20260908 - 651-Bericht - Endfassung.pdf

Generalunternehmerleistung für einen zweigeschossigen Schul-Erweiterungsbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 04:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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(Quelle: Openstreetmap)

Abschlussbericht

Neubau Mensa Wilhelm-Hüls-Schule

Betrachtung Anfahrt Baustellenfahrzeuge

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Betrachtung Anfahrt Baustellenfahrzeuge Wilhelm-Hüls-Schule

Neubau Mensa Wilhelm-Hüls-Schule

Betrachtung Anfahrt Baustellenfahrzeuge

Auftraggeber:

Stadt Hilden Amt für Gebäudewirtschaft Technisches Gebäudemanagement (IV/26.2) Am Rathaus 1 40721 Hilden

Auftragnehmer:

büro stadtVerkehr Planungsgesellschaft mbH & Co. KG

Mittelstraße 55 - 40721 Hilden Fon: 02103 91159-0 Fax: 02103 91159-22 info@buero-stadtverkehr.de

www.buero-stadtverkehr.de

Bearbeitung:

Dipl.-Ing. Alexander Denzer

M.Sc. Tabea Rademacher

Hilden, den 14.09.2026

Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen von Frauen und Männern und Diverser zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes werden deshalb geschlechtsneutrale Formulierungen bevorzugt oder alle Geschlechter gleichberechtigt erwähnt. Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter angesprochen.

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Inhaltsverzeichnis

1 GRUNDLAGEN .......................................................................................................................................... 5

1.1 ZIELE, AUFGABENSTELLUNG .......................................................................................................................... 5 1.2 UNTERSUCHUNGSRAUM .............................................................................................................................. 6 1.2.1 Augustastraße ............................................................................................................................... 6 1.2.2 Hoffeldstraße ................................................................................................................................ 8 1.2.3 Bismarckstraße ........................................................................................................................... 10 1.3 ANFORDERUNGEN .................................................................................................................................... 11 1.3.1 Auswahl Bemessungsfahrzeuge und Annahmen ........................................................................ 12 1.3.2 Befahrbarkeit und Anforderungen an die Baustellenandienung ................................................ 12

2 PRÜFUNG UND BEWERTUNG DER VARIANTEN ...................................................................................... 18

2.1 ENGSTELLEN DER VERSCHIEDENEN BEMESSUNGSFAHRZEUGE INKL. SCHLEPPKURVEN .............................................. 18 2.1.1 Engstellen Hoffeldstraße ............................................................................................................. 18 2.1.2 Engstellen Augustastraße ........................................................................................................... 23 2.1.3 Engstellen Bismarckstraße .......................................................................................................... 26 2.2 LICHTRAUMPROFILE .................................................................................................................................. 29 2.3 BEWERTUNG ........................................................................................................................................... 30 2.3.1 Bewertung Variante 1 Anfahrt Hoffeldstraße / Abfahrt Bismarckstraße ................................... 30 2.3.2 Bewertung Variante 2a Anfahrt Augustastraße / Abfahrt Bismarckstraße ................................ 34

3 EMPFEHLUNG ANLIEFERUNG AUGUSTASTRAßE / BISMARCKSTRAßE .................................................... 37

3.1 WEGFALLENDE PARKSTÄNDE ...................................................................................................................... 37 3.1.1 Augustastraße ............................................................................................................................. 37 3.1.2 Bismarckstraße ........................................................................................................................... 38 3.2 WARTEZONE............................................................................................................................................ 39 3.3 SICHERUNG RÜCKWÄRTSFAHRENDE FAHRZEUGE ............................................................................................. 39 3.4 ANDIENZEITEN ......................................................................................................................................... 41 3.5 BEWEISSICHERUNG DER ÖFFENTLICHEN VERKEHRSFLÄCHEN............................................................................... 41

4 ERGEBNIS ............................................................................................................................................... 42

5 AUFGABEN UND ZUSTÄNDIGKEITEN VON AUFTRAGGEBER UND AUFTRAGNEHMER ............................. 42

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Andienungsvarianten .......................................................................................................... 5 Abbildung 2 Verortung Augustastraße .................................................................................................... 7 Abbildung 3 Einfahrt Augustastraße von der Gerresheimer Straße aus (Fahrbahnkissen im Vordergrund) .......................................................................................................... 7 Abbildung 4 Verortung Hoffeldstraße ..................................................................................................... 8 Abbildung 5 Einfahrt Hoffeldstraße von Hochdahler Str. aus - Engstelle durch Baumscheiben, parkende Autos und den Gebäuden. ............................................................................. 9 Abbildung 6 Verortung Bismarckstraße ................................................................................................ 10 Abbildung 7 Einfahrt Bismarckstaße von Kreuzung Hoffeldstraße / Hagedornstraße.......................... 11 Abbildung 8 Baustelleneinrichtungsplan (Quelle: schmersahl biermann prüßner Architekten) ........................................................................................................................................... 14 bbildung 9 Schleppkurve Sattelzug Einfahrt Hoffeldstraße von Hochdahler Straße ............................ 19 Abbildung 10 Schleppkurve Sattelzug Hoffeldstraße Höhe Hs.-Nr. 101 ............................................... 19 Abbildung 11 Eingeschränkter Ausschewenkbereich durch Kurve und beideseitigen Parkständen Höhe Hs.-Nr. 101 .............................................................................................................. 20 Abbildung 12 Engstelle Hoffeldstraße Hs.-Nr. 71 .................................................................................. 20 Abbildung 13 Einmundung Hoffeldstraße von links auf die Kreuzung zur Augustastraße ....................................................................................................................................... 21 Abbildung 14 Schleppkurve Lastzug Einfahrt Hoffeldstraße von Hochdahler Straße ........................... 22 Abbildung 15 Aufstellfläche Radverkehr in der Augustastraße in Richtung Gerresheimer Straße ............................................................................................................................. 23 Abbildung 16 Schleppkurve Sattelzug Einfahrt Augustastraße von Gerresheimer Straße .................................................................................................................................................... 23 Abbildung 17 Engstelle Augustastraße Höhe Hs.-Nr. 22 ....................................................................... 24 Abbildung 18 Engstelle Parkstände an der Wilhelm-Hüls-Schule ......................................................... 25 Abbildung 19 Einfahrt in die Bismarckstraße von der Kreuzung Hoffeldstraße ................................... 26 Abbildung 20 Schleppkurve Einfahrt Bismarkstraße von Augustastraße .............................................. 27 Abbildung 21 Engstelle durch alternierende Parkstände Höhe Hs.-Nr. 60 ........................................... 27 Abbildung 22 Schleppkurve Sattelzug aus Bismarckstraße zur Berliner Straße .................................... 28 Abbildung 23 Ausfahrt aus der Bismarckstraße auf die Berliner Straße ............................................... 28 Abbildung 24 Engstellen Variante 1 ...................................................................................................... 31 Abbildung 25 Engstellen Variante 2 ...................................................................................................... 34 Abbildung 26 Wegfallende Parkstände Augustastraße ......................................................................... 37 Abbildung 27 Wegfallende Parkstände Bismarckstraße ....................................................................... 38 Abbildung 28 Wartezone Augustastraße .............................................................................................. 39

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1 Grundlagen

1.1 Ziele, Aufgabenstellung

Im Vorfeld des geplanten Erweiterungsbaus der Wilhelm-Hüls-Schule an der Augustastraße ist die Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für einen Generalunternehmer vorgesehen. Als einheitliche Grundlage für die Bieter soll ein Verkehrs- und Andienungskonzept erstellt und den Vergabeunterlagen beigefügt werden.

Aufgrund der innerstädtischen Lage des Schulstandortes, der teilweise beengten Straßen- und Seitenräume sowie der besonderen Anforderungen im Umfeld mehrerer Schulen stellt insbesondere die Baustellenandienung eine wesentliche Randbedingung für die Durchführung der Baumaßnahme dar. Ziel der Untersuchung ist es daher, die grundsätzliche verkehrliche Machbarkeit der Baustellenandienung zu prüfen, mögliche Konfliktpunkte frühzeitig zu identifizieren und die erforderlichen verkehrlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die spätere Bauausführung aufzuzeigen.

Seitens der Stadt Hilden wurden hierzu zwei grundsätzliche Andienungsvarianten vorgegeben, die im Rahmen des vorliegenden Verkehrskonzeptes untersucht und gegenübergestellt werden: • Variante 1: Anfahrt über die Hoffeldstraße und Abfahrt über die Bismarckstraße • Variante 2: Anfahrt über die Augustastraße und Abfahrt über die Bismarckstraße

Abbildung 1 Andienungsvarianten

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Für beide Varianten werden insbesondere folgende Aspekte untersucht:

• Festlegung der maßgebenden Bemessungsfahrzeuge • Identifikation und Bewertung von Engstellen zwischen dem übergeordneten Straßennetz und dem Baustellenbereich • Durchführung von Schleppkurvennachweisen für die maßgebenden Bemessungsfahrzeuge • Ermittlung der durch die Baustellenandienung gegebenenfalls temporär entfallenden Stellplätze • Prüfung des erforderlichen Lichtraumprofils • Anforderungen an Verkehrssicherung und Einweisung der Baustellenfahrzeuge • Untersuchung geeigneter Warte- und Bereitstellungsflächen • Festlegung bzw. Bewertung geeigneter Andienungszeiten

Die Untersuchung soll damit eine belastbare verkehrliche Grundlage für die Ausschreibung schaffen und gleichzeitig sicherstellen, dass die besonderen Anforderungen des sensiblen Schulumfeldes bei der späteren Baustellenlogistik angemessen berücksichtigt werden.

1.2 Untersuchungsraum

Der Untersuchungsraum umfasst die Augustastraße, die Hoffeldstraße und die Bismarckstraße (s. Abbildung 1). Alle drei Straßen dienen als Erschließungsstraßen für das Umfeld der Wilhelm-Hüls-Schule und den angrenzenden Wohngebieten und stellen mögliche Zufahrtswege (bzw. Abfahrtswege) zum Schulstandort dar. Aufgrund ihrer Funktion als Schulwege sowie der vorhandenen verkehrsregelnden und baulichen Maßnahmen weisen die Straßen unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Kfz- und insbesondere den Lkw-Verkehr auf.

1.2.1 Augustastraße

Die Wilhelm-Hüls-Schule liegt unmittelbar an der Augustastraße (s. Abbildung 2). Die Augustastraße ist eine städtische Erschließungsstraße und über die Hauptverkehrsstraße Gerresheimer Straße erreichbar (s. Abbildung 3). Die Entfernung von der Gerresheimer Straße über die Augustastraße bis zur Wilhelm- Hüls-Schule beträgt ca. 200 m.

Besonderheiten:

• Ausweisung als Fahrradstraße mit dem Zusatzzeichen „Kfz frei“; die Freigabe gilt somit auch für Lkw. • Ein Lkw-Durchfahrtsverbot besteht nicht. • Entlang der Straße befindet sich eine geschützte Baumallee. • Die Augustastraße dient als Schulweg zur Wilhelm-Hüls-Schule, Dietrich- Bonhoeffer-Gymnasium und Theresienschule. • Von der Hoffeldstraße aus besteht durch VZ 267 („Verbot der Einfahrt“) eine sogenannte unechte Einbahnstraße. Radverkehr ist von dieser Regelung ausgenommen. • Zur Geschwindigkeitsreduzierung sind aufgepflasterte Fahrbahnkissen vor der Schuleinfahrt vorhanden. • Entlang der Augustastraße besteht alternierendes Parken. Die wechselweise am Fahrbahnrand abgestellten Fahrzeuge schränken die zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite und teilweise auch die erforderlichen Umfahrungs- bzw. Kurvenradien für größere Fahrzeuge ein. Seite 6 von 43

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• Die Bäume der geschützten Baumallee ragen teilweise tief in den Straßenraum hinein, wodurch insbesondere für höhere Fahrzeuge zusätzliche Einschränkungen entstehen können. Zur Mitte der Fahrbahn hin ist der Bewuchs geringer

Abbildung 2 Verortung Augustastraße

Abbildung 3 Einfahrt Augustastraße von der Gerresheimer Straße aus (Fahrbahnkissen im Vordergrund)

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1.2.2 Hoffeldstraße

Die Hoffeldstraße ist eine städtische Erschließungsstraße und über die Hauptverkehrsstraße Hochdahler Straße erreichbar (s. Abbildung 4, Abbildung 5). Die Entfernung von der Hochdahler Straße über die Hoffeldstraße bis zur Wilhelm- Hüls-Schule beträgt ca. 550 m.

Besonderheiten:

• Die Hoffeldstraße liegt innerhalb einer Tempo-30-Zone. • Sie dient als Schulweg zur Wilhelm-Hüls-Schule, Theresienschule und Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. • Sie dient als Erschließung des Sportgeländes VFB Hilden 03. • Von der Hochdahler Straße kommend besteht eine beidseitige bauliche Einengung des Einfahrtsbereichs durch Baumscheiben und Poller. • Im Straßenraum befinden sich beidseitige Längsparkstände. • Im Bereich der Kreuzungen mit der Mettmanner Straße und der Bogenstraße befinden sich aufgepflasterte Fahrbahnkissen bzw. Fahrbahnanhebungen zur Geschwindigkeitsreduzierung. • Streckenweise wird beidseitig am Fahrbahnrand geparkt, wodurch die nutzbare Fahrbahnbreite deutlich eingeschränkt ist. Bei Gegenverkehr bestehen insbesondere für größere Fahrzeuge nur begrenzte Ausweich- und Begegnungsmöglichkeiten.

Abbildung 4 Verortung Hoffeldstraße

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Abbildung 5 Einfahrt Hoffeldstraße von Hochdahler Str. aus - Engstelle durch Baumscheiben, parkende Autos und den Gebäuden.

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1.2.3 Bismarckstraße

Die Bismarckstraße ist eine städtische Erschließungsstraße und über die Hoffeldstraße / Augustastraße in Richtung der Hauptverkehrsstraße Berliner Straße erreichbar (s. Abbildung 6, Abbildung 7). Die Entfernung von zur Wilhelm-Hüls- Schule zur Berliner Straße beträgt ca. 280 m.

Abbildung 6 Verortung Bismarckstraße

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Besonderheiten:

• Die Bismarckstraße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden ausgewiesen (Richtung Berliner Straße). • Der Radverkehr ist in Gegenrichtung zur Einbahnstraße freigegeben und wird über einen gesonderten Radfahrstreifen geführt. Dieser verläuft abschnittsweise hinter den am Fahrbahnrand angeordneten Parkständen, wodurch insbesondere an Ein- und Ausfahrten sowie beim Rangieren erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist. • Entlang der Bismarckstraße besteht alternierendes Parken. Durch die wechselweise angeordneten Parkstände wird die nutzbare Fahrbahnbreite abschnittsweise eingeschränkt; zudem können sich hierdurch insbesondere für größere Fahrzeuge Einschränkungen der erforderlichen Umfahrungs- und Kurvenradien ergeben. • Im südlichen Bereich besteht, von der Berliner Straße kommend, eine einseitige bauliche Einengung des Einfahrtsbereichs durch einen Pflanzenkübel.

Abbildung 7 Einfahrt Bismarckstaße von Kreuzung Hoffeldstraße / Hagedornstraße

1.3 Anforderungen

Für die Baustellenandienung sind neben der grundsätzlichen Befahrbarkeit der vorgesehenen Routen auch die vorhandenen straßenräumlichen, verkehrsrechtlichen und betrieblichen Randbedingungen zu berücksichtigen. Aufgrund der innerstädtischen Lage und der Nutzung der betroffenen Straßen als Schulwege sind insbesondere die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie die Verkehrssicherheit während der Schulanfangs- und Schulschlusszeiten von besonderer Bedeutung.

Die nachfolgenden Anforderungen bilden die Grundlage für die Untersuchung und Bewertung der vorgesehenen Andienungsvarianten.

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1.3.1 Auswahl Bemessungsfahrzeuge und Annahmen

Für die Überprüfung der Befahrbarkeit und die Durchführung der Schleppkurvennachweise werden die für die Bauabwicklung maßgebenden Fahrzeugtypen zugrunde gelegt. Dabei sind sowohl regelmäßig auftretende Baustellenfahrzeuge als auch Fahrzeuge zu berücksichtigen, die lediglich in einzelnen Bauphasen oder für Sondertransporte eingesetzt werden.

Folgende Bemessungsfahrzeuge werden angenommen:

• Sattelzug: Länge: 16,50m; Höhe inkl. Auflieger und Ladung: 4,00m • Lastzug: Länge:18,75m; Höhe inkl. Ladung: 4,00m • Betonmischer: Länge: 9,00m; Höhe 4,00m • Großer LKW: Länge 9,70m; Höhe 4,00m

Krantransporte sind gesondert zu betrachten, da die tatsächlichen Fahrzeugabmessungen vom eingesetzten Krantyp und der erforderlichen Traglastklasse abhängig sind. Für die grundsätzliche Untersuchung werden folgende Fahrzeuggrößen angenommen:

• Schnellmontagekran (klein/mittel): Ca. 15 bis 18 Meter Gesamtlänge (Lkw/Zugmaschine inklusive des angehängten Achstransporters). • Großer Schnellmontagekran: Bis zu 22 Meter Gesamtlänge (Sonderzug mit Nachläufer-Achsen für enge Kurven). • Obendreher (Turmdrehkran): Ca. 16,5 Meter pro Sattelzug (Ablieferung erfolgt in mehreren Teilen auf Standard-Lkw). • Autokran (für den Aufbau): Ca. 12 bis 15 Meter Eigenlänge (je nach benötigter Traglastklasse).

Hinweis:

  • Die Schleppkurven wurden alle überprüft, maßgeblich für die Beurteilung sind die Sattelzüge. Dort, wo ein Sattelzug ein- und ausfahren kann, können auch große LKW, Betonmischer fahren.
  • Für Sondertransporte (z.B. Anlieferung von Fertigteilen, die über die Größe eines Sattelzuges hinausgehen) stehen keine Schleppkurven zu Verfügung, da diese vom jeweiligen Fahrzeug der anliefernden Firma abhängen. Diese sind entsprechend gesondert durch die Auftragnehmer des Bauprojektes zu prüfen.

1.3.2 Befahrbarkeit und Anforderungen an die Baustellenandienung

Schleppkurven und geometrische Befahrbarkeit

Die vorgesehenen An- und Abfahrtsrouten sind hinsichtlich ihrer geometrischen Befahrbarkeit durch die maßgebenden Bemessungsfahrzeuge zu untersuchen. Hierzu sind insbesondere Knotenpunkte, Einmündungen, Kurvenbereiche, Baustellenzufahrten und sonstige Bereiche mit eingeschränkten Platzverhältnissen mittels Schleppkurvennachweisen zu überprüfen.

Bei der Untersuchung sind neben der eigentlichen Fahrbahn auch vorhandene Einbauten und seitliche Hindernisse zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere:

• Bäume und Baumscheiben, • Poller, • Verkehrszeichen und Beleuchtungsmasten,

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• Pflanzenkübel, • Bordsteine / Gehwege, • parkende Fahrzeuge, • Fahrradbügel sowie • sonstige Einbauten und Straßenausstattungen.

Die Schleppkurvennachweise sollen insbesondere aufzeigen, ob die erforderlichen Fahrmanöver innerhalb der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen durchgeführt werden können und an welchen Stellen zusätzliche Flächen freigehalten oder sonstige Maßnahmen erforderlich werden.

Dabei ist zwischen dem Überstreichen einer Fläche durch den Fahrzeugaufbau und dem tatsächlichen Überfahren durch die Fahrzeugräder zu unterscheiden. Ein planmäßiges Überfahren von Gehwegen, Baumscheiben oder sonstigen Nebenflächen ist nicht gestattet.

Eine Ausnahme bildet die unmittelbare Zufahrt zum Baustellengrundstück. Die Anfahrt erfolgt über die Augustastraße. Von dort müssen die Baustellenfahrzeuge rückwärts über den Fußweg / Gehweg in Richtung der Kindertagesstätte und den angrenzenden Grünstreifen zwischen den vorhandenen Bäumen bis zur Baustelle geführt werden (s. Abbildung 8). Für größere Baustellenfahrzeuge, insbesondere Sattel- und Lastzüge, stellt dies aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse die einzige geeignete Möglichkeit zur Andienung des Baustellengrundstücks dar. Die Befahrbarkeit und erforderliche Freihaltung dieses Bereichs ist daher im Rahmen der weiteren Planung entsprechend sicherzustellen.

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Abbildung 8 Baustelleneinrichtungsplan (Quelle: schmersahl biermann prüßner Architekten)

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Begegnungsverkehr, Engstellen und ruhender Verkehr

Ergänzend zur geometrischen Befahrbarkeit ist entlang der vorgesehenen Andienungsrouten zu untersuchen, ob und an welchen Stellen ein Begegnungsverkehr zwischen Baustellenfahrzeugen und dem übrigen Kfz-Verkehr möglich ist. Maßgebend sind hierbei die Abmessungen der Bemessungsfahrzeuge sowie die tatsächlich zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite.

Besondere Aufmerksamkeit ist Straßenabschnitten mit:

• beidseitigem ruhendem Verkehr, • baulichen Fahrbahnverengungen, • Baumstandorten und Baumscheiben, • Pollern und sonstigen Einbauten, • Kurven und Einmündungen sowie • sonstigen Engstellen

zu widmen.

Kann ein ausreichender Begegnungsverkehr nicht gewährleistet werden, sind geeignete Maßnahmen zu prüfen. Hierzu können insbesondere die temporäre Aufhebung von Stellplätzen, Haltverbote oder die abschnittsweise Freihaltung des Straßenraums gehören.

Die erforderlichen Freihaltebereiche sind im Verkehrskonzept zu ermitteln. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Flächen für die gesamte Bauzeit oder lediglich temporär für einzelne Großanlieferungen bzw. Sondertransporte benötigt werden.

Sofern weitergehende Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum erforderlich werden, können beispielsweise folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich sein:

• temporäre Haltverbote, • Sperrungen oder Teilsperrungen, • temporäre Einbahnstraßenregelungen, • Änderungen bestehender Fahrtrichtungen, • temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen, • Einschränkungen für bestimmte Verkehrsarten sowie • temporäre Verkehrszeichen und Markierungen.

Die erforderlichen Maßnahmen sind im weiteren Planungsverlauf mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und durch entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen abzusichern.

Baustellenzufahrt und Verkehrssicherung

Die Baustellenzufahrt stellt den Übergang zwischen dem öffentlichen Straßenraum und dem Baustellengelände dar und ist daher gesondert zu betrachten.

Die Zufahrt ist so auszubilden und zu betreiben, dass die Ein- und Ausfahrt der maßgebenden Bemessungsfahrzeuge sicher und mit möglichst geringen Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs erfolgen kann. Dabei sind insbesondere:

• die erforderliche Zufahrtsbreite, • Kurven- und Aufstellflächen, • ausreichende Sichtbeziehungen,

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• die Lage und Bedienung von Baustellentoren, • mögliche Konflikte mit dem Fuß- und Radverkehr sowie • mögliche Rückstaus in den öffentlichen Straßenraum

zu berücksichtigen.

Rückwärtsfahrten von Baustellenfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum sind nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen, Großanlieferungen oder sonstigen konfliktträchtigen Fahrmanövern ist eine personelle Einweisung der Baustellenfahrzeuge vorzusehen bzw. zu prüfen.

Schulwegsicherung

Aufgrund der Lage der Baumaßnahme im unmittelbaren Umfeld mehrerer Schulen kommt der Sicherung des Fuß- und Radverkehrs während der gesamten Bauzeit eine besondere Bedeutung zu.

Die vorhandenen Geh- und Radverkehrsverbindungen sowie die bestehenden Schulwege sind grundsätzlich aufrechtzuerhalten. Sofern temporäre Einschränkungen oder Umleitungen unvermeidbar sind, müssen diese eindeutig erkennbar, durchgängig und verkehrssicher geführt werden. Dementsprechend sollten auch die Schulen informiert werden. Insbesondere ist zu vermeiden, dass Schülerinnen und Schüler durch eine geänderte Verkehrsführung unvermittelt auf die Fahrbahn oder in Bereiche des Baustellenverkehrs geleitet werden.

Im Bereich der Baustellenzufahrt sowie an relevanten Kreuzungen und Einmündungen sind ausreichende Sichtbeziehungen zwischen Baustellenverkehr sowie Fuß- und Radverkehr sicherzustellen. Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen oder Materiallagerungen sind zu vermeiden.

Darüber hinaus ist der bestehende Hol- und Bringverkehr der Schulen bei der Baustellenverkehrsführung zu berücksichtigen.

Die Baustellenverkehrsführung und gegebenenfalls erforderliche temporäre Änderungen der Schulwege sind frühzeitig mit den betroffenen Schulen und den zuständigen Stellen abzustimmen.

Logistiksteuerung

Die Baustellenandienung ist während der Bauzeit zeitlich und organisatorisch zu koordinieren, um Beeinträchtigungen des öffentlichen Verkehrs und insbesondere Konflikte mit dem Schulverkehr zu minimieren.

Anlieferungen mit größeren Lkw, Sattel- und Lastzügen sowie Sonder- und Krantransporte sollten nach Möglichkeit außerhalb der Schulanfangs- und Schulschlusszeiten erfolgen. Die konkreten Andienungszeiten sind unter Berücksichtigung der schulischen Betriebszeiten und des geplanten Bauablaufs festzulegen.

Für die Bauausführung ist ein koordiniertes Anlieferungsmanagement mit definierten Zeitfenstern vorzusehen. Die Anlieferungen sind so aufeinander abzustimmen, dass sich möglichst nur das jeweils benötigte Fahrzeug im unmittelbaren Baustellenbereich befindet.

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Ein Warten oder Abstellen von Lkw innerhalb der angrenzenden Erschließungsstraßen und insbesondere im Schulumfeld ist zu vermeiden.

Für größere oder zeitkritische Anlieferungen sind daher geeignete Warte- und Bereitstellungsflächen außerhalb des unmittelbaren Baustellenumfeldes zu prüfen. Von dort können die Fahrzeuge bedarfsgerecht zur Baustelle abgerufen werden.

Hierdurch können gleichzeitig eintreffende Baustellenfahrzeuge, Rückstaus sowie ungeplante Warte- und Rangiervorgänge im öffentlichen Straßenraum vermieden werden.

Lichtraumprofil und Vegetation

Entlang der vorgesehenen Andienungsrouten ist zu überprüfen, ob ein ausreichendes Lichtraumprofil für die maßgebenden Baustellenfahrzeuge vorhanden ist. Dabei sind sowohl die verfügbare Durchfahrtshöhe als auch seitlich in den Verkehrsraum hineinragende Äste, Baumkronen und sonstige Vegetation zu berücksichtigen.

Für die Untersuchung wird entsprechend den angesetzten Bemessungsfahrzeugen von einer Fahrzeughöhe von bis zu 4,00 m ausgegangen. Für die tatsächliche Befahrbarkeit ist jedoch nicht ausschließlich die Fahrzeughöhe maßgebend. Zusätzlich ist ein ausreichender Abstand zu Ästen und sonstigen Hindernissen erforderlich, um Beschädigungen an Fahrzeugen und am vorhandenen Baumbestand zu vermeiden.

Insbesondere in Straßenabschnitten mit dichtem oder geschütztem Baumbestand ist das tatsächlich vorhandene Lichtraumprofil vor Beginn der Baustellenandienung örtlich zu kontrollieren.

Sofern das erforderliche Lichtraumprofil nicht durchgehend gewährleistet werden kann, ist zu prüfen, ob fachgerechte Rückschnittmaßnahmen erforderlich und zulässig sind. Hinsichtlich möglicher Schnittmaßnahmen sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben des § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Hinweis: Laut des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Schneiden von Bäumen und Hecken vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt, bzw. nur unter Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

Tragfähigkeit und Befahrbarkeit der Verkehrsflächen

Neben der geometrischen Befahrbarkeit ist zu berücksichtigen, ob die durch den Baustellenverkehr beanspruchten Flächen für die Belastungen durch schwere Baustellenfahrzeuge geeignet sind.

Dies gilt insbesondere für Flächen, die aufgrund der Fahrzeugabmessungen bei Abbiege-, Einfahr- oder Rangiervorgängen außerhalb der regulären Fahrbahn durch die Radspur in Anspruch genommen werden.

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2 Prüfung und Bewertung der Varianten

Im Rahmen der weiteren Untersuchung werden die möglichen Varianten zur Führung des Baustellenverkehrs zur Wilhelm-Hüls-Schule betrachtet und hinsichtlich ihrer verkehrlichen und fahrgeometrischen Eignung bewertet. Ziel ist es, eine möglichst geeignete Streckenführung für die während der Baumaßnahme zu erwartenden Lkw-Verkehre zu bestimmen.

Hierzu werden insbesondere die vorhandenen Straßenquerschnitte, Engstellen, Ein- und Ausfahrtsbereiche sowie die erforderlichen Schleppkurven der maßgebenden Bemessungsfahrzeuge betrachtet. Untersucht werden ein Lastzug, ein Sattelzug, ein großer Lkw sowie ein Betonmischer. Neben den fahrgeometrischen Randbedingungen werden auch der ruhende Verkehr, vorhandene Baumscheiben und Bäume sowie mögliche Konflikte mit dem Fuß-, Rad- und allgemeinen Kfz-Verkehr berücksichtigt.

Auf Grundlage dieser Randbedingungen werden die untersuchten Varianten anschließend miteinander verglichen und hinsichtlich ihrer Eignung für eine regelmäßige Abwicklung des Baustellenverkehrs bewertet.

2.1 Engstellen der verschiedenen Bemessungsfahrzeuge inkl. Schleppkurven

Im Rahmen der Bewertung der Platzverhältnisse wurden die maßgebenden Fahrbeziehungen für die verschiedenen Bemessungsfahrzeuge hinsichtlich vorhandener Engstellen und der erforderlichen Schleppkurven untersucht. Betrachtet wurden ein Lastzug, ein Sattelzug, ein großer Lkw sowie ein Betonmischer.

Für die Beurteilung der Befahrbarkeit wurden insbesondere der Sattelzug und der Lastzug als maßgebende Bemessungsfahrzeuge herangezogen, da diese aufgrund ihrer Fahrzeugabmessungen und ihres Flächenbedarfs die ungünstigeren Fahrgeometrien aufweisen. Sofern die Durchfahrt bzw. das jeweilige Fahrmanöver mit diesen Fahrzeugen möglich ist, kann grundsätzlich auch von einer Befahrbarkeit mit dem großen Lkw und dem Betonmischer ausgegangen werden. Aus diesem Grund wurden nicht für sämtliche Fahrbeziehungen und alle betrachteten Fahrzeugtypen separate Schleppkurven ermittelt.

Die nachfolgend beschriebenen Engstellen stellen die für den Baustellenverkehr maßgebenden Bereiche dar. Neben den vorhandenen Fahrbahnbreiten wurden insbesondere Kurvenbereiche, Ein- und Ausfahrten, angrenzende Stellplätze, Baumscheiben sowie die erforderlichen Ausschwenkbereiche der Fahrzeuge berücksichtigt.

2.1.1 Engstellen Hoffeldstraße

Sattelzug: Für den Sattelzug ergeben sich entlang der Hoffeldstraße folgende maßgebende Bereiche:

Einmündung Hochdahler Straße / Hoffeldstraße:

Bei der Einfahrt in die Hoffeldstraße aus Richtung Norden ist der verfügbare Fahrraum eingeschränkt. Maßgebend ist insbesondere der Bordstein im Bereich der Schleppkurve (s. bbildung 9). Die Befahrbarkeit ist grundsätzlich gegeben, erfordert jedoch eine angepasste Fahrweise und eine möglichst vollständige Nutzung der zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche.

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bbildung 9 Schleppkurve Sattelzug Einfahrt Hoffeldstraße von Hochdahler Straße

Abbildung 10 Schleppkurve Sattelzug Hoffeldstraße Höhe Hs.-Nr. 101

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Hoffeldstraße, Kurvenbereich Haus-Nr. 101/112:

Im Kurvenbereich entsteht eine Engstelle durch die vorhandenen Parkstände in Verbindung mit der angrenzenden Sperrfläche. Hierdurch wird der für den Lastzug verfügbare Fahr- und Ausschwenkbereich reduziert (s. Abbildung 10; Abbildung 11).

Abbildung 11 Eingeschränkter Ausschewenkbereich durch Kurve und beideseitigen Parkständen Höhe Hs.-Nr. 101

Hoffeldstraße, Haus-Nr. 71/73:

In diesem Abschnitt liegt aufgrund einer vorhandenen Baumscheibe eine lokale Fahrbahnverengung vor. Die Durchfahrt ist grundsätzlich möglich, der verfügbare Seitenraum ist jedoch eingeschränkt vor allem bei Gegenverkehr.

Abbildung 12 Engstelle Hoffeldstraße Hs.-Nr. 71

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Einmündung Hoffeldstraße / Augustastraße:

Die Einfahrt in die Augustastraße ist leicht eingeengt. Aufgrund der vergleichsweise großzügigen Kreuzungsgeometrie im Bereich Augustastraße/Hagedornstraße kann das Fahrmanöver mit dem Lastzug dennoch durchgeführt werden.

Abbildung 13 Einmundung Hoffeldstraße von links auf die Kreuzung zur Augustastraße

Lastzug: Beim Lastenzug ergeben sich grundsätzlich die gleichen maßgebenden Engstellen wie beim Sattelzug. Aufgrund der Fahrzeuggeometrie und des größeren Flächenbedarfs beim Abbiegen treten die Einschränkungen insbesondere in den Kurvenbereichen deutlicher hervor.

Einmündung Hochdahler Straße / Hoffeldstraße:

Sowohl bei der Einfahrt aus Richtung Norden als auch aus Richtung Süden ergeben sich Einschränkungen im Bereich der Schleppkurve (s. Abbildung 14). Insbesondere die vorhandenen Bordsteine begrenzen den verfügbaren Fahrraum. Das Fahrmanöver ist daher mit entsprechend weitem Ausholen durchzuführen.

Hoffeldstraße, Kurvenbereich Haus-Nr. 101/112:

Die vorhandenen Parkstände und die angrenzende Sperrfläche führen zu einer Einschränkung des erforderlichen Fahr- und Ausschwenkbereichs (s. Abbildung 11).

Hoffeldstraße, Haus-Nr. 71/73:

Durch die vorhandene Baumscheibe wird der Straßenquerschnitt lokal eingeengt. Für den Sattelzug ergeben sich dadurch gegenüber kleineren Bemessungsfahrzeugen ungünstigere Platzverhältnisse vor allem bei Gegenverkehr (s. Abbildung 12).

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Abbildung 14 Schleppkurve Lastzug Einfahrt Hoffeldstraße von Hochdahler Straße

Einmündung Hoffeldstraße / Augustastraße:

Die Fahrbeziehung ist aufgrund der breiten Kreuzungsgeometrie im Bereich der Hagedornstraße grundsätzlich möglich. Hierfür ist jedoch ein deutliches Ausschwenken erforderlich. Bei einer engeren Fahrlinie bzw. einem zu gering gewählten Abbiegeradius kann die Schleppkurve über den Bordstein verlaufen (s. Abbildung 13).

Großer LKW und Betonmischer

Die für den Sattelzug und den Lastzug beschriebenen Engstellen wurden ebenfalls hinsichtlich der Befahrbarkeit mit einem großen Lkw und einem Betonmischer betrachtet. Aufgrund des gegenüber den maßgebenden Fahrzeugen geringeren bzw. vergleichbaren Flächenbedarfs ergeben sich hierbei keine zusätzlichen kritischen Bereiche.

Die für Sattelzug und Lastzug als grundsätzlich befahrbar bewerteten Streckenabschnitte können somit auch von einem großen Lkw und einem Betonmischer bei entsprechend angepasster Fahrweise befahren werden. Die beschriebenen Einschränkungen, insbesondere im Kurvenbereich Haus-Nr. 101/112 und im Bereich der Baumscheibe auf Höhe der Haus-Nr. 71/73, gelten sinngemäß auch für diese Fahrzeuge (s. Abbildung 11; Abbildung 12).

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2.1.2 Engstellen Augustastraße

Sattelzug

Einmündung Gerresheimer Straße / Augustastraße

Die Einfahrt in die Augustastraße ist aus Richtung Norden grundsätzlich ohne wesentliche Einschränkungen möglich. Die vorhandenen Platzverhältnisse sind für die erforderliche Schleppkurve ausreichend.

Die Einfahrt aus Richtung Süden ist aufgrund der erforderlichen Schleppkurve deutlich anspruchsvoller (s. Abbildung 16). Für die Durchführung des Fahrmanövers wird zumindest teilweise die Aufstellfläche des aus der Augustastraße kommenden Radverkehrs benötigt (s. Abbildung 15). Während des Abbiegevorgangs ist daher sicherzustellen, dass dieser Bereich freigehalten wird.

Abbildung 15 Aufstellfläche Radverkehr in der Augustastraße in Richtung Gerresheimer Straße

Abbildung 16 Schleppkurve Sattelzug Einfahrt Augustastraße von Gerresheimer Straße

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Augustastraße Höhe Haus-Nr. 22

Im Bereich der Haus-Nr. 22 entsteht durch die zwei vorhandenen Parkstände eine lokale Engstelle (s. Abbildung 17). Bei Belegung der Parkstände wird die nutzbare Fahrbahnbreite eingeschränkt und der für den Sattelzug erforderliche Fahr- und Ausschwenkbereich entsprechend reduziert. Insbesondere bei Begegnungs- und Ausweichvorgängen können sich hierdurch Einschränkungen ergeben.

