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Bewerbungsbedingungen
Die Labor Berlin – Charité Vivantes GmbH und die Labor Berlin – Charité Vivantes Services GmbH („Auftraggeber“) beabsichtigen, die insbesondere in der Leistungsbeschreibung definierte Leistung zu vergeben.
1 Allgemeine Erläuterungen / Hinweise
1.1 Die Auftraggeber führen ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) durch.
1.2 Von der Wertung ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge und Angebote von Bietern, die wettbewerbsbe- schränkende Absprachen getroffen haben (§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Weitere Ausschlussgründe nach GWB und VgV bleiben unberührt.
2 Form und Übermittlung von Angeboten
2.1 Angebote und weitere Erklärungen zu ggf. geforderten Anlagen bedürfen der Textform und sind zwingend elektronisch über die Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ zu übermitteln. Auf anderem Weg übermittelte Angebote und weitere Erklärungen (z.B. per Fax, E-Mail) sind nicht zugelassen und werden ausgeschlossen.
2.2 Angebote sind rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der gesetzten Frist via Deutsche eVergabe einzureichen. Sie dürfen unter keinem Vorbehalt stehen und müssen komplett – inkl. aller Anlagen und Erklärungen – eingereicht wer- den. Es sind die auf Deutsche eVergabe eingestellten Unterlagen zu verwenden.
2.3 Die Bieter haben diejenigen Seiten ihres Angebotes, die ein Geschäftsgeheimnis oder anderweitig geheimhal- tungsbedürftige Informationen beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, können die Auftraggeber und die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
2.4 Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung oder Entschädigung gewährt.
3 Fristen
3.1 Fragefrist Fragen zu Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt werden, können bis zu acht Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (für die Erstangebote) gestellt werden. Fragen zu Konkre- tisierungen an den Vergabeunterlagen, die nach der Durchführung von Verhandlungen vorgenommen wurden, sind bis spätestens acht Tage vor Ablauf der Angebotsfrist (für die finalen Angebote) über die Vergabeplattform zu stellen.
3.2 Angebotsfrist Die Frist für die Abgabe der Angebote ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen. Das Angebot kann bis zum Ablauf dieser Frist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
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3.3 Zuschlagsfrist (Bindefrist) Die Zuschlagsfrist (Bindefrist) beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden. Die Zuschlagfrist (Bindefrist) ist der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
3.4 Etwaige Änderungen bei den Fristen Sollten die Auftraggeber während der Durchführung des Vergabeverfahrens feststellen, dass Änderungen an den Fristen erforderlich werden, werden sie dies rechtzeitig mitteilen.
4 Inhalt des Angebotes
4.1 Das Angebot müssen jeweils unter Nutzung der vorgesehenen Formblätter abgegeben werden. Die Bieter dür- fen an dem vorgegebenen Text in den Vergabeunterlagen keine Zusätze anbringen oder Änderungen vorneh- men.
4.2 Änderungen an eigenen Eintragungen eines Bieters müssen zweifelsfrei sein.
5 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote
5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen.
5.2 Ebenso sind mehrere Hauptangebote eines Bieters nicht zugelassen.
6 Vertragsbedingungen
6.1 Für die Auftragsdurchführung gelten die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen einschließ- lich Leistungsbeschreibung in der finalen Fassung nach den Verhandlungen.
6.2 Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.
7 Prüfung der Vergabeunterlagen / Fragen und Rügen
7.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Widersprüche oder (vermeintliche) Fehler, so hat der Bieter hierauf in Textform elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe hinzu- weisen.
7.2 Sollte sich aus den Vergabeunterlagen Fragen ergeben, so sind diese Fragen möglichst unverzüglich, spätes- tens zum in Kap. 3.1 benannten Zeitpunkt über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe einzureichen.
7.3 Bieterfragen werden zeitnah in anonymisierter Form über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe beantwor- tet. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für die Auftraggeber sind allein die von ihm über die Vergabeplattform Deut- sche eVergabe versandten Mitteilungen/Antworten in Textform.
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7.4 Die Auftraggeber weisen ausdrücklich auf die Rügefristen gem. § 160 Abs. 3 GWB hin. Insbesondere ist ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der vorgenannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
8 Ortsbesichtigung
Eine Ortsbesichtigung ist nicht vorgesehen.
