Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

WE0333_Anlage_13_PlanungRln_Qualiät-uAusstattungsstandards.pdf

Generalplanungsleistungen für die Komplexsanierung von Gebäudehülle, Gewerbefläche und Keller

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 20:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Art des Dokumentes: Richtlinie

Titel: Planungsrichtlinien, Qualitäts- und

Ausstattungsstandards

Geltungsbereich: STADT UND LAND Wohnbauten-

Gesellschaft mbH /

Gültig seit: 29.04.2026

Version 3

Zuständige

Organisationseinheit: T; Technik

Verantwortlich: T-N; Florian Thiel

T-H; Roy Gäbert

T-I; Christian Daller

Mitgeltende Ausstattung der Aufzüge-Neubau

Unterlagen: Hygienespülung-Trinkwasser

Liste Trinkwasserverordnung

Merkblatt Trinkwasserbeprobung

Neubaustandards R-Wohnungen

Merkblatt Photovoltaik FW

Bemusterungsliste

Multimediarichtlinie

[Seite 2]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

INHALT

1 Generelle Planungsgrundsätze .................................................................................10

2 Qualitätsstandards .....................................................................................................11

2.1 Außenanlagen .......................................................................................................................... 11

2.1.1 Allgemein .................................................................................................................................. 11

2.1.2 Wege, Plätze und Möblierung .................................................................................................. 12

2.1.3 Technische Einbauten in Außenanlagen.................................................................................. 12

2.1.4 Rasenflächen, Pflanzungen und Bäume .................................................................................. 12

2.1.5 Spielplatzanlagen ..................................................................................................................... 13

2.1.6 Müllplätze ................................................................................................................................. 13

2.1.7 Fahrradabstellplätze ................................................................................................................. 14

2.1.8 Regenwassermanagement/Bauwerksabdichtung gegen erdberührte Bauteile ....................... 14

2.1.9 Kfz-Stellplätze ........................................................................................................................... 15

2.1.10 Mietergarten ............................................................................................................................. 15

2.2 Hochbau ................................................................................................................................... 15

2.2.1 Allgemein .................................................................................................................................. 15

2.2.2 Fassade .................................................................................................................................... 16

2.2.3 Dach ......................................................................................................................................... 16

2.2.4 Hauseingang ............................................................................................................................ 17

2.2.5 Treppenhaus/Hausflur .............................................................................................................. 17

2.2.6 Keller/Dachboden ..................................................................................................................... 17

2.2.7 Gemeinschaftsräume ............................................................................................................... 18

2.2.8 Schließanlagen ......................................................................................................................... 18

2.3 Grundriss .................................................................................................................................. 18

2.3.1 Allgemein .................................................................................................................................. 18

2.3.2 Wohnraum ................................................................................................................................ 19

2.3.3 Individualraum .......................................................................................................................... 19

Version: 3 -intern- Seite 2 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 3]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.3.4 Bad ........................................................................................................................................... 19

2.3.5 Küche........................................................................................................................................ 20

2.3.6 Flur............................................................................................................................................ 20

2.3.7 Abstellfläche ............................................................................................................................. 20

2.3.8 Mietergarten, Balkone, Loggien, Dachterrassen ...................................................................... 20

2.4 Technische Anlagen ................................................................................................................. 21

2.4.1 Gewerkeübergreifend ............................................................................................................... 21

2.4.2 Sanitär ...................................................................................................................................... 22

2.4.3 Heizung .................................................................................................................................... 24

2.4.4 Lüftung und Rauchabzug ......................................................................................................... 26

2.4.5 Elektro....................................................................................................................................... 27

2.4.6 Beleuchtung .............................................................................................................................. 27

2.4.7 Gegensprechanlage ................................................................................................................. 28

2.4.8 Multimedia ................................................................................................................................ 28

2.4.9 MSR/GLT .................................................................................................................................. 28

2.4.10 Gefahrenmeldeanlagen ............................................................................................................ 28

2.4.11 Feuerlöschanlagen ................................................................................................................... 29

2.4.12 Aufzuganlagen .......................................................................................................................... 29

2.4.13 Solargesetz ............................................................................................................................... 29

2.4.14 Elektromobilität ......................................................................................................................... 30

2.5 Rollstuhlgerecht ........................................................................................................................ 30

2.5.1 Anforderungen rollstuhlgerechte Wohnungen .......................................................................... 30

2.5.2 Anforderungen rollstuhlgerechtes Gebäude ............................................................................ 31

3 Ausstattungsstandards ..............................................................................................33

3.1 Fassade/Balkone ...................................................................................................................... 33

3.1.1 Fenster ..................................................................................................................................... 33

3.1.2 Fensterbank innen .................................................................................................................... 33

3.1.3 Fensterbank außen .................................................................................................................. 33

Version: 3 -intern- Seite 3 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 4]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.1.4 Einbruchschutz ......................................................................................................................... 33

3.1.5 Sichtschutz EG ......................................................................................................................... 33

3.1.6 Fenster-Beschläge ................................................................................................................... 33

3.1.7 Bodenbelag Balkone/Loggia .................................................................................................... 33

3.1.8 Bodenbelag Dachterrassen und Terrassen EG ....................................................................... 33

3.2 Hauseingang/Treppenhaus/Keller/Gemeinschaftsbereiche ..................................................... 33

3.2.1 Außenbeleuchtung ................................................................................................................... 33

3.2.2 Hausnummer ............................................................................................................................ 33

3.2.3 Vordach/Eingangsbereich ........................................................................................................ 34

3.2.4 Haustür ..................................................................................................................................... 34

3.2.5 Beschläge Haustür ................................................................................................................... 34

3.2.6 Informationskasten für Hausverwaltung ................................................................................... 34

3.2.7 Treppenhaus ............................................................................................................................ 34

3.2.8 Treppengeländer ...................................................................................................................... 34

3.2.9 Beleuchtung innen .................................................................................................................... 34

3.2.10 Steckdose Treppenhaus........................................................................................................... 34

3.2.11 Briefkästen ................................................................................................................................ 35

3.2.12 Klingelanlage, Tür- und Wechselsprechanlage ........................................................................ 35

3.2.13 Keller, allgemein ....................................................................................................................... 35

3.2.14 Keller, individuell ....................................................................................................................... 35

3.2.15 Nebenräume Technik ............................................................................................................... 35

3.3 Türen ........................................................................................................................................ 35

3.3.1 Wohnungseingangstüren ......................................................................................................... 35

3.3.2 Zimmertüren ............................................................................................................................. 35

3.3.3 Beschläge ................................................................................................................................. 36

3.4 Schließanlage ........................................................................................................................... 36

3.5 Bodenbeläge ............................................................................................................................ 37

3.5.1 Wohnen, Flur, Diele, Zimmer ................................................................................................... 37

Version: 3 -intern- Seite 4 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 5]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.5.2 Sockelleisten ............................................................................................................................ 37

3.5.3 Bäder, WC ................................................................................................................................ 37

3.5.4 Küchen abgeschlossen ............................................................................................................ 37

3.5.5 Nicht notwendige interne Wohnungstreppen ........................................................................... 37

3.6 Wände und Decken .................................................................................................................. 37

3.6.1 Decken (gesamte Wohnung) .................................................................................................... 37

3.6.2 Alle Räume, Küche, Flur, Bad, WC .......................................................................................... 37

3.6.3 Bäder, WC, Wandfliesen .......................................................................................................... 37

3.6.4 Bäder Spiegel ........................................................................................................................... 37

3.7 Bäder ........................................................................................................................................ 37

3.7.1 Waschtisch ............................................................................................................................... 37

3.7.2 WC ............................................................................................................................................ 38

3.7.3 WC Sitz ..................................................................................................................................... 38

3.7.4 Spülkasten ................................................................................................................................ 38

3.7.5 WC Betätigungsplatte ............................................................................................................... 38

3.7.6 Wanne ...................................................................................................................................... 38

3.7.7 Wannenträger ........................................................................................................................... 38

3.7.8 Wannenablauf .......................................................................................................................... 38

3.7.9 Dusche ..................................................................................................................................... 38

3.7.10 Duschabtrennung ..................................................................................................................... 38

3.7.11 Armaturen ................................................................................................................................. 38

3.7.12 Eckventile ................................................................................................................................. 39

3.7.13 Handtuchwärmekörper ............................................................................................................. 39

3.7.14 Waschmaschinenanschluss ..................................................................................................... 39

3.7.15 Belichtung/Beleuchtung ............................................................................................................ 39

3.8 Küchen ..................................................................................................................................... 39

3.8.1 Fliesenspiegel ........................................................................................................................... 39

3.8.2 Geräte, Einbauküche ................................................................................................................ 39

Version: 3 -intern- Seite 5 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 6]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.8.3 Vorrüstung Einbauküche .......................................................................................................... 39

3.8.4 Spültisch Armatur ..................................................................................................................... 39

3.8.5 Eckventile ................................................................................................................................. 40

3.8.6 Grundbeleuchtung .................................................................................................................... 40

3.8.7 Umlufthauben ........................................................................................................................... 40

3.9 Technik – Sanitär ...................................................................................................................... 40

3.9.1 TW/TWW-Leitung (Steiger/ Kellerleitung) ................................................................................ 40

3.9.2 Zirkulationsstrangventil ............................................................................................................. 40

3.9.3 TW/TWW-Verteilung ................................................................................................................. 40

3.9.4 Absperrventil / Zählermontageblock ......................................................................................... 40

3.9.5 Abwasserleitung (Stränge, Keller) ............................................................................................ 40

3.9.6 Abwasserleitung der Etage ...................................................................................................... 41

3.9.7 Kanalgrundrohre ....................................................................................................................... 41

3.9.8 Rückstauverschluss .................................................................................................................. 41

3.9.9 Schrägsitzventil, PN 16 ............................................................................................................ 41

3.9.10 Kombinierter Rückflußverhinderer ............................................................................................ 41

3.9.11 automatisches Regulierventil ................................................................................................... 41

3.9.12 Zirkulationspumpe .................................................................................................................... 41

3.9.13 Hebeanlage .............................................................................................................................. 41

3.9.14 Trinkwasserfilter ....................................................................................................................... 41

3.9.15 Durchlauferhitzer / Wasserauslässe ......................................................................................... 41

3.10 Technik – Heizung .................................................................................................................... 41

3.10.1 Heizkörper in den Räumen ....................................................................................................... 42

3.10.2 Handtuchheizkörper ................................................................................................................. 42

3.10.3 Thermostatventile ..................................................................................................................... 42

3.10.4 Voreinstellbare Rücklaufverschraubung................................................................................... 42

3.10.5 Steigestränge; Wohnungsverteilung mit zentralem Steiger ..................................................... 42

3.10.6 Steigestränge; Wohnungsverteilung ohne zentralem Steiger .................................................. 42

Version: 3 -intern- Seite 6 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 7]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.10.7 Heizungszentrale ...................................................................................................................... 42

3.10.8 Horizontale Verteilung .............................................................................................................. 43

3.10.9 Leitungen außerhalb von Gebäuden ........................................................................................ 43

3.10.10 Dämmung (Keller, horizontale Verteilung) ............................................................................... 43

3.10.11 Strangregulier- und Absperrventil zum Einbau in den Rücklauf .............................................. 43

3.10.12 Strangabsperrventil PN 6 zum Einbau in den Vorlauf .............................................................. 43

3.10.13 Heizungstrassenpumpe ............................................................................................................ 43

3.10.14 Ab 2 Heizkreise Heizungsverteiler ........................................................................................... 43

3.10.15 Absperrventile ........................................................................................................................... 43

3.10.16 elektrische Ventile und Mischer ................................................................................................ 43

3.10.17 Zentrale Warmwasserbereitung ............................................................................................... 43

3.10.18 Zirkulationspumpe WWB .......................................................................................................... 43

3.10.19 Wärmemengenzählung Warmwasserbereitung ....................................................................... 44

3.10.20 Steuerung Heizung, Übergabestation/Kessel, Warmwasser etc. ............................................ 44

3.10.21 Heizungspumpe (Unterstation) ................................................................................................. 44

3.10.22 Kesseltherme bis zu einer Leistung von 60 kW .................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

3.10.23 Gasheizkessel ab einer Leistung von 60 kW ...................... Fehler! Textmarke nicht definiert.

3.10.24 Gasgebläsebrenner ............................................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.

3.10.25 Luft-Abgasschornstein .............................................................................................................. 44

3.10.26 Gas-Rohrsystem ....................................................................................................................... 44

3.10.27 Gasarmaturen ........................................................................................................................... 44

3.10.28 Wärmepumpen ......................................................................................................................... 44

3.11 Technik – Lüftung ..................................................................................................................... 44

3.12 Technik – Elektro – Fernmeldetechnik ..................................................................................... 45

3.12.1 Besichtigungsbeleuchtung ....................................................................................................... 45

3.12.2 Elektro....................................................................................................................................... 45

3.12.3 Haupteinspeisung ..................................................................................................................... 45

3.12.4 Zählerplätze .............................................................................................................................. 45

Version: 3 -intern- Seite 7 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 8]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.12.5 Elektrokleinverteiler .................................................................................................................. 45

3.12.6 Sprechanlage ........................................................................................................................... 45

3.12.7 Bewegungsmelder .................................................................................................................... 45

3.12.8 Fernmeldetechnik ..................................................................................................................... 45

3.12.9 Multimedia ................................................................................................................................ 45

3.12.10 Elektromobilität ......................................................................................................................... 46

3.12.11 Photovoltaik .............................................................................................................................. 46

3.13 Außenanlagen, Stellplätze ....................................................................................................... 46

3.13.1 Eingangsbereich außen............................................................................................................ 46

3.13.2 Verlegemuster .......................................................................................................................... 46

3.13.3 Mauern/Stützmauern ................................................................................................................ 46

3.13.4 Einfassungen Gehwegbereich ................................................................................................. 46

3.13.5 Einfassungen im Verkehrsflächen ............................................................................................ 46

3.13.6 PKW-Stellplätze ........................................................................................................................ 46

3.13.7 Fahrradstellplätze ..................................................................................................................... 46

3.13.8 Hausmüllstandorte .................................................................................................................... 47

3.13.9 Baumverankerung .................................................................................................................... 47

3.13.10 Entwässerung ........................................................................................................................... 47

3.13.11 Versickerung ............................................................................................................................. 47

3.13.12 Spielplätze ................................................................................................................................ 47

3.13.13 Fallschutz Spielplatz ................................................................................................................. 47

3.13.14 Pflanzung .................................................................................................................................. 47

3.13.15 Bänke........................................................................................................................................ 47

3.13.16 Mülleimer .................................................................................................................................. 47

3.13.17 Zäune........................................................................................................................................ 47

3.13.18 Pollerleuchten ........................................................................................................................... 47

3.13.19 Mastleuchten ............................................................................................................................ 47

3.13.20 Leuchtmittel .............................................................................................................................. 48

Version: 3 -intern- Seite 8 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 9]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.14 WC-Anlage für die Nutzung durch FACILITY ........................................................................... 48

3.14.1 Waschtisch ............................................................................................................................... 48

3.14.2 Waschtischarmatur ................................................................................................................... 48

3.14.3 WC ............................................................................................................................................ 48

3.14.4 WC Sitz ..................................................................................................................................... 48

3.14.5 Spülkasten ................................................................................................................................ 48

3.14.6 WC Betätigungsplatte ............................................................................................................... 48

3.14.7 Wandfliesen .............................................................................................................................. 48

3.14.8 Bodenfliesen ............................................................................................................................. 48

3.14.9 Trinkwasserleitungen ................................................................................................................ 48

Version: 3 -intern- Seite 9 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 10]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

1 Generelle Planungsgrundsätze

Der AN ist aufgefordert folgende Planungsgrundsätze der STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH zu berücksichtigen, wobei die Verantwortlichkeit des Planenden für die Richtigkeit der Planung bestehen bleibt.

Unabhängig von Verweisen auf Regelwerke in diesem Dokument sind sämtliche geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien, die Regeln der Technik und andere geltende Vorschriften immer vollumfänglich einzuhalten, das heißt nicht abschließend:

Die für die Genehmigung des Vorhabens relevanten planungsrechtlichen und technischen Vorschriften, das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht.

Die jeweiligen länderspezifischen Sonderregelungen und das Baugesetzbuch in Verbindung mit den jeweiligen Behörden sowohl auf kommunaler Ebene, Landesebene und soweit erforderlich auch auf Bundesebene sind zu beachten. Hierzu gehören u. a. Stadtplanung und Bauaufsicht. Aber auch alle weiteren erforderlichen Fachbehörden auf kommunaler Ebene, bzw. jeweiliger Landes- und Bundesebene, wie z. B. Landesdenkmalamt, Umweltbehörden, Gesundheitsämter, etc.

Der aktuelle Stand der einschlägigen Wissenschaften und die anerkannten Regeln der Bau- kunst und Technik, technische Baubestimmungen, insbesondere auch die DIN 276, DIN 277 sowie die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.

Es wird vom AN erwartet, kostengünstige und wirtschaftliche Lösungen mit dauerhafter Qualität unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten zu erarbeiten.

Besonders zu beachten sind dabei folgende Punkte:

− wirtschaftliche Baukosten − Geringe Betriebskosten, geringer Wartungs- und Instandhaltungsaufwand − Bei der Abrechnung von mischgenutzten Objekten ist Nutzergruppentrennung zu be- rücksichtigen − Dauerhafte Konstruktion und Konstruktionsdetails − Vermeidung der Planung und Ausführung von Wartungsfugen − einfache Pflege und Reinigungsmöglichkeit − Planung und Ausführung der Gebäudeabdichtung, der Höhenlage der Gebäudeöffnungen und der Geländemudulierung zum Feuchteschutz auch bei zunehmenden Regenmengen. − Nachhaltigkeit bei der Funktion von Grundrisslösungen (Wohnungsgrundrisse sollen möglichst flexibel und variabel gestaltet werden, so dass Räume zu unterschiedlichen Zwecken genutzt werden können und unterschiedliche Grundrissaufteilungen ermöglicht werden.) − Nachhaltigkeit bei der Wahl der Bauprodukte. Recycelbare Materialien sowie zirkuläre Produkte sollen bevorzugt geplant und verbaut werden. − Im Zuge der Planungsphasen Vorplanung und Entwurfsplanung sollen die anzuwendenden Konstruktionen, Materialien und Produkte unter Beachtung der wirtschaftlichen und terminlichen Ziele in Hinsicht auf die Nachhaltigkeit überprüft und mit dem AG abgestimmt werden. − Energetische Optimierung (der Energiestandard ist Projektabhängig mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH zu vereinbaren)

Version: 3 -intern- Seite 10 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 11]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Prüfung, ob rationelle und serielle Bauweise unter Verwendung von Fertigteilen möglich ist − Barrierefreiheit gemäß Bauordnung und Abstimmung mit der zuständigen Fachbeauftragten der Bezirksbehörde (der weitere Umfang ist Projektabhängig mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH zu vereinbaren) − Schallschutz gemäß aktueller DIN 4109, Schachtgrößen sind generell zu optimieren − Empfehlung zur Anwendung des Planungsprozesses Universal Design − Proaktives Nachdenken über gewinnbringende Lösungen − Keller sind vorzugsweise in WU-Bauweise auszuführen − Hochwertige Gestaltung unter dem Aspekt des kostengünstigen Bauens − Einbindung eines Planungs-SiGeKo für „Unterlage zur späteren Wartung“ z.B. Wartungsgänge, Dachausstieg, Sekuranten, etc.

Der AN ist aufgefordert bei Unklarheiten eigenverantwortlich und rechtzeitig die notwendigen Abstimmungen mit der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH vorzunehmen. Dieses Dokument gilt für den Neubau von Wohnungen. Beim Neubau von Gewerbeeinheiten sind die Qualitäten und Ausstattungsstandards gesondert abzustimmen.

Rollstuhlgerechte Wohnungen:

Für rollstuhlgerechte Wohnungen sind gesonderte Anforderungen zu berücksichtigen. Die Anlage 20220427_Neubaustandards R-Wohnungen.pdf" Anforderung an rollstuhlgerechte Wohnungen und Gebäude" der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH, ist neben den gültigen Vorschriften zu Barrierefreien Wohnen, zu berücksichtigen.

2 Qualitätsstandards

2.1 Außenanlagen

2.1.1 Allgemein Festsetzungen aus dem Bebauungsplan sind zu beachten. Liegt das Projekt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ist zu überprüfen, ob andere übergeordnete Festlegungen zu beachten sind.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass so wenig Flächen wie möglich versiegelt werden. Es sind generell witterungsbeständige, pflegeleichte und instandhaltungsfreundliche Materialien zu wählen.

Die Abgrenzung, Zaun, Hecke ist zu planen und mit der STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH abzustimmen. Bei öffentlich zugänglichen Grünflächen ohne ausreichende Abgrenzung sind Schilder im Corporate Design der Stadt und Land mit Verweis auf die reine Nutzung der Flächen durch Mieter der STADT UND LAND einzuplanen und zu errichten.

Die Versickerung soll grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Die Einleitbeschränkungen von Regenwasser sind grundstücksbezogen zu berücksichtigen.

Version: 3 -intern- Seite 11 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 12]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.1.2 Wege, Plätze und Möblierung

− Nach Möglichkeit ist eine projektabhängige Verkehrskonzeption mit klarer Trennung zwischen Gehwegen und Straßen mit Radverkehr in Hinblick auf möglichst störungsfreie Wege zu erstellen − die Zuwegung zur Gebäudeerschließung ist immer barrierefrei zu organisieren − bedarfsgerechte Wegeführung mit geringem Versiegelungsgrad − attraktives Betonpflaster, kleinfugig verlegt, in Abstimmung mit Hochbau (vgl. Teil C), wassergebundene Wegeflächen (Tennen) sind nicht gewünscht − die Wegeflächen müssen auf das eigene Grundstück entwässern, Gefälle in öffentliches Straßenland und auf Nachbargrundstück sind nicht zulässig − bei Möblierungen und Außenbauten ist auf hohen Gebrauchswert, niedrige Vandalismusanfälligkeit und geringe Instandhaltungskosten zu achten. Übermäßiger und da-mit bei der Reinigung kostenintensiver Zierrat ist zu vermeiden − für Handläufe an Treppen und Rampen im Außenbereich ist Edelstahl zu verwenden − Abfallbehälter sind in ausreichender Anzahl und mit Krähenschutz zu versehen − Anprallschutz, Rammborde und Anfahrschwellen für Kfz befahrenen Bereichen ist zu planen. − An vorhandene benachbarten Verkehrsflächen sind Hochborde zu setzen, wenn hier eine neue Vegetationsfläche anschließt

2.1.3 Technische Einbauten in Außenanlagen

− Sinnvolles Beleuchtungskonzept, mit LED-Technik unter Berücksichtigung der Be-lange von direkten Anwohnern (Licht-Richtlinie und Leitfaden des Berliner Senats beachten, Hinweis: Lichtverschmutzung) Beleuchtungen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen sind mit einer separaten Schaltung zu versehen. − Es sind vandalismussichere, hundeurinsichere und wartungsarme Pollerleuchten und Laternen zu verwenden − Freistehende Leuchten sind dauerhaft witterungsbeständig nach Vorgabe SUL zu nummerieren Rollatorenboxen, Scooterabstellplätze vorsehen (Stromanschlüsse vor- halten)

2.1.4 Rasenflächen, Pflanzungen und Bäume

− Eine heterogene Bepflanzung ist in das Gestaltungskonzept der Außenanlagen zu integrieren. − Verwendung von, standortgerechten, klimaresistenten, Vandalismus toleranten, öko- logisch wertvollen und pflegearmen Arten − keine Linden und Kastanien im Bereich von Stellplätzen, Spielgeräten sowie Sitzbänken − keine giftigen und beerentragenden Sträucher und Bäume im Bereich von Spielplätzen und Wegen. Auf Obstbäume mit essbarem Obst ist zu verzichten; stattdessen kann auf fruchttragende Zierobstsorten zurückgegriffen werden. − sparsamer Einsatz von Stauden, keine Schmuckstaudenbeete − Wildgraswiesen sind nach Möglichkeit auf nicht stark frequentierten Flächen anzulegen (Insektenschutz) − bei der Planung von Formschnitthecken ist auf harte und bewährte Arten zurückzugreifen. − Hecken müssen sich auf der frei zugänglichen Seite eines Zaunes (nicht in Mietergär-ten) befinden und dort auch beidseitig erreichbar sein − In Mietergärten nur Rasenflächen vorsehen

Version: 3 -intern- Seite 12 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 13]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Auf technisch nicht notwendige Bodenmodellagen in Form von Hügeln soll aus In- standhaltungsgründen verzichtet werden. − Auf eine Fassadenbegrünung aus gestalterischen Gründen ist grundsätzlich zu verzichten − Rasenflächen und sonstige Freiflächen sind so zu schützen das sie nicht mit Fahr-zeugen befahren werden können − Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Grünflächen der Öffentlichkeit gewidmet sind. Im Zweifel sind Hinweisschilder im Corporate Design der Stadt und Land anzubringen, dass die Fläche für Mieter der SUL gedacht sind

2.1.5 Spielplatzanlagen

− Mindestausstattung nach baurechtlichen Anforderungen bzw. nach Satzung. Ziel- gruppengerechtes Konzept in Abstimmung mit den Bedarfen aus dem Umfeld. − Der Zugang zu allen Spielflächen ist barrierefrei zu gestalten − Planung von barrierearmen Spielkombinationen − Eine (Teil-)Verschattung des Spielbereichs über die Mittagszeit, insbesondere während der Sommermonate ist zu berücksichtigen. − Anzahl und Größe der Spielgeräte nach Konzept. Es dürfen nur TÜV geprüfte und zugelassene Geräte verwendet werden. Auf Spielgeräte aus Holz ist weitestgehend zu verzichten. Das bevorzugte zu verwendende Material ist Metall. Bei Einsatz von Spielgeräten aus Holz müssen Stützen im Übergangsbereich Boden / Luft entsprechend geschützt sein. Mit Abnahme der Leistung ist der normgerechte Einbau der Spielgeräte nachzuweisen! − Buddelkisteneinfassungen sind mit sitzwarmem Material zu versehen. Sonstige Ein- fassungen von Fallschutzflächen müssen allseits gefast sein. Die Verwendung von Spielsand ist auf Buddelkisten (nach BauOBln) zu beschränken. Als Fallschutzbelag für Spielanlagen ist zertifizierter Fallschutzsand zu verwenden, auf Fallschutzkies ist zu verzichten − Für die Sandreinigung und den Wechsel vom Fallschutzbelag sind Zufahrten zu den Plätzen vorzusehen − Bei Spielplatzanlagen sind Sitzmöglichkeiten (Bank) und Abfallbehälter vorzusehen − Spielflächen mit Fallschutzsand sind waagerecht in die Flächen einzuplanen, um das Herauswehen von Sand auf die umliegenden Flächen zu verhindern sowie die Ein-haltung der Fallschutzhöhe zu gewährleisten. Die Einbauhöhe des Sandes soll deutlich unter Einfassungsniveau liegen. − Spielhügel sind nicht zu planen. Technisch notwendige Bodenmodellagen sind auf 6 % Gefälle zu beschränken. Fließrichtungen von Oberflächenwasser etc. sind im Regenwasserkonzept zu berücksichtigen. − Offene Entwässerungsrinnen in der Nähe von Spielflächen sind nicht einzubauen

2.1.6 Müllplätze

− Allseits eingefriedete, geschlossen, überdachte und abschließbare Müllplätze. Um Müllüberwurf und das Eindringen von Tieren zu vermeiden sind Lücken größer als 10cm nicht zulässig − Die Gestaltung ist dem Außenraum anzupassen. Sie sind zu begrünen und separat zu beleuchten. Die Verwendung von Holz ist auszuschließen. − Das vorzuhaltende Abfallvolumen ist mit der STADT UND LAND Wohnbauten- Gesellschaft mbH abzustimmen. − Am Müllstandort sind in jeden Fall Flächen zur Aufstellung von Glascontainern vorzu- halten. Dies ist projektspezifisch abzustimmen.

Version: 3 -intern- Seite 13 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 14]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Die aktuell gültigen Anforderungen der Berliner Stadt Reinigung (BSR) sowie anderer Beteiligter Entsorgungsbetriebe an die Containerstellflächen sind zu beachten. Jede Ladestelle muss von der BSR sowie anderer Beteiligter Entsorgungsbetriebe genehmigt und angefahren werden können. Es muss gewährleistet werden, dass alle beteiligte Entsorgungsbetriebe die Container selbstständig, ohne zusätzliche Kosten, abholen − Es ist ein umseitiger Anprallschutz für die Mülltonnen / Container vorzusehen − Der Einsatz von Unterflursystemen ist zu vermeiden. − Schlüsseltresore für die BSR sind zu beantragen und einzubauen

2.1.7 Fahrradabstellplätze

− Ein Stellplatznachweis für die Fahrradabstellplätze ist zu führen. Anzahl und Anordnung sind mit der Bauaufsicht und STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH abzustimmen − Fahrradabstellplätze nach Typ „Kreuzberger Bügel“ (OK 80cm über OKG), einbetoniert

2.1.8 Regenwassermanagement/Bauwerksabdichtung gegen erdberührte Bauteile

− Für die nahe Zukunft ist mit jahreszeitlich steigendem Regenaufkommen, mit einer Zunahme von außergewöhnlichen Starkregenereignissen und zunehmender Regenmenge in den Wintermonaten zu rechnen. Die Planung ist entsprechend auszurichten und ein besonderes Augenmerk auf den Gebäudeschutz gegen eindringendes Wasser durchzurichten: o in das Gebäude eindringendes Oberflächenwasser o am Gebäude aufstauendes Schichtenwasser o drückendes Wasser durch steigende Grundwasserstände − Über den, mit dem Überflutungsnachweis erforderlichen Nachweis hinaus, sollen beginnend mit der Leistungsphase 2 seltenere stärkere Regenereignisse (100-jähriges Regenereigniss) und längere intensive Regenperioden betrachtet und in ihren Aus- wirkungen auf die Planung bewertet werden.

Schutz gegen einzudringendes Oberflächenwasser:

− Es ist in den Leistungsphasen 1 und 2 HOAI unter Beachtung des Vermesseraufmaßes, des Bodengutachtens, der über den Senat zur Verfügung gestellten Informationen (u.A. Starkregenhinweis- und Starkregengefahrenkarte) und der weiteren zur Verfügung stehenden Informationen ein Konzept gegen eindringendes Oberflächen-wasser vorzulegen das unter anderem folgende Punkte beinhaltet: o Die Ausbildung des vorgesehenen Rückhaltevolumens einschließlich oberirdischer Überflutungsflächen und möglichen Überflutungsreserven in den Frei-flächen o die Höhenlage des Gebäudes inkl. Kellerlichtschächte, Hauseingänge, Fenster und Fenstertüren im Erdgeschoss

Schutz erdberührter Bauteile gegen Feuchtigkeit:

− Beginnend mit der Leistungsphase 2 und abschließend mit der Leistungsphase 3 unter Beachtung des Bodengutachtens und der weiteren zur Verfügung stehenden In- formationen ist ein in sich schlüssiges Abdichtungskonzept für das Gebäude zu erstellen und die Einzelheiten in hinreichend klarer Form in die Planung einzubeziehen

Version: 3 -intern- Seite 14 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 15]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Das Konzepte muss auch die Ausbildung der Lichtschächte, deren Anschluss an die Abdichtungsebene der Kelleraußenwand und deren Entwässerung beinhalten

Regenwassermanagement:

− Die Bedingungen für die Versickerung von Niederschlagswasser sind zu beachten − Das anfallende Regenwasser muss auf dem eigenen Grundstück versickern. − Bei der Errichtung von Rigolen ist auf ausreichenden Abstand zu den Gebäuden zu achten und deren Revisionierbarkeit (Kamerabefahrung) vorzusehen. − Zu Absicherung von Starkregenereignissen ist auf ausreichende Dimensionierung zu achten. − Offene Wasserflächen sind zu vermeiden. Mulden werden nicht als offene Wasserflächen definiert. − Eine ausreichende Dimensionierung der Regenwassereinlaufrinnen besonders vor Tiefgaragen und Hauseingängen ist zu beachten. − Das Oberflächenwassermanagement während der Bauphase ist frühzeitig in die Planung einzubeziehen

2.1.9 Kfz-Stellplätze

− Eine dauerhafte Markierung der Stellplätze durch Farb- und/oder Materialwechsel des Bodenbelages soll vorgesehen werden (Kein Anstrich) − Abstimmung der technischen Installationen projektbezogen (z.B. Ladestationen für Elektroautos) − Stellplätze sind abschließbar und nummeriert zu errichten, dies erfolgt über Stellplatz Bügel − In Abstimmung sind behindertengerechte Stellplätze vorsehen und den Anforderungen entsprechen und lagetechnisch günstig angeordnet werden

2.1.10 Mietergarten

− Erdgeschosswohnungen sollen mit Mietergärten und Terrassen (Einfassung mit Kantenstein) geplant werden Mietergärten sind mit einer Hecke oder Zäunen einzufrieden und von dem öffentlichen Raum abzugrenzen − Mietergärten untereinander sind durch einen ca. 80 cm hohen Zaun abzutrennen − Mietergartenbezogene Außenzapfstellen sind projektbezogen unter Vorgabe des AG vorzusehen => Erfordernis mit BM abstimmen − Gemeinsam genutzte Terrassenflächen sind per Sichtschutz in Terrassentiefe zu trennen

2.2 Hochbau

2.2.1 Allgemein

− Im Planungsprozess sollen weitere Fördermöglichkeiten in Betracht gezogen werden − Die Anzahl der Wartungsfugen ist auf das Notwendige zu reduzieren. Sind Wartungs-fugen nicht durch konstruktive Alternativen zu ersetzen, sind sie vom AN rechtzeitig im Rahmen der Planung und in jedem Fall vor Beginn der Ausführung mit dem AG abzustimmen. Die Wartungsfuge ist eine Fuge, die in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Dies ist z. B. bei einer Verblechung, die auf eine Putzfläche trifft oder vertikale Gebäudefuge zwischen Brandabschnitten gegeben

Version: 3 -intern- Seite 15 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 16]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.2.2 Fassade

− Es sind einfache Baukörper ohne unnötige Vor- und Rücksprünge zu planen − Wenn Nistkästen an Gebäuden angebracht werden müssen, sind diese Fassadenbündig einzubauen.

Fenster, Türen:

− Es sind möglichst wenige und einheitliche Fensterformate zu planen. − Der Öffnungswinkel von Türen (auch mit OTS) und Fenstern (auch mit ALD) muss mindestens 90 Grad betragen, ohne die Laibungen zu beschädigen. Ggf. sind Öffnungsbegrenzer vorzusehen. − Fenster und Türen sollen in Anlehnung an RC2N ausgestattet werden. Fenster und Türen im EG und an Dachflächen oder Staffelgeschossen erhalten darüber hinaus einen Abschließbaren Beschlag mit jeweils zwei Schlüsseln − Gläserne Dächer und Glasfassaden sind zu vermeiden − Sämtliche Glasflächen und Fenster müssen einfach und ohne größeren Aufwand durch die Mieter zu öffnen und zu reinigen sein − Treppenhausfenster müssen problemlos von innen (ohne Steiger) zu reinigen sein − Gebäudefassaden sind mit einem Graffitischutz im Bereich von GOK bis zu einer Höhe von 3 m zu versehen − Im Erdgeschoss und bei Durchgängen mit Wärmedämmung ist ein Schutz gegen mechanische Beschädigungen vorzusehen − Beim sommerlichen Wärmeschutz ist auf bewegliche Teile zu verzichten. (Sonnen- schutzglas ist dem außenliegenden Sonnenschutz vorzuziehen.) die Sonnenschutz- verglasung soll eine einheitliche Fassadengestaltung ergeben. Wenn außenliegender Sonnenschutz aufgrund des sommerlichen Wärmeschutzes nicht zu vermeiden ist, dann einheitliche Gestaltung, kurbelbetrieben, als Klapp- oder als Schiebeelement − Alle Fenster und Türen in den Wohnungen im EG bzw. Souterrain und Hochparterre sind mit kurbelbetriebenen Rollläden auszustatten

Balkon:

− Alle Balkone sollten möglichst übereinander angeordnet werden − Brüstungen sind blickdicht zu gestalten, transparente Bereiche oberhalb von 60 cm einplanen − Brüstungen sind für die Montage von PV-Balkon-Anlagen zu planen − Auf einen ausreichenden Sichtschutz zum direkten Nachbarn ist zu achten. Es soll so verhindert werden, dass der Mieter sich einen Blickschutz eigenständig einbaut. − Entwässerung vom Gebäude weg planen, Rohrbegleitheizung soll nicht notwendig sein − Einheitliche innenliegende Vorrichtung für Blumenkästen vorsehen − Sicht- und Windschutz sind auf durchgehenden Balkonen, Terrassen und Dachterrassen in mind. 2,0 m Höhe und einheitlich über die Tiefe der Balkone vorzusehen − Zum Zwecke des Sichtschutzes sind Sichttrennwände zwischen Balkonen oder Ter-rassen in der Tiefe des jeweiligen Freisitzes vorzusehen 2.2.3 Dach

− Staffelgeschosse sind zu vermeiden, es sei denn, sie führen zu einer größeren Aus- nutzung des Grundstücks (Effizienz) − Außenliegende Entwässerung ist zu planen. − Es ist so zu planen, dass auf Rohrbegleitheizung verzichtet werden kann.

Version: 3 -intern- Seite 16 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 17]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Die Zugänglichkeit muss über die allgemeinen Flächen möglich sein. (nicht durch Wohnungen) − Notwendige Sicherheitseinrichtung für Wartungs- und Inspektionsgänge sind mit Pla- nungs-SiGeKo abzustimmen. − Für die Dachflächen sind weitere Anforderungen (z.B. Solar, Biotopflächenfaktor, Entwässerungskonzept) zu berücksichtigen

2.2.4 Hauseingang

− Repräsentativ − Barrierefrei − Wind- und Regengeschützt − Kontrastreich − Zugänge, Durchgänge und Eingangsbereiche müssen leicht auffindbar gestaltet sein − Außen Fußabstreifer mindestens in Breite des Türelementes − Alu-Glas-Türelement in robuster und stoßsicher Ausführung − Beleuchtung: gleichmäßig ausgeleuchtet, energiesparend und vandalismussicher (siehe Punkt: Technische Anlagen, Beleuchtung) − Innen: Bodengleiche Sauberlaufzone − Briefkastenanlagen Format C4 groß. Lage und Anordnung regengeschützt in frühzeitiger Abstimmung mit SUL

2.2.5 Treppenhaus/Hausflur

− Natürlich belichtete Treppenhäuser sind zu bevorzugen − Sicherheitstreppenhäuser sind zu vermeiden − Treppenhäuser sind zum Schutz vor der Witterung möglichst komplett umschlossen zu gestalten (Hausreinigung und Winterdienst) − Schaukästen gem. der Corporate Design Vorgabe der Stadt und Land sind zu berück- sichtigen, B/H/T ca. 70/70/3 cm, Anforderungen siehe Bemusterungsliste − Treppengeländer sind so zu positionieren, dass sie von allen Seiten gut zu reinigen sind, Zierrat ist zu vermeiden − Treppenstufen sind mit rutschfesten Stufenfliesen auszustatten. Die Stufenkante der ersten und letzten Stufe sind optisch hervorzuheben (Nach barrierefreien Verordnung Bln) − Fußböden im Treppenhaus und Hausflur sind entsprechend dem Verwendungszweck mit strapazierfähigen und pflegeleichten Belägen auszuführen − Wandflächen sind abwischbar, robust und pflegearm auszuführen. Im Eingangs- und Erdgeschossbereich sind Eckschutzleisten aus Edelstahl 30 x 30 mm mindestens 2 m hoch vorzusehen − Wischkanten (höherer Sockelbereich 8 cm) sind herzustellen − Klingeltableau siehe unten Gegensprechanlage − Nummerierung der Wohnungseingangstüren und Gewerbe: Vom Treppenhaus sicht-bar, oben in der Ecke auf der Seite der Bandseite, Nummerierungen von 001 – XXX (immer dreistellig), Schrifthöhe 1 cm, einfache klassische Schrift ohne Serifen z. B. Arial

2.2.6 Keller/Dachboden

− Die technischen Anlagen, Gemeinschaftsräumen (Fahrrad, Kinderwagen, E-Rollstuhl, Rollatoren etc.) sowie Abstellflächen für Mieter sind nachzuweisen. Sind keine Keller geplant, sind diese Räume an anderer Stelle im Projekt nachzuweisen.

Version: 3 -intern- Seite 17 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 18]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Der Keller soll über eine ausreichende natürliche Lüftungsmöglichkeit verfügen. Ein Nachweis darüber ist zu erstellen − Besonders in Kinderwagen- und Fahrradabstellräumen, in denen bei Regenwetter nasse Fahrräder und Kinderwagen abgestellt werden, ist eine ausreichende natürliche Belüftung vorzusehen. Sie sind möglichst an die Außenwand zu legen. Der Mindestfeuchteschutz ist nachzuweisen. − Kellerboxen sind grundsätzlich raumhoch in Vandalismus sicherem Metall auszuführen, Wohnungsnummer ist dauerhaft auf der Tür anzubringen − In den Mieterkellerboxen sind keine Steckdosen und keine eigene Beleuchtung vorzu- sehen − Alle Kellertüren sind zu beschriften. (z.B. Technikraum, Mieterkeller, Mieterkeller + Hausanschlussraum) − Lichtschacht: Abdeckung mit einbruchhemmendem Gitterrost, wirksame Regenentwässerung, Oberkante Lichtschacht +5 cm ü. OKG um das Eindringen von Oberflächenwasser zu verhindern. Lichtschächte sind im Entwässerungskonzept zu integrieren. − Alle Kellerwände sind stoßfest herzustellen, Innendämmung muss entsprechend verputzt gewebearmiert und mit Eckschutzschienen versehen werden − Eine Vorrichtung zum Schließen mit einem Vorhängeschloss ist vorzusehen. Das Vorhängeschloss wird durch Mieter gebracht. −

2.2.7 Gemeinschaftsräume

− Gut zu erreichende und ausreichend große und abgeschlossene Abstellfläche für Kinderwägen, E-Rollstühle, Rollatoren, Lastenräder etc. sind vorzusehen − Fahrradräume sind mit Anlehnbügel z.B. Kreuzberger Bügel zum sicheren Anschließen von Fahrrädern auszustatten − Das Erfordernis eines Hausmeisterraums ist projektspezifisch abzustimmen. Für den Hausmeisterraum ist ein gesonderter Raum mit mindestens 10m², einem WC und einem Waschbecken einzuplanen.

2.2.8 Schließanlagen

− Schließanlage und Schließplan sind zu planen, rechtzeitige Abstimmung mit STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist erforderlich. Siehe Ausstattung − Alle Einbauten der Außenanlage wie z.B. Müllstandorte, Fahrradeinhausungen sind in die Schließanlage zu integrieren

2.3 Grundriss

2.3.1 Allgemein

− Die Wohnungen sollen eine gute natürliche Belichtungs- und Belüftungssituation erhalten. Wohnungen mit einer reinen Nordausrichtung sind zu vermeiden. − Alle Türen mindestens 213,5 cm (Rohbaumaß) hoch − Lichte Raumhöhen 2,55 m − Es sollen möglichst alle Wohnungen förderfähig geplant werden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die geförderten Wohnungen auf das gesamte Bauvorhaben verteilen. − Installations- und Technikflächen sind auf das Nötigste zu reduzieren. Zum Beispiel sollen Bäder und Küchen an einem gemeinsamen Schacht geplant werden. − Durchgangszimmer sollen vermieden werden.

Version: 3 -intern- Seite 18 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 19]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Die Möglichkeit einer flexiblen Grundrissaufteilung ist seitens des AG ausdrücklich ge- wünscht. − Die Möblierung ist in allen Räumen darzustellen. − Um die Privatheit zu gewährleisten, sind Fenster in den Erdgeschosswohnungen oder an größeren Dachflächen mit integrierten, handbetriebenen, verdeckt eingebauten Rollläden auszustatten. Sollten Laubengänge geplant werden, ist ein gesondertes Konzept zu Privatsphäre abzustimmen − Für Gewerbeeinheiten gelten gesonderte Standards.

2.3.2 Wohnraum

− Der Hauptwohnraum ist in jeder Wohnung ausreichend groß zu dimensionieren. Für 3- bis 4-Zimmer-Wohnungen wird dabei eine Größe von 20 m² bis 25 m² als optimal an-gesehen. Die Küche kann in den Wohnraum integriert werden. − Neben der optimalen Dimensionierung ist aus Gründen der Marktfähigkeit vor allem darauf zu achten, dass durch den jeweiligen Raumzuschnitt und die Belichtung der Räume eine möglichst flexible Möblierung bzw. mieterindividuelle Nutzung möglich ist. − Wohnräume für Nutzung als Schlafraum (z. B. 1 Zimmer Wohnungen) sind so zu dimensionieren und zu proportionieren, dass Aufstellflächen für mindestens ein Bett von 1,60 x 2,00 m (zusätzlicher Platzbedarf umlaufend + 5 cm) und für Schränke mit einer Gesamtlänge von ca. 2 m Breite und 60 cm Tiefe nachgewiesen werden.

2.3.3 Individualraum

− Individualräume müssen mindestens 10 m² groß sein. − Die Lage der Schlafräume sollte der Privatheit dieser Nutzungen gerecht werden. Dies betrifft vor allem Räume wie zum Beispiel mit Orientierung zum Laubengang, Erdgeschosswohnungen. − In Kinderzimmern muss mindestens ein Einzelbett 2 x 1 m (zusätzlicher Platzbedarf umlaufend + 5 cm), ein Schreibtisch und eine Schrankfläche von ca. 1,5 m Breite und 60 cm Tiefe mit Bewegungsflächen nachgewiesen werden. − In Schlafzimmern muss mindestens ein Doppelbett 2 x 2 m (zusätzlicher Platzbedarf umlaufend + 5 cm) und eine Schrankfläche 3 m x 60 cm mit Bewegungsflächen nach- gewiesen werden. 2.3.4 Bad

− Natürlich belichtete Bäder sind zu bevorzugen − Bäder sind mit einem Platz für eine Waschmaschine vorzusehen. Für die Option ei-nes darüber „gestapelten“ Wäschetrockners ist eine weitere Steckdose vorzusehen. − Bodengleiche Duschen − Duschbereich mittels anderer Bodenfliesen abgrenzen − Anordnung der Zähler in ablesbaren und trinkwasserhygienegünstigen Bereichen (kurze Leitungswege) bzw. außerhalb des Spritzbereiches von Duschen − 1 und 2 Zimmer Wohnungen sind mit einem Duschbad zu planen − Ab 3 Zimmer Wohnungen ist eine Badewanne vorzusehen − Ab 4 Zimmer Wohnungen ist ein zusätzliches kleines separates WC mit eigenem Hand- waschbecken und eine zusätzliche Dusche zu planen. − Badewannen haben eine Mindestgröße von 0,75 x 1,70 m. − Es sind feststehende Glasabtrennungen (ESG) bei den Badewannen und Duschen zu errichten, um einen ausreichenden Spritzschutz zu gewährleisten. Aus

Version: 3 -intern- Seite 19 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 20]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

Instandhaltungsgründen, sind möglichst keine Duschtüren (bewegliche Teile) vorzusehen. Die feststehenden Glasabtrennungen sind in die Grundrisse einzuzeichnen. − Leicht abgesenkte Duschfläche (Schwallwasser)

2.3.5 Küche

− keine innenliegenden Küchen − Der Abstand zwischen Kochfeld und Fenster soll so gestaltet werden, dass auf eine zusätzliche Abluftanlage verzichtet werden kann. − In den Küchen sind bei Trockenbauwänden durchgängig Lastverteilplatten einzubauen, die ein Aufhängen von Oberschränken an den Trockenbauwänden ermöglichen (dies ist in den Plänen einzuzeichnen) − Allgemein muss für die Küchen planerisch und bauseits ein ausreichender Platz für eine der jeweiligen Wohnungsgröße und Bewohneranzahl angemessene Küchenzeile vorgesehen werden. Bei einer Wohnung bis 1,5 Zimmern ist mindestens eine durch- gängige Stellfläche für eine Küchenzeile von ca. 2 m x 60 cm, bei einer 2- bis 3-Zim-mer- Wohnung von ca. 3 m 60 cm und ab einer 4 Zimmer Wohnung von ca. 4 m x 60 cm vorzusehen. Sowohl bei offenen als auch separaten Küchen sollte ausreichender Platz für einen Esstisch vorgesehen werden (bei 2 Zimmer Wohnungen Essplatz für 2 Personen, ab 3 Zimmern mindestens 4 Personen).

2.3.6 Flur

− Flure müssen eine optimal nutzbare Bewegungsfläche bei einer Mindestbreite von 1,2 m aufweisen und wohnungsgrößenabhängig im Eingangsbereich einen Platz für eine Garderobe bieten. − Bei kleinen Wohnungen kann im Bedarfsfall zu Gunsten offenerer Wohnraumkonzepte auf Flure verzichtet werden, wobei hier effizient nutzbare Bewegungsflächen im Bereich der Eingangstür ausreichend sind. − Flure sollen natürlich belichtet sein. Türen zum Wohnraum und Küche sind mit Glas- ausschnitten in satinierter ESG-Verglasung zu versehen.

2.3.7 Abstellfläche

− Alle Wohneinheiten müssen über einen ausreichend großen (mindestens 1 m²) Abstell- raum mit Tür innerhalb der Wohnfläche verfügen.

2.3.8 Mietergarten, Balkone, Loggien, Dachterrassen

− Jede Wohnung muss mit einem privaten Freibereich geplant werden − Der Freibereich sollte am Hauptwohnraum angeordnet sein. Von einer alleinigen Nord- ausrichtung der Freiflächen ist möglichst abzusehen. − Möglichst Mindesttiefe 1,2 m; Größe max. 5,0 qm − Balkone und Terrassen sind als private Freiräume mit 50 % ihrer Grundfläche in der jeweiligen Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen. Die Flächen für Balkone und Terrassen sind auf 5 m² festgelegt und jeweils mit der Hälfte ihrer Fläche 2,5 m² anrechenbar. − Jeder Erdgeschosswohnung ist eine Terrasse zuzuordnen. Die Terrassenfläche im EG geht gemäß den Förderbedingungen zu 50 % mit max. 2,5 m² in die Berechnung der Wohnfläche ein und sollen maximal eine Größe von 5 m² aufweisen. Die Mieter-gärten

Version: 3 -intern- Seite 20 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 21]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

sind in Wohnungsbreite zu planen und mit ihrer zu nutzenden Fläche separat von den Wohnungsflächen (inkl. Terrasse) auszuweisen.

2.4 Technische Anlagen

Alle Unterlagen der Planungen und Berechnungen in der TGA sind dem AG nach Fertigstellung im PDF- und Rodatenformat (z.B. DWG) zu übergeben.

2.4.1 Gewerkeübergreifend Es ist vorgesehen, jedes Gebäude mit je einem Hausanschlussraum für die Medien Trink- wasser, Schmutzwasser, Fernwärme, Niederspannung und Multimedia zu versehen. Es ist generell auf eine möglichst kurze und effiziente Anbindung der Hausanschlüsse zu achten.

Die Leitungsführung von Ver- und Entsorgungsleitungen ist möglichst so zu wählen, dass ein Feststellen von Schäden und die Reparatur bzw. eine spätere Instandsetzung nach Ablauf der Lebensdauer möglich ist.

Zentrale Absperrarmaturen sind zwingend außerhalb der Wohnungen anzuordnen. Die Wärmedämmung in mechanisch beanspruchten Bereichen erfolgt mittels alukaschierten Dämmschalen in Kombination mit einer Ummantelung mit PE Folie.

Alle Steigleitungen werden in Schächten verlegt und gedämmt.

Sollte keine Unterkellerung erfolgen, sind nachfolgende Grundprinzipien zu beachten: Die horizontale Hauptleitungsführung (bis zu den jeweiligen Steigepunkten) wird wie folgt auf- gebaut:

a) Trinkwasser-; Elektro- und Heizungsleitungen (Kalt-, Warmwasser und Zirkulation) wer- den unter der Decke des EG verzogen. Elektroleitungen werden auf Trassen verzogen. b) Schmutzwasser-Fallleitungen werden ohne weitere Horizontalverzüge eingeführt. Diese Fallleitungen binden direkt vertikal in die Grundleitungen ein. c) Generell ist bei nicht unterkellerten Gebäuden für die Ver- und Entsorgungsleitungen eine Revisionierbarkeit herzustellen. Bspw. kann ein Kollektorgang als Kriechgang mit Zugänglichkeit aus einem öffentlichen Hausbereich hergestellt werden. Dieser sollte mind. 2,00 m breit sein und 1,50 m hoch, sodass hier alle Ver- und Entsorgungsleitun-gen begangen, gewartet und getauscht werden können. Die weitere Verteilung der Leitungen ist in einem Hausanschlussraum zu planen. Der Leitungsverzug bis zu den Strängen erfolgt dann unterhalb der Rohdecke im EG und ist mit entsprechender Ab-hangdecken zu Planen. Die Revisionsöffnungen in der Abhangdecke müssen in den allgemein zugänglichen Bereichen angeordnet sein. Die lichte Raumhöhe gem. Punkt „III Wohnungen“ ist zu beachten.

Sämtliche Hauptversorgungsleitungen werden soweit wie möglich in öffentlichen Bereichen außerhalb der Wohneinheiten geführt. Da in Teilbereichen der Verzug durch Wohneinheiten nicht entfallen kann, erfolgt der Verzug dieser Leitungen innerhalb von Wohneinheiten jeweils in Rand- bzw. Flurbereichen. Notwendige Decken- oder Verkofferungen, die erforderlich sind, um die genannten Leitungen zu verkleiden, sind innerhalb der Wohneinheiten auf diese Rand- bereiche zu beschränken. Dies kann in gestalteter Form (z.B. in Art von Randfriesen) ausgeführt werden. In den größten Teilen der Wohneinheit wird jedoch die größere Rohbau- Deckenhöhe erhalten. Die Vorgabe der BauO Bln sind einzuhalten.

Version: 3 -intern- Seite 21 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 22]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

Energiekonzept:

Ein projektbezogenes Energiekonzept ist zu entwickeln und mit der STADT UND LAND Wohn- bauten-Gesellschaft mbH abzustimmen. Der Einsatz von fossilen Brennstoffen soll so gering wie möglich gehalten werden. Fernwärme, Wärmepumpentechnik mit entsprechend verschiedenen und dem Projektstandort entsprechenden Energiequellen und Brauchwassererwärmung sind zu betrachten. Erforderlich sind Prüfungen zur Wirtschaftlichkeit der Energielieferung (z. B. Fernwärmelieferung) und die zu erreichende CO2-Einsparung.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die späteren Betriebskosten so gering wie möglich gehalten werden.

Weiterhin sind in den zentralen Anlagenteilen die vorgeschriebenen Materialqualitäten gemäß Ausstattungsliste zu verwenden, auch wenn im Folgenden nicht explizit darauf hingewiesen wurde.

Schlüsseltresore:

Wandintegrierte Schlüsseltresore sind für Aufzugshersteller, Fernwärmebetreiber und ggf. Feuerwehr im Hauseingangsbereich notwendig und werden in das Schließsystem integriert.

2.4.2 Sanitär a) Allgemein Ab dem Übergabepunkt des Versorgers erfolgt die Versorgung der Gebäude, Wohnungen, Außenanlagen und Trinkwassererwärmung.

In der Heizzentrale ist ein Ausgussbecken mit Zapfstelle zu errichten sowie eine weitere Zapf- stelle mit Schlauchanschluss und Schlauchaufhängevorrichtung sowie 20 m Schlauch ¾“ (Zoll). Die Zapfstellen in der Heizzentrale sind durch zugelassene Sicherungseinrichtungen gegen Rückfluss anzuschließen (1988/DIN EN 1717) und als Nicht-Trinkwasser zu kennzeich- nen. Die Leitung ist durchgeschliffen zu erstellen.

In Bad- und WC-Bereichen werden Leitungen in Installationswänden verlegt.

b) Trinkwasserversorgungsleitungen warm und kalt − Bei der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme von Trinkwasseranlagen ist der Schutz des Trinkwassers in den Vordergrund zu stellen; Die Leitungslängen sollen auf das Minimum reduziert werden, Zielwert unter 5m der Anbindeleitung von Steiger bis Armatur, insbesondere im Sinne kurzer Warmwasserzapfzeiten. Es sollen daher WCs oder Waschbecken als letzte Verbraucher ausgeführt werden. − Die Trinkwasseranlagen sind in den vorgegebenen Materialien nach DVGW auszuführen und per Zertifikat nachzuweisen. Zusätzlich sind alle Leitungs- und Armaturenmaterialien, welche Trinkwasser führen bleifrei auszuführen. Ggf. ist hierzu eine Abstimmung mit dem AG auf alternative Materialien möglich, wenn die Bleifreiheit zum Abnahmezeitpunkt gewährleistet werden kann (z.B. Über Comprex Druckluft-Wasserimpulsverfahren) − Steigestränge sind mindestens in der Dimensionierung DN 20, Zirkulation mind. DN 15 auszuführen − Eine Ausstattung mit Zähleinrichtungen allgemeiner Zapfstellen im Keller (Heizungs-raum, Hauswart) erfolgt nicht.

Version: 3 -intern- Seite 22 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 23]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

c) Armaturen und Regeleinrichtungen − Strangabsperrungen, Ventile und Revisionseinrichtungen sind stets außerhalb von Kellerboxen oder Elektroräumen im ständig frei zugänglichen Bereich einzurichten. − Nach jeder Trinkwasserhaupteinspeisung der Berliner Wasserbetriebe ist ein Filter mit Rückspülautomatik mit mechanischer Unterstützung einzusetzen und der Auslauf ist fest an einen Abfluss anzubinden. − Druckerhöhungsanlagen sind zu vermeiden und nur nach Erfordernis mit dem AG ab- zustimmen und nachzuweisen − Waschmaschinenanschluss: Anordnung Kaltwasser- und Abwasseranschluss horizontal nebeneinander mit ausreichend Platz bei Anschluss mit Aquastop − Bei Küchenanschlüssen ist auf ausreichend Platzreserve für weitere Anschlüsse zu achten, insbesondere auf Anschluss von Spülmaschinen mit Aquastop (Kollisionen mit Abwasseranschluss etc.)

d) Abwasser- und Regenanlagen Das gesamte Regenwasser (inkl. Jahrhundertregen) ist möglichst auf dem Grundstück des AG zu versickern. Hierbei ist gegebenenfalls die besondere Situation in sich ergebenden Innenhöfen mit der Mischnutzung Feuerwehrumfahrung ggf. auf Unterschotterrasen, Spielplatz und Rigolen (Schwerlastverkehr und/oder im Spielplatzbereich zu beachten. Vom AN ist auf Grundlage des Bodengutachtens (siehe Anlagenkonvolut) und ggf. weiterer Erkenntnisse in-folge der Planfortschreibung oder weiterführender Untersuchungen durch den AN ein projektspezifisches Versickerungskonzept inkl. Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu erarbeiten und umzusetzen.

− Die Schmutzwassersammelleitungen werden möglichst unterhalb der Kellerdecke verlegt und werden zentral außer Haus bis zum Übergabeschacht an die BWB geplant und geführt. − Schmutzwasser-Fallleitungen durchtreten die Geschosse ohne weitere Horizontalverzüge direkt vertikal − Grundsätzlich gut zugängliche Revisionsöffnungen berücksichtigen − Hebeanlagen sind zu vermeiden, ggf. als Pumpensumpf ausbilden. Jede Hebeanlage für Schmutz- oder Regenwasser ist vorab vom AG genehmigen zu lassen, anderweitig sind die Kosten dafür vom AN zu tragen − Rückstauklappen zum öffentlichen Netz sind nach Möglichkeit zu vermeiden; bei not- wendiger Installation ist ein Wartungsvertrag abzuschließen. − Bei allen Erdverlegten Rohrnetzen ist eine Dichtheitsprüfung durchzuführen und nach- zuweisen.

e) Feuerlöschleitungen − Feuerlöschleitungen möglichst vermeiden, sonst nach gesetzlichem Erfordernis, keine Nasssteigeleitungen − Die erforderlichen Abstimmungen mit der Berliner Feuerwehr hat der AN vorzunehmen

f) Dämmungen − Als Standard sind Mineralwollschalen aluminiumkaschiert einzusetzen. − Ummantelungen PE-Folie oder Alu-Grobkorn und farblicher Kennzeichnung. • Grundsätzlich werden alle Kesselheizräume mit Blechmantelisolierungen ausgeführt.

g) Messeinrichtungen

Version: 3 -intern- Seite 23 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 24]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Es sind generell funkablesbare Zähler zu verwenden − Es sind Warm- und Kaltwasserzähler Unterputz mit Rg-UP-Ventilen einzubauen, Bereitstellung der Messkapseln erfolgt durch die Stadt und Land Facility GmbH, hierzu bitte gesondert absprechen, Zähler sind in DN20 zu planen. Bauseitig sind entsprechend Unterteile und Passstücke vorzuinstallieren. − Die KW- und/oder TWW-Zähler sind so zu installieren, dass die Ablesung problemlos möglich ist und genügend Montagefreiheit vorhanden ist, um den Eichaustausch zu ermöglichen

2.4.3 Heizung a) Allgemein − Die Wärmeversorgung wird vorzugsweise immer über Fernwärme hergestellt. Contractorenmodelle kommen in keinem Fall zum Einsatz. Falls keine Fernwärme verfügbar ist, werden Alternativen mit dem AN abgestimmt. − Die hydraulische Schaltung, Komponenten und die Auslegung der Temperaturen und Drücke erfolgt gemäß den technischen Anschlussbedingungen des Fernwärmeversorgers durch den AN; Das Netz ist hydraulisch vom Versorger zu trennen − Wärmepumpen können zur Spitzenlastabdeckung mit anderen Wärmeerzeugungsanlagen kombiniert werden. Pelletheizanlagen werden nicht gewünscht. Für Wärmepumpen gilt : DIN EN 378 Kälteanlagen und Wärmepumpen – sicherheitstechnische und um- weltrelevante Anforderungen. Insbesondere sind die Schnittstellen zu den Gewerken Dach, Außenanlagen u.s.w. zu beachten. − Für jedes Flurstück ist eine eigene Heizungsstation zu errichten. Heizstationen sind grundsätzlich Bauabschnittsweise zu planen, sollte das Bauvorhaben über mehr als einen Bauabschnitt verfügen. Hintergrund ist die Betriebskostenabrechnung bei Inbetriebnahme zwischen Vermietung und Bau. Ggf. Abstimmung mit AG Die TAB der Fernwärmeversorger sind Vertragsbestandteil und einzuhalten − Die Heizungszentrale beinhaltet (bei Fernwärmeversorgung die Fernwärmeübergabe- station,) die Hausstation und die Warmwasserbereitung. Hausstation und Warmwasserbereitung werden als Eigentum des AN geplant. Die Hausstation beinhaltet alle relevanten heizungstechnischen Einrichtungen zur sicherheitstechnischen Ausrüstung und zur Verteilung der Wärmeenergie. In Heizzentralen ist für Vorlauf und Rücklauf je ein Verteiler aufzustellen. − Innerhalb von Objekten sind keine unterschiedlichen Heizkreise notwendig; nach Erfordernis Abstimmung mit dem AG − Grundsätzlich sind Fußbodenheizungen mit Einzelraumregelung auszuführen. Zusätzlich elektrische Handtuch-Badheizkörper Mindestmaße Höhe 740, Breite 600 mm; Radiatoren nach Erfordernis nur im Treppenhaus. − Alle Verteilungsleitungen im Zwei – Rohrsystem − Verteilkonzept Mieteinheiten: zentrale, Heizkreisverteiler mit Wärmemengenzählung (Vorbereitung für Funk-Messkapselzähler; Fabrikat Qundis) hinter Revisionsklappe; pro Raum ein Heizkreis. Jeder Heizkreis einzeln absperrbar, Verlegung der Zuleitung zu den Heizkörpern in Ausgleichsschicht unterhalb Estrichebene. Anbindung Heizkreisverteiler seitlich, nicht von unten! (Verhinderung Luftsackbildung und notwendiger Entlüftung); Anbindung Badheizkörper von unten. − Messkonzept Wärme Zentalanlagen in Abhängigkeit der Wärmeversorgung und in Abstimmung mit dem AG (üblichweiweise Messung Warmwasser Gesamt; bei Wärmepumpeneinsatz ggf. zusätzliche Messeinheiten)

Version: 3 -intern- Seite 24 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 25]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Bei Wohnungsanschluss müssen Pressungen, welche im späteren Schacht verschwinden möglichst zugänglich sein und dürfen nicht in Bereichen liegen, welche später keine Reparatur ermöglichen − Bei Wohnungsanschluss keine zu entlüftenden Bögen ziehen − Im Betrieb ist eine Raumtemperatur von 21°C für die Wohnraumbereiche und 24°C für die Bäder zu gewährleisten. − Grundsätzlich sind Heizkörper als Stahlröhrenradiatoren oder Fußbodenheizungen mit Einzelraumregelung zu verwenden und in den Bädern Handtuchhalterheizkörper. Standardabstimmung projektbezogen − In den Wohnungen voreinstellbare Thermostatventile in 1/2 Zoll bzw. DN15, keine 0- Stellung. − In den Allgemeinflächen ist eine Beheizung grundsätzlich zu vermeiden. Ist diese je-doch baulich dringend notwendig, wird je Treppenaufgang ein Heizkörper im unteren Bereich vorgesehen und mit einem Behördenthermostatkopf ausgestattet. Die Notwendigkeit der Beheizung ist vom AN nachzuweisen. − Mindestnennweite Rohrleitungen innen DN 15 (R1/2") − Ein hydraulischer Abgleich ist prüffähig nachzuweisen

b) Keller − Die Heizungs- und Warmwasseranlagen sind mit Pumpen der Energieeffizienzklasse A auszustatten. Regelungen sind in 0-10V auszuführen und extern ein/aus zu steuern. Differenzdruckregelungen sind vorzusehen − Heizungspumpen: Ausführung als 2 Stück Einzelpumpen, extern ansteuerbar, 0-10 V, mit Rückstauklappen und gefertigten Hosenstück, differenzdruckgeregelt, Differenz- druckgeber extern, Anbindung an Siemens MSR, keine Doppelpumpen − Isolierung Heizraum / Übergabestationen: nach DIN, Alu kaschiert, Ummantelung Stahlblech/Alu im Heizraum, Kunststofffolie mit Farbkennzeichnung − Elektrische Ventile und Mischer: Warmwasserventil, Heizung Dreiwegemischer, Motor 24V Antrieb, 0-10V Steuerung − Keine automatischen bzw. thermischen Regulierventile im Heizungsstrang (nur für Zirkulation erlaubt) − Die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH steuert Ihre Heizungsanlagen über ein DDC geregeltes Fernüberwachungssystem der Firma Siemens, welches alle zentralen HLS Anlagenteile steuert und regelt, Beistellung erfolgt bauseits

c) Trinkwarmwasserversorgung Heizungsstation − zentrale Warmwasserbereitung im Direktüberträgersystem oder dezentral über Durchlauferhitzer (letzteres bevorzugt beim Einsatz von Wärmepumpen); Abweichungen hiervon sind je nach Konzept möglich und mit dem AG abzustimmen. Dies gilt ebenfalls für notwendige Pufferspeicher, welche möglichst zu vermeiden sind. − Es ist auf eine energetisch günstige TW-Erwärmung zu achten, keine Speicherlade- systeme − Bei Fernwärmestationen ist nur ein Wärmetauscher auszuführen. Ein Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) gegen Überhitzung ist auszuführen. − Warmwasserladepumpe: Einbau von Tauchhülsen unmittelbar vor und nach Lade-pumpe

d) Wärmemengenzählung − Wohnungen: Passtücke für funkauslesbare Wärmemengenzähler − Im Rücklauf nach dem Warmwasserbereitungssystem ist ein Einbauplatz mittels Pass- stück (G3/4“ x 110) für einen bauseits gelieferten und montierten Wärmemengenzähler

Version: 3 -intern- Seite 25 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 26]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

vorzusehen. Die Tauchfühlerhülsen im VL und RL sind mit Kugelhähnen mit M10 Innengewinde vorzuhalten

e) Campusprojekte − Vorbereitung Zählerauslesung / Fernüberwachung sonstige Anlagen: Parallel zu den Nahwärmeleitungen im Erdreich von der Heizzentrale bis in jeden Hausanschlussraum wird ein Medienleerrohrsytem (dimensioniert für 3 Leitungen in DN 80) geführt, in dem sich eine Bus-Leitung (LON-Bus, LiYCY4 x 4 x 0,8), eine Bus-Leitung-Gateway (Betriebskostenabrechnung, YSTY 2 x 2 x 0,8) und ein Zugdraht befindet. Jede Bus- Leitung beginnt in der Heizzentrale und verbindet parallel zum Heizungsstrang Heizzent- rale mit erstem HA-Raum und dann HA-Raum mit HA-Raum (ermöglicht ein Durch- schleifen über die Gateways). Die Bus-Leitungen werden beidseitig als 10 m-Ring im HA- Raum Elektro aufgerollt und gekennzeichnet übergeben. Im HA-Raum Elektro ist für die Gateaways, die der AG montiert, zusätzlich eine Steckdose, ein Netzanschluss sowie ein MOE B Automat 1 p 16 A (Sicherungsautomat) zu errichten. − Unterstationen für die Heizung sind mit den Hauptstationen mittels einer Kommunikationsleitung parallel zum Nahwärmenetz zu verbinden. Hierfür wird bis zu einer Länge von 80m ein KAT7-Kabel im Leerrohrsystem DN110 mit Zugdraht zwischen den Heizstationen geführt, welches in den Heizstationen mit einer KAT-Dose abzuschließen ist. Ab 80m Länge ist ein Leerrohrsystem (nicht sternförmig) DN110 mit Zugdraht zu erstellen und hier fertig konfektionierte Glasfaser einzuziehen, welche im Hausanschlussraum mit einer Glasfaserdose versehen wird. Das Leerrohrsystem darf keine Bögen größer 45° verwenden und keine Verzweigungen zu einem dritten Gebäude beinhalten. Die Leerrohre sind entsprechend direkt von Haus zu Haus zu verlegen. Notwenige Verstärker sind ebenfalls Leistungsbestandteil. Im HA-Raum Heizung ist für die bauseitigen Gateways zusätzlich eine Steckdose zu errichten. Die Gateways wer-den durch den Rahmenvertragspartner SIEMENS der STADT UND LAND erbracht.

2.4.4 Lüftung und Rauchabzug

− Es ist ein nutzungsbezogenes Lüftungskonzept nach DIN zu erstellen − Ab 5 Etagen ist eine zentrale Lüftungseinrichtung vorzusehen, − Der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH ist eine Übersicht der Wohnungen mit Lüftungsanlagen zur Verfügung zu stellen, so dass dies in der Betriebskostenabrechnung Berücksichtigung finden kann − Für die Störmeldung der Lüftungsanlagen ist ein Kabel in Abstimmung mit Siemens (Rahmenvertragspartner KG480) bis zum Heizraum zu legen. − Bis 4 Etagen werden Einzellüfter mit Differenzdruckregelung und zentraler Ansteuerung mit Feuchtefühler ausgeführt − Abluft generell im Bad; (nicht in der Küche) − Zuluft in jedem Zimmer − Zuluftelement im Fensterelement (Fensterfalzlüfter) ist bevorzugt, falls schallschutz- technische Belange dagegensprechen, sind in die Laibung integrierte Außenluftdurchlässe (ALD) bevorzugt. Der klassische ALD in Kastenform an der Fassade ist aus architektonischen Gesichtspunkten zu vermeiden. − Nachströmelemente sind so auszuführen, dass diese nicht durch den Nutzer verstellt werden können − Kellerfenster für Querlüftung sind in öffentlich zugänglichen Flächen anzuordnen − Einbau von Rauchabzugsanlagen nach gesetzlichem Erfordernis, für Aufzug möglichst im Treppenhauskopf = gleicher Brandabschnitt

Version: 3 -intern- Seite 26 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 27]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.4.5 Elektro Die Gebäude erhalten jeweils einen Übergabepunkt im Hausanschlussraum durch den Stromversorger als Niederspannungsanschluss. Hinter der Gebäudeeinspeisung des EVU im Hausanschlussraum befinden sich die Hauptschaltanlage und eine Zählerverteilung.

− die Elektroinstallation muss zum Errichtungszeitpunkt den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, DIN VDE-Normen, DIN-Normen und Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber entsprechen. − Ausstattung der Räume nach DIN 18015-2 – Mindestausstattung − Die Steigleitungen zu den Unterverteilungen (Wohnungsverteiler, Allgemeinverteiler) sollen mindestens über einen Querschnitt von 5x10mm2/5x16mm2 Cu verfügen. − Je Balkon sind zwei Steckdosen in der Wand vorsehen, im EG von innen schaltbar (Schutzklasse IP 44) Steigstränge und Leitungen nach DIN/VDE, halogenfrei nur, falls nicht Unterputz bzw. brandschutztechnisch notwendig − Die Einspeisung aller geplanten Wohneinheiten und haustechnischen Verbrauchseinheiten (z.B. Aufzüge, Kellerräume, Treppenhäuser sowie versorgungtechnischen An-lagen) über separate Steigleitungen. In den Unterverteilungen sind generell eine Bestückungsreserve von 10 % und eine Platzreserve von 25 % vorgesehen. − Leitungen und Verteiler generell Unterputz; Verteiler im Flur- oder Abstellbereich an- ordnen − Der Elektroverteiler in der Wohnung ist nach DIN VDE 0701 nach erfolgter Prüfung mit der Anbringung einer Prüfplakette zu kennzeichnen. − Der notwendige Potentialausgleich für die Multimediaverteiler in den Wohnungen ist zu berücksichtigen und durch den AN umzusetzen. − Ausstattung aller unkonfektionierten Elektroanschlüsse in den WE mit Lüsterklemme (z.B. Deckenkabel für Leuchteninstallation oder Spiegelschrankkabel) − Es sind Steckdosen für Umlufthauben vorzusehen. Alle allgemeinen Beleuchtungen im Innen- und im Außenraum sind energiesparend auszuführen. − Ausstattung der Kellerabteile ohne eigene Leuchte, möglichst zentral beleuchten − Zähler Allgemein: Smart Meter − Generell sind Zwischenzähler für die Heizungsanlage, Lüftungsanlage, Aufzüge und Außenbeleuchtung vorzusehen. Diese erfolgt nachgeschaltet zum EVU Zähler mittels auf Hutschiene montierten, unbeglaubigten Wechselstromzählern (keine EVU-Zähler) − Bei vollständiger Eigenbeitreibung der kompletten Heizstation durch einen Wärmeversorger oder einem Contractormodell sind für die Heizung jedoch Hauptzähler vorzusehen, − Gebäudeausstattung mit Blitzschutz, möglichst vermeiden, nur wenn erforderlich (bspw. bei Hochhäusern); Risikoanalyse Blitzschutz ist anzufertigen − Getrennte und separate Stromkreise / Absicherungen für Anschlussstation des Versorgers und Heizungsstation im Gebäude

