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Bereich Technik / Bauen im Bestand
Anlage zum Generalplanervertrag WE 0333 vom 25.02.2026
Anlage 3.1 - Sonderfachleute vertiefte Bestandserfassung /vertiefte Kostenermittlung
Besondere Leistungen
Leistungsbeschreibung
BGB 650p Abs. 2/HOAI LPH 0, 1, 2, 3
Die folgenden Planungsleistungen sind durch Fachpersonal mit mehrjähriger, einschlägiger Tätigkeitserfahrung zu erbringen.
Teil 1 Vertiefte Bestandserfassung BGB 650p Abs. 2, Leistungsphase 1
o Recherchieren von vorhaben relevanten Unterlagen und Datenmaterialien, Grundlageninformationen zu planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen o Konzept „Bestandsaufnahme“ maßnahmenbezogen erstellen (Bestandserfassungsprotokoll) o Organisatorische Betreuung der Bestandserfassung (Organisation, Terminsteuerung, Abstimmung mit Mietarbeitern- Zuständigen Ansprechpartner des Servicebüros und Durchführung der Begehungen) o (Umfang / Organisation, Abstimmung mit Mietarbeitern- Zuständigen Ansprechpartner des Servicebüros / Ergebnisse / Bestandserfassungsprotokoll) o Erfassung der Ausstattung der Gewerberäume in Bezug auf haustechnische Anlagen (HLS, ELT), Ausbauzustand der Bäder und Küchen, Zustand der Fenster, Boden, Decken und weiteres; bauteilbezogene technische Substanzerkundung; o Präzise Erfassung Zustand ELT Anlagen; Überprüfung in Hinblick auf Anforderungen Brandschutz und VDE100; o Auf Basis der vorhandenen Unterlagen, Bauarchivrecherchen sowie Begehung vor Ort Erstellung der digitalen Bestandsgrundrisse. Die Fotodokumentation der Begehungen ist zu erstellen. o Technische Substanzerkundung: Ermitteln von technisch konstruktiver Substanz von der in die Planung zu integrierenden Grundstücks- und Gebäudebereichen; o Erstellung des Vorplanungskonzeptes, Zusammenfassung der baulichen Anforderungen o Erstellung des vertieften Kostenrahmens (DIN 276/2018) mit Detaillierung der Ermittlungsmethoden und der Risikoanalyse; Kostenstruktur nach PSP Elementen o Darstellen des Bestandes in digitaler Form (Begehungsprotokolle u.ä.) o Fortführung/Erstellung des präzisierten Rahmenterminplanes o Übernehmen der Gesamtvertretung gegenüber Behörden usw. o Erstellen der Entscheidungsunterlagen für den AG und Erstellung PPP o Genau Prüfung und Dokumentation der sich im Bestandbefinden Heizkörper (Länge, Breite, Höhe und Art) des Heizkörpers. o Prüfung der Verrohrung der Heizkörper in den Wohnungen (Zustand, Ein- oder Zweiverteilung)
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Bereich Technik / Bauen im Bestand
Anlage zum Generalplanervertrag WE 0333 vom 25.02.2026
o Aufnahme sämtliche Standort von Durchlauferhitzer und Wärmeerzeuger in den Grundrissen. Sowie Erfassung sämtlicher Daten Baujahr, Leistung etc. der Technischen Bauteile.
Teil 2 LPH 1, 2 o Maßnahmen, die ergänzend zu den Grundleistungen der LPH 1 und 2 (HOAI) für die Erstellung der vertieften und präzisierten Unterlagen (siehe oben) diese Phasen notwendig sind o Erarbeitung vertiefter Kostenschätzungen der LPH 2 bis in die zweite Ebene nach DIN 276 (akt. Fassung); Bewertung zum Projektbudget (Kostenmanagement); Struktur nach PSP-Elementen (Angabe SUL) o Gegenüberstellung Kostenobergrenze Baubudget nach KG, Fortführung Risikoanalyse o Fortschreiben der Entscheidungsunterlagen für den AG und präsentieren des Planungsergebnisses
Teil 3: LPH 3 o Erarbeitung vertiefter Kostenberechnung der LPH 3 bis in die dritte Ebene nach DIN 276(akt. Fassung; Bewertung zum Projektbudget (Kostenmanagement); Struktur nach PSP-Elementen (Angabe SUL) o Gegenüberstellung Kostenobergrenze Baubudget nach KG, Fortführung Risikoanalyse o Fortschreiben der Entscheidungsunterlagen für den AG und präsentieren des Planungsergebnisses
Anlage 3.1.1 - Bauteilöffnungen – Separate Position innerhalb dieser Leistung (mit separaten Position 3.1.1a für weitere Bauteilöffnungen)
o Im Angebot sind 10 Bauteilöffnungen pauschal inkl. GP-Zuschlag zu bepreisen. o Jede weitere Bauteilöffnung- Beauftragung erfolgt nach Freigabe des Bauherrn Der Preis für jede weitere Bauteilöffnung inkl. GP-Zuschlag ist in der Honorartabelle „besondere Leistungen“ unter Punkt 3.1.1a anzugeben
Kalkulationsansätze
Wie in Anlage 1 und 1.1. beschrieben: o 3 Gewerbeeinheiten – wie in Anlage 1 und 1.1. beschrieben o 1 Treppenhaus (hofseitig, anteilig EG-1.OG) o Kellergeschoss
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