9 Teststellung
Die Auftraggeber behalten sich vor, die von den Bietern das angebotenen Gerätesysteme und die Reagenzien im Rahmen einer Teststellung zu prüfen (prüfende Teststellung), um die Qualität der angebotenen Produkte zu beurteilen. Im Falle einer solchen Teststellung werden die Auftraggeber die Bieter informieren. Die zum Test notwendigen Geräte und Reagenzien sind von den Bietern kostenlos anzuliefern und für die Dauer der Test- stellung bereitzustellen. Der Test wird an einem Standort nach Wahl der Auftraggeber durchgeführt.
10 Verhandlungen
10.1 Nach Prüfung der zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangenen Erstangebote wird der Auftraggeber mit den Bietern, deren Angebot bis dahin aus vergaberechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen wurde, Verhandlungen führen.
10.2 Über den konkreten Termin, den Ablauf und die Themen der Verhandlungen wird die Vergabestelle nach der Öffnung der Erstangebote informieren.
10.3 Nach Abschluss der Verhandlungen, erhalten die noch im Verfahren befindlichen Bieter die Gelegenheit, jeweils ein finales Angebot innerhalb einer von der Vergabestelle vorgegebenen Frist abzugeben.
11 Prüfung und Wertung der Angebote, Zuschlagskriterien
11.1 Nicht fristgerecht eingegangene Angebote sowie Angebote, die nicht formgerecht über die Vergabeplattform eingereicht wurden, werden ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, fehlerhafte oder un- vollständige Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachzufordern oder vervollständigen zu lassen, soweit eine Gleichbehandlung der Bieter gewahrt bleibt. Zur Nachforderung von Unterlagen ist die Vergabestelle nicht verpflichtet. Bieter, deren Angebot auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung die formellen Anforderungen nicht erfüllt oder unvollständig ist, werden ausgeschlossen.
11.2 Die Angebote müssen den Vorgaben in den Vergabeunterlagen entsprechen. Verhandlungen zu den Inhalten der Vergabeunterlagen oder sonstigen Aspekten finden nicht statt.
11.3 Die Wertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Sämtliche Angaben in den Angebotsunterlagen werden als vertragliche Zusicherung angesehen und gelten als vertraglich zugesicherte Eigenschaften (Beschaffenheitsvereinbarung) im Sinne des Gesetzes.
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11.4 Der Zuschlag wird - unter Zugrundelegung der in Ziffer 12 beschriebenen Zuschlagskriterien - auf das wirt- schaftlichste Angebot erteilt.
11.5 Die Angebotswertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Zuschlagskriterien:
12 Zuschlagskriterien Los 1
12.1 Die Angebotswertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Zuschlagskriterien:
• Preis - Gewichtung: 65% (siehe hierzu 12.2) • Ergonomie / Abmessungen - Gewichtung: 5% (siehe hierzu 12.3) • Probendauer - Gewichtung: 5% (siehe hierzu 12.4) • Personalbindung - Gewichtung 5% (siehe hierzu 12.5) • Optionale Leistungsparameter – Gewichtung 10% (siehe hierzu 12.6) • Geräteausfallkonzept - Gewichtung: 5% (siehe hierzu 12.7) • Gerätewechselkonzept - Gewichtung: 5% (siehe hierzu 12.8)
12.2 Preis – Los 1 Der Bieter mit dem niedrigsten „kalkulatorischen Gesamtpreis“ erhält die maximale Punktzahl. Der „kalkulatori- sche Gesamtpreis“ ergibt sich aus den Preisangaben, die die Bieter im Preisblatt einzugeben haben, sowie den im Preisblatt hinterlegten kalkulatorischen Mengen. Der wertungsrelevante „kalkulatorischen Gesamtpreis“ für die nicht-optionalen Leistungen steht im vom Bieter ausgefüllten Preisblatt. Der ebenfalls im Preisblatt ersicht- liche kalkulatorische Preis für den optionalen Parameter bleibt bei der Preiswertung unberücksichtigt.
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 65 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
Punktzahl Bieter B = niedrigster Gesamtpreis / Gesamtpreis Bieter B x 65
Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Preis“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
12.3 Ergonomie / Abmessungen – Los 1 In Anbetracht der räumlichen Einschränkungen in den Laboren der Auftraggeber werden platzsparende Geräte bei diesem Kriterium besser bewertet als größere Geräte.
