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Anlage_1_Angebots-_Bewerbungsbedingungen_006_2026.docx

Glas-, Fenster- und Jalousiereinigung für das Jobcenter Nordsachsen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 22:36 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Jobcenter Nordsachsen

Blomberger Str. 2

04758 Oschatz

Angebots- und Bewerbungsbedingungen inkl. Zuschlags- und Wertungskriterien zur Vergabenummer 006/2026

„Glas-, Fenster- und Jalousiereinigungsarbeiten in der Liegenschaft Torgau des Jobcenter Nordsachsen“

Inhaltsverzeichnis

1. Termine 3

2. Allgemeines 3

3. Auftraggeber 3

4. Ausschreibende Stelle/Vergabestelle 4

5. Verfahrensart 4

6. Registrierungspflicht beim Vergabeportal 4

7. Kommunikation/Bieterfragen 4

8. Ortsbesichtigung 5

9. Unklarheiten/Verstöße in den Vergabeunterlagen 5

10. Änderungen an den Vergabeunterlagen 5

11. Preise/Preisblatt 6

12. Einreichung der Angebote - Frist und Form für die Abgabe von Angeboten 6

13. Losaufteilung 7

14. Verbesserungsvorschläge/Nebenangebote 7

15. Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote 7

16. Bindefrist 8

17. Keine Rücksendung von Unterlagen 8

18. Vergütung für die Angebotserstellung/Kostenerstattung 8

19. Bietergemeinschaften 8

20. Einsatz von Subunternehmen 9

21. Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen 10

22. Eigenerklärungen 10

23. Einzureichende Unterlagen 10

24. Öffnung der Angebote 11

25. Angebotsprüfung 11

26. Wertung der Angebote/Zuschlagskriterien 11

27. Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss 12

28. Unterrichtung über nicht berücksichtigte Angebote 12

29. Aufhebung der Ausschreibung 12

30. Verwendung der Vergabeunterlagen 12

31. Verschwiegenheit 13

32. Rügen/Nachprüfungsverfahren 13

33. Datenschutzklausel 13

Termine

Versand der Bekanntmachung:23.09.2026
Ortsbesichtigung nach Terminvereinbarungbis zum 06.10.2026
Frist für Bieterfragen:07.10.2026
Ende der Angebotsfrist:13.10.2026
voraussichtliche Zuschlagserteilung:bis zum 30.10.2026

Allgemeines

Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird ausdrücklich verwiesen.

Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. In Ausnahmefällen können international anerkannte Fachbegriffe verwendet werden.

Jedes Unternehmen darf sich nur einmal am Vergabeverfahren - unabhängig ob als Einzelbieter, Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder als Subunternehmer - beteiligen. Das gilt auch für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn Sie wirtschaftlich unabhängig sind.

Die Unterlagen sind in Textform zu übermitteln. In den für die Unterschrift vorgesehenen Feldern ist der Name des Bieters (Unternehmen) und diejenige Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.

Für die Teilnahme sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Zusätzlich sind alle in den Ausschreibungsunterlagen geforderten Angaben und Nachweise zu erbringen. Notwendige Änderungen des Teilnehmers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Dem Angebot sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o.ä. wird nicht berücksichtigt.

Die Teilnehmer werden aufgefordert, die Teile ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, mittels eines separaten Schreibens deutlich zu kennzeichnen.

Der Auftraggeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Teilnehmer stimmen mit der Abgabe ihres Angebotes diesem Rechtsübergang zu.

Auftraggeber

Auftraggeber der zu beschaffenden Leistung ist das Jobcenter Nordsachsen.

