenhang mit der Raumgruppengröße und der Reinigungshäufigkeit steht. Erfahrungsgemäß steht der Stun- deneinsatz in Verbindung mit der Qualität der zu erbringenden Leistung. Daher wird ein auf dem Markt angemessener Stundeneinsatz höher bewertet, als ein Stundeneinsatz, welcher unter dem marktüblichen Durchschnitt liegt.
Um diesen Durchschnitt marktüblich darzustellen wird aus den angebotenen Stundeneinsät- zen aller bedingungsgemäßen Bieter der Median gebildet. Sofern ein Angebot höher und gleich dieses Stundeneinsatzes liegt, erhält der Bieter hierfür die volle Punktzahl. Unterhalb des Medians erhält der Bieter eine Punktzahl entsprechend der prozentualen Abweichung vom Median.
Die maximale Punktzahl in dieser Kategorie beträgt 100 Punkte. Je 1 Prozentpunkt Abwei- chung vom Median werden 10 Punkte abgezogen. Weicht ein Bieter mehr als 10,00 Prozent vom Mittelwert ab, so ist davon auszugehen, dass der Stundeneinsatz unter marktüblichen Bedingungen nicht ausreichend für eine qualitätssichernde Reinigung ist. Das Angebot wird als nicht wirtschaftlich betrachtet und von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Sofern ein Bieter genau 10,00 Prozent nach unten vom Median abweicht, so erhält er für den Stunden- einsatz 0 Punkte, verbleibt jedoch in der weiteren Wertung.
Entsprechend der Gewichtung von 30 % können aus dieser Kategorie maximal 30 Punkte in die Gesamtpunktzahl der Leistung mit einfließen.
5.2 Glasreinigung
Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots ergibt sich zu 100 % aus dem Preis. Der Bieter mit dem günstigsten Gesamtpreis erhält den Zuschlag.
5.3 Gesamtvergabe von Glas- und Gebäudereinigungsleistungen
Die Berücksichtigung des Preises erfolgt wie unter 5.1.1 beschrieben. Die Glas- und Unter- haltsreinigungspreise werden gemeinsam als Jahresgesamtpreis gewertet.
Die Bewertung der Qualität erfolgt wie unter 5.1.2 beschrieben. Die Qualitätsbewertung be- schränkt sich dabei auf die Unterhaltsreinigung. Die Glasreinigung wird nicht betrachtet.
Das Angebot mit dem höchsten Zuschlagsquotienten wird für den Zuschlag vorgesehen.
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Neufassung
Finanzbehörde
Stand: 18.12.2013
Leitstelle Gebäudereinigung
FB112
FB1a.10.10.30-1
QM - Modell Hamburg
Qualitätsmanagement-System in der Gebäudereinigung (QMS)
in den Objekten der FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG (FHH)
Gültig ab 01.01.2014
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Inhaltsverzeichnis
1 Präambel - 3 -
2 Rechtliche Hinweise - 5 -
3 QS-Mindestanforderungen in der Gebäudereinigung - 5 -
3.1 Mitarbeiterqualifizierung - 5 - 3.2 Arbeitsorganisation - 6 - 3.3 Beschwerdemanagement - 6 -
4 Externe Qualitätsprüfungen - 7 -
4.1 Rechte und Pflichten von Bedarfsträger und Auftraggeber - 7 - 4.2 Teilnahme an Prüfungen - 8 - 4.3 Externe Qualitätsprüfer - 9 - 4.4 Prüfhäufigkeiten - 9 - 4.4.1 Turnusmäßige Prüfungen - 9 - 4.4.2 Nachprüfungen - 9 - 4.4.3 Reduzierung der Prüfhäufigkeiten („Bonusobjekte“) - 9 - 4.5 Zusammenwirken der reinigungsunternehmensinternen QS mit der Externen Qualitätsprüfung- 10 - 4.6 Prüfkriterien - 10 - 4.7 Bewertung der Umsetzung und Wirkung des Reinigungs- und Qualitätssicherungskonzeptes - 11 - 4.8 Bewertung der Reinigungsleistungen - 12 - 4.9 Beschreibung der Reinigungsmängel - 14 - 4.10 Feststellung und Berücksichtigung von Reinigungserschwernissen bei der Bewertung - 14 - 4.11 Empfehlungen des Qualitätsprüfers an die Reinigungsunternehmen und die Bedarfsträger - 15 - 4.12 Mündliche Kundenbefragung - 15 - 4.13 Dokumentation und Rechtsverbindlichkeit der Qualitätsprüfungen; Widerspruchsfrist - 16 - 4.14 Dokumentation der Qualitätsentwicklung - 16 -
5 Das Bonus- Malus- System der FHH - 16 -
5.1 Übersicht Bonus-Malus-System der FHH - 17 - 5.2 Feststellung von Mängeln, Behebungsfrist und Nachprüfung - 18 - 5.3 Bonus-System („QMS-Empfehlungsliste“) - 18 - 5.4 Malus-System - 19 - 5.4.1 Grundregeln - 19 - 5.4.2 Sanktionsstufe 1 - 20 - 5.4.3 Sanktionsstufe 2 - 21 - 5.4.4 Sanktionsstufe 3 - 21 -
6 Schiedsgutachten - 22 -
7 QM- Koordinationsstelle - 23 -
- 2 -
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1 Präambel
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und die Landesinnung der
Gebäudereiniger Hamburg / Mecklenburg Vorpommern (LI) verpflichten sich zur
Umsetzung des nachfolgend beschriebenen Qualitätsmanagement-Systems
(QMS).
Das QMS ist ein lernendes System, das im Rahmen nachweislicher
Praxiserfahrungen durch eine Begleitgruppe weiter entwickelt wird. Die
Begleitgruppe besteht aus Vertretern der LI und der FHH. Die Koordination dieser
Begleitgruppe obliegt der Qualitätsmanagement-Koordinationsstelle der
Finanzbehörde (FB) der FHH.
Die Ziele des Qualitätsmanagements (QM) in der Gebäudereinigung sind,
die Reinigungsqualität systematisch zu verbessern bzw. kontinuierlich auf
einem der Leistungsbeschreibung entsprechenden Qualitätsniveau zu halten
die Hygiene sicherzustellen und die Gebäudesubstanz zu erhalten sowie
eine hohe Kundenzufriedenheit herzustellen und diese kontinuierlich zu
halten.
Das QMS der FHH in der Gebäudereinigung soll u.a. Aspekte wie die
personenunabhängige QM-Systematik, Wirtschaftlichkeit, Neutralität und hohe
Akzeptanz auf den betroffenen Ebenen berücksichtigen. In den Objekten der FHH
sind darum flächendeckend Mindestanforderungen für die Qualitätssicherung
(QS) mit ihren vielseitigen Elementen durch die Reinigungsunternehmen im
Bereich der Mitarbeiterqualifizierung, Arbeitsorganisation und des
Beschwerdemanagements einzuhalten. Ergänzt wird die reinigungsfirmeninterne
QS durch Externe Qualitätsprüfungen und ein stringentes Bonus-Malus-
System der FHH.
- 3 -
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Qualitäts-Controlling durch die FHH
QM- Koordination, SOLL – und IST- Vergleiche, Leitung der Projektgruppe QM -Modell Hamburg und der Arbeitsgruppe der Bedarfsträger sowie Geschäftsführung und Moderation bei der Erstellung von Schiedsgutachten
Landesinnung der Externe Freie und Hansestadt Gebäudereiniger Qualitätsprüfungen Hamburg Hamburg Bonus- Malus-System Externe Prüfungen anhand von einheit- Bonus für gute lichen Prüfkriterien: Leistungen: Prüfung der Empfehlungsliste Reinigungslei- Reduzierung der Reinigungs- stungen und der Prüfhäufigkeiten unternehmen QS Empfehlungen an Mindestanforderungen FHH und Malus für schlechte in der QS: Reinigungs- Leistungen: unternehmen Mitarbeiterquali- 3 Sanktionsstufen, Mündl. Kunden- fizierung auf Basis der befragungen Arbeitsorganisation Ergebnisse aus den Dokumentation Beschwerde- Ext. Prüfungen für Firmen und Management Anwendung der FHH BVB Nr. 5.3 bei Dokumentation der Mängelanzeigen Qualitätsentwicklung: Mängelbeseitigung und außerhalb der Ext. Prüfergebnisse u. Umsetzung der Qualitätsprüfungen mdl. Kunden- Ergebnisse der Ext. befragungen Qualitätsprüfungen
Der Einsatz elektronisch gestützter Qualitätsmesssysteme für die Externen
Qualitätsprüfungen ist nicht ausgeschlossen.
Das vereinbarte QMS in der Gebäudereinigung ist grundsätzlich Bestandteil aller
Verträge über Reinigungsdienstleistungen in Objekten der FHH. Erweiterungen
kann das Externe Prüfunternehmen in begründeten Ausnahmefällen mit
Zustimmung der Finanzbehörde vornehmen.
Das QMS ist in der jeweils gültigen – zwischen der LI und der FHH abgestimmten –
Fassung ein Bestandteil der bestehenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse
und ersetzt oder verdrängt dabei nicht einzelne anderweitige Vertragsbestandteile
oder Normen (s. Nr. 2).
- 4 -
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[Seite 59]
2 Rechtliche Hinweise
Das QMS stellt eine Ergänzung und Konkretisierung der Besonderen
Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen (BVB
Reinigungsdienstleistungen) in der jeweils gültigen Fassung dar. Das QMS ist
gegenüber diesen Regelungen vorrangig soweit über Maßnahmen aufgrund der
Feststellungen der externen Qualitätsprüfung befunden werden soll. Werden
außerhalb der externen Qualitätsprüfung Mängel festgestellt, gelten allein die
Regelungen der BVB Reinigungsdienstleistungen. Im Falle einander
widersprechender Regelungen haben folgende Regelungen in Reihenfolge ihrer
Nennung Vorrang:
o Leistungsbeschreibung / Vertrag
o BVB Reinigungsdienstleistungen
o Andere ergänzende besondere Vertragsbedingungen
o VOL/B
o Hamburgische Zusätzliche Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen
o QMS.
Sollten einzelne Bestandteile des QMS unwirksam sein, so werden sie durch
solche Regelungen ersetzt, die wirksam sind und die – unter Heranziehung des
konkreten Vertragsverhältnisses – dem wirtschaftlich und fachlich Gewollten am
nächsten kommen.
3 QS-Mindestanforderungen in der Gebäudereinigung
3.1 Mitarbeiterqualifizierung
Der Auftragnehmer
hat bei seinen Mitarbeitern prinzipiell eine ausreichende Deutschsprachigkeit
bei der Mitarbeiterauswahl sicher zu stellen. Ist in einem Objekt ein/e
Vorarbeiter/in mit freigestellten Zeitanteilen oder ein/e zentrale/r
Ansprechpartner/in des Reinigungsunternehmens vorgesehen, muss sich
diese Person problemlos in der deutschen Sprache (inklusive Lesen und
Schreiben) mit den Nutzern/den Verantwortlichen vor Ort verständigen
können. Anweisungen (z.B. bei Gefahr in Verzug) und Aushänge (z.B.
Nutzungsänderungen) müssen beachtet und sprachlich barrierefrei
weitergegeben werden können.
führt vor Arbeitsaufnahme der Reinigungskräfte eine objektspezifische
Erstunterweisung durch und sorgt dafür, dass bestehendes Wissen
regelmäßig aufgefrischt und verinnerlicht wird (mind. 1x jährlich Schulung
„was-wie-wo-wann-warum“).
- 5 -
56
[Seite 60]
hat für Mitarbeiterschutz (u.a. Arbeitskleidung, Hautschutz,
Ergonomieunterweisung), sowie Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter
zu sorgen (z.B. Anerkennung der Leistung, Beachtung von
Verbesserungsvorschlägen, gute und faire Arbeitsbedingungen).
stattet seine Mitarbeiter mit Namensschildern mit Firmenlabel aus, sodass
eine eindeutige Zugehörigkeit erkennbar ist.
3.2 Arbeitsorganisation
Der Auftragnehmer setzt standardisierte und professionelle
Arbeitsmaterialien gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung (u.a. aus dem
Reinigungskonzept) ein.
Es ist stets ein Farbsystem (Tücher, Eimer, Chemie) einzusetzen und
umzusetzen, um Keimverschleppungen zu vermeiden. Die Zuordnung ist
dabei wie folgt einzuhalten:
o Blau: allgemeine Oberflächen
o Gelb: Oberflächen im Sanitärbereich (Spiegel, Armaturen etc.)
o Rot: WC’s und Urinale
o Grün: Oberflächen in Küchen (wenn vorhanden)
Die Objektleitung / Bereichsleitung ist mindestens alle 14 Tage beim
Ansprechpartner im Objekt vorstellig und weist ihre Anwesenheit mit einem
eindeutig gekennzeichneten Eintrag in der Farbe rot im Arbeitsstundenbuch
nach. Es muss problemlos erkennbar sein, dass es sich bei dem Eintrag
nicht um eine gewerbsmäßig tätige Reinigungskraft handelt.
Der Auftragnehmer setzt ein transparentes Reinigungssystem (z.B. Revier-
oder Kolonnensystem) ein, installiert Kontrollmechanismen (bspw. durch VA
und OL), trifft klare und nachvollziehbare Vertretungsregelungen für den/die
Vorarbeiter/in und organisiert eine reibungslose Krankenvertretung (z.B.
durch Springer).
3.3 Beschwerdemanagement
Die Anzeige von Reinigungs- oder QS-Mängeln kann sowohl direkt durch den
Bedarfsträger, den Ansprechpartner im Objekt oder durch die Finanzbehörde, als
auch im Rahmen der Externen Qualitätsprüfung erfolgen. Der Auftragnehmer hält
bei der Anzeige von Reinigungs- und QS-Mängeln eine Behebungsfrist von 3-5
Arbeitstagen ein. In begründeten Ausnahmefällen kann er den Bedarfsträger um
eine Fristverlängerung ersuchen.
Der Auftragnehmer nimmt die Anzeigen von Reinigungsmängeln arbeitstäglich in
der Zeit von 06.00 Uhr (bzw. ab Reinigungsbeginn im Objekt) bis 18.00 Uhr
entgegen (z.B. Hotline Firmenbüro, Handy Objektleitung, E-Mail, Fax, Help Desk).
Der jeweilige Bedarfsträger, Ansprechpartner im Objekt bzw. die Finanzbehörde
erhält noch am selben Tag, spätestens jedoch am nächsten Werktag (Mo – Fr)
eine Rückmeldung des Reinigungsunternehmens zu den angezeigten Mängeln.
Die Erreichbarkeit für die Rückmeldung seitens des Bedarfsträgers ist in gleichem
Umfang (z.B. Telefonnummer, E-Mail, Fax) sicherzustellen.
Alle Beschwerden sind vom Auftragnehmer im Rahmen des
Beschwerdemanagements wie folgt zu dokumentieren:
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[Seite 61]
Gegenstand der Beschwerde
Urheber
Kommentar
Reaktion.
Im Rahmen der QS führt der Auftragnehmer Fehleranalysen durch und behebt die
internen Fehlerquellen (z.B. durch die Unterweisung der Reinigungskräfte, der
Vorarbeiter/in und der Objektleitung; Systemkorrektur; Austausch von verwendeten
fehlerhaften Produkten usw.). Der Auftragnehmer überwacht unter
Berücksichtigung der Behebungsfrist die Beseitigung seiner Mängel und seiner
internen Fehlerquellen und gibt dem Anzeigenden unverzüglich eine Rückmeldung
nach erfolgreicher Beseitigung der Mängel bzw. bei Auftreten von Problemen.
4 Externe Qualitätsprüfungen
4.1 Rechte und Pflichten von Bedarfsträger und Auftraggeber
Der Prüfaufwand für Externe Qualitätsprüfungen ist reinigungsflächenabhängig.
Darum liefern die Bedarfsträger der QM- Koordinationsstelle nach Abschluss von
Neu-, Umbauarbeiten oder sonstigen Veränderungen aktualisierte
Flächenzusammenstellungen.
Um den zusätzlichen Verwaltungsaufwand und die Kosten möglichst gering zu
halten, hat die QM- Koordinationsstelle der FHH einen Rahmenvertrag mit dem
Externen Prüfunternehmen geschlossen. Nach diesem Rahmenvertrag besteht
eine Abnahmeverpflichtung der Externen Prüfleistung durch die Bedarfsträger.
Auch die Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg / Mecklenburg Vorpommern
ist diese Verpflichtung für ihre Mitgliedsbetriebe eingegangen.
Die Bedarfsträger stellen der QM-Koordinationsstelle folgende objektbezogene
Daten zur Verfügung, die monatlich an das Externe Prüfunternehmen
weitergegeben und ausschließlich zu Prüfzwecken genutzt werden:
a) Objektbezeichnung, Anschrift und Ansprechpartner mit Telefon- Nr. im Objekt
b) Flächenzusammenstellung
c) Dienstleister mit E-Mail-Adresse
d) Änderungen an den Ergänzenden Regelungen bzw. dem Reinigungskonzept
Es gelten die Eingangszonen als repräsentative und die Sanitär- und (Tee-)
Küchenflächen als (hygienisch) sensible Bereiche.
In begründeten Ausnahmefällen können einzelne Bereiche und/oder Räume in jede
turnusmäßige Prüfung mit einbezogen werden. Es sollen jedoch grundsätzlich 25%
der Bereiche geprüft werden, die nicht hygienisch sensibel und/oder repräsentativ
sind. Die Entscheidung darüber obliegt in Streitfällen der Finanzbehörde.