Der Bieter mit der niedrigsten „Abmessungskennzahl“ erhält die maximale Punktzahl. Die „Abmessungskenn- zahl“ ergibt sich aus den Abmessungen, die die Bieter im entsprechenden Formblatt („Gerätedaten_Maße_Op- tionale Leistungsparameter“) einzugeben haben. Die wertungsrelevante „Abmessungskennzahl“ ergibt sich aus dem vom Bieter ausgefüllten Formblatt.
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 5 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
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Punktzahl Bieter B = niedrigste Abmessungskennzahl / Abmessungskennzahl von Bieter B x 5
Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Ergonomie / Abmessungen“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
12.4 Probendauer – Los 1 In Anbetracht des Zeitdrucks bei der Verrichtung der Arbeit in den Laboren werden schnell arbeitende Geräte bei diesem Kriterium besser bewertet als langsamere Geräte.
Der Bieter mit der kürzesten „Probendauer“ erhält die maximale Punktzahl. Die wertungsrelevante „Proben- dauer“ ergibt sich aus den Angaben der Bieter im entsprechenden Formblatt („Gerätedaten_Maße_Optionale Leistungsparameter“). Aus den einzelnen Angaben zur jeweiligen „Probendauer“, die voneinander variieren können, wird der Mittelwert errechnet, welcher bei Wertung dieses Kriteriums herangezogen wird. Hierdurch haben die einzelnen Angaben jeweils das gleiche Gewicht in der Wertung des Zuschlagskriteriums „Proben- dauer“.
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 5 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
Punktzahl Bieter B = Kürzeste Probendauer / Probendauer von Bieter B x 5
Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Probendauer“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Zeitangaben der Bieter im Rahmen einer Teststellung zu überprüfen.
12.5 Personalbindung – Los 1
In Anbetracht des Zeitdrucks bei der Verrichtung der Arbeit in den Laboren werden bei diesem Kriterium Geräte mit einer geringen Personalbindung besser bewertet als Geräte mit einer höheren Personalbindung.
Der Bieter mit der kürzesten „Personalbindung“ erhält die maximale Punktzahl. Die wertungsrelevante „Perso- nalbindung“ ergibt sich aus den Angaben der Bieter im entsprechenden Formblatt („Gerätedaten_Maße_Optio- nale Leistungsparameter“). Aus den einzelnen Angaben zur jeweiligen „Personalbindung“, die voneinander va- riieren können, wird der Mittelwert errechnet, welcher bei Wertung dieses Kriteriums herangezogen wird. Hier- durch haben die einzelnen Angaben jeweils das gleiche Gewicht in der Wertung des Zuschlagskriteriums „Per- sonalbindung“.
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 5 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
Wertungspunktzahl Bieter B = Kürzeste Personalbindungszeit / Personalbindungszeit von Bieter B x 5
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Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Personalbindung“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Zeitangaben der Bieter im Rahmen einer Teststellung zu überprüfen.
12.6 Sollanforderung Optionale Leistungsparameter– Los 1
In Anbetracht der besonderen Anforderungen an die zu erbringende Leistung wurde eine Soll-Anforderung de- finiert, welche als Option zum Abruf durch die Auftraggeber angeboten werden kann. Hierzu sind Angaben im entsprechenden Formblatt zu machen („Gerätedaten_Maße_Optionale Leistungsparameter“).
Sofern ein Bieter die als Option abgefragte Leistung anbietet, erhält er in Anbetracht der Gewichtung des Zu- schlagskriteriums 10 Wertungspunkte („Punktzahl Optionale Leistungsparameter“). Die hierbei erreichte Punkt- zahl fließt in die Gesamtwertung ein.
