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Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)
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Auftraggeber-
Informationsanforderungen
| Projektnummer | A.07952.00 |
|---|---|
| Projektkurzbezeichnung | A1 – AS Kelberg (B410) – AS Adenau (L10) (Abschnitt III) |
| Vertragsnummer | 44-26-5016 |
| Vertragskurzbezeichnung | Geotechnik, BIM |
| AIA-Version | 2.1 |
| Datum | 24.08.2026 |
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Inhalt
1 Einleitung ........................................................................................................................................... 5
1.1 BIM-relevante Vertrags- und Projektunterlagen ................................................................ 5
1.2 Termine ............................................................................................................................... 8
2 Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten ................................................................................ 9
2.1 BIM-Organisationsstruktur ................................................................................................. 9
2.2 BIM-Rollen und Verantwortlichkeiten .............................................................................. 10
2.3 BIM-Zuständigkeitsmatrix................................................................................................. 10
3 Strategie der Zusammenarbeit ........................................................................................................ 14
3.1 BIM-Methode ................................................................................................................... 14
3.2 BIM-Modelle ..................................................................................................................... 14
3.3 Gemeinsame Datenumgebung (CDE) ............................................................................... 14
3.4 Datenbereitstellung .......................................................................................................... 15
3.5 Koordinationsstrategie ..................................................................................................... 16
3.6 Prüfung und Freigabe von Meilensteindaten ................................................................... 17
3.7 Besprechungen und Kommunikation ............................................................................... 18
4 Ziele und Anwendungsfälle .............................................................................................................. 20
4.1 Übergeordnete BIM-Ziele ................................................................................................. 20
4.2 Projektspezifische BIM-Ziele............................................................................................. 20
4.3 Anwendungsfälle (AwF) .................................................................................................... 20
5 Bereitgestellte Daten ....................................................................................................................... 21
6 Digitale Liefergegenstände & Lieferzeitpunkte................................................................................ 22
6.1 Projektspezifische Anwendungsfälle ................................................................................ 22
7 Qualitätssicherung und Berichtswesen ............................................................................................ 23
7.1 Grundlagen ....................................................................................................................... 23
7.2 Qualitätssicherung und Verantwortlichkeit des AN ......................................................... 23
8 Modellierungsstandard .................................................................................................................... 24
8.1 Modellstruktur und Merkmale ......................................................................................... 24
8.2 Level of Information Need (LOIN) ..................................................................................... 24
8.3 Weitere Anforderungen an die Modellierung .................................................................. 26
8.4 Dateigrößen ...................................................................................................................... 26
8.5 Darstellung (Materialien, Texturen und Schraffuren) ...................................................... 27
8.6 Projektkoordinaten und Koordinatensysteme ................................................................. 27
8.7 Anforderungen an Datenaustausch .................................................................................. 28
8.8 Beschriftungen .................................................................................................................. 28
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8.9 Planschriftköpfe ................................................................................................................ 29
8.10 Plan- und Listenableitung ................................................................................................. 29
8.11 Einheiten ........................................................................................................................... 30
8.12 Toleranzen ........................................................................................................................ 31
8.13 Dateinamenskonvention .................................................................................................. 31
9 Technologien .................................................................................................................................... 32
9.1 Gemeinsame Datenumgebung (CDE) ............................................................................... 32
9.2 Softwarewerkzeuge und Lizenzen .................................................................................... 34
9.3 Aktualisierung der BIM-Technologien .............................................................................. 34
Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................................ 35
Tabellenverzeichnis .................................................................................................................................... 36
Anhang A – Fach- und Teilmodelle .......................................................................................................... i
Anhang B – Bereitgestellte Daten .......................................................................................................... vi
Anhang C – Projektspezifische Ziele ..................................................................................................... vii
Anhang D – Projektspezifische Anwendungsfälle ................................................................................ viii
AwF 000 – Grundsätzliches ........................................................................................................... ix
AwF 010 – Bestandserfassung und -modellierung ........................................................................ x
AwF 050 – Koordination der Fachgewerke (gilt für BIM-M-Ext) .................................................. xii
AwF 060 – Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung ................................................ xiv
AwF 080 – Ableiten von Planungsunterlagen ............................................................................. xvi
AwF 130 – Logistikplanung ........................................................................................................ xvii
Anhang E – Digitale Liefergegenstände & -zeitpunkte ...................................................................... xviii
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Abkürzungen
AG Auftraggeberin
AIA Auftraggeber-Informationsanforderungen
AN Auftragnehmer
ASB Anweisung Straßeninformationsbank
AwF Anwendungsfall (für BIM)
BAP BIM-Abwicklungsplan
BCF BIM Collaboration Format
BIM Building Information Modeling
BIM-A BIM-Autorenschaft
BIM-FK BIM-Fachkoordination
BIM-GK BIM-Gesamtkoordination
BIM-LK BIM-Leistungskatalog
BIM-M BIM-Management
BMV Bundesministerium für Verkehr
CDE Common Data Environment
DGM Digitales Geländemodell
EPSG-Code European Petroleum Survey Group Geodesy-Code (Schlüsselcode geodäti- scher Datensätze) GUID Globally Unique Identifier
IFC Industry Foundation Classes
LOI Level of Information
LOIN Level of Information Need
LOG Level of Geometry
LPH Leistungsphase
LV Leistungsverzeichnis
Pset PropertySet
QS Qualitätssicherung
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Einleitung
1 Einleitung
Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) der Autobahn GmbH des Bundes sind das grundle- gende Dokument zur Festlegung der auftraggeberseitigen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen der Auftragnehmer (AN) unter Anwendung der BIM-Methode. Die AIA beinhalten unternehmensweit gültige und projektspezifische Vorgaben.
Die vorliegende AIA gilt für mehrere AN, die wie folgt bezeichnet werden:
- AN-VA: Verkehrsanlagen inkl. konstruktiver Ingenieurbauwerke (KIB)
- AN-GEO: Fachmodell Geotechnik
- AN-UMW: Umweltplanung
Weitere Projektvertreter der AG sind:
- BIM-M-Ext: externes BIM-Management und BIM-Gesamtkoordination
1.1 BIM-relevante Vertrags- und Projektunterlagen
Eine Übersicht der BIM-relevanten Unterlagen ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 1: Übersicht der BIM-relevanten Vertrags- und Projektunterlagen
1.1.1 Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)
Ein BIM-Projekt hat projektspezifische AIA als unveränderliche vertragliche Grundlage. Wird ein nach her- kömmlicher Methode laufendes Projekt nachträglich (z.B. zur nächsten Leistungsphase) auf die BIM-Me- thode umgestellt, sind die AIA Bestandteil der Vertragsänderung.
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Einleitung
Die AIA beschreiben für das Projekt die auftraggeberseitigen Ziele, Anforderungen und Rahmenbedingun- gen, welche im Zuge der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen gelten.
Die AIA definieren die Ziele hinsichtlich der Umsetzung der BIM-Methode und somit die Anforderungen und Festlegungen in Bezug auf:
- Digitale Liefergegenstände (Informationsbedarf und -bereitstellung)
- Übergeordnete Prozesse
- BIM-Organisation und Zusammenarbeit
- Geometrische und alphanumerische Detaillierungsgrade der Modelle
- Datenaustausch, insbesondere Austauschformate
- BIM-Anwendungsfälle (AwF)
In den AIA sind die Rollen, Verantwortlichkeiten und Pflichten des/der AN für die Anwendung der BIM- Methode im Projekt detailliert beschrieben.
Die AIA gelten stets in Verbindung mit ggf. vorhandenen projektspezifischen Organisations- und Projekt- handbüchern und für alle Projektbeteiligten. Widersprüche sind sofort mit der AG zu klären.
Neben der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach der BIM-Methode entsprechend den Vorgaben der AIA sind darüber hinaus, die im AIA-Anhang beschriebenen, projektspezifischen BIM-Leis- tungen geschuldet.
Die projektspezifischen BIM-Leistungen werden in Form von AwF definiert (Anhang D).
1.1.2 BIM-Abwicklungsplan (BAP)
Der BAP dient als zentrales „BIM-Projekthandbuch“, bildet die Grundlage für eine einheitliche Arbeits- weise und beschreibt die Umsetzung der in den AIA gesetzten Ziele und Anforderungen im Projekt. Wei- terhin werden beispielsweise die involvierten Personen, die verwendete Technologie und die datentech- nische Strukturierung des Projektes benannt.
Jedes BIM-Projekt hat einen BIM-Abwicklungsplan (BAP), welcher von der BIM-Gesamtkoordination (BIM- GK) erstellt wird.
Der BAP ist während der Projektlaufzeit kontinuierlich vom BIM-GK fortzuschreiben, wenn sich Aktuali- sierungsbedarf ergibt, z.B. bei hinzutretenden oder wechselnden Projektbeteiligten, bei hinzutretenden AN oder bei Eintritt in die nächste Leistungsphase. Auch Änderungen in den Anforderungen werden im BAP durch die BIM-GK vollständig und gebündelt dokumentiert, sowie detailliert mit nachvollziehbaren Verweisen beschrieben. Der BAP ist somit ein dynamisches Dokument und muss entsprechend versioniert werden.
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Einleitung
Abbildung 2: Schematische Übersicht der wesentlichen Punkte1 für die Erstellung und Fortschreibung des BAP
Die BAP-Inhalte werden von den projektbeteiligten AN bereitgestellt bzw. der BIM-GK für die Fortschrei- bung des BAP zugearbeitet.
Eine schematische Übersicht der wesentlichen Schritte für die Erstellung und Fortschreibung des BAP ist in Abbildung 2 dargestellt.
Verpflichtende Bestandteile des BAP
Detaillierte eigenständige - Detaillierte Beschreibung der geforderten BIM-AwF unter Angabe der Beschreibungen verwendeten Technologien und eines nachvollziehbaren Umset- zungskonzeptes.
-
Detaillierte Beschreibung der relevanten BIM-Prozesse für alle Pro- jektbeteiligten, u.a. Datenschnittstellen und genutzten Formate, die vom AN für die Erbringung der geforderten Leistung notwendig sind – Referenzen und Beispiele erwünscht.
-
Alle weiteren Informationen, welche für die Umsetzung der in den AIA definierten Ziele, Vorgaben und Leistungen notwendig sind.
Vorlagen aus Anhängen - Für die Projektumsetzung relevante Informationen (Tabellen) aus die- sen AIA
- Rollenbesetzung im Projekt
Der BAP ist innerhalb der zeitlichen Vorgaben aus dem Anhang E – Digitale Liefergegenstände & -zeit- punkte nach Vertragsabschluss vom verantwortlichen AN in der Rolle der BIM-GK zu erstellen, mit der AG abzustimmen und fortzuschreiben. Die Version 1.0 sowie die Fortführungen bedürfen der Freigabe der
1 Der Inhalt des roten Kastens (BAP-Beiträge zur Angebotsbearbeitung) ist für diesen vorliegenden Vertrag nicht relevant, da BIM kein Zuschlagskriterium ist.
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Einleitung
AG. Alle weiteren AN sind verpflichtet zur Mitarbeit und rechtzeitigen Zulieferung der nötigen Inhalte an den BIM-GK.
Der BAP ist für alle Projektbeteiligten verpflichtend, wobei für ggf. im Projekt neu hinzukommende AN der jeweils aktuelle Stand des BAP als Vertragsbestandteil mit dem jeweiligen AN zu berücksichtigen ist.
Sollte es zu Änderungen in den Anforderungen kommen, die durch die AG veranlasst oder freigegeben sind, werden diese im BAP mit entsprechenden und nachvollziehbaren Verweisen berücksichtigt und do- kumentiert.
Der BAP ist so aufzubauen, dass sich die Kapitel bzw. Abschnitte direkt denen der AIA zuordnen lassen.
1.1.3 Mitgeltende Normen und Richtlinien hinsichtlich BIM
Es gelten die aktuellen Standards und Richtlinien der Autobahn GmbH – in Verbindung mit den in der folgenden Tabelle aufgeführten Normen und Richtlinien:
| Normen und Richtlinien | |
|---|---|
| (in der jeweils aktuell gültigen Fassung bei Veröffentlichung der Ausschreibung) | |
| DIN EN ISO 19650 | Organisation und Digitalisierung von Informationen zu Bauwerken und Ingenieurleistungen, ein- schließlich Bauwerksinformationsmodellierung (BIM) - Informationsmanagement mit BIM. |
| VDI-Richtlinie 2552 | Building Information Modeling |
Tabelle 1: Normen und Richtlinien als Mindeststandard
1.2 Termine
Die Vertragstermine und Meilensteine sind den allgemeinen Projektunterlagen bzw. für die projektspezi- fischen BIM-Leistungen dem Anhang E – Digitale Liefergegenstände & -zeitpunkte zu entnehmen.
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Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten
2 Organisation, Rollen und Verantwort-
lichkeiten
Die Umsetzung der BIM-Methode erfordert klar definierte Rollen und Verantwortlichkeiten, die sich in der organisatorischen Struktur des Projektes wiederfinden. In diesem Kapitel werden die BIM-spezifischen Rollen und Verantwortlichkeiten beschrieben und für das Projekt vorgegeben. Im Einzelfall sinnvolle Än- derungen für die Umsetzung des Projektes sind vom AN im BAP explizit zu benennen, zu beschreiben und mit der Projektleitung der AG abzustimmen. Die AG behält sich vor, Änderungsvorschläge zurückzuwei- sen.
Falls es zu Änderungen in den Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projektes kommt, müssen die neu eingesetzten Personen unter Angabe von Rollen/Verantwortlichkeit, in einer Tabelle im BAP aufgelistet und benannt werden. Diese werden vorher mit der AG abgestimmt.
2.1 BIM-Organisationsstruktur
Die BIM-Organisationsstruktur zeigt die notwendige fachübergreifende Kommunikation zwischen allen Projektbeteiligten. Zudem stellt sie die hierarchische Qualitätssicherung der Modelle sicher.
Abbildung 3 stellt schematisch die hierarchische BIM-Organisationsstruktur, Hauptkommunikationska- näle (kleine Pfeile) und Haupttätigkeiten dar. Eine Person kann je nach Projektgröße auch mehrere Rollen bzw. eine Personengruppe kann eine Rolle wahrnehmen. Unabhängig davon müssen alle genannten Rol- len besetzt sein und ausgeführt werden.
Abbildung 3: BIM-Organisationsstruktur
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Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten
2.2 BIM-Rollen und Verantwortlichkeiten
Die den Rollen zugeordneten Personen oder Personengruppen sind in Tabellenform inkl. Kontaktdaten im BAP zu benennen und bei Bedarf im Projektverlauf zu aktualisieren. Die diesbezüglichen Vorgaben des Vertrages sind einzuhalten. Es ist zwischen den übergeordneten Rollen (BIM-M, BIM-GK) und den Rollen, die den einzelnen Fach- und Teilmodellen zugeordnet sind, (BIM-FK) zu unterscheiden.
| Rolle | Name | Unternehmen | E-Mail und Telefonnummer | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| BIM-M | BIM-M-AG | Autobahn GmbH | ||||
| BIM-M-Ext | ||||||
| BIM-GK | BIM-M-Ext | |||||
| BIM-FK | Alle AN |
Tabelle 2: Auflistung der Personen für die übergeordneten BIM-Rollen im Gesamtprojekt
2.3 BIM-Zuständigkeitsmatrix
| Leistung | Verantwortlich | Umsetzung | Mitwirkung | Prüfung2 | Freigabe | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| BAP | BIM-GK | BIM-GK | BIM-FK | BIM-M-Ext | AG | |
| Bereitstellung gemeinsame Datenumgebung | AG | - | - | - | - | |
| Lieferung Turnusdaten | BIM-GK | BIM-FK | BIM-FK | - | - | - |
| Lieferung Meilensteindaten | BIM-GK | BIM-FK | BIM-FK | - | BIM-M-Ext | AG |
| Modellkoordination | BIM-GK | BIM-GK | BIM-FK | BIM-M-Ext | - | |
| Sicherstellung Modellqualität | BIM-GK | BIM-FK | BIM-FK | BIM-FK | BIM-M-Ext | - |
| Umsetzung AwF | BIM-GK | BIM-FK | BIM-FK | BIM-FK | BIM-M-Ext | - |
Tabelle 3: Übersicht der wesentlichen BIM-Zuständigkeiten
Nachfolgend sind die Leistungsbilder der wesentlichen BIM-Akteure in der BIM-Projektorganisation be- schrieben. Das Leistungsbild der BIM-A wird nicht ausführlich beschrieben, da die Verantwortung hin- sichtlich der Teilmodelle gegenüber dem AG bei der jeweiligen BIM-FK liegt.
2 Die Prüfung besteht in der BIM-technischen Bewertung der Modelle und Umsetzung der AwF. Sie beinhaltet keine fachliche Abnahme der Planung. Diese erfolgt separat durch die Fachabteilungen der AG.
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Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten
2.3.1 BIM-Management (BIM-M)
Das BIM-M übernimmt seitens des AG (BIM-M-AG) bzw. der als Bauherrenvertretung beauftragte externe BIM-Manager (BIM-M-Ext) die Leitung der übergeordneten BIM-basierten Prozesse im Projekt und ist ers- ter Ansprechpartner für den AN. Es ist mitverantwortlich für das Erreichen der vereinbarten Projektziele. Im Rahmen der Projektumsetzung überprüft das BIM-M die Einhaltung der übergeordneten BIM-Prozesse im Projekt, welche für alle Projektbeteiligen bindend sind. Zudem prüft das BIM-M die digitalen Lieferge- genstände auf Vollständigkeit in BIM-technischer Hinsicht.
Im Rahmen der Projektumsetzung hat das BIM-M organisatorische Aufgaben und Prüfungsaufgaben wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
| Leistungsbild BIM-M | |
|---|---|
| Organisatorische Leistungen | Verantwortlichkeit |
| Erstellung projektspezifischer AIA mit dem Projektteam der AG | BIM-M-AG |
| Abstimmung der BIM-Projektziele und AwF mit dem Projektteam der AG | BIM-M-AG |
| Zuarbeit und fortlaufende Abstimmung mit dem BIM-GK bzgl. Erstellung und Aktualisierung des BAP, sowie zur Umsetzung der BIM-Methode | BIM-M-Ext |
| Empfehlung für Freigaben des BAP und dessen Aktualisierungen | BIM-M-Ext |
| Freigaben des BAP und dessen Aktualisierungen | BIM-M-AG |
| Organisation, Leitung und Dokumentation der BIM-Besprechungen | BIM-M-Ext |
| Sicherstellung der übergeordneten BIM-Prozesse, z.B. die einheitliche Beauftragung der BIM Standards, Mitwirkungsleistungen der AG | |
| BIM-M-AG | |
| Verantwortlich für die rechtzeitige Bereitstellung der BIM-Eingangsdaten für die AG | BIM-M-AG |
| Prüfungsleistungen | Verantwortlichkeit |
| Projektbegleitende Kontrolle der Fach- und Teilmodelle hinsichtlich Lage, Ausrichtung und | |
| BIM-M-Ext | |
| weiterer für das Projekt wichtiger geometrischer Zwangsbedingungen | |
| Projektbegleitende Kontrolle bzw. Abgleich hinsichtlich der Einhaltung der geforderten Anfor- derungen und Datenqualität | |
| BIM-M-Ext | |
| Projektbegleitende Empfehlungen an die AG hinsichtlich Ergreifung erforderlicher Maßnah- | BIM-M-Ext |
| men zur Sicherstellung der BIM-Projektziele | |
| Entscheidung bzgl. erforderlicher Maßnahmen zur Sicherstellung der BIM-Projektziele | BIM-M-AG |
| Prüfung der Meilensteindaten hinsichtlich Vollständigkeit und der Datenqualität in | BIM-M-Ext |
| BIM-technischer Hinsicht | |
| Freigabe der geprüften Meilensteindaten | BIM-M-AG |
Tabelle 4: Leistungsbild BIM-M
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Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten
2.3.2 BIM-Gesamtkoordination (BIM-GK)
Die BIM-GK ist Ansprechpartner für das BIM-M in Bezug auf BIM-relevante Themen im Projekt und betreut und koordiniert die BIM-FK aller Projektbeteiligten.
Im Rahmen der Projektumsetzung hat die BIM-GK organisatorische Aufgaben und Prüfungsaufgaben wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Leistungsbild BIM-GK
Organisatorische Leistungen
Die Rolle der BIM-GK ist im Projekt einmalig besetzt. Ansprechpartner für das BIM-Management (BIM-M) bzw. den Auftraggeber (AG), sowie die BIM-Fachkoordination (BIM-FK) in allen BIM-relevanten Themen. Erstellung und Fortschreibung des BAP Koordination der digitalen Projektabwicklung, der BIM-Prozesse und der Projektabwicklung Kontinuierliche Prüfung der Einhaltung der BIM-Standards Organisation, Leitung und Dokumentation der Koordinationsbesprechungen Koordination und Unterstützung bei der Behebung von Konflikten mit den Projektverantwortlichen Erster Ansprechpartner für BIM-Koordinierungsthemen auf AN-Seite Einberufung von außerordentlichen Koordinationsbesprechungen bei hoher Konfliktdichte Berichtspflicht über Konfliktlösungsfortschritte an die AG Abstimmung mit vom AG separat beauftragten Beteiligten Erstellung des BIM-Fachkoordinationsmodells auf Grundlage der Fach- und Teilmodelle inkl. der dafür notwendigen Koordinierung und Kontrolle des BIM-Koordinierungsmodells
Erstellung eines Prüfberichts zur Meilensteinprüfung für das BIM-M
Sicherstellung der vollständigen und termingerechten Lieferung von Turnus- und Meilensteindaten (einschl. Übergabe an den BIM-M mit der Bitte um Freigabe durch die AG) Regelmäßige Bereitstellung des BIM-Fachkoordinationsmodelles und dessen Auswertungen (korrekte Klassifizierung, Kollisions- und Merkmalprüfung)
Sicherstellung Modellqualität und Umsetzung der AwF
Festlegung von Koordinationsunterstützungen in Modellen, wie Achsen und Festlegung von Projektnullpunkten Organisation von notwendigen Testläufen für die Umsetzung von AwF Projektbegleitende Sicherstellung der Fach- und Teilmodelle hinsichtlich Lage, Ausrichtung und weiterer für das Projekt wichtiger geometrischer Zwangsbedingungen Projektbegleitende Sicherstellung bzw. Abgleichung hinsichtlich der geforderten Anforderungen und Datenqualität in sämtlichen Fach- und Teilmodelle Durchführung der gewerkeübergreifenden Kollisionsprüfungen inkl. Dokumentation Begleitung der AwF und Sicherstellung zu deren Integration in den BIM-Gesamtprozess Kontinuierliche Prüfung der Fach- und Teilmodelle hinsichtlich der gestellten Anforderungen an Geometrie und Infor- mationsgehalt inkl. Dokumentation Teilnahme an BIM-spezifischen Besprechungen
Tabelle 5: Leistungsbild BIM-GK
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Organisation, Rollen und Verantwortlichkeiten
2.3.3 BIM-Fachkoordination (BIM-FK)
Im Rahmen der Projektumsetzung hat die BIM-FK organisatorische Aufgaben und Prüfungsaufgaben wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Leistungsbild BIM-FK
Organisatorische Themen
Verantwortlich für die jeweiligen Fach- und Teilmodelle und deren planerischen Inhalte Ansprechpartner für BIM-Themen gegenüber AG, BIM-M, BIM-GK und den anderen BIM-FK Verantwortlich und Ansprechpartner (BIM-M und BIM-GK) für den Export inkl. Konfiguration sämtlicher Daten aus den jeweiligen Modellen und deren Bereitstellung in der gemeinsamen Datenumgebung Ansprechpartner für die BIM-GK und weiterer BIM-FK bei Fragen zum zugeordneten Fach- und Teilmodelle Umsetzung von BIM-Anforderungen aus beauftragten AwF Verantwortlich für die abgestimmte Verwendung von Turnus- und Meilensteindaten Verantwortung für planerische Vollständigkeit und Richtigkeit Regelmäßige Bereitstellung von Turnusdaten, Zulieferung von Meilensteindaten und Mitteilung an alle projektrelevan- ten Beteiligten Fristgerechte Bereitstellung fachlich korrekter und qualitätsgeprüfter Modelle für Meilensteinlieferungen Verantwortung für Funktions- und Leistungsfähigkeit der eingesetzten Hard- und Software Erarbeitung der digitalen Prozesse im jeweiligen Unternehmen
Sicherstellung Modellqualität
Sicherstellung der geforderten Modellqualität insbesondere der Anforderungen an Geometrie und Informationsgehalt der jeweiligen Fach- und Teilmodelle Verantwortlich, dass die referenzierten Modellinhalte der anderen Fachdisziplinen jeweils dem aktuellen Planungs- bzw. Ausführungsstand entsprechen. Verantwortlich für die internen Qualitätssicherungsprozesse und Erstellung der teilmodellinternen Prüfregeln zur Quali- täts- und Kollisionsprüfung inkl. Übergabe der Ergebnisse an die BIM-GK Verantwortlich für die Qualitäts- und Vollständigkeitsprüfung der Merkmale nach Vorgaben der AG Sicherstellung der Konsistenz zwischen Modellen und abgeleiteten Darstellungen (Pläne, Tabellen etc.) Verantwortlich und Ansprechpartner für Erledigung von Arbeitsaufträgen (z.B. Behebung von Kollisionen) zu den jeweili- gen Fach- und Teilmodelle Verantwortlich für die konfliktfreie Planung der jeweiligen Fach- und Teilmodelle, auch hinsichtlich Koordination mit anderen Fach- und Teilmodelle unter Federführung der BIM-GK Mitwirken bei der Umsetzung von Prozessen zur modellbasierten Zusammenarbeit
Abstimmung mit der BIM-GK
Teilnahme an BIM- und Koordinationsbesprechungen Abstimmung der BIM-Prozesse gemäß des Projektvorgehens und der vorgegebenen übergeordneten BIM-Prozesse Abstimmungen mit anderen Disziplinen in Bezug auf Schnittstellen, Datenübertragung, Regeln und Kooperation Koordination der digitalen Projektabwicklung in der jeweiligen Fachdisziplin Umsetzung der Ergebnisse aus Koordinationssitzungen Meldung von Störungen an den BIM-GK Inhaltliche Ergänzung und Fortschreibung des BAPs für das jeweilige Fach- und Teilmodell in Abstimmung mit der BIM- GK
Tabelle 6: Leistungsbild BIM-FK
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Strategie der Zusammenarbeit
3 Strategie der Zusammenarbeit
3.1 BIM-Methode
„BIM ist eine kooperative Arbeitsmethode, bei der auf Basis digitaler Bauwerksmodelle, die für ihren ge- samten Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden.“3
| Entsprechend den vertraglichen Anforderungen (AIA) und den Detailfestlegungen im BAP erarbeitet der | |
|---|---|
| AN die ihm obliegenden Leistungen in Form von Fach- und Teilmodellen, die bauteil-bezogen modelliert | |
| und mit weiteren Daten ergänzt (attribuiert) werden. |
3.2 BIM-Modelle
3.2.1 Modelldefinition
Ein Modell ist ein dreidimensionales digitales Abbild der physischen und funktionalen Eigenschaften des realen Projektes, welches die geometrischen und beschreibenden Eigenschaften der Modellelemente ver- eint.
