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Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz gemäß DS-GVO
Vergabe Angebot für
Der Bieter verpflichtet sich mit Abgabe des Angebots zur Einhaltung der nachfolgenden Grundsätze des Datenschutzes.
Zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs der Arbeiten wird dem Auftragnehmer eine Übersicht mit Namen und Vornamen der wohnenden Mieter übergeben. Nicht aus- geschlossen ist, dass diese Übersicht während des Zeitraums der Arbeiten durch Befra- gungen um Angaben der Mieter, wie z. B. über die telefonische Erreichbarkeit, die Arbeitsstelle o. a. erweitert wird.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • die Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags zu nutzen; • die Daten sicher vor dem Zugriff Dritter aufzubewahren; • die Daten nicht an Dritte weiter zu geben; • die Daten nach Abnahme der Leistungen gemäß der Bestimmungen des Daten- schutzgesetzes zu vernichten und • gegenüber dem Auftraggeber formlos eine schriftliche Erklärung über die Vernichtung der Daten abzugeben. Dem Auftraggeber wird zugesichert, dass die seitens des Auftragnehmers eingesetzten Mitarbeiter die Artikel 5, 29, 82 und 83 der EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie die Paragraphen 42 und 43 aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Kenntnis genommen haben. Den Mitarbeitern ist bekannt, dass es untersagt ist, geschütz- te, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen recht- mäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen und dass diese Pflichten auch nach Beendi- gung ihrer Tätigkeit fortbestehen. Zweckfremde Nutzungen oder Verwendungen durch die Mitarbeiter sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers wurden darüber belehrt, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach den §§ 42 und 43 BDSG und anderen einschlägigen Rechts- vorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden können und arbeitsrecht- liche Maßnahmen dadurch nicht ausgeschlossen werden.
Auftragnehmer Firmenstempel
Im Mantelbogen-Verfahren ersetzt die Unterschrift auf dem Mantelbogen die Unterschrift auf den Vertragsbestandteilen.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH (10/2021) Seite 1 von 1