2.4.6 Beleuchtung

− Die allgemeinen Beleuchtungen im Innen- und Außenraum sind mit LED-Technik aus- zuführen − Die Außenbeleuchtung ist mit zentralem Dämmerungsschalter, ggf. pro Baufeld aus- zuführen

Version: 3 -intern- Seite 27 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 28]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Alle Räume in Wohnungen ohne Tageslicht sind vor/ab VOB-Abnahme mit einer Malerleuchte incl. Leuchtmittel auszustatten

2.4.7 Gegensprechanlage

− Gegensprechanlage mit Türöffnerfunktion, optischem Signal (Lichtsignal) und Treppenhausschaltung − Klingeltableau: Unterputz, Anordnung der Klingeln soll die Lage der WE im Haus ab-bilden, Anschluss an Gegensprechanlage, eingraviertes und farblich abgehobenes STADT UND LAND Logo gemäß Corporate Design − Klingelkopf neben der Wohnungstür ist vorzusehen

2.4.8 Multimedia

− Der AN hat den vom AG vorgegebenen Multimediaversorger (Rahmenvertrag) und zusätzlich die Deutsche Telekom AG auf das Versorgungsmedium abzufragen und deren Leistungen in der Netzebene 3 zu koordinieren. − Multimediaversorgung gemäß aktueller Planungsrichtlinie Multimedia STADT UND LAND o Schnittstelle der Versorgung ist die Klemme des Hausanschlusskastens der Versorger. Der Anschluss daran und Hausverteiler sind Leistung des AN. Die Anschlüsse sind im Zuge der Ausführungsplanung mit den Versorgern abzustimmen und mit ausreichender Länge zum Auflegen zur Verfügung zu stellen. − Zusätzliche CAT 6a-Verbindung vom HA Telekom bis Wohnung, falls Telekom nicht mit Glasfaser versorgt − Für die Zuführung der Medien ist ein Leerrohr mit Zugdraht DN100 vom HA-Raum Fernmeldetechnik bis Grundstücksgrenze durch den AN herzustellen − Für die Gebäudeleittechnik in der Heizzentrale ist je ein betriebsbereiter und konfektionierter Anschluss zu planen, aber nicht zu installieren. Die Installation wird durch den AG separat beauftragt.

2.4.9 MSR/GLT

− Die technischen Anlagen der Kostengruppe 420 und weitere Anlagen nach Absprache mit dem AG sind mit einer Regelungs- und Steuerungstechnik in digitaler Ausführung (DDC) zu versehen. Sie soll in der Lage sein wichtige Anlagenparameter, wie beispiels-weise Vorlauf-, Rücklauf- und Speichertemperaturen, Ventilstellungen (0-10V), wichtige Störmeldungen, Pumpenstatus, Differenzdruck des Heizkreises, sowie Kesselleistungen, aus der Ferne zu überwachen und Sollwerte sowie die Heizkurve zu manipulieren. Alle Anlagen müssen mit Feldgeräten der Fa. Siemens kompatibel sein. − Die Erstellung der Gebäudeleittechnik der wärme- und stromerzeugenden Anlagen wird durch den AG separat beauftragt und ist Leistungsumfang des Rahmenvertrags-partners Siemens. Hierzu zählen: die MSR-Verkabelung, M-Buszähleraufschaltung, Feldgeräte, Programmierung der Regelung und Steuerung, etc. Tauchhülsen und Ventile müssen jedoch bauseits geplant und gebaut werden. − Für die Installation des Schaltschranks von Siemens soll im Heizraum eine Wandbreite von ca. 1,5m freigehalten werden, ein ELT-Anschluss für den Schaltschrank ist in der Nähe vorzuhalten.

2.4.10 Gefahrenmeldeanlagen

− CO-Warnanlagen in Tiefgaragen beachten, falls baulich erforderlich

Version: 3 -intern- Seite 28 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 29]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Rauchmelder sind mit Stadt und Land separat abzustimmen und nicht zu planen, da hier über einen Rahmenvertrag der Stadt und Land ein einheitliches System geliefert und installiert wird − Einbau von Rauchmeldern in den Treppenhäusern, mit zentraler Stromversorgung − Alle erforderlichen Melder außerhalb von Wohnungen (Rauch- und Brandmelder als Teile von brandschutztechnischen Anlagen) sind Sache des AN.

2.4.11 Feuerlöschanlagen

− soweit möglich vermeiden, Trockensteigleitungen soweit baurechtlich erforderlich (Hochhausrichtlinie)

2.4.12 Aufzuganlagen

− Aufzüge nicht im Außenbereich − Ausstattung gem. Anlage „Ausstattung der Aufzüge“

2.4.13 PV / Solargesetz

− Solargesetz Berlin vom 5. Juli 2021 ist vollumfänglich umzusetzen. Keine Contracting- Modelle; darüber hinaus: Planung und Ausführung maximale Dachbelegung mit PV, Übergabe der Planungs- und Berechnungsergebnisse inkl. Ertragsprognosen (KWh p.a.) und CO²-Einsparung an den AG o Die Installation und das Messkonzept soll vorerst als Volleinspeiseanlage geplant werden. o Die Erzeugung soll durch den SNB Fernsteuerbar sein. (Stromnetz Berlin= Strompager oder vorzugsweise ein Imsys) o o Eine Vorbereitung auf die spätere Installation eines Energiemanagementsystems ist zu berücksichtigen. − Solaranlage mit eigenem Zählerplatz (geeichte Erzeugungsmessung) auszustatten und Möglichkeit vorsehen diese Energie sekundär auch im späteren Betrieb zum Laden von E- PKW oder als Mieterstrommodell (Vorhaltung Platz für Wandlermessung) zur Verfügung zu stellen − Vorzugsweise Ost-West-Ausrichtung mit 10-15° Neigung (nach Vorgabe durch Hersteller der Unter-konstruktion), keine optimierte Süd-Ausrichtung, es sei denn die Ertragsberechnungen ergeben einen Vorteil ggü O/W-Aufständerung − Monokristalline Solarzellen mit Wirkungsgrad von >21%Die UK ist in den Blitzschutz - sofern vorhanden- oder in den PE des Hauses einzubinden. − Die Module sind nach Herstellervorgaben ebenfalls gesondert zu erden. − − Ein DC-ÜSS ist zu installieren − Wechselrichter vorzugsweise in den Keller des Hausanschluss- oder Elektroraums. Bei Dachaufstellung sind Wechselrichter gesondert vor Niederschlag und Sonneneinstrah- lung und den gröbsten Witterungseinflüssen, sowie vor Nestungen zu schützen − Ein Feuerwehrschalter ist einzuplanen. − Ab 25KWp ist ein Schlüsselschalter nach SNB-Vorgaben zu installieren − Ein Smartmetergateway (vom Wechselrichterhersteller) ist zu installieren − Die Einbindung in ein Monitoringsystem von entweder − Ein SolarLog (entweder SolarLog Base 15 oder Base 100 je nach Anlagengröße) ist zu installieren.

Version: 3 -intern- Seite 29 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 30]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Oder in Absprache mit dem AG − Zusätzlich zum Wechselrichterherstellerportal. − Möglichkeit der Aufschaltung an externe Energieportale -SolarLog- (Auswertung Ertrag): Datenleitung ist entsprechend Berechnung der Kabellängen in KAT 7 oder Glasfaser zu wählen und bis in den HA-Raum zu führen − Dachausstieg Mindestdiagonale 1,4m aufgrund Wartung und Instandhaltung der Anlagen − Die Setzung von Sekuranten sollen unter Berücksichtigung des PV-Ertrags (ohne möglich Verschattung) gesetzt werden − Lüftungsauslässe unterhalb von PV-Anlagen sind in flacher Ausführung vorzusehen − Für Anträge ist als Adressat die E-Mail pv-anlagen@stadtundland.de zu nutzen

2.4.14 Elektromobilität

− Umsetzung Elektomobilität erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben des GEIG. Zusätzlich dazu erfolgt pro Gebäude die Vorhaltung als Platz in der Zählerzentrale Hierbei sind pro 20 Wohnungen eine Vorhaltung erforderlich und unter den einzelnen Häusern, sofern zutreffend, zu verteilen. − Für die Vorhaltung ist der Anschluss für E-Pkw in den Außenanlagen vorzurüsten. Hierfür ist ein entsprechendes Lastenkabel mit Leerrohr und einer Datenleitung auszuführen und durch eine entsprechende Dichtung aus dem Gebäude zu führen sowie an einem Pkw- Parkplatz zu einer späteren Installation witterungsbeständig vorzuhalten. − Pro Vorhaltung ist im Elektroraum ein Zählerplatz zu errichten, sodass nur noch ein Stromnetz-Berlin-Zähler gesetzt werden muss, um das Lastenkabel unter Leistung zu setzen. Zähler sind hierfür noch nicht zu setzen. − Platz für Lastmanagement ist für diese Vorhaltungen mit weiterer Platzreserve zum Ausrüsten aller PKW-Stellplätze vorzuhalten − Lastreserve ist mit 11kW pro Vorhaltung mit dem Haupt-HA beim Versorger zu beantragen und in Korrelation das Lastmanagement zu berücksichtigen

2.5 Rollstuhlgerecht

2.5.1 Anforderungen rollstuhlgerechte Wohnungen

a) Allgemein Bewegungsflächen gem. DIN 18040-2 sind in den Räumen nachzuweisen.

b) Wohnungseingangstür Die Wohnungseingangstür ist mit einer Durchgangsbreite von 90cm zu errichten. Die Türöffnung soll leichtgängig sein; eine elektrische Türöffnung ist zu prüfen. Die Wohnungseingangstüren sind mit einem zusätzlichen niedrigen Türspion zu versehen.

c) Terrassen-/Balkontür Der Zugang zu Balkonen und Terrassen ist im Sinne der BWV Bln. Barrierefrei zu errichten.

d) Zimmertüren Die Zimmertüren sind mit einer Durchgangsbreite von 90cm auszuführen.

e) Fenster

Version: 3 -intern- Seite 30 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 31]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

Mindestens ein Fenster pro Raum ist gem. DIN 18040-2 mit einem Fenstergriff in Greifhöhe 0,85 m bis 1,05 m über OFF zu errichten. In den EG-Wohnungen sind die Rolläden mit verlängerten Kurbeln herzustellen.

f) Elektroinstallationen Lichtschalter und Steckdosen sind in einer Höhe von 0,85m- 1,05m OFF zu errichten. Im Küchenbereich sind Lichtschalter im Bereich der Geräte und/oder Arbeitsflächen zu vermeiden. Die Wechsel-/Gegensprechanlage ist auf einer Höhe von 1,00m-1,20m OFF zu montieren.

g) Waschbecken Die Badezimmer sind mit einem unterfahrbaren Waschbecken zu versehen.

h) WC Das WC ist tiefer aufzuhängen und mit umklappbaren Haltegriffen an beiden Seiten zu versehen. Gem. DIN 18040-2 ist eine einseitige Bewegungsfläche von 1,50m x 1,50m zu berücksichtigen.

i) Dusche Duschen sind barrierefrei gemäß DIN 18040-2 mit der entsprechender Bewegungsfläche und eine Duschvorhangstange ohne Vorhang zu planen und zu errichten. Es ist eine verlängerte Duschstange zu installieren, die eine Feststellung des Brausekopfs sowohl für Rollstuhlfahrende als auch für Nicht-Rollstuhlfahrende ermöglicht.

j) Flur Sollte kein Gerätewechselplatz in den Gemeinflächen des Hauses (Keller oder Hauseingangsbereich) hergestellt werden können, ist ein solcher Platz mit den entsprechenden Spezifikationen im Flur herzustellen.

2.5.2 Anforderungen rollstuhlgerechtes Gebäude

a) Hauseingangstür Die Hauseingangstüren der Hausaufgänge, welche auch Rollstuhlwohnungen vorweisen, sind mit Taster-Bedienung elektrisch öffnend herzustellen. Der Zugang in das Gebäude und im Gebäude schwellenlos, im Sinne der BWV Bln.

b) Briefkastenanlage Barrierefreie Herrichtung gem. BWV Bln.

c) Rollstuhlwechselplätze Für jede Rollstuhlwohnung ist ein Rollstuhlwechselplatz herzustellen. Sofern diese nicht in den Wohnungen hergestellt werden können, sind sie in den Allgemeinflächen zu berücksichtigen, etwa im Hausflur oder im Keller. Jeder dieser Wechselplätze ist mit einer abschließbaren Steckdose zu versehen, welche mittig anzuordnen ist und in einer Höhe zwischen 0,85 m und 1,05 m OFF platziert wird. Diese Steckdosen sind je einer Wohnung zuzuordnen und mit den Stromzählern der jeweiligen Wohnung verbunden sein, so das der Strom über die jeweilige Wohnung abgerechnet werden kann.

Version: 3 -intern- Seite 31 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 32]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

Rollstuhlwechselplätze sind ausreichend groß, wenn sie eine Bewegungsfläche von mindestens 180cm x 150cm aufweisen. Vor den Rollstuhlwechselplätzen ist eine freie Bewegungs-fläche von mindestens von 180cm x 150cm vorzuhalten. Diese Fläche darf sich mit anderen Bewegungsflächen wie z.B. Fluren überschneiden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Flucht- und Rettungswege freibleiben.

d) Fahrstuhl Der Zugang zu den Aufzuganlagen ist barrierefrei zu gewährleisten. Die Bedienungstableau auf den Etagen und in den Aufzugkabinen sind so herzustellen, dass sie von Rollstuhlfahren- den zu bedienen sind. Ein zusätzliches Tableau auf Höhe des Handlaufs in den Aufzugkabinen ist zu berücksichtigen.

e) PKW-Stellplätze Sofern das Grundstück eine Parkplatzerrichtung zulässt, sind Parkplätze entsprechend der DIN 18040-2 einzuplanen.

