| StädteRegion Aachen - 52090 Aachen | Dez. I A 80 Wirtschaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittel und Vergabe A 80.3 Fördermittel und Vergabe Dienstgebäude Zollernstraße 10 52070 Aachen Telefon Zentrale 0241 / 5198-0 Telefon Durchwahl 0241 / 5198-6106 Telefax 0241 / 5198-86110 E-Mail vergabestelle @staedteregion-aachen.de Auskunft erteilt Frau Jansen Zimmer C 138 / 142 Aktenzeichen (bitte immer angeben) ZVS - 047/2026 - KJ Datum 06.10.2026 Telefax Zentrale 0241 / 53 31 90 Bürgertelefon 0800 / 5198 000 Internet http://www. staedteregion-aachen.de Bankverbindungen Sparkasse Aachen IBAN DE21 3905 0000 0000 3042 04 BIC AACSDE33XXX Postbank IBAN DE52 3701 0050 0102 9865 08 BIC PBNKDEFFXXX Erreichbarkeit Das Haus der StädteRegion ist mit verschiedenen Bus- und Bahnlinien des AVV zu erreichen (Haltestellen Normaluhr und Hauptbahnhof). | ||||
| Maßnahme : | Beschaffung eines GW-Logistik 1 auf Transporterbasis für den Bevölkerungsschutz der StädteRegion Aachen | ||||
| Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage erhalten Sie die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu o.a. Maßnahme. Sollten Sie Interesse an einer Angebotsabgabe haben, bitte ich Sie, die Angebotsunterlagen auszufüllen und bis zum 27.10.2026 11:00 Uhr | |||||
| einzureichen. Die weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Angebotsunterlagen. Die Angebotsöffnung erfolgt ohne Bieterbeteiligung. Beachten Sie bitte die nachfolgenden Vorgaben zur Form der Angebotsabgabe und zum Umfang der einzureichenden Unterlagen. Maßgeblich für die Feststellung der Vollständigkeit des Angebotes ist die Einreichung des Angebotsschreibens (324 – SR. AC) mit den dort bezeichneten Unterlagen. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen unter www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de einzureichen. Dieses Vergabeportal ist ein "Vergabesatellit" vom Vergabemarktplatz NRW, so dass der Zugang auch unter www.evergabe.nrw.de erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Jansen |
| StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Dez. I A 80 Wirtschaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittel und Vergabe A 80.3 Fördermittel und Vergabe | Angebotsanforderung 321 – SR. AC | ||
| Zollernstraße 10 52070 Aachen | Vergabe Nr. : | ZVS - 047/2026 - KJ | |
| Vergabeart | |||
| X | Öffentliche Ausschreibung | ||
| Beschränkte Ausschreibung | |||
| Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO | |||
| Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Wettbewerb n. § 50 UVgO |
| Ende der Angebotsfrist | Ende der Bindefrist | |
| 27.10.2026 - 11:00 Uhr | 25.11.2026 |
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
| Maßnahme: | Beschaffung eines GW-Logistik 1 auf Transporterbasis für den Bevölkerungsschutz der StädteRegion Aachen |
Anlagen
- i.d.R. online bereitgestellt über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
| [x] | 511 | Teilnahmebedingungen |
| [x] | Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) | |
| [x] | 312/322 | Hinweise zur Form der Angebotsabgabe |
- die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
| [x] | Teile der Leistungsbeschreibung: Allgemeine Beschreibung, Anlagen | |
| [x] | 634 | Besondere Vertragsbedingungen (BVB) |
| [x] | Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) | |
| [x] | 512 | Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) |
| [ ] | ||
| [ ] |
- die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
| X | 324 | Angebotsschreiben |
| X | Einverständniserklärung Datenverarbeitung | |
| X | Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis | |
| X | Referenzliste | |
| X | Angaben zur Preisermittlung / Kalkulation (EXCEL-Datei) | |
| 1 | Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung | ||
| StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat | A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz | Kranzbruchstraße 15 52152 Simmerath |
| 2 | Auskünfte Zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Bewerber werden Auskünfte ausschließlich online im Rahmen der Kommunikation unter http://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de erteilt. Nur in Ausnahmefällen ist die Vergabestelle direkt zu kontaktieren: | |||||
| Dez. I A 80 Wirtschaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittel und Vergabe A 80.3 Fördermittel und Vergabe | Sachbearbeiter/in : | E-Mail : | ||||
| Frau Jansen | vergabestelle @staedteregion-aachen.de | |||||
| Ort (s.o.) / Zimmer : | C 138 / 142 | Tel.: | 0241 / 5198-6106 | Fax: | 0241 / 5198-86110 |
| 3 | Vorlage von Nachweisen / Angaben / Unterlagen | ||
| 3.1 | Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: | ||
| [x] | 1. | Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 (oder gleichwertig) in der jeweils in den Vergabeunterlagen bezeichneten Fassung oder gleichwertigen technischen Anforderungen entsprechen. Soweit gleichwertige Lösungen angeboten werden, ist deren Gleichwertigkeit durch den Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Zwingende gesetzliche, zulassungsrechtliche sowie arbeitsschutz- und unfallverhütungsrechtliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt. | |
| [x] | 2. | Dem Angebot sind Unterlagen beizulegen, aus denen alle technischen Details des Fahrzeuges zu entnehmen sind. Ebenso ist Bildmaterial, auf dem das Fahrzeug in Seiten- und Vorderansicht und der Innenraum zu sehen sind, beizufügen.CE Konformitätserklärung der Hersteller für den gesamten Lieferumfang, auch dann, wenn Lieferanteile von Dritten erbracht werden. | |
| [x] | 3. | Die Funktionalität, Technik und Bedienung aller Bauteile ist bei der Angebotsabgabe detailliert zu beschreiben und durch aussagekräftige Unterlagen (Informationsmaterial oder technischen Zeichnungen, mindestens im Format DIN A 4) darzustellen. Konkretisierungen können im Rahmen einer Baubesprechung nach Auftragserteilung erfolgen. Mit dem Angebot ist ein vorläufiger Realisierungszeitplan vorzulegen. In diesem Zeitplan sind die Termine (zeitlich, nicht kalendermäßig) für die technische Baubesprechung und die Auslieferung zu benennen. | |
| [x] | 4. | Gültige qualifizierte Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr) in folgender Höhe: min. 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden. | |
| 3.2 | Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: | ||
| [x] | a) | Angabe des Gesamtumsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. | |
| [x] | b) | Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. | |
| [x] | c) | Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. | |
| [x] | d) | Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit beitragspflichtig), eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) (Alter der jeweiligen Bescheinigung: max. 1 Jahr). | |
| [x] | e) | Gültige qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr). | |
| Die vorgenannten Nachweise a) bis e) müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Ein Angebot/Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden. Bei Bewerbern / Bietern, die in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, wird gem. § 35 Abs. 6 UVgO auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise a) bis e) verzichtet, soweit sie dort entsprechend abrufbar sind. | |||
