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Anlage 2
Wesentliche Vertragseckpunkte
Der Auftraggeber und der obsiegende Bieter schließen einen Generalunternehmervertrag und einen Wartungsvertrag. Der Generalunternehmervertrag umfasst den Anlagenbau des Gasturbinen Kraft- werk. Der Instandhaltungsvertrag regelt die dauerhafte Instandhaltung und Wartung der Gasturbine.
Der Vetrag wird den Bietern nach Ablauf des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Ab- gabe indikativer Angebote zur Verfügung gestellt. Nachfolgende Eckpunkte sollen einen ersten Ein- druck vermitteln.
Die Verträge werden insbesondere Regelungen zu den folgenden Aspekten enthalten:
1 Liefervertrag
Auftraggeber und Bieter schließen einen GU-Vertrag, in dem sich der Bieter dazu verpflich- tet, dem Auftraggeber den beschriebene Anlagenbau als Generalunternehmer umzusetzen. Wesentliche Eckpunkte des GU-Vertrages sind:
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Der Auftragnehmer baut ein funktionsfähiges Gasturbinen Heizkraftwerk gemäß Leis- tungsbeschreibung. Der Anlagebau umfasst sämtliche zur Installation erforderlichen Hilfsmittel.
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Der durchzuführende Anlagenbau hat den in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen zu entsprechen.
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Der Auftraggeber erwirbt das Eigentum an der gesamten Anlage.
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Vertragsstrafe, insbesondere für den Fall einer verspäteten Abnahme.
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Der Auftragnehmer ist umfassend zur Gewährleistung verpflichtet, dies gilt insbeson- dere für Serienfehler.
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Die Erfüllung des Generalunternehmervertrag ist mit Bürgschaften abgesichert. Nach Abnahme des Anlagenbaus sichern Bürgschaften die Gewährleistungsansprüche ab.
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2 Wartungsvertrag
- Ein Wartungs-/Isntandhaltungsvertrag wird im weiteren Verfahrensverlauf verhandelt.
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