Als „gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit Oschatz und des Landkreis Nordsachsen“ unter dem Namen Jobcenter Nordsachsen ist es die Aufgabe des Jobcenters, die Vorgaben des Zweiten Sozialgesetzbuches im Landkreis Nordsachsen umzusetzen. Dazu gehören sowohl die Bewilligung und Auszahlung des Grundsicherungsgeldes als auch die Vermittlung der Leistungsberechtigten in eine Beschäftigung oder Ausbildung. Das Ziel der Arbeit des Jobcenters ist, alle Kundinnen und Kunden mit Hilfe einer passgenauen Förderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ausschreibende Stelle/Vergabestelle

Ausschreibende Stelle ist das Jobcenter Nordsachsen, Bereich Verwaltung und Finanzen, Blomberger Str. 2 in 04758 Oschatz.

Verfahrensart

Die Vergabe erfolgt in Form einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Registrierungspflicht beim Vergabeportal

Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren ist ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe.de möglich. Die Ausschreibungsunterlagen werden über die Vergabeplattform www.evergabe.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt. Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dieser Plattform hinterlegt.

Für die Teilnahme am Vergabeverfahren (Kommunikation und elektronische Einreichung von Unterlagen) ist es zwingend erforderlich, dass sich der Teilnehmer auf der Vergabeplattform www.evergabe.de registriert und sich für das konkrete Vergabeverfahren freischalten lässt. Die Freischaltung erfolgt bei Auswahl des Vergabeverfahrens automatisiert.

Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de einzureichen. Angebote können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgegeben werden.

Kommunikation/Bieterfragen

Jegliche Kommunikation zum Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform www.evergabe.de und ist in deutscher Sprache abzufassen.

Fragen und Anmerkungen zum Vergabeverfahren und den Ausschreibungsunterlagen sind ausnahmslos über die Vergabeplattform www.evergabe.de bis spätestens zum 07.10.2026 zu stellen.

Bei Anfragen, die nach der genannten Frist eingehen, kann nicht garantiert werden, dass eine rechtzeitige Beantwortung erfolgt. Ein solcher Fall führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Fragen oder Anmerkungen, welche persönlich, telefonisch, postalisch oder per E-Mail eingehen, werden nicht beantwortet.

Die Fragen werden anonymisiert über die Vergabeplattform www.evergabe.de veröffentlicht, soweit sie für alle Teilnehmer von Interesse sind. Andernfalls erfolgt eine Beantwortung individuell für den jeweiligen Teilnehmer.

Der Teilnehmer hat sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bei www.evergabe.de registrierte Teilnehmer werden durch die Vergabeplattform über Änderungen der Vergabeunterlagen und eingestellte Antworten informiert.

Die den Teilnehmern im Verlauf des Verfahrens erteilten Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen von Teilnehmern, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungsunterlagen bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu legen. Veröffentlichte Antworten und Hinweise des Auftraggebers, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor.

Ortsbesichtigung

Eine Ortsbesichtigung ist nach vorheriger Terminvereinbarung auf Wunsch bis zum 06.10.2026 möglich. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Jobcenter-Nordsachsen.601-Verwaltung@jobcenter-ge.de.

Eine Ortsbesichtigung ist aufgrund der Lage des Gebäudes und des Umfangs der Leistung zu empfehlen.

Unklarheiten/Verstöße in den Vergabeunterlagen

Sind die Ausschreibungsunterlagen nach Ansicht des Bieters unvollständig oder enthalten sie nach dessen Auffassung Unklarheiten oder Widersprüche, insbesondere solche, welche Anforderungen, Inhalt und Vollständigkeit des Angebotes betreffen, hat der Teilnehmer den Auftraggeber unverzüglich über die Vergabeplattform www.evergabe.de entsprechend darauf hinzuweisen. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen

Änderungen und Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft.

Die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsbedingungen müssen uneingeschränkt akzeptiert werden. Daher ist es insbesondere nicht zulässig, dass die Bieter ihrem Angebot eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) beifügen. In solchen Fällen liegt eine Änderung der Ausschreibungsunterlagen vor. Dies führt ebenfalls zum Ausschluss vom Verfahren.

Preise/Preisblatt

In verschiedenen Bundesländern wurden Lohntarifverträge abgeschlossen.

Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes kundig zu machen, ob im Rahmen einer Leistungserbringung ein für allgemeinverbindlich erklärter Tarifvertrag Anwendung findet. Der Bieter hat das Ergebnis bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.

Die angebotenen Preise sind Festpreise zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Durch die Festpreise werden alle Leistungen des Auftragnehmers abgedeckt, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.

Grundlage für das Angebot ist mindestens der gesetzlich vorgegebene Mindestlohn in seiner aktuellsten Ausführung sowie das Arbeitnehmerentsendegesetz.

Die vereinbarten Preise gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages einschließlich durch den Auftraggeber gezogener Optionsverlängerung.

Der Bieter gewährleistet, dass sich die angebotenen Preise auf den kompletten Umfang der Leistungsbeschreibung beziehen und darüber hinaus keine weiteren Kosten anfallen.

In den Angebotspreisen sind alle Nebenkosten, insbesondere Entwicklungs- und Materialkosten, Ausstattungskosten, Frachtkosten, Kosten für Hubsteiger/Gerüst, Kosten für eventuelle Straßensperrungen und Genehmigungen, Kosten der Qualitätssicherung, Reise- und Fahrkosten, Wegzeitkosten (einschl. Fahrzeiten), Lohn- und Gehaltskosten, Lohn-/Gehaltsnebenkosten einzurechnen.

Die Anfahrts- und Fahrtkosten sind mit dem Gesamtangebotspreis abgegolten.

Die Bieter geben ihre Angebote auf die im Preisblatt (Anlage 4) aufgeführten Positionen ab.

Die Preise sind in € (netto) und mit max. 2 Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise sind als Festpreis anzugeben.

Das Preisblatt muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Einreichung der Angebote - Frist und Form für die Abgabe von Angeboten

Dem Bieterkreis wird zur Erstellung der Angebote ein angemessener Zeitraum eingeräumt. Die Angebote müssen bis zum 13.10.2026 über die Vergabeplattform www.evergabe.de vollständig übermittelt sein und den Titel tragen:

"Angebotsabgabe_006/2026_Glas-, Fenster- und Jalousiereinigung_Jobcenter_Torgau"

Den Angeboten ist das Angebotsformular (Anlage 3) sowie alle geforderten Unterlagen beizufügen. Die Formulare/Unterlagen sind vollständig auszufüllen.

Angebote sind ausschließlich in deutscher Sprache zu übermitteln.

Sämtliche Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

Auf das Erfordernis der Einhaltung der Form und Frist wird ausdrücklich hingewiesen. Nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Ein Formfehler liegt insbesondere bei schriftlicher oder postalischer Einreichung der Angebote vor. Ebenso genügt die Übersendung der Angebote per Telefax oder E-Mail nicht den Anforderungen der elektronischen Vergabe.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Teilnehmern nachzufordern.

Losaufteilung

Eine Aufteilung des Auftrags in Teil- oder Fachlose erfolgt nicht (§ 22 UVgO).

Der Verzicht auf eine losweise Vergabe ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen erforderlich, da die zu erbringenden Leistungen in ihrer Ausführung eng miteinander verzahnt sind und eine Aufteilung zu hohen Koordinierungsaufwänden führt.

Angebote können ausschließlich für den Gesamtumfang der ausgeschriebenen Leistung abgegeben werden. Die Abgabe von Angeboten für nur einzelne Teile (partielle Angebote) ist nicht zugelassen und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots von der Wertung.

Verbesserungsvorschläge/Nebenangebote

Verbesserungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme der Angebote

Etwaige Änderungen oder Berichtigungen des Angebotes sind bis zum Ende der Angebotsfrist in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann der Bieter/die Bietergemeinschaft das Angebot zurückziehen. Danach ist der Bieter/die Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Bindefrist an sein/ihr Angebot gebunden.

Bindefrist

Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Sie endet mit dem Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.

