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Leistungsbeschreibung zum Gestattungs- und Stromliefervertrag – Grundschule Schönwalde
Auftraggeber:
Gemeinde Wandlitz vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Oliver Borchert, Prenzlauer Chaussee 157 16348 Wandlitz
Leistungsbeschreibung zum Gestattungs- und Stromliefervertrag
- Grundschule Schönwalde
Anlagen
ANLAGE 1 – Dachaufsichten ANLAGE 2 – Dachaufsichten - Blitzschutz ANLAGE 3 – Schnitte ANLAGE 4 – Seilsicherungssystem Schulgebäude ANLAGE 5 – Messkonzept ANLAGE 6 – Stellungnahme Brandschutzdienststelle ANLAGE 7 – Prüfbericht Brandschutzkonzept
Stand: 03.09.2026 1
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Leistungsbeschreibung zum Gestattungs- und Stromliefervertrag – Grundschule Schönwalde
(1) Veranlassung
Die Gemeinde Wandlitz schreibt die Nutzung von Dachflächen (Schulgebäude und Sporthalle) zu dem unter (2) a. genannten Vorhabenstandort für die Errichtung von Dach-Photovoltaikanlagen (nachfolgend als – PVA – bezeichnet) aus. Mit dieser Nutzung ist die Verpflichtung zur Abgabe von Strom aus der PVA an die Gemeinde Wandlitz verbunden. Die PVA muss so geplant, errichtet und betrieben werden, dass die Förderbedingungen nach BNB-Zertifizierung und QNG erreicht werden.
Die installierte Leistung muss je Gebäude mindestens 150 kW betragen. P Sollte diese Leistung nicht auf dem Dach der Sporthalle realisierbar sein, müssen die fehlenden kW auf dem Dach der Schule installiert werden. Diese PV-Module müssen dann jedoch physisch P der Sporthalle zugeordnet werden, so dass die notwendige Leistung von 150 kW erreicht wird. P Entsprechende Leerrohre zwischen Sporthalle und Schule sind bereits vorgesehen. Die im Gestattungs- und Stromliefervertrag beigefügten Verträge sollen dazu begründet werden.
(2) Projektbeschreibung
a. Vorhabenstandort
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen Grundschulneubau inkl. Sporthalle am Bernauer Damm 2A/2B in 16348 Wandlitz OT Schönwalde. Die beiden Gebäude befinden sich aktuell im Bau. Die Fertigstellung ist für 2027 geplant. Die PV-Anlage wird während der Gesamtbauzeit auf den zwischenzeitig fertiggestellten Gründächern (System Bauder) errichtet. Nach Errichtung der PVA muss die Funktion der Gründächer (z.B. Belichtung/Bewässerung) erhalten bleiben. Die Sicherheit und der laufende Betrieb auf der gesamten Liegenschaft darf durch Installation, Anlagenbetrieb, -wartung und Rückbau nicht beeinträchtigt werden.
b. Jahresverbrauch
Die Zusammenstellung aller elektrischen Verbräuche ergab einen jährlichen Leistungsbedarf der Grundschule von ca. 485 MWh sowie einen jährlichen Leistungsbedarf der Sporthalle von ca. 60 MWh. Eine definierte Mindestabnahmemenge kann nicht garantiert werden.
c. Dachflächen, Gründach, Schnittstellen
Die Bruttodachfläche der Schule umfasst ca. 3.681 m², die Bruttodachfläche der Sporthalle umfasst ca. 1.612 m² Die Dächer sind als Flachdächer (Sporthalle leicht gewölbt) mit einer extensiven Gründacheindeckung ausgeführt. Diese Funktion soll erhalten bleiben. Die Dachaufsichten sind mit der ANLAGE 1 dieser Leistungsbeschreibung beigefügt. Bei der überbaubaren Dachfläche sind die Abstände zu den Dachkanten, Dachluken und zur installierten Technik zu berücksichtigen. Die PVA ist mittels Ballastierung auf den Gründächern zu installieren. Auf den Dächern sind Schwanenhalsdurchführungen für die Führung der Kabelinstallation zum Schaltschrank vorhanden. Das Schulgebäude besitzt eine innere Brandwand. Die Module der PVA müssen den notwendigen Abstand beidseitig von 1,25 m einhalten. Die Kabelinstallation soll auf dem Dach mit geeigneten Maßnahmen über die Brandwand der Schule geführt werden, hierfür wird bauseits der Brandschutznachweis entsprechend angepasst (bisher darf die vorhandene Brandwand der Schule derzeit nicht überquert werden). Die PVA ist in den vorhandenen Blitzschutz einzubeziehen.
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Leistungsbeschreibung zum Gestattungs- und Stromliefervertrag – Grundschule Schönwalde
d. Messkonzept
Der PVA-Betreiber ist verpflichtet, den erzeugten Strom aus der PVA ganz oder teilweise an die Gemeinde Wandlitz abzugeben. Dazu wurde das notwendige Messkonzept einer Überschusseinspeisung dieser Leistungsbeschreibung als ANLAGE 5 beigefügt.
e. Netzanschlussanfrage
Eine Voranfrage zum Netzanschluss wurde bei der E.DIS durch den Elektroplaner gestellt. Der endgültige Netzanschluss muss durch den Anlagenerrichter erfolgen (Anfrage, Anschluss, etc.). Einspeisepunkt ist der Hausanschluss der Grundschule, ein Mittelspannungstransformator.
f. PV-Module
Zur Einhaltung der Förderbedingungen ist eine physische Zuordnung einer Leistung von mindestens 150 kW notwendig. P
g. Positionen Wechselrichter, Zuleitungen und NOT-Aus
Die Positionen der Wechselrichter ist durch den Anlagenerrichter auf dem Dach zu planen. Zusätzlich sind folgende Peripherien bauseitig vorhanden und stehen den AN zur Verfügung:
- Potentialausgleichskabel zur PV-Schaltanlage
- Datenkabel zur PV-Schaltanlage
- Notausschalter am HAR Für die Installation der Wechselrichter ist ein PV-Shelter vorzusehen. Die Kabelinstallation sowie die Steuerleitung für Not-Aus sind durch den AN zu installieren. Gleiches gilt für den notwendigen Überspannungsschutz am Gebäudeeintritt. Die Kabel sind in Kabelkanälen auf dem Dach zu verlegen.
h. Allgemeines zur PV-Anlage
Der AN wird, sofern notwendig, die Blitzschutzanlage/Potentialausgleich der PVA an den vorhandenen Blitzschutz anschließen. Die Datenfernübertragung an den AN und den AG kann über einen LTE-Router mit einer Funkkarte realisiert werden. Benötigte Datenkabel sind durch den AN in Abstimmung mit dem AG bzw. seiner bevollmächtigten Bauleitung zu installieren. Die Baustelleneinrichtung ist mit der bevollmächtigten Bauleitung des AG abzustimmen. Baustelleneinrichtungsflächen stehen nur begrenzt zur Verfügung. Eine Nutzung der vorhandenen Absturzsicherung der Schule (s. Pkt. J.) ist zwischen AN und AG abzusprechen.
i. PVA-Anschlussschrank
Der PVA-Anschlussschrank, der vom PVA-Betreiber zu konfigurieren und zu liefern ist, muss im Technikraum im Obergeschoss installiert werden. Für den PVA-Anschlussschrank, der gemäß (2) d. anzuschließen ist, wurde im Messwandlerschrank ein Abgang, ausgeführt als NH1-Schaltleiste, vorgeplant und vorgerüstet.
j. Arbeitssicherheit
Während der Bauarbeiten zur PVA ist eine BG-konforme Absturzsicherung auszuwählen und zu liefern. Sekuranten und Seilsicherungssystem auf der Schule werden durch das Gewerk Dachdecker geplant, errichtet und geprüft.
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k. Tragwerksplanung
Der PVA-Betreiber hat vor Vertragsschluss und innerhalb von 10 Wochen nach Zuschlag nachzuweisen, dass mit der Planung und Errichtung der PVA alle gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Tragwerksplanung der Gebäude erfüllt bleiben. In der Gebäudestatik wurde für die PVA eine Verkehrslast von q = 0,30 kN/m2 berücksichtigt. k
Weitere zu berücksichtigenden Leistungen für Errichtung und Betrieb der PVA
- Sämtliche Kosten für Kapitaldienst, Planung, Genehmigung, Installation der gesamten Anlage, incl. Infrastruktur etc., Anmeldung, Abrechnung beim EVU, Betrieb, Wartung, Instandhaltung, Rückbau, Versicherung, Genehmigungen trägt der AN und preist diese in das Angebot ein. (Auflagen, die sich aus dem Blitz- und Brandschutz ergeben sind zwingend zu beachten).
- Lieferung von Strom aus der PVA zur Versorgung der Liegenschaft im Vorrang, der AG garantiert keine definierte Abnahmemenge.
- Eigenverantwortliche Vermarktung der restlichen erzeugten elektrischen Energie
- Übernahme aller Betreiberpflichten
- Messstelleninstallation, Messstellenbetrieb, Messdienstleistung und Abrechnung der Stromlieferung an den AG
- Eigenverantwortliche Abwicklung aller Energiedienstleistungen, insb. Zu Vertragswesen, Kundeninformation, Meldepflichten.
- Betriebsführung der Anlage mit Wartungs-/Instandhaltungs-/Reparaturarbeiten sowie Störungsbeseitigung. Die maximale zugesicherte Reaktionszeit für die Erkennung einer Störung beträgt 24h. Die maximale Wiederherstellungszeit zur Behebung der Störung und ggf. Instandsetzung beträgt 72h.
- Kosten für Sicherheitsleistungen/Bürgschaften an AG
- Sonstige sich ggf. aus den beiliegenden Anlagen, aus rechtlichen und/oder technischen Vorschriften ergebenden Kosten für den AN
- Details zur Installation sind mit dem Hochbauamt / SG Hochbau Wandlitz abzustimmen.
- Die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, die Erfüllung behördlicher Auflagen und Vorgaben (insbesondere Brandschutz und Blitzschutz) und eventuell erforderliche Maßnahmen hat der PVA-Betreiber auf eigene Kosten durchzuführen.
- Bei Planung, Ausführung und Errichtung der Anlage ist die zuständige Feuerwehr bzw. Branddirektion mit einzubeziehen.
- Für die Montagearbeiten der Photovoltaikanlage ist den Ansprechpartnern der Gemeinde Wandlitz ein verbindlicher Bauzeitenplan vorzulegen.
- Bei Beendigung des Vertrages ist der AN zum Rückbau der PVA verpflichtet, außer der Eigentümer erwirbt die PV-Anlage gemäß §18 des Vertrages.
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(3) Besondere Bedingungen und Rahmenbedingungen
Die Angaben in den Technischen Rahmenbedingungen beruhen auf aktuellen Kenntnissen und Berechnungen der Planer/in. Tatsächliche Werte können nach Baufertigstellung abweichen.
Alle Nebenkosten des AN sind in die angegebenen Preise einzukalkulieren.
- Der AN verpflichtet sich, die Installation, Wartung und Prüfung nach den aktuellen, anerkannten Regeln der Technik vorzunehmen und die Ausführung dem AG gegenüber mit Inbetriebnahme und jährlich auf Nachfrage nachzuweisen. Die Wartung ist mindestens alle 2 Jahre durchzuführen.
- Dem AG sind vor Baubeginn schriftlich zur Freigabe einzureichen: Planunterlagen zur PVA, u.a. Zeichnungen mit Darstellung Lage, Größe, Aufstellung, Neigung, Befestigungskonstruktion, Elektroschema mit Lage Wechselrichter, Kabelführung, Zähler etc. und weiteren zugehörigen technischen Angaben
- Dem AN ist vor Baubeginn vorzulegen: Planung der Dachbelegung Blitzschutzplanung Brandschutzkonzept Absprachen mit der Feuerwehr bzgl. PV-Anlage
Der Bau kann erst mit Freigabe durch den AG beginnen.
- Spätestens 1 Monat nach Fertigstellung der PV-Anlage ist eine Dokumentation mit allen im Vertrag und der Ausschreibung festgelegten Unterlagen vorzulegen. Sofern nach 2 Monaten nach Fertigstellung keine vollständige Vorlage erfolgt, ist der AG berechtigt, die Anlage solange außer Betrieb zu nehmen, bis die vollständigen Unterlagen vorliegen. Dem AG entgangene Einsparpotentiale durch den Bezug von Eigenstrom sind dem Eigentümer durch den AN zu ersetzen.
- Die Hausmeister sind vom AN in den technischen Umgang mit den Anlagen gründlich einzuweisen.
(4) Zusätzliche Mindestanforderungen
| Kriterium | Mindestanforderungen |
|---|---|
| Energiemonitoring | Zugriff auf Energiemanagementdaten (Smart-Meter) min. 15 Minutenintervall |
| prognostizierter spez. Ertrag | min. 850 kWh pro kWp |
| Wirkungsgrad Solarzellen | min. 16 Prozent |
| theoretische Degrationsrate pro Jahr | max. 1% |
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