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WE0333_GPV_Anlage_36_LB_IL_Brandschutz.pdf

Generalplanungsleistungen für die Komplexsanierung von Gebäudehülle, Gewerbefläche und Keller

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 20:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Bereich Technik / Bauen im Bestand

Anlage 3.6 zum Generalplanervertrag WE 0333

Anlage 3.6 - Ingenieurleistungen im Brandschutz

Besondere Leistungen

Leistungsbeschreibung

HOAI LPH 1, 3, 5, 8: Brandschutz

Die folgenden Planungsleistungen sind durch einen zertifizierten Fachingenieur zu erbringen.

Teil 1 (LPH 1,3)

Erstellen eines objektbezogenen Brandschutzkonzeptes o Für das EG und das 1. Obergeschoss erfolgt im Rahmen der Flächenerweiterung um die ehemals von der Bäckerei und gewerblich genutzten Büro-Räumlichkeiten in der LH4 die Antragstellung zur Nutzungsänderung. o Entsprechend den baurechtlichen Anforderungen, den statisch konstruktiven Erkenntnissen des Tragwerksplaners aus der Bestandsaufnahme sind bauteilbezogen brandschutztechnische Maßnahmen in einem Brandschutzkonzept zu ermitteln o Sachstands- und Bestandsfeststellung auf Grund besonderer Erfordernisse inkl. Organisation und Ausführung zusätzlicher Bauteilöffnungen o Mitwirkung an den fachplanerischen, gewerkespezifischen Schnittstellen der beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute sowie Mitwirkung und Formulieren der entsprechenden Aufgabenstellungen o Das Brandschutzkonzept als Sicherheitskonzept soll effizient, zuverlässig, wirtschaftlich entwickelt werden o Beratung und Darstellung der baurechtlichen Anforderungen, Maßnahmen des abwehrenden, vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes, mögliche Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften

Teil 2 (LPH 5)

Planung der baulichen und anlagetechnischen Brandschutzmaßnahmen o Brandschutzplanung; planerische Umsetzung des baulichen Brandschutzkonzeptes o Mitwirkung an den fachplanerischen Schnittstellen (Ausführungsarten, Baumaterialien u.ä.) o Bewertung, Berechnung, Nachweise des Feuerwiderstandes von Bauteilen o Bewertungen zu konstruktivem Schall- und konstruktivem Wärmeschutz aus brandschutztechnischer Sicht (Schnittstelle Tragwerksplanung, Wärme- und Schallschutz)

Teil 3 (LPH 8)

Örtliche Überwachung und Abnahme aller brandschutztechnischen Maßnahmen sowie Dokumentation

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Bereich Technik / Bauen im Bestand

Anlage 3.6 zum Generalplanervertrag WE 0333

o Überwachen, ingenieurtechnische Kontrolle vor Ort mit Prüfberichten, Übereinstimmungserklärungen u.ä. o Brandschutztechnische Beratung während der Bauausführung o Erstellen einer digitalen Brandschutzdokumentation entsprechend den rechtlichen Erfordernissen

Kalkulationsansätze o Abrechnung auf konkretes, objektbezogenes Angebot (Projektumfang ist aus der Anlage 1 und Anlage 1.1 zu entnehmen) o Erstattung der Kosten für zusätzliche Bauteilöffnungen auf Nachweis (zusammenführend in Leistungsbild 3.1.1a vertiefte Bestandsaufnahme)

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