Kommt es zu dem Fall, dass innerhalb der Bindefrist kein Angebot bezuschlagt werden kann, kann der Auftraggeber alle Bieter um Verlängerung der Bindefrist bitten.

Keine Rücksendung von Unterlagen

Die Angebots- und sonstigen Unterlagen des Bieters/der Bietergemeinschaft werden nicht zurückgesandt.

Vergütung für die Angebotserstellung/Kostenerstattung

Für die Erstellung der Angebote wird keine Vergütung gewährt.

Bietergemeinschaften

Neben Einzelbietern sind auch Bietergemeinschaften zugelassen.

Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d.h. eine parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig.

Die nachträgliche Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft nach Abgabe des Angebotes sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, ist nicht möglich.

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 7) abzugeben, in der

  • die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
  • alle Mitglieder aufgeführt sind,
  • ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
  • die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.

Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat mit den Namen des Mitglieds und den Personen, die die Erklärung für das Unternehmen abgeben, zu versehen. Geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich die Bietergemeinschaft eines Subunternehmers und beruft sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit („Eignungsleihe“), so hat sie die geforderten Nachweise und Erklärungen insoweit auch von dem Subunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.

Sofern sich die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Subunternehmen, konzernverbundenen Unternehmen oder sonstiger Dritter (z. B. freie Mitarbeiter) berufen möchte, muss sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsichtigten) Beauftragung aufzufordern, seine sonstigen Subunternehmer (ohne Eignungsleihe) zu benennen und eine Verpflichtungserklärung der Subunternehmer zu fordern, dass diese im Fall der Auftragsvergabe der Bietergemeinschaft die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stellen.

Einsatz von Subunternehmen

Der Einsatz ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über eine/n Hauptansprechpartner/in (Projektleiter/in) verfügt. Ferner müssen dem Auftraggeber alle beteiligten Firmen bereits mit der „Erklärung Subunternehmer“ (Anlage 8) bekannt gemacht worden sein.

Eine Übertragung von Leistungen auf nicht bereits bei Zuschlagserteilung genehmigte Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

Im Falle der Beauftragung von Subunternehmern hat der Auftragnehmer zu gewährleisten, dass diese ebenfalls alle vertraglichen Anforderungen und Verpflichtungen erfüllen.

Bei der Einschaltung von Subunternehmen haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrages. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über den Ausfall eines Subunternehmers zu informieren.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Subunternehmer diese davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer bei der Weitergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, jene Vertragsbestimmungen zum Vertragsbestandteil zu machen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten, sowie den Subunternehmer keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart sind.

Werden Dritte als Subunternehmer zur Erfüllung des Auftrages hinzugezogen, sind die relevanten Auftragsbestandteile (Art und Umfang der durch den Subunternehmer auszuführenden Leistung) im Angebot zu benennen und die für diese Leistungen zu beauftragendem Subunternehmer anzugeben (Anlage 8). In diesem Fall ist nachzuweisen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung des Subunternehmers – Anlage 9).

Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

Angebote von Bietern/Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Eigenerklärungen

Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) und an nicht auszuschließende Unternehmen vergeben werden (vgl. § 31 Abs. 1 UVgO mit Verweis auf §§123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]).

Von dem Bieter ist die Eigenerklärungen über zwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB (Anlage 5) zu unterzeichnen und mit dem Angebot einzureichen

Des Weiteren ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an russische Unternehmen oder Subunternehmen durch Sanktionsrichtlinien der EU eingeschränkt. Es dürfen öffentliche Aufträge nicht an Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland gemäß Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 haben, vergeben werden.

Die „Eigenerklärung RUS“ (Anlage 6) muss unterschrieben und dem Angebot beigefügt werden.

Geforderte Eigenerklärungen sind für jeden vorgesehenen Dritten (Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder Subunternehmer) dem Angebot beizufügen.

