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HVA_L_StB_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Gewässerpflege sowie Mahd und Gehölzpflege an Autobahnabschnitten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 09:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Bezeichnung der Leistung:

A-P0345-00Unterhaltung Kompensationsmaßnahmen
BSN00140110Gewässerpflege_Mahd_Gehölzpflege, Abschnitt A4 AS Berbersdorf - A72 AS Hartenstein, 2027 - 2029

(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. Aufforderung Teilnahmewettbewerb/Interessensbestätigung)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

  1. Gerichtsstand:

Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz der im Vertrag benannten zuständigen Niederlassung der Autobahn GmbH des Bundes.

  1. Für alle Rechnungen gilt:

Akzeptiert werden Rechnungen im XRechnungsformat, PDF-Rechnungen sowie Papierrechnungen

Der Auftragnehmer hat auf der Rechnung zwingend Folgendes einzutragen:

  • SAP Bestellnummer wird mit dem Zuschlagschreiben übergeben
  • Vertragsnummer A-P0345-00_BSN00140110

Die Rechnungsanschrift für Verträge im Namen des Bundes lautet:

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes Magdeburger Straße 51 06112 Halle (Saale)

Papierrechnungen sind an die o.g. Adressen zu adressieren.

Rechnungen per E-Mail senden Sie bitte im PDF an: bund.rechnungen-nl-o@autobahn.de

Ein PDF-Dokument darf nur aus einer Rechnung bestehen (1 zu 1-Beziehung). In einer E-Mail darf nur eine PDF angehängt sein (1 zu 1-Beziehung). Dateien dürfen nicht verschlüsselt und nicht in Zip-Dateien verpackt werden. Übermittelte Rechnungen werden nur bei Verwendung dieser E-Mail-Adressen anerkannt.

Die Rechnung darf Daten nach dem ZUGFeRD Standard enthalten. Sind dennoch weitere Informationen und Texte enthalten, werden diese vom Leistungsempfänger überlesen und gelten als nicht empfangen. Für die Übermittlung von E-Invoicing-Daten werden generell keine Empfangs- oder Lesebestätigungen versendet. Mahnungen senden sie an das Postfach: mahnungen-nl-o@autobahn.de

XRechnungen müssen auf das OZG-RE-Portal hochgeladen oder dort erzeugt werden.

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Das OZG-RE-Portal ist erreichbar unter https://xrechnung-bdr.de/portal#/Welcome

Bitte verwenden Sie dabei folgende Angaben:

Leitweg-ID: 992-02766-22; Buchungskreis 2000 – Bei Verträgen im Namen des Bundes

Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungs-Verordnung – E-Rech-VO).

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema XRechnung finden Sie unter https://www.e- rechnung-bund.de/faq/xrechnung/

Rechnungsmuster der Autobahn GmbH des Bundes stehen unter folgender URL zur Verfügung: https:// www.autobahn.de/vergabeplattform Soweit Rechnungen digital eingehen, bitten wir auf den zusätzlichen Versand von Papierrechnungen zu verzichten.

Weitere Bedingungen:

  1. Vertreterbestimmung Sofern nicht bereits in den Angebotsunterlagen erfolgt, ist dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung unverzüglich mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist. Der Vertreter ist zur Entgegennahme von Weisungen befugt.

  2. Unzureichende Leistungserbringung Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die vereinbarten Ausführungsfristen (z.B. Zwischentermine oder Endtermine) offenbar nicht eingehalten werden können, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers unverzüglich Abhilfe zu schaffen.

  3. Rücktritt/Kündigung 3.1 Der Auftraggeber kann wegen Verzuges des Auftragnehmers vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 VOL/B gesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3.2 Werden fällige Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, stehen dem Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB zu. 3.3 Es wird die Anwendbarkeit des § 648 a BGB zwischen den Vertragsparteien vereinbart. 3.4 Der Rücktritt vom Vertrag bzw. die Kündigung sind schriftlich zu erklären. 3.5 Die Kündigung kann auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden. 3.6 Nach dem Rücktritt vom Vertrag bzw. der Kündigung ist der Auftraggeber berechtigt, den noch nicht vollendeten bzw. mangelhaft ausgeführten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen, doch bleiben seine Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen. Er ist auch berechtigt, auf die weitere Ausführung zu verzichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn er an der Ausführung aus den Gründen, die zum Rücktritt bzw. zur Kündigung geführt haben, kein Interesse mehr hat. 3.7 Für die Weiterführung der Arbeiten kann der Auftraggeber Geräte, Gerüste, auf der Baustelle vorhandene andere Einrichtungen des Auftragnehmers und von diesen angelieferten Stoffen und Bauteile gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen.

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3.8 Der Auftragnehmer kann Aufmaß und Abnahme der von ihm ausgeführten Leistungen alsbald nach der Kündigung verlangen; er hat unverzüglich eine prüfbare Rechnung über die ausgeführten Leistungen vorzulegen.

  1. Etwaige Vorverträge, in Ziffer 5 des Vordrucks Angebotsschreiben nicht aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Abschluss dieses Vertrags, insbesondere Liefer-, Vertrags-, Zahlungs- und Fristenbedingungen (z.B. Bedingungen hinsichtlich der Binde-, der Ausführungs-, und der Zahlungsfristen) des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil.

  2. Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um eine ARGE, dann ist Folgendes zu beachten: Die 1. Rechnungslegung kann aufgrund Systemeinstellungen erst frühestens 14 Kalendertage nach Mitteilung der ARGE-Bezeichnung, der ARGE-Anschrift und der ARGE-Bankverbindung sowie der Übergabe der ARGE-Freistellungserklärung erfolgen.

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