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Generator zur Erstellung von IFC-Modellen für Infrastrukturbauwerke

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 20:16 (Europe/Berlin)

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IFC-Generator für Infrastrukturbauwerke

Leistungsbeschreibung

Vergabenummer TD-4701-26-OE-DE

Hamburg Port Authority AöR

Am Strandkai 1

20457 Hamburg

Hamburg, 23.09.2026

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Leistungsbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeine Grundsätze ................................................................................................ 4
  2. Einführung .................................................................................................................... 5 2.1. Leistungsziel ................................................................................................................. 5 2.2. Leistungsgegenstand ................................................................................................... 6 2.3. SIB2IFC als Grundlage ................................................................................................. 7 2.4. Teststellungen, Testzugänge und praktische Nachweise im Vergabeverfahren ............ 9 2.5. Projektlaufzeit ............................................................................................................... 9 2.6. Weiterentwicklungen .................................................................................................... 9
  3. Leistungen des Auftragnehmers ................................................................................. 11 3.1. Beratungsleistungen / Architektur- und Konzeptionsleistungen .................................. 13 3.2. Entwicklungsleistungen / Technische Umsetzungsleistungen ..................................... 13 3.3. Qualitätssicherung und Test ....................................................................................... 13 3.4. Abnahme und Betriebsfreigabe .................................................................................. 14 3.5. Dokumentationspflichten ............................................................................................ 14 3.6. Projektorganisation und Planung ................................................................................ 14
  4. Anforderungen und Kriterien ....................................................................................... 16 4.1. Anforderungen ............................................................................................................ 16 4.1.1. Eingabedaten ............................................................................................................. 17 4.1.2. Semantische Modellierung ......................................................................................... 18 4.1.3. Geometrische Modellierung ........................................................................................ 19 4.1.4. IFC-Erzeugung ........................................................................................................... 20 4.1.5. Bereitstellung, Dokumentation und Nachnutzung ....................................................... 20 4.1.6. Erweiterbarkeit ........................................................................................................... 21 4.2. Mindest-Kriterien ........................................................................................................ 21 4.2.1. Verarbeitung von SIB-Bauwerksdaten ........................................................................ 22 4.2.2. IFC-4.3-Erzeugung ..................................................................................................... 22 4.2.3. Level of Information .................................................................................................... 22 4.2.4. Level of Geometry ...................................................................................................... 22 4.2.5. Dokumentierte und konfigurierbare Mapping-Regeln .................................................. 23 4.2.6. Übergabe vollständiger Quellcode .............................................................................. 23 4.2.7. Open-Source-Lizenzierung und Nachnutzbarkeit ....................................................... 24 4.2.8. Webbasierte Bereitstellung ......................................................................................... 24 4.2.9. Containerfähige Bereitstellung auf der Betriebsplattform der Auftraggeberin .............. 24 4.2.10. Erweiterbare Architektur ............................................................................................. 24

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Leistungsbeschreibung

  1. Anlagen ...................................................................................................................... 26

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zielbild IFC-Generator ....................................................................................................... 6 Abbildung 2: Beispielhafter Quellcodeausschnitt aus SIB2IFC NRW ...................................................... 8 Abbildung 3: Anforderungen und Kriterien für den IFC-Generator ........................................................ 16 Abbildung 4: Benutzeroberfläche SIB2IFC NRW .................................................................................. 17 Abbildung 5: Auszug Objektkatalog ...................................................................................................... 18

Wahrung der Geschlechtsneutralität

Aus Gründen der Lesbarkeit und Übersichtlichkeit wird in den Vergabeunterlagen nicht durchgängig eine geschlechtsneutrale Formulierung verwendet. Personenbezogene Bezeichnungen in der grammatika- lisch männlichen Form gelten, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, für alle Geschlechtsidentitäten gleichermaßen.

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Leistungsbeschreibung

1. Allgemeine Grundsätze

Die Hamburg Port Authority AöR (HPA), im Folgenden „Auftraggeberin“ genannt, betreibt seit dem Jahr 2005 ein integriertes Hafenmanagement und nimmt zentrale Aufgaben zur Sicherstellung von Effi- zienz, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit im Hamburger Hafen wahr. Sie ist insbesondere verantwortlich für die ressourcenschonende und nachhaltige Planung sowie Durchführung von Infrastrukturmaßnah- men und Ansprechpartnerin für Fragestellungen der wasser- und landseitigen Infrastruktur, der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs, der Hafenbahninfrastruktur, des Immobilienmanage- ments sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Hafen.

Klarstellung zu Markterkundung, Herstellern und Lösungen

Im Rahmen der Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens hat die Auftraggeberin verfügbare Lösungsan- sätze zur Generierung von IFC-Modellen aus Daten der SIB-Bauwerksdatenbank betrachtet und bewertet. Hierbei wurden auch Erkenntnisse aus dem bestehenden Programm vom Landesbetrieb Stra- ßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) SIB2IFC NRW berücksichtigt. Das Programm stellt einen bereits vorhandenen Entwicklungsstand zur Generierung von IFC-Modellen für Ingenieurbauwerke dar und hat im Rahmen von Tests die grundsätzliche technische Umsetzbarkeit dieses Ansatzes nachge- wiesen. Das Programm bedarf für einen produktiven Einsatz einer weitergehenden Entwicklung und Erweiterung. Die Berücksichtigung dieser Vorarbeiten begründet weder eine Produktvorgabe noch eine Bevorzugung einzelner Unternehmen, Hersteller oder Lösungsansätze. Die Vergabe erfolgt produkt- und herstellerneutral auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen. Der vor- handene Quellcode des Programms SIB2IFC wird den Auftragnehmern als verfügbare Ausgangsbasis bereitgestellt. Die Nutzung, Weiterentwicklung oder vollständige Ablösung dieser Vorentwicklung steht dem Auftragnehmer frei, sofern die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden.

Erkenntnisse aus Markterkundungen und fachlichen Vorarbeiten sind ausschließlich in abstrahierter und herstellerneutraler Form in die Leistungsbeschreibung eingeflossen. Die Vergabeunterlagen lassen un- terschiedliche technische Lösungsansätze zu, soweit diese die beschriebenen funktionalen und qualitativen Anforderungen erfüllen.

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Leistungsbeschreibung

2. Einführung

Die Auftraggeberin verwaltet eine Vielzahl von Ingenieurbauwerken und führt die hierfür erforderlichen Bauwerksdaten in der SIB-Bauwerksdatenbank. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung von Pla- nungs-, Betriebs- und Erhaltungsprozessen gewinnt die Bereitstellung digitaler Fachmodelle zunehmend an Bedeutung.

Die Erstellung digitaler Bestandsmodelle erfolgt derzeit noch manuell und ist mit erheblichen zeitlichen sowie monetären Aufwänden verbunden. Dies begrenzt die Verfügbarkeit aktueller und flächendecken- der Fachmodelle. Ziel ist es daher, die Generierung von IFC-Bestandsmodellen von Ingenieurbauwerken zu automatisieren, um den Aufwand für die Modellierung deutlich zu reduzieren und die Bereitstellungs- zeiten für digitale Bestandsmodelle signifikant zu verkürzen. Gleichzeitig soll hierdurch die Grundlage geschaffen werden, die Mehrwerte Digitaler Zwillinge von Ingenieurbauwerken über den gesamten Bau- werksbestand hinweg bestmöglich zu skalieren.

Zur aufwandsarmen Generierung von IFC-Modellen aus Daten der SIB-Bauwerksdatenbank liegt mit dem Programm „SIB2IFC NRW“ bereits ein Entwicklungsstand vor. Das Programm erzeugt IFC-4.0-kon- forme Modelle von Ingenieurbauwerken und hat im Rahmen von Tests die grundsätzliche technische Machbarkeit des gewählten Ansatzes nachgewiesen. Die bestehende Lösung bildet jedoch noch nicht alle fachlichen und technischen Anforderungen für einen produktiven Einsatz ab.

Ziel dieser Ausschreibung ist daher die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung eines IFC-Generators zur automatisierten Erzeugung von IFC-Modellen aus Daten der SIB-Bauwerksdatenbank. Dabei soll die Unterstützung aktueller IFC-Standards, insbesondere IFC 4.3, berücksichtigt werden. Der IFC-Generator soll eine standardisierte, nachvollziehbare und erweiterbare Bereitstellung von Bauwerksinformationen ermöglichen und damit eine Grundlage für weiterführende BIM-Anwendungsfälle schaffen.

Der Auftragnehmer kann für die Umsetzung auf den bestehenden Quellcode des Programms SIB2IFC aufbauen. Die Nutzung des vorhandenen Entwicklungsstands ist jedoch nicht verpflichtend, sofern die Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden.

2.1. Leistungsziel Ziel der Ausschreibung ist die Entwicklung eines Programms zur automatisierten Generierung von IFC- Modellen aus Daten der SIB-Bauwerksdatenbank. Der IFC-Generator soll Bauwerksdaten strukturiert, nachvollziehbar und standardkonform in das IFC-Datenmodell überführen und dabei insbesondere die Anforderungen des IFC-Standards in der Version 4.3 berücksichtigen.

Es ist sicherzustellen, dass die Semantik des erzeugten IFC-Modells an den Anforderungen des Betriebs und der Bauwerksprüfung ausgerichtet ist. Die semantische Strukturierung soll sich dabei an den Ob- jektkatalogen von BIM.Hamburg orientieren, die auf den fachlichen Datenstrukturen der ASB-ING aufbauen.

