Jobcenter Nordsachsen
Blomberger Str. 2
04758 Oschatz
Leistungsbeschreibung zur Vergabenummer 006/2026
„Glas-, Fenster- und Jalousiereinigungsarbeiten in der Liegenschaft Torgau des Jobcenter Nordsachsen“
Inhaltsverzeichnis
1. Leistungsgegenstand – Ziel, Inhalt, Umfang und Anforderungen 2
1.3 Bereitstellung durch den Auftraggeber 5
1.4 Besonderheiten des Gebäudes (Treppenhaus) 5
1.5 Einsatz von Maschinen, Geräten und Reinigungsmitteln 5
1.6 Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen 7
1.7 Verkehrsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen 7
2. Leistungserbringung/Ausführungsfristen 8
3. Anforderungen an den Auftragnehmer/das Personal des Auftragnehmers 9
4. Qualitäts- und Beschwerdemanagement 10
4.1 Leistungsabnahme/Messung des Qualitätsniveaus 10
4.2 Konsequenzen bei Nicht- oder Schlechtleistung 11
6. Gefahrenübergang/Schäden 12
8. Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodalitäten) 12
9. Verschwiegenheitsverpflichtung und Schutz personenbezogener Daten 13
Auftragsgegenstand
Inhalt der Ausschreibung ist die Durchführung von Glas-, Fenster- und Jalousiereinigung für das Jobcenter Nordsachsen in der Liegenschaft Torgau (Georgenstraße 8, 04860 Torgau).
Das Ausmaß der Reinigungsarbeiten ist sowohl der weiteren Leistungsbeschreibung als auch aus den Grundrissen in den beigefügten Anlagen 2a bis 2c zu entnehmen.
Durch Reformprozesse des Jobcenter Nordsachsen im Aufgabenbereich des SGB II können im Verlaufe des Vertragszeitraums Flächen hinzukommen oder wegfallen.
Technische Ausstattung, Arbeitsmittel, Arbeitshilfen und Arbeitskleidung sind vom Auftragnehmer zu stellen und müssen zum Zeitpunkt der Ausführung der Reinigungsdienstleistung in der Liegenschaft vorhanden sein.
Unverzüglich nach Zuschlagserteilung vereinbart der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer ein erstes Abstimmungsgespräch. Dieses soll innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zuschlagserteilung erfolgen.
Die Reinigungsabläufe sind vor dem erstmaligen Reinigungsbeginn mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Reinigung ist pünktlich, gründlich und umweltschonend nach zeitgemäßen Verfahren und den vorgegebenen Intervallen durchzuführen.
Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass nach der Reinigung ein einwandfreier Zustand vorliegt. Der jeweilige Verschmutzungsgrad zum Zeitpunkt der Reinigung ist zu berücksichtigen. Bei der ersten Reinigung der Vertragslaufzeit ist zu beachten, dass die letztmalige Fenster- und Glasreinigung im November 2023 erfolgte.
Leistungsgegenstand – Ziel, Inhalt, Umfang und Anforderungen
Ziel der Leistung ist die schlieren- und streifenfreie Reinigung aller Glasflächen (Festverglasung, Glasbausteine), Fenster und Glastüren, einschließlich der restlosen Schmutzentfernung und sauberen Reinigung der Rahmen sowie die vollständige Reinigung aller Jalousien inklusive Schienen und weiteren dazugehörigen Vorrichtungen einschließlich der restlosen Schmutzentfernung (inklusive Beseitigung von Vogelnestern).
In den Anlagen 2a bis 2c sind zur Orientierung alle Bereiche mit Außenglas und Jalousie gekennzeichnet.
Umfang
Gegenstand der Leistung ist die Außenglas- und Fensterreinigung mit und ohne Rahmen, die Jalousiereinigung und die Innenglasreinigung in einem durch den Auftraggeber festgelegtem Intervall.