Der Bedarfsträger hat dafür Sorge zu tragen, dass vereinbarte Vorleistungen in
Schulen (z.B. Stühle hoch/-herunterstellen, besenreine Klassenräume) erbracht
werden.
- 7 -
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[Seite 62]
Die Bedarfsträger haben weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass den Externen
Qualitätsprüfern Zugang zum Objekt gewährt wird und dass die Ansprechpartner
in den Objekten ausreichend informiert sind über die Rahmenbedingungen der
Externen Qualitätsprüfungen. Wird trotz Terminabsprache wiederholt kein Zugang
zum Objekt gewährt bzw. ist aufgrund dem Nutzer bekannter Gründe eine
Qualitätsprüfung nicht möglich, kann das Externe Prüfunternehmen eine
Fahrkostenpauschale bis zu 100€ erheben und dem Bedarfsträger in Rechnung
stellen.
Die Bedarfsträger stellen den Informationsfluss an die Finanzbehörde über
laufende Flächenänderungen sicher. Sofern innerhalb des Jahres Flächen- oder
Kostenänderungen von mindestens ± 25 % auftreten, ist dies bei der
Kostenabrechnung für die Externen Qualitätsprüfungen in jedem Fall zeitnah zu
berücksichtigen. Im Übrigen wird auf der Basis der Daten per Stichtag 31.12.
abgerechnet. Im Einzelfall und nach Rücksprache mit dem Bedarfsträger und dem
Externen Prüfunternehmen kann von dieser Vorgabe abgewichen werden. Ziel ist
es, periodengerecht und mit geringem Verwaltungsaufwand die Kosten der
Qualitätsprüfungen eindeutig und richtig zuzuordnen.
Die Externen Prüfkosten sind prozentual auf den Nettojahresgesamtpreis der
Unterhaltsreinigung (zzgl. MWSt.) festgelegt.
Bei Reinigungsverträgen, die vor dem 01.04.2004 abgeschlossen wurden, ziehen
die Reinigungsunternehmen die Prüfkosten von der monatlichen
Reinigungsrechnung ab.
Der jeweilige Bedarfsträger hat die fristgerechte Bezahlung der Prüfkosten an das
Externe Prüfunternehmen sicherzustellen.
Die Bezahlung der Externen Prüfleistungen durch den Bedarfsträger soll in
gleichen monatlichen Raten per Dauerauftrag erfolgen.
Die QM-Koordinationsstelle führt auf der Basis der Ergebnisse der
Qualitätsprüfungen ein Qualitäts-Controlling durch.
4 .2 Teilnahme an Prüfungen
Der Externe Qualitätsprüfer meldet sich etwa 3-5 Werktage vor der Begehung beim
zuständigen Ansprechpartner des Objektes an (z.B. Hausmeister / Schulleiter /
Geschäftszimmer / Verwaltungsleiter) und stellt dieser Person die Teilnahme an
der Qualitätsprüfung frei. Der Bedarfsträger hat ebenfalls das Recht, an den
Prüfungen teilzunehmen.
Darüber hinaus behält sich die FHH weitere zusätzliche Prüfungen und
Gegenprüfungen vor.
Reinigungsunternehmen dürfen grundsätzlich nicht an den Prüfungen des Externen
Prüfunternehmens teilnehmen.
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4.3 Externe Qualitätsprüfer
Externe Qualitätsprüfer verfolgen das Ziel, die Reinigungsleistungen zu
verbessern. Sie sind neutrale Personen, die weder haupt- noch nebenberuflich
oder auf Honorarbasis für eines der zu prüfenden Reinigungsunternehmen
arbeiten. Die Qualitätsprüfer haben mindestens die fachliche Qualifikation einer
Objektleitung, sind und werden gut und regelmäßig geschult, sind
reinigungsfachkundig und haben einheitliche vorgeschrieben standardisierte
Entscheidungsmaßstäbe für die Bewertung der Reinigungsleistungen. Sie
verwenden bei den Befragungen gegenüber den Ansprechpartnern vor Ort und
dem Reinigungspersonal eine sensible und empfängerorientierte Sprache und sind
sicherheitsüberprüft. Es besteht keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Personal
der Reinigungsunternehmen oder Mitarbeitern der FHH.
Firmen- oder objektbezogene Daten sowie Prüfergebnisse sind absolut vertraulich
und ausschließlich gemäß der Vorgaben des Qualitätsmanagements der FHH zu
behandeln (Weitergabe an Dritte ist untersagt und hat Sanktionen für das Externe
Prüfunternehmen zur Folge).
Die Externe Qualitätsprüfung hat durch Teamprüfungen (Externe Qualitätsprüfer,
Bedarfsträger und die QM-Koordinationsstelle prüfen gemeinsam ein Objekt und
legen Standards für Bewertungen fest) und Rotation der Prüfer in den Objekten zu
gewährleisten, dass ein einheitlicher Maßstab bei den eingesetzten Prüfern zu
Grunde gelegt wird. Die FHH behält sich neben den stichprobenartigen (Gegen-)
Prüfungen Audits mit den Qualitätsprüfern vor.
4.4 Prüfhäufigkeiten
4.4.1 Turnusmäßige Prüfungen
Externe Qualitätsprüfungen sind in Großobjekten (>800m²) und Sporthallen einmal
pro Quartal durchzuführen. Zwischen den Prüfungen sollen 2 Monate liegen.
Kleinstobjekte mit einer Gesamtreinigungsfläche bis zu 800 m² und Bonusobjekte
sind einmal pro Halbjahr zu prüfen.
4.4.2 Nachprüfungen
Wird ein Prüfergebnis mit dem Erfüllungsgrad von 69 % oder weniger bzw.
wiederholt nur der Erfüllungsgrad 70-74% festgestellt und wird die vertraglich
vereinbarte Leistung somit „nicht erfüllt“ bzw. „bedingt nicht erfüllt“, nimmt der
Externe Qualitätsprüfer am 6. darauf folgenden Arbeitstag eine Nachprüfung auf
Kosten des Auftragnehmers vor. In begründeten Ausnahmefällen kann der
Bedarfsträger eine Fristverlängerung gewähren. Die Kosten für Nachprüfungen
werden durch den Bedarfsträger gegen Rechnungsnachweis von einer der
nächsten Reinigungsrechnungen abgezogen.
4.4.3 Reduzierung der Prüfhäufigkeiten („Bonusobjekte“)
Der Turnus der Externen Qualitätsprüfungen wird in Zusammenarbeit zwischen der
QM-Koordinationsstelle und dem jeweiligen Bedarfsträger jährlich überprüft. Ist
innerhalb eines Geschäftsjahres in einem Objekt 4x der Erfüllungsgrad von
- 9 -
60
[Seite 64]
85-100% (Gesamtobjekt und hygienisch sensible Bereiche) festgestellt worden, hat
der Bedarfsträger die Möglichkeit, den Prüfturnus für dieses Objekt auf 2x jährlich
zu reduzieren. (Reduzierung des Prüfaufwandes und der –kosten).
Ein reduzierter Prüfturnus darf nur so lange gelten, bis im Rahmen der folgenden
Externen Qualitätsprüfung/en eine Bewertung mit dem Erfüllungsgrad 79 % oder
weniger oder zweimal in Folge ein Erfüllungsgrad unter 83% erteilt wird. Dann gilt
zwangsläufig wieder der vorherige intensivere Prüfturnus.
Die Entscheidung über die Reduzierung des Prüfturnus liegt allein beim
zuständigen Bedarfsträger.
4.5 Zusammenwirken der reinigungsunternehmensinternen QS
mit der Externen Qualitätsprüfung
Externe Qualitätsprüfungen stellen eine Verknüpfung der punktuellen
Ergebnisprüfung des Reinigungszustandes und der Kontrolle der vertraglich
vereinbarten unternehmensinternen Qualitätssicherung dar.
Beides sind Bestandteile der Prüfung des Externen Prüfunternehmens (s. 4.6 und
4.7).
4.6 Prüfkriterien
Prüfgegenstand der Externen Qualitätsprüfungen sind die laufende
Unterhaltsreinigung und Leistungen, die regelmäßig erbracht werden und
vertraglich vereinbart sind. Bei Qualitätsprüfungen werden die Abweichungen
zwischen dem vereinbarten SOLL- und dem tatsächlichen IST- Zustand des
Objektes unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Vertragsgrundlagen (z.B.
die Leistungsbeschreibung mit den Ergänzenden Regelungen und die Besonderen
Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen in der jeweils gültigen
Fassung) ermittelt und dokumentiert. Die Prüfungen erfolgen in den Objekten
visuell und haptisch (per Tastsinn) nach objektiven Gesichtspunkten.
Es sind Aspekte, wie z.B.
Sauberkeit und Hygiene
Werterhalt der Bausubstanz und
Einrichtungsgegenstände
Gebrauchseigenschaft und Optik
zu berücksichtigen.
Die Prüfungen müssen aus Kosten-, Organisations- und arbeitsökonomischen
Gründen nicht zwangsläufig unmittelbar nach durchgeführter Reinigung
vorgenommen werden.
Kleinstobjekte bis 800 m² sowie Turn- und Sporthallen werden insgesamt geprüft.
Bei den übrigen Objekten werden die Prüfflächen wie folgt ermittelt: Bei jeder
Prüfung werden Sanitärflächen, die hygienisch sensiblen und repräsentativen
Bereiche zu 100 % kontrolliert. Darüber hinaus werden 25 % der restlichen Flächen
verteilt auf die Raumgruppen geprüft; dabei ist anzustreben, dass bei
turnusmäßigen Folgeprüfungen jeweils andere Räume bewertet werden.
- 10 -
61
[Seite 65]
Beanstandungen von Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten
sind, werden in der Qualitätsprüfung - ebenso wie zwischenzeitliche
Wiederanschmutzungen z.B. durch Schmutzeintragungen nach der Reinigung -
nicht bewertet. Solcherart Informationen werden im Bedarfsfall unter
„Empfehlungen“ oder „Anmerkungen des Kunden“ dokumentiert.
4.7 Bewertung der Umsetzung und Wirkung des Reinigungs- und
Qualitätssicherungskonzeptes
Zunächst wird ein Abgleich von Ist- und Soll-Zustand in Bezug auf das vertraglich
vereinbarte Reinigungs- und Qualitätssicherungskonzept vorgenommen:
Einsatz der Reinigungsmaschinen / -geräte / –chemie und des
Farbsystems
Umsetzung des Reinigungsverfahrens und der -organisation in die
Praxis
Mitarbeitereinsatz (Deutschsprachigkeit / Arbeitskleidung /
sichtbarer Firmenausweis) soweit möglich
Einweisungen und Schulungen soweit möglich
Die Einhaltung des Reinigungs- und Qualitätssicherungskonzeptes wird visuell und
im Rahmen der Kundenbefragung durch das Externe Prüfunternehmen geprüft,
sowie wenn möglich durch Gesprächsführung mit dem Reinigungspersonal. Es ist
immer und unbedingt eine sensible und einheitliche Fragetechnik sicherzustellen.
Sofern das vertraglich vereinbarte Reinigungs- und Qualitätssicherungskonzept
unterschritten wurde, dokumentiert der Prüfer diesen Mangel im Prüfprotokoll.
- 11 -
62
[Seite 66]
4.8 Bewertung der Reinigungsleistungen
Für die Bewertung der Reinigungsleistungen sind einheitliche Qualitätsprüfpunkte
definiert, die u.a. in den Anlagen zum QM-Modell standardisiert festgelegt sind.
Die zu reinigende Fläche ist in den jeweiligen Raumgruppen in
4 Nutzungsbereiche eingeteilt, die unterschiedlich gewichtet werden.
| Nutzungsbereiche | sensible und repräsentative Bereiche (z.B. immer Teeküchen, Sanitärflächen und Umkleideräume in Sporthallen) --------------------------------- GEWICHTUNG: | Restliche Flächen (z.B. Büroräume, Klassenräume) -------------------------------- GEWICHTUNG: |
|---|---|---|
| Hauptnutzungsbereiche | 40 % *) | 25 % |
| Nebenflächen | 10 % | 10 % |
| Schwer einsehbare Bereiche | 5 % *) | 5 % |
| Bodenflächen | 45 % | 60 % |
*) Beispiel: Reinigungsmängel im Hauptnutzungsbereich fallen höher ins Gewicht als Reinigungsmängel in schwer einsehbaren Bereichen des gleichen Raumes.
Der Erfüllungsgrad eines Nutzungsbereichs je Raum ergibt sich aus der Summe
der vorgefundenen Mängel1.
Die Summe der gewichteten Ergebnisse der 4 Nutzungsbereiche ergibt den
Erfüllungsgrad je Raum.
Aus dem Erfüllungsgrad je Raum wird unter Berücksichtigung der
Reinigungshäufigkeiten und der Verhältnisse der Prüfflächen zur Gesamtfläche der
anteilige Erfüllungsgrad je Raumgruppe (bezogen auf 100 % der hygienisch
sensiblen und repräsentativen Flächen sowie 25 % der übrigen Flächen verteilt auf
alle Raumgruppen) errechnet.
Die Prüfflächenanteile und die Reinigungshäufigkeiten fließen als
Gewichtungsfaktoren in die Berechnungen ein. Die Summe der anteiligen
Erfüllungsgrade je Raumgruppe ergibt das Objekt-Endergebnis.
1 Bsp. Raum 02 Umkleide, NB 1 = 79 %: Handtuchspender haftend verschmutzt (-4%); Garderobe stark verstaubt (-3%); Wandfliesen leicht verschmutzt (-3%)
- 12 -
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[Seite 67]
Bewertung des Prüfergebnisses:
| Definition des | ||
|---|---|---|
| Erfüllungsgrad | ||
| Qualitätsniveaus | ||
| (je Gesamtobjekt, Raumgruppe und Raum) | in % | |
| Die Reinigungsleistung übersteigt die Anforderungen (LB) | 90% | 100% |
| Die Reinigungsleistung entspricht den Anforderungen (LB); es können jedoch leichte bis mittlere, im Einzelfall starke Reinigungsmängel vorhanden sein | 89% | |
| 85% | ||
| Die Reinigungsleistung entspricht überwiegend den Anforderungen (LB); es sind jedoch leichte bis starke Reinigungsmängel vorhanden | 75% | 84% |
| Die Reinigungsleistung entspricht nicht den Anforderungen (LB); es sind leichte bis starke Reinigungsmängel vorhanden | 70% | 74% |
| Die Reinigungsleistung entspricht nicht den Anforderungen (LB); es sind viele leichte bis starke Reinigungsmängel vorhanden | 60% | 69% |
| Die Reinigungsleistung entspricht nicht den Anforderungen (LB); es sind sehr viele leichte bis starke Reinigungsmängel vorhanden | 30% | 59% |
| Die Reinigungsleistung entspricht nicht den Anforderungen (LB); es sind starke Reinigungsmängel vorhanden oder es ist keine Reinigung erfolgt | 0% | 29% |
Das Objekt-Endergebnis sagt folgendes über die Reinigungsleistung aus:
Ergibt die Bewertung einen Erfüllungsgrad von 85-100 %, so gilt die
Leistung in dem Objekt grundsätzlich als „erfüllt“.
Wird das Objekt mit dem Erfüllungsgrad von 70-84 % bewertet, so gilt die
Leistung in dem Objekt grundsätzlich als „bedingt nicht erfüllt“.
Wird das Objekt bei turnusmäßigen Prüfungen mit dem Erfüllungsgrad unter
70 % oder wiederholt mit 70-74 % bewertet, so gilt die Leistung in dem
Objekt grundsätzlich als „nicht erfüllt“.
! Reinigungsmängel sind immer zu beseitigen, unabhängig davon, welchen
Erfüllungsgrad das Gesamtobjekt ergeben hat !
Die repräsentativen Bereiche werden zu 100 % geprüft. Dies gilt für die
Eingangszonen in Dienstgebäuden, Hochschulen und in Schulen.
Hygienisch sensible Bereiche wie Sanitär- / Umkleidebereiche und (Tee-)Küchen
in Schulen und Sporthallen sowie Sanitärbereiche und Teeküchen in
Dienstgebäuden und Hochschulen werden ebenfalls zu 100 % geprüft und
- 13 -
64
[Seite 68]
zusätzlich gesondert ausgewertet: Ergibt sich bei der Bewertung dieser Flächen ein
Erfüllungsgrad unter 75 %, so gilt die gesamte Leistung in dem Objekt als „bedingt
nicht erfüllt“ bzw. „nicht erfüllt“. Sanktionen erfolgen sowohl in Abhängigkeit vom
festgestellten Erfüllungsgrad des Gesamtobjektes, sowie der hygienisch sensiblen
Bereiche und beziehen sich auf den gesamten Jahresauftragswertes des Objektes.
Wurde die Reinigungsleistung in dem Objekt mit „nicht erfüllt“ bewertet, erfolgt
nach der Behebungsfrist am 6. Werktag bzw. nach der mit dem Bedarfsträger
vereinbarten Frist eine Nachprüfung durch das Externe Prüfunternehmen auf
Kosten des Reinigungsunternehmens.
4.9 Beschreibung der Reinigungsmängel
Es ist ein einheitlicher Sprachgebrauch unter Verwendung des Vokabulars der
professionellen Gebäudereinigung sicherzustellen:
Belegenheit
o Gebäudeteil
o Etage
o Raumbezeichnung und Nr., wenn vorhanden
4 Nutzungsbereiche
o Hauptnutzungsbereiche
o Nebenflächen
o Schwer einsehbare Bereiche
o Bodenflächen
Reinigungsmängel, z.B.:
o Randaufbauten
o haftende / lose Verschmutzungen
o Staub- / Kalkablagerungen
o Grob- / Feinschmutz
o Wollmäuse
o Absatzstriche
o Verfleckungen
o glatt / matt / überpflegt / offenporig / stumpf
o vollflächig / in Teilbereichen / punktuell
o Spinnweben
o Griffspuren ...
