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Gemeinde Sonsbeck | Bewerbungs- und Vergabebedingungen
BEWERBUNGS- UND VERGABEBEDINGUNGEN
Generalplanungsleistungen für die GGS Sonsbeck
| Dokumentangabe | Inhalt | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Auftraggeberin | Gemeinde Sonsbeck Die Bürgermeisterin Herrenstraße 2 47665 Sonsbeck | ||||
| Vorhaben | Sanierung und Erweiterung der Johann-Hinrich-Wichern-Gemeinschaftsgrundschule, Taubenweg 47 47665 Sonsbeck | ||||
| Vergabegegenstand | Generalplanungsleistungen | ||||
| Verfahren | EU-weites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | ||||
| Bearbeitungsstand | Arbeitsentwurf, Version 2.0, 06.09.2026 |
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Inhalt
- Allgemeine Verfahrenshinweise ........................................................................................................................ 4
1.1 Auftraggeberin und Vergabegegenstand ................................................................................................. 4
1.2 Verfahrensart ................................................................................................................................................. 4
1.3 Gesamtvergabe und Losbildung ................................................................................................................ 4
1.4 Verfahrensgrundsätze und Rangfolge ....................................................................................................... 4
1.5 Verfahrenssprache, Kosten und Geheimschutz ........................................................................................ 4
-
Kommunikation und elektronische Abgabe ................................................................................................... 4
-
Teilnahmewettbewerb und einzureichende Unterlagen ............................................................................... 5
-
Eignungsanforderungen .................................................................................................................................... 5
4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ....................................................................................... 5
4.2 Berufshaftpflichtversicherung ..................................................................................................................... 5
4.3 Personelle Leistungsfähigkeit ..................................................................................................................... 5
4.4 Referenzen ..................................................................................................................................................... 6
-
Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe und Nachunternehmen ................................................................. 6
-
Nachforderung, Aufklärung und Ausschluss ................................................................................................... 6
-
Auswahl der Bewerber ....................................................................................................................................... 7
7.1 Zahl der einzuladenden Bewerber ............................................................................................................. 7
7.2 Bewertete Referenzen .................................................................................................................................. 7
7.3 Auswahlmatrix ............................................................................................................................................... 7
-
Vorbefassung und Gleichbehandlung ............................................................................................................. 8
-
Aufforderung und Erstangebot ........................................................................................................................ 8
-
Verhandlungen und endgültige Angebote ................................................................................................... 9
-
Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode ............................................................................................... 9
-
Preiswertung ...................................................................................................................................................... 9
-
Personalqualifikation ...................................................................................................................................... 10
-
Kurzkonzept ..................................................................................................................................................... 10
-
Präsentation ..................................................................................................................................................... 11
-
Information, Zuschlag und Aufhebung ........................................................................................................ 11
-
Rügen und Nachprüfungsverfahren ............................................................................................................. 11
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1. Allgemeine Verfahrenshinweise
1.1 Auftraggeberin und Vergabegegenstand
Auftraggeberin ist die Gemeinde Sonsbeck, Die Bürgermeisterin, Herrenstraße 2, 47665 Sonsbeck. Ver- geben werden Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Johann-Hinrich-Wi- chern-Gemeinschaftsgrundschule einschließlich Außenanlagen.
1.2 Verfahrensart
Das Verfahren wird als unionsweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 17, 73 bis 77 VgV durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb werden zunächst Eignung und Bewerberauswahl geprüft. Nur die ausgewählten Bewerber können ein Erstangebot einreichen.
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine Verhandlungsrunde. Sie behält sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Dieser Vorbehalt wird auch in der Auftragsbekanntmachung ausgewiesen.
1.3 Gesamtvergabe und Losbildung
Die Leistungen sollen als einheitlicher Generalplanerauftrag ohne Fachlose vergeben werden. Der Auf- trag umfasst Objektplanung Gebäude und Innenräume, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, Brandschutz sowie die übergreifende Generalplanerkoordination.
