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01_Leistungsbeschreibung_Generalplanung_GGS_Sonsbeck_V3.1.pdf

Generalplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule in Sonsbeck

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 21:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Gemeinde Sonsbeck | Leistungsbeschreibung

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Generalplanungsleistungen für die Johann-Hinrich-Wichern Gemeinschaftsgrundschule Sonsbeck

AuftraggeberinGemeinde Sonsbeck Die Bürgermeisterin Herrenstraße 2 47665 Sonsbeck
VorhabenSanierung und Erweiterung der Johann-Hinrich-Wichern-Gemein- schaftsgrundschule Taubenweg 47 47665 Sonsbeck
VergabegegenstandGeneralplanungsleistungen
VerfahrenEU-weites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
BearbeitungsstandArbeitsentwurf, Version 3.1, 03.09.2026 Version für den Teilnahme- wettbewerb

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1 Inhalt

2 Allgemeiner Hinweis ................................................................................................................................ 4

3 Gegenstand der Leistungsbeschreibung............................................................................................... 4

3.1 Projekt und Ausgangssituation ...................................................................................................... 4

3.2 Planungsgrundlage Variante 2.4 .................................................................................................... 4

4 Projektziele und funktionales Programm ............................................................................................... 5

4.1 Schulorganisation und Raumprogramm ....................................................................................... 5

4.2 Weitere Funktionsbereiche ............................................................................................................ 6

4.3 Genehmigung, Sicherheit und Standards ..................................................................................... 7

5 Leistungsumfang der Generalplanung .................................................................................................. 8

6 Leistungsbild Gebäude und Innenräume .............................................................................................. 9

7 Technische Ausrüstung ........................................................................................................................... 9

8 Tragwerksplanung ..................................................................................................................................10

9 Freianlagenplanung und Ley .................................................................................................................10

10 Brandschutz und Bauphysik ...................................................................................................................11

10.1 Brandschutz ....................................................................................................................................11

10.2 Bauphysik ........................................................................................................................................11

11 Besondere projektbezogene Leistungen .............................................................................................11

11.1 Bestands- und Grundlagenmanagement .....................................................................................11

12 Fördermittelunterstützung .....................................................................................................................12

13 Risikomanagement .................................................................................................................................12

14 Bauen im Schulbetrieb, Interim und Bauablauf ....................................................................................12

15 Kosten, Wirtschaftlichkeit und Fördermittel .........................................................................................13

16 Termine und Berichtswesen ...................................................................................................................14

17 Projektorganisation und Beteiligung ....................................................................................................14

17.1 Projektteam und Besprechungen .................................................................................................14

17.2 Nutzerbeteiligung ..........................................................................................................................15

17.3 Präsentationen ...............................................................................................................................15

18 Daten, Dokumentation und Übergaben ...............................................................................................15

19 Leistungen der Auftraggeberin und Dritter ..........................................................................................16

20 Stufenbeauftragung und Optionen .......................................................................................................17

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20.1 Gesondert anzubietende Optionen .............................................................................................17

21 Vorhandene Unterlagen .........................................................................................................................17

22 Angebotsgrundlage ...............................................................................................................................18

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2 Allgemeiner Hinweis

Diese Leistungsbeschreibung ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Alle Bestandteile die nicht ausdrücklich als Mindestanforderung gekennzeichnet sind, können daher verhandelt werden.

3 Gegenstand der Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines Generalplaners für die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Johann-Hinrich-Wichern-Gemeinschaftsgrundschule in Sonsbeck. Das Vorhaben umfasst Bestandsgebäude, Abbruch und Neubau, technische Anlagen, Tragwerk, Freianla- gen, die Querung und Einbindung der Ley sowie sämtliche zur funktionsfähigen Gesamtplanung erfor- derlichen Schnittstellen.

Die Leistungsbeschreibung bestimmt die Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 1 BGB und konkretisiert den geschuldeten Leistungserfolg. Die Bezugnahme auf Leistungsbilder und Leistungsphasen der HOAI 2021 dient der Strukturierung des Leistungsumfangs. Geschuldet ist die vollständige, koordinierte und für die jeweilige Leistungsphase geeignete Gesamtleistung nach Maß- gabe aller Vertragsunterlagen.

Der Begriff Generalplaner umfasst den Auftragnehmer einschließlich sämtlicher von ihm eingesetzter Nachunternehmer und Fachplaner. Er bleibt gegenüber der Auftraggeberin für die ordnungsgemäße Erbringung und Integration aller ihm übertragenen Leistungen allein verantwortlich. Die Beauftragung eines Nachunternehmers begründet keine unmittelbare Vertragsbeziehung zur Auftraggeberin.

3.1 Projekt und Ausgangssituation

Die Schule besteht aus einem zweigeschossigen Gebäudeensemble aus den 1960er-, 1970er- und 1990er-Jahren. Das Grundstück und das Ensemble werden durch den Bachlauf Ley geteilt. Das Ur- sprungsgebäude und spätere Erweiterungen liegen nördlich, der gegenwärtige Gebäudeteil Süd liegt südlich der Ley und ist über einen eingeschossigen Verbindungsgang angebunden.

Defizite bestehen insbesondere bei Flächenangebot und Raumbeziehungen, Barrierefreiheit, Orientie- rung und Eingangskontrolle, Mensa und OGS, Verwaltung, Sanitärräumen, Differenzierungsflächen, energetischem Zustand, technischer Ausstattung und der Wahrnehmbarkeit der Ley. Der laufende be- ziehungsweise bereits abgeschlossene Umbau des Obergeschosses Nord zur multifunktionalen Schul- und OGS-Nutzung ist als Bestand zu erfassen und in die Gesamtplanung einzubeziehen.

• Die Schule und die OGS sollen während der Umsetzung grundsätzlich weiterbetrieben werden. • Neu hergestellte Bauteile und Anlagen im Obergeschoss Nord sind nach Möglichkeit zu erhalten; Eingriffe sind fachlich und wirtschaftlich zu begründen. • Vorhandene Unterlagen beruhen teilweise auf einer konzeptionellen Phase 0 und ersetzen keine eigenverantwortliche Bestands- und Grundlagenprüfung. • Die Planung muss Bestand, Neubau, Abbruch, Provisorien, Umzüge, Schadstoffrisiken, Baugrund und Grundwasser in einem durchgängigen Gesamtprozess zusammenführen.

