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Leistungsverzeichnis
03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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03 LV: GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
000 Sicherheitseinrichtungen Baustelleneinrichtung
001 Gerüstbauarbeiten . . .
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VERTRAGSGRUNDLAGE Empfehlung vor Angebotsabgabe
Es wird angeraten, vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein zu nehmen und sich über mögliche Erschwernisse zu informieren.
Durch Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass ihm die zugänglichen Unterlagen ausreichend sind, um ihm eine korrekte Kalkulation zu ermöglichen. Etwaige Bieterfragen stellen Sie bitte über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes. Spätere Forderungen werden nicht anerkannt.
Vertragsgrundlage
VOB Als Grundlage des Vertrags wird die VOB als Ganzes vereinbart. Dies umfasst u.a.
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/Teil B "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen " und VOB/Teil C "Allgemeine Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) ", sofern nachstehend keine anderen Regelungen getroffen werden.
Mitgeltende Normen und Richtlinien und Regelwerke Bei der Angebotserstellung und nach Auftragsvergabe sind neben den vorgenannten Unterlagen alle einschlägigen Normen und Richtlinien, Verordnungen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen, unter anderem (Liste nicht abschließend):
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Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
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Die Musterholzbaurichtlinie (MHolzBauRL)
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Informationsdienst Holz: Flachdächer in Holzbauweise, Holzbau Handbuch, Reihe 3, Teil2, Folge 1
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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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Die Technischne Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
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Die Unfall-Verhütungsvorschriften der zuständigen Bauberufsgenossenschaften
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Die Vorschriften / Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV)
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Im Besonderen zur Erreichung der Barrierefreiheit: DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10
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Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
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Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG)
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Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
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Altholzverordnung (AltholzV)
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Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Göttingen
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Die Abwassersatzung der Stadt Göttingen
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Die Vorschriften / Richtlinien / Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Im Besonderen: Die im zweiten Kapitel der DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen genannten Bestimmungen und der Stand der Technik ist zwingend zu beachten und einzuhalten.
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Fortsetzung VERTRAGSGRUNDLAGE
Die DGVU Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
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DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche
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UK NRW Sichere Kita
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Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR)
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Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR)
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die VDE-Vorschriften
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Die Unfall-Verhütungsvorschriften der zuständigen Bauberufsgenossenschaften
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Die Vorschriften / Richtlinien des Gemeindeunfallversicherungsverbandes (GUV)
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Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Göttingen
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Die Abwassersatzung des Landkreises Göttingen
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Die VDI-Richtlinie VDI 6023-1, Hygiene in Trinkwasser-Installationen
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DVGW-Arbeitsblatt W 551 und W 553
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Die VDI-Richtlinie VDI 6000-Blatt 2 Ausstattung von und mit Sanitärräumen
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ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)
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Einhaltung DGVU-Vorschrift 82 und Stand der Technik Die Einhaltung der Bestimmungen der DGVU-Vorschrift 82 - Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen und des Stands der Technik ist Vertragsbedingung.
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Holzfeuchte und Witterungsschutz auf der Baustelle Eine maximale Holzeinbaufeuchte für tragende Bauteile von 15± 3% ist einzuhalten (siehe dazu die separat hervorgehobene Vorbemerkung). Witterungsschutz ist unverzüglich nach Einbau herzustellen.
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Vorfertigung Holzbauelemente Zur Beschleunigung der Prozesse auf der Baustelle könnens Holzbau- Elemente (Dachelemente, Wandelemente und Holzbalkendecke des Erweiterungsbaus) werkseitig vorgefertigt werden. Die Anfertigung eines digitalen 3-d-Aufmaß vom Bestand wird empfohlen.
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Nachhaltiges Bauen im Sinne der NH-Klasse der KfW Die Einhaltung der Kriterien werden durch einen Energieeffizienzexperten überwacht. Eine Lebenszyklusbetrachtung zu den verwendeten Baustoffen wird erstellt und folgende Kriterien sind einzuhalten: Verwendung von Materialien, die bei ihrer Herstellung möglichst geringe Umweltwirkungen verursachen. Nutzung nachhaltig erzeugter, nachwachsender Rohstoffe. Rückbau-, Trennungs- und Verwertungsmöglichkeiten der verwendeten Bauprodukte Wiederverwendung von Bestandsmaterialien aus Rückbau, hier z.B. Holzwolle- Akustik-Leichtbauplatten.
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Grundlagen zur Durchführung der Arbeiten Für die Durchführung der Arbeiten sind maßgebend:
- die Statik / Prüfstatik
- die Ausführungs- und Detailzeichnungen des Architekten bzw. des Statikers
- die ausgeschriebenen Leistungen des LVs in dieser Reihenfolge. Bei Widersprüchen sind die entsprechenden Punkte mit den Planern abzuklären. Die Bau- und Entwässerungsgenehmigung ist zu beachten.
- Pflichten des AN und Pflichten des AG Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, den Auftraggeber (AG) auch über solche für die Ausführung seiner Leistung erforderliche Gutachten und Beibringung von sonstigen Unterlagen oder Genehmigungen durch den AG rechtzeitig zu informieren, die nicht ausdrücklich ausgeschrieben sind. Eine Verzögerung seiner Leistungserbringung hat der AN nur dann zu verantworten, wenn er den AG schuldhaft nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert und die Beibringung der Unterlagen vom AG fordert.
Der AG verpflichtet sich, alle erforderliche Gutachten, sonstigen Unterlagen und Genehmigungen unverzüglich nach Inkenntnissetzung durch den AN auf eigene Kosten zu beauftragen und die Ergebnisse dem AN schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.
Dies betrifft ausdrücklich nur solche Unterlagen, zu deren Beibringung auf eigene Veranlassung und Kosten der AN nicht aufgrund anderer hier zugrunde liegenden Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen, einschließlich aller Regelungen der VOB/Teil B und Teil C, ohnehin verpflichtet ist (s. z.B. auch ZAV 14.)
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Fortsetzung ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)
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Ausstattung der Baustelle mit Personal Die Baustelle ist so ausreichend mit Personal auszustatten, dass der Bauzeitenplan jederzeit eingehalten werden kann und ein reibungsloser Verlauf der Arbeiten nachfolgender Gewerke gewährleistet ist. Dies gilt auch bei Fortschreibung des Bauzeitenplans aufgrund von Änderungen.
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Zeitliche Abwicklung der Maßnahme und Bauablaufplan Die Arbeiten sind nach Auftragsvergabe gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan zu beginnen und abzuschließen. Die Gesamt-Baumaßnahme muss spätestens bis Ende Dezember 2027 abgeschlossen werden.
Der AN hat vor Beginn der Arbeiten einen Bauablaufplan für seine Gewerke aufzustellen, einzureichen und mit der Bauleitung abzustimmen. Dieser ist nach Genehmigung durch den AG fortzuschreiben. Verzögerungen, die die festgelegten Termine beeinflussen und solche, die der AN auch nach Abstimmung mit der Bauüberwachung nicht in geeigneter Form ausgleichen kann (z.B. witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen) hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich zur Kenntnis zu geben und zu begründen. Ein Vergütungsanspruch ist allein aus der Mitteilung nicht abzuleiten. Für witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen wird grundsätzlich keine Vergütung geleistet. Es ist dem AN überlassen, Leistungen zur Erfüllung seiner terminlichen Verpflichtungen auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu erbringen. Der AG bzw. die Bauleitung ist hierüber zu informieren. Das Einholen hierfür evtl. erforderlichen Genehmigungen ist Sache des AN.
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Versicherungen Eine Bauherren-Haftpflichversicherung, eine Bauleistungsversicherung und eine Feuerrohbauversicherung schliesst der AG ab. Dies ist bei der Kalkulation der Kosten zu berücksichtigen.
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Baustellenordnung Es gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung. Des Weiteren sind die allgemeinen Grundsätze des ArbSCHG und die berufsgenossenschaftlichen Regeln zu beachten. Ein SiGeKo wird durch den AG beauftragt.
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Baustellensicherung Der Auftragnehmer hat im Rahmen des Umfanges seiner Arbeiten die allgemeine Verkehrssicherungspflicht während der Bauzeit zu tragen. Vorkehrungen gegen Unfall und Brandschutz sind vorzuhalten bzw. zu beachten. Der Auftragnehmer haftet allein für die Ausführung der polizeilichen und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften und Auflagen. Die Kosten für alle Sicherungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie nicht separat ausgeschrieben sind.
Der Auftragnehmer hat für die Sicherheit der von ihm erstellten Gewerke zu sorgen und unbefugtes und fahrlässiges Betreten durch geeignete Maßnahmen auszuschließen. Bei bau- oder witterungsbedingter Abwesenheit hat er die Zuständigkeit für das Überwachen der Absperrungen mit der Bauleitung schriftlich zu regeln.
- Lage Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen,
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Fortsetzung ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)
Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. beim AG anhand der Leitungsauskünfte der Versorger, der Angaben in den Planzeichnungen und der dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten.
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Baustellenzufahrt Der AN hat für erforderliche Genehmigungen und Sperrungen eigenverantwortlich zu sorgen. Kosten hierfür sind in die EP einzukalkulieren. Besonderer Platzbedarf für Transport und Montage ist der Bauleitung 10 Tage im Voraus anzumelden.