1.4 Verfahrensgrundsätze und Rangfolge
Maßgeblich sind für die Auslegung der Vergabeunterlagen im Vergabeverfahren in der nachfolgenden Reihenfolge die Auftragsbekanntmachung, die jeweils aktuelle Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Bieterinformationen sowie die mit der jeweiligen Aufforderung bereitgestellten Vergabeunterlagen. Bei Widersprüchen ist unverzüglich eine Bieterfrage zu stellen.
1.5 Verfahrenssprache, Kosten und Geheimschutz
-
Teilnahmeanträge, Angebote, Nachweise und Kommunikation sind in deutscher Sprache einzu- reichen; fremdsprachige Nachweise sind auf Verlangen mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
-
Für die Erstellung üblicher Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nach § 77 Abs. 1 VgV keine Kosten erstattet.
-
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind konkret zu kennzeichnen und nachvollziehbar zu be- gründen; pauschale Vertraulichkeitsvermerke genügen nicht.
-
Im Nachprüfungsverfahren richtet sich die Akteneinsicht nach § 165 GWB.
2. Kommunikation und elektronische Abgabe
Die gesamte Kommunikation erfolgt grundsätzlich über die in der Bekanntmachung bezeichnete Vergabeplattform. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch über diese Platt- form und innerhalb der dort ausgewiesenen Fristen einzureichen. Übermittlungen per E-Mail, Telefax oder Post sind nicht zugelassen.
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Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist der von der Vergabeplattform dokumentierte Eingangs- zeitpunkt. Bewerber und Bieter tragen das Risiko einer rechtzeitigen und technisch vollständigen Über- mittlung, soweit die Ursache nicht der Auftraggeberin oder der Plattform zuzurechnen ist.
Bieterfragen sind rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist über die Plattform zu stellen. Antworten und Änderungen werden allen betroffenen Unternehmen in anonymisierter Form zur Verfügung ge- stellt. Die Unternehmen müssen die Plattform bis zum Ablauf der jeweiligen Frist regelmäßig auf neue Informationen prüfen.
3. Teilnahmewettbewerb und einzureichende Unterlagen
Mit dem Teilnahmeantrag sind die vorgegebenen Formblätter vollständig einzureichen. Ergänzende Unternehmensdarstellungen ersetzen die verlangten Angaben in den Formblättern nicht.
Die Auftraggeberin kann vor Zuschlag Originale, Bestätigungen, Registerauszüge, Versicherungsnach- weise, Verpflichtungserklärungen und sonstige Belege verlangen. Eine Einheitliche Europäische Eigen- erklärung wird im gesetzlich vorgesehenen Umfang akzeptiert; projektspezifische Angaben, insbeson- dere Referenzdaten und Auswahlkriterien, bleiben zusätzlich erforderlich.
4. Eignungsanforderungen
4.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Die für die jeweiligen Leistungsbilder verantwortlichen Personen müssen nach dem einschlägigen Lan- desrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt beziehungsweise Ingenieur oder zu einer ent- sprechenden Tätigkeit in Deutschland berechtigt sein. Juristische Personen benennen die verantwortli- chen Berufsangehörigen. Die Anforderungen richten sich nach § 75 Abs. 1 bis 3 VgV.
4.2 Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personenschäden und 1.500.000 EUR je Schadensfall für sonstige Schäden; die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache der je- weiligen Deckungssumme betragen.
Nachgewiesen durch: Eigenerklärung oder Bestätigung Versicherungspolice. Zulässig auch ist die Erklä- rung eines Versicherers, den Schutz im Auftragsfall entsprechend anzupassen.
4.3 Personelle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung: Mindestens acht Beschäftigte, davon mindestens vier Planer (fachlich qualifizierte Architekten/Ingenieure sowie vergleichbar qualifizierte Beschäftigte, die überwiegend Planungsleistungen erbringen). Bei Bewerbergemeinschaften und zulässiger Eignungsleihe werden die für den Auftrag tat- sächlich verfügbaren Kapazitäten addiert.
Nachgewiesen durch: Eigenerklärung
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4.4 Referenzen
Mindestanforderung: Mindestens drei vergleichbare Referenzen, bei denen die jeweils maßgebliche letzte Referenzleistung innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossen wurde.
Mindestanforderung: Jede Mindestanforderungsreferenz betrifft ein Gebäude mit Publikumsbetrieb oder einer regelmäßigen Nutzung durch Kinder oder Jugendliche, weist für die Kostengruppen 300 und 400 zusammen mindestens 6.000.000 EUR netto auf und umfasst mindestens die abgeschlossene Leis- tungsphase 7 der Objektplanung Gebäude und Innenräume oder eine inhaltlich entsprechende Leis- tung.
Mindestanforderung: Mindestens eine der drei Mindestanforderungsreferenzen muss eine Maßnahme betreffen, bei der öffentliche Fördermittel eingesetzt wurden und der Bewerber in die förderbezogene Planung oder Dokumentation eingebunden war.
Nachgewiesen durch: Eigenerklärung
Referenzen müssen hinsichtlich ihrer Planungs- oder Beratungsanforderungen vergleichbar sein. Eine identische Nutzungsart ist nach § 75 Abs. 5 VgV nicht erforderlich. Bei Generalplanerreferenzen ist an- zugeben, welche Leistungsbilder vom Bewerber, von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder von Nachunternehmen erbracht wurden.
5. Bewerbergemeinschaft, Eignungsleihe und Nachunternehmen
Bewerbergemeinschaften sind Einzelbewerbern gleichgestellt. Sie müssen einen bevollmächtigten Ver- treter benennen und erklären, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften. Änderungen der Zusam- mensetzung nach Ablauf der Teilnahmefrist sind nur im vergaberechtlich zulässigen Umfang und nach vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin möglich.
Eine Eignungsleihe ist nach Maßgabe der §§ 47, 48 VgV zulässig und wird nicht auf einzelne Kriterien beschränkt. Der Bewerber muss jedoch nachweisen, dass ihm die in Anspruch genommenen Mittel tat- sächlich zur Verfügung stehen. Soweit berufliche Befähigung oder einschlägige Erfahrung in Anspruch genommen wird, muss das andere Unternehmen die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Vorgesehene Nachunternehmen sind mit ihrem Leistungsanteil zu benennen, soweit dies in den Form- blättern verlangt wird. Ausschlussgründe werden auch für eingebundene Unternehmen geprüft. Der Bewerber bleibt für die vertragsgemäße Gesamtleistung verantwortlich.
6. Nachforderung, Aufklärung und Ausschluss
Die Auftraggeberin prüft Teilnahmeanträge und Angebote nach §§ 56, 57 VgV. Sie kann fehlende, un- vollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Wahrung von Transparenz und Gleichbehandlung nachfordern, ergänzen oder erläutern lassen. Ein Anspruch auf Nachforderung be- steht nicht.
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Leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies betrifft insbesondere das wertungsrelevante Kurzkonzept und wertungsrelevante Angaben zur Personalqualifikation. Gesetzliche Ausnahmen für unwesentliche Einzelpreisangaben bleiben unberührt.
Eine Nachforderungsfrist wird nach dem Kalender bestimmt und muss angemessen sein. Werden ver- langte oder nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht und vollständig vorgelegt, gelten die gesetz- lichen Ausschlussfolgen. Aufklärungen dürfen nicht zu einer unzulässigen inhaltlichen Änderung des Teilnahmeantrags oder endgültigen Angebots führen.
7. Auswahl der Bewerber
7.1 Zahl der einzuladenden Bewerber
Die Auftraggeberin beabsichtigt, mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Zunächst werden die geeigneten Bewerber anhand der nachfolgen- den Auswahlkriterien in eine Rangfolge gebracht.