3.2 Planungsgrundlage Variante 2.4

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Der Rat der Gemeinde Sonsbeck hat die Fortführung der Planung auf Grundlage der in der Machbar- keitsstudie Phase 0 entwickelten Variante 2.4 beschlossen. Die Variante ist als Vorzugs- und Rahmen- konzept anzuerkennen. Sie ist weder eine abgeschlossene Vorplanung noch ein auszuführender Ent- wurf. Ihre Annahmen sind in den Leistungsphasen 1 bis 3 zu prüfen, zu konkretisieren und wirtschaftlich fortzuentwickeln.

Mindestanforderung: Gesetzte Kernelemente sind der Rückbau des bestehenden Gebäudeteils Süd, der zweigeschossige Neubau Süd, die niveaugleiche Verbindung der Gebäudeteile Nord und Süd in beiden Geschossen, der zentrale Haupteingang und der kubische Erweiterungsansatz. Eine erneute Grundsat- zuntersuchung der Variante 1.3 oder eines davon losgelösten Gesamtkonzepts ist nicht geschuldet.

Innerhalb dieses Rahmens sind Varianten und Optimierungen insbesondere zu Flächeneffizienz, Geo- metrie, Konstruktion, Tragwerk, Materialität, TGA, Energie, Bauabschnitten, Interim, Lebenszykluskos- ten und Ausstattungsstandard zu untersuchen. Varianten sind nicht als freie Neuplanung, sondern als zielgerichtete Weiterentwicklung der Variante 2.4 zu verstehen.

Beabsichtigte Abweichungen von gesetzten Kernelementen oder wesentlichen funktionalen Vorgaben dürfen erst nach einer schriftlichen Freigabe der Auftraggeberin vertieft werden. Der Generalplaner hat hierzu Anlass, Nutzen, Nachteile, Kosten-, Termin- und Betriebsfolgen sowie die Auswirkungen auf Ge- nehmigung und übrige Planungen entscheidungsreif darzustellen.

4 Projektziele und funktionales Programm

4.1 Schulorganisation und Raumprogramm

PLANUNGSZIEL: Planungsgrundlage ist eine dreizügige Grundschule, die in bis zu zwei Jahrgängen vierzügig betrieben werden kann. Es sollen insgesamt 14 Räume als Klassenräume nutzbar sein.

Das SOLL-Raumprogramm der Phase 0 ist ein verbindlicher Zielrahmen, jedoch keine starre Festlegung jeder einzelnen Raumgröße oder Raumlage. Es ist im Rahmen der Grundlagenermittlung gemeinsam mit der Auftraggeberin und der Schulleitung zu prüfen und als abgestimmtes Raum- und Funktionspro- gramm fortzuschreiben. Abweichungen sind zulässig, wenn die pädagogischen, funktionalen und kapa- zitativen Ziele mindestens gleichwertig erfüllt werden und die Auftraggeberin zustimmt.

  1. Räumlich zusammenhängende Jahrgangscluster mit Klassen- und Differenzierungsbereichen.
  2. Multifunktional nutzbare Unterrichts- und OGS-Räume sowie Flächen für gemeinsames Lernen, Inklusion, Rückzug und Kleingruppenarbeit.
  3. Kurze, verständliche und barrierefreie Wege sowie klare Funktionsbeziehungen.
  4. Funktionale Einbindung von Forum, Musik, Mensa, Verwaltung, Werkraum, Lehrküche, Sanitär-, Neben- und Außenbereichen.
  5. Trennung öffentlich zugänglicher Verwaltungsbereiche von internen Team- und Aufenthaltsberei- chen.
  6. 4.2 Mensa, Verteilküche und Forum

PLANUNGSZIEL: Für den Speiseraum gelten rund 130 m² und eine Kapazität von etwa 70 Personen als Ausgangs- und Zielwerte. Sie sind keine unveränderlichen Mindestflächen. Die tatsächlich erforderliche

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Größe und die Zahl der Essensschichten sind nach Zuschlag im Rahmen der Bedarfs- und Betriebspla- nung zu ermitteln.

Der Generalplaner hat gemeinsam mit der Auftraggeberin und der Schulleitung ein belastbares Be- triebs-, Verpflegungs-, Anlieferungs- und Nutzungskonzept auszuarbeiten. Zu klären und planerisch umzusetzen sind insbesondere Speisenausgabe, Waren- und Abfallwege, Lagerung, Aufbereitung, Hy- giene, Personal- und Nebenräume, barrierefreie Zugänglichkeit, Aufsicht, Akustik, Möblierbarkeit sowie die Verbindung zu Forum und Außenflächen.

Eine eigenständige Küchenfachplanung wird nicht als separates Leistungsbild beauftragt. Die räumli- che, funktionale und technische Planung der Verteilküche und der Lehrküche ist im Zusammenwirken von Objektplanung und Technischer Ausrüstung, insbesondere der nutzungsspezifischen Anlagen, zu erbringen. Erforderliche hersteller- oder lieferantenseitige Detailplanungen sind vom Generalplaner anzufordern und zu koordinieren.

OPTION: Vertiefte Planung einer über die üblichen schulischen und gemeindlichen Nutzungen hinaus- gehenden externen Veranstaltungsnutzung einschließlich besonderer Betriebs-, Trennungs-, Sanitär-, Akustik- und Genehmigungsanforderungen. Ohne Abruf ist lediglich die übliche Nutzung von Forum und Mensa zu berücksichtigen.

AUSDRÜCKLICHER VERHANDLUNGSGEGENSTAND: Die konkrete Ausgestaltung der kombinierten Nutzung von Mensa, Forum und Musikbereich, insbesondere Zugänglichkeit, Abtrennbarkeit, Veran- staltungsbetrieb und technische Ausstattung, wird im Verhandlungsgespräch erörtert. Die abschlie- ßende Vorgabe wird allen Bietern einheitlich mitgeteilt.