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Baustellenanschlüsse / Kranstellung / Gerüste Baustrom und Bauwasser stellt der AG zur Verfügung, (dies ist in den Positionen preismindernd zu berücksichtigen). Ausgenommen hiervon sind Unterkunftscontainer des AN. Klein-Hebezeuge, Hilfsmittel und Maschinen sind nicht gesondert ausgeschrieben und sind für die eigene Leistung einzukalkulieren. Kranstellung ist für die eigene Leistung einzuplanen. Ein Dachfanggerüst außen wird ausgeschrieben. Gerüste allgemein mit mehr als 2 m Arbeitsbühnenhöhe über Fußboden oder Gelände werden bauseits gestellt oder sind im LV gesondert enthalten.
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Sonstige Baustelleneinrichtung Lagerflächen unter freiem Himmel werden vom AG auf dem umzäunten Gelände unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Eine Bewachung des Geländes durch den AG findet nicht statt. Notwendige Sicherungsmaßnahmen der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Toiletten stehen bauseits unentgeltlich zur Verfügung oder sind ausgeschrieben.
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Baustellenbeleuchtung Die Baustelle wird im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche und der Zuwegung beleuchtet.
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Bauschutt / Abfall Der AN ist verpflichtet, Abfälle und Bauschutt, die von seiner Arbeit herrühren, zu beseitigen bzw. in sein Eigentum zu übernehmen. Dieses hat min. 1x wöchentlich, bzw. nach Erfordernis zu erfolgen. Im Ergebnis hat die Baustelle besenrein zu sein. Bei Unterlassung erfolgt die Beseitigung durch den AG zu Lasten des AN. Nicht zuzuordnender Bauschutt und Abfall wird zu Lasten sämtlicher AN, im Verhältnis ihrer jeweiligen Auftragssummen, vom AG beseitigt. Ausgebaute und nicht mehr zur Wiederverwendung vorgesehene Bauteile gehen in das Eigentum des AN über, sofern nicht anders ausgeschrieben oder vor Ort durch die Bauleitung anders entschieden wird.
Zigarettenkippen dürfen nicht auf dem Gelände entsorgt werden!
- Entsorgung von Abbruchmaterial / Aushub Das Merkblatt Bau- und Abbruchabfälle der Stadt Göttingen ist zu beachten. Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung ohne weitere Aufforderung vorzulegen. Die örtliche Abfallentsorgungssatzung ist zu beachten.
Sollten während der Abbrucharbeiten Materialien festgestellt werden, deren Ausbau oder Entsorgung nach den geltenden Gesetzen, Verordnungen oder Regeln gesondert zu behandeln sind, so ist die Bauleitung und der
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Fortsetzung ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)
Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen und die Arbeiten sind bis zur Klärung notwendiger Maßnahmen zu unterbrechen. Etwa erforderliche Gutachten oder Materialanalysen beauftragt der Auftraggeber, nachdem er vom AN darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Der AG hat hierzu die Kosten zu tragen.
Abfälle dürfen nicht wegen ausbleibender Prüfungen / Untersuchungen der Restmüllentsorgung zugeordnet werden. Die Möglichkeit der Zuführung in die Verwertung ist immer zuerst zu prüfen.
- Aushub Von den Beschreibungen des Baugrundgutachtens abweichende Böden und daraus resultierende Mehrkosten sind dem AG unverzüglich nach Kenntniserlangung mitzuteilen.
Beim Antreffen von kontaminierten Böden ist die Arbeitsstelle vor Ort zu sichern und der AG, sowie die zuständigen Behörden (Gewerbeaufsichtsamt, Umweltamt und BG Bau) zu informieren. Erst nach Beprobung und Genehmigung eines Entsorgungsplans darf der kontaminierte Boden entsorgt werden. Ebenso ist bei Antreffen kulturhistorischer Funde der AG / die Bauleitung zu informieren und die Arbeit muss bis zum Vorliegen einer Freigabe unterbrochen werden. Bei Wiedereinbau von Aushubmaterial darf als Oberboden gemäß Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 24.08.2016 auf Kinderspielflächen nur Oberboden mit < 0,5 mg/kg TS BaP eingebaut werden. Der AG ist verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegn und ggf. die Freigabe zu erteilen.
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Preise und Kalkulation Alle Preise verstehen sich inkl. Einbau außer bei Positionen des LVs, die ausdrücklich mit dem Hinweis: "nur Lieferung" versehen sind. Alle Preise verstehen sich einschließlich Kosten für Baustelleneinrichtung und -räumung für die eigene Leistung, Frachtkosten, Materiallieferungen, - entladung und sicheres Lagern auf der Baustelle, Entsorgung von Verpackungsmaterialien, Baumaschinen und Hebezeuge, Container, Geräte, Betriebsmittel, Werkzeuge und Maschinen, Gerüste und Montagebühnen für die eigene Leistung bis zu einer Höhe der zu bekleidenden Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Abdeckungen und Schutzmaßnahmen gegen Witterungsschäden etc., die der AN zur Durchführung der vertraglichen Leistungen benötigt, sowie Mitarbeiter, An- und Abfahrten, Unterkunft und Verpflegung, etc., sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausgeschrieben ist. Bei Demontage- und Abbrucharbeiten ist zusätzlich die sortenreine Trennung und Entsorgung/Deponierung einzukalkulieren, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes ausgeschrieben ist.
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Nachtragsangebote Fallen nicht im Angebot enthaltene Arbeiten oder Lieferungen an, ist umgehend ein Nachtragsangebot mit Kalkulation einzureichen. Es wir darauf hingewiesen, dass mit Nachtragsarbeiten nicht begonnen werden darf, bevor eine Beauftragung erfolgt ist. Stundenlohnarbeiten auf Anweisung des AG sind unmittelbar nach Ausführung in Stundenlohnzetteln festzuhalten und von der Bauleitung bestätigen zu lassen. Auf den Stundenlohnzetteln müssen die ausgeführten Arbeiten zugeordnet und benannt werden.
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28.10.2026 Seite 9 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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Fortsetzung ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)
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Dokumentation Durch den AN ist zur Dokumentation der eigenen Leistung ein Bautagebuch / Lohnnachweiszettel zu führen und der Bauleitung in wöchentlichem Turnus zur Unterschrift vorzulegen.
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Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nicht vorgesehen. Sie sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig. Für Stundenlohnarbeiten sind wöchentlich Belege mit Begründung der Bauleitung (Architekt oder AG) auszuhändigen. Auf den Stundenlohnzetteln müssen die ausgeführten Arbeiten zugeordnet und benannt werden. Die endgültige Prüfung von Stundenbelegen und deren Anerkennung erfolgt erst zusammen mit Prüfung der Schlussrechnung. Dabei bleibt insbesondere die Prüfung vorbehalten, ob die berechneten Arbeiten in Angebotspositionen oder Nebenleistungen enthalten waren oder ob sie entsprechend Ziffer 2 in Anlehnung an Angebotspositionen zu kalkulieren sind. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich nach den im LV anzubietenden Sätzen, sonst nach tariflichem Lohn, zuzüglich preisrechtlich erlaubten Unternehmerzuschlag. Zuschläge für Überstunden usw. werden nur bezahlt, wenn Überstunden usw. vom bauleitenden Architekten / AG ausdrücklich verlangt und nicht durch (drohende) Fristüberschreitungen erforderlich wurden.
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Massen Für alle Materialien sind die im LV angegebenen Mengen und Abmessungen vor der Bestellung eigenverantwortlich zu ermitteln.
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Bauausführung / Leistungsumfang Alle baulichen Gegebenheiten des Bestands sind zu berücksichtigen. Es wird eine wartungsarme Bauweise mit möglichst geringen Unterhaltskosten erwartet.
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Fachbauleitung Der AN hat für seine vertraglich vereinbarten Leistungen eine Aufsichtsperson (Fachbauleiter) zu benennen. Diese ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Sie hat die Ausführung der vertraglichen Leistungen zu leiten, die eigenen Arbeiten mit den anderen am Bau Beteiligten zu koordinieren und für Ordnung auf der Baustelle zu sorgen. Die Kommunikation erfolgt auf Deutsch.
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Abnahmen und Prüfungen Der AN ist verpflichtet, behördlich vorgeschriebene Abnahmen und Leistungen, die seinen Leistungsumfang betreffen, selbstständig und rechtzeitig herbeizuführen und dem AG schriftlich nachzuweisen. Das gleiche gilt für behördliche oder im Einzelfall vom AG verlangte Materialprüfungen. Die Zeitpunkte der Abnahme sowie Prüfungen sind dem AG rechtzeitig anzuzeigen.
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Zwischenabnahmen Aufmaß und Abnahme später nicht mehr ersichtlicher Leistungen Bei allen fertiggestellten Leistungen, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erkennbar sind, hat der AN eigenverantwortlich diese der Bauleitung anzuzeigen und ggf. ein Zwischenaufmaß anzufertigen. Wird die Fertigstellung der Leistung der Bauleitung nicht rechtzeitig mitgeteilt, so kann sie eine Zwischenabnahme der Leistung auch zu einem späteren Zeitpunkt fordern, auch wenn damit Rückbauarbeiten durch den AN verbunden sind.
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28.10.2026 Seite 10 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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Fortsetzung ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)
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Aufmaß Abbrucharbeiten Ein Aufmaß des Bestandes für die Mengenermittlung der Abbrucharbeiten hat vor Beginn der Baumaßnahme durch den AN zu erfolgen.
