44-26-5016_LB.pdf

Geotechnische Erkundung und digitale Baugrundmodelle für einen Autobahnabschnitt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 21:14 (Europe/Berlin)

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

Leistungen für

Geotechnik

für Gebäude und Ingenieur-/Streckenbauwerke

Projekt:A.07952.00«» «A1 AS Kelberg (B410) -AS Adenau (L10)»
Leistung:«44-26-5016» Geotechnik, BIM

Inhalt

A. Beschreibung der Planungsaufgabe ....................................................... 2

1. Allgemeines ........................................................................................... 2

1.1. Allgemeine BIM-Anforderungen zum Projekt ..........................................................3

2. Beschreibung der Planungsaufgabe ....................................................... 3

2.1. Projektbeschreibung ...............................................................................................3 Straßenbauliche Beschreibung, Querschnittselemente und Querschnittsbemessung ........7 Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung .................................................................8 Böschungsgestaltung ................................................................................................... 11 Ingenieurbauwerke ...................................................................................................... 12 2.2. Leistungen des Auftragnehmers ............................................................................ 39 Erstellung eines Verkehrskonzeptes .............................................................................. 42 Vorstellung des Erkundungskonzeptes/Untersuchungsprogramms ................................ 42 Erstellen der vollständigen Vergabeunterlagen nach HVA-B StB ..................................... 42 Koordination und fachtechnische Überwachung der Probenahmen und Aufschlussarbeiten ................................................................................................ 43 Geotechnische Berichte ............................................................................................... 51 Erstellen eines geotechnischen Entwurfsberichts gemäß EC 7-1/DIN EN 1997, ING- Bauwerke ............................................................................................................. 52 Erstellen eines geotechnischen Entwurfsberichts gemäß EC 7-1/DIN EN 1997 / Verkehrsanlage, Strecke, Erdbauwerke .................................................................. 55 Aufstellung eines Entsorgungskonzeptes ...................................................................... 57 Vorstellung des Geotechnischen Berichts /Geotechnischen Entwurfsberichts................. 58 Teilnahme und Mitwirken an digitalen Planungs-/Projektbesprechungen ....................... 59

3. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers. 59

Allgemeine Randbedingungen und Zwangspunkte: ....................................................... 59

4. Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente ......... 61

5. Hinweise zu den Leistungspositionen .................................................. 61

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A. Beschreibung der Planungsaufgabe

1. Allgemeines

Die A 1 erfüllt in ihrem Verlauf zwischen Puttgarden bis Saarbrücken sowohl kontinental großräu- mige als auch überregionale und regionale Verbindungsfunktionsstufen. Zwischen der nordrhein-westfälischen Anschlussstelle (AS) Blankenheim (B 51) und der Anschluss- stelle (AS) Kelberg (B 410) in Rheinland-Pfalz besteht eine rund 25 Kilometer lange Lücke. Diese soll geschlossen werden. Die Planung für den Lückenschluss der A1 wurde in drei Planungsabschnitte unterteilt. Alle drei Pla- nungsabschnitte sind im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in die Kategorie „Vordringlicher Be- darf“ eingestuft. (Anlage 1 zu §1 Absatz1 Satz 2 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstra- ßen (Fernstraßenausbaugesetz - FStrAbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Januar 2005 (BGBl. I S. 201), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert). Der hier zu betrachtende Abschnitt ist der am südlichsten gelegene und liegt in Rheinland-Pfalz. Er befindet sich zwischen den Anschlussstellen Kelberg (B 410) und Adenau (L10) und hat eine Länge von 10,5 km. Der Abschnitt wird nach § 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) entsprechend der Netzfunktion als Bundesautobahn geplant. Träger der Straßenbaulast ist der Bund. Vorhabenträger des Planungsab- schnittes ist die Autobahn GmbH des Bundes. Im Zuge der nun laufenden Ausführungsplanung und Entwurfsplanung für Bauwerke sind für Streckenverlauf und Bauwerksgründungen weitere, detail- lierte Informationen über die Beschaffenheit und Belastbarkeit des anstehenden Baugrundes not- wendig. Allgemeine Informationen und eine Visualisierung zum Lückenschluss sind auch auf der offiziellen Homepage der Autobahn GmbH unter: https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/a1-lu- eckenschluss-zwischen-blankenheim-kelberg zu finden.

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1.1. Allgemeine BIM-Anforderungen zum Projekt Die Projektabwicklung erfolgt als modellbasierte BIM-Gesamtplanung nach den Auftraggeber-Infor- mationsanforderungen (AIA) des AG. Die Anforderungen der AIA sind bei der Bewertung der Leistun- gen zu berücksichtigen. Die Erstellung und Anpassung der entsprechenden BIM-Fach-/Teilmodelle je Fachgewerk sind Bestandteil der zu erbringenden Leistungen. Die Planungsbesprechungen mit dem AG erfolgen modellbasiert. Für modellbasierte Abstimmungen sind die erforderlichen Fach-/Teilmodelle regelmäßig zu einem Koordinationsmodell zusammenzufüh- ren. Die Koordination der beteiligten Fach-/Teilmodelle (AWF 050) wird durch den BIM-GK übernom- men. Die Ersterstellung und bei Bedarf Aktualisierung des BIM-Abwicklungsplans (BAP) erfolgt in Zusam- menarbeit mit dem BIM-GK. Im Rahmen der Projektabwicklung sind die Anwendungsfälle gemäß der Auftraggeber-Informations-Anforderung (AIA) durch den AN auszuführen.

Gemeinsame Datenumgebung (CDE) Zur kollaborativen Zusammenarbeit im Projekt stellt die AG eine gemeinsame Datenumgebung zur Verfügung, welche als „Common Data Environment“ (CDE) bezeichnet wird und alle Anforderungen an eine Projektkommunikationsplattform (PKM) sowie zur Abwicklung von Projekten mit der BIM-Me- thode erfüllt. Das CDE namens „Thinkproject Infrastructure (ehemals: EPLASS)“ muss von allen Projektbeteiligten verpflichtend für alle anfallenden Daten (Pläne, Dokumente, Modelle, Issues, etc.) verwendet werden. Neben dem Datenaustausch zwischen AG und AN ist wichtig, dass der AN seine Daten auch weiteren Projektbeteiligten zur Zusammenarbeit zur Verfügung stellt. Weitere Vorgaben sowie Einzelheiten zur Zusammenarbeit hierzu sind der AIA (siehe Abschnitt 9) zu entnehmen bzw. werden im BAP nach Pro- jektbeginn gemeinsam definiert.

2. Beschreibung der Planungsaufgabe

2.1. Projektbeschreibung

Straßenkategorie nach RIN und Entwurfsklasse Gemäß den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung, RIN, Ausgabe 2008 gilt die A1 als Autobahn mit kontinentaler Verbindungsfunktion. Der vorliegende Abschnitt der A 1 wird in die Verbindungsfunkti- onsstufe 0 und in die Kategoriegruppe AS eingestuft. Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen, RAA, Ausgabe 2008, ergibt sich demnach eine Einstufung in die Entwurfsklasse EKA 1 A als Fernautobahn. Um den Fahrbahnquerschnitt der bereits fertiggestellten Autobahnabschnitte weiterzuführen, wird der Regelquerschnitt RQ 28 mit reduziertem Mittelstreifen (SQ 27) beibehalten. Dieser entspricht dem Grunde nach der Entwurfsklasse EKA 2 der RAA. Zur Bestimmung der Grenzwerte der Entwurfselemente wurde in der RAA eine Geschwindigkeit von V = 130 km/h zugrunde gelegt. Lage im Territorium Der Abschnitt liegt im Gebiet des Kreises Ahrweiler und des Landkreises Vulkaneifel. Er beginnt östlich der Gemeinde Dreis-Brück am Ausbauende der A1 (AS Kelberg) und durchquert die Verbandsgemein- den Daun (Gemeinde Dreis-Brück), Kelberg (Gemeinden Bodenbach, Bongard, Borler und Gelenberg), Hillesheim (Gemeinde Nohn, Gemeinde Üxheim - Gemarkungen Heyroth, Niederehe, und Üxheim- Ahütte) und Adenau (Gemeinden Dankerath, Hoffeld, Senscheid und Trierscheid). Geologische Verhältnisse Der Planungsraum befindet sich innerhalb der Vulkaneifel im westlichen Bereich des Rheinischen Schiefergebirges, der durch unter- und mitteldevonische Festgesteine sowie tertiären und quartären Vulkanismus geprägt ist. Der Baugrund wird überwiegend von Tonschiefern, Siltsteinen, Sandsteinen und Grauwacken des oberen Unterdevons (Emsstufe) gebildet.

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Durch die tektonische Beanspruchung der Sedimente im Zuge der variskischen Orogenese mit z.T. hohen Drücken, sind die Sandsteine übergeordnet quarzitisch gebunden (quarzzementiert) und die Tonsteine vielfach geschiefert. Darüber hinaus können sich durch vulkanische Prozesse in Spalten und Klüften Ganggesteine gebil- det haben, die jedoch in der Regel nur geringe Ausmaße und Mächtigkeiten von einigen Zentimetern bis maximal wenigen Dezimetern aufweisen. In Abhängigkeit vom Ausgangsgestein sind überwiegend basenarme bis podsolierte Braunerden ver- breitet. Bei stärkerem Grundwassereinfluss im Bereich der Bachtäler sind Braunerde-Gleyböden oder Gleyböden anzutreffen.

Im Nordwesten des Streckenverlaufes besteht der Untergrund aus Kalken, Dolomiten und Mergeln des unteren Mitteldevons. Diese Gesteine sind vor allem nordöstlich von Nohn durch mehrere Ver- werfungen gegen die Gesteine des Unterdevons scharf abgegrenzt. Zwischen Heyroth und Bongard im südlichen Drittel des Ausbaubereiches treten die älteren Glad- bachschichten des Unterems auf, die ähnlich der Klerfer Schichten aus Ton-, Schluff- und Sandstei- nen aufgebaut werden. Im Süden bei Brück sind tertiäre Basalttuffe abgelagert. Am südlichen Ausbauende der Trasse befindet sich in unmittelbarer Umgebung der Anschlussstelle Kelberg ein quartäres Basaltfeld.

Für den Abschnitt AS Kelberg - AS Adenau liegt ein Gutachten zu einer Baugrunduntersuchung über die ingenieurgeologischen Verhältnisse im Trassenverlauf aus dem Jahr 1996 vor. Das Gutachten ist diesen Ausschreibungsunterlagen als Anlage 1.10 beigefügt. Des Weiteren wurde im Jahr 2016 ein „Umwelttechnischer Bericht“ (Beurteilung der Einbaufähigkeit von Erdmasse zu Rekultivierungszwe- cken unter Anwendung der Bewertungsrichtlinien LAGA und Alex) erstellt (siehe Anlage 1.11). Er kann in die „Voruntersuchung“ gem. DIN 4020 „Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke“ eingearbeitet werden. Hinweis: Im Zuge der weiteren Planung für den Planfeststellungsent- wurf wurden unter anderem Bauwerke BW03 und BW10 geändert. Sie entsprechen nicht mehr der Darstellung in den Plänen zum umwelttechnischen Bericht. Maßgebend sind die Darstellungen in Übersichtslageplänen (Anlage 1.3) und Lageplänen (Anlage 1.5).

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Vogel- und Naturschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitate: Der Trassenbereich verläuft durch Schutzgebiete internationaler und nationaler Bedeutung. Es han- delt sich um das Vogelschutz- Gebiet „Ahrgebirge“ (RP, DE-5507-401 und NRW, DE-5506-471)) sowie um die FFH-Gebiete „Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel" (RP, DE-5605-306) und „Ahrtal" (RP, DE-5408-302). Im Zuge der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde ein Korridor 500 m beidseits der Trasse unter- sucht. In diesen ragt das Landschaftsschutzgebiet „Rhein-Ahr-Eifel“ hinein. Des Weiteren wurde auch das Vorkommen von geschützten Biotopen nach § 30 i.V. m. § 15 LNatSchG RP und Lebensraumty- pen nach Anhang I FFH RL nachgewiesen. Die Trasse wird von diesen aber nicht direkt berührt. Wasser- und Trinkwasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete (§ 51 WHG), Heilquellenschutzgebiete (§ 53 WHG) oder Überschwemmungsge- biete nach § 78 WHG sind nicht betroffen. Beschreibung des Trassenverlaufs Unmittelbar an der bestehenden Anschlussstelle AS Kelberg (B 410) beginnt der Planungsabschnitt mit Bau-km 15+466,325. Die Trasse führt in einem langgestreckten Linksbogen in nördliche Richtung. An der südlichen Waldrandgrenze östlich der Gemeinde Brück ist eine beidseitige, unbewirtschaftete Rastanlage mit WC-Gebäuden (PWC - Anlage) vorgesehen. Dahinter kreuzt die A 1 die Kreisstraße K 65 zwischen den Ortslagen Brück und Bongard. Anschlie- ßend werden nacheinander Pützertbach, Hardtbach, Grünbach und Heyerbach überquert. Es folgt ein Rechtsbogen der Trasse, in dessen Verlauf die A1 von Landesstraße L 70 überquert wird, die die Verbandsgemeinden Kelberg und Hillesheim miteinander verbindet. Anschließend führt eine Talbrücke die A1 über den Nohner Bach. Das Tal des Hollerseifen wird mit einer Talbrücke überspannt, dann kreuzt die Trasse der A 1 die Kreisstraße K 85 zwischen den Gemeinden Dankerath und Nohn. Im Anschluss führt die Linie durch das Waldgebiet östlich von Nohn. Nach erneuter Querung des Nohner Bachtals durchläuft sie das Of- fenland nordöstlich der Gemeinde Nohn, um über den Mordhügel in Richtung Landesgrenze mit Bau- km 4+920,000 an der Anschlussstelle AS Adenau (L 10) zu enden. Die A 1 kreuzt in ihrem Verlauf mehrere klassifizierte Straßen. Die B 410, K 65, L 70, und K85 werden planfrei gekreuzt. Die Anschlussstelle AS Adenau (L 10) ist Bestandteil des nördlich anschließenden Planungsabschnit- tes AS Adenau (L 10) – AS Lommersdorf (L 115z). Geht der vorliegende Planungsabschnitt ohne das Vorhandensein des nördlichen Folgeabschnittes unter Verkehr, erfolgt die Verknüpfung der A 1 an das untergeordnete Straßennetz in Form einer direkten Anbindung an die Landesstraßen L 10 und L 167. Diese provisorische Anschlussstelle A 1 / L 167 / L 10 ist ebenfalls Bestandteil dieser Planung. Der Anschluss erfolgt über eine Rampe an einen Kreisverkehrsplatz (KVP) mit einem Außendurch- messer von 40,00 m. Die Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6,50 m. An den KVP werden weiterhin die Landesstraßen L 10 und L 167 angebunden. Dieser provisorische Anschluss ist im Zuge der Herstel- lung des nördlich anschließenden Folgeabschnittes der A 1 einschließlich der endgültigen Anschluss- stellengeometrie wieder zurückzubauen. Übersicht Damm/ Einschnitt im Trassenverlauf

Ein-
nach Kilometrierung aufsteigend (Nord --> Süd)DammBauwerke lichte Weite
schnitt
von ca.kmbis ca.kmLänge [m]GeländeMax. Tiefe [m]Max. Höhe [m]von kmbis kmLichte Weite [m]
(abgegriffen aus Lageplan)(übernommen aus Planunterlagen)
AS Adenau provisorische Anbindung L167/ L10
4+920,0004+970,00050Einschnitt1,30
4+970,0005+090,000120Damm7,70
5+090,0005+140,00050Bauwerk 015+090,000 5+140,000 50,0
5+143,0005+168,00025Damm3,60
5+168,0005+725,000557Einschnitt7,705+558,992 Achse BW 03
5+725,0006+108,000383Damm8,00

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Bauwerk 046+106,000 6+431,000 325,0
6+448,0006+462,00014Damm5,50
6+462,0006+629,000167Einschnitt6,60
6+629,0006+997,000368Damm13,50
6+997,0007+097,000100Bauwerk 056+980,000 7+080,000 100,0
7+097,0007+462,000365Damm20,60
7+462,0007+729,000267Einschnitt13,40
7+729,0007+742,00013Damm rechts4,40
7+742,0008+393,000651Einschnitt31,80
8+393,0008+424,00031Damm3,40
8+424,0008+530,000106Bauwerk 07A8+407,500 8+514,500 107,0
8+530,0008+571,00041Damm9,60
8+571,0008+616,00045Bauwerk 07B8+555,100 8+600,100 45,0
8+616,0008+622,0006Damm2,30
8+622,0009+231,000609Einschnitt20,60
9+231,0009+263,00032Damm FR Trier1,10
9+263,0009+392,000129Einschnitt7,10
9+392,0009+431,00039Damm8,60
9+431,0009+730,000299Bauwerk 099+414,000 9+715,000 301,0
9+730,00010+090,000360Damm15,50
10+090,00010+140,00050Bauwerk 1010+090,000 10+140,000 50,0
10+140,00010+261,000121Damm12,90
10+261,00010+814,000553Einschnitt12,6010+422,240 Achse L70
10+814,00010+833,00019Bauwerk 1210+825,600 Achse BW 12 8,0
10+833,00011+022,600190Damm8,50
Bauwerk 13A11+007,600 11+217,600 210,0
Bauwerk 13B11+022,600 11+232,600 210,0
11+217,60011+256,00038Damm4,40
11+256,00011+660,000404Einschnitt12,00
11+660,00011+733,00073Damm FR Trier6,90
11+733,00011+859,000126Bauwerk 1411+727,600 11+853,600 126,0
11+859,00011+958,00099Damm8,90
11+958,00012+047,00089Einschnitt2,30
12+047,00012+110,00063Damm15,60
12+110,00012+160,00050Bauwerk 1512+105,000 12+155,000 50,0
12+160,00012+193,00033Damm9,80
12+193,00012+564,000371Einschnitt15,40
12+564,00012+656,00092Damm11,10
12+656,00012+856,000200Bauwerk 1612+652,600 12+852,600 200,0
12+856,00012+903,00047Damm4,70
12+903,00013+395,000492Einschnitt18,80
13+395,00013+565,000170Bauwerk 1713+392,600 13+559,600 167,0
13+565,00013+714,000149Damm12,40
13+714,00013+725,00011Bauwerk 1813+713,600 13+723,600 10,0
13+725,00014+119,000394Damm6,60
PWC-Anlage FR K14+210,000 14+560,000 FR Köln
14+119,00015+466,0001347Einschnitt FR Trier0,49
PWC-Anlage FR TR14+130,000 14+520,000 FR Trier
14+166,00014+410,000244Damm FR Köln3,80
14+410,00015+466,0001056Einschnitt21,30

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Gesamtstrecke: 10,546 km Summe lichte Weiten Brücken: 1,749 km Streckenlänge ohne Brücken: 8,797 km

Zwangspunkte Sowohl die Anschlussstelle AS Adenau (L 10) als Verknüpfung zum nördlichen Folgeabschnitt als auch die bestehende Anschlussstelle AS Kelberg (B 410) als Bestandteil des südlichen Anschlussabschnittes sind vorgegebene Verknüpfungspunkte. Die planfestgestellte Linie ist Ergebnis des vorausgegange- nen Planungsprozesses inklusive der naturschutzfachlichen Überarbeitung. Besondere Anlagen Im Bereich von Bau-km 14+200 - 14+500 ist eine beidseitige, unbewirtschaftete Rastanlage mit WC- Gebäuden und Erholungsflächen (PWC - Anlage) geplant. Auf jeder Seite sind 19 LKW- und 18 PKW-Stellplätze plus zwei Parkstände für mobilitätsbeeinträch- tigte Personen vorgesehen. Lärmschutzmaßnahmen zur Autobahn hin dienen dem Schutz der LKW- Fahrer während der Ruhezeiten. In Höhe von Bau-km 5+450 – 5+555 östlich und westlich der A 1 ist jeweils eine Anschlussrampe vor- gesehen. Sie dienen ausschließlich als Betriebszu- und -abfahrt für Betriebs- und Winterdienst. Die Anbindung der Rampen mit einer Fahrbahnbreite von jeweils 6,00 m erfolgt an einen bituminös be- festigten Verbindungsweg, der mit Bauwerk BW03 die A1 planfrei kreuzt.