12.7 Geräteausfallkonzept – Los 1
Die Bewertung der Geräteausfallkonzepte erfolgt auf Grundlage der Bieterangaben in dem zur Verfügung ge- stellten Formular und der nachfolgenden Benotungssystematik:
5 Punkte: sehr gut Die Bieterangaben sind vollständig, logisch strukturiert und sehr gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine weit überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie übertreffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich sehr; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Geräteausfalls erwarten, welches weit über die Erwartungen hinaus geht. 4 Punkte: gut Die Bieterangaben sind weit überwiegend vollständig, logisch strukturiert und gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie tref- fen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Geräteausfalls erwarten, welche etwas über die Erwartungen hinaus geht. 3 Punkte: befriedigend Die Bieterangaben sind überwiegend vollständig, logisch strukturiert und befriedigend nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine durchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine wesentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Ge- räteausfalls erwarten, welche den Erwartungen (noch) entspricht. 2 Punkte: ausreichend Die Bieterangaben sind teilweise unvollständig, teilweise unstrukturiert, jedoch ausreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen eine teils unterdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben einige we- sentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nur eingeschränkt. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Ge- räteausfalls erwarten, welche den Erwartungen nur eingeschränkt entspricht. 1 Punkte: mangelhaft/ungenügend Die Bieterangaben sind unvollständig, unstrukturiert und insgesamt nicht hinreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen keine ausreichende Detailtiefe mehr auf. Es bleiben wesentliche Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nicht. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nicht; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Geräteaus- falls erwarten, welches den Erwartungen nicht entspricht.
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Die Wertung erfolgt durch ein Wertungsgremium. Bei der Wertung werden auch die Angaben der einzelnen Bieter miteinander verglichen. Die von einem Bieter erzielte Punktzahl bei diesem Kriterium fließt in die Ge- samtwertung ein.
Es wird klargestellt, dass ein Angebot mit einem Konzept, das als mangelhaft/ungenügend bewertet wird, vom Verfahren ausgeschlossen wird. In diesem Fall kann keine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung erwartet werden.
12.8 Gerätewechselkonzept – Los 1
Die Bewertung der Gerätewechselkonzepte erfolgt auf Grundlage der Bieterangaben in dem zur Verfügung gestellten Formular und der nachfolgenden Benotungssystematik:
5 Punkte: sehr gut Die Bieterangaben sind vollständig, logisch strukturiert und sehr gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine weit überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie übertreffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich sehr; sie lassen im Hinblick auf etwaige Gerätewechsel ein Vorgehen erwarten, welche weit über die Erwartungen hinaus geht. 4 Punkte: gut Die Bieterangaben sind weit überwiegend vollständig, logisch strukturiert und gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie tref- fen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich; sie lassen im Hinblick auf etwaige Gerätewechsel ein Vor- gehen erwarten, welche etwas über die Erwartungen hinaus geht. 3 Punkte: befriedigend Die Bieterangaben sind überwiegend vollständig, logisch strukturiert und befriedigend nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine durchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine wesentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen im Hinblick auf etwaige Geräte- wechsel ein Vorgehen erwarten, welche den Erwartungen (noch) entspricht. 2 Punkte: ausreichend Die Bieterangaben sind teilweise unvollständig, teilweise unstrukturiert, jedoch ausreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen eine teils unterdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben einige we- sentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nur eingeschränkt. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen im Hinblick auf etwaige Geräte- wechsel ein Vorgehen erwarten, welche den Erwartungen nur eingeschränkt entspricht. 1 Punkte: mangelhaft/ungenügend Die Bieterangaben sind unvollständig, unstrukturiert und insgesamt nicht hinreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen keine ausreichende Detailtiefe mehr auf. Es bleiben wesentliche Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nicht. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nicht; sie lassen im Hinblick auf etwaige Gerätewechsel ein Vorgehen erwarten, welche den Erwartungen nicht entspricht.
Die Wertung erfolgt durch ein Wertungsgremium. Bei der Wertung werden auch die Angaben der einzelnen Bieter miteinander verglichen. Die von einem Bieter erzielte Punktzahl bei diesem Kriterium fließt in die Ge- samtwertung ein.
Es wird klargestellt, dass ein Angebot mit einem Konzept, das als mangelhaft/ungenügend bewertet wird, vom Verfahren ausgeschlossen wird. In diesem Fall kann keine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung erwartet werden.
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12.9 Gesamtwertung Los 1
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses der Wertung werden die Einzelpunktzahlen der einzelnen Bieter aus den vorstehend beschriebenen Zuschlagskriterien addiert.
Das Angebot, welches bei dieser Addition die höchste Punktzahl erzielt, ist das wirtschaftlichste Angebot.
13 Zuschlagskriterien Los 2
13.1 Die Angebotswertung erfolgt auf Grundlage der folgenden Zuschlagskriterien:
• Preis - Gewichtung: 65% (siehe hierzu 13.2) • Ergonomie / Abmessungen - Gewichtung: 5% (siehe hierzu 13.3) • Probendauer - Gewichtung: 10% (siehe hierzu 13.4) • Personalbindung - Gewichtung 10% (siehe hierzu 13.5) • Geräteausfallkonzept - Gewichtung: 5% (siehe hierzu 13.6) • Gerätewechselkonzept - Gewichtung: 5% (siehe hierzu 13.7)
13.2 Preis – Los 2 Der Bieter mit dem niedrigsten „kalkulatorischen Gesamtpreis“ erhält die maximale Punktzahl. Der „kalkulatori- sche Gesamtpreis“ ergibt sich aus den Preisangaben, die die Bieter im Preisblatt einzugeben haben, sowie den im Preisblatt hinterlegten kalkulatorischen Mengen. Der wertungsrelevante „kalkulatorischen Gesamtpreis“ steht im vom Bieter ausgefüllten Preisblatt.
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 65 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
Punktzahl Bieter B = niedrigster Gesamtpreis / Gesamtpreis Bieter B x 65
Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Preis“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
13.3 Ergonomie / Abmessungen – Los 2 In Anbetracht der räumlichen Einschränkungen in den Laboren der Auftraggeber werden platzsparende Geräte bei diesem Kriterium besser bewertet als größere Geräte.
Der Bieter mit der niedrigsten „Abmessungskennzahl“ erhält die maximale Punktzahl. Die „Abmessungskenn- zahl“ ergibt sich aus den Abmessungen, die die Bieter im entsprechenden Formblatt („Gerätedaten_Maße“) einzugeben haben. Die wertungsrelevante „Abmessungskennzahl“ ergibt sich aus dem vom Bieter ausgefüllten Formblatt.
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 5 Wertungspunkte.
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Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
Punktzahl Bieter B = niedrigste Abmessungskennzahl / Abmessungskennzahl von Bieter B x 5
Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Ergonomie / Abmessungen“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
13.4 Probendauer – Los 2 In Anbetracht des Zeitdrucks bei der Verrichtung der Arbeit in den Laboren werden schnell arbeitende Geräte bei diesem Kriterium besser bewertet als langsamere Geräte.
Der Bieter mit der kürzesten „Probendauer“ erhält die maximale Punktzahl. Die wertungsrelevante „Proben- dauer“ ergibt sich aus der betreffenden Angabe der Bieter im entsprechenden Formblatt („Gerätedaten_Maße“).
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 10 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
Punktzahl Bieter B = Kürzeste Probendauer / Probendauer von Bieter B x 10
Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Probendauer“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Zeitangaben der Bieter im Rahmen einer Teststellung zu überprüfen.
13.5 Personalbindung – Los 2
In Anbetracht des Zeitdrucks bei der Verrichtung der Arbeit in den Laboren werden bei diesem Kriterium Geräte mit einer geringen Personalbindung besser bewertet als Geräte mit einer höheren Personalbindung.
Der Bieter mit der kürzesten „Personalbindung“ erhält die maximale Punktzahl. Die wertungsrelevante „Perso- nalbindung“ ergibt sich aus der betreffenden Angabe der Bieter im entsprechenden Formblatt („Geräteda- ten_Maße“).
Die maximale Punktzahl beträgt in Anbetracht der Gewichtung des Zuschlagskriteriums 10 Wertungspunkte.
Die anderen Bieter erhalten eine Punktzahl anhand der folgenden Formel, bei der beispielhaft für den Bieter „B“ die Punktzahl ermittelt wird:
Wertungspunktzahl Bieter B = Kürzeste Personalbindungszeit / Personalbindungszeit von Bieter B x 10
Der hierdurch errechnete Wert für jeden einzelnen Bieter wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen ge- rundet („Punktzahl Personalbindung“) und fließt in die Gesamtwertung ein.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Zeitangaben der Bieter im Rahmen einer Teststellung zu überprüfen.