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Zeichnungen und Pläne Bei Auftragserteilung wird dem AN ein Zeichnungssatz ausgehändigt, dem alle für das Vorhaben relevanten Aussagen zu entnehmen sind. Die in diesen Zeichnungen angegebenen Maße sind vor Übernahme eigenverantwortlich vom AN zu überprüfen. Alle dem AN übergebenen Zeichnungen bleiben Eigentum des AG. Sie dürfen ohne seine Genehmigung weder vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
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Freigabe Werkplanung Konstruktions- und Werkstattzeichnungen für alle Holzrahmenkonstruktion, in Papierform und auf Datenträger sind dem Architekten zur Freigabe, sowie dem Prüfstatiker zur Prüfung rechtzeitig im Planungsprozess - mindestens 8 Wochen vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Die Kosten sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die gesamte Werkplanung des AN ist mit dem AG abzustimmen und muss vom AG oder dem bauleitenden Architekten testiert und freigegeben werden. Die Verantwortung des AN geht dadurch aber nicht auf den AG oder bauleitenden Architekten über.
- Abrechnung Mit der Schlussrechnung sind folgende Abrechnungsunterlagen einzureichen:
a) Kumulierte Schlussrechnung, 2-fach (ggf. 1-fach nach Rücksprache mit AG), Format DIN A-4, wobei die aufgeführten Positionen des Leistungsverzeichnisses textlich vollständig abzuschreiben sind. Nicht ausgeführte Positionen erhalten den Vermerk "entfällt". Die Summenbildung der einzelnen Titel ist unbedingt vorzunehmen.
b) Massenermittlung 2-fach (ggf. 1-fach nach Rücksprache mit AG), mit Aufführung sämtlicher Positionen des Leistungsverzeichnisses mit Kurzbeschreibung. Nicht ausgeführte Positionen mit dem Vermerk "entfällt". Für alle Aufmaße der einzelnen Aufmaßblätter sind die Positionen aufzustellen, auszurechnen und die Summen zu bilden. Die Blattnummern der Aufmaßblätter sind anzugeben.
c) Aufmaßpläne 2-fach (ggf. 1-fach nach Rücksprache mit AG), DIN-Format. Im Aufmaßplan müssen sämtliche Aufmaße eingetragen sein.
- Zusätzliche Leistungen der Bauleitung Alle Kosten, die dem AG bzw. der Bauleitung durch zusätzliche Abnahmetermine aufgrund nicht termingerecht oder unzureichend behobener Beanstandungen der Leistung des AN entstehen, gehen zu Lasten des AN und werden von der Schlussrechnung einbehalten.
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28.10.2026 Seite 11 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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BESONDERHEIT RECHNUNGSLEGUNG
Um den geförderten Leistungsbereich "Erneuerung Bestandsdach" eindeutig dem Fördergeldgeber BMU (ZUG gGmbH) zuordnen zu können, sind die Titel so gewählt, dass die geförderte Leistung bei der Rechnungslegung separat dargestellt werden kann. Aus diesem Grund werden auch gleichartige Leistungen im LV z.T. gesplittet. Es ist einzukalkulieren, dass ggf. eine getrennte Rechnung erstellt werden muss.
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28.10.2026 Seite 12 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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KURZBESCHREIBUNG BAUVORHABEN Der KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. Eigentümer des Gebäudes beabsichtigt und schreibt aus:
Erneuerung des Bestandsdaches, Erweiterung und energetische Sanierung zum Effizienzgebäude des Kindergartenbereichs (ohne Krippengebäude): Das neue Dach und der Erweiterungsbau sollen in nachhaltiger Bauweise als Holzbau in Kombination mit nachwachsenden Rohstoffen errichtet werden (NH- Klasse nach kfw).
Barrierefreiheit Als weiteres Ziel soll das Gebäude in Gänze die Anforderungen an ein barrierefreies Gebäude und eine barrierefreie Nutzung erfüllen. Hierzu ist insbesondere die DIN 18040 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Ausgabe: 2010-10 zu beachten.
Ort der Ausführung KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. Von-Ossietzky-Str. 31 37085 Göttingen
Gemarkung Göttingen, Flur 12, Flurstück 15 Grundstücksgröße 5010 m².
Ausführungszeitraum: Februar 2027 - Dezember 2027.
Förderung der Baumaßnahme Ÿ Es soll ein BEG NWG (Nichtwohngebäude) im Förderprogramm 263 der Bundesförderung effiziente Gebäude mit dem Effizienzniveau EG 55 EE mit dem Zusatzkriterium NH-Klasse (Nachhaltigkeits-Klasse) auf Basis der Reform der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vom 17.07.2026 entstehen. Die Erhöhung des Zuschusses von 5% auf 10% (NH-Klasse) soll u.a. durch die Verwendung nachhaltiger, trennbarer und wiederverwendbarer, bzw. verwertbarer Baustoffe erreicht werden. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung muss ausgeführt werden. Ein Energieberater zur Antragsstellung und Baubegleitung und - Überwachung, sowie des Wärmeschutznachweises ist beauftragt. Ÿ Förderung der Erneurung des Bestandsdaches durch Maßnahme AnpaSo des BMU (ZUG gGmbH) zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Die Ausführung als Gründach und der Einsatz nachwachsender Rohstoffe als Dämmmaterial resultiert aus der Förderzusage des Förderprogramms AnpaSo der Z.U.G. Ÿ Förderung Barrierefreiheit (umfassend) durch Aktion Mensch Ÿ Förderung im Rahmen des KlimaFonds der Stadt Göttingen Fördermodul 3: Nachhaltiges Sanieren und Heizen Ÿ Förderung im Rahmen des KlimaFonds der Stadt Göttingen Fördermodul 6: Hitzevorsorge und Begrünung
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28.10.2026 Seite 13 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS i. A. a. ATV DIN 18299
1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG
1.1 Angaben zur Baustelle (in Anlehnung an ATV DIN 18299)
1.1.1 Baufreiheit Das Gebäude und Gelände werden während der Bauzeit nicht genutzt.
1.1.2 Gebäudebestand Das ursprüngliche Bestandsgebäude des KEI-Kindergarten in Eigeninitiative in Göttingen ist ein Bestandsbau ohne bekanntes Bauzeitalter. Es befindet sich auf einem großen Grundstück am Rand einer baumbestandenen Freifläche, die als weitläufige Außenspielfläche des Kindergartens dient. Es handelt sich um ein einfaches Gebäude in Holzständerbauweise mit einer aufgeständerten Bodenplatte als Holzkonstruktion auf Streifenfundamenten aus Mauerwerk. Die Dachkonstruktion besteht aus einfachen Nagelbindern aus Nadelholz als Satteldach mit Bitumeneindeckung und einer Dachneigung ca. 8°. Im Nordwesten gibt es einen kleinen Kellerraum mit ca. 12 m² Fläche und einer lichten Höhe von 1,86 m. Im Jahr 1971 wurde es für eine Kindergartennutzung umgewidmet. 2008: Errichtung eines weiteren Gruppenraums 2008 als Anbau im Südosten in Holzbauweise 2014 Errichtung eines Gebäudes nördlich des Bestandes zur Nutzung als Kinderkrippe in Holzbauweise. Dieser Teil ist von der aktuellen Baumaßnahme nicht betroffen.
Im Gebäudebestand wurde eine Reihe von Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt: -- Diffusionsoffene Dämmung der Außenwände u. Verkleidung mit Zellulose und Holzfaser mit hinterlüfteter Stülpschalung aus Lärchenholz sägerau. -- Teilweise Dämmung der Bodenplatte mit Zellulosefaser, diffusionsoffen. -- Auf Höhe der Binderuntergurte wurde nachträglich ca. 12-14 cm Mineralfaserdämmung eingebaut. Diese besteht aus KMF mit WHO-Fasern, Asbest wurde nicht nachgewiesen (Prüfbericht für 5 Proben unterschiedlicher Dämmungen liegt vor) -- Einbau neuer Fenster und Türen (tw. 3-fach-Verglasung, tw. 2-fach- Verglasung von 2007 und 2008) -- Einbau einer Gaszentralheizung
1.1.3 Grundstück Gemarkung Göttingen, Flur 12, Flurstück 15 Das Grundstück ist umzäunt. Es liegt eine Bescheinigung der LGLN Regionaldirektion Hameln, Hannover vom 07.09.2022 vor, dass durch Luftbildauswertung keine Kampfmittelbelastung vermutet wird. Der Baumbestand ist in Gänze zu schützen. Baulicher Baumschutz ist nur an Bäumen erforderlich, die durch Baufahrzeuge beschädigt werden könnten. Erdarbeiten sind auf den geringstmöglichen Umfang zu beschränken, um Baumwurzeln nicht mehr als nötig zu schädigen. Einzelne Bäume auf der Westseite werden VOR der Baumaßnahme gefällt und Strauchgehölz gerodet. Mit Einschränkungen in der Zugänglichkeit per Kran ist durch den hohen Baumbestand zu rechnen.
Das Grundstück weist eine Hanglage auf: Gefälle von Osten nach
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28.10.2026 Seite 14 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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Fortsetzung 1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG
Nordwesten ca. 4,80 m. Im Bereich des von der Umbaumaßnahme betroffenen Gebäudeteils beträgt der Höhenunterschied in Nord-Südrichtung (Süden = Hochpunkt) ca. 2,50 m, jedoch befindet sich das gesamte Erdgeschoss des von der Baumaßnahme betroffenen Gebäudeteils auf einer Ebene. In Ost-West-Richtung steigt das Gelände auf der Südseite vom Hauptzugang Grundstück von Westen her um ca. 1 m an, fällt jedoch von Süden nach Norden um die gleiche Höhe wieder ab, so dass der Haupteingang von Osten und die OKFF ungefähr höhengleich mit dem Niveau des Terrains am Zugangstor (Westseite) liegen.
