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HVA_L_StB_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Gewässerpflege sowie Mahd und Gehölzpflege an Autobahnabschnitten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 09:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Bezeichnung der Bauleistung:

A-P0345-00Unterhaltung Kompensationsmaßnahmen
BSN00140110Gewässerpflege_Mahd_Gehölzpflege, Abschnitt A4 AS Berbersdorf - A72 AS Hartenstein, 2027 - 2029

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Besondere Vertragsbedingungen

1 Vergütung

Besondere Bedingungen: Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist.

2 Ausführungsfristen

2.1 Beginn der Ausführung Spätestens ............ Werktage nach Aufforderung; Spätestens am ............ (Datum) Frühestens ............ Spätestens ............ Werktage nach Zuschlagserteilung × Frühestens am 01.02.2027, Spätestens am ............ (Datum) Sonstiges:

Hinweis Einzelfristen für:

  1. OZ 00.00.0002, 00.00.0003, 00.03.0002, 00.03.0003, 00.04.0001, 00.05.0001, 00.06.0001, 00.06.0002, 00.07.0001, 00.07.0002, 00.07.0003 = Frühestens am 01.09.2027

  2. OZ 02.02.0001, 02.03.0001, 02.03.0002, 02.04.0001, 02.04.0002, 02.05.0001, 02.06.0001 = Frühestens am 01.09.2029

  3. OZ 00.01.0001, 00.01.0002, 00.01.0003, 00.01.0004, 00.02.0001, 00.02.0002, 00.02.0003 = spätestens am 08.02.2027

Einzelfristen gemäß LV

2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens ............ Werktage nach ............ Einzelfristen für 2.2.1 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.2 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.3 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.4 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ 2.2.5 ............ = spätestens ............ Werktage nach ............ Sonstiges:

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 1

[Seite 2]

2.3 Vollendung der Ausführung nach Datum × Spätestens am 31.10.2029 (Datum) Einzelfristen für Sonstiges: Einzelfristen für:

  1. OZ 00.00.0002, 00.00.0003, 00.03.0002, 00.03.0003, 00.04.0001, 00.05.0001, 00.06.0001, 00.06.0002, 00.07.0001, 00.07.0002, 00.07.0003 = spätestens 15.10.2027

  2. OZ 02.02.0001, 02.03.0001, 02.04.0001, 02.04.0002, 02.05.0001 = spätestens 30.09.2029

Einzelfristen gemäß LV

3 Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen × Ja Nein

4 Vertragsstrafen

4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Vertragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen.

4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

5 Mängelansprüche

Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für Mängelansprüche der Ergänzenden Vertragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern

6 Rechnungen

Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzureichen; davon abweichend:

– Abschlagsrechnungen 1 fach

– Teilschlussrechnungen fach

– Schlussrechnung 1 fach

– Unterlagen 1 fach

Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu erstellen: für 2027, 2028, 2029

7 Sicherheitsleistungen

Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 % der Auftragssumme verlangt:

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 2

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Ja × Nein

HVA L-StB-Besondere Vertragsbedingungen 04-17 Seite 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung