6974_Schallschutz-NW_inkl_Anlage.pdf

Generalunternehmerleistung für einen zweigeschossigen Schul-Erweiterungsbau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.09.2026, 04:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vmp-rheinland.de

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SCHALLSCHUTZNACHWEIS

Bauakustik

BAUVORHABEN: Neubau Solitärgebäude(cid:13) Wilhelm-Hüls-Schule(cid:13) Augustastraße 29, 40721 Hilden

BAUHERR: Stadt Hilden Am Rathaus 1 40721 Hilden

ENTWURF: Schmersahl / Biermann / Prüßner Architekten partGmbB Friesenweg 12 32107 Bad Salzuflen

PROJ.NR.: 6974/25

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Inhaltsverzeichnis

  1. AUFGABENSTELLUNG 3

  2. PLANUNGSGRUNDLAGEN 4

  3. NORMEN UND LITERATUR 4

  4. ANFORDERUNGEN AN DEN SCHALLSCHUTZ 6

  5. HAUSTECHNIK 9

  6. BAUTEILAUFBAUTEN, UMZUSETZENDE MAßNAHMEN 11

6.1 GENERELLE HINWEISE ZUR GEWÄHRLEISTUNG DES

SCHALLSCHUTZES 12

  1. BAUAUSFÜHRUNG, BAUÜBERWACHUNG, ABNAHMEN 13

  2. BERECHNUNGEN ZUM SCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM 14

  3. BERECHNUNGEN ZUM INNEREN SCHALLSCHUTZ 18

9.1 TRENNWÄNDE 18

9.2 TRENNDECKEN 21

9.3 TÜREN 22

9.4 TREPPENLÄUFE UND PODESTE 23

  1. ZUSAMMENFASSUNG 26

ANLAGEN

Anlage 1 Rechnerische Nachweise KS-Schallschutzrechner (6 Seiten)

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  1. AUFGABENSTELLUNG

Das Büro sbp-Architekten plant den Neubau des Solitärgebäudes der Wilhelm-Hüls- Schule in Hilden (siehe BILD 1).

Das folgende konstruktive Schallschutzkonzept wird im Rahmen der Bauakustik für den betreffenden Bauabschnitt (Nichtwohngebäude) erstellt.

BILD 1: Ausschnitt aus dem Plan „Lageplan“ (Quelle: sbp-Architekten)

Das Gebäude wird im Sinne der DIN 4109-1:2018-01 Tabelle 2 bzw. der DIN 4109- 5:2020-8 Tabelle 1 als Nichtwohngebäude eingestuft.

Für diesen Anspruch und dessen Umsetzung werden bauliche Maßnahmen erarbeitet, sowie die Prognose für schalltechnisch relevante Konstruktionen geführt.

Aufgrund der Ausführung (Hybrid- bzw. Holzbau) sind die angewandten Rechenverfahren mit den erhobenen Daten als Vorbemessung zu verstehen. Die Eingangsdaten wurden anhand von Bau- und Labormessungen verschiedener Institute und Hersteller auf der sicheren Seite liegend gewählt.

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2 . PLANUNGSGRUNDLAGEN

Es liegen Genehmigungspläne des Büros

schmersahl | biermann | prüßner Friesenweg 12

32107 Bad Salzuflen

vom 13.10.2025 im Maßstab 1 : 100 vor

3 . NORMEN UND LITERATUR

  • DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 1-4 und Teil 31-36, 2018 und 2016

  • DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Teil 5: Erhöhte Anforderungen, 2020

  • DIN 4109, Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise, 1989

  • DIN 4109, Beiblatt 1, Schallschutz im Hochbau - Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren, 1989

  • DIN 4109, Beiblatt 1/A1, Schallschutz im Hochbau - Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren, Änderung A1, 2001

  • DIN 4109, Beiblatt 2, Schallschutz im Hochbau – Hinweise für Planung und Ausführung, Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz, Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich, 1989

  • DIN EN ISO 12354-2:2017 – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus Bauteileigenschaften – Teil 2: Trittschalldämmung zwischen Räumen

  • DIN 18560-1 Estriche im Bauwesen – Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung, 2021

  • DIN 18560-2 Estriche im Bauwesen – Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche), 2022

  • DIN 18560-3 Estriche im Bauwesen – Verbundestriche, 2006

  • DIN 18560-3 Estriche im Bauwesen – Estriche auf Trennschicht, 2012

  • DIN EN 13779:2007-09: Lüftung von Nichtwohngebäuden – Allgemeine Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme, 2007

  • Fasold, W., Veres, E.: Schallschutz und Raumakustik in der Praxis, Verlag für Bauwesen, 1998

  • Lips, W.: Lärmbekämpfung in der Haustechnik, 2. Auflage, Expert Verlag 2001

  • Merkblatt Schallschutz, Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), 2003

  • Sälzer, E.: Kommentar zur DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau, Bauverlag, 1995

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  • Schäfers, M., Pekrul, O.: Die Neufassung von VDI 4100 und ihre Auswirkung auf die Bau-/ Planungspraxis und die Rechtsprechung, Bauphysik-Kalender 2014 (Hrsg.: Fouad, N.A), S. 69 - 89, Ernst & Sohn 2014

  • TA Lärm - Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm,

  1. August 1998
  • VDI 2081, Blatt 1: Geräuscherzeugung und Lärmminderung in raumlufttechnischen Anlagen, 2001

  • DIN 8989, Schallschutz in Gebäuden – Aufzüge, 2019

  • VDI 2566, Blatt 2: Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum, 2004

  • VDI 2715, Schallschutz an heizungstechnischen Anlagen, 2011

  • VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, 1987

  • VDI 2062, Schwingungsisolierung, 2011

  • VDI 4100 Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz, 2012

Sonstiges:

  • INFORMATIONSDIENST HOLZ – Schallschutz im Holzbau – Grundlagen und Vorbemessung, holzbau handbuch, Reihe 3, Teil 3, Folge 1, 2019

  • INFORMATIONSDIENST HOLZ – Schallschutz im Holzbau – Differenzierte Flankenbewertung bei der Trittschallübertragung, holzbau handbuch, Reihe 3, Teil 3, Folge 2, 2020

  • INFORMATIONSDIENST HOLZ – Bauakustik im Hybridbau – Luft- und Trittschallschutz von Gebäuden mit Wänden in Holzbauweise und Decken aus Stahlbeton, holzbau handbuch, Reihe 3, Teil 3, Folge 3, 2025

  • MASSIVHOLZHANDBUCH 2.0, Fa. Binderholz und Rigips, 2018

  • LÖSUNGEN ZUR SCHALLDÄMMUNG – TECHNISCHE ANLEITUNG, Fa. rothoblaas, 2022

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4 . ANFORDERUNGEN AN DEN SCHALLSCHUTZ

a) Mindestanforderungen nach DIN 4109-1: 2018-01

Die für das vorliegende Objekt relevanten Mindest-Schallschutzanforderungen ergeben sich aus der DIN 4109-1. Die DIN 4109-1 ist im Landesbaurecht integriert, so dass deren Anforderungen gesetzlich einzuhaltende Mindestwerte darstellen.

Die Anforderungen an den Luft- und Trittschallschutz von Bauteilen innerhalb des Gebäudes beziehen sich auf Decken, Wände und Türen, die an schutzbedürftige Räume zum ständigen Aufenthalt von Personen angrenzen. Wenn aufgrund der Nutzung im schutzbedürftigen Raum ständig Pegel über 40 dB(A) anliegen, gelten die Anforderungen nach DIN 4109-1 nicht oder nur eingeschränkt. Hier ist dann über die erforderliche oder gewünschte Schalldämmung von Fall zu Fall zu entscheiden.

Die erforderliche Schalldämmung von Außenbauteile wird nach DIN 4109-1 berechnet und richtet sich nach dem „maßgeblichen Außenlärmpegel“. Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus einer Lärmprognose zum Immissionsschutz oder einer Messung der tatsächlich einwirkenden Lärmimmissionen.

Für den Betrieb haustechnischer Anlagen (Wasserinstallation, Lüftung, Aufzüge usw.) sind Maximalpegel in den schutzbedürftigen Räumen einzuhalten (siehe Kapitel 5).

b) Anforderungen nach DIN 4109: 2020-05, Erhöhte Anforderungen (erhöhter Schallschutz)

Die DIN 4109-5 ersetzt teilweise das alte Beiblatt 2 der DIN 4109 aus dem Jahre 1989. Es werden erhöhte Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau für Wohngebäude und Gebäude mit Wohn- und Arbeitsbereichen, Hotels und Beherbergungsstätten, Krankenhäuser und Sanatorien definiert bzw. Empfehlungen hierfür ausgesprochen.

Bürogebäude und Schulen sind ausdrücklich nicht erfasst.

Auch Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich werden nicht gemacht. Hierfür könnte das ggf. das Beiblatt 2 der alten DIN 4109 genutzt werden oder die Anforderungen sind durch den Nutzer frei wählbar.

c) Festgelegtes Anforderungsprofil

In Abstimmung mit dem Bauherren wurde die folgenden Anforderungen an den baulichen Schallschutz festgelegt:

Es sind die aktuell gültigen Mindestanforderungen für den Schallschutz nach DIN 4109-1: 2018-01 zu erfüllen.

Spezielle Anforderungen die sich aus besonders lauten Räumen (z. B. technische Anlagen) ergeben, sind dem Aufsteller zum Zeitpunkt der Erstellung des Nachweises nicht bekannt.

Der Vollständigkeit halber werden die Anforderungen im Konzept aber festgehalten, falls sich aus den weiteren Planungen solche erhöhten Anforderungen ergeben.

Unter Punkt 8 (Außenlärm) werden die Annahmen zum Außenlärm beschrieben und Empfehlungen gegeben. Andernfalls ist der Aufsteller des Schallschutznachweises erneut einzubeziehen.

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d) Raumakustik

Raumakustische Maßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Bearbeitung. Somit bleiben das „Raumakustische Design“ und die „Raumakustischen Qualitäten“, welche einen erheblichen Einfluss auf die Nachhallzeit haben und somit die Hörsamkeit beeinflussen, unberücksichtigt. Für die Raumakustik ist ein gesondertes Gutachten erarbeitet worden um den Anforderungen bzw. den Empfehlungen der DIN 18041:2016-03 sowie den Zielwerten der ASR A3.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) gerecht zu werden.

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Bei der gegeben Raumsituation sind die für Schulen festgelegten Anforderungen nicht wirklich zutreffend.

In der bereits zurückgezogenen DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11 wurden seinerzeit Empfehlungen für den Schallschutz gegen Schallübertragung im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich festgelegt. Hier ein Auszug aus Tabelle 3. In den Spalten 4 und 5 sind die Anforderungen für den erhöhten Luft- und Trittschallschutz zu finden.

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  1. HAUSTECHNIK

Für den Betrieb haustechnischer Anlagen (Wasserinstallationen, Lüftung, Aufzüge usw.) sind folgende Maximalpegel in den schutzbedürftigen Räumen einzuhalten:

Im folgenden werden allgemeine Hinweise zur Gewährleistung des Schallschutzes gegenüber Geräuschen haustechnischer Anlagen gegeben. Die konkreten Maßnahmen hängen von den jeweiligen Geräten und Anlagen ab und sind vom Haustechnikplaner bzw. den ausführenden Firmen festzulegen. In Zweifelsfällen und insbesondere bei bekanntermaßen lauten anlagen sollte Rücksprache mit unserem Büro geführt werden. Maßgeblich bei der Planung sind die Bestimmungen der DIN 4109-1, VDI 2566, VDI 2062, VDI 2715 und VDI 2081 und anderen relevanten Normen und Richtlinien.

a) Maschinen und Aggregate

Sämtliche Maschinen und Aggregate, die in größerem Maße Geräusche und Schwingungen erzeugen müssen körperschallgedämmt aufgestellt bzw. abgehängt werden. Dies kann über Elastomerlager oder Stahlfederkörper geschehen. Bei Geräten mit starker Körperschallanregung oder ungünstiger Lage (z.B. über schutzbedürftigen Räumen), ist u.U. eine doppelt-elastische Lagerung über ein Zwischenfundament erforderlich. Der unten dargestellte Aufbau zur Köperschallisolierung ist denkbar. Eine Reduzierung der Wirksamkeit der schwingungsisolierten Aufstellung über angeschlossene Rohrleitungen oder Kanalnetze kann durch die Zwischenschaltung von Kompensatoren verhindert werden.

Geräte und Aggregate mit hoher Luftschallabstrahlung (z.B. Dieselaggregate) sind entsprechend zu kapseln. Dies ist im Allgemeinen notwendig, wenn der Innenpegel in Technikräumen 75 bis 80 dB(A) überschreitet. Zusätzlich oder alternativ kann der Rauminnenpegel durch absorbierende Verkleidungen an Decken und Wänden verringert oder die Schalldämmung von Decken und Wänden verbessert werden.

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Bei der Aufstellung von Geräten im Freien und der Anordnung von Lüftungsauslässen, Ansaugstutzen o.ä., ist die Schallausbreitung zu den Fenstern der nächstgelegenen schutzbedürftigen Räume im eigenen Gebäude oder Nachbarbebauungen zu untersuchen. Die Geräuschbelastung ist – je nach der Stärke der Emissionen - durch Einhausungen, Abschirmungen und Schalldämpfer zu reduzieren.

b) Sanitärgegenstände und Armaturen

Waschbecken, WC’s, Urinale usw. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung zum Baukörper aufweisen. Entsprechend sind Sanitärgegenstände möglichst auf dem schwimmenden Estrich zu montieren oder separat körperschallisoliert zu befestigen, bei Bodenmontage z.B. über Gummipuffer oder flächige elastische Matten, bzw. bei Wandmontage über elastische Zwischenlagen (z.B. System Geberit).

Eine Befestigung von Sanitärgegenständen direkt an Trockenbauwänden zu benachbarten schutzbedürftigen Räumen ist unzulässig. Hier sind generell geprüfte Vorwandinstallationen einzusetzen. Auch sind Abflussrohre sowie Kalt- und Warmwasserzuleitungen nicht in Trockenbauwänden zu schutzbedürftigen Räumen zu verlegen, sondern in getrennten Installationsschächten. Es sind ausschließlich Armaturen der Armaturengruppe 1 (geräuscharm) zu verwenden. Befestigungen an einschaligen Massivwänden können erfolgen, wenn diese Wände ein Flächengewicht m' ≥ 220 kg/m² (bzw. Restquerschnitte bei Schlitzungen) aufweisen. Der Ruhedruck sollte auf 3 - 3,5 bar (0,3 - 0,35 MPa) begrenzt werden, max. zulässig sind 5 bar. Durchgangsarmaturen dürfen nicht zum Drosseln verwendet werden, sondern müssen im Betrieb geöffnet sein.

Günstige Grundrisslösungen, die von vornherein die Gefahr einer Schallübertragung in schutzbedürftige Räume verringern, sind bereits in frühen Planungsphasen festzulegen. Prinzipiell dürfen Sanitärgegenstände nicht an Wänden zu benachbarten, schutzbedürftigen Räumen angeordnet werden. Falls das nicht zu umgehen ist, muss der Schallschutz durch geeignete und geprüfte Vorwandinstallationen gewährleistet werden.

c) Leitungen und Kanäle

Das gesamte Leitungsnetz (Wasserver- und Entsorgungsleitungen, Lüftungskanäle, etc.) ist konsequent vom Baukörper zu trennen. Körperschallbrücken sind grundsätzlich unzulässig.

Befestigungen an Massivwänden sind nur bei einer flächenbezogenen Masse m' ≥ 220 kg/m² (bzw. Restquerschnitte bei Schlitzungen) zulässig (aber auch nur, wenn diese nicht direkt an schutzbedürftige Räume angrenzen. s.u.). Bei Leitungsführungen in Trockenbauwänden (die wiederum nicht direkt an schutzbedürftige Räume grenzen

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dürfen) ist ein direkter Kontakt zwischen den Leitungen und den Ständern oder Platten auf jeden Fall zu vermeiden.

Bei Befestigungen an Wänden und Decken sind Rohrschellen mit Gummieinlagen zu verwenden, die ein Verbesserungsmaß VM ≥ 15 dB aufweisen. Bei Decken- und Wanddurchbrüchen sind Rohre körperschalldämmend zu ummanteln. 90°- Umlenkungen von Abwasser-Fallrohren sind nur über 2 x 45°-Bögen zulässig, um Aufprallgeräusche zu reduzieren.

Für Abwasserrohre sind generell schwere Gussrohre zu empfehlen, um die Luftschallabstrahlung zu verringern. Bodeneinläufe, die starr mit der schwimmenden Estrichplatte verbunden sind, dürfen im Deckendurchbruch keine starre Anbindung aufweisen, da hierdurch Fließgeräusche in den Baukörper eingeleitet werden und gleichzeitig eine deutliche Minderung des Trittschallschutzes erfolgt.

In den Kanalsystemen der Lüftungs- und Klimaanlage sind Schalldämpfer einzusetzen, um die Übertragung von Geräuschen zu verhindern bzw. einzuschränken. Dies betrifft zum einen die Geräusche der Anlage selber (im Wesentlichen der Ventilatoren) als auch die Schallübertragung entlang der Kanäle zwischen angrenzenden Räumen. Für letzteres sind Telefonie-Schalldämpfer so zu dimensionieren, dass die Luftschalldämmung der Trennwände nicht herabgesetzt wird. Strömungsgeräusche sind durch die Wahl geeigneter Auslässe und entsprechend geringe Luftgeschwindigkeiten zu reduzieren.

Wiederum sind in frühen Planungsphasen günstige Grundrisslösungen zu wählen. So dürfen z.B. Steig- und Abwasserleitungen nicht an oder in Wänden zu schutzbedürftigen Räumen angeordnet werden. Falls das nicht zu umgehen ist, muss der Schallschutz durch geeignete und geprüfte Vorwandinstallationen bzw. Installationskanäle gewährleistet werden.

  1. BAUTEILAUFBAUTEN, UMZUSETZENDE MAßNAHMEN

Die Nachweise erfolgen nach den (baurechtlich verbindlichen) Rechenalgorithmen der DIN 4109-1. Aufgeführt sind in erster Linie die schalltechnisch relevanten Bauteilschichten. Statische, abdichtungstechnische und andere Erfordernisse müssen den jeweiligen Richtlinien und Vorschriften entsprechend berücksichtigt bzw. geplant werden. Es werden nur Bauteile aufgeführt, die an schutzbedürftige Räume angrenzen bzw. für die Empfehlungen für den Schallschutz bestehen. Die aufgeführten Konstruktionen können durch gleichwertige oder schalltechnisch höherwertigere Konstruktionen ersetzt werden.

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6.1. GENERELLE HINWEISE ZUR GEWÄHRLEISTUNG DES SCHALLSCHUTZES

Nachfolgend werden Ausführungshinweise zu besonderen Schwerpunkten gegeben. Sie gelten für alle Bereiche in denen Schallschutzanforderungen an trennende Bauteile bestehen. Es kann dabei nicht auf alle möglichen Ausführungsvarianten und Details eingegangen werden, entsprechende Detaillösungen sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu entwickeln.

a) Trennwände allgemein

  • Wanddurchführungen von Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär oder Elektroleitungen durch Trennwände mit Schallschutzanforderungen sind nach Möglichkeit auszuschließen oder nach Einbringen der Leitungen schalldicht zu verschließen, gilt auch für nicht sichtbare Wanddurchbrüche oberhalb abgehängter Decken

  • Schallübertragung über Lüftungs- oder Klimakanäle ist durch entsprechend dimensionierte Telefonieschalldämpfer zu unterbinden, schalltechnisch optimal ist, wenn benachbarte Räume nicht am selben Kanal angeschlossen sind

b) Trockenbauwände

  • bei beidseitigem Einbau von Elektrodosen ist die direkt gegenüberliegende Anordnung zu vermeiden (Verzugslänge von mind. 500 mm empfohlen, möglichst Einbau im nächsten Ständerfeld), ansonsten sind diese geeignet zu kapseln (z.B. Einhausung aus Gipskartonplatten wie Wandqualität oder Ummörtelung mit Gipsmörtel (ca. 30 mm stark)), bei Wänden mit Anforderungswert erf. R‘w ≥ 53 dB (z.B. Wohnungstrennwände) ist bei beidseitigem Einbau in jedem Fall eine Kapselung erforderlich