4.10 Feststellung und Berücksichtigung von
Reinigungserschwernissen bei der Bewertung
Bei den Objektbegehungen werden durch die Qualitätsprüfer
Reinigungserschwernisse, wie z.B. erschwerendes Nutzerverhalten,
reinigungsrelevante bauliche Rahmenbedingungen oder untypische
Fremdnutzungen (z.B. bei Wahlen) im Prüfprotokoll dokumentiert.
Die Qualitätsprüfer berücksichtigen bei der Bewertung der Leistungen die
zwischenzeitliche Wiederanschmutzung durch Nutzer nach der letzten
Unterhaltsreinigung und die dokumentierten Reinigungserschwernisse, die dem
Reinigungsunternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht bekannt waren.
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[Seite 69]
Diese Bereiche werden bei der Prüfung grundsätzlich ausgeklammert bzw. fließen
nur objektiv zu beanstandende Mängel (z.B. Kalkablagerungen in den WC’s,
Randaufbauten, Spinnweben o.Ä.), welche nur aufgrund einer unzureichenden
oder falschen Reinigung vorhanden sein können, in die Wertung mit ein.
4.11 Empfehlungen des Qualitätsprüfers an die
Reinigungsunternehmen und die Bedarfsträger
Die Qualitätsprüfer geben im Rahmen der Prüfdokumentation
reinigungssachverständige Empfehlungen zu Korrekturmaßnahmen an
Auftraggeber und / oder Auftragnehmer ab. Dazu gehören z.B. Hinweise zu
Schulungsmaßnahmen, Optimierungsmöglichkeiten bei Arbeitsabläufen und die
Verbesserung von baulichen Rahmenbedingungen.
Auftragnehmer und Auftraggeber sollen diesen Hinweisen nachgehen, um eine
höhere Reinigungsqualität zu erreichen und die Substanzwerterhaltung des
Gebäudes positiv zu beeinflussen.
4.12 Mündliche Kundenbefragung
Die Qualitätsprüfer führen mindestens 2 x jährlich eine mündliche
Kundenbefragung mit dem Ansprechpartner im Objekt durch. Der jeweils befragte
Kunde darf bei der Beantwortung der Fragestellungen nicht durch den Prüfer
beeinflusst werden.
Es werden mindestens folgende Inhalte abgefragt:
Zufriedenheit mit der Reinigungsleistung
Zuverlässigkeit des Personals
Kooperation und Flexibilität
Bewertung der Reinigungsleistung
Wird das Arbeitsstundenbuch / die vertraglich vereinbarte
Zeiterfassung ordnungsgemäß geführt?
Gab es im letzten Quartal schriftlich angezeigte
Reinigungsmängel?
Wurden die Reklamationen zeitnah behoben?
Das Befragungsergebnis, der Name, die Funktion sowie Tel-Nr. der befragten
Person sind auf dem Prüfprotokoll zu dokumentieren.
Die mündliche Kundenbefragung hat keinen Einfluss auf das bonus- oder
malusrelevante Prüfergebnis, sondern dient dazu, Kundenzufriedenheit und
Qualitätsentwicklung im Objekt zu verbessern und zu dokumentieren.
Es können unterschiedliche Personen bei den jeweiligen Kundenbefragungen
interviewt werden. Die Prüfer haben darauf hinzuweisen, dass auf Wunsch auch
eine schriftliche Kundenbefragung durchgeführt werden kann.
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66
[Seite 70]
4.13 Dokumentation und Rechtsverbindlichkeit der
Qualitätsprüfungen; Widerspruchsfrist
Die Ergebnisse und die Empfehlungen sämtlicher Qualitätsprüfungen sind zu
dokumentieren. Der Bedarfsträger, die jeweiligen Ansprechpartner in den Objekten
und das geprüfte Reinigungsunternehmen erhalten grundsätzlich innerhalb von 2
Werktagen nach abgeschlossener Prüfung eine Ergebnisdokumentation vom
Externen Prüfunternehmen per E-Mail (nur in begründeten Ausnahmefällen per
Post oder Fax). Diese enthält die detaillierten Auflistungen aller Mängel und der
davon betroffenen Nutzungsbereiche, die Beschreibung der Reinigungs- und QS-
Mängel und die Gesamtbewertungen (Erfüllungsgrade in %).
Außerdem sind die abgegebenen Empfehlungen zu internen Korrekturmaßnahmen
der Reinigungsunternehmen und die vorgefundenen Reinigungserschwernisse
aufzuführen. Auf Anforderung des Bedarfsträgers sind diesem sämtliche
Prüfdokumentationen seines Zuständigkeitsbereiches auszuhändigen.
Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Absenden des Protokolls keine
Gegendarstellung einer Vertragspartei (Widerspruchsfrist), gilt das Protokoll mit
seinen Feststellungen als zutreffend akzeptiert. Einwände gegen das festgestellte
Prüfergebnis sowie das Geltendmachen von befreienden Entschuldigungsgründen
für Schlecht- oder Minderleistungen (z.B. Vorverschmutzungen, Verantwortung
Dritter o.ä.) sind binnen dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber und der QM-
Koordinationsstelle anzubringen.
Werden in der Dokumentation Mängel festgestellt, so wird bis zum Beweis des
Gegenteils durch den Auftragnehmer oder dem Vorliegen eines
entgegenstehenden Schiedsgutachtens (vgl. Ziffer 7) von einer schuldhaften
mangelhaften Leistung des Auftragnehmers ausgegangen.
4.14 Dokumentation der Qualitätsentwicklung
1 x jährlich ist eine Dokumentation der Qualitätsentwicklung durchzuführen. Darin
sind sämtliche Ergebnisse der turnusmäßigen, sowie der Nachprüfungen zu
dokumentieren. Die jährlichen Dokumentationen der Qualitätsentwicklung sind
spätestens Ende Januar des folgenden Kalenderjahres den Bedarfsträgern, der
QM- Koordinationsstelle und den Reinigungsunternehmen vorzulegen.
5 Das Bonus- Malus- System der FHH
Die Leistungserfüllung der Reinigungsunternehmen unterliegt einem Bonus-Malus-
System der FHH, in dem kontinuierlich gute Leistungen mit einer Empfehlung des
jeweiligen Reinigungsunternehmens an Bedarfsträger für eigenverantwortliche
Vergaben (kommissarische und freihändige Vergaben, beschränkte
Ausschreibungen) honoriert werden. Dauerhafte Schlechtleistungen haben
stringente Sanktionen zur Folge. Reinigungsunternehmen und Bedarfsträger haben
dann nach dem festgelegten 3-stufigen Sanktionsverfahren zu handeln.
Das Bonus-Malus-System soll einen Anreiz für alle Beteiligten bieten und das QMS
sinnvoll ergänzen.
- 16 -
67
[Seite 71]
5.1 Übersicht Bonus-Malus-System der FHH
| Bonus / Malus | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Bonus 85-100 % : QMS - Empfehlungsliste und Reduzierung der Prüfhäufigkeiten. Voraussetzungen siehe Nr. 4.3 | e r f ü llt | ||||||
| 75 - 84 % : Behebung der Mängel innerhalb der Behebungsfrist von 3-5 Werktagen und (unternehmens-) interne Nachprüfung. Es erfolgen keine Sanktionen (s. aber 3.8). | n ic h t e r f ü llt | b e d in g t | |||||
| 70-74 % : Behebung der Mängel innerhalb der Behebungsfrist von 3-5 Werktagen und interne Nachprüfung. Zwangsläufig 5 % Rechnungsabzug von der Nettosumme durch das Reinigungsunternehmen für 3 Monate nach der Berechnungsformel: Jahresgesamtsumme : 12 x 3. Wird bei der nächsten Externen turnusmäßigen Prüfung wieder ein Ergebnis von 74% oder weniger festgestellt, dann ist automatisch Sanktionsstufe 1 erreicht. | e r f ü llt | b e d in g t n ic h t | |||||
| Wiederholung 70-74 % und 60-69 % : Behebung der Mängel innerhalb der Behebungsfrist von 3-5 Werktagen und Externe Nachprüfung auf Kosten des Reinigungsunternehmens. Zwangsläufig 10 % Rechnungsabzug von der Nettosumme durch das Reinigungsunternehmen für 3 Monate nach der Berechnungsformel: Jahresgesamtsumme : 12 x 3. | S a n k t io n s - - S t u f e 1 | n ic h t e r f ü llt | |||||
| 30-59 % : Behebung der Mängel innerhalb der Behebungsfrist von 3-5 Werktagen und Externe Nachprüfung auf Kosten des Reinigungsunternehmens. Zwangsläufig 20 % Rechnungsabzug von der Nettosumme durch das Reinigungsunternehmen für 3 Monate nach der Berechnungsformel: Jahresgesamtsumme : 12 x 3. | |||||||
| 0-29 % : Behebung der Mängel innerhalb der Behebungsfrist von 3-5 Werktagen und Externe Nachprüfung auf Kosten des Reinigungsunternehmens. Zwangsläufig 50 % Rechnungsabzug von der Nettosumme durch das Reinigungsunternehmen für 3 Monate nach der Berechnungsformel: Jahresgesamtsumme : 12 x 3. | |||||||
| Wird bei der Externen Nachprüfung ein Ergebnis von unter 75 % festgestellt, dann erfolgt durch das Reinigungsunternehmen nach der Staffelung (siehe Sanktionsstufe 1) ein Rechnungsabzug und durch die FHH die formelle Abmahnung unter Androhung der Kündigung. | S t u f e 2 | ||||||
| Wird bei weiteren Externen Nachprüfungen ein Ergebnis von unter 75 % festgestellt, dann erfolgt durch das Reinigungsunternehmen nach der Staffelung (siehe Stufe 1) ein Rechnungsabzug und die Kündigung durch die FHH. Über das Unternehmen wird ein „Negativvermerk“ erstellt (siehe Sanktionsstufe 3). | S t u f e 3 |
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68
[Seite 72]
5.2 Feststellung von Mängeln, Behebungsfrist und Nachprüfung
Voraussetzung für Sanktionen nach dem QMS ist die Feststellung durch das
Externe Prüfunternehmen, dass der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte
Reinigungsleistung bedingt nicht oder nicht erfüllt hat.
Die Regelungen der BVB Reinigungsdienstleistungen bleiben hiervon unberührt.
Der Auftragnehmer hat bei der Feststellung von Reinigungsmängeln und
unternehmensinternen Fehlerquellen durch das Externe Prüfunternehmen eine
Behebungsfrist von 3-5 Arbeitstagen nach Eingang des Prüfprotokolls einzuhalten
und am 6. Werktag eine reinigungsunternehmensinterne Nachprüfung der
bemängelten Bereiche durchzuführen (vgl. eingehend Ziff. 5.4.1). In begründeten
Ausnahmefällen kann er den Bedarfsträger um eine Fristverlängerung ersuchen.
Diese interne Nachprüfung ist zeitnah – spätestens nach weiteren 5 Werktagen -
gegenüber dem Bedarfsträger zu dokumentieren. Das Reinigungsunternehmen
führt unabhängig von der Prüfung des Externen Qualitätsprüfers insgesamt so lang
Nachprüfungen im Rahmen ihrer unternehmensinternen QS durch, bis alle Mängel
behoben sind.
5.3 Bonus-System („QMS-Empfehlungsliste“)
Das Bonus-System soll die Reinigungsunternehmen dazu motivieren, dauerhaft
und nachhaltig QS- Anstrengungen zu unternehmen.
Per Stichtag 31.12. wird im Rahmen der jährlichen Dokumentation der
Qualitätsentwicklung eine zentrale Auswertung durch die QM- Koordinationsstelle
vorgenommen.
Prüfergebnisse sind bonusrelevant, wenn
die Qualitätsprüfungen in Kleinstobjekten je 1 x pro Halbjahr und
die Qualitätsprüfungen in Großobjekten je 1 x pro Quartal (bzw. in
„Bonusobjekten“ mit reduzierten Prüfintervalle 1 x pro Halbjahr) stattfanden
und
die vorgesehenen Qualitätsprüfungen auf denselben Dienstleister entfielen
und
der Dienstleister bei der FHH im Auswertungsjahr mindestens 2.000 m²
Reinigungsfläche betreute.
Aus der Anzahl der bonusrelevanten turnusmäßigen Qualitätsprüfungen wird der
prozentuale Anteil der Prüfergebnisse (Gesamterfüllungsgrad und Erfüllungsgrad in
hygienisch sensiblen Bereichen - Raumgruppe C - zwischen 85 und 100 %)
ermittelt. Sofern bei Großobjekten eine Qualitätsprüfung aus Gründen, die der
Dienstleister nicht zu vertreten hat, ausgefallen ist, wird zu Gunsten des
Dienstleisters im Falle von drei bonusrelevanten Prüfergebnissen in einem
Auswertungsjahr auch für diese mit „0“ gewertete Prüfung das gleiche
bonusrelevante Ergebnis unterstellt.
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69
[Seite 73]
Unternehmen, die mindestens für 50 % der bonusrelevanten turnusmäßigen
Qualitätsprüfungen in FHH-Objekten über mindestens 12 Monate in Folge mit dem
Gesamterfüllungsgrad und dem Erfüllungsgrad in sensiblen und repräsentativen
Bereichen - Raumgruppe C - zwischen 85 und 100 % bewertet und in keinem
Objekt mit den Sanktionsstufen 2 oder 3 sanktioniert wurden, werden auf die
sogenannte QMS- Empfehlungsliste gesetzt.
Die QMS- Empfehlungsliste wird den Bedarfsträgern im ersten Quartal des
Folgejahres zur Verfügung gestellt. Die Bedarfsträger sollen die in der QMS-
Empfehlungsliste aufgeführten Reinigungsunternehmen für die in
Eigenverantwortung zu vergebenen Reinigungsverträge zur Angebotsabgabe
auffordern.
Die bei der FHH tätigen Reinigungsunternehmen erhalten ebenfalls im ersten
Quartal eine Mitteilung darüber, ob sie auf der QMS-Empfehlungsliste geführt
werden und wie die Leistung des Auswertungsjahres im Vergleich zu den anderen
Reinigungsunternehmen ausgefallen ist.
5.4 Malus-System
5.4.1 Grundregeln
Externe Nachprüfungen werden grundsätzlich auf Kosten des
Reinigungsunternehmens durch den Externen Qualitätsprüfer vorgenommen.
Die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten für Nachprüfungen werden durch
den Bedarfsträger von einer der nächsten Reinigungsrechnungen abgezogen (vgl.
Ziff. 4.4.2).
Rechnungsabzüge nach den Sanktionsstufen und für Nachprüfkosten sind nach
Ablauf der Widerspruchsfrist (Nr. 4.13) endgültig. In nicht beizulegenden Streitfällen
über die Feststellungen der Externen Nachprüfungen ist ein Schiedsgutachten
einzuholen (vgl. Ziff. 6).
Soweit vor der Externen Nachprüfung eine Abnahme nach der BVB
Unternehmerreinigung erfolgt ist oder eine anderweitige Abnahme erfolgt ist,
bleiben Sanktionen nach dem QMS so lang gemäß § 341 Abs. 3 BGB vorbehalten,
bis die nächste ordentliche Externe (Nach-) Prüfung einen Erfüllungsgrad von
mindestens 85% ergibt. Im Falle geringerer Erfüllungsgrade oder im Falle
außerordentlicher Externer Nachprüfungen bleibt der Vorbehalt solange aufrecht
erhalten bis endgültig über die konkreten Sanktionen entschieden worden ist,
längstens jedoch bis zum Ablauf eines Jahres nach der Abnahme gem. BVB bzw.
einer anderweitigen Abnahme.
Der Auftraggeber kann - anstelle oder neben der Kürzung des Rechnungsbetrages
nach den Regeln der Sanktionsstufe 1 - binnen einer vom Bedarfsträger oder von
der Ausschreibungsstelle zu setzenden Behebungsfrist von 3-5 Werktagen die
Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes vom Auftragnehmer zu dessen
Lasten
durch zusätzliche Reinigung auch außerhalb der regulären Reinigungszeit
verlangen oder
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70
[Seite 74]
nach fruchtlosem Ablauf der Frist oder bei Weigerung des Auftragnehmers
zur Nacherfüllung eine Ersatzvornahme durch ein anderes Unternehmen
durchführen lassen.
Die Fristsetzung ist auch formlos rechtens, eine Ablehnungsandrohung oder
Ankündigung der Ersatzvornahme ist nicht erforderlich.
Weitergehende Ansprüche und Rechte des Auftraggebers nach dem BGB sowie
der BVB Unternehmerreinigung bleiben unberührt. Die Geltendmachung von
Ansprüchen auf Schadensersatz ist nicht ausgeschlossen, jedoch ist eine verwirkte
Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch anzurechnen.
Wird von dem Reinigungsunternehmen aufgrund einer Ausschreibung oder einer
Vergabe ein Objekt neu übernommen, wird dem Unternehmen eine 4-wöchige
Einrichtungszeit vor der ersten Externen Qualitätsprüfung eingeräumt. Danach gilt
folgendes:
Sofern ein Prüfergebnis mit dem Erfüllungsgrad von weniger als 75 % festgestellt
wird, werden die Sanktionen einmalig für 4 Wochen ausgesetzt.