Das festgelegte Intervall wird in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
| Leistung | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| Außenglasflächen (Festverglasung und Glasbausteine), Glastüren und Fenster mit Rahmen beidseitig | November | Oktober | Oktober | |
| Außenglasflächen (Festverglasung und Glasbausteine), Glastüren und Fenster ohne Rahmen beidseitig | Mai | April | April | |
| Innenverglasung (Festverglasung, Lichtausschnitte, Türen) mit Rahmen beidseitig | Mai | April | April | |
| Jalousien komplett | Mai |
Eine Durchführung der Leistung außerhalb des Reinigungsintervalls ist in Ausnahmefällen möglich, jedoch beim Auftraggeber frühzeitig anzufragen. Die endgültige Entscheidung obliegt dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass nach der Reinigung ein einwandfreier Zustand vorliegt, insbesondere, dass die zu reinigenden Flächen anschließend staub-, schmutz-, schlieren- und wasserfleckenfrei sind.
Die Reinigung der Fenster ohne Rahmen beinhaltet auch die Reinigung der elastischen Dichtungsfugen.
Die Reinigung der Fenster mit Rahmen beinhaltet auch die Reinigung der Falze, der Gummidichtungen und der Beschläge.
Die Reinigung der Jalousien beinhaltet die beidseitige Reinigung der Lamellen, die Seitenführungsschienen, sowie die Blende (Kastenverkleidung). Weiter sind bei der Reinigung Fremdkörper wie Vogelnester oder Vogelnestreste zu entfernen.
Sollten bei der Reinigung Verschleißteile aufgrund von Alterserscheinungen defekt werden, so ist dies unverzüglich dem Auftraggeber zu melden.
Die Flächen haben nach Fertigstellung der Reinigungsarbeiten keine neuen Kratzer von Werkzeugen oder abrasiver Mittel aufzuweisen.
Abweichend davon kann der Auftraggeber bei Bedarf zusätzliche Reinigungsdurchgänge abrufen (Einzelfälle). Dies hat der Auftragnehmer bei seiner personellen, logistischen und technischen Planung zu berücksichtigen.
Es sind nur die Flächen in dem vom Auftraggeber angemieteten Bereich zu reinigen. Der angemietete Bereich setzt sich wie folgt zusammen:
- Im Bauteil Georgenstraße vom Erdgeschoss bis zum 2. Obergeschoss. Im Erdgeschoss befinden sich zwei separierte Räume, welche nicht zum Mietbereich des Auftraggebers gehören. Die Glasflächen dieser beiden Räume wurden nicht mit einkalkuliert.
- Im Bauteil Friedrichplatz das 2. Obergeschoss.
Hinweis: Die Bauteile Georgenstraße und Friedrichplatz sind mit einem Durchgang im 2. Obergeschoss miteinander verbunden, welcher auch zum Mietbereich des Auftraggebers gehört. Dies ist aus den Anlagen 2a bis 2c zur Leistungsbeschreibung ersichtlich.
Die zu reinigenden Außenglasflächen sind in den Grundrissen, welche als Anlagen 2a bis 2c der Leistungsbeschreibung beigefügt sind, grün und die Jalousien hellgrün gekennzeichnet. Eine Unterscheidung zwischen Glasflächen, Fenstern, Glastüren und Glasbausteinen kann nicht gekennzeichnet werden. Dies kann bei einer Ortsbesichtigung in Augenschein genommen werden.
Die zu reinigenden Glasflächen haben insgesamt ungefähr eine Gesamtfläche von 768 m².
Die Mengenangabe ist nicht statisch und ist Veränderungen unterlegen.
Die Fensterglasflächen wurden von der Innenseite einseitig erfasst. Rahmen und Sprossen sind übermessen, d.h. die Fläche entspricht der lichten Fensteröffnung. Großflächige Verglasungen wurden von außen aufgenommen, ebenfalls als lichte Öffnung inklusive Rahmen.
Die Angaben sind reine Orientierungswerte als Kalkulationshilfe für die Angebotsabgabe.
Vor Abgabe des Angebotes ist in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Vor-Ort-Begehung möglich (siehe dazu Punkt 8 der Anlage 1 Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
Reinigungszeiten
Der Auftragnehmer beginnt mit der Reinigung pünktlich zu dem zuvor mit dem Auftraggeber abgestimmten Termin in dem jeweiligen vorgeschriebenen Monat.