4.2 Weitere Funktionsbereiche

  1. Verwaltungserweiterung mit Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsbereichen, Orientierung an der Phase-0-Annahme von rund 340 m².
  2. Ruheraum für die OGS oberhalb beziehungsweise in unmittelbarer funktionaler Beziehung zur Verwaltung, soweit sich dies im Entwurf bestätigt.
  3. Werkraum mit sicherer Anbindung an nutzbare Außenflächen sowie Erneuerung der Lehrküche einschließlich Oberflächen, Einbauten und technischer Schnittstellen.
  4. Ausreichende innenliegende Sanitäranlagen, barrierefreie Sanitärräume, Garderoben, Lager- und Nebenräume.
  5. Zentraler, eindeutig auffindbarer und kontrollierbarer Haupteingang; der vorhandene weitere Zu- gang darf funktional erhalten bleiben, soll gestalterisch jedoch nachgeordnet sein.
  6. Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit aller wesentlichen Innen- und Außenbereiche nach den gesetzlichen Anforderungen einschließlich Aufzug, Orientierung, Rettungswegen und barrie- refreien Außenanlagen.

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Die lose Möblierung und Beschaffung beweglicher Ausstattungsgegenstände der Kostengruppe 600 sind nicht Gegenstand der Generalplanung. Geschuldet sind jedoch die für Raumlayout, Flächenbe- darf, Anschlüsse, Einbringung, Barrierefreiheit und Bauablauf erforderliche Ausstattungs- und Schnitt- stellenkoordination sowie die Berücksichtigung des hierfür vorgesehenen Kostenanteils im Gesamt- budget.

4.3 Genehmigung, Sicherheit und Standards

Der Generalplaner hat die Genehmigungsfähigkeit frühzeitig zu klären. Nach den vorliegenden Infor- mationen ist für die Verwaltungserweiterung keine Änderung des Bebauungsplans vorgesehen; eine Befreiung wurde durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Wesel in Aussicht gestellt. Diese Ausgangslage ist zu verifizieren und in die Genehmigungsstrategie einzubeziehen.

  1. Einhalten der jeweils geltenden bauordnungs-, schulbau-, arbeitsstätten-, brandschutz-, wasser-, umwelt-, energie- und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen.
  2. Keine darüber hinausgehenden besonderen Zertifizierungs-, Nachhaltigkeits- oder Sicherheits- standards, soweit sie nicht nach Zuschlag ausdrücklich angeordnet oder als Option abgerufen werden.
  3. Planerische Berücksichtigung üblicher schulischer, OGS-bezogener, administrativer und ge- meindlicher Nutzungen.
  4. Frühzeitige Klärung von Befreiungen, Abweichungen, Baulasten, Leitungen, Abstandsflächen, Rettungswegen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Randbedingungen.
  5. 4.5 Energie, Klima und Nachhaltigkeit

Mindestanforderung: Ein wirksamer sommerlicher Wärmeschutz ist zwingendes Planungsziel. Die gesetz- lichen Mindestanforderungen an Energie, Klima, Material und Nachhaltigkeit sind einzuhalten.

Ein über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehender Energiestandard ist zunächst nicht als ver- bindliche Beschaffenheit festgelegt. Der Generalplaner hat in der Vorplanung mindestens eine tech- nisch und wirtschaftlich belastbare höherwertige Standardvariante zu untersuchen und deren Investiti- onskosten, Betriebskosten, Energiebedarf, Fördermöglichkeiten, Terminfolgen und technische Risiken darzustellen. Der endgültige Energiestandard wird nach Zuschlag auf dieser Grundlage durch die Auf- traggeberin festgelegt.

Eine Nachhaltigkeitszertifizierung oder Zertifizierungsfähigkeit wird nicht geschuldet. Gleichwohl sind robuste, wartungsarme und langlebige Lösungen, angemessene Lebenszykluskosten, Rückbau- und Wiederverwendungsmöglichkeiten sowie Regenwasser- und Klimafolgenanpassung im Rahmen der Grundleistungen und der geschuldeten Variantenuntersuchungen zu berücksichtigen.

OPTION: Vertiefte Machbarkeits-, Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Photovoltaik bezie- hungsweise sonstige regenerative Eigenerzeugung, soweit dies über die gesetzlichen Anforderungen und die reguläre TGA-Variantenuntersuchung hinausgeht. Bei Abruf ist die bevorzugte Lösung in den weiteren Leistungsphasen fortzuführen.

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5 Leistungsumfang der Generalplanung

Der Generalplaner schuldet neben den einzelnen Objekt- und Fachplanungen eine eigenständige Ko- ordinations- und Integrationsleistung. Er ist zentraler fachlicher Ansprechpartner der Auftraggeberin und führt sämtliche Planungsbeiträge, Entscheidungen und Informationen zu einem vollständigen Ge- samtwerk zusammen.

LeistungsbereichGrundumfangLeistungsphasen
Gebäude und Innen- räumeBestand, Umbau, Erweiterung, Abbruch und Neu- bau nach § 34 HOAI und Anlage 101 bis 8, optional 9
Technische Ausrüs- tungAlle projektbezogen erforderlichen Anlagengrup- pen nach § 55 HOAI und Anlage 15, einschließlich Küchenschnittstellen1 bis 8, optional 9
TragwerksplanungNeubau, Eingriffe in den Bestand, Bauzustände und Rückbau nach § 51 HOAI und Anlage 141 bis 6
FreianlagenSchulhof, Wege, Terrassen, Ley, Regenwasser, Baustellenfolgen und Wiederherstellung nach § 39 HOAI und Anlage 111 bis 8, optional 9
BrandschutzProjektbezogene Brandschutzplanung und Nach- weisführungstufengerecht
BauphysikWärmeschutz und Energiebilanz, Bau- und Raum- akustik einschließlich Koordinationstufengerecht
Generalplanerkoordi- nationSchnittstellen-, Termin-, Kosten-, Risiko-, Entschei- dungs-, Änderungs- und Qualitätsmanagementdurchgängig
  1. Aufstellen und Fortschreiben einer Leistungs-, Schnittstellen- und Verantwortungsmatrix.
  2. Koordinieren aller eigenen Planer, Nachunternehmer und vom Auftraggeber beauftragten Drit- ten.
  3. Prüfen der Planstände auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit, Kollisionen, Genehmigungsfähig- keit, Ausschreibungsreife und Ausführbarkeit.
  4. Führen eines Entscheidungs-, Risiko- und Änderungsregisters mit Verantwortlichen und Fristen.
  5. Zusammenführen von Kosten, Terminen, Planständen, Genehmigungsunterlagen, Leistungsver- zeichnissen und Revisionsunterlagen.
  6. Steuern der Schnittstellen zwischen Schulbetrieb, Interim, Abbruch, Schadstoffmaßnahmen, Neu- bau, Bestand und Freianlagen.