Version: 3 -intern- Seite 32 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 33]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3 Ausstattungsstandards

3.1 Fassade/Balkone

3.1.1 Fenster

− Kunststoff, Fensterrahmen foliert (Farbe gem. Gesamtfarbkonzept) − Balkon-/Loggia-/Terrassenzugang in den Wohnungen mit Flachschwelle, tritt- und rutschfest − Fenstersturz (für nachträglich mieterseitigen innenliegenden Sichtschutz)

3.1.2 Fensterbank innen

− beschichteter Holzwerkstoff, Kantenmaterial wie Dekor, Farbe gem. Gesamtfarbkonzept − Amtsvorschlag: Werzalit

3.1.3 Fensterbank außen

− Titanzinkblech oder Alu

3.1.4 Einbruchschutz

− Fenster und Türen in Anlehnung an RC2N

3.1.5 Sichtschutz EG

− kein Holz, Jalousie in Fassade integriert, verdeckt eingebaut, Kurbelbetrieben, Revisionierbarer Jalousiekasten

3.1.6 Fenster-Beschläge

− Amtsvorschlag: Hoppe, Preisklasse A, im EG und in zugänglichen Bereichen (Staffelgeschoss, Laubengang) abschließbare Oliven (wohnungsweise gleichschliessend)

3.1.7 Bodenbelag Balkone/Loggia

− Fertigbetonoberfläche im Gefälle. Oberfläche versiegelt. Rutschhemmende Oberfläche alternativ Betonwerkstein auf Stelzlager

3.1.8 Bodenbelag Dachterrassen und Terrassen EG

− Betonwerkstein

3.2 Hauseingang/Treppenhaus/Keller/Gemeinschaftsbereiche

3.2.1 Außenbeleuchtung

− LED-Technik

3.2.2 Hausnummer

− Hausnummer konzeptabhängig

Version: 3 -intern- Seite 33 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 34]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− beleuchtet und dauerhaft erkennbar, vandalismussicher − Leuchtmittel und Abdeckung ohne Fachkunde austauschbar − Amtsvorschlag: Bega

3.2.3 Vordach/Eingangsbereich

− Ein ausreichend großer überdachter Eingangsbereich ist vorzusehen. − Außen Sauberlauf durch eingepasstem Gitterrost in Elementbreite, Maschenrost verzinkt 30/10

3.2.4 Haustür

− Rohrrahmentürelement mit Glasfüllung, Aluminium, leichtgängig − Seitenelement mind. 50cm breit − verdeckte Kabelführung − VSG-Verglasung und mattierten Streifen zur Sichtbarkeit, Farbe gemäß Farbkonzept

3.2.5 Beschläge Haustür

− vertikale Griffstange Länge = ca. Türhoch Edelstahl − außen

3.2.6 Informationskasten für Hausverwaltung

− Im Eingangsbereich innen − Aluminiumrahmen Farbe gem. Farbkonzept (eloxiert), B/H/T ca. 70/70/3cm − verschließbar, magnetische Rückwand, schwer entflammbar

3.2.7 Treppenhaus

− Boden- und Treppenbelag (Tritt und Setzstufe): Fliesen min. 60 x 30 cm (bis in den Keller) − Sockelleisten: aus Material Bodenbelag, Stufenlauf folgend − Oberflächen: Treppenwangen, Treppenunterseiten Q2-Oberfläche und gestrichen − Wände / Decken: verputzt od. gespachtelt als Q2-Oberfläche und gestrichen − Weiß 3.2.8 Treppengeländer

− Stahl, Flachstahl lackiert, aufgesetzter Rundhandlauf Edelstahl - beidseitig durchlaufend Treppenlauf und Podeste, Durchmesser: 30-45 mm

3.2.9 Beleuchtung innen

− Direkt- als auch Indirektanteile, Blendung und Schattenbildung vermeiden − Treppenhaus: Decken- und Wandanbauleuchte Konzeptabhängig, in ausreichender Lichtstärke Präsenzmelder

3.2.10 Steckdose Treppenhaus

− Abschließbar − Alle zwei Geschosse für die Reinigungsunternehmen vorzusehen

Version: 3 -intern- Seite 34 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 35]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.2.11 Briefkästen

− geeignet für große C4-Umschläge und eine dreifache Beschilderung (Name, Wohnungsnummer, Werbung − ja/nein), liegend oder in Hochformat möglich, idealerweise in Eingangstürseitenelement integriert, Anpassen auf Basis vom Teil A − Bedienung außen und innen, bzw. mit dem Bestandsmanagement abzustimmen

3.2.12 Klingelanlage, Tür- und Wechselsprechanlage

− Edelstahl oder Alu eloxiert mit STADT UND LAND Logo graviert, nach den Corporate Design Richtlinien hinterleuchtete Taster, Lichtsignal, vandalismussicher, einfache Ausführung − Amtsvorschlag: z.B. Ritto, SKS, Siedle, o.glw.

3.2.13 Keller, allgemein

− Abstellflächen Fahrrad und Kinderwagen; ausreichend belüftet − Mauerwerkswände Fugenglättung, mattweiß gestrichen; − Bodenbelag flügelgeglättet, Beschichtung, staub- und wischfest; Farbe gem. Abstimmung

3.2.14 Keller, individuell

− Metallkellerboxen, vandalismussicher, Raumhoch, Vorhängeschloss wird durch Mieter Kellernummerierung sind analog zu den Wohnungsnummern dauerhaft und vandalismussicher an den Mieterkellern anzubringen.

3.2.15 Nebenräume Technik

− Stahlblechtür, Brandschutzanforderungen gem. Brandschutzkonzept, ölfester, wischbare Bodenbeschichtung inkl. Sockel, eindeutige Beschriftung der Stränge

3.3 Türen

3.3.1 Wohnungseingangstüren

− Holztürelement in passender Optik zum Treppenhaus, − Oberfläche: HPL-Schichtstoff, Kanten: 3-seitiger Massivholz Einleimer mit Sperrholzstabilisator, incl. Türspion (h=140 cm bzw. 120 cm für rollstuhlgerechte Whg.), − Stahlumfassungszarge, absenkbare Bodendichtung − Klima-/Beanspruchungsklasse gemäß DIN, RC 2 mit Schutzbeschlag − Obentürschließer mit Öffnungsbegrenzer, Wohnungseingangstüren und Hauseingangstüren mit beidseitig schließbaren Sicherheitsschließzylindern

3.3.2 Zimmertüren

− Holztürelemente, Weißlack-gehärtet, − Stahlumfassungszarge (Normzarge) einfach gefälzt − Rundkanten, Röhrenspanntüre, massiver und unten doppelter Einleimer, RAL 9010 reinweiß − Oberlicht möglich

Version: 3 -intern- Seite 35 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 36]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Nachweis nach RAL-GZ 426/1; Klima-/Beanspruchungsklasse gemäß DIN − Überall, wo Türen/ Türbeschläge beim Öffnen der Tür Beschädigungen an den Wandoberflächen hervorrufen, sind Türstopper anzubringen (z.B. Bummsinchen)

3.3.3 Beschläge

− passend zu Fensterbeschlägen − Amtsvorschlag: Hoppe, Preisklasse A

3.4 Schließanlage

StückzahlFunktion
Mieterschlüssel
1 bis 3 Zimmer Wohnung je 3 Schlüssel; 4 Zimmer Wohnung je 4 Schlüssel; 5-Zi-WE je 5 Schlüssel; 6-Zi-WE je 6 Schlüssel u.s.w.Wohnungseingang (eine Wohnung) Hauseingang (ein Treppenhaus) Kellerbereiche Kinderwagenraum/ Fahrradraum Müllplatz (für alle Müllplätze)
Generalschlüssel
10 Schlüssel(Alle allgemeinen Bereiche) Hauseingang (alle Hauseingänge) Kellerbereiche Kinderwagenraum/ Fahrradraum Müllplatz (für alle Müllplätze) Hausmeisterraum Elektroraum/ Zählerraum Technikraum Heizung Putzraum Dachausstieg/-aufstieg Leiterschloss Dachausstieg/-aufstieg
Botenschlüssel
10 SchlüsselHauseingang (alle Hauseingänge)

Nicht Teil der Schließanlage:

Informationskasten für Hausverwaltung
5 Schlüssel je InfokastenInfokasten
Briefkastenschlüssel
2 Schlüssel je WohnungBriefkastenschlüssel beschriftet mit WE Nummer
Stellplatzbügel
3 Schlüssel je StellplatzStellplatzbügelschlüssel beschriftet mit Stellplatznummer
Schlüsseltresore
3 Schlüssel je TresorSchlüsseltresorschlüssel beschriftet mit Position des Schlüsseltresores
Fensterschlüssel
2 Schlüssel je Fenster

Version: 3 -intern- Seite 36 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 37]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

Mieterkellerabteil ist nicht Teil der Schließanlage. Die Mieterkeller müssen zur Übergabe mit Kabelbindern geschlossen werden (Kellerabteil erhält Vorhänge-schloss vom Mieter)

3.5 Bodenbeläge

3.5.1 Wohnen, Flur, Diele, Zimmer

− durchgängiger Bodenbelag: idealerweise Linoleum mind. 2,5 mm; − Kreuzfugen sind nicht zulässig; projektspezifisch wäre alternativ Holzboden möglich und abzustimmen 3.5.2 Sockelleisten

− Holz Leisten, Dekor Weiß, h= 6 cm an den Türzargen anfassen − Fase in Farbe der Sockelleisten lackieren, Verbindungsstöße im Raum als 45 Grad-Stöße herstellen 3.5.3 Bäder, WC

− Feinsteinzeug-Fliesen, mind. R9, kleinteilige Fliesen im Duschbereich der barrierefreien Bädern 3.5.4 Küchen abgeschlossen

− Feinsteinzeug-Fliesen, passend zum angrenzenden Bodenbelag 3.5.5 Nicht notwendige interne Wohnungstreppen

− Holzausführung, Holzstufen nach Möglichkeit passend zu Bodenbelägen

3.6 Wände und Decken

3.6.1 Decken (gesamte Wohnung)

− einheitlich, Oberflächenqualität Q2 Spachtelung, weiß gestrichen, ohne Malervlies

3.6.2 Alle Räume, Küche, Flur, Bad, WC

− Oberflächenqualität Q2 Spachtelung, weiß gestrichen, ohne Malervlies

3.6.3 Bäder, WC, Wandfliesen

− Fliesen nur im Spritzbereich (bei Duschen, Wannen raumhoch), Sockel-fliese umlaufend − sonst wasserfester Anstrich (matt)

3.6.4 Bäder Spiegel

− Anschlüsse für mieterseitigen Spiegelschrank in Blinddose vorsehen. Licht-auslass h= 2,10 m über OKFF, schaltbar

3.7 Bäder

3.7.1 Waschtisch

− Amtsvorschlag: Geberit Renova Plan 60/49 − Amtsvorschlag bei Durchlauferhitzern: TECE

Version: 3 -intern- Seite 37 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 38]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

3.7.2 WC

− Tiefspüler, wandhängend, Amtsvorschlag: Geberit Renova Plan Nr.1 in runder Ausführung

3.7.3 WC Sitz

− passend zu den Objekten und Schaniere aus Edelstahl

3.7.4 Spülkasten

− Unterputz mit Spülstopp, − Amtsvorschlag: Geberit, DAL, Viega, TECE

3.7.5 WC Betätigungsplatte

− WC-Betätigungsplatte für 2 Mengen-Spülung − Amtsvorschlag: Geberit Bolero Kunststoff weiß, TECE

3.7.6 Wanne

− Badewanne Stahl-Emaille (1700x750mm) mit Wannenträger und Ab- und Überlaufgarnitur Amtsvorschlag: Kaldewei Saniform plus 373-1 (1700x750mm)

3.7.7 Wannenträger

− Amtsvorschlag: Poresta, Schädel, Illbruck

3.7.8 Wannenablauf

− Viega, Dallmer, Sanit

3.7.9 Dusche

− Allgemein: bodengleiche Duschtasse, Amtsvorschlag: Kaldewei 80x80 oder 90x75 Superplan incl. Träger − für barrierefreie Wohnungen: gemäß Bauordnung 1,2 x 1,2m; Boden oder Wandeinlauf, Amtsvorschlag Geberit, Wedi o. TECE Bauelemente

3.7.10 Duschabtrennung

− nicht barrierefreie Wohnungen: Ganzglas (VSG),1 feststehendes Element (keine Tür) − Amtsvorschlag: GEOplatin 1.000 oder Geotrend 2.300 (mit Einzelbeschlägen) − in den barrierefreien Wohnungen: bewegliche Glastüren (ESG)

3.7.11 Armaturen

− Dusche: Aufputz Einhand-Duscharmatur mit Brausegarnitur und Brause-stange − Wanne: Aufputz Einhand-Wannenbatterie verchromt; bei Duschwannen mit Brausegarnitur und Brausestange, Duschschlauch ausreichend lang (>1,5m) − Waschtisch: Einhebelwaschtischbatterie verchromt, bleifrei

Version: 3 -intern- Seite 38 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 39]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Amtsvorschlag: Grohe EUROSMART Einhand-Waschtischbatterie (=SUL Standard für Comfort) − oder glw.: Hansa - Hansapolo, Ideal Standard, Hansgrohe

3.7.12 Eckventile

− Oberfläche/Farbe: chrom, Material: bleifrei, Egaplus, Grohe, Eggemann

3.7.13 Handtuchwärmekörper

− pulverbeschichtet, mit Heizpatrone − Amtsvorschlag: Arbonia, Bagnotherm BT bzw. BT-2, Zehnder, Zeno T, Kermi

3.7.14 Waschmaschinenanschluss

− HL406, Unterputz-Waschgerätesiphon verchromt − Amtsvorschlag: Dallmer - horizontale oder getrennte Ausführung − Bei Planung / Ausführung von Trocknern: Wasseranschluss und Trockner-anschluss nicht direkt übereinander anordnen, auf ausreichende Abstände auch in Bezug auf Aquastop achten

3.7.15 Belichtung/Beleuchtung

− Es werden nur Leuchtenauslässe vorgehalten. Belichtung dort vorsehen, wo sie gebraucht wird: bspw. am Spiegelschrank über Waschtisch, Deckenauslass mittig im Raum mit Deckenhaken. Dunkelbäder bekommen eine sogenannte Malerleuchte zur Übergabe

3.8 Küchen

3.8.1 Fliesenspiegel

− Fliesenspiegel in den Küchen oder: im Spritzbereich ist ein Anstrich in Nassabriebklasse 1 vorzusehen

3.8.2 Geräte, Einbauküche

− Ceranherd als Standgerät mit Backofen mit Ober- und Unterhitze, b=60cm − Spüle und Ablage mit Unterschrank und Schiebetüren b=100/80cm

3.8.3 Vorrüstung Einbauküche

− Anschlüsse für Spüle (Eckventile), Herd (Ceran), Geschirrspüler, Kühl-schrank, Umlufthaube − Steckdosen auch oberhalb der künftigen Arbeitsplatte, − schaltbare Steckdose für Oberschrankbeleuchtung − Küchenplanung ist vorzulegen und abzustimmen

3.8.4 Spültisch Armatur

− wenn Spüle eingebaut wird, Einhand-Spültischarmatur mit schwenkbarem Rohrauslauf verchromt, bleifrei

Version: 3 -intern- Seite 39 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 40]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Amtsvorschlag: siehe Serie Armaturen aus Bad, Grohe Essence

3.8.5 Eckventile

− chrom, bleifrei, Eckventile, Anschluss GS und wenn nicht im Bad möglich, dann Anschluss WM

3.8.6 Grundbeleuchtung

− Auslass über Esstisch und dort, wo das Licht gebraucht wird 3.8.7 Umlufthauben

− keine Ablufthauben! − Bei Einbauküchen: passend zur Küche − Bei Vorrüstung: 1 Anschluss vorsehen

3.9 Technik – Sanitär

3.9.1 TW/TWW-Leitung (Steiger/ Kellerleitung)

− Edelstahlrohr im Bereich von Steig- und Verteilungsleitungen im Keller; Edelstahl System Qualität 1.4401 mit min. 2,2% Mb, bleifrei, gepresst − Amtsvorschlag: Viega, Geberit; Ausschluss: Sahna

3.9.2 Zirkulationsstrangventil

− Amtsvorschlag: Honeywell Drosselventil Alwa-Kombi-4 inkl. Thermischer Regelaufsatz, Temperaturbereich 50-60 °C