| 4 | Losweise Vergabe | ||
| [x] | Nein | ||
| [ ] | Ja, Angebote sind möglich | ||
| [ ] | nur für ein Los | ||
| [ ] | für ein Los oder mehrere Lose | ||
| [ ] | nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) | ||
| Bezeichnung der Lose: | |||
| 1. | Gesamtangebot (keine losweise Vergabe) | ||
| 2. | Los 2 = "nicht zutreffend" | ||
| 3. | Los 3 = "nicht zutreffend" |
| 5 | Nebenangebote | |||
| 5.1 | [x] | Nebenangebote sind nicht zugelassen. | ||
| 5.2 | [ ] | Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 2.4 – 2.5 der Teilnahmebedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen beinhalten | ||
| [ ] | für die gesamte Leistung | |||
| [ ] | nur für nachfolgend genannte Bereiche: | |||
| [ ] | mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: | |||
| [ ] | unter folgenden weiteren Bedingungen: | |||
| [ ] | nur in Verbindung mit einem Hauptangebot | |||
| [ ] | bei umweltbedeutsamen Beschaffungsvorhaben sind Nebenangebote zu besonders umweltfreundlichen oder energieeffizienten Varianten zugelassen | |||
| [ ] | ||||
| 5.3 | Bedingungen, die an Nebenangebote gestellt werden: Nebenangebote sind nicht zugelassen. | |||
| 5.4 | Unzulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. |
| 6 | Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten | ||
| Ihr Angebot können Sie | |||
| [x] | elektronisch | ||
| [x] | in Textform (gem. § 126b BGB) | ||
| [ ] | mit fortgeschrittener elektronischer Signatur oder fortgeschrittenem elektronischen Siegel | ||
| [ ] | mit qualifizierter elektronischer Signatur oder qualifizierten elektronischen Siegel | ||
| einreichen. Hierzu beachten Sie bitte die Hinweise zur Form der Einreichung von Angeboten (Formular 312/322). |
| 7 | Angebotswertung | |
| [x] | gemäß § 43 UVgO | |
| Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote : | ||
| [x] | 100 % Preis | |
| [ ] | ||
| [ ] | ||
| [ ] | ||
| [ ] | ||
| 8 | Nachprüfungsstelle / Nachprüfungsbehörde: | |
| [x] | Bezirksregierung Köln, Dezernat 34 - Umsatzsteuerbescheinigungen und Sonstige Angelegenheiten des Wirtschaftsverwaltungsrechts, 50606 Köln Tel.: +49(0)221-147-2938 |
| 9 | Bedarfspositionen werden grundsätzlich gewertet. |
| 10 | Hinweise zu den im LV angefragten Fabrikaten (soweit zutreffend) : Alternativ zu den in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkten bestimmter Hersteller bei Positionen, wo die Produktwahl dem Bieter nicht freigestellt ist, ist es dem Bieter überlassen, gleichwertige Produkte in einem Nebenangebot anzubieten. Er trägt damit die volle Verantwortung für die Kompatibilität und die Funktionsfähigkeit der gesamten Anlage. Die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für andere Anlagenteile sind ebenfalls im Nebenangebot zu berücksichtigen. Die Gleichwertigkeit ist prüfbar nachzuweisen. |
| 11 | entfällt |
| 12 | entfällt |
| Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen – Fassung der StädteRegion Aachen – | 511 – SR. AC |
Teilnahme- und Vergabebedingungen
für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)"
| 1 | Allgemeines |
| 1.1 | Der Auftraggeber verfährt nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Die Bestimmungen der UVgO können im Internetportal „www.vergabe.nrw.de“ eingesehen werden. |
| 1.2 | Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Bereich Kommunikation im Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen unter www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de durchgeführt. |
| 2 | Angebotsbedingungen |
| 2.1 | Für das Angebot sind die vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich. |
| 2.2 | Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen unter www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de darauf hinzuweisen. |
| 2.3 | Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 41 UVgO bleibt unberührt. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sind unzulässig. |
| 2.4 | Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Nebenangebote müssen qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit des Nebenangebotes zur geforderten Leistung ist durch den Bieter nachzuweisen. Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden. |
| Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. | |
| Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. | |
| Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). | |
| 2.5 | Nebenangebote, die der Nummer 2.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. |
| 2.6 | Bei Angebotsabgabe in Schriftform sind das Angebotsschreiben (Formular 324) und alle zu unterschreibenden Anlagen mit Namen (Firma) und Unterschrift des Bieters zu versehen bzw. wie vorgegeben zu signieren. Alle Eintragungen müssen Dokumentenecht sein. |
| Bei zugelassener Angebotsabgabe per E-Mail im Rahmen der Verhandlungsvergabe kann das Angebot elektronisch in Textform nach § 126b BGB abgegeben werden, d. h. aus der E-Mail muss der Name der abgebenden Person und ggf. des Unternehmens erkennbar sein. | |
| Näheres zur Form der Angebotsabgabe kann dem beiliegenden Formular 312/322 entnommen werden. | |
| Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. | |
| 2.7 | Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden. Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein und bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf dem Postweg oder auf einem anderen geeigneten Weg, soweit möglich in einem verschlossenen Umschlag, Behältnis o. ä. eingereicht werden. In der Anfrage zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Nicht formgerecht eingereichte Nebenangebote können ausgeschlossen werden. |
| 2.8 | Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. |
| 2.9 | Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen (§ 41 Absatz 4 UVgO). |
| 2.10 | Alle Preise sind in Euro anzugeben. |
| Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. | |
| Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die | |
| * ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und | |
| * an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. | |
| Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. | |
| 2.11 | Mischkalkulationen sind, soweit sie nicht im Einzelfall nach den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen oder vorgegeben sind, unzulässig und führen zum Angebotsausschluss. Für die in einer Leistungsposition beschriebenen Leistungen ist der Positionspreis vollständig an der für diese Leistungsposition vorgesehenen Stelle anzugeben. |
| 2.12 | - entfällt - |
| 2.13 | Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt. |
| 2.14 | Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter. |
| 3 | Wettbewerbsbeschränkende Absprachen / Mittelstandskartelle |
| Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. | |
| 4 | Bewerber- und Bietergemeinschaften |
| 4.1 | Bewerbergemeinschaften, Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Teilnahmeantrag oder im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die diesbezügliche Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern unterschrieben sein und ist mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot einzureichen. Die Gründe zur Bildung der Bewerber-/Bietergemeinschaft sind auf Anforderung darzulegen. |