1.1.4 Erschließung Baugrundstück und Baustellenzufahrt Das Objekt befindet sich im Osten von Göttingen "Auf den Zieten" und ist über eine öffentliche Zufahrtsstraße - Von-Ossietzky-Str. - südlich des Grundstückes auch mit großen Fahrzeugen anfahrbar. Eine Umfahrung des Gebäudekomplexes ist nicht möglich. Die Gebäuderückseite (Osten) ist über eine asphaltierte Zuwegung von ca. 2,10 m Breite und im weiteren Verlauf über eine 2 m breite Treppe oder einen ca. 1,0 m breiten gepflasterten abschüssigen Weg (eingebettet in den umgebenden Waldboden) zu erreichen.
1.1.5 Erschließung Gebäude Die innere Erschließung des Gebäudes erfolgt über den Hauptzugang auf der Ostseite. Vom zentralen Eingangsbereich zweigen alle Räume ab. Nach Öffnung von Westen im Bereich des Erweiterungsbaus kann ein zusätzlicher Zugang zum Gebäude hergestellt werden.
1.1.6 Baustelleneinrichtungsfläche Im Westen gibt es eine asphaltierte öffentliche Parkplatzfläche (ca. 380 m²) unmittelbar angrenzend an das Baugrundstück ungefähr auf Höhe der OKFF Erdgeschoss des Gebäudes. Diese kann als Baustelleneinrichtungsfläche und zur Aufstellung eines Krans genutzt werden (Sondernutzungserlaubnis!) Das Einholen einer Sondernutzungserlaubnis ist ausgeschrieben.
Eine Durchwegung für Fußgänger und Fahrradfahrer Richtung Norden muss während der gesamten Bauzeit gewährleistet werden.
Baumaterialien können auf dem Gelände unter freiem Himmel gelagert werden, es stehen keine überdachten Lagerflächen zur Verfügung.
Bei beabsichtigter Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche (Von Ossietzky- Str.) hat der AN für erforderliche Genehmigungen und Sperrungen eigenverantwortlich zu sorgen. Besonderer Platzbedarf für Transport und Montage ist der Bauleitung 10 Tage im Voraus anzumelden.
Alle Teile der Baustelleneinrichtung sind mit Fertigstellung der Baumaßnahme vollständig abzubauen und zu entfernen. Dies ist in die Kosten einzukalkulieren. Ein Baustelleneinrichtungsplan wird den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
1.1.7 Leitungen Leitungspläne der öffentlichen Versorger werden, soweit vorliegend, dieser Ausschreibung beigefügt. Die Entwässerungsgenehmigung wird nachgereicht.
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Fortsetzung 1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG
Die Erschließung des Flurstücks mit Gas, Wasser und Strom erfolgt über Flurstück 16/1 von Süden. Der Schmutzwasseranschluss liegt im Südwesten (Übergabeschacht auf Flurstück 16/1). Der ungefähre Velauf der Leitungen auf dem Grundstück ist den Grundrissplänen zu entnehmen. Der Regenwasseranschluss liegt im Westen ungefähr auf halber Strecke der Grundstücksgrenze. Übergabeschacht auf dem eigenen Flurstück. Der Leitungsverlauf im öffentlichen Bereich kann der Leitungsauskunft der GEB entnommen werden. Genaue Lage, Größe und Zustand von Ver- und Entsorgungsleitungen (Sanitär), sowie Lage, Leistung und Zustand von elektrischen Anschlüssen, sind vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu ermitteln und ggf. dem AG weiterführende Anforderungen zu erläutern.
1.2 Angaben zur Ausführung
1.2.1 Erbringung der Leistung Alle Leistungen der jeweiligen Gewerke sind fortlaufend gemäß dem Bauzeitenplan durchzuführen. Gerüststandzeiten sind zu minimieren.
1.2.2 Vorgesehene Arbeitsschritte (s. auch Bauzeiten-Terminplan)
- Abbruch der vorhandenen Geschossdeckendämmung in der Binderebene
- Demontage von Elektroleitungen im Bereich der Dachbinder
- Sonstige Abbruch und Rückbauarbeiten innen durch Abbruchgewerk
- Rückbau tragende Bauteile West Bereich Anbau durch Holzbaugewerk
- Herstellung neue Stahlbetonfundamente durch Tiefbaugewerk
- Herstellung Grundleitungen durch Tiefbaugewerk
- Rückbau Dachabdichtung und Binder durch Holzbaugewerk Zug um Zug
- Herstellung neues Dach auf Stützen, Abdichtung
- Herstellen Erweiterungsbau in Holzbauweise
- Anpassen von Außen- und Innenwänden an neue Dachkontur
- Dacheindeckung (Gründach)
- Innenausbau
- Technische Anlagen
- Einbauten im Außenraum / Außenanlagenflächen
1.2.3 Erschwernisse bei Arbeiten in der Dachbinderebene Abbruch Geschossdeckendämmung in Dachbinderebene lichte Höhe Dachbinder in der Mitte innen ca. 1,3 m Höhe, an der Traufe auslaufend Bei Ausbau von oben sind Maßnahmen zur Absturzsicherung erforderlich (s. 1.2.5)
1.2.4 Unfallverhütung bei Arbeiten im Bereich der Dachbinder Die Deckenbekleidung der Dachbinder von unten im Bestand muss als NICHT-TRAGFÄHIG angenommen werden. Absturzhöhe innen unterhalb Untergurt Dachbinder bis ca. 3,0 m. Im Rahmen der Arbeiten in der Dachbinderebene / auf dem Dach hat der Unternehmer mit geeigneten Mitteln (z.B. Bohlen auf Untergurt, Angurten mit Seilen, Gerüst in den darunter liegenden Räumen, Schutznetze, etc.) dafür Sorge zu tragen, dass ein sicheres Arbeiten und Begehen möglich ist. Die DGVU Vorschrift 38 für Bauarbeiten ist anzuwenden.
1.2.5 Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen Die vorhandene Geschossdeckendämmung aus Mineralfaser ist als gesundheitsschädlich einzustufen. Die TRGS 521 ist bei Ausbau, Lagerung und Entsorgung zu beachten.Ein Prüfbericht zu den KMF ist dieser
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Fortsetzung 1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG
Ausschreibung beigefügt.
1.2.6 Gerüste und Schutzlagen Außengerüste werden als Dachfanggerüst für die Dauer der Arbeiten ausgeschrieben. Fahrbare Gerüste innen sind bis zu einer Höhe der zu bearbeitenden Fläche von < 3,5 m in den Positionen einzukalkulieren. Gerüste mit Höhe der zu bearbeitenden Fläche >3,5 m sind ausgeschrieben. Der Fußbodenbelag des Bestands ist vollflächig mit druckfestem Plattenbelag zu schützen. Die Leistung wird ausgeschrieben.
1.2.7 Kranstellung Eine Kranstellung ist auf dem westlich gelegenen Parkplatz möglich.
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2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
2.1 Angaben zu den Bauteilen im Bestand
2.1.1 Dach Bestand Dachform Satteldach, Dachneigung außen ca. 10° Dachraum belüftet Traufhöhen ca. 2,55 m über OKFF Dachfläche außen ca. 300 m²
2.1.2 Dachkonstuktion Bestand Tragwerk: Holzständerbauweise Wände und Stützen Holzfachwerkbinder, Nagelbinder, Untergurt 0° Abstände Binder: ca. 1,20 -1,25 m Dämmung Best: Die vorhandene Geschossdeckendämmung (ca. 12-14 cm) aus Mineralfaser (KMF) enthält WHO-Fasern und ist als gesundheitsschädlich einzustufen. Rückbau und Entsorgung gemäß Vorschriften der TRGS 521 durch Abbruchgewerk Deckung Best: Bitumeneindeckung (mehrlagig) auf Schalung Bekleidung Best. GK, Holzwolle-Leichtbauplatten o. Dachschalung NICHT-tragfähig! Rückbau durch Abbruchgewerk
2.1.3 Schutznetze Anschlagpunkte für Schutznetze innen sind ggf. mit dem Tragwerksplaner abzustimmen.
2.1.4 Außenwände Bestand Holzständerbauweise (außer Bereich Sanitär, dort Mauerwerk) mit vorgehängter, hinterlüfteter und gedämmter Holzfassade in diffusionsoffener Bauweise mit Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen und Recycling-Baustoffen (Zellulose)
2.1.5 Fußbodenaufbau Bestand Holzbalkendecken, nachträglich mit diffusionsoffenem Aufbau und Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen und Recycling-Baustoffen (Zellulose) gedämmt; in Teilbereichen (Sanitärräume Bestand, Technikraum) muss die Dämmmaßnahme noch ausgeführt werden.
