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211 VOB – Aufforderung Abgabe eines Angebotes
Zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückzugeben! Stadt Wolfsburg – Geschäftsbereich Rats- und Rechtsangelegenheiten – Zentrale Vergabestelle - Porschestraße 49 - 38440 Wolfsburg
Hinweis: Die Hausbriefkästen der Stadt Wolfsburg werden täglich um 7:00 Uhr geleert.
Vergabe Nr.:
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme- wettbewerb Beschränkte Ausschreibung ohne Teil- nahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist und Öffnungstermin um Uhr Ort/Zimmer
Bindefrist endet am:
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Baumaßnahme
Leistung
Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen 242 Instandhaltung 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 1-DSGVO
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne/Zeichnungen, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 215 Zusätzliche Vertragsbedingungen 231 Vereinbarung Tariftreue der Stadt Wolfsburg (NTVergG) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung
C) die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 221/222 Angaben zu Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 223 Aufgliederung der Einheitspreise Vertragsformular für Instandhaltung
Stadt Wolfsburg - Stand Juni 2023 1 - 3
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211 VOB – Aufforderung Abgabe eines Angebotes D) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 124 Eigenerklärung zur Eignung 233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen der Stadt Wolfsburg 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform, danach schriftlich, in Textform oder elektronisch über die Vergabeplattform
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise) 3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedin- gungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den in den Teilnahmebedin- gungen genannten – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung Vereinbarung Tariftreue der Stadt Wolfsburg zwischen AN und NU (NTVergG), Formblatt 232 Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
3.3 Nachforderung Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: nicht nachgefordert. Fehlende Preisangaben gem. § 16a Absatz 2 VOB/A werden 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote zugelassen, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem
Hauptangebot Stadt Wolfsburg - Stand Juni 2023 2 - 3
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211 VOB – Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbe- sondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Wartungs- und/oder Instandhaltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v. H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte er- teilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
8 Zugelassene Angebotsabgabe Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe "Angebot für ... (Vergabenummer, Baumaßnahme, Leistung)" zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
Bei Differenzen hinsichtlich der Daten zwischen Kennzettel und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots - Formblatt 211 - gelten die Daten des Formblattes. Der Kennzettel ist in diesen Fällen vor Verwendung zu korrigieren.
9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfstelle nach § 21 VOB/A):
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