[Seite 1]
Gemeinde Sonsbeck Beschlussvorlage Die Bürgermeisterin
- 4.1/1.2 / 65 12 03/0 Da/Pa -
- öffentlich - VL-17/2026 Fachbereich: Bauen und Planen
| Beratungsfolge | Termin | Abst.-Ergebnis | Beratungsaktion |
|---|---|---|---|
| In den Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Kultur | 18.06.2026 | j. / n. / E. | vorberatend |
| In den Ausschuss für Bauen, Planen und Gemeindeentwicklung | 30.06.2026 | j. / n. / E. | vorberatend |
| In den Rat | 07.07.2026 | j. / n. / E. | beschließend |
Sanierung und Erweiterung der Johann-Hinrich-Wichern Gemeinschaftsgrundschule hier: Vorstellung des Konzeptes „Leistungsphase 0“
Antrag: Der Rat der Gemeinde Sonsbeck beschließt, die Bürgermeisterin mit der Fortführung der Planungen zur Sanierung und Erweiterung der Johann-Hinrich-Wichern-Gemeinschaftsgrundschule einschließ- lich Gestaltung der Außenanlagen zu beauftragen.
Grundlage für die weiterführenden Planungen ist die im Rahmen des Konzeptes „Leistungsphase 0“ entwickelte Variante (2.4) mit Abbruch und Neubau des südlichen Gebäudeteils. Im Zuge des Pla- nungsprozesses sind fortlaufend Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, die positiven Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen haben.
Den zuständigen Gremien der Gemeinde Sonsbeck ist zur weiteren Beratung und Beschlussfassung eine qualifizierte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung vorzulegen.
Begründung: Mit dem Ziel, die örtliche Gemeinschaftsgrundschule nicht nur in pädagogischer, sondern insbeson- dere in bautechnischer Hinsicht zukunftsfähig aufzustellen, hat die Verwaltung im März 2026 das Büro KERSTING + GALLHOFF ARCHITEKTEN PartGmbB (Duisburg) mit der Erstellung eines Ent- wicklungskonzeptes „Planungsphase 0“ (siehe Anlage 1) beauftragt.
Ein Entwicklungskonzept der Planungsphase 0 ist eine der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorgelagerte, strategische Vorbereitungsphase. Sie dient der Bedarfsermittlung, Machbarkeitsprüfung und Zieldefinition, noch bevor konkrete Entwürfe erstellt werden. Im Rahmen der Planungsphase 0 werden grundlegende Fragen geklärt, um Fehlplanungen zu vermeiden und um den späteren Entwurfsprozess passgenau zu gestalten. Es werden Flächenbedarfe und Flä- chenverortungen ermittelt, die dann im weiteren Planungsprozess konkret und im Detail ausgestaltet werden. Am Ende der Planungsphase 0 steht außerdem eine erste Kostenannahme.
Bereits die in den Jahren 2022 und 2023 beauftragten Machbarkeitsstudien haben festgestellt, dass die vorhandenen Flächen für den aktuellen und künftigen Raumbedarf nicht ausreichen.
Durch die politisch legitimierte Entscheidung zur „multifunktionalen Raumnutzung“ haben sich die Rahmenbedingungen zum Raumbedarf – ungeachtet der bisherigen Beratungs- und Beschlussfolge
[Seite 2]
– geändert, so dass im Rahmen des vorliegenden Entwicklungskonzeptes von KERSTING + GALL- HOFF eine Aktualisierung des IST- und SOLL-Raumprogrammes vorgenommen wurde und auf die- ser Grundlage konkrete Vorschläge für eine künftig möglichst flexible Nutzung der Schule erstellt wurden. Zudem bestand die Aufgabe darin, die baulichen und räumlichen Schwachpunkte unter Einbeziehung der Bestandsgebäude und des Außengeländes zu identifizieren; im Rahmen der bis- herigen Machbarkeitsstudien hat eine planerische Auseinandersetzung diesbezüglich nicht bzw. nur eingeschränkt stattgefunden.
Erfasst wurde im Rahmen der Erstellung des Konzeptes zunächst das IST-Raumprogramm ab Schuljahr 2026/27; das heißt, dass die multifunktionale Raumnutzung im Obergeschoss bereits be- rücksichtigt wird. Das von der Steuerungsgruppe erarbeitete SOLL-Raumprogramm wurde durch das beauftrage Büro fachlich überprüft; die Bedarfe konnten in Anzahl und Größe auf Basis von Erfahrungswerten bzw. umgesetzter Schulbauprojekte weitgehend bestätigt werden. Danach liegt zwischen SOLL und IST ein rechnerisches Defizit von 1.327 m² Bruttogeschossfläche (BGF) vor. Das abgestimmte SOLL-Raumprogramm mit dem o.g. Defizit stellt damit die Grundlage für das vor- liegende Konzept mit den folgenden zwei Varianten dar:
• Variante 1.3 mit Erhalt des Bestandsgebäudes „Süd“,
• Variante 2.4 mit Abbruch und Neubau des Gebäudeteils „Süd“.
Beide Varianten wurden im Rahmen eines Arbeitstreffens am 04.05.2026 unter Beteiligung des Bü- ros KERSTING + GALLHOFF der Steuerungsgruppe vorgestellt. Anregungen und Hinweise aus dem Gremium konnten damit in die Planungsstände einfließen.
Die Varianten stellen ausdrücklich keinen zur Realisierung bestimmten Entwurf dar; das heißt, dass die bevorzugte Variante in einem Entwurfsprozess einer planerischen Überprüfung unterzogen wer- den muss bzw. entwurfsabhängig anzupassen ist. Gleiches gilt für die Kostenentwicklung (siehe S. 3).
Variante 1.3 mit Erhalt des Bestandsgebäudes „Süd“: Die Eingangssituationen bleiben in dieser Variante erhalten. Haupteingang bleibt damit der Wind- fang, der in das Forum führt. Die raumtrennende Wand zur jetzigen Mensa entfällt, so dass der Blick in den dahinterliegenden, künftigen Musikraum eröffnet wird. Eine akustische Abtrennung während der Unterrichtszeiten durch einen Akustikvorhang ist möglich. Künftig kann der Musikraum durch die Öffnung zu diversen Veranstaltungszwecken mit dem Forum genutzt werden.
Das Schulgebäude wird um insgesamt vier Anbauten baulich erweitert: • Mensa: wird in direkter Nachbarschaft zum Forum angeordnet, so dass Küche und Speise- raum bei Veranstaltungen für Cateringangebote genutzt werden können. Zudem wird die Mensa im EG in östliche Richtung zzgl. Terrasse erweitert, so dass ein 130 m² Speiseraum entsteht; im weiteren Entwurfsprozess ist der tatsächliche Raumbedarf zu ermitteln. Die ge- plante Größe ist für 70 Personen vorgesehen. Eine Nutzung durch Externe ist möglich und stellt einen deutlichen Mehrwert für das Gemeinwesen dar.
• Verwaltung: wird um einen eingeschossigen Baukörper inkl. begrünter Dachfläche an der Ostseite angebaut, um den gestiegenen Raumanforderungen an die Lehrkräfte gerecht zu werden. Darin werden auf einer Fläche von ca. 340 m² alle erforderlichen Büro-, Bespre- chungs- und Aufenthaltsräume für das Verwaltungswesen verortet.
• WC- und Differenzierungsräume: zwischen dem Flur und der Überdachung (Innenhof) ist ein zweigeschossiger Anbau vorgesehen, in dem die innenliegenden WC-Anlagen für SuS, ein barrierefreies WC für SuS und eine Garderobe vorgesehen sind (aktuell erreichen die SuS die Toilettenanlage auf dem Schulhof nur durch Verlassen des Gebäudes; die Zahl der im
Beschlussvorlage VL-17/2026 Seite 2 von 5
[Seite 3]
Gebäude verorteten WC’s ist zur Zeit nicht auskömmlich). Im OG werden zwei zusätzliche Differenzierungsräume eingeplant.
• Differenzierungsräume: die Klassenräume in EG und OG des Gebäudeteils „Süd“ bleiben erhalten bzw. werden saniert; in beiden Ebenen werden Differenzierungsräume angebaut, um das Arbeiten in Kleingruppen zu ermöglichen und den pädagogischen Anforderungen gerecht zu werden. Zudem wird der Flur- und Garderobenbereich für den Einbau eines Auf- zuges zwecks barrierefreier Erschließung aller Ebenen umgebaut.
Die räumliche Anordnung der Anbauten sorgt für eine optimale Bündelung der Funktionsbereiche, die vom Offenen Ganztag genutzt werden und deren „Herzstück“ die Mensa als zentraler Raum der Begegnung bildet.
Des Weiteren sind folgende Umbaumaßnahmen im Bestand vorgesehen: Lehrküche bleibt am bis- herigen Standort (Oberflächen, TGA und Einbauten werden erneuert), Einrichtung eines neuen Werkraums neben der Mensa (Möglichkeit zur Ausbildung einer Terrasse), Herstellung einer niveau- gleichen Verbindung zum zweiten Eingang durch den Einbau eines Aufzuges, Erweiterung OG um einen zusätzlichen Ruheraum (Ansatz von Umbau der TGA-Anlagen enthalten), energetische Ge- bäudesanierung (Fassaden, Dächer, Fenster) nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegeset- zes (GEG). Die Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung des Gebäudes waren in der Vergan- genheit nicht Gegenstand der Machbarkeitsstudien.
Nach den dargelegten Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen wird sichergestellt, dass ein zukunfts- fähiges Gebäude unter Würdigung aktueller Anforderungen an zeitgemäßes Unterrichten und Ener- giestandards entsteht. Auch wird die Barrierefreiheit durch den Einbau von zwei Aufzügen aller Ge- bäudeteile hergestellt, wobei weiterhin drei unterschiedliche Niveaus im Bestand erhalten bleiben und damit die Gebäudeteile „Nord“ und „Süd“ nicht ebenengleich miteinander verbunden sind.
Kosten: Die Kostenannahmen wurden entsprechend der Flächen in m² (BGF) getrennt nach Umbau, Erwei- terung und Neubau ermittelt; auch diese Differenzierung war bisher nicht Gegenstand der bereits vorliegenden Machbarkeitsstudien. Dazu wurden die Kostenansätze des Baukosteninformations- zentrums Deutscher Architektenkammern (BKI) herangezogen. Die Werte wurden durch das Fach- büro anhand umgesetzter Referenzprojekte abgeglichen.
Alle Kosten sind auf Stand I. Quartal 2026 angesetzt; bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme kann von baukonjunkturellen Preissteigerungen in Höhe von 4 % pro Jahr ausgegangen werden.
Gegenstand der Kostenannahme ist nicht nur die Baukonstruktion und Technische Gebäudeausrüs- tung für den Hochbau (Kostengruppen 300 und 400), sondern auch das Außengelände (Kosten- gruppe 500); mit der planerischen Einbeziehung der Ley soll die Möglichkeit eröffnet werden, das Alleinstellungsmerkmal der Schule herauszustellen; ebenso sollen damit neue Terrassenflächen der Mensa und Verwaltung entwickelt werden. Hinzu kommen Kostenannahmen für die Möblierung (Kostengruppe 600) sowie für die Baunebenkosten (Kostengruppe 700).
Die Gesamtkosten für die Variante 1.3 belaufen sich unter Berücksichtigung der o.g. Aufschlüsse- lung auf 10.500.000 € brutto.
Variante 2.4 mit Abbruch und Neubau des Gebäudeteils „Süd“: Die bereits in der Variante 1.3 dargelegten Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil der Variante 2.4, so dass aus Gründen der Übersicht auf eine erneute Auflistung der entsprechenden Maßnahmen verzichtet wird. Die Variante 2.4 umfasst folgende Ergänzungen:
• Rückbau und Neubau südlicher Gebäudeteil: Um eine ebenengleiche Verbindung der Ge- bäudeteile „Nord“ und „Süd“ sicherzustellen, wird der südliche Gebäudeteil zugunsten eines
Beschlussvorlage VL-17/2026 Seite 3 von 5
[Seite 4]
Neubaus abgebrochen. Der Neubau umfasst einen zweigeschossigen Baukörper, der auf beiden Ebenen je drei Klassenräume mit Differenzierungsbereichen als Jahrgangsstufen- Cluster und Nebenräumen umfasst. Die Gesamtfläche auf beiden Ebenen beträgt ca. 700 m² (BGF). Hinsichtlich der Geometrie wird der Baukörper weiterhin in gerader Verlängerung zum Bestand geplant; die südlichste Kante ragt dabei nicht weiter in die Freifläche als der bisherige Bestand. Erschließungstechnisch wird der Baukörper über einen neuen, möglichst offen und transparent gestalteten Verbindungsgang an den Bestand angebunden; das Erfor- dernis zum Einbau eines Aufzuges im Neubau entfällt in diesem Fall (Aufzug an zentraler Stelle im Bestand).
• Zentraler Eingang: im Zuge der Beteiligung der Steuerungsgruppe vom 04.05.2026 ist sei- tens der Schule die Anregung vorgetragen worden, die Eingangssituation zu verbessern und nur noch einen zentralen Eingang vorzusehen. Dieser Anregung wird in der Variante 2.4 entsprochen, so dass der zweite Eingang (derzeitiger Zugang zur Verwaltung) zwar erhalten wird, gestalterisch aber in den Hintergrund rückt. Der ehemalige Windfang (am Forum) wird geschlossen und dem Forum als Lager zugeordnet.
Durch die ebenengleiche Verbindung zwischen den Gebäudeteilen „Nord“ und „Süd“ entsteht ein entscheidender Mehrwert, der den Unterschied zwischen einer kompromissbehafteten Sanierung hin zu einer dem Neubaustandard nahekommenden Neugestaltung ausmacht. Zudem kann damit die Prüfung auf Feuchtigkeitsschäden (im WDVS bereits erkennbar) verzichtet werden.
Kosten: Die Gesamtkosten für die Variante 2.4 belaufen sich unter Berücksichtigung der o.g. Aufschlüsse- lung auf 12.000.000 € brutto.
Fazit: Zielsetzung der Verwaltung ist es, die Gemeinschaftsgrundschule unter Würdigung der durch die Steuerungsgruppe definierten Raumansprüche bestmöglich im Sinne der Schulgemeinschaft zu ent- wickeln – in bautechnischer wie auch in pädagogischer Hinsicht. Beide Varianten erfüllen sowohl das SOLL-Raumprogramm als auch die Anforderungen an die Raumbeziehungen und Funktionszu- sammenhänge. Beide Varianten zeigen ein zukunftsfähiges Schulgebäude inkl. Außengelände, das den Anforderungen an pädagogische Bedarfe, an Barrierefreiheit und an gebäudeenergetische Standards gerecht wird.
Mit dem Entwicklungskonzept von KERSTING + GALLHOFF liegen zwei Flächenvarianten vor, die sich in einem wesentlichen Punkt unterscheiden: Variante 2.4 sieht den Rückbau und Neubau des südlichen Gebäudeteils vor, Variante 1.3 hingegen den Erhalt.
Aus Sicht der Verwaltung bietet die Variante 2.4 den wesentlichen und entscheidenden Vorteil, mit einem Neubau und einem zweigeschossigen Verbindungsgang beide Ebenen der Gebäudeteile ni- veaugleich anzubinden. Eine zeitgemäße, barrierefreie Ausstattung sowie sinnvolle und verkürzte Laufwege vereinfachen den Schullalltag signifikant. Zudem besteht mit dem Neubau die Möglichkeit, mit Lernclustern zu arbeiten – genau dies entspricht der konzeptionellen Neuausrichtung der Schule. Auch wird durch die Ausbildung eines zentralen Haupteinganges die räumliche Orientierung und Zugänglichkeit zum Gebäude wesentlich verbessert.
Der Steuerungsgruppe sind die zwei Varianten am 04.05.2026 mit dem Ergebnis vorgestellt worden, dass seitens der Steuerungsgruppe die Variante 2.4 aufgrund der ebenengleichen Anbindung der Gebäudeteile „Nord“ und „Süd“ grundsätzlich bevorzugt wird. Aus Sicht der Verwaltung und des beauftragten Fachbüros KERSTING + GALLHOFF wird ebenfalls die Weiterverfolgung der Variante 2.4 empfohlen.
Beschlussvorlage VL-17/2026 Seite 4 von 5
[Seite 5]
Ausblick: Aus Sicht der Verwaltung erscheint ein abschnittsweises Vorgehen zielführend. Demnach wird vor- geschlagen, mit den Ergebnissen aus der „Planungsphase 0“ zeitnah ein europaweites Verfahren zur Vergabe der weiteren Planungsleistungen zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3 (Ent- wurfsplanung) zu eröffnen. Die Variante 2.4 sollte dem Vergabeverfahren als wesentliche Plangrundlage zugrunde liegen. Zur Begleitung und Durchführung des europaweiten Vergabever- fahrens ist eine externe Verfahrensbegleitung zu beauftragen. Zur Vergabe der weiteren Planungs- leistungen sowie zur Beauftragung der Verfahrensbegleitung stehen entsprechende Haushaltsmittel auf dem Projektsachkonto 7.211001.78510000 „Erweiterung Grundschulgebäude“ (Produkt 03.211.01) zur Verfügung. Auf die Erläuterungen im Haushaltsplan 2026 wird vollumfänglich verwie- sen.
Die durch ein Fachbüro zu erstellende Entwurfsplanung mit Kostenberechnung sollte Grundlage für die weitere Beratungs- und Beschlussfolge in den zuständigen Gremien sowie für die Haushalts- und Finanzplanung der Gemeinde Sonsbeck sein.
Sonsbeck, 05.06.2026
Anlage(n):
- Anlage - Konzept Phase 0
Beschlussvorlage VL-17/2026 Seite 5 von 5