| 4.2 | Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. |
| 5 | Unteraufträge, Eignungsleihe |
| Beabsichtigt der Bieter, | |
| * Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder | |
| * sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), | |
| so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet (nur Eignungsleihe) sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben. Entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen sind bei der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vor Zuschlagserteilung vorzulegen. | |
| Sofern bei dem/n anderen Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, muss das Unternehmen durch den Bewerber/Bieter ersetzt werden. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass das Unternehmen durch den Bewerber/Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. | |
| 6 | Präqualifizierung |
| 6.1 | Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. |
| Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben, sofern diese als vorläufiger Beleg von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen ist. Wird vom Bieter/Bewerber keine EEE vorgelegt bzw. sollte keine EEE ausdrücklich zugelassen sein, hat der Bieter zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die unter Nr. 3.1 der Angebotsanforderung (321) aufgeführten Nachweise / Angaben / Unterlagen einzureichen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. | |
| 6.2 | Für Beschränkte Ausschreibungen / Verhandlungsvergaben gilt: |
| Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. | |
| Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die unter Nr. 3.1 & 3.2 der Angebotsanforderung (321) aufgeführten Nachweise / Angaben / Unterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. | |
| 6.3 | Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. |
| 7 | Sonstiges |
| 7.1 | Die Preise sind in Euro anzugeben. |
| 7.2 | Der Teilnahmeantrag/das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen. |
| Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. | |
| 7.3 | Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften. |
| 7.4 | Sofern nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlag bis zum Ablauf der Bindefrist keine entsprechende Information der Bewerber/Bieter erfolgt ist, wurde der Teilnahmeantrag/das Angebot nicht berücksichtigt. Bestimmte Informationen über nicht berücksichtigte Bewerbungen oder über nicht berücksichtigte Angebote können vom Bewerber oder Bieter beim Auftraggeber elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen beantragt werden. |
| 7.5 | Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. |
BVB 634 – SR. AC
(Besondere Vertragsbedingungen der StädteRegion Aachen)
| Maßnahme: | Beschaffung eines GW-Logistik 1 auf Transporterbasis für den Bevölkerungsschutz der StädteRegion Aachen |
Besondere Vertragsbedingungen
| 1. | Überwachung der Maßnahme: | ||
| 1.1 | Die Überwachung der Maßnahme obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat | ||
| "wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben" | |||
| mit der Wahrnehmung der Überwachung beauftragt. Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden. | |||
| 2. | Anlieferungs- oder Annahmestelle bzw. Ort der Dienstleistungserbringung: | ||
| Städteregion Aachen A 38 - Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz Kranzbruchstraße 15 52152 Simmerath | |||
| 3. | Ausführungs- und Vertragsfristen | ||
| 3.1 | Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): | ||
| Mit der Ausführung ist zu beginnen | |||
| [x] | nach Auftragserteilung | ||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) | |||
| [x] | innerhalb von 36 Monaten | ||
| [x] | spätestens jedoch am 31.12.2029 | ||
| [x] | frühestens 01.01.2029 | ||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| 3.2 | Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) sind: | ||
| [x] | vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn | ||
| [x] | vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung | ||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| 3.3 | Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen im Rahmen der vorstehenden Angaben datumsmäßig festzulegen. | ||
| 4. | Vertragsstrafen (§ 11 VOL/B) | ||
| Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: | |||
| 4.1 | bei Überschreitung der Ausführungsfrist . / . v. H. des Endbetrages der Abrechnungssumme | ||
| 4.2 | bei Überschreitung von Einzelfristen | ||
| . / . | |||
| 4.3 | Die Vertragsstrafe für Verzug wird auf insgesamt . / . v.H. der Abrechnungssumme begrenzt. | ||
| 5. | Rechnungen (§ 15 VOL/B) | ||
| 5.1 | Alle Rechnungen sind bei der auftragserteilenden Dienststelle 2 -fach und zugleich bei | ||
| "wird mit der Auftragserteilung bekannt gegeben" | |||
| 2 -fach einzureichen. | |||
| 5.2 | Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen, Lieferscheine, Wiegekarten) sind zweifach einzureichen. | ||
| 6. | Zahlung (§ 17 VOL/B) | ||
| [x] | Zahlungen erfolgen nach VOL/B. | ||
| [x] | Vorauszahlungen werden nicht geleistet. | ||
| [x] | Abschlagszahlungen können auf den Kauf des Basisfahrzeugs nach Auslieferung an das Ausbauunternehmen gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II geleistet werden.. | ||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| 7. | Sicherheitsleistungen (§ 18 VOL/B) | ||
| [x] | Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert. | ||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| [ ] | |||
| 8. | Technische Spezifikationen | ||
| Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. | |||
| 9. | Mängelansprüche | ||
| Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach § 14 VOL/B. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. | |||
| 10. | Nachunternehmer (andere Unternehmen) Die Einschaltung von Nachunternehmen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind, die gewerberechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers bekannt zu geben. Die mit dieser Ausschreibung geforderten Eignungsnachweise zu Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind dem Antrag beizufügen. | ||
| 11. | - hier keine weiteren BVB - | ||
Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Die weiteren Vertragsbedingungen bleiben hiervon unberührt. Hierzu vereinbaren die Parteien Folgendes:
- Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1323) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages,
- eines nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages oder
- einer nach den §§ 7, 7a oder 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158) in der jeweils geltenden Fassung erlassenen Rechtsverordnung unterfällt,
seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die in dem Tarifvertrag oder der Rechtsverordnung verbindlich vorgegeben werden.
- für Leistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene (§ 1 Abs. Absatz 3 TVgG) seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung des Auftrags wenigstens das in Nordrhein-Westfalen für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen.