3.2.2 Modellarten
Für die unterschiedlichen Modellarten finden die im Rahmendokument „Definition der Fachmodelle“ zum Masterplan BIM Bundesfernstraßen des BMDV festgelegten Bestimmungen Anwendung.
3.3 Gemeinsame Datenumgebung (CDE)
Die koordinierte Zusammenarbeit erfordert eine gemeinsame Daten- bzw. Arbeitsumgebung. Hier wer- den sämtliche für das Projekt relevanten Daten abgelegt. Hierzu zählen die Modelldaten sowie alle wei- teren projektrelevanten Dokumente.
3.3.1 Zugang zur CDE
Der Zugang zur CDE wird von der AG bereitgestellt. (siehe Tabelle 13)
3 BMVI - Stufenplan Digitales Planen und Bauen, 2015
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Strategie der Zusammenarbeit
3.3.2 Version und Index (Revision)
Die Version einer Datei bezeichnet den Bearbeitungsstand im Rahmen einer fortlaufenden Überarbeitung bzw. Aktualisierung, beispielsweise bei Turnusdatenlieferungen. Hierbei wird die Versionsnummerierung automatisch erstellt.
Ein Index bezeichnet i.d.R. den Bearbeitungsstand einer Datei zur offiziellen Übergabe an die AG, bspw. nach einer grundlegenden Überarbeitung oder nach Einarbeitungen der Prüfanmerkungen einer oder mehrerer Prüfinstanzen (z.B. Prüfingenieur für Baustatik etc.).
3.3.3 Pflicht zum Testlauf
Der AN ist verpflichtet, zu Projektbeginn gemeinsam mit allen fachlichen Beteiligten den stö-rungs- sowie verlustfreien Datenaustausch über die gemeinsame Datenumgebung zu prüfen. Der Ablauf sowie das Er- gebnis sind im BAP zu dokumentieren.
Die Koordinierung obliegt der BIM-GK. Die Korrektheit der Umsetzung ist der AG zu bestätigen.
3.4 Datenbereitstellung
Die in der gemeinsamen Datenumgebung, abgelegten Teil- und Fachmodelle bilden die Basis der modell- basierten Zusammenarbeit. Um einen geoordneten Koordinationsprozess sicherzustellen, unterscheidet die Autobahn GmbH des Bundes für die Datenbereitstellung zwischen Turnus- und Meilensteindaten.
Abbildung 4: Schematische Darstellung zur Lieferung von Turns- und Meilensteindaten
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Strategie der Zusammenarbeit
3.4.1 Turnusdaten
Turnusdaten sind regelmäßig bereitgestellte Fach- und Teilmodelle oder andere projektrelevante Daten. Diese stellen einen Arbeitsstand dar und dienen als Basis für Besprechungen und qualitative Überprüfun- gen.
3.4.2 Meilensteindaten
Im Unterschied zu Turnusdaten geben Meilensteindaten bzw. -modelle einen definierten Bearbeitungs- stand wieder. Die Meilensteine richten sich hier nach fachlich inhaltlichen Projektfestlegungen, z.B. Ende einer Leistungsphase. Meilensteindaten beinhalten alle Modelle, Pläne und Dateien, die vertraglich ge- schuldet sind und ggf. einer Freigabe unterliegen.
Freigaben erfolgen nur auf Meilensteinlieferungen. Die Modellierungstiefe zu den Meilensteinen ist im BAP entsprechend den Anforderungen der AIA zu definieren.
Eine Übersicht der digitalen Lieferleistungen (Turnus- und Meilensteindaten) ist im BAP zu pflegen.
3.5 Koordinationsstrategie
Für eine systematische Koordinierung der Projektumsetzung werden sogenannte Koordinationszyklen verwendet. Diese ermöglichen eine effiziente Koordination bzw. Abstimmung der planerischen Inhalte. Zudem unterstützen die Koordinationszyklen eine kontinuierliche Qualitätsverbesserung der Daten und planerischen Inhalte. Die Koordination ist anhand offener Formate (Standard IFC) durchzuführen.
Abbildung 5: Koordinationszyklus
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Strategie der Zusammenarbeit
3.5.1 Kontinuierliche Verbesserung
Für die systematische Behebung von technischen Konflikten in der Projektumsetzung bzw. deren Opti- mierung wird ein Issue-Management eingesetzt. Die im Projekt zum Einsatz kommenden Workflows und Softwarelösungen werden im BAP festgeschrieben.
3.5.2 Modellbasierte Kommunikation
Die Nutzung der Modelle für die projektspezifische Kommunikation mit der AG ist im BAP zu beschreiben.
3.6 Prüfung und Freigabe von Meilensteindaten
Die Prüfung und Freigabe durch die AG erfolgt nur für die Meilensteindaten. Abbildung 6 beinhaltet die schematische Darstellung der Prüfung und Freigabe von Meilensteindaten. Zum BIM-Meilenstein werden beispielsweise alle zum Ende der jeweiligen Leistungsphase geforderten Fach- und Teilmodelle, Pläne, Dokumente, Listen usw. im vorgegebenen Format und der geforderten Qualität in die gemeinsame Da- tenumgebung abgelegt. Darüber hinaus legt die BIM-GK die Ergebnisse der Vollständigkeits-, Kollisions- und Merkmalprüfung der Meilensteindaten bei. Nach der Lieferung der Meilensteindaten erfolgt durch das BIM-M eine BIM-technische Meilensteinprüfung und durch die Projektleitung eine Prüfung der zum Meilenstein abzugebenden Unterlagen und Modelle. Übergeordnete Festlegungen zur Freigabe gehen vor. Auf eine positive Prüfung und anschließende Gleichstellung (das heißt: Prüfanmerkungen wurden eingearbeitet) kann die Freigabe durch die AG erfolgen. Zurückgewiesene Datenlieferungen müssen ent- sprechend für eine erneute Prüfung überarbeitet werden.
Abbildung 6: Schematische Darstellung der Prüfung und Freigabe von Meilensteindaten
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Strategie der Zusammenarbeit
3.7 Besprechungen und Kommunikation
Nachfolgend sind die Besprechungen mit BIM-Bezug dargestellt. Unabhängig von der Leitung, hat die BIM- GK die Voraussetzungen für modellbasierte Besprechungen zu schaffen.
| Charakter | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Besprechung | Leitung | AG | BIM-M | AN | BIM-GK | BIM-FK | |
| hinsichtlich BIM | |||||||
| Planungs- bzw. Baubespre- | Hier sind die Modelle zu ver- | ||||||
| AN | x | (x) | x | x | x | ||
| chung | wenden. | ||||||
| BIM-Besprechung | BIM-M | Technische BIM-Themen, - Testläufe, etc. | (x) | x | (x) | x | x |
| Ziel ist die gezielte Identifi- | |||||||
| zierung von Issues am Mo- | |||||||
| Koordinationsbesprechung | BIM-GK | dell bzw. die Qualitätssteige- | (x) | (x) | (x) | x | x |
| rung der Fach- und Teilmo- | |||||||
| delle. |
Tabelle 7: Übersicht der wiederkehrenden Besprechungen mit BIM-Bezug
3.7.1 BIM-Startgespräch
Für die zielgerichtete Anwendung der BIM-Methode findet zum Projektstart ein BIM-Startgespräch statt. Die wesentlichen Eckpunkte im Gespräch sind unter anderem:
-
Abstimmung eines gemeinsamen Verständnisses der BIM-Methode o Klärung des Kommunikationsformats und -weges o Vorstellung der Beteiligten in ihren Rollen/Aufgaben o Klärung der Zugänge für die Datenumgebung o Vorstellung verwendeter Software
-
Abstimmung für die Erstellung des BAP
-
Abstimmung zum Projektnullpunkt sowie zu den Teilprojektnullpunkten (bspw. für den konstruk- tiven Ingenieurbau)
-
Identifizierung sonstiger Schnittstellen
-
Terminabstimmung
Darüber hinaus wird der Prozess der Turnusdatenlieferungen festgelegt, sodass zu Beginn des Projektes sichergestellt ist, dass die wesentlichen Aspekte der Datenlieferungen abgestimmt und bekannt sind.
3.7.2 Planungs- bzw. Baubesprechung
Für die Planungs- bzw. Baubesprechungen sind die Modelle bzw. Turnusdaten zu verwenden.
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Strategie der Zusammenarbeit
3.7.3 BIM-Besprechungen
Die BIM-Besprechung wird vom BIM-M organisiert und dient zur Abstimmung von übergeordneten, BIM- relevanten Themen sowie zur Besprechung von BIM-technischen Themen bei Datenlieferungen bzw. Ko- ordinationsmodellen. Schwerpunkt ist die Sicherstellung der BIM-Prozesse.
3.7.4 Koordinationsbesprechung
Die Koordinationsbesprechung wird zusätzlich zu den Planungs- bzw. Baubesprechungen durchgeführt, beispielsweise bei erhöhter Anzahl an Kollisionen oder anderweitiger Issues. Es werden die Ergebnisse der Kollisionsprüfung am Koordinationsmodell im Projektteam bewertet, um diese gezielt zu lösen. Die Leitung, Organisation und Dokumentation der Koordinationsbesprechung liegt bei der BIM-GK.
Die beabsichtige Durchführung der Koordinationsbesprechungen (Häufigkeit, Dauer, Vorgehensweise, etc.) ist im BAP zu beschreiben.
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Ziele und Anwendungsfälle
4 Zieleund Anwendungsfälle
Um eine nachhaltige, wirtschaftliche und optimierte Projektumsetzung zu ermöglichen, sollen folgende Ziele erreicht und umgesetzt werden. Hierbei wird zwischen übergeordneten und projektspezifischen BIM-Zielen unterschieden.
4.1 Übergeordnete BIM-Ziele
Auf der Grundlage der übergeordneten BIM-Ziele (siehe Masterplan BIM Bundesfernstraßen und BIM- Ziele der Autobahn GmbH des Bundes unter www.autobahn.de) werden die projektspezifischen BIM-Ziele identifiziert.
4.2 Projektspezifische BIM-Ziele
Die projektspezifischen Ziele sind im Anhang C – Projektspezifische Ziele beschrieben.
4.3 Anwendungsfälle (AwF)
Mit der Umsetzung der AwF wird die Zusammenarbeit, Kommunikation und Steuerung in den Planungs- und Bauphasen erleichtert. Weiterhin wird die Transparenz gewährleistet und eine durchgängig digitali- sierte Datenbasis geschaffen, um die Projektabwicklung effizienter zu gestalten.
Die Nummerierung, Inhalte und Definition der AwF sind dem Masterplan BIM Bundesfernstraßen, den zugehörigen Rahmendokumenten und dem BIM-Leistungskatalog zu entnehmen.
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Bereitgestellte Daten
5 Bereitgestellte Daten
Dem AN werden die Ergebnisse der weiteren Projektbeteiligten entsprechend dem vertraglich definierten Umfang zur Verfügung gestellt. Einen Anspruch auf die Übergabe von 2D- oder Papierplänen hat der AN darüber hinaus nicht. Gleichwohl hat dieser ihm übergebene Unterlagen und sonstige Informationen in jedweder Form zu berücksichtigen, wobei im Falle von Widersprüchen, die Inhalte eines übergebenen BIM-Modells vorgehen. Derartige Widersprüche hat der AN der AG unverzüglich anzuzeigen.
Die Bereitstellung von Daten wird im Wesentlichen in der Bau- bzw. Leistungsbeschreibung geregelt. Et- waige zusätzlichen BIM-relevante Daten sind in Anhang B – Bereitgestellte Daten aufgeführt. Im BAP ist eine Auflistung der bereitgestellten und verwendeten Unterlagen zu erstellen und zu pflegen.
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Digitale Liefergegenstände & Lieferzeitpunkte
6 Digitale Liefergegenstände & Liefer-
zeitpunkte
Der AN verpflichtet sich, mindestens zum Abschluss jeder Leistungsphase der AG sämtliche Daten sowohl im offenen als auch im nativen Datenformat auf der gemeinsamen Datenumgebung zur Verfügung zu stellen (u.a. BIM-Modelle, vollständige native CAD-Daten aus den Autorenprogrammen, ggf. Zeichnungen im DWG- und PDF-Format). Der AG werden sämtliche Rechte zu deren Speicherung, Weiterverwendung und -bearbeitung eingeräumt.
Der AN verpflichtet sich, sämtliche im Zuge des Projekts erzeugten Daten für einen Zeitraum von mindes- tens 5 Jahren nach Abnahme des Gesamtprojekts vorzuhalten und der AG bei Bedarf in einer aktuelleren Softwareversion zur Verfügung zu stellen.
Die digitalen Liefergegenstände und Lieferzeitpunkte ergeben sich aus den Turnus- und Meilensteinda- tenlieferungen sowie aus den geforderten AwF. Eine Übersicht ist im BAP anzulegen und zu pflegen. Hierzu siehe auch Anhang E – Digitale Liefergegenstände & -zeitpunkte.
6.1 Projektspezifische Anwendungsfälle
Die projektspezifischen AwF sind im Anhang D – Projektspezifische Anwendungsfälle beschrieben. Dort sind die projektspezifischen Anforderungen für den jeweiligen Anwendungsfall ausdetailliert. Die ge- plante Realisierung der AwF ist im BAP detailliert zu beschreiben.
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Qualitätssicherung und Berichtswesen
7 Qualitätssicherung und Berichtswe-
sen
Die Kompetenz der AG und der von ihr beauftragten, weiteren Projektbeteiligten, etwa im Zusammen- hang mit der Durchführung von BIM-Modellprüfungen oder Planungsfreigaben, beschränken nicht die Verantwortlichkeit des AN für seine Leistungen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass
- die Eingangsprüfung der Daten bei der AG nicht die Ausgangsprüfung des AN ersetzt. Die Verant- wortung für Qualität und -ergebnisse verbleibt beim AN.
- die Daten jederzeit vom AN auf Verlangen der AG zu übergeben sind.
7.1 Grundlagen
Zu folgenden Zeitpunkten ist die Qualität der gelieferten Turnus- und Meilensteindaten durch den jewei- ligen AN sicherzustellen und von der BIM-GK zu überprüfen.
- Übergaben für Projektbesprechungen
- Meilensteindatenlieferungen
- Turnusdatenlieferungen
7.2 Qualitätssicherung und Verantwortlichkeit des AN
Die BIM-GK hat ihre Vorgehensweise zur Qualitätssicherung und Erstellung von Koordinationsmodellen im BAP zu erläutern. Die AN haben eigenständig eine interne Qualitätssicherung durchzuführen und diese in Eigenverantwortung zu dokumentieren. Der Ablauf ist im BAP konkret zu beschreiben.
Die Qualität ist mindestens für folgende Punkte sicherzustellen:
- Planerische Qualität
- Daten- und Informationsstrukturierung
- Datenkonsistenz
- Geometrische und semantische Konsistenz (LOG/ LOI)
- Koordinatensystem
- Namenskonvention
- Konfliktfreiheit im Rahmen der zulässigen Toleranzen
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Modellierungsstandard
8 Modellierungsstandard
Der Modellierungsstandard stellt die geforderte Modellqualität sicher. Hier werden die Mindestanforde- rungen an die Struktur, sowie die Detailierungs- und Informationstiefen der Fach- und Teilmodelle fest- gelegt.
8.1 Modellstruktur und Merkmale
Modellstruktur und Merkmalwerte (IFC-PropertySets, kurz: Pset) müssen einheitlich und konsistent ge- mäß DIN EN 17549 sein.
Als Austauschformat wird IFC 4.3 Reference View angestrebt. Das Austauschformat wird zu Projektstart mit dem BIM-Management festgelegt.
Beim Aufbau der Fach- und Teilmodelle sind mindestens folgende Vorgaben zu Objekten einzuhalten:
- 3D-Objekte dürfen nicht aus Flächen, Netzen o.ä. zusammengesetzt sein.
- Alle Objekte anderer Teilmodelle sind in den Teilmodellen der eigenen Fachdisziplin zu referen- zieren und nicht zu kopieren.
- Die Modelle sind stets bereinigt (z.B. keine überflüssigen Elemente) und schlank zu halten.
- Alle Kollisionsobjekte (Störkörper, -kanten) und 3D-Geometrien sind in den jeweiligen Modellen der Fachdisziplinen darzustellen.
8.2 Level of Information Need (LOIN)
Der Level of Information Need (LOIN) beschreibt die geforderte Informationstiefe in den Modellen und setzt sich aus den geometrischen (LOG) und semantischen (LOI) Informationen sowie verknüpften Doku- menten zusammen. Verknüpfte Dokumente sind beispielsweise Datenblätter, erforderliche Berichte, Ein- bauanleitungen, abgeleitete 2D-Pläne etc.
Zum LOIN macht der AN einen Vorschlag. Für LOG und LOI gelten grundsätzlich die Definitionen aus den Rahmen- und Praxisdokumenten zum Masterplan BIM Bundesfernstraßen des BMV.
- Rahmendokument „Objektkatalog BIM Bundesfernstraßen“
- Praxisdokument „Best Practice zum Objektkatalog BIM Bundesfernstraßen“
Die nachfolgenden Ausführungen stellen lediglich Ergänzungen dar.
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Modellierungsstandard
8.2.1 Detaillierungsgrad je Leistungsphase
Die folgenden Detaillierungsgrade (LOG/ LOI) sind für Modelle bzw. Objekte in Abhängigkeit der Leistungs- phase zu erzielen.
| LOG/ LOI | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Fach-/Teilmodell | LPH | LPH | LPH | LPH | LPH | LPH 6 | LPH 8 |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | |||
| Geländemodell | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Streckenmodell | 100 | 200 | 300 | 300 | 400 | 400 | 400 |
| Brücken, Brückenstützungen, Tunnel-/ Trogbauwerke, (Lärm-)Schutzbauwerke, | 400 | 500 | |||||
| 100 | 200 | 300 | 300 | 400 | |||
| Stützbauwerke, Gründungen, Kappen | |||||||
| Verkehrszeichenbrücken, Tunnelbeleuchtung, Tunnelbelüftung, Tunnelsicherheit, | 400 | 500 | |||||
| Tunnel-Verkehrseinrichtung, Brückenseile/ -kabel, Lager, Fahrbahnübergänge, Ab- | 100 | 200 | 300 | 300 | 400 | ||
| dichtungen, Schutzeinrichtungen, Ausstattungen, Leitungen | |||||||
| Sonstige Bauwerke/ Baubehelfe | 100 | 200 | 300 | 300 | 400 | 400 | 500 |
Tabelle 8: Beispiel für Detaillierungsgrade LOG/ LOI für Modelle bzw. Objekte je Leistungsphase.
8.2.1.1 Pflege der Klassifizierung
Die Vorgaben für die Klassifizierung und Merkmale sind dem Rahmendokument „Objektkatalog BIM Bun- desfernstraßen“ zu entnehmen.
Die Zuordnung von Objekten zu Objektklassen (Klassifizierung der Objekte) findet im jeweiligen Autoren- system statt und dient unabhängig von der Projektstruktur der Identifizierung von Objekten. Bei einer Überführung der Objektklassen vom Autorensystem in ein BIM-Austauschformat (z.B. IFC) sind die zu ver- wendenden IFC-Klassen abzustimmen. Jedes Objekt im Fach- und Teilmodell muss eine Klassifizierung aufweisen, welcher folgende Informationen zugrunde liegen:
- Objektgruppe
- Objektklasse
- Objekttyp
8.2.1.2 Pflege der Merkmale
Allen Objekten sind Merkmale zugeordnet, die mit zulässigen Werten befüllt werden müssen. Die Spezi- fikationen für die Geotechnik für diese geforderten Merkmale und zulässigen Merkmalsausprägungen fin- den sich in der als Anlage beigefügten „Merkmaltabelle_Baugrund“ wieder.
Im Rahmen dieses Projekts ist die Merkmalsausprägung zu prüfen. Ggf. erforderliche Anpassungen sind mit der AG abzustimmen. Anpassungen umfassen hier sowohl die Eingrenzung als auch die Ergänzung der Merkmale, die im organisationsspezifischen Objektkatalog der Autobahn GmbH festgelegt sind. Der AN hat die Möglichkeit, weitere notwendige Merkmale zielführend hinzuzufügen. Darüber hinaus behält sich
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Modellierungsstandard
die AG das Recht vor, im Rahmen der Erstellung des BAP weitere 50 Merkmale je LPH in Abstimmung mit dem AN festzulegen.
Jedes Objekt muss seine fachspezifischen Merkmale enthalten, die mindestens für die vollständige Men- genermittlung, Kostenermittlung und (sofern vertraglich vereinbart) LV-Erstellung notwendig sind.
8.3 Weitere Anforderungen an die Modellierung
Sind an Teil-/Fachmodellen Aktualisierungen oder Korrekturen vorzunehmen, werden von der jeweiligen Autorenschaft die bestehenden Modellobjekte entsprechend angepasst, statt Objekte zu löschen und durch neue zu ersetzen. Müssen Objekte durch Löschen und Neumodellieren angepasst werden, ist dies mit der BIM-GK und dem BIM-M abzustimmen sowie die GUID zu dokumentieren. Verlinkungen sind zu aktualisieren bzw. mit einer Bauteil-ID zu verknüpfen. Bereits erstellte BCF-Dateien müssen den neuen Objekten zugewiesen werden, damit der Kollaborationsprozess nachvollzogen werden kann.
Im Folgenden werden weitere Anforderungen an die Objektdarstellung und den Datenaustausch be- schrieben.
8.3.1 Durchbrüche und Öffnungen
Durchbrüche und Öffnungen sind als Volumen (IfcOpeningElement) zu konstruieren und vom Hauptkör- per abzuziehen. Im Modell müssen beide Körper mitgeführt werden. Beim Hauptkörper ergeben sich dadurch Brutto- und Nettovolumen sowie Brutto- und Nettoflächen (Sichtfläche und Gesamtfläche). Alle Werte sind im Hauptkörper als Merkmale aufzuführen.
8.3.2 Platzhalter bzw. Freihalteraum
Platzhalter sind Volumenkörper, mit denen z.B. Freihalteräume oder Lichtraumprofile in der Planung dar- gestellt werden. Sie müssen als eigene Objekte anzusteuern sein.
8.4 Dateigrößen
Im Interesse der Datensparsamkeit sind überflüssige Detaillierungen und Merkmale, eine redundante Hal- tung von Objekten oder generell unnötige Datenansammlungen zu vermeiden.
Bei großen Modellen kann das BIM-M jederzeit eine Aufteilung in kleinere Modelle fordern, um die Ge- samtperformance zu gewährleisten. Weiterhin kann bei einem überhöhten Detaillierungsgrad (z.B. Schriftzug auf Schrauben) der AN dazu verpflichtet werden, das Modell an den vereinbarten LOG anzu- passen.
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Modellierungsstandard
8.5 Darstellung (Materialien, Texturen und Schraffuren)
Die verwendeten Objekte sind mit entsprechenden Materialzuweisungen zu definieren. Es ist darauf zu achten, dass Materialzuweisungen im Modell naturgetreu zu erfolgen haben bzgl. Farbe, Struktur, Refle- xion und Transparenz, um jederzeit Renderings aus dem Koordinationsmodell erstellen zu können.
8.6 Projektkoordinaten und Koordinatensysteme
Durch die Festlegung eines Projektnullpunkts bzw. Projektbasispunkts und eines führenden Koordinaten- systems wird sichergestellt, dass alle Fach- und Teilmodelle lagerichtig im Raum orientiert sind und im gleichen geodätischen Bezugssystem modelliert werden.
Um eine durchgängige Austauschbarkeit der Modelldaten sowie eine präzise Überführung in GIS-Systeme zu gewährleisten, wird für alle Fachmodelle der Georeferenzierungsgrad LoGeo-Ref50 festgelegt.
Die Vorgaben zum Umgang mit Koordinatensystemen, Achsen und Passpunkten/ Referenzpunkten sind im Projekt von der BIM-GK festzulegen und mit der AG abzustimmen, sowie im BAP zu dokumentieren. Die Vorgaben der AG sind zu berücksichtigen.
| Projektkoordinaten | |
|---|---|
| x-Koordinate | Wird nach Vergabe bekannt gegeben |
| y-Koordinate | Wird nach Vergabe bekannt gegeben |
| z-Koordinate | Wird nach Vergabe bekannt gegeben |
| EPSG-Code Koordinatenreferenzsystem | ETRS89/UTM32 (EPSG: 4647) |
| EPSG-Code Höhenreferenzsystem | DHHN 2016 (EPSG: 7837) |
Tabelle 9: Projektkoordinaten
Um die Koordination bzw. die Zusammenführung der Teil- und Fachmodelle zu unterstützen, ist jeweils ein Koordinationskörper (siehe Abbildung 7: Darstellung des Koordinationskörpers) im Projektnullpunkt zu platzieren. Der Aufbau ist der Abbildung zu entnehmen. Der Koordinationskörper ist entsprechend dem „Winkel zum geografischen Norden“ ausgerichtet. Der Berührungspunkt der Pyramiden definiert den Pro- jektbasispunkt. Dieser wird von der AG bereitgestellt, um die geografische Verortung der Modelle ge- währleisten zu können.
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Modellierungsstandard
Der Koordinationskörper enthält als Merkmalsgruppen (Pset) Informationen zu:
- Klassifizierung
- Modellinformation
- Georeferenzierung
Abbildung 7: Darstellung des Koordinationskörpers
8.7 Anforderungen an Datenaustausch
Nachfolgende Festlegungen sind für den Modellaustausch zu berücksichtigen:
| System | Format |
|---|---|
| 2D-Geometrien | Nativ und IFC |
| 3D-Geometrien | Nativ und IFC |
| Achsen | LANDXML |
| Grundrisse und Zeichnungen | DWG (DXF) und PDF |
| Punktwolken | E57 und XYZ |
Tabelle 10: Datenaustauschformate
Abweichungen müssen durch die AG genehmigt und im BAP dokumentiert werden.
Der AN wird die mit der AG vereinbarten Datenaustauschformate/ Softwareprogramme nur in Abstim- mung mit dieser auf eine neuere Version aktualisieren.
8.8 Beschriftungen
Beschriftungen müssen von den Modellinformationen (LOG und LOI) abgeleitet sein. Manuelle Beschrif- tungen sind nur aus besonderen Gründen nach Rücksprache mit der AG zulässig. Sind Abweichungen
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Modellierungsstandard
schon vor Projektbeginn zu erkennen, so sind diese mit der AG abzustimmen und im BAP zu dokumentie- ren. Die Beschriftung hat weitestgehend dynamisch zu erfolgen, so dass Aktualisierungen von Dimensio- nen und Merkmalen automatisch/ eigenständig in die Pläne übernommen werden.
8.9 Planschriftköpfe
Der Planschriftkopf ist über eine zentralisierte Planverwaltung auszufüllen und zu steuern. Aus der Pla- nung resultierende Revisionen sind ebenfalls zentral zu verwalten. Die Vorgaben für die Gestaltung eines einheitlichen Planschriftkopfes werden projektspezifisch festgelegt. Der Planschriftkopf ist mit der AG ab- zustimmen, sofern dieser nicht bereitgestellt wird.
8.10 Plan- und Listenableitung
Sämtliche Pläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitte etc.) und Listen müssen mit dem zugehörigen Modell konsistent sein. Sie sind gemäß den erforderlichen Richtlinien aufzubereiten, nachzubearbeiten und zu ergänzen. Dazu gehören unter anderem:
- Erstellung des Schriftkopfes
- Beachtung der Vorgaben der CAD-Richtlinien
- Ausblenden von nicht benötigten zeichnerischen Inhalten
- Erstellung bzw. Ergänzung von Bemaßung, Schraffuren und Beschriftungen
- Zeichnerische Anpassung von Schnitten
Um eine unnötige Planerzeugung zu vermeiden werden, ist die Ableitung erst nach der Koordination und Qualitätsprüfung der Modelle durchzuführen. Alle Projektbeteiligten müssen das modellbasierte Arbeiten und auch die modellbasierte Kommunikation nutzen.
Planungsänderungen sind zwingend vor einer Planableitung in die Modelle einzupflegen. Die Vorgehens- weise zur Ableitung von Plänen und Listen ist vom AN zu erläutern und im BAP zu dokumentieren.
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Modellierungsstandard
8.11 Einheiten
Bei der Erstellung sämtlicher Liefergegenstände sind die nachfolgend aufgelisteten Einheiten zu verwen- den:
| Modelleinheit | Einheit | |
|---|---|---|
| Länge | Meter | m |
| Fläche | Quadratmeter | m2 |
| Volumen | Kubikmeter | m3 |
| Gradmaß | Grad | grad |
| Zeit | Sekunde | s |
| Masse | Kilogramm | kg |
| Geodätischer Winkel1 | Gon | gon |
| Anzahl | Stück | St |
| Temperatur | Grad Celsius | °C |
| Kosten | Euro | € |
| Geschwindigkeit | Kilometer pro Stunde | km/h |
| Kraft | Newton | N |
Tabelle 11: Einheiten
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Modellierungsstandard
8.12 Toleranzen
Die hier angegebenen Toleranzen dienen ausschließlich der Qualitätssicherung, Kollisionsprüfung und Modellkoordination im Zuge der BIM-Umsetzung:
| Projektphase | Toleranz | Anzuwenden für |
|---|---|---|
| LPH 1 und 2 | 10 cm | Kollisionen zwischen den Fachgewerken u.a. Verkehrsplaner, Konstruktiver Ingeni- eurbau, Landespflege |
| LPH 3 und 4 | 5 cm | Kollisionen zwischen den Objekten der beteiligten Fachgewerken Berücksichtigung aller Rohre und Durchbrüche mit Durchmesser/Abmessungen > 5 cm |
| LPH 5 und 6 | keine | Kollisionen zwischen den Objekten der beteiligten Fachgewerke |
| LPH 8 | keine | Kollisionen zwischen den Bau- und Montagemodellen der ausführenden Firmen |
Tabelle 12: Toleranzen
8.13 Dateinamenskonvention
Für das Projekt ist die Dateinamenskonvention der Autobahn GmbH des Bundes für alle Modelle, Pläne und weitere Dateien verpflichtend anzuwenden. Abweichungen und Ergänzungen sind mit der AG abzu- stimmen und im BAP zu dokumentieren. Die AG stellt eine ausführliche Erklärung der Dateinamenskon- vention zur Verfügung.
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Technologien
9 Technologien
9.1 Gemeinsame Datenumgebung (CDE)
Der AN verpflichtet sich zum Zwecke der Umsetzung der Projektabwicklung mit BIM, die von der AG be- reitgestellte gemeinsame Datenumgebung zu nutzen und dort die geschuldeten digitalen Liefergegen- stände entsprechend den Vorgaben der AIA und des BAP bereitzustellen.
9.1.1 Beschreibung der eingesetzten CDE
| System | Link | Projektraum |
|---|---|---|
| Thinkproject CDE INFRASTRUCTURE (EPLASS) | Wird zum Projektstart bereit- gestellt | Wird zum Projektstart bereitgestellt |
Tabelle 13: Gemeinsame Datenablage
Die von der AG bereitgestellte Lösung (Tabelle 13) beinhaltet folgende Module:
- BIM-Collaboration inklusive DESITE EPLASS Edition (BIM-Viewer inklusive Workflows)
- Planmanagement inkl. enthaltenen Workflows zur Freigabe von Ausführungsunterlagen
Es steht den Projektbeteiligten frei, weitere Module auf eigene Veranlassung und Kosten im Rahmen die- ses Projekts einzusetzen.
Jeder Projektbeteiligte erhält von der AG Benutzerzugänge für die ausgeschriebenen Rollen (inkl. Vertre- tungen, ohne Nachunternehmer) innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit kostenlos zur Verfügung ge- stellt.
BIM-Kollaboration (Issue-Management)
Für den Prüflauf, die Modellverwaltung sowie für das Issue-Management (integrierter BCF-Manager inkl. Import und Exportfunktion von Issues) stellt die AG das in der CDE enthaltene BIM-Kollaborationssystem DESITE mit dem Funktionsumfang “EPLASS Edition” zur Verfügung.
Sollte für die Projektbeteiligten die Verwendung dieser in der CDE Infrastructure BIM-Collaboration ent- haltenen Version von DESITE EPLASS-Edition nicht ausreichend sein und möchte ein Projektbeteiligter eine andere Kollaborationssoftware nutzen, so hat er sich die entsprechende Software und zugehörige Lizenzen auf eigene Veranlassung und Kosten zu beschaffen.
Besitzt der Projektbeteiligte bereits persönliche DESITE-Lizenzen (sog. “Named-Lizenzen”), so ist eine zu- sätzliche Anbindung dieser vorh. Lizenzen an die CDE des AG mittels einer kostenfreien Freischaltung durch Thinkproject/EPLASS möglich (auf Veranlassung durch den jeweiligen Projektbeteiligten).
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Technologien
Alternativ kann der Projektbeteiligte sich die Daten auch auf ein eigenes Datensystem kopieren und be- liebige Programme nutzen. Der Projektbeteiligte muss dann allerdings auf den Datenabgleich achten und eine fortlaufende Datensynchronisation zur CDE des AG gewährleisten. Es gilt der Datenstand in der CDE des AG (Single Source of Truth!). In der CDE des AG ist ein BCF-Manager integriert zum Import und Export von Issues als BCF-Datei.
Technische Systemvoraussetzungen
Die CDE ist ein Software as a Service (SaaS) Produkt und der Zugang zur CDE erfolgt browserbasiert und bedarf keiner manuellen Installation. Die Projektbeteiligten sind eigenverantwortlich dafür zuständig, sämtliche technischen Voraussetzungen für die Nutzung der CDE (z. B. geeignete Hardware, stabile Inter- netverbindung etc.) sicherzustellen.
9.1.2 Nutzung der CDE
Innerhalb der CDE sind Daten immer nach Anforderungen der DIN-19650 in einem der vier Status „In Bearbeitung“, „Geteilt“, „Freigegeben“ und „Archiviert“ abzulegen. Der Status bestimmt dabei, wie die jeweilige Information verwendet werden darf. Dateien mit Status „in Bearbeitung“ können in der Daten- umgebung des AN verbleiben. Dateien mit Status „geteilt“/ „veröffentlicht“ / “archiviert“ befinden sich in der CDE der AG.
Dokumente sind in das vorgesehene Projektverzeichnis abzulegen und nach der Ablage an die betreffen- den Projektbeteiligten zu kommunizieren. Die Kommunikation erfolgt direkt über einen verknüpften Do- kumenten-Link aus der CDE heraus, um die Datenmenge im Projekt minimal zu halten.
9.1.3 Ergänzende Regelungen
Gesetzlich und vertraglich festgelegte Rechte und Pflichten der Projektbeteiligten ändern sich durch den Einsatz der CDE und durch die Regeln zur Kommunikation nicht.
Der Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten liegt in der Verantwortung der Projektbeteiligten. Mit dem Datenaustausch über die CDE ergeben sich folgende ergänzende Pflichten:
9.1.3.1 Pflichten zum Abholen von Informationen
Leistungsergebnisse der weiteren Projektbeteiligten hat der AN über die gemeinsame Datenumgebung abzurufen. Mit dem ordnungsgemäßen Einstellen von Daten in die gemeinsame Datenumgebung und die Mitteilung (in Textform) des adressierten Projektbeteiligten über das Einstellen der Daten gelten diese Daten als bei dem adressierten Projektbeteiligten am nächsten Werktag als zugegangen.
9.1.3.2 Pflicht zur Bereitstellung von Daten und Informationen
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Technologien
Jeder Projektbeteiligte ist verpflichtet, alle projektrelevanten Unterlagen entsprechend den Vorgaben für die Ablage auf der CDE bereitzustellen. Dabei müssen den Dateien die vordefinierten Merkmale zugewie- sen und durch einen Freitext im Kommentar näher beschrieben werden. Jeder Nutzer ist verpflichtet, Dateien nach den Vorgaben und Regeln zur Kommunikation auf der CDE abzulegen und die Benachrichti- gung an alle erforderlichen Adressaten anzustoßen.
9.1.4 Freigabe von Daten und Informationen
Freigaben von Leistungsinhalten und Daten sind zu beachten. Freigaben erfolgen, sofern hierzu nichts Abweichendes in vorrangigen Vertragsgrundlagen bestimmt ist, ausschließlich über die gemeinsame Da- tenumgebung von dem für die Freigabe der jeweiligen Leistung Verantwortlichen, im Zweifel durch die AG. Unabhängig von erfolgten Freigaben sind Inhalte und Daten anderer an der Planung oder Ausführung fachlich Beteiligter vor jeder Weiterverwendung mit der berufsüblichen Sorgfalt zu prüfen und etwaige Bedenken rechtzeitig anzumelden. Freigaben der AG sind lediglich Kontrollschritte und entlasten den AN nicht von seiner werkvertraglichen Verantwortung. Daten anderer Projektbeteiligter sind unabhängig von deren Freigabe vor jeder Weiterverwendung durch den AN auf ihre Plausibilität und auf ihre Qualität zu überprüfen. Sofern Bedenken in Bezug auf die Weiterverwendbarkeit bestehen, sind diese im Rahmen des Prozesses der Planungs- bzw. Ausführungskoordination zu lösen.
