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Regionalverband Ruhr01/2026 Bewerbungsbedingungen
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückgeben!
Bewerbungs- und Vergabebedingungen beim Regionalverband Ruhr (RVR) und bei RVR Ruhr Grün für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge sowie Bau- aufträge
- Allgemeines
1.1 Der Auftraggeber verfährt nach § 75a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)in der jeweils geltenden Fassung. Diese Bestimmungen können im Internetportal „https://recht.nrw.de/ eingesehen werden. Andere für den RVR / RVR Ruhr Grün maßgebliche Vorschriften bleiben unberührt. 1.2 Sofern nichts anderes vorgegeben wird, wird die gesamte Kommunikation im Vergabever- fahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
- Angebotsbedingungen / Nebenangebote
2.1 Für das Angebot sollen gründsätzlich die vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare benutzt werden. 2.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Un- vollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsab- gabe elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de bzw. der im Einzelfall vorgegebenen Kommunikations- form darauf hinzuweisen. 2.3 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen durch die Vergabestelle bleibt unberührt.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbe- schreibung und Vertragsbedingungen sind grundsätzlich unzulässig. Das gilt insbesondere für eigene AGB des Auftragnehmers, es sei denn diese sind ausdrücklich zugelassen wor- den Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes zur geforderten Leistung ist durch den Bieter nachzuweisen. Insbesondere für Bauleistungen gilt: Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Tech- nischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Ange- bot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu ma- chen
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Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben oder ggf. in Ausnahmefällen auf Anforderung der Vergabestelle zu signie- ren. Bei Angebotsabgabe in Schriftform, sofern diese von der Vergabestelle auch zugelassen worden ist, sind das zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben und alle zu unterschreibenden An- lagen mit Namen (Firma) und Unterschrift des Bieters zu versehen.
Bei ausnahmsweise zugelassener Angebotsabgabe per E-Mail kann das Angebot elektro- nisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben werden, d. h. aus der E-Mail muss der Name der abgebenden Person und ggf. des Unternehmens erkennbar sein. Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen:
Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können
diese dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.
Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein und bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf dem Postweg oder auf einem anderen geeigneten Weg, soweit mög- lich in einem verschlossenen Umschlag, Behältnis o. ä. eingereicht werden.
In der Anfrage zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Nicht formgerecht eingereichte Nebenangebote können ausgeschlossen werden.
2.4 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
2.5 . Hinsichtlich des Fristbeginns und der Leistung der Zahlung wird auf die beigefügten Vertragsbe- dingungen des RVR und RVR Ruhr Grün (Formular 512 bzw. 512a) verwiesen.
2.6 Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinde- rungen und Blindenwerkstätten sowie von Inklusionsbetrieben (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaft- lichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Her- stellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
2.7 Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt.
2.8 Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kos- ten der Rückgabe trägt der Bieter.
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- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte dar- über zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbe- werbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) frei- gestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden. Eine entsprechende Erklärung ist im Angebotsschreiben (Formular 324) abzugeben.
- Bewerber- und Bietergemeinschaften
Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll- mächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die diesbezügliche Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531) muss von sämtlichen Mit- gliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen.
Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Nachunternehmer, Eig- nungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter,
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Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder
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sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzi- elle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eig- nungsleihe),
so soll er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimm- ten Zeitpunkt nachzuweisen, dass dieseUnternehmen geeignet (nur bei Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzuge- ben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen (Formular 533) dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, bei der Unterauftragsvergabe nur auf gesonder- tes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nimmt ein Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig- keit im Rahmen der Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, sollen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Sofern bei dem/n anderen Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorlie- gen, muss das Unternehmen durch den Bewerber/Bieter innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das Unternehmen durch den Bewerber/Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird.
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- Präqualifizierung
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, www.pq-verein.de oder bei Bauleistungen im Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise,bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklä- rung bzw. die Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck 124) abgeben,. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklä- rung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
- Preise
7.1 Die Preise sind in Euro anzugeben. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommas- tellen anzugeben. Bei der Gewährung von Preisnachlässen werden nur solche Preisnach- lässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme ge- währt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann zu berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen einge- räumt wird
- Sonstiges
8.1 Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdspra- chige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzu- legen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
8.2 Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
8.3 Sofern nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlag bis zum Ablauf der Bindefrist keine entsprechende Information der Bewerber/Bieter erfolgt ist, wurde der Teilnahmean- trag/das Angebot nicht berücksichtigt. Bestimmte Informationen über nicht berücksichtigte Be- werbungen oder über nicht berücksichtigte Angebote können vom Bewerber oder Bieter beim Auftraggeber elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes NRW bzw. der im Einzelfall vorgegebenen Kommunikationsform beantragt werden.
8.4 Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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