Das Reinigungsunternehmen hat in dieser Zeit sämtliche Reinigungsmängel zu
beheben und wird zu ihren Lasten durch die Externe Qualitätsprüfung nachgeprüft
(siehe auch Ziff. 4.4.2). Sollte die Nachprüfung erneut ein Ergebnis unter dem
Erfüllungsgrad von 75 % ergeben, gilt die Malus-Regelung in vollem Umfang
(zwangsläufiger Rechnungsabzug rückwirkend für 3 Monate).
Rechnungsabzüge nach dem Malus-System werden direkt und zeitnah bei
der nächsten Rechnungsstellung durch die Reinigungsunternehmen
vorgenommen (Rechnungskontrolle durch den Bedarfsträger).
Der Kürzungsbetrag wird dabei wie folgt ermittelt:
Prozentuale Kürzung bezogen auf die
Nettojahreskostensumme : 12 Monate x 3 Monate.
Sofern das Reinigungsunternehmen diese Kürzung ihrerseits zeitnah bei der
nächsten Rechnungsstellung unterlässt, hat der Bedarfsträger diese eigenständig
zzgl. einer Verwaltungsaufwandspauschale von 50 € vorzunehmen.
Das Malussystem ist in drei Sanktionsstufen gestaffelt.
5.4.2 Sanktionsstufe 1
Wird ein Erfüllungsgrad von 70-74 % festgestellt ( orange Karte), erfolgt
zwangsläufig ein Rechnungsabzug in Höhe von 5 % für 3 Monate
(Berechnungsformel: Jahresgesamtsumme : 12 x 3).
Dem Reinigungsunternehmen wird hierzu eine Behebungsfrist von 3-5 Werktagen
gesetzt und es hat interne Nachprüfungen zu eigenen Lasten durchzuführen. Ist
dem Reinigungsunternehmen die Behebung der Mängel innerhalb dieser Frist nicht
möglich, kann der Bedarfsträger in begründeten Einzelfällen um Nachfrist gebeten
werden (siehe auch Ziff. 4.4.2).
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71
[Seite 75]
Die Externen Prüfungen finden weiterhin im regulären Turnus statt. Wird bei der
nächsten turnusmäßigen Externen Prüfung direkt in Folge wiederholt ein
Erfüllungsgrad von 70-74 % ermittelt, dann ist zwangsläufig die Sanktionsstufe 1
erreicht ( rote Karte).
| Sanktionsstufe 1 rote Karte | |||
|---|---|---|---|
| Hat der Externe Qualitätsprüfer den Erfüllungsgrad von a) 60-69 % festgestellt, ist die Rechnung in Höhe von 10 % für 3 Monate zu kürzen. Dies gilt auch dann, wenn der Externe Prüfer direkt in Folge wiederholt den Erfüllungsgrad von 70-74 % (orange Karte ) feststellen musste. b) 30-59 % festgestellt, ist die Rechnung in Höhe von 20 % für 3 Monate zu kürzen. c) 0-29 % festgestellt, ist die Rechnung in Höhe von 50 % für 3 Monate zu kürzen. Es erfolgt eine externe Nachprüfung. |
5.4.3 Sanktionsstufe 2
Wird nach Durchführung der Sanktionsstufe 1 bei der nächsten Nachprüfung des
Externen Qualitätsprüfers erneut ein Erfüllungsgrad von 70-74 % oder darunter
festgestellt, ist damit automatisch die 2. Sanktionsstufe erreicht:
| Sanktionsstufe 2 rote Karte | |||
|---|---|---|---|
| Sofern die Nachprüfung durch den Externen Qualitätsprüfer mit dem Erfüllungsgrad von 70-74 % oder weniger ausfällt, ist ein Abzug von der nächsten Reinigungsrechnung vorzunehmen (Abzugshöhe je nach Erfüllungsgrad: siehe Sanktionsstufe 1). Zusätzlich hat der Bedarfsträger bzw. die Finanzbehörde das Reinigungsunternehmen schriftlich unter Androhung der Kündigung abzumahnen. Es findet eine 2. externe Nachprüfung statt. Wird bei dieser erneut ein Erfüllungsgrad von 70-74 % oder weniger festgestellt, ist damit automatisch die 3. Sanktionsstufe erreicht. |
5.4.4 Sanktionsstufe 3
| Sanktionsstufe 3 rote Karte | |||
|---|---|---|---|
| Ist die Sanktionsstufe 3 erreicht, ist wegen der Nicht- oder Schlechterfüllung der Vertragsleistung seitens der Bedarfsträger bzw. der Finanzbehörde die Kündigung gemäß Nr. 8.3 der BVB Reinigungsdienstleistungen auszusprechen (dann ist die Neuausschreibung bzw. vorübergehend in Abstimmung mit der Finanzbehörde eine kommissarische Vergabe zu veranlassen). Über Reinigungsunternehmen, die wegen Nicht- oder Schlechtleistungen in einem oder mehreren FHH-Objekten gekündigt wurden, wird ein entsprechender Vermerk angefertigt. Solcherart Vermerke können bei der Prüfung der Geeignetheit der Bieter in den Auswahlverfahren herangezogen werden. Sie können zur Ungeeignetheit des Bieters führen. |
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72
[Seite 76]
6 Schiedsgutachten
Die Ergebnisse der Externen Qualitätsprüfungen sind verbindlich für die FHH und
die Reinigungsunternehmen.
In tatsächlichen Streitfällen innerhalb der Sanktionsstufen 1 - 3 kann – wenn auf
anderem Wege keine Einigung erzielt werden konnte - durch den Bedarfsträger
oder den Auftragnehmer ein Schiedsgutachten abgefordert werden. Dieses
beinhaltet eine Entscheidung über die Streitpunkte zwischen dem
Reinigungsunternehmen und dem Bedarfsträger.
Schiedsgutachten sind in Bagatellfällen, in denen Vertragsstrafen von weniger als
100,00 € gegenständlich sind, ausgeschlossen.
Die Geschäftsführung der Schiedsgutachtenstelle liegt bei der Finanzbehörde /
Leitstelle Gebäudereinigung.
Die Schiedsgutachten bezüglich dieser Streitfälle sind durch je
1 Vertreter der Landesinnung der Gebäudereiniger Hamburg
(Tel. 35 29 54)
1 Vertreter der Finanzbehörde / Leitstelle Gebäudereinigung
(Tel. 4 28 23-2016)
zu erstatten. Die Einrichtungen benennen auf Anrufung den Schiedsgutachter.
Die Schiedsgutachter können aus den in § 1036 Abs. 2 Zivilprozessordnung
genannten Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden der Umstände
abgelehnt werden. Die Gründe sind glaubhaft zu machen. Tritt daraufhin ein
Schiedsgutachter zurück, ist ein Ersatzschiedsgutachter von derselben Einrichtung
zu benennen.
Sofern das betroffene Reinigungsunternehmen nicht Mitglied der Landesinnung der
Gebäudereiniger Hamburg ist, erstattet die Finanzbehörde / Leitstelle
Gebäudereinigung das Gutachten.
Ein Vertreter des jeweiligen Reinigungsunternehmens sowie des Bedarfsträgers
des betreffenden Objektes werden zur Gutachtenerstattung hinzugezogen. Sie
unterstützen die Landesinnung und die Finanzbehörde bei der Arbeit.
Im Falle der Nichteinigung entscheidet die Finanzbehörde / Leitstelle
Gebäudereinigung.
Die Entscheidung des Schiedsgutachtens ist für alle Beteiligten verbindlich. Die
Bindungswirkung entfällt nur bei offenbarer Unrichtigkeit des Gutachtens. Die
Parteien sind berechtigt, innerhalb von vier Wochen nach Vorlage des Gutachtens
ihre Einwände gegen das Gutachten vorzubringen sowie Ergänzungsfragen zu
stellen. Die ergänzenden Stellungnahmen der Schiedsgutachter werden
Bestandteil des Schiedsgutachtens und sind für die Parteien verbindlich. Danach
ist eine nochmalige Anhörung der Parteien unzulässig.
- 22 -
73
[Seite 77]
Die Kosten des Schiedsgutachtens tragen die Parteien als Gesamtschuldner. Im
Innenverhältnis tragen die Parteien die entstehenden Gesamtkosten des
Verfahrens (einschließlich gesetzlicher Gebühren nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz der beauftragten Rechtsanwälte) in dem
Verhältnis wie sie obsiegen oder unterliegen. Die Schiedsgutachter entscheiden
auch insoweit nach billigem Ermessen. Wird der Antrag auf Erstattung eines
Schiedsgutachtens vorzeitig zurückgenommen, trägt der Antragsteller die bis dahin
aufgelaufenen Kosten.
7 QM- Koordinationsstelle
Die QM-Koordinationsstelle für das QM - Modell Hamburg ist die
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Finanzbehörde - FB 112 - Leitstelle Gebäudereinigung Große Bleichen 27, 20354 Hamburg Tel. 4 28 23-2016 leitstelle.gebaeudereinigung@fb.hamburg.de
- 23 -
74
[Seite 78]
Qualitäts-Prüfpunkte Dienstgebäude und Hochschulen Stand: 01.11.2016
C, C1, B4 und D = immer zu prüfende Punkte
| Raum- gruppe | Nutzungsart | Bodenflächen je nach vorhandenem Belag und Vorgabe | Hauptnutzungsbereiche | Nebenflächen | schwer einsehbare Bereiche, auch punktuelle Verunreinigungen an Wänden und über Greifhöhe (über 180 cm) |
|---|---|---|---|---|---|
| A | Arbeitsräume (z. B. Standardbüros, Verwaltungsräume, kleine Bibliotheken) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | Müllentsorgung, Tische, Stühle, Türgriffe, Telefone, Lichtschalter, Türen, Rahmen, Wände, Innenglasflächen, Waschbecken, Spiegel, Armaturen, Fliesenschild, Mobiliar (u .a. Regale, Schränke), Polstermöbel usw. | Spinnweben entfernt, Heizkörper, Fensterbänke, Fußleisten usw. | hinter Heizkörpern, Säulen, Kabelkanälen usw. |
| A1 | Arbeits-/Gruppenarbeitsäume mit hoher Freqentierung (z. B. Büros, Bibliotheken, sonstige Räume mit Publikumsverkehr) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| A2 | Arbeits-/Gruppenarbeitsräume mit sehr hoher Frequentierung (z. B. Büros, Bibliotheken, sonstige Räume mit starkem Publikumsverkehr) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| A3* | Seminarräume, Hörsäle, repräsentative Bereiche mit sehr hoher Frequentierung | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| A4* | Seminarräume, Hörsäle, repräsentative Bereiche mit mittlerer Frequentierung | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| B | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A + Abflusssiele + Keramische Wandfliesen ggf. in Duschbereichen usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| B1 | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A + Abflusssiele + Keramische Wandfliesen ggf. in Duschbereichen, Handläufe und Geländer usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| B2 | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A + Abflusssiele + Keramische Wandfliesen ggf. in Duschbereichen, Handläufe und Geländer | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| B3 | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | wie Raumgruppe A + Abflusssiele + Keramische Wandfliesen ggf. in Duschbereichen, Handläufe und Geländer | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| B4 | Sozialräume, Speiseräume (z. B. Teeküchen, Mensa, Cafeteria-, Kantinen-Bereiche, Sanitätsräume) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert usw. | Müllentsorgung, Tische, Stühle, Bänke, Türgriffe, Lichtschalter, Türen, Rahmen, Wände, Trennwände, Waschbecken, Armaturen, Wandfliesen, Abflusssiele, Küchenzeilen, Handtuch- und Seifenspender, sonstiges Mobiliar (u.a. Regale, Schränke), Polstermöbel usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| C | Sanitärräume (z. B. WCs und Duschen, Waschräume) | gereinigt, aufgescheuert, elastische Beläge eingepflegt usw. | Müllentsorgung, Türgriffe, Lichtschalter, Türen, Rahmen, Wände, Innenglasflächen, Duschen, Toiletten, Urinale innen-, außen-, unterseitig, Trennwände in WC-Boxen, Spiegel, Waschbecken, Armaturen, Wandfliesen, Fliesenschilde, Abflusssiele, Handtuch- und Seifenspender, sonstiges Mobiliar usw. | wie Raumgruppe A | hinter WC, Abflussvorrichtungen und Heizkörpern usw. |
| C1 | Sanitärräume mit sehr hoher Frequentierung (z. B. WCs und Duschen, Waschräume) | gereinigt, aufgescheuert, elastische Beläge eingepflegt usw. | Müllentsorgung, Türgriffe, Lichtschalter, Türen, Rahmen, Wände, Innenglasflächen, Duschen, Toiletten, Urinale innen-, außen-, unterseitig, Trennwände in WC-Boxen, Spiegel, Waschbecken, Armaturen, Wandfliesen, Fliesenschilde, Abflusssiele, Handtuch- und Seifenspender, sonstiges Mobiliar usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe C |
| D | Eingangszonen, bedingt Verkehrsflächen mit sehr hoher Frequentierung (z. B. Eingangsbereich) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert, sprühextrahiert (Schmutzfang) usw. | Müllentsorgung, Handläufe, Geländer, Schmutzfangvorrichtung, Tische, Stühle, Türen, Rahmen, Wände, Innenglasflächen, Türgriffe, Lichtschalter, sonstiges Mobiliar (u.a. Regale, Schränke) usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| E | Verkehrsflächen (z. B. Flure, Garderoben) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert, usw. | Müllentsorgung, Handläufe, Geländer, Tische, Stühle, Türen, Rahmen, Wände, Innenglasflächen, Türgriffe, Lichtschalter, sonstiges Mobiliar (u.a. Regale, Schränke) usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| E1 | Verkehrsflächen mit erhöhter Frequentierung (z. B. Flure) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt, poliert, usw. | wie E | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| F | Treppenhäuser (z. B. Treppen, -podeste, Aufzüge) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt usw. | Müllentsorgung, Handläufe, Geländer, Türgriffe, Innenglasflächen, Lichtschalter usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| F1 | Treppenhäuser mit erhöhter Frequentierung (z. B. Treppen, -podeste, Aufzüge) | gereinigt, beschichtet, eingepflegt usw. | wie F | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| G | Neben-, Keller-, Lagerräume | gereinigt, beschichtet, eingepflegt usw. | Müllentsorgung, Tische, Stühle, Türen, Rahmen, Wände, Innenglasflächen, Türgriffe, Lichtschalter, sonstiges Mobiliar (Regale, Schränke usw.) usw. | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
| G1 | Neben-, Keller-, Lagerräume mit leichter Frequentierung | gereinigt, beschichtet, eingepflegt usw. | wie G | wie Raumgruppe A | wie Raumgruppe A |
75
[Seite 79]
| REINIGUNGSPLAN Stand: 01.08.2 | 015 | ||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| für Dienstgebäude und Hochschulen | Wöchentliche Reinigung | ||||||||||||||||||||||||
| Häufigkeiten | Fußbodenreinigung | Allgemeine Reinigung | Nass-, Sanitärbereiche | ||||||||||||||||||||||
| 1 = 1 x wöchentlich 14 = 14-tägig 2 = 2 x wöchentlich M = 1 x monatlich 2,5 = 2,5 x wöchentlich d.h. jeden 2.Tag über 2 Wochen V = 1 x vierteljährlich 5 = 5 x wöchentlich n.B. = nach Bedarf, aber nicht häufiger als in Spalte 1 10 = 10 x wöchentlich bzw. 2 x täglich g.LV = gemäß objektspezifischem Leistungsverzeichnis a) In Büros gilt grundsätzlich der wöchentliche Reinigugungsstandard (Raumgruppe A , ggf. B). Hinsichtlich zusätzlicher objektspezifischer Reinigungsanforderungen: siehe Ergänzende Regelungen. b) Bei elastischen Hartbodenbelägen (und Holzböden) ist das Pflegemittel so zu wählen und anzuwenden, dass stets ein homogenes Oberflächenbild und ein optimaler Werterhalt der Bodenbeläge gewährleistet sind. c) Bei Fußböden, die eine Nassreinigung nicht erlauben, ist im Austausch ein anderer Arbeitsgang vorzusehen (z.B. vergüten, polieren, (teil)cleanern). | VK ee rs h c re hn m , u tz s ta u n g e u b b in nd p u n e n d k w tuis ec ll h re e n in , ig h e n a fte n d e | P o lie re n , (te il-)c le a n e rn | P fle g e m itte l a u ftra g e n | re Z in w ig e is e tu n )fig n a s s w is c h e n (a lte rn a tiv m a s c h in e ll | T e x tilb e lä g e a b s a u g e n / b ü rs ts a u g e n | S c h m u tz fa n g m a tte n , -ro s te b ü rs ts a u g e n , re in ig e n | S c h m u tz fa n g m a tte n s p rü h e x tra h ie re n | F u ß b ö d e n m a s c h in e ll a u fs c h e u e rn | B o d e n a b flu s s s ie le re in ig e n | eM n ts o b ta ilia u b ro e n / fe b e rflä u c h t re c h e n , in E ig in e ric n h tu n g s g e g e n s tä n d e | P o ls te rm ö b e l a b b ü rs te n / a b s a u g e n | F e n s te rb ä n k e re in ig e n | H e iz k ö rp e r u n d F u ß le is te n re in ig e n | re P in a p igie e rk n ö rb e , A b fa llb e h ä lte r, H y g ie n e b e h ä lte r le e re n , | WV ä n e rs dc eh nm eu n tz tfe u rn n g ee nn a n T ü re n u . R a h m e n u n d | K o n ta k tflä c h e n (z .B . L ic h ts c h a lte r, T ü rg riffe ) re in ig e n | HS ö ta h e u b ,- u n d S p in n w e b e n e n tfe rn e n b is m a x . 3 ,5 0 m | OP bu en rflä k tu ce h ll e F n le , In c k ne en n g la e n tfe s flä rn ce hn e n a n b is W ä m n ad xe . n 1 , ,8 0 m H ö h e | S c h w e r e in s e h b a re B e re ic h e re in ig e n | H a n d lä u fe u n d G e lä n d e r re in ig e n | reW ina ig s c eh nb , e V c ek rb e n ra , u S cp hie sg me a l, te A ria rm lie a tu n re n an c , h F fülie lle s n e n s c h ild | aW u ßC es n - s u en itig d U re rin in a igle e n s o w ie B e re ic h e in n e n - u n d | K e ra m is c h e W a n d flie s e n re in ig e n | re K in e ra ig e m nis c h e W a n d flie s e n in D u s c h b e re ic h e n | |
