[Seite 1]
Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Projekt
GRUNDSCHULE KAUFERING
Bauvorhaben
Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Kaufering
Leistung (LV)
59
ESTRICH
Ausführungsbeginn Ausführungsende
k.A. k.A.
Angebotsaufforderung
Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.
Abgabetermin Abgabezeit
k.A. k.A.
Abgabeort
Zuschlagsfrist
k.A.
MwSt. Währung
19,00 % EUR
Seiten ohne Anlage(n)
Seiten: 45 Leistungsverzeichnis
[Seite 2]
Leistungsverzeichnis
Projekt (2201) GRUNDSCHULE KAUFERING Leistung (LV) 59 ESTRICH
B a uvorhaben Generalsanierung und Erweiterung Grundschule Kaufering
Bauherr Telefon Fax
Planverfasser / Ausschreibung Telefon Fax
Bauleitung Telefon Fax
Ansprechpartner / Bemerkung
Diese Unterlagen sind vollständig auszufüllen und mit Stempel/ Unterschrift einzureichen. Bitte sorgen Sie für den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Angebotssumme in EUR
Angebotssumme, Netto: .............................. ..............................
zzgl. MwSt. (19,0 %): .............................. ..............................
Angebotssumme, Brutto: .............................. .............................. Angebotsabgabe Geprüft
. . . . ................................................................ ............................................................................ Anbieter - Datum, Ort Ausschreibender - Ort, Datum
Stempel Stempel
.................................................................... ...................., ...................................................... Anbieter - Unterschrift Angebotssumme nachgeprüft
[Seite 3]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201) A ll gemeine Angaben
!
A n bieter - Datum, Stempel/Unterschrift G A EB-Datenaustausch
- Zusätzlich zur Papierform oder PDF-/XPS-Datei können Sie dieses Leistungsverzeichnis auch als Austauschdatei per E-Mail oder Datenträger erhalten.
Stempel - Austauschformat: GAEB 90/ 2000/ XML 3.1/ 3.2 (Datenart 81/ 83)
- GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPPI'
.................................................................... - Die Angebotsabgabe im Format GAEB 84 ist erwünscht. Anbieter
[Seite 4]
Inhaltsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 5
Die Grundschule Kaufering wurde in den Jahren 1971/72 28
01 Titel Baustelleneinrichtung 28
02 Titel ESTRICHARBEITEN ALTBAU 30
03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU 34
04 Titel Stundenlohnarbeiten 43
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 45
[Seite 5]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.0 ANGEBOTSABGABE
1.1. Die Abgabe des Angebotes erfolgt ohne Kosten oder sonstige Verbindlichkeiten für den Auftraggeber.
1.2. Zur sicheren Preisbildung hat sich der Bieter vorher vor Ort über die Gegebenheiten und Erschwernisse zu informieren und dies bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere die Verhältnisse auf und um das Baugrundstück zu berücksichtigen.
1.3. Bei der Preisbildung sind bei den einzelnen Positionen auch immer die beiliegenden Pläne und Unterlagen zu beachten, auch wenn dies in den Positionsbeschreibungen nicht eigens erwähnt ist.
1.4. Arbeitsunterbrechung bedingt durch das Ineinandergreifen der Gewerke sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet
1.5. Sofern in der Positionsbeschreibung Referenzprodukte mit dem Vermerk "oder gleichwertig" benannt sind, ist vom Bieter das von Ihm angebotene Produkt zu benennen. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen des AG durch den AN nachzuweisen. Ist vom Bieter kein Produkt benannt, so gilt das Referenzprodukt als vertraglich vereinbart.
1.6. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis vollständig auszufüllen. Nicht vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnisse können bei der Vergabe nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Preise verstehen sich
- soweit im LV nicht anders angegeben - einschließlich aller notwendigen Nebenleistungen und aller Lieferungen von Materialien, um die Leistung ausführen zu können.
1.7. Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes evtl. technische Bedenken oder Änderungsvorschläge, die aus dem LV abzuleiten sind, auf einer gesonderten Anlage aufzuführen und dem Angebot beizufügen. Spätere Einwendungen entbinden keinesfalls von der Gewährleistungsverpflichtung und berechtigen nicht zu Nachforderungen (offensichtliche Nachträge).
1.8. Der AN hat mit dem Angebot einen Bauzeitenplan (Balkendiagramm in schematischer Darstellung DIN A4) für die im LV enthaltenen Teilleistungen /
06.02.2026 - Seite 5
[Seite 6]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Bauteile einzureichen.
2.0 EINHEITSPREISE UND MASSEN
2.1 Die Preise beinhalten, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, sämtliche Material-, Lohn-, Lohnnebenkosten, Überstundenzuschläge, Wagnis und Gewinn, alle notwendigen Arbeitsgeräte und Hilfsmittel soweit nicht gesondert aufgeführt, bis zur Abnahme der Leistung. Alle Positionen verstehen sich einschließlich Lieferung und Einbau des erforderlichen Materials mit allen Nebenleistungen, außer in der Leistungsposition ist ausdrücklich etwas anderes verlangt (z.B nur "liefern").
2.2 Der AN ist verpflichtet, Massenänderungen größer 10%, sobald diese offensichtlich erkennbar sind der Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen
3.0 FACHBAULEITUNG UND BAUBESPRECHUNG
3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Arbeitsübertragung der Behörde gegenüber die Fachbauleitung gem. LBO zu übernehmen und einen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtigen Bauleiter zu benennen.
3.2 Der AN hat ein förmliches Bautagebuch arbeitstäglich zu führen und dem AG bzw. dessen bauaufsichtsführendem Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.
3.3 Der Unternehmer bzw dessen bevollmächtigter Bauleiter ist verpflichtet, an den wöchentlichen Baubesprechungen mit dem Auftraggeber und der Bauleitung teilzunehmen. Im Verhinderungsfall ist ein Vertreter zu entsenden (Polier, Vorarbeiter). Diese Leistung ist eine Nebenleistung. Terminvereinbarungen aus dem Besprechungsprotokoll werden Vertragsbestandteil.
4.0 BAUSTELLE
4.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Zuge der Maßnahme auch gleichzeitig von anderen Gewerken Arbeiten durchgeführt werden und deshalb die Arbeiten nicht unbedingt ohne Unterbrechung ausgeführt werden können.
06.02.2026 - Seite 6
[Seite 7]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 4.2 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz von der Baustelle regelmäßig zu beseitigen. Diese Arbeiten sind zeitlich so zu organisieren, dass mindestens jeden Freitag (falls Feiertag: vorhergehender Werktag) um 12:00 Uhr kein Bauschutt des AN auf der Baustelle vorhanden ist. Soweit zu diesen Zeitpunkten doch Bauschutt des AN vorhanden sein sollte, ist der AG berechtigt, diesen auf Kosten des AN zu entsorgen.
Nach Beendigung seiner Vertragsleistungen hat der AN seinen Leistungsort sowie etwa in Anspruch genommene Lager- und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen trotz einer angemessenen bestimmten Frist schuldhaft nicht nach, ist der AG berechtigt, die Beseitigung selbst vorzunehmen oder durchführen zu lassen und dem AN die dafür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Der AN hat die öffentlich rechtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften einschließlich etwaiger Nachweispflichten einzuhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
4.3. Der AN darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG Firmenwerbung gleich welcher Art auf der Baustelle betreiben. Sollte der AN hiergegen verstoßen, ist die Bauüberwachung nach einmaliger Aufforderung zur Demontage der Werbung berechtigt. Es werden alle damit zusammenhängenden Kosten, auch die der Bauüberwachung, dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte die Standsicherheit von Gerüsten und Bauzäunen durch Werbeflächen beeinträchtigt sein, sind diese unverzüglich zu entfernen. Ggf entstandener Schaden wird dem AN in Rechnung gestellt.
Ein Anspruch auf das Anbringen von Werbeflächen besteht nicht.
5.0 ABRECHNUNG
5.1 Der Auftragnehmer hat zur Feststellung der Leistungen rechtzeitig Aufmasstermine mit dem
06.02.2026 - Seite 7
[Seite 8]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Vertreter des AG zu vereinbaren. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach und die Feststellung der Leistung ist später nicht oder nur schwer möglich, so gelten die nach billigem Ermessen zu treffenden Festlegungen des Auftraggebers als endgültig, wenn nicht der Auftragnehmer ihre Unrichtigkeit nachweist.
5.2. Rechnungen sind wie folgt einzureichen:
1-facher Ausfertigung mit Aufmassunterlagen an: Die Bauleitung (Papier, .pdf und .geab)
1-facher Ausfertigung ohne Aufmaßunterlagen an: An den Auftraggeber
Zahlungsfristen beginnen mit dem Eingang der Originalrechnung (Papierform) im Architekturbüro.
6.0 ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNG
6.1. Die Leistungen des AN sind förmlich abzunehmen. Der AN hat die Abnahme schriftlich beim AG zu beantragen.
6.2. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme. Zwischen- und Sichtabnahmen lösen keinen Gewährleistungsbeginn aus.
7.0 DOKUMENTATION
Nachfolgende Bescheinigungen sind durch den AN mit der Schlußrechnung vorzulegen.
- Zulassungsbescheide der verbauten Materialien, Produktdokumentation und Ausführungszeichnungen.
- Fachunternehmer- / Konformitätsbescheinigung (Errichtererklärung)
- Bescheinigung der Übereinstimmung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen mit den öffentlich rechtlichen Anforderungen nach Art.69 Abs.BayBO, §18SBau.
- Bautagebuch und Fachbauleitererklärung
- Bestandspläne
Die Unterlagen sind jeweils zweifach als pdf (auf CD) und in Papierform einzureichen
Sollte die Schußrechnung ohne die Bescheinigungen vorgelegt werden, wird diese als Abschlagszahlung
06.02.2026 - Seite 8
[Seite 9]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN behandelt.
8.0 AUFTRAGNEHMERPFLICHTEN
8.1 Mit den Arbeiten darf seitens des AN erst begonnen werden, wenn ein durch beide Vertragspartner unterzeichneter Bauvertrag vorliegt. Sollte aus terminlichen Gründen noch kein unterzeichneter Bauvertrag vorliegen, ist durch den AN eine Auftragsbestätigung mit der vorläufigen Bausumme und den vereinbarten Konditionen an den Bauherrn zu richten.
8.2 Der Auftragnehmer hat nach VOB/B § 4 Absatz 2 seine Leistungen unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit der Bauleitung des AG Rücksprache zu halten, um eine ausreichende und rechtzeitige Koordinierung mit den übrigen Gewerken zu ermöglichen.
8.3 Der AN ist allein dafür verantwortlich, dass seine Firma ordnungsgemäß in der jeweiligen Handwerksrolle bei Vertragsabschluss eingetragen ist, seine Arbeitnehmer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend gemeldet und versichert sind, eine gültige Arbeitserlaubnis haben, sowie seine Firma Steuern und sonstige Abgaben bezahlt. Eine Nichteinhaltung führt zur sofortigen Kündigung des Vertrages. Die hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des AN.
8.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
1.0 VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN
1.1. Für die Ausführung und Abrechnung sind maßgebend die Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB neuester Stand
VOB Teil B DIN 1961, neuester Stand VOB Teil C DIN 18299 bis DIN 18459, neuester Stand Diese Vorschriften sind für beide Teile verbindlich, soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes bestimmt ist.
06.02.2026 - Seite 9
[Seite 10]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.2 Es gelten alle einschlägigen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Normen:
- Die einschlägigen DIN-Vorschriften
- Technischen Regeln und Richtlinien der Fachverbände
- Unfallverhütungsvorschriften / Berufsgenossenschaftliche Vorschriften sowie die Berufsgenossenschaftlichen Regeln, Informationen und Grundsätze
- Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
- Technische Regeln für Gefahrenstoffe (TRGS)
- BImSch-Gesetz einschließlich Durchführungsverordnungen
- Gefahrengut- Verordnung Straße (GGVS)
- Abfallwirtschaftssatzung der Kommune
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG9 und Bay. Wassergesetz)
- Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
- die BayBO und sonstige Baugesetze
- die Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter, des TÜV, der Arbeitsämter und der Bauordnungsämter
- die Verarbeitungsvorschriften der Herstellerwerke
BESCHEINIGUNGEN
Nachfolgende Bescheinigungen sind durch den AN mit der Schlußrechnung vorzulegen.
-
Zulassungsbescheide der verbauten Materialien, Produktdokumentation und Ausführungszeichnungen.
-
Fachunternehmer- / Konformitätsbescheinigung (Errichtererklärung)
-
Bescheinigung der Übereinstimmung der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen mit den öffentlich rechtlichen Anforderungen nach Art.69 Abs.BayBO, §18SBau.
-
Bautagebuch und Fachbauleitererklärung
Die Unterlagen sind jeweils zweifach als pdf (auf CD) und in Papierform einzureichen
Sollte die Schußrechnung ohne die Bescheinigungen vorgelegt werden, wird diese als Abschlagszahlung behandelt.
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
06.02.2026 - Seite 10
[Seite 11]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1.0 Bestandteile des Vertrages, Leistungspflichten des AN
Der Auftragnehmer (AN) akzeptiert die nachfolgend genannten Regelungen unter Ausschluss eventueller eigener AGB als Bestandteile seines Angebots und damit eines darauf beruhenden Vertrages. Er hat die Inhalte dieser Unterlagen bei der Kalkulation seiner Angebotspreise berücksichtigt.
Vertragsbestandteile sind: Das nachfolgend wiedergegebene, vom AN ausgefüllte Leistungsverzeichnis. Alle Planunterlagen, Baubeschreibungen und sonstigen Leistungsbeschreibungen, einschließlich Bauzeitenplan, die der AN bis zur Abgabe seines Angebots vom AG erhalten hat. Die VOB Teil B in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Bundesanzeiger zuletzt veröffentlichten Fassung. Die zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung des AN maßgeblichen anerkannten Regeln der Technik sind als Beschaffenheit der vom AN zu erbringenden Leistungen vereinbart.
Sollten sich die vorbezeichneten Vertragsbestandteile inhaltlich voneinander unterscheiden, gilt folgendes:
- Grundsätzlich sollen sie sich ergänzen. Es sind also sämtliche Arbeiten auszuführen, deren Erforderlichkeit sich aus irgendeinem der vorstehend genannten Vertragsbestandteile (einschließlich darin erwähnter Pläne) ergibt.
- Soweit sich die aus diesen einzelnen Vertragsbestandteilen ersichtlichen Vorgaben so widersprechen, dass die vorstehend vereinbarte "kumulative" Auslegung nicht möglich ist, hat der Inhalt der jeweils später datierten Dokumente Vorrang vor dem Inhalt der jeweils früher datierten Dokumente.
- Der AN akzeptiert, dass seine Leistung nur dann mangelfrei und vollständig ist, wenn er alle aus irgendeinem der vorstehend genannten Vertragsbestandteile sich ergebenden Leistungspflichten erfüllt hat.
2.0 Nachweise über Produktqualitäten und -eigenschaften
Es dürfen nur bautechnisch zugelassene Baustoffe zur Anwendung kommen. Der AN legt dem AG auf Verlangen alle Material- und Gütenachweise der
06.02.2026 - Seite 11
[Seite 12]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN eingesetzten oder angebotenen Baumaterialien vor. Soweit der AG gegenüber Dritten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben derartige Nachweise erbringen muss, oder soweit sich aus den Vertragsbestandteilen ergibt, dass der AG, insbesondere in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Bauträger oder Vermieter des Gebäudes, zu dessen Herstellung oder Unterhaltung die vertragsgegenständlichen Arbeiten dienen, Nachweise über Produktqualitäten, Verwendungseignungen, bauaufsichtliche oder Betriebs-Zulassungen und dergleichen erbringen muss, ist er bis zur Vorlage dieser Nachweise durch den AN zur Verweigerung der Abnahme berechtigt. Beide Seiten sind sich darüber einig, dass die Leistung des AN in diesen Fällen einen wesentlichen Mangel im Sinne des § 12 Abs. 3 VOB/B aufweist, solange er dem AG diese Nachweise nicht zur Verfügung stellt.
3.0 Nachweise der sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit des Auftragnehmers
Der AN versichert ausdrücklich, dass er entweder die Voraussetzungen für die Erteilung eines Präqualifikationsnachweises im Sinne von § 28e Abs. 3b Satz 2 SGB IV oder für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sinne von § 28e Abs. 3f SGB IV erfüllt, dass er einen von seiner Berufsgenossenschaft anerkannten Betrieb führt, und dass er bis heute seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Auf Anforderung des AG hat er dies durch Vorlage entsprechender Bestätigungen der Finanzbehörden und der Sozialversicherungsträger nachzuweisen.
4.0 Ausführung
4.1 Der AN hat sämtliche Vertragsgrundlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung und die übergebenen Pläne/Zeichnungen einschließlich sonstiger Unterlagen auf ihre Vollständigkeit, technische Richtigkeit, fachliche Ausführbarkeit, Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck sowie deren Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen an Ort und Stelle zu überprüfen. Das gilt auch im Hinblick auf die vorgesehene Verbindung mit dem Bauwerk und die zu erwartenden Beanspruchungen. Bei der Überprüfung evtl. feststellbare Unrichtigkeiten, Fehler oder Unstimmigkeiten sind dem AG umgehend
06.02.2026 - Seite 12
[Seite 13]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN schriftlich anzuzeigen.
4.2 Enthält die Leistungsbeschreibung Wahlpositionen (Alternativpositionen), ist mit Auftragserteilung keine Wahl auf die jeweilige Grundposition verbunden. Der AG behält sich die Wahlmöglichkeit weiter vor. Enthält die Leistungsbeschreibung Bedarfspositionen (Eventualpositionen), ist der AN verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den AG bis zur Gesamtfertigstellung seiner Leistung auszuführen. In vorgenannten Fällen ist der AG verpflichtet, eine Entscheidung so früh wie möglich zu treffen und dem AN bekannt zu geben.
4.3 Der AN ist verpflichtet, sich über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Er hat sich insbesondere über Vorhandensein und Lage etwaiger Ver- und Entsorgungsleitungen, Kabel, Leitungstrassen, Schächte, Kanäle u.ä. in seinem Arbeitsbereich eigenverantwortlich Kenntnis zu verschaffen und sich ggf. bei den jeweils zuständigen Stellen zu erkundigen.
4.4 Der AN benennt vor Beginn der vertragsgegenständlichen Arbeiten einen Ansprechpartner für den AG und dessen Beauftragte. Dieser muss bei allen Baubesprechungen anwesend sein. Bis zur Benennung dieser Person sind die gesetzlichen Vertreter des AN, jeder für sich, Ansprechpartner für den AG im Sinne dieser Regelung. Bei Abwesenheit dieses Ansprechpartners ist vorher ein Vertreter namhaft zu machen. Erklärungen und Mitteilungen, die diesem Ansprechpartner zugehen, gelten als dem AN zugegangen. Dieser Ansprechpartner muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Er gilt als vom AN bevollmächtigt, Erklärungen mit Wirkung für und gegen ihn abzugeben, die sich auf die technisch-organisatorische Durchführung der Baustelle beziehen, insbesondere im Rahmen von Jour-fixe Besprechungen. Soweit im Rahmen solcher Besprechungen getroffene Absprachen durch Übersendung hierüber gefertigter Protokolle vom AG oder dessen bauleitendem Architekten schriftlich gegenüber der Geschäftsleitung des AN oder dem benannten Ansprechpartner bestätigt werden, sind sie beiderseits verbindlich, wenn ihnen der AN nicht innerhalb von vier Arbeitstagen nach Erhalt widerspricht.
4.5 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei
06.02.2026 - Seite 13
[Seite 14]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Arbeitsübertragung der Behörde gegenüber die Fachbauleitung gem. LBO zu übernehmen.