Abbildung 17 Engstelle Augustastraße Höhe Hs.-Nr. 22

Augustastraße Höhe Wilhelm-Hüls-Schule

Im Bereich der Schule befinden sich zwei zeitlich auf 30 Minuten begrenzte Parkstände mit Parkscheibenregelung (s. Abbildung 18). Bei Belegung dieser Parkstände entsteht ebenfalls eine lokale Engstelle, wodurch die nutzbare Fahrbahnbreite sowie der für den Sattelzug zur Verfügung stehende Fahr- und Ausschwenkbereich reduziert werden. Dies kann insbesondere bei Begegnungs- und Ausweichvorgängen zu Einschränkungen führen.

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Abbildung 18 Engstelle Parkstände an der Wilhelm-Hüls-Schule

Lastzug

Einmündung Gerresheimer Straße / Augustastraße

Sowohl die Einfahrt als auch die Ausfahrt sind für den Lastzug grundsätzlich ohne wesentliche Einschränkungen möglich. Bei der Einfahrt von der Gerresheimer Straße aus Richtung Süden kann für die erforderliche Schleppkurve gegebenenfalls ein Teil der Radaufstellfläche des aus der Augustastraße kommenden Radverkehrs benötigt werden (s. Abbildung 15). Der betreffende Bereich sollte während des Fahrmanövers freigehalten werden.

Augustastraße, Höhe Haus-Nr. 22

Im Bereich der Haus-Nr. 22 ergeben sich für den Lastzug grundsätzlich die gleichen Einschränkungen wie für den Sattelzug (s. Abbildung 17). Bei Belegung der zwei vorhandenen Parkstände wird die nutzbare Fahrbahnbreite reduziert, wodurch insbesondere Begegnungs- und Ausweichvorgänge erschwert werden können.

Augustastraße, Höhe Wilhelm-Hüls-Schule

Auch im Bereich der Wilhelm-Hüls-Schule bestehen für den Lastzug vergleichbare Verhältnisse wie für den Sattelzug (s. Abbildung 18). Bei Belegung der zwei zeitlich begrenzten Parkstände wird der verfügbare Fahrraum eingeschränkt, sodass sich insbesondere bei Begegnungs- und Ausweichvorgängen Einschränkungen ergeben können.

Großer Lkw und Betonmischer

Die für den Sattelzug und den Lastzug beschriebenen Bereiche wurden ebenfalls hinsichtlich der Befahrbarkeit mit einem großen Lkw und einem Betonmischer betrachtet. Aufgrund des gegenüber den maßgebenden Fahrzeugen geringeren bzw. vergleichbaren Flächenbedarfs ergeben sich für diese Fahrzeuge keine zusätzlichen kritischen Bereiche.

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Die Ein- und Ausfahrt im Bereich Gerresheimer Straße / Augustastraße ist somit auch mit einem großen Lkw und einem Betonmischer grundsätzlich möglich. Bei der Einfahrt aus Richtung Süden kann, wie bei den zuvor beschriebenen Bemessungsfahrzeugen, gegebenenfalls ein Teil der Aufstellfläche des aus der Augustastraße kommenden Radverkehrs benötigt werden (s. Abbildung 15).

Die im Bereich der Haus-Nr. 22 sowie an der Wilhelm-Hüls-Schule beschriebenen Einschränkungen durch belegte Parkstände gelten sinngemäß auch für den großen Lkw und den Betonmischer (s. Abbildung 17; s. Abbildung 18).

2.1.3 Engstellen Bismarckstraße

Sattelzug

Einmündung Augustastraße / Bismarckstraße:

Die Einfahrt in die Bismarckstraße aus der Hoffeld- und Augusastraße ist grundsätzlich möglich (s. Abbildung 19). Die vorhandenen Platzverhältnisse sind für die erforderliche Schleppkurve ausreichend (s. Abbildung 20).

Abbildung 19 Einfahrt in die Bismarckstraße von der Kreuzung Hoffeldstraße

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Abbildung 20 Schleppkurve Sattelzug/Lastzug Einfahrt Bismarkstraße von Augustastraße

Bismarckstraße im weiteren Fahrtverlauf:

Im Verlauf der Bismarckstraße bestehen mehrere lokale Engstellen, die insbesondere durch parkende Fahrzeuge verursacht werden. Maßgebend sind unter anderem die Stellplätze im Bereich der Haus-Nr. 49 bis 60 auf beiden Seiten (s. Abbildung 21). Die dort abgestellten Fahrzeuge reduzieren die nutzbare Fahrbahnbreite und können die Durchfahrt des Sattelzuges erschweren.

Abbildung 21 Engstelle durch alternierende Parkstände Höhe Hs.-Nr. 60 Seite 27 von 43

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Einmündung Bismarckstraße / Berliner Straße:

Die Weiterfahrt von der Bismarckstraße auf die Berliner Straße ist sowohl in östliche als auch in westliche Richtung grundsätzlich möglich (s. Abbildung 23). Die hierfür erforderlichen Schleppkurven können innerhalb der zur Verfügung stehenden Verkehrsflächen abgewickelt werden.

Abbildung 22 Schleppkurve Sattelzug aus Bismarckstraße zur Berliner Straße

Abbildung 23 Ausfahrt aus der Bismarckstraße auf die Berliner Straße Seite 28 von 43

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Lastzug

Für den Lastzug ergeben sich im Wesentlichen die gleichen Randbedingungen wie für den Sattelzug. Die Ausfahrt aus der Augustastraße in die Bismarckstraße ist grundsätzlich möglich (s. Abbildung 19). Im weiteren Verlauf stellen insbesondere parkende Fahrzeuge im Bereich der Haus-Nr. 48 bis 60 relevante Engstellen dar (s. Abbildung 21). Die Weiterfahrt von der Bismarckstraße auf die Berliner Straße ist sowohl in östliche als auch in westliche Richtung möglich (s. Abbildung 23).

Großer Lkw und Betonmischer

Aufgrund des geringeren Flächenbedarfs fallen die beschriebenen Einschränkungen gegenüber dem Sattel- und Lastzug weniger stark aus. Somit ergeben sich für den großen Lkw und den Betonmischer keine zusätzlichen Einschränkungen. Die für Sattel- und Lastzug als befahrbar bewerteten Bereiche können auch mit diesen Fahrzeugen bei angepasster Fahrweise befahren werden.

2.2 Lichtraumprofile

Im Rahmen der Bewertung der Befahrbarkeit der untersuchten Strecken ist neben den vorhandenen Fahrbahnbreiten und Engstellen auch das Lichtraumprofil von Bedeutung. Insbesondere für die Führung größerer Lkw ist sicherzustellen, dass keine Bäume oder sonstigen Hindernisse in den erforderlichen Verkehrsraum hineinragen.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Stadt Hilden im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht ein ausreichendes Lichtraumprofil gewährleistet. Für die vorliegende Untersuchung wird dabei eine erforderliche lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 4,00 m im Fahrbahnbereich zugrunde gelegt. Im Hinblick auf den vorgesehenen Baustellenverkehr sollten die betroffenen Strecken vor Aufnahme des regelmäßigen Lkw-Verkehrs dennoch entsprechend überprüft werden.

Augustastraße:

In der Augustastraße ragen vereinzelt Äste der vorhandenen Bäume vergleichsweise niedrig in den Fahrbahnbereich hinein. Insbesondere im Hinblick auf die Befahrung durch größere Lkw sollte daher vor Aufnahme des Baustellenverkehrs die erforderliche lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 4,00 m entlang der gesamten Fahrstrecke überprüft werden.

Sofern die erforderliche Durchfahrtshöhe in einzelnen Abschnitten nicht gewährleistet ist, sind die betroffenen Äste vor Aufnahme des Baustellenverkehrs entsprechend zurückzuschneiden. Darüber hinaus sollten die Lkw nach Möglichkeit mittig in der Fahrbahn geführt werden, um Kollisionen mit seitlich bzw. in den Verkehrsraum hineinragenden Ästen zu vermeiden.

Hoffeldstraße:

In der Hoffeldstraße bestehen hinsichtlich der Durchfahrtshöhe grundsätzlich keine Konfliktsituationen durch Bäume. Vereinzelt reichen jedoch Bäume im Bereich der Baumscheiben in den Fahrbahnbereich hinein. Dies betrifft insbesondere die Bereiche auf Höhe der Hausnummern 71, 85, 120, 128, 133 und 143. Gegebenenfalls müsste hier zur Fahrbahnmitte hin ausgewichen werden, um einen ausreichenden Abstand zu den Bäumen einzuhalten. Ein entsprechendes Ausweichen ist jedoch aufgrund vorhandener Parkstände bzw. dort abgestellter Seite 29 von 43

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Fahrzeuge nicht in allen Situationen uneingeschränkt möglich, sodass es insbesondere bei größeren LKW zu Konfliktsituationen kommen kann.

Bei der Ein- und Ausfahrt der Hoffeldstraße von bzw. in Richtung Hochdahler Straße bestehen beidseitige Einengungen durch beidseitige Baumscheiben.. Insbesondere bei Sattelzügen oder Lastzügen, die von der Hochdahler Straße in die Hoffeldstraße einbiegen, kann dies problematisch sein.

2.3 Bewertung

Auf Grundlage der untersuchten Platzverhältnisse und Schleppkurven werden die möglichen Varianten zur Führung des Baustellenverkehrs nachfolgend gegenübergestellt. Maßgebend für die Bewertung sind insbesondere die Länge der Fahrstrecke, die Anzahl und Ausprägung der Engstellen, die erforderlichen Schleppkurven sowie mögliche Konflikte mit dem allgemeinen Kfz- und Radverkehr. Besondere Bedeutung haben dabei die größeren Bemessungsfahrzeuge Lastzug und Sattelzug.

2.3.1 Bewertung Variante 1 Anfahrt Hoffeldstraße / Abfahrt Bismarckstraße

Bei dieser Variante erfolgt die Anfahrt zur Wilhelm-Hüls-Schule von der Hochdahler Straße über die Hoffeldstraße; die Abfahrt verläuft über die Bismarckstraße zur Berliner Straße. Innerhalb des untergeordneten Erschließungsstraßennetzes werden dabei insgesamt rund 830 m zurückgelegt. Da die Hoffeldstraße zugleich als wichtiger Schulweg dient, ist insbesondere zu den Bring- und Abholzeiten sowie zu Schulbeginn und Schulende mit erhöhtem Fuß- und Radverkehr zu rechnen. Dies ist bei der Führung größerer Baustellenfahrzeuge entsprechend zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die mit dieser Routenführung verbundenen verkehrlichen und fahrgeometrischen Einschränkungen bzw. Bedenken näher eingeordnet und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Baustellenverkehr bewertet (s. Abbildung 25).

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Abbildung 24 Engstellen Variante 1

Anfahrt über die Hoffeldstraße

Bereits die Abbiegeverhältnisse zwischen Hochdahler Straße und Hoffeldstraße erschwert die Einfahrt für Last- und Sattelzüge und erfordert ein entsprechend weites Ausholen. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge des Abbiegevorgangs angrenzende Seitenräume bzw. Bordsteine und Gehwege überfahren werden.

Zusätzlich wird der Einfahrtsbereich durch Baumscheiben sowie beidseitig angrenzende Parkstände baulich eingeengt. Hierdurch wird nicht nur die für größere Fahrzeuge nutzbare Einfahrtsbreite begrenzt, sondern zugleich die Ausweichmöglichkeit für entgegenkommende Fahrzeuge eingeschränkt.

Auch im weiteren Verlauf der Hoffeldstraße wird die nutzbare Fahrbahnbreite durch beidseitig angeordnete Längsparkstände eingeschränkt. Dadurch stehen nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung, sodass insbesondere Begegnungssituationen zwischen größeren Baustellenfahrzeugen und dem entgegenkommenden Verkehr erschwert werden können. Weitere Engstellen bestehen in den bereits im Rahmen der Schleppkurvenprüfung identifizierten Bereichen auf Höhe der Haus-Nrn. 101/112 sowie 71/73, unter anderem aufgrund der dort vorhandenen Baumscheiben (s. Abbildung 11; Abbildung 12). Dies ist insbesondere auch für breitere Fahrzeuge relevant (Fertigteilanlieferung).

Im Bereich der Kreuzungen mit der Mettmanner Straße und der Bogenstraße befinden sich zudem aufgepflasterte Fahrbahnkissen bzw. Fahrbahnanhebungen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Diese stellen grundsätzlich kein Befahrungshindernis dar, erfordern jedoch eine entsprechend langsame und angepasste Fahrweise. Bei regelmäßiger Befahrung durch schwere Baustellenfahrzeuge kann zudem eine erhöhte Beanspruchung der baulichen Seite 31 von 43

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Elemente nicht ausgeschlossen werden, die zu Beschädigungen bzw. einem vorzeitigen Verschleiß führen kann.

Anlieferung zu Grundstück Schule

Die Baustellenanlieferung erfolgt nicht über die reguläre Schulzufahrt, sondern über den bestehenden Fußweg in Richtung der Kindertagesstätte. Von dort werden die Baustellenfahrzeuge über die angrenzende Grünfläche zwischen den vorhandenen Bäumen rückwärts zur Baustelle geführt.

Eine Anfahrt über die Hoffeldstraße ist für Last- und Sattelzüge in diesem Zusammenhang ungünstig. Um rückwärts in Richtung Baustelle einfahren zu können, müssten sich die Fahrzeuge zunächst entsprechend ausrichten. Hierfür wäre im Bereich des Knotenpunktes Hoffeldstraße / Augustastraße / Bismarckstraße ein Wende- bzw. Rangiermanöver erforderlich. Aufgrund der Fahrzeugabmessungen sowie der vorhandenen Verkehrsverhältnisse ist dies insbesondere für Last- und Sattelzüge als kritisch zu bewerten.

Abfahrt Bismarckstraße

Die anschließende Abfahrt über die Bismarckstraße ist hinsichtlich der untersuchten Schleppkurven grundsätzlich möglich. Die Bismarckstraße ist als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden ausgewiesen. Der Radverkehr ist jedoch in Gegenrichtung freigegeben und wird über einen entsprechenden Radfahrstreifen geführt. Dadurch ist trotz der Einbahnstraßenregelung mit entgegenkommendem Radverkehr zu rechnen.

Dies ist insbesondere für Last- und Sattelzüge von Bedeutung. Aufgrund ihrer Fahrzeugbreite und der erforderlichen Ausschwenkbereiche können in Verbindung mit den vorhandenen Engstellen Konfliktsituationen mit dem entgegenkommenden Radverkehr entstehen. Im weiteren Verlauf der Bismarckstraße wird die nutzbare Fahrbahnbreite zusätzlich durch parkende Fahrzeuge, insbesondere im Bereich der Haus-Nr. 49 bis 60, eingeschränkt. Im südlichen Bereich der Bismarckstraße besteht zudem eine einseitige bauliche Einengung durch einen Pflanzenkübel.

Bewertung
Die Variante ist insgesamt fahrgeometrisch eingeschränkt umsetzbar. Die
wesentlichen Bedenken bestehen hinsichtlich der Anfahrt über die Hoffeldstraße
und die Einfahrt von der Hochdahler Straße aus. Insbesondere im
Knotenpunktbereich kann es durch Gegenverkehr und der Schleppkurven zu
erheblichen Konfliktsituationen kommen. Aufgrund der vergleichsweise langen
Fahrstrecke und der Vielzahl der zuvor beschriebenen Einschränkungen ist eine
regelmäßige Führung des Baustellenverkehrs über die Hoffeldstraße nicht zu
empfehlen. Maßgebend sind hierbei insbesondere die vorhandenen Engstellen
und Kurvenbereiche, der beidseitige ruhende Verkehr, die eingeschränkten
Begegnungs- und Ausweichmöglichkeiten sowie die Schulwegfunktion der
Hoffeldstraße.
Zusätzlich ist die Anfahrt zum eigentlichen Baustellengrundstück ungünstig. Um
die Baustellenfahrzeuge für die erforderliche Rückwärtsfahrt über den Fußweg
und die Grünfläche zur Baustelle auszurichten, wäre im Bereich des

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Knotenpunktes Hoffeldstraße / Augustastraße / Bismarckstraße ein zusätzliches
Wende- bzw. Rangiermanöver erforderlich.
Die anschließende Abfahrt über die Bismarckstraße ist demgegenüber
grundsätzlich vertretbar. Die dortigen Einschränkungen ergeben sich vor allem
aus der durch parkende Fahrzeuge reduzierten nutzbaren Fahrbahnbreite. Durch
eine temporäre Reduzierung bzw. Freihaltung einzelner Parkstände während der
Bauphase könnten die erforderlichen Fahr- und Ausweichbereiche für den
Baustellenverkehr verbessert werden. Unter dieser Voraussetzung ist die
Nutzung der Bismarckstraße für die Abfahrt als grundsätzlich geeignet
einzustufen.

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2.3.2 Bewertung Variante 2a Anfahrt Augustastraße / Abfahrt Bismarckstraße

Bei dieser Variante erfolgt die Anfahrt zur Wilhelm-Hüls-Schule von der Gerresheimer Straße über die Augustastraße; die Abfahrt verläuft über die Bismarckstraße zur Berliner Straße. Innerhalb des untergeordneten Erschließungsstraßennetzes werden dabei insgesamt rund 480 m zurückgelegt. Die Augustastraße ist als Fahrradstraße mit dem Zusatzzeichen „Kfz frei“ ausgewiesen und darf grundsätzlich auch von Lkw befahren werden. Da sie zugleich als wichtiger Schulweg dient, ist insbesondere zu Schulbeginn und Schulende mit erhöhtem Fuß- und Radverkehr zu rechnen. Dies ist bei der Führung größerer Baustellenfahrzeuge entsprechend zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die mit dieser Routenführung verbundenen verkehrlichen und fahrgeometrischen Einschränkungen bzw. Bedenken näher eingeordnet und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Baustellenverkehr bewertet (s. Abbildung 25).

Abbildung 25 Engstellen Variante 2

Anfahrt Augustastraße

Die Einfahrt von der Gerresheimer Straße in die Augustastraße ist aus Richtung Norden grundsätzlich ohne wesentliche Einschränkungen möglich. Aus Richtung Süden ergeben sich insbesondere für Last- und Sattelzüge erhöhte Anforderungen an die Schleppkurve. Hier kann es erforderlich sein, einen die Radaufstellfläche des aus der Augustastraße kommenden Radverkehrs weiter nach hinten zu setzen. Daher sollte sichergestellt werden, dass LKW von Norden her anfahren.

Darüber hinaus befindet sich im Einfahrtsbereich zur Augustastraße und an der Schule ein aufgepflastertes Fahrbahnkissen zur Geschwindigkeitsreduzierung. Diese stellen grundsätzlich kein Befahrungshindernis dar, erfordern jedoch eine entsprechend langsame und angepasste Fahrweise. Bei regelmäßiger Befahrung durch schwere Baustellenfahrzeuge kann zudem eine erhöhte Beanspruchung der

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baulichen Elemente nicht ausgeschlossen werden, die zu Beschädigungen bzw. einem vorzeitigen Verschleiß führen kann.

Im weiteren Verlauf weist die Augustastraße insgesamt vergleichsweise günstige fahrgeometrische Verhältnisse auf. Entlang der Straße befindet sich jedoch eine geschützte Baumallee, wodurch das erforderliche Lichtraumprofil von 4,00 – 4,50m abschnittsweise eingeschränkt sein kann und gegebenenfalls hergestellt werden müsste. Darüber hinaus begrenzen alternierend angeordnete Längsparkstände die nutzbare Fahrbahnbreite. Insbesondere im Bereich der Haus-Nr. 22 ist die verfügbare Fahrbahnbreite durch die dortigen Längsparkstände eingeschränkt. Zur Sicherstellung ausreichender Ausweich- und Begegnungsmöglichkeiten für den Baustellenverkehr, insbesondere für Last- und Sattelzüge, wäre daher vor allem in diesem Bereich eine temporäre Freihaltung dieser Parkstände erforderlich.

Anlieferung zu Grundstück Schule

Die Baustellenanlieferung erfolgt nicht über die reguläre Schulzufahrt, sondern über den bestehenden Fußweg in Richtung der Kindertagesstätte. Von dort werden die Baustellenfahrzeuge über die angrenzende Grünfläche zwischen den vorhandenen Bäumen rückwärts zur Baustelle geführt.

Bei einer Anfahrt über die Augustastraße erreichen die Last- und Sattelzüge den Bereich der Baustellenzufahrt bereits in der für das anschließende Rückwärtsfahren günstigen Fahrtrichtung. Die Fahrzeuge müssen lediglich bis in den Knotenpunktbereich Augustastraße / Hoffeldstraße / Bismarckstraße vorfahren, um sich ausreichend auszurichten. Anschließend können sie rückwärts in den Fußweg und über die Grünfläche in Richtung Baustelle einfahren.

Abfahrt Bismarckstraße

Die anschließende Abfahrt über die Bismarckstraße ist hinsichtlich der untersuchten Schleppkurven grundsätzlich möglich. Aufgrund des in Gegenrichtung freigegebenen Radverkehrs sowie abschnittsweiser Fahrbahneinengungen durch parkende Fahrzeuge, insbesondere auf Höhe der Haus-Nr. 48–60, und einen Pflanzenkübel im Ausfahrtsbereich zur Berliner Allee können jedoch insbesondere bei Last- und Sattelzügen Konflikt- und Begegnungssituationen entstehen. Für eine detaillierte Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten wird auf die Ausführungen zur Abfahrt über die Bismarckstraße in Kapitel 2.3.1 verwiesen.

Bewertung
Insgesamt ist die Variante über die Augustastraße fahrgeometrisch umsetzbar
und gegenüber der Führung über die Hoffeldstraße als geeigneter einzustufen.
Ausschlaggebend hierfür sind insbesondere die deutlich kürzere Fahrstrecke im
untergeordneten Erschließungsstraßennetz, die deutlich geringere Anzahl von
Parkplätzen im Straßenraum, sowie die geringere Anzahl an Engstellen und
Kurvenbereichen.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Anlieferung zum Baustellengrundstück.
Bei der Anfahrt über die Augustastraße erreichen die Baustellenfahrzeuge den
Zufahrtsbereich bereits in einer günstigen Fahrtrichtung. Sie müssen lediglich bis
in den Knotenpunktbereich Augustastraße / Hoffeldstraße / Bismarckstraße
vorfahren, um sich für die anschließende Rückwärtsfahrt über den Fußweg und
die Grünfläche zur Baustelle auszurichten. Ein zusätzliches Wende- oder

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Betrachtung Anfahrt Baustellenfahrzeuge Wilhelm-Hüls-Schule

umfangreiches Rangiermanöver im Knotenpunktbereich, wie es bei einer Anfahrt
über die Hoffeldstraße erforderlich wäre, entfällt somit.
Die wesentlichen Einschränkungen konzentrieren sich auf den
Einmündungsbereich Gerresheimer Straße/Augustastraße sowie auf einzelne
Engstellen entlang der Augustastraße und Bismarckstraße. Diese können jedoch
durch eine temporäre Verlegung des Radaufstellbereichs sowie die temporäre
Freihaltung einzelner Parkstände in beiden Straßen reduziert werden, sodass
ausreichende Fahr-, Ausweich- und Begegnungsbereiche für den
Baustellenverkehr geschaffen werden können.
Für diese Variante muss sichergestellt werden, dass die Baumallee nicht
beschädigt wird. Eine enge Abstimmung mit den Behörden und ein Fahren eher
in der Mitte der Fahrbahn ist daher erforderlich.

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3 Empfehlung Anlieferung Augustastraße / Bismarckstraße

3.1 Wegfallende Parkstände

Zur Gewährleistung einer sicheren und uneingeschränkten Befahrbarkeit der vorgesehenen Anfahrtsroute für den Baustellenverkehr ist die temporäre Aufhebung einzelner Parkstände erforderlich.

3.1.1 Augustastraße

Abbildung 26 Wegfallende Parkstände Augustastraße

Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für die Baustellenfahrzeuge und der erforderlichen Fahr- und Ausschwenkbereiche müssen in der Augustastraße folgende Parkstände entfallen (s. Abbildung 26):

• 2 Parkstände vor Haus-Nr. 22 und 24, • 3 Parkstände sowie 1 Behindertenparkstand vor Haus-Nr. 34 und 36, • 2 Kurzzeitparkstände vor der Schule,

• Ggf. 4 Parkstände gegenüber Haus Nr. 26.

Die Parkstände sind aufzuheben, da sie bei Belegung die nutzbare Fahrbahnbreite einschränken und die erforderlichen Fahr- und Ausschwenkbereiche des Sattelzugs beeinträchtigen.

Zusätzlich entfällt die Radaufstellfläche an der Ausfahrt der Augustastraße zur Gerresheimer Straße, da diese teilweise für das Abbiege- und Ausschwenkmanöver eines Sattel- oder Lastzugs benötigt wird.

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3.1.2 Bismarckstraße

Abbildung 27 Wegfallende Parkstände Bismarckstraße

Zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für den Sattelzug und der erforderlichen Fahr- und Ausschwenkbereiche entfallen in der Bismarckstraße folgende Parkstände (s. Abbildung 27):

• 1 Parkstand vor Haus-Nr. 60, • 2 Parkstände vor Haus-Nr. 51, • 4 Parkstände sowie 1 Behindertenparkstand im Bereich der Haus-Nr. 50– 56.

Die Parkstände sind aufzuheben, da sie bei Belegung die nutzbare Fahrbahnbreite einschränken und die erforderlichen Fahr- und Ausschwenkbereiche beeinträchtigen.

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3.2 Wartezone

In der Augustastraße ist auf der südlichen Fahrbahnseite eine Wartezone im Bereich der Haus-Nr. 32 und 34 einzurichten und entsprechend zu markieren (s. Abbildung 28). Zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchfahrtsbreite sind die gegenüberliegenden Parkstände während der Nutzung der Wartezonen außer Kraft zu setzen.

Da mit entgegenkommendem Radverkehr zu rechnen ist, sind vor und nach den Wartezonen ausreichende Sichtbeziehungen sicherzustellen, sodass Begegnungs- und Überholvorgänge gefahrlos durchgeführt werden können.

Der im Bereich der vorgesehenen Wartezone entfallende Behindertenstellplatz ist für die Dauer der Maßnahme temporär in den Bereich vor Haus-Nr. 19 zu verlegen und dort entsprechend auszuweisen.

Abbildung 28 Wartezone Augustastraße

3.3 Sicherung rückwärtsfahrende Fahrzeuge

Die Anfahrt erfolgt über die Augustastraße. Von dort müssen die Baustellenfahrzeuge rückwärts über den Fußweg in Richtung der Kindertagesstätte und den angrenzenden Grünstreifen zwischen den vorhandenen Bäumen bis zur Baustelle geführt werden (s. Abbildung 8). Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Gehweg und zur Schule ist das Rückwärtsfahren mit einem erhöhten Konflikt- und Unfallrisiko verbunden. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist das Fahrmanöver daher entsprechend abzusichern. Insbesondere sind folgende Maßnahmen zu beachten:

• Einweiser einsetzen. Ist Rückwärtsfahren unvermeidbar, sollte eine eingewiesene Person den Fahrer einweisen. Fahrer und Einweiser müssen sich jederzeit sehen oder zuverlässig per Funk kommunizieren können. • Sichtbereich sicherstellen. Der Fahrer darf nur rückwärts fahren, wenn der Fahrweg frei ist. Tote Winkel sind besonders zu beachten.

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• Technische Hilfsmittel nutzen. Rückfahrkameras, Rückfahrwarner und Spiegel unterstützen den Fahrer, ersetzen jedoch keinen Einweiser, wenn Personen gefährdet werden können. • Verkehrsbereiche trennen. Fußgänger und Baustellenpersonal sollten durch Absperrungen oder gekennzeichnete Wege von Fahrbereichen getrennt werden. • Geschwindigkeit anpassen. Rückwärtsfahrten dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit erfolgen. • Baustelle ausreichend sichern. Der Fahrweg sollte eben, tragfähig und frei von Hindernissen sein sowie ausreichend beleuchtet werden. • Warnsignale verwenden. Rückfahrwarner und gegebenenfalls Warnleuchten erhöhen die Aufmerksamkeit anderer Personen. • Arbeitsabläufe koordinieren. Anlieferungen sollten so organisiert werden, dass unnötige Rangiermanöver vermieden werden. • Unterweisung der Beschäftigten. Alle Beteiligten müssen über die Gefahren und die geltenden Sicherheitsregeln informiert sein.

Diese Maßnahmen entsprechen den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes und der Baustellensicherheit und dienen dazu, das Risiko von Anfahr- und Quetschunfällen deutlich zu reduzieren.

Für Einweiser gibt es keine eigenständige gesetzliche Ausbildungspflicht, aber verschiedene Vorschriften und Regelwerke legen fest, wann und wie sie eingesetzt werden müssen.

Wesentliche Anforderungen sind:

• Einweiser sind einzusetzen, wenn der Fahrer den Fahrbereich nicht vollständig überblicken kann und Personen gefährdet werden könnten. • Der Einweiser muss geeignet und unterwiesen sein. Er muss die vereinbarten Handzeichen oder Kommunikationsmittel sicher beherrschen und die Gefahren des Rangierens kennen. • Der Einweiser darf sich nicht selbst gefährden. Er muss sich außerhalb des Gefahrenbereichs aufhalten und stets einen Fluchtweg haben. • Sichtkontakt ist erforderlich. Fahrer und Einweiser müssen sich jederzeit sehen können. Ist dies nicht möglich, muss eine zuverlässige Funkverbindung bestehen. Geht der Kontakt verloren, muss der Fahrer sofort anhalten. • Es sollte nur einen Einweiser geben. Widersprüchliche Anweisungen mehrerer Personen sind zu vermeiden. • Der Einweiser darf keine weiteren Aufgaben gleichzeitig übernehmen, die seine Aufmerksamkeit beeinträchtigen.

Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus:

• der Arbeitsschutzgesetzgebung (Gefährdungsbeurteilung), • der DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention, • der DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, • der DGUV Regel 100-500, Kapitel zum Betrieb von Fahrzeugen, • sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), soweit Verkehrswege betroffen sind.

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In der Praxis verwenden Unternehmen häufig standardisierte Handzeichen nach einschlägigen Normen oder DGUV-Empfehlungen, damit Fahrer und Einweiser dieselben Signale verstehen.

Für Baustellen empfiehlt es sich zudem, den Einsatz von Einweisern im Baustellen- Verkehrskonzept bzw. in der Gefährdungsbeurteilung verbindlich festzulegen. Dies ist insbesondere bei beengten Platzverhältnissen, Publikumsverkehr oder unübersichtlichen Rangierbereichen sinnvoll.

3.4 Andienzeiten

Eine Anlieferung der Baustelle während der Hol- und Bringzeiten der Schülerinnen und Schüler ist ausgeschlossen. Dies betrifft folgende Zeitfenster:

• Montag bis Donnerstag: 7:30–8:15 Uhr und 14:30–15:30 Uhr • Freitag: 7:00–8:15 Uhr und 14:30–15:30 Uhr

Sämtliche Anlieferungen müssen außerhalb dieser Zeitfenster erfolgen.

Hinweis: Auch in Ferienzeiten können in den Schulgebäuden Betreuung, Veranstaltungen etc. stattfinden.

3.5 Beweissicherung der öffentlichen Verkehrsflächen

Vor Beginn der Baustellenverkehre wird empfohlen, eine Beweissicherung der durch die Baustellenfahrzeuge beanspruchten öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen. Dabei sollte der bestehende Zustand der Fahrbahn sowie der vorhandenen Einbauten und baulichen Engstellen dokumentiert werden.

Besonderes Augenmerk ist auf die Fahrbahnkissen im Einfahrtsbereich der Augustastraße sowie vor der Wilhelm-Hüls-Schule zu legen, da diese regelmäßig von den Baustellenfahrzeugen überfahren werden. Darüber hinaus sollte die Fahrbahnverengung im Ausfahrtsbereich der Bismarckstraße in die Beweissicherung einbezogen werden. Ebenso sind sonstige Überfahrten und Verkehrsflächen zu dokumentieren, die durch Fahr- und Ausschwenkbewegungen der Baustellenfahrzeuge beansprucht werden.

Die Beweissicherung dient dazu, den Zustand vor Beginn der Baumaßnahme nachvollziehbar festzuhalten und mögliche, durch den Baustellenverkehr entstandene Schäden nach Abschluss der Arbeiten eindeutig bewerten zu können.

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4 Ergebnis

Als Vorzugsvariante wird die Anfahrt über die Augustastraße mit anschließender Abfahrt über die Bismarckstraße empfohlen. Ausschlaggebend sind insbesondere die kürzere Fahrstrecke sowie die geringere Anzahl an Engstellen und fahrgeometrischen Einschränkungen gegenüber einer Anfahrt über die Hoffeldstraße. Die Befahrbarkeit für die untersuchten Bemessungsfahrzeuge ist grundsätzlich gegeben, sofern die in diesem Bericht beschriebenen verkehrlichen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt werden (für Sonderfahrzeuge, Überbreiten etc. ist die gesondert zu überprüfen).

Hierzu zählen insbesondere die temporäre Aufhebung einzelner Parkstände, die Einrichtung von Wartezonen, die Sicherung der Rückwärtsfahrten im Bereich der Baustelleneinfahrt sowie die zeitliche Steuerung der Baustellenverkehre. Durch diese Maßnahmen können die erforderlichen Fahr- und Ausschwenkbereiche sichergestellt und Konflikte mit dem allgemeinen Verkehrsaufkommen sowie dem Schul- und Kitaverkehr minimiert werden.

Darüber hinaus wird empfohlen, vor Beginn der Baumaßnahme eine Beweissicherung der betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen durchzuführen, insbesondere im Bereich der Fahrbahn, der Fahrbahnkissen sowie der Überfahrten.

5 Aufgaben und Zuständigkeiten von Auftraggeber und Auftragnehmer

Zur Umsetzung des Verkehrs- und Andienungskonzeptes sind im Vorfeld der Aufnahme des Baustellenverkehrs durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer insbesondere folgende Maßnahmen vorzubereiten bzw. umzusetzen.

Aufgaben Auftraggeber

• Abstimmung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Maßnahmen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. • Veranlassung bzw. Mitwirkung bei der Beantragung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen für temporäre Haltverbote, die Aufhebung von Parkständen und sonstige erforderliche Verkehrsregelungen. • Abstimmung der vorgesehenen Baustellenverkehrsführung. • Klärung und Veranlassung der temporären Verlegung des Behindertenparkstandes im Bereich der vorgesehenen Wartezone. • Prüfung des erforderlichen Lichtraumprofils entlang der vorgesehenen An- und Abfahrtsroute, insbesondere im Bereich der geschützten Baumallee in der Augustastraße. • Veranlassung gegebenenfalls erforderlicher und zulässiger Rückschnittmaßnahmen am vorhandenen Baumbestand. • Veranlassung einer Beweissicherung der durch den Baustellenverkehr beanspruchten öffentlichen Verkehrsflächen vor Aufnahme des Baustellenverkehrs. • Bereitstellung bzw. Abstimmung der für die weitere Planung und Beantragung erforderlichen Informationen zu den öffentlichen Verkehrsflächen.

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Aufgaben Auftragnehmer

• Erstellung eines auf den tatsächlichen Bauablauf abgestimmten Baustellenlogistik- und Anlieferungskonzeptes unter Beachtung der Vorgaben des Verkehrs- und Andienungskonzeptes.

• Organisation und Koordination sämtlicher Baustellenanlieferungen einschließlich der Vergabe und Überwachung geeigneter Anlieferungszeitfenster.

• Sicherstellung, dass die vorgegebene Anfahrtsroute über die Augustastraße und die Abfahrtsroute über die Bismarckstraße durch die Baustellenfahrzeuge eingehalten werden.

• Sicherstellung, dass größere Anlieferungen grundsätzlich außerhalb der festgelegten Schulanfangs-, Schulschluss- sowie Bring- und Abholzeiten erfolgen.

• Organisation der Nutzung der vorgesehenen Warte- und Bereitstellungszone sowie bedarfsgerechter Abruf der Fahrzeuge zur Baustelle.

• Vermeidung von ungeplanten Wartezeiten, Rückstaus und dem Abstellen von Baustellenfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum bzw. im unmittelbaren Schulumfeld.

• Bereitstellung geeigneter und unterwiesener Einweiser für sämtliche erforderlichen Rückwärtsfahrten und sonstigen unübersichtlichen Rangiermanöver.

• Sicherstellung der erforderlichen Absicherung und Trennung des Baustellenverkehrs vom Fuß- und Radverkehr im Bereich der Baustellenzufahrt.

• Sicherstellung, dass Rückwärtsfahrten ausschließlich mit Schrittgeschwindigkeit und unter Einweisung durchgeführt werden.

• Unterweisung der eingesetzten Fahrer, Nachunternehmer und Lieferanten hinsichtlich der vorgegebenen Fahrtrouten, Anlieferungszeiten, Wartebereiche und Sicherheitsanforderungen.

• Prüfung der Befahrbarkeit bei Sondertransporten bzw. Fahrzeugen, deren Abmessungen über die im Verkehrskonzept untersuchten Bemessungsfahrzeuge hinausgehen; erforderlichenfalls Durchführung eigener Schleppkurvennachweise.

• Prüfung der tatsächlich eingesetzten Kran- und Sondertransportfahrzeuge hinsichtlich ihrer Abmessungen und der Befahrbarkeit der vorgesehenen Route.

• Sicherstellung, dass die Baustellenzufahrt und die innerhalb des Baustellenbereichs beanspruchten Flächen ausreichend tragfähig, frei von Hindernissen und für die vorgesehenen Fahrzeuge geeignet sind.

• Unverzügliche Abstimmung mit dem AG, sofern sich aufgrund des tatsächlichen Bauablaufs, der eingesetzten Fahrzeuge oder geänderter örtlicher Randbedingungen Abweichungen vom Verkehrs- und Andienungskonzept ergeben.

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