2.1.6 Fenster- und Außentüren Bestand aus unterschiedlicher Bauzeit stammend Bestandsgebäude Süd und West: 2-fach-Verglasung 2007 Anbau Löwengruppe: 2-fach-Verglasung 2008 Bestandsgebäude Nord und Ost: 3-fach-Verglasung 2010
2.1.7 Entsorgungsleitungen Abwasser Bestand Regenwasserentwässerung: Fallrohr-Anschlusspunkte im Süden und Osten und Westen des Bestandsgebäudes. Übergabeschacht an Westgrenze. Schmutzwasser: Anschlussleitungen im Süden (Küche) und Westen (Sanitär). Übergabeschacht auf Flurstück 16/1 im Südwesten. SW-Leitung muss z.T. erneuert werden. Der Entwässerungsantrag kann beim AG eingesehen werden.
2.2 Angaben zur Ausführung
2.2.1 Art der Ausführung
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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
Erneuerung Bestandsdach: Bruttofläche Dach ~ 360 m2 Änderung der Dachkubatur und Ergänzung von Dachüberständen, neues Tragwerk in Holzbauweise: tw. weitspannendes Binderdach auf Stützen außerhalb des Gebäudes, tw. Pfettendach, Dacheindeckung: Gründach (extensive Begrünung) mit Belüftungsebene
Erweiterungsbau: Bruttofläche Gebäude ~85 m2 Ausführung in Holztafelbauweise mit Pfettendach; Gründung auf Stahlbetonfundamenten mit einer Holzbalkendecke als Sohle, Dacheindeckung: Gründach (extensive Begrünung) mit Belüftungsebene
2.2.2 Vorfertigung Vorfertigung von Holzbauelementen auf Basis eines digitalen 3-d-Aufmaßes des Bestands zur Beschleunigung der Bauprozesse auf der Baustelle wird empfohlen.
2.2.3 Bauzeitenschutz Bauzeitenschutz (Witterungsschutz) des Bestandsgebäudes muss lückenlos gewährleistet werden.
2.2.4 Anforderungen an den Brandschutz Es ist eine Trennwand im Norden zum Gebäudeteil "Krippe" vorhanden und zu erhalten (Technikdurchführungen mit Brandschutzqualität). Die Vorgaben aus der Baugenehmigung und der Stellungnahme der Feuerwehr sind hinsichtlich der Brandschutzanforderungen von Bauteilen zu beachten. Das Gebäude hat keine notwendigen Flure / Treppenräume. Dachtragwerk inkl. Stützen: F-30 B Innenbekleidung des Daches: keine Anforderung Außenwände tragend, aussteifend: F 30 B (i<>a). Es handelt sich nicht um raumabschließende Wände im Sinne der Bauordnung.
2.2.5 Harte Bedachung Gründächer müssen die Anforderung "Harte Bedachung- BROOF" erfüllen.
2.2.6 Bauweise, Luftdichtheit, Dämmung Eine diffusionsoffene Bauweise wird gefordert. Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen und Recycling-Baustoffen (z.B. Zellulose) mit höherer Rohdichte zur Verbesserung des sommerlichen Hitzeschutzes. Anforderung an Luftdichtheit u. Winddichtheit des Gebäudes bei allen neu hinzukommenden Bauteilen und nachträglichen Dämmmaßnahmen muss gewährleistet werden. Bei Einbau von Einblasdämmungen sind die Herstellervorschriften hinsichtlich der Einbaudichte zu beachten. Hohlraumdämmungen sind dichtfüllend ohne Hohlräume einzubauen.
Ein Luftdichtheisttest zur Qualitätssicherung wir nach Herstellung der neuen Gebäudehülle durchgeführt.
2.2.7 Anforderungen an den Wärme- und Feuchteschutz Die Luftdichtheit von Dampfbremsebenen ist lückenlos herzustellen und mit geeigneten Maßnahmen vor Beschädigung zu schützen.
Das Gründach ist als hinterlüftetes Flachdach in Holzbauweise mit hoher Hinterlüftungsebene und ausreichenden Zuluft- / Abluftquerschnitten
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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
auszuführen. Falls erforderlich wegen der Größe der Dachfläche Ost sind Dachentlüfter in die Dachfläche in ausreichender Anzahl zu integrieren. Fassadenbekleidungen sind zu hinterlüften. Insekten- und Kleintierschutz ist in alle Hinterlüftungsquerschnitte einzubauen.
2.2.8 Anforderungen an den Schallschutz und die Raumakustik Schallschutz gemäß DIN 4109-1: 2018-01 Eine Verbesserung der Raumakustik innerhalb der Räume soll durch Einbau schallschluckender Materialien an Wänden oder Decke erreicht werden.
2.3 Angaben zu den durchzuführenden Baumaßnahmen
2.3.1 Erneuerung (Zug um Zug) des Bestandsdaches
- z.T. weitspannende Dachbinder auf eingespannten Stützen aus Rundholz mit natürlichem Querschnitt (z.T. außerhalb Bestandsgebäude), z.T. Pfettendächer (Bestand Achse 6-8 und Anbau)
- Gründung mit Stützenfuß Stahl auf neuen Betonfundamenten (Köcherfundament).
- Ausführung Dachverbände gemäß Statik.
- Dachelemente z.T. als Sparrenpfetten zwischen Bindern / z.T. Durchlaufsparren mit diffusionsoffenem Aufbau
- Ausführung eines belüfteten Flachdachs mit vollgedämmter diffusionsoffener und winddichter Dämmebene und Gründach oberhalb einer zusätzlichen Konstruktionsebene. Dachform Flachdach OST: Dachneigung 4° Dachform Pultdach WEST: Dachneigung 12°, Höhe Dach über Oberfläche Gelände: 3 - 5 m, Dachfläche wird in Teilbereichen genutzt als Gründach mit Extensivbegrünung und in Teilbereichen für PV-Module (Dachüberstand Ost); die Dachbegrünung muss Lastvorgaben gem. Statik und Ausschreibung einhalten.
- Integration von wärmegedämmten Lichtkuppeln
- Einbau einer abgehängten Deckenbekleidung mit integrierter Deckenheizung
- Die Deckenheizung wird zur Luftfeuchtregulierung als Teil der Maßnahme Barrierefreiheit: "Verbesserung des Innenraumklimas für Allergiker oder pneumologisch erkrankte Nutzer" mit Lehm als natürlichem Baustoff verputzt. Ausgeschrieben wird hierzu ein Lehm-Akustikputz (Verbesserung des Raumschallschutzes)
2.3.2 Anpassen der Bestandswände in Holzbauweise an neue Dachkontur -- Erhöhung Innenwände Bestand -- Erhöhung Außenwände Bestand, tw. neue Holzfenster
2.3.3 Erweiterungsbau (Südwest) in Holztafelbauweise
- Nutzung: Therapieraum u. Sanitärräume
- Fläche (BGF) c. 85 m² -- Bodenplatte als Holzkonstruktion auf Streifenfundamenten aus Stahlbeton -- Extensive Dachbegrünung (Schrägdach 12°), leichte Ausführung (max. 150 kg/m²), hinterlüftet, Fläche: 72 m², Dachneigung 12° -- Fassade: hinterlüftete Holzfassade -- Fenster / Außentüren Erweiterungsbau in 3-fach-Verglasung
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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
2.3.4 Dachentwässerung Berechnung und Auslegung gemäß Gründach-Richtlinie als Freispiegel- Entwässerung, bestehend aus Haupt- und Notentwässerung. Fallrohr-Anschlusspunkte im Süden und Osten erhalten. Erneuerung der RW-Grundleitung Süden und Westen
2.3.5 Innenräumliche Änderung Flächenaufteilung
- Geringe Änderungen im Bereich der Nebenräume Bestand
- Einfügen eines barrierefreien WCs
- Innenwände tw. in Holzbauweise (aussteifende Wände) und als leichte Trennwände; ohne Brandschutzanforderung
2.3.6 (Energetische) Sanierungsmaßnahmen Bestand
- Dämmung des Fußbodens (Holzbalkendecke) in Teilflächen (ca. 35 m²)
- Erneuerung von Fußbodenbelägen in Ber. mit geänderter Raumaufteilung
- Ergänzung einer Außentür als 2. Rettungsweg (Feuerwehrgruppe)
- Einbau einer Deckenheizung im Bereich Löwengruppe
2.3.7 Maßnahmen zur Barrierefreiheit (gemäß DIN 18040-1)
- Vergrößerung der Innentüren im Bestand
- Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik
- Herstellung eines barrierefreien Zugangs von außen
2.3.8 Technische Gebäudeausrüstung -- Komplette Erneuerung Sanitärbereiche -- Erneuerung der Heizungsanlage hin zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Deckenheizung bildet als Flächenheizung die Basis für einen energiesparenden Betriebe der Wärmepumpe. -- Einbau einer Push- and Pull-Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung -- Einbau einer PV-Anlage mit ca. 5,5 kW peak (Dachüberstand Ostdach) -- Ertüchtigung und Teilerneuerung Elektrische Anlage und Beleuchtung
2.3.9 Außenbereich
- Herstellung eines Holzdecks im Osten (ca. 35 m²) - Holzbaugewerk
- Gepflasterte Terrasse und Zuwegung im Westen (ca. 30 m²)
- Änderung Pflaster zum Haupteingang Ost (barrierefreie Rampe)
2.3.10 Techn. Erschließung des Gebäudes
- Ergänzung RW-Abwasseranlage
- Änderung Grundleitung SW im Bereich Sanitärräume
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Fortsetzung 2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG
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3 - BAURECHTLICHE EINORDNUNG BESTAND Das Bestandsgebäude ist gem. Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) einzuordnen in die Gebäudeklasse 3 - Sonstiges Gebäude mit einer Grundfläche von > 400 m2 und einer Höhe bis 7 m.