| *Für die Raumgruppen A3 und A4 können unterschiedliche Häufigkeiten hinterlegt sein. Unterschieden werden SZ (=Semesterzeiten), VfZ (=vorlesungsfreie Zeiten) und G (=ganzjährig): siehe Flächenzusammenstellung. **In Hochschulen ist in den Räumen der Raumgruppe A und B die Müllentsorgung zweimal pro Woche durchzuführen. | |||||||||||||||||||||||||
| Raum- gruppe | Nutzungsart | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 |
| A | Arbeitsräume (z. B. Standardbüros, Verwaltungsräume, kleine Bibliotheken) | 1 | M | n a c h B e d a rf | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1** | 1 | 1 | n a c h B e d a rf | n a c h B e d a rf | n a c h B e d a rf | 1 | ||||||||
| A1 | Arbeits-/Gruppenarbeitsäume mit hoher Freqentierung (z. B. Büros, Bibliotheken, sonstige Räume mit Publikumsverkehr) | 2,5 | 14 | 1 | 2,5 | 2,5 | 1 | 1 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 2,5 | ||||||||||||
| A2 | Arbeits-/Gruppenarbeitsräume mit sehr hoher Frequentierung (z. B. Büros, Bibliotheken, sonstige Räume mit starkem Publikumsverkehr) | 5 | 1 | 1 | 5 | 5 | 1 | 2,5 | 1 | 5 | 2,5 | 5 | 5 | ||||||||||||
| A3* | Seminarräume, Hörsäle, repräsentative Bereiche mit sehr hoher Frequentierung | 5 | 1 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 2,5 | 1 | 5 | 2,5 | 5 | 5 | ||||||||||||
| A4* | Seminarräume, Hörsäle, repräsentative Bereiche mit mittlerer Frequentierung | 2,5 | 1 | 1 | 2,5 | 2,5 | 1 | 1 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 2,5 | ||||||||||||
| B | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | 1 | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | 1** | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | |||||||||
| B1 | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | 2,5 | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | 2,5 | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | |||||||
| B2 | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | 5 | n. B. | n. B. | n. B. | n. B | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | 5 | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | |||||||
| B3 | objektspezifische Räume (z. B. Labore) | 14 | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | 14 | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | n. B. | |||||||
| B4 | Sozialräume, Speiseräume (z. B. Teeküchen, Mensa, Cafeteria-, Kantinen-Bereiche, Sanitätsräume) | 5 | 1 | 5 | 5 | n.B. | 1 | 5 | 1 | 2,5 | 1 | 5 | 2,5 | 5 | 5 | n. B. | M | ||||||||
| C | Sanitärräume (z. B. WCs und Duschen, Waschräume) | 5 | 5 | g.LV | 1 | 5 | 2,5 | 1 | 5 | 2,5 | 5 | 5 | 5 | n. B. | M | ||||||||||
| C1 | Sanitärräume mit sehr hoher Frequentierung (z. B. WCs und Duschen, Waschräume) | 10 | 10 | g.LV | 1 | 10 | 2,5 | 1 | 10 | 5 | 10 | 10 | 10 | n. B. | 14 | ||||||||||
| D | Eingangszonen, bedingt Verkehrsflächen mit sehr hoher Frequentierung (z. B. Eingangsbereich) | 5 | 1 | 5 | 5 | 5 | g.LV | 2,5 | 1 | 14 | 5 | 1 | 5 | ||||||||||||
| E | Verkehrsflächen (z. B. Flure, Garderoben) | 2 | 1 | 1 | 2 | n.B. | g.LV | 2 | 1 | 14 | 2 | 1 | 2 | ||||||||||||
| E1 | Verkehrsflächen mit erhöhter Frequentierung (z. B. Flure) | 2,5 | 1 | 1 | 2,5 | n.B. | g.LV | 2,5 | 1 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | ||||||||||||
| F | Treppenhäuser (z. B. Treppen, -podeste, Aufzüge) | 2 | 2 | 2 | n.B. | g.LV | 1 | 14 | 2 | 1 | 2 | 1 | |||||||||||||
| F1 | Treppenhäuser mit erhöhter Frequentierung (z. B. Treppen, -podeste, Aufzüge) | 2,5 | 2,5 | 2,5 | n.B. | g.LV | 1 | 1 | 2,5 | 1 | 2,5 | 1 | |||||||||||||
| G | Neben-, Keller-, Lagerräume | M | M | M | V | M | M | M | |||||||||||||||||
| G1 | Neben-, Keller-, Lagerräume mit leichter Frequentierung | 14 | 14 | 14 | 14 | 14 | M | 14 | 14 | 14 |
76
[Seite 80]
Veröffentlichung von Verträgen, Vereinbarung eines Rücktrittsrechts
und Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
bei Vergabeverfahren nach VOL, VOF und nach der Beschaffungsordnung (BO)
I. Anwendungsbereich Nachfolgende Musterformulierungen sind in allen förmlichen Vergabeverfahren mittels dieses Formblatts zum Bestandteil der Vergabeunterlagen zu machen. Bei Freihändigen Vergaben sowie bei freiberuflichen Leistungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 BO ist alternativ eine der unten unter II. stehenden Formulierungen und der Text unter III. in geeigneter Form in den Vertrag aufzunehmen. Bei Vergaben, die mit dem elektroni- schen Bestellwesen abgewickelt werden, werden diese Vorgaben vom System bereits berücksichtigt.
II. Wirksamkeit und Veröffentlichung des Vertrages; Rücktrittsrecht (Zutreffendes ist von der Vergabestelle anzukreuzen:)
☐
Dieser Vertrag ist ein Vertrag der Daseinsvorsorge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG) oder ein Vertrag, an dessen Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht und dessen Veröffentlichung die wirtschaft- lichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erheblich beeinträchtigt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Der Gegenstandswert liegt über (netto) 100.000 Euro (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Damit gilt:
-
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) und wird nach Maß- gabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht werden. Zudem kann er Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
-
Verträge, die unter § 10 Abs. 2 HmbTG fallen, werden erst einen Monat nach ihrer Veröffentli- chung im Informationsregister wirksam. Die FHH kann binnen dieses Monats zurücktreten, wenn der Freien und Hansestadt Hamburg nach der Veröffentlichung des Vertrages von ihr nicht zu vertretende Tatsachen bekannt werden, die sie, wären sie schon zuvor bekannt gewesen, dazu veranlasst hätten, einen solchen Vertrag nicht zu schließen, und ein Festhalten am Vertrag für die Freie und Hansestadt Hamburg unzumutbar ist.
☒
Dieser Vertrag ist kein Vertrag der Daseinsvorsorge (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 HmbTG) und auch kein Vertrag, an dessen Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht und dessen Veröffentlichung die wirtschaftlichen Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht erheblich beeinträchtigt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG) oder der Gegenstandswert liegt unter (netto) 100.000 Euro (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG). Damit gilt:
-
Dieser Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, die nach derzeitiger Bewertung jedoch nicht gegeben sind, wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht.
-
Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunfts- anträgen nach dem HmbTG sein.
III. Kennzeichnung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; Haftung
Der Bieter ist gemäß § 7 Abs. 3 HmbTG verpflichtet, bereits im Angebot die Dokumente in geeigneter Form zu kennzeichnen, welche nach seiner Einschätzung Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, und dies ggf. zu begründen. Für durch die Verletzung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses bei der Veröffentlichung im Informationsregister oder Herausgabe auf Antrag nach dem HmbTG entstehende Schäden haftet die Freie und Hansestadt Hamburg nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
77
[Seite 81]
Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Leitstelle Gebäudereinigung
Freie und Hansestadt Hamburg
Ergänzende Regelungen zur Leistungsbeschreibung
(Technisches Leistungsverzeichnis) für Gebäude-,
Glas- und Fensterrahmenreinigung
1 Allgemeine Angaben
1.1 Objektbezeichnung
| Objektname: | Polizeidienststelle (VD1) |
|---|---|
| Objektadresse: | Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg |
1.2 Reinigungsplan
Dem Objekt liegt der Reinigungsplan für die wöchentliche Reinigung in Dienstgebäuden und Hochschulen (vgl. Vergabeunterlagen) zugrunde.
1.3 Auftragsvergabe
Die Unterhaltsreinigung und die Glas- und Fensterrahmenreinigung werden als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer vergeben.
1.4 Besichtigungstermin
Gemäß § 3 Abs. 6 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienst- leistungen ist das Objekt vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin ist vor- her mit dem unten genannten. Ansprechpartner zu vereinbaren.
Sprinkenhof GmbH Herr Kersten Tel.: 040 – 3395 4391 E-Mail: sven.kersten@sprinkenhof.de
1.5 Ansprechpartner-/in für die Durchführung des Auftrages:
Sprinkenhof GmbH Herr Kersten Tel.: 040 – 3395 4391 E-Mail: sven.kersten@sprinkenhof.de
1.6 Rechnungsanschrift:
Sprinkenhof GmbH
Burchardstraße 8
Vordruck Stand Juli 2025
78
[Seite 82]
20095 Hamburg
1.7 Rechnungsanschrift:
rechnungseingang@sprinkenhof.de
2 Objektspezifische Angaben
2.1 Objektbeschreibung/Besonderheiten
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Kompaktbau. Die Reinigungsflächen erstrecken sich über 3 Etagen (vom EG bis zur 2. Etage). Im Gebäude ist die Polizei mit verschiedenen Abteilungen untergebracht. Auf dem Gelände befindet sich zudem eine Rettungswache der Feuerwehr. Die Zuwegung und die Außenfläche sind befestigt.
Der/ie Auftragnehmender/in ist verpflichtet, das gesamte einzusetzende Reinigungspersonal einer Sicherheitsüberprüfung durch die Polizei unterziehen zu lassen. Die Überprüfungsunter- lagen sind bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 34 des Hamburgisches Sicherheits- überprüfungs- und Geheimschutzgesetz (HmbSÜGG) abzufordern und müssen mindes- tens 12 Wochen vor Auftragsbeginn ausgefüllt und unterschieben bei der Polizei eingereicht werden. Das gilt auch für Personalwechsel und Vertretungen, sowie auch für Mitarbeitende von Firmen die im Namen des AN im Objekt tätig sind Die Polizei und die Sprinkenhof GmbH können einzelne Mitarbeitender/in ablehnen und den Zutritt zum Dienstgebäude verwehren. Die genauen Gründe können aus datenschutzrechtli- chen Gründen nur der betroffenen Person selbst mitgeteilt werden. Das eingesetzte Reinigungspersonal ist verpflichtet, auch nach Ausscheiden aus der Firma, über alle Gegebenheiten und Vorkommnisse, die sie in der Dienststelle während ihrer Tätigkeit erfährt, Stillschweigen zu bewahren. Jede Art von Ton und Bildaufnahmen sind im und außerhalb des Objektes strengstens verbo- ten. Zuwiderhandlungen können Straf- und Zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Dokumentieren per Foto von etwaigen Reinigungs- oder Baumängeln ist vorher mit dem Nutzer und der Sprinkenhof GmbH abzustimmen.
Ggf. soll bei Bedarf durch Anforderung der Sprinkenhof GmbH und in Absprache mit dem Nut- zer eine Feiertagsreinigung (z.B. Ostern, Weihnachten) durchgeführt werden. Die Bereiche sind die der Samstagsreinigung. Entsprechende Absprachen hierzu werden separat zwischen dem BT und dem AN getroffen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Angebotskonditio- nen (Stundenverrechnungssatz und Leistungswerte) in Verbindung mit den gesetzlichen (ta- riflichen) Zuschlagsregelungen.
2.2 Reinigungszeiten
Die Unterhaltsreiniung (UHR) erfolgt überwiegend im Rahmen des laufenden Betriebs (Tages- reinigung). Das Reinigungszeitfenster ist von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 4.4.
2.3 Bodenbeläge
In dem Objekt befinden sich folgende Bodenbeläge:
• Elastische Bodenbeläge (rd. 64 % der Reinigungsfläche) • Steinbodenbeläge (rd. 17 % der Reinigungsfläche) • Textilbodenbeläge (rd. 19 % der Reinigungsfläche)
2
79
[Seite 83]
2.4 Voraussetzungen für die UHR
| Umkleide-/Sozialraum: Waschmaschinenanschluss: | Nebengebäude rechts neben der Garage, ohne Raumnummer |
|---|---|
| Waschmaschinenanschluss: | 230 Volt im Nebengebäude, EG, Raum Vorraum Es ist zwingend eine Industriewaschmaschine mit einem externen Flusenfilter zu verwenden, die werkseitig für einen 230V-Anschluss aus- gelegt ist. Bitte füllen Sie hierzu die entspre- chende Eigenerklärung aus. Die Elektroanschluss für die Waschmaschine ist mit einer 16-Ampere-Sicherung versehen. Der Einsatz einer Industriewaschmaschine wird vom AG ggü. einem Wechselservice bevorzugt, wirkt sich jedoch nicht auf die Angebotsbewertung aus. |
| Wechselservice für Reinigungstextilien: | Alternativ zur Waschmaschine ist ein mindestens 3-mal wöchentlich stattfindender Wechselservice einzurichten. |
| Abstellräume (Reinigungskammern): | Hauptgebäude: EG, 023, 1,05 m²; Hauptgebäude: 1.OG., o. R-Nr., 2,23 m²; Hauptgebäude: ZG, o. R-Nr., 1,98 m²,Treppenpo- dest; Mehrzweckhalle: EG, o. R-Nr., ein Schrank. |
| Aufzüge (inkl. Traglast): | Nicht vorhanden |
2.5 Wasserlose Urinale
– entfällt
2.6 Schließanlage
Die Zugänglichkeit regelt das Geschäftszimmer in eigener Zuständigkeit.
3 Reinigungsanforderungen
3.1 Reinigungssystem
Es ist ein Reinigungsverfahren einzusetzen, welches den Anforderungen des Leistungsver- zeichnisses entspricht.
3.2 Reinigung in Laboren
– entfällt
3.3 Sonstige Reinigungsarbeiten
Sprühextrahieren der Schmutzfangmatten 3.3.1 Sprühextraktion der Schmutzfangmatten 1x pro Quartal
Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
Aufscheuern der Sanitärbereiche
3
80
[Seite 84]
3.3.2 Aufscheuern der Sanitärbereiche 1x pro Quartal Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
3.3.3 Reinigung/Pflege der Parkett- und Holzböden – entfällt
3.3.4 Müllentleerung und –entsorgung Im Rahmen der UHR wird reinigungstäglich Papier und Restmüll von den Reinigungskräften entsorgt. Siehe auch Punkt 5.2
3.3.5 Sonstige Hinweise/Besonderheiten Abweichend vom Reinigungsplan sind die elastischen Bodenbeläge im Bereich der Raum- gruppe A mindestens 14-tägig zu polieren. Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukal- kulieren.
Die Wandkacheln in den Duschräumen sind aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz entgegen den Angaben im Reinigungsplan 1 x in der Woche gründlich zu reinigen. Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
Zur Vermeidung von Schimmelbildung sind in den Duschen 3.OG. zusätzlich zur normalen UHR die gefliesten Wandflächen, ca. 50 m², monatlich mit einer rotierenden Bürste zu rei- nigen. Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
Für die Raumgruppen A ist ein maximaler Leistungswert von 175 m²/ Stunde und für die Raumgruppe C ist ein maximaler Leistungswert von 70 m²/Stunde festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Die Überschreitung von einem oder mehreren maximalen Leistungswerten führt zum Aus- schluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
Der Einsatz von Robotik ist nicht gewünscht.
3.4 Reinigung während des laufenden Betriebs
Die Reinigung hat überwiegend während der Nutzungszeit, d.h. während des laufenden Be- triebs zu erfolgen (Tagesreinigung). Dabei ist das unter Ziffer 2.3 vorgegebene Zeitfenster zu beachten. Die objektspezifischen Besonderheiten und die Bedarfe der Nutzer/innen sind zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Nutzungs- und Pausenzeiten ist gemeinsam mit der Haus- verwaltung festzulegen, welche Bereiche in welchen genauen Zeiträumen möglichst gereinigt werden sollen. Die Reinigungsorganisation muss zwingend hierauf abgstimmt werden. Das Tragen der obligatorischen Arbeitskleidung und des Namensschildes ist zwingend einzuhalten. Reinigungsgeräte, Maschinen und Chemie dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden.
Im Angebot ist außerdem zu berücksichtigen, dass
-
eine enge Kommunikation und Zusammenarbeit der Reinigungskräfte, der Objektlei- tung und ggf. dem Vorarbeiter/ der Vorarbeiterin mit den Nutzer/innen, insb. mit der Hausverwaltung gefordert wird.
