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WE0333_GPV_Anlage_33_LB_IL_BauPh_WäSch.pdf

Generalplanungsleistungen für die Komplexsanierung von Gebäudehülle, Gewerbefläche und Keller

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 20:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Bereich Technik / Bauen im Bestand

Anlage 3.3 zum Generalplanervertrag WE 0333

Anlage 3.3 - Ingenieurleistungen Energieberater / Bauphysik / Wärmeschutz / Energieausweis

Besondere Leistungen

Leistungsbeschreibung

HOAI LPH 1, 2, 3, opt. 4, 5, 6, 7, 8: Bauphysik / Wärmeschutz

Die folgenden Planungsleistungen sind durch einen zertifizierten Fachingenieur zu erbringen. Grundlage aller energetischen Anforderungen/Berechnungen/Nachweise bildet das GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Teil 1 (LPH 1, 2, 3)

Erstellen eines objektbezogenem Wärmeschutzkonzeptes für die Sanierungseinheit im EG und den Anteil im 1. OG. Bewertung aller Maßnahmen unter dem Ziel der Einsparung, Mindestanforderung GEG.

o Entsprechend den baurechtlichen Anforderungen, den statisch konstruktiven Erkenntnissen des Tragwerksplaners, des Brandschutzingenieurs aus der Bestandsaufnahme, sind bauteilbezogene wärmeschutztechnische Maßnahmen in einem Wärmeschutzkonzept für das EG und den Anteil 1.OG zu ermitteln o Mitwirkung an den fachplanerischen, gewerkespezifischen Schnittstellen der beteiligten Fachplaner und Sonderfachleute sowie Mitwirkung und formulieren der entsprechenden Aufgabenstellungen o Das Wärmeschutzkonzept als Sicherheitskonzept soll effizient, zuverlässig, wirtschaftlich und nachhaltig nach den aktuellen rechtlichen Grundlagen entwickelt werden o Beratung und Darstellung eines hochbaulichem und technischem, bedarfsgerecht aufeinander abgestimmten Energiekonzept mit dem Ziel, energieeffiziente Maßnahmen in Varianten zu entwickeln

Teil 2 (LPH 4, 5, 6, 7)

Planung der baulichen und anlagetechnischen Wärmeschutzmaßnahmen o Berechnung der (Gesamt-) Energiebilanz nach DIN V 18599 für die Sanierungseinheit o Berechnung Energieverbrauch: Bedarfsberechnung/Verbrauchsberechnung; o Wärmeschutzplanung u.a. nach DIN 4106, Teil 2 (Mindestanforderungen an Wärmeschutz und sommerlicher Wärmeschutz) und DIN 12831 (Heizlastberechnung); planerische Umsetzung des baulichen anlagetechnischen Wärmeschutzkonzeptes in mindestens 3 Varianten „energetische Sanierung“ o Mitwirkung an den fachplanerischen Schnittstellen (Ausführungsarten, Unterlagen zu Bauteilen und Geräten, weitere Baumaterialien u.ä.) o Berechnungen zum konstruktiven Wärmeschutz (unter Berücksichtigung Schnittstelle Tragwerksplanung, Brand- und Schallschutz)

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Bereich Technik / Bauen im Bestand

Anlage 3.3 zum Generalplanervertrag WE 0333

o Wärmebrückenberechnungen

Teil 3 (LPH 8)

Örtliche Überwachung wärmeschutztechnischer Maßnahmen sowie Dokumentation o überwachen, ingenieurtechnische Kontrolle stichprobenweise vor Ort mit Prüfberichten, Übereinstimmungserklärungen u.ä. o wärmeschutztechnische Beratung während der Bauausführung o Beibringen weiterer Nachweise gemäß GEG (z.Bsp. CO Emissionen nach Sanierung) 2 durch einen ausstellungsberechtigten Fachmann

Kalkulationsansätze o Abrechnung auf konkretes, objektbezogenes Angebot siehe Aufgabenbeschreibung Anlage 1 und 1.1 o Wärmebrückenberechnungen Ansatz 5 Stück; o Erstattung der Kosten für zusätzliche Bauteilöffnungen auf Nachweis (zusammenführend in Leistungsbild 3.1.1a vertiefte Bestandsaufnahme)

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