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Bezeichnung der Bauleistung:
| A-P0345-00 | Unterhaltung Kompensationsmaßnahmen |
|---|---|
| BSN00140110 | Gewässerpflege_Mahd_Gehölzpflege, Abschnitt A4 AS Berbersdorf - A72 AS Hartenstein, 2027 - 2029 |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vergütung
Besondere Bedingungen: Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.
2 Ausführungsfristen
2.1 Beginn der Ausführung Spätestens ............ Werktage nach Aufforderung; Spätestens am ............ (Datum) Frühestens ............ Spätestens ............ Werktage nach Zuschlagserteilung × Frühestens am 01.02.2027, Spätestens am ............ (Datum) Sonstiges:
Hinweis Einzelfristen für:
-
OZ 00.00.0002, 00.00.0003, 00.03.0002, 00.03.0003, 00.04.0001, 00.05.0001, 00.06.0001, 00.06.0002, 00.07.0001, 00.07.0002, 00.07.0003 = Frühestens am 01.09.2027
-
OZ 02.02.0001, 02.03.0001, 02.03.0002, 02.04.0001, 02.04.0002, 02.05.0001, 02.06.0001 = Frühestens am 01.09.2029
-
OZ 00.01.0001, 00.01.0002, 00.01.0003, 00.01.0004, 00.02.0001, 00.02.0002, 00.02.0003 = spätestens am 08.02.2027
Einzelfristen gemäß LV
2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens ............ Werktage nach ............ Einzelfristen für 2.2.1 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.2 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.3 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.4 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.5 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ Sonstiges:
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1
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2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum × Spätestens am 31.10.2029 (Datum) Einzelfristen für Sonstiges: Einzelfristen für:
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OZ 00.00.0002, 00.00.0003, 00.03.0002, 00.03.0003, 00.04.0001, 00.05.0001, 00.06.0001, 00.06.0002, 00.07.0001, 00.07.0002, 00.07.0003 = spätestens 15.10.2027
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OZ 02.02.0001, 02.03.0001, 02.04.0001, 02.04.0002, 02.05.0001 = spätestens 30.09.2029
Einzelfristen gemäß LV
3 Abnahme
Die Leistung ist förmlich abzunehmen × Ja Nein
4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.
4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern
6 Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzureichen; davon abweichend:
– Abschlagsrechnungen 1 fach
– Teilschlussrechnungen fach
– Schlussrechnung 1 fach
– Unterlagen 1 fach
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: für 2027, 2028, 2029
7 Sicherheitsleistungen
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2
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Ja × Nein
HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 3