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Geräte- und Reagenzkonzept für die Urindiagnostik

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.10.2026, 10:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Informationsmemorandum

Die Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH und die Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH („Auftraggeber“) beabsichtigen, die insbesondere in der Leistungsbeschreibung definierte Leistung zu vergeben.

1 Allgemeine Erläuterungen / Hinweise

1.1 Die Auftraggeber führen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durch.

1.2 Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern, die wettbewerbsbe- schränkende Absprachen getroffen haben (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Weitere Ausschlussgründe nach GWB und VgV bleiben unberührt.

1.3 Mit dem Teilnahmeantrag sind von den Bewerbern u.a. Erklärungen und Nachweise abzugeben, die der Beur- teilung Ihrer Eignung dienen.

2 Form und Übermittlung von Teilnahmeanträgen

2.1 Teilnahmeanträge und weitere Erklärungen zu ggf. geforderten Anlagen bedürfen der Textform und sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ an die Auftraggeber zu übermitteln. Auf anderem Weg übermittelte Teilnahmeanträge und weitere Erklärungen (z.B. per Fax, E-Mail) sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.

2.2 Teilnahmeanträge sind rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der gesetzten Frist via Deutsche eVergabe einzureichen. Sie dürfen unter keinem Vorbehalt stehen und müssen komplett – inkl. aller Anlagen und Erklärungen – einge- reicht werden. Es sind die von der Vergabestelle auf Deutsche eVergabe eingestellten Unterlagen zu verwen- den.

2.3 Die Bewerber haben diejenigen Seiten ihres Teilnahmeantrags, die ein Geschäftsgeheimnis oder anderweitig geheimhaltungsbedürftige Informationen beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, so kann der Auftraggeber und die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfah- rens von der Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).

2.4 Für die Erstellung von Teilnahmeanträge und etwaigen späteren Angeboten wird keine Vergütung oder Ent- schädigung gewährt.

3 Fristen

3.1 Fragefrist Die Bewerber können bis neun Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen, die mit Beginn des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden.

3.2 Teilnahmefrist Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge ist der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu

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entnehmen. Der Teilnahmeantrag kann bis zum Ablauf dieser Frist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist ist kein Angebot einzureichen.

3.3 Angebotsfrist Die Frist für die Abgabe der Angebote wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mitgeteilt. Das Ange- bot kann bis zum Ablauf dieser Frist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.

3.4 Zuschlagsfrist (Bindefrist) Die Zuschlagsfrist (Bindefrist) beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Die Zuschlagfrist (Bindefrist) ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

3.5 Etwaige Änderungen Sollten die Auftraggeber während der Durchführung des Vergabeverfahrens feststellen, dass Änderungen an den Fristen erforderlich werden, werden sie dies rechtzeitig mitteilen.

4 Inhalt des Teilnahmeantrags

4.1 Die Teilnahmeanträge müssen unter Nutzung der vorgesehenen Formblätter, die den Vergabeunterlagen beigefügt sind, abgegeben werden. Die Bewerber dürfen an dem vorgegebenen Text in den Vergabeunterla- gen keine (nicht zugelassenen) Zusätze anbringen oder Änderungen vornehmen.

4.2 Änderungen an eigenen Eintragungen eines Bewerbers müssen zweifelsfrei sein.

5 Prüfung der Vergabeunterlagen, Fragen und Rügen

5.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder (vermeintli- che) Fehler, so hat der Bewerber die Auftraggeber hierauf in Textform elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe hinzuweisen.

5.2 Sollte sich aus den Vergabeunterlagen Fragen ergeben, so sind diese Fragen möglichst unverzüglich, spätes- tens zum in Ziffer 3.1 benannten Zeitpunkt über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe einzureichen.

5.3 Bieterfragen werden zeitnah in anonymisierter Form über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe beantwor- tet. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für die Auftraggeber sind allein die von ihm über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe versandten Mitteilungen/Antworten in Textform.

5.4 Die Auftraggeber weisen ausdrücklich auf die Rügefristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hin.

6 Bewerbergemeinschaften („BG“)

6.1 BG können sich an dem Vergabeverfahren im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen beteiligen.

6.2 Einem Bieter oder Nachunternehmer eines Bieters ist es gestattet, sich als Nachunternehmer eines anderen Bieters oder einer BG am Vergabeverfahren zu beteiligen, sofern er keine Kenntnis von den Angebotsinhalten

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des anderen Bieters/ der anderen BG hat und gewährleistet ist, dass eine Kenntniserlangung während des gesamten Vergabeverfahrens ausgeschlossen ist.

