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Ergaenzung_Weitere_Besondere_Vertragsbedingungen_Urkalkulation_11-2022.pdf

Geotechnische Erkundungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 08:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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Ergänzung Weitere Besondere Vertragsbedingungen

- Urkalkulation -

Mindestanforderungen zum Inhalt der Urkalkulation:

Unabhängig, ob es sich um Leistungen im eigenen Betrieb oder um Nachunternehmerleistungen handelt, wird in diesem Zusammenhang eine für jede Leistungsposition separate Aufgliederung des jeweiligen Einheitspreises in mindestens die Kostenbestandteile Lohn (einschl. Leistungsansätze), Stoffe, Geräte (je Gerät einschl. Leistungsansätze), Fremdleistungen und Sonstiges erwartet.

Weiterhin sind für die einzelnen Kostenbestandteile die Zuschläge (Gemeinkosten) für Allgemeine Geschäftskosten (AGK), Baustellengemeinkosten (BGK) und Wagnis und Gewinn anzugeben. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf alle Kostenbestandteile einer OZ. Weiterhin sind anzugeben die Ermittlung der Gemeinkosten der Baustelle bei Kalkulation über die Endsumme sowie die Ermittlung der Kalkulationsmittellöhne.

➢ Bei den Teilkosten Löhne gilt: sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. ➢ Die Gerätekosten müssen die Betriebsstoffkosten beinhalten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.

Pauschalen sind entsprechend Lohn, Geräte, Stoffe, Fremdleistungen und Sonstiges einschließlich der Zuschläge in Euro (ohne Umsatzsteuer) aufzugliedern, z.B. mit Angabe von geplanten Geräten, einschließlich der dazugehörigen Kosten für An- und Abtransport, Betriebsstoffe, einzusetzenden Stoffen und Sonstiges, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.

Die Urkalkulation ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

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