Die Jalousiereinigungsarbeiten, sowie die Außenreinigung der Glasflächen sind werktags in einem zuvor abgestimmten Zeitrahmen durchzuführen.
In den Büros mit Kundenverkehr sind die innenliegenden Glasflächen nur außerhalb der Beratungszeit durchführbar. Dies betrifft sowohl die Innenseiten der Außenglasflächen als auch die Innenglasreinigungsleistung. Die Büros mit Kundenverkehr sind in der Anlage 2d ersichtlich und werden bei jeder Vorabsprache zur Intervallleistung aktualisiert übergeben.
Im Jobcenter Nordsachsen gelten zurzeit folgende Öffnungs- und Beratungszeiten:
| Wochentag | Öffnungszeiten | Beratungszeiten |
| Montag | 08:00 – 12:00 Uhr | 8.00 – 12.30Uhr |
| Dienstag | 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr | 8.00 – 12.30Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 – 12:00 Uhr | 8.00 – 14.00Uhr |
| Donnerstag | 08:00 – 12:00 Uhr | 8.00 – 15.30Uhr |
| Freitag | 08:00 – 12:00 Uhr | 8.00 – 12.30Uhr |
Sollte ein Arbeitstag für die komplette Reinigung nicht ausreichend sein, dann ist dies vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und in Sektoren aufzuteilen.
Die Fenster und Glasflächen werden von den Mitarbeitenden des Auftraggebers zur Reinigung zugänglich gemacht.
Wenn Termine ohne vorherige Ankündigung nicht eingehalten werden, bedeutet dies für die betroffenen Mitarbeitenden einen erheblichen Mehraufwand, wenn die Fenster und Glasflächen immer wieder erneut zugänglich gemacht werden müssen. In diesem Zusammenhang wird nochmal ausdrücklich auf die Möglichkeit der Kündigung durch den Auftraggeber verwiesen, die bei wiederholter Nichteinhaltung von Terminen oder Einhaltung der vereinbarten Sektoren in Betracht gezogen wird.
Bereitstellung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber stellt Strom und Wasser zur Verfügung.
Besonderheiten des Gebäudes (Treppenhaus)
Das Treppenhaus des Mietbereiches ist mit einer Glasfront versehen.
Sollte für die Reinigung der Innenglasflächen inklusive Rahmen der Glasfront ein Gerüst gestellt werden müssen, ist dies im Angebotspreis einzukalkulieren.
Weiter ist das Gerüst so aufzubauen, dass der Zugang zu den einzelnen Etagen über das Treppenhaus bestehen bleibt.
Einsatz von Maschinen, Geräten und Reinigungsmitteln
Der Auftragnehmer stellt für die Reinigungsarbeiten alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel zur Verfügung. Die Kosten hierfür sind mit dem Angebotspreis abgegolten.
Es dürfen keine Arbeitsmittel und Stoffe verwendet werden, die Schäden an den Einrichtungsgegenständen, Glas, Rahmen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden können.
Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sämtliche eingesetzten elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel gemäß BGV A3 geprüft sind. Ein Nachweis über die letzte noch gültige Prüfung ist nach Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftragnehmer stellt für Bereiche, die nicht vom Boden aus gereinigt werden können, den Unfallverhütungsvorschriften entsprechende Hilfsmittel (z. B. Leitern, Tritte, Steiger, Hebebühne etc.) bereit.
Sämtliche damit verbundene Aufwendungen sind mit der Angabe des jeweiligen Preises der Teilleistung im Preisblatt abgegolten.
Etwaige Genehmigungen, welche durch den Einsatz von Steighilfen oder Arbeitsbühnen erforderlich sind (z.B. Sondernutzungserlaubnis), sind vom Auftragnehmer zu prüfen, zu organisieren und mit Angabe des jeweiligen Preises der Teilleistung im Preisblatt abgegolten.
Die zum Einsatz kommenden Reinigungsmittel und die Reinigungstechniken müssen dem neuesten Stand in Bezug auf Umweltverträglichkeit und Entsorgungsmöglichkeit entsprechen. Es sind nur unschädliche, keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung enthaltende, umweltschonende und möglichst nicht reizende Reinigungsmittel zum Einsatz zu bringen. Es dürfen nur Reinigungsgeräte und -mittel angewendet werden, die keine Geruchsbelästigung mit sich bringen sowie auf die jeweilige Oberfläche abgestimmt sind und substanzerhaltende Eigenschaften besitzen. Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeitenden in die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen nach Sicherheitsdatenblatt einzuweisen und Schutzmittel zur Verfügung zu stellen.
Die verwendeten Reinigungsmittel dürfen folgende Inhaltsstoffe nicht enthalten:
- Alkylphenolethoxylate (APEO)
- Nitrilotriacetat (NTA)
- Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)
- p-Dichlorbenzol
- Salzsäure
- Phosphorsäure
- Salpetersäure
- aromatische und aliphatische Lösungsmittel
- Ethylendiamintetraacetat (EDTA)
- Phosphate
- Formaldehyd
Für die eingesetzten Produkte hat der Auftragnehmer die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) bereitzuhalten und auf Anforderung vorzulegen. Reinigungsmittel hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst und fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt auch für Verpackungsmaterialien der Reinigungsmittel und Leergebinde.
Die Beachtung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind Sache des Auftragnehmers.
Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten sind alle verwendeten Maschinen, Geräte, Reinigungs-, Pflege- und Hilfsmittel sowie durch die Reinigungsarbeiten entstandenen Leergebinde und Müll mitzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter Reinigungs- und Pflegemittel zu untersagen.
Einhaltung von Vorschriften und Bestimmungen
Die Beachtung und Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften liegen allein im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
Die Leistungen sind nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen und Einhaltung der für das Gebäudereiniger-Handwerk gültigen Bestimmungen, behördlichen Auflagen und Bestimmungen, den jeweils gültigen allgemeinen anerkannten Regeln und dem Stand der Technik und Wissenschaft, Arbeitsmedizin und Hygiene, sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, den Herstellerangaben und unter Beachtung der Besonderheiten des Objekts durchzuführen.
Verkehrsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen
Der Gebäudekomplex der Liegenschaft Torgau des Auftraggebers ist auf der einen Seite direkt an eine Straße angebunden und auf der anderen Seite mit einem breiten Fuß- und Fahrradweg verbunden.
Auf der gesamten Länge der Georgenstraße besteht sowohl der Straßenbelag als auch der Fußgängerweg aus Kopfsteinpflaster. Es handelt sich um eine Einbahnstraße, mit einer Parkzone vor dem Gebäude.
Der Fußgänger- und Radweg auf der Seite des Friedrichplatzes besteht aus Verbundpflaster. Zusätzlich besteht ein Abgrenzungsschutz zur Straße in Form von Pollern.
Für eine genaue Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten wird auf die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung nach Punkt 8 der Anlage 1 Angebots- und Bewerbungsbedingungen hingewiesen.
Die nachfolgende Luftaufnahme zeigt den genauen Standort der Liegenschaft (grün markiert):
Die Genehmigung für die verkehrsrechtliche Anordnung der benötigten Flächen ist durch den Auftragnehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Die Kosten hierfür sind mit der Angabe des jeweiligen Preises der Teilleistung im Preisblatt abgegolten.
Leistungserbringung/Ausführungsfristen
Die Durchführungstermine der Teilleistungen (siehe Tabelle unter Punkt 2.1. Umfang) sind mit einem vom Auftraggeber ermächtigten Mitarbeitenden aus dem Bereich Verwaltung abzustimmen und mindestens 10 Arbeitstage vorher anzukündigen.
Bei Verschiebung des Termins aus personellen oder betriebswirtschaftlichen Gründen (z. B. technische Probleme mit den einzusetzenden Geräten, fehlende Materialien aufgrund Lieferschwierigkeiten) hat der Auftragnehmer dies unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Eine Verschiebung des Termins aus wetterbedingten Gründen (z. B. Starkregen oder erhöhte Windgeschwindigkeiten) sind für außenliegende Tätigkeiten kurzfristig möglich, bedürfen dennoch einer unverzüglichen Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber sowie der Mitteilung eines Ausweichtermins mit der Umsetzung innerhalb von 14 Kalendertagen. Die Sicherheit des eingesetzten Personals hat hierbei oberste Priorität.
Eine Verschiebung des Termins aus organisatorischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen seitens des Auftraggebers ist dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
Der Ansprechpartner aus dem Bereich Verwaltung und der Verantwortliche in der Liegenschaft werden dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung bzw. vor Durchführung der Arbeiten mitgeteilt. Weisungen durch den Auftraggeber haben der Auftragnehmer bzw. seine Mitarbeitenden nur von autorisiertem Personal (Ansprechpartner des Auftraggebers) entgegenzunehmen.
Die Verschiebung der Arbeiten zur Reinigung auf ein Wochenende ist grundsätzlich nicht gestattet. Außenliegende Tätigkeiten wie das Reinigen der Glasflächen, Fenster und Rahmen sowie Jalousien von außen können nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber im Ausnahmefall aufs Wochenende (keine Sonntagsarbeit) verschoben werden.
Anforderungen an den Auftragnehmer/das Personal des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat alle ihm obliegenden gesetzlichen, behördlichen, berufsgenossenschaftlichen und tarifvertraglichen Pflichten einzuhalten.
Er muss aufgrund seiner technischen, personellen sowie logistischen Voraussetzungen in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen.
Die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sowie dem eingesetzten Personal erfolgt ausschließlich auf Deutsch. Ein verhandlungssicheres Deutsch in Schrift und Wort muss gewährleistet sein, da ein Übersetzungsgerät oder das Nutzen von mobilen Endgeräten zum Dolmetschen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist.
Unmittelbar nach Zuschlagserteilung benennt der Auftragnehmer einen Koordinator/Ansprechpartner, welcher Hinweise, Mitteilungen, Reklamationen etc. entgegennimmt und Terminvereinbarungen trifft.
Der Ansprechpartner muss im Zeitraum der jeweiligen Erbringung der Teilleistung von 07:00 bis 16:00 Uhr für den Auftraggeber telefonisch und per Mail erreichbar sein, um kurzfristig entstehende Probleme oder Mängel bei der Auftragserfüllung zu klären.
Es sind durch den Auftragnehmer Arbeitskräfte in qualitativ und quantitativ ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, so dass die Reinigungsleistungen ordnungsgemäß im vereinbarten zeitlichen Rahmen erfolgen können.
Persönliche, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung der Tätigkeit werden vorausgesetzt.
Der Auftragnehmer hat, insbesondere nach den Erfordernissen des Arbeitnehmerentsendegesetz schriftliche Aufzeichnungen zu führen und bereit zu halten, aus denen konkret hervorgeht, welche Arbeitskräfte für welche Zeit am und im Gebäude Reinigungsleistungen erbringen bzw. erbracht haben.
Aufgrund der sensiblen Arbeitsbereiche hat das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal einheitliche Arbeitskleidung zu tragen und einen Lichtbildausweis bei sich zu führen, damit es als Beschäftigte des Auftragnehmers erkennbar ist. Des Weiteren hat das eingesetzte Personal auf eine entsprechende Lautstärke zu achten und sich leise, rücksichtsvoll und unauffällig zu verhalten sowie den Kundenverkehr nicht zu beeinträchtigen.
Vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgt eine schriftliche Benennung sämtlicher Reinigungskräfte, die für den Einsatz am und im Objekt vorgesehen sind.
Der Auftraggeber hat das Recht, vorgesehene bzw. eingesetzte Arbeitskräfte mit Angaben von Gründen abzulehnen.
Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen (Gestellung von Ersatzkräften) sicherzustellen, dass die Reinigung durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. nicht beeinträchtigt wird.
Änderungen bei den eingesetzten Arbeitskräften bzw. Ansprechpartner hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich (vor Einsatz dieses Personals) schriftlich per Mail mittzuteilen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Personal in die Besonderheiten des Gebäudes bzw. der angemieteten Flächen und die Inhalte der Leistungsbeschreibung des Auftraggebers einzuweisen.
Qualitäts- und Beschwerdemanagement
Zielsetzung ist die Erreichung eines optimalen Qualitätsniveaus, um die Zufriedenheit der Nutzer und die besondere repräsentative Wirkung des Objektes sicherzustellen.
Die Fenster, Glasflächen und Rahmen sind nach der Reinigung klar, transparent und frei von sichtbaren Rückständen, Tropfen, Streifen oder Reinigungsmittelspuren.
Die Jalousien sind nach der Reinigung klar und frei von sichtbaren Rückständen, Tropfen, Streifen oder Reinigungsmittelspuren. Es sind alle Fremdkörper wie Vogelnester oder Vogelnestreste vollständig beseitigt wurden.
Leistungsabnahme/Messung des Qualitätsniveaus
Der Auftragnehmer ist eigenverantwortlich zur laufenden Überwachung der Reinigungsqualität verpflichtet.
Nach jeder abgeschlossenen Intervallreinigung erfolgt eine stichprobenartige Qualitätskontrolle zur Leistungsabnahme gemeinsam mit jeweils einem entscheidungsbefugten Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren einen Abnahmetermin innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung aller Arbeiten zur gemeinsamen Abnahme der Reinigungsleistung. Mit der jeweiligen Abnahme wird bestätigt, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
Zur Dokumentation wird ein Abnahmeprotokoll verwendet. Dieses wird vor der erstmaligen Abnahme durch den Auftraggeber bereitgestellt. Darin sind die Prüfkriterien zur Leistungsabnahme nachzulesen. Das Abnahmeprotokoll ist unter der Anlage 2e aufgeführt.
Konsequenzen bei Nicht- oder Schlechtleistung
Wenn der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung nicht oder mangelhaft erbringt, greifen die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen. Maßgeblich sind die UVgO und das BGB.
Bei einer Nicht- oder Schlechtleistung wird die Abnahme nicht bestätigt und der Vertrag gilt als nicht vollständig erfüllt.
- Nachbesserung
Mängel sind binnen 5 Arbeitstage nach Aufforderung kostenfrei nachzubessern.
- Minderung oder Einbehalt
Wenn die Nachbesserung erfolglos oder unzumutbar ist, entscheidet der Auftraggeber im eigenen Ermessen, ob eine Minderung der Vergütung vorgenommen oder ein Teil der Rechnungssumme einbehalten wird, bis ordnungsgemäß nachgearbeitet wurde.
- Ersatzvornahme
Nach erfolgloser Fristsetzung beauftragt der Auftraggeber eine Ersatzfirma. Die Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen.
- Kündigung
Bei wiederholter Schlechtleistung oder Verweigerung wird der Vertrag fristlos gekündigt.
Vertragsdauer/Kündigung
Der Vertrag beginnt ab 01.11.2026 und wird bis 30.04.29 für die Dauer von 30 Monaten geschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist schriftlich zu kündigen. Als Vorliegen eines wichtigen Grundes gelten für den Auftraggeber insbesondere:
- ein Verstoß des Auftragnehmers gegen eine gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Datenschutzbestimmung
- die Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers oder dessen Ablehnung mangels Masse
- die Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer
- wenn der Auftraggeber nach Unterzeichnung des Vertrages feststellt, dass vom Auftragnehmer Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden
- die Unzuverlässigkeit von Unternehmen wegen einer nachweislichen schweren Verfehlung (z.B. vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Vorteilsgewährung § 333 StGB, Bestechung § 334 StGB) oder ähnlichen Handlungen außerhalb korrekter geschäftlicher Gepflogenheiten
- die nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- eine nicht ordnungsgemäße Vertragserfüllung, insbesondere wenn keine Besserung zu erwarten ist.
Im Falle einer fristlosen Kündigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber steht dem Auftragnehmer eine Vergütung nur für die bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistung zu.