Einzureichende Unterlagen

Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen durch den Bieter/die Bietergemeinschaft einzureichen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular (Anlage 3)
  • Auszug über eine aktuell gültige Eintragung in ein Unternehmens- oder Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle bzw. Verzeichnis der Inhaber von Betrieben eines zulassungsfreien Handwerks; Gewerbeanmeldung); nicht älter als 12 Monate
  • aktueller Nachweis über eine laufende Betriebshaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die letzte gültige Prüfung aller einzusetzenden Maschinen und Geräte
  • Nachweis von 3 vergleichbaren Aufträgen (Glas-/Fenster- und Jalousiereinigung) in den letzten 3 Jahren (Referenzen)
  • Nachweise über qualifiziertes Personal entsprechend des Einsatzes und der geforderten Leistung
  • Preisblatt (Anlage 4)
  • ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe (Anlage 5)
  • unterschriebene Eigenerklärung RUS (Anlage 6)
  • ggfs. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft (Anlage 7)
  • ggfs. ausgefüllte und unterschriebene Erklärung für den Einsatz von Subunternehmern (Anlage 8)
  • ggf. ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung für Subunternehmer (Anlage 9)

Öffnung der Angebote

Die Öffnung der eingereichten Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist statt. Bieter/Bietergemeinschaften sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Angebotsprüfung

Die Prüfung der Angebote erfolgt in vier Prüfschritten:

  1. Schritt: Formale Angebotsprüfung

Lediglich fristgerecht eingegangene Angebote werden auf ihre Vollständigkeit und die Erfüllung der festgelegten formalen Anforderungen überprüft. Darüber hinaus werden diese auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft.

  1. Schritt: Eignungsprüfung

Der Auftrag wird nur an geeignete Unternehmen vergeben. Bieter/Bietergemeinschaften müssen ihre Eignung durch Vorlage der in dieser Ausschreibung geforderten Unterlagen nachweisen.

  1. Schritt: Prüfung der Angemessenheit des Preises

Gemäß § 44 UVgO wird eine Prüfung der Angebotspreise durchgeführt. Im Wege einer Einzelfallprüfung wird festgestellt, ob der angegebene Preis im offenbaren Missverhältnis zur ausgeschriebenen Leistung steht.

  1. Schritt: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den in diesen Ausschreibungsunterlagen genannten Zuschlagskriterien. Dabei sind Angebote zu berücksichtigen, die nicht auszuschließen sind und deren Preise nicht in einem offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen.

Wertung der Angebote/Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt. Skonto wird nicht berücksichtigt. Wirtschaftlichstes Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis. Bedingungsunabhängige Preisnachlässe (z. B. Rabattgewährung) sind in dem Angebotspreis mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert ausgewiesen und gewertet. Somit erfolgt eine Berücksichtigung bei Wertung des Angebotspreises.

Die optionalen Leistungen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.

Bei identischen Preisen entscheidet das Los.

Die Mindestanforderungen werden als Ausschlusskriterium formuliert.

Zuschlagserteilung/Vertragsabschluss

Die Zuschlagserteilung erfolgt schriftlich innerhalb der Zuschlagsfrist. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer möglichen späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde.

Unterrichtung über nicht berücksichtigte Angebote

Alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden konnten, werden gemäß § 46 UVgO unverzüglich informiert.

Aufhebung der Ausschreibung

Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben. Dies gilt insbesondere, wenn die für das Vorhaben eingeplanten Finanzierungsmittel nicht oder nicht in voller Höhe bewilligt werden können und in den Fällen des § 48 UVgO.

Eine etwaige Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt. Für den Fall, dass das Verfahren aufgehoben wird, sind – soweit rechtlich zulässig – Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.

Verwendung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.

Verschwiegenheit

Jeder Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeitenden zu verpflichten.

Rügen/Nachprüfungsverfahren

Gemäß § 160 GWB sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den § 160 ff GWB. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist:

Bundeskartellamt

Vergabekammer des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Datenschutzklausel

Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

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