- bei der Ausführung der Leistung seinen Beschäftigten (ohne Auszubildende) wenigstens ein Entgelt in Höhe des allgemeinen Mindestlohns, nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen. Diese Pflicht gilt auch, sofern das gemäß lit. a) und b) zu zahlende Entgelt das Mindeststundenentgelt nach dem Mindestlohngesetz unterschreitet.
- Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die bei der Ausführung des Auftrags beteiligten Nachunternehmen die in Ziffer 1.1. genannten Pflichten ebenfalls einhalten.
- Ziffer 1.1., lit. c) gilt nur, sofern die ausgeschriebene Leistung im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht wird. Ziffer 1.1., lit. c) gilt nicht für Auftragnehmer, die unter § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 sowie § 226 des Neunten Sozialgesetzbuches fallen.
- Kontroll- und Prüfrecht
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen während der Auftragsausführung zu überprüfen. Hierzu ist der Auftragnehmer verpflichtet,
- dem Auftraggeber auf dessen Verlangen die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Einhaltung der unter Ziffer 1. genannten Verpflichtungen zweifelsfrei ergibt. Sofern diese Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, erfolgt die Vorlage in anonymisierter Form sowie unter Beachtung des Datenschutzrechts.
- seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen.
- Kündigung aus wichtigem Grund; Vertragsstrafe
- Der Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist unter anderem kündigen,
- wenn der Auftragnehmer eine Pflicht aus Ziffer 1. verletzt,
- wenn der Auftragnehmer nicht sicherstellt, dass die Nachunternehmen eine Pflicht aus Ziffer 1. einhalten oder
- wenn der Auftragnehmer seinen Pflichten aus Ziffer 2. nicht nachkommt.
- In den in Ziffer 3.1. genannten Fällen, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe eins von Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu fünf von Hundert des Auftragswertes beträgt. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch den Auftraggeber ist nicht ausgeschlossen, jedoch wird die verwirkte Vertragsstrafe auf den weiteren Schadensersatz des Auftraggebers angerechnet.
- Im Übrigen berühren Ziffer 3.1. und 3.2. nicht die weiteren Rechte der Vertragsparteien.
ZVB 512 – SR. AC
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Die VOL/B kann im Internet unter www.vergabe.nrw.de heruntergeladen werden.
| 1 | Art und Umfang der Leistungen (§ 1) |
| 1. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. 2. Der Auftragnehmer hat den Empfang eines Zuschlags oder Auftrags innerhalb von 14 Kalendertagen nach Absendung dem Auftraggeber in der von diesem vorgegebenen Form zu bestätigen. Kommt der Auftragnehmer mit der Bestätigung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist vom Auftrag zurücktreten. 3. Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Verpackung, Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dgl. in deutscher Sprache und sonstige Kosten und Lasten abgegolten sind. Für das Vertragsverhältnis gilt die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. | |
| 2 | Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3) |
| 1. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, sind die neuen Preise schriftlich vor Beginn der Ausführung der Leistungsänderung zu vereinbaren. 2. Bei marktgängigen serienmäßigen Erzeugnissen, für die Preise je Einheit im Vertrag vorgesehen sind, * ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v.H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten Preisen je Einheit zu erbringen * begründen Minderungen bis zu 10 v.H. der im Vertrag festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung der im Vertrag festgelegten Preise je Einheit. Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. | |
| 3 | Ausführungsunterlagen (§ 3) |
| Zu § 3 Nr. 1: 1. Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 2. Die Verantwortung und Haftung nach dem Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Satz 1 und § 14 VOL/B, werden durch Nr. 3.1 nicht eingeschränkt. 3. DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, die Bestimmungen des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung (RAL) und ähnliche allgemeingültige technische Bestimmungen hat sich der Auftragnehmer auf seine Kosten zu beschaffen. | |
| Zu § 3 Nr. 2: 1. Die Zustimmung eines Vertragspartners nach § 3 Nr. 2 VOL/B soll schriftlich erfolgen. 2. Wie die Ausführungsunterlagen bleiben die Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags kostenfrei zurückzugeben. | |
| 4 | Ausführung der Leistung (§ 4) |
| Zu § 4 Nr. 1: 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der Lieferung den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den sonstigen Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten technischen, sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. 2. Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung auch dann verantwortlich, wenn dem Auftraggeber die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Pläne, Zeichnungen und Berechnungen vorgelegt wurden und er nach diesen bestellt hat. 3. Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten alle zur Verhütung von Personen- und Sachschäden notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Das gilt besonders für Vorsichtsregeln, die nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zur Sicherung seiner Arbeitnehmer erforderlich sind. 4. Der Auftragnehmer hat bei Leistungen in Räumen oder auf Grundstücken des Auftraggebers seine Arbeitnehmer anzuhalten, Anweisungen der zuständigen Beschäftigten des Auftraggebers zu befolgen. Zuwiderhandelnde können sofort von der Arbeitsstelle verwiesen werden. Bei wiederholten Verstößen kann der Auftraggeber ohne Fristsetzung oder Abmahnung vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. 5. Für Sachschäden haftet der Auftraggeber lediglich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner handelnden Organe (§§ 89, 31 BGB) oder Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB). Eine Haftung ohne Verschulden und eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bei Sachschäden ausdrücklich ausgeschlossen; das gilt auch für einfache Fahrlässigkeit bei der Auswahl, Anleitung oder Überwachung von Verrichtungsgehilfen und bei der Beschaffung von Vorrichtungen oder Gerätschaften (§ 831 BGB). Soweit keine Haftung des Auftraggebers besteht, haften auch seine Organe oder Erfüllungsgehilfen nicht. Dasselbe gilt für seine Verrichtungsgehilfen, es sei denn, ihnen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Ansprüche nach den Grundsätzen der Amtshaftung (Art. 34 GG, § 839 BGB) bleiben ebenso unberührt wie die Haftung für Personenschäden (Schäden an Leben, Körper und Gesundheit). 6. Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Bewachung und Verwahrung der ihm und seinen Arbeitnehmern gehörenden Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. sowie der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände Sorge zu tragen Dies gilt auch dann, wenn sich diese Gegenstände in den Räumen oder auf dem Grundstück des Auftraggebers befinden. 7. Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Arbeitnehmern des Auftragnehmers Ersatz zu leisten wegen Personen- oder Sachschäden, die bei oder gelegentlich der Ausführung des Auftrags entstanden sind, so steht ihm Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, wenn die Schäden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Arbeitnehmer herbeigeführt worden sind. | |
| Zu § 4 Nr. 2: 1. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. 2. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen mitzuteilen, wen er als Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellt hat. | |
| Zu § 4 Nr. 4: Der Auftragnehmer hat 1. bei der Übertragung von Teilen der Leistung (Unterauftrag) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, 2. dem Unterauftragnehmer auf Verlangen den Auftraggeber zu benennen, 3. dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen - insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und der Sicherheitsleistungen - zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind, 4. bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen bevorzugt zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist, 5. Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, 6. sich bei Großaufträgen zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. | |
| 5 | Art der Anlieferung und Versand (VOL/B § 6) |
| 1. Der Auftragnehmer hat die Liefergegenstände nach den Angaben im Auftragschreiben zu versenden. 2. Die Liefergegenstände sind auf Gefahr des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle zu liefern. Soweit Entlade- oder Transportgerät erforderlich ist, hat der Auftragnehmer hierfür auf eigene Kosten Sorge zu tragen. 3. Etwaige Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Transportkosten, sowie die durch den Versand entstehenden Nebenkosten, wie Gebühren für das Aufstellen von Frachtbriefen, Wiegegebühren, Zählgebühren usw. und etwaige am Herstellungs- oder Auslieferungsort anfallende Ortsfrachten und örtliche Gebühren (Anschluss-, Bahnhof-, Stell-, Überführ- und Umstellgebühren) sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. 4. Kosten einer etwaigen Versicherung sowie zusätzliche Gebühren für Einschreib- und Wertsendungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. 5. Zusätzliche Gebühren für beschleunigte Beförderung werden nur erstattet, wenn eine solche Beförderung vereinbart worden ist. 6. Die Kosten für die Beförderung von Werkzeugen und Geräten, die für einen Aufbau bei der Verwendungsstelle gebraucht werden, sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, durch den Preis für die Leistung abgegolten. 7. Verpackungsstoffe gehen, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne Anspruch auf besondere Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über. Auf die Rücknahmepflicht der Hersteller oder Vertreiber von Verpackungen, Transportverpackungen, Umverpackungen und Verkaufsverpackungen nach der Verpackungsverordnung wird hingewiesen. Soweit v. g. Verpackungen zurückzunehmen sind, trägt der Auftragnehmer die anfallenden Kosten. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf Erstattung der Mietgebühren. | |
| 6 | Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber (VOL/B § 8) |
| Zu § 8 Nrn. 1 und 2: 1. Der Auftraggeber kann auch dann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn 1.1 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber gepfändet werden, es sei denn, dass der Auftragnehmer unverzüglich ausreichende Sicherheit anbietet, 1.2 der Auftragnehmer den Verpflichtungen nach § 4 Nr. 2 Abs. 1 oder § 4 Nr. 4 VOL/B zuwiderhandelt, 1.3 der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung des Auftraggebers Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den genannten Personen des Auftraggebers unmittelbar oder in ihrem Interesse ihren Angehörigen oder anderen ihnen nahestehenden Personen oder im Interesse des einen oder anderen einem Dritten angeboten, versprochen oder gewährt werden. 2. Vor der Ausübung der Rechte auf Grund von Nr. 1.2 und 1.3 ist dem Auftragnehmer unbeschadet der Regelung in § 19 Nr. 1 VOL/B Gelegenheit zu geben, unverzüglich zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Zu § 8 Nr. 3: Bei Kündigung oder Rücktritt sind Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichtet, einander die Auskünfte zu erteilen, die notwendig sind, um die jeweiligen Ansprüche zu bemessen. | |
| 7 | Güteprüfung (VOL/B § 12) |
| 1. Der Auftraggeber kann - möglichst unter Berücksichtigung der Belange des Auftragnehmers - Art, Umfang und Ort der Güteprüfung bestimmen. 2. Ist eine Güteprüfung vorgesehen, so hat der Auftragnehmer den Beginn der Fertigung und - auf Verlangen des Auftraggebers - auch weitere Fertigungsstufen der mit der Güteprüfung beauftragten Stelle des Auftraggebers rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die Güteprüfung ist innerhalb einer angemessenen Frist durchzuführen. 3. Der Auftragnehmer hat zur Güteprüfung nur Leistungen bereitzustellen, die er vorgeprüft und als vertragsgemäß befunden hat. 4. Nacharbeiten an Leistungen, die sich bei der Güteprüfung als nicht vertragsgemäß erwiesen haben, hat der Auftragnehmer unverzüglich auszuführen. 5. Leistungen, die bei der Güteprüfung als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen worden sind, hat der Auftragnehmer auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen und am Ort der Güteprüfung durch vertragsgemäße zu ersetzen. | |
| 8 | Abnahme (VOL/B § 13) |
| Zu § 13 Nr. 2: 1. Die sich bei der Abnahme zeigenden Mängel können ungeachtet vorheriger Güteprüfungen noch geltend gemacht werden. 2. Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts anderes vereinbart ist - die Verwendungsstelle (ZVB Nr. 2 zu § 6). Diese ist nur montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 14.00 Uhr und ggf. nach besonderer Vereinbarung zur Annahme der Lieferung bzw. zur Abnahme der Leistung verpflichtet. | |
| 9 | Mängelansprüche und Verjährung (VOL/B § 14) |
| Zu § 14 Nr. 3: 1. Durch die rechtzeitige Mängelrüge wird die Verjährung eines Mängelanspruchs so lange gehemmt, bis der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich das Ergebnis seiner Prüfung des angezeigten Mangels mitgeteilt oder die Mängelbeseitigung endgültig verweigert hat. Die Verjährung eines Mängelanspruchs beginnt von Neuem, wenn der Auftragnehmer diesen Anspruch durch sein Verhalten anerkennt. 2. Mängelansprüche wegen Verstößen gegen die unter ZVB Nr. 1 zu § 4 Nr. 1 genannten Vorschriften und Regeln können vom Auftraggeber - unabhängig von der übrigen geltenden Verjährungsfrist - während der gesamten Dauer der betriebsüblichen Nutzung, längstens jedoch fünf Jahre lang geltend gemacht werden. Tritt die Verjährung nach den gesetzlichen Bestimmungen aber später ein als nach Satz 1, so hat es bei den gesetzlichen Bestimmungen sein Bewenden. | |
| 10 | Rechnung (VOL/B § 15) |
