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WE0333_GPV_Anlage_32_LB_Abfallmanagement.pdf

Generalplanungsleistungen für die Komplexsanierung von Gebäudehülle, Gewerbefläche und Keller

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 28.09.2026, 20:10 (Europe/Berlin)

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Bereich Technik / Bauen im Bestand

Anlage 3.2 zum Generalplanervertrag WE 0333

Anlage 3.2 - Abfallmanagement

Besondere Leistungen

Leistungsbeschreibung

HOAI LPH 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8, 9: Abfallmanagement

Die folgenden Planungsleistungen sind durch zertifiziertes Fachpersonal zu erbringen.

Für die qeS (qualifizierte elektronische Signatur) sind namentlich mindestens zwei Mitarbeiter zu benennen und vorzuhalten. Nachweis der Sach- und Fachkunde zu TRGS 519 (nicht älter als sechs Jahre), TRGS 524, TRGS 551, DGUV-R 101-004 (BGR 128) ist erforderlich.

Teil 1 (LPH 0, 1, 2) o Erarbeiten eines Konzeptes zum Abfallmanagement für gefährliche und nicht gefährliche Bauabfälle i.S. der abfallrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin GewAbfVO, eANV, DepVO o Bauteilbezogene vertiefte Bestandsaufnahme (Abbrucharbeiten -Bauabfälle) o Bauteilbezogenes Schad- und Gefahrstoffkataster o Erarbeiten gewerke- und baustoffbezogenen Schnittstellenliste und weiterer Bedarfe o Beprobungskonzept für Baustoffanalytik o Analytik durch zertifiziertes Analytikbüro nach LAGA, EBV o.ä. mit Empfehlung zur AS Nr. gemäß AVV o Formblatt 1: Abfall- und Entsorgungskonzept (ohne Menge, bis Spalte interne Abfallbezeichnung) o Behördliche Klärung und Freigabe zu den Abfallschlüsselnummern nach AVV gemäß dem Formblatt 1 als Beantragungsgrundlage o Planen des operativen Abfall-, Schadstoff- und Entsorgungsmanagements gemäß rechtlichen Anforderungen HOAI Planung Abbruchleistungen und Entsorgung; o Baustelleneinrichtungskonzept, Teilerfassung der Bauabfälle/Baustellenlogistik; Terminplan o Kosten Abbruch Arbeitsverfahren, Entsorgung als Kostenschätzung

Teil 2 (LPH 3, 5, 6, 7) o Bestellung zum Dienstleister/Bevollmächtigten des Abfallerzeugers mit Provider ZEDAL und mind. zwei qeS (qualifizierte Elektronische Signatur) Mitarbeitern; Ansprechpartner für alle i.R. der Andienung anstehenden Abstimmungen o Der Bevollmächtigte ist Rechnungsempfänger im Andienungsverfahren; Abrechnung auf Nachweis o Mengenermittlung, -schätzung >< 20t o Kosten Abbruch Arbeitsverfahren, Entsorgung als Kostenschätzung o Die Bearbeitungsgebühren der SBB für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle hat die ausführende Firma zu übernehmen

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Bereich Technik / Bauen im Bestand

Anlage 3.2 zum Generalplanervertrag WE 0333

o Fortschreibung Formblatt 1: Abfall- und Entsorgungskonzept (mit Menge und Art des Nachweisverfahrens) o Bestimmung der Entsorgungswege, mögliche Entsorgungsanlagen nach Annahmekriterien der DepVO; für LV ggf. Trennung Beförderung und Entsorgung planen; A + S Maßnahmen nach BaustellVO; TRGS für Arbeitsverfahren planen o Klärung der möglichen Entsorgungsanlagen ggf. mit behördlicher Abstimmung, auch landesübergreifend; die Entsorgeranlage muss eine EfbV Zertifizierung aufweisen o Klärung der Schnittstellen im LV und Erarbeitung der entsprechenden LV Positionen sowie ggf. zusätzlicher Vergabevorgänge für die Entsorgung gA o LP 5: BE-Konzept zum örtlichen Abfallmanagement

Teil 3 (LPH 8, 9) o Fortführen des bauteilbezogenen Abfall- und Entsorgungskonzeptes, Formblatt 1 für sämtliche gefährliche und nicht gefährliche Abfälle, dessen Beaufsichtigung und Durchführung o örtliches Abfallmanagement „OAM“ für gefährliche und nicht gefährliche Bauabfälle (GewAbfVO,AVV,eANV) durch fachkompetente Ingenieure o Andienung gA, Vergabeverfahren mit geeigneten Entsorgeranlagen durchführen, Dokumente der Vorabkontrolle -Checkliste SUL; Kontrolle der Container und Schaffen einer Baustellenlogistik; Nachweisverfahren nicht gefährlicher Abfall (ngA) +gefährlicher Abfall (gA); Verwertungsfeststellungen; Dokumente der Verbleibskontrolle- Checkliste SUL o Verfahrensablauf auf der Baustelle; Nachweis der örtlichen Kontrolle zur Deklaration aller auftretenden Abfallarten (wer macht wie was und wann); Umgang mit Schad- und Gefahrstoffen: die BÜ übernimmt die tägliche Überwachung zu den A+S Maßnahmen i.R. des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, der Verkehrssicherheit, der Sorgfaltspflicht u.ä. o Erarbeitung, Steuerung „Dokumente der Vorabkontrolle“ o Bearbeitung des Verfahrens Abfallmanagement, personengebunden (qeS), eANV o Erstellen, Kontrolle „Dokumente der Verbleibskontrolle“ o Erfassung aller Nachweisdokumente (z.B. auch in Rechnungen i.S. der Aufmaßprüfung) o Koordinator nach § 15 GefStoffV o Erstellen baustellenbezogene Abfallbilanz ngA und gA o Dokumentation zur Abfallbilanz: ZEDAL Register und Formblatt 2 "Abfall Bilanz für gA" o Dokumentation gemäß GewAbfVO

Kalkulationsansätze o Ansatz 15 Arten Bauabfälle (Abfallanfallstellen) – (8)gA und (7)ngA für die Dauer der Baustelle o Zulage je weiterer Abfallart (Abfallanfallstelle) o Baustoffanalytik: ▪ Zur Sicherstellung einer Preiseffizienz sollen 3 Angebote verglichen werden; der Nachweis ist zu erbringen ▪ Die Abrechnung erfolgt auf Nachweis

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