Straßenbauliche Beschreibung, Querschnittselemente und Querschnittsbemessung Querschnitt A1 Der vorliegende Planungsabschnitt von der AS Kelberg B 410 (Bau-km 15+466,325) bis zur AS Adenau L 10 (Bau-km 4+920,000) ist rund 10,5 Kilometer lang. Er erhält einen zweibahnigen Querschnitt mit getrennten, jeweils zweistreifigen Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung. Der Querschnitt setzt sich für jede Richtungsfahrbahn wie folgt zusammen: Fahrstreifen: 23,50 m = 7,00 m Randstreifen: 20,50 m = 1,00 m Seitenstreifen: 12,50 m = 2,50 m = 10,50 m bituminös befestigte Fahrbahn je Seite. Zusätzlich Bankett: 11,50 m = 1,50 m Mittelstreifen: 0,5*3,00 m = 1,50 m = 13,50 m Querschnittsbreite je Richtungsfahrbahn Daraus ergibt sich eine Kronenbreite von 27,00 m über beide Fahrbahnen.

Zur Sicherstellung einer 4+0-Verkehrsführung auf den geplanten Bauwerken der A 1 kommt gemäß RAA auf den Talbrücken sowie allen Unterführungsbauwerken der RQ 31 B zur Anwendung. Hier be- trägt die Fahrbahnbreite zwischen den Kappen 12,00 m. Die Breite der Mittelkappen von 3,00 m ist identisch mit der Breite des Mittelstreifens der durchgehenden Strecke. Die Fahrbahnaufweitungen um 1,50 m pro Richtungsfahrbahn vollziehen sich demnach ausschließlich am Fahrbahnaußenrand der Strecke. Die Verziehungslängen für die erforderlichen Fahrbahnaufweitungen betragen ≈ 85,00 m. Querschnitte L 10, L70 und K 85 Eine Anwendung der RAL ist beim untergeordneten Straßennetz nicht vorgesehen. L 10 und L 70: (Querschnitt entspricht RQ 9,5 der RAS-L) Fahrstreifen: 2 * 3,00 m 6,00 m Randstreifen: 2* 0,25 m 0,25 m = 6,50 m bituminös befestigte Fahrbahn Bankett: Damm: 21,50 m = 3,00 m Einschnitt: 21,00 m = 2,00 m Daraus ergibt sich eine Kronenbreite von 9,50 m (Damm) 8,50 m (Einschnitt) Die erforderlichen Fahrbahnaufweitungen der durchgehenden Strecken von L 10 und L 70 auf 7,00 m zwischen den Kappen im Bereich der Bauwerke BW02 (Grünunterführung L 10) und BW 11 (Überführung

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L 70) verlaufen auf einer Länge von 17,50 m.

K 85 (Querschnitt entspricht RQ 7,5 der RAS-L) Fahrstreifen:2* 2,75 m 5,50 m bituminös befestigte Fahrbahn Bankett: Damm: 21,50 m = 3,00 m Einschnitt: 21,00 m = 2,00 m Daraus ergibt sich eine Kronenbreite von 8,50 m (Damm) 7,50 m (Einschnitt) Erforderliche Fahrbahnverbreiterungen in Kurven sind für den Begegnungsfall Lz/Lz bemessen. Schichtaufbau: Für die klassifizierten Straßen ergeben sich folgende Schichtenaufbauten: A 1 Entsprechend RStO, Ausgabe 2012, Tafel 1, Zeile 2.1, durchgehende Strecke, Belastungs- klasse Bk100 Asphaltdeckschicht 3,5 cm Asphaltbinderschicht 8,5 cm Asphalttragschicht 14,0 cm Hydraul. geb. Tragschicht 15,0 cm Frostschutzschicht 34,0 cm Gesamtaufbau: 75,0 cm

L 10 / L 70 Entsprechend RStO, Ausgabe 2012, Tafel 1, Zeile 1, Belastungsklasse Bk3,2 Asphaltdeckschicht 3,5 cm Asphaltbinderschicht 6,5 cm Asphalttragschicht 12,0 cm Frostschutzschicht 33,0 cm Gesamtaufbau: 55,0 cm

K 85 Gemäß RStO, Ausgabe 2012, Tafel 1, Zeile 1, Belastungsklasse Bk1,8 Asphaltdeckschicht 4,0 cm Asphalttragschicht 16,0 cm Frostschutzschicht 35,0 cm Gesamtaufbau: 55,0 cm

Bisherige / zukünftige Straßennetzgestaltung Im Übersichtslageplan Widmung, Umstufung, Einziehung, (siehe Anlage 1.15) sind die von der Bau- maßnahme betroffenen zu widmenden bzw. einzuziehenden klassifizierten Straßen dargestellt. Die Verlegungsstrecken der Landesstraßen L 69, L 10 und L 70 sowie die der Kreisstraße K 85 werden entsprechend ihrer Klassifizierung neu gewidmet. Entstehende Rückbauflächen werden entwidmet und eingezogen. Die die A 1 kreuzende Kreisstraße K 65 bleibt in ihrer Lage und Höhe unberührt. Au- ßer den vier klassifizierten Straßen werden 11 Forst- bzw. Wirtschaftswege verlegt und 14 neu ange- legt. Nachfolgend werden in Stationierungsrichtung der Planung die Änderungen des vorhandenen Stra- ßen- und Wegenetzes beschrieben:

Bau-kmBeschreibung der Maßnahme
4+765 (westl. d. A 1)Kreisverkehrsplatz (KVP) A 1 / L 167 / L 10 Die provisorische Anbindung des vorliegenden Abschnittes an das untergeord- nete Straßennetz erfolgt in Form eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) mit einem Außendurchmesser von 40 m.Die befestigte Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6,50 m.
Anschlussast Achse 112 (0+000.000 – 0+166,306)Provisorischer Anschlussast BAB A 1 zum KVP Die provisorische Anbindung der A 1 an das vorhandene Straßennetz erfolgt über den zuvor aufgeführten KVP. Hierzu ist ein ca. 166 m langer Anschlussast herzustellen, der im Zuge der Aus- führung des nördlichen Folgeabschnittes AS Adenau (L 10) – AS Lommersdorf (L 115z) zurückzubauen ist.

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Anschlussast Achse 113 (0+000.000 – 0+233,497)Provisorischer Anschlussast, Verlegung L 10 zum KVP Die provisorische Anbindung der zu verlegenden Landesstraße L 10 an das vor- handene Straßennetz erfolgt über den unter zuvor aufgeführten KVP.
4+760,000 – 4+920,000 (der A 1)Rückbau der L 10 Im Zuge der Herstellung der provisorischen Anbindung KVP A1 / L 167 / L 10 und des Anschlussastes „Achse 113“ wird die vorhandene Landesstraße L 10 auf ca. 170 m zurückgebaut. Die Rückbaufläche wird rekultiviert und ist spätere Straßennebenfläche.
Anschlussast Achse 114 (0+000.000 – 0+141,566)Provisorischer Anschlussast, Verlegung L 69 zum KVP Die provisorische Anbindung der Landesstraße L 69 (L 167) an das vorhandene Straßennetz erfolgt über den zuvor aufgeführten KVP. Hierzu ist ein ca. 141 m langer Anschlussast herzustellen, der im Zuge der Aus- führung des nördl. Folgeabschnittes AS Adenau (L 10) – AS Lommersdorf (L 115z) zurückzubauen ist.
Anschlussast Achse 116 (0+000.000 – 0+139,941)Provisorischer Anschlussast, Verlegung L 10 zum KVP Die provisorische Anbindung der Landesstraße L 10 (in östlicher Richtung) an das vorhandene Straßennetz erfolgt über den zuvor aufgeführten KVP. Hierzu ist ein ca. 140 m langer Anschlussast herzustellen, der im Zuge der Aus- führung des nördl. Folgeabschnittes AS Adenau (L 10) – AS Lommersdorf (L 115z) zurückzubauen ist.
4+680,000 – 4+745,000 (der A 1)Rückbau der L 69 Im Zuge der Herstellung der provisorischen Anbindung KVP A1 / L 167 / L 10 und des Anschlussastes Achse 114 wird die vorhandene Landesstraße L 69 auf ca. 80 m zurückgebaut. Die Rückbaufläche wird rekultiviert und ist spätere Stra- ßennebenfläche.
4+830 (westlich der A 1)Anlage eines befestigten Wendekreises für LKW, R= 12,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
0+746 – 1+768 der L 10)Verlegung der Landesstraße L 10 L= 1.022 m / B= 6,50 m / K= 9,50 m Aufbau: Belastungsklasse Bk 3,2 (3,5 cm Asphaltdeckschicht, 6,5 cm Asphaltbin- derschicht, 12 cm Asphalttragschicht, 33 cm Frostschutzschicht)
5+190 – 5+740 (westlich der A 1)Rückbau der bestehenden Landesstraße L 10 zum befestigten Wirtschaftsweg L= 570 m / B= 3,00 m / K= 4,00 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
5+200 – 5+540 (östlich der A 1)Anlage eines befestigten Wirtschaftsweges L= 375 m / B= 3,00 m / K= 4,00 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
5+530 – 5+690 (östl. u. westl. der A 1)Verlegung eines bituminös befestigten Verbindungsweges L= 330 m / B= 3,50 m / K= 5,50 m Aufbau: Belastungsklasse Bk 0,3 (4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttrag- schicht, 41 cm Frostschutzschicht)
5+530 – 5+690 (östl. u. westl. der A 1)Verlegung eines bituminös befestigten Verbindungsweges L= 330 m / B= 3,50 m / K= 5,50 m Aufbau: Belastungsklasse Bk 0,3 (4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttrag- schicht, 41 cm Frostschutzschicht)
5+560 – 5+770 (östlich der A 1)Anlage eines befestigten Wirtschaftsweges L= 295 m / B= 3,00 m / K= 4,00 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
6+020 – 6+150 (westlich der A 1)Anlage eines befestigten Wirtschaftsweges L= 130 m / B= 3,00 m / K= 4,00 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
6+660 – 7+020Verlegung eines befestigten Forstweges mit Anlage eines Wendekreises für LKW

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(östl. u. westl. der A 1)L= 415 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m / R= 12,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
0+020 – 0+560 (der K 85)Verlegung der Kreisstraße K 85 L= 580 m / RQ 7,5: B= 5,50 m / K= 8,00 m Aufbau: Belastungsklasse Bk 1,8 (4 cm Asphaltdeckschicht, 16 cm Asphalttrag- schicht, 35 cm Frostschutzschicht)
7+200 – 7+350 (westlich der A 1)Anlage eines befestigten Forstweges mit Wendekreis für PKW L= 240 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m / R= 6,00 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
7+320 – 7+610 (westlich der A 1)Anlage eines befestigten Forstweges mit Wendekreis für PKW L= 270 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m / R= 6,00 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
7+740 – 7+860 (östlich der A 1)Anlage eines befestigten Forstweges L= 130 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
7+790 (westlich der A 1)Anlage eines befestigten Wendekreises für LKW R= 12,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
8+880 – 8+910 (östl. u. westl. der A 1)Anlage eines befestigten Forstweges L= 320 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m (B= 3,50 m / K= 5,00 m auf dem BW) Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
9+140 – 9+200 (östlich der A 1)Anlage eines befestigten Forstweges L= 90 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
9+230 – 9+360 (westlich der A 1)Ausbau eines befestigten Forstweges L= 150 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
9+360 – 9+470 (östlich der A 1)Ausbau eines befestigten Forstweges L= 130 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
9+675 (der A 1)Verlegung eines befestigten Forstweges L= 55 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
9+770 – 9+820 (westlich der A 1)Verlegung eines befestigten Forstweges L= 110 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
9+860 – 10+030 (westlich der A 1)Verlegung eines befestigten Forstweges L= 190 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
9+980 (östlich der A 1)Anlage eines befestigten Wendekreises für LKW R= 12,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
0+000 – 0+800 (der L 70)Verlegung der Landesstraße L 70 L= 800 m / RQ 9,5: B= 6,50 m / K= 9,50 m Aufbau: Belastungsklasse Bk 3,2 (3,5 cm Asphaltdeckschicht, 6,5 cm Asphaltbin- derschicht, 12 cm Asphalttragschicht, 33 cm Frostschutzschicht)
10+790 – 10+840 (östlich der A 1)Verlegung eines befestigten Forstweges L= 115 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
10+825 (der A 1)Ausbau o. g. Forstweges im Kreuzungsbereich mit der A 1 (BW 12) L = 45 m / B= 5,00 m / K= 8,00 m Aufbau: Belastungsklasse Bk 0,3 (4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttrag- schicht, 41 cm Frostschutzschicht)

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10+780 – 10+830 (westlich der A 1)Verlegung zweier befestigter Forstwege L= 55 u.110 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
11+823 (der A 1)Verlegung eines befestigten Forstweges L= 40 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
11+850 – 12+270 (östlich der A 1)Ausbau eines befestigten Forstweges L= 440 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
12+790 – 12+960 (östl. u. westl. der A 1)Verlegung eines bituminös befestigten Verbindungsweges L= 225 m / B= 3,00 m / K= 5,00 m Aufbau: Belastungsklasse Bk 0,3 (4 cm Asphaltdeckschicht, 10 cm Asphalttrag- schicht, 41 cm Frostschutzschicht)
12+760 – 13+190 (westl. d. A 1)Anlage eines Wirtschaftsweges einschl. Anbindung an einen Verbindungsweg L= ca. 450 m zuzüglich Einmündungstrichter /B= 3,00 m K= 4,00 m. Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht. Der Einmündungstrichter wird auf einer Länge von 25 m bituminös befestigt.
13+432 (der A 1)Verlegung eines befestigten Forstweges L= 65 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
14+210 – 15+230 (östlich der A 1)Anlage eines befestigten Forstweges L= 1.260 m / B= 3,00 m / K= 4,50 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
15+190 – 15+390 (westlich der A 1)Anlage eines befestigten Wirtschaftsweges L= 200 m / B= 3,00 m / K= 4,00 m Aufbau: 5 cm Deckschicht ohne Bindemittel auf 35 cm Frostschutzschicht
Gesamte TrasseZur Erschließung des Baufeldes ist es erforderlich, vom klassifizierten Straßen- netz ausgehend vorhandene Verbindungs-, Wirtschafts- oder Forstwege zu nut- zen. Die Wege werden entweder verbreitert oder es werden Ausweichstellen an maßgeblichen Stellen angeordnet. Die jeweilige Befestigungsart der Baustra- ßen richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Ihre Lage und Verlauf sind der Anlage 1.14 „Übersichtslagepläne Baustrassen_1-3“ zu entnehmen.

Bei Straßen/ Wirtschaftswegen im Bestand ist nicht auszuschließen, dass beim Bau teerhaltiges Stra- ßenbaumaterial verwendet wurde, das bei späteren Sanierungsmaßnahmen vor Ort verblieb und le- diglich überasphaltiert wurde. Daher besteht die Möglichkeit, dass bei Anschlüssen an Bestand bzw. geplanten Verlegungen oder Rückbau von Wirtschaftswegen und Straßen Altlasten /PAK/ auftreten.

Böschungsgestaltung Die Böschungen der A 1 werden mit der Regelböschungsneigung 1:1,5 ausgeführt. Die Übergänge zwischen Böschung und anstehendem Gelände werden in der Regel mit je 3,00 m langen Tangenten- längen ausgerundet. Grundsätzlich wird östlich der Trasse in Einschnitten ein 3,00 m breiter Unterhaltungsstreifen ange- ordnet, der direkt an die Böschungsausrundung angrenzt. In den Dammbereichen der Trasse kann die Ausrundung der Böschung zum Befahren durch Unterhaltungsfahrzeuge genutzt werden. West- lich der Trasse wird sowohl in Damm- als auch in Einschnittslagen eine 3,00 m breite Kabeltrasse zur Aufnahme von Kommunikationsleitungen und Versorgungsleitungen für die Bauwerke angelegt. Auch diese dient als Betriebsweg für die Autobahnmeisterei. Die Böschungsausbildungen der kreuzenden Straßen L 10, L 70 sowie K 85 erfolgen mit Regelneigun- gen von 1:1,5. Die Übergänge der Böschungen zum Urgelände werden ebenfalls mit je 3,00 m langen Tangentenlängen ausgerundet. Im Bereich der Dammschüttung von BW 15 (Grünunterführung A 1) weicht die Böschung von der Re- gelneigung ab. Östlich der Trasse beträgt die Böschungsneigung 1:1,5, unter dem Bauwerk 1:1,25 und westlich der Trasse 1:1. Der Damm wird hierbei mittels bewehrter Erde aufgebaut.

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Ingenieurbauwerke Innerhalb dieses Planungsabschnitts sind folgende Ingenieurbauwerke enthalten (siehe auch Anlage 1.12 „Bauwerksskizzen für Brückenbauwerke 1-18“,):

ASB Nr.5606 001
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 01
BauwerksnameGrünunterführung A 1
Bau-km5+090,000 – 5+140,000 der A 1
Lichte Weite (LW)50,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 5,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
BrückenflächeCa. 1.530 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwand (h = 4,00 m)
Die Grünunterführung BW 01 ist als 1-Feld Brücke konzipiert, welche die Landschaft mit 50,0 m stützen- frei überspannt. Hierfür wurde ein Plattenbalken in Verbundbauweise, mit Anvoutung zu den Widerla- gern hin, in integraler Bauweise gewählt. Dies ermöglicht eine geringe Bauhöhe und führt zu einer grö- ßeren lichten Höhe unterhalb des Bauwerkes. Zudem lässt es eine wirtschaftlich günstige Ausführung erwarten.

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ASB Nr.5606 002
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 02
BauwerksnameGrünunterführung L 10
Bau-km0+917,000 – 0+967,000 der L 10
Lichte Weite (LW)50,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 5,00 m
Breite zwischen Geländer10,60 m
Fahrbahnbreite7,00 m
BrückenflächeCa. 530 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwand (h = 4,00 m)
BW 02 wird entsprechend BW 01 ausgebildet.

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ASB Nr.5606 003
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 03
BauwerksnameÜberführung Verbindungsweg
Bau-km5+558,992 der A 1
Lichte Weite (LW)39,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m
Breite zwischen Geländer7,00 m
Fahrbahnbreite6,00 m
BrückenflächeCa. 273 m²
Kreuzungswinkel100,00 GON
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
Militärlasten---
Vorgesehene GründungsartFlachgründung
AusstattungBeidseitige Geländer
Die Überführung des Verbindungsweges bei Bau-km 5+558,992 erfolgt mit einer 2-Feld Brücke mit einer lichten Weite von 39,00 m mit Spannweiten von je 19,50 m. Hierfür stellt die gewählte Lösung eines Überbaus als Vollplatte in Spannbeton mit gleichen Stützweiten eine wirtschaftliche Lösung dar.

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ASB Nr.5606 019
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 03a
BauwerksnameÜberführung Wirtschaftsweg
Bau-km---
Lichte Weite (LW)9,75 m
Lichte Höhe (LH)≥ 1,20 m
Breite zwischen Geländer4,50 m
Fahrbahnbreite4,50 m
BrückenflächeCa. 45 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
Militärlasten---
Vorgesehene GründungsartFlachgründung
AusstattungBeidseitige Geländer
Im Zuge des Baustraßenkonzeptes muss das vorhandene, auf 2 t lastenbeschränkte Wirtschaftswege- bauwerk über den Nohner Bach erneuert werden. Dies erfolgt in Form eines Ersatzneubaus der Brücke an gleicher Stelle. Die Herstellung des Überbaus erfolgt als Vollplatte in Spannbeton. Das Bauwerk 03a ist als 1-Feld Bauwerk konzipiert.

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ASB Nr.5606 004
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 04
BauwerksnameTalbrücke Nohner Bach Nord
Bau-km6+106,000 – 6+431,000 der A 1
Lichte Weite (LW)325,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 46,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,50 m (* einschl. Vergrößerung für 4+0 VF)
BrückenflächeCa. 9.945 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke Nohner Bach Nord überführt das Bachtal als 6-Feld Brücke mit einer lichten Weite von 325,00 m. Diese gliedern sich in Stützweiten zu 40,00 m – 50,00 m – 65,00 m – 65,00 m – 60,00 m – 45,00 m. Die maximalen Feldlängen ergaben sich aus den äußeren Zwangspunkten des Nohner Baches und der Wirtschaftswege. Die weiteren Stützweiten ergaben sich aus günstigen Stützweitenverhältnis- sen, welche einen konstanten Überbauquerschnitt gewährleisten. Als Querschnitt ist ein Hohlkasten in Spannbeton vorgesehen, der bei den hier gewählten Stützweiten als wirtschaftlich günstige Variante ausführbar ist.

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ASB Nr.5606 005
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 05
BauwerksnameTalbrücke mit Unterführung der K 85
Bau-km6+980,000 – 7+080,000 der A 1 und 0+254,948 der K 85
Lichte Weite (LW)100,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m / ≤ 24,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
BrückenflächeCa. 3.060 m²
Kreuzungswinkel100,00 GON
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke BW 05 hat eine lichte Weite von 100,00 m und gliedert sich in 3 Felder mit den Feldlän- gen von 30,00 m – 40,00 m – 30,00 m. Hierfür wurde für den Überbau ein Querschnitt als Plattenbalken in Spannbetonbau gewählt, der für die vorhandenen Spannweiten eine wirtschaftlich günstige Ausfüh- rung erwarten lässt. Die Talbrücke unterführt u. a. die Kreisstraße 85.

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ASB Nr.5606 006
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 06
BauwerksnameGrünbrücke
Bau-km7+776,500 der A 1
Lichte Weite (LW)40,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m
Breite zwischen Geländer52,00 m
Fahrbahnbreite---
Brückenfläche2.080 m²
Kreuzungswinkel100,00 GON
Verkehrslasten5,0 kN/m²
Militärlasten---
Vorgesehene GründungsartFlachgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m)
Für die Grünbrücke BW 06 kommt ein Stahlbetonbogen mit einer lichten Weite von rund 40,00 m zur Ausführung. Der Bogen ist möglichst hoch anzusetzen, um die Überschüttung gering und somit die Bau- werkslänge minimal halten zu können.

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ASB Nr.5606 007 A
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 07 A
BauwerksnameTalbrücke Hollerseifen
Bau-km8+407,500 – 8+514,500 der A 1
Lichte Weite (LW)107,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 24,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
BrückenflächeCa. 3.275 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke Hollerseifen gliedert sich in 2 Teilbauwerke. Teilbauwerk A ist eine 3-feldrige Brücke, lichte Weite 107,00 m, welche sich in die Stützweiten 32,00 m – 43,00 m – 32,00 m aufgliedert. Für diesen Teil der Talbrücke ist für den Überbau ein Plattenbalken in Spannbeton vorgesehen.

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ASB Nr.5606 007 B
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 07 B
BauwerksnameTalbrücke Hollerseifen
Bau-km8+555,100 – 8+600,100 der A 1
Lichte Weite (LW)45,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 12,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
BrückenflächeCa. 1.380 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke Hollerseifen gliedert sich in 2 Teilbauwerke. Teilbauwerk B wird aufgrund des Kreuzungs- winkels mit einem Bachlauf als schiefwinkeliges Einfeldbauwerk mit einer lichten Weite von 45,00 m konzipiert. Hierfür wurde ein Stahlverbundquerschnitt, mit Anvoutung zu den Widerlagern hin, in integ- raler Bauweise gewählt. Dies führt zu einer geringen Bauhöhe und somit einem gefälligen Landschafts- bild.

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ASB Nr.5606 008
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 08
BauwerksnameGrünbrücke mit Forstwegüberführung
Bau-km8+967,600 der A 1
Lichte Weite (LW)40,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m
Breite zwischen Geländer65,00 m
Fahrbahnbreite---
Brückenfläche2.600 m²
Kreuzungswinkel100,00 GON
Verkehrslasten5,0 kN/m²
Militärlasten---
Vorgesehene GründungsartFlachgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m)
Für die Grünbrücke BW 08 kommt ein Stahlbetonbogen mit einer lichten Weite von 40,00 m zur Aus- führung. Das Bauwerk überführt zusätzlich einen Forstweg. Aufgrund der vorhandenen Topografie so- wie des überführten Weges ergibt sich eine Bauwerksbreite von 65,00 m zwischen den Geländern.

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ASB Nr.5606 009
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 09
BauwerksnameTalbrücke Nohner Bach Süd
Bau-km9+414,000 – 9+715,000 der A 1
Lichte Weite (LW)301,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 31,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche9.211 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke Nohner Bach-Süd überspannt das Bachtal als 5-Feld Brücke, lichte Weite 301,00 m, mit den Feldlängen 56,00 m – 74,00 m – 66,00 m – 60,00 m – 45,00 m. Dabei ergibt sich die maximale Feld- länge von 74,00 m aus den Zwangspunkten einer Bautabuzone des Nohner Baches. Die restlichen Feld- längen ergeben sich aus günstigen Längenverhältnissen, welche einen konstanten Überbauquerschnitt gewährleisten. Für diesen Querschnitt wurde ein Hohlkasten in Verbundbauweise gewählt, der bei den Stützweiten sowie den Randbedingungen (Bautabuzone) für die Errichtung eine wirtschaftlich günstige Lösung darstellt.

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ASB Nr.5606 010
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 10
BauwerksnameGrünunterführung A1
Bau-km10+090,000 – 10+140,000 der A 1
Lichte Weite (LW)50,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 5,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche1.530 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 4,00 m)
Die Grünunterführung BW 10 ist als 1-Feld Brücke konzipiert, welche die Landschaft mit 50,0 m stützen- frei überspannt. Hierfür wurde ein Stahlverbundquerschnitt mit Anvoutung zu den Widerlagern hin, in integraler Bauweise gewählt. Dies ermöglicht eine geringe Bauhöhe und führt zu einer größeren lichten Höhe unterhalb des Bauwerkes. Zudem lässt es eine wirtschaftlich günstige Ausführung erwarten. Alter- nativ ist ein Hohlkasten in Spannbeton möglich.

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ASB Nr.5606 011
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 11
BauwerksnameÜberführung L 70
Bau-km10+422,240 der A 1 und 0+392,780 der L 70
Lichte Weite (LW)40,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m
Breite zwischen Geländer10,60 m
Fahrbahnbreite7,00 m
Brückenfläche424 m²
Kreuzungswinkel80,400 GON
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartFlachgründung
AusstattungBeidseitige Geländer
Die Landesstraße L 70 wird über eine 2-Feld Brücke mit einer lichten Weite von 40,00 m über die A 1 überführt. Dabei folgt das Bauwerk dem schiefwinkligen Verlauf der Landesstraße. Hierfür stellt die ge- wählte Lösung eines Überbaus als Vollplatte in Spannbeton mit gleichen Stützweiten eine wirtschaftli- che Lösung dar.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5606 012
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 12
BauwerksnameUnterführung Forstweg
Bau-km10+825,600 der A 1
Lichte Weite (LW)8,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m
Breite zwischen Geländer27,60 m
Fahrbahnbreite2 x 10,50
Brückenfläche221 m²
Kreuzungswinkel10,000 GON
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartFlachgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 4,00 m)
Bei Bau-km 10+825,600 kreuzt die A 1 einen Forstweg. Dieser wird mit einem geschlossenen Rahmen aus Stahlbeton unterführt. Die lichte Weite im Rahmen beträgt 8,00 m und gliedert sich in die 5,00 m breite Fahrbahn, beidseitige 1,00 m breite Gehwegkappen sowie eine 1,00 m breite Pflasterrinne.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5606 013 A
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 13 A
BauwerksnameTalbrücke Heyroth
Bau-km11+007,600 – 11+217,600 der A 1
Lichte Weite (LW)210,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 32,00 m
Breite zwischen Geländer15,30 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche3.255 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke Heyroth gliedert sich in zwei in Längsrichtung versetzte Teilbauwerke von jeweils 210,00 m Länge. Diese werden in 4 Felder von 40,00 m – 49,00 m – 68,00 m – 53,00 m aufgeteilt. Die maximale Feldlänge von 68,00 m ergibt sich aus dem Zwangspunkt der Bautabuzone eines namenlosen Gewäs- sers. Außerdem erfordert der Kreuzungswinkel zwischen Gewässer und Achse der A 1 eine Versetzung der Teilbauwerke. Durch die Aufteilung auf zwei Teilbauwerke lassen sich die Stützweiten minimieren. Für den Überbau wird ein Hohlkasten in Verbundbauweise gewählt, da der Bau ohne Hilfspfeiler (Bau- tabuzone) erfolgen muss.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5606 013 B
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 13 B
BauwerksnameTalbrücke Heyroth
Bau-km11+022,600 – 11+232,600 der A 1
Lichte Weite (LW)210,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 32,00 m
Breite zwischen Geländer15,30 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche3.213 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
BW 13 B wird entsprechend BW 13 A ausgebildet.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5606 014
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 14
BauwerksnameTalbrücke Heiental
Bau-km11+727,600 – 11+853,600 der A 1
Lichte Weite (LW)126,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 18,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche3.856 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke Heiental weist eine lichte Weite von 126,00 m auf und gliedert sich als 4-Feld Bauwerk in die Feldlängen von 28,00 m – 44,00 m – 30,00 m – 24,00 m. Für den Überbau ist ein Hohlkasten in Spannbeton gewählt.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5706 001
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 15
BauwerksnameGrünunterführung A1
Bau-km12+105,000 – 12+155,000 der A 1
Lichte Weite (LW)50,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 5,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche1.530 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 4,00 m)
BW 15 überführt als 1-Feld Bauwerk mit einer lichten Weite von 50,00 m die Landschaft stützenfrei. Hierfür wurde ein Stahlverbundquerschnitt, mit Anvoutung zu den Widerlagern hin, in integraler Bau- weise gewählt. Dies führt zu einer geringen Bauhöhe und somit einem gefälligen Landschaftsbild. Zu- dem wird der Damm westlich der A 1 mittels bewehrter Erde aufgebaut und als übersteile Böschung ausgebildet. Hierdurch bleibt der vorhandene Bachlauf unberührt und muss nicht verlegt werden.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5706 002
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 16
BauwerksnameTalbrücke Bongard
Bau-km12+652,600 – 12+852,600 der A 1
Lichte Weite (LW)200,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m / ≤ 23,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche6.120 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m / 4,00 m)
Die Talbrücke Bongard überführt die A 1 mit einer lichten Weite von 200,00 m als 4-Feld Bauwerk mit Stützweiten von 32,50 m – 60,00 m – 60,00 m – 47,50 m über einen Bach und Graben. Zusätzlich wird ein Verbindungsweg unterführt. Aufgrund der großen Stützweiten in den Mittelfeldern ist ein Hohlkas- ten in Spannbeton geplant.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5706 003
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 17
BauwerksnameTalbrücke Pützertbach
Bau-km13+392,600 – 13+559,600 der A 1
Lichte Weite (LW)167,00 m
Lichte Höhe (LH)≤ 20,00 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche5.112 m²
Kreuzungswinkel---
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartTiefgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m)
Die Talbrücke Pützertbach ist als 3-Feld Brücke mit einer lichten Weite von 167,00 m konzipiert, welche sich auf die Feldlängen 47,00 m – 65,00 m – 55,00 m aufteilen. Für die Größe des Mittelfeldes von 65,00 m sind die vorhandene Bautabuzone des Pützertbach sowie der schiefwinkelige Kreuzungswinkel zwischen Bach- und Straßenachse maßgebend. Für den Überbau ist ein Hohlkasten in Verbundbauweise gewählt, da der Bau ohne Hilfspfeiler (Bautabuzone) erfolgen muss und die Verbundbauweise eine wirt- schaftlich günstige Ausführung erwarten lässt.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5706 004
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)BW 18
BauwerksnameUnterführung K 65
Bau-km13+713,600 der A 1
Lichte Weite (LW)10,00 m
Lichte Höhe (LH)≥ 4,70 m
Breite zwischen Geländer30,60 m
Fahrbahnbreite2 x 12,00
Brückenfläche306 m²
Kreuzungswinkel123,930 GON
VerkehrslastenLM1 nach DIN EN 1991-2
MilitärlastenMLC 70/70-150 nach STANAG 2021
Vorgesehene GründungsartFlachgründung
AusstattungBeidseitige Blendschutzwände (h = 2,00 m)
Bei Bau-km 13+713,600 kreuzt die A 1 die vorhandene Kreisstraße K 65. Diese wird in einem offenen Rahmen aus Stahlbeton unterführt. Die lichte Weite des Rahmes beträgt 10,00 m und gliedert sich in die 6,50 m breite Fahrbahn, beidseitige 1,00 m breite Gehwegkappen sowie eine 1,50 m breite Pflaster- rinne. Das Bauwerk folgt hier dem schiefwinkligen Verlauf der K 65, die baulich unberührt bleibt.

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

Lärmschutzbauwerke 2 Lärmschutzwände im Rahmen der PWC-Anlage Zum Schutz der LKW-Fahrer vor dem Autobahnlärm soll entlang der östlich und westlich der A 1 gele- genen PWC- Anlage eine Kombination von Lärmschutzwall / Lärmschutzwand hergestellt werden. Lage:

  • In Höhe von Bau-km 14+200 – 14+440 westlich der A 1 entlang der PWC-Anlage. Ausbaulänge der Lärmschutzanlage ca. 240 m.
  • In Höhe von Bau-km 14+280 – 14+500 östlich der A 1. Ausbaulänge der Lärmschutzanlage ca. 220 m. Die Gesamthöhe beträgt 3,50 m und setzt sich zusammen aus einem 1,00 m hohen Lärmschutzwall sowie einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand.

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Entwässerungsbauwerke Im Streckenverlauf sind 6 Regenwasserbehandlungsanlagen, bestehend aus Retentionsbodenfilter mit vorgeschaltetem Geschiebeschacht und nachfolgendem Regenrückhaltebecken, geplant. Alle Rückhaltebecken werden als Regenrückhaltebecken als Nassbecken in Betonbauweise mit Dauerstau und vorgeschalteter Retentionsbodenfilteranlage errichtet.

Bauwerkskenndaten

ASB Nr.5606 015
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)RRB I
BauwerksnameRRB-Beckenanlage I Am Nohner Bach Nord
Bau-kmWestlich der A1 bei Bau- km 6+100
A F(RBFB)818 m²
V erf (RBFB)1.188 m³
V erf(RRB)2.868 m³
V Dauerstau (RRB)640 m³
ASB Nr.5606 016
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)RRB II
BauwerksnameRRB-Beckenanlage II nördl. Am Nohner Bach Süd/Becken- anlage II
Bau-kmÖstlich der A1 bei Bau- km 9+400
A F(RBFB)460 m²
V erf (RBFB)672 m³
V erf(RRB)1.616 m³
V Dauerstau (RRB)380 m³

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5606 017
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)RRB III
BauwerksnameRRB-Beckenanlage III südl. Am Nohner Bach Süd
Bau-kmÖstlich der A1 bei Bau- km 9+700
A F(RBFB)268 m²
V erf (RBFB)397 m³
V erf(RRB)973 m³
V Dauerstau (RRB)175 m³
ASB Nr.5606 018
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)RRB IV
BauwerksnameRRB-Beckenanlage IV Am Heyerbach/Beckenanlage IV
Bau-kmWestlich der A 1 bei Bau- km 10+900
A F(RBFB)294 m²
V erf (RBFB)431 m³
V erf(RRB)1.044 m³
V Dauerstau (RRB)198 m³

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10564 - Autobahn - LB Geotechnik (Teil I) - Vers. (10/26)

ASB Nr.5706 005
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)RRB V
BauwerksnameRRB-Beckenanlage V Am Heiental/Beckenanlage V
Bau-kmWestlich der A1 bei Bau- km 11+950
A F(RBFB)457 m²
V erf (RBFB)660 m³
V erf(RRB)1.578 m³
V Dauerstau (RRB)421 m³
ASB Nr.5706 006
Interne Bauwerksbezeichnung (BW-Nr.)RRB VI
BauwerksnameRRB-Beckenanlage VI Am Pützertbach/Beckenanlage VI
Bau-kmÖstlich der A1 bei Bau- km 13+650
A F(RBFB)649 m²
V erf (RBFB)968 m³
V erf(RRB)2.986 m³
V Dauerstau (RRB)747 m³

(Weiteres siehe Abschnitt Regenwasserbehandlungsan lagen (RWBA))

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Nebenbauwerke

  • Stützwand zur Absicherung des Archäologischen Bodendenkmals „Hügelgräber am Mordhügel“ nordöstlich der Ortslage Nohn. Diese Stützwand wird in den Besonderen Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.07.2023 unter Kapitel V. Denkmalschutz angeordnet.

Aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 25.07.2023, Kapitel C Besondere Nebenbestimmungen, V. Denkmalschutz, Absatz 3 ff): „Alle Rodungs- und Erdarbeiten (…) im Umkreis von 100 m um den „Mordhügel“ finden nur nach den Vorgaben von und in Begleitung durch die GDKE, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Trier statt. Dies gilt insbesondere für die Rodungs- und Erdarbeiten, die in Zusammenhang mit der Stütz- wand sowie der anschließenden Straßentrassen östlich und westlich des Mordhügels durchgeführt werden müssen. Es ist damit zu rechnen, dass in diesen im weiteren Planungsfortschritt noch ge- nauer abzugrenzenden Arealen nach den Rodungsarbeiten archäologische Ausgrabungen durchge- führt werden müssen, um im Umfeld des Mordhügels zu erwartende archäologische Funde und Be- funde gemäß § 19 DSchG RLP zu bergen und deren Fundumstände zu dokumentieren. Der räumliche und zeitliche Umfang der Grabung kann erst näher eingegrenzt werden, wenn die geforderten Pros- pektionen erfolgt sind und auch die Rodungs- und Bodeneingriffsflächen bekannt sind (…)“ Schutzwände / Überflughilfen Beidseitig des Trassenkörpers werden über die gesamte Ausbaulänge Zaunanlagen, Schutzwände und Überflughilfen sowie Leiteinrichtungen angeordnet. Folgende Systeme sind hierbei vorgesehen:

  • Wildkatzenschutzzaun (H = 2,50 m)
  • Wildkatzenschutzzaun in Verbindung mit Amphibienleiteinrichtung (H = 2,50 m)
  • Wildkatzenschutzzaun in Verbindung mit Amphibienleiteinrichtung und Sperr- und Leiteinrichtung für Fledermäuse (H = 4,00 m)

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  • Blendschutzwand / Zaun / Sperr- und Leiteinrichtung für Fledermäuse (H = 4,00 m (2,00 m+2,00 m)) im Übergangsbereich der Bauwerke
  • Blendschutzwand / Sperr- und Leiteinrichtung für Fledermäuse (H = 2,00 m auf Talbrücken)
  • Blendschutzwand / Sperr- und Leiteinrichtung für Fledermäuse (H = 4,00 m auf Grünunterführungen)
  • Blendschutzwand auf Grünbrücken (H = 2,00 m)
  • Amphibienleiteinrichtungen Darüber hinaus werden während der Bauzeit temporäre Amphibienleiteinrichtungen, teilweise in Ver- bindung mit Bauschutzzäunen, angeordnet. Lärmschutzanlagen Im Bereich der PWC-Anlage werden Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der LKW-Fahrer während der Ruhezeiten ausgeführt. Als Auslösewert wurde 65 dB(A) in der Nacht in einer Immissionshöhe von max. 3 Meter definiert. (s.o.) Für die Beurteilung der Lärmsituation ist die „Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bun- desimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BimSchV) maßgebend. Durch die ortslagenferne Trassierung werden die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte in den be- nachbarten Ortslagen deutlich unterschritten. Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge im Sinne der 16. BImSchV werden somit nicht erforderlich. Öffentliche Verkehrsanlagen Öffentliche Verkehrsanlagen werden beim Neubau der A 1 nicht betroffen. Leitungen Durch den Neubau der A 1 werden vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen tangiert. In Lageplä- nen des festgestellten Entwurfes sind die Leitungen im trassennahen Bereich dargestellt. In den Be- sonderen Nebenbestimmungen (Kapitel C Nr II) des Plafe-Beschlusses werden sechs Versorgungsun- ternehmen genannt, die von Änderungen bzw. Verlegungen an den Versorgungsleitungen betroffen sind:
  • inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH, Saarlouis,
  • PLEdoc GmbH, Essen (Ferngasleitung 50 und 450.) Die Anweisung zum Schutz von Ferngasleitun- gen und zugehörigen Anlagen der Open Grid Europe GmbH sind grundsätzlich bei allen Maßnah- men im Bereich der Versorgungsanlagen zu beachten.
  • Zweckverband Wasserversorgung Eifel-Ahr, Adenau (Hauptversorgungsleitungen)
  • PYUR-Tele Columbus Betriebs GmbH, Leipzig
  • Westnetz GmbH, Dortmund und Faid: Bei ca. Bau-km 5+770 kreuzt die Trasse Mast Nr. 8 der 110- kV-Hochspannungsfreileitung Nohn-Wimbach, der zurückgebaut und in südöstliche Richtung ver- schoben werden muss. Die lage- und höhenmäßige Detailplanung für den vorgesehenen Neubau- mast Nr. 1008 obliegt der Westnetz GmbH. Streckenentwässerung Anfallendes Niederschlagswasser wird gesammelt und über Rinnen, Mulden und Rohrleitungen den geplanten Regenwasser-Behandlungsanlagen (RWBA) zugeführt. Von dort wird das Wasser verzögert über breitflächige Ausläufe in die örtlichen Vorfluter Nohner Bach, Grünbach und deren Nebenge- wässer eingeleitet. In den Mulden werden Abläufe 10 cm erhöht eingebaut. So wird zusätzlicher Stauraum zur Versicke- rung geschaffen und kleinere Regenereignisse können vollständig versickern. In Dammlagen mit gleichzeitiger Fahrbahnquerneigung nach außen werden Wälle mit vorgelagerten versickerungsfähigen Rasenmulden angeordnet. Diese Wälle vermindern den Schadstoffeintrag in das Umfeld durch abfließendes und wegspritzendes Wasser aus dem Fahrbahnbereich. Die Wall- krone dient zur Anlage von Schutzzäunen und Überflughilfen für Fledermäuse. Die Mittelstreifenentwässerung erfolgt je nach Querneigung der Fahrbahnen über eine Entwässe- rungsrinne oder Spitz- und Pendelrinnen in Straßenabläufe mit Anschluss an Rohrleitungen zur Wei- terleitung in die Regenrückhalte-becken. Oberhalb von Einschnittsböschungen werden entweder Gräben mit eingebauten Querriegeln zur Ab- fangung von Hangwasser eingebaut oder das Wasser aus dem Gelände wird in Versickerungsgräben gefasst und Rigolen unterhalb der Gräben zugeführt. Das unbelastete Hangwasser kann teilweise in diesen Gräben versickern oder fließt an geeigneter Stelle in das Gelände aus. Die Anordnung der

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Gräben außerhalb des Ausrundungsbereiches der Böschungen verhindert eine Beeinträchtigung der Böschungssicherheit durch Sickerwasser. Die durch den Bau betroffenen untergeordneten Straßen werden in Einschnitten ebenfalls mit Mul- den und erhöhten Abläufen ausgestattet. Wo es möglich ist, wird das anfallende Straßenwasser breitflächig über die Dammschulter entwässert. Regenwasser-Behandlungsanlagen (RWBA) Im Streckenabschnitt sind keine Wasserschutzgebiete vorhanden bzw. vorgesehen. Auf besondere bautechnische Maßnahmen nach RiStWag kann verzichtet werden. Im vorliegenden Trassenbereich der A 1 werden 6 RWBA angeordnet. Sie sind alle auf ein 50-jährli- ches Niederschlagsereignis dimensioniert. Die Gestaltung der einzelnen Becken erfolgt jeweils als zweistufige Anlage, bestehend aus Retenti- onsbodenfilter mit vorgeschaltetem Geschiebeschacht (Auffangraum für Leichtflüssigkeiten mit Rückhaltevolumen 30 m³) und Regenrückhaltebecken. Alle Rückhaltebecken werden als Betonbe- cken errichtet und mit Dauerstaukammern (H = 2,00 m) betrieben. Zusätzlich wird im RRB VI zur Re- duzierung der Durchströmungsgeschwindigkeit der Dauerstaubereich in Beton mit quer zur Fließrich- tung stehenden Trennwänden ausgeführt. Ausstiegstreppen werden aus Sicherheitsgründen ebenso vorgesehen wie eine geschlossene Umzäunung mit Toren für die Zuwegung des Betriebsdienstes. Der Drosselabfluss wird über eine Basisentleerung für Niedrigabflüsse sowie eine darüber liegende Drosselleitung für Hochwasserereignisse geregelt. Der nachgeschaltete Kontrollschacht wird mit ei- nem Absperrschieber für den Havariefall ausgestattet. Die zur Ableitung der gedrosselten Wassermengen verwendeten Seitengewässer der Hauptvorfluter werden mit Querriegeln und Steinschüttungen zur Energievernichtung ergänzt. Zur Erhöhung der Re- tention und der Versickerung werden kolkartige Vertiefungen an den Einleitungsstellen angeordnet. Der Ausfluss erfolgt breitflächig ins Gelände.

2.2. Leistungen des Auftragnehmers

Grundlagenermittlung: Ermitteln der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse auf Basis vorhandener Unterlagen. Hierzu gehört insbesondere die Abstimmung mit dem AG und dessen Planungsbeteiligten (z.B. Ob- jekt-/Tragwerksplaner, Straßenplaner, Landepfleger) zur Aufgabenstellung. Der AN sichtet bzw. holt ein und stellt zusammen:

  • bestehende Unterlagen (z.B. bestehende Gutachten, Bauwerkspläne, statische Berechnungen, Planungsunterlagen, Planfeststellungsunterlagen, bereits bestehende Baugrunduntersuchungen sowie der dazugehörigen Dokumentationen.) und überprüft die Übereinstimmung mit der Ört- lichkeit.
  • geologisches/morphologisches Kartenmaterial beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rhein- land-Pfalz (LGB RLP)
  • geologische und hydrogeologische Karten, Daten und Informationen zur Baugrund-, Grundwas- ser- und Oberflächenwasser-/ Vorflutersituation, z.B. beim Geoportal-RLP, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LFU RLP))
  • Karten, Daten und Informationen zu Gefährdungspotentialen des Untergrundes/Georisiken (z.B. Erdfälle, Karstgebiet, Bergbau, Tagesbrüche, Radon) beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB-RLP)
  • Daten, Karten und Informationen zu Oberflächengewässern/ Vorflutern (z.B. beim LFU RLP)
  • nahgelegene Baugrundaufschlüsse sowie der Bohrungen aus der Bohr- und Aufschlussdatenbank des Landesamts für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB-RLP)
  • behördliche Grundwasserauskunft beim Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LFU RLP) oder der zuständigen Behörde (z.B. untere Wasserbehörde) für das Projektgebiet, hier: Kreisverwaltun- gen Vulkaneifel und Adenau.
  • grundstücks-/projektgebietsbezogene Auskunft zu Gefährdungspotentialen des Untergrun- des/Georisiken (z.B. Erdfälle, Karstgebiet, Bergbau, Tagesbrüche, Radon) vom Landesamt für Geo- logie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB-RLP).

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  • relevante Daten zu Oberflächengewässern (Fließgewässer) im Projektgebiet (z.B. Pegelstände) vom zuständigen Wasserverband oder der Bezirksregierung für das Projektgebiet.
  • behördliche Altlastenauskunft bei der zuständigen Behörde/Institution (z.B. untere Abfallbehörde) für das Projektgebiet.
  • relevante Bestandsunterlagen von Dritten, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung von Relevanz sind. Insbesondere relevant sind beispielsweise: − Planunterlagen (z.B. Lagepläne, Bauwerkspläne, Schnitte) − Statische Berechnungen und Lasten von geotechnischen Konstruktionen und Bauwerken − -Baugrubenplanungen − -Gründungsplanungen − Geotechnische Bestandsunterlagen (z.B. Sohlabnahmen, Eignungsprüfung, Geotechnische Be- richte) − Die erforderlichen Aufwendungen (Durchsicht der Rohunterlagen, An-/Abfahrt, Vervielfälti- gungs- und Digitalisierungskosten, usw.) zur Einholung von Unterlagen bei Dritten (Straßenbau- verwaltungen, Eigentümern, Stadtarchiven, usw.) sind mit einzukalkulieren. − Informationen und Leitungsplänen von allen Betreibern im Projektgebiet. Diese sollen aktuali- siert und ergänzt werden.
  • Klärung des geeigneten Geräteeinsatzes an möglichen Erkundungspunkten sowie im Zusammen- hang stehender Leistungen (z.B. erforderliche Vorarbeiten wie z.B. Rodungsarbeiten).
  • Überprüfung auf Auffälligkeiten (Ablagerungen, Bewuchs-, morphologische Besonderheiten, etc.).
  • Versorgungsleitungen Eine Leitungsabfrage erfolgte bereits im Zuge der Feststellungsplanung (siehe Abschnitt „Leitungen)“ Eine Überprüfung auf Aktualität ist dennoch durchzuführen0.
  • Kampfmitteluntersuchung Die Ergebnisse einer Kampfmittelvorerkundung anhand Luftbildauswer- tung liegen dem AG bereits vor. Unter Zugrundelegung der in den BFR KMR (Juni 2024) der BImA/BMVg eingeführten Kategorisierung von kampfmittelverdächtigen und -belasteten Flächen wurden zwei Blindgängerverdachtspunkte und 38 Bombentrichter (inkl. jeweiliger 50 m-Pufferflächen), eine Abbaufläche, eine ggf. kriegsbe- dingt auffällige Fläche sowie zwei Stellungen innerhalb der Auswerteflächen bzw. 50 m-Pufferflächen umliegender Bombentrichter nach Untersuchung der Kategorie 2 identifiziert, auf denen Kampfmit- telbelastungen vermutet oder festgestellt wurden. Dies bedeutet, dass für die Gefährdungsabschät- zung weitere Daten erforderlich sind bzw. weiterer Erkundungsbedarf besteht. Die Ausschreibungen hierzu seitens des AG sind in der Aufstellung. Die Koordinaten der Verdachtsobjekte und weitere Ergebnisse aus Untersuchungen werden dem AN nach Auftragserkundung zur Verfügung gestellt.

Einzuplanen sind Ortstermine zur Festlegung/Besichtigung der Ansatzpunkte und für Abstimmungen. (s.u., „Ortstermine mit allen Beteiligten“) Dem Auftragnehmer (AN) obliegt das Einholen sämtlicher erforderlicher Dokumente und Informatio- nen, die für seine Leistungen erforderlich sind (wie z.B. Altlastenkataster, aktuelle Leitungsauskunft, Einholung Grundwasserauskunft) sofern diese nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wer- den. Aufstellung eines Erkundungkonzeptes / Untersuchungsprogramms Zur Vorbereitung der Aufschlussarbeiten ist ein Untersuchungsprogramm/Erkundungskonzept (Art, Anzahl, Lage, Tiefe) unter Berücksichtigung der Planungsaufgaben/-ziele zu erstellen. Das Untersu- chungsprogramm/Erkundungskonzept beinhaltet zusätzlich ein Laborkonzept für die geotechni- schen und umwelttechnischen/abfalltechnischen (z.B. DepV, BBodSchV, EBV) Laborversuche/Dekla- rationsanalytik. Die Anzahl und Art sind anhand von der zu erwartenden Baugrundschichtung abzu- schätzen und zu begründen. Das Erkundungskonzept/Untersuchungsprogramm ist mit dem Auftrag- geber (AG) abzustimmen. Dem Auftragnehmer (AN) obliegt das Einholen sämtlicher erforderlicher Dokumente und Informatio- nen, die für seine Leistungen erforderlich sind (wie z.B. Altlastenkataster, aktuelle Leitungsauskunft, Einholung Grundwasserauskunft) sofern diese nicht vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wer- den. Als Randbedingungen bei der Aufstellung des Konzeptes sind besonders die nachfolgen-den As- pekte zu beachten:

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  • Die Baugrundaufschlüsse sind nach den Maßgaben der DIN 4020 und des M GUB bzw. M GUB UA (Art, Anzahl, Lage, Tiefe) so zu planen, dass eine vollumfängliche Beurteilung der Baugrundsitua- tion im Zuge der Erstellung des Geotechnischen Berichtswesens erfolgen kann. Das Erkundungs- konzept/Untersuchungsprogramm ist so zu wählen, dass mit den Aufschlüssen jede einzelne Bauphase sowie die endgültigen Bauwerke hinreichend genau beschrieben werden können und ist mit dem Auftraggeber (AG) abzustimmen.
  • bestehende Baugrundaufschlüsse (Kernbohrungen, Kleinrammbohrungen, Sondierungen, usw.) und vorhandene Bestandsunterlagen und -gutachten sind zu berücksichtigen.
  • Beachten von Versorgungsleitungen und der Kampfmittelsituation.