7 Eignungsleihe / Nachunternehmer / Unterauftragnehmer / Subunternehmer

7.1 Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er bei- spielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit be- steht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen beste- henden Verbindungen.

7.2 Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfah- rung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbrin- gen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

7.3 Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaft- liche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gefordert.

7.4 Ein Bewerber darf einen benannten Nachunternehmer nicht ohne Zustimmung der Auftraggeber durch einen anderen Nachunternehmer während des Vergabeverfahrens ersetzen. Wünscht der Bieter einen Austausch durch einen anderen Nachunternehmer, so hat er die Auftraggeber hierfür einen wichtigen Grund anzugeben und darzulegen, dass die Erbringung der geschuldeten Leistung durch den Austausch nicht beeinträchtigt wird. Die vergaberechtliche Zulässigkeit der Ersetzung des Nachunternehmers muss gewährleistet sein.

8 Eignungsprüfung auf Grundlage der Teilnahmeanträge

8.1 Öffentliche Aufträge können nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben wer- den, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Der Bewerber muss daher die zur Leistungserbringung erforderliche Eignung aufweisen.

8.2 Der Bewerber hat die in der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien zu erfüllen. Die ent- sprechend geforderten Nachweise zur Eignung sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.

8.3 Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Teilnahmeanträge, die nicht formgerecht über die Vergabeplattform eingereicht wurden, werden ausgeschlossen.

8.4 Die Auftraggeber behalten sich vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bewerbern nachzufordern oder korrigieren zu lassen, soweit eine Gleichbehandlung der Bewer- ber gewahrt bleibt. Zur Nachforderung von Unterlagen sind die Auftraggeber nicht verpflichtet. Bewerbern, de- ren Angebot auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung die formellen Anforderungen nicht erfüllt oder unvollständig ist, werden ausgeschlossen.

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9 Ausführungsbestimmungen, §§ 128, 129 GWB

9.1 Da die Auftraggeber als öffentlicher Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabe- gesetzes (BerlAVG) verpflichtet sind, werden die Bieter als potentielle Auftragnehmer bereits jetzt auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 BerlAVG sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung hingewiesen. Die Bieter haben bei der Auftragsausführung die Ausfüh- rungsbedingungen (AB) des Landes Berlin einzuhalten und damit insbesondere die nachfolgenden Vertrags- bedingungen zu akzeptieren:

• Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt, Formblatt „BVB zum Mindeststun- denentgelt“, • Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschrei- bungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), • Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen, Formblatt „BVB zur Ver- hinderung von Benachteiligungen“, • Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung und Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frau- enförderverordnung, Formblatt „Frauenförderverordnung“.

9.2 Die in den Eigenerklärungen in Bezug genommenen Verpflichtungen erstrecken sich grundsätzlich auch auf Nachunternehmer des späteren Auftragnehmers und entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

10 Ergänzende Hinweise

10.1 Angaben in den eingereichten Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen und die Kommunikation mit den Auftraggebern ist in deutscher Sprache zu führen.

10.2 Neben den Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt deutsches Recht. Auf die Verpflichtung der Auftraggeber, die Umsatzsteuer des ausländischen Bieters erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzuhalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.

10.3 Für das weitere Vergabeverfahren sind neben den in diesem Informationsmemorandum aufgeführten Informa- tionen auch die in den Bewerbungsbedingungen aufgeführten Informationen zu beachten.

11 Allgemeine Pflichten

11.1 Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen von dem Bieter oder späteren Auftragneh- mer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Letztere Ein- schränkung gilt nicht im Hinblick auf Nachunternehmer.

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens seitens der Bieter vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. ge- hen in das Eigentum der Auftraggeber über.

11.2 Bieter haben ihre Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann strafrechtliche und zivilrechtliche (Schadensersatzforderungen) sowie Fol- gen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben.

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11.3 Sofern im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung besondere Rechtsvorschriften zu beachten oder besondere Maßnahmen durch die Auftraggeber zu treffen sind, sind die Auftraggeber vom Bieter bzw. Auf- tragnehmer unverzüglich zu unterrichten.

12 Zuständige Vergabekammer

Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10820 Berlin. Ein Nachprüfungsantrag ist spä- testens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der vorgenannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

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