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6 Leistungsbild Gebäude und Innenräume

Geschuldet sind sämtliche Grundleistungen der jeweils abgerufenen Leistungsphasen nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, soweit sie für das Vorhaben anfallen. Eine gesonderte Wiederho- lung der einzelnen Grundleistungen ist nicht erforderlich; deren Inhalt und phasenbezogene Arbeitser- gebnisse ergeben sich aus der HOAI. Projektspezifisch umfasst das Leistungsbild insbesondere:

  1. Bestands-, Umbau-, Erweiterungs-, Abbruch- und Neubauplanung einschließlich Neubau Süd, zweigeschossiger Verbindung, zentralem Haupteingang, Erweiterungen am Gebäude Nord und erforderlichen Eingriffen in weitergenutzte Bestandsbereiche.
  2. Prüfung und Fortentwicklung der Variante 2.4 sowie des Raum- und Funktionsprogramms inner- halb der festgelegten Kernelemente.
  3. Objektplanerische Integration und Koordination von Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Brandschutz, Bauphysik, Baugrund, Schadstoffen und sonstigen Fachbeiträgen.
  4. Planung der festen Einbauten sowie Koordination der Schnittstellen zu loser Möblierung, Ausstat- tung, Nutzeranforderungen und technischen Anschlüssen.
  5. Berücksichtigung von Schulbetrieb, Interim, Bauabschnitten, Umzügen, Provisorien, Genehmigun- gen und abschnittsweisen Inbetriebnahmen in allen jeweils beauftragten Leistungsphasen.

7 Technische Ausrüstung

Die Technische Ausrüstung umfasst die Grundleistungen der jeweils abgerufenen Leistungsphasen nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für alle projektbezogen erforderlichen Anlagen- gruppen. Die Planung schließt Neubau, umzubauende Bestandsbereiche, Provisorien, Bauzustände und erforderliche Anpassungen an weitergenutzten Anlagen ein.

  1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen einschließlich Küchen-, Sanitär-, Außen- und Provisoriums- schnittstellen.
  2. Wärmeversorgungsanlagen einschließlich Varianten zum künftigen Energiestandard.
  3. Lufttechnische Anlagen einschließlich Hygiene, Raumluftqualität, Küche und sommerlichem Wär- meschutz.
  4. Starkstromanlagen einschließlich Sicherheitsstrom, Beleuchtung, Außenanlagen und gegebenen- falls abgerufener regenerativer Eigenerzeugung.
  5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen einschließlich schulbetrieblicher Sicherheits-, Kommunikations- und Datenschnittstellen.
  6. Förderanlagen, insbesondere der für die zentrale barrierefreie Erschließung vorgesehene Auf- zug.
  7. Nutzungsspezifische Anlagen einschließlich der technischen Planung für Verteilküche, Lehrkü- che und Werkraum.
  8. Gebäudeautomation und technische Betriebsführung, soweit projektbezogen erforderlich.

AUSDRÜCKLICHER VERHANDLUNGSGEGENSTAND: Die konkrete technische Ausgangslage, die er- forderlichen Anlagengruppen und die Abgrenzung nutzungsspezifischer Anlagen werden im

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Verhandlungsgespräch anhand des vorgesehenen Bearbeitungskonzepts erörtert. Vor dem Endange- bot wird der für alle Bieter identische Leistungsumfang festgelegt.

Der TGA-Planer hat Bestandsanlagen und Restnutzungsdauern zu erfassen, erforderliche Ergänzungs- untersuchungen zu benennen, Versorgung und Betrieb während der Bauabschnitte sicherzustellen und alle Leitungsführungen, Trassen, Durchbrüche, Lasten, Brandschutz- und Schallschutzanforderungen mit den übrigen Planern zu koordinieren. Provisorien und Umschlüsse sind in Planung, Kosten und Ter- minplan gesondert auszuweisen.

8 Tragwerksplanung

Die Tragwerksplanung umfasst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI für den Neubau Süd, den zweigeschossigen Verbindungsgang, die Erweiterungen am Gebäude Nord, Eingriffe in den Bestand, Aufzug, Durchbrüche, Rückbau- und Bau- zustände sowie erforderliche temporäre Sicherungen.

  1. Frühzeitiges Abstimmen wirtschaftlicher Tragwerks- und Gründungsvarianten mit Architektur, Baugrund, TGA und Bauablauf.
  2. Bewerten der Nutzbarkeit vorhandener Tragstrukturen auf Grundlage der verfügbaren Unterla- gen und Besichtigungen; erforderliche weitergehende Erkundungen sind anzuzeigen.
  3. Planen der Standsicherheit in allen Abbruch-, Umbau-, Montage- und Zwischenzuständen.
  4. Koordinieren von Prüfstatik, Genehmigungsanforderungen, Durchbruchs- und Lastenplanung so- wie Ausführungsunterlagen.
  5. Mitwirken an den mindestens drei Einsparvarianten, soweit Tragwerk, Gründung, Bauweise oder Bauablauf betroffen sind.

9 Freianlagenplanung und Ley

Mindestanforderung: Die Freianlagenplanung und die möglichst weitgehende, fachlich sinnvoll vertret- bare bauliche, gestalterische und pädagogische Einbindung der Ley sind zwingender Bestandteil der Gesamtplanung.