  • gleitende Deckenanschlüsse sind mit einem Plattenstreifenstapel umzusetzen, die dauerelastische Abdichtung muss mit einem geeigneten Dichtmaterial (z.B. Knauf Insulation„LDS Solimur“ oder gleichwertig) erfolgen, herkömmliche Silikon- oder Acryl- Abdichtungen neigen eher zum Abreißen

c) massive Trennwände

  • Schlitzungen und Aussparungen sind bis zu einem gewissen Maß zulässig, maßgeblich ist dabei der Flächenanteil und der verbleibende Restquerschnitt, Wände mit großflächigen oder sehr tiefen Aussparungen sind ggf. einzeln zu prüfen
  • direkt gegenüberliegende Anordnung bzw. komplette Durchbrüche für Elektrodosen sind zu vermeiden, beim Einbau sollten die Dosen hintermörtelt werden, um möglichst keine Hohlräume entstehen zu lassen

d) Decken, Estriche und Bodenbeläge

  • schwimmend gelagerte Estrichplatten sind generell mittels Randdämmstreifen von angrenzenden Wänden schalltechnisch zu entkoppeln, der Dämmstreifen ist erst nach Einbringen des Bodenbelags zu kürzen. Es werden Randdämmstreifen aus Mineralwolle empfohlen mit einer Schichtdicke von ≥ 10 mm.

  • Estrichtrennfugen sind mit mineralischer Dämmung auszufüllen, eine Trennung der

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Estrichplatte hat, sofern im Nachweis gefordert, auch für Estriche auf Trennlage zu erfolgen

  • im Türbereich ist die Estrichplatte von schwimmenden Estrichen bzw. Estrichen auf Trennlage inkl. des Oberbelags zu trennen, sobald an die Tür eine Anforderung von erf. Rw ≥ 32 dB (im eingebauten Zustand) gestellt wird

  • für Rohrleitungen in der Trittschalldämmebene sind Dämmhülsen in Qualität der Trittschalldämmplatte vorzusehen

  • sofern keine gesonderte Trittschalldämmung eingesetzt wird, sind Dämmunterlagen von Fußbodenheizungen in jeweils angegebener Qualität der Trittschalldämmplatte vorzusehen

  • sonstige Einbauten in der Trittschalldämmebene und ein Zusammendrücken der Trittschalldämmplatte durch darunter oder darüber liegende Einbauten sind generell zu vermeiden

  • Sockelfliesen sind mit Abstand zur Bodenfliese anzubringen, die entstehende Fuge muss frei von Fliesenkleber bleiben und ist dauerelastisch zu verschließen

  • Bodeneinläufe und ähnliche die Estrichplatte durchdringende Einbauten dürfen keine starre Verbindung zwischen Estrichplatte und Rohdecke erzeugen

  • Deckendurchbrüche (auch innerhalb von Schächten) sind nach Einbringen der Leitungen wieder dicht zu verschließen

7 . BAUAUSFÜHRUNG, BAUÜBERWACHUNG, ABNAHMEN

Gemäß Bauordnung sind Bescheinigungen eines staatlich anerkannten Sachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung erforderlich, die zur Vorlage bei der Bauaufsicht dienen. Hierzu muss sich der staatlich anerkannte Sachverständige durch stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung davon überzeugt haben, dass die bauliche Anlage gemäß den geprüften / erstellten Nachweisen und Plänen errichtet oder geändert wurde.

Änderungen seitens der Geometrie, der verwendeten Materialien, Systemen und Ausführungsdetails, sind dem Aufsteller rechtzeitig mitzuteilen und mit ihm abzustimmen.

Während der Errichtung und nach Fertigstellung des Gebäudes - z.B. während des Einbaus der Fenster, der Boden-, Dach- und Wandverkleidungen sind Abnahmen erforderlich, welche mindestens 1 Woche im Voraus bei uns anzumelden sind.

Eine nachträgliche Bescheinigung über die stichprobenhaften Kontrollen ist nicht möglich. Kann die Bescheinigung nicht ausgestellt werden, hat die zuständige Bauaufsichtsbehörde über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

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  1. BERECHNUNGEN ZUM SCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM
  • Anforderungen an die Außenbauteile -

Der zu betrachtende Bauabschnitt befindet sich in einem Wohnsiedlungsgebiet.

Auszug aus Google Maps:

Aus Straßenverkehr: Quelle: https://www.umgebungslaerm- kartierung.nrw.de/

Gemäß der Lärmscreening-Karten des Landes NRW ist der maßgebliche Außenlärm auf den Straßenverkehr der Berliner Str. zurückzuführen. Der Außenlärmpegel L nach a DIN 4109-1:2018-01, Abschnitt 7 beträgt nach gutachterlicher Einschätzung am Standort deutlich unter 55 dB(A). Dies liegt unter dem Lärmpegelbereich 1.

Die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen wird gemäß DIN 4109-1 über das erforderliche bewertete

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Bau-Schalldämm-Maß erf. R’ des gesamten Außenbauteils definiert. Das w,ges erforderliche bewertete Bau-Schalldämm-Maß ist abhängig von dem maßgeblichen Außenlärmpegel L und der Raumart / Raumnutzung, die als Korrekturwert K a Raumart berücksichtigt wird. Somit lässt sich das erforderliche bewertete Bau-Schalldämm-Maß wie folgt berechnen:

erf. R’ = L – K w,ges a Raumart

Darüber hinaus wird in der DIN eine Mindestanforderung an das erforderliche bewertete Bau-Schalldämm-Maß erf. R’w,ges festgelegt. Diese Mindestanforderung sowie der Korrekturwert KRaumart sind von der Raumnutzung abhängig und in Tabelle 1 aufgelistet.

Bei Zugrundelegung des Lärmpegelbereiches 1 ergibt sich daraus rechnerisch ein erf. R’ = 55 – 30 = 25 dB (Unterrichtsräume und Ähnliches). Somit würde die w,ges Mindestanforderung von erf. R´ = 30 dB maßgebend sein. w,ges

Es kann sicher angenommen werden, dass die Anforderungen mit den verwendeten Bauteilen erfüllt werden. Ein detaillierter Nachweis ist aus Sicht des Unterzeichners nicht erforderlich.