Das Programm soll enthalten:

  • Festlegung der Art, Lage, Tiefe der Baugrundaufschlüsse und des damit verbundenen Geräteein- satzes.
  • Darstellung der geplanten Aufschlüsse in Lageplänen (Luftbild, Planung, Kataster, usw.),
  • Liste der Aufschlusspunkte mit Angabe der Erkundungsendtiefe, Bohrtiefe, Lagekoordinaten (UTM), Höhe Ansatzpunkt, Aufschlussart, Bezeichnung, planmäßige Endteufe,
  • Festlegung der Aufschlussbohrungen, die zu Grundwassermessstellen ausgebaut werden.
  • Aufstellung zu entnehmender Asphalt- oder Betonkerne, die als Rückstellproben ggf. für weitere Untersuchungen dienen sollen,
  • ein geotechnisches Laborkonzept mit Beschreibung des Versuchszweckes für die vorhandenen/ zu erwartenden Boden-/Felsschichten (z.B. Versuchsart, Anzahl, boden-/felsmechanische Kenngrö- ßen, Probenmenge) und dazugehörigen/erforderlichen Entnahmekategorien/ Güteklassen.
  • geotechnische Feldversuche (z.B. Pumpversuche, Seitendruckversuche, Versickerungsversuche),
  • Konzept zur Untersuchung von umweltrelevanten Inhaltsstoffen zur Deklaration (z.B. Ersatzbau- stoffV, BBodSchV, DepV) der Ausbaustoffe, Böden, Felsmaterialien. Alle Böden, die bei der Bau- maßnahme „bewegt“ werden, sind zu untersuchen und chemisch zu charakterisieren.
  • Beschreibung der erforderlichen Vorleistungen (z.B. Rodungen und Fällungen, Kampfmit- tel/Bohrlochdetektion) sowie Inanspruchnahme von Nachbarflächen,
  • Ermittlung der Anzahl von Ortsterminen mit allen Beteiligten (AG, Landespflege, Forstbehörde, UBB, Denkmalbehörde etc.) zur Besichtigung und endgültigen Festlegung/ Abstimmung der Auf- schlusspunkte. Die Terminabstimmung soll möglichst frühzeitig erfolgen. Hindernisse, die zu Stillständen/Ablaufstörungen/Arbeitsflussstörungen führen könnten, sind vor Be- ginn der Arbeiten ausführlich darzustellen. Ziel ist es, den Eingriff für die Baugrunduntersuchung in den Verkehr sowie die Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken auf ein Mindestmaß zu begren- zen. Erstellung und Übergabe der Unterlagen erfolgt in Berichtsform als Kurzbericht inkl. Anlagen im PDF- Format, zusätzlich sollen die Aufschlusspunkte als Liste im .xlsx-Dateiformat und als Shapefiles bereit- gestellt werden. Da der geplante Streckenabschnitt laut Planfeststellungsbeschluss als archäologische Verdachtsflä- che gilt, muss die Aufschlusspunktliste mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE), Außenstelle Trier, abgestimmt werden. Dies verhindert die Überlagerung von Aufschlusspunkten mit vorhande- nen Bodendenkmälern oder archäologischen Fundstellen. (siehe auch Kapitel 3, „Denkmalschutz“) Schurfe gelten als Bodeneingriffe. Sollten diese im Erkundungskonzept geplant werden, dürfen sie erst nach erfolgter Auswertung der Prospektionsdaten in Abstimmung mit der GDKE ausgeführt wer- den. Überschlägliche Aufstellung des AG als Kalkulationsgrundlage: Stck. Baugrundaufschlussart 92 Kernbohrungen für Brücken (Widerlager+ Pfeilerstandorte) (D>100mm) bis Endteufe 20 bis 25 m (in Flussauen min. 25 bis 30 Tiefe) 38 Kernbohrungen für Strecke + RRB 368 BDP/SPT für tief liegende Baugrundschichten 184 Drucksondierungen CPT (eine davon direkt neben der Kernbohrung) 92 RKS und 1 Stck. DPH vor Widerlagerfußkante bis fester Untergrund erreicht 13 1 Stck. RKS und 1 Stck. DPH bis Sohle Flachgründung im Bereich der Hinterfüllung

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92 Untersuchung Beton-/Stahlaggressivität Grundwasser/Boden 22 Grundwassermessstellen (1 GWM je Brückenbauwerk und Regenrückhaltebecken) Erstellung eines Verkehrskonzeptes Ziel ist es, den Eingriff in den Verkehrsraum auf ein Mindestmaß zu beschränken. Hierzu gehören Land- und Kreisstraßen sowie Wirtschaftswege. Im Projektgebiet liegen ausgewiesene Wanderwege, die wie die Wirtschaftswege auch für den Radverkehr genutzt werden. Verkehrskonzept und Erkundungskonzept/ Untersuchungsprogramm sind aufeinander abzustimmen. Die erforderlichen Verkehrssicherungen (längerer Dauer, kürzerer Dauer/Tagesbaustelle) sind in An- lehnung an die StVo vorzuplanen und darzustellen.

Vorstellung des Erkundungskonzeptes/Untersuchungsprogramms Das Erkundungskonzept mit dem dazu erarbeiteten Verkehrskonzept ist in der Niederlassung Rhein- land, Außenstelle Euskirchen, Otto-Lilienthal-Str. 25 a in 53879 Euskirchen vorzustellen. Die An- und Abreise ist in den Einheitspreis mit einzukalkulieren, einschließlich aller Nebenkosten so- wie erforderlicher Vor-/Nachbereitungszeit. Für die Kalkulation ist von einer Anwesenheit vor Ort von 4 Stunden auszugehen.

Ortstermine mit allen Beteiligten Besichtigung und Abstimmung sowie endgültige Festlegung der Aufschlusspunkte mit allen Beteiligten (AG, Landespflege, Forstbehörde, UBB, Vermesser, GDKE etc.) Weitere erforderliche Teilnehmende sind zu ermitteln. Als Kalkulationsbasis ist von 5 Ortsterminen auszugehen.

Erstellen der vollständigen Vergabeunterlagen nach HVA-B StB für die Baugrunderkundungsarbeiten und die in diesem Zusammenhang erforderlichen VOB-Leistun- gen (Bohr-AN und Laborarbeiten) ist auf Grundlage des aufgestellten Erkundungskonzeptes/Untersu- chungsprogramms eine vollumfängliche Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen für alle erforderlichen VOB-Leistungen und ggfs. VOL-Leistungen zu erstellen. Die Bearbeitung beinhaltet insbesondere:

  • Abstimmung und Koordination mit allen Beteiligten (z.B. Umweltbaubegleitung) und dem AG
  • Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibung mit Bau- beschreibung, Leistungsverzeichnis und Anlagen sowie der besonderen Vertragsbedingungen in Abstimmung mit dem AG
  • Vorbereiten der Arbeiten durch die Erstellung von Aufschlusslageplänen
  • Zusammenstellung der Aufschlüsse mit dazugehörigen Koordinaten und Ansatzhöhen. Alle Bohr- ansatzpunkte sind festzulegen und in Lageplänen übersichtlich darzustellen. Für jeden Ansatz- punkt sind die Koordinaten, Aufschlussart, Ansatzhöhe, anzugeben und in einer Liste zusammen- zustellen. Es ist in den Vergabeunterlagen für die Bohrarbeiten sicherzustellen, dass alle Ansatz- punkte in der Lage mit Angabe von Koordinaten und in der Höhe mit Bezug auf Normalhöhennull (DHHN 2016) eingemessen werden.
  • Besprechungstermine und Begehungen in der Örtlichkeit
  • Klärung und Beschreibung der Zuwegung zu den Ansatzpunkten sowie der dafür erforderlichen Vorarbeiten (z.B. Rodungsarbeiten)
  • Vorabstimmung der erforderlichen Verkehrssicherungen mit dem AG und anordnenden Behörden (z.B. Stadt)
  • Vorbereitung/Mitwirkung bei Beschaffung einer geeigneten Bereitstellungsfläche/ eines Bohr- kernlagers
  • Mengen- und Massenermittlung für die Leistungspositionen
  • Kostenschätzung für die jeweiligen Leistungspositionen Die Erstellung der Vergabeunterlagen richtet sich nach der VOB/A und dem Teil 1 „Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen“ des HVA B-StB. Die Positionen im Leistungsverzeichnis müssen um- fassend und eindeutig formuliert sein. Hierzu wird auf die aktuellen Standardleistungskataloge (STLK) verwiesen. Soweit möglich, sind die Standard-Leistungstexte zu verwenden. Erforderliche Freitexte

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sind so zu gestalten, dass sie auch in der Kurztext-Fassung verständlich sind. Die Inhalte des FGSV- Merkblattes zur Qualitätssicherung bei der geotechnischen Erkundung, M QGeoE, Ausgabe 2024, sind bei der Bearbeitung/Erstellung zu berücksichtigen. Die Struktur der erstellten Unterlagen soll der Anlage „Datenstandard - Anforderung Leistungsver- zeichnis“ entsprechen. Übergabe aller erstellten Unterlagen im doc.-, Gaeb- Format, xls-, gpx-, shape-, pdf - Dateiformat.

Die Vergabe, Wertung und Beauftragung der VOB-Leistungen für die Feld- und Laborarbeiten erfolgt anschließend gesondertdurch den Auftraggeber.

Koordination und fachtechnische Überwachung der Probenahmen und Aufschlussarbeiten Die ausgeschriebenen VOB-Leistungen sind durch den Auftragnehmer vorzubereiten, zu koordinie- ren und zu begleiten bzw. überwachen. Dabei ist auf die Umsetzung des Erkundungs-/ Untersu- chungsprogramms zu achten und ggf. erforderliche Anpassungen vorzunehmen. Die Vorbereitung, Koordinierung und Überwachung hat stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Die Vorbereitung, Koordinierung und Überwachung der Aufschlussarbeiten schließen u.a. nachfol- gende Leistungen mit ein:

Vorbereitung:

  • Abstimmungen mit Behörden
  • Prüfung der Vorlage von Grundstücks-Betretungsgenehmigungen bzw. Gestattungsverträgen und Freistellungsbescheinigungen vor Beginn der Feld-/Bohrarbeiten
  • Prüfung der Vorlage von Kabel- bzw. Leitungsanfragen bei Dritten vor Beginn der Aufschlussar- beiten
  • Kontrolle der Durchführung von technischen Erkundungen bei Verdacht einer Kampfmittelbelas- tung sowie Sicherstellung einer ordnungsgemäßen vorlaufenden Sicherheitsdetektion (z.B. Kern- bohrung)
  • Entsprechend dem Geologiedatengesetz (GeolDG) sind alle geplanten Baugrundaufschlüsse dem zuständigen Geologischen Landesamt vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Darüber hinaus ist ggf. eine Anzeige bei der zuständigen Wasserbehörde gem. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfor- derlich.
  • Es ist zu prüfen, ob die Bohranzeigen durch das Bohrunternehmen erfolgt sind und notwendige Genehmigungen eingeholt wurden.

Koordinierung und Überwachung:

  • Absprache mit Anwohnern/Eigentümern, Behörden, Leitungsträgern etc.
  • Der Auftragnehmer stimmt rechtzeitig ab, für welche Leistungen eine Verkehrssicherung erfor- derlich ist. Die fachgerechte Sicherung der Arbeitsstellen übernimmt der Auftraggeber bzw. des- sen Beauftragter.
  • Einweisung und Überwachung der Bohrleistungen/Feldarbeiten vor Ort durch den Geotechni- schen Sachverständigen. Als Kalkulationsbasis im Leistungsverzeichnis werden 10 Ortstermine angenommen mit einer Dauer von jeweils bis 6 Stunden. Die genaue Anzahl ergibt sich aus dem Erkundungskonzept. An- und Abreise und die dazugehörigen Büroarbeiten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulie- ren. Für die Einweisung und Überwachung der Bohrleistungen/Feldarbeiten an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen sowie in der Zeit zwischen 18:00 Uhr und 06:00 Uhr ist eine Nacht-/Wo- chenend-/ Feiertagszulage als Stundensatz anzugeben. Die Leistungserbringung erfolgt nach Abstimmung mit dem AG. Abgerechnet wird nach tatsächli- cher Anzahl der geleisteten Stunden.
  • Prüfung der zeit- und fachgerechten Ausführung der Aufschlussarbeiten (z.B. Aufzeichnungen der Bohrfirma, fachgerechte Probenahme und Behandlung der Proben, etc.)
  • Festlegung der endgültigen „Bohrteufe“ bzw. Aufschlussendtiefe und der Probenentnahme
  • Bodenansprache / Prüfung, Änderung bzw. Ergänzung der Schichtenverzeichnisse

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  • An-/ und Abfahrt zur Bereitstellungsfläche (z.B. Bohrkernlager) des Bohr-AN für die Bohrkernauf- nahme, Auswahl der Proben für die geotechnischen und umwelttechnischen Laborversuche und organoleptische Bodenansprache. Für die Kalkulation ist davon auszugehen, dass das Bereitstellungslager zur Lagerung der Boden- proben/Kernkisten in einem Umkreis von maximal 5 km zum Projektgebiet liegt.
  • Auswahl der Proben sowie Festlegung der Einzel-/Misch-/Laborproben für die chemischen, ab- falltechnischen und geotechnischen Laboruntersuchungen sowie deren Koordination
  • Es ist darauf zu achten, dass die Probenahme nur von qualifizierten Personen durchgeführt wird, die über die für die Durchführung der Probennahme erforderliche Fach-/Sachkunde verfügen.
  • Bodenansprache / Prüfung, Änderung bzw. Ergänzung der Schichtenverzeichnisse
  • Geologische/Geotechnische Bohrkernaufnahme Boden-/Felskernansprache der Bohrprofile aus Kernkisten durch Ingenieur/Geologen gemäß den entsprechenden Regelwerken und Normen (u.a. DIN EN ISO 14688,14689, DIN EN ISO 22475), Fotografische Aufnahme und Fotodokumentation der Kernkisten, Festlegung/Auswahl der Pro- ben für die Laboruntersuchungen.
  • Kostenkontrolle, Prüfen von Aufmaßblättern im Zuge der Rechnungstellung der Bohrfirma
  • Prüfung der Weiterleitung und Anzeige aller Baugrundaufschlüsse (einschließlich o.g. Ergänzun- gen bzw. Änderungen) an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB-RLP) entsprechend Geologiedatengesetz (GeolDG).
  • Digitalisierung der Feldberichte
  • Darstellung von Bohr- und Sondierprofilen und Schürfe für die zeichnerische Darstellung der Bohrprofile (DIN 4023) Ramm- (DIN 4094) und Drucksondierungen (z.B. für geotechnische Schnitte). Übergabe der Mess-/Ergebnisdaten im SEP 3-, ASCII- und DXF-Dateiformat sowie 2-fach in Pa- pierform.
  • Grundwasserprobenahme gemäß DIN EN ISO 22475 zur Bestimmung der Beton- und Stahlag- gressivität inkl. Einmessen des Grundwasserstandes.
  • Auswertung und Interpretation der Messergebnisse, Dokumentation und Empfehlungen für das weitere Vorgehen in Berichtsform (Kurzbericht mit Anlagen).
  • Teilnahme und Mitwirken des Projektleiters an Baubesprechungen mit dem Auftraggeber und Auftragnehmer (Bohr-AN) an Terminen in der Niederlassung Rheinland, Außenstelle Euskirchen (Adresse: Otto-Lilienthal-Str. 25a, 52879 Euskirchen). Zu kalkulieren sind 5 Termine mit Anwe- senheit vor Ort bis ca. 2 Std./Termin inkl. An- und Abreisezeit, Fahrtkosten, Vor-/Nachbereitung (z.B. Protokollerstellung).

Grundwasser-Datenlogger liefern und einbauen, Durchführung eines Grundwassermonitorings Liefern, Einbauen, betreiben und überwachen der Datenlogger (Auslesen, Stichtagsmessungen) über den Zeitraum von 2 Jahren. Nach Grobkalkulation des AG (1 GWM je Brückenbauwerk und Regen- rückhaltebecken) ist von etwa 22 Grundwassermessstellen im Projektgebiet auszugehen. Die endgül- tige Zahl der Grundwasser- Messstellen ergibt sich aus dem Erkundungskonzept. Zum Auslesen der Datenlogger vor Ort sind An- und Abreisezeit zum Projektgebiet, alle Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten) sowie Vor-/Nachbereitung mit einzukalkulieren. Die Durchführung von Laborversuchen (Boden-/Felsmechanik, Umwelt-/Abfalltechnik) erfolgt durch den vom Auftraggeber gesondert beauftragten Bohrunternehmer (Bohr-AN) im Rahmen der VOB-Leis- tungen. Der Auftragnehmer (Gutachter) ist verantwortlich für die Auswahl und Zusammenstellung der Laborproben und den ordnungsgemäßen Umgang (z.B. Probenahme, Probenlagerung, Transport) im Rahmen der Überwachung der Feldarbeiten. Die Leistungen sind in die Leistungspositionen miteinzu- kalkulieren (z.B. Begleitung Aufschlussarbeiten).

Allgemeine/Grundsätzliche Anforderungen an den Probenehmer, die Probenahme und abfall-/um- welttechnische Deklarationsanalytik

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Das FGSV-Merkblatt über umweltrelevante Untersuchungen im Straßenbau M URU wird in der jeweilig aktuellen Fassung Vertragsbestandteil. Die aus dem Merkblatt M URU entstehenden Aufwendun- gen/Leistungen sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren sofern nicht gesonderte Leistungspositi- onen ausgewiesen sind.

Die eingesetzten Instrumente, Hilfsmittel und Verfahren müssen dem Stand der Technik und gelten- dem technischen Regel- und Normenwerk entsprechen.

Die Probenahmen sind nur von Personen durchzuführen, die über die erforderliche Fachkunde/Qua- lifikation verfügen. Für die Fachkunde müssen vor Durchführung der Probenahme folgende Nach- weise vorgelegt werden:

  • praktische Erfahrung mit der Probenahme im Verkehrswegebau und/oder Ingenieurbau und Teil- nahme an regelmäßigen Schulungen im Bereich Probenahme Boden, Gesteinskörnungen, Abfall in den letzten 4 Jahren
  • Sachkundenachweis „Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Ma- terialien gemäß LAGA PN 98“, Alter maximal 5 Jahre

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Analytik nach der ErsatzbaustoffV / BBodSchV eine größere Probemenge im Vergleich zu anderen Regelwerken/Normen (z.B. LAGA TR Boden) erfordert.

Die Probenahme muss mit einem Probenahmeprotokoll gemäß Anhang 2 der Handlungshilfe zur An- wendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98, aktuelle Fassung) dokumentiert werden. Für die Pro- benahme von nicht aufbereitetem Bodenmaterial gemäß ErsatzbaustoffV gelten die Anforderungen aus Abschnitt 4 der BBodSchV.

Die chemische, physikalische und biologische Beschaffenheit des Probenmaterials darf durch Pro- benahme, -transport sowie -lagerung nicht beeinflusst werden. Mit der abfall-/umweltrechtlichen Analytik sind ausschließlich akkreditierte Umweltlabore zu beauftragen (Akkreditierung nach DIN EN ISO/ IEC 17025).

Liegt der Fremdbestandteil bei Bodenmaterial bzw. ungebundenen Schichten über 50 Vol.%, ist der Untersuchungsumfang sowie die Bewertungsgrundlage „RC-Material“ (Materialwerte Anlage 1 Tab.1

  • Überwachungswerte Anlage 4 gemäß ErsatzbaustoffV) zu beachten.

Die Deklaration der Böden muss gemäß MantelV (ErsatzbaustoffV, BBodSchV) erfolgen. Sofern die Grenzwerte der jeweiligen Materialklasse der ErsatzbaustoffV bzw. Vorsorgewerte der BBodSchV überschritten werden, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber ergänzende Untersuchungen durch- zuführen (z.B. Ergänzungsparameter DepV, AT4, Brennwert, GB21). Die Bestimmung des TOC-Gehaltes hat mit der DIN EN 17505 gemäß Methodensammlung Feststoffuntersuchung zu erfolgen. Der dabei gemessenen TOC400 und ROC sind getrennt im Prüf-/Laborbericht auszuweisen. Bei der Bewertung nach DepV und ErsatzbaustoffV ist nur der elementare Kohlenstoff (ROC) heranzuziehen. Die für die Prüfparameter gültigen Analyseverfahren sind in der EBV, BBodSchV, DepV festgelegt und anzuwen- den. Die im Zusammenhang entstehenden Aufwendungen sind in die Einheitspreise miteinzukalkulie- ren und werden nicht gesondert vergütet.

Die Ergebnisse der Deklarationsanalytik sind tabellarisch in einer Excel-Tabelle zusammenzustellen (abfallrechtliche Einstufung und Zuordnung). Der Auftraggeber (AG) stellt hierfür ein entsprechendes Muster (Excel-Schadstofftabelle, xlsx-Datei, Anlage 3 „Vorlage Ergebnisse Schadstoffe“) zur Verfügung welches Vertragsbestandteil ist. Nach der durchgeführten Analytik bzw. Auswertung ist dem AG die tabellarische Zusammenstellung unmittelbar zu Verfügung zu stellen. Dies dient unteranderem dazu ggfs. erforderlichen ergänzenden Probenahme/ Nachanalytikumfang abzustimmen. Die Auswertung der Laborversuche ist Leistungsbestandteil und ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren, sofern keine gesonderte Leistungsposition vorgesehen ist.

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Ergänzende Regelungen zu Bodenmaterial gemäß BBodSchV im Rahmen der Deklarationsanalytik

Oberboden, der aufgrund von Bauarbeiten zur Seite geschoben wird und anschließend wieder als Oberboden genutzt werden soll, ist im nutzbaren Zustand zu halten und stellt somit keinen Abfall dar, solange die Option gegeben ist, dass er vor Ort wieder aufgebracht wird. Hierbei sind die §§ 6-8 BBodSchV zu berücksichtigen.

Grundsätzlich gilt nachfolgender Mindestuntersuchungsumfang zur Prüfung unterhalb oder außer- halb der durchwurzelbaren Bodenschicht:

Tabelle A: Vorsorgewerte BBodschV

ParameterEinheitEinheitTOC-Gehalt ≤ 9 M.-%
TOCM.-%X
FESTSTOFF
Arsen 1)mg/kgX
Blei 1)mg/kgX
Cadmium 1)mg/kgX
Chrom gesamt 1)mg/kgX
Kupfer 1)mg/kgX
Nickel 1)mg/kgX
Quecksilber 1)mg/kgX
Thallium 1)mg/kgX
Zink 1)mg/kgX
Summe aus PCB6 und PCB-118 2)mg/kgX
Benzo(a)pyren 2)mg/kgX
PAK16 2)mg/kgX
EOX 3)mg/kgX
ELUAT
Sulfat 3)µg/lX
1) Anorganische Stoffe gemäß Anlage 1, Tab. 1 BBodSchV 2) Organische Stoffe gemäß Anlage 1, Tab. 2 BBodSchV 3) ergänzende Parameter zur Beurteilung von Bodenmaterialien gemäß Anlage 1, Tab. 4 BBodSchV

Werden die Vorsorgewerte der Anlage 1, Tab. 1 und 2 BBodSchV nicht eingehalten/überschritten, müssen die Eluat-Parameter gemäß der folgenden Tabelle ergänzend untersucht werden:

Tabelle B: Ergänzender Parameterumfang Überschreitung Vorsorgewerte BBodSchV

ParameterEinheit
ELUAT
Arsenµg/lX
Bleiµg/lX
Cadmiumµg/lX
Chrom gesamtµg/lX
Kupferµg/lX
Nickelµg/lX
Quecksilberµg/lX
Thalliumµg/lX
Zinkµg/lX
Summe aus PCB6 und PCB-118µg/lX
PAK15µg/lX
Naphthalin und Methylnaphthaline, ges.µg/lX

Bei Bodenmaterial mit einem Anteil von mineralischen Fremdbestandteilen > 10 Vol.-% ist zusätzlich auch der Umfang der nachfolgenden Tabelle zu untersuchen:

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Tabelle C: Parameterumfang BBodSchV bei mineralischen Fremdbestandteilen

ParameterEinheit
FESTSTOFF
Antimonmg/kgX
Kobaltmg/kgX
Molybdänmg/kgX
Selenmg/kgX
Vanadiummg/kgX
ELUAT
Antimonµg/lX
Kobaltµg/lX
Molybdänµg/lX
Selenµg/lX
Vanadiumµg/lX

Die zuvor genannten Ausführungen gelten ebenfalls für die Untersuchung von Bankettschälgut (obere Lage, Stärke i.d.R. 5 cm bis 10 cm) jedoch nicht für Bankettmaterial (zweite Lage, Stärke i.d.R. 20 bis 30 cm). Bankettmaterial und Bankettschälgut sind separat voneinander zu beproben/untersuchen und zu beurteilen. Bankettschälgut überschreitet regelmäßig die Vorsorgewerte der BBodSchV weshalb üblicherweise Bankettschälgut auf einer Deponie beseitigt werden muss. Bei Überschreitung der Vor- sorgewerte bei Bankettschälgut ist eine Deklarationsanalytik nach DepV durchzuführen. Eine mögliche Reduzierung der Deponieklasse durch Untersuchung von Ergänzungsparametern ist bei hohen TOC- Gehalten regelmäßig sinnvoll. Bei Unklarheiten ist der Untersuchungsumfang mit der zuständigen Be- hörde und dem Auftraggeber abzustimmen.

Tabelle D: Ergänzender Parameterumfang DepV bei Überschreitung BBodSchV

ParameterEinheit
Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
GlühverlustM.-% TMX
TOCM.-% TMX
7AT 4mg/gX 1)
GB 21NI/kgX 2)
FESTSTOFF
BTEXmg/kg TMX
PCB 7mg/kg TMX
MKW C bis C 10 40mg/kg TMX
PAK 16mg/kg TMX
Benzo(a)pyrenmg/kg TMX
LHKWmg/kg TMX 4)
PCDD/PCDF (Teq)mg/kg TMX 4)
extrahierbare liphop. StoffeM.-% TMX
Säureneutralisationskapazitätnmol/kgX 3)
Arsenmg/kg TMX 4)
Bleimg/kg TMX 4)
Cadmiummg/kg TMX 4)
Chrom (ges.)mg/kg TMX 4)
Kupfermg/kg TMX 4)
Nickelmg/kg TMX 4)
Quecksilbermg/kg TMX 4)
Zinkmg/kg TMX 4)
ELUAT 10:1
pH-WertX
DOCmg/lX
Phenolemg/lX
Arsenmg/lX
Bleimg/lX
Cadmiummg/lX

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Kupfermg/lX
Nickelmg/lX
Quecksilbermg/lX
Zinkmg/lX
Chloridmg/lX
Sulfatmg/lX
Cyanid, leicht freisetzbarmg/lX
Fluoridmg/lX
Bariummg/lX
Chrom, gesamtmg/lX
Molybdänmg/lX
Antimonmg/lX
Antimon – C -Wert 0mg/lX5)
Selenmg/lX
Gesamtgehalt an gelösten Feststoffenmg/lX
Elektrische LeitfähigkeitµS/cmX
1) Bei Überschreitungen der Parameter Glühverlust oder TOC ist bei einem pH-Wert von 6,8 bis 8,2 die Atmungsaktivität zu bestimmen. 2) Bei Überschreitungen der Parameter Glühverlust oder TOC ist die Gasbildungsrate zu bestimmen. 3) muss bei gefährlichen Abfällen ermittelt werden, außer bei asbesthaltigen Abfällen und Abfällen, die andere gefährliche Mineralfasern enthalten. 4) länderspezifisch 5) bei Überschreitung des Zuordnungswertes Antimon im Einzelfall zu bestimmen

Ergänzende Regelungen zu Bodenmaterial. Bankettmaterial gemäß ErsatzbaustoffV im Rahmen der Deklarationsanalytik

Für die Untersuchung von Bankettmaterial, anthropogene Auffüllungsböden mit bis zu 10 Vol.-% Fremdbestandteilen, Bodenmaterial mit > 10 Vol.-% und max. 50 Vol.-% mineralischen Fremdbestand- teilen (z.B. Bauschutt, Schlacke) gilt folgender Mindestuntersuchungsumfang:

Tabelle E: Parameterumfang ErsatzbaustoffV Bodenmaterial

ParameterEinheitUmfang
BewertungsgrundlageMindestuntersuchungsumfang
Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
TOCM.-%X•
FESTSTOFF
Arsenmg/kgX•
Bleimg/kgX•
Cadmiummg/kgX•
Chrom (ges.)mg/kgX•
Kupfermg/kgX•
Nickelmg/kgX•
Quecksilbermg/kgX•
Zinkmg/kgX•
Thalliummg/kgX•
Kohlenwasserstoffe (C bis C ) 10 40mg/kgX•
PAK 16mg/kgX•
Benzo(a)pyrenmg/kgX•
EOXmg/kgX V•
PCB und PCB-118 6mg/kgX V•
BTEXmg/kgV•
LHKWmg/kgV•
Cyanide ges.mg/kgV•
Tributylzinn-Kationµg/kgV
ELUAT 2:1
pH-WertX•

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Elektr. LeitfähigkeitµS/cmX•
Sulfatmg/lX•
Arsenµg/lX•
Bleiµg/lX•
Cadmiumµg/lX•
Chrom (ges.)µg/lX•
Kupferµg/lX•
Nickelµg/lX•
Quecksilberµg/lX•
Zinkµg/lX•
PAK 15µg/lX•
Naphthalin u. Methylnaphthaline, ges.µg/lX•
Thalliumµg/lX•
PCB und PCB-118 6µg/lX V•
Antimonµg/lV
Molybdänµg/lV
Vanadiumµg/lV
MKWµg/lV
Phenoleµg/lV
X: Materialwerte nach Anlage 1, Tabelle 3 V: zusätzlichen Materialwerte nach Anlage 1, Tabelle 4 X: Materialwerte für Bodenmaterial/Baggergut BM-0/BM-0*/BM-F0* (analog BG) •: Mindestuntersuchungsumfang Vorerkundung

Bei geogenen/natürlichen Böden, bei denen keine Schadstoffe zu erwarten sind, kann der Parameter- umfang auf den BM-0 bzw. BM-0*-Umfang gemäß ErsatzbaustoffV reduziert werden. Dies ist im Er- kundungskonzept entsprechend zu begründen und mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Bei Überschreitung der Materialklasse 3 gemäß ErsatzbaustoffV sind zusätzliche Parameter nach An- hang 3, Tabelle 2 der Deponieverordnung zu analysieren. Die Fußnoten sowie landespezifische Reg- lungen sind zwingend zu beachten. Basierend auf dem zuvor genannten Mindestuntersuchungsum- fang (siehe Tabelle zuvor) ist die Bestimmung folgender Mindest-Ergänzungsparameter notwendig:

Tabelle F: Ergänzungsparameter DepV Bodenmaterial bei Überschreitung Materialklasse 3

ParameterEinheitMindestunter-su-
chungsumfang
Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
TOCM.-%•
Feststoff
extrahierbare liphop. StoffeM.-% TM•
Eluat 10:1
DOCmg/l•
Phenolemg/l•
Arsenmg/l•
Bleimg/l•
Cadmiummg/l•
Chrom (ges.)mg/l•
Kupfermg/l•
Nickelmg/l•
Quecksilbermg/l•
Zinkmg/l•
Chloridmg/l•
Sulfatmg/l•
Cyanid, leicht freisetzbarmg/l•
Fluoridmg/l•
Bariummg/l•
Molybdänmg/l•

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Antimonmg/l•
Selenmg/l•
Gesamtgehalt an gelösten Feststoffenmg/l•
•: Mindestuntersuchungsumfang bei Überschreitung der Materialklasse 3

Ergänzende Regelungen zu ungebunden Stoffen aus RC-Baustoffen und hydraulisch verfestigtes Bo- den- und Gesteinsmaterial (z.B. Verfestigung Straßenoberbau, Bodenverbesserung mit Bindemitteln)

Für die Untersuchung von ungebunden Schichten aus RC-Baustoffen und hydraulisch verfestigtes Bo- den- und Gesteinsmaterial (z.B. Verfestigung Straßenoberbau, Bodenverbesserung mit Bindemitteln) gilt folgender Mindestparameterumfang:

Tabelle G: Mindestparameterumfang EBV RC-Material

ParameterEinheitUmfang
Bewertungs- grundlageMindestuntersuchungs- umfang
FESTSTOFF
Arsenmg/kgܕ
Bleimg/kgܕ
Cadmiummg/kgܕ
Chrom (ges.)mg/kgܕ
Kupfermg/kgܕ
Nickelmg/kgܕ
Quecksilbermg/kgܕ
Zinkmg/kgܕ
Thalliummg/kgܕ
Kohlenwasserstoffe (C bis C ) 10 40mg/kgܕ
PAK 16mg/kgX•
PCB und PCB-118 6mg/kgÜ V•
EOXmg/kgV•
BTEXmg/kgV
LHKWmg/kgV
Cyanidemg/kgV
Tributylzinn-Kationµg/kgV
ELUAT 2:1
pH-WertX•
Elektr. LeitfähigkeitµS/cmX•
Sulfatmg/lX•
Chrom (ges.)µg/lX•
Kupferµg/lX•
PAK 15µg/lX•
Vanadiumµg/lX•
PCB und PCB-118 6µg/lV•
Phenoleµg/lV
Antimonµg/lV
Molybdänµg/lV
MKWµg/lV
X: Materialwerte nach Anlage 1, Tabelle 1 V: zusätzlichen Materialwerte nach Anlage 1, Tabelle 4 Ü: Überwachungswerte für RC-Baustoffe nach Anlage 4, Tabelle 2.2 •: Mindestuntersuchungsumfang Vorerkundung

Bei Überschreitung der Materialklasse 3 gemäß ErsatzbaustoffV sind zusätzliche Parameter nach An- hang 3, Tabelle 2 der Deponieverordnung zu analysieren. Die Fußnoten sowie landespezifische Reg- lungen sind zwingend zu beachten. Basierend auf dem zuvor genannten Mindestuntersuchungsum- fang (siehe Tabelle zuvor) ist die Bestimmung folgender Mindest-Ergänzungsparameter notwendig:

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Tabelle H: Ergänzungsparameterumfang DepV bei Überschreitung Material-/Überwachungswerte-EBV RC

ParameterEinheitMindestunter-su-
chungsumfang
Organischer Anteil des Trockenrückstandes der Originalsubstanz
TOCM.-%•
Feststoff
extrahierbare liphop. StoffeM.-% TM•
Eluat 10:1
DOCmg/l•
Phenolemg/l•
Arsenmg/l•
Bleimg/l•
Cadmiummg/l•
Chrom (ges.)mg/l•
Kupfermg/l•
Nickelmg/l•
Quecksilbermg/l•
Zinkmg/l•
Chloridmg/l•
Sulfatmg/l•
Cyanid, leicht freisetzbarmg/l•
Fluoridmg/l•
Bariummg/l•
Molybdänmg/l•
Antimonmg/l•
Selenmg/l•
Gesamtgehalt an gelösten Feststoffenmg/l•
• Mindestuntersuchungsumfang bei Überschreitung der Materialklasse 3 für alle Materialarten oder bei Überschreitung der Überwachungswerte bei RC

Regelungen zu den gebundenen Schichten des Straßenoberbaus

In gebundenen Schichten (Asphalt, Beton, hydraulisch gebundene Tragschichten, Verfestigungen) von Verkehrsflächen erfolgt die Probenahme durch Bohrkernentnahmen. Zur Gewinnung einer ausrei- chenden Probenmenge muss der Bohrkerndurchmesser ≥ 150 mm betragen. Für den Fall, dass an den Bohrkernen weitergehende Untersuchungen erforderlich werden, wie z.B. an Schichten des Straßenoberbaus muss der Durchmesser des Bohrkerns den Anforderungen der da- zugehörigen Technischen Prüfvorschriften entsprechen.

Die einzelnen Schichten des gebunden Asphaltoberbaus muss in der Regel gesondert betrachtet wer- den da der Herstellzeitpunkt der Schichten im Bestand häufig variiert und damit grundsätzlich ein un- terschiedliches Schadstoffpotential vorliegt.

Für das Verschließen der Bohrkerne wird das FGSV-Merkblatt H RepA in der aktuellen Fassung Ver- tragsbestandteil. Zum Verschließen der Bohrkernentnahmestellen sind als Reparaturasphalt nur die Reparaturasphaltarten KMG-E, KMG-R und HMG/WMG gemäß dem FGSV-Merkblatt H RepA zulässig.

Geotechnische Berichte Berichtsteile Geotechnisches Berichtswesen Die DIN 4020 ordnet ergänzend zur DIN EN 1997-2 das Geotechnische Berichtswesen bzw. die variie- renden Einhalte und Berichtsformen ein (siehe Abbildung 1).

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Abbildung 1 Einordung Geotechnisches Berichtswesen gemäß DIN 4020

Die Berichte sind im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen entsprechend normativ zu bearbeiten und zu bezeichnen (z.B. Bezeichnung als Geotechnischer Bericht DIN 4020 und nicht „Bo- den-/Baugrundgutachten“ oder „geotechnische Stellungnahme“). Sofern im Leistungsverzeichnis se- parate Leistungspositionen zu einzelnen Bauwerken (z.B. Brücken, Erdbauwerke, Streckenabschnitte) ausgewiesen sind, sind dazugehörig separate/gesonderte Berichte für die Bearbeitung der einzelnen Teilplanungsaufgaben anzufertigen. Weiterhin sind die normativ geregelten geotechnischen Bericht- steile (z.B. Geotechnischer Untersuchungsbericht EC7, Geotechnischer Bericht DIN 4020, Geotechni- scher Entwurfsbericht EC7-1) als getrennter Bericht/Teilbericht zu erarbeiten und zu übergeben. Der Grund hierfür ist, dass der Auftraggeber sich für die spätere Ausschreibung der Bauleistung vorbehält, nicht das gesamte Geotechnische Berichtswesen dem späteren Bau-AN zu übergeben (z.B. funktionale Ausschreibung).

Erstellen eines Geotechnischen Abschlussberichts ("Baugrundgutachten") gemäß DIN 4020 sowie M GUB und M GUB UA (Berichtsabschnitte 1,2,3). Basierend auf vorliegenden Unterlagen, Bestandsdaten und Informationen. Hierzu gehört insbesondere:

  • Darstellung aller verfügbaren geotechnischen Informationen einschließlich der geologischen Ver- hältnisse und sonstiger maßgeblicher Angaben (z.B. Beteiligte bei der Baugrunderkundung, geotech- nische Kategorie, Dokumentation Baugrunduntersuchung, Ergebnisse aus den durchgeführten Feld- und Laborversuchen, Georisken/Gefährdungspotentiale des Untergrundes, Oberflächengewässer- /Grundwasserverhältnisse)
  • Bewertung der geotechnischen Informationen (z.B. Bewertung, Auswertung, Darstellung der durch- geführten Felduntersuchungen und Laborversuche, Beschreibung der angetroffenen Baugrund- schichten, Beschreibung/Bewertung/Auswertung der Grundwasserverhältnisse, Klassifizieren des Baugrundes und Festlegung von geotechnischen Kenngrößen / Koeffizienten für die Baugrundschich- ten) -Einteilung der Bodenschichten in Homogenbereiche für ausführungsrelevante Gewerke als Grund- lage für die Planung wie z.B. Erdbau DIN 18300, Bohrarbeiten DIN 18301, Rammarbeiten DIN 18304, usw.
  • Baugrundbewertung hinsichtlich umweltrelevanter Inhaltsstoffe zur Ver-/Wiederverwendung, Ent- sorgung/Verwertung, Abfalleinstufung (gefährlich/nicht gefährlich)
  • Empfehlung/Hinweise zur Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen, differenziert nach Ein- bauweisen gemäß ErsatzbaustoffV unter Berücksichtigung der bautechnischen/geotechnischen Eig- nung
  • Erstellen von Lageplänen- und geologischen Schnitten mit Darstellung der vorhandenen/durchge- führten Aufschlüsse
  • Empfehlungen zur Bauausführung (z.B. Baugruben/Baubehelfe, Erdbau, Spezialtiefbau, Hangsiche- rung, Wasserhaltung) Zusammenfassende Darstellung und Dokumentation der Versuchsdurchfüh- rung, Versuchsergebnisse, einschl. Folgerungen, Empfehlungen und Hinweisen.

Erstellen eines geotechnischen Entwurfsberichts gemäß EC 7-1/DIN EN 1997, ING-Bauwerke basierend auf der Entwurfsplanung (Objekt- und Tragwerksplanung, z.B. RAB-ING-Entwurf).

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Fortschreiben des Geotechnischen Berichts DIN 4020 in einen geotechnischen Entwurfsbericht. Inhalte des Geotechnischen Entwurfsberichts gemäß EC 7/DIN EN 1997 und "Merkblatt über geo- technische Untersuchungen und Bemessungen im Verkehrswegebau“ (M GUB. Inhalte der Fortschreibung/Bearbeitung sind insbesondere:

  • Beschreibung der einzelnen Bauwerksstandorte und ihrer Umgebung
  • Beschreibung der Baugrundverhältnisse
  • Beschreibung der vorgesehenen Baumaßnahme
  • Einteilung/Fortschreibung der Bodenschichten in Homogenbereiche für die ausführungsrelevan- ten Gewerke in Abstimmung mit dem Planer und Auftraggeber und Darstellung in Planunterla- gen (Längs-/Querschnitte)
  • Festlegen der Bemessungswerte für die Boden- und Felseigenschaften inkl. Begründung, sofern erforderlich
  • Angabe von möglichen Gefährdungen wie Altlasten, Erdfallgebiete, Kampfmittel, Altbergbau
  • Angaben der Bemessungswasserstände (s. z.B. M GUB)
  • Angabe von Durchlässigkeitsbeiwerten
  • Angabe von möglichen Gefährdungen wie Altlasten, ggf. Erdfallgebiete, etc. und damit ver- bundenen zusätzlichen Baumaßnahmen (s. z.B. M GUB)
  • Angaben zum Boden und Fels als Baustoff (s. z.B. M GUB) mit ausführlichen Angaben zu der erdbautechnischen Eignung der anfallenden Aushubböden einschl. der konkreten Arbeitsan- weisung
  • Durchführen und Dokumentieren von geotechnischen Berechnungen zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungsberechnungen, Geländebruchberechnung, äußere Pfahltrag- fähigkeit, Pfahlgruppen/Pfahlroste, usw.). Überschlägige geotechnische Berechnungen zur Stand- sicherheit / Gebrauchstauglichkeit, sofern für die Validierung / Verifizierung der Ergebnisse aus der Tragwerksplanung erforderlich
  • Angaben zu Böschungsneigungen und Querneigungen (z.B. Dammplanum, Straßenplanum)
  • Umgang, Maßnahmen und Empfehlungen zur Entwässerung von anfallendem Grundwasser, Stau-, Sicker-, Schichten, und Tagwasser
  • Feststellung zur Eignung des Bauwerksstandorts für die geplanten Konstruktionen/Bauwerke und der Höhe akzeptabler Risiken
  • Verifizierung der Gründungsempfehlung des Bauwerks (Gebrauchstauglichkeit, Standsicherheit) und der dazugehörigen Baubehelfe sowie Beschreibung der Auswirkungen auf angrenzende Be- stands- und Nachbarbauwerke
  • Ergänzende Hinweise zur Bauausführung (z.B. Baustraßen, Baugruben, Arbeits-/Bohrebenen, Kampfmittel, Gründungssohle, Baugrundverbesserungen, Grundwasserhaltung, Umgang mit Tag- wasser, Hang- und Böschungssicherungen usw.)
  • Erforderliche Baubehelfe (Behelfsbrücken, Baugruben, temporäre Böschungen/Dämme, usw.) zur Realisierung der Bauwerke.
  • Bewertung zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen für relevante Einbauweisen im Sinne der EBV und Liefermaterialien unter Berücksichtigung der geotechnischen/bautechnischen Eigenschaften/Anforderungen.
  • Vorgaben/Angaben zu Hinterfüll-/Schüttmaterialien, Bodenverbesserungen und Bodenbeweh- rung im Sinne von Kapitel 5 und 9 der DIN EN 1997-1 sowie sonstigen Regelwerken/Normen (z.B. ZTV E) und FGSV-Merkbättern (z.B. M Geok E, M HifüBau, M SASE, M GAB) und Lieferbedingun- gen (z.B. TL BuB E-StB, TL Geok E-StB, TL Gestein)
  • Beschreibung erforderlicher Genehmigungen (z.B. wasserrechtliche Genehmigung, Gestattungs- verträge, usw.) sowie der Beschreibung der Zuständigkeiten
  • Hinweise zu erforderlichen Kontrollmessungen (z.B. Prüfkonzept für Verdichtungs-/ Einbaukon- trollen, Setzungs-, Grundwasser-, Erschütterungsmonitoring und Sohl-/Pfahlabnahmen) und Prü- fungen/Messungen (z.B. Pfahl-, Ankerprüfungen während/vor der Bauausführung) für den Bau-, End- und Gebrauchszustand sowie die Beschreibung der Zuständigkeit (Eigen-/Fremdüberwa- chung, Auftraggeber)

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Es wird davon ausgegangen, dass die Bohr-/ Feldarbeiten in mehreren Kampagnen durchgeführt und der Geotechnische Bericht nach DIN daher nach Vorliegen der jeweiligen Untersuchungsergebnisse zunächst in Teilberichten (Zwischenberichten) erstellt und übergeben wird. Nach Abschluss der letzten Untersuchungsreihe soll kein Zwischenbericht, sondern ein abschließen- der Gesamtbericht erstellt werden, der alle Teilergebnisse zusammenfasst.

Homogenbereiche im Rahmen des geotechnischen Berichtswesens Die Homogenbereiche sind in einem gesonderten Kapitel für die zu erwartenden Gewerke (z.B. Erd- bau, Bohrarbeiten, Rammarbeiten, usw.) im Zusammenhang mit der Planungsaufgabe anzugeben. Die Festlegung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. mit dem Planer, da die Homogen- bereiche u.a. von den geplanten Maßnahmen bzw. den Gewerken abhängig sind. Für Oberböden müssen einzelne Homogenbereiche ausgewiesen werden. Für die Schichten des Straßenoberbaus (z.B. Frostschutzschicht, ungebundene Tragschicht) werden keine Homogenbereiche gebildet. Wei- terhin sind im Rahmen der Bearbeitung die Homogenbereiche für die einzelnen Gewerke in geeigne- ten Schnittdarstellungen (z.B. Längsprofilschnitt, Querprofilschnitt) darzustellen.

Grundwasserstand ErsatzbaustoffV für geotechnisches Berichtswesen Die Zulässigkeit des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß ErsatzbaustoffV (EBV) ist maßgeblich von der Konfiguration der Grundwasserdeckschicht und dem Grundwasserstand abhän- gig. Gemäß Verordnungsbegründung (BT-Drs. 19/29636) ist der anzusetzende Grundwasserstand der s.g. „höchst zu erwartende Grundwasserstand“ (hzeGW). Dieser Grundwasserhöchststand (hzeGW) ist der Bemessungsgrundwasserstand der sich im Sinne der EBV üblicher-/normalerweise und unbe- einflusst einstellt. Gemäß BT-Drs. 494/21 kann hierfür ein Grundwasserstand herangezogen werden, der statistisch nur alle 10 Jahre überschritten wird, sofern ausreichende/repräsentative langjährige (Grundwasser-) Messungen oder hydrologische Berechnungen vorliegen. Auftretende Grundwasser- stände aufgrund von Naturereignissen (z.B. Hochwasser, Starkregenereignisse) oder baulichen Maß- nahmen (z.B. Grundwasserabsenkungen, temporärer Grundwasseraufstau durch Verbaumaßnah- men) können deutlich über/unter dem hzeGW im Sinne der ErsatzbaustoffV liegen. Weiterhin ent- spricht der hzeGW nicht den Grundwasserständen, die üblicherweise für die Bemessung von Baugru- ben (z.B. Bauwasserstand) oder Bauwerken (z.B. Bemessungswasserstand zur Ermittlung des Bemes- sungswertes des Sohlwiderstand für Fundamente gemäß EC7/DIN 1054) angesetzt werden. Informa- tionen zur Festlegung können aus bestehenden Baugrunduntersuchungen, Kartenwerken, web-ba- sierten Geoinformationssystemen (z.B. nahegelegenen/repräsentative Grundwassermessdaten) oder von den zuständigen Behörden (z.B. untere Wasserbehörden, LANUV) erlangt werden. Der hzeGW ist im Rahmen der Bearbeitung durch den Auftragnehmer als gesonderter Bemessungsgrundwasser- stand festzulegen. Sofern es die Maßnahme/Planungsaufgabe erfordert (z.B. Größe des Projektge- biets, unterschiedliche Einbausituationen, variierende bauliche Anlagen, geo-/hydrologische Situa- tion), sind mehrere Bemessungsgrundwasserstände (hzeGW´s) anzugeben. Bei Unklarheiten ist die örtliche zuständige Wasserbehörde einzubinden. Die Thematik im Zusammenhang mit der Festle- gung des hzeGW´s ist bei der Einholung von etwaigen Grundwasserauskünften zu berücksichtigen.

Einbauweisen ErsatzbaustoffV Im Rahmen der Bearbeitung des geotechnischen Berichtwesens sind für die relevanten Einbauweisen (ErsatzbaustoffV) im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Realisierung der Planungsaufgabe (z.B. Hinterfüllung Brückenwiderlager) alle geeigneten/möglichen mineralischen Ersatzbaustoffe (inkl. Materialklassen) anzugeben. Für die möglichen/geeigneten mineralischen Ersatzbaustoffe sind die dazugehörig relevanten bodenmechanischen/erdbautechnischen Kennwerte (z.B. Dichte/Wichte, Scherparameter, Steifemodule, Durchlässigkeit, Luftporengehalt) unter Berücksichtigung der Zielein- baudichten/-verdichtungsgrade (z.B. D =100%, 98%, 97%, 95%) zu beschreiben. Die Angaben/Vo- pr raussetzung gemäß ErsatzbaustoffV bilden hierfür die Grundlage (z.B. Wasserschutzgebiet, Grund- wasserdeckschicht, Bemessungsgrundwasserstand hzeGW). Die bautechnische/geotechnische Eig- nung für die jeweiligen Ersatzbaustoffe und Einbauweisen ist zu berücksichtigen (z.B. TL BuB E-StB, TL SoB-Stb). Weiterhin werden die Fragen und Antworten zur ErsatzbaustoffV (LAGA-Vollzugshilfe zur ErsatzbaustoffV) in der jeweilig aktuellen Version sowie die länderspezifischen Erlasse in Nord- rhein-Westfalen Vertragsbestandteil.

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Geologiedatengesetz–GeoIDG Der Auftragnehmer übergibt das gesamte Geotechnische Berichtswesen dem zuständigen Geologi- schen Dienst, um die Anforderungen gemäß Geologiedatengesetz–GeoIDG zu erfüllen. Die Übergabe ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen und zu übergeben. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistungspositionen miteinzukalku- lieren.

Erstellen eines geotechnischen Entwurfsberichts gemäß EC 7-1/DIN EN 1997 / Verkehrsanlage, Strecke, Erdbauwerke basierend auf der Planung der Verkehrsanlagen, Strecken-, Erdbauwerke).

  • Fortschreiben des Geotechnischen Berichts DIN 4020 in einen geotechnischen Entwurfsbericht. Inhalte des Geotechnischen Entwurfsbericht gemäß EC 7/DIN EN 1997 und "Merkblatt über geo- technische Untersuchungen und Bemessungen im Verkehrswegebau“ (M GUB). Inhalte der Fortschreibung/Bearbeitung sind insbesondere/zusätzlich:
  • Beschreibung der jeweiligen Trassen-Teilabschnitte und ihrer Umgebung
  • Beschreibung der Baugrundverhältnisse
  • Beschreibung der vorgesehenen Baumaßnahme
  • Einteilung/Fortschreibung der Bodenschichten in Homogenbereiche für die ausführungsrelevan- ten Gewerke in Abstimmung mit dem Planer und Auftraggeber und Darstellung in Planunterla- gen (Längs-/Querschnitte)
  • Charakterisierende Werte für die anstehenden Baugrund-/Bodenschichten sowie für Zuliefer- massen/Schüttmaterialien (Erdbaustoffe sowie aller alternativen/möglichen mineralischen Er- satzbaustoffe), Festlegen der Bemessungswerte für die Boden- und Felseigenschaften inkl. Be- gründung, sofern erforderlich
  • Angabe von möglichen Gefährdungen wie Altlasten, ggf. Erdfallgebiete, Kampfmittel, Altbergbau etc. und damit verbundenen zusätzlichen Baumaßnahmen (s. z.B. M GUB)
  • Angaben zum Boden und Fels als Baustoff (s. z.B. M GUB) mit ausführlichen Angaben zu der erd- bautechnischen Eignung der anfallenden Aushubböden einschl. der konkreten Arbeitsanweisung
  • Angaben zu Böschungsneigungen und Querneigungen (z.B. Dammplanum, Straßenplanum)
  • Angabe von Durchlässigkeitsbeiwerten
  • Angaben der Bemessungswasserstände (s. z.B. M GUB)
  • Umgang, Maßnahmen und Empfehlungen zur Entwässerung von anfallendem Grundwasser, Stau-, Sicker-, Schichten-, und Tagwasser
  • „Konfiguration der Grundwasserdeckschicht“ (günstig/ungünstig) gem. Anlage 2 der EBV.
  • Ermitteln des „höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes“ und der „grundwasserfreien Si- ckerstrecke“
  • Durchführen und Dokumentieren von geotechnischen Berechnungen zur Gesamtstandsicherheit und Gebrauchstauglichkeit (z.B. Setzungsberechnungen, Gelände-/Böschungsbruchberechnung, Spreizsicherheit, usw.). Für die Kalkulation ist von 100 Berechnungsschnitten für die Gesamt- standsicherheit und 100 repräsentative Gebrauchstauglichkeitsberechnungen (Setzungsberech- nungen Schnitt/Grundriss) auszugehen.
  • Erstellen von Zeichnungen (z.B. geotechnische Schnitte mit Darstellung der geplanten Erdbau- werke und Verkehrsanlage
  • Feststellung zur Eignung des Baugrundes für die geplanten Verkehrsanlage und der Höhe akzep- tabler Risiken
  • Ergänzende Hinweise zur Bauausführung (z.B. Baustraßen, Baugruben, Arbeitsebenen, Kampf- mittel, Dammplanum, Straßenplanum, Baugrundverbesserungen, Grundwasserhaltung, Umgang mit Tagwasser, Hang- und Böschungssicherungen usw.)
  • Nennung erforderlicher Baubehelfe (z.B. temporäre Böschungen/Dämme, Mittelstreifenüber- fahrten, usw.) zur Realisierung der Baumaßnahme.
  • Hinweise zur Verbesserung des Planums oder der Dammaufstandsfläche bei nicht ausreichend/ gering tragfähigen Böden

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  • Angaben zu einer möglichen Verbesserung des Baugrundes / Bodens (z.B. Bindemittelverbesse- rung von fein- und gemischtkörnigen Böden bzw. von veränderlich festen Gesteinen für eine Wie- derverwendung im Erdbau). Hierzu gehören besonders detaillierte Angaben zur Baugrund-/Bo- denverbesserungsmaßnahme (z.B. Bindemittelart, erforderliche Bindemittelmenge und Frästiefe, Ziel-/Einbauwassergehalte).
  • Bewertung zum Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen für relevante Einbauweisen im Sinne der EBV sowie Liefer-/Schüttmaterialien unter Berücksichtigung der bau-/geotechnischen Eigen- schaften/Anforderungen.
  • Vorgaben/Angaben zu Schüttmaterialien/Aufschüttungen, Bodenverbesserungen und Bodenbe- wehrung und Erddämmen im Sinne von Kapitel 5 und 12 der DIN EN 1997-1 sowie sonstigen Re- gelwerken/Normen (z.B. ZTV E) und FGSV-Merkblättern (z.B. M Verdichtung des Untergrundes, M Fels, M Geok E, M BLG, M BmB, M BomF, M vfG) und Lieferbedingungen (z.B. TL BuB E-StB, TL Geok E-StB)
  • Beschreibung erforderlicher Genehmigungen (z.B. wasserrechtliche Genehmigung, Gestattungs- verträge, usw.) sowie der Beschreibung der Zuständigkeiten
  • Hinweise zu erforderlichen Kontrollmessungen (z.B. Prüfkonzept für Verdichtungs-/ Einbaukon- trollen, Setzungs-, Grundwasser-, Erschütterungsmonitoring und Sohlabnahmen) und Prüfungen (z.B. Eignungsprüfung für Erdbaustoffe, Probefelder) für den Bau-, End- und Gebrauchszustand sowie die Beschreibung der Zuständigkeit (Eigen-/Fremdüberwachung, Auftraggeber)

Übergabe sämtlicher Messdaten, Berechnungen und Ergebnisse in den gängigen Dateiformaten so- wie im PDF-Format und'2'-fach im Papierformat.

Im Rahmen der Bearbeitung ist durch den Auftragnehmer ein geotechnisches Bewertungsband („in- genieurgeologisches Streckenband“) zu erstellen. Der Auftraggeber stellt hierfür ein entsprechendes Muster (s. Anlage 2, „10564a Anlage Muster-Streckenband 2024-06.xlsx“) zur Verfügung, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Weiterhin ist ein Lageplanmit Linienführung sowie Baugrund- schnitt-/Profildarstellungen in jeweils geeigneten Maßstäben zu erstellen. Die Leistungen sind in die Position zur Erstellung des Geotechnischen Entwurfsberichtes einzurechnen/-kalkulieren.

Es wird davon ausgegangen, dass die Bohr-/ Feldarbeiten in mehreren Kampagnen durchgeführt und der Geotechnische Entwurfsbericht nach EC 7 daher nach Vorliegen der jeweiligen Untersuchungs- ergebnisse zunächst in Teilberichten erstellt und übergeben wird. Nach Abschluss der letzten Untersuchungsreihe soll kein Zwischenbericht, sondern ein abschließen- der Gesamtbericht erstellt werden, der alle Teilergebnisse zusammenfasst.

Homogenbereiche im Rahmen des geotechnischen Berichtswesens Die Homogenbereiche sind in einem gesonderten Kapitel für die zu erwartenden Gewerke (z.B. Erd- bau, Bohrarbeiten, Rammarbeiten, usw.) im Zusammenhang mit der Planungsaufgabe anzugeben. Die Festlegung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. mit dem Planer, da die Homogenberei- che u.a. von den geplanten Maßnahmen bzw. den Gewerken abhängig sind. Für Oberböden müssen einzelne Homogenbereiche ausgewiesen werden. Für die Schichten des Straßenoberbaus (z.B. Frost- schutzschicht, ungebundene Tragschicht) werden keine Homogenbereiche gebildet. Weiterhin sind im Rahmen der Bearbeitung die Homogenbereiche für die einzelnen Gewerke in geeigneten Schnittdar- stellungen (z.B. Längsprofilschnitt, Querprofilschnitt) darzustellen.

Grundwasserstand ErsatzbaustoffV für geotechnisches Berichtswesen Die Zulässigkeit des Einbaus von mineralischen Ersatzbaustoffen gemäß ErsatzbaustoffV (EBV) ist maß- geblich von der Konfiguration der Grundwasserdeckschicht und dem Grundwasserstand abhängig. Ge- mäß Verordnungsbegründung (BT-Drs. 19/29636) ist der anzusetzende Grundwasserstand der s.g. „höchst zu erwartende Grundwasserstand“ (hzeGW). Dieser Grundwasserhöchststand (hzeGW) ist der Bemessungsgrundwasserstand der sich im Sinne der EBV üblicher-/normalerweise und unbeeinflusst einstellt. Gemäß BT-Drs. 494/21 kann hierfür ein Grundwasserstand herangezogen werden, der statis- tisch nur alle 10 Jahre überschritten wird sofern ausreichende/repräsentative langjährige (Grundwas-

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ser-) Messungen oder hydrologische Berechnungen vorliegen. Auftretende Grundwasserstände auf- grund von Naturereignissen (z.B. Hochwasser, Starkregenereignisse) oder baulichen Maßnahmen (z.B. Grundwasserabsenkungen, temporärer Grundwasseraufstau durch Verbaumaßnahmen) können deutlich über/unter dem hzeGW im Sinne der ErsatzbaustoffV liegen. Weiterhin entspricht der hzeGW nicht den Grundwasserständen die üblicherweise für die Bemessung von Baugruben (z.B. Bauwasser- stand) oder Bauwerken (z.B. Bemessungswasserstand zur Ermittlung des Bemessungswertes des Sohl- widerstand für Fundamente gemäß EC7/DIN 1054) angesetzt werden. Informationen zur Festlegung können aus bestehenden Baugrunduntersuchungen, Kartenwerken, web-basierten Geoinformations- systemen (z.B. nahegelegenen/repräsentative Grundwassermessdaten) oder von den zuständigen Be- hörden (z.B. untere Wasserbehörden, LANUV) erlangt werden. Der hzeGW ist im Rahmen der Bearbei- tung durch den Auftragnehmer als gesonderter Bemessungsgrundwasserstand festzulegen. Sofern es die Maßnahme/Planungsaufgabe erfordert (z.B. Größe des Projektgebiets, unterschiedliche Einbausi- tuationen, variierende bauliche Anlagen, geo-/hydrologische Situation) sind mehrere Bemessungs- grundwasserstände (hzeGW´s) anzugeben. Bei Unklarheiten ist die örtliche zuständige Wasserbehörde einzubinden. Die Thematik im Zusammenhang mit der Festlegung des hzeGW´s ist bei der Einholung von etwaigen Grundwasserauskünften zu berücksichtigen.

Einbauweisen ErsatzbaustoffV Im Rahmen der Bearbeitung des geotechnischen Berichtwesens, sind für die relevanten Einbauweisen (ErsatzbaustoffV) im Zusammenhang mit der Bearbeitung/Realisierung der Planungsaufgabe (z.B. Hin- terfüllung Brückenwiderlager, Herstellung Straßendamm, Verfestigung/Verbesserung Straßenunter- bau, Verfüllung Kanalgraben) alle geeigneten/möglichen mineralischen Ersatzbaustoffe (inkl. Materi- alklassen) anzugeben. Für die möglichen/geeigneten mineralischen Ersatzbaustoffe sind die dazuge- hörig relevanten bodenmechanischen/erdbautechnischen Kennwerte (z.B. Dichte/Wichte, Scherpara- meter, Steifemodule, Durchlässigkeit, Luftporengehalt) unter Berücksichtigung der Zieleinbaudich- ten/-verdichtungsgrade (z.B. D =100%, 98%, 97%, 95%) zu beschreiben. Die Angaben/Voraussetzung pr gemäß ErsatzbaustoffV bilden hierfür die Grundlage (z.B. Wasserschutzgebiet, Grundwasserdeck- schicht, Bemessungsgrundwasserstand hzeGW). Die bautechnische/geotechnische Eignung für die je- weiligen Ersatzbaustoffe und Einbauweisen ist zu berücksichtigen (z.B. TL BuB E-StB, TL SoB-Stb). Wei- terhin werden die Fragen und Antworten zur ErsatzbaustoffV (LAGA-Vollzugshilfe zur ErsatzbaustoffV) in der jeweilig aktuellen Version sowie die länderspezifischen Erlasse in Nordrhein-Westfalen Vertrags- bestandteil.

Geologiedatengesetz–GeoIDG Der Auftragnehmer übergibt das gesamte Geotechnische Berichtswesen dem zuständigen Geologi- schen Dienst, um die Anforderungen gemäß Geologiedatengesetz–GeoIDG zu erfüllen. Die Übergabe ist zu dokumentieren und dem Auftraggeber mitzuteilen und zu übergeben. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistungspositionen miteinzukalku- lieren.

Aufstellung eines Entsorgungskonzeptes

  1. Zum Abriss der Bestandsbrücke über den Nohner Bach, (siehe Leistungsbeschreibung, Bauwerk 03a) Entsorgungskonzept nach Unterlagen des AG zum Beproben, Aufnehmen, Fördern, Zwischenla- gern, Verladen sowie Verwerten, Aufbereiten oder Beseitigen von Abfällen und Ausbaustoffen aufstellen. Positions- und ortsbezogenen Ablaufplan mit Personal-, Maschinen- und Geräteeinsatz auf Grundlage des Bauzeitenplanes des AN aufstellen. Abbruch- und Aufnahmeverfahren für die jeweiligen Abfälle und Ausbaustoffe zur Entsorgung beschreiben. Fördern zur Wiederverwendung bzw. Verwertung innerhalb der Baustelle und Beförderung zur Entsorgungsanlage außerhalb der Baustelle beschreiben. Arbeitsanweisungen für sämtliche Prozessbeteiligte aufstellen. Entsorgungskonzept mit zeichne- rischen Darstellungen übergeben.

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Für alle Abfälle und Ausbaustoffe. Mit Bereitstellungsflächen innerhalb der Baustelle nach Unterlagen des AG. Lageplan der Bereitstellungsflächen mit Haufwerksdarstellung sowie Betriebs- und Handlungsan- weisung nach Unterlagen des AG anfertigen. Verwertung von Ausbaustoffen, die keine gefährlichen Stoffe enthalten, durch Aufbereitung und Einbau innerhalb der Baustelle. Entsorgungskonzept vor erster Entsorgung dem AG nach Unterlagen des AG elektronisch im PDF- Format sowie 2-fach im Papierformat übergeben. Vorlagen zur Dokumentation der Verbleibskontrolle nicht gefährlicher Abfälle und Ausbaustoffe nach Unterlagen des AG vor erster Entsorgung aufstellen und dem AG nach Unterlagen des AG elektronisch im PDF-Format sowie 2-fach im Papierformat übergeben. Deklarationsanalysen nach den Annahmeparametern der Entsorgungsanlagen nach Unterlagen des AG 2. für Straßenaufbruchmaterial aus der Verlegung von Bestandsstraßen und Wirtschafts-/ Forst- wegen. Entsorgungskonzept nach Unterlagen des AG zum Beproben, Aufnehmen, Fördern, Zwischenla- gern, Verladen sowie Verwerten, Aufbereiten oder Beseitigen von Abfällen und Ausbaustoffen aufstellen. Positions- und ortsbezogenen Ablaufplan mit Personal-, Maschinen- und Geräteeinsatz auf Grundlage des Bauzeitenplanes des AN aufstellen. Abbruch- und Aufnahmeverfahren für die jeweiligen Abfälle und Ausbaustoffe zur Entsorgung beschreiben. Fördern zur Wiederverwendung bzw. Verwertung innerhalb der Baustelle und Beförderung zur Entsorgungsanlage außerhalb der Baustelle beschreiben. Arbeitsanweisungen für sämtliche Prozessbeteiligte aufstellen. Entsorgungskonzept mit zeichne- rischen Darstellungen übergeben. Für alle Abfälle und Ausbaustoffe. Mit Bereitstellungsflächen innerhalb der Baustelle nach Unterlagen des AG. Lageplan der Bereitstellungsflächen mit Haufwerksdarstellung sowie Betriebs- und Handlungsan- weisung nach Unterlagen des AG anfertigen. Verwertung von Ausbaustoffen, die keine gefährlichen Stoffe enthalten, durch Aufbereitung und Einbau innerhalb der Baustelle. Entsorgungskonzept vor erster Entsorgung dem AG nach Unterlagen des AG elektronisch im PDF- Format sowie 2-fach im Papierformat übergeben. Vorlagen zur Dokumentation der Verbleibskontrolle nicht gefährlicher Abfälle und Ausbaustoffe nach Unterlagen des AG vor erster Entsorgung aufstellen und dem AG nach Unterlagen des AG elektronisch im PDF-Format sowie 2-fach im Papierformat übergeben. Deklarationsanalysen nach den Annahmeparametern der Entsorgungsanlagen nach Unterlagen des AG.

Vorstellung des Geotechnischen Berichts /Geotechnischen Entwurfsberichts Sowohl der Geotechnische Bericht als auch der Geotechnische Entwurfsbericht sind in der Niederlas- sung Rheinland, Außenstelle Euskirchen (Adresse: Otto-Lilienthal-Str. 25a, 52879 Euskirchen) vorzu- stellen. Für die Kalkulation ist jeweils von einer Anwesenheit vor Ort von 3 Stunden auszugehen. Die An- und Abreise ist. Einschließlich aller Nebenkosten sowie Vor- und Nachbereitung des Termins (z.B. Erstellung Präsen- tation) in den Einheitspreis mit einzukalkulieren. Bereitstellen der Ergebnisse Der AN stellt seine Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteilig- ten bereit und stimmt alle Unterlagen mit der AG und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (z. B. Planer des LAP,) ab.

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Teilnahme und Mitwirken an Planungs-/ Projektbesprechungen und Terminen des Projektleiters in der Außenstelle Euskirchen, Otto- Lilienthal-Str. 25 a in 53879 Euskirchen. Anwesenheit vor Ort bis ca. 2 Std./Termin inkl. An- und Abreisezeit, Fahrtkosten, Vor- /Nachbereitung. Es ist von 5 Terminen als Kalkulationsgrundlage auszugehen.

Teilnahme und Mitwirken an digitalen Planungs-/Projektbesprechungen (Webex, MS Teams, Zoom, usw.) und Terminen des Projektleiters ca. '1,5' Std./Termin inkl. Vor-/Nachbereitung. Es ist von 10 Terminen als Kalkulationsgrundlage auszugehen.

3. Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers

Allgemeine Randbedingungen und Zwangspunkte:

  • Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss: „Sollten sich im Zuge einer späteren Baugrundhauptuntersuchung Indizien für Bergbau zeigen, ist ein Baugrundberater bzw. Geotechniker zu einer objektbezogenen Baugrunduntersuchung hinzuzuzie- hen. Die Ermittlung der Koordinaten der Bohrpunkte und die zugehörigen Ergebnisse sollen dem Landes- amt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden. Die einschlägigen DIN- Normen (u. a. DIN 1054, DIN 4020, DIN EN 1997-1 und -2) sind zu beachten.“ (Kapitel C, Abschnitt IV, 3.)

  • Denkmalschutz Die Einstufung des geplanten Streckenabschnittes als archäologische Verdachtsfläche macht eine Überprüfung des Trassenbereichs auf potenzielle Bodendenkmäler /archäologische Fundstätten not- wendig. Im Bereich der geplanten Trasse und aller mit ihr in Zusammenhang stehenden Bodeneingriffe ist zu- nächst eine bodeneingriffsfreie Voruntersuchung des überplanten Geländes vorzunehmen. Freiflächen (Wiesen, Ackergelände) müssen mit Hilfe geopysikalischer Prospektionen (Magnetik) nach archäologischen Vorgaben untersucht werden. In bewaldetem Gelände ist eine durch die GDKE, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Trier be- auftragte Fachkraft zunächst eine intensive Geländebegehung durchzuführen. Hierbei sind die Plan- flächen nach Hinweisen auf archäologische Fundstellen zu untersuchen. Bohrungen bis zu einem Durchmesser von 15 cm und Rammsondierungen werden nicht als Boden- eingriffe gewertet. Trotzdem soll das Untersuchungskonzept bei der GDKE vorgelegt werden. Diese prüft, ob sich an geplanten Bohrpunkten bereits bekannte Bodendenkmäler oder archäologische Fundstellen befinden. Schurfe gelten als Bodeneingriffe. Sollten diese im Erkundungskonzept geplant werden, dürfen sie erst nach erfolgter Auswertung der Prospektionsdaten in Abstimmung mit der GDKE ausgeführt werden.

  • Umweltbaubegleitung Durch den Verlauf der Trassenbereich durch das Vogelschutz- Gebiet „Ahrgebirge“ (RP, DE-5507-401 und NRW, DE-5506-471)) sowie die FFH-Gebiete „Obere Kyll und Kalkmulden der Nordeifel" (RP, DE- 5605-306) und „Ahrtal" (RP, DE-5408-302) ergibt sich die Notwendigkeit einer Umweltbaubegleitung (UBB) im nördlichen Teil der Strecke. Auch hier ist eine Abstimmung des Bohrkonzeptes und der Überwachung der Aufschlussarbeiten mit AG bzw. dem mit der UBB beauftragten AN zu Auflagen bezüglich Lärm, Erschütterungen und Bauzeiten notwendig.

Bisherige Ingenieurgeologische Gutachten Zur Baugrundbeurteilung wurden bereits Erkundungsbohrungen und weitere intensive Untersuchun- gen durchgeführt. Das Baugrundgutachten von 1996 und „Umwelttechnischer Bericht -Beurteilung der Einbaufähigkeit von Erdmassen zu Rekultivierungszwecken“ aus dem Jahr 2016 sind im Planfest- stellungsbeschluss als Anlagen 99 und 100 zu Kapitel A Nr. XIV veröffentlicht. Sie befinden sich als Anlagen 1.10 und 1.11 bei den Ausschreibungsunterlagen.

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Hinweis: Der Umwelttechnische Bericht wurde auf Grundlage des Vorentwurfes erstellt. Im Zuge des Planfeststellungsentwurfes änderte sich u.a. die Planung zu den Bauwerken 03 und 10.

Bearbeitungsfolge/Fristen: Es wird davon ausgegangen, dass die Bohr-/ Feldarbeiten in mehreren Kampagnen durchgeführt und der Geotechnische Bericht nach DIN 4020 sowie der Geotechnische Entwurfsbericht nach EC 7 daher nach Vorliegen der jeweiligen Untersuchungsergebnisse zunächst als Teilberichte (Zwischenberichte) erstellt und übergeben werden. Nach Abschluss der letzten Untersuchungsreihe soll kein Zwischenbericht, sondern ein abschließender Gesamtbericht werden, der die Teilergebnisse zusammenfasst.

Erkundungskonzept/Untersuchungsprogramm8 Kalenderwochen = 40 Werktage nach Zu- schlagserteilung
Übergabe Ausschreibungsunterlagen6 Kalenderwochen = 30 Werktage nach Frei- gabe Erkundungskonzept/Untersuchungs- programm
Geotechnischer Bericht nach DIN 40208 Kalenderwochen nach Vorliegen der Ergeb- nisse der jeweiligen Bohr-/Feldarbeiten- kam- pagne durch Bohr-AN bzw. Laborergebnisse
Geotechnischer Entwurfsbericht EC 76 Kalenderwochen nach Abnahme des Geo- techn. (Teil-) Berichts nach DIN 4020 durch den Auftraggeber

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4. Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente

4.1 Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Planunterlagen im dwg - Format sowie im pdf-Format, Beschreibungen und Berechnun- gen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format, Das Leistungsverzeichnis inkl. Kostenermittlung ist im GAEB-Format zu überge- ben) und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (2-fach) zu übergeben. 4.2 Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben. 4.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bear- beiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-ge- recht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. 4.4 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen.

5. Hinweise zu den Leistungspositionen

Nebenkosten: Anfallende Nebenkosten (im Sinne von HOAI § 14) werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistungspositionen einzukalkulieren (z.B. Versand-, Schreib-, Vervielfältigungs-, Fahrtkosten, Entschä- digungen, Baustellenbüro, Entgelte). Weitere Hinweise sind in den jeweiligen Positionen im Leistungsverzeichnis hinterlegt.

Die im LV angegebene Mengenangabe/Stückzahl von Kernbohrungen und weiteren Material-/Boden- proben dienen als Kalkulationsbasis und beruhen auf einer überschläglichen Berechnung des AG. Die genaue Zahl der Proben wird bei Erstellung des Untersuchungskonzepts ermittelt und mit dem AG abgestimmt. Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis nach Anzahl der tatsächlich erfolgten Untersu- chungen. Abstimmungen mit Dritten wie z.B. Labore für die Durchführung von geotechnischen und umwelt- /abfalltechnischen Laborversuchen sind in die Einheitspreise miteinzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

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