Aufgrund der Nutzung (Tagesstätte für Kinder) handelt es sich nach NBauO um einen Sonderbau.
Für den ursprünglichen Bestandsbau gibt es eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) von 1971. Außerdem eine Baugenehmigung für den Anbau "Löwengruppe" von 2008, sowie eine Baugenehmigung für den Anbau Krippe von 2014.
Die aktuelle Baugenehmigung für die Änderung des Bestandsdaches und den Erweiterungsbau wurde unter dem Aktenzeichen 63/0590/2022/BA am 08.11.2023 von der Stadt Göttingen erteilt. Diese wird der Ausschreibung beigefügt.
Eine Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte mit 3 Gruppen (2 Kindergartengruppen und eine Krippengruppe) liegt vor.
Die Grundfläche (BGF) der Nutzungseinheit KiTa entspricht ca. 415 m² (ohne Teilkeller). Die Grundfläche (BGF) der Krippe beträgt ca. 148 m².
Zwischen dem Bereich Kindergarten und dem Bereich Krippe ist eine Gebäudetrennwand mit Brandschutzqualität ausgebildet. Die Krippe verfügt über einen eigenen Eingang.
Es ist kein notwendiger Flur innerhalb der Nutzungseinheit KiTa ausgebildet, obwohl die Grundfläche der Nutzungseinheit >= 200 m2 ist. Ein Abweichungsantrag wurde gestellt und im Zuge der Baugenehmigung vom 08.11.2023 zugelassen. Das Protokoll des Ortstermins mit der Berufsfeuerwehr Göttingen ist Bestandteil der Stellungnahme der Feuerwehr und damit Teil der Baugenehmigung. Die Zulassung der Abweichung basiert auf der Einhaltung der dort beschriebenen Anforderungen.
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ANGEBOTSGRUNDLAGEN Der Leistungsbeschreibung liegen folgende Unterlagen bei
-
BILDER Bestand (Baustelleneinrichtungsfläche, Gebäude innen u. außen)
-
Vorläufiger Bauzeiten-Terminplan Stand 14.10.2026
-
Baugenehmigung vom 08.11.2023
-
Leitungspläne Bestand der öffentlichen Versorger (soweit vorliegend)
-
Merkblatt "Baumschutz auf Baustellen" der UNB
-
Amtliche Karte M 1| 5000
-
Qualifizierter Lageplan vom 26.02.2022 M 1| 500
-
AUSFÜHRUNGSPLANUNG Baustelleneinrichtungsplan A-5.LP-BE M 1| 500 Abbruchplan (GR | S) A-5.100 Abbr M 1| 100 Grundriss EG A-5.100 M 1| 50 Querschnitte A, B, C A-5.150 M 1| 50 Ansichten Ost u. West A-5.170 M 1| 50 Ansichten Süd u. Nord A-5.171 M 1| 50 Baukörper von oben A-5.502 ohne Baukörper v. West | Ost A-5.504 ohne
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TERMINPLANUNG - BAUZEITENPLAN
Der dem LV beigefügte Bauzeitenplan, Stand 14.10.2026 ist hinsichtlich der geplanten Ausführungszeiten zu beachten.
Die Baustelle ist so ausreichend mit Personal auszustatten, dass der Bauzeitenplan eingehalten werden kann und Nachfolgegewerke nicht behindert werden. .
GERÜSTBAU IN MEHREREN ABSCHNITTEN
Das Gerüst muss in mehreren Abschnitten aufgebaut und verändert werden. .
GLEICHWERTIGE TECHN. SPEZIFIKATION
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. .
UMFANG LEISTUNGEN IN DEN POSITIONEN
Alle Positionen inkl. Material, Lieferung und Herstellung, soweit nicht anders beschrieben.
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28.10.2026 Seite 25 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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ZTV GERÜSTBAUARBEITEN i.V.m. ATV DIN 18451 Gemäß und ergänzend zu den ATV Gerüstarbeiten - DIN 18451 gelten folgende
ZUSÄTZLICHE TECHN. VERTRAGSBED. GERÜSTBAUARBEITEN
-
Arbeits- und Schutzgerüst gemäß DIN 4420-1, DIN EN 12810, DIN EN 12811
-
Der AN hat den Untergrund eigenverantwortlich zu prüfen und ggf. Bedenken anzumelden bei größeren Unebenheiten des Untergrundes, nicht tragfähigem oder gefrorenem Untergrund, unzureichenden Verankerungsmöglichkeiten.
-
Gerüste sind in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Sie sind während der Vertragsdauer in diesem Zustand zu erhalten.
-
Wenn während der Zeit der Gebrauchsüberlassung Gerüstteile beschädigt werden oder abhanden kommen, hat der Auftragnehmer dies unverzüglich, spätestens vor dem Abbau der Gerüste, dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
-
Verankerungselemente, z.B. Dübel, die in das einzurüstende Bauwerk eingebaut wurden, sind nach dem Abbau der Gerüste auszubauen und die Löcher mit provisorischen Abdeckkappen zu verschließen.
-
Die Gebrauchsüberlassung beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Termin, bei vorzeitiger Nutzung mit dem Tag der erstmaligen Nutzung.
-
Nebenleistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, insbesondere:
-
Schutz von Bau- und Anlagenteilen und deren Zugängen vor Beschädigungen beim Auf- /Um- und Abbau der Gerüste
-
Vorlegen von Typengenehmigungen oder Zulassungen
-
Einsetzen von Fußplatten und Auslegen von Unterlagsbohlen unter den Gerüstfußpunkten bei Arbeits- und Schutzgerüsten
-
Errichten eines Leiterganges je Gerüst bis 50 m Länge; je weitere angefangene 50 m Gerüstlänge Errichten eines weiteren Leiterganges
-
Einbau der zur Befestigung der Gerüste benötigten Verankerungselemente und Ausbau der nicht nach Punkt 5. im Bau zu belassenden Teile beim Abbau der Gerüste, ausgenommen Dauergerüstanker.
-
Einmalige Einweisung und Lieferung von Bedienungsanleitungen bei Absenkanlagen, Kletterbühnen und fahrbaren Arbeitsbühnen
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SONDERNUTZUNGSERLAUBNIS / BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLAN
Die Sondernutzungserlaubnis zur Einrichtung der Baustelle auf öffentlichen Flächen wird vom AG eingeholt. Ein mit den Gewerken abgestimmter endgültiger Baustelleneinrichtungsplan wird vom AG vor Beginn der Leistungsausführung zur Verfügung gestellt. Der vorläufige Baustelleneinrichtungsplan ist in den Angebotsgrundlagen enthalten.
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28.10.2026 Seite 27 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
-
Baustelleneinrichtung Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
-
Bereich: Baustelleneinrichtung
1.1. Titel: Allgemeine Baustelleneinrichtung
Fläche Baustelleneinrichtung nach Baumfällungen
Enthaltene Leistung Baustelleneinrichtung / - räumung
- Abstimmung der Anforderung der Baustelleneinrichtungsfläche mit den beteiligten Gewerken
- Herstellung / Rückbau von temporären Flächenbefestigungen als Umgehung der Baustelleneinrichtungsfläche zur Ermöglichung des Fuß- und Radfahrverkehrs entlang der Baustelleneinrichtungsfläche
- Absperrungen, Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung der Baustelleneinrichtungsfläche gemäß StVO.