| 1. Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete(n) Dienststelle(n) auszustellen. 2. Die Rechnung ist, wenn nichts anderes vereinbart ist, in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die zweite und ggf. weitere Ausfertigungen sind deutlich als Doppel zu kennzeichnen. 3. In der Rechnung ist die Leistung nach dem Wortlaut und in der Reihenfolge der Angaben des Auftragschreibens in Einzelansätzen nach Einheit und Menge auszuführen. Zusammenfassende Angaben wie „hergestellt“, „ausgebessert“, „gangbar gemacht“ usw. sind ohne nähere Bezeichnung der Leistung nicht zulässig. Abkürzungen, die sich auf ein Leistungsverzeichnis des Auftraggebers beziehen, sind zulässig, wenn die Ausführung nicht von der Beschreibung der Leistung abweicht. Auftragnehmer haben die Rechnung mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreis) aufzustellen. Von Auftragnehmern aus der Bundesrepublik Deutschland ist die Umsatzsteuer im Falle der Auftragsvergabe mit dem am Tag des Entstehens der Steuer (§ 13 UStG) geltenden Steuersatz zu berechnen und am Schluss hinzuzusetzen. Auftragnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben bei der Aufstellung der Rechnung die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. 4. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilrechnungen sind laufend zu nummerieren. 5. Enthält ein Preis je Einheit Bruchteile der kleinsten Währungseinheit, so ist mit ihnen weiter zu rechnen. 6. Sind Angaben in der Rechnung geändert worden, so müssen die ursprünglichen Angaben lesbar bleiben. 7. Lieferscheine müssen enthalten: Nummer und Datum, Nummer, Datum und Geschäftszeichen des Auftragschreibens, die lfd. Nummer einer etwaigen Teillieferung, Angaben über Art und Umfang der Lieferung. 1. Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung beigefügt sind; dies geschieht in der Regel durch anerkannte Stundenverrechnungsnachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise. 2. Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig ausgestellter Rechnungen oder fehlender Unterlagen fallen dem Auftragnehmer zur Last. 3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss die Rechnung spätestens am 18. Werktage nach Beendigung der Leistungen eingereicht werden. | |
| 11 | Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (VOL/B § 16) |
| Zu § 16 Nr. 2: 1. Bei Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen, deren Überwachung durch den Auftraggeber vertraglich vorgesehen ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich von der vertraglich vereinbarten Stelle die Stundennachweise schriftlich bestätigen zu lassen. 2. Die anerkannten Stundennachweise sind mit der Rechnung einzureichen. Auf Verlangen sind die Erstschriften zur Einsichtnahme vorzulegen. 3. Die Stundennachweise müssen alle Angaben enthalten, die zur Prüfung der Rechnung erforderlich sind. Sind Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden, so sind keine getrennten Rechnungen auszustellen; die Stundenverrechnungssätze sind dann in der Rechnung am Schluss nachzuweisen. Zu den Angaben gehören das Datum, die Bezeichnung des Ortes, die Namen und die Qualifikation der Arbeitskräfte (z.B.: Meister, Geselle, Hilfskraft, Auszubildender), die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft und die Art der Leistung. | |
| 12 | Zahlung (VOL/B § 17) |
| Zu § 17: 1. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. 2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl. ZVB Nr. 8 zu § 15) bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß ZVB zu § 13 Nr. 2. 3. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 5. Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden. | |
| 13 | Sicherheitsleistung (VOL/B § 18) |
| Zu § 18 Nr. 4 Absatz 1: Abweichend von Nr. 4 Abs. 1 enthält die Bürgschaftsurkunde den Zusatz, dass der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Auftragnehmers gilt. | |
| 14 | Verträge mit ausländischen Auftragnehmern |
| Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)
| Verantwortlicher | |
| Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen | StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Zollernstraße 10; 52070 Aachen Tel: 0241/5198-0 Mail: info@staedteregion-aachen.de |
| Datenschutzbeauftragter | StädteRegion Aachen Die Datenschutzbeauftragte Zollernstraße 10; 52070 Aachen Tel: 0241/5198-1410 Mail: datenschutz@staedteregion-aachen.de De-Mail: datenschutz@staedteregion-aachen.de-mail.de |
| Verarbeitungsrahmen |
| Die Daten werden nur innerhalb der StädteRegion Aachen verarbeitet und ausschließlich an für die Bearbeitung zuständige Beschäftigte weitergegeben. Eine Weitergabe an Dritte zu einem anderen Zweck ist ausgeschlossen. Die Speicherung der Daten erfolgt nur im Rahmen der für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Fristen. Zusätzlich sind gesetzliche Aufbewahrungsfristen zu beachten. |
| Welche Datenschutzrechte habe ich? |
| Als betroffene Person werden Sie darüber informiert, dass Sie ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), Löschung (Art 17 DS-GVO) bzw. Einschränkung (Art 18 DSGVO) der Verarbeitung, ein Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art.21 DS-GVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) haben. Zudem haben Sie das Recht, die Einwilligung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Weiter besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf). |
Formular 312/322
Hinweise Einreichung Teilnahmeanträge / Angebote
Eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen wird empfohlen. Diese bietet den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert zu werden. Antworten sind Bestandteil der Teilnahme-/Vergabeunterlagen. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten
- Elektronische Einreichung
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de bzw. den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Informationen zu den zu verwendenden elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge und Angeboten sowie zu Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW hinterlegten Nutzungsbedingungen.
Sämtliche Informationen zum Verfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Teilnahme-/Vergabeunterlagen und die Kommunikation).
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote können – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren - mittels eines sog. Bietertools grundsätzlich auf drei Arten eingereicht werden:
- Einreichung in Textform nach § 126b BGB
- Einreichung mit fortgeschrittener elektronischer Signatur bzw. fortgeschrittenen elektronischen Siegel
- Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur bzw. qualifizierten elektronischen Siegel.
In allen drei Fällen erfolgen das Hochladen, die Verschlüsselung des Teilnahmeantrags/Angebotes und die Weiterleitung mit dem zur Verfügung gestellten Bietertool. Das Hochladen ist nur bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung bzw. dem Anschreiben genannten Teilnahme-/Angebotsfrist möglich.
Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB bzw. mit der/dem fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur/Siegel gelten der Teilnahmeantrag/das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel sind nicht auszufüllen.
