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232 - Tariftreueerklärung AN-NU, August 2024.pdf

Gerüstbauarbeiten für den Neubau eines Sozialtrakts an Schule und Sporthallen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 04:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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232 Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU der Stadt Wolfsburg

Vergabenummer:Datum:
Bieter:
Nachunternehmer:
Maßnahme:
Leistung

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bau- und Dienstleistungen*

Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen oder an Nachunternehmer die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachun- ternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.

1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssi- cherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insb. ArbeitsstättenV, DruckluftV, Gefahrstoff- V, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheits- vorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. UVV-Bauarbeiten, DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 101-003 - Erdbaumaschinen, DGUV Regel 101-008 - Rammen, BGV D 16 -Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, DGUV Vorschrift 40 - Taucherarbeiten, DGUV Vorschrift 52 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Ge- sundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10.06.1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.

2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Hinblick auf § 4 Abs.1, 2 und 3 NTVergG im Fall der Auftragsertei- lung, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen nicht unter den Min- destentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der so- zialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Für die Ausführung der beauftragten Leistungen erhalten die eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens das im Formblatt 231 (Tariftreueerklärung der Stadt Wolfsburg zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer) festgehaltene Entgeltniveau. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unter- nehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifge- bundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgeltregelungen des Ar- beitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes und des NTVergG zu entlohnen. Glei- ches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwen- den sind.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmer- überlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten. Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zu- gunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stich- probenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Auf die Kontroll- und Nachweis- pflichten gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gemäß der gesetzlichen Bestimmungen habe(n) *bei der Ausführung von Arbeiten für diesen Auftrag außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland gelten die deutschen Entgeltvorgaben nicht.

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232 Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU der Stadt Wolfsburg

ich/wir meine/unsere Beschäftigten hingewiesen. Mir/Uns ist bekannt, dass die Umsetzung und Ausübung der Kontrollrechte durch den Auftraggeber nicht von der Einwilligung der Beschäftigten abhängt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutsch- sprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.

3 Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegeset- zes und des Mindestlohngesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchfüh- rung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

4 Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit Wirkung zu- gunsten des öffentlichen Auftraggebers, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen be- schäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den öffentlichen Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehre- ren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftrag- geber unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes straf- oder ordnungsrechtli- che Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.

Die Verpflichtungserklärungen können nach Maßgabe des § 13 Abs.1 Satz 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 NTVergG auch im Wege der Präqualifikation erbracht werden.

Die Nichterfüllung der in § 4 und 5 NTVergG genannten Anforderungen durch den Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache Verstöße gegen diese Verpflichtungen berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.


(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)

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