1.17_Stellungnahme Landesamt fGeologie uBergbau RP.pdf

Geotechnische Erkundung und digitale Baugrundmodelle für einen Autobahnabschnitt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 21:14 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.autobahn.de

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  1. Landesamt für Geologie und Bergbau RP

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Sollten sich im Zuge einer späteren Baugrundhauptuntersuchung, welche durch ein entspr. Fachbüro begleitet und ausgewertet wird, Indizien für Bergbau zeigen, werden diese Ergebnisse in das Gutachten einfließen und beurteilt werden.

Die Eingriffe in das Schutzgut Boden gem. §§ 14 ff BNatSchG wurden im Landschaftspflegerischen Begleitplan umfassend ermittelt. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden mit der SGD Nord, Obere Naturschutzbehörde als zuständige Fachbehörde abgestimmt und in das Maßnahmenkonzept aufgenommen. Sie decken den Regelungsbedarf der LKompVO in erforderlichem Maße ab. Seitens der SGD Nord wurden diesbezüglich keine Einwendungen erhoben.

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Dem Feststellungsentwurf sind mit den Unterlagen 20.1, Baugrunduntersuchung Gutachten 1996, und 20.2, Umwelttechnischer Bericht 2016, Aussagen über ingenieurgeologische Verhältnisse im Trassenverlauf, zum Baugrund und zur Einbaufähigkeit von Erdmassen beigefügt. In der Unterlage 20.2 sind in Anlage 1 (Lagepläne) Karten aufgeführt, in denen die Bohrpunkte aus dem Altgutachten und Probenahmepunkte zum Umwelttechnischen Bericht 2016 dargestellt sind. Hieraus können Koordinaten abgeleitet werden. Die Ermittlung der Koordinaten und die Ergebnisse einer späteren Baugrundhauptunter- suchung können dem Landesamt für Geologie und Bergbau RP (LGB) zur Verfügung gestellt werden.

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Im Jahr 2016 wurde in Absprache mit dem Betreiber der Tagebaugrube eine Teilfläche aus dem Abbaugebiet definiert, auf der die anfallenden Erdmassen aus dem Neubau der A 1, Abschnitt AS Kelberg (B 410) – AS Adenau (L 10), unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe eingebracht werden können. Nach damaligem Erkenntnisstand ist nach Angaben des Betreibers auf dieser Teilfläche die Rohstoffausbeute bis zum möglichen Baubeginn der A 1 erschöpft. Eine Prüfung des LBM Trier ergab, dass die rd. 2,3 Mio. m3 Überschussmassen aus dem Neubau der A 1 auf dieser Teilfläche eingebaut werden können. Von daher ist kein Konflikt zwischen Rohstoffgewinnung und Straßenbau zu erwarten.

Das Landesamt für Geologie und Bergbau RP hat mit Schreiben vom 20.04.2018 (AZ Ls2-B- 65/14-003) den baustellenbezogenen Sonderbetriebsplan für den Lavasandtagebau „Brück 1“ zugelassen. Die im Zulassungsbescheid enthaltenen Auflagen sind zu beachten (s.u.).

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