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Bereich Technik / Bauen im Bestand
Anlage 3.6 zum Generalplanervertrag WE 0333
Anlage 3.6 - Ingenieurleistungen im Brandschutz
Besondere Leistungen
Leistungsbeschreibung
HOAI LPH 1, 3, 5, 8: Brandschutz
Die folgenden Planungsleistungen sind durch einen zertifizierten Fachingenieur zu erbringen.
Teil 1 (LPH 1,3)
Erstellen eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes o Für das EG und das 1. Obergeschoss erfolgt im Rahmen der Flächenerweiterung um die ehemals von der Bäckerei und gewerblich genutzten Büro-Räumlichkeiten in der LH4 die Antragstellung zur Nutzungsänderung. o Entsprechend den baurechtlichen Anforderungen, den statisch konstruktiven Erkenntnissen des Tragwerksplaners aus der Bestandsaufnahme sind bauteilbezogen brandschutztechnische Maßnahmen in einem Brandschutzkonzept zu ermitteln o Sachstands- und Bestandsfeststellung auf Grund besonderer Erfordernisse inkl. Organisation und Ausführung zusätzlicher Bauteilöffnungen o Mitwirkung an den fachplanerischen, gewerkespezifischen Schnittstellen der beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute sowie Mitwirkung und Formulieren der entsprechenden Aufgabenstellungen o Das Brandschutzkonzept als Sicherheitskonzept soll effizient, zuverlässig, wirtschaftlich entwickelt werden o Beratung und Darstellung der baurechtlichen Anforderungen, Maßnahmen des abwehrenden, vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes, mögliche Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften
Teil 2 (LPH 5)
Planung der baulichen und anlagetechnischen Brandschutzmaßnahmen o Brandschutzplanung; planerische Umsetzung des baulichen Brandschutzkonzeptes o Mitwirkung an den fachplanerischen Schnittstellen (Ausführungsarten, Baumaterialien u.ä.) o Bewertung, Berechnung, Nachweise des Feuerwiderstandes von Bauteilen o Bewertungen zu konstruktivem Schall- und konstruktivem Wärmeschutz aus brandschutztechnischer Sicht (Schnittstelle Tragwerksplanung, Wärme- und Schallschutz)
Teil 3 (LPH 8)
Örtliche Überwachung und Abnahme aller brandschutztechnischen Maßnahmen sowie Dokumentation
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Anlage 3.6 zum Generalplanervertrag WE 0333
o Überwachen, ingenieurtechnische Kontrolle vor Ort mit Prüfberichten, Übereinstimmungserklärungen u.ä. o Brandschutztechnische Beratung während der Bauausführung o Erstellen einer digitalen Brandschutzdokumentation entsprechend den rechtlichen Erfordernissen
Kalkulationsansätze o Abrechnung auf konkretes, objektbezogenes Angebot (Projektumfang ist aus der Anlage 1 und Anlage 1.1 zu entnehmen) o Erstattung der Kosten für zusätzliche Bauteilöffnungen auf Nachweis (zusammenführend in Leistungsbild 3.1.1a vertiefte Bestandsaufnahme)
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