Folgende leichte Außenbauteile finden Verwendung:

Flachdach:

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Außenwand in Massivholzbauweise:

Luftschalldämmung:

Prognostiziertes bewertetes Bauschalldämm-Maß (ohne rechnerischen Nachweis) ca. R´ > 30 dB. w

Außenbauteile in Stahlbetonbauweise werden diesen Wert weit übertreffen.

a) Allgemeine Hinweise für die Planung der Außenbauteile

  • Vorsatzschalen wie WDVS oder Vorhangfassaden VHF dürfen den Schallschutz der Außenwände nicht verschlechtern. Verankerungspunkte müssen auf jeden Fall körperschallentkoppelt hergestellt werden um eine Übertragung des Außenlärms zu verhindern.

b) Anforderungen an Fenster und Türen nach DIN 4109-1 bis 35 sowie Lüftungselemente

Für Fenster von schutzbedürftigen Räumen ist damit folgender Kennwert einzuhalten:

  • erforderliche Schalldämm-Maß der Fenster R ≥ 30 dB (i.d.R. bereits w,Fenster durch Fenster mit Standard-Isolierverglasung erreicht) Werden in den Fassaden Lüftungselemente zu schutzbedürftigen Räumen eingesetzt, müssen diese mindestens eine Norm-Schallpegeldifferenz D von 42 dB aufweisen n,e,w

c) Allgemeiner Hinweis zu Fenstern

Das vom Hersteller angegebene bew. Schalldämm-Maß R der Fenster muss laut DIN w 4109-2:2018-01 um einen Sicherheitsbeiwert (u ) von 2 dB, höher als die prog erforderliche Schalldämmung (erf. R ) im eingebauten Zustand sein. Damit soll w

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sichergestellt werden, dass das Fenster den geforderten Wert auch im eingebauten Zustand erreicht. In der alten Normfassung (DIN 4109:1989-1) wurde der vom Hersteller nachzuweisende Kennwert als Prüfwert des bew. Schalldämm-Maßes R w,P gekennzeichnet. Er ist dem bewerteten Schalldämm-Maß R des Fensters w gleichzusetzen.

Es gilt für die Schalldämmung von Fenstern:

  • R ≥ erf. R + u w w prog

  • R bewertetes Schalldämm-Maß des Fensters w (ehem. Prüfwert R ) w,P

  • erf. R das nach DIN 4109-1:2018-01 geforderte bew. w Schalldämm-Maß des Fensters im eingebauten Zustand

  • u Sicherheitsbeiwert (für Fenster gilt u = 2 dB) prog prog

Der Anschluss an den Massivbau ist gem. Herstellerangaben zu planen. Da dieser bei hohen Anforderungen an den Schallschutz eine entscheidende Rolle spielt, ist die Lage des Fensters in die Ebene des Massivbaus zu legen und nicht in die Dämmebene! Folgende Grafik soll dies verdeutlichen:

Grün = unkritische Fugenschalldämmung Rot + orange = kritische Fugenschalldämmung In Anlehnung an Tabelle 5 der DIN 4109-2

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d) Allgemeine Hinweise zu Rollladenkästen und Verschattung

In der DIN 4109 müssen elektrisch betriebene Rollladenkästen die Vorgaben für „technische Anlagen“ erfüllen. Das bedeutet, dass der A-bewertete Schalldruckpegel L ≤ 30 dB nicht überschritten werden darf. Entsprechend sind Rollladenkästen zu AFmax,n planen, um eine effektive Lärmminderung zu erzielen. Schallbrücken sind zu vermeiden. Eine effektive Dämmung ist daher essentiell, um auch die Qualität von Schallschutzfenstern nicht zu mindern. Spezifische Werte zur Schalldämmung und zum Schalldruckpegel im Betrieb liefert der jeweilige Hersteller.

Sollten Sonnenschutzeinrichtungen vor der Außenwand oder dem Fensterrahmen angeordnet werden (z.B. Raffstore, ZIP-Screen, Vorbau-Rollladenkasten), stellen diese in der Regel keine schalltechnische Schwächung der Fassade dar und sind somit bei der Berechnung der Außenbauteile auch nicht relevant.

Der Einbau von Rollladenkästen ist bei der aktuellen Prognose nicht berücksichtigt.

9 . BERECHNUNGEN ZUM INNEREN SCHALLSCHUTZ

  • Anforderungen an die Innenbauteile -

9.1 TRENNWÄNDE

9.1.1 Trennwand zwischen Stellv. Leitung, Besprechung 1.17 und Sekretariat 1.16 im Obergeschoss.

Aufbau der Trennwand:

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R = R = 56 dB - bewertetes Schalldämm-Maß des trennenden Bauteils (für die Dd,w w Direktübertragung ohne Flanken), in dB

R = das bewertete Flankendämm-Maß für den Übertragungsweg Ff, in dB Ff,w

l = die Bezugslänge, in m; lab

l = 2,8 m für Fassaden und Innenwände bei horizontaler Übertragung; lab

l = 4,5 m für Decken, Unterdecken und Fußbodenaufbauten bei horizontaler lab Übertragung; sowie bei Fassaden und Innenwänden bei vertikaler Übertragung.

l horizontal = 6,015 m Kopplungslänge = Trennwandlänge f l vertikal = 3,45 m Kopplungslänge = Trennwandhöhe f S = 21,06 m² Trennwandfläche s A = Bezugsabsorptionsfläche mit A = 10 m² 0 0

Das bewertete Bau-Schalldämm-Maß R´w berechnet sich nach:

gemäß DIN 4109-2:2018-1 4.2.4 Luftschalldämmung im Holz-, Leicht- und Trockenbau

Flanke 1 Dachdecke:

Trockenbauwand an Massivholzdecke (BSP DERIX L200/5s)

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aus Tabelle 14 INFORMATIONSDIENST HOLZ – Schallschutz im Holzbau – Grundlagen und Vorbemessung, holzbau handbuch, Reihe 3, Teil 3, Folge 1, 2019

R = 61 + 10lg 4,5/6,015 + 10lg 21,06/10 = 63,0 dB Ff,w

Flanke 2 Boden:

aus Tabelle 12 INFORMATIONSDIENST HOLZ – Schallschutz im Holzbau – Grundlagen und Vorbemessung, holzbau handbuch, Reihe 3, Teil 3, Folge 1, 2019

Analog gilt DIN 4109-33:2016-07 5.1.3, D = 67 dB n,f,w

R = 67 + 10lg 4,5/6,015 + 10lg 21,06/10 = 69,0 dB Ff,w

Flanke 3 Außenwand Massivholz:

aus Tabelle 13 INFORMATIONSDIENST HOLZ – Schallschutz im Holzbau – Grundlagen und Vorbemessung, holzbau handbuch, Reihe 3, Teil 3, Folge 1, 2019

R = 53 + 10lg 2,8/3,45 + 10lg 21,06/10 = 59,1 dB Ff,w

Flanke 4 Innenwand:

aus Tabelle 12 INFORMATIONSDIENST HOLZ – Schallschutz im Holzbau – Grundlagen und Vorbemessung, holzbau handbuch, Reihe 3, Teil 3, Folge 1, 2019

R = 68 + 10lg 2,8/3,45 + 10lg 21,06/10 = 70,3 dB Ff,w

R = -10 lg [10-56/10 + 10-63,0/10 + 10-69,0/10 + 10-59,1/10 + 10-70,3/10] = 53,5 dB ´w

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R = 53,5 – 2,0 (u ) = 51,5 dB ´w prog

Bauteilbewertung:

Luftschalldämmung

Prognostiziertes bewertetes Bauschalldämm-Maß mit Teilsicherheitsbeiwert R´ = 51,5 w dB

Die Anforderung nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 14, erf. R´w ≥ 47 dB ist erfüllt.