3.9.3 TW/TWW-Verteilung

− ab Wohnungsabsperrung Metallverbundrohr, bleifrei (Mepla 3 Schalen, ge-presst) − Amtsvorschlag: PeXc-Rohr o.glw. Hygienesystem; Viega, Fosta, Geberit

2.1.1 Durchlauferhitzer

  • Amtsvorschlag bei Einsatz von Durchlauferhitzern: CLAGE

2.1.2 Absperrventil / Zählermontageblock

− bleifrei, Koax 2“ Amtsvorschlag: Kemper; Viega (haben explizit bleifreie im Programm); Ausschluss Fa. Zenner

2.1.3 Abwasserleitung (Stränge, Keller)

− schallgedämmtes Kunststoffrohr / SML / dB20 für Stränge und Kellersammelleitung − Amtsvorschlag: Halberg, Düker, Geberit, Uponor − vom AG nicht akzeptiert: Poloplast/Polo-KAL (da Schallschutzwerte nicht erreicht werden)

Version: 3 -intern- Seite 40 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 41]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.1.4 Abwasserleitung der Etage

− HT-Rohr; Silent PP innerhalb der Vorwände − Amtsvorschlag: Ostenhoff, Rehau

2.1.5 Kanalgrundrohre

− Mindestringsteifigkeit SN8

2.1.6 Rückstauverschluss

− Amtsvorschlag: Kessel Staufix

2.1.7 Schrägsitzventil, PN 16

− Amtsvorschlag: Kemper, Figur 173, bleifrei

2.1.8 Kombinierter Rückflußverhinderer

− Amtsvorschlag: Kemper, Figur 145, 160 bleifrei

2.1.9 automatisches Regulierventil

− (Zirkulation) − Amtsvorschlag: Kemper, Figur 141, 50-60°C bleifrei

2.1.10 Zirkulationspumpe

− Amtsvorschlag: Grundfos, Wilo bleifrei

2.1.11 Hebeanlage

− möglichst vermeiden! Falls notwendig, Vorzugsvariante Pumpensumpf − Amtsvorschlag: Kessel Pumpfix

2.1.12 Trinkwasserfilter

− Zeit gesteuert, mit Düsenstrahlrotor und Vor-Ort-Bedienebene − Amtsvorschlag: Judo Profimat

2.1.13 Durchlauferhitzer / Wasserauslässe

− passende Perlatoren des Herstellers der Durchlauferhitzer an den Wasserauslässen verwenden − Amtsvorschlag: Clage, Stiebel Eltron

2.2 Technik – Heizung

Version: 3 -intern- Seite 41 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 42]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.2.1 Allgemein

− Heizungsleitungen im sichtbaren Bereich: weiß endlackiert

Heizkörper

2.2.2 Heizkörper in den Räumen

− Stahlröhrenradiatoren oder Plattenheizkörper, pulverbeschichtet weiss end-lackiert (Stichleitung Aufputz verlegt) − Amtsvorschlag: Zehnder, Purmo, Arbonia, Buderus − oder Fußbodenheizung

2.2.3 Handtuchheizkörper

− Siehe Bad

2.2.4 Thermostatventile

− mind. 1/2 Zoll − Amtsvorschlag: MNG / Honeywell Thera 2080 fl oder Thera 3 weiß

2.2.5 Voreinstellbare Rücklaufverschraubung

− MNG für HK-Anschluss Rücklauf min. 1/2" − Amtsvorschlag: Verafix

Heizungsverteilung

2.2.6 Steigestränge; Wohnungsverteilung mit zentralem Steiger

− Steigleitungen in den Schächten: Edelstahlrohr gepresst und gedämmt bis HKV − Ab Heizkreisverteiler: Mehrschichtverbundrohr endlos ohne Muffen/Über-gänge bis zum Heizkörper − Amtsvorschlag: Rehau − Heizkreisverteiler: Unterputz; mit Vierkant öffenbar, mit Durchflussanzeige 2.2.7 Steigestränge; Wohnungsverteilung ohne zentralem Steiger

− Edelstahlrohr gepresst und gedämmt in allen nicht sichtbaren Bereichen; C-Stahl in sichtbaren Bereichen möglich, weiß endlackiert. − Verteilungsleitung dito. − Maximale sichtbare Länge 50cm − mindest Nennweite innen DN 15 (R1/2") − Amtsvorschlag: Viega, Geberit

2.2.8 Heizungszentrale

− Schwarzes-Stahlrohr geschweißt, nur in Ausnahmefällen C- Stahl gepresst − C-Stahlrohr, geschweißt ab Regelgruppe auf Verteiler, − Amtsvorschlag: Viega, Geberit

Version: 3 -intern- Seite 42 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 43]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.2.9 Horizontale Verteilung

− C- Stahl, gepresst; in nicht zugänglichen und sichtbaren Bereichen: Edel-stahl gepresst − Amtsvorschlag: Viega, Geberit

2.2.10 Leitungen außerhalb von Gebäuden

− generell Stahl geschweißt bis Unterstation

2.2.11 Dämmung (Keller, horizontale Verteilung)

− In allen sichtbaren Bereichen: Alu kaschiert und mit PE Folie ummantelt

2.2.12 Strangregulier- und Absperrventil zum Einbau in den Rücklauf

− MNG Kombi 3 ohne Differenzdruckregelung

2.2.13 Strangabsperrventil PN 6 zum Einbau in den Vorlauf

− MNG Kombi 3 ohne Differenzdruckregelung

2.2.14 Heizungstrassenpumpe

− Amtsvorschalg: Grundfos, Wilo

2.2.15 Ab 2 Heizkreise Heizungsverteiler

− Stahl, geschweißt − Amtsvorschlag: Sinus, Magra

Wärmeerzeugung allgemein

2.2.16 Absperrventile

− Amtsvorschlag: Euro Wedi, ARI

2.2.17 elektrische Ventile und Mischer

− Amtsvorschlag: Siemens (ehemals Landis und Staefa)

Warmwasser

2.2.18 Zentrale Warmwasserbereitung

− Amtsvorschlag: Viessmann o.glw.

2.2.19 Zirkulationspumpe WWB

− Amtsvorschlag: Grundfos, Wilo

Version: 3 -intern- Seite 43 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 44]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.2.20 Wärmemengenzählung Warmwasserbereitung

− Passstück mit „Tauchhülsen“ für Wärmemengenzähler der Warmwasserbereitung − in Form von Kugelhahn mit M10 Innengewinde für Fühleraufnahme (direkt tauchend)

MSR

2.2.21 Steuerung Heizung, Übergabestation/Kessel, Warmwasser etc.

− Jegliche Heizungskomponenten müssen Siemens MSR kompatibel sein (Desigo CC, PX 64, BACnet)

Nur bei Fernwärme als Wärmequelle 2.2.22 Heizungspumpe (Unterstation)

− Amtsvorschlag: Grundfos, Wilo

Nur bei Gaskessel als Wärmeerzeuger

2.2.23 Luft-Abgasschornstein

− nach Vorgabe des Heiztechnikherstellers, Gasdicht Amtsvorschlag

2.2.24 Gas-Rohrsystem

− Cu-Rohr hart/halbhart, Amtsvorschlag: Viega Profipress G − Edelstahl 1.4401, Amtsvorschlag: Viega Sanpress Inox G

2.2.25 Gasarmaturen

− Amtsvorschlag: Viega / Seppelfricke

Wärmepumpen als Erzeuger 2.2.26 Wärmepumpen

− Anforderung an das Kältemittel: möglichst geringer (kleiner) GWP; Anforderung Schallimmission: Geräuschentwicklung der WP darf die Anforderungen der TA Lärm nicht überschreiten; Einhaltung des Tag- und Nachtbetriebs und der sich daraus ergebenen Schalldruckwerte. − Amtsvorschlag: Stiebel Eltron, Viessmann, Novellan, Daikin (Hersteller mit kurzfristiger (<72h Ersatzteilverfübarkeit)

2.3 Technik – Lüftung

− Zu- und Abluftelemente Amtsvorschlag: Helios; Lunos; AERECO − ALD in Laibung: mit Außengitter in Metall

Version: 3 -intern- Seite 44 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 45]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

− Wandfortluftautomaten: wartungsfrei − Abluftventilatoren mit EC-Motor, Ohne Wartungs-LED − zentraler Dachlüfter: Gebhard, Mietzsch ö.ä. − Volumenstrom nicht durch Mieter verstellbar

2.4 Technik – Elektro – Fernmeldetechnik

2.4.1 Besichtigungsbeleuchtung

− alle Räume erhalten eine Malerleuchte

2.4.2 Elektro

− Mindestausstattung gemäß DIN 18015-2 = Ausstattungswert 1 − Amtsvorschlag: − Schalterserie: Busch Jaeger "future linear" weiß glänzend o.glw. z.B. Mertens, Elso

2.4.3 Haupteinspeisung

− Hausanschluss-Hauptverteiler Kombi − Amtsvorschlag: Hensel electric HA-HV Kombination

2.4.4 Zählerplätze

− in Zählerschränken − Amtsvorschlag: Hager "Universe Z"

2.4.5 Elektrokleinverteiler

− Unterputz, Amtsvorschlag: Hager "Volta", mit Kunststoffklappe

2.4.6 Sprechanlage

− normale Gegensprechanlage SKS "zweidraht SKS-Audio-Bus" − Amtsvorschlag: Ritto, örtliche Lage /Anordnung der Gegensprechanlage in den Wohnungen sind abzustimmen

2.4.7 Bewegungsmelder

− Bewegungsmelder in Keller und Tiefgarage sind nicht als Akustikmelder auszuführen

2.4.8 Fernmeldetechnik

− Telefon/Multimediadosen, passend zum Schalterprogramm − Separate Datenleitung für Aufzug und Heizung vorsehen

2.4.9 Multimedia

− siehe Planungsrichtlinie Multimedia STADT UND LAND

Version: 3 -intern- Seite 45 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 46]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.4.10 Elektromobilität

− Witterungsgeschützte Ablage von Kabeln; Kabelführungen oder Fundamentkästen; Amtsvorschlag: kettner terra safe

2.4.11 Photovoltaik

− Monokristalline Solarzellen als Glas/Glas-Module mit mind. 20 Jahren Garantie − Wechselrichter: mit mind. erweiterbarer Garantie auf 10 Jahren, BACnet IP über Netzwerkleitung oder Modbus RTU – RS485 fähig − Sämtliche Kabel (DC=6mm² und AC nach Herstellervorgaben des Wechselrichterherstellers) sind in witterungsgeschützt, UV-fest, geschlossen und für eine dauerhafte Haltbarkeit (mind. 20 Jahre) geeigneten Kanälen zu führen − Die Erforderlichen Anmeldungen beim SNB sowie Zählerbeantragung sind vom Installateur zu erbringen −

2.5 Außenanlagen, Stellplätze

2.5.1 Eingangsbereich außen

− Vollflächiges Betonpflaster oder Betonplatte mit Vorsatzbeton, rutschfest, nicht großfugig, keine Tennenbeläge (Traufkante: Betonplatten)

2.5.2 Verlegemuster

− einfacher Verband bzw. entsprechend dem vorgegebenen Verlegemuster des augewählten Belages

2.5.3 Mauern/Stützmauern

− Palisaden / L-Steine mit und ohne Vorsatzbeton 2.5.4 Einfassungen Gehwegbereich

− Kantenstein, Beton

2.5.5 Einfassungen im Verkehrsflächen

− Kantenstein (10cm) als Hochbord oder Hochbord für Verkehrsflächen, Beton

2.5.6 PKW-Stellplätze

− Beton-Verbundpflaster inkl. Markierung der Stellplätze durch andersfarbi-ges Verbundpflaster, − Stellplätze sind abschließbar zu errichten − Mechanisch befestigte Parkplatznummerierung 2.5.7 Fahrradstellplätze

− Anlehnbügel, feuerverzinkt, OK 80cm über OKG, z.B. Kreuzberger Bügel o.glw.

Version: 3 -intern- Seite 46 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 47]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.5.8 Hausmüllstandorte

− vollständig geschlossener Käfig, Stabgittermatte, feuerverzinkt, begrünt, ausgeleuchtet, dezentral

2.5.9 Baumverankerung

− Dreibock mit Gurtbindung

2.5.10 Entwässerung

− Entwässerungsrinne, Abdeckung feuerverzinkt

2.5.11 Versickerung

− Sickerschacht und Rigolensystem sind Muldenentwässerung vorzuziehen. Die technische Umsetzung der Versickerung ist projektbezogen festzulegen

2.5.12 Spielplätze

− Schaukel, Rutsche, kein Holz oder konstruktiv geschützt

2.5.13 Fallschutz Spielplatz

− Rasen und Sandfläche

2.5.14 Pflanzung

− keine Linden u. Kastanien im Stellplatzbereich, keine Obstbäume, keine Schmuckstaudenbeete, Bäume STU 18-20cm, Heckenpflanzen mit Ballen o. Container

2.5.15 Bänke

− bevorzugt Stahl, feuerverzinkt und pulverbeschichtet

2.5.16 Mülleimer

− Stahl, feuerverzinkt, krähensicher

2.5.17 Zäune

− Stabmattenzaun, feuerverzinkt und pulverbeschichtet

2.5.18 Pollerleuchten

− Amtsvorschlag: Schredèr "Rivara"

2.5.19 Mastleuchten

− Amtsvorschlag: Schredèr "Zylindo"

Version: 3 -intern- Seite 47 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

[Seite 48]

STADT UND LAND Planungsrichtlinien, Qualitäts- und Wohnbauten-Gesellschaft mbH Ausstattungsstandards Organisationshandbuch

2.5.20 Leuchtmittel

− Hofbeleuchtung mit zentraler Dämmerungsfunktion, Sämtliche Leuchten in öffentlichen Bereichen und in den Außenanlagen sind mit separat aus-wechselbaren Leuchtmitteln zu bestücken

2.6 WC-Anlage für die Nutzung durch FACILITY

2.6.1 Waschtisch

− ausreichend Platz für Entleerung eines 10l-Eimers, − Amtsvorschlag: Alape

2.6.2 Waschtischarmatur

− hoch hängend, ausreichend Platz für Befüllung eines 10l-Eimers

2.6.3 WC

− Amtsvorschlag: Keramag Allia Paris

2.6.4 WC Sitz

− passend zu den Objekten und Schaniere aus Edelstahl

2.6.5 Spülkasten / Vorwandelement

− Amtsvorschlag: Geberit, DAL, Viega; TECE

2.6.6 WC Betätigungsplatte

− WC-Betätigungsplatte für 2 Mengen-Spülung − Amtsvorschlag: Geberit Bolero Kunststoff weiß; TECE loop, TECE now

2.6.7 Wandfliesen

− Fliesen nur im Spritzbereich (bei Duschen, Wannen raumhoch), Sockel-fliese umlaufend sonst wasserfester Anstrich (matt)

2.6.8 Bodenfliesen

− Fliesen, Sockelfliese umlaufend

2.6.9 Trinkwasserleitungen

− Anschluss nur Trinkwasser kalt, alle Armaturen durchgeschliffen − Warmwasser über Durchlauferhitzer

Version: 3 -intern- Seite 48 von 48 Gültig ab: 29.04.2026 Ablageort: Organisationshandbuch (OHB)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung