Vertrag über die Überlassung von Standardsoftware* auf Dauer inklusive Pflegeleistungen
zwischen _____
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____
„Auftraggeber"
und _____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
1 Leistungsumfang
Dem Auftraggeber werden vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware* und im Rahmen der Pflege folgende neue Programmstände* dauerhaft überlassen:
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.(inklusive Lizenzart und Version) | Menge | EXP1 | Liefertermin | Einzelpreis | Gesamtpreis |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Lfd. Nr. | Produktbezeichnung (s.o.) | Beginn der Pflegeleistung | Ende der Pflegeleistung oder „MVD“2 + Dauer | Patch*, Update* | Upgrade* | Release*/ Version* | EXP1 | Anteil an der monatlichen Pflegepauschale |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Überlassungsvergütung (Summe der Gesamtpreise der überlassenen Software) _____
Monatliche Pflegepauschale _____
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | US, EU, DT = Standardsoftware* unterliegt Exportkontrollvorschriften des jeweiligen Staates |
| 2 | MVD = Mindestvertragsdauer, hier zusätzlich eine Zeit angeben, z.B. 12 Monate |
Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge:
- Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____,
- Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A),
- die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.
[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für die Standardsoftware* wird eine abweichende monatliche Pflegepauschale in Höhe von _____ Euro vereinbart.
[ ] Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt statt 12 Monate _____ Monate.
[ ] Die Standardsoftware* wird wie folgt geliefert: _____. Die neuen Programmstände* werden wie folgt geliefert: _____.
2 Vertragsbestandteile
Dieser Vertragstext mit Anlagen Nr. _____, sowie die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) sowie, soweit Pflege vereinbart ist, die EVB-IT Pflege S-AGB sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) und EVB-IT Pflege S-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) definiert.
3 Sonstige Vereinbarungen
Der Auftragnehmer wird vertraglich verpflichtet, Sicherheitsrisiken der Stufe „kritisch“ (gem. CVSS-Score >/= 9.0) innerhalb von maximal 72 Stunden nach Bekanntwerden durch einen qualifizierten Patch oder dokumentierten Workaround zu beheben.
_________
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Auftraggeber | Datum, Auftragnehmer |