Auch die Empfehlung gemäß DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11 (zurückgezogen), Tabelle 3, Zeile 6, erf. R´w ≥ 42 dB ist erfüllt.

9.1.2 Trennwand zwischen Raum SAN 1.24 und Treppe 1.25 im Obergeschoss

Aufbau der massiven Trennwand:

  • Stahlbeton, d= 25 cm

Bauteilbewertung:

Luftschalldämmung

Prognostiziertes bewertetes Bauschalldämm-Maß mit Teilsicherheitsbeiwert R´ = 60,0 w dB

Die Anforderung nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 5, erf. R´w ≥ 52 dB ist erfüllt.

Auch die Empfehlung gemäß DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11 (zurückgezogen), Tabelle 3, Zeile 5, erf. R´w ≥ 55 dB ist erfüllt.

9.2 TRENNDECKEN

9.2.1 Trenndecke zwischen Raum Arbeitsplätze 1.22 im Obergeschoss und Raum Technik 0Z.02 im Zwischengeschoss

Aufbau der massiven Trenndecke:

  • Bodenbelag (unberücksichtigt)
  • Zementestrich, d= 60 mm
  • Trittschalldämmung, d= 40 mm, s´= 20 MN/m³
  • Stahlbetondecke, d= 25 cm

Raumsituation, flankierende Bauteile und detaillierte Berechnung sind der Anlage 1 (Berechnung KS-Schallschutzrechner) zu entnehmen.

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Bauteilbewertung:

Luftschalldämmung

Prognostiziertes bewertetes Bauschalldämm-Maß mit Teilsicherheitsbeiwert R´ = 64,5 w dB

Die Anforderung nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 2, erf. R´w ≥ 55 dB ist erfüllt.

Trittschalldämmung (nicht maßgebend, schutzbedürftiger Raum im Obergeschoss)

Prognostizierter bewerteter Norm-Trittschallpegel mit Teilsicherheitsbeiwert L´ , = 40,4 n w dB.

Die Anforderung nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 2, erf. L´ , ≤ 46 dB ist n w erfüllt.

9.3 TÜREN

Das vom Hersteller angegebene bew. Schalldämm-Maß R der Türen muss laut DIN w 4109-2:2018-01 um einen Sicherheitsbeiwert (u ) von 5 dB, höher als die prog erforderliche Schalldämmung (erf. R ) im eingebauten Zustand sein. Damit soll w sichergestellt werden, dass die Tür den geforderten Wert auch im eingebauten Zustand erreicht.

In der alten Normfassung (DIN 4109:1989-1) wurde der vom Hersteller nachzuweisende Kennwert als Prüfwert des bew. Schalldämm-Maßes R w,P gekennzeichnet. Er ist dem bewerteten Schalldämm-Maß R der Tür gleichzusetzen. w Es gilt für die Schalldämmung von Türen:

  • R ≥ erf. R + u w w prog

  • R bewertetes Schalldämm-Maß der Tür w (ehem. Prüfwert R ) w,P

  • erf. R das nach DIN 4109-1:2018-01 geforderte bew. w Schalldämm-Maß der Tür im eingebauten Zustand

  • u Sicherheitsbeiwert (für Türen und Türen von prog Laubengängen gilt u = 5 dB, sonst 2 dB) prog

Der schwimmende Estrich (falls vorhanden) inkl. des Oberbelags ist im Türbereich (in Achse der einzubauenden Bodenschiene) schallentkoppelt zu trennen und ggf. mit einer Abdichtung der Bodenfuge gem. Herstellerangaben zu planen. Beispiele hierfür sind in der Tabelle 7 der DIN 4109-35 zu finden:

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Vorgabe für Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen und Fluren: Anforderung nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 8 (erf. R ≥ 32 dB) . Vorgabe w,P für Türen zwischen Unterrichtsräumen oder ähnlichen Räumen untereinander: Anforderung nach DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 6, Zeile 9 (erf. R ≥ 37 dB) , Nachweis w,P durch den Hersteller.

Die Anforderungen gemäß DIN 4109 Beiblatt 2:1989-11 (zurückgezogen) Tabelle 3, Zeile 10 und 11 sind identisch.

9.4 TREPPENLÄUFE UND -PODESTE

a.) Treppenläufe

Anforderung: L’ ≤ 53 dB (DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 2, Zeile 12) n,w

Empfehlung: L’ ≤ 47 dB (DIN 4109-5:2020-08, Tabelle 1, Zeile 12) n,w

Aufbau: - harter Belag

  • Stahlbeton-Treppenlauf (≥ 120mm) , Rechenansatz: Lauf abgesetzt von einschaliger, biegesteifer Treppenhauswand nach DIN 4109-32:2016-07, Tab. 6 mit L = 60 dB n,eq,0,w

  • elastische Lagerung mit bew. Lauf-Trittschallpegeldifferenz ΔL* ≥ 16 dB (z.B. Schöck-Tronsolen oder gleichwertig) w,Lauf

  • keine starre Verbindung zur Treppenhauskonstruktion (Wand oder Decken), durchgehende Trennfugen (mit Mineralfaserwolle auszufüllen und von oben + unten elastisch abzufugen)

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erreichter Schallschutz:

  • Trittschallschutz: L - ΔL* + 3 dB = L’ ≤ 47 dB n,eq,0,w w,Lauf n,w

60 dB - 16 dB + 3 dB = 47 dB

 Die Empfehlung ist erfüllt.

b.) Treppenpodeste:

Anforderung: L’ ≤ 53 dB (DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 2, Zeile 12) n,w

Empfehlung: L’ ≤ 47 dB (DIN 4109-5:2020-08, Tabelle 1, Zeile 12) n,w

Aufbau: - harter Belag

  • Stahlbeton-Podest (≥ 120mm) , Rechenansatz: Podest fest verbunden mit einschaliger, biegesteifer Treppenhauswand (flächenbezogene Masse ≥ 380kg/m² = min. 16cm Beton oder 20cm KS, RDK 2,0) nach DIN 4109-32:2016-07, Tab. 6 mit L = 63 dB n,eq,0,w

  • elastische Lagerung mit bew. Lauf-Trittschallpegeldifferenz ΔL* ≥ 19 dB (z.B. Schöck-Tronsolen oder gleichwertig) w,Podest

  • keine starre Verbindung zur Treppenhauskonstruktion (Wand oder Decken), durchgehende Trennfugen (mit Mineralfaserwolle auszufüllen und von oben + unten elastisch abzufugen)

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erreichter Schallschutz:

  • Trittschallschutz: L - ΔL* + 3 dB = L’ ≤ 47 dB n,eq,0,w w,Lauf n,w

63 dB - 19 dB + 3 dB = 47 dB

 Die Empfehlung ist erfüllt.

Die Haupt- und Nebenpodeste können alternativ in gleicher Weise wie die Geschossdecke mit schwimmendem Estrich auf Trittschalldämmung ausgebildet werden.

An Treppen (Treppenläufe und podeste) werden in der DIN 4109-2018-01 Tabelle 6 keine Anforderungen gestellt. Die Ausführung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik mit einer vollständigen akustischen Entkopplung von Treppenläufen und Podesten.

Damit werden auch die Anforderungen an die DIN 4109-1:2018-01, Tabelle 2, Zeile 12 bzw. DIN 4109-5:2020-08, Tabelle 1, Zeile 12 erfüllt.

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=

ANLAGEN

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Anlage 1

Projekt

(V2) Raumsituation

Raumgeometrie:

Raum 1: Raum 1.24 SAN L x W x H : 3.28 x 3.145 x 3.45 [m] Volumen = 35.59 m³

Raum 2: Raum 1.25 Treppe L x W x H : 3.28 x 6.335 x 9.43 [m] Volumen = 195.94 m³

y-Versatz (vertikal): -5.98 m z-Versatz (horizontal): 0.000 m

Eingangsparameter / Bauteile: (Bauteilschnitte nicht maßstabsgerecht)

Trennbauteil Fläche: S = 11.32 m² Bauteilaufbau 0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³)

flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des trennenden massiven Bauteils Rw = 63.6 dB

flankierende Bauteile

F1: Flanke (vorne) Fläche: A = 10.85 m² Bauteilaufbauten Raum 1.24 SAN: (mehrschalige Bauweise) GKP 12,5mm Schalenabstand > 100 mm Dämmstoffdicke > 80 mm Raster > 600 mm Gemeinsame Wandprofil CW 100/0,6 Kantenlänge (Flanke mit GKP 12,5mm Trennbauteil) lf : 3.45 m m’Trennbauteil >= 350 kg/m² bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 76.0 dB T - Stoß

f1: Flanke (vorne) Fläche: A = 59.74 m² 0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³) Raum 1.25 Treppe: flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des massiven Bauteils Rw = 63.6 dB

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F2: Flanke (Decke) Fläche: A = 10.32 m² Bauteilaufbauten (mehrschalige Bauweise) Raum 1.24 SAN: Dachdeckung Lattung/Konterlattung

= 120mm Aufsparrendämmung Gemeinsame Holzschalung NFS Kantenlänge (Flanke mit =140mm Trennbauteil) lf : 3.28 m Zwischensparrendämmung bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 75.0 dB T - Stoß

Fläche: A = 20.78 m² (mehrschalige Bauweise) Raum 1.25 Treppe: Dachdeckung Lattung/Konterlattung

= 120mm Aufsparrendämmung Holzschalung NFS =140mm Zwischensparrendämmung bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 75.0 dB

F3: Flanke (hinten) Fläche: A = 10.85 m² Bauteilaufbauten Raum 1.24 SAN: (mehrschalige Bauweise) GKP 12,5mm Schalenabstand > 100 mm Dämmstoffdicke > 80 mm Gemeinsame Raster > 600 mm Kantenlänge (Flanke mit Wandprofil CW 100/0,6 Trennbauteil) lf : 3.45 m GKP 12,5mm m’Trennbauteil >= 350 kg/m² T - Stoß bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 76.0 dB

f3: Flanke (hinten) Fläche: A = 59.74 m² 0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³) Raum 1.25 Treppe: flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des massiven Bauteils Rw = 63.6 dB

F4: Flanke (Boden) Fläche: A = 10.32 m² Bauteilaufbauten Raum 1.24 SAN: Vorsatzkonstruktion: D: schwimmender Estrich (Gussasphalt- / Trockenestrich) flächenbezogene Masse m' = 120.0 kg/m²; dynamische Steifigkeit der Dämmschicht s' = 20.0 MN/m³; Delta-Rw = 5.5 dB (fo = 72 Hz) Gemeinsame Kantenlänge (Flanke mit 0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³) Trennbauteil) lf : 3.28 m flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des massiven Bauteils Rw = 63.6 dB

F4: Flanke (Boden) Fläche: A = 19.61 m² Vorsatzkonstruktion: Raum 1.25 Treppe: D: schwimmender Estrich (Gussasphalt- / Trockenestrich) flächenbezogene Masse m' = 120.0 kg/m²; dynamische Steifigkeit der Dämmschicht s' = 20.0 MN/m³; Delta-Rw = 5.5 dB (fo = 72 Hz)

0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³)

flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des massiven Bauteils Rw = 63.6 dB

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Luftschalldämmung:
Bewertetes Bauschalldämm-Maß nach ohne Sicherheitsbeiwert DIN 4109-2:2018-01, Abs. 4.2 mit Sicherheitsbeiwert 1)R' w R'w - uprog62.0 dB 60.0 dB
Mindest-Anforderungswert DIN 4109-1:2018-01, Tab. 2 Schulen und vergleichbare Einrichtungen Wände zwischen Unterrichtsräumen und Treppenhäusernerf. R'w R'w - uprog erf. R' w52 dB erfüllt
Standard-Schallpegeldifferenz ²) nach ohne Sicherheitsbeiwert DIN 4109-2:2018-01, Anh. B mit Sicherheitsbeiwert 1)DnT,w DnT,w- uprog62.0 dB 60.0 dB
  1. Sicherheitsbeiwert Luftschall zur Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit (u-prog = 2.0 dB)
  2. Raum 2 (Raum 1.25 Treppe) -> Raum 1 (Raum 1.24 SAN)

Einzelergebnisse Luftschall R Dd,w = 63.6 dB Trennbauteil Rd,w = 63.5 dB RFd,1 = ---

D RFd,2 = --- RDd,w = --- R = --- Fd,3 RFd,4 = 79.2 dB [dB]

flankierende Bauteile Flankendämm-Maß F1: Flanke (vorne) R f1,w = 71.5 dB R Ff,1 = --- RDf,1 = 71.5 dB [dB]

F2: Flanke (Decke) R f2,w = 76.9 dB RFf,2 = 76.9 dB RDf,2 = --- [dB]

F3: Flanke (hinten) R f3,w = 71.5 dB RFf,3 = --- R = 71.5 dB Df,3 [dB]

F4: Flanke (Boden) R f4,w = 78.0 dB RFf,4 = 82.0 dB R = 80.2 dB Df,4 [dB]

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Projekt

(V1) Raumsituation

Raumgeometrie:

Raum 1: Raum 1.22 Arbeitsplätze L x W x H : 6.21 x 4.30 x 3.45 [m] Volumen = 92.13 m³

Raum 2: Raum 0Z.02 Technik L x W x H : 15.50 x 10.18 x 2.57 [m] Volumen = 405.52 m³

x-Versatz 3.805 m z-Versatz 0.000 m

Eingangsparameter / Bauteile: (Bauteilschnitte nicht maßstabsgerecht)

Trennbauteil Fläche: S = 26.70 m² Bauteilaufbau Vorsatzkonstruktion (Raum 1): C: schwimmender Estrich (Zement- / Calciumsulfat) flächenbezogene Masse m' = 120.0 kg/m²; dynamische Steifigkeit der Dämmschicht s' = 20.0 MN/m³; Delta-Rw = 5.5 dB (fo = 72 Hz)

0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³)

flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des trennenden massiven Bauteils Rw = 63.6 dB äquivalenter bewerteter Norm-Trittschallpegel Ln,eq,0,w = 66.8 dB

bewertetes Direktschalldämm-Maß des Trennbauteils mit Vorsatzkonstruktion(en) RDd,w = 69.1 dB

flankierende Bauteile

F1: Flanke (vorne) Fläche: A = 14.84 m² Bauteilaufbauten Raum 1.22 Arbeitsplätze: (mehrschalige Bauweise) GKP 12,5mm Schalenabstand > 100 mm Dämmstoffdicke > 80 mm Raster > 600 mm Gemeinsame Wandprofil CW 100/0,6 Kantenlänge (Flanke mit GKP 12,5mm Trennbauteil) lf : 4.30 m m’Trennbauteil >= 350 kg/m² bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 76.0 dB T - Stoß

f1: Flanke (vorne) Fläche: A = 26.16 m² 0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³) Raum 0Z.02 Technik: flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des massiven Bauteils Rw = 63.6 dB

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F2: Flanke (links) Fläche: A = 21.42 m² Bauteilaufbauten (mehrschalige Bauweise) Raum 1.22 Arbeitsplätze: GKP 12,5mm Schalenabstand > 100 mm Dämmstoffdicke > 80 mm Raster > 600 mm Gemeinsame Wandprofil CW 100/0,6 Kantenlänge (Flanke mit GKP 12,5mm Trennbauteil) lf : 6.21 m m’Trennbauteil >= 350 kg/m² bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 76.0 dB

f2: Flanke (links) Fläche: A = 12.89 m² 0.250 m Normalbeton (2400 kg/m³) Raum 0Z.02 Technik: flächenbezogene Masse m' = 600.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des massiven Bauteils Rw = 63.6 dB

F3: Flanke (hinten) Fläche: A = 14.84 m² Bauteilaufbauten Raum 1.22 Arbeitsplätze: (mehrschalige Bauweise) GKP 12,5mm Schalenabstand > 100 mm Dämmstoffdicke > 80 mm Gemeinsame Raster > 600 mm Kantenlänge (Flanke mit Wandprofil CW 100/0,6 Trennbauteil) lf : 4.30 m GKP 12,5mm m’Trennbauteil >= 350 kg/m² bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 76.0 dB

Fläche: A = 39.95 m² (mehrschalige Bauweise) Raum 0Z.02 Technik: GKP 12,5mm Schalenabstand > 100 mm Dämmstoffdicke > 80 mm Raster > 600 mm Wandprofil CW 100/0,6 GKP 12,5mm m’Trennbauteil >= 350 kg/m² bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dn,f,w = 76.0 dB

F4: Flanke (rechts) Fläche: A = 21.42 m² Bauteilaufbauten Raum 1.22 Arbeitsplätze: (mehrschalige Bauweise) GKP 12,5mm Schalenabstand > 100 mm Dämmstoffdicke > 80 mm Gemeinsame Raster > 600 mm Kantenlänge (Flanke mit Wandprofil CW 100/0,6 Trennbauteil) lf : 6.21 m GKP 12,5mm m’Trennbauteil >= 350 kg/m² bewertete Norm-Flankenschallpegeldifferenz: Dnf,w = 76.0 dB

F4: Flanke (rechts) Fläche: A = 23.63 m² 0.300 m Normalbeton (2400 kg/m³) Raum 0Z.02 Technik: flächenbezogene Masse m' = 720.0 kg/m² (nach DIN 4109-32:2016-07, Abs. 4.1.4) bewertetes Schalldämm-Maß des massiven Bauteils Rw = 65.1 dB

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Luftschalldämmung:
Bewertetes Bauschalldämm-Maß nach ohne Sicherheitsbeiwert DIN 4109-2:2018-01, Abs. 4.2 mit Sicherheitsbeiwert 1)R' w R'w - uprog66.5 dB 64.5 dB
Mindest-Anforderungswert DIN 4109-1:2018-01, Tab. 2 Schulen und vergleichbare Einrichtungen Decken zwischen Unterrichtsräumen und lauten Räumenerf. R'w R'w - uprog erf. R' w55 dB erfüllt
Standard-Schallpegeldifferenz ²) nach ohne Sicherheitsbeiwert DIN 4109-2:2018-01, Anh. B mit Sicherheitsbeiwert 1)DnT,w DnT,w- uprog66.9 dB 64.9 dB
  1. Sicherheitsbeiwert Luftschall zur Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit (u-prog = 2.0 dB)
  2. Raum 2 (Raum 0Z.02 Technik) -> Raum 1 (Raum 1.22 Arbeitsplätze)
Trittschalldämmung:
Bewerteter Norm-Trittschallpegel nach ohne Sicherheitsbeiwert DIN 4109-2:2018-01, Abs. 4.3 mit Sicherheitsbeiwert 3) Trittschallminderung Korrekturwert TrittschallübertragungL'n,w L'n,w + uprog D Lw K37.4 dB 40.4 dB 29.4 dB 0.0 dB
Mindest-Anforderungswert DIN 4109-1:2018-01, Tab. 2 Schulen und vergleichbare Einrichtungen Decken zwischen Unterrichtsräumen und lauten Räumenzul.L'n,w L'n,w+ uprog zul.L'n,w46 dB erfüllt
Bewerteter Standard-Trittschallpegel ohne Sicherheitsbeiwert nach DIN 4109-2:2018-01, Anh. B mit Sicherheitsbeiwert 3)L'nT,w L'nT,w+ uprog26.3 dB 29.3 dB
  1. Sicherheitsbeiwert Trittschall zur Berücksichtigung der Prognoseunsicherheit (u-prog = 3.0 dB)

Einzelergebnisse Luftschall R Dd,w = 69.1 dB Trennbauteil Rd,w = 69.1 dB RFd,1 = ---

D RFd,2 = --- RDd,w = 5.5 dB R = --- Fd,3 RFd,4 = --- [dB]

flankierende Bauteile Flankendämm-Maß F1: Flanke (vorne) R f1,w = 79.7 dB R Ff,1 = --- RDf,1 = 79.7 dB [dB]

F2: Flanke (links) R f2,w = 73.9 dB RFf,2 = --- RDf,2 = 73.9 dB [dB]

F3: Flanke (hinten) R f3,w = 996.9 dB RFf,3 = --- R = --- Df,3 [dB]

F4: Flanke (rechts) R f4,w = 73.1 dB RFf,4 = --- R = 73.1 dB Df,4 [dB]

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