  1. Schulhof-, Spiel-, Lern-, Aufenthalts- und Bewegungsflächen mit altersgerechter Zonierung und ausreichender Aufsicht und Einsehbarkeit.
  2. Barrierefreie Wege, Zugänge, Orientierungs- und Aufenthaltsbereiche sowie sichere Schüler-, Be- sucher-, Liefer-, Feuerwehr- und Rettungswege.
  3. Terrassen und Außenbezüge an Mensa, Werkraum und Verwaltung, soweit genehmigungsfähig und wirtschaftlich.
  4. Regenwasserbewirtschaftung, Starkregen- und Überflutungsrisiken, Grundwasser, Gewässerab- stände, Böschungen, Ufer- und Absturzsicherung.
  5. Baumschutz, Vegetation, ökologische Anforderungen, Baustelleneinrichtungsflächen und voll- ständige Wiederherstellung beanspruchter Bereiche.

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  1. Bauabschnittsweise nutzbare, sichere Pausen- und Erschließungsflächen während der gesamten Bauzeit.

Der Generalplaner koordiniert die wasserrechtlichen, ökologischen und fachgutachterlichen Beiträge sowie erforderliche Abstimmungen mit Behörden und Unterhaltungspflichtigen. Eigenständige gewäs- serökologische oder wasserwirtschaftliche Gutachten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich be- auftragt werden.

10 Brandschutz und Bauphysik

10.1 Brandschutz

Die Brandschutzplanung ist Bestandteil der Generalplanung. Geschuldet sind die für Genehmigung, Ausschreibung, Ausführung und Inbetriebnahme erforderlichen Brandschutzkonzepte, Nachweise, De- tailvorgaben und Abstimmungen. Maßstab sind die gesetzlichen Anforderungen und die aus der ge- nehmigten Nutzung folgenden Pflichten; zusätzliche freiwillige Brandschutzstandards werden nicht vor- gegeben.

  1. Ganzheitliche Betrachtung von Bestand, Neubau, Verbindungsgang, Interim und abschnittswei- sen Bauzuständen.
  2. Rettungswege, Brandabschnitte, Abschottungen, Alarmierung, Entrauchung, Feuerwehrflächen und organisatorische Übergangslösungen.
  3. Abstimmen mit Bauaufsicht, Feuerwehr, Prüfstellen, TGA, Tragwerk und Objektplanung.
  4. Fortschreiben des Konzeptes bei Bauabschnitten und Planungsänderungen sowie fachliche Be- gleitung der Umsetzung.

10.2 Bauphysik

Die Generalplanung umfasst die erforderlichen Leistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanz sowie Bau- und Raumakustik. Die Nachweise und Empfehlungen sind mit Architektur, Fassade, TGA, Nutzung und Bestand abzustimmen. Besondere Anforderungen aufgrund einer erweiterten Veranstaltungsnut- zung werden nur bei Abruf der entsprechenden Option geschuldet.

  1. Gesetzliche Energie- und Wärmeschutznachweise einschließlich Wärmebrücken, Luftdichtheit und sommerlichem Wärmeschutz.
  2. Bauakustische Nachweise und Detailvorgaben für Unterricht, OGS, Verwaltung, TGA und Außen- lärm.
  3. Raumakustische Konzeption für die üblichen Nutzungen von Klassen-, Differenzierungs-, Mensa-, Forum-, Musik-, Verwaltungs- und Nebenräumen.
  4. Fachliche Mitwirkung bei der Untersuchung eines höherwertigen Energiestandards.

11 Besondere projektbezogene Leistungen

11.1 Bestands- und Grundlagenmanagement

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  1. Zusammenführen der vorhandenen Bestandsinformationen und Plausibilitätsprüfung auf erkenn- bare Lücken und Widersprüche.
  2. Erstellen einer fortschreibbaren Unterlagen-, Untersuchungs- und Verantwortungsmatrix.
  3. Definieren und Koordinieren erforderlicher Ergänzungen bei Vermessung, Schadstoffen, Bau- grund, Grundwasser, Tragwerk und TGA.
  4. Überführen der Ergebnisse in Planung, Kosten, Termine, Ausschreibungen und Bauablauf.
  5. 11.2 Varianten- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen

Die ohnehin geschuldeten Variantenuntersuchungen sind auf die Weiterentwicklung der Variante 2.4 zu beschränken. Zusätzliche Grundsatz- oder Machbarkeitsstudien außerhalb dieses Rahmens sind nicht geschuldet.

  1. Mindestens drei konkret ausgearbeitete Einsparvarianten spätestens in der Leistungsphase 2; bei erheblicher Budgetabweichung erneute Aktualisierung.
  2. Einheitliche Bewertung nach Investitionskosten, Folgekosten, Funktion, Pädagogik, Qualität, Energie, Genehmigung, Bauzeit, Schulbetrieb und Risiken.
  3. Klare Empfehlung des Generalplaners mit Darstellung der Vor- und Nachteile und der nicht mo- netären Auswirkungen.
  4. Keine bloße Kürzung pauschaler Kostenansätze; jede Einsparung muss planerisch nachvollziehbar und umsetzbar sein.

12 Fördermittelunterstützung

Der Generalplaner unterstützt die Auftraggeberin fachlich bei Maßnahmenmeldung, Mittelbedarfs- und Mittelabflussplanung, förderfähiger Zuordnung, Baurechnung, Beleg- und Vergabedokumentation, Zwi- schen- und Verwendungsnachweisen, Beendigungsanzeige und Prüfungen, soweit projektbezogene Informationen aus seinem Leistungsbereich betroffen sind. Förderrechtliche Grundsatzentscheidungen und Rechtsberatung bleiben der Auftraggeberin vorbehalten.

13 Risikomanagement

Ab Leistungsphase 1 ist ein Risikoregister zu führen. Zu jedem wesentlichen Risiko sind Eintrittswahr- scheinlichkeit, Auswirkung auf Kosten, Termine, Qualität und Betrieb, Verantwortlichkeit, Maßnahmen und Entscheidungsfrist darzustellen. Mindestens zu behandeln sind Bestand, Schadstoffe, Baugrund und Grundwasser, Genehmigung, Ley, Schulbetrieb, Interim, Versorgung, Vergaben, Baupreise und Schnittstellen.

14 Bauen im Schulbetrieb, Interim und Bauablauf

Mindestanforderung: Planung und Bauausführung müssen den sicheren Schul- und OGS-Betrieb ge- währleisten. Schüler-, Besucher-, Liefer- und Baustellenverkehr sind wirksam zu trennen. Rettungswege, Hygiene, Medienversorgung, Sanitärbereiche und betriebsnotwendige Anlagen müssen in jedem Bauzu- stand funktionsfähig sein.

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Der Generalplaner hat den Bauablauf der Phase 0 zu überprüfen und zu einer ausführbaren Bauphasen- , Umzugs-, Interims- und Logistikplanung fortzuschreiben. Die Planung muss alle Fachdisziplinen, Ge- nehmigungen, Ausschreibungen, Schadstoffmaßnahmen, Abbrucharbeiten, Provisorien und Wieder- herstellungen integrieren.

  1. Darstellen jedes Bauabschnitts mit verfügbaren und gesperrten Räumen, Ersatzflächen, Wegen, Rettungswegen, Baustellenzufahrten, Einfriedungen und Übergängen.
  2. Planen der erforderlichen Container- und Provisoriumslösungen einschließlich Standort, An- schlüsse, Genehmigungen, Ausstattungsschnittstellen, Umzügen und Rückbau.
  3. Vorsehen von Teilräumungen, zeitweisen Sperrungen und Arbeiten außerhalb der Unterrichtszei- ten, soweit dies nach dem Baufortschritt erforderlich, rechtlich zulässig und von der Auftraggebe- rin freigegeben ist.
  4. Kein pauschaler Zwang zu Ferien-, Nacht- oder Wochenendarbeiten; solche Zeitfenster sind ein- zusetzen, wenn sie zur Sicherheit, Betriebsaufrechterhaltung oder Terminoptimierung sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind.
  5. Lärm-, Staub-, Geruchs-, Erschütterungs- und Verkehrsbelästigungen sind durch Bauablauf, tech- nische Maßnahmen und Kommunikation auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren.
  6. Frühzeitige Nutzerinformation zu Sperrungen, Umzügen, lärmintensiven Arbeiten und Änderun- gen der Wegeführung.

OPTION: Untersuchung und Planung einer vollständigen oder weit überwiegenden externen Interims- auslagerung der Schule als Vergleichsszenario, soweit dies über die reguläre abschnittsweise Contai- ner- und Provisorienplanung hinausgeht.

PLANUNGSZIEL: Die im Kick-off genannte Dauer von rund 26 Monaten bezieht sich auf die Gesamtzeit von Projektstart bis baulicher Fertigstellung und Übergabe. Sie ist ein ambitionierter Zielwert, der vom Generalplaner unter Einbeziehung von Planung, Genehmigung, Vergaben, Bauabschnitten, Interim und Abbruch zu überprüfen und fortzuschreiben ist.

15 Kosten, Wirtschaftlichkeit und Fördermittel

PLANUNGSZIEL: Das Planungsbudget beträgt 12.000.000 Euro brutto auf Preisstand I. Quartal 2026. Es dient als fortlaufend zu verfolgendes Kosten- und Wirtschaftlichkeitsziel, nicht als garantierte Kosten- obergrenze oder verschuldensunabhängige Einstandspflicht des Generalplaners.

Das Budget orientiert sich an der Kostenannahme der Phase 0 für die Kostengruppen 200 bis 700 ein- schließlich Provisorien, Freianlagen und Ausstattung. Noch nicht belastbar quantifizierte Schadstoff-, Rückbau-, Gründungs- und Wasserhaltungsrisiken sowie Baupreisänderungen sind transparent und ge- trennt darzustellen. Preisstand, Indexannahmen und Prognoserisiken dürfen nicht mit dem Ausgangs- budget vermischt werden.

  1. Kostenermittlungen nach DIN 276 in der für die jeweilige Leistungsphase erforderlichen Tiefe.
  2. Gliederung nach Objekten, Bauabschnitten, Kostengruppen und auf Anforderung nach förderfä- higen und nicht förderfähigen Anteilen.

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  1. Monatlicher Soll-Ist- und Prognosebericht ab Projektstart; in Leistungsphase 8 zusätzlich auf Grundlage von Vergaben, Aufträgen, Nachträgen, Rechnungen und Risiken.
  2. Unverzügliche schriftliche Anzeige erkennbarer Abweichungen mit Ursache, Größenordnung, Ter- min- und Qualitätsfolgen und Gegenmaßnahmen.
  3. Mindestens drei planerisch belastbare Einsparvarianten; die gesetzten Kernelemente der Variante 2.4 bleiben Ausgangspunkt.
  4. Mitwirkung an Mittelabflussplanung und projektbezogener Fördermitteldokumentation.

Der Bescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29.01.2026 stellt der Gemeinde ein allgemeines kommunales Förderbudget von 4.406.362,53 Euro zur Verfügung. Er ist kein projektbezogener Bewilli- gungsbescheid für die Schule. Die konkrete Projektzuordnung wird durch die Auftraggeberin vorge- nommen. Der Generalplaner hat die aus einer solchen Zuordnung mitgeteilten fachlichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen einzuhalten.

16 Termine und Berichtswesen

PLANUNGSZIEL: Die abgestimmte Entwurfsplanung mit Kostenberechnung soll innerhalb von drei Mo- naten nach Zuschlag vorliegen. Es handelt sich um einen Zieltermin. Der Generalplaner hat innerhalb von zwei Wochen nach Projektstart einen belastbaren Terminplan vorzulegen und aufzuzeigen, unter welchen Mitwirkungs-, Entscheidungs- und Untersuchungsannahmen das Ziel erreichbar ist.

Die Genehmigungsplanung soll innerhalb eines Monats nach Freigabe der Leistungsphase 3 und Abruf der Stufe 2 vorgelegt werden. Auch dies ist zunächst ein Zieltermin. Verbindliche Einzelfristen ergeben sich aus dem nach Projektstart abgestimmten Terminplan und ausdrücklich als Vertragsfristen bezeich- neten Festlegungen.

  1. Gesamtterminplan mit Planung, Abstimmung, Nutzerbeteiligung, Entscheidungen, Prüfungen, Genehmigungen, Vergaben, Bauabschnitten, Interim, Umzügen, Abbruch, Inbetriebnahmen und Übergaben.
  2. Fortschreibung mindestens monatlich sowie unverzüglich bei wesentlichen Änderungen.
  3. Darstellung von kritischem Weg, Puffer, Abhängigkeiten und Mitwirkungsterminen der Auftragge- berin.
  4. Abweichungsbericht mit Ursache, Verantwortungsbereich, Auswirkung, Gegenmaßnahmen und erforderlicher Entscheidung.
  5. Vorausschauende Drei-Monats-Planung während der Ausführung und detaillierte Zwei-Wochen- Vorschau für betriebsrelevante Arbeiten.

17 Projektorganisation und Beteiligung

17.1 Projektteam und Besprechungen

Der Generalplaner benennt eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung als durchgän- gige Schlüsselpersonen. Die Projektleitung koordiniert alle Fachplaner, führt offene Punkte und Ent- scheidungen zusammen und ist zentrale Ansprechperson der Auftraggeberin.

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  1. Projekt-Kick-off unmittelbar nach Auftragserteilung.
  2. Planungs-Jour-fixe grundsätzlich alle zwei Wochen in den Leistungsphasen 1 bis 3; bedarfsabhän- gige Verdichtung in kritischen Planungs- und Entscheidungsphasen.
  3. Baubesprechung grundsätzlich wöchentlich während der aktiven Bauausführung.
  4. Monatlicher schriftlicher Projektstatus zu Leistung, Entscheidungen, Kosten, Terminen, Risiken und Änderungen.
  5. Protokollentwurf durch den Generalplaner binnen drei Werktagen; Einwendungen der Beteiligten binnen weiterer drei Werktage.

17.2 Nutzerbeteiligung

Die strukturierte Nutzerbeteiligung erfolgt mit der Verwaltung der Gemeinde und der Schulleitung. Weitere Personen oder Gruppen können durch die Auftraggeberin hinzugezogen werden; eine eigen- ständige Beteiligung zusätzlicher Nutzergruppen wird nicht vorausgesetzt.

  1. Ein Termin zur Bedarfs-, Raum- und Betriebspräzisierung in Leistungsphase 1.
  2. Ein Workshop zur Vorplanung einschließlich Mensa, Wege, Schulbetrieb und Interim in Leistungs- phase 2.
  3. Ein Abstimmungstermin zur freigabefähigen Entwurfsplanung in Leistungsphase 3.
  4. Vorbereitung, Moderation, Dokumentation und planerische Auswertung durch den Generalpla- ner.

Äußerungen der Nutzer verändern die Vertragsziele nicht unmittelbar. Der Generalplaner dokumentiert Zielkonflikte und legt sie der Auftraggeberin zur Entscheidung vor. Nur die Auftraggeberin erteilt Frei- gaben und Leistungsänderungen.

17.3 Präsentationen

Im Grundumfang sind drei Präsentationen für Verwaltung, Schulleitung und/oder kommunale Gremien enthalten. Geschuldet sind jeweils eine entscheidungsreife Präsentation, verständliche Plan- und Kos- tendarstellungen, Darstellung der Varianten und Risiken, Teilnahme der Projektleitung sowie Beantwor- tung fachlicher Fragen. Termine und Adressaten werden nach Zuschlag festgelegt.

18 Daten, Dokumentation und Übergaben

Eine BIM-Planung, ein gemeinsamer Datenraum/CDE und modellbasierte IFC- oder BCF-Prozesse wer- den nicht verlangt. Die Planung kann mit den beim Generalplaner üblichen digitalen Werkzeugen er- stellt werden, muss jedoch unabhängig davon vollständig, nachvollziehbar und für die Auftraggeberin nutzbar übergeben werden.

  1. Planunterlagen mindestens im PDF-Format; bearbeitbare Ursprungsdateien in dem vom Auftrag- nehmer verwendeten nativen Format bei Abschluss jeder Leistungsphase und bei Projektende.
  2. Kostenunterlagen als PDF und in einem bearbeitbaren Tabellenformat; Gliederung nach DIN 276.
  3. Terminpläne als PDF und in einem bearbeitbaren, allgemein lesbaren Austausch- oder Tabellen- format.

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  1. Leistungsverzeichnisse und Angebotsdaten in den jeweils vereinbarten GAEB-Austauschformaten sowie als PDF.
  2. Protokolle, Berichte, Register und Entscheidungsvorlagen als PDF und bearbeitbare Text- oder Tabellenfassung.
  3. Geordnete Plan-, Dokumenten- und Revisionslisten mit eindeutiger Bezeichnung, Datum, Status und Versionsstand.

Bestimmte CAD-Austauschformate, BIM-Modelle, Modellierungsgrade, digitale Zwillinge, Papier- exemplare und besondere Facility-Management-Datenstrukturen sind nicht geschuldet. Gesetzlich, ge- nehmigungs- oder vergabetechnisch notwendige Unterlagen bleiben hiervon unberührt.

19 Leistungen der Auftraggeberin und Dritter

Leistung oder DisziplinGrundsätzliche ZuständigkeitPflicht des Generalplaners
SiGeKoAuftraggeberinRechtzeitig erforderliche Unterlagen lie- fern und Schnittstellen koordinieren
Schadstofferkundung und Sanierungsfachpla- nungAuftraggeberin beziehungs- weise gesonderte Fachgut- achterBedarf anzeigen, Ergebnisse integrie- ren, Ausschreibung und Bauablauf koor- dinieren
Geotechnik und Grund- wasserAuftraggeberin beziehungs- weise gesonderte Fachgut- achterUntersuchungsbedarf definieren, Gut- achten fachplanerisch verwenden und Schnittstellen koordinieren
VermessungAuftraggeberin, soweit erfor- derlichAnforderungen und Genauigkeit defi- nieren, Daten prüfen und in die Planung übernehmen
Prüfstatik und sonstige PrüfstellenAuftraggeberin beziehungs- weise BehördeUnterlagen erstellen, Prüfprozess koor- dinieren und Auflagen umsetzen
Förder- und Vergabe- rechtAuftraggeberin und gegebe- nenfalls externe BeratungFachliche Unterlagen, Kosten- und Ter- minangaben sowie technische Wertun- gen zuliefern
Lose Möblierung und be- wegliche AusstattungAuftraggeberinRaum-, Anschluss-, Einbringungs- und Bauablaufschnittstellen koordinieren

Die fachliche Eigenverantwortung gesondert beauftragter Dritter bleibt unberührt. Der Generalplaner muss deren Leistungen rechtzeitig anfordern, in den Gesamtterminplan einbinden und die Ergebnisse auf erkennbare Widersprüche und Schnittstellen prüfen. Festgestellte Lücken oder Widersprüche sind unverzüglich anzuzeigen.

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20 Stufenbeauftragung und Optionen

StufeLeistungsumfangBeauftragungsstatus
Stufe 1LPH 1 bis 3 aller vorgesehenen Leistungsbilder, General- planerkoordination und zugeordnete besondere Leistun- genmit Zuschlag
Stufe 2LPH 4 bis 8; Tragwerksplanung LPH 4 bis 6; weitere stu- fenbezogene Fach- und Sonderleistungeneinseitige Option der Auftraggeberin
Stufe 3LPH 9 der hierfür vorgesehenen Leistungsbilder und Ab- schlussleistungeneinseitige Option der Auftraggeberin

Ein Anspruch auf Abruf weiterer Stufen besteht nicht. Der Abruf kann nach Leistungsbild, Objekt oder Bauabschnitt getrennt erfolgen, soweit dies technisch und organisatorisch vertretbar ist. Die Einzelhei- ten ergeben sich aus dem Planungsvertrag.

20.1 Gesondert anzubietende Optionen

  1. Option A: Vertiefte Planung einer erweiterten externen Veranstaltungsnutzung von Mensa, Forum und Musikbereich.
  2. Option B: Untersuchung und Planung einer vollständigen oder weit überwiegenden externen In- terimsauslagerung.
  3. Option C: Vertiefte PV- beziehungsweise Eigenerzeugungsuntersuchung über gesetzliche Anfor- derungen und reguläre TGA-Varianten hinaus.

Die Optionen sind im Preisblatt gesondert und vollständig zu bepreisen. Ohne schriftlichen Abruf ent- steht kein Vergütungsanspruch. Soweit gesetzliche Mindestanforderungen oder reguläre Grundleistun- gen dieselben Themen berühren, verbleiben diese im Grundauftrag und dürfen nicht in die Option ver- lagert werden.

21 Vorhandene Unterlagen

UnterlageBedeutung für die Leistung
Beschlussvorlage VL-17/2026Politische Grundlage für Variante 2.4, Außenanlagen und fortlau- fende Wirtschaftlichkeitsoptimierung
Konzept Phase 0 vom 03.06.2026Bedarf, Raumprogramm, Varianten, Bauablauf und Kostenannah- men; keine abgeschlossene Vorplanung
Kick-off-Protokoll vom 10.08.2026Projekt-, Vergabe- und Leistungsfestlegungen der Auftraggeberin

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UnterlageBedeutung für die Leistung
Bauzeiten- und Bauablaufun- terlagen Juli 2026Ausgangsszenarien für Abschnitte, Umzüge und Interim; eigenver- antwortlich zu prüfen
Baugrundgutachten Lz 082/25 vom 23.04.2025Erkenntnisse zur Containerfläche; nur eingeschränkt auf andere Neubauflächen übertragbar
Schadstoffuntersuchungen und SchlussberichteHinweise unter anderem auf asbesthaltige Materialien und alte Mi- neralwollen; keine flächendeckende Freigabe
Bescheid BR Düsseldorf vom 29.01.2026Allgemeines kommunales Förderbudget und Dokumentationsan- forderungen; keine projektbezogene Bewilligung

Die Unterlagen sind auf erkennbare Widersprüche, Lücken und fehlende Übertragbarkeit zu prüfen. Die Auftraggeberin übernimmt keine Gewähr für eine uneingeschränkte Vollständigkeit. Der Generalplaner schuldet keine zerstörenden Untersuchungen oder eigenständigen Gutachten außerhalb seines Leis- tungsumfangs, muss erforderliche Untersuchungen jedoch rechtzeitig und hinreichend konkret anzei- gen und koordinieren.

22 Angebotsgrundlage

Soweit diese Leistungsbeschreibung projektbezogene Konkretisierungen enthält, sind sie Bestandteil der Grundleistungen, wenn sie zur ordnungsgemäßen Erfüllung einer beauftragten Leistungsphase ge- hören. Besondere Leistungen und Optionen werden nur dort gesondert vergütet, wo Vertrag und Preisblatt dies ausdrücklich vorsehen.

Die Phase 0 führt nicht zu einer pauschalen Herausnahme der Leistungsphasen 1 bis 3. Verwertbare Vorarbeiten sind zu prüfen und fortzuführen. Etwaige einheitlich vorgegebene Reduktionen oder Ab- schläge werden ausschließlich im Preisblatt abgebildet. Der Auftragnehmer bleibt für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Planung verantwortlich.

Bei Widersprüchen gelten die Rangfolge und Auslegungsregeln des Planungsvertrages. Erkennt der Bieter vor Angebotsabgabe Unklarheiten oder aus seiner Sicht fehlende Leistungen, hat er diese inner- halb der Frist für Bieterfragen über die Vergabeplattform anzuzeigen. Eine stillschweigende Verlage- rung notwendiger Leistungen auf die Auftraggeberin ist ausgeschlossen.

Mindestanforderung: Alle für die Vergleichbarkeit maßgeblichen Mindestanforderungen, Optionen und Verhandlungsfestlegungen werden vor Aufforderung zum Endangebot einheitlich in Leistungsbeschrei- bung, Vertrag und Preisblatt konsolidiert. Maßgeblich für den Zuschlag ist ausschließlich die finale Fas- sung.

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