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13.6 Geräteausfallkonzept – Los 2
Die Bewertung der Geräteausfallkonzepte erfolgt auf Grundlage der Bieterangaben in dem zur Verfügung ge- stellten Formular und der nachfolgenden Benotungssystematik:
5 Punkte: sehr gut Die Bieterangaben sind vollständig, logisch strukturiert und sehr gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine weit überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie übertreffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich sehr; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Geräteausfalls erwarten, welches weit über die Erwartungen hinaus geht. 4 Punkte: gut Die Bieterangaben sind weit überwiegend vollständig, logisch strukturiert und gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie tref- fen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Geräteausfalls erwarten, welche etwas über die Erwartungen hinaus geht. 3 Punkte: befriedigend Die Bieterangaben sind überwiegend vollständig, logisch strukturiert und befriedigend nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine durchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine wesentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Ge- räteausfalls erwarten, welche den Erwartungen (noch) entspricht. 2 Punkte: ausreichend Die Bieterangaben sind teilweise unvollständig, teilweise unstrukturiert, jedoch ausreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen eine teils unterdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben einige we- sentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nur eingeschränkt. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Ge- räteausfalls erwarten, welche den Erwartungen nur eingeschränkt entspricht. 1 Punkte: mangelhaft/ungenügend Die Bieterangaben sind unvollständig, unstrukturiert und insgesamt nicht hinreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen keine ausreichende Detailtiefe mehr auf. Es bleiben wesentliche Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nicht. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nicht; sie lassen ein Vorgehen im Falle eines Geräteaus- falls erwarten, welches den Erwartungen nicht entspricht.
Die Wertung erfolgt durch ein Wertungsgremium. Bei der Wertung werden auch die Angaben der einzelnen Bieter miteinander verglichen. Die von einem Bieter erzielte Punktzahl bei diesem Kriterium fließt in die Ge- samtwertung ein.
Es wird klargestellt, dass ein Angebot mit einem Konzept, das als mangelhaft/ungenügend bewertet wird, vom Verfahren ausgeschlossen wird. In diesem Fall kann keine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung erwartet werden.
13.7 Gerätewechselkonzept – Los 2
Die Bewertung der Gerätewechselkonzepte erfolgt auf Grundlage der Bieterangaben in dem zur Verfügung gestellten Formular und der nachfolgenden Benotungssystematik:
5 Punkte: sehr gut
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Die Bieterangaben sind vollständig, logisch strukturiert und sehr gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine weit überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie übertreffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich sehr; sie lassen im Hinblick auf etwaige Gerätewechsel ein Vorgehen erwarten, welche weit über die Erwartungen hinaus geht. 4 Punkte: gut Die Bieterangaben sind weit überwiegend vollständig, logisch strukturiert und gut nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine überdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine Punkte offen. Sie tref- fen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich; sie lassen im Hinblick auf etwaige Gerätewechsel ein Vor- gehen erwarten, welche etwas über die Erwartungen hinaus geht. 3 Punkte: befriedigend Die Bieterangaben sind überwiegend vollständig, logisch strukturiert und befriedigend nachvollziehbar. Die Ausführungen weisen eine durchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben keine wesentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen im Hinblick auf etwaige Geräte- wechsel ein Vorgehen erwarten, welche den Erwartungen (noch) entspricht. 2 Punkte: ausreichend Die Bieterangaben sind teilweise unvollständig, teilweise unstrukturiert, jedoch ausreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen eine teils unterdurchschnittliche Detailtiefe auf. Es bleiben einige we- sentlichen Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nur eingeschränkt. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nur bedingt; sie lassen im Hinblick auf etwaige Geräte- wechsel ein Vorgehen erwarten, welche den Erwartungen nur eingeschränkt entspricht. 1 Punkte: mangelhaft/ungenügend Die Bieterangaben sind unvollständig, unstrukturiert und insgesamt nicht hinreichend nachvollzieh- bar. Die Ausführungen weisen keine ausreichende Detailtiefe mehr auf. Es bleiben wesentliche Punkte offen. Sie treffen die Erwartungen nicht. Die Ausführungen überzeugen auch inhaltlich nicht; sie lassen im Hinblick auf etwaige Gerätewechsel ein Vorgehen erwarten, welche den Erwartungen nicht entspricht.
Die Wertung erfolgt durch ein Wertungsgremium. Bei der Wertung werden auch die Angaben der einzelnen Bieter miteinander verglichen. Die von einem Bieter erzielte Punktzahl bei diesem Kriterium fließt in die Ge- samtwertung ein.
Es wird klargestellt, dass ein Angebot mit einem Konzept, das als mangelhaft/ungenügend bewertet wird, vom Verfahren ausgeschlossen wird. In diesem Fall kann keine ordnungs- und vertragsgemäße Leistungserbringung erwartet werden.
13.8 Gesamtwertung – Los 2
Zur Ermittlung des Gesamtergebnisses der Wertung werden die Einzelpunktzahlen der einzelnen Bieter aus den vorstehend beschriebenen Zuschlagskriterien addiert.
Das Angebot, welches bei dieser Addition die höchste Punktzahl erzielt, ist das wirtschaftlichste Angebot.
14 Ausführungsbestimmungen, §§ 128, 129 GWB
14.1 Da die Vergabestelle als öffentlicher Auftraggeber zur Einhaltung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabe- gesetzes (BerlAVG) verpflichtet ist, werden die Bieter als potentielle Auftragnehmer bereits jetzt auf die Pflicht
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zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 BerlAVG sowie zur Zahlung eines Mindestlohnes im Rahmen der Auftragsdurchführung hingewiesen. Die Bieter haben bei der Auftragsausführung die Ausführungsbedin- gungen (AB) des Landes Berlin einzuhalten und damit insbesondere die nachfolgenden Vertragsbedingungen zu akzeptieren:
• Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt, Formblatt „BVB zum Mindeststun- denentgelt“, • Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), • Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen, Formblatt „BVB zur Ver- hinderung von Benachteiligungen“, • Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung und Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frau- enförderverordnung, Formblatt „Frauenförderverordnung“.
14.2 Soweit ein Bieter aufgrund der Unternehmensstruktur im Rahmen der Auftragsdurchführung keine Leistungen innerhalb der Europäischen Union erbringen wird, ist die Unterzeichnung der Eigenerklärungen nicht erforder- lich.
15 Ergänzende Hinweise
15.1 Die Preise sind in Euro anzubieten.
15.2 Angaben im Angebot sind in deutscher Sprache abzufassen und die Kommunikation mit der Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.
15.3 Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bun- desrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen, für die Arbeiten zuständigen, Berufsgenossenschaft an- gemeldet sein; ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
15.4 Neben den Vergabeunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden, gilt deutsches Recht. Auf die Verpflichtung der Auftraggeber, die Umsatzsteuer des ausländischen Bieters erforderlichenfalls von der Ge- genleistung einzuhalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen.
15.5 Für das Vergabeverfahren sind neben den in diesen Bewerbungsbedingungen aufgeführten Informationen auch die im Informationsmemorandum aufgeführten Informationen zu beachten.
15.6 Wenn bei einem Bieter eine Unterauftragsvergabe erfolgen soll und dies noch nicht im Rahmen des Teilnah- meantrags dargelegt wurde, muss dies im Rahmen des Angebots erfolgen. Hierbei sind die Formblätter aus dem Teilnahmewettbewerb zu verwenden.
16 Allgemeine Pflichten
16.1 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
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| Ausschr. - Nr.: Labor Berlin 3_2024 | B E W E R B U N G S B E D I N G U N G E N | |
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16.2 Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen von dem Bieter oder späteren Auftragnehmer nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Letztere Einschrän- kung gilt nicht im Hinblick auf Nachunternehmer.
Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens seitens der Bieter vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum der Auftraggeber über.
16.3 Bieter haben ihre Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Die Abgabe unzutreffender Erklärungen kann strafrechtliche und zivilrechtliche (Schadensersatzforderungen) sowie Folgen bei der künftigen Vergabe öffentlicher Aufträge haben.
16.4 Sofern im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung besondere Rechtsvorschriften zu beachten oder be- sondere Maßnahmen durch die Auftraggeber zu treffen sind, sind die Auftraggeber vom Bieter bzw. Auftrag- nehmer unverzüglich zu unterrichten.
16.5 Sofern ein Bieter einen Nachunternehmereinsatz plant, hat er die vorgesehenen Nachunternehmer zu benen- nen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Nachunternehmer zur Verfügung stehen. Dar- über hinaus hat der Bieter zu erklären, ob bezüglich der vorgesehenen Nachunternehmer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB gegeben sind.
17 Zuständige Vergabekammer
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10820 Berlin. Ein Nachprüfungsantrag ist spä- testens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der vorge- nannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).