-
Flexibilität bei der Beseitigung von ggf. aufkommenden Akutverschmutzungen, die im Rahmen der UHR beseitigt werden können, gefordert wird.
4
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[Seite 85]
-
aufgrund der Belegung von Flächen Ausweicherfordernisse und damit ggf. erhöhte Wegezeiten entstehen
-
der Einsatz von Geräten und Maschinen tagesreinigungskompatibel (z.B. in Bezug auf die Lautstärke) zu sein hat.
Bitte machen Sie in Ihrem Reinigungskonzept Angaben zur Umsetzung der genannten Anforderungen zur Tagesreinigung in der Kategorie - Geräte und Maschinen - hier kenn- zeichnen Sie bitte sonstiges. Dann können Sie unter Hinweise und Freitext weitere Er- klärungen abgeben.
4 Glasreinigung
Für das Objekt ist eine Glasreinigung zu kalkulieren.
Der AN hat sich bei der Besichtigung eine Übersicht über die örtlichen Gegebenheiten zu ma- chen.
Finanzbehörde Hamburg Hamburgweite Dienste Beschaffung und Strategischer Einkauf
5 Zusätzliche Dienstleistungen in Dienstgebäuden
5.1 Vorarbeiter/in und Einsatz von geringfügig Beschäftigten
Ein/e Vorarbeiter/in mit freigestellten Zeitanteilen ist nicht zu kalkulieren.
Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten ist zugelassen. Eine Quote von 40% darf nicht über- schritten werden.
5.2 Zusätzliche Müllentsorgung in Hochschulen/Dienstgebäuden
In diesem Dienstgebäude ist in den Räumen der Raumgruppe A – wöchentliche Reinigung – abweichend vom Reinigungsplan die Müllentsorgung zweimal pro Woche durchzuführen. Die zweite Müllentleerung ist, sofern vorhanden, als Extraposition in den Angebotsunterlagen auf- geführt und separat zu kalkulieren. Für die Kalkulationspositionen der Raumgruppe A sind daraus resultierend die gesamten Reinigungsleistungen und nur eine Müllentleerung zu be- rücksichtigen
Zudem werden zusätzlich im Objekt Wertstoffe gesammelt. Es befindet sich 1 Stück Wert- stoffsammler im Raum (Serverraum) gegenüber der Teeküche im EG. Für die tägliche Ent- sorgung dieser Müllfraktion und die Reinigung der Sammelbehälter ist ein gesondertes An- gebot erforderlich. Hierfür sind die Kosten je Entsorgungstag (Tagespreis) gesondert zu be- nennen.
5.3 (Entsorgungs),- Dienstleistungszeiten
Die Dienstleistung (z.B.Entsorgung/Verbringung der o.g. Müllfraktionen) soll in der Zeit von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgen. Weitere Hinweise in der Beschreibung der Dienstleistungen
5.4 Voraussetzungen für die Dienstleistung z.B. Entsorgung/Verbringung von Müll
Umkleide-/Sozialraum: Wie 2.4
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[Seite 86]
| Abstellräume für Transportmittel : | Wie 2.4 |
|---|---|
| Aufzüge (inkl. Traglast): | Wie 2.4 |
| Entsorgungsstützpunkt: | Auf dem Hof |
6
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Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburg Hamburgweite Dienste und Organisation Leitstelle Gebäudereinigung
Freie und Hansestadt Hamburg
Ergänzende Regelungen zur Leistungsbeschreibung
(Technisches Leistungsverzeichnis) für Gebäude-,
Glas- und Fensterrahmenreinigung
1 Allgemeine Angaben
1.1 Objektbezeichnung
| Objektname: | Rettungswache (RTW) Station F11/F35 Millerntor |
|---|---|
| Objektadresse: | Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg |
1.2 Reinigungsplan
Dem Objekt liegt der Reinigungsplan für die wöchentliche Reinigung in Dienstgebäuden und Hochschulen (vgl. Vergabeunterlagen) zugrunde.
1.3 Auftragsvergabe
Die Unterhaltsreinigung und die Glas- und Fensterrahmenreinigung werden als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer vergeben.
1.4 Besichtigungstermin
Gemäß § 3 Abs. 6 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienst- leistungen ist das Objekt vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Der Besichtigungstermin ist vor- her mit dem unten genannten. Ansprechpartner zu vereinbaren.
Sprinkenhof GmbH Herr Kersten Tel.: 040 – 3395 4391 E-Mail: sven.kersten@sprinkenhof.de
1.5 Ansprechpartner-/in für die Durchführung des Auftrages:
Sprinkenhof GmbH Herr Kersten Tel.: 040 – 3395 4391 E-Mail: sven.kersten@sprinkenhof.de
1.6 Rechnungsanschrift:
Sprinkenhof GmbH
Burchardstraße 8
Vordruck Stand Juli 2025
84
[Seite 88]
20095 Hamburg
1.7 Rechnungsanschrift:
rechnungseingang@sprinkenhof.de
2 Objektspezifische Angaben
2.1 Objektbeschreibung/Besonderheiten
Bei dem Objekt handelt es sich um einen 1-stöckigen kompakten Flachbau aus dem Jahre 2004. Es ist bestehend aus einem Erdgeschoß, das als Rettungswache genutzt wird. Die Räume sind überwiegend mit Kunststoff- und Linoleumbelägen und die Sanitäranlage mit Steinbelag versehen. Die Außenanlagen sind versiegelt, so dass nicht mit erhöhtem Schmutzeintrag zu rechnen ist.
An sehr kalten Wintertagen kann es zur Schließung der Rettungswache kommen. Während der Wintermonate sollte daher eine rechtzeitige Abstimmung zwischen Auftragnehmer und der Wache erfolgen. Da es sich hierbei um einen nicht vorhersehbaren Umstand handelt und kein genauer Zeitraum für die Schließung benannt werden kann, erfolgt bei einer ausbleiben- den Reinigung dennoch eine Vergütung.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das gesamte einzusetzende Reinigungspersonal, ein privates Führungszeugnis, gemäß § 30 Bundeszentralregistergesetz – BZRG – inner- halb der ersten 4 Wochen nach Auftragsvergabe, dem Geschäftszimmer F11, Admiralität- straße 54, 20459 Hamburg vorzulegen.
Zum Zeitpunkt der Vorbereitung der Ausschreibung ist vorgesehen, dass die Betreuung der Rettungswache (RTW) ab dem 01.01.2027 von der Feuer- und Rettungswache Finkenwer- der (F35), Aluminiumstr. 3, 21129 Hamburg übernommen wird. Daher sind die entspre- chenden Unterlagen im Geschäftszimmer der Wache F35 vorzulegen. Siehe auch Punkt 2.6.
Das gilt auch für Personalwechsel und Vertretungen sowie auch für Mitarbeitende von Firmen die im Namen des AN im Objekt tätig sind. Die Feuerwehr und die Sprinkenhof GmbH können einzelne Mitarbeitende ablehnen und den Zutritt zum Dienstgebäude verwehren. Die genauen Gründe können aus datenschutzrechtlichen Gründen nur die betroffene Person selbst mitge- teilt werden. Das eingesetzte Reinigungspersonal ist verpflichtet, auch nach Ausscheiden aus der Firma, über alle Gegebenheiten und Vorkommnisse, die sie in der Wache während ihrer Tätigkeit erfährt, Stillschweigen zu bewahren. Jede Art von Ton und Bildaufnahmen sind im und außerhalb des Objektes strengstens verboten. Zuwiderhandlungen können straf- und zi- vilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Dokumentieren per Foto von etwaigen Rei- nigungs- oder Baumängeln ist vorher mit dem Nutzer und der Sprinkenhof GmbH abzustim- men.
Ggf. soll bei Bedarf durch Anforderung der Sprinkenhof GmbH und in Absprache mit dem Nut- zer eine Feiertagsreinigung (z.B. Ostern, Weihnachten) durchgeführt werden. Die Bereiche sind die der Samstagsreinigung. Entsprechende Absprachen hierzu werden separat zwischen dem BT und dem AN getroffen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Angebotskonditio- nen (Stundenverrechnungssatz und Leistungswerte) in Verbindung mit den gesetzlichen (ta- riflichen) Zuschlagsregelungen.
2
85
[Seite 89]
2.2 Reinigungszeiten
Die Unterhaltsreiniung (UHR) erfolgt überwiegend im Rahmen des laufenden Betriebs (Tages- reinigung). Das Reinigungszeitfenster ist von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 4.4.
2.3 Bodenbeläge
In dem Objekt befinden sich folgende Bodenbeläge:
• Kunststoffbeläge (rd. 51 % der Reinigungsfläche) • Elastische Bodenbeläge (rd. 45 % der Reinigungsfläche) • Steinbodenbeläge (rd. 4 % der Reinigungsfläche)
2.4 Voraussetzungen für die UHR
| Umkleide-/Sozialraum: Waschmaschinenanschluss: | Entfällt EG, Raum: PUMI |
|---|---|
| Waschmaschinenanschluss: | 400 Volt im Hauptgebäude, EG, Raum: PUMI Es ist zwingend eine Industriewaschmaschine zu verwenden, die werkseitig für einen 400V- Anschluss ausgelegt ist. Bitte füllen Sie hierzu die entsprechende Eigenerklärung aus. Die Elektroanschluss für die Waschmaschine ist mit einer 16-Ampere-Sicherung versehen. Der Einsatz einer Industriewaschmaschine wird vom AG ggü. einem Wechselservice bevorzugt, wirkt sich jedoch nicht auf die Angebotsbewertung aus. |
| Wechselservice für Reinigungstextilien: | Alternativ zur Waschmaschine ist ein mindestens 1-mal wöchentlich stattfindender Wechselservice einzurichten. |
| Abstellräume (Reinigungskammern): | EG, Raum: PUMI, 6 m² |
| Aufzüge (inkl. Traglast): | Nicht vorhanden |
2.5 Wasserlose Urinale
– entfällt
2.6 Schließanlage
Im Objekt ist eine Schließanlage mit Kartenzugang installiert. Die Zugangskarten sind über die Wache F11 bzw. Wache F35 (siehe auch Punkt 2.1) erhältlich. Im Falle eines Verlustes der Karte kann eine Gebühr von etwa 50 Euro netto anfallen. Wir bitten darum, die Karten sorgfäl- tig zu verwahren, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.
3
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[Seite 90]
3 Reinigungsanforderungen
3.1 Reinigungssystem
Es ist ein Reinigungsverfahren einzusetzen, welches den Anforderungen des Leistungsver- zeichnisses entspricht.
3.2 Reinigung in Laboren
– entfällt
3.3 Sonstige Reinigungsarbeiten
Sprühextrahieren der Schmutzfangmatten 3.3.1 Sprühextraktion der Schmutzfangmatten 1x pro Quartal
Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
Aufscheuern der Sanitärbereiche
3.3.2 Aufscheuern der Sanitärbereiche 1x pro Quartal Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
3.3.3 Reinigung/Pflege der Parkett- und Holzböden – entfällt
3.3.4 Müllentleerung und –entsorgung Im Rahmen der UHR wird reinigungstäglich Papier und Restmüll von den Reinigungskräften entsorgt.
3.3.5 Sonstige Hinweise/Besonderheiten Abweichend vom Reinigungsplan sind die elastischen Bodenbeläge im Bereich der Raum- gruppe A mindestens 14-tägig zu polieren. Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukal- kulieren.
Die Wandkacheln in den Duschräumen sind aufgrund der hohen Nutzungsfrequenz entgegen den Angaben im Reinigungsplan 1 x in der Woche gründlich zu reinigen. Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
Zur Vermeidung von Schimmelbildung sind in den Duschen im EG zusätzlich zur normalen UHR die gefliesten Wandflächen, ca. 15 m², monatlich mit einer rotierenden Bürste zu rei- nigen. Die Leistung ist in den Tagespreis mit einzukalkulieren.
Für die Raumgruppen A ist ein maximaler Leistungswert von 175 m²/ Stunde und für die Raumgruppe C ist ein maximaler Leistungswert von 70 m²/Stunde festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Die Überschreitung von einem oder mehreren maximalen Leistungswerten führt zum Aus- schluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
Der Einsatz von Robotik ist nicht gewünscht.
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[Seite 91]
3.4 Reinigung während des laufenden Betriebs
Die Reinigung hat überwiegend während der Nutzungszeit, d.h. während des laufenden Be- triebs zu erfolgen (Tagesreinigung). Dabei ist das unter Ziffer 2.3 vorgegebene Zeitfenster zu beachten. Die objektspezifischen Besonderheiten und die Bedarfe der Nutzer/innen sind zu berücksichtigen. Mit Blick auf die Nutzungs- und Pausenzeiten ist gemeinsam mit der Haus- verwaltung festzulegen, welche Bereiche in welchen genauen Zeiträumen möglichst gereinigt werden sollen. Die Reinigungsorganisation muss zwingend hierauf abgstimmt werden. Das Tragen der obligatorischen Arbeitskleidung und des Namensschildes ist zwingend einzuhalten. Reinigungsgeräte, Maschinen und Chemie dürfen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden.
Im Angebot ist außerdem zu berücksichtigen, dass
-
eine enge Kommunikation und Zusammenarbeit der Reinigungskräfte, der Objektlei- tung und ggf. dem Vorarbeiter/ der Vorarbeiterin mit den Nutzer/innen, insb. mit der Hausverwaltung gefordert wird.
-
Flexibilität bei der Beseitigung von ggf. aufkommenden Akutverschmutzungen, die im Rahmen der UHR beseitigt werden können, gefordert wird.
-
aufgrund der Belegung von Flächen Ausweicherfordernisse und damit ggf. erhöhte Wegezeiten entstehen
-
der Einsatz von Geräten und Maschinen tagesreinigungskompatibel (z.B. in Bezug auf die Lautstärke) zu sein hat.
Bitte machen Sie in Ihrem Reinigungskonzept Angaben zur Umsetzung der genannten Anforderungen zur Tagesreinigung in der Kategorie - Geräte und Maschinen - hier kenn- zeichnen Sie bitte sonstiges. Dann können Sie unter Hinweise und Freitext weitere Er- klärungen abgeben.
4 Glasreinigung
Für das Objekt ist eine Glasreinigung zu kalkulieren.
Bitte beachten: Die Termine für die Durchführung der Reinigungsarbeiten sind rechtzeitig, d.h. mindestens eine Woche vor Beginn, mit dem Geschäftszimmer Feuer- und Rettungswache 11 bzw. 35 abzusprechen. Im Rahmen der Besichtigung sind auf die speziellen Erfordernisse, z. B. lassen sich einige Fenster nicht nach innen öffnen, der Glas- und Rahmenreinigung besonders zu achten.
Finanzbehörde Hamburg Hamburgweite Dienste Beschaffung und Strategischer Einkauf
5 Zusätzliche Dienstleistungen in Dienstgebäuden
5.1 Vorarbeiter/in und Einsatz von geringfügig Beschäftigten
Ein/e Vorarbeiter/in mit freigestellten Zeitanteilen ist nicht zu kalkulieren.
Der Einsatz von geringfügig Beschäftigten ist zugelassen. Eine Quote von 40% darf nicht über- schritten werden.
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[Seite 92]
5.2 Zusätzliche Müllentsorgung in Hochschulen/Dienstgebäuden
In diesem Dienstgebäude ist in den Räumen der Raumgruppe A – wöchentliche Reinigung – abweichend vom Reinigungsplan die Müllentsorgung zweimal pro Woche durchzuführen. Die zweite Müllentleerung ist, sofern vorhanden, als Extraposition in den Angebotsunterlagen auf- geführt und separat zu kalkulieren. Für die Kalkulationspositionen der Raumgruppe A sind daraus resultierend die gesamten Reinigungsleistungen und nur eine Müllentleerung zu be- rücksichtigen
5.3 (Entsorgungs),- Dienstleistungszeiten
Die Dienstleistung (z.B.Entsorgung/Verbringung der o.g. Müllkraktionen) soll in der Zeit von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr erfolgen. Weitere Hinweise in der Beschreibung der Dienstleistungen
5.4 Voraussetzungen für die Dienstleistung z.B. Entsorgung/Verbringung von Müll
| Umkleide-/Sozialraum: | Wie 2.4 |
|---|---|
| Abstellräume für Transportmittel : | Wie 2.4 |
| Aufzüge (inkl. Traglast): | Wie 2.4 |
| Entsorgungsstützpunkt: | Direkt am Haus im Carport |
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[Seite 93]
Finanzbehörde
Leitstelle Gebäudereinigung
Eigenerklärung zur Waschmaschine
Diese Eigenerklärung ist zwingend zu unterzeichnen, wenn statt eines Wechselservices für Reinigungstextilien der Einsatz einer Waschmaschine im Objekt geplant ist.
Hiermit versichert unser Unternehmen, in dem ausgeschriebenen Objekt bei Zuschlagsertei- lung und während der gesamten Vertragsdauer eine Waschmaschine einzusetzen, die alle nachfolgenden Merkmale erfüllt:
Das Gerät
-
ist für den gewerblichen Bereich geeignet,
-
ist kein Haushaltsgerät,
-
erfüllt die Anforderungen der 9. VO zum ProdSG (Maschinen-VO)
-
ist mit dem im Objekt vorhandenen Stromanschluss kompatibel und
-
erfüllt die in der Leistungsbeschreibung für die Gebäude-, Glas- und Rahmenreini- gung unter Punkt 2.9.2 genannten Vorgaben zur Sparsamkeit von Strom und Wasser.
