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Entwurf_EVB-IT Erstellungsvertrag.docx

Generator zur Erstellung von IFC-Modellen für Infrastrukturbauwerke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 20:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

Inhaltsangabe

1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 5

1.1 Vertragsgegenstand 5

1.2 Vergütung 5

1.3 Vertragsbestandteile 5

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 6

2.1 Leistungen bis zur Abnahme 6

2.2 Leistungen nach der Abnahme 6

3 Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers 6

4 Leistungen des Auftragnehmers 7

4.1 Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf) 7

4.1.1 Abweichende Lizenzbedingungen 7

4.1.1.1 Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente Nummer 4.1 gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge: 7

4.1.1.2 Regelungen für Open Source Software*: 8

4.1.2 Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware* 8

4.2 Anpassung von Software* auf Quellcodeebene 8

4.3 Customizing* von Software* 8

4.3.1 Leistungsumfang 8

4.3.2 Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen 8

4.3.3 Vergütung 8

4.4 Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer 9

4.4.1 Leistungsumfang 9

4.4.2 Vergütung 9

4.4.3 Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware* 10

4.4.3.1 Open Source Software* 10

4.4.3.2 Keine Bereitstellung als Open Source Software* 10

4.4.4 Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware* 10

4.5 Schulung 11

4.5.1 Art und Umfang der Schulungen 11

4.5.2 Schulungsunterlagen 11

4.5.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 11

4.6 Dokumentation 11

4.7 Software Bill of Materials (SBOM)* 12

4.8 Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration) 12

4.8.1 Leistungsumfang 12

4.8.2 Vergütung 12

5 Pflege 12

5.1 Arten von Pflegeleistungen 12

5.1.1 Störungsbeseitigung 12

5.1.1.1 Ort der Störungsbeseitigung 12

5.1.2 Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*) 13

5.2 Beginn / Dauer der Pflege 13

5.3 Kündigung der Pflegeleistungen 13

5.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 13

5.4.1 Vergütung 13

5.4.2 Zahlungsfristen für Pflegeleistungen 14

5.5 Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen 14

5.5.1 Abnahme der Pflegeleistungen 14

5.5.2 Dokumentation der Pflegeleistungen 14

6 Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen 14

6.1 Weiterentwicklung und Anpassung 14

6.2 Sonstige Leistungen 14

6.2.1 Leistungsumfang 14

6.2.2 Vergütung 14

6.2.3 Preisanpassung für Weiterentwicklungen und Anpassungen 15

6.2.3.1 Preisanpassungsklausel mit Index 15

6.2.3.2 Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten 15

7 Zusätzliche Regelungen für Open Source Software* 16

8 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 17

8.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 17

8.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 17

8.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 17

8.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 17

8.2.3 Während sonstiger Zeiten 17

8.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 17

8.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 18

8.4.1 Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten 18

8.4.2 Reisezeiten 18

8.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 18

8.6 Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 18

9 Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan 19

10 Kommunikation 19

10.1 Ansprechpartner 19

10.2 Störungs- bzw. Mängelmeldung 19

10.2.1 Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung 19

10.2.2 Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung 20

11 Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* 20

11.1 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* 20

11.2 Servicezeiten 20

11.3 Hotline 21

11.4 Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) 21

12 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 21

12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 21

12.2 Kopier- oder Nutzungssperre* 21

12.3 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 21

13 Mitwirkung des Auftraggebers 22

14 Abnahme 22

14.1 Gegenstand der Abnahme 22

14.2 Testdaten 22

14.3 Funktionsprüfung 22

15 Mängelhaftung (Gewährleistung) 22

15.1 Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel 22

15.2 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 22

16 Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn 23

17 Vertragsstrafen bei Verzug 23

18 Weitere Vereinbarungen 23

18.1 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 23

18.1.1 Übergabe des Quellcodes* 23

18.1.2 Hinterlegung des Quellcodes* 23

18.2 Haftpflichtversicherung 24

18.3 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 24

18.4 Kündigungsrecht des Auftraggebers 24

18.5 Sonstige Vereinbarungen 24

Vertrag über die Erstellung bzw. Anpassung von Software

zwischen

Hamburg Port Authority AöR

Am Strandkai 1

20457 Hamburg

Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: TD-4701-26-OE-DE

„Auftraggeber“

und _____

Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

„Auftragnehmer“

wird folgender Vertrag geschlossen:

Präambel

Die Hamburg Port Authority AöR betreibt und verwaltet eine Vielzahl von Ingenieur- und Infrastrukturbauwerken. Die zugehörigen Bauwerksinformationen werden insbesondere in der SIB-Bauwerksdatenbank geführt. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung von Planungs-, Bau-, Betriebs-, Prüfungs- und Erhaltungsprozessen sollen diese Informationen künftig effizienter für die Erstellung digitaler Bauwerksmodelle sowie für weiterführende BIM-Anwendungsfälle genutzt werden.

Gegenstand dieses Vertrags ist die Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung und Inbetriebnahme eines webbasierten IFC-Generators zur automatisierten Erzeugung von IFC-Modellen aus Daten der SIB-Bauwerksdatenbank. Die Software soll insbesondere die Verarbeitung entsprechender Datenexporte, die fachlich nachvollziehbare Überführung der enthaltenen Bauwerksinformationen in das IFC-Datenmodell sowie die Erzeugung von Modellen nach dem vertraglich festgelegten IFC-Standard ermöglichen.

Ziel des Vertrags ist die Erstellung einer funktionsfähigen, anwenderfreundlichen, dokumentierten, modular aufgebauten und erweiterbaren Individualsoftware. Die Lösung ist so zu entwickeln und bereitzustellen, dass sie durch die Auftraggeberin dauerhaft eigenständig betrieben, genutzt, gewartet, angepasst und weiterentwickelt werden kann. Hierzu hat der Auftragnehmer insbesondere den vollständigen und buildfähigen Quellcode, sämtliche erforderlichen Entwicklungs-, Build-, Konfigurations- und Deployment-Artefakte sowie die für Installation, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung erforderlichen Dokumentationen zu übergeben.

Die Auftraggeberin soll berechtigt sein, die Software zeitlich und räumlich unbeschränkt zu nutzen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, zu ändern, weiterzuentwickeln und an andere öffentliche Stellen zur Nutzung und Weiterentwicklung weiterzugeben. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Rechte an den von ihm erstellten Arbeitsergebnissen sowie die Lizenzbedingungen verwendeter Drittkomponenten der vertragsgemäßen Nutzung, Änderung, Veröffentlichung, Weiterentwicklung und Weitergabe der Software nicht entgegenstehen.

Nach erfolgreicher Abnahme der Entwicklungsleistungen erbringt der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Pflege-, Support- und Betriebsunterstützungsleistungen. Darüber hinaus kann die Auftraggeberin nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zusätzliche Anpassungs- und Weiterentwicklungsleistungen abrufen. Die Auftraggeberin ist nicht zur Beauftragung solcher optionalen Leistungen oder zur Ausschöpfung eines vorgesehenen Höchstvolumens verpflichtet. Ein entsprechender Mindestabnahme- oder Abrufanspruch des Auftragnehmers besteht nicht.

Die Vertragsparteien verfolgen das gemeinsame Ziel, eine fachlich belastbare, technisch nachhaltige und von öffentlichen Stellen nachnutzbare Softwarelösung zu schaffen. Sie werden im Rahmen der Vertragsdurchführung zielorientiert und transparent zusammenarbeiten sowie die für Entwicklung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung wesentlichen fachlichen, technischen und organisatorischen Entscheidungen nachvollziehbar dokumentieren.

Diese Präambel beschreibt die Ausgangslage und die gemeinsamen Zielsetzungen der Vertragsparteien und ist bei der Auslegung des Vertrags zu berücksichtigen. Art und Umfang der rechtsverbindlich geschuldeten Leistungen sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ausschließlich nach den Regelungen dieses Vertrags und den in den Vertrag einbezogenen Anlagen.

Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages

Vertragsgegenstand

Gegenstand des EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung bzw. Anpassung von Software* auf der Grundlage eines Werkvertrages und – soweit nachfolgend vereinbart – Pflege nach Abnahme und/oder die Weiterentwicklung und Anpassung.

_____

Vergütung

[ ] Der Pauschalfestpreis* beträgt _____.

[ ] Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden1.

[ ] Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausgewiesen.

[x] Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr.2.

1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für die Pflege aus Nummer 5.4.1.

Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung.

Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Vertragsbestandteile

Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:

1.3.1 dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 21 und den folgenden Anlagen:

Anlage Nr.BezeichnungDatum/ VersionAnzahl Seiten
1Leistungsbeschreibung
2Leistungsverzeichnis
3Vertragsbestandteile zum Vergabeverfahren
4Personaleinsatzkonzept
5Selbstauskunft zur Informationssicherheit

[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.

Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummer 4.1.1, d.h. sie gelten, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in der Tabelle aus Nr. 1.3.1 aufgelistet werden, ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und bei Anwendbarkeit der Nummer 4.1.1.1 in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen, unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden; allerdings gelten für Standardsoftware* bzw. Teile von Standardsoftware* (Softwarekomponenten), die Open Source Software sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen und die Nummer 4.1.1.2.

1.3.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung bzw. Anpassung von Software* (EVB-IT Erstellungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung,

1.3.3 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die EVB-IT Erstellungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.

Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege­lungen in den EVB-IT Erstellungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Erstellungs-AGB zugelassen ist.

Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Erstellungs-AGB definiert.

Übersicht über die vereinbarten Leistungen

Leistungen bis zur Abnahme

[ ] Anpassung von Software* auf Quellcodeebene; die

[ ] anzupassende Software* wird durch den Auftragnehmer überlassen

[ ] anzupassende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt

[ ] Customizing* von Software*; die

[x] zu customizende Software wird durch den Auftragnehmer überlassen

[ ] zu customizende Software* wird vom Auftraggeber beigestellt

[x] Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

[ ] Schulung

[ ] Sonstige Leistungen: _____

Leistungen nach der Abnahme

[x] Pflege (Störungsbeseitigung und/oder Lieferung neuer Programmstände*)

[x] Weiterentwicklung und Anpassung

[ ] Sonstige Leistungen _____

Systemumgebung* beim Auftraggeber und Beistellungen des Auftraggebers

[ ] Die Systemumgebung* beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Die Beistellungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Der Auftraggeber stellt folgende Software* bei

Lfd. Nr.Bezeichnung der Software*Übergabe im Quellcode* (ja/nein)Übergabe der Software* erfolgt gemäß Anlage Nr.

[ ] Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer an der Software* gemäß lfd. Nr. _____ die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Der Auftragnehmer erklärt, an der Software* gemäß lfd. Nr. _____ über die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Bearbeitungsrechte selbst zu verfügen.

Leistungen des Auftragnehmers

Überlassung von Standardsoftware* gegen Einmalvergütung auf Dauer (Verkauf)

Dem Auftraggeber wird vom Auftragnehmer nachstehend aufgeführte Standardsoftware*, die Gegenstand der Anpassungsleistungen des Auftragnehmers ist, gegen Einmalvergütung auf Dauer überlassen:

Lfd. Nr.Produktbezeichnung und -beschreibung, Produkt-Nr.MengeEXP¹Anzahl erlaubter Sicherungs­kopienZu liefernde Version²Abweichende Nutzungsrechte gemäß Anlage Nr.³Einzelpreis⁴Gesamtpreis⁴

Summe der Gesamtpreise _____

FußnoteErläuterung
1US = Standardsoftware* unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorschriften EU = Standardsoftware* unterliegt EU-Exportkontrollvorschriften DT = Standardsoftware* unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S = Standardsoftware* unterliegt _____ Exportkontrollvorschriften
2A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version, anderenfalls Versionsnummer eintragen
3Die hier bezeichnete Anlage ist entweder eine Nutzungsrechtsmatrix gemäß Muster 4 oder eine vom Auftraggeber selbst erstellte Rechteregelung, keinesfalls bezieht sie sich aber auf Lizenzbedingungen des Herstellers der Standardsoftware*. In der Nutzungsrechtsmatrix erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit, von Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware* einzuräumen. In der vom Auftraggeber selbst erstellten Rechteregelung (in der Regel die Leistungsbeschreibung) legt der Auftraggeber den Mindestumfang an Rechten fest, den er an der Standardsoftware* erwerben will (z.B. Volumenlizenz, keine OEM-Lizenz etc.), wenn er die Nutzungsrechtsmatrix nicht nutzt. Die Nutzungsrechtsregelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware* gelten dann nachrangig (siehe Nummer 4.1.1.1). Von den Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf Open Source Software* darf in der Anlage nicht abgewichen werden.
4Soweit in Nummer 1.2 vorgesehen, hat der Auftragnehmer den Anteil der Standardsoftware* an dem Pauschalfestpreis* anzugeben. Dies allein, um dem Auftraggeber die Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Abweichende Lizenzbedingungen

Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente Nummer 4.1 gelten folgende Regelungen in der folgenden Rangfolge:
  • Nutzungsrechtsmatrizen oder sonstige Rechteregelungen des Auftraggebers (s.a. Nummer 4.1, Spalte 7),
  • Ziffer 2.1.1 EVB-IT Erstellungs-AGB,
  • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. bzw. – im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen der Pflege – aus den gemäß Nummer 5.1.2 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

Die Nutzungsrechtsregelungen in Bezug auf die Überlassung von Software* oder Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind,bleiben unberührt und haben stets Vorrang.

Regelungen für Open Source Software*:

[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber als Open Source Software* zur Verfügung gestellt.

[ ] Zusätzlich weisen die vorgenannten Lizenzbedingungen der Open Source Software* die weiteren Eigenschaften auf

[ ] Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber unter der folgenden Lizenz zur Verfügung gestellt, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____.

[ ] Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von durch openCode* freigegebenen Lizenzen zur Verfügung gestellt.

[ ] Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt.

[ ] Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 2.1.1.4 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.

Bereitstellung und Installation* der Standardsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: _____

[ ] Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Standardsoftware* gemäß Nummer 4.1 lfd. Nr. _____ zu installieren.

