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Information zur Präqualifikation Tarif
An alle Bieter
Aufgrund der Neufassung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegeset- zes vom 25.06.2026 möchten wir Sie darüber informieren, dass Bieter ge- mäß § 10 Abs. 1 HVTG bei Abgabe eines Angebotes die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 oder 5 gegenüber dem öffentlichen Auf- traggeber bei der Vergabe von Bauleistungen durch Eintragung in einem Präqualifikationsverzeichnis Tarif bei den Präqualifizierungsstellen des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder einer ver- gleichbaren Stelle nachzuweisen haben, wobei die Eintragung nicht älter als drei Jahre sein darf; die entsprechenden Präqualifikationsnummern des Bewerbers oder Bieters sind anzugeben.
Hier gilt eine Übergangsfrist bis zum 24.12.2026. Bis dahin ist eine Eigen- erklärung ausreichend.
Wichtig:
Ab dem 01.01.2027 kann ein Bieter nur dann an einem Vergabeverfahren teilnehmen, wenn die entsprechende Präqualifizierungsnummer angege- ben werden kann!
Weitere Informationen hierzu:
Einhaltung der Tarifreue- und Mindestlohnpflichten | Hessen Wirtschaft
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau