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Stand 01.08.2024
Ergänzung Weitere Besondere Vertragsbedingungen
- Abrechnung und Aufmaß-
Inhalt:
1. Anwendung der REB-VB 23.003 für die Abrechnung über Aufmaß
2. Grundeinstellungen bei Abrechnung über Aufmaß
3. Nummerierung der Nachträge
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1. Anwendung der REB-VB 23.003 für die Abrechnung über Aufmaß
Der Auftraggeber (AG) muss in der Lage sein das übermittelte Aufmaß zu prüfen, zu bearbeiten und die Ergebnisse als Kommentare oder Korrekturen ins Aufmaß zu pflegen.
Damit sowohl Auftragnehmer (AN) als auch AG in einem Aufmaß arbeiten können, ist die nachfolgend vorgegebene Adressstruktur anzuwenden und einzuhalten.
Grundsätze:
- Adresszeilen sind ein-eindeutig.
Pro AZ, Position und Aufmaßzeile ist die Adresszeile (Blatt/Zeile) nur einmal zu vergeben. Für Neuerfassungen und Änderungen in nachfolgenden AZ sind neue, noch nicht belegte Adresszeilen zu vergeben, da ein Import bereits verwendeter Adresszeilen von Auftraggeberseite verhindert wird. Damit wird gewährleistet, dass bereits geprüfte Adresszeilen nicht nachträglich verändert werden können.
- Punkt 1 gilt auch für vom AG eingefügte Prüfungen
Fügt der AG Prüfzeilen in Form von Kommentaren oder Korrekturen ein, können diese Adresszeilen aufgrund Punkt 1 nicht mehr vom AN im Aufmaß verwendet werden.
- Rückgabe der Prüfergebnisse per DA11-Datei und Gleichstand der Aufmaße
Die Ergebnisse der Prüfungen im Aufmaß können dem AN wieder im DA11-Format übergeben werden. Ziel ist ein Gleichstand der Aufmaße in den Systemen bei AN und AG.
(Anm.: Sollte beim AN eine Übernahme der Korrekturen in das aktuelle Aufmaß aus systemischen Gründen nicht mehr möglich sein, kann das Korrekturaufmaß spät. mit der nächsten AZ beim AN ins Aufmaß übernommen werden. Damit werden diese Änderungen im nächsten Aufmaß berücksichtigt. Durch Punkt 1 und 2 werden diese Adresszeilen beim Import vom AG überlesen, da sie bereits im Aufmaß des AG vorhanden sind.)
➔ Reservierung bestimmter Adressbereiche für den AN und den AG
Reservierungsbereiche:
Bearbeiter Blätter Zeilen Ziffer
a) Auftragnehmer 0001 – 8999 A – Z 0 – 9 b) Auftraggeber 9000 – 9999 A – Z 0 – 9
Weitere Adresszuordnungen oder Vereinbarungen zur Abrechnung im Rahmen der Bauanlaufbesprechung bleiben unberührt!!
Beispiel
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Anlage
Leitfaden Anwendung der REB-VB 23.003 für die Abrechnung über Aufmaß
Der Leitfaden „Anwendung der REB-VB 23.003“ für die Bauabrechnung über Aufmaß dient für den digitalen Datenaustausch zwischen AN als Aufsteller und AG als Prüfer der Bauabrechnung. Grundlage ist die REB-VB „Allgemeine Mengenberechnung“.
Definierte Rechenansatzzeile DA11 lt. REB-VB 23.003
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2. Grundeinstellungen bei Abrechnung über Aufmaß
Im Rahmen der Abrechnung über Aufmaßdaten ist es wichtig, dass die Abrechnungssysteme von Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG) die gleichen Grundeinstellungen aufweisen. Diese sind vor der ersten Abrechnung nochmal gemeinsam zu prüfen.
Es werden folgende Festlegungen getroffen:
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Rundungseinstellung Alle Ansätze werden auf 3 Nachkommastellen gerundet.
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Kostenträger Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern arbeitet nicht mit Kostenträgern. Es ist somit vom AN sicherzustellen, dass im Rahmen des DA11-Datenaustausch keine Kostenträger im System hinterlegt sind oder exportiert werden.
Weitere oder andere Festlegungen der Grundeinstellungen bei Abrechnung über Aufmaß im Rahmen der Bauanlaufbesprechung bleiben unberührt!!
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3. Nummerierung der Nachträge
Für alle Beteiligten muss eine einheitliche und nachvollziehbare Darstellung der Nachtragspositionen gewährleistet sein. Daher wird für die Erstellung der Nachträge und deren Positionen nachfolgende OZ- Struktur festgelegt:
Alle Nachträge werden im Abschnitt (Hauptgruppe) 90 und Folgende angelegt
Jedem Nachtrag wird der nummerisch entsprechende Unterabschnitt (Untergruppe) zugewiesen.
Die OZ-Struktur der Positionen ist an das Haupt-LV anzupassen. Vorzugsweise nach dem Schema: 1122PPPPI wobei gilt:
- alle OZ mit führenden Nullen
- Position beginnend mit 10, Schrittweite 10
Beispiel für Nachtragsnummerierung:
Weitere Vereinbarungen zur Nachtragsanlage im Rahmen der Bauanlaufbesprechung bleiben unberührt!!
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