- Herstellen von Baumschutz
- Herstellung von Bauzäunen auf dem Grundstück
- Umsetzen von Bauzäunen nach Angaben AG
Fläche Baustelleneinrichtung vor Baumfällungen
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28.10.2026 Seite 28 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
- Baustelleneinrichtung 1.1. Allgemeine Baustelleneinrichtung Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
Fortsetzung Enthaltene Leistung Baustelleneinrichtung / - räumung
1.1.10. Hilfsüberfahrt Bordsteinkante Überfahrt zur Baustelle für Baustellenverkehr und öffentlichen Radverkehr mit niveaugleichem Schutz der Randsteinkante. Überfahrt herstellen, vorhalten und restlos entfernen. Ausführung: über Gehweg / Schwelle Verkehrslast: 60 kN/m2 Randsteinkante: Betonstein Abmessungen: bis h = 15 cm Gehwegbreite: 1,60 m Vorhaltedauer: 40 Wochen
3,00 m
1.1.20. Hilfsüberfahrt Grünfläche Überfahrt für öffentlichen Fuß- u. Radverkehr über vorhandenen Grünstreifen. Überfahrt herstellen durch Asphalt auf Trennlage, vorhalten und restlos entfernen. Ausführung: über Grünstreifen Verkehrslast: 5 kN/m2 Überfahrtslänge: 4,0 m Breite Weg: 2,50 m Vorhaltedauer: 50 Wochen
Umleitung der öffentlichen Wegeverbindung für Fuß- u. Radfahrer um die Baustelleneinrichtungsfläche 3,00 m
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28.10.2026 Seite 29 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
- Baustelleneinrichtung 1.1. Allgemeine Baustelleneinrichtung Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
STLB-Bau 2017-04 000 1.1.30. Schutzzaun versetzbar Stahlrohrrahmen verz Vergitterung H 2m Schutzzaun, versetzbar, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2 m, aufstellen und räumen. 40,00 m
1.1.40. Schutzzaun vorhalten, bis 50 Wochen Schutzzaun, versetzbar, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2m, vorhalten, Vorhaltedauer bis 50 Wochen 1.825,00 mWo
1.1.50. Schutzzaun umsetzen nach Anordnung AG Schutzzaun, versetzbar, auf unbefestigtem Untergrund, aus Einzelelementen mit verzinktem Stahlrohrrahmen und Vergitterung, Zaunoberkante über Oberfläche Gelände 2m, umsetzen nach besonderer Anordnung des AG. 20,00 m
STLB-Bau 2017-04 000 1.1.60. Tor abschließbar Metallgitter B 3,5m H 2m einbauen ausbauen Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite 3,5 m, Höhe 2 m, einbauen und ausbauen. 1,00 St
1.1.70. Tor abschließbar Metallgitter vorhalten, bis 50 Wochen Behelfsmäßiges Tor, abschließbar, aus Metallgitter, vorgefertigt, im Bauzaun, Breite 3,5 m, Höhe 2 m vorhalten, Vorhaltedauer 50 Wochen 50,00 St
1.1.80. Verkehrssicherung, Baustelle Gesamte Baustelleneinrichtungsfläche und Baustellenteile im öffentlichen Raum, lt. Baustelleneinrichtungsplan, gemäß Vorschriften der Straßenverkehrsordnung kennzeichnen, beleuchten (versorgungsnetzunabhängig ) und sichern, über die gesamte Bauzeit Tag und Nacht vorhalten und nach Fertigstellung restlos entfernen, Leistung einschl. Absprache mit den Trägern der öffentlichen Interessen, Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Verkehrssicherung auch bei Nacht. Für die Ausführung werden vom AG Übersichtszeichnungen zur Verfügung gestellt. Abrechnungseinheit ist die angrenzende Länge zum öffentlichen Raum. Vorhaltedauer / Bauzeit: 50 Wochen wird gesondert vergütet
Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich im Bereich eines Fuß- und Radweges, jedoch nicht auf öffentlichen Straßenflächen 30,00 m
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28.10.2026 Seite 30 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
- Baustelleneinrichtung 1.1. Allgemeine Baustelleneinrichtung Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
1.1.90. Verkehrssicherung vorhalten, bis 50 Wochen Verkeherssicherung der Baustelle im Bereich öffentlicher Flächen vorhalten, Vorhaltedauer bis 50 Wochen 1.500,00 mWo
1.1.100. Baustellenbeleuchtung, Allgemeinbeleuchtung 20lx 2Leuchten Baustellenbeleuchtung herstellen, vorhalten und betreiben, sowie wieder demontieren, inkl. aller Kabel, Schalter und dem Anschluss an den Baustromverstärker; als Allgemeinbeleuchtung witterungsseitig, mind. 20 lx, bestehend aus 2 Leuchten, einschl. Kabel, Schalter und Anschluss an den Baustromverteiler, Befestigung an Tragkonstruktion einschl. Maste, Stromzwischenzähler: ohne einschl. Vorhaltedauer: 50 Wochen vorhandene Zaunpfähle 1,00 St
1.1.110. Stammschutz Bohlen Polsterung U bis 1,0 m H 2m herstellen, räumen Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammumfang in 1 m Höhe gemessen bis 1 m, Mindestabstand vom Stamm 10 cm, Mindesthöhe 2 m, herstellen und räumen. 1,00 St
1.1.120. Stammschutz Bohlen Polsterung U bis 1,5m H 2m herstellen, räumen Stammschutz durch 40 mm dicken Bohlenmantel einschl. Polsterung gegen den Baum, Stammumfang in 1 m Höhe gemessen bis 1,5 m, Mindestabstand vom Stamm 10 cm, Mindesthöhe 2 m, herstellen und räumen. 1,00 St
STLB-Bau 2017-04 000 1.1.130. Chemo-Toilette aufstellen räumen Chemo-Toilette aufstellen und räumen. 1,00 St
STLB-Bau 2017-04 000 TA 1.1.140. Chemo-Toilette vorhalten Chemo-Toilette vorhalten, einschl. wöchentlicher Leerung und Reinigung, Positionsmenge = Produkt aus '1' (Vorhaltemenge) mal '50' (Vorhaltedauer) . 50,00 StWo
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28.10.2026 Seite 31 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
- Baustelleneinrichtung 1.1. Allgemeine Baustelleneinrichtung Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
STLB-Bau 2017-04 000 1.1.150. Bautür abschließbar B 1260mm H 2010mm herstellen räumen Abschließbare Bautür in Schutzwand, lichte Rohbaubreite 1260 mm, lichte Rohbauhöhe 2010 mm, herstellen und räumen. 1,00 St
STLB-Bau 2017-04 000 TA 1.1.160. Bautür abschließbar B 1260mm H 2010mm vorhalten Abschließbare Bautür in Schutzwand, lichte Rohbaubreite 1260 mm, lichte Rohbauhöhe 2010 mm, vorhalten, Positionsmenge = Produkt aus '1' (Vorhaltemenge) mal '12' (Vorhaltedauer) . 12,00 StWo
Summe Titel 1.1. Allgemeine Baustelleneinrichtung
Summe Bereich 1. Baustelleneinrichtung
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28.10.2026 Seite 32 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 2. Gerüste Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
- Bereich: Gerüste *Ausführungsbeschreibung 1 Gerüststellung
Angaben zu Gerüst außen Außengerüste
Außengerüste sind für Dacharbeiten und Fassadenarbeiten Attika und Wände im oberen Bereich erforderlich. Die Höhenlage der obersten Gerüstlage variiert je nach Höhenlage der Aufstellfläche. Arbeiten finden ab einer Wandhöhe von ca. 2,00 - 2,50 m ü. OKFF statt.
Die Gerüste sind zunächst für Demontagearbeiten am Bestandsdach zu stellen. Danach ist ein Umbau für die größere Dachfläche Bestand und den Anbau erforderlich.
Zustand / Topografie Aufstellungsflächen Süd: Asphaltfläche, eben Ost: tw. Pflasterfläche, tw. gewachsener Boden; Anbau "Löwengruppe" keine Einrüstung erforderlich Richtung Norden: geringes GEfälle unter 0,5 m Nord: Nord-Ost: gewachsener Boden Mitte: Anbau und Vordach Nebengebäude: Standfläche Gerüst + 0,90 m Nord-West: Pflasterfläche Standfläche Gerüst - 2,5 m West: gewachsener Boden Höhenunterschied Gelände von Süd nach Nord abfallend ca. 1,0 m
Untergrund und Topografie variieren gemäß dieser Beschreibung; die Kosten für Gerüststellung sind entsprechend zu kalkulieren.
Mengenangabe Gerüstfläche = Fassadenfläche+ Zugabe seitlich 1, 0 m + 1,0 m Höhe als Schätzwert = inkl. Gerüsthöhe Dachfangschutz
Dachfangschutz ist nicht erforderlich, da Neigung aller Dächer < 22,5°.
Abschnittsweises Erstellen und Umsetzen Gerüst Das Erstellen der Gerüste erfolgt abschnittsweise.
Das Gerüst ist zunächst für Dachabbrucharbeiten am Bestand aufzubauen (Teilfläche des ausgeschriebenen Gerüsts).
Die Süd- und Nordseite sind für die neue Dachkontur später zu erhöhen.
Die Ost und Westseite muss demontiert und in zeitlichem Zusammenhang mit dem Versetzen der Stützen und Dachbinder außerhalb der neuen Dachüberstände wieder aufgebaut werden. Befestigung ist nur an den Stützen möglich. Ggf. freistehende
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28.10.2026 Seite 33 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 2. Gerüste Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
Fortsetzung Abschnittsweises Erstellen und Umsetzen Gerüst
Konstruktionen als Interimslösung. Ggf. muss das Umsetzen von Gerüsten auf Anweisung des Holzbauers in mehreren Einzelabschnitten erfolgen.
Der Erweiterungsbau wird zu einem späteren Zeitpunkt eingerüstet.
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28.10.2026 Seite 34 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 2. Gerüste 2.1. BESTANDSDACH: Gerüst Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
2.1. Titel: BESTANDSDACH: Gerüst STLB-Bau 2017-04 001 2.1.10. Erstellen Abbau Arbeits- Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert W06 Erstellen und Abbauen Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse W06, Höhenklasse H 1, oberste Gerüstlage genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Holz, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, Standfläche waagerecht. 370,00 m2
2.1.20. Gebrauchsüberlassung Schutzgerüst Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Schutzgerüst DIN 4420-1, der Vorposition Positionsmenge = Produkt aus '460 m2..' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '25' (Gebrauchsüberlassungsdauer) 11.100,00 m2Wo
2.1.30. Umsetzen Arbeits- Schutzgerüst Standgerüst; Verankerung möglich Gerüst der Vorposition umsetzen Verankerung an vorhandenen Konstruktionen möglich Untergrund / Topografie wie im Hinweistext beschrieben
Gerüst Westseite Achse 1-4 55,00 m2
2.1.40. Umsetzen Arbeits- Schutzgerüst Standgerüst, Abstützung Gerüst der Vorposition umsetzen Verankerung an vorhandenen Konstruktionen zunächst nicht möglich, Ausführung mit Abstützung oder Stützgerüst, Freiraum für Abstützung oder Stützgerüste ist vorhanden, Standfläche annähernd waagrecht, auf Gelände über Lastverteiler belastbar. Untergrund / Topografie wie im Hinweistext beschrieben
Gerüst Ostseite Achse 1-6 60,00 m2
STLB-Bau 2017-04 001 2.1.50. Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig B 1,3m Aufbauen und Abbauen Belagverbreiterung wandseitig, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 1,3 m. 10,00 m
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28.10.2026 Seite 35 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 2. Gerüste 2.1. BESTANDSDACH: Gerüst Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
2.1.60. Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung 0,3 m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Belagverbreiterung der Vorposition Positionsmenge = Produkt aus '10 m.' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '25 Wo' (Gebrauchsüberlassungsdauer) 300,00 mWo
2.1.70. Schutzabdeck. herstellen entfernen Schutzabdeckung gegen mechanische Beschädigungen herstellen und entfernen. als Schutz auf Bitumendacheindeckung Flachdach 12,00 m2
2.1.80. Schutzabdeck. vorhalten Schutzabdeckung gegen mechanische Beschädigungen hvorhalten als Schutz auf Bitumendacheindeckung Flachdach Positionsmenge = Produkt aus '8 m2..' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '20' (Gebrauchsüberlassungsdauer) 360,00 m2Wo
STLB-Bau 2017-04 001 2.1.90. Aufbau Abbau Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Aufbauen und Abbauen der Überbrückung in Gerüst, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, aus Systemgitterträgern, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m, über nichtbelastbarem Vordach. 2,00 St
2.1.100. Gebrauchsüberlassung Systemgitterträger L bis 5 m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Systemgitterträger der Vorposition Positionsmenge = Produkt aus ' 2 St.' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '20 Wochen' (Gebrauchsüberlassungsdauer) 60,00 StWo
STLB-Bau 2017-04 001 2.1.110. Aufbau Abbau Überbrückung L bis 5m H bis 2m Aufbauen und Abbauen der Überbrückung in Gerüst, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, Länge des überbrückten Zwischenraumes (Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 2 m, über Eingang. 1,00 St
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28.10.2026 Seite 36 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 2. Gerüste 2.1. BESTANDSDACH: Gerüst Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
2.1.120. Gebrauchsüberlassung Überbrückung L bis 5 m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Überbrückung der Vorposition Positionsmenge = Produkt aus ' 2 St.' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '20 Wochen' (Gebrauchsüberlassungsdauer) 60,00 StWo
Summe Titel 2.1. BESTANDSDACH: Gerüst
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28.10.2026 Seite 37 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 2. Gerüste 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Gerüst Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
2.2. Titel: SONSTIGES GEBÄUDE: Gerüst STLB-Bau 2017-04 001 2.2.10. Erstellen Abbau Arbeits- Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert W06 Erstellen und Abbauen Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse W06, Höhenklasse H 1, oberste Gerüstlage genutzt, verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Holz, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, Standfläche waagerecht. 160,00 m2
2.2.20. Gebrauchsüberlassung Schutzgerüst Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Schutzgerüst DIN 4420-1, der Vorposition Positionsmenge = Produkt aus '460 m2..' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '25' (Gebrauchsüberlassungsdauer) 4.800,00 m2Wo
STLB-Bau 2017-04 001 2.2.30. Aufbau Abbau zusätzl. Leitergang H 3-4m Aufbauen und Abbauen zusätzlichen Leitergang DIN EN 12811-1 für Gerüst, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, innenliegend, Leitergang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 3 bis 4 m. 1,00 St
STLB-Bau 2017-04 001 TA 2.2.40. Gebrauchsüberlassung zusätzl. Leitergang H 3-4m Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für zusätzlichen Leitergang DIN EN 12811-1 für Gerüst, Positionsmenge = Produkt aus '1' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '20' (Gebrauchsüberlassungsdauer) Leitergang von Standfläche bis zur obersten Gerüstlage, Höhe über 3 bis 4 m. 30,00 StWo
STLB-Bau 2017-04 001 2.2.50. Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig B 0,3m Aufbauen und Abbauen Belagverbreiterung wandseitig, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,3 m. 10,00 m
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28.10.2026 Seite 38 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 2. Gerüste 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Gerüst Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
2.2.60. Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung 0,3 m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Belagverbreiterung der Vorposition Positionsmenge = Produkt aus '10 m.' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '25 Wo' (Gebrauchsüberlassungsdauer) 300,00 mWo
STLB-Bau 2017-04 001 TA 2.2.70. Aufbau Abbau fahrbares Gerüst 2kN/m2 1Lage H 4m Aufbauen, Abbauen fahrbares Gerüst, Grundeinsatzzeit wird nicht vereinbart, Gebrauchsüberlassung wird gesondert vergütet, Systemgerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, Höhe der Standfläche über Fußboden/Gelände in m 'bis 2,5' im Gebäude, Arbeitsfläche bis 5 m2, Gerüstlagen mit allseitigem Seitenschutz. 1,00 St
STLB-Bau 2017-04 001 TA 2.2.80. Gebrauchsüberlassung fahrbares Gerüst 2kN/m2 1Lage H 4m Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit für fahrbares Gerüst, Positionsmenge = Produkt aus '1' (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal '8' (Gebrauchsüberlassungsdauer) Systemgerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 3 (2 kN/m2), eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 4 m, Höhe der Standfläche über Fußboden/Gelände in m 'bis 2,5' im Gebäude, Arbeitsfläche bis 5 m2, Gerüstlagen mit allseitigem Seitenschutz. 10,00 StWo
Summe Titel 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Gerüst
Summe Bereich 2. Gerüste
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28.10.2026 Seite 39 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG 3. Sonstiges Pos.Nr. Einheitspr. € Gesamtpr. €
- Bereich: Sonstiges
3.1. Titel: Stundenlohnarbeiten STLB-Bau 2017-04 091 3.1.10. Bauvorarbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Stundenlohnarbeiten durch Bauvorarbeiter/-in auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn. 10,00 h
3.1.20. Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Wiederholungsbeschreibung zu 3.1.10., jedoch Stundenlohnarbeiten wie Vorposition, jedoch durch Baufacharbeiter/-in 10,00 h
3.1.30. Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Wiederholungsbeschreibung zu 3.1.10., jedoch Stundenlohnarbeiten wie Vorposition, jedoch durch Auszubildende/r (Mittellohn) 5,00 h
3.1.40. Bauhelfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge Wiederholungsbeschreibung zu 3.1.10., jedoch Stundenlohnarbeiten wie Vorposition, jedoch durch Bauhelfer/-in 5,00 h
Summe Titel 3.1. Stundenlohnarbeiten
Summe Bereich 3. Sonstiges
Summe LV 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
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28.10.2026 Seite 40 Projekt: 061 KEI-Kindergarten - Dacherneuerg. | Erweiterung| Energ. San. Bauherr: KEI-Kindergarten in Eigeninitiative e.V. LV: 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG
Zusammenfassung
Titel 1.1. Allgemeine Baustelleneinrichtung € Bereich 1. Baustelleneinrichtung €
Titel 2.1. BESTANDSDACH: Gerüst € Titel 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Gerüst € Bereich 2. Gerüste €
Titel 3.1. Stundenlohnarbeiten € Bereich 3. Sonstiges €
Gesamt netto €
zzgl. 19,0 % MwSt €
Gesamt brutto €
Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift
[Seite 41]
Inhaltsverzeichnis I
LV 03 GERÜSTBAU UND ALLGEMEINE BAUSTELLENEINRICHTUNG.....................................................2....................
VERTRAGSGRUNDLAGE............................................................................................................................3...................
ZUSÄTZLICHE ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZAV)............................................................5...................
BESONDERHEIT RECHNUNGSLEGUNG................................................................................................1..1....................
KURZBESCHREIBUNG BAUVORHABEN.................................................................................................1..2...................
BESCHREIBUNG DES BAUVORHABENS i. A. a. ATV DIN 18299...........................................................1..3...................
1 - ALLGEMEINE HINWEISE BAUSTELLE UND AUSFÜHRUNG............................................................1..3....................
2 - ERLÄUTERUNG BESTAND UND VORGABEN ZUR AUSFÜHRUNG.................................................1..7...................
3 - BAURECHTLICHE EINORDNUNG BESTAND.....................................................................................2..2....................
ANGEBOTSGRUNDLAGEN.......................................................................................................................2..3...................
TERMINPLANUNG - BAUZEITENPLAN....................................................................................................2..4....................
GERÜSTBAU IN MEHREREN ABSCHNITTEN.........................................................................................2..4....................
GLEICHWERTIGE TECHN. SPEZIFIKATION............................................................................................2..4...................
UMFANG LEISTUNGEN IN DEN POSITIONEN........................................................................................2..4....................
ZTV GERÜSTBAUARBEITEN i.V.m. ATV DIN 18451................................................................................2..5...................
SONDERNUTZUNGSERLAUBNIS / BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLAN.............................................2..6....................
Bereich 1. Baustelleneinrichtung.................................................................................................................2..7...................
Titel 1.1. Allgemeine Baustelleneinrichtung..............................................................................................2..7....................
Bereich 2. Gerüste......................................................................................................................................3..2....................
Titel 2.1. BESTANDSDACH: Gerüst.........................................................................................................3..4...................
Titel 2.2. SONSTIGES GEBÄUDE: Gerüst...............................................................................................3..7...................
Bereich 3. Sonstiges...................................................................................................................................3..9....................
Titel 3.1. Stundenlohnarbeiten..................................................................................................................3..9....................