In dem Objekt Polizeidienststelle (VD1), Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg ist zwin- gend eine Industriewaschmaschine mit 230 Volt-Anschluss einzusetzen.
Wir verpflichten uns, der Leitstelle Gebäudereinigung bei Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche per E-Mail (leitstelle.gebaeudereinigung@fb.hamburg.de) das Produktdatenblatt des in dem Objekt einzusetzenden Geräts zur Prüfung zu übersenden. Uns ist bewusst, dass der Bedarfsträger sowie das externe Qualitätsprüfunternehmen nach Vertragsbeginn eine Fotodokumentation über die Übereinstimmung des der Leitstelle Ge- bäudereinigung übermittelten Produktdatenblattes und der in dem Objekt aufgestellten Waschmaschine vornehmen. Diese Information wird der Leitstelle Gebäudereinigung zur nochmaligen Prüfung übersandt. Sollte sich während der Vertragsdauer herausstellen, dass eine Waschmaschine eingesetzt wird, die die oben genannten Merkmale nicht aufweist, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Ort, Datum Unterschrift
Stand April 2016 1
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[Seite 94]
Finanzbehörde
Leitstelle Gebäudereinigung
Eigenerklärung zur Waschmaschine
Diese Eigenerklärung ist zwingend zu unterzeichnen, wenn statt eines Wechselservices für Reinigungstextilien der Einsatz einer Waschmaschine im Objekt geplant ist.
Hiermit versichert unser Unternehmen, in dem ausgeschriebenen Objekt bei Zuschlagsertei- lung und während der gesamten Vertragsdauer eine Waschmaschine einzusetzen, die alle nachfolgenden Merkmale erfüllt:
Das Gerät
-
ist für den gewerblichen Bereich geeignet,
-
ist kein Haushaltsgerät,
-
erfüllt die Anforderungen der 9. VO zum ProdSG (Maschinen-VO)
-
ist mit dem im Objekt vorhandenen Stromanschluss kompatibel und
-
erfüllt die in der Leistungsbeschreibung für die Gebäude-, Glas- und Rahmenreini- gung unter Punkt 2.9.2 genannten Vorgaben zur Sparsamkeit von Strom und Wasser.
In dem Objekt RTW Station, Millerntor, Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg ist zwin- gend eine Industriewaschmaschine mit 400 Volt-Anschluss einzusetzen.
Wir verpflichten uns, der Leitstelle Gebäudereinigung bei Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche per E-Mail (leitstelle.gebaeudereinigung@fb.hamburg.de) das Produktdatenblatt des in dem Objekt einzusetzenden Geräts zur Prüfung zu übersenden. Uns ist bewusst, dass der Bedarfsträger sowie das externe Qualitätsprüfunternehmen nach Vertragsbeginn eine Fotodokumentation über die Übereinstimmung des der Leitstelle Ge- bäudereinigung übermittelten Produktdatenblattes und der in dem Objekt aufgestellten Waschmaschine vornehmen. Diese Information wird der Leitstelle Gebäudereinigung zur nochmaligen Prüfung übersandt. Sollte sich während der Vertragsdauer herausstellen, dass eine Waschmaschine eingesetzt wird, die die oben genannten Merkmale nicht aufweist, behält sich der Auftraggeber vor, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Ort, Datum Unterschrift
Stand April 2016 1
91
[Seite 95]
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft
Erklärung der Bietergemeinschaft
Vergabeverfahren:
Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)
Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!
I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)
II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am
III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)
IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:
V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:
- Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
- Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
- Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
- Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
- Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
- die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
- kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
-
Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds
Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]
Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 92
[Seite 96]
Eigenerklärung1
hinsichtlich des 5. EU-Sanktionspakets – RUS-Sanktionen und dem
dort enthaltenen Verbot der Auftragserteilung an russische Staatsangehörige /
Unternehmen / Lieferanten
Vergabeverfahren: Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg
Vergabe-Nr.: FB 2026001472
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teil- nahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese):
- Ich gehöre / Mein/Unser Unternehmen gehört nicht zu den in Artikel 5 k)2 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver- ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Hand- lungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zu- sammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, be- teiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
- Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftrag- nehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbrin- gung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen einge- setzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
(Ort / Datum)
(Unterschrift oder Name der erklärenden Person)
Wird diese Erklärung nicht mit den Angebotsunterlagen bzw. auf Anforderung der Vergabestelle nicht inner- halb der von der Vergabestelle gesetzten Frist eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlos- sen.
Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das E-Ver- gabesystem abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform, elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.
1 Diese Erklärung ist von allen Bewerbern/Bietern/allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bieterge- meinschaften abzugeben. 2 Wortlaut des Artikels 5k der o.g. Verordnung (VO) siehe Rückseite) Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 1 von 2 93
[Seite 97]
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Or- ganisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Perso- nen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in An- spruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ih- rer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medi- zinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaa- ten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Or- ganisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erd- ölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträ- gen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Erklärung EU-Sanktionen – 06/2022 Seite 2 von 2 94
[Seite 98]
Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde
Besichtigungsbestätigung
Der Firma
wird hiermit bestätigt, dass das Objekt
Rettungswache (RTW) Station & Polizeidienststelle (VD1), Glacischaussee 2-4, 20359 Hamburg
heute von ihr besichtigt wurde.
Der aktuelle Auftragnehmer muss keine Besichtigungsbestätigung einreichen.
Hamburg, den _______________
___________________________
(Unterschrift der Hausverwaltung) Dienststempel
95
[Seite 99]
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
[Name und Anschrift der Vergabestelle] BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Hamburgweite Dienste und Organisation Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg
Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren
Vorbemerkungen
Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.
Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.
Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.
1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg BVC Behörde für Finanzen und Bezirke Adolphsplatz 3-5 20457 Hamburg
ausschreibungen@fb.hamburg.de
+49 4042823
Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.
2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?
Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist:
3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?
Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.
DSGVO-Information – 11/2022 1 von 3 96
[Seite 100]
Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.
Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.
4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.
5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?
Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.
DSGVO-Information – 11/2022 2 von 3 97
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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information
6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.
Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der der Freien und Hansestadt Hamburg.
7 Welche Rechte haben Sie?
Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
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Freie und Hansestadt Hamburg
Finanzbehörde Hamburg
Information
Tariflöhne des Gebäudereinigerhandwerks Hamburg - Kalkulationsgrundlage für die Vergabe Öffentlicher Aufträge im Bereich der Glas- und Gebäudereinigung zum Jahres- wechsel
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie bei der Kalkulation Ihres Angebots, dass gemäß den Besonderen Vertragsbe- dingungen bei Reinigung durch Unternehmen (BVB Reinigungsdienstleistungen, Ausgabe 2016) Punkt 4.1 die Angebotspreise auf den Tariflöhnen des Gebäudereinigerhandwerks Hamburg, die am letzten Tage der Angebotsfrist gültig waren bzw. auf den gemäß Arbeitnehmerentsendege- setz (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlöhnen basieren müssen
Das bedeutet, dass Sie bei Ausschreibungen, deren Angebotsfrist am Ende eines Jahres endet, den in diesem Jahr geltenden Tariflohn / Mindestlohn zur Kalkulation Ihres Angebotes verwenden müssen. Endet die Angebotsfrist im darauf folgenden Jahr, kalkulieren Sie in Ihrem Angebot mit dem im jenem Jahr geltenden Tariflohn / Mindestlohn. Der spätere Vertragsbeginn ist für die Kal- kulation nicht relevant.
Beispiel:
| Ende der Angebotsfrist in 2026 | Ende der Angebotsfrist in 2027 |
|---|---|
| Tariflohn / Mindestlohn 2026 | Tariflohn / Mindestlohn 2027 |
Dies ist notwendig, um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten. Angebote, die auf einem am letzten Tag der Angebotsfrist noch zukünftigen Tariflohn kalkuliert werden, können bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt werden.
Ändert sich der Tariflohn / Mindestlohn während der Bewertungsphase, wird zu Vertragsbeginn eine Preisanpassung vorgenommen, sodass Ihnen durch diese Vorgehensweise kein Nachteil entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Finanzbehörde Hamburg April 2026
99
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Elektronische Angebotsabgabe: Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe abzugeben. Die- ser Vordruck ist nicht auszufüllen, bleibt jedoch inhaltlich (insbesondere die Punkte 1-4) Be- standteil der Vergabeunterlagen.
Name und Anschrift des Bieters:
Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Sachbearbeiter/in:
Anschrift und Telefon des Vertreters/der Vertreterin in Hamburg (nur bei auswärtigen Fir- men):
Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg Gänsemarkt 36 20354 Hamburg
Angebot
-
Die Ausführung der in den Anlagen dieses Angebotsvordrucks beschriebenen Leistungen wird zu den eingesetzten Festpreisen ohne Umsatzsteuer angeboten. Diesen Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet. Die Preise schlie- ßen alle Nebenkosten ein.
-
An dieses Angebot hält sich der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist (siehe Projektinfor- mation) gebunden.
-
Dem Angebot liegen
a) die Ergänzenden Regelungen zur Leistungsbeschreibung einschließlich des Rei- nigungsplanes
b) das Qualitätsmanagement-System in der Gebäudereinigung (QMS) in den Objek- ten der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) (QM-Modell Hamburg)
c) die Besonderen Vertragsbedingungen bei Reinigung durch Unternehmen (BVB Reinigungsdienstleistungen) – in der jeweils gültigen Fassung
d) die Leistungsbeschreibung für Gebäude-, Glas- und Fensterrahmenreinigung in den von der Freien und Hansestadt Hamburg genutzten Gebäuden – in der je- weils gültigen Fassung
e) die Auswahlkriterien für die Vergabe von Reinigungsleistungen
100
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f) die Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (HmbZVB-VOL/B) – in der jeweils gültigen Fassung
g) die Aufforderung zur Angebotsabgabe einschließlich Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen – in der jeweils gültigen Fassung
h) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – in der jeweils gültigen Fassung
i) die Eigenerklärungen
j) die Besichtigungsbestätigung
zu Grunde. Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nacheinander in der angege- benen Reihenfolge.
-
Unentgeltliche Nebenleistungen (Zugaben) werden ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Angebotes.
-
Besondere Bemerkungen des Bieters (ggf. auf gesondertem Blatt):
-
Anlagen zum Angebot:
Angebote, die nicht den formalen Anforderungen des § 38 UVgO und des § 53 VgV entspre- chen, werden ausgeschlossen.
Wird das Angebot unvollständig oder unrichtig ausgefüllt, fehlen geforderte Nachweise oder sind Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei, so kann es vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Ort/Datum Stempel/Unterschrift
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 08.10.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: FB 2026001472 - Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359
Hamburg
SKONTO
| Skonto zugelassen | Nein |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
| 1 | RTW-Station Millerntor | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 1.1 | Unterhaltsreinigung | EUR ......................... |
1.1.1 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe A Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................ Für die Raumgruppen A ist ein maximaler Leistungswert von 175 m²/ Stunde festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Die Überschreitung von einem oder mehreren maximalen Leistungswerten führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 50 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 25 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.2 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe A1 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 125 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 76 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden pro Jahr: Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl
Leistungsverzeichnis - 1/11 102
[Seite 106]
Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.3 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe A3 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 31 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.4 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe B4 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 27 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.5 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe C Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................ Für die Raumgruppe C ist ein maximaler Leistungswert von 70 m²/ Stunde festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Die Überschreitung des maximalen Leistungswerts führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
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[Seite 107]
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 11 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden Stunden pro Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.6 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe D Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 22 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.7 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe E1 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 125 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 70 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.8 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe G1 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Leistungsverzeichnis - 3/11 104
[Seite 108]
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 25 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 6 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.1.9 zusätzliche Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. Müllentleerung Menge Einheit [EUR] Raumgruppe A [%] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 50 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 25 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
1.2 Glasreinigung EUR ......................... 1.2.1 Außenglasflächen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Glasreinigung Haeufigkeit: 2 Leistungsumfang: 46 qm qm Gesamtjahresmenge: Formel: [Haeufigkeit]*[Leistungsumfang] Ergebnis: Menge
1.2.2 Rahmen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................
Leistungsverzeichnis - 4/11 105
[Seite 109]
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Glasreinigung Haeufigkeit: 1 Leistungsumfang: 46 qm qm Gesamtjahresmenge: Formel: [Haeufigkeit]*[Leistungsumfang] Ergebnis: Menge
1.2.3 Innenglas USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Glasreinigung Haeufigkeit: 2 Leistungsumfang: 13 qm qm Gesamtjahresmenge: Formel: [Haeufigkeit]*[Leistungsumfang] Ergebnis: Menge
| 2 | Polizeidienststelle (VD1) | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 2.1 | Unterhaltsreinigung | EUR ......................... |
2.1.1 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe A Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................ Für die Raumgruppen A ist ein maximaler Leistungswert von 175 m²/ Stunde festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Die Überschreitung von einem oder mehreren maximalen Leistungswerten führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 50 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 294 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.2 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe A2 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Leistungsverzeichnis - 5/11 106
[Seite 110]
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 220 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.3 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe A3 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 256 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.4 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe B4 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 29 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
Leistungsverzeichnis - 6/11 107
[Seite 111]
2.1.5 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe C Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................ Für die Raumgruppe C ist ein maximaler Leistungswert von 70 m²/ Stunde festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Die Überschreitung des maximalen Leistungswerts führt zum Ausschluss des Angebotes von der weiteren Wertung.
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 92 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden Stunden pro Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.6 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe D Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 250 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 27 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.7 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe E1 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 125 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 111 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden pro Jahr:
Leistungsverzeichnis - 7/11 108
[Seite 112]
Stunden Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]*[Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.8 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe F Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 100 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 16 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.9 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe F1 Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 125 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 51 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.10 USt. Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis Raumgruppe G Menge Einheit [%] [EUR] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz 19% pro 1,00 Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 12 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 82 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert]
Leistungsverzeichnis - 8/11 109
[Seite 113]
Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.1.11 zusätzliche Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis USt. Müllentleerung Menge Einheit [EUR] Raumgruppe A [%] ................ 1,00 Stundenverrechnungssatz pro 1,00 19% Stundenverrechnungssatz ................
Textergänzungen/Eigenschaften Hochschulgebäude - Art: Dienstgebäude Haeufigkeit (Anzahl 50 pro Jahr Reinigungen): Faktor Tage pro Jahr: 250 Tage Leistungsumfang: 294 qm Leistungswert: ________ qm pro Stunde Stunden Stunden pro Reinigung: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert] Stunden pro Stunden Reinigungstag: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)]/[Faktor Tage pro Jahr] Stunden Stunden pro Jahr: Formel: [Leistungsumfang]/[Leistungswert][Haeufigkeit (Anzahl Reinigungen)] Ergebnis: Menge
2.2 Glasreinigung EUR ......................... 2.2.1 Außenglasflächen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Glasreinigung Haeufigkeit: 2 Leistungsumfang: 56 qm qm Gesamtjahresmenge: Formel: [Haeufigkeit]*[Leistungsumfang] Ergebnis: Menge
2.2.2 Rahmen USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Glasreinigung Haeufigkeit: 1 Leistungsumfang: 56 qm qm Gesamtjahresmenge: Formel: [Haeufigkeit]*[Leistungsumfang] Ergebnis: Menge
2.2.3 Innenglas USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 1,00 Quadratmeter ................ pro 1,00 Quadratmeter ................
Leistungsverzeichnis - 9/11 110
[Seite 114]
Textergänzungen/Eigenschaften Art: Glasreinigung Haeufigkeit: 2 Leistungsumfang: 5 qm qm Gesamtjahresmenge: Formel: [Haeufigkeit]*[Leistungsumfang] Ergebnis: Menge
2.3 Sonstige Arbeiten EUR ......................... 2.3.1 Entsorgung Wertstoffe USt. [%] Menge Einheit Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] 19% 250,00 Pauschale ................ pro 1,00 Pauschale ................ Es befindet sich 1 Stück Wertstoffsammler im Raum (Serverraum) gegenüber der Teeküche im EG. Für die tägliche Entsorgung dieser Müllfraktion und die Reinigung der Sammelbehälter ist ein gesondertes Angebot erforderlich. Hierfür sind die Kosten je Entsorgungstag (Tages-preis) gesondert zu benennen.
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Umsatzsteuer | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
Leistungsverzeichnis - 10/11 111
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 08.10.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: FB 2026001472 - Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359
Hamburg
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 11/11 112
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KRITERIENKATALOG 08.10.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: FB 2026001472 - Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359
Hamburg
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Bearbeitungshinweis
Dieser Kriterienkatalog ersetzt den Vordruck zur Eignung und ist vollständig auszufüllen.
2 Angaben bei Präqualifizierung
Gewichtung: 0,00% 2.1 Eignungsnachweis durch PQ-VOL-Zertifikat [Mussangabe]
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).
Bitte geben Sie an, ob eine Präqualifizierung besteht.
Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Angaben zu den Ausführungsbedingungen) bleiben weiterhin vorzulegen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2.2 Wenn ja:
Geben Sie bitte die PQ-Nummer und der dazugehörige Code an.
3 Angaben für Registerabfragen
Gewichtung: 0,00% 3.1 Angaben für Registerabfragen
K.O.-Kriterium: Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Ab-frage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen.
Dazu werden folgende Angaben gemacht:
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3.2 Name der Firma [Mussangabe]
Geben Sie den vollständigen Namen der Firma an
3.3 Sitz/Postanschrift [Mussangabe]
Geben Sie den Sitz bzw, die Postanschrift an.
3.4 Rechtsform [Mussangabe]
Geben Sie die Rechtsform an.
3.5 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Geben Sie Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) (falls vorhanden) an.
3.6 Wirtschafts-Identifikationsnummer
Geben Sie Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden) an.
4 Fachkunde
Gewichtung: 0,00%
Kriterienkatalog - 1/8 113
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4.1 Nachweise
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden fol-gende Angaben gemacht:
4.2 Handelsregister [Mussangabe]
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)
Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer.
[ ] Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister. (Wenn Sie hier ein Kreuz gesetzt haben, füllen Sie bitte die Angaben zum Handelsregister unter dem Punkt Angaben für Registerfragen aus.) [ ] Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. [ ] keine Angaben
Mehrere Antworten wählbar
4.3 Unterlagen auf Verlangen
Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
4.4 zusätzlich eingereichte Unterlagen
Ich/Wir werde/n schon jetzt die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV der Vergabestelle vorlegen:
5 Leistungsfähigkeit
Gewichtung: 0,00% 5.1 wirtschaftlich und finanziell
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht:
5.2 Eigenerklärung Kapazitäten [Mussangabe]
Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.3 Jahresumsatz [Mussangabe]
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bitte konkrete Jahreszahlen angeben. Die vorstehenden Zahlen Sind auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.
5.4 Unterlagen auf Verlangen
Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:
5.5 technisch und beruflich
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden folgende Angaben gemacht:
5.6 Unterlagen auf Verlangen [Mussangabe]
Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.7 zusätzlich eingereichte Unterlagen
Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt:
5.8 Eigenerklärung personelle und technische Mittel [Mussangabe]
Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen.
Kriterienkatalog - 2/8 114
[Seite 118]
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.9 Referenzen über vergleichbare Leistungen [Mussangabe]
Zum Nachweis Ihrer Eignung habe ich/ haben wir Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre mit dem Angebot eingereicht. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein. Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils • Art der Leistung • Auftragszeitraum und -umfang, • AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, • Auftragssumme
zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt) Sie können als Referenzen auch Aufträge vergleichbarer Art und Umfangs benennen, die Sie für die FHH durchgeführt haben. Hierbei sind ebenfalls die o.g. Angaben zu machen.
Als fachlich vergleichbar werden Aufträge angesehen, die ebenfalls kaufmännische oder bürobahe Tätigkeiten gem. Leistungsbeschreibung in der geforderten Qualität, einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad und Umfang aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Es ist dem Bietenden unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
5.10 Wenn nein:
Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbaren Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, den Auftrag auszuführen:
5.11 Unterlagen auf Verlangen
Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV der Vergabestelle vorlegen:
6 Eignungsleihe
Gewichtung: 0,00% 6.1 Eignungsleihe
Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes: (Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eignungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.)
6.2 Zulässigkeit der Eignungsleihe
Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig.
6.3 Einsatz von Eignungsleihe [Mussangabe]
Werden zum Nachweis der Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
6.4 Wenn ja:
Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n). Folgende Angaben sind zu machen: Name/Firma Anschrift Geschäftsführung eignungsrelevanter Lesitungsteil (nach Art und Umfang)
Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb
6.5 Wenn ja;
Kriterienkatalog - 3/8 115
[Seite 119]
Eigenerklärung Eignungsleihe
Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV.
[ ] Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt. [ ] Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder § 47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.
Mehrere Antworten wählbar
7 Ausschlussgründe
Gewichtung: 0,00% 7.1 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht:
(Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)
7.2 Ausschlussgründe nach dem GWB [Mussangabe]
Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja, es liegt KEIN Ausschlussgrund vor. (0) [ ] Nein, es liegt ein Ausschlussgrund vor. (0)
Nur eine Antwort wählbar
7.3 wenn nein
Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens wieder herstellen: (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme benennen)
Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.
7.4 Preisrecht [Mussangabe]
Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
7.5 keine Ausschlussvorraussetzungen [Mussangabe]
Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach
§ 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja, es liegen KEINE Ausschlussvoraussetzung vor (0) [ ] Nein, es liegen Ausschlussvoraussetzung vor (0)
Nur eine Antwort wählbar
7.6 b.) Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; [Mussangabe]
Keine Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja, KEINE Ausschlussgründe (0) [ ] Nein, es gibt Ausschlussgründe (0)
Nur eine Antwort wählbar
7.7 Preisrecht [Mussangabe]
Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.
Kriterienkatalog - 4/8 116
[Seite 120]
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
8 Ausführungsbedingungen
Gewichtung: 0,00% 8.1 gesetztliche Anforderungen
Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen::
-
Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
-
Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Be-schäftigten bereithalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG).
-
Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einsetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
8.2 Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsge-setz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8.3 allgemeinverbindlichen Tarifvertrag [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten gem. einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden ist:
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8.4 Wenn ja:
Name des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages:
8.5 Mindestlohn [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8.6 Keine Mitarbeiter [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8.7 gesetzliche Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium:
Kriterienkatalog - 5/8 117
[Seite 121]
Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies:
-
Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie vergleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
-
Ich/ Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Beschäftigten bereithalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§ 10 HmbVgG).
-
Ich/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einsetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhalten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8.8 Sonstige Anforderungen [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n, dass ich/wir verpflichtet sind/bin:
- die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB). Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.
- eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
- eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
- Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8.9 Richtigkeit und Vollständigkeit [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärungen. Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag). Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Ausschluss vom Wettbewerb führen kann. Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO oder § 56 VgV).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9 Angaben zur Statistik
Gewichtung: 0,00% 9.1 Angaben zur Statistik [Mussangabe]
Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein
Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehlung- 2003/361 zu KMUs
[ ] Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz [ ] Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz [ ] Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz [ ] Großunternehmen: über 249 Beschäftige oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz
Mehrere Antworten wählbar
9.2 wenn nein
Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:
Kriterienkatalog - 6/8 118
[Seite 122]
9.3 Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert
Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
9.4 Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)
Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition: Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
10 Allgemeine Fragen zur Gebäudereinigung
Gewichtung: 0,00% 10.1 Subunternehmer [Mussangabe]
Werden Leistungen oder Teilleistungen auf Subunternehmer übertragen?
[ ] Keine Auswahl getroffen (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
10.2 Wenn ja:
Geben Sie bitte Name und Anschrift des Subunternehmers sowie den Teil der Leistung, der auf diesen übertragen werden soll, an.
10.3 zusätzliches Urlaubsgeld [Mussangabe]
Zahlen Sie Ihren Mitarbeitern das zusätzliche Urlaubsgeld gemäß Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk?
[ ] Keine Auswahl getroffen (0) [ ] Nein (0) [ ] Ja, allen Gewerkschaftsmitgliedern. (0) [ ] Ja, allen gewerblich Beschäftigten des Unternehmens. (0) [ ] Ja, allen gewerblich Beschäftigten, die in Objekten der FHH tätig sind. (0)
Nur eine Antwort wählbar
10.4 Erklärung des Bieters PBSt [Mussangabe]
Ist eine der Erklärungen nach 1. bis 3. angekreuzt worden, so wird der Auftraggeber der Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereinigerhandwerk in Hamburg e.V. (PBSt), Bei Schuldts Stift 3 in 20355 Hamburg (Telefon: 040 - 34 61 96), unmittelbar nach Auftragserteilung die Anschrift des Auftragnehmers, das Objekt, die vorgegebenen Reinigungsstunden und die vereinbarte Quote an versicherungspflichtigen Stunden mitteilen.
[ ] Meine / unsere Firma ist Mitglied der PBSt und wird satzungsgemäß geprüft. Für den Fall der Beendigung meiner / unserer Mitgliedschaft erkläre/n ich mich / wir uns schon jetzt einverstanden, dass die PBSt meine / unsere Firma überprüft; es gilt dann die Erklärung zu 3. Diese Erklärung verliert ihre Rechtsverbindlichkeit, wenn mein / unser Unternehmen nicht mehr Auftragnehmer der Freien und Hansestadt Hamburg ist. (0) [ ] Meine / unsere Firma ist nicht Mitglied der PBSt. Falls ich / wir einen Auftrag aufgrund des beigefügten Angebotes erhalte/n, bin ich / sind wir bereit, Mitglied der PBSt zu werden. Der Auftraggeber wird diese Bereitschaft im Auftragsfalle der PBSt melden. (0) [ ] Meine / unsere Firma ist nicht Mitglied der PBSt; ich bin / wir sind auch nicht bereit, Mitglied zu werden. Falls ich / wir aufgrund des beigefügten Angebotes den Auftrag erhalte/n, bin ich / sind wir damit einverstanden, dass die PBSt in dem bei Mitgliedern üblichen Umfang nach Maßgabe der Satzung der PBSt vom 13.01.1981 - in der jeweils geltenden Fassung - sowie nach Maßgabe der satzungsgemäß beschlossenen Beitrags- und Honorarordnung meine / unsere Firma überprüft. Die Satzung der PBSt und die Beitrags- und Honorarordnung (können bei der PBSt abgefordert werden) sind mir / uns bekannt. Ich / wir erkenne/n deren Regelungen als verbindlich an. Danach wird geprüft, ob die Vorschriften über die sozialversicherungsrechtlichen und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für Kurz- und Teilzeitbeschäftigte, tarifrechtlichen Bestimmungen, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, sowie die vereinbarten Quoten an versicherungspflichtigem Personal von mir / uns eingehalten werden. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns insbesondere, die von der PBSt beauftragten Fachkräfte in jeder Weise bei ihrer Arbeit zu unterstützen, ihnen im erforderlichen Umfang Einblick in für die Prüfung bedeutsame Aufzeichnungen zu geben, sowie den Zutritt zu allen Reinigungsobjekten und die Möglichkeit zum Einholen von Informationen bei meinen / unseren Beschäftigten jederzeit zu gewähren. Die PBSt ist berechtigt, dem Auftraggeber das Ergebnis ihrer Überprüfung mitzuteilen. Einen entsprechenden Prüfungsauftrag werde ich / werden wir unverzüglich nach Eingang des Auftrags erteilen. Die Kosten dieser Prüfungen ergeben sich aus der Beitrags- und Honorarordnung der PBSt. Die Prüfung der Reinigungsqualität ist ausschließlich Sache der Bedarfsstelle und gehört nicht zum Prüfungsauftrag. (0) [ ] Meine / unsere Firma ist nicht Mitglied der PBSt; ich bin / wir sind auch nicht mit einer Überprüfung durch die PBSt einverstanden. (0)
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 7/8 119
[Seite 123]
10.5 Einsatz einer Waschmaschine im Objekt [Mussangabe]
Setzen Sie eine Waschmaschine gem. den Ergänzenden Regelungen sowie der von Ihnen einzureichenden Eigenerklärung ein?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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10.6 Austauschservice Reinigungstextilien [Mussangabe]
Beabsichtigen Sie im Objekt - alternativ zum Waschmaschineneinsatz - einen Austauschservice der verschmutzten Reinigungstextilien gem. den Ergänzenden Regelungen durchzuführen?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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10.7 Referenzen [Mussangabe]
Führen Sie bereits der Anlage E 2 (Ziffer 10 des Verfahrensbriefs) entsprechende Aufträge ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs für die Freie und Hansestadt Hamburg als Auftragnehmer aus? (Wenn nein, so fügen Sie Ihrem Angebot eine Auflistung gem. der einzureichenden Anlage E 2 bei.)
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
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Kriterienkatalog - 8/8 120
[Seite 124]
KRITERIENKATALOG 08.10.2026
Ausschreibung (Korrektur)
Verfahren: FB 2026001472 - Glas- und Gebäudereinigung, Glacischaussee 2-4, 20359
Hamburg
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Fragenkatalog Reinigungsorganisation
Gewichtung: 20,00% 1.1 Reinigungsmängel [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Wie schnell beseitigen Sie gemeldete Reinigungsmängel?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Innerhalb von 3-5 Werktagen (s. 4.2 QM-Modell) (1) [ ] Innerhalb von 72h (4) [ ] Innerhalb von 24-48h (7) [ ] Innerhalb von 12-24h (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.2 Schulung Reinigungschemie [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Wie oft werden Reinigungskräfte zu den Themen Reinigungschemie (Gefahrstoffunterweisungen zählen nicht hierzu) und Anwendungstechnik geschult?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] 1x im Jahr, ohne Dokumentation (s. 3.1 QM-Modell) (1) [ ] 1x im Jahr, mit Dokumentation für den AG (4) [ ] 2x im Jahr, mit Dokumentation für den AG (7) [ ] 3x im Jahr oder öfter, mit Dokumentation für den AG (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Schulungspersonal [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Von wem werden die Reinigungskräfte geschult?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Objektleitung (1) [ ] Qualifiziertes Personal (z.B. ausgebildete/r Gebäudereiniger/in, Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement) (4) [ ] Betriebsleitung (z.B. Meister) (7) [ ] Externes Schulungsunternehmen (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Fortbildungen [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Für wen werden zusätzliche Fortbildungen (z.B. Führungskurse, Deutschkurse, qualifizierte Objektleitung, Anwendungstechniker/in) angeboten?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Keine zusätzlichen Kurse (1) [ ] Für Objektleitungen (4) [ ] Für Objektleitungen und Vorarbeiter/innen (7) [ ] Für alle Mitarbeiter (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Qualifikation Objektleitung [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Welche Qualifikationsstufe hat der Großteil (mehr als 50%) der Objektleitungen in Ihrem Betrieb?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Quereinsteiger/in (1) [ ] Quereinsteiger mit interner Qualifizierung (z.B. durch Betriebsleitung) (4) [ ] Quereinsteiger/in mit Weiterbildung durch ein externes Unternehmen (z.B. Zertifizierung zur qualifizierten Objektleitung) (7) [ ] Mindestens Gebäudereinigungsgeselle oder Fachwirt für Reinigungs- und Hygienemanagement (10)
Kriterienkatalog - 1/3 121
[Seite 125]
Nur eine Antwort wählbar
1.6 Vertretung [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Wie erfolgt die Vertretung der Unterhaltsreinigung?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Es gibt Vertretungsregelungen (s. 3.2 QM-Modell) (1) [ ] Durch eine Reinigungskraft aus dem Personalstamm im Objekt (4) [ ] Durch Springer in Einzelfällen (7) [ ] Durch zugewiesene und eingearbeitete Springer im Falle von Urlaubs-, Kranken- und sonstigen –Ausfällen (10)
Nur eine Antwort wählbar
1.7 Vertretung Objektleitung [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Wie erfolgt die Vertretung der Objektleitung?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Es gibt Vertretungsregelungen (s. 3.2 QM-Modell) (1) [ ] Durch die Vorarbeiter/in oder bei Ansprechpartner gem. Ergänzenden Regelungen (4) [ ] Durch eine andere Objektleitung, die zu dem Zeitpunkt verfügbar ist (7) [ ] Durch eine fest zugewiesene und eingearbeitete Objektleitung (10)
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1.8 Kontakt [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Wie erfolgt die Kontaktaufnahme der Objektleitung mit der Hausverwaltung?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Objektbesuche 14-tägig, (s. 3.3 QM-Modell) (1) [ ] Objektbesuche 1x wöchentlich (4) [ ] Objektbesuche 1x wöchentlich mit Terminabsprache Hausverwaltung (7) [ ] Objektbesuche 2x wöchentlich mit Terminabsprache Hausverwaltung (10)
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1.9 4-Farbsystem [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Wie stellen Sie sicher, dass das 4-Farbsystem gemäß QM-Modell 3.2 eingehalten wird?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Durch regelmäßige Unterweisung durch eine Ansprechperson unter den Reinigungskräften (ggf. Vorarbeiter/in) (1) [ ] Durch regelmäßige Unterweisung der Reinigungskräfte durch die Objektleitung (4) [ ] Durch regelmäßige Unterweisung der Reinigungskräfte durch Objektleitung mit interner Dokumentation (7) [ ] Durch regelmäßige Unterweisung der Reinigungskräfte durch die Objektleitung mit Dokumentation für den AG (10)
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1.10 Qualitätssicherung [Mussangabe]
Gewichtung: 2,00% Maximalpunktzahl: 10 Mindestbewertung: 1 Punkte Wie ist Ihre firmeninterne Qualitätssicherung organisiert?
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Unregelmäßige firmeninterne Qualitätsprüfung der Reinigung im Objekt durch Objektleitung (1) [ ] Quartalsweise firmeninterne Qualitätsprüfung der Reinigung im Objekt durch Objektleitung (4) [ ] Monatliche firmeninterne Qualitätsprüfung der Reinigung im Objekt durch Objektleitung (7) [ ] Monatliche firmeninterne Qualitätsprüfung der Reinigung im Objekt durch firmeninternen Qualitätsmanagementbeauftragten (10)
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2 Formular Reinigungsverfahren
Gewichtung: 50,00% 2.1 Bewertung Formular Reinigungsverfahren
Gewichtung: 50,00% Maximalpunktzahl: 100 Hier wird durch die Vergabestelle nach erfolgter Prüfung die Punktzahl für das Formular Reinigungsverfahren eingetragen. Von Ihnen sind keine Angaben vorzunehmen.
Kriterienkatalog - 2/3 122
[Seite 126]
3 Bewertung Stundeneinsatz
Gewichtung: 30,00% 3.1 Bewertung Stundeneinsatz
Gewichtung: 30,00% Maximalpunktzahl: 100 Hier wird nach erfolgter Prüfung durch die Vergabestelle die Punktzahl für den Stundeneinsatz vermerkt. Es sind keine Eingaben durch Sie vorzunehmen.
Kriterienkatalog - 3/3 123
[Seite 127]
Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage 2026-April Formular Reinigungskonzept.xlsx 55,35 KB xlsx Dateianlage 2026 SVS DG.xlsx 18,70 KB xlsx Dateianlage Informationsblatt_Optimierung Wertungssytem.pdf 154,87 KB pdf Dateianlage Betrieb Waschmaschinen.pdf 64,77 KB pdf
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