Gefahrenübergang/Schäden
Durch den Auftragnehmer bzw. durch Mitarbeitende des Auftragnehmers verursachte Schäden sind dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu melden und zu protokollieren.
Der Auftragnehmer hat den entstandenen Schaden unverzüglich zu ersetzen.
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeitenden im Rahmen der Auftragserfüllung schuldhaft verursachen. Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Folgeschäden und verpflichtet sich, diese so gering wie möglich zu halten.
Hausrecht
Es haben nur der Auftragnehmer sowie die mit der Umsetzung des Auftrages beauftragten Mitarbeitenden des Auftragnehmers Zutritt zum Gebäude/den Räumlichkeiten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitenden keine betriebsfremden Personen ins Objekt mitgebracht werden.
In allen Räumlichkeiten des Auftraggebers besteht absolutes Konsumverbot von Betäubungsmitteln (Alkohol, Rauchen, andere Rauschmittel). Die Mitarbeitenden des Auftragnehmers dürfen nicht unter Suchtmitteleinfluss (Alkohol oder andere Rauschmittel) Arbeiten an bzw. im Gebäude durchführen sowie das Gebäude des Auftraggebers betreten.
Rechnungslegung/Zahlungsbedingungen (Zahlungsmodalitäten)
Die Rechnungslegung erfolgt durch den Auftragnehmer jeweils bis zum 10. Kalendertag des nach dem jeweiligen Reinigungsintervall folgenden Monats.
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungseingang; gegebenenfalls kann der Auftragnehmer abweichende Zahlungsziele anbieten und vereinbaren, wenn damit besondere Zahlungsbedingungen verbunden sind, wie z. B. Rabatt oder Skonto.
Die Zahlungsfristen beginnen mit dem Eingang der schriftlichen Originalrechnung frühestens jedoch mit Ablauf des Tages, an dem alle die Zahlung begründenden Voraussetzungen (u.a. ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer und Abnahme durch den Auftraggeber) vorliegen. Macht der Auftraggeber berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, so wird die Zahlungsfrist für diesen Zeitraum gehemmt.
Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Absendung des Überweisungsauftrages an das Kreditinstitut.
Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendem Konto. Die Zahlung kann nur auf ein inländisches (deutsches) Konto erfolgen.
Rechnungslegung erfolgt an folgende Adresse:
Jobcenter Nordsachsen
Büro der Geschäftsführung
Blomberger Str. 2
04758 Oschatz
Rechnungen sind elektronisch via E-Mail an Jobcenter-Nordsachsen.601-Verwaltung@jobcenter-ge.de zu senden.
Verschwiegenheitsverpflichtung und Schutz personenbezogener Daten
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit erworbenen Kenntnisse von geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des Auftraggebers sowie über alle ihm zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten von Bediensteten oder Kunden des Auftraggebers während der Vertragsabwicklung und auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren und erlangte Informationen streng vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer wird seine Beschäftigten, Nachunternehmer und Lieferanten bzw. alle mit der Erbringung des Auftrags befassten Personen entsprechend verpflichten und gemäß § 53 BDSG, aktenkundig belehren. Dem Auftraggeber ist auf Wunsch die Belehrung vorzulegen.
Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten der Bediensteten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der durch diesen Vertrag begründeten Hauptleistungs-, Nebenleistungs- und Schutzpflichten verarbeiten. Der Auftragnehmer wird seine Beschäftigten, Nachunternehmer und Lieferanten bzw. alle mit der Erbringung des Auftrags / der Einzelaufträge befassten Personen entsprechend verpflichten.
Die Regelungen der DSGVO sind einzuhalten.
Dem Auftragnehmer sowie allen Mitarbeitenden des Auftragnehmers ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige (auch elektronische) Unterlagen zu nehmen.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer zuwiderhandelndes Personal von der weiteren Tätigkeit auszuschließen und durch geeignetes Personal zu ersetzen. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Vertragsdurchführung
Für die Vertragsdurchführung gelten sämtliche in dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen, Erklärungen und Rechtsvorschriften sowie das Angebot des Bieters (mit allen Anlagen).
Darüber hinaus gelten verbindlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL (B) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB.