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Ergaenzung zur Angebotsaufforderung.pdf

Gestaltung und Programmierung der Geschäftsberichte des Landes Hessen als PDF und eMagazin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.10.2026, 09:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.hessen.de

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Ergänzung zur Angebotsaufforderung

Vergabenummer: VG-0437-2026-0289 Leistung: Grafische Gestaltung und Programmierung der Geschäftsberichte 2026 bis 2029 des Landes Hessen für das Hessische Ministerium der Finanzen in Wiesbaden als druckfähiges PDF und eMagazin (digitaler Geschäftsbericht)

HCC – Hessisches Competence Center / Delivery Center Beschaffungen

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1 Informationen zur ausschreibenden Stelle

1.1 Vergabestelle / Ansprechpartner für Verfahrensfragen

Postanschrift der Vergabestelle:

Hessisches Competence Center

  • Delivery Center Beschaffungen –

Mainzer Straße 75

65189 Wiesbaden

Ansprechpartner:

Hessisches Competence Center, - Delivery Center Beschaffungen –

Herr Biehl

Tel.-Nr.: +49 (611) 7038 562

Fax: 049 (611) 3276 38 412

E-Mail: beschaffung@hcc.hessen.de

Das HCC – Delivery Center Beschaffungen – ist zentrale Beschaffungsstelle des

Landes Hessen und führt dieses Vergabeverfahren als Vergabestelle für das Hessi-

sche Ministerium der Finanzen durch.

1.2 Vertragspartner / Auftraggeber

Vertragspartner für den abzuschließenden Vertrag und somit vertragshaltende Stelle

Ist das Land Hessen, vertreten durch die:

Hessisches Ministerium der Finanzen

Friedrich-Ebert-Allee 8

65185 Wiesbaden

Die vorstehend benannte, vertragshaltende Stelle wird in den vorliegenden Aus-

schreibungsunterlagen auch als Auftraggeber (AG) und der Bieter auch als Auftrag-

nehmer (AN) bezeichnet.

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2 Angebot

2.1 Allgemeines

Kosten, die dem Bieter im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und -abgabe

entstehen, sind von diesem selbst zu tragen.

Nebenangebote sind nicht zugelassen; dennoch abgegebene Nebenangebote

werden von der Wertung ausgeschlossen.

Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist unzulässig; werden dennoch mehrere

Hauptangebote abgegeben, werden alle Angebote von der Wertung ausgeschlos-

sen.

Der Bieter hat bei verlangter Aufklärung über sein Angebot oder seine Eignung

sicherzustellen, dass zur Beantwortung des Aufklärungsbegehrens entscheidungs-

befugte Personen zur Verfügung stehen.

Hinweis zu Ziffer 3/ Unterlagen des Formulars 631 (UVgO - Aufforderung zur

Abgabe eines Angebots):

Entgegen dem Wortlaut in Ziffer 3 des Formulars 631 fordert der Auftraggeber ab

einer Auftragssumme von mehr als 100.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhal-

ten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nummer 6) eine Auskunft

aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt an.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird nicht mehr angefordert.

2.2 Angebotsabgabe / Form der Angebote und deren Einreichung

In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe von Angeboten in

Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel zugelassen (vgl.

§ 38 Abs. 1 UVgO).

Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauens-

dienstgesetz (VDG) versehen sein.

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Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen. Ebenso ist die Abgabe

von Angeboten ausschließlich auf einem Datenträger (z. Bsp. USB-Sticks, CD-ROM),

per E-Mail oder per Telefax unzulässig.

Voraussetzung für die Abgabe eines Angebots ist die Registrierung auf der Vergabe-

plattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplatt-

form des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Software „AI Bietercockpit“

zu übermitteln.

Sämtliche Informationen zu dem Vergabeverfahren (Bekanntmachung, Vergabeun-

terlagen, Bieterkommunikation) sind auf der Vergabeplattform des Landes Hessen

(https://vergabe.hessen.de) verfügbar. Das elektronische Angebot muss dort bis zum

Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.

Eine Anleitung und die Systemvoraussetzungen entnehmen Sie bitte nachfolgendem

Link:

https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=soft-

ware.jsp.

Bei Fragen bezüglich technischer Probleme mit der Vergabeplattform wenden Sie

sich bitte an die auf der Seite https://vergabe.hessen.de/NetServer/index.jsp?func-

tion=Generic&Page=kontakt&thContext=home genannten Kontaktadressen.

Die Software „AI-Bietercockpit“ verschlüsselt das Angebot und ermöglicht die elekt-

ronische Übersendung an die in der Software voreingestellte Adresse. Sämtliche zu

einem Angebot gehörenden Dokumente sind in einem Sendevorgang an die Verga-

beplattform des Landes Hessen zu übertragen.

Nach dem Eingang des Angebots wird dieses mit einem elektronischen Zeitstempel

versehen und bis zum Ende der Angebotsfrist verschlüsselt gehalten. Nach der Ab-

sendung des Angebots erhalten Bieter eine elektronische Eingangsbestätigung, die

neben dem Eingangszeitpunkt auch eine eindeutige Kennzeichnung enthält. Dadurch

wird die technische Identifizierung des jeweiligen Angebots sichergestellt.

Angebote, die nicht in der vorstehend beschriebenen Form eingehen, werden

zwingend von der Wertung ausgeschlossen, § 42 Abs. 1 Nr. 1 UVgO.

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2.3 Angebotsbestandteile / Liste der einzureichenden Unterlagen (=Angebot)

Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind (soweit in der folgenden Auflistung

nichts anderes bestimmt ist) vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen und

ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Unterlagen sind elektronisch ausfüllbar. Mit der

Einreichung in Textform nach § 126b BGB gelten die Unterlagen als unterschrieben.

2.3.1 Angebotsschreiben

Dem Angebot ist die Datei „VHB_ANGEBOTSSCHREIBEN.aiform“ ausgefüllt bei-

zufügen. Darin sind das Datum und die Person des Erklärenden (letzteres siehe

Feld „Unterschrift“) anzugeben.

2.3.2 Leistungsverzeichnis

Dem Angebot ist das aufgefüllte Leistungsverzeichnis beizufügen.

Bei zwei abgegebenen Leistungsverzeichnissen gilt bei widersprüchlichen Angaben

grundsätzlich das Leistungsverzeichnis, welches mittels der Software „AI-Bieter-

cockpit“ ausgefüllt und dessen Endpreis in das Angebotsschreiben übernommen

wurde.

2.3.3 Verpflichtungserklärung Tariftreue/ Mindestlohn

(siehe Datei „Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf“)

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-

zureichen.

2.3.4 Konzept und Gestaltungsentwürfe

(Siehe auch Ziffer 4.3 dieser Anlage und Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung.)

Der Auftraggeber behält sich vor, sich das ausgearbeitete Konzept und die Gestal- tungsentwürfe im Rahmen einer Präsentation vom Bieter vorstellen zu lassen. Eine gesonderte Einladung zum Präsentationstermin würde sodann kurzfristig er- gehen.

Das Konzept als auch die Gestaltungsentwürfe sind nicht nur wesentliche Be- standteile des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichs- ten Angebotes wesentliche Zuschlagskriterien (Gewichtung Konzept 10 %, Gestal- tungsentwurf Geschäftsbericht 25 % und Gestaltungsentwurf eMagazin 25 %).

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Da das Konzept sowie die Gestaltungsentwürfe die Wirtschaftlichkeitsbewertung betreffen, sind diese mit dem Angebot zwingend einzureichen; eine Nachforde- rung ist ausgeschlossen.

Gemäß § 16 HVTG werden folgende Erklärungen und Nachweise nur von demjeni-

gen Bieter gefordert, dem der Zuschlag erteilt werden soll. Hierzu erfolgt nach Ange-

botswertung eine separate Aufforderung durch die Vergabestelle. Die dann vorzulegenden

Unterlagen sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen einzureichen. Sollte keine frist-

gerechte Vorlage seitens des Bieters erfolgen, wird das Angebot ausgeschlossen.

Diese Unterlagen können auch bereits mit dem Angebot eingereicht werden.

2.3.5 Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen

(u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB i.V.m. § 31

UVgO, Insolvenzverfahren (siehe Datei „Eigenerklaerung_Eignung.pdf“))

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-

zureichen.

2.3.6 Referenzen

(siehe Datei „Referenzliste.pdf“): Auflistung mindestens einer geeigneten Referenz

über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden

Angaben: • Art und Umfang der Leistung • Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung • öffentlicher oder private Empfänger mit den jeweiligen Kontaktdaten • Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse • Erbringungszeitraum • Wert

Eine Referenz gilt als geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu verge-

benden Auftrag entspricht. Dies bezieht sich insbesondere auf die grafische Ge-

staltung und Programmierung von Geschäftsberichten gemäß Leistungsbe-

schreibung. Hierzu ist mindestens ein entsprechender Mustergeschäftsbericht (Ar-

beitsprobe) zu einer Referenzangabe vorzulegen (auf eine entsprechende Be-

schriftung zwecks Zuordnung des Mustergeschäftsberichts zur benannten Refe-

renz ist zu achten).

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Die vorstehenden Angaben können auch ohne Verwendung des den Vergabeun-

terlagen beiliegenden Formulars auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht

werden, wenn dieser die vorstehenden Angaben enthält.

2.3.7 bei Tarifbindung des Bieters:

Bescheinigung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestäti-

gung der Gewerkschaft nach § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG

Tarifgebundene Unternehmen haben gem. § 10 Abs. 1 S. 2 HVTG zur Bewertung

der einzuhaltenden Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 HVTG eine Bescheini-

gung eines Arbeitgeberverbandes oder einer Innung über eine bestehende Voll-

mitgliedschaft vorzulegen. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, an wel-

chen Tarifvertrag das Unternehmen gebunden ist. Im Falle der Bindung an einen

Firmentarifvertrag ist eine Bestätigung der Gewerkschaft über die bestehende Ta-

rifbindung unter Benennung des Firmentarifvertrages vorzulegen.

Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein-

zureichen.

2.3.8 Einsatz von Unterauftragnehmern (§ 26 UVgO)

Hinweis: Für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen oder Verleihunterneh-

men darf derselbe Leistungsgegenstand ab dem beauftragten Unternehmen maxi-

mal zweimal weitergegeben werden (Nachunternehmerkette).

Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist

  • das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unterneh-

men“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)

  • das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“

(Datei „236_Verpflichtungserklaerung_anderer_Unternehmen.pdf“)

vollständig ausgefüllt einzureichen.

Des Weiteren sind für die geplanten Unterauftragnehmer

  • die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn

  • die Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen

  • bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines Arbeitgeber-

verbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft

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einzureichen.

2.3.9 Eignungsleihe (§ 34 UVgO)

Die Unterauftragnehmerschaft, bei der die Erbringung von Teilen der Leistung

durch den Bieter (Auftragnehmer) auf einen Unterauftragnehmer übertragen wird

(§ 26 UVgO), ist von der sogenannten Eignungsleihe zu unterscheiden.

Bei der Eignungsleihe beruft sich ein Bewerber/ Bieter auf die Eignung Dritter

(eignungsrelevante Drittunternehmen), ohne dass diese zwingend zugleich als

Unterauftragnehmer mit einem Teil der Leistungserbringung beauftragt werden

müssen. Die Möglichkeit der Eignungsleihe hinsichtlich der erforderlichen wirt-

schaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruf

lichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO) besteht nur, wenn der Bewerber/ Bieter

nachweist, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen

werden. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die

erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungs-

nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer

Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen,

für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 34 Abs. 1 S. 3 UVgO).

Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist

  • das Formular 235 „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer

Unternehmen“ (Datei „235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdf“)

  • das Formular 236 „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ (Datei

„236_Verpflichtungserklaerung_anderer_Unternehmen.pdf“)

vollständig ausgefüllt einzureichen.

Des Weiteren sind für die eignungsleihenden Unterauftragnehmer

  • die Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn

  • die Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen

  • bei Tarifbindung des Unterauftragnehmers: Bescheinigung eines

Arbeitgeberverbandes oder einer Innung bzw. Bestätigung der Gewerkschaft

einzureichen.

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Bei Bildung einer Bietergemeinschaft:

2.3.10 Erklärung betreffend Bietergemeinschaft gemäß den Anforderungen der

UVgO-Bewerbungsbedingungen (Formular 632, Ziffer 5).

Hinweis zu Ziffer 7/ Eignung des Formulars 632 (UVgO-Bewerbungsbedingungen)

  • Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)

  • Eintragungen in einem Präqualifikationsregister (PQR)

Verwendet der Bewerber/Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in der

Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom

  1. Januar 2016 oder verweist er auf eine Eintragung in einem Präqualifikationsregister so-

wie seine dort abrufbaren Dokumente, so genügt er nur dann seiner Erklärungspflicht,

wenn er hierin bzw. durch ergänzende Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen und

Nachweise zu jeder in diesem Vergabeverfahren festgelegten und bekannt gemachten

Eignungsanforderungen die hierzu erforderlichen Erklärungen, Angaben, Bescheinigun-

gen und Nachweise abgibt.

3 Kommunikation

3.1 Bieterfragen

Jegliche Fragen, die mit diesem Ausschreibungsverfahren im Zusammenhang ste-

hen, sind über das AI-Bietercockpit an die Vergabestelle zu richten. Eine (fern-)münd-

liche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist, soweit

sie die Vergabeunterlagen oder die Angebote betrifft, nicht gestattet.

Bieterfragen sind bis spätestens 10 Tage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen. Nach

diesem Zeitpunkt eingegangene, unerhebliche Bieterfragen werden nicht mehr be-

antwortet.

Fragen zu diesem Ausschreibungsverfahren und die darauf erteilten Antworten sowie

zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden in anonymisierter Form auf der

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Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung ge-

stellt und sind von den Bietern bei der Erstellung ihres Angebots zugrunde zu legen.

Sie werden nach Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.

Registrierte Bieter werden über die Vergabeplattform des Landes Hessen über zu-

sätzliche Auskünfte und beantwortete Bieterfragen per E-Mail informiert.

3.2 Nachforderung von Unterlagen gem. § 41 Abs. 2, 3 UVgO, Aufklärungen

gem. §§ 9 Abs. 2, 44 Abs. 1 UVgO

Sofern die Nachforderung, Vervollständigung, Berichtigung von Unterlagen oder eine

Aufklärung in diesem Ausschreibungsverfahren vergaberechtlich zulässig und gebo-

ten ist, wird der Bieter über die Vergabeplattform entsprechend aufgefordert. Die Her-

gabe der verlangten Unterlagen/ Informationen hat zu der jeweils gesetzten Frist über

die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu erfolgen.

3.3 Bindefristverlängerung

Sofern eine Bindefristverlängerung erforderlich ist, werden die Bieter über die Verga-

beplattform um Zustimmung gebeten.

3.4 Zuschlagserteilung

Die Zuschlagserteilung wird ausschließlich über die Vergabeplattform übermittelt.

3.5 Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO

Die Informationen nach § 46 Abs. 1 UVgO werden ausschließlich über die Vergabe-

plattform übermittelt.

3.6 Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO

Bewerber und Bieter, die eine Unterrichtung nach § 46 Abs. 1 S. 3 UVgO verlangen,

haben – sofern nicht bereits mit der Angebotsabgabe erbeten – den Antrag über die

Vergabeplattform zu stellen. Die Unterrichtung erfolgt in Textform nach § 126b BGB

ausschließlich über die Vergabeplattform.

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4 Angebotsprüfung und -wertung

Die Angebote werden gemäß §§ 41 ff. UVgO geprüft und gewertet.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Angebotswertung vor der Eignungsprüfung

durchzuführen, § 31 Abs. 4 UVgO.

4.1 Formale Prüfung

Es erfolgt eine formale Prüfung der Angebote auf Vollständigkeit sowie fachliche und

rechnerische Richtigkeit, § 41 Abs. 1 UVgO.

Von der Wertung ausgeschlossen werden gem. § 42 UVgO Angebote von Bietern,

die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den Erfordernissen

des § 38 UVgO genügen, insbesondere:

  1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der

Bieter hat dies nicht zu vertreten,

  1. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,

  2. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht

zweifelsfrei sind,

  1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen

vorgenommen worden sind,

  1. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es

handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamt-

preis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb

nicht beeinträchtigen, oder

  1. nicht zugelassene Nebenangebote.

4.2 Ungewöhnlich niedrige Angebote, § 44 UVgO

Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebotes im Verhältnis zu der zu er-

bringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt die Vergabestelle vom Bieter

Aufklärung in Textform.

Kann anhand der bereits mit dem Angebot vorgelegten Unterlagen die Angemessen-

heit der Preise nicht abschließend beurteilt werden, wird der Bieter um Aufklärung

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über die Kalkulation der Preise gebeten. Daraufhin erfolgt eine erneute Prüfung.

Kann die Vergabestelle nach Prüfung gem. § 44 Abs. 1, 2 UVgO die geringe Höhe

des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend auf-

klären, darf sie den Zuschlag gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 UVgO auf dieses Angebot

ablehnen. Beruht die geringe Höhe des Preises oder der Kosten auf einer Nichtein-

haltung der Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB, insbesondere der für den Bieter

geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Vorschriften, führt dies ebenfalls

zur Ablehnung des Angebotes gem. § 44 Abs. 3 Satz 2 UVgO.

Das Angebot wird zudem abgelehnt, wenn der Bieter an der Aufklärung nach den

Absätzen 1 und 2 nicht mitwirkt, § 44 Abs. 3 S. 3 UVgO.

4.3 Zuschlagskriterien / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots

Der Zuschlag erfolgt gem. § 43 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot.

Zuschlagskriterium:Gewichtung:
Preis40 %
Gestaltungsentwurf Geschäftsbericht (druckfähiges PDF)25 %
Gestaltungsentwurf eMagazin25 %
Konzept Ausführung/Umsetzung10 %

Hinsichtlich der Berücksichtigung von

a) eingeräumten Nachlässen ohne Bedingung im Rahmen der Wertung (Zu-

schlagskriterium „Preis“) gilt folgendes:

Abweichend zu Nummer 3.7 der UVgO-Bewerbungsbedingungen (Formular 632)

werden separat ausgewiesene Preisnachlässe ohne Bedingungen bei der Wertung

nicht berücksichtigt.

b) eingeräumten Skonto im Rahmen der Wertung (Zuschlagskriterium „Preis“)

gilt folgendes:

Gewährtes Skonto ist bei der Wertung berücksichtigungsfähig, sofern ein Zah-

lungsziel von mindestens 21 Tagen eingeräumt wird.

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Hinweis zum Zuschlagskriterium „Preis“:

Grundlage der preislichen Wertung ist der angebotene Gesamtangebotspreis, wel-

cher sich aus den einzelnen Angebotsendpreisen gemäß dem Leistungsverzeich-

nis, (inkl. Optionen), zuzüglich Mehrwertsteuer, zusammensetzt. Hierbei erhält das

Angebot mit dem niedrigsten Gesamtangebotspreis 40 Punkte.

Die anderen Angebote erhalten im Verhältnis hierzu weniger Punkte (mathematisch

genau ermittelte Punktzahl/drei Nachkommastellen mit kaufmännischer Rundung

auf zwei Nachkommastellen (z. B. 34,966 Punkte = 34,97 Punkte).

Berechnungsmethode:

günstigster Angebotspreis x 40 Punkte = Punktzahl Angebotspreis des zu wertenden Ange- (Preis)) botes

Hierdurch erhält der beste (= günstigste) Bieterpreis die maximale Punktzahl und die

übrigen Bieterpreise bekommen in Relation dazu die entsprechend (niedrigeren)

Punkte.

Hinweise zum Zuschlagskriterium „Gestaltungsentwurf Geschäftsbericht

(druckfähiges PDF)“:

Die Bewertung des Gestaltungsentwurfes erfolgt im Hinblick auf die Bestandteile

des geforderten Leistungsbildes anhand der einzelnen Darstellungen, der Vollstän-

digkeit in der Umsetzung der Anforderungen sowie anhand der Zweckmäßigkeit,

der Authentizität, der Stimmigkeit und der Einschätzung der Umsetzbarkeit. Die Be-

wertung des Gestaltungsentwurfes erfolgt anhand nachstehender Vorgehensweise:

25 Punkte = hervorragende, sehr gute Darstellung bzw. Lösung der

Aufgabenstellung

18,75 Punkte = überdurchschnittliche, gute Darstellung bzw. Lösung der

Aufgabenstellung

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12,5 Punkte = befriedigende, jedoch eher allgemeine Darstellung bzw.

Lösung der Aufgabenstellung

6,25 Punkte = ausreichende, jedoch sehr eingeschränkte, pauschale Darstellung

bzw. Lösung der Aufgabenstellung

0 Punkte = mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung

Es sind mindestens 12,5 Punkte im Zuschlagskriterium „Gestaltungsentwurf Ge-

schäftsbericht (druckfähiges PDF)“ zu erreichen. Wird dies nicht erreicht, erfolgt ein

Ausschluss des Angebots.

Die vergebene Punktzahl (maximal 25 Punkte) ergeben die Gesamtpunktzahl „Ge-

staltungsentwurf Geschäftsbericht (druckfähiges PDF)“ (Indexzahl 2).

Hinweise zum Zuschlagskriterium „Gestaltungsentwurf eMagazin“:

Die Bewertung des Gestaltungsentwurfes erfolgt im Hinblick auf die Bestandteile

des geforderten Leistungsbildes anhand der einzelnen Darstellungen, der Vollstän-

digkeit in der Umsetzung der Anforderungen sowie anhand der Zweckmäßigkeit,

der Authentizität, der Stimmigkeit und der Einschätzung der Umsetzbarkeit. Die Be-

wertung des Gestaltungsentwurfes erfolgt anhand nachstehender Vorgehensweise:

25 Punkte = hervorragende, sehr gute Darstellung bzw. Lösung der

Aufgabenstellung

18,75 Punkte = überdurchschnittliche, gute Darstellung bzw. Lösung der

Aufgabenstellung

12,5 Punkte = befriedigende, jedoch eher allgemeine Darstellung bzw.

Lösung der Aufgabenstellung

6,25 Punkte = ausreichende, jedoch sehr eingeschränkte, pauschale Darstellung

bzw. Lösung der Aufgabenstellung

0 Punkte = mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung

Es sind mindestens 12,5 Punkte im Zuschlagskriterium „Gestaltungsentwurf eMaga-

zin“ zu erreichen. Wird dies nicht erreicht, erfolgt ein Ausschluss des Angebots.

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Die vergebene Punktzahl (maximal 25 Punkte) ergeben die Gesamtpunktzahl „Ge-

staltungsentwurf eMagazin“ (Indexzahl 3).

Hinweis zu dem Zuschlagskriterium „Konzept Ausführung/Umsetzung“:

Grundlage der Wertung ist das dem Angebot beizufügende Konzept. Die Bewertung

des Konzeptes erfolgt anhand der Unterkriterien:

  • Beschreibung der einzelnen Phasen der grafischen Erstellung des Geschäftsbe-

richtes (druckfähiges PDF) und des eMagazins inkl. bis zu zwei Meetings u.a. zum

Kickoff sowie Darstellung der einzelnen zeitlichen Abläufe (Terminplan/Zeitstrahl),

ggf. ist auf zeitliches Einsparpotential hinzuweisen

  • sowie zusätzliche Informationen (Beschreibungen) zu den vorgelegten Gestal-

tungsentwürfen

  • Personelle Ressourcen inkl. der beruflichen Qualifikation und der technischen

Ausstattung

  • Sicherstellung der örtlichen Präsenz (alternativ Screensharing) sowie der geplan-

ten Qualitätssicherung (inkl. der Möglichkeit, die Qualitätssicherung über eine kolla-

borative Designplattform durchzuführen) und deren Organisation

Die Beurteilung der einzelnen Unterkriterien erfolgt anhand nachstehender Vorge-

hensweise:

5 Punkte = hervorragende, sehr gute Darstellung bzw. Lösung der

Aufgabenstellung.

4 Punkte = überdurchschnittliche, gute Darstellung bzw. Lösung der

Aufgabenstellung.

3 Punkte = befriedigende, jedoch eher allgemeine Darstellung bzw. Lösung

der Aufgabenstellung.

2 Punkte = ausreichende, jedoch sehr eingeschränkte, pauschale Darstellung

bzw. Lösung der Aufgabenstellung.

0 Punkte = mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung

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Es sind mindestens 3 Punkte im jeweiligen Unterkriterium „Konzept Ausfüh-

rung/Umsetzung“ zu erreichen. Wird dies nicht erreicht, erfolgt ein Ausschluss des

Angebots.

Die für die einzelnen Unterkriterien (vier) vergebenen Punkte (in Summe maximal

20 Punkte) werden addiert und ergeben unter Berücksichtigung des Gewichtsfak-

tors 10 % die Indexzahl 4 (Konzept Ausführung/Umsetzung). Die Indexzahl 4 wird

anhand folgender Formel errechnet:

Punktzahl (Summe aus Unterkriterien) x 0,5 = Indexzahl 4 (Konzept Ausführung/Um-

setzung)

Gesamtwertung:

Für die Gesamtwertung werden die o. g. Punktzahlen addiert. Der Bieter mit der

höchsten Gesamtpunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und erhält

den Zuschlag.

Bei wertungsgleichen Angeboten (identische Gesamtpunktzahl) erhält das Angebot

den Zuschlag, welches in dem Zuschlagskriterium „Preis“ die bessere Bewertung

erhalten hat. Sollte auch hier eine Gleichheit bestehen, wird sich für die Zuschlags-

entscheidung ein Losverfahren vorbehalten.

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