9.2 Softwarewerkzeuge und Lizenzen
Die AN sind frei in der Wahl ihrer Softwarewerkzeuge zur Umsetzung der im Projekt geforderten Anwen- dungsfälle. Sie haben sicherzustellen, dass die digitalen Liefergegenstände in den geforderten Datenfor- maten bereitgestellt werden können.
Zu Projektbeginn sind die bei den Projektbeteiligten zum Einsatz kommenden Softwarewerkzeuge durch einen Testlauf auf Kompatibilität zu prüfen.
Die im Projekt zum Einsatz kommenden Softwarelösungen und deren Lizenzierung ist durch den jeweili- gen AN sicherzustellen und gemeinsam mit der jeweiligen Version anzugeben.
| System | Link zu Her- | Beschreibung | Version | ||
|---|---|---|---|---|---|
| steller |
Tabelle 14: Im Projekt verwendete Software
9.3 Aktualisierung der BIM-Technologien
Sollten sich im Laufe der Projektumsetzung beispielsweise aufgrund neuer technologischer Erkenntnisse oder durch Aktualisierungen der eingesetzten Software, Abweichungen zur festgelegten Arbeitsweise er- geben, so sind diese zwingend zwischen den Beteiligten abzustimmen. Die Abstimmung hat unter Berück- sichtigung der Auswirkungen auf das Modell und die laufenden Prozesse zu erfolgen. Diese Änderungen sind mit dem BIM-M abzustimmen, von der AG freizugeben und im BAP festzuhalten.
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Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Übersicht der BIM-relevanten Vertrags- und Projektunterlagen ........................................... 5
Abbildung 2: Schematische Übersicht der wesentlichen Punkte für die Erstellung und Fortschreibung des BAP ..................................................................................................................... 7
Abbildung 3: BIM-Organisationsstruktur ..................................................................................................... 9
Abbildung 4: Schematische Darstellung zur Lieferung von Turns- und Meilensteindaten ........................ 15
Abbildung 5: Koordinationszyklus .............................................................................................................. 16
Abbildung 6: Schematische Darstellung der Prüfung und Freigabe von Meilensteindaten ...................... 17
Abbildung 7: Darstellung des Koordinationskörpers.................................................................................. 28
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Tabellenverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Normen und Richtlinien als Mindeststandard ............................................................................. 8
Tabelle 2: Auflistung der Personen für die übergeordneten BIM-Rollen im Gesamtprojekt..................... 10
Tabelle 3: Übersicht der wesentlichen BIM-Zuständigkeiten .................................................................... 10
Tabelle 4: Leistungsbild BIM-M .................................................................................................................. 11
Tabelle 5: Leistungsbild BIM-GK ................................................................................................................. 12
Tabelle 6: Leistungsbild BIM-FK ................................................................................................................. 13
Tabelle 7: Übersicht der wiederkehrenden Besprechungen mit BIM-Bezug ............................................. 18
Tabelle 8: Beispiel für Detaillierungsgrade LOG/ LOI für Modelle bzw. Objekte je Leistungsphase. ......... 25
Tabelle 9: Projektkoordinaten .................................................................................................................... 27
Tabelle 10: Datenaustauschformate .......................................................................................................... 28
Tabelle 11: Einheiten .................................................................................................................................. 30
Tabelle 12: Toleranzen ............................................................................................................................... 31
Tabelle 13: Gemeinsame Datenablage....................................................................................................... 32
Tabelle 14: Im Projekt verwendete Software ............................................................................................. 34
Tabelle 15: Liste der Fach- und Teilmodelle .................................................................................................. v
Tabelle 16: Übersicht der projektspezifischen Grundlagendaten und Datenformate ................................. vi
Tabelle 17: Übersicht der projektspezifischen BIM-AwF ........................................................................... viii
Tabelle 18: Auflistung von digitalen Liefergegenständen und Lieferzeitpunkten ................................... xviii
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Anhang A – Fach- und Teilmodelle
Die nachfolgend dargestellte Tabelle ist im BAP auszufüllen und ausdrücklich als Beispiel zu verstehen und entsprechend der beabsichtigen Strukturierung der Teil- und Fachmodelle anzupassen. Für jedes Gewerk ist ein separates Fachmodell zu erstellen
| Fach-/ Teilmodell- Bezeichnung | Inhalt Fach-/ Teilmodell (Beschrei- bung) | Software und Austauschformat | Verantwortliches Unternehmen | Bemerkung | |
|---|---|---|---|---|---|
| Native Software und Format | Austauschformat IFC (4.3) |
Bestand - Kampfmittel/ Altlasten IFC, GeoJSON, AN-VA SHP
-
Strecke (Straße und inklusive IFC AN-VA an vorhandenen und zu verle- Schadstoffe) gene Straßen
-
Aufschlüsse/Bohrprofile im Stra- IFC AN-GEO an vorhandenen und zu verle- ßenaufbau gene Straßen
-
Ingenieurbauwerke (Brücken in- IFC AN-VA Bestehende Brücke (Wirt- klusive Schadstoffe) schaftsweg Nohner Bach)
-
Anlagen der Entwässerung IFC AN-VA an vorhandenen und zu verle- gene Straßen
-
Technische Ausrüstung IFC AN-VA an vorhandenen und zu verle- gene Straßen
-
Leitungen Dritter IFC AN-VA
Bestand Umwelt: IFC, GeoJSON, AN-UMW SHP
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-
Schutzgüter nach UVPG und IFC, GeoJSON, AN-UMW BNatSchG (z.B.: Wasserschutzge- SHP biete, Überschwemmungsgebiete, Schutzwürdige Böden, Bodentypen, Kultur- und Sachgüter, Mensch und menschliche Gesundheit)
-
Landschaftsplanung (NSG, LSG, IFC, GeoJSON, AN-UMW Natura-2000 Gebiete, Lebensraum- SHP typen, geschützte Landschaftsbe- standteile, Biotopverbundflächen)
-
Klimafunktionsflächen (z.B. Frisch- IFC, GeoJSON, AN-UMW und Kaltluftschneisen, klimarele- SHP vante Landnutzungen)
-
Biotoptypen (gem. BKompV) IFC, GeoJSON, AN-UMW SHP
-
Faunistische Vorkommen IFC, GeoJSON, AN-UMW SHP
Umgebung
Geländemodell
| - Gebäude LOD200 - Grunderwerb (ALKIS) | IFC/ CityGML IFC | AN-VA AN-VA | |
|---|---|---|---|
| - Geländevermessung (DGM) | IFC | AN-VA |
Landschaft/ Umwelt Landschaftspflegerische Begleitpla- IFC, GeoJSON, AN-UMW nung (LPB), Fachbeitrag Arten- SHP schutz, Fachbeitrag Klima, Fachbei- trag Wasserrahmenrichtlinie
- Bestands- und Konfliktplanung IFC, GeoJSON, AN-UMW SHP
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- Kompensationsplanung (Vermei- IFC, GeoJSON, AN-UMW dungs-, Gestaltungs-, Ausgleichs-, SHP Ersatzmaßnahmen, CEF-Maßnah- men etc).
Geotechnik/ Baugrund
Verkehrsanlage/ Strecke
Verkehrsanlage / PWC- Anlage
| - Baugrund/ Bodenschichten - Baugrundaufschlüsse/ Bohrprofile - Grundwasserstände - Homogenbereiche / EBV-Bereiche | IFC IFC IFC IFC | AN-GEO AN-GEO AN-GEO AN-GEO | |
|---|---|---|---|
| - Trassierung/ Bankett/ Rinnen/ Bordsteine/ Wartungswege - Oberbau - Erdbau/ Unterbau - Entwässerung | IFC IFC IFC IFC | AN-VA AN-VA AN-VA AN-VA | |
| - Trassierung/ Bankett/ Rinnen/ Bordsteine/ Wartungswege | IFC | AN-VA | |
| - Hochbau | IFC | AN-VA | |
| - TGA (ELT/Wasser/Abwasser) | IFC | AN-VA |
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- Möbelierung IFC AN-VA
Ingenieurbau/ Bauwerk
Baubehelfe
| - Oberbau | IFC | AN-VA | |
|---|---|---|---|
| - Erdbau/ Unterbau | IFC | AN-VA | |
| - Entwässerung | IFC | AN-VA | |
| - Beleuchtung | IFC | AN-VA | |
| -Brückenbauwerke -Lärmschutzwände -Stützwände -Verkehrszeichenträger | IFC IFC IFC IFC | AN-VA AN-VA AN-VA AN-VA | |
| - Regenwasserbehandlungsanlage | IFC | AN-VA | |
| - Baustraßen - Weitere Baubehelfe nach Wahl des AN (z. B. Verbaue) | IFC IFC | AN-VA AN-VA |
Technische Ausrüstung - Fahrzeugrückhaltesysteme IFC AN-VA
- Fahrbahnmarkierungen IFC AN-VA
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-
Wegweisungen IFC AN-VA
-
Beschilderung IFC AN-VA
-
Brückenbesichtigungswagen IFC AN-VA
Neue und verlegte - Wasserleitungen IFC AN-VA Leitungen
-
Abwasserleitungen IFC AN-VA
-
Gasleitungen IFC AN-VA
-
Stromleitungen IFC AN-VA
-
Freileitungen IFC AN-VA
-
Telekommunikationsleitungen IFC AN-VA
Tabelle 15: Liste der Fach- und Teilmodelle
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Anhang B – Bereitgestellte Daten
Folgende Unterlagen werden von Seiten der AG zur Verfügung gestellt:
| Grundlage | Beschreibung | Datenformat |
|---|---|---|
| Siehe allgemeines Anlagenverzeichnis |
Tabelle 16: Übersicht der projektspezifischen Grundlagendaten und Datenformate
Das Zusammenstellen der Eingabedaten und das Prüfen der Ergebnisse ist in jedem Fall Aufgabe der AN. Der Datenbestand muss les- und bearbeitbar sein. Die für den Datentransfer erforderlichen Nacharbeiten sowie das Anpassen der Unterlagen sind einzuplanen und werden nicht gesondert vergütet.
Über die Auswertung der beschafften Unterlagen hinaus sind alle dort nicht erfassten, für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten in der Örtlichkeit zu erkunden. Dazu zählen insbesondere to- pographische Randbedingungen, vorhandene Kabel und Leitungen, Bauwerke, usw.
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Anhang C – Projektspezifische Ziele
Aus den allgemeinen BIM-Zielen abgeleitet, werden im Projekt "A1 AS-Kelberg bis AS Adenau“ die nach- folgenden konkreten BIM-Ziele verfolgt:
− Erhöhung der Planungsqualität, verbunden mit einer Verbesserung der Termin- und Kostensicher- heit durch den Einsatz der BIM-Methode für das Abbruch- und Neubaukonzept unter laufendem Verkehr. − Sammeln von BIM-Erfahrungen und Bewertung dieser auf ihre Eignung im Regelprozess − Förderung der partnerschaftlichen Projektabwicklung, d.h. Verbesserung der Kommunikation und Vernetzung aller Projektbeteiligten − Erstellung eines Gesamtbestandsmodells aus einzelnen Fachmodellen inkl. offener Schnittstellen zur fortlaufenden Aktualisierung − Darstellung der Planung in einem konsolidierten 3D-Modell − Verbesserung Planungsqualität durch Planungskoordination und Kollisionsprüfungen − Risikominimierung durch erhöhte Transparenz der Kosten (einschl. Mengen) − Konzeption eines schnittstellenübergreifenden Datenpools und Workflows − Effizientere Darstellung des Status quo des Projektstandes − Reduktion des Abstimmungsbedarfs durch Issue-Management − Sicherstellen der Vollständigkeit der Mengenermittlung − Verbesserung der Datenkonsistenz
Die Reihenfolge stellt keine Priorisierung der Ziele dar.
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Anhang D – Projektspezifische Anwendungsfälle
Die projektspezifischen Anwendungsfälle sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Punkte in der Tabelle stellen die Zuordnung zu den Leistungsphasen dar, in denen die AwF durch den AN hauptsäch- lich zu bearbeiten sind. Eine detaillierte Beschreibung der AwF ist in den darauffolgenden Tabellen in Form von Steckbriefen zu finden.
| AwF-Nr. | Bezeichnung | Leistungsphasen | |||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | B | ||||||||||||||||||||||||
| 000 | Grundsätzliches | ● | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 010 | Bestandserfassung und -modellierung | ● | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 020 | Bedarfsplanung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 030 | Planungsvarianten bzw. Erstellung haushaltsbe- | V K | V V | ||||||||||||||||||||||||||||||
| gründender Unterlagen | U | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 040 | Visualisierung4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 050 | Koordination der Fachgewerke | M | M | M | M | M | |||||||||||||||||||||||||||
| 060 | Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung | M ● | M V K | M | M | M | |||||||||||||||||||||||||||
| V K | V V | V | |||||||||||||||||||||||||||||||
| G | U | U | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 070 | Bemessung und Nachweisführung | V K | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 080 | Ableitung von Planunterlagen | G | V K | V K | V V | ||||||||||||||||||||||||||||
| G | U | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 090 | Genehmigungsprozess | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 100 | Mengen- und Kostenermittlung | V K | V K | V V | V | ||||||||||||||||||||||||||||
| U | U | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 110 | Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe | V | |||||||||||||||||||||||||||||||
| U | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| 120 | Terminplanung der Ausführung | V K | V V | ● | |||||||||||||||||||||||||||||
| 130 | Logistikplanung | V K | V V | ● | |||||||||||||||||||||||||||||
| G | |||||||||||||||||||||||||||||||||
| 140 | Baufortschrittskontrolle | ● | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 150 | Änderungs- und Nachtragsmanagement | ● | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 160 | Abrechnung von Bauleistungen | ● | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 170 | Abnahme- und Mängelmanagement | ● | |||||||||||||||||||||||||||||||
| 180 | Inbetriebnahme Management | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| 190 | Projekt- und Bauwerksdokumentation | ● | ● | ||||||||||||||||||||||||||||||
| 200 | Nutzung für Betrieb und Erhaltung |
Tabelle 17: Übersicht der projektspezifischen BIM-AwF
Anmerkungen zur Tabelle: ● alle beteiligten Planungs-AN G = AN-GEO V = AN-VA inkl. Konstruktiver Ingenieurbau U = AN-UMW V = AN-VA für Fachbereich Straßenbau M – BIM-GK des BIM-M-Ext V V = AN-VA für Fachbereich konstruktiver Ingenieurbau K
4 Gesonderter Vertrag für Öffentlichkeitsarbeit
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AwF 000 – Grundsätzliches
| AwF 000 | Grundsätzliches | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Definition/ Beschreibung | ||||||
| Unter Grundsätzliches werden weitere bzw. übergreifende Anwendungsfälle in der Struktur abgebildet werden, die die Grundlagen für den Einsatz für die Beauftragung der Anwendungsfälle bilden (z. B. AIA, BAP, Projektbesprechun- gen betreffend) | ||||||
| Anforderungen | ||||||
| • Mitwirken bei der Durchführung des BIM-Kickoffs und BIM-Besprechungen zur Erstellung des BAP. Unter- stützung beim CDE-Setup (z. B. Rollen, Prozesse). Erstellen des Datenlieferplans und Abstimmen der Liefer- gegenstände. • Erstellung, Koordinierung, Abstimmung und kontinuierliche Fortschreibung des BAP entsprechend den An- forderungen der AIA (gilt für BIM-GK) • Zulieferung BAP-Beiträge an den BIM-GK zur Aufstellung und Fortschreibung BAP entsprechend den Anfor- derungen der AIA. | ||||||
| Umsetzung | ||||||
| Durch den AN im Rahmen der BAP-Beiträge zu beschreiben, spezifizieren oder zu ergänzen. | ||||||
| Quelldaten | Formate | |||||
| • Textverarbeitung, Tabellenkalku- lation, Präsentation oder Daten- banken | z.B. DOCX, XLSX, PDF | |||||
| Liefergegenstände | ||||||
| • BAP-Beiträge als bearbeitbare Datei (Format DOCX, XLSX) |
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AwF 010 – Bestandserfassung und -modellierung
| AwF 010 | Bestandserfassung und -modellierung | ||
|---|---|---|---|
| Definition/ Beschreibung | |||
| Aus diversen Quellen werden die für das Projekt erforderlichen Grundlagendaten und Informationen identifiziert, aufbereitet, zusammengeführt, georeferenziert und in Form von Bestandsmodellen bereitgestellt. | |||
| Anforderungen | |||
| • Erfassen und Darstellung der Bestandssituation von Bauwerken und ihrer Umgebung im Vorfeld der ge- planten Baumaßnahme inner- und außerhalb der Planungsgrenzen bzw. des Kernbereiches, sowie der Ein- fluss auf vorhandene Schutzgüter. • Reduzierung von Risiken (z. B. durch frühzeitiges Erkennen von Konflikten zwischen Bestand und Neubau) durch vorgegebene Prüfregeln bzw. Prüfroutinen und entsprechender Software zur Prüfung von Kollisio- nen. • Datenformate zur weiteren Bearbeitung bzw. Betrachtung in spezialisierten Programmen bzw. BIM-Viewer wie .IFC, .PDF, Punktwolken, GIS-Daten. • Zur Darstellung der Bestandssituation zählt u. a. das Erfassen wesentlicher Aspekte aus geeigneten Grund- lagendaten z. B. Geoportal, ggf. entsprechend ergänzt durch genauere Daten, und deren Überführung in ein 3D-Modell. Mind. enthalten sein sollten: - Leitungen (inkl. Zugehöriger Schutzbereiche) - Beckenanlagen mit Standorten - Geotechnik/Baugrund - Altlasten - Kampfmittel - Bestand Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke (Umgebung sowie für Rückbau/ Umbau und Weiterver- wertung) - Liegenschafts- und Katasterdaten Umwelt: - Schutzgüter und -Gebiete nach UVPG und BNatSchG (z.B. Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsge- biete, schutzwürdige Böden, Bodentypen, Kultur- und sonstige Sachgüter, schutzwürdige Bereiche für den Menschen und die menschliche Gesundheit) - Landschafts- und Raumplanung (NSG, LSG, Natura-2000 Gebiete, Lebensraumtypen, geschützte Land- schaftsbestandteile, Biotopverbundflächen) - Biotoptypen (nach BKompV) - weitere Kartierungen (z.B. faunistische Erfassungen) - Klimafunktionsflächen - etc. • Im Rahmen der späteren Planungsleistung soll auch der Rückbau des aufgenommenen Bestandes berück- sichtigt werden sowie die mögliche Wiederverwendung von Abbruchmassen. Aufgrund dessen ist die Gra- nularität aller Fachmodelle so zu gestalten, dass sämtliche Bauteile und Schichten getrennt voneinander betrachtet werden können. • Die Eingangsdaten werden dabei aus bestehenden Unterlagen wie z.B. Planunterlagen, Vermessungen, Aufmaßen und/oder einer Kombination daraus entnommen (siehe Anhang B). • Unterlagen Dritter werden ebenfalls eingearbeitet und bei Bekanntwerden von Änderungen (z.B. durch Maßnahmen Dritter) in das Bestandsmodell mit den dazu verknüpften Berichten und Dokumentationen entsprechend aktualisiert. |
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| • Die in Anhang A beschriebenen Teilmodelle werden nach dem dort vorgebenden Detailierungsgrad (LOIN – siehe Kapitel 8.2) und Attribuierung (siehe Kapitel 8.2.1.2, Pflege der Merkmale) erstellt. • Bei Benutzung von Punktwolken sind die Projekt-Punktwolken mit entsprechender Software in eine geeig- nete BIM-Modellierungssoftware für die weitere Bearbeitung berücksichtigt. • In regelmäßigem Turnus werden die erstellten Teilmodelle auf Qualität geprüft und ggfs. angepasst. • Die Bestandsmodelle dienen neben der Erstellung von neuen Modellen als Basis für weitere Anwendungs- fälle wie AwF 040 „Visualisierung“ und AwF 080 „Ableitung von Planunterlagen“ etc. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Umsetzung | |||||
| Durch den AN im Rahmen der BAP-Beiträge zu beschreiben, spezifizieren oder zu ergänzen. | |||||
| Quelldaten | Formate | ||||
| • Geländemodell • 3D-Stadtmodell • 2D-Bestandspläne • Vermessungsdaten u.a. Punkt- wolken, Fotos • Baugrundinformationen, Geoba- sisdaten • ALKIS – Liegenschaftskataster • Gefahrgut, Kampfmittel, Altlas- ten • Datenbanken • Orthophotos • Revisionspläne | z.B. LANDXML, ASCII, IFC z.B. CITYGML, IFC z.B. PDF, DXF, DWG z.B. LAS, E57, TIFF, .IFC, ASC z.B. XML, DXF, IFC. PDF, CSV z.B. DXF, NAS, IFC z.B. PDF, DXF, DWG, IFC z.B. ASCUII, WMS, WFS z.B. WJG, GEOTIFF z.B. PDF, DXF, DWG, IFC | ||||
| Liefergegenstände | |||||
| • Qualitätsgeprüfte einzelne Fach- und Koordinationsmodelle, die die aktuelle Bestandssituation wider- spiegelt (übergeben als konsolidierte IFC Datei und alle nativen Datenformate der Fachmodelle). • Modellverknüpfte Berichte und Dokumentationen der Bestandsunterlagen und ggfs. Unterlagen Dritter. |
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AwF 050 – Koordination der Fachgewerke (gilt für BIM-M-Ext)
| AwF 050 | Koordination der Fachgewerke (gilt für BIM-M-Ext) | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Definition/ Beschreibung | ||||||
| Die Koordination der Fachgewerke (AwF 050) bei der Autobahn GmbH bezieht sich auf das systematische und regel- mäßige Zusammenführen von Teil- oder Fachmodellen in ein zentrales Koordinationsmodell. Dieses Modell unter- liegt einer regelbasierten Qualitätsprüfung sowohl der Geometrien als auch der zugehörigen alphanumerischen In- formationen. Das qualitätsgesicherte Koordinationsmodell dient als Grundlage für Koordinierungsrunden mit den beteiligten Fachgewerken. Ziel ist die effiziente und strukturierte Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten. Konflikte, die während dieses Prozesses identifiziert werden, werden den Projektbeteiligten über die gemeinsame Datenum- gebung (CDE) gemäß Kapitel 9.1 bzw. eine Web-cloudbasierte BCF-Management-Plattform der AG im *.bcf-Format zur Verfügung gestellt. | ||||||
| Anforderungen | ||||||
| • Klare Definition der Anforderungen an die Detail- und Informationstiefen (LOIN) der Modelle (AIA und BAP). • Eindeutige Abstimmung der Modellstruktur, basierend auf fachlichen, räumlichen und organisatorischen Kriterien, in Fachmodelle und Teilmodelle. • Namenskonvention der Modelle. • Einrichtung einer gemeinsamen Datenumgebung (CDE) oder einer BCF-Manager-Software. • Regelmäßige Koordinierungsrunden mit den beteiligten Fachgewerken. • Strukturierte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten. • Erstellung aller erforderlichen Teil- und Fachmodelle in der geforderten Informationsbedarfstiefe (LOIN) und Entwicklung/Fortschreibung entsprechender Prüfroutinen. • Wiederholte, turnusmäßige Zusammenführung der qualitätsgeprüften Fach- und Teilmodelle in ein zent- rales Koordinationsmodell inkl. Qualitätssicherungsbericht. • Durchführung einer Konfliktprüfung der Modelle durch die BIM-Gesamtkoordination inkl. Aufbereitung für Abstimmungen mit den beteiligten Fachgewerken. • Dokumentation der Ergebnisse in einem Prüf- bzw. Fortschrittsbericht, der den aktuellen Stand und even- tuelle Konflikte enthält; Nachweis der Kollisionsfreiheit. • Durchführung einer Konfliktprüfung der Modelle durch die BIM-Gesamtkoordination inkl. Priorisierungen und Aufbereitung für Planungsbesprechungen. • Verwendung der abgeleiteten Daten und Informationen für die Erstellung von Bau- und Projektunterlagen. • Diskussion und Abstimmung der Prüfungsergebnisse in Planungsbesprechungen. • Erstellung oder Aktualisierung von BCF-Dateien basierend auf den Diskussionsergebnissen. | ||||||
| Umsetzung | ||||||
| Durch den AN im Rahmen der BAP-Beiträge zu beschreiben, spezifizieren oder zu ergänzen. | ||||||
| Quelldaten | Formate | |||||
| • Teilmodelle • Fachmodelle • BCF-Daten | • .IFC und native Datenformate • .IFC und native Datenformate • BCF | |||||
| Liefergegenstände | ||||||
| • Aktualisierte Koordinationsmodelle, die den neuesten Arbeitsstand der verschiedenen Fachgewerke wi- derspiegeln (übergeben als konsolidierte IFC Dateien). • Zu den Meilensteinlieferungen (z.B. Ende einer Leistungsphase): Ein Gesamtmodell, das alle Fachmodelle und Teilmodelle integriert (übergeben als konsolidierte IFC Dateien und zu den Meilensteinterminen alle nativen Datenformate der Fachmodelle). |
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• Dokumentation der identifizierten Konflikte und der daraus resultierenden Lösungsansätze (PDF und BCF) Überprüfungsbericht zu Konflikten innerhalb der Fach- und Teilmodelle sowie im Koordinationsmo- dell (BCF-Format). • Fortschrittsbericht zum Planungsstand (PDF).
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AwF 060 – Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung
| AwF 060 | Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätsprüfung | ||
|---|---|---|---|
| Definition/ Beschreibung | |||
| Regelmäßiger Abgleich des Planungsstandes der Teil- und Fachmodelle mit den für den Prüfzeitpunkt definierten Anforderungen an den Planungsfortschritt (z.B. aus AIA, BAP) sowie an die Qualität des Datenaustausch bzw. der Datenübergabe zur Dokumentation des Bearbeitungsgrades und des Fortschritts der Planung. | |||
| Anforderungen | |||
| • Dokumentation der Prüfergebnisse in einem Qualitätsprüfbericht inkl. wichtiger Konflikte; zu den Meilen- steinen Nachweis der Kollisionsfreiheit (im Rahmen der erlaubten Toleranzen). • Inhalt des Qualitätsprüfberichts mindestens: o Was wurde geprüft (welche Gewerke/ Objekte und Datenformate, welcher Stand)? o Wie wurde geprüft (Prüfverfahren/Regeln)? o Verwendete Software o Toleranzen BIM-FK: • Zusammenführung der Teilmodelle in ein Fachmodell inkl. Erstellung eines Qualitätsprüfberichts • Kommunikation der qualitätsgeprüften Fachmodelle an den BIM-GK zur Qualitätsprüfung als Grundlage zur Erstellung eines Koordinationsmodells (AWF 050) BIM-GK: • Das Fachmodell wird zu definierten Prüfzeitpunkten (teil-) automatisiert überprüft sowie auf die Einhaltung der Vorgaben bzgl. Namenskonvention, Modellierung und Attribuierung. • Bewertung von Konflikten und Mängeln als Grundlage für eine Empfehlung an den BIM-M bzw. AG zur Ablehnung oder Freigabe • Kontinuierliche Feststellung des Planungsfortschritts durch den regelmäßigen Vergleich der aktuellen Ar- beitsstände der Modelle mit dem MSP und ggf. weiteren Zwischenterminen. • Kommunikation des Planungsfortschritts sowie der Ergebnisse an den BIM-M als Grundlage für die Ab- nahme von Leistungen und Planungsfreigaben durch den AG. • Erstellung von farblich gestalteten Statusberichten (z.B.: unter Verwendung der Ampelfarben rot/gelb/grün) durch • Dokumentation der Planungsfortschrittskontrolle in einem Fortschrittsbericht, der den aktuellen Planungs- stand enthält. BIM-M: • Überprüfung der Koordinationsmodells bzgl. Qualitätssicherung, Semantik und Alphanumerik sowie des Änderungsmanagements • Auf Grundlage des überprüften Koordinationsmodells ist eine nachvollziehbare Freigabeempfehlung abzu- geben. | |||
| Umsetzung | |||
| Durch den AN bzw. BIM-GK im Rahmen der BAP-Beiträge zu beschreiben, anzupassen oder zu ergänzen. |
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| Quelldaten | Formate | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| • Arbeitsstand der Modelle • herstellerneutrale und ticketbasierte Prüfdokumentation jeweils kontinuierlich | • .IFC • .BCF | ||||
| Liefergegenstände | |||||
| Regelmäßige Statusberichte, bestehend aus: • Qualitätsprüfbericht inkl. Dokumentation der identifizierten Konflikte und der daraus resultierenden Lö- sungsansätze (PDF und BCF). • Fortschrittsbericht zum Planungsstand (PDF). |
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AwF 080 – Ableiten von Planungsunterlagen
| AwF 080 | Ableiten von Planungsunterlagen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Definition/ Beschreibung | ||||||
| Ableitung von 2D-Darstellungen aus Fachmodellen als Grundlage für Planunterlagen (Zeichnungen) inkl. Ergänzung fehlender semantischer und geometrischer Informationen. Maßstab und Planinhalte entsprechen hierbei den jewei- ligen Richtlinien bzw. Projektvorgaben. Die abgeleiteten Pläne müssen denselben Bearbeitungsstand der Modelle aufweisen. | ||||||
| Anforderungen | ||||||
| • Sicherstellung der geometrischen und semantischen Konsistenz zwischen den Plänen durch die Verknüpfungen mit den Modellen und damit Verringerung des Aufwandes für Plan-aktualisierungen und Ableitungen. • Geeignete Software zur Darstellung und Zusammenstellung von Planunterlagen (z.B. PDF-Viewer oder eVIT zur Strukturierung). • Die Planfreigabe erfolgt über ein Planmanagementsystem des AG (z.B. EPLASS) • Bereitstellung der Arbeitsergebnisse für die beteiligten Fachgewerke sowie zur Abstimmung mit Dritten (z.B. Leitungskonfliktpläne) durch Ableitungen aus den BIM-Modellen in konventionelle 2D-Pläne nach den geforderten Zeichnungsmaßstäben der RE 2012 und RE-ING (Übersichts-/Lage-/Höhenpläne, Querprofile, Querschnitte und Detailzeichnungen etc.) • Für Ingenieurbauwerke gilt die RAB-ING, erweitert mit den Möglichkeiten, die das Rahmendokument "Mo- dellbasierte Planableitung für den Brückenentwurf" zum BIM-Masterplan zulässt. • Es ist der CAD-Standard der Autobahn GmbH des Bundes einzuhalten. • Erstellung von 2D-Ansichten (Lageplan, Schnitte, Ansichten, Bauphasen etc.) mithilfe von Projektionen und Informationen des Bauwerksdatenmodells zu den Meilensteinterminen sowie zu Abstimmungsterminen mit Dritten. • Ergänzung zusätzlichen Informationen wie z.B. Maßketten, Legenden, Beschreibungen, Plankopf, Planrah- men und Details, die nicht Bestandteil der Fachmodelle sind. • für Abstimmung und zu Turnusdaten werden bei Bedarf „Pläne light“ aus den Modellen abgeleitet und z. B. für Planungsbesprechungen genutzt. „Pläne light“ müssen formal keinen Ansprüchen entsprechen, d.h. ggf. ohne Schriftfeld, Blattrahmen, Schraffuren, vollständige Bemaßung, usw. | ||||||
| Umsetzung | ||||||
| Durch den AN im Rahmen der BAP-Beiträge zu beschreiben, spezifizieren oder zu ergänzen. | ||||||
| Quelldaten | Formate | |||||
| • Qualitätsgeprüfte Fach- modelle von diversen Ge- werken | z. B. DWG, RVT, NDW, IFC, CPIXML | |||||
| Liefergegenstände | ||||||
| • Alle nach RE-ING, RAB-ING und RE 2012 geprüfte 2D-Planunterlagen in .PDF und .DWG |
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[Seite 54]
AwF 130 – Logistikplanung
| AwF 130 | Logistikplanung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Definition/ Beschreibung | ||||||
| Unterstützung der zeitlichen Planung und Kommunikation der Baustellenlogistik (z.B. Baustelleneinrichtung, Baustel- leninfrastruktur, Verkehrsphasen, Verkehrsführung, Baustofftransporte) auf der Basis von 4D-Modellen. | ||||||
| Anforderungen | ||||||
| • Erstellung einer Logistikplanung zur Validierung der Machbarkeit gemäß den Randbedingungen der Ört- lichkeit, der Verkehrsführung und den planfestgestellten Baustraßen, unter anderem anhand der visuali- sierten Bauphasen bzw. des Bauphasenkonzeptes (für LPH 3 und LPH 5 nur Logistikkonzept) • Zur Umsetzung des Anwendungsfalls müssen die Ergebnisse aus dem AwF 120 „Terminplanung der Aus- führung“ weiterverwendet werden, um Mehraufwände zu verringern. • Zur Erstellung der Terminkonzepte, Terminpläne und Bauphasensimulationen muss eine BIM-fähige Ter- minplanungssoftware genutzt werden. Außerdem wird eine geeignete Software zur Darstellung von Mo- dellen (BIM-Viewer) sowie Terminplänen benötigt. • Es ist der Einfluss der Baulogistik auf die Verkehrsführung im benachbarten Straßennetz zu prüfen. • Das Logistikkonzept dient als Grundlage und soll für die Logistikplanung durch den zukünftigen Bau-AN weiterentwickelt werden können • Die Modelle werden um die für das Logistikkonzept relevanten Elemente (Krane, Baustraßen, Lagerplätze, etc.) ergänzt. Zudem wird ein Teilmodell der Umgebung (digitaler Lageplan, Grundstück, Zuwegung, etc.) erzeugt. Parallel wird das Logistikkonzept in Kooperation mit den jeweils zuständigen TöBs erstellt. Mo- dellelemente werden anschließend konsistent mit Elementen des logistikbezogenen Terminkonzepts ver- knüpft. • Als Grundlage dafür wird vorab, in Abstimmung mit dem AG, eine gemeinsame Struktur von 3D-Modellen und Terminplanung festgelegt. Die AG-seitig definierten Modellierungsvorgaben werden auch für Zwecke der Logistikkonzepterstellung grundsätzlich eingehalten – notwendige Abweichungen davon werden dem AG vor Beginn der Modellierungsarbeiten zur Abstimmung angezeigt und begründet. Auf dieser Basis werden Terminkonzepte und Bauphasensimulationen zur Verifizierung des geplanten Lo- gistikkonzepts abgeleitet. Die Detailgrade des Logistikkonzeptes werden mit dem AG abgestimmt. | ||||||
| Umsetzung | ||||||
| Durch den AN im Rahmen der BAP-Beiträge zu beschreiben, spezifizieren oder zu ergänzen. | ||||||
| Quelldaten | Formate | |||||
| • Mit Terminplan-Vorgängen verknüpfte Modelle (IFC/ nativ) als Ergebnis aus AwF 120 • Logistikrelevante 3D-Modellelemente und zugehö- rige Informationen | z. B. IFC, RVT, DWG | |||||
| Liefergegenstände | ||||||
| • Modelle mit Informationen zu Elementen der Logistikplanung (IFC/ nativ) • Daten zur Weiterverwendung, z.B. Bauablaufanimation als Video zur Verifizierung des geplanten Logistik- konzepts |
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Anhang E – Digitale Liefergegenstände & -zeitpunkte
Im Rahmen der Leistungserbringung des ANs sind digitale Liefergegenstände zu erstellen, gegen die An- forderungen zu prüfen und der AG zu übergeben. Die digitalen Liefergegenstände müssen projektphasen- bzw. meilensteinbezogen beschrieben werden. Hierzu sind die wesentlichen BIM-Termine in den Gesamt- terminplan zu berücksichtigen und kontinuierlich anzupassen.
Die Liefergegenstände ergeben sich aus den projektspezifischen AwF und Anforderungen. Als digitale Lie- fergegenstände werden alle Dateien angesehen, die als Ergebnis einer Leistung während oder am Ende einer Projektphase bzw. eines bestimmten Meilensteins an der AG übergeben werden müssen. Hierzu gehören der BAP, digitale Modelle, abgeleitete 2D-Pläne, Prüfberichte, etc. Bei digitalen Liefergegenstän- den werden Turnus- und Meilensteindatenlieferungen unterschieden.
Terminvorgaben zum BAP
Der BAP ist innerhalb 1 Monats nach Vertragsabschluss (Beauftragung BIM-GK) zu erstellen und dem Pro- jekt in der Version 1.0 zur Verfügung zu stellen. In dieser Zeit ist der BAP mit dem AG abzustimmen.
Für die Fortschreibung bzw. Einarbeitung von BAP-Beiträgen stehen der BIM-GK 10 Arbeitstage zur Ver- fügung. Jeder AwF ist mit einer Testphase zu starten, die mit einem freigegebenen Testmodell als zusätz- liche Meilensteindatenlieferung endet.
In folgender Tabelle sind die Zeitpunkte für die Turnus- und Meilensteinlieferungen projektspezifisch fest- gelegt. Darüber hinaus sind im Vorfeld von Besprechungen mit der AG die relevanten Turnusdaten zu aktualisieren.
| AwF | Bezeichnung | Format | Turnusdaten | Meilensteindaten |
|---|---|---|---|---|
| 000 | Grundsätzliches | s. Anhang D | - | Beginn LPH 1 |
| 010 | Bestandserfassung und -modellie- rung | s. Anhang D | Nach Absprache AG | Ende LPH 1 |
| 060 | Planungsfortschrittskontrolle und Qualitätssicherung | s. Anhang D | Kontinuierlich | Ende LPH1, LPH 3 |
| 080 | Ableitung von Planunterlagen | s. Anhang D | Nach Absprache AG | Ende LPH 1 , LPH 3 |
| 130 | Logistikplanung | s. Anhang D | Nach Absprache AG | Ende LPH 3 |
Tabelle 18: Auflistung von digitalen Liefergegenständen und Lieferzeitpunkten
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