4.6 Der Unternehmer ist für die ordnungsgemäße (Art. 3 BayBO), den anerkannten Regeln der Baukunst und den genehmigten Bauvorlagen entsprechende Ausführung der von ihm übernommenen Arbeiten und insoweit für die ordnungsgemäße Einrichtung und den sicheren Betrieb der Baustelle verantwortlich, insbesondere für die Tauglichkeit und Betriebssicherheit der Gerüste, Geräte und der anderen Baustelleneinrichtungen und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Er hat die erforderlichen Nachweise über die Brauchbarkeit der verwendeten Baustoffe und Bauteile auf der Baustelle bereitzuhalten. Unbeschadet des Art. 91 darf er Arbeiten nicht ausführen oder ausführen lassen, bevor nicht die dafür notwendigen Unterlagen und Anweisungen an der Baustelle vorliegen. Die im SiGe-Plan genannten Kontrollen / Instandhaltungen sind eigenverantwortlich durchzuführen und zu dokumentieren.
4.7 Der AN hat ein förmliches Bautagebuch arbeitstäglich zu führen und dem AG bzw. dessen bauaufsichtsführendem Vertreter auf Verlangen vorzulegen. Das Bautagebuch ist der Schlussrechnung beizufügen.
4.8 Muster und Proben der zur Verwendung vorgesehenen Materialien und Teile sind vom AN in angemessenem Umfang zu liefern und zu montieren. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Kosten für die Beseitigung von Mustern/Proben, die nicht der vertraglich geforderten Leistung entsprechen, hat der AN zu tragen.
Der AN hat die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte bzw. Fabrikate zu verwenden. Sind diese mit dem Vermerk "oder gleichwertig" versehen, kann ein anderes, gleichwertiges Fabrikat verwendet werden. Dies ist vor Verwendung dem AG als solches zu benennen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG. Lehnt der AG ein als gleichwertig angebotenes Fabrikat ab, so hat der AN das ausgeschriebene Fabrikat zu liefern oder einzubauen, ohne dass ein Anspruch auf Mehrkosten besteht.
Soweit darüber hinaus für Materialien oder Leistungen keine vertraglichen Vereinbarungen bestehen, für die in der bautechnischen Praxis in geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln bestimmte Eigenschaften
06.02.2026 - Seite 14
[Seite 15]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN gefordert sind, werden diese Eigenschaften hiermit als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart. Soweit auf dem Baumarkt Baustoffe oder Bauteile angeboten werden, die einer Güteüberwachung unterliegen, dürfen nur derartige Materialien verwendet werden. Den Nachweis für die Güte und Gebrauchsfähigkeit der Leistungen, Stoffe und Bauteile hat der AN auf seine Kosten zu erbringen. Der AN hat die Bemusterung rechtzeitig vor Ausführung dem AG vorzulegen und dessen Zustimmung einzuholen.
4.9 Der AN hat unaufgefordert den Übereinstimmungsnachweis nach Art. 24 BayBO oder den entsprechenden Nachweis nach der jeweiligen Landesbauordnung auf eigene Kosten zu erbringen.
4.10 Für die Unterbringung und den Transport der Arbeitskräfte und Baustoffe hat der AN selbst zu sorgen. Es besteht kein Anspruch auf Benutzung von bestehenden Baulichkeiten und Einrichtungen innerhalb des Baugeländes, soweit die Parteien im Verhandlungsprotokoll nichts anderes regeln.
4.11 Jeder AN hat anderen am Bau beteiligten Firmen gegenüber die Mitbenutzung von Hebezeugen, Geräten oder Transporteinrichtungen, soweit er sie vorhält, in vertretbarem Rahmen gegen angemessene Vergütung zu gewähren. Der AN darf insoweit nur die Preise verlangen, die er im Verhältnis zum AG seiner Leistung zugrunde gelegt hat.
4.12 Der AN hat auf den durch den Baustellenverkehr in Anspruch genommenen öffentlichen und privaten Straßen einschließlich Gehwegen vermeidbare Verkehrsbehinderungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen zu unterlassen. Erforderlichenfalls hat er von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen bzw. Lieferanten verursachte Verkehrsbehinderungen, Beschädigungen oder Verschmutzungen zu beseitigen oder durch zugelassene Firmen beseitigen zu lassen. Bei einer Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit, der Verkehrssicherheit oder bei Gefahr in Verzug hat der AN unverzüglich zu handeln. Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Lieferantenfahrzeuge des AN; insoweit haftet der AN wie für eigenes Verschulden.
Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, mit denen diese Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche gegen den AG aufgrund der Bautätigkeit des AN geltend machen.
4.13 Erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen
06.02.2026 - Seite 15
[Seite 16]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN und Erlaubnisse hat der AN für seine Leistungen selbst herbeizuführen.
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Lieferungen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind.
4.14 Der AN hat ohne besondere Aufforderung Ordnung auf der Baustelle zu halten und den durch seine Leistungen entstandenen Schutt und Schmutz von der Baustelle regelmäßig zu beseitigen. Diese Arbeiten sind zeitlich so zu organisieren, dass mindestens jeden Freitag (falls Feiertag: vorhergehender Werktag) um 12:00 Uhr kein Bauschutt des AN auf der Baustelle vorhanden ist. Soweit zu diesen Zeitpunkten doch Bauschutt des AN vorhanden sein sollte, ist der AG berechtigt, diesen auf Kosten des AN zu entsorgen.
Nach Beendigung seiner Vertragsleistungen hat der AN seinen Leistungsort sowie etwa in Anspruch genommene Lager- und Arbeitsplätze zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Kommt der AN diesen Verpflichtungen trotz einer angemessenen bestimmten Frist schuldhaft nicht nach, ist der AG berechtigt, die Beseitigung selbst vorzunehmen oder durchführen zu lassen und dem AN die dafür entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Der AN hat die öffentlich rechtlichen Abfallbeseitigungsvorschriften einschließlich etwaiger Nachweispflichten einzuhalten und dem AG auf Verlangen nachzuweisen.
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
4.15 Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn ihm behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben stehen, bekannt werden.
Behinderungsanzeigen des AN bedürfen auch dann der Schriftform, wenn die Behinderung offenkundig ist.
Der AG hat das Recht, selbst oder mit Hilfe eines technischen Beauftragten, die vertragsgemäße Durchführung aller Lieferungen und Leistungen zu überwachen. Dies entbindet den AN nicht von seinen Verpflichtungen und berechtigt ihn nicht zum Einwand des Mitverschuldens. Einen Anspruch auf Überwachung hat der AN nicht.
06.02.2026 - Seite 16
[Seite 17]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 4.16 Der AN ist für die sichere Verwahrung seiner Materialien und Geräte selbst verantwortlich. Der AG übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. Der AN hat die in § 4 Nr.5 S.1 VOB/B genannten Erhaltungs- und Schutzpflichten kostenlos durchzuführen. Eine Baubewachung ist nicht vorgesehen.
Die Leistung des AN umfasst weiter Vorsorgemaßnahmen, die aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder von Witterungseinflüssen erforderlich werden, wie beispielsweise Winterbaumaßnahmen (Frostschutzmittel, Winterbaufestmachungen, Heizung usw.).
4.17 Der AN ist verpflichtet, den Weisungen des Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Folge zu leisten. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht des AN, sämtliche Verkehrssicherungspflichten und Sicherheitsbestimmungen sowie sämtliche Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen auf dem gesamten Grundstück bzgl. der von ihm eröffneten Gefahrenquellen einzuhalten.
Vorhandene Schutzabdeckungen, Geländer oder ähnliches, die der AN zur Durchführung der Arbeiten vorübergehend entfernt, hat der AN wieder ordnungsgemäß herzustellen. Für die Dauer der Entfernung müssen alle Gefahrenstellen durch andere geeignete Maßnahmen unfallsicher abgesperrt und beschildert werden.
4.18 Der AN hat seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte zu verpflichten, die von den zuständigen Berufsgenossenschaften vorgeschriebenen persönlichen Schutzausrüstungen (z.B. Schutzhelme, Sicherheitsschuhe, Mund- und Nasenschutz) auf der Baustelle zu tragen. Schutzausrüstungen hat der AN in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen. Arbeitskräfte des AN, die ihrer Verpflichtung zum Tragen der Schutzausrüstungen nicht nachkommen, können von der Baustelle verwiesen werden.
4.19 Sofern der AN beabsichtigt, einzelne Leistungen oder Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, dürfen nur solche Nachunternehmer eingesetzt werden, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen.
Der AN hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und
06.02.2026 - Seite 17
[Seite 18]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Umfang der Leistungen sowie Namen und Anschrift des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers dem AG bekannt zu geben. Der Einsatz jedes einzelnen Nachunternehmers bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG. Setzt der AN ohne schriftliche Zustimmung des AG Nachunternehmer ein, kann der AG dem AN eine angemessene Frist zu Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe (§ 8Nr. 3 VOB/B).
Überträgt der AN mit Zustimmung des AG Leistungen an Nachunternehmer, hat er vertraglich gegenüber den Nachunternehmern sicherzustellen, dass diese ihre Verpflichtungen aus § 1 a Arbeitnehmerentsendegesetz zur Entrichtung der gesetzlichen Mindestlöhne sowie zur Zahlung der Urlaubsbeiträge an die dafür zuständigen Sozialkassen erfüllen. Der AN muss weiter sicherstellen, dass die Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergeben, es sei denn, der AN hat vorher schriftlich zugestimmt.
4.20 Der AN darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG Firmenwerbung gleich welcher Art auf der Baustelle betreiben. Sollte der AN hiergegen verstoßen, ist die Bauüberwachung nach einmaliger Aufforderung zur Demontage der Werbung berechtigt. Es werden alle damit zusammenhängenden Kosten, auch die der Bauüberwachung, dem Verursacher in Rechnung gestellt. Sollte die Standsicherheit von Gerüsten und Bauzäunen durch Werbeflächen beeinträchtigt sein, sind diese unverzüglich zu entfernen. Ggf entstandener Schaden wird dem AN in Rechnung gestellt.
Ein Anspruch auf das Anbringen von Werbeflächen besteht nicht.
5.0 Ausführungsunterlagen
5.1 Der AN hat die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim AG anzufordern und sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Alle in den Ausführungszeichnungen angegebenen Maße müssen, soweit sie die Leistungen des AN betreffen, vom AN geprüft bzw. am Bau überprüft oder genommen werden. Bei vereinbarter Fertigung nach Soll- Maßen sind Toleranzen mit dem AG festzulegen. Alle Unstimmigkeiten sind vom AN unverzüglich dem AG bekannt zu geben.
5.2 Der AN hat sämtliche für die Dimensionierung und Montage seiner Leistungen erforderlichen
06.02.2026 - Seite 18
[Seite 19]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Berechnungen, statischen Nachweise und Zeichnungen zu erstellen (diesbezügliche Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen) und dem AG rechtzeitig vor Leistungsausführung vorzulegen. Das gleiche gilt für die zur Verfügungstellung aller Angaben und Daten für seine Lieferungen und Leistungen, die für andere Gewerke von Bedeutung sind.
5.3 Hinsichtlich der benötigten Aussparungen, Schlitze etc. hat sich der AN rechtzeitig mit den am Bau beteiligten Planern des AG abzustimmen. Sollte der AN aufgrund oder infolge nicht rechtzeitiger und/oder mangelhafter Abstimmung schuldhaft zusätzliche Kosten verursachen, so werden diese dem AN in Rechnung gestellt.
5.4 Vermessungspunkte sind vom AN zu sichern und zu schützen. Alle für die von ihm zu erbringenden Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten, ausgenommen die Absteckung der Hauptachse sowie das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte, sind vom AN eigenverantwortlich durchzuführen und bei Verlust wieder herzustellen.
5.5 Das Urheberrecht an allen dem AN übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleibt beim AG. Die in Satz 1 genannten Unterlagen dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht und bearbeitet, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
5.6 Der AN hat von seinen Leistungen Bestandspläne, Berechnungsunterlagen, Beschreibungen, Bedienungs- und Wartungsanleitungen sowie Wartungspläne/-empfehlungen anzufertigen und dem AG nach Fertigstellung der Arbeiten, spätestens bei Abnahme in zweifacher Ausfertigung sowie sämtliche Bestandspläne auf CD-ROM in Plot-file-Format zu übergeben.
5.6 Alle vom AG an den AN zu übergebenden Planunterlagen werden in zweifacher Ausführung (Bewehrungsunterlager 3-fach) übergeben. Sollte der AN weitere Ausführungen benötigen, hat er sich diese auf eigene Kosten zu verschaffen.
5.7 An Plänen, Zeichnungen, Beschreibungen, Vereinbarungen, Verträgen, Rechnungen, Rechnungsunterlagen, Belegen und sonstigen das Bauvorhaben betreffenden Schriftstücken kann der AN kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
06.02.2026 - Seite 19
[Seite 20]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
6.0 Vergütung, Kalkulation, Zahlung
6.1 Wenn für die vom AN aufgrund dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen eine pauschale Vergütung vereinbart ist, bleibt diese während der gesamten Dauer des Bauvorhabens unverändert, und zwar auch dann, wenn es sich herausstellen sollte, dass zur Erbringung einer mangelfreien Leistung Leistungen erforderlich werden, deren Erfordernis bislang nicht absehbar war. Ein solcher Pauschalpreis verändert sich nur, soweit im vorliegenden Vertrag bestimmte Qualitäten von Einbaugegenständen oder Anlagen vereinbart sind und der AG nach Vertragsabschluss dem AN insoweit geänderte Vorgaben macht, oder wenn der AG nach Vertragsschluss das Leistungssoll in einer Weise ändert, die bei Vertragsabschluss nicht vorherzusehen war, und wenn die angeordnete Leistungsänderung einen Mehr- oder Minderaufwand in Höhe von mindestens 5 % des vereinbarten Pauschalpreises zur Folge hat.
Die Einheitspreise sind Festpreise für die gesamte Dauer der Bauzeit. Örtlich bedingte vorhersehbare Erschwernisse sind, soweit sie nicht in den Erschwerniszuschlagen erfasst sind, in das Angebot mit einzurechnen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist.
6.2 Ist für Abschlagszahlungen ein Zahlungsplan vereinbart, so ist dieser zu beachten. Sollte dem Zahlungsplan ein Pauschalpreis zugrunde liegen, sich die Vergütung aber ausnahmsweise verändern, so wird dies nur bei der Schlusszahlung berücksichtigt; die Höhe der Abschlagszahlungen bleibt unverändert. Ist kein Zahlungsplan vereinbart, gilt für Abschlagszahlungen § 16 Abs. 1 VOB/B. Abschlagszahlungen werden mit 90% der geprüften Rechnungssumme vergütet.
6.3 Mit der vereinbarten Vergütung ist alles abgegolten und vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- und funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Soweit der geschuldete Leistungserfolg aus den Vertragsunterlagen erkennbar ist, gilt dies unabhängig davon, ob und inwieweit die zu seiner Erreichung im Einzelnen erforderlichen Leistungen in den Vertragsunterlagen konkret aufgeführt sind.
6.4 Der AN erstellt ein prüfbares Aufmaß einschließlich, soweit zur Prüfbarkeit erforderlich,
06.02.2026 - Seite 20
[Seite 21]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Stücklisten, Lieferscheine und Mengenberechnungen aller erbrachten Leistungen. Soweit der AG dem AN für dessen Leistungen Planunterlagen zur Verfügung stellt, insbesondere Ausführungspläne, ist das Aufmaß dergestalt zu erstellen, dass der Umfang der erbrachten Leistungen (auch) in diesen Plänen kenntlich gemacht wird, und dass die dort verwendeten Bezeichnungen der im Einzelnen bearbeiteten Bauteile (Räume etc.) in den Aufmassunterlagen verwendet werden.
6.5. Stundenlohnarbeiten
6.5.1 In die Stundenlöhne sind alle Nebenkosten wie Auslöse, Fahrtkosten, Überstunden- und Feiertagszuschläge etc. mit einzurechnen. 6.5.2 Stundenlohnarbeiten bedürfen nach § 2 Nr. 10 VOB/B der ausdrücklichen Vereinbarung. Für evtl. erforderlich werdende Materialien oder Großgeräte soll vor Ausführung der Arbeiten eine Vergütung in Anlehnung an die Vertragspreise vereinbart werden. 6.5.3 Stundenlohnnachweise sind dem Architekten oder der Bauüberwachung des AG werktäglich zur Unterschrift vorzulegen. Die Unterschrift begründet keinen Vergütungsanspruch. Kopien der vom Architekten oder der Bauüberwachung des AG abgezeichneten Stundenlohnnachweise sind wöchentlich dem AG direkt zu übermitteln. 6.5.4 Nachlässe auf den Hauptauftrag werden auch auf Stundenlohnarbeiten gewährt und sind daher bei jeder Art der Preisvereinbarung zu berücksichtigen.
6.6. Nachtragsarbeiten
6.6.1 Ordnet der AG Leistungsänderungen oder Zusatzleistungen an, die in der Vertragsleistung nicht enthalten sind, ist der Anspruch auf Zusatzvergütung vor Ausführungsbeginn anzuzeigen und ein entsprechendes Nachtragsangebot einzureichen. Das Anzeigeerfordernis gilt auch im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B. Nachtragsangebote sind aus der Urkalkulation zu entwickeln und durch Gegenüberstellung von Urkalkulation und Nachtragskalkulation prüffähig darzustellen. Der AG verpflichtet sich, die Kalkulation keinem Dritten zugänglich zu machen.
6.6.2 Die Parteien bemühen sich, möglichst vor Leistungsbeginn eine Einigung über die Nachtragsforderung zu erzielen. Gelingt dies nicht, so erwächst dem AN hieraus kein Recht, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern, oder die Arbeiten einzustellen.
06.02.2026 - Seite 21
[Seite 22]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 6.6.3 Die Bedingungen des Hauptauftrages gelten auch für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge. Werden Leistungen notwendig, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, sind für diese die erforderlichen Ausführungsfristen zu vereinbaren.
6.6.4 Nachlässe auf den Hauptauftrag werden auch auf Nachtragsaufträge gewährt und sind daher bei jeder Art der Preisvereinbarung zu berücksichtigen.
6.7 Abrechnungen von Gegenforderungen, Umlagen bzw. Nebenkostenwahrend der Bauzeit, werden vom AG veranlasst und verauslagt. Dafür werden dem AN die im Auftragsschreiben genannten %-tualen Ansatze als Umlage von der anerkannten Leistungssumme der Schlussrechnung abgezogen.
Die vereinbarte Vergütung mindert sich um folgende Positionen:
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen auch für die Leistungen des AN. Dafür wird er 0,1 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen. Der Selbstbehalt beträgt 1000.00 _ je Schaden.
Der AG beauftragt einen SiGe-Koordinator für die gesamte Baustelle, also auch im Hinblick auf die vom AN auszuführenden Arbeiten. Dafür wird er 0,1 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen.
Der AG lässt Bauschutt der nicht zugeordnet werden kann, regelmäßig beseitigen. Dafür wird er 0,1 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen. (Entfällt bei alleiniger Anwesenheit des AN's auf der Baustelle z.B. Rohbauarbeiten)
Der AG stellt dem AN Wasser und Strom in dem für die Durchführung seiner Leistung erforderlichen Umfang zur Verfügung. Dafür wird er 0,2 % der geprüften Schlussrechnungssumme in Abzug bringen.
6.8 Alle Rechnungen sind als Abschlags- oder Schlussrechnungen zu kennzeichnen und bei der Bauleitung einzureichen. Der Lauf von Zahlungs- und Skonto-Fristen beginnt mit dem Eingangsvermerk der prüfbaren Originalrechnung durch die Bauleitung.
6.9 Der AN ist nicht berechtigt, ihm aus diesem Vertrag erwachsende Forderungen ohne vorherige Zustimmung des AG an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. § 354a HGB bleibt unberührt.
06.02.2026 - Seite 22
[Seite 23]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
6.10 Zusammen mit der Schlussrechung sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Unterlagen und Bescheinigungen, sowie Fachunternehmererklärung, Dokumentation und Prüfzeugnisse einzureichen. Die Unterlagen sind zweifach in Papier und einfach digital zu übergebn. Sollte die Schlußrechnung ohne vorgenannte Unterlagen eingereicht werden, wird diese als AZ geprüft und mit 90% der geprüften Rechnungssumme vergütet. Der Umfang der Dokumentation ist mit der Bauleitung bzw. dem zuständigen Fachplaner vorab abzustimmen.
7.0 Sicherheiten für den AN
s. Formblatt 214
8.0 Fristen, Termine, Vertragsstrafe
8.1 Der Auftragnehmer hat sich mit seinen Arbeiten in den Gesamtbauzeitenplan einzufügen. Die darin enthaltenen Termine sind Vertragsfristen im Sinne des § 5 VOB/B. Der AG behalt sich Terminplanänderungen vor. In diesem Fall werden neue Vertragstermine vereinbart.
Der AN wird dem AG ohne Aufforderung unverzüglich seinen detaillierten Bau- und Arbeitsablaufplan unter Berücksichtigung der Vertragstermine zur Verfügung stellen; daraus muss sich auch die Mannschaftsstärke ergeben, mit der der AN nach seiner Planung jeweils vor Ort auf der Baustelle präsent sein will. Er hat den AG auf Verlangen unverzüglich über den jeweils aktuellen Stand der Vorbereitungen seiner Leistungserbringung zu unterrichten, insbesondere über getroffene Dispositionen für die Lieferung von Baumaterialien und einzubauenden Geräten sowie über seine Personal-Disposition. Er wird auf drohende Verzögerungen bei der Erbringung seiner Leistung und insbesondere auf die drohende Überschreitung vereinbarter Vertragsfristen unverzüglich hinweisen, sobald derartige Risiken für ihn erkennbar werden sollten.
8.2 Es werden die nachfolgend definierten Vertragsstrafen vereinbart für den Fall, dass der AN eine vereinbarte Vertragsfrist schuldhaft überschreitet. Bezugsgröße für die nachstehend genannten Prozentsätze ist jeweils die "geprüfte Netto-Schlussrechnungssumme". Wird der Termin für den Baubeginn überschritten, beträgt die Vertragsstrafe 0,1% pro Werktag der
06.02.2026 - Seite 23
[Seite 24]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Überschreitung, der geprüften Netto-Schlussrechnungssumme. Werden Zwischenfristen oder -termine überschritten, beträgt die Vertragsstrafe 0,1 % der Auftragssumme pro Werktag der Überschreitung, maximal pro überschrittener Zwischenfrist oder überschrittenem Termin 0,75 %. Wird die Frist oder der Termin für die Fertigstellung der abnahmereifen Gesamtleistung des AN überschritten, beträgt die Vertragsstrafe 0,3% pro Werktag der Fristüberschreitung, maximal 5 %. Mehrere verwirkte Vertragsstrafen sind aufeinander anzurechnen. Die insgesamt verwirkte Vertragsstrafe beträgt 5 % der Netto-Schlussrechnungssumme vor Abzug von Gegenforderungen. Verwirkte Vertragsstrafen sind auf sonstige Ansprüche des AG wegen Verzuges des AN anzurechnen.
8.3 Der AG darf Ansprüche auf verwirkte Vertragsstrafe bis zur Fälligkeit der Schlusszahlung geltend machen.
8.4 Es bleibt dem AG vorbehalten, ggf weiterhin entstandenen Schaden über die Vertragsstrafe hinaus nachzuweisen und in Rechnung zu stellen.
8.5 Die Frist für die Schlusszahlung beträgt 60 Tage.
9.0 Abnahme, Mängelansprüche und Sicherheiten für den AG
9.1 Die Leistungen des AN sind förmlich abzunehmen. Der AN hat die Abnahme schriftlich beim AG zu beantragen. Die fiktiven Abnahmen nach § 12 Nr. 5 VOB/B werden ausgeschlossen. §§ 640, 641 BGB bleiben unberührt
9.2 Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme. Zwischen- und Sichtabnahmen lösen keinen Gewährleistungsbeginn aus.
9.3 Führt der AN Mängelbeseitigungsarbeiten durch, sind auch diese förmlich abzunehmen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für diese Leistungen beträgt dann 4 Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung.
9.4 Der AN leistet dem AG Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 17 VOB/B in Höhe von 3 % des geprüften Schlussrechnungsbetrages (incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) Diese Sicherheit muss auch Zahlungsansprüche des AG gemäß Ziffer 10. dieser Bedingungen absichern, außerdem Regress- und
06.02.2026 - Seite 24
[Seite 25]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Freistellungsansprüche aus dem Vertrag und die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen sowie Ansprüche bei Nichtzahlung des Mindestentgelts und der Beiträge zur Urlaubskasse (§ 1 a AEntG) bzw. bei Nichtzahlung der Sozialversicherungsbeiträge (§ 28 e Abs. 3 a)-f) SGB IV. Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, muss das Bürgschaftsversprechen selbstschuldnerisch, unbefristet und von einem in der EU zugelassenen Kreditinstitut nach dem Formblatt EFB- Sich 2 -323.2 stammen. Die Bürgschaftsurkunde ist nach Ablauf der Gewährleistungsfrist auf Anforderung des AN durch den AG zurück zu geben, soweit bis dahin keine Mängel der Leistung des AN gerügt worden und Ansprüche des AG nach Ziffer 10. dieser Bedingungen entstanden sind.
9.5 Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Leistet der AN die Sicherheit nicht binnen 18 WT nach Vertragsabschluss, so ist der AG berechtigt Abschlagszahlungen einzubehalten bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
- Haftung
10.1 Der AN wird alle einschlägigen Vorgaben hinsichtlich der Gefahrenverhütung und -vermeidung am Bau einhalten und die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle wahren. Insbesondere ist die Baustelle so abzusichern, dass Dritte nicht gefährdet werden. Außerdem hat der AN durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere Beschilderung, dafür zu sorgen, dass alle nicht ausdrücklich berechtigten Personen keinen Zutritt zu Bereichen haben, in denen aufgrund der Baumaßnahme besondere Gefahren drohen.
10.2 Der AN ist dem AG gegenüber für die Wahrung aller Verkehrssicherungspflichten und für die Einhaltung aller dazu gebotenen Sicherheitsvorkehrungen verantwortlich und wird ihn von allen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegenüber dem AG geltend machen unter Hinweis auf die Verletzung solcher Verpflichtungen durch den AN.
10.3 Der Auftragnehmer haftet für Schäden jeder Art, die er oder seine Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfen anlässlich der Ausführung der Arbeiten verursachen. Werden Dritte geschädigt,
06.02.2026 - Seite 25
[Seite 26]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN und nehmen diese deshalb den AG in Anspruch, wird der AN diesen von solchen Ansprüchen freistellen. Der AN weist unverzüglich nach Vertragsabschluss das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nach mit einer Deckungssumme von: mindestens 3 Mio für Sachschäden mindestens 3 Mio für Personenschäden mindestens 3 Mio für Vermögensschäden Solange dieser Nachweis nicht geführt ist, ist der AG berechtigt, fällige Zahlungen zurückzubehalten. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsschutz während der Durchführung dieses Vertrages nicht mehr in voller Höhe besteht. Schäden die durch den AN und/oder seine Nachunternehmer verursacht werden, hat dieser unverzüglich der Bauleitung mitzuteilen. Sollte die Mitteilung unterbleiben, wird Anzeige gegen Unbekannt gestellt.
10.4 Der AN wird vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten prüfen, ob in dem Bereich, in dem er tätig wird, Leitungen für Strom, Telefon, Wasser, Abwasser usw. vorhanden sind. Erforderlichenfalls wird er sich die einschlägigen Spartenpläne selbst beschaffen. Er haftet, falls er solche Leitungen schuldhaft beschädigt, und er ist verpflichtet, den AG von jeglicher diesbezüglicher Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.
10.5 Der AN stellt den AG auch über die oben genannten Fälle hinaus von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die durch ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Hierzu gehören auch nachbarrechtliche Ansprüche, Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche Dritter sowie von Behörden verhängte Buß- und Zwangsgelder. Die Freistellung umfasst auch dem AG entstehende Gerichts- und Anwaltskosten zur Abwehr der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche. Der AN ist verpflichtet, den AG bei der Abwehr aller im Zusammenhang mit dem Verhalten des AN und seiner Auftragnehmer von Dritten geltend gemachten Ansprüchen zu unterstützen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
10.6 Alle vorstehend definierten Freistellungsansprüche wandeln sich in Zahlungsansprüche, soweit der AN an Dritte Zahlungen geleistet hat aufgrund eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens des AN und entweder den AN im Vorfeld über die Absicht, die Zahlung zu leisten, informiert hat, ohne dass der AN
06.02.2026 - Seite 26
[Seite 27]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN der Forderung des Dritten unverzüglich nach Erhalt dieser Information ausdrücklich und mit substantiierter Begründung widersprochen und gleichzeitig dem AG zugesagt hat, dessen Rechtsverteidigungskosten gegen die Forderung zu übernehmen und diese in angemessener Höhe bevorschusst hat, oder der AG die geltend gemachte Forderung nach billigem Ermessen für berechtigt halten durfte. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er begründete Anhaltspunkte dafür hat, dass er durch die Zahlung weitergehende Inanspruchnahmen seiner selbst oder des AN verhindert.
- Vollmacht von Architekten und Fachingenieuren
11.1 Die vom AG eingesetzten Architekten, Fachingenieure einschließlich der Bauüberwachung haben keine Befugnis, den AG rechtsgeschäftlich zu vertreten, oder für ihn kostenverursachende Maßnahmen zu veranlassen. Sie haben auch keine Befugnis, für den AG Verzichte oder Anerkenntnisse zu erklären oder Vergleiche abzuschließen.
11.2 Architekten, Fachingenieure und die Bauüberwachung des AG sind auch nicht befugt, für den AG rechtserheblichen Schriftverkehr zu empfangen. Schriftverkehr, der auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen abzielt, insbesondere Behinderungsanzeigen, Bedenkenanmeldungen, Ankündigungen auf Mehrvergütung u.ä. sind an den AG zu richten und in Kopie jeweils dem Architekten/Ingenieur/der Bauüberwachung des AG zu übermitteln.
11.3 Architekten, Fachingenieure und die Bauüberwachung des AG sind zur rechtsgeschäftlichen Abnahme nicht befugt, auch wenn sie an einer Abnahmebegehung teilnehmen. Etwas anderes gilt dann, wenn der AG hierzu vorher schriftlich eine besondere Vollmacht erteilt hat.
- Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden BVB, sowie Nebenabreden zu diesen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12.2 Wenn und soweit einzelne Bestimmungen der vorliegenden BVB unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, wird davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
06.02.2026 - Seite 27
[Seite 28]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.
12.3 Die Bestimmungen der vorliegenden BVB gelten auch für alle zusätzlichen Arbeiten und eventuellen Erweiterungen des Auftrages, soweit sie dieses Bauvorhaben betreffen.
12.4 Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Ort der Baustelle, soweit diese Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des AG. Sofern die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit der Sitz des AG. Es gilt deutsches Recht.
Die Grundschule Kaufering wurde in den Jahren 1971/72 als Stahlbetonbau errichtet.
Das Bestandsgebäude Bauteil 2 wurde als Massivgebäude mit Betonrippendecken errichtet. Hier finden Raumanpassungen statt.
Der Neubauteil besteht aus Ziegelbau und Betonwänden als Außenwand und Innenwand.
Im Inneren sind auch Betonwände und Betondecken geplant.
01 Titel Baustelleneinrichtung
Hinweis Baustelleneinrichtung HINWEISPOSITION Baustelleneinrichtung AN:
_ Die im nachfolgenden beschriebene Baustelleneinrichtung beschreibt die notwendige Baustelleneinrichtung des AG für die nachfolgenden Arbeiten. _ Die allgemeine Baustelleneinrichtung wird bauseits bzw. über vorstehende Titel gestellt: _ Bauseits gestellt werden:
-
Bauzaunanlage
-
Bauwasseranschluss
-
Baustromanschluss mit Hauptverteiler und Nebenverteilern
-
Sanitärcontainer
-
Fassadengerüst _ Es ist keine Baustellenüberwachung vorgesehen _ Sämtliche über obige Angaben hinaus gehende Arbeits- und Schutzgerüste, auch über 2,00m Arbeitsbühnenhöhe, sind vom Auftragnehmer zu stellen und in die jeweiligen Angebotspreise einzukalkulieren. _ Notwendige Sicherungsmaßnahmen für Zwischenzustände sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
-
Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 29]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Es ist nach Bauzeitenplan der Bauleitung zu arbeiten. Die Arbeiten können nicht in einem Zug ausgeführt werden. Es treten durch die zwei Bauteile Bauteil 2 und Neubau versetzte Bauzeiten ein, die auch in der geschoßweisen Bearbeitung auftreten! Diese zeitliche Versetzung ist mit dem EP einzukalkulieren. Der Abruf erfolgt in der Zeit, die bei den Besonderen Vertragsbedingungen angegegeben ist. Es ist angstrebt, den Bauteil 2 in einem Zug von UG bis 2.OG geschoßweise zu bearbeiten. Es ist angestrebt, den Neubauteil in einem Zug geschoßweise zu bearbeiten.
01.1 Baustelleneinrichtung Einrichten der Baustelle für alle nachfolgenden Leistungen des AN gem. Hinweistext und nachfolgender Beschreibung.
- Vorhalten über die gesamte Bauzeit des AN, sowie Räumen der Baustelle nach Fertigstellung der Leistungen, einschl. aller benötigten Maschinen und Geräte, Hilfs- und Betriebsstoffe, Sicherungseinrichtungen usw. die zur vollständigen Ausführung der im folgenden beschriebenen Leistungen erforderlich sind. soweit diese nicht besonders genannt werden, insbesondere für · Einrichten von Lagerflächen, einschl. erforderlicher Schutzmaßnahmen · Bereitstellen von Aufenthaltsräumen für die Beschäftigten · Sämtliche Hebezeuge in dem vom AN benötigten Umfang · Montagehilfen zur Sicherung von Montage- bzw. Bauzuständen entsprechend dem vom AN vorzuschlagenden Bauablauf · Sämtliche Rüstungen, Rollrüstungen, Bühnen etc.in erforderlichem Umfang · Werkzeuge, Geräte, Maschinen · Hilfsmittel, Betriebsstoffe, etc. · Tägliche Säuberung der Baustellenzuwegungen · -Teile der Baustelleneinrichtung sind entsprechend den jeweiligen Arbeitsschritten umzusetzen. Vorhaltezeitraum ist die gesamte Bauzeit bis zur Beendigung der Leistungen des AN. Umsetzungen sind einzukalkulieren in die EP.
1psch GP ............................
01.2 Dokumentation Im Rahmen der Dokumentation der Leistung sind gewerkespezifische Planungen (gesonderte Positionen) anzufertigen und vor Ausführung zu übergeben. Weiterhin sind im Rahmen der Dokumentation Produktunterlagen zu sämtlichen verwendeten Bauprodukten zu
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 30]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 01 Titel Baustelleneinrichtung
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ übergeben. Dies umfasst die jeweiligen technischen Datenblätter (mit Angabe des vom Hersteller vorgesehenen Anwendungsbereichs), bauaufsichtliche Zulassungen, Sicherheitsmerkblätter, Übereinstimmungserklärung u.ä..
Alle Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung sowie als PDF-Datei zu übergeben. Der eventuelle Aufwand für die Beschaffung von Mehrexemplaren bei den Herstellern ist einzukalkulieren.
Die Übergabe an die Bauleitung erfolgt für alle o.g. Unterlagen vor der jeweiligen ersten Verwendung im Bauvorhaben. Das Fehlen von Unterlagen wird während der Bauausführung und zum Zeitpunkt der Abnahme als wesentlicher Mangel angesehen.
1psch GP ............................
Summe Titel 01 Baustelleneinrichtung, Netto: ...............................
02 Titel ESTRICHARBEITEN ALTBAU
02.1 Untergrund reinigen Reinigen Untergrund aus Stahlbeton-Decken/Bodenplatten bzw. Estrich aus Gussausphalt oder Zementestrich für nachfolgende Estricharbeiten
85m² EP.......................... GP ............................
02.2 Abstellwinkel Liefern und Einbauen von Abstellwinkeln bei Deckenaussparungen oder Türübergang Lift, bestehend aus Aluwinkeln
30m EP.......................... GP ............................
02.3 Estrichflächen verdübeln Estrichflächen, getrennt durch Fuge oder Riss, mit Epoxydharzvorstreichen, Quereinschnitte herstellen und Stahlstifte alsDübel in Epoxydharz einlegen. Gerechnet pro lfdm Estrichkante(einfach gerechnet)
25m EP.......................... GP ............................
02.4 Zargendämmstreifen, PP-Schaum liefern, verlegen Zargendämmstreifen aus Polypropylen-Schaum, im Profil handelsüblicher Metallzargen vorgfertigt, für schwimmenden Estrich, zur Verhinderung von Hohlräumen und Schallbrücken, liefern und verlegen.
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 31]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 02 Titel ESTRICHARBEITEN ALTBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Dicke: 8 - 10 mm Höhe: für Estrichdicken von 75 mm Länge: bis 250 mm
20Stk EP.......................... GP ............................
02.5 Trennfugen, Treppen-,Türbereich, Estrich, Anschlagwinkel Trennfuge als Arbeitsfuge in schwimmenden Estrich im Türbereich und Treppenbereich zur Trennung, inkl. Trennung der Dämmschichten, mit Fugenprofil aus Edelstahl als Anschlagwinkel Mit erhöhten Anforderungen an die Maßtoleranz. Fugenbreite : bis 10 mm Profilhöhe : ca. 82 mm
12m EP.......................... GP ............................
02.6 Aussparungen schließen, 0,5 >x > 0,1 m² Schließen von Aussparungen von 0,1 m2 bis 0,5 m2 Einzelgröße im vorbeschriebenen Estrich.
20St EP.......................... GP ............................
02.7 Gefälleerstellung Gullys Estrich mit vierseitigem Gefälle erstellen im Bereich der Gullys, Neigung 2° in einem Bereich von 20 cm
12St EP.......................... GP ............................
02.8 Schneidarbeiten in unbewehrtem Estrich Schneidarbeiten in unbewehrtem Estrich mit Diamantsäge. Zusätzliche Maßnahmen: Schneidarbeiten
Schnitttiefe: bis 50 mm
25m EP.......................... GP ............................
02.9 Gussasphaltestrich schneiden, ausbauen und entsorgen, keine Schadstoffe Gussasphaltestrich schneiden, ausbauen und entsorgen einschl. Transport des Materials durch das Treppenhaus. Die Deponiegebühren werden auf Nachweis erstattet.
Mehraufwand beim Abbruch in kleinen Teilflächen/-streifen ist hier einzurechnen.
Fläche: < 2 m²
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 32]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 02 Titel ESTRICHARBEITEN ALTBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Breite: < ca. 60 cm
Höhe ca. 40 mm Untergrund: Rippendecke Beton
25m² EP.......................... GP ............................
02.10 Gussasphaltestrich in gleicher Qualität und Höhe auf Trennlage Gussasphaltestrich in gleicher Qualität und Höhe auf Trennlage einbauen, einschl. Transport des Materials durch das Treppenhaus.
Mehraufwand bei der Herstellung der vor genannten Estrichaufbausysteme in kleinen Teilflächen/-streifen.
Fläche: < 2 m² Breite: < 60 cm
Härteklasse: IC 40 Estrichdicke: 30 mm
Untergrund: Rippendecke Stahlbeton
50m² EP.......................... GP ............................
02.11 Zementestrich mit Dämmung, schneiden ausbauen und entsorgen, keine Schadstoffe Zementestrich mit Dämmung schneiden, ausbauen und entsorgen einschl. Transport des Materials durch das Treppenhaus. Die Deponiegebühren werden auf Nachweis erstattet.
Mehraufwand beim Abbruch in kleinen Teilflächen/-streifen ist hier einzurechnen.
Fläche: < 2 m² Breite: < ca. 60 cm
Höhe Zementestrich ca. 60 mm Höhe Dämmung ca. 60 mm Untergrund: Betondecke
25m² EP.......................... GP ............................
02.12 Zementestrich CT C35 F5, ergänzen 2.OG, h=60 mm Schwimmender Zementestrich in Kleinflächen im 2.OG auf Dämmschicht liefern und einbauen, in fertiger Arbeit einschl. allen erforderlichen Nebenleistungen.
Oberflächenqualität: zur Aufnahme eines Linoleums oder Bodenfliesen
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 33]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 02 Titel ESTRICHARBEITEN ALTBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
Mehraufwand bei der Herstellung der vor genannten Estrichaufbausysteme in kleinen Teilflächen/-streifen. Zusätzliche Maßnahmen: Mehraufwand für Kleinflächen
Fläche: < 5 m² Breite: < 60 cm
120m² EP.......................... GP ............................
02.13 EPS Wärmedämmplatte - 60 mm EPS Wärmedämmplatte - Wärmeleitfähigkeit 0.035 W/(m·K) Geeignet für Dämmung unter Estrich. Frei von Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD), als nachträgliche Ergänzung an Estrichfehlstellen im 2.OG
Mehraufwand bei der Herstellung der vor genannten Estrichaufbausysteme in kleinen Teilflächen/-streifen. Zusätzliche Maßnahmen: Mehraufwand für Kleinflächen
Fläche: < 5 m² Breite: < 60 cm
120m² EP.......................... GP ............................
02.14 TSDP WLG 045 Trittschalldämmplatte aus EPS, WLG 0,045, DES d = 30 mm
120m² EP.......................... GP ............................
02.15 Schnell-Estrich als schwimmender Estrich, 60 mm Schnell-Estrich als schwimmender Estrich, trocken eingebracht, mit zweikomponentigem Bindemittel aus Kunstharz und Zuschlagstoff aus Spezialsand; für Bodenbeläge.
Estrich: Kunstharzestrich Bindemittel: Epoxid, 2-komponentig Zuschläge: Quarzsand Besondere Eigenschaften: schnellhärtend Estrichausführung: schwimmend Festigkeitsklasse: C35
Mehraufwand bei der Herstellung der vor genannten
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 34]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 02 Titel ESTRICHARBEITEN ALTBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ Estrichaufbausysteme in kleinen Teilflächen/-streifen. Zusätzliche Maßnahmen: Mehraufwand für Kleinflächen Fläche: < 2 m² Breite: < 60 cm
Angeb. Fabrikat: '.........'
105m² EP.......................... GP ............................
Summe Titel 02 ESTRICHARBEITEN ALTBAU, Netto: ...............................
03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
ESTRICH EG
03.1 Untergrund reinigen Reinigen Untergrund aus Stahlbeton-Bodenplatten für nachfolgende Estricharbeiten im nicht befahrbaren Bereich
1.025m² EP.......................... GP ............................
03.2 Abdichtung Bodenfeuchte Aufbringen einer Feuchtigkeitssperre zur Abdichtung auf erdberührten Bodenplatten gegen Bodenfeuchte (gemäß DIN 18195-4 6.2 als auch W1-E gemäß DIN 18533-1) auf den Rohbetondecken als Abdichtungsbahn aus Polymerbitumen mit Aluminium/PET-Auflage, Längsnähte beiseitig selbstklebend 10 cm Überlappung, Querstöße der Abdichtungsbahn mit selbstklebenden Anschluss-Streifen verlegen, liefern und montieren.
sd-Wert >= 1.500 m
Angeb. Produkt. '.........'
1.025m² EP.......................... GP ............................
03.3 Anschluss aufgehende Bauteile, Rohre KG-Rohrdurchführungen, Entwässerungsleitungen, fachgerecht eindichten, auf allen Flanschlagen und Estrichebenen, liefern und montieren.
42Stk EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 35]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.4 Anschluss aufgehende Bauteile, Wände Anschließen der Abdichtungsbahn an aufgehende Bauteile wie Wände, Türen und Stützen mit selbstklebenden Anschluss-Streifen aus Polymerbitumen nach Herstellerangaben, liefern und montieren.
420m EP.......................... GP ............................
03.5 Polystyrol-Hartschaumplatten, einlagig, 30 mm Polystyrol-Hartschaumplatten, einlagig, als Wärmedämmung unter Estrich. Bauteil: Wärmedämmung Anzahl Lagen: 1-lagig
Dämmung: Polystyrol-Hartschaumplatten Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): 0,035 W/(mK) Baustoffklasse: B1 Brandverhalten: E Anwendungsgebiet: DEO
Plattendicke: 30 mm
Angeb. Fabrikat: '.........'
800m² EP.......................... GP ............................
03.6 Ausgleichsdämmung Schüttung zementgebunden, 30 mm Fließfähige zementgebundene Dämmausgleichsschicht aus Porenleichtmörtel mit Polystyrolkugeln gemäß DIN EN 16025-1liefern und flächig zum Höhenausgleich als unterste Dämmebene bzw. als Rohrhöhenausgleich oder zum Füllen kleiner Öffnungen in der Wärmedämmschicht einbauen undplaneben abziehen.
Baustoffklasse:B 1 nach DIN 4102bzw. B-s1,d0 DIN EN 13501-1 Trockenrohdichte:ca. £ 240 kg/m³ Frischrohdichte:ca. £ 320 kg/m³ Druckfestigkeit (nach 28d):³ 0,2 N/mm² Wärmeleitfähigkeit l:ca. 0,070 W/(mK)
225m² EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 36]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.7 PE-Folie als Trennlage Ausgleichsdämmschicht/EPS Abdeckung der zementgebundenen Dämmschicht mit einer Lage Kunststofffolie, 15 cm überlappt und seitlich entsprechend der Estrichdicke hochgeschlagen, als Schutz- oder Trennlage. Folie: PE, 0,2 mm
1.025m² EP.......................... GP ............................
03.8 TSDP WLG 045 30-3 Trittschalldämmplatte aus EPS, WLG 0,045, DES
Angeb. Produkt. '.........'
1.025m² EP.......................... GP ............................
03.9 Zementestrich 60 mm DIN 18560 CT C35 F5 Schwimmender Zementestrich auf Dämmschicht liefern und einbauen, in fertiger Arbeit einschl. allen erforderlichen Nebenleistungen.
Oberflächenqualität: zur Aufnahme eines Linoleums
605m² EP.......................... GP ............................
03.10 Zementestrich 55 mm DIN 18560 CT C35 F5 Schwimmender Zementestrich auf Dämmschicht liefern und einbauen, in fertiger Arbeit einschl. allen erforderlichen Nebenleistungen.
Oberflächenqualität: zur Aufnahme eines Linoleums
420m² EP.......................... GP ............................
03.11 Zu-/Abschlag für Mehr-/Minderhöhe je 10 mm Zuschlag bzw. Abschlag für Mehr- bzw. Minderstärken der vorbeschriebenen Estrichdämmung je 10 mm Dicke.
1m² EP.......................... GP ............................
03.12 Abstellwinkel Liefern und Einbauen von Abstellwinkeln bei Deckenaussparungen oder Türübergang Lift, bestehend aus Aluwinkeln
10m EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 37]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ ***Bedarfspos. 03.13 Schnelltrocknungsbeschleuniger Belegereife nach 15 Tagen
Angeb. Produkt.. '.........'
1.025m² EP.......................... - Nur EP -
03.14 Randstreifen, Polystyrol, liefern, einbauen Randstreifen mit Fuß bzw. angeklebtem Folienstrei fen, für schwimmenden Estrich an allen Randfugen. Dicke : 8 - 10 mm liefern und einbauen, Randstreifen mit Fuß bzw. angeklebtem Folienstreifen, für schwimmenden Estrich an allen Randfugen. Ecken nicht gerundet, sondern stumpf aufeinander geschnitten für klare und saubere Eckausbildung (!)
Material :Polystyrol Höhe Estrich: 70-55 mm Höhe : 10 mm über OKF
420m EP.......................... GP ............................
03.15 Zargendämmstreifen, PP-Schaum liefern, verlegen Zargendämmstreifen aus Polypropylen-Schaum, im Profil handelsüblicher Metallzargen vorgfertigt, für schwimmenden Estrich, zur Verhinderung von Hohlräumen und Schallbrücken, liefern und verlegen. Dicke: 8 - 10 mm
100Stk EP.......................... GP ............................
03.16 Trennfugen, Treppen-,Türbereich, Estrich, Anschlagwinkel Trennfuge als Arbeitsfuge in schwimmenden Estrich im Türbereich und Treppenbereich zur Trennung, inkl. Trennung der Dämmschichten, mit Fugenprofil aus Edelstahl als Anschlagwinkel Mit erhöhten Anforderungen an die Maßtoleranz. Fugenbreite : bis 10 mm Profilhöhe : ca. 82 mm
48m EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 38]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.17 Aussparungen schließen, > 0,1 m² Schließen von Aussparungen von mehr als 0,1 m² Einzelgröße im vorbeschriebenen Estrich.
12St EP.......................... GP ............................
03.18 Mess-Stellen, Zulage Zulage für Zementestriche für folgende Leistungen:
- Anlegen und Kennzeichnen von 5 Messstellen für Feuch tig keit
5psch EP.......................... GP ............................
03.19 Aussparung für Fußabstreifer Aussparung für Fußabstreifer Größe: 200/400 cm Tiefe: 1 cm
2St EP.......................... GP ............................
03.20 Mattenrahmen für Fußabstreifer Mattenrahmen für Fußabstreifer, in Estrich, einschl. Glätten und Angleichen des Bodens innerhalb des Rahmens (Angaben in Längenmaß). Material: Aluminium natur eloxiert Profilgröße: 10/10 mm
2St EP.......................... GP ............................
03.21 Herstellung Unterbau Rampen, Gefälledämmung h = 0-60 cm Herstellung eines Unterbau der schrägen Ebene der Rampen aus hochdruckfesten Hartschaum Polystyrol EPS oder XPS.
Die Gefälledämmung, ein- oder mehrlagig nach Wahl des AG unverschieblich befestigen und verlegen.
Hartschaum Dämmplatten, druckfest, wahlweise aus Polystyrol (EPS Styropor) oder XPS (Styrodur) hergestellt nach DIN EN 13163.
Produkteigenschaften: FCKW- und HFCKW-frei Bauaufsichtliche Zulassung, Güteüberwacht durch ein
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 39]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ zertifiziertes Prüfinstitut. Höhe: ca. von 0 bis 60 cm Länge: ca. 6,50 m Steigung/Gefälle: 11%
Rampen Übergang BT 1 zu Neubau, Schnitt G
25m² EP.......................... GP ............................
03.22 Trockenestrichplatte Rampe, 40 mm , EPS-kaschiert Trockenestrichplatte mit Trennlage und Randdämmstreifen, mit 20,0 mm Gipsfaser-Trockenestrichelementen, mit werkseitiger Grundierung und Stufenfalz, mit 20,0 mm Hartschaumkaschierung. Untergrund: tragfähiger Rampenunterbau, darauf Trennlage verlegen, umlaufend Randdämmstreifen verlegen
25m² EP.......................... GP ............................
03.23 Anschlagwinkel für Estrich aus Edelstahl, b=ca. 95 cm Anschlagwinkel für Estrich aus Edelstahl, pressblank, einschl. Befestigungsanker, als Abschluss der freien Estrichfläche mit Belag liefern und montieren. Abmessungen fachgerecht nach Aufmaß bzw. Bodenaufbau gem. beiliegenden Planunterlagen. Breite: ca. 95cm Höhe (wie Bodenaufbau)
Ausführungsort: Türöffnungen zum Aufzugschacht
4m EP.......................... GP ............................
ESTRICH 1.OG
03.24 Untergrund reinigen Reinigen Untergrund aus Stahlbeton-Deckenplatten für nachfolgende Estricharbeiten im nicht befahrbaren Bereich
910m² EP.......................... GP ............................
03.25 Anschluss aufgehende Bauteile, Rohre KG-Rohrdurchführungen, Entwässerungsleitungen, fachgerecht eindichten, auf allen Flanschlagen und Estrichebenen, liefern und montieren.
42Stk EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 40]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.26 Anschluss aufgehende Bauteile, Wände Anschließen der Abdichtungsbahn an aufgehende Bauteile wie Wände, Türen und Stützen mit selbstklebenden Anschluss-Streifen aus Polymerbitumen nach Herstellerangaben, liefern und montieren.
388m EP.......................... GP ............................
03.27 Polystyrol-Hartschaumplatten, einlagig, 40 mm Polystyrol-Hartschaumplatten, einlagig, als Wärmedämmung unter Estrich. Bauteil: Wärmedämmung Anzahl Lagen: 1-lagig
Dämmung: Polystyrol-Hartschaumplatten Wärmeleitfähigkeit (Bemessungswert): 0,035 W/(mK) Baustoffklasse: B1 Brandverhalten: E Anwendungsgebiet: DEO
Plattendicke: 40 mm
Angeb. Fabrikat: '.........'
700m² EP.......................... GP ............................
03.28 Ausgleichsdämmung Schüttung zementgebunden, 40 mm Fließfähige zementgebundene Dämmausgleichsschicht aus Porenleichtmörtel mit Polystyrolkugeln gemäß DIN EN 16025-1liefern und flächig zum Höhenausgleich als unterste Dämmebene bzw. als Rohrhöhenausgleich oder zum Füllen kleiner Öffnungen in der Wärmedämmschicht einbauen undplaneben abziehen.
Baustoffklasse:B 1 nach DIN 4102bzw. B-s1,d0 DIN EN 13501-1 Trockenrohdichte:ca. £ 240 kg/m³ Frischrohdichte:ca. £ 320 kg/m³ Druckfestigkeit (nach 28d):³ 0,2 N/mm² Wärmeleitfähigkeit l:ca. 0,070 W/(mK)
210m² EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 41]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.29 PE-Folie als Trennlage Ausgleichsdämmschicht/EPS Abdeckung der zementgebundenen Dämmschicht mit einer Lage Kunststofffolie, 15 cm überlappt und seitlich entsprechend der Estrichdicke hochgeschlagen, als Schutz- oder Trennlage. Folie: PE, 0,2 mm
910m² EP.......................... GP ............................
03.30 TSDP WLG 045 40-3 Trittschalldämmplatte aus EPS, WLG 0,045, DES
910m² EP.......................... GP ............................
03.31 Zementestrich 65 mm DIN 18560 CT C35 F5 Schwimmender Zementestrich auf Dämmschicht liefern und einbauen, in fertiger Arbeit einschl. allen erforderlichen Nebenleistungen.
Oberflächenqualität: zur Aufnahme eines Linoleums
860m² EP.......................... GP ............................
03.32 Zementestrich 60 mm DIN 18560 CT C35 F5 Schwimmender Zementestrich auf Dämmschicht liefern und einbauen, in fertiger Arbeit einschl. allen erforderlichen Nebenleistungen.
Oberflächenqualität: zur Aufnahme eines Linoleums
50m² EP.......................... GP ............................
03.33 Zu-/Abschlag für Mehr-/Minderhöhe je 10 mm Zuschlag bzw. Abschlag für Mehr- bzw. Minderstärken der vorbeschriebenen Estrichdämmung je 10 mm Dicke.
1m² EP.......................... GP ............................
03.34 Abstellwinkel Liefern und Einbauen von Abstellwinkeln bei Deckenaussparungen oder Türübergang Lift, bestehend aus Aluwinkeln
62m EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 42]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................ ***Bedarfspos. 03.35 Schnelltrocknungsbeschleuniger Belegereife nach 15 Tagen
Angeb. Produkt '.........'
860m² EP.......................... - Nur EP -
03.36 Randstreifen, Polystyrol, liefern, einbauen Randstreifen mit Fuß bzw. angeklebtem Folienstrei fen, für schwimmenden Estrich an allen Randfugen. Dicke : 8 - 10 mm liefern und einbauen, Randstreifen mit Fuß bzw. angeklebtem Folienstreifen, für schwimmenden Estrich an allen Randfugen. Ecken nicht gerundet, sondern stumpf aufeinander geschnitten für klare und saubere Eckausbildung (!)
Material :Polystyrol Höhe Estrich: 70-55 mm Höhe : 10 mm über OKF
388m EP.......................... GP ............................
03.37 Zargendämmstreifen, PP-Schaum liefern, verlegen Zargendämmstreifen aus Polypropylen-Schaum, im Profil handelsüblicher Metallzargen vorgfertigt, für schwimmenden Estrich, zur Verhinderung von Hohlräumen und Schallbrücken, liefern und verlegen. Dicke: 8 - 10 mm
82Stk EP.......................... GP ............................
03.38 Trennfugen, Treppen-,Türbereich, Estrich, Anschlagwinkel Trennfuge als Arbeitsfuge in schwimmenden Estrich im Türbereich und Treppenbereich zur Trennung, inkl. Trennung der Dämmschichten, mit Fugenprofil aus Edelstahl als Anschlagwinkel Mit erhöhten Anforderungen an die Maßtoleranz. Fugenbreite : bis 10 mm Profilhöhe : ca. 82 mm
42m EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 43]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Übertrag: ................................
03.39 Aussparungen schließen, > 0,1 m² Schließen von Aussparungen von mehr als 0,1 m² Einzelgröße im vorbeschriebenen Estrich.
12St EP.......................... GP ............................
03.40 Mess-Stellen, Zulage Zulage für Zementestriche für folgende Leistungen:
- Anlegen und Kennzeichnen von 5 Messstellen für Feuch tig keit
5psch EP.......................... GP ............................
Summe Titel 03 ESTRICHARBEITEN NEUBAU, Netto: ...............................
04 Titel Stundenlohnarbeiten
04.1 Stundenlohnarbeiten, Meister/Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten eines Meisters/Vorarbeiters für nicht vorhersehbare Arbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Stoffe oder Bauteile werden, wenn nicht anders ver- einbart, nach den zur Zeit der Lieferung gültigen Marktpreisen des Handels berechnet. Die Stunden- und Materialnachweise sind täglich der Bauleitung zur Anerkenntnis vorzulegen. Stundenlöhne (Verrechnungslöhne) einschl. Lohnneben- kosten, Unternehmerzuschlag, Handwerkszeug, Kleingerät und dergleichen.
40Std EP.......................... GP ............................
04.2 Stundenlohnarbeiten, Geselle/Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Gesellen/Facharbeiters für nicht vorhersehbare Arbeiten. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden. Stoffe oder Bauteile werden, wenn nicht anders ver- einbart, nach den zur Zeit der Lieferung gültigen Marktpreisen des Handels berechnet. Die Stunden- und Materialnachweise sind täglich der Bauleitung zur Anerkenntnis vorzulegen. Stundenlöhne (Verrechnungslöhne) einschl. Lohnneben- kosten, Unternehmerzuschlag, Handwerkszeug, Kleingerät und dergleichen.
40Std EP.......................... GP ............................
Übertrag: ................................
A l l e Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 44]
Leistungsverzeichnis
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH 04 Titel Stundenlohnarbeiten
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Titel 04 Stundenlohnarbeiten, Netto: ...............................
A l le Einzelbeträge Netto in EUR
[Seite 45]
LV-Zusammenfassung
GRUNDSCHULE KAUFERING (2201)
59 LV ESTRICH
Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR
01 Titel Baustelleneinrichtung 28 ..............................
02 Titel ESTRICHARBEITEN ALTBAU 30 ..............................
03 Titel ESTRICHARBEITEN NEUBAU 34 ..............................
04 Titel Stundenlohnarbeiten 43 ..............................
Summe LV 59 ESTRICH
Angebotssumme, Netto: EUR ..................................
Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................
.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift
Alle Einzelbeträge Netto in EUR