Anpassung von Software* auf Quellcodeebene

Die Anpassung der Software* auf Quellcodeebene erfolgt gemäß folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Nummer 3 bzw. Nummer 4.1Anpassungsleistungen ggf. Verweis auf AnlageÜbernahme der Anpassungen in den Standard (Ja/Nein)Zeitpunkt der Übernahme in den Standard. Nur eintragen, wenn abweichend von Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGBVergütung (nur eintragen, wenn nicht im Pauschalfestpreis* enthalten)

Customizing* von Software*

Leistungsumfang

[ ] Das Customizing* der Software* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ erfolgt gemäß Anlage Nr._____.

Abweichende Nutzungsrechtsvereinbarungen

[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden gem. Anlage Nr. _____ für die dort genannten Arbeitsergebnisse die dort aufgeführten Nutzungsrechte vereinbart.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB werden dem Auftraggeber auch für die vorbestehenden Materialien Bearbeitungsrechte eingeräumt.

Die Nutzungsrechtsregelungen gemäß Ziffer 2.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB in Bezug auf vorbestehende Materialien, an denen Rechte, wie an Open Source Software* eingeräumt werden, bleiben von den vereinbarten Abweichungen unberührt.

Vergütung

[ ] Das Customizing* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für das Customizing* beträgt _____ Euro.

[ ] Die gesonderte Vergütung für das Customizing* beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Die Vergütung für das Customizing* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

Erstellung und Überlassung von Individualsoftware* auf Dauer

Leistungsumfang

[x] Der Auftragnehmer erstellt folgende Individualsoftware*:

Lfd. Nr.Bezeichnung der Individualsoftware*Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die Erstellung von Individualsoftware*
1IFC Generator

Gesamtsumme der Vergütungsanteile _____

[ ] Die Individualsoftware* enthält folgende vorbestehende Teile*:

Lfd. Nr.Lfd. Nr. aus Nummer 4.4.1, Tabelle 1Bezeichnung der vorbestehenden Teile*Übergabe nur im Objektcode* Ja/Nein

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Änderungen im Zusammenhang mit den verwendeten vorbestehenden Teilen* im Laufe der Erstellung rechtzeitig vorher schriftlich informieren. Sollte der Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zusätzliche oder andere vorbestehende Teile* in die Individualsoftware* einsetzen, so bestehen für diese vorbestehenden Teile* die Rechte gemäß Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB, jedoch werden keinesfalls ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. Die ggf. für eine Verbreitung und Unterlizenzierung sämtlicher vorbestehenden Teile* zu zahlende Vergütung erhöht sich hierdurch nicht. Setzt der Auftragnehmer hingegen keine oder nur solche vorbestehenden Teile* ein, die Open Source Software* sind, entfällt die Vergütung.

Vergütung

[ ] Die gesonderte Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* beträgt pauschal _____ Euro.

[x] Die Vergütung für Erstellung der Individualsoftware* erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

[ ] Die Erstellung der Individualsoftware* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Bei Verwendung vorbestehender Teile* durch den Auftragnehmer, die keine Open Source Software sind,* gem. Nummer 4.4.1 gilt Folgendes:

[ ] Die Vergütung für das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* insgesamt an beliebige Dritte beträgt insgesamt _____ Euro.

[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist mit der Vergütung für die Individualsoftware* abgegolten.

Abweichende Nutzungsrechte an der Individualsoftware*

Open Source Software*

Gemäß Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Individualsoftware* inklusive aller vorbestehenden Teile als Open Source Software* zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der

[ ] Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.

[ ] Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen**, die keinen Copyleft*-Effekt** haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0).

[ ] Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL).

[ ] Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entspricht: _____.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB muss die Bereitstellung der Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ unter Verschaffung von ausschließlichen Nutzungsrechten erfolgen.

Die Regelungen gemäß Ziffer 2.3 EVB-IT Erstellungs-AGB bleiben von den vereinbarten abweichenden Nutzungsrechten unberührt.

Keine Bereitstellung als Open Source Software*

[ ] Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* nicht als Open Source Software (sondern als sog. proprietäre Software) zur Verfügung gestellt; es gelten daher ausschließlich Absätze 2ff. der Ziffer 2.1.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB. Zudem gelten die Regelungen mit folgenden Maßgaben. Für die

[ ] Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.

[ ] Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ wird das Recht zur gewerblichen Verwertung, also insbesondere auch zur Unterlizenzierung, Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken an beliebige Dritte gewährt.

[ ] Für die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ gelten vorrangig vor den Regelungen in Ziffer 2.1.2.1 Absätze 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen zu den Nutzungsrechten aus Anlage Nr. _____.

Sonderregelungen für vorbestehende Teile* vorgenannter Individualsoftware*

[ ] Das Recht zur Verbreitung und Unterlizenzierung der vorbestehenden Teile* ist ausgeschlossen.

[ ] Abweichend von Ziffer 2.1.2.1 Absatz 2ff. EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftraggeber zur gewerblichen Verbreitung und Unterlizenzierung vorbestehender Teile* der Individualsoftware* in Verbindung mit der Individualsoftware* selbst an beliebige Dritte berechtigt.

[ ] Die Verbreitung und Unterlizenzierung von vorbestehenden Teilen* der Individualsoftware* ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 2.1.2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.

Bereitstellung und Installation* der Individualsoftware*

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Individualsoftware* wie folgt zur Verfügung: _____

[ ] Abweichend von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Individualsoftware* zu installieren.

[ ] bei openCode* mit allen dafür notwendigen Bestandteilen und entsprechend deren Anforderungen.

Schulung

Art und Umfang der Schulungen

[ ] Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart:

Lfd. Nr.Anzahl der SchulungenArt der Schulung (NZ/AD/MP/S)1Inhalt der SchulungSchulungstage pro SchulungOrt²Maximale Anzahl Teilnehmer pro SchulungBetrag pro Schulung³Gesamtpreis³

Summe der Gesamtpreise _____

FußnoteErläuterung
1NZ = Nutzerschulung AD = Administratorenschulung MP = Multiplikatorenschulung S = sonstige Schulung
2Von Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB abweichender Ort der Schulung
3Sofern im Pauschalfestpreis* enthalten, keine Angabe notwendig

[ ] Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. _____.

Schulungsunterlagen

[ ] Art und Umfang der Schulungsunterlagen ergeben sich ergänzend zu Ziffer 2.4 EVB-IT Erstellungs-AGB aus Anlage Nr. _____.

Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen

[ ] Die in Nummer 4.5.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

[ ] Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.5.1 lfd. Nr. _____ bis _____ ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten.

Dokumentation

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ist die Dokumentation in folgender Sprache / in folgender Form zu erstellen: _____.

[ ] Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Erstellungs-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: _____ bis zum _____ zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT Erstellungs-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen im Rahmen der Pflege oder der Mängelbeseitigung an den Dokumentationen erforderlich sind, nicht in die Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern.

[ ] Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT Erstellungs-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt.

[ ] Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive “Online-Hilfe” in der Software* abzulegen.

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr. _____.

Software Bill of Materials (SBOM)*

[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene bzw. erstellte Software*

[ ] im Format SPDX

[ ] im Format CycloneDX

zur Verfügung.

Soweit die Pflege der Software* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.

Sonstige Leistungen (z.B. Datenmigration)

Leistungsumfang

[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen ergibt sich aus Anlage Nr. _____

Vergütung

[ ] Sonstige Leistungen sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für die sonstigen Leistungen beträgt _____ Euro.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

Pflege

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen der Pflege zur Störungsbeseitigung und/oder zur Lieferung neuer Programmstände* nach folgenden Regelungen:

Arten von Pflegeleistungen

Störungsbeseitigung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen

[x] gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen.

[ ] in der Software* gemäß Nummer _____ lfd. Nr. _____ gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Erstellungs-AGB zu beseitigen.

[ ] gemäß Anlage Nr. _____ zu beseitigen.

Regelungen zur Störungsmeldung ergeben sich aus Nummer 9.2.

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Störungsbeseitigung ergeben sich aus Nummer 10.

Ort der Störungsbeseitigung

[ ] Die Störungsbeseitigung erfolgt durch Personal des Auftragnehmers vor Ort beim Auftraggeber.

[ ] Der Auftragnehmer erbringt, soweit möglich, die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Der Ort der Störungsbeseitigung ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

Überlassung von verfügbaren Programmständen* (Standardsoftware*)

[ ] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoftware* zu überlassen, sobald sie am Markt verfügbar sind:

Lfd. Nr. aus Nummer 4.1Patches*, Updates*Upgrades*Releases/ Versionen*Leistung auf Anforderung des AuftraggebersLeistung unverzüglich, sobald verfügbar

[ ] Der Auftragnehmer nimmt die Installation*, soweit möglich, mittels Teleservice* entsprechend der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ vor.

[ ] Abweichend von Ziffer 4.2 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Programmstand* gemäß Nummer 5.1.2 lfd. Nr. _____ zu installieren*.

[ ] Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. _____.

Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware* Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenz­bedingungen in Nummer 4.1.1 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programmstände* der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungsrechtsregelungen ersetzt, wobei die in Nummer 4.1.1 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 4.2.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und nur, soweit die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden.

Beginn / Dauer der Pflege

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Pflege beginnend mit

[ ] dem Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche (Gewährleistungsfrist)

[x] dem Tag nach der Abnahme

[ ] folgendem Datum _____

jeweils

[ ] für die Dauer von _____ Monaten

[ ] für die Dauer von mindestens _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)

[ ] für die in Anlage Nr. _____ vereinbarte Dauer

zu erbringen.