Unterschrifterfordernis bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Drittunternehmererklärungen
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften/Angeboten von Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag/das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden. Auf die Teilnahmebedingungen (Formular 511) wird hingewiesen. Die von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung ist dem Teilnahmeantrag/Angebot als Datei eingescannt oder abfotografiert beizufügen.
Etwaige Erklärungen Dritter (bspw. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Bietergemeinschaftserklärung) sind signiert dem Angebot beizufügen. Hierzu können folgende Möglichkeiten genutzt werden:
- Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung,
- Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung,
- Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.
Zum Zwecke der Zuordnung muss aus der Dritterklärung die/der Erklärende genau bezeichnet bzw. erkennbar sein.
Etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen oder Rücknahmen des Teilnahmeantrags/Angebots, sind bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in entsprechender Form wie der Teilnahmeantrag/das Angebot einzureichen.
- Allgemeiner Hinweis zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen
Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages/Angebotes und nur durch das die Teilnahme-/Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Unterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Teilnahme-/Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte, wird Ihnen eine Teilnahme über den Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Teilnahme-/Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bewerber-/Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise enthalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
| Angebotsschreiben 324 – SR. AC | |||||||||||||
| Nur die farbigen Felder sind vom Bieter/Bewerber entsprechend auszufüllen. Sonstige Änderungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen! | |||||||||||||
| Hinweis: Wird das bereitgestellte WORD-Dokument digital ausgefüllt, so erfolgt ein automatischer Übertrag | |||||||||||||
| von den | „signalgelben“ Feldern | in entsprechende | „hellgelbe“ Felder. | ||||||||||
| Name und Anschrift des Bieters (ggf. Stempel) | Ort: | ||||||||||||
| Datum: | |||||||||||||
| Tel.: | |||||||||||||
| Fax: | |||||||||||||
| E-Mail: | |||||||||||||
| USt.-ID-Nr.: | |||||||||||||
| HR-Nr.: | |||||||||||||
| Amtsgericht: | |||||||||||||
| Name der einreichenden Person als Angabe des Bieters gemäß § 126b BGB bei „Einreichung elektronisch“: | |||||||||||||
| Vergabe Nr. : | ZVS - 047/2026 - KJ | ||||||||||||
| (Name und Anschrift der Vergabestelle) | Vergabeart : | ||||||||||||
| StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Dez. I A 80 Wirtschaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittel und Vergabe A 80.3 Fördermittel und Vergabe Zollernstraße 10 52070 Aachen | X | Öffentliche Ausschreibung | |||||||||||
| Beschränkte Ausschreibung | |||||||||||||
| Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO | |||||||||||||
| Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Wettbewerb n. § 50 UVgO | |||||||||||||
| Bindefrist endet am: | 25.11.2026 | ||||||||||||
| Einzureichen bis (Einreichungstermin) | |||||||||||||
| Datum: | 27.10.2026 | Uhrzeit: | 11:00 Uhr |
ANGEBOT
| Maßnahme: | Beschaffung eines GW-Logistik 1 auf Transporterbasis für den Bevölkerungsschutz der StädteRegion Aachen |
Anlagen
| X | Einverständniserklärung Datenverarbeitung | |
| X | Leistungsverzeichnis (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen | |
| [ ] *) | Referenzliste | |
| X | Angaben zur Preisermittlung / Kalkulation (EXCEL-Datei) | |
| [ ] *) | Verzeichnis der Nachunternehmer | |
| [ ] *) | Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (formlos gemäß Ziffer 4 der Teilnahmebedingungen) | |
| Dem Angebot beizufügende Nachweise / Angaben / Unterlagen gemäß Ziffer 3.1 der Angebotsanforderung (321): | ||
| 1. | Das Fahrzeug muss den Anforderungen der DIN EN 1846-1 bis -3, DIN 14502 (oder gleichwertig) in der jeweils in den Vergabeunterlagen bezeichneten Fassung oder gleichwertigen technischen Anforderungen entsprechen. Soweit gleichwertige Lösungen angeboten werden, ist deren Gleichwertigkeit durch den Bieter mit dem Angebot nachzuweisen. Zwingende gesetzliche, zulassungsrechtliche sowie arbeitsschutz- und unfallverhütungsrechtliche Anforderungen bleiben hiervon unberührt. | |
| 2. | Dem Angebot sind Unterlagen beizulegen, aus denen alle technischen Details des Fahrzeuges zu entnehmen sind. Ebenso ist Bildmaterial, auf dem das Fahrzeug in Seiten- und Vorderansicht und der Innenraum zu sehen sind, beizufügen.CE Konformitätserklärung der Hersteller für den gesamten Lieferumfang, auch dann, wenn Lieferanteile von Dritten erbracht werden. | |
| 3. | Die Funktionalität, Technik und Bedienung aller Bauteile ist bei der Angebotsabgabe detailliert zu beschreiben und durch aussagekräftige Unterlagen (Informationsmaterial oder technischen Zeichnungen, mindestens im Format DIN A 4) darzustellen. Konkretisierungen können im Rahmen einer Baubesprechung nach Auftragserteilung erfolgen. Mit dem Angebot ist ein vorläufiger Realisierungszeitplan vorzulegen. In diesem Zeitplan sind die Termine (zeitlich, nicht kalendermäßig) für die technische Baubesprechung und die Auslieferung zu benennen. | |
| 4. | Gültige qualifizierte Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit Angabe der Versicherungssummen (Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr) in folgender Höhe: min. 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden. | |
*) Bei Bedarf vom Bieter anzukreuzen und ausgefüllt beizufügen.
