Stadtwerke_Planauskunft_241631_Wasser_Gas.pdf

Gerüstbau, Baustelleneinrichtung und Bauzaun für Kindergartenerweiterung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.11.2026, 06:30 (Europe/Berlin)

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Leitungsschutzanweisung der Stadtwerke Göttingen AG

Im gesamten Stadtgebiet liegen Versorgungsleitungen der Stadtwerke Göttingen AG. Eine Beschädigung führt zu Unterbrechung der Gas-, Wasser-, bzw. Fernwärmeversorgung und der Telekommunikation. Außerdem befinden sich Personen, die eine solche Leitung beschädigen in unmittelbarer Lebensgefahr. Deshalb: Vorsicht bei Erdarbeiten jeder Art!

Allgemeine Pflichten des Bauunternehmers Jeder Bauunternehmer hat bei Durchführung der ihm übertragenen Bauarbeiten in öffentlichen und privaten Grundstücken mit dem Vorhandensein unterirdisch verlegter Versorgungsanlagen zu rechnen und die erforderlicher Sorgfalt zu wahren, um deren Beschädigung zu verhindern. Die Anwesenheit eines Beauftragten an der Baustelle lässt die Eigenverantwortlichkeit des Bauunternehmers in Bezug auf die von ihm verursachten Schäden unberührt. Die jeweiligen gültigen gesetzlichen Vorschriften ( z.B. Landesbauordnung, Baugesetzbuch, etc. ) und das geltende technische Regelwerk (z.B. DVGW Arbeitsblatt GW 315, DIN-Vorschriften etc.) sind zu beachten.

Erkundigungspflicht Im Hinblick auf die Erkundigungs- und Sicherungspflicht von Bauunternehmen bei der Durchführung von Bauarbeiten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtwerke Göttingen AG eine aktuelle Auskunft über die Lage der im Bau- bzw. Aufgrabungsbereich liegende Versorgungsanlagen einzuholen. Bei Beginn der Bauarbeiten müssen Pläne neuesten Standes vorliegen.

Lage der Versorgungsanlagen Die Überdeckung beträgt im Regelfall zwischen 0,6 Meter und 2,0 Meter. Die vorhandene Überdeckung kann aber im Einzelfall größer oder geringer sein. Genaue Lage und Überdeckung der Versorgungsleitungen und der dazugehörigen Kabel sind von Hand durch vorsichtig geschachtete Querschläge zu ermitteln. Verzicht auf Maschineneinsatz bei nicht bekannter Lage der Leitungen Angaben über die Lage der Versorgungsleitungen sind unverbindlich und entbinden die bauausführende Firma nicht von der Pflicht, sich über die tatsächliche Lage der Leitungen, vor dem Einsatz von Gerät durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen zu vergewissern. Rohrleitungen sind ohne Abdeckung im Boden verlegt und haben somit gegen mechanische Beschädigungen keinen besonderen Schutz. Eine Verletzung der Rohrisolierung von Versorgungsleitungen ist auf jeden Fall zu vermeiden. Rohrleitungen mit Stemm- oder Schraubmuffenverbindungen sind nicht zugfest verbunden. Sie sind deshalb an den Enden bzw. an Richtungsänderungen gegen das Erdreich abgespannt ( Widerlager ). Armaturen, Straßenkappen, Schachtdeckel und sonstige zur Versorgungsanlage gehörende Einrichtungen müssen stets zugänglich bleiben. Hinweisschilder oder andere Markierungen dürfen ohne Zustimmung des Versorgungsunternehmens nicht verdeckt, versetzt oder entfernt werden. Werden Versorgungsanlagen oder Warnbänder an Stellen, die in keinen Plan eingezeichnet sind angetroffen, so ist die Stadtwerke Göttingen AG unverzüglich zu informieren. Die Arbeiten sind in diesem Bereich zu unterbrechen, bis Einvernehmen über das weitere Vorgehen hergestellt ist. Beschädigungen sind sofort der Stadtwerke Göttingen AG zu melden! Dazu zählen auch Beschädigungen der Umhüllungen von Versorgungsleitungen! Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr! Zündquellen vermeiden! Nicht rauchen! Verstöße eines Unternehmers gegen die obliegende Erkundigungs- und Sorgfaltspflicht können zu einer Schadensersatzverpflichtung nach §823 BGB führen und darüber hinaus auch mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden sein. Wichtige Telefonnummern: Kontaktaufnahme Rohrnetzmeister: 0551/301-350 Netzleitwarte: 0551/301-333 Planauskunft: 0551/301-362 oder 360

Stand: Oktober 2014

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