Kündigung der Pflegeleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

[ ] Ergänzend zu Ziffer 15.2 EVB-IT Erstellungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

Vergütung/Zahlungsfristen für Pflegeleistungen

Vergütung

[ ] Die Pflege ist (bei fester Laufzeit) insgesamt mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

Der Vergütungsanteil für die Pflege am Pauschalfestpreis* beträgt _____ Euro².

[ ] Die gesonderte Vergütung für die Pflege insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Die gesonderte monatliche Vergütung für die Pflege beträgt pauschal _____ Euro.

[ ] Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal _____ Euro vereinbart.

[ ] Die Vergütung für die Pflege gemäß Nummer(n) _____ (hier die relevanten Nummer(n) aus Nummer 5.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Dabei ist Personal der Kategorie(n) _____ einzusetzen.

[x] Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr. 2.

² Der Auftragnehmer hat den Anteil der Pflege an dem Pauschalfestpreis* anzugeben, selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein, um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 14.2 EVB-IT Erstellungs-AGB und – bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung – eine Bewertung des Pauschalfestpreises* zu ermöglichen.

Zahlungsfristen für Pflegeleistungen

[ ] monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats)

[ ] quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalsmonats)

[ ] jährlich (zahlbar bis zum _____)

[ ] einmalig zum _____

[ ] gemäß Anlage Nr. _____

Sonstige Regelungen zu Pflegeleistungen

Abnahme der Pflegeleistungen

[ ] Besondere Regelungen zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage Nr. _____.

Dokumentation der Pflegeleistungen

[ ] Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. _____ aufgeführten Umfang verpflichtet, die im Rahmen der Pflege durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren.

Weitere Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen

Weiterentwicklung und Anpassung

[x] Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. _____weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.

Sonstige Leistungen

Leistungsumfang

[ ] Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme der Werkleistungen ergibt sich aus Anlage Nr._____.

Vergütung

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten.

[ ] Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt _____ Euro.

[ ] Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für die Pflege gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten.

[ ] Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal _____ Euro.

[x] Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[x] Dabei ist Personal der Kategorie(n) __1___ einzusetzen.

Preisanpassung für Weiterentwicklungen und Anpassungen

Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit des Vertrages und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.

Preisanpassungsklausel mit Index

[x] Die nachfolgende Regelung gilt

[x] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[x] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: Anlage Nr. 2

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____

[ ] Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

[ ] Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %]

Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.

Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten

[x] Die nachfolgende Regelung gilt

[x] für alle Produkte und Leistungen

[ ] für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen]

Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

[ ] Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

[ ] Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden.

[ ] Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis.

[ ] Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.

[ ] Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

Zusätzliche Regelungen für Open Source Software*

[ ] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich der pflegegegenständlichen Software* eine Lizenzbestandsaufnahme durchzuführen, deren Ergebnis eine vollständige Software Bill of Materials (SBOM*) ist. Die Lizenzbestandsaufnahme ist unverzüglich nach Vertragsschluss durchzuführen.

[ ] Die Lizenzbestandsaufnahme ist spätestens binnen _____ Kalendertagen abzuschließen.

[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme ist mit der Vergütung für die Pflege abgegolten.

[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsaufnahme erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 8

[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro.

[ ] Die Vergütung für die Lizenzbestandsauf­nahme erfolgt zu einem gesonderten Pauschalfestpreis in Höhe von _____ Euro.

Die SBOM* ist gemäß Ziffer 5.7 der EVB-IT Erstellungs-AGB zu pflegen.

[ ] Neue Programmstände* von Standardsoftware* bzw. Softwarekomponenten müssen stets

[ ] Open Source Software* sein,

[ ] Open Source Software* sein, für die ausschließlich von openCode* freigegebene Lizenzen gelten,

soweit die Parteien nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbaren.

[ ] Ist die Störungsbeseitigung oder die Überlassung neuer Programmstände* vereinbart, so setzt der Auftragnehmer den Auftraggeber über das Erscheinen neuer Programmstände* in Kenntnis und berät ihn dazu, wann ein neuer Programmstand* übernommen werden sollte.

[ ] Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber neue Programmstände* von Open Source Software nur, nachdem er diese in einer von ihm bereitgehaltenen, geeigneten Testumgebung auf Funktionalität und Eignung für die Zwecke des Auftraggebers erfolgreich getestet hat.

[ ] Abweichend von Satz 1 stellt der Auftraggeber eine hierfür geeignete Umgebung zur Verfügung.

[ ] Der Auftragnehmer stellt die Ergebnisse der Pflegeleistungen zusätzlich zur Überlassung an den Auftraggeber auf derjenigen öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte zur Verfügung, auf der die gepflegte Software* hauptsächlich entwickelt und verwaltet wird. Die Zurverfügung­stellung der Ergebnisse der Pflegeleistungen umfasst jeweils, soweit dort vorhanden, auch den ausführbaren Code, die Pflege der Doku­mentation, der Software Bill of Materials (SBOM)* und eines Verzeichnisses verwendeter Softwarekomponenten.

Zusätzlich erfolgt die Bereitstellung durch den Auftragnehmer wie folgt:

[ ] auf der folgenden öffentlichen Plattform für Softwareentwicklungsprojekte: _____.

[ ] auf openCode*

Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategoriePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.1 je TagPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.2 je TagPreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3 je StundePreis innerhalb der Zeiten gemäß Nummer 7.2.3 je Tag
1Entwickler

Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht:

Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____

Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort)

WochentagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____

Während sonstiger Zeiten

WochentagUhrzeit
Samstagvon _____ bis _____
Sonntagvon _____ bis _____
Feiertag am Erfüllungsortvon _____ bis _____

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Erstellungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

[ ] Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten

Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten

[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Reisezeiten

[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

[x] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind nachstehend vereinbart:

Die in der Leistungsbeschreibung, im Leistungsverzeichnis oder in sonstigen Vertragsunterlagen angegebenen Zeitansätze, Personentage, Stunden und Mengen stellen ausschließlich unverbindliche Schätzwerte für die Kalkulation, Angebotswertung und Auftragswertbestimmung dar. Sie begründen weder einen Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung oder Abruf des geschätzten Umfangs noch auf Ausschöpfung einer vereinbarten Obergrenze.

Vergütet wird ausschließlich der tatsächlich erforderliche, von der Auftraggeberin beauftragte und ordnungsgemäß nachgewiesene Aufwand zu den vertraglich vereinbarten Vergütungssätzen. Der Auftragnehmer darf Leistungen nur im vereinbarten Umfang beziehungsweise nach vorheriger Beauftragung oder Freigabe durch die Auftraggeberin erbringen.

Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Mindestumfang abzurufen oder die angegebenen Schätzmengen beziehungsweise eine vereinbarte Obergrenze auszuschöpfen. Aus einer Unterschreitung der Schätzmengen oder Obergrenze entstehen dem Auftragnehmer keine Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche.

Eine vereinbarte Obergrenze stellt ausschließlich den maximal vergütungsfähigen Betrag dar. Sie darf ohne vorherige Beauftragung beziehungsweise Zustimmung der Auftraggeberin in Textform nicht überschritten werden. Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren, sobald erkennbar wird, dass 80 Prozent der jeweiligen Obergrenze erreicht sind oder der verbleibende Betrag voraussichtlich nicht zur vollständigen Leistungserbringung ausreicht.

Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vollständigen und vertragsgemäßen Herbeiführung des geschuldeten werkvertraglichen Erfolgs bleibt unberührt.

Preisanpassung für Pflegeleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind

[ ] Gemäß Ziffer 8.7 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Pflegeleistungen gemäß Nummer(n) _____ (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1 und/oder 5.1.2).

[ ] Abweichend von Ziffer 8.7 EVB-IT Erstellungs-AGB wird eine Preisanpassung für Pflegeleistungen nach Maßgabe der Anlage Nr. _____ vereinbart.

Termin-, Leistungs- und Zahlungsplan

[ ] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle:

Lfd. Nr.Bezeichnung der zu erbringenden LeistungArt des Termins MS1, BzA2, BzTA3, TA4, VE5Leistungszeit (Datum oder Zeitpunkt nach Zuschlagserteilung)Leistungsort (einschließlich Anschrift)Bemerkungen
FußnoteErläuterung
1MS = Meilenstein
2BzA = Bereitstellung zur Abnahme
3BzTA = Bereitstellung zur Teilabnahme
4TA = Teilabnahmetermin
5VE = Vertragserfüllungstermin* (Abnahme)

[ ] Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Die Zahlung erfolgt nach der Abnahme.

[ ] Der Zahlungsplan ergibt sich aus Anlage Nr._____.

Kommunikation

Ansprechpartner

Art des KontaktsAnsprechpartner des AuftragnehmersAnsprechpartner des Auftraggebers
Name:
Position:
Organisationseinheit/Abteilung:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Postanschrift:

Störungs- bzw. Mängelmeldung

Form der Störungs- bzw. Mängelmeldung

[ ] Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Erstellungs-AGB in der Regel gemäß Anlage Nr._____.

Adresse für Störungs- bzw. Mängelmeldung

Die Störungs- bzw. Mängelmeldung erfolgt

[ ] an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:
Organisationseinheit/Abteilung:
[ ] Postanschrift:
[ ] Telefon
[ ] Fax:
[ ] E-Mail:
[ ] Web-Adresse:

[ ] gemäß Anlage Nr._____.

Regelungen zu Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice*

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*

[ ] Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

MängelklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

[ ] Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.

[ ] Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten*, Wiederherstellungszeiten*, Service Level Agreement) gemäß Anlage Nr. _____.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung während der vereinbarten Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten.

Ergänzend können in Nummer 16 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

Servicezeiten

[ ] Es werden folgende Servicezeiten vereinbart:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

[ ] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten gemäß Anlage Nr. _____.

Hotline

[ ] Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgenden Zeiten:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsortvon _____ bis _____ Uhr

[ ] Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr._____.

Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests)

[ ] Ergänzend/abweichend zu/von Ziffer 16 EVB-IT Erstellungs-AGB sind die Vereinbarungen über die Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests), die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden, festgelegt in Anlage Nr. _____.

Weitere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten:

Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Kopier- oder Nutzungssperre*

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.

[ ] Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge*

[ ] Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind,

[ ] verwenden wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

[ ] entwickeln wird: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

[ ] In Ergänzung zu Ziffer 6.2 der EVB-IT Erstellungs-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftragnehmers auch auf die für die Erstellung der Werkleistungen insgesamt eingesetzten Werkzeuge*.

Mitwirkung des Auftraggebers

[ ] Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr._____.

Abnahme

Gegenstand der Abnahme

[ ] Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Der Auftragnehmer schuldet die zum Zeitpunkt der Bereitstellung zur Abnahme aktuellste Version der vereinbarten Software*.

Testdaten

[ ] Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.

[ ] Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. _____.

Funktionsprüfung

[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 11.2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.

[ ] Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 11.2 Satz 2 EVB-IT Erstellungs-AGB): _____.

[ ] Abweichend von Ziffer 11.5 EVB-IT Erstellungs-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprüfungen statt 14 Tagen jeweils _____.

[ ] Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffern 11.2 und 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB).

[ ] Die Durchführung der Funktionsprüfung für die Werksleistungen insgesamt erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____.

[ ] Die Durchführung der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen erfolgt abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT Erstellungs-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*: _____.

[ ] Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. _____ (abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Erstellungs-AGB).

Mängelhaftung (Gewährleistung)

Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel

[ ] Es gilt Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel, die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt.

[ ] Anstelle der in Ziffer 12.3 EVB-IT Erstellungs-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist.

[ ] Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT Erstellungs-AGB endet die Verjährungsfrist für Mängel an Teilleistungen nicht zwei Jahre nach der Teilabnahme und frühestens neun Monate nach der Gesamtabnahme, sondern gemäß Anlage Nr. _____.

Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung

Die Mängelmeldung erfolgt gemäß Nummer 10.2.

[ ] Reaktions*- und Wiederherstellungszeiten*, Hotline und Teleservice* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) ergeben sich aus Nummer 11.

[ ] Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 12.6 EVB-IT Erstellungs-AGB), gilt nicht.

[ ] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

Abweichende Haftungsregelungen / Haftung für entgangenen Gewinn

[ ] Abweichend von Ziffer 14.5 EVB-IT Erstellungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

[ ] Abweichend von Ziffer 14.1 bis 14.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gelten für die Haftung die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.

Vertragsstrafen bei Verzug

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

[ ] Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 9 festgelegten Termine.

[ ] Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. _____ Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 11 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart.

Weitere Vereinbarungen

Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes*

Übergabe des Quellcodes*

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* gemäß Anlage Nr. _____ übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird die Individualsoftware* gemäß Nummer 4.4.1 lfd. Nr. _____ nur im Objektcode* und nicht im Quellcode* übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware*, die nicht gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB in den Standard übernommen werden, gemäß Anlage Nr. _____ übergeben.

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Individualsoftware* am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.

[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

[ ] Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird der Quellcode* der Anpassungen der Standardsoftware* gemäß Ziffer 2.2.1 EVB-IT Erstellungs-AGB am Ende jedes Erstellungstages in dem Software-Depository des Auftraggebers gespeichert.

[ ] Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 18.1.1 unberührt.

Hinterlegung des Quellcodes*

[ ] Es wird gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Erstellungs-AGB die Hinterlegung des Quellcodes* der Standardsoftware* oder Individualsoftware* (abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Erstellungs-AGB) gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

Haftpflichtversicherung

[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 19.1 EVB-IT Erstellungs-AGB wird vereinbart.

Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 20 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß Art. 28 DSGVO).

[ ] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

Kündigungsrecht des Auftraggebers

[ ] Abweichend von den gesetzlichen Regelungen und Ziffer 15.3 EVB-IT Erstellungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB aus Anlage Nr._____.

Sonstige Vereinbarungen

[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____

[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

Unterschrift AuftraggeberUnterschrift Auftragnehmer
Datum, NameDatum, Name
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