Die Bewerber auf Rang 1 bis 3 werden eingeladen. Bewerber auf Rang 4 und 5 werden zusätzlich einge- laden, wenn ihre Gesamtpunktzahl mindestens 90 % der Gesamtpunktzahl des drittplatzierten Bewer- bers erreicht. Insgesamt werden höchstens fünf Bewerber eingeladen. Bei Punktgleichheit an der Höchstgrenze gelten zunächst die nachfolgend bezeichneten Gleichstandsregeln; verbleibt der Gleich- stand, entscheidet das Los nach § 75 Abs. 6 VgV.
Stehen weniger als drei geeignete Bewerber zur Verfügung, kann die Auftraggeberin das Verfahren nach § 51 Abs. 3 VgV mit den geeigneten Bewerbern fortführen. Ein automatischer Abbruch des Ver- fahrens findet nicht statt.
7.2 Bewertete Referenzen
Die Anzahl der vorlegbaren Referenzen ist nicht begrenzt. Für jede Referenz wird eine Gesamtpunkt- zahl nach der Auswahlmatrix ermittelt. In die Auswahlwertung gehen die drei punktbesten Referenzen des Bewerbers ein; ihre Punktzahlen werden addiert und durch drei geteilt. Reicht ein Bewerber nur die drei Mindestreferenzen ein, werden diese drei Referenzen gewertet.
7.3 Auswahlmatrix
| Kriterium | Bewertungsmaßstab je Referenz/Unternehmen | Gewichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Umbau und Neubau | 10 Punkte, wenn das Referenzprojekt eine substanzielle Kombination aus Um- bau/Sanierung und Neubau/Erweiterung umfasst; sonst 0 Punkte | 20% | ||||||
| Erbrachte Leistungsbilder | bis 10 Punkte nach Zahl und Relevanz der im Generalplanerauftrag vorgesehenen Objekt- und Fachplanungen | 15% | ||||||
| Generalplanung | 10 Punkte bei vertraglicher Gesamtverantwortung und Koordination von mindes- tens drei relevanten Leistungsbildern; sonst 0 Punkte | 15% | ||||||
| Baukosten | 0 Punkte bei 6 Mio. EUR netto; 10 Punkte ab 12 Mio. EUR netto; lineare Interpola- tion | 5% | ||||||
| Kostenrahmen | 10 Punkte bei Einhaltung der freigegebenen Kostenberechnung; 5 Punkte bei Ab- weichung bis 10 %; 0 Punkte bei höherer Abweichung oder fehlender Angabe; nicht vom Planer zu vertretende Änderungen sind zu erläutern | 5% |
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| Kriterium | Bewertungsmaßstab je Referenz/Unternehmen | Gewichtung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Terminrahmen | 10 Punkte bei Einhaltung des zuletzt freigegebenen beziehungsweise vertraglich festgelegten Fertigstellungstermins; 5 Punkte bei Abweichung bis 10 %; 0 Punkte bei höherer Abweichung oder fehlender Angabe | 5% | ||||||
| LPH 8 und 9 | 8 Punkte für abgeschlossene LPH 8, zusätzlich 2 Punkte für abgeschlossene LPH 9 | 5% | ||||||
| ISO 9001/QM | 10 Punkte bei gültiger ISO-9001-Zertifizierung oder gleichwertigem, nachgewiese- nem Qualitätsmanagementsystem | 10% | ||||||
| Beschäftigte | 0 Punkte bei 8 Beschäftigten; 10 Punkte ab 20 Beschäftigten; lineare Interpolation | 10% | ||||||
| Planer | 0 Punkte bei 4 Planern; 10 Punkte ab 10 Planern; lineare Interpolation | 10% |
Gleichstand: Zunächst entscheidet die höhere durchschnittliche Referenzpunktzahl. Besteht weiterhin Gleichstand, wird die zusätzliche vierte und danach fünfte Referenz herangezogen. Verbleibt Gleich- stand, entscheidet das Los.
8. Vorbefassung und Gleichbehandlung
Kersting + Gallhoff Architekten PartGmbB haben die Machbarkeitsstudie Phase 0 erstellt und können sich am Verfahren beteiligen. Die Auftraggeberin gleicht einen möglichen Informationsvorsprung aus, indem sie den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zum Erstangebot sämtliche für die Ange- botsbearbeitung erheblichen Vorunterlagen zugänglich macht und angemessene Bearbeitungsfristen gewährt.
Eine Beteiligung des vorbefassten Unternehmens wird nur ausgeschlossen, wenn der Wettbewerbsvor- teil nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Vor einem Ausschluss er- hält das betroffene Unternehmen Gelegenheit zum Nachweis, dass seine Beteiligung den Wettbewerb nicht verfälscht.
9. Aufforderung und Erstangebot
Die ausgewählten Bewerber erhalten eine gesonderte Aufforderung mit der Leistungsbeschreibung, dem Vertragsentwurf, dem Preisblatt, den Projektunterlagen und den wertungsrelevanten Formblät- tern. Maßgeblich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt der Aufforderung bereitgestellte Fassung.
Das Erstangebot muss grundsätzlich bereits alle für das endgültige Angebot verlangten Bestandteile enthalten. Vertrags- oder Leistungsvorschläge sind in einem gesonderten Dokument kenntlich zu ma- chen. Änderungen der Vergabeunterlagen im eingereichten Angebot sind unzulässig; Verhandlungs- vorschläge sind daher eindeutig vom Angebot zu trennen.
Von den Bietern wird kein unentgeltlicher Ausführungsentwurf verlangt. Das Kurzkonzept muss sich auf Vorgehensweise, Methodik, Organisation und nachvollziehbare Optimierungsansätze beschränken. So- weit darüber hinaus konkrete Lösungsvorschläge in Form von Plänen, Zeichnungen oder Berechnungen verlangt werden, ist vorab eine angemessene einheitliche Vergütung nach § 77 Abs. 2 VgV festzuset- zen.
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10. Verhandlungen und endgültige Angebote
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine Verhandlungsrunde mit allen Bietern, die ein wertbares Erstange- bot eingereicht haben. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung von Verhandlungen, wenn der Zu- schlag wirksam auf das Erstangebot vorbehalten und auf dieser Grundlage erteilt wird.
Verhandelt werden dürfen sämtliche Angebots- und Vertragsinhalte mit Ausnahme der bekannt ge- machten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Endgültige Angebote werden nicht verhan- delt. Alle Bieter werden gleichbehandelt und über Änderungen der Vergabeunterlagen in Textform in- formiert.
Vertrauliche Informationen oder Lösungsvorschläge eines Bieters werden anderen Bietern nicht ohne eine konkrete, auf die beabsichtigte Mitteilung bezogene Zustimmung weitergegeben. Eine allge- meine Vorabzustimmung genügt nach § 17 Abs. 13 VgV nicht.
Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter unter Setzung einer einheitlichen Frist zur Abgabe endgültiger Angebote aufgefordert. Nach Ablauf dieser Frist sind Änderungen oder Ergänzungen nur im vergaberechtlich zulässigen Rahmen möglich.
11. Zuschlagskriterien und Bewertungsmethode
| Zuschlagskriterium | Gewichtung | Maximalpunkte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamthonorar | 50 % | 50,00 | ||||||
| Kurzkonzept | 30 % | 30,00 | ||||||
| Personalqualifikation | 15 % | 15,00 | ||||||
| Präsentation | 5 % – unter Vorbehalt | 5,00 |
Für jedes Kriterium werden zunächst 0 bis 100 Wertungspunkte ermittelt. Diese werden mit der Ge- wichtung multipliziert und durch 100 geteilt. Die gewichteten Punkte werden addiert. Maximal sind 100 Gesamtpunkte erreichbar. Rundungen erfolgen erst bei der gewichteten Punktzahl auf zwei Nachkom- mastellen.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl erhält das Angebot mit der höheren Punktzahl im Kurzkonzept den Vor- rang; danach entscheidet die Personalqualifikation, anschließend der Preis. Besteht weiterhin Gleich- stand, entscheidet das Los.
12. Preiswertung
Gewertet wird der im finalen Preisblatt ausgewiesene und für alle Bieter nach identischen Parametern ermittelte Gesamtwertungspreis einschließlich sämtlicher bewerteter Stufen, Optionen, besonderen Leistungen und Nebenkosten, jeweils netto. Nicht wertungsrelevante Bedarfspositionen werden im Preisblatt ausdrücklich gekennzeichnet.
Das niedrigste wertbare Gesamthonorar erhält 100 Punkte. Ein Angebot mit dem Doppelten oder mehr des niedrigsten Honorars erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert:
Preis-Punkte = 100 - ((Wertungspreis - niedrigster Wertungspreis) x 100 / niedrigster Wertungspreis).
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Negative Punktzahlen werden mit 0 angesetzt.
Ungewöhnlich niedrige Angebote werden nach § 60 VgV aufgeklärt. Aus der Preiswertung allein folgt weder ein Zuschlag noch ein Ausschluss.
13. Personalqualifikation
Gewertet werden ausschließlich die im Angebot verbindlich benannte Projektleitung und stellvertre- tende Projektleitung. Hierfür sind die vorgegebenen Personalformblätter mit höchstens drei persönli- chen Referenzprojekten je Person einzureichen. Dieselbe Referenz kann mehreren Personen zugeord- net werden, wenn deren persönliche Mitwirkung jeweils nachvollziehbar dargestellt ist.
| Unterkriterium | Bewertung | Anteil am Krite- | ||
|---|---|---|---|---|
| rium | ||||
| Projektleitung | Projektspezifische Erfahrung mit Bildungs-/Publikumsbauten, Kombi- nation Umbau und Neubau, Bauen im Betrieb, Generalplanung und Kosten-/Terminverantwortung | 55 % | ||
| Stellvertretende Projektleitung | Entsprechende projektspezifische Erfahrung und belastbare Vertre- tungsfähigkeit | 45 % |
Je Unterkriterium werden 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte vergeben: 0 Punkte bei fehlender oder nicht verwertbarer Erfahrung; 25 Punkte bei nur geringer Vergleichbarkeit; 50 Punkte bei teilweise vergleich- barer Erfahrung; 75 Punkte bei weitgehend vergleichbarer Erfahrung; 100 Punkte bei umfassender und in mehreren wesentlichen Aspekten nachgewiesener Erfahrung.
Das gewertete Schlüsselpersonal wird Vertragsbestandteil. Ein Austausch während des Vergabeverfah- rens oder nach Zuschlag bedarf der vorherigen Zustimmung und setzt mindestens gleichwertige Quali- fikation und eine mindestens gleich hohe Wertung voraus.
14. Kurzkonzept
Das Kurzkonzept darf einschließlich Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abbildungen und Anlagen höchstens zehn einseitig beschriebene DIN-A4-Seiten umfassen. Vorgabe: Arial 11 pt oder vergleichbar, mindes- tens 1,15-facher Zeilenabstand und mindestens 2 cm Seitenrand. Überzählige Seiten werden nicht gew- ertet.
| Konzeptbaustein | Erwartungshorizont | Anteil am Krite- | ||
|---|---|---|---|---|
| rium | ||||
| Variante 2.4 und Wirtschaftlich- keit | Verständnis der gesetzten Kernelemente; belastbare Prüfung und wirt- schaftliche Optimierungsansätze ohne unentgeltliche Entwurfsplanung | 20 % | ||
| Interim und laufender Schul- betrieb | Sichere Bauabschnitte, Container/Provisorien, Logistik, Ferien, Umzüge und Betriebsaufrechterhaltung | 20 % | ||
| Klima- und Baustandards | Sommerlicher Wärmeschutz, Energie, robuste und wartungsarme Stan- dards, Lebenszyklus und Klimaanpassung | 20 % | ||
| Nutzer- und Schnittstellenman- agement | Organisation des Generalplanerteams, Schule/OGS, Auftraggeberin, Gut- achter, Behörden, Kosten-, Termin- und Risikokommunikation | 20 % | ||
| Einbindung der Ley | Sichere, genehmigungsfähige, gestalterische und pädagogische Integra- tion einschließlich Wasser-/Starkregenaspekten | 20 % |
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Jeder Baustein wird mit 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkten bewertet: 0 = nicht bearbeitet oder unbrauchbar; 2 = erhebliche Defizite; 4 = mehrere wesentliche Defizite; 6 = Anforderungen im Wesentlichen erfüllt; 8 = Anforderungen gut und projektspezifisch erfüllt; 10 = Anforderungen in besonderem Maße, konsistent, belastbar und unmittelbar umsetzbar erfüllt. Die Punktzahl des besten Konzeptes wird auf 100 gesetzt, die übrigen Konzepte werden entsprechend bewertet und mit 30 % gewichtet.
15. Präsentation
Vorgesehen ist eine 45-minütige Präsentation mit 30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Fragen. Projekt- leitung und stellvertretende Projektleitung müssen persönlich teilnehmen. Gegenstand ist die Darstel- lung des vorgesehenen Vorgehens anhand vergleichbarer Referenzprojekte und die Übertragung der Erfahrungen auf das Projekt in Sonsbeck.
| Unterkriterium | Anteil | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fachliche Vergleichbarkeit und kritische Einordnung der Referenzprojekte | 25 % | ||||
| Umgang mit Schwierigkeiten, Kosten- und Terminabweichungen | 25 % | ||||
| Übertragung der Erfahrungen auf Sonsbeck | 25 % | ||||
| Struktur, Verständlichkeit, Visualisierung und fachliche Reaktion in der Fragerunde | 25 % |
Je Unterkriterium werden 0, 2, 4, 6, 8 oder 10 Punkte nach dem für das Kurzkonzept beschriebenen Er- füllungsgrad vergeben. Alle Bieter erhalten identische Zeitvorgaben.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, auf den Präsentationstermin zu verzichten, wenn dieser kei- nen Unterschied am Gesamtergebnis mehr bewirken kann-
16. Information, Zuschlag und Aufhebung
Nicht ausgewählte Bewerber und nicht berücksichtigte Bieter werden nach den gesetzlichen Vorgaben informiert. Vor Zuschlag wird die Informations- und Wartepflicht des § 134 GWB eingehalten. Bei elekt- ronischer Information beträgt die Wartefrist grundsätzlich zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung.
Der Vertrag kommt mit Zugang des elektronischen Zuschlags zustande. Ein gesonderter Unterschrifts- termin ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung, soweit die Zuschlagsmitteilung den Auftrag eindeutig be- zeichnet.
Die Auftraggeberin kann das Verfahren unter den Voraussetzungen des § 63 VgV ganz oder teilweise aufheben. Weitergehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen; pauschale Haftungs- oder Entschädigungsausschlüsse werden nicht vereinbart.
17. Rügen und Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere müssen erkannte Vergabeverstöße grundsätzlich innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden. Aus Bekanntma- chung oder Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße müssen spätestens bis zum Ablauf der jeweiligen
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Teilnahme- oder Angebotsfrist gerügt werden. Nach Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beträgt die Frist für einen Nachprüfungsantrag grundsätzlich 15 Kalendertage.
Zuständige Vergabekammer ist die in der Auftragsbekanntmachung bezeichnete Vergabekammer Westfalen. Maßgeblich sind die Angaben in der Bekanntmachung.
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