| 1 | Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der o.g. Bindefrist gebunden. Dem Angebot liegen die in der o. g. Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes übersandten Teilnahme-, Vergabe- und Vertragsbedingungen sowie die sonstigen dort genannten Bedingungen zugrunde. | ||
| 2 | Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt | ||
| Gesamtangebot (keine losweise Vergabe) | ……… € | ||
| Los 2 = "nicht zutreffend" | . / . | ||
| Los 3 = "nicht zutreffend" | . / . |
| 3 | Anzahl der Nebenangebote | ||
| Gesamtangebot (keine losweise Vergabe) | nicht zugelassen | ||
| Los 2 = "nicht zutreffend" | . / . | ||
| Los 3 = "nicht zutreffend" | . / . |
| 4 | Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote | ||
| Gesamtangebot (keine losweise Vergabe) | ggf. direkt im Leistungsverzeichnis berücksichtigen | ||
| Los 2 = "nicht zutreffend" | . / . | ||
| Los 3 = "nicht zutreffend" | . / . |
| 5 | Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen: | |
| – | Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) | |
| – | Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B |
| 6 | Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen unter Nummer: | |||||
| Name: | PQ_Nummer: | AVPQ-Zugangscode: | ||||
| Name: | PQ_Nummer: | AVPQ-Zugangscode: |
| Ich/Wir erklären, dass | ||
| ich/wir ein | ||
| [ ] | Kleinstunternehmen (Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 2 Mio. EUR nicht übersteigt), | |
| [ ] | kleines Unternehmen (Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz und/oder Jahresbilanzsumme 10 Mio. EUR nicht übersteigt) oder | |
| [ ] | mittleres Unternehmen (Unternehmen, bei denen es sich weder um Kleinstunternehmen noch um kleine Unternehmen handelt, die weniger als 250 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz 50 Mio. EUR nicht übersteigt und/oder deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR nicht übersteigt) | |
| sind. Vgl. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABI. L 124 vom 20.5.2003, S. 36). Die Angabe wird nur für statistische Zwecke verlangt. |
| 7 | Ich/Wir erklären, dass | |
| [ ] | ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). | |
| [ ] | ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n). |
| 8 | Ich/Wir erklären, dass | |
| - | ich/wir bei Verwendung eines selbstgefertigten Leistungsverzeichnisses (Abschrift oder Kurzfassung) den Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses (Langtext) als alleinverbindlich anerkenne(n), | |
| - | mein/unser Angebot die von der Vergabestelle auf dem Vergabemarktplatz NRW ggf. zur Verfügung gestellten aktualisierten Vergabeunterlagen sowie diesbezüglichen Informationen berücksichtigt, | |
| - | das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden, | |
| - | falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. | |
| - | bei Auftragserteilung auf mein/unser Angebot den nicht berücksichtigten Bietern der Name meines/unseres Unternehmens und die Merkmale und Vorteile meines/unseres Angebotes mitgeteilt werden darf. | |
| - | in Bezug auf mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen (mit der Maßgabe, dass § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB auch insoweit entsprechende Anwendung findet, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte richtet und dass § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB auch insoweit entsprechende Anwendung findet, soweit die mangelhafte Vertragserfüllung weder zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, noch zu Schadenersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt haben muss). | |
| - | meine/unsere AGB, die von den Teilnahme- und Vertragsbedingungen der StädteRegion Aachen, die Grundlage dieser Ausschreibung sind, abweichen, ihnen widersprechen oder diese ergänzen, keine Gültigkeit haben. |
| Angaben des Bieters gemäß § 126b BGB bei „Einreichung elektronisch“: | |
| Ort: | |
| Datum: | |
| Name und Anschrift des Unternehmens: | |
| Name der einreichenden Person: |
Fehlen die Angaben nach § 126b BGB, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Einverständniserklärung Datenverarbeitung
Die StädteRegion Aachen führt zur besseren Übersicht und Pflege der Unternehmensdaten eine Firmenkartei ein. Ihre Unternehmensdaten werden auf Grundlage des Angebotsschreibens / Anschreibens bzw. des weiteren Schriftverkehrs gespeichert und gegebenenfalls aktualisiert.
Ihre Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vergabeverfahren der StädteRegion Aachen verwendet. Sie dienen beispielsweise den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Firmenauswahl für Beschränkte Ausschreibungen bzw. Freihändige Vergaben. Die Daten dienen nur der internen Verwendung und werden vertraulich behandelt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben oder zu Werbezwecken verwendet.
Eine Verarbeitung Ihrer Daten zu diesem Zweck erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Ihr Einverständnis können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihre Daten werden nach Zugang Ihres Widerrufs aus der Firmenkartei gelöscht. Der Widerruf kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Einverständniserklärung
| [ ] | Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten für die Firmenkartei der StädteRegion Aachen verarbeitet werden. Diese Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Mir ist bewusst, dass meine Daten dann aus der Firmenkartei gelöscht werden. |
| [ ] | Ich verweigere die Einwilligung zur Datenverarbeitung. Gegebenenfalls bereits vorhandene Daten sind ausdrücklich zu löschen. |
| Angaben des Bieters gemäß § 126b BGB bei „Einreichung elektronisch“: | |
| Ort: | |
| Datum: | |
| Name des Unternehmens: | |
| Name der einreichenden Person: |
| Referenzliste | ||||||||
| Name und Anschrift des Bieters (ggf. Stempel) | Ort: | |||||||
| Datum: | ||||||||
| Tel.: | ||||||||
| Fax: | ||||||||
| E-Mail: | ||||||||
| USt.-ID-Nr.: | ||||||||
| HR-Nr.: | ||||||||
| Amtsgericht: | ||||||||
| Vergabe Nr. : | ZVS - 047/2026 - KJ | |||||||
| (Name und Anschrift der Vergabestelle) | Vergabeart : | |||||||
| StädteRegion Aachen Der Städteregionsrat Dez. I A 80 Wirtschaftliche Beteiligung, Zentrales Controlling, Fördermittel und Vergabe A 80.3 Fördermittel und Vergabe Zollernstraße 10 52070 Aachen | X | Öffentliche Ausschreibung | ||||||
| Beschränkte Ausschreibung | ||||||||
| Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO | ||||||||
| Vergabe von freiberuflichen Leistungen im Wettbewerb n. § 50 UVgO | ||||||||
| Bindefrist endet am: | 25.11.2026 | |||||||
| Einzureichen bis (Einreichungstermin) | ||||||||
| Datum: | 27.10.2026 | Uhrzeit: | 11:00 Uhr | |||||
| Maßnahme: | Beschaffung eines GW-Logistik 1 auf Transporterbasis für den Bevölkerungsschutz der StädteRegion Aachen |
| [ ] | Bewerber ∗) |
| [ ] | Bieter ∗) |
| [ ] | Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ∗) |
| [ ] | Nachunternehmer ∗) |
| [ ] | anderes Unternehmen ∗) |
∗) zutreffendes ankreuzen
| Auftraggeber | Ansprechpartner mit Telefonnummer | Art der ausgeführten Leistung | Auftragssumme | Ausführungszeitraum | Ausführungsort |
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