Ausgangspunkt der Modellgenerierung sind die in den SIB-Bauwerksdaten enthaltenen Informationen. Soweit für die Erzeugung eines fachlich und technisch ausreichenden IFC-Modells zusätzliche geomet- rische, semantische oder fachliche Informationen erforderlich sind und diese nicht aus den SIB- Bauwerksdaten abgeleitet werden können, müssen diese durch den Nutzer ergänzbar sein. Ziel ist es,

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Leistungsbeschreibung

den Umfang solcher zusätzlichen Eingaben auf das fachlich und technisch erforderliche Minimum zu beschränken. Das angestrebte Zielbild der Lösung ist in Abbildung 1 dargestellt.

Manuell ergänzende Fachdaten

Excel Export Fachmodell IFC-Generator SIB Bauwerke IFC

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Abbildung 1: Zielbild IFC-Generator

Die zu entwickelnde Lösung soll zunächst auf Ingenieurbauwerke nach DIN 1067, insbesondere Brü- ckenbauwerke, ausgerichtet sein.

Die Architektur des IFC-Generators muss so gestaltet sein, dass eine spätere Erweiterung auf weitere Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 sowie perspektivisch auf weitere Bauwerksarten möglich ist. Dadurch soll eine schrittweise Erweiterung des Anwendungsbereichs ermöglicht werden.

Der IFC-Generator ist so zu entwickeln, dass die Auftraggeberin die Lösung dauerhaft und ohne zusätz- liche Kosten nutzen und an andere öffentliche Einrichtungen weitergeben kann. Die Lösung muss nach Abschluss des Projekts anderen Bundesländern sowie öffentlichen Infrastrukturverwaltungen kostenfrei zur Verfügung gestellt und von diesen eigenständig eingesetzt werden können. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, die entwickelte Lösung, einzelne Komponenten sowie die im Rahmen des Projekts entwickel- ten Konzepte und Erkenntnisse in die eigene Softwarelandschaft zu integrieren, dort zu nutzen und weiterzuentwickeln. Eine Nutzung und Weiterentwicklung der Lösung durch den Auftragnehmer bleibt zulässig, darf jedoch die unentgeltliche Nachnutzung, Weitergabe und Weiterentwicklung durch öffentli- che Einrichtungen nicht einschränken. Die zu entwickelnde Lösung soll neben der fachlich und technisch korrekten Erzeugung von IFC-Model- len eine anwenderfreundliche und nachvollziehbare Bedienung ermöglichen. Ziel ist es, den Aufwand für die Generierung, Prüfung und Nachbearbeitung von IFC-Modellen zu minimieren und die Nutzung der Lösung auch durch fachliche Anwender ohne vertiefte Programmierkenntnisse zu unterstützen. Im Fokus steht die automatisierte Erzeugung von Bestandsmodellen für Brückenbauwerke mit einem angemesse- nen Informations- und Geometriegehalt.

2.2. Leistungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung ist die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung eines Programms zur auto- matisierten Generierung von IFC-Modellen aus Daten der SIB-Bauwerksdatenbank. Ziel ist die Bereitstellung einer funktionsfähigen, dokumentierten und erweiterbaren Softwarelösung zur Erzeugung von IFC-4.3-konformen Fachmodell. Die entwickelte Lösung einschließlich Quellcode soll dem Auftrag- geber zur freien Nutzung, Weiterentwicklung und Weitergabe an andere öffentliche Verwaltungen zur Verfügung stehen.

Zur fachlichen Einordnung des angestrebten Ergebnisses wird den Vergabeunterlagen als Anlage ein beispielhaftes IFC-Modell eines Brückenbauwerks auf Grundlage der Objektkataloge von BIM.Hamburg beigefügt. Das Beispielmodell dient ausschließlich der Veranschaulichung der angestrebten semanti- schen Struktur, Objektklassifizierung, Attribuierung sowie des geometrischen Detaillierungsgrads eines 11.08.2026 Seite 6 von 26

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Leistungsbeschreibung

erzeugten IFC-Modells. Hieraus ergeben sich keine verbindlichen Vorgaben hinsichtlich der technischen Umsetzung, Softwarearchitektur oder konkreter Modellierungsverfahren. Maßgeblich bleiben die in die- ser Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen und Kriterien.

Der Auftragnehmer räumt der Auftraggeberin an der im Rahmen dieses Auftrags entwickelten Software einschließlich Quellcode, Dokumentation und sonstiger Arbeitsergebnisse ein zeitlich, räumlich und in- haltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die entwickelte Lösung zu nutzen, zu vervielfältigen, zu ändern, weiterzuentwickeln und öffentlichen Stellen, insbesondere den Bundesländern sowie deren nachgeordneten Behörden und Organisationen, unentgeltlich zur Nutzung und Weiterentwicklung zur Verfügung zu stellen.

Der Auftragnehmer bleibt unbeschadet dessen berechtigt, die im Rahmen des Projekts entwickelte Lö- sung sowie die hierbei gewonnenen Erkenntnisse für eigene Zwecke weiter zu nutzen und weiterzuentwickeln, soweit dadurch die Nutzungsrechte der Auftraggeberin nicht eingeschränkt werden.

Soweit Komponenten Dritter eingesetzt werden, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass deren Li- zenzbedingungen der Nutzung, Weitergabe und Weiterentwicklung der Lösung durch die Auftraggeberin sowie andere öffentliche Stellen nicht entgegenstehen.

Darüber hinaus umfasst der Leistungsgegenstand insbesondere:

• Analyse des bestehenden Entwicklungsstandes SIB2IFC, • Konzeption der Zielarchitektur und der fachlichen Abbildungslogik, • Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung des IFC-Generators, • Umsetzung der Anforderungen zur Erzeugung von IFC-Modellen auf Basis von Daten der SIB- Bauwerksdatenbank, • Bereitstellung des vollständigen Quellcodes, • Installation, Konfiguration und Inbetriebnahme der Lösung, • Durchführung von Qualitätssicherungs- und Testleistungen, • Erstellung der technischen Dokumentation sowie einer Anwenderdokumentation, • Projektmanagement, Abstimmungen und Terminplanung, • Wissenstransfer an die Auftraggeberin, • Schulung, Support und Betriebsunterstützung

Die Dienstleistungen, Abstimmungstermine, Workshops, Präsentationen sowie sonstige im Zusammen- hang mit der Leistungserbringung stehende Termine sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor-Ort- Leistungen sind nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin in den Räumen der Auftraggeberin zu erbringen.

Im Rahmen der Leistungserbringung wird vom Auftragnehmer eine zielorientierte, konstruktive und ver- trauensvolle Zusammenarbeit mit den internen Fachbereichen der Auftraggeberin sowie mit gegebenenfalls eingebundenem externem Beratungspersonal erwartet.

Die Leistungen sind auf Grundlage des für den Leistungsgegenstand einschlägigen EVB-IT-Systemver- trags zu erbringen.

2.3. SIB2IFC als Grundlage Zur Generierung von IFC-Modellen aus SIB-Bauwerksdateien liegt mit dem Programm „SIB2IFC“ bereits ein Entwicklungsstand vor. Als Eingabedaten dient hierbei ein aus SIB-Bauwerke erzeugter Datenexport im Excel-Format. Das Programm erzeugt IFC-4.0-konforme Modelle von Ingenieurbauwerken und hat die grundsätzliche technische Machbarkeit des gewählten Ansatzes nachgewiesen. Der bestehende Ent- wicklungsstand wird der Auftragnehmerin einschließlich des verfügbaren Quellcodes sowie aller 11.08.2026 Seite 7 von 26

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Leistungsbeschreibung

vorhandenen Entwicklungsartefakte, insbesondere des zugehörigen Quellcode-Repositories, zur Verfü- gung gestellt und kann als Ausgangsbasis für die Leistungserbringung genutzt werden. Der Quellcode umfasst derzeit rund 14.000 Programmzeilen und wurde in Visual Basic .NET entwickelt. Eine vollstän- dige System- oder Architekturdokumentation liegt nicht vor. Zur Einordnung des vorhandenen Entwicklungsstands ist in Abbildung 2 ein beispielhafter Auszug aus dem bestehenden Quellcode dar- gestellt. Zusätzlich wird als Anlage die bestehende Nutzungsanleitung für SIB2IFC NRW bereitgestellt. Diese dient der Auftragnehmerin zur fachlichen und funktionalen Einordnung des Programms und er- möglicht einen vertieften Einblick in die vorhandenen Funktionen, Arbeitsabläufe sowie die Bedienung der Anwendung.

Abbildung 2: Beispielhafter Quellcodeausschnitt aus SIB2IFC NRW

Der dargestellte Quellcodeausschnitt dient ausschließlich der Veranschaulichung der bestehenden Im- plementierung und der eingesetzten Technologie. Hieraus ergibt sich keine Verpflichtung zur Weiterverwendung der gegenwärtigen Architektur, Programmiersprache oder einzelner Implementie- rungsbestandteile. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Analysephase zu bewerten, in welchem Umfang bestehende Komponenten übernommen, überarbeitet oder neu implementiert werden sollen. Sofern eine grundlegende Überarbeitung oder Neuimplementierung einzelner oder sämtlicher Kompo- nenten erforderlich ist, ist dies zulässig. Die bestehenden Funktionalitäten sind dabei mindestens zu erhalten und entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung zu erweitern.

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Leistungsbeschreibung

2.4. Teststellungen, Testzugänge und praktische Nachweise im Vergabeverfah- ren Die Auftraggeberin kann im Rahmen des Vergabeverfahrens nach Angebotsabgabe und vor Zuschlag zur Aufklärung, Verifizierung und Bewertung der Angebote ergänzend Präsentationen, Live-Demos oder sonstige praktische Nachweise der angebotenen Lösung verlangen, soweit dies zur Überprüfung der Erfüllung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen oder bewertungsrelevanten Merkmale erforderlich ist. Soweit hiervon Gebrauch gemacht wird, sind Art, Umfang, Zeitraum, Prüfge- genstand, Bewertungsmaßstab und Rahmenbedingungen gegenüber den betroffenen Bietern einheitlich, transparent und diskriminierungsfrei festzulegen.

Soweit die Auftraggeberin im Rahmen des Vergabeverfahrens Teststellungen, Testzugänge oder sons- tige praktische Prüfungen verlangt, informiert sie die betroffenen Bieter hierüber mit angemessenem zeitlichem Vorlauf. Der Vorlauf soll in der Regel zwischen zehn und fünfzehn Arbeitstagen betragen. Sofern Art, Umfang oder Komplexität der jeweiligen Teststellung eine abweichende Frist erfordern, kann die Auftraggeberin einen längeren oder kürzeren Vorlauf festlegen, sofern die einheitliche, transparente und diskriminierungsfreie Behandlung der betroffenen Bieter gewahrt bleibt.

2.5. Projektlaufzeit Die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer sowie die Bearbeitung des ausgeschriebenen Vorhabens sollen spätestens zum 01.01.2027 beginnen. Die Entwicklungsphase beginnt mit Zuschlag beziehungs- weise Vertragsschluss und endet mit der erfolgreichen Abnahme der vertraglich geschuldeten Entwicklungsleistungen, spätestens jedoch zum 31.12.2027. Nach Abschluss der Entwicklungsphase sind Betrieb, Pflege, Wartung und Support der Lösung durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Hierzu schließt sich an die Entwicklungsphase eine anschließende Betriebsphase an. Der Vertrag wird unbe- fristet geschlossen. Erstmals kann der Vertrag zum 31.12.2027 gekündigt werden. Danach kann der Vertrag jeweils mit Wirkung zum Jahresende gekündigt werden. Im Übrigen gelten die vertraglich ver- einbarten Kündigungsregelungen. Während der Betriebsphase hat der Auftragnehmer insbesondere die Betriebsbereitschaft der Lösung sicherzustellen, Fehler zu beheben, technische und fachliche Unterstüt- zung zu leisten sowie erforderliche Wartungs- und Pflegeleistungen zu erbringen. Die Auftraggeberin beabsichtigt für die Zwecke der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Kostenschätzung einen Betrach- tungszeitraum von insgesamt vier Jahren zugrunde zu legen. Dieser umfasst die Entwicklungsphase im ersten Vertragsjahr sowie eine anschließende Betriebs-, Wartungs- und Pflegephase von drei Jahren.

2.6. Weiterentwicklungen Die Auftraggeberin geht davon aus, dass im weiteren Lebenszyklus der Lösung zusätzliche fachliche und technische Weiterentwicklungen erforderlich werden können. Diese sind im Rahmen der vorliegen- den Ausschreibung jedoch nicht als verbindlicher Leistungsgegenstand umfasst.

Die in den Vergabeunterlagen beschriebenen perspektivischen Weiterentwicklungsbedarfe dienen der Transparenz des voraussichtlich künftigen fachlichen und technischen Unterstützungsbedarfs der Auf- traggeberin. Sie sollen den Bietern insbesondere die Möglichkeit geben, den absehbaren Folgeaufwand einzuschätzen und hierfür Tagessätze beziehungsweise optionale Leistungskontingente anzubieten.

Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind ausschließlich die Konzipierung, Entwicklung, Integration, Inbetriebnahme sowie die in den Vergabeunterlagen ausdrücklich beschriebenen Unterstützungsleistun- gen.

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Leistungsbeschreibung

Eine unmittelbare Beauftragung darüberhinausgehender Weiterentwicklungsleistungen erfolgt im Rah- men dieser Ausschreibung nicht, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlicher Leistungsbestandteil benannt sind.

Darüberhinausgehende Weiterentwicklungen, insbesondere funktionale Erweiterungen, zusätzliche Schnittstellen, weitergehende Anpassungen oder Individualentwicklungen, sind nicht Gegenstand des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs. Sofern im Projektverlauf oder im anschließenden Betrieb entsprechende Bedarfe entstehen, können diese im Rahmen von Änderungsverfahren, Nachträgen oder gesonderten Beauftragungen zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden.

Soweit in den Vergabeunterlagen hierfür Tagessätze oder optionale Kontingente abgefragt werden, er- folgt dies ausschließlich vorsorglich zur Vorbereitung möglicher späterer Einzelbeauftragungen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf solcher Leistungen besteht hieraus nicht.

Weiterentwicklungsbedarfe sind von Leistungen der regulären Wartung, Pflege, Fehlerbehebung, Up- dateversorgung und Supporterbringung klar abzugrenzen. Der Auftragnehmer hat im Angebot nachvollziehbar darzustellen, welche Leistungen der Standardpflege und Produktwartung zuzuordnen sind, welche Leistungen als projektspezifische Weiterentwicklung gelten und nach welchen fachlichen, technischen und organisatorischen Grundsätzen Änderungen, Erweiterungen oder Release-bezogene Anpassungen eingeplant, bewertet und umgesetzt werden können.

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Leistungsbeschreibung

3. Leistungen des Auftragnehmers

Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Analyse, Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Testung, Dokumentation und Bereitstellung eines IFC-Generators zur Erzeugung von IFC-Modellen aus einem Excel Export von SIB-Bauwerke. Der IFC-Generator ist so zu entwickeln, dass die in Tabelle 1 aufgeführten Bauwerksarten erzeugt werden können. Die dort genannten Bauwerksarten definieren den fachlichen Mindestumfang der zu unterstützenden Ingenieurbauwerke.

Tabelle 1: Zu modellierende Bauwerksarten

Bauwerksart Bestehende Funktionalität SIB2IFC Plattenbalkenbrücken Kann mit SIB2IFC NRW bereits modelliert werden. die Abbildung von Haupt- trägern, Längsträgern und Querträgern ist derzeit unvollständig. Eine Unterscheidung des Bauwerksmaterials in Stahl- und Stahlbetonkonstruktio- nen erfolgt bislang nicht. Plattenbrücke Kann mit SIB2IFC NRW bereits modelliert werden. die Abbildung von Haupt- trägern, Längsträgern und Querträgern ist derzeit unvollständig. Eine Unterscheidung des Bauwerksmaterials in Stahl- und Stahlbetonkonstruktio- nen erfolgt bislang nicht. Bogenbrücke Kann mit SIB2IFC NRW zum aktuellen Stand nicht modelliert werden. Trägerrostbrücke Kann mit SIB2IFC NRW zum aktuellen Stand nicht modelliert werden. Fachwerkbrücke Kann mit SIB2IFC NRW zum aktuellen Stand nicht modelliert werden. Trogbrücke Kann mit SIB2IFC NRW zum aktuellen Stand nicht modelliert werden. Hohlkastenbrücke Kann mit SIB2IFC NRW zum aktuellen Stand nicht modelliert werden.

Darüber hinaus muss die Lösung die Modellierung sämtlicher in Tabelle 2 aufgeführter Objekte ermögli- chen. Die Tabelle definiert die zu unterstützende Objekte einschließlich ihrer Zuordnung zu den Objektkatalogen von BIM.Hamburg. Der Objektkatalog für Ingenieurbauwerke wird den Vergabeunterla- gen als Anlage beigefügt und ist bei der semantischen Modellierung, Klassifizierung sowie der Umsetzung der Informationsanforderungen zugrunde zu legen. Für jedes Objekt sind darüber hinaus die zugehörigen Klassifikationen innerhalb der Objektkataloge über die Ebenen 1 bis 3 angegeben. Darüber hinaus sind für jedes Objekt die mindestens zu erreichenden Anforderungen hinsichtlich des Level of Information (LoI) und des Level of Geometry (LoG) definiert. Die Definitionen der LoI- und LoG-Stufen sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten BIM-Leitfaden der Freien und Hansestadt Hamburg zu entnehmen. Die angegebenen LoI- und LoG-Werte stellen Mindestanforderungen dar. Eine höhere In- formations- oder Geometriedetaillierung ist zulässig und ausdrücklich erwünscht, sofern die Konsistenz und Nutzbarkeit der erzeugten IFC-Modelle gewährleistet bleibt. Unterschreitungen der festgelegten Min- destanforderungen sind nicht zulässig.

Tabelle 2: Zu modellierende Objekte

Objekt- ID Ebene 1 ID Ebene 2 ID Ebene 3 LoI LoG katalog ING Belag Belag Belag 500 200 ING Fahrbahnübergang Fahrbahnübergang Fahrbahnübergang 500 200 ING Gründung Flachgründung Flachgründung 500 200 ING Gründung Pfahlgründung Pfahlgründung 500 200 ING Gründung Spundwandgründung Spundwandgründung 500 200 ING Kappe Kappe Kappe 500 200 ING Lärmschutzelement Lärmschutzelement Lärmschutzelement 500 200 11.08.2026 Seite 11 von 26

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Leistungsbeschreibung

ING Lager Bewegliches Lager Bewegliches Lager 500 200 ING Lager Festes Lager Festes Lager 500 200 ING Überbau Gewoelbe Gewoelbe 500 200 ING Überbau Hohlkörperplatte Hohlkörperplatte 500 200 ING Überbau Kragarm Kragarm 500 200 ING Überbau OrthotropePlatte OrthotropePlatte 500 200 ING Überbau Platte Platte 500 200 ING Überbau Traeger Bogen 500 200 ING Überbau Traeger Endquertraeger 500 200 ING Überbau Traeger Hauptträger 500 200 ING Überbau Traeger Längsträger 500 200 ING Überbau Traeger Querträger 500 200 ING Unterbau PfeilerStuetze PfeilerStuetze 500 200 ING Unterbau Widerlager Auflagerbank 500 200 ING Unterbau Widerlager Fluegel 500 200 ING Unterbau Widerlager Wand 500 200 TAI Fahrzeug- Gleitwand Gleitwand 500 200 Rueckhaltesystem TAI Fahrzeug- Schutzplanke Schutzplanke 500 200 Rueckhaltesystem TAI Fahrzeug- Gelaender Gelaender 500 200 Rueckhaltesystem

Die Lösung ist so auszugestalten, dass zukünftige Erweiterungen der Objektkataloge, zusätzlicher Ob- jektklassen und weiterer Bauwerksarten mit vertretbarem Aufwand möglich sind.

Die beschriebenen Bauwerksarten, Objekte sowie die zugehörigen Anforderungen an den LoI und den LoG definieren den fachlichen Mindestumfang der zu entwickelnden Lösung. Die dort festgelegten An- forderungen sind durch den Auftragnehmer umzusetzen. Die fachlichen und technischen Anforderungen sowie die hieraus abgeleiteten Mindestkriterien werden in Abschnitt 4 dieser Leistungsbeschreibung kon- kretisiert und detailliert beschrieben.

Zusammenfassend umfasst die Leistung des Auftragnehmers sämtliche erforderlichen fachlichen, tech- nischen, organisatorischen und qualitätssichernden Tätigkeiten zur Entwicklung, Bereitstellung und Inbetriebnahme eines IFC-Generators, der die in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforde- rungen erfüllt. Hierzu gehören insbesondere:

• Analyse des bestehenden Entwicklungsstands des Programms „SIB2IFC“, • fachliche und technische Konzeption der für die Zielerreichung erforderlichen Erweiterungen und Anpassungen, • Umsetzung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen, • Entwicklung, Anpassung und Integration erforderlicher Funktionen, Schnittstellen und Mapping- Logiken, • Durchführung geeigneter Qualitätssicherungs- und Testmaßnahmen, • Bereitstellung einer Test- und Abnahmeversion, • Unterstützung der Auftraggeberin bei Test, Abnahme und Produktivsetzung, • Erstellung und Übergabe der erforderlichen technischen und fachlichen Dokumentation,

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Leistungsbeschreibung

• Übergabe des Quellcodes einschließlich aller zur Installation, zum Betrieb und zur Weiterentwick- lung erforderlichen Unterlagen.

Nicht Gegenstand der Hauptleistung sind zusätzliche Funktionen, Schnittstellen oder sonstige Erweite- rungen, die nicht ausdrücklich als Leistungsbestandteil beschrieben sind. In den Vergabeunterlagen genannte optionale Unterstützungs- oder Weiterentwicklungsleistungen dienen ausschließlich der Vor- bereitung möglicher späterer Einzelbeauftragungen und begründen keinen Anspruch auf Beauftragung.

Der Auftragnehmer hat die Leistungen mit fachlich und technisch geeignetem Personal zu erbringen und eine ordnungsgemäße Projektsteuerung, Qualitätssicherung sowie termingerechte Umsetzung sicher- zustellen.

3.1. Beratungsleistungen / Architektur- und Konzeptionsleistungen Die Beratungs-, Architektur- und Konzeptionsleistungen dienen der fachlichen und technischen Ausge- staltung des IFC-Generators sowie der Überführung der Anforderungen der Auftraggeberin in eine umsetzbare Lösungsarchitektur. Hierzu gehören insbesondere:

• Analyse des bestehenden Entwicklungsstands von SIB2IFC, • Erstellung und Fortschreibung der fachlichen und technischen Lösungsarchitektur, • Konzeption der Überführung von SIB-Bauwerksdaten in IFC-Modelle einschließlich Mapping- und Transformationslogik, • Konzeption erforderlicher Schnittstellen und Integrationen, • Beratung zur Umsetzung der fachlichen und technischen Anforderungen, • Unterstützung fachlicher und technischer Abstimmungen im Projekt.

3.2. Entwicklungsleistungen / Technische Umsetzungsleistungen Der Auftragnehmer setzt die fachlichen und technischen Anforderungen an den IFC-Generator auf Grundlage der abgestimmten Konzepte um. Hierzu gehören insbesondere:

• Umsetzung der vereinbarten Architektur-, Modellierungs- und Integrationskonzepte, • Entwicklung und Anpassung der für die Erzeugung von IFC-Modellen erforderlichen Funktionen, Mapping- und Transformationslogiken, • Umsetzung vereinbarter Schnittstellen und Integrationen, • Bereitstellung einer Test- und Abnahmeversion der Lösung, • Fehleranalyse und Fehlerbehebung im Rahmen von Test und Abnahme, • Unterstützung bei Produktivsetzung und Betriebsübergabe, • Dokumentation der umgesetzten Funktionen und technischen Festlegungen, • Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen in Architektur, Entwicklung und Implementierung der Lösung, • Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse sowie zur Unterstützung einer sicheren Betriebsführung auf der Zielplattform der Auftraggeberin.

3.3. Qualitätssicherung und Test Der Auftragnehmer hat geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Testdurchführung sicherzu- stellen. Hierzu gehören insbesondere:

• Bereitstellung einer für Test- und Abnahmezwecke geeigneten Testumgebung, • Durchführung und Dokumentation von Funktions-, Integrations- und Plausibilitätstests für die um- gesetzten Funktionen, 11.08.2026 Seite 13 von 26

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Leistungsbeschreibung

• Durchführung automatisierter Softwaretests, • Unterstützung der Auftraggeberin bei Planung, Durchführung und Auswertung von Tests, • Analyse, Dokumentation und Behebung festgestellter Mängel, • Sicherstellung einer reproduzierbaren Qualitätssicherung, • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der fachlichen und technischen Abnahme.

3.4. Abnahme und Betriebsfreigabe Der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin bei der fachlichen und technischen Abnahme der Lö- sung. Die Lösung gilt als abnahmefähig, wenn die in den Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen umgesetzt, nachgewiesen und anhand der bereitgestellten Test- und Referenzdaten überprüfbar sind. Die Abnahme erfolgt erst nach erfolgreicher Prüfung durch die Auftraggeberin und ausdrücklicher Freigabe durch die Projektleitung der Auftraggeberin. Mit der schriftlichen oder in Text- form erklärten Freigabe durch die Projektleitung der Auftraggeberin gilt die jeweilige Leistung beziehungsweise Teilleistung als abgenommen. Hierzu gehören insbesondere:

• Bereitstellung einer für die Abnahme geeigneten Test- und Abnahmeversion, • Unterstützung bei der Durchführung fachlicher und technischer Prüfungen, • Nachweis der Umsetzung der vereinbarten Anforderungen, • Behebung abnahmerelevanter Mängel, • Unterstützung bei Produktivsetzung und Betriebsfreigabe.

Die Auftraggeberin kann die Abnahme anhand von Referenzbauwerken, Referenzdatensätzen oder fachlich repräsentativen Anwendungsfällen durchführen. Soweit sachlich erforderlich, können Teilabnah- men vorgesehen werden.

3.5. Dokumentationspflichten Der Auftragnehmer erstellt und pflegt die für Entwicklung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung des IFC-Generators erforderliche fachliche und technische Dokumentation. Hierzu gehören insbesondere:

• Dokumentation der Lösungsarchitektur sowie der fachlichen und technischen Umsetzung, • Dokumentation von Datenstrukturen, Mapping- und Transformationslogiken, • Dokumentation von Schnittstellen und Integrationen, • Dokumentation der durchgeführten Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen, • Dokumentation wesentlicher Änderungen und Entscheidungen im Projektverlauf, • regelmäßige Berichterstattung über Projektfortschritt, Risiken und offene Punkte.

Die Dokumentation ist der Auftraggeberin in einer nachvollziehbaren, vollständigen und fortschreibungs- fähigen Form zu übergeben und muss die eigenständige Nutzung, Wartung und Weiterentwicklung der Lösung unterstützen.

3.6. Projektorganisation und Planung Der Auftragnehmer stellt eine angemessene Projektorganisation sowie eine strukturierte Planung und Steuerung der Leistungserbringung sicher. Hierzu gehören insbesondere:

• Planung und Fortschreibung von Arbeitspaketen, Meilensteinen und Terminen, • regelmäßige Abstimmung mit der Auftraggeberin zu Projektfortschritt, Risiken und offenen Punk- ten, • frühzeitige Information über terminliche, fachliche oder technische Risiken,

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Leistungsbeschreibung

• Teilnahme an erforderlichen Projekt- und Abstimmungsterminen, • Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Projektkoordination und Leistungserbringung, • Anwendung einer an die fachlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen des Projekts angepassten agilen und iterativen Vorgehensweise, • regelmäßige Bereitstellung von Zwischenständen, Prototypen, Vorabversionen oder vergleichba- ren Arbeitsergebnissen zur fachlichen und technischen Abstimmung mit der Auftraggeberin, • frühzeitige Einbindung der Auftraggeberin in die Bewertung und Priorisierung fachlicher Anforde- rungen sowie neuer Erkenntnisse aus Entwicklung, Test und Qualitätssicherung, • kontinuierliche Dokumentation des Entwicklungsfortschritts sowie transparente Nachverfolgung offener Punkte, Entscheidungen und Änderungsanforderungen.

Mit Angebotsabgabe hat der Bieter einen Projektzeitplan mit Arbeitspaketen, Meilensteinen, Abhän- gigkeiten und geplanten Liefergegenständen vorzulegen. Der Projektzeitplan ist Bestandteil des Angebots und bildet nach Zuschlagserteilung die verbindliche Grundlage für die Leistungserbrin- gung. Änderungen des Projektzeitplans sind nur im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin zulässig und bedürfen der Zustimmung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer hat Abweichungen vom vereinbarten Projektzeitplan frühzeitig anzuzeigen und ge- eignete Maßnahmen zur Einhaltung der vereinbarten Meilensteine vorzuschlagen.

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Leistungsbeschreibung

4. Anforderungen und Kriterien

Nachfolgend werden Anforderungen und Kriterien beschrieben, die an den zu entwickelnden IFC-Gene- rator gestellt werden. Die grundlegende Struktur ist in Abbildung 3 dargestellt.

AnforderungenMindest-Kriterien
tupnI noitamrofsnarT tuptuOEingabedaten Semantische Modellierung Geometrische Modellierung IFC-ErzeugungVerarbeitung von SIB- Bauwerksdaten IFC-4.3-Erzeugung Level ofInformation Level ofGeometry Dokumentierte und konfigurierbare Mapping Regelnfachlich
beirteB gnuztunhcaNBereitstellung und Betrieb Erweiterbarkeit Dokumentation und NachnutzungÜbergabe vollständiger Quellcode Open-Source-Lizensierung und Nachnutzbarkeit Webbasierte Bereitstellung Containerfähige Bereitstellung Erweiterbare Architekturtechnisch

Abbildung 3: Anforderungen und Kriterien für den IFC-Generator

Die Anforderungen sind sowohl in fachliche und technische Anforderungen unterteilt als auch entlang der Prozessphasen Input, Transformation, Output, Betrieb und Nachnutzung strukturiert. Aus den Anfor- derungen leiten sich konkrete Kriterien ab, anhand derer die Erfüllung der Anforderungen nachvollziehbar überprüft, nachgewiesen und abgenommen werden kann. Die Kriterien konkretisieren die jeweiligen Anforderungen und machen diese objektiv bewertbar. Die Kriterien lassen sich ebenfalls in fachliche und technische Kriterien unterteilen. Die fachlichen Kriterien betreffen insbesondere die Ver- arbeitung der SIB-Bauwerksdaten, die Erzeugung IFC-konformer Modelle sowie die Qualität der semantischen und geometrischen Modellierung. Die technischen Kriterien betreffen insbesondere die Anforderungen an Bereitstellung, Betrieb, Dokumentation, Nachnutzung und Erweiterbarkeit der Lösung.

4.1. Anforderungen Nachfolgend werden die fachlichen und technischen Anforderungen an den zu entwickelnden IFC-Ge- nerator sowie die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Leistungsgegenstands zu erbringenden Leistungen beschrieben. Hierzu gehören insbesondere Analyse, Konzeption, Entwicklung

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Leistungsbeschreibung

beziehungsweise Weiterentwicklung, Test, Dokumentation und Bereitstellung einer Softwarelösung zur Generierung von IFC-Modellen aus Daten der SIB-Bauwerksdatenbank.

Soweit in den Vergabeunterlagen Tagessätze oder Leistungskontingente für optionale, über die Haupt- leistung hinausgehende Unterstützungsleistungen abgefragt werden, dienen diese ausschließlich der Vorbereitung möglicher späterer Einzelbeauftragungen und nicht der Beschreibung der im Rahmen der Hauptleistung verbindlich geschuldeten Leistungen.

4.1.1. Eingabedaten Die Lösung muss die Verarbeitung von Excel-Exporten aus SIB-Bauwerke unterstützen. Diese bilden die fachliche und technische Grundlage für die Generierung der IFC-Modelle. Eine direkte Verarbeitung na- tiver SIB-Datenbestände (Cab-Dateien) wird nicht vorausgesetzt. Die Lösung muss die im Excel-Export enthaltenen Datenstrukturen und Informationen verarbeiten können. Die Eingabedaten sind vor der Ver- arbeitung auf Vollständigkeit, Plausibilität und technische Verarbeitbarkeit zu prüfen. Festgestellte Fehler, Inkonsistenzen oder fehlende Informationen sind nachvollziehbar zu protokollieren und dem Nut- zer in geeigneter Form bereitzustellen. Den Vergabeunterlagen ist eine exemplarische Excel-Datei beigefügt, die einen Export aus SIB-Bauwerke darstellt. Sie dient der Veranschaulichung der Datenstruk- tur und der von der Lösung zu verarbeitenden Eingabedaten.

Darüber hinaus ist zu analysieren und zu dokumentieren, welche für die Generierung eines IFC-Modells erforderlichen geometrischen, semantischen oder fachlichen Informationen nicht aus den SIB-Bauwerks- daten abgeleitet werden können. Diese Informationen müssen durch den Nutzer ergänzbar sein. Die Lösung muss hierfür eine geeignete Eingabemöglichkeit bereitstellen und die zur Modellgenerierung zu- sätzlich erforderlichen Angaben eindeutig kennzeichnen. Analog zum bestehenden Entwicklungsstand von SIB2IFC sollen fehlende Eingabewerte nutzerfreundlich hervorgehoben werden (vgl. gelbe Felder in Abbildung 4), sodass die für die IFC-Modellerzeugung erforderlichen Ergänzungen nachvollziehbar iden- tifiziert und bereitgestellt werden können.

Abbildung 4: Benutzeroberfläche SIB2IFC NRW

Zur Ermittlung der für die IFC-Modellgenerierung erforderlichen, jedoch nicht in den SIB-Bauwerksdaten enthaltenen geometrischen und semantischen Informationen hat der Auftragnehmer die verfügbaren

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SIB-Bauwerksdaten fachlich zu analysieren. Die Analyse hat insbesondere auf Grundlage der ASB-ING zu erfolgen, da die SIB-Bauwerksdaten auf den dort definierten fachlichen Datenstrukturen aufbauen.

Für Informationen, die nicht aus den SIB-Bauwerksdaten abgeleitet werden können, ist ein Konzept zur nutzergeführten Datenergänzung zu entwickeln. Insbesondere ist zu untersuchen, inwieweit Richtzeich- nungen gemäß RiZ-ING zur systematischen Ermittlung und Erfassung fehlender geometrischer Parameter herangezogen werden können. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit der Objektkatalog von BIM.Hamburg zur Definition der semantischen Struktur, der Objektklassifizierung sowie der erforderli- chen Merkmale des IFC-Modells herangezogen werden kann.

Der Bieter hat darzustellen, nach welchem fachlichen und technischen Ansatz die Identifikation fehlender Informationen sowie deren Ergänzung durch den Nutzer erfolgen soll.

4.1.2. Semantische Modellierung Die Lösung muss die in den SIB-Bauwerksdaten enthaltenen fachlichen Informationen strukturiert, kon- sistent und nachvollziehbar in das IFC-Datenmodell überführen. Ziel ist die Bereitstellung semantisch hochwertiger IFC-Modelle, die die Anforderungen des Erhaltungsmanagements von Ingenieurbauwer- ken unterstützen und die fachliche Struktur von ASB-ING abbilden.

Hierzu sind Bauwerke, Teilbauwerke, Bauteile, Bauwerkskomponenten sowie deren fachliche Merkmale und Attribute eindeutig und fachgerecht im IFC-Modell zu repräsentieren. Die Zuordnung zwischen den Quellinformationen der SIB-Bauwerksdaten und den verwendeten IFC-Objekten, Beziehungen, Merk- male und Property Sets muss nachvollziehbar definiert und dokumentiert werden. Können Informationen aus den SIB-Bauwerksdaten nicht direkt einem IFC-Objekt, Merkmale oder Property Set zugeordnet werden, ist festzulegen, wie diese Informationen im IFC-Modell abzubilden sind. Die hierfür angewende- ten Mapping- und Modellierungsregeln sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die Anforderungen an den Level of Information der zu modellierende Objekte sind in Tabelle 2 festgelegt. Die dort angegebenen LoI-Stufen stellen Mindestanforderungen für die semantische Modellierung dar. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die für die jeweilige LoI-Stufe erforderlichen Merkmals- gruppe und Merkmale in den erzeugten IFC-Modellen bereitgestellt werden. Hierzu sind die Objektkataloge von BIM.Hamburg als fachliche Grundlage heranzuziehen. Abweichungen von den defi- nierten LoI-Anforderungen in Form einer Unterschreitung bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Auftraggeberin. Abbildung 5 zeigt einen exemplarischen Auszug aus dem Objektkatalog von BIM.Ham- burg mit den je Merkmal definierten LoI-Anforderungen.

Merkmalsgruppe "Klasse" Ueberbau V005

IFC-Klassifikation IfcBeam / IfcMember / IfcSlab / IfcElement 2023-05-05

Merkmalsliste Merkmal Daten- Level of Information Format Einheit Beispiel (Propertyset) (Property) typ LoI 100LoI 200LoI 300LoI 400LoI 500

Pset_Objektinformation _IDEbene1 Text [Text] ohne X X X X X Ueberbau

Pset_Objektinformation _IDEbene2 Text [Text] ohne X X X X X Hohlkastenbruecke

Pset_Objektinformation _IDEbene3 Text [Text] ohne X X X X X Quertraeger

Pset_Objektinformation _LoG Integer [###] ohne X X X X X 100

Pset_Objektinformation _LoI Integer [###] ohne X X X X X 200

Pset_Objektinformation _Bemerkung Text [Text] ohne X X X X X undefiniert

Pset_Baustoff _Baustoff Text [Text] ohne X X X X X Stahlbeton

Abbildung 5: Auszug Objektkatalog

Die Lösung muss die verwendeten semantischen Modellierungs-, Klassifizierungs- und Mapping-Regeln vollständig dokumentieren. Die Dokumentation muss insbesondere die IFC-Objekte, Relationen, Pro- perty Sets sowie die Zuordnung der Quellinformationen zu den Zielstrukturen beschreiben.

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Die Architektur der Lösung ist so auszulegen, dass zukünftige Erweiterungen der semantischen Model- lierung, die Integration zusätzlicher Informationsanforderungen sowie die Unterstützung weiterer Bauwerksarten ohne grundlegende Anpassungen der Systemarchitektur möglich sind.

4.1.3. Geometrische Modellierung Die Lösung muss die Generierung von Bauwerksgeometrien auf Grundlage der in den SIB-Bauwerks- daten enthaltenen Informationen sowie erforderlicher ergänzender Nutzereingaben realisieren. Die erzeugten Geometriemodelle (vgl. Abschnitt 3) müssen fachlich plausibel, technisch konsistent und für die Verwendung in IFC-Modellen geeignet sein. Geometrische Elemente sind den zugehörigen Bauwer- ken, Teilbauwerken und Bauteilen eindeutig zuzuordnen und mit den semantischen Informationen des IFC-Modells zu verknüpfen.

Die Lösung muss nachvollziehbar ermitteln, welche für die geometrische Modellbildung erforderlichen Informationen bereits in den SIB-Bauwerksdaten enthalten sind und welche Informationen zusätzlich bereitgestellt werden müssen. Fehlende geometrische Parameter sind durch geeignete Verfahren abzu- leiten oder gezielt zu erfassen. Dabei ist insbesondere zu untersuchen, inwieweit Richtzeichnungen gemäß RiZ-ING zur systematischen Identifikation und Ergänzung fehlender Geometrieinformationen her- angezogen werden können. Da die RiZ-ING nicht für jedes Teilbauwerk sämtliche für die Modellbildung erforderlichen Informationen enthält, sind fehlende Angaben gegebenenfalls durch weitere vorhandene Unterlagen, insbesondere Bestandspläne bzw. -zeichnungen, zu ergänzen.

Die Anforderungen an den Level of Geometry der zu modellierenden Objekte sind in Tabelle 2 festgelegt.

Die Definitionen und Abgrenzungen der LoG-Stufen sind dem als Anlage beigefügten BIM-Leitfaden der Freien und Hansestadt Hamburg (S. 25) zu entnehmen. Die dort enthaltenen Anforderungen gelten für die vorliegende Leistungsbeschreibung verbindlich. Im Rahmen dieser Ausschreibung ist ausschließlich eine Modellierung bis maximal LoG 200 gefordert. Ein höherer geometrischer Detaillierungsgrad ist nicht erforderlich. LoG 200 wird wie folgt definiert: „Die wesentlichen Modellelemente werden im Modell typ- gerecht als Bauteile oder Bauteilgruppen mit Angaben zu Dimension, Form, Lage und geografischer Referenz modelliert. Jedes Modellelement wird im Modell grafisch durch ein generisches Objekt reprä- sentiert. Diese Objekte können als Platzhalter fungieren und müssen noch nicht eindeutig als das tatsächlich dargestellte Bauteil erkennbar sein.“

Die Definitionen und Abgrenzungen weiterer LoG-Stufen sind dem BIM-Leitfaden zu entnehmen. Abwei- chungen von den festgelegten LoG-Anforderungen, sowohl in Form einer Über- als auch einer Unterschreitung, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erzeugten IFC-Modelle den für das jeweilige Objekt festgelegten geometrischen Detaillierungsgrad konsistent einhalten.

Dies bedeutet, dass die wesentlichen Bauwerkselemente mit ihren tatsächlichen Abmessungen, ihrer räumlichen Lage und ihrer fachlichen Ausprägung modelliert werden. Die Bauteile müssen eindeutig identifizierbar und für fachliche Auswertungen nutzbar sein.

Können Geometrien nicht vollständig aus den verfügbaren Informationen abgeleitet werden, sind die zugrunde gelegten Annahmen, Vereinfachungen und ergänzenden Eingaben nachvollziehbar zu doku- mentieren. Die verwendeten Modellierungsregeln und Geometrieansätze sind zu dokumentieren und nachvollziehbar zu beschreiben.

Die Lösung muss mindestens die im aktuellen Entwicklungsstand von SIB2IFC unterstützten Brückenty- pen abdecken und darüber hinaus die in Abschnitt 3 beschriebenen weiteren Brückentypen modellieren können. Weitere Bauwerksarten sind perspektivisch vorzusehen, jedoch nicht Gegenstand der

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vorliegenden Ausschreibung. Die Architektur der Lösung ist so auszulegen, dass zusätzliche Bauwerks- arten, Geometriemodelle und Modellierungsregeln künftig ergänzt werden können, ohne die grundlegende Funktionsweise der Lösung anzupassen.

4.1.4. IFC-Erzeugung Die Lösung muss aus SIB-Bauwerksdaten IFC-Modelle erzeugen und dabei die Anforderungen des IFC- Standards in der Version 4.3 berücksichtigen. Hierbei muss die Lösung sowohl Informationen aus den SIB-Bauwerksdaten als auch erforderliche ergänzende Nutzereingaben für die Modellgenerierung ver- arbeiten können.

Die erzeugten Modelle müssen fachlich nachvollziehbar aufgebaut und technisch konsistent sein. Die IFC-Modellerzeugung hat nachvollziehbar und reproduzierbar zu erfolgen. Der Einsatz von Verfahren der Künstlichen Intelligenz ist zulässig, sofern die fachliche Nachvollziehbarkeit, Dokumentation und Prüfbarkeit der erzeugten Ergebnisse gewährleistet bleibt.

Die Lösung muss geeignete IFC-Objektklassen, Beziehungen, Eigenschaftssätze (Property Sets) und sonstige Strukturen des IFC-Datenmodells verwenden. Die Zuordnung der Informationen aus den SIB- Bauwerksdaten zum IFC-Datenmodell muss nachvollziehbar und konsistent erfolgen.

Das erzeugte IFC-Modell muss georeferenziert sein und eine eindeutige Ausrichtung im Raum besitzen. Hierzu sind insbesondere die Nordausrichtung, ein Koordinationskörper, das sogenannte Nullpunktob- jekt für den Modellnullpunkt sowie ein Koordinationspunkt zur Verortung des Bauwerks im übergeordneten Koordinatensystem bereitzustellen. Die Ausgestaltung des Nullpunktobjekts ist beispiel- haft im den Vergabeunterlagen beigefügten IFC-Referenzmodell dargestellt. Da die Nordausrichtung nicht aus dem Excel-Export aus SIB-Bauwerke abgeleitet werden kann, hat der Auftragnehmer in Ab- stimmung mit der Auftraggeberin ein geeignetes Verfahren zur Ermittlung oder Ergänzung dieser Information vorzusehen. Die manuelle Ableitung aus vorhandenen Bestandsplänen stellt dabei einen möglichen Lösungsansatz dar. Alternative Verfahren sind zulässig, sofern sie eine fachlich nachvollzieh- bare und reproduzierbare Ausrichtung des IFC-Modells gewährleiste

4.1.5. Bereitstellung, Dokumentation und Nachnutzung Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin die entwickelte Lösung einschließlich des vollständigen Quell- codes sowie aller für Installation, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung erforderlichen Bestandteile zu übergeben. Hierzu gehören insbesondere Build- und Konfigurationsdateien, Skripte, Abhängigkeiten und sonstige erforderliche Komponenten.

Die Lösung ist für einen On-Premise-Betrieb innerhalb der Infrastruktur der Auftraggeberin bereitzustel- len. Die Bedienung der Lösung soll webbasiert über einen marktüblichen Webbrowser erfolgen, sodass für die Nutzung der Kernfunktionen keine lokale Installation auf den Arbeitsplatzrechnern der Anwender erforderlich ist.

Die Lösung ist so bereitzustellen, dass die wesentlichen Arbeitsschritte der Dateneingabe, Konfiguration, Modellgenerierung, Validierung und Protokollauswertung für die Anwender nachvollziehbar und mit ver- tretbarem Aufwand durchführbar sind. Die Benutzeroberfläche sowie die Konfigurations- und Administrationsfunktionen sind übersichtlich, konsistent und anwenderfreundlich auszugestalten. Anpas- sungen von Mapping-Regeln, Datenzuordnungen und Konfigurationen sollen nach Möglichkeit durch autorisierte Anwender ohne Eingriffe in den Programmquellcode vorgenommen werden können.

Der Auftragnehmer hat eine fachliche und technische Dokumentation bereitzustellen, die einen eigen- ständigen Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung der Lösung ermöglicht. Die Dokumentation muss mindestens die Systemarchitektur, Datenstrukturen, Schnittstellen, Mapping- und Transformati- onsregeln, Modellierungsansätze, den Build-Prozess sowie die Installation und Konfiguration der Lösung beschreiben. 11.08.2026 Seite 20 von 26

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Die Lösung muss geeignete Funktionen zur Protokollierung, Überwachung und Fehleranalyse bereitstel- len. Betriebsrelevante Ereignisse, Warnungen und Fehler sind nachvollziehbar zu protokollieren. Die Lösung ist so auszugestalten, dass eine Integration in die Monitoring- und Logging-Infrastruktur der Auf- traggeberin mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Die Lösung ist so bereitzustellen, dass die Auftraggeberin oder von ihr beauftragte Dritte diese ohne Unterstützung des Auftragnehmers betreiben, anpassen und weiterentwickeln können. Wesentliche fachliche und technische Entscheidungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren.

Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer von öffentlichen Stellen frei nachnutzbaren Lösung. Die Auftraggeberin erhält hierfür ein zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes Nutzungs-, Änderungs-, Weiterentwicklungs- und Weitergaberecht. Die Lösung muss insbesondere anderen Bundesländern, öf- fentlichen Infrastrukturverwaltungen und sonstigen öffentlichen Stellen kostenfrei zur Verfügung gestellt sowie von diesen genutzt und weiterentwickelt werden können.

4.1.6. Erweiterbarkeit Die Lösung ist so zu konzipieren und zu implementieren, dass fachliche und technische Erweiterungen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können. Hierzu ist eine modulare und nachvollziehbar do- kumentierte Softwarearchitektur vorzusehen.

Die Lösung soll zunächst auf Ingenieurbauwerke, insbesondere Brückenbauwerke, ausgerichtet sein. Aufgrund der teilweise deutlich unterschiedlichen Objektstrukturen und Geometriebeschreibungen ver- schiedener Bauwerksarten wird eine Unterstützung weiterer Bauwerksarten im Rahmen dieser Ausschreibung nicht gefordert. Die Architektur der Lösung ist jedoch so zu gestalten, dass eine spätere Erweiterung um zusätzliche Bauwerksarten mit vertretbarem Aufwand grundsätzlich möglich ist.

Die Lösung muss so aufgebaut sein, dass zusätzliche Modellierungsregeln, Bauwerksstrukturen und Objektklassen ergänzt werden können, ohne bestehende Funktionen grundlegend anzupassen oder neu zu entwickeln. Darüber hinaus ist die Architektur so auszugestalten, dass künftig neben SIB-Bauwerks- daten auch weitere bauwerksspezifische Datenquellen und Eingabeformate integriert werden können. Die hierfür erforderlichen Erweiterungen sollen durch klar definierte Schnittstellen und Konfigurations- möglichkeiten unterstützt werden.

Die verwendeten Mapping-, Transformations- und Modellierungsregeln sind so zu strukturieren und zu dokumentieren, dass Anpassungen an geänderte fachliche Anforderungen, neue Regelwerke sowie zu- künftige IFC-Versionen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können.

Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Entwicklung ein Erweiterungskonzept vorzulegen, das die grund- legenden Mechanismen zur Erweiterung der Lösung auf zusätzliche Bauwerksarten, Datenquellen und fachliche Anforderungen beschreibt. Dieses Konzept ist Bestandteil der technischen Dokumentation.

4.2. Mindest-Kriterien Aus den zuvor beschriebenen Anforderungen leiten sich die nachfolgenden Mindestkriterien ab. Sie kon- kretisieren die an die angebotene Lösung gestellten Anforderungen und bilden die Grundlage für die Überprüfung der Leistungserfüllung. Sie müssen im vertragsgemäß geschuldeten Leistungsumfang er- füllt werden. Angebote, die bereits ein Mindestkriterium nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Maßgeblich ist, dass die jeweilige Funktionalität im angebotenen Leistungsumfang verbindlich enthalten und spätestens zum vertraglich geschuldeten Bereitstellungs- oder Produktivsetzungszeitpunkt verfüg- bar ist.

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Leistungsbeschreibung

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung einzelner Kriterien nicht nur anhand der Angebotsunter- lagen, sondern ergänzend auch anhand von Präsentationen, Live-Demos, Testzugängen, Teststellungen oder sonstigen praktischen Nachweisen zu überprüfen, soweit dies für die sachgerechte Aufklärung und Bewertung der Angebote erforderlich ist.

4.2.1. Verarbeitung von SIB-Bauwerksdaten Die angebotene Lösung muss die von der Auftraggeberin bereitgestellten SIB-Bauwerksdaten als Grund- lage für die Generierung von IFC-Modellen verarbeiten können.

Die Lösung muss die Eingabedaten auf Vollständigkeit, Konsistenz und technische Verarbeitbarkeit prü- fen. Unvollständige oder widersprüchliche Datenbestände sind zu erkennen und nachvollziehbar zu protokollieren.

Die Lösung muss ermitteln können, welche für die IFC-Modellgenerierung erforderlichen geometrischen, semantischen oder fachlichen Informationen bereits in den SIB-Bauwerksdaten enthalten sind und wel- che Informationen zusätzlich durch den Nutzer bereitzustellen sind.

Die Lösung muss die Herkunft der für die IFC-Modellgenerierung verwendeten Informationen nachvoll- ziehbar machen. Es muss erkennbar sein, welche Informationen aus den SIB-Bauwerksdaten stammen und welche Informationen im Rahmen der Modellierung ergänzt wurden.

4.2.2. IFC-4.3-Erzeugung Die angebotene Lösung muss IFC-Modelle erzeugen können, die dem buildingSMART IFC-Schema 4.3 entsprechen. Die IFC-4.3-Konformität ist durch geeignete Prüfwerkzeuge oder gleichwertige Verfahren nachzuweisen.

4.2.3. Level of Information Der Level of Information beschreibt die fachlichen Informationsanforderungen eines Fachmodells. Er definiert Art, Umfang und Detaillierungsgrad der einem Bauwerk, Teilbauwerk oder Bauteil zugeordneten Informationen und bestimmt, welche Merkmale, Klassifikationen und sonstigen Fachdaten für die vorge- sehenen Anwendungsfälle bereitzustellen sind. Die erzeugten IFC-Modelle müssen die in Tabelle 2 festgelegten Anforderungen an den Level of Information erfüllen. Die dort angegebenen LoI-Stufen stel- len Mindestanforderungen dar. Höhere Informationsdetaillierungen sind zulässig, sofern die fachliche Konsistenz und Nutzbarkeit der Modelle gewährleistet bleibt (vgl. Abschnitt 4.1.2).

Die semantische Ausgestaltung des LoI 500 orientiert sich an den Objektkatalogen von BIM.Hamburg. Diese definieren die für die jeweiligen Objektklassen erforderlichen Merkmale, und Informationsanforde- rungen und bilden die Grundlage für die semantische Strukturierung der erzeugten IFC-Modelle. Die derzeit verfügbaren Objektkataloge von BIM.Hamburg basieren auf dem IFC-Standard in der Version 4.0. Die Auftraggeberin beabsichtigt, diese Objektkataloge im Projektverlauf an den IFC-Standard in der Version 4.3 anzupassen und fortzuschreiben. Die hierfür erforderliche fachliche Konkretisierung und Be- reitstellung der aktualisierten Objektkataloge erfolgt durch die Auftraggeberin.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Lösung die jeweils bereitgestellten und abgestimmten Objektkataloge unterstützt und die erzeugten IFC-Modelle auf Grundlage der aktualisierten Objektkata- loge erstellt werden können. Die hierfür erforderlichen Anpassungen der semantischen Modellierung, Mapping-Regeln und Informationsstrukturen sind Bestandteil der Leistungserbringung.

4.2.4. Level of Geometry Der Level of Geometry beschreibt die geometrischen Anforderungen eines Fachmodells. Er definiert den Detaillierungsgrad, die Ausprägung und die Genauigkeit der geometrischen Repräsentation von Bau- werken, Teilbauwerken und Bauteilen sowie deren räumliche Beziehungen zueinander. Die erzeugten IFC-Modelle müssen die in Tabelle 2 festgelegten Anforderungen an den LoG erfüllen. Die dort 11.08.2026 Seite 22 von 26

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angegebenen LoG-Stufen stellen Mindestanforderungen dar. Höhere geometrische Detaillierungsgrade sind zulässig, sofern die fachliche Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Weiterverwendbarkeit der Mo- delle gewährleistet bleibt.

Können Geometrien nicht vollständig aus den verfügbaren SIB-Bauwerksdaten abgeleitet werden, sind die zugrunde gelegten Annahmen, Vereinfachungen sowie ergänzenden Nutzereingaben nachvollzieh- bar zu dokumentieren. Hierbei ist insbesondere zu untersuchen, inwieweit Richtzeichnungen gemäß RiZ- ING zur systematischen Ableitung, Identifikation und Ergänzung fehlender Geometrieinformationen her- angezogen werden können. Die hierfür verwendeten Modellierungsregeln und Geometrieansätze sind ebenfalls zu dokumentieren.

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erzeugten IFC-Modelle den geforderten geometrischen Detaillierungsgrad konsistent und reproduzierbar bereitstellen. Die geometrische Modellierung ist so zu gestalten, dass zukünftige Erweiterungen auf zusätzliche Bauwerksarten und Modellierungsansätze mit vertretbarem Aufwand möglich sind.

4.2.5. Dokumentierte und konfigurierbare Mapping-Regeln Die angebotene Lösung muss die Überführung von Informationen aus Excel-Exporten von SIB-Bau- werke in das IFC-Datenmodell auf Grundlage nachvollziehbarer und dokumentierter Mapping-Regeln durchführen. Die Mapping-Regeln müssen konfigurierbar sein, sodass Abweichungen zwischen unter- schiedlichen Versionen der SIB-Bauwerke-Excel-Exporte durch den Anwender ohne Änderung des Quellcodes angepasst werden können. Insbesondere muss es möglich sein, Feldzuordnungen, Tabel- lenstrukturen, Attributzuordnungen sowie sonstige für die Datenübernahme relevante Zuordnungsregeln anzupassen. Die hierfür erforderlichen Mechanismen und Konfigurationsmöglichkeiten sind zu dokumen- tieren.

Unter Mapping-Regeln werden die fachlichen und technischen Zuordnungsregeln verstanden, mit denen Informationen aus den SIB-Bauwerksdaten den jeweiligen IFC-Objekten, Objektbeziehungen, Attributen, Property Sets und sonstigen Strukturen des IFC-Datenmodells zugeordnet werden. Die Mapping-Regeln müssen vollständig dokumentiert werden. Die Dokumentation muss insbesondere erkennen lassen,

• welche Informationen aus den SIB-Bauwerksdaten übernommen werden, • welchen IFC-Klassen, Relationen, Merkmale und Property Sets diese Informationen zugeordnet werden, • welche Informationen durch Transformationen, Ableitungen oder Zusammenfassungen verarbei- tet werden, • welche Informationen durch ergänzende Nutzereingaben bereitgestellt werden müssen und • wie Informationen behandelt werden, die nicht unmittelbar in die Zielstruktur des IFC-Datenmo- dells überführt werden können.

Darüber hinaus sind die Mapping-Regeln so bereitzustellen, dass spätere Anpassungen an geänderte fachliche Anforderungen, aktualisierte Objektkataloge von BIM.Hamburg, neue IFC-Versionen oder zu- sätzliche Bauwerksarten mit vertretbarem Aufwand möglich sind.

Die Dokumentation der Mapping-Regeln ist Bestandteil der zu übergebende technische Dokumentation und muss der Auftraggeberin spätestens mit der Abnahme der Lösung vollständig zur Verfügung gestellt werden.

4.2.6. Übergabe vollständiger Quellcode Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin den vollständigen Quellcode der entwickelten Lösung bereit- zustellen. Die Übergabe muss alle Bestandteile umfassen, die für Installation, Ausführung, Wartung, Fehlerbehebung und Weiterentwicklung der Lösung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Quellcode, Build- und Konfigurationsdateien, Skripte, Dokumentationen, Abhängigkeiten sowie sonstige 11.08.2026 Seite 23 von 26

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Leistungsbeschreibung

projektspezifisch entwickelte Komponenten. Die Auftraggeberin muss in der Lage sein, die Lösung ohne Mitwirkung des Auftragnehmers oder weiterer Dritter zu kompilieren, zu betreiben, zu warten und weiter- zuentwickeln. Soweit Komponenten Dritter eingesetzt werden, sind diese einschließlich ihrer Lizenzbedingungen vollständig zu dokumentieren. Der Einsatz von Komponenten, die die eigenständige Nutzung oder Weiterentwicklung der Lösung durch die Auftraggeberin wesentlich einschränken, ist nicht zulässig.

4.2.7. Open-Source-Lizenzierung und Nachnutzbarkeit Die entwickelte Lösung ist unter einer permissiven Open-Source-Lizenz bereitzustellen. Die Lizenz muss der Auftraggeberin sowie anderen öffentlichen Stellen die kostenfreie Nutzung, Weitergabe, Änderung und Weiterentwicklung der Lösung ermöglichen. Bevorzugt wird die Bereitstellung unter der MIT-Lizenz. Lizenzmodelle, die die Nachnutzung durch öffentliche Stellen einschränken oder zusätzliche Verpflich- tungen begründen, sind nicht zulässig.

4.2.8. Webbasierte Bereitstellung Die angebotene Lösung muss als webbasierte Anwendung bereitgestellt werden können. Für die Nut- zung der Kernfunktionen darf auf den Arbeitsplatzrechnern der Anwender keine gesonderte Installation der Anwendung erforderlich sein.

Die Bedienung der Lösung muss über einen marktüblichen Webbrowser erfolgen können. Die wesentli- chen Funktionen zur Konfiguration, Dateneingabe, Modellgenerierung, Protokollierung und Ergebnisbereitstellung müssen browserbasiert nutzbar sein.

Die Architektur der Lösung ist so auszugestalten, dass Aktualisierungen, Fehlerbehebungen und funkti- onale Erweiterungen zentral bereitgestellt werden können, ohne dass eine manuelle Aktualisierung der Arbeitsplatzrechner erforderlich ist.

4.2.9. Containerfähige Bereitstellung auf der Betriebsplattform der Auftraggeberin Die angebotene Lösung muss für den Betrieb auf einer containerbasierten Betriebsplattform geeignet sein. Hierzu ist die Lösung in Form standardisierter Container bereitzustellen. Alle für den Betrieb erfor- derlichen Komponenten sind so auszugestalten, dass eine Bereitstellung, Aktualisierung und Skalierung innerhalb einer containerisierten Infrastruktur der Auftraggeberin möglich sind.

Die Lösung muss so konzipiert sein, dass sie ohne grundlegende Anpassungen in die Zielarchitektur der Auftraggeberin integriert und dort betrieben werden kann. Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer die für die Integration in die Zielarchitektur erforderlichen technischen und betrieblichen Rahmenbedin- gungen rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Vorgaben zu Container-Plattformen, Deployment-Prozessen, Netzwerkanbindungen, Sicherheitsanforderungen, Authentifizierungsverfahren, Betriebsstandards sowie Schnittstellenanforderungen gehören. Der Auftragnehmer hat diese Rahmen- bedingungen bei Konzeption, Entwicklung und Bereitstellung der Lösung zu berücksichtigen.

Die Bereitstellung der Lösung hat mittels nachvollziehbarer und reproduzierbarer Deployment-Verfahren zu erfolgen. Die für Installation, Konfiguration, Deployment und Aktualisierung erforderlichen Artefakte, Skripte und Konfigurationen sind vollständig zu dokumentieren und an die Auftraggeberin zu übergeben.

4.2.10. Erweiterbare Architektur Die angebotene Lösung muss auf einer modularen und nachvollziehbar dokumentierten Softwarearchi- tektur basieren, die fachliche und technische Erweiterungen mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.

Die Lösung soll zunächst die Generierung von IFC-Modellen für Ingenieurbauwerke, insbesondere Brü- ckenbauwerke, unterstützen. Die Architektur muss jedoch so ausgelegt sein, dass künftig weitere Bauwerksarten, zusätzliche Modellierungsregeln sowie ergänzende Informationsanforderungen

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Leistungsbeschreibung

integriert werden können, ohne dass grundlegende Änderungen an der Systemarchitektur erforderlich werden.

Die Lösung muss die Erweiterung um zusätzliche Eingabedaten, Datenquellen, Mapping-Regeln und Modellierungsansätze unterstützen. Hierzu sind die fachlichen und technischen Komponenten der Lö- sung klar voneinander abzugrenzen und nachvollziehbar zu strukturieren.

Die verwendeten Mapping-, Transformations- und Modellierungsregeln müssen so aufgebaut sein, dass Anpassungen an geänderte fachliche Anforderungen, aktualisierte Objektkataloge, neue Regelwerke so- wie zukünftige IFC-Versionen mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden können.

Die Softwarearchitektur ist zu dokumentieren. Die Dokumentation muss insbesondere die wesentlichen Architekturkomponenten, ihre Schnittstellen sowie die vorgesehenen Erweiterungspunkte beschreiben.

Die Auftraggeberin muss auf Grundlage der bereitgestellten Dokumentation und des übergebenen Quell- codes in die Lage versetzt werden, die Lösung selbst oder durch beauftragte Dritte fachlich und technisch weiterzuentwickeln.

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Leistungsbeschreibung

5. Anlagen

Folgende Anlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen:

Tabelle 3: Anlagen zur Ausschreibung

AnlageDateiformat
Anleitung SIB2IFC NRWPDF
Beispielhafter Excel-Export aus SIB-BauwerkeCSV
Beispielhaftes IFC-Referenzmodell eines Brückenbauwerks auf Grundlage der Objektkataloge von BIM.HamburgIFC
BIM Leitfaden für die FHH V004PDF
Objektkatalog Ingenieurbau V005